Mandari Insight

3739/2021

Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verlängerung und zum Ankauf von Belegungsbindungen

Mitteilung Ausschuss 10.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 09.12.2021, TOP 6.1

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

3493 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/1 
Mitteilung Bindungsverlängerung 
Vorlagen-Nummer  10.11.2021 
 3739/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 
Liegenschaftsausschuss 22.11.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 
Unterausschuss Wohnen 09.12.2021 
 
Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verlängerung und zum Ankauf von 
Belegungsbindungen 
Sachstand und Verfahren bis 2020 
In Köln werden aus Wohnungsbauförderungen für die eine Bindungsverlängerung in Betracht kommt, 
die Belegungs- und Mietpreisbindungen für die Jahre 2021 bis 2025 von insgesamt 2.192 Wohnun-
gen auslaufen. Dieser preisgünstige Wohnraum steht dann nicht mehr ausschließlich für nachfragen-
de Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung. Das Land versucht bereits seit 2016 hier 
entgegen zu wirken. Danach bestand für die Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, eine Bindungsver-
längerung für öffentlich geförderte Wohnungen zu verhandeln. Da dieses Modell nur mit einer Verlän-
gerung zu den bestehenden Konditionen und sonst keiner weiteren Vergünstigung verbunden war, 
konnte kein starkes Interesse der Bestandshalter*innen verzeichnet werden. Insgesamt wurde nur 
eine Bindungsverlängerung von 48 Wohnungen erreicht.  
 
Modellversuch 2021 
Ab 2021 wurde in ausgewählten Städten ein Modellversuch des Landes NRW zur Verlängerung um 5 
bis 15 Jahre und neu, zum Erwerb von Belegungsbindungen, durchgeführt. Die Konditionen wurden 
angepasst. Es besteht nun die Möglichkeit bei Bindungsverlängerungen einen Zinssatz von 0% auf 
die Restschuld und einen Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) von 10% und die aktuelle Bewilli-
gungsmiete (derzeit maximal 7,00 Euro Bewilligungsmiete je Quadratmeter Wohnfläche) festzulegen. 
Beim Belegungsankauf ist es möglich, einen einmaligen Festbetragszuschuss für einzelne Wohnun-
gen zu bewilligen. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen der ortsüblichen Vergleichsmiete 
und der aktuellen Bewilligungsmiete multipliziert mit der Monatszahl des gewährten Bindungszeitrau-
mes.  
 
Zunächst wurden die Bestandshalter*innen der auslaufenden Wohnraumbindungen für die Jahre 
2021 und 2022 angeschrieben und über die verbesserten Konditionen informiert. Leider führten auch 
die verbesserten Konditionen bei der Verlängerung bzw. dem Ankauf von Bindungen zu keiner nen-
nenswerten Nachfrage seitens der Vermietenden. Die angeschriebenen Vermietenden begründeten 
die Zurückhaltung mit einem nicht ausreichenden finanziellen Angebot bei der Bindungsverlängerung 
und eines sehr zeit- und arbeitsintensiven Verfahrens beim Bindungsankauf. Dieses ergibt sich aus 
der Richtlinie über die Bestimmungen zur Förderung des Erwerbs von Bindungen vom 24.02.2021, 
wonach die betreffenden Wohnungen auf Lage, Größe, Ausstattung und Instandhaltungszustand ge-
prüft werden müssen. Weiterhin müssen eine Gasetagen- oder Zentralheizung, Isolierverglasung und 
ein Freisitz vorhanden sein und bei Bewilligung sind die erworbenen Rechte zudem dinglich im 
Grundbuch zu sichern.

2 
 
 
 
Weiteres Vorgehen 
Aufgrund der bisherigen Gesprächsergebnisse zwischen Land, Vertreter*innen der Wohnungswirt-
schaft und dem Amt für Wohnungswesen wird der aktuelle Modellversuch zunächst ausgesetzt. Die 
Konditionen des Modellversuchs werden derzeit mit dem Ziel der Verbesserung zunächst intern zwi-
schen dem zuständigen Ministerium und der NRW.Bank erörtert.  
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

18.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.11.2021 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2021 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3739/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.11.2021
Erstellt
22.10.2021 15:44