AN/0856/2025
Begrenzung der Geschwindigkeit auf einem Teil der Siegburger Straße, Antrag CDU
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Sachstandsbericht BV
3572 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/665
Vorlagen-Nummer
AN/0856/2025
Stand: 06.11.2025
Sachstandsbericht
Begrenzung der Geschwindigkeit auf einem Teil der Siegburger Straße, Antrag CDU
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz bittet die Verwaltung eine Geschwindigkeitsbegren-
zung in Form von „Tempo 30“ auf der Siegburger Straße im Bereich zwischen der Graben-
gasse und der Deutzer Freiheit der Innenstadt zu prüfen, um die Lärmbelästigungen durch
Motoren für die Anwohner dort zu minimieren und „Rasern“ entgegenzusteuern.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Es wird auf die Mitteilung (2411/2025) verwiesen.
Zur Prüfung, ob lärmreduzierende Maßnahmen erfolgen können, muss ein Lärmgutachten
vorliegen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnbevölkerung von Lärmeinwirkungen betroffen ist, die
jenseits dessen liegen, was im konkreten Fall als ortsüblich und damit zumutbar hingenom-
men werden muss. Die insoweit maßgeblichen Schwellenwerte sind gesetzlich nicht festge-
legt. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung behilft sich daher mit der Anwendung der
Werte sowohl der 16. BImSchV als auch der Lärmschutz-Richtlinien-StV. Auf Letztere ver-
weist auch die Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Sofern die (im Vergleich zur den Lärmschutz-Richtlinien-StV etwas Niedrigeren) Grenzwerte
der 16. BImSchV überschritten sind, gesteht die Rechtsprechung den Betroffenen einen An-
spruch auf eine sog. ermessensfehlerfreie Entscheidung zu. Das bedeutet, dass die Straßen-
verkehrsbehörde fehlerfrei das Interesse der Betroffenen, von einer Lärmbelastung verschont
zu bleiben, mit dem Verkehrsinteresse abwägen muss, das an der Beibehaltung einer höhe-
ren Höchstgeschwindigkeit besteht. Bei dieser Abwägung spielen u.a. das Maß der Über-
schreitung der Grenzwerte, die konkrete Verkehrsbedeutung der Straße, zu erwartende Stau-
ungen und mögliche Ausweichverkehre eine Rolle.
Sofern neben den Werten der 16. BImSchV auch die Werte der Lärmschutz-Richtlinien-StV
überschritten werden, gesteht die Rechtsprechung den Betroffenen regelmäßig einen An-
spruch auf ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde zu. Das bedeutet, dass in diesen
Fällen auch eine hohe Verkehrsbedeutung einer Straße das Absehen von Maßnahmen in aller
Regel nicht mehr rechtfertigen kann. Ob diese Maßnahmen jedoch konkret im Herabsetzen
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der Höchstgeschwindigkeit bestehen, verbleibt im Ermessen der Behörde. Ggfs. bieten sich je
nach Situation andere Lärmschutzoptionen an.
Die Straßenverkehrsbehörde kann nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 9 Satz 3 StVO zum
Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstre-
cken beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Eine Beschränkung im Sinne
dieser Vorschrift ist auch das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stunden-
kilometer. Diese Herabsetzung kommt nur dann zum Tragen, wenn kurzfristig keine anderen
Maßnahmen möglich sind.
Wenn nach der Geschwindigkeitsreduzierung andere lärmreduzierenden Maßnahmen erfolg-
reich umgesetzt werden können ist derzeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit wieder anzu-
passen.
Nächste Schritte:
Der Antrag auf eine Überprüfung der Lärmsituation in der Innenstadt, auf der Siegburger
Straße zwischen der Grabengasse und der Deutzer Freiheit wird aufgenommen und im Rah-
men der sukzessiven Abarbeitung der Anträge berücksichtigt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Der nächste Sachstand ist geplant für Oktober 2026.
Antrag nach § 3 (CDU BV1)
2656 Zeichen
CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 Günter Leitner · Vorsitzender Bezirksrathaus Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel.: 0221 / 221 -91305 E-Mail: f raktion-bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de Mehr Inf ormationen im Internet: www.cdu-koeln-innenstadt.de www.cdu-koeln.de Twitter: CDUKoeln1 Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0856/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 Begrenzung der Geschwindigkeit auf einem Teil der Siegburger Straße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz bittet die Verwaltung, eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Form von „Tempo 30“ auf der Siegburger Straße im Bereich zwischen der Grabengasse und der Deutzer Freiheit zu prüfen, um die Lärmbelästigungen durch Motoren für die Anwohner dort zu minimieren und „Rasern“ entgegenzusteuern. Begründung: Beim Runden Tisch Siegburger Straße/Deutzer Freiheit Ende August haben Vertreter der Politik, der Polizei, des Ordnungsamtes und der Wohnungsgenossenschaft gemeinsam mit den Anwohnern über die aktuelle Situation in ihrer Wohnsiedlung gesprochen und verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen sind daher von einer Vielzahl von Anwohnerinnen und Anwohnern erwünscht. Besonders die Anwohnerinnen und Anwohner der Siegburger Straße 21 und 23 beklagen eine erhebliche Lärmbelästigung durch laute Motorengeräusche in dem Abschnitt. Daher wird gebeten, diese Maßnahme zu prüfen oder alternative Möglichkeiten vorzustellen. Der KfZ-Verkehr ist dort bereits nur noch einspurig und vom Radverkehr getrennt. Ebenfalls ist dort die KVB-Haltestelle Linie 7, weswegen eine sichere Querung der Straße gewährleistet werden soll. Besonders nachts ist dieser Teil der Siegburger Straße bis hin zur Mindener Straße eine besonders beliebte Strecke für sog. „Raser“. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung könnte dem entgegensteuern, sofern es beispielsweise auch durch Blitzer kontrolliert wird. Mit freundlichen Grüßen Günter Leitner Mario Schmitz Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Ludwigstraße 8
- Siegburger Straße 21
- Grabengasse
- Deutzer Freiheit
- Mindener Straße
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0856/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (CDU)
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 11.06.2025 11:26