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3075/2019

Erster Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Okt.2018

Mitteilung Ausschuss 12.09.2019

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

17565 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer  12.09.2019 
 3075/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2019 
Gesundheitsausschuss 17.09.2019 
 
 
Erster Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des Eh-
renamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Okt.2018 
 
In ihren Sitzungen am 30.10.2018 und 12.11.2018 haben der Gesundheitsausschuss und der Aus-
schuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales das durch das Amt 
für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz erstellte Konzept zur Förderung des Ehren-
amtes zur Kenntnis genommen.  
Das Konzept bündelte verschiedene notwendige Handlungsfelder zu einem Gesamtpapier. Um dem 
Leser eine hohe Transparenz zu den einzelnen Sachverhalten zu gewährleisten, orientiert sich der 
nachfolgende Sachstandsbericht am bestehenden Inhaltsverzeichnis. Das jeweilige Summary wurde 
im Rahmen beigefügt. 
Einleitung, organisatorische oder strukturelle Beschreibungen der Freiwilligen Feuerwehr bleiben un-
kommentiert. 
 
Handlungsfeld 5.1 Organisatorische Maßnahmen  
5.1.1.Personalentwicklungskonzept 
Sow ohl Brandschutzbedarfsplan als auch die Laufbahnverordnung für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehren in NRW (VOFF) fordern 
Konzepte zur Personalentw icklung im Ehrenamt. Personalentw icklung im ehrenamtlichen Bereich muss sich neben der fachlichen Qualifi-
zierung der Mitglieder, heute systematisch am w ettbewerblichen Umfeld mit Beruf, Familie und Freizeit den daraus resultierenden Anforde-
rungen an die Möglichkeiten der Mitglieder orientieren. 
Es muss daher ein geeignetes Personalentw icklungskonzept für die Freiw illige Feuerw ehr erstellt werden.  
 
Die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes mit ehrenamtlichen Schwerpunkten kann nicht 
ohne den Blick auf die hauptamtliche Seite erfolgen. Der im hauptamtlichen Bereich stattfindende 
Reformprozess schafft Schnittmengen, welche in jedem Fall in die ehrenamtliche Betrachtung einflie-
ßen müssen. Schwerpunkt sind hierbei alle Themen rund um die Erschaffung einer Arbeitgebermarke 
sowie Maßnahmen zur Personalgewinnung. 
 
Gemeinsam mit der Kommunalagentur NRW wird im Oktober 2019 ein Workshop durchgeführt, wel-
cher Grundlagen, Schwerpunktthemen und Handlungsfelder eines ehrenamtlichen Konzeptes her-
ausstellen soll. 
 
Auf Basis der Ergebnisse des Reformprozesses sowie des Workshops erfolgt anschließend die Er-

2 
 
stellung des Personalentwicklungskonzeptes. Die Fertigstellung eines ersten Entwurfes wird voraus-
sichtlich im ersten Quartal 2020 erfolgen. 
 
5.1.2 Bedarfsplanung für die ehrenamtliche Vorhaltung der FF 
Gem. § 7.2 BHKG bildet die Freiw illige Feuerw ehr gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr die Feuerw ehr der Gemeinde bzw . der kreisfreien 
Stadt. Diesem gesetzlichen Auftrag wird nur genüge getan, w enn der Freiw illigen Feuerw ehr eine hochwertige Rolle parallel  zur Berufsfeu-
erw ehr zukommt. 
Um diese  Rolle auch erfüllen zu können, ist zukünftig eine valide und analog Brandschutzbedarfsplan regelmäßig fortzuschreibende be-
darfsorientierte Planung  für die Freiw illigen Feuerw ehr zu erstellen. Trotz der im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Maßnahmen in 
Bezug auf die Freiw illige Feuerw ehr besteht bis heute w eder in personeller noch in funktionsbezogener Hinsicht ein bedarfsplanerischer 
Ansatz für die ehrenamtlichen Angehörigen. 
 
Für die Stabsstelle 37/1 - Grundsatzangelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr, wurde eine weitere 
Planstelle genehmigt, eingerichtet und ausgeschrieben. Mit einer Besetzung ist zum letzten Quartal 
2019 zu rechnen. Ab diesem Zeitpunkt stehen dann zwei Mitarbeiter an dieser Stelle zur Verfügung. 
  
Über studentische Praktika und Werkvertragsangestellte konnte die Ausarbeitung der Entwurfsfas-
sung bis September 2019 erreicht werden. Aktuell erfolgt die interne Abstimmung. Aufgrund des ho-
hen Kommunikationsbedarfes mit den ehrenamtlichen Funktionsträgern wird diese voraussichtlich bis 
zum letzten Quartal 2019 abgeschlossen sein. 
 
In Vorbereitung eines späteren Controlling-Verfahrens für die Freiwillige Feuerwehr wurde ein Kenn-
zahlensystem erstellt und intern abgestimmt. Dieses wird mit der statistischen Auswertung des Jahres 
2019 erstmalig verwendet. 
 
5.1.3 Jugend und Kinderfeuerwehr 
Die Jugendfeuerwehr ist eine bundesw eite Einrichtung der Feuerw ehren zur Nachwuchsförderung. Auch die in 1975 gegründete Jugend-
feuerwehr der Freiw illigen Feuerw ehr Köln stellt heute das Rückgrat der Personalgew innung dar. Sie ist sozusagen das Lebenselexier der 
Freiw . Feuerw ehr Köln. In 24 Jugendgruppen w erden derzeit rd. 400 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 - 17 Jahren auf einen späteren 
Übertritt in die Einsatzabteilung der Freiw illigen Feuerw ehr vorbereitet. 
Das BHKG empfiehlt den Kommunen nunmehr auch die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr, in der Kinder zw ischen dem 6. und 10. Lebens-
jahr altersgerecht an die Feuerw ehr herangeführt werden. Zudem fordert das BHKG die Förderung der Jugendarbeit in der Feuerw ehr 
durch die Gemeinde als Träger der Gefahrenabw ehr. Hier müssen innerstädtisch Wege und Möglichkeiten der strukturellen und finanziellen 
Förderung für Köln gefunden w erden. 
 
Zur erstmaligen Einrichtung einer Kinderfeuerwehr konnte die Löschgruppe Rodenkirchen gewonnen 
werden. Aufgrund der aktuellen baulichen Situation im Gerätehaus ist der Start einer Pilotphase aktu-
ell noch nicht möglich. Spätestens mit Inbetriebnahme des neuen Gerätehauses an der Sürther Stra-
ße kann der Pilotbetrieb aufgenommen werden.  
Dieser wird in Kooperation mit den benachbarten schulischen Einrichtungen erfolgen. 
Es wird aktiv daran gearbeitet, weitere Pilotgruppen zu finden. Strukturelle und organisatorische Vor-
bereitungen laufen parallel durch die Stabsstelle für Grundsatzangelegenheiten der Freiwilligen Feu-
erwehr. 
Eine zeitliche Einschätzung steht in Abhängigkeit zum Baufortschritt und kann von daher aktuell nicht 
vorgenommen werden. 
 
5.1.4. Verwaltung 
Die Entw icklung des Verwaltungsaufwandes für die ehrenamtlichen Einheiten ist in den letzten Jahren von einer deutlichen Steigerung 
geprägt. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber im BHKG z.B. das Führen von Personalakten sow ie die Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten 
festgelegt bzw. deutlich ausgeweitet. Auch innerhalb der Freiw illigen Feuerw ehr wird die zunehmende Verwaltungslast negativ wahrge-
nommen und führt zu steigender Unzufriedenheit. Bestehende Datenbankverwaltungssysteme können erw eitert werden. Eine Aufgabenver-
lagerung auf hauptamtliche Mitarbeiter ist denkbar. 
 
Eine Datenbank zur Verwaltung des ehrenamtlichen Personals wurde eingeführt und in einem Pilot-
betrieb auf 11 Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr ausgerollt. Die hier entstandenen Erkennt-
nisse werden aktuell verarbeitet. Die Planung sieht vor, bis zum letzten Quartal 2019 den Probebe-
trieb auf alle ehrenamtlichen Einheiten auszuweiten.

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Alle Maßnahmen laufen in enger Kooperation mit dem Amt für Informationsverarbeitung. 
Entsprechend notwendige IT- Anbindungen der ehrenamtlichen Funktionsinhaber wurden geschaffen, 
eingerichtet und in Betrieb genommen. 
Das gesamte Datenbanksystem wurde durch die Fachabteilung sowie des Amtes für Informations-
verarbeitung geprüft und verfügt über alle notwendigen Sicherheitsabnahmen. 
Im Laufe des Jahres 2020 wird mit einer vollständigen Inbetriebnahme gerechnet. 
 
5.1.5.Service und Logistikkonzept 
Die Teilaspekte des Punktes „Service- und Logistikkonzept“ beschäftigt sich i.W. mit der Etablierung einer zeitgemäßen Servicekultur in der 
Feuerw ehr Köln. Betrachtet w erden konkret 
 Öffnungszeiten der Servicebereiche / Einrichtung von Dienstleistungstagen 
 Reinigungslogistik der Schutzkleidung 
 Logistik transporte und Postverkehr 
 Fahrzeug - und Geräteinstandhaltung und Reparatur 
 Werkstattservice 
Der personelle Mehrbedarf für die Ausweitung der Serviceangebote für die Freiw illige Feuerw ehr ist zu prüfen.  
 
Die Umsetzung dieses Punktes steht in starker Abhängigkeit zur Inbetriebnahme des Werkstattzent-
rums am Standort Gummersbacher Straße 33 in Kalk. 
Vorbereitend konnte die notwendige Planstelle zur Besetzung der Botenfahrzeuge bereits eingerichtet 
werden. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen aktuell. 
Ebenfalls konnte zum September 2019 bereits der Werkstattservice für Freiwillige Feuerwehr um den 
Shuttledienst zur und von der Werkstatt eingerichtet werden. 
 
Mit Inbetriebnahme des Werkstattzentrums folgen dann die Botenwagendienste, die Anpassung der 
Öffnungszeiten sowie die Ausweitung des Serviceangebotes. Die Erweiterung der Reinigungslogistik 
für verschmutzte Schutzkleidung steht in Abhängigkeit zu den bestehenden Rahmenverträgen und 
wird mit der nächsten Erneuerung umgesetzt. 
 
Aktuell wird mit einer Inbetriebnahme des Werkstattzentrums im vierten Quartal 2019 gerechnet. 
 
Handlungsfeld 5.2 Fahrzeuge und Geräte 
 
5.2.1 Fahrzeuge 
Im Bereich der kommunal beschafften wasserführenden Fahrzeuge der Freiw. Feuerwehr existiert aufgrund der über viele Jahre verteilten 
Beschaffungszeitpunkte eine große Fahrzeugvielfalt. Alle Löschgruppenfahrzeuge verfügen über eine feuerwehrtechnische Beladung, die 
ein autarkes Abarbeiten von Einsatzlagen im abw ehrenden Brandschutz oder der einfachen technischen Hilfeleistung möglich macht. 
Mit Blick auf Effizienzvorteile für BF und FF  in Beschaffung, Service und Kosten ist daher anzustreben, den Bestand an Löschgruppenfahr-
zeugen zu vereinheitlichen. Dafür müssen die Erstangriffsfahrzeuge bei Berufs- und Freiw . Feuerwehr angepasst, d.h. für beide Seiten 
zukünftig nur noch sogenannte HLF beschafft werden. Im Idealfall bedeutet das, dass zeitgleich oder in w enigen Losen 52 Hilfeleistungs-
löschgruppenfahrzeuge beschafft werden, was zugegebenermaßen mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist, sich 
letztlich aber durch die Vereinheitlichung realisierten Effizienzen und Kosteneinsparungen finanziell rechnet. 
 
Eine Arbeitsgruppe hat sich acht Monate mit der konzeptionellen Betrachtung einheitlicher Löschfahr-
zeuge befasst und alle notwendigen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Aspekte zu einem gemein-
samen Löschfahrzeug zusammengefasst. 
Alle notwendigen internen, externen Abstimmungen sowie politische Beschlüsse wurden eingeholt. 
Die Beschaffung der einheitlichen Löschfahrzeuge ist eingeleitet.  
Der erste Entwurf eines Fahrzeugkonzeptes für die benötigten weiteren oder speziellen Löschfahr-
zeuge der Freiwilligen Feuerwehr liegt vor und befindet sich derzeit in der internen Prüfung. Im An-
schluss erfolgt die Vorbereitung zur politischen Genehmigung. 
 
5.2.2 Gerätehäuser

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Alle Einheiten der Freiw illigen. Feuerw ehr verfügen über ein Gerätehaus in geeigneter Lage, dass entw eder Eigentum der Stadt, extern 
angemietet oder Bestandteil einer Feuer- und Rettungsw ache der Berufsfeuerwehr ist. Die Bauten befinden sich in sehr unterschiedlichem 
Zustand. 
In einer -37- internen Analyse sind insbesondere die Situationen in Rodenkirchen, Porz-Urbach, Porz-Ensen und Longerich als kurzfristig 
verbesserungsbedürftig priorisiert worden. An allen vier Standorten müssen in den nächsten fünf Jahren Gerätehäuser neu gebaut w erden. 
Unabhängig von der baulichen Situation stellen aber auch die Betreiberpflichten immer größere Herausforderungen an die ehrenamtlichen 
Kräfte. Vor diesem Hintergrund und zur Entlastung der Ehrenamtler müssen die Gerätehäuser der Freiw . Feuerwehr in die städtischen 
Systeme zur Gebäudeunterhaltung integriert w erden. Im Bereich der Gebäudeunterhaltung, Reinigung und Sicherung sind die Standorte 
der Freiw . Feuerw ehr in die bestehenden Rahmenverträge der Stadt einzubeziehen.  
Im Zuge der erforderlichen IT-Anpassungen der Gerätehäuser sind diese auch mit den erforderlichen Telefon- / Breitbandleitungen auszu-
statten. 
 
Eine starke Fokussierung von Betreiberpflichten in und an Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr 
sowie damit verbundene personelle und organisatorische Aufwände wurden in die Aktualisierung von 
Mitvertragsverhältnissen integriert.  
Eine Betrachtung für die bestehenden Eigentumsverhältnisse befindet sich in der Erstellungsphase. 
Aufgrund der notwendigen juristischen Planungsunterstützung sowie eines hohen zu erwartenden 
Umsetzungsaufwandes ist hier eine mittelfristige Ergebniserstellung zu erwarten. 
 
5.2.3 IT Ausstattung  
Mit Blick auf die geplante Einführung von netzw erkbasierten Anwendungen für die unterschiedlichen Bereiche der Verwaltung einer Lösch-
gruppe, ist es erforderlich, dass alle Gerätehäuser mit einer kabelgebundenen und damit ausfallsicheren Anbindung ausgestattet werden. 
Weiterhin ist erstmalig eine Hardw areausstattung vorzusehen 
 
Die kabelgebundene IT-Anbindung der Freiwilligen Feuerwehr wird für Neubauten bei den Planungen 
zukünftig berücksichtigt. 
Der kabelgebundene Anschluss bestehender Gerätehäuser erfordert einen hohen Planungsaufwand 
durch die Fachabteilungen und lässt sich durch sehr unterschiedliche Aufwände nicht pauschalisiert 
darstellen. 
Umsetzungszeitfenster sind hier nur langfristig darstellbar. 
Für die fünf stadtweit tätigen Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr wurden durch die Fachab-
teilung dienstliche Laptops beschafft und entsprechend ausgegeben. 
 
Handlungsfeld 5.3 Motivation und Förderung  
 
5.3.1 Aufwandsentschädigung 
Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Leistungen der Feuerw ehrangehörigen sollen sowohl inhaltlich als auch organisatorisch 
auf ein zeitgemäßes Niveau angepasst w erden. Verwaltungsorganisatorisch sollen Prozesse vereinfacht werden. Steuerrechtliche Aspekte 
der Mitglieder aber auch des Trägers müssen beachtet und in die Reformprozesse integriert w erden. 
 
Die Änderung der Aufwandsentschädigung in eine Motivationspauschale sowie alle notwendigen 
verwaltungsorganisatorischen Schritte wurden konzeptkonform umgesetzt. Erste Auszahlungen an 
die ehrenamtlichen Einheiten erfolgten zum zweiten Quartal 2019. Weitere folgen bis zum Jahresen-
de 2019. 
 
5.3.2 Optimierung der Aus und Fortbildung  
 
Die bestehende Fortbildung von ehrenamtlichen Führungskräften muss auf deren Belange abgestimmt w erden. Da im Bereich der Zielset-
zungen zur Personalführung keine Unterschiede zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Führungskräften bestehen, müssen diese 
als Angebot für die ehrenamtliche Seite etabliert w erden. 
Ein entsprechendes Konzept unter Einbindung des Amtes -11- w ird hier grob dargestellt.

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Die Heißausbildung in feststoffbefeuerten Trainingsanlagen  wird für die ehrenamtlichen Angehörigen als zw ingender Bestandteil der Aus- 
und Fortbildung gefordert. 
 
5.3.2.1 Kontinuierliche Fortbildungen von Führungskräften  
Dieser Punkt wird bis zur Vorlage der Inhalte des Personalentwicklungskonzeptes FF zurückgestellt 
um entsprechende zielorientierte Maßnahmen ergreifen zu können. 
5.3.2.2.Heißausbildung  
Erste konzeptionelle und organisatorische Betrachtungen werden im letzten Quartal 2019 beginnen. 
Die Durchführbarkeit von Maßnahmen steht im direkten Zusammenhang mit der personellen Beset-
zung der Ausbilderstellen innerhalb der Feuerwehrschule sowie der Umsetzung vergaberechtlichen 
Aspekte zur Anbindung notwendiger Trainingseinrichtungen. Mit einer Umsetzung ist ab dem Som-
mer 2020 zu rechnen. 
 
5.3.3 Würdigung ehrenamtlichen Engagements 
Im Jahr 2017 führte Köln mit entsprechendem Ratsbeschluss die Ehrenamtskarte offiziell ein. Die damit verbundenen Regelungen ermögli-
chen die Nutzung dieser Karte nur für aktive Angehörige der Freiw illigen Feuerw ehr. Wünschenswert wäre eine interne Anpassung, die 
auch die Angehörigen der Ehrenabteilung, die teils 50, 60 und 70 Jahre Mitglied der Freiw . Feuerw ehr sind, zum Erhalt der Karte und deren 
Vorteile berechtigt. 
Die vom Stadtfeuerwehrverband Köln e.V. seit drei Jahren unter Teilnahme von Politik und Verwaltung durchgeführte Ehrung der Jubilare 
der Kölner Feuerw ehren benötigt zukünftig eine planbare finanzielle Absicherung. 
Finanzielle und planerische Unterstützung der Kameradschaftspflege soll die Motivation und den Zusammenhalt  innerhalb der Einheiten 
verstärken. Das Gerätehaus als Heimstätte des Ehrenamtes soll gefördert, gepflegt und einheitlich baulich geplant w erden. 
 
5.3.3.1 Erweiterte Einführungen der Ehrenamtskarte NRW  
In Abstimmung mit der Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Enga-
gements konnte die Umsetzung der Ehrenamtskarte auch für die Mitglieder der Ehrenabteilung er-
reicht werden. 
Die Umsetzung erfolgt bedarfsabhängig als laufender Prozess. 
5.3.3.2 Jubilarenehrung  
Das Format konnte durch die Genehmigung des Ehrenamtskonzeptes gesichert werden. Notwendige 
Detailabstimmungen laufen. Die nächste Veranstaltung findet im November 2019 statt. 
5.3.3.3 Kameradschaftspflege 
Die Inbetriebnahme des Gerätehauses Kalk wird die erste Umsetzung nach sich ziehen. Derzeit lau-
fen die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen. 
 
Kooperationen mit dem Stadtfeuerwehrverband  
Die Zusammenarbeit mit dem Stadtfeuerwehrverband Köln e.V. konnte im vergangenen Jahr intensi-
viert und ausgebaut werden. Eine von gegenseitiger Anerkennung und kooperativem Miteinander 
geprägte Arbeitsatmosphäre konnte etabliert und gefestigt werden. 
 
Ein zweiter Sachstandsbericht wird vom Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungs-
schutz im dritten Quartal 2020 vorgelegt. 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

16.09.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 7.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3075/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.09.2019
Erstellt
03.09.2019 11:07