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AN/0856/2025

Begrenzung der Geschwindigkeit auf einem Teil der Siegburger Straße, Antrag CDU

Antrag nach § 3 BV1 (CDU) 11.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.06.2025, TOP 5.2.6

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV1)

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Sachstandsbericht BV

3572 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0856/2025
Stand: 06.11.2025 
Sachstandsbericht  
Begrenzung der Geschwindigkeit auf einem Teil der Siegburger Straße, Antrag CDU 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz bittet die Verwaltung eine Geschwindigkeitsbegren-
zung in Form von „Tempo 30“ auf der Siegburger Straße im Bereich zwischen der Graben-
gasse und der Deutzer Freiheit  der Innenstadt zu prüfen, um die Lärmbelästigungen durch 
Motoren für die Anwohner dort zu minimieren und „Rasern“ entgegenzusteuern. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Es wird auf die Mitteilung (2411/2025) verwiesen.  
 
Zur Prüfung, ob lärmreduzierende Maßnahmen erfolgen können, muss ein Lärmgutachten 
vorliegen.  
 
Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnbevölkerung von Lärmeinwirkungen betroffen ist, die 
jenseits dessen liegen, was im konkreten Fall als ortsüblich und damit zumutbar hingenom-
men werden muss. Die insoweit maßgeblichen Schwellenwerte sind gesetzlich nicht festge-
legt. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung behilft sich daher mit der Anwendung der 
Werte sowohl der 16. BImSchV als auch der Lärmschutz-Richtlinien-StV. Auf Letztere ver-
weist auch die Verwaltungsvorschrift zur StVO. 
 
Sofern die (im Vergleich zur den Lärmschutz-Richtlinien-StV etwas Niedrigeren) Grenzwerte 
der 16. BImSchV überschritten sind, gesteht die Rechtsprechung den Betroffenen einen An-
spruch auf eine sog. ermessensfehlerfreie Entscheidung zu. Das bedeutet, dass die Straßen-
verkehrsbehörde fehlerfrei das Interesse der Betroffenen, von einer Lärmbelastung verschont 
zu bleiben, mit dem Verkehrsinteresse abwägen muss, das an der Beibehaltung einer höhe-
ren Höchstgeschwindigkeit besteht. Bei dieser Abwägung spielen u.a. das Maß der Über-
schreitung der Grenzwerte, die konkrete Verkehrsbedeutung der Straße, zu erwartende Stau-
ungen und mögliche Ausweichverkehre eine Rolle. 
 
Sofern neben den Werten der 16. BImSchV auch die Werte der Lärmschutz-Richtlinien-StV 
überschritten werden, gesteht die Rechtsprechung den Betroffenen regelmäßig einen An-
spruch auf ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde zu. Das bedeutet, dass in diesen 
Fällen auch eine hohe Verkehrsbedeutung einer Straße das Absehen von Maßnahmen in aller 
Regel nicht mehr rechtfertigen kann. Ob diese Maßnahmen jedoch konkret im Herabsetzen

2 
 
der Höchstgeschwindigkeit bestehen, verbleibt im Ermessen der Behörde. Ggfs. bieten sich je 
nach Situation andere Lärmschutzoptionen an. 
 
Die Straßenverkehrsbehörde kann nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 9 Satz 3 StVO zum 
Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstre-
cken beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Eine Beschränkung im Sinne 
dieser Vorschrift ist auch das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stunden-
kilometer. Diese Herabsetzung kommt nur dann zum Tragen, wenn kurzfristig keine anderen 
Maßnahmen möglich sind.  
 
Wenn nach der Geschwindigkeitsreduzierung andere lärmreduzierenden Maßnahmen erfolg-
reich umgesetzt werden können ist derzeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit wieder anzu-
passen.  
 
 
Nächste Schritte: 
Der Antrag auf eine Überprüfung der Lärmsituation in der Innenstadt, auf der Siegburger 
Straße zwischen der Grabengasse und der Deutzer Freiheit wird aufgenommen und im Rah-
men der sukzessiven Abarbeitung der Anträge berücksichtigt.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Der nächste Sachstand ist geplant für Oktober 2026.

Antrag nach § 3 (CDU BV1)

2656 Zeichen

CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz  
Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln  
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1  
 
Günter Leitner ·  
Vorsitzender 
 
Bezirksrathaus  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln  
 
Tel.:   0221 / 221 -91305 
 
 
 
 
E-Mail: f raktion-bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de  
 
Mehr Inf ormationen im Internet:  
www.cdu-koeln-innenstadt.de  
www.cdu-koeln.de 
 
Twitter: CDUKoeln1  
 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn  
Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0856/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 
 
Begrenzung der Geschwindigkeit auf einem Teil der Siegburger Straße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz bittet die Verwaltung, eine 
Geschwindigkeitsbegrenzung in Form von „Tempo 30“ auf der Siegburger Straße im Bereich 
zwischen der Grabengasse und der Deutzer Freiheit zu prüfen, um die Lärmbelästigungen 
durch Motoren für die Anwohner dort zu minimieren und „Rasern“ entgegenzusteuern. 
 
 
Begründung: 
 
Beim Runden Tisch Siegburger Straße/Deutzer Freiheit Ende August haben Vertreter der 
Politik, der Polizei, des Ordnungsamtes und der Wohnungsgenossenschaft gemeinsam mit 
den Anwohnern über die aktuelle Situation in ihrer Wohnsiedlung gesprochen und 
verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Die im Antragstext beschriebenen 
Maßnahmen sind daher von einer Vielzahl von Anwohnerinnen und Anwohnern erwünscht. 
Besonders die Anwohnerinnen und Anwohner der Siegburger Straße 21 und 23 beklagen 
eine erhebliche Lärmbelästigung durch laute Motorengeräusche in dem Abschnitt. Daher 
wird gebeten, diese Maßnahme zu prüfen oder alternative Möglichkeiten vorzustellen. Der 
KfZ-Verkehr ist dort bereits nur noch einspurig und vom Radverkehr getrennt. Ebenfalls ist 
dort die KVB-Haltestelle Linie 7, weswegen eine sichere Querung der Straße gewährleistet 
werden soll. Besonders nachts ist dieser Teil der Siegburger Straße bis hin zur Mindener

Straße eine besonders beliebte Strecke für sog. „Raser“. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung 
könnte dem entgegensteuern, sofern es beispielsweise auch durch Blitzer kontrolliert wird. 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Günter Leitner      Mario Schmitz 
Fraktionsvorsitzender     stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Ludwigstraße 8
  • Siegburger Straße 21
  • Grabengasse
  • Deutzer Freiheit
  • Mindener Straße
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
AN/0856/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (CDU)
Datum
11.06.2025
Erstellt
11.06.2025 11:26