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APS/071/2025

Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im Garather Zentrum

Beschlussvorlage 02.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, Sitzung am 24.09.2025, TOP 6

2. Liegenschaftskarte Potenzialfläche Frankfurter Straße

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Beschlussvorlage

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1. Übersicht untersuchter Standorte

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2. Liegenschaftskarte Potenzialfläche Frankfurter Straße

254 Zeichen

862
Legende:
Potenzialfläche „Frankfurter Straße“
Fußgängerzone
Qualifizierung Fußläufige Anbindung 
an Fußgängerzone
Freizeitstätte Garath/Kulturhaus Süd
ca. 5100 qm
Maßstab 1 : 1000
erstellt am: 07.03.2025
Potenzialfläche „Frankfurter Straße“
Anlage 02

Beschlussvorlage

10020 Zeichen

APS/071/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im Garather Zentrum - Beschluss 
Potentialfläche Frankfurter Straße 
Fachbereich: 
61 - Stadtplanungsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 10 24.06.2025 Anhörung 
Ausschuss für Planung und 
Stadtentwicklung 25.06.2025 Entscheidung

Seite 2 
 
Sitzung des APS am 25.06.2025     Vorlage Nr. APS/071/2025 
 
Ansiedlung eines                                             Beschluss Potenzialfläche 
Lebensmittelvollsortimenters                                     Frankfurter Straße 
im Garather Zentrum

Seite 3 
Vorlage Nr. APS/071/2025 
 
 
 
Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters 
im Garather Zentrum  
 
 
 Vorantreiben der Entwicklung des Standortes Frankfurter Straße 
 
 
 
 
Beschlussentwurf: 
 
BV  Die Bezirksvertretung 10 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 10 Nr. 3 der 
Bezirkssatzung zur städtebaulichen Entwicklung der Potenzialfläche an 
der Frankfurter Straße (Flurstück 862, Flur 8, Gemarkung 053109 
Urdenbach) für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters - 
angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und 
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. 
 
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der 
städtebaulichen Entwicklung der Potenzialfläche an der Frankfurter 
Straße (Teilfläche aus Flurstück 862, Flur 8, Gemarkung 053109 
Urdenbach) für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters zu.

Seite 4 
 
Sachdarstellung: 
 
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) hat mit Beschluss vom 
24.08.2022 (APS/050/2022) die Verwaltung beauftragt, auf Basis der 
„Gutachterlichen Stellungnahme zu den Perspektiven der Nahversorgung im 
Stadtbezirk 10“ (Stand: April. 2022) geeignete Flächen für die Ansiedlung eines 
Lebensvollsortimenters in Garath zu suchen. 
 
Gemäß des Rahmenplan Einzelhandel (2016) verfügt der Stadtbezirk 10 über zwei 
zentrale Versorgungsbereiche: das große Stadtteilzentrum Garath Mitte und das 
kleine Stadtteilzentrum Hellerhof. Das große Stadtteilzentrum Garath Mitte ist 
weitestgehend als Fußgängerzone gestaltet. Es befindet sich im Süden Düsseldorfs, 
entlang der Fritz-Erler-Straße und Kurt-Schumacher-Straße und schließt unmittelbar 
an den S-Bahnhof Garath an. Die Nahversorgung wird dort aktuell durch mehrere 
Lebensmitteldiscounter, einen Drogeriemarkt sowie ergänzend durch kleinteilige 
Versorgungsangebote abgedeckt. Das kleine Stadtteilzentrum Hellerhof befindet sich 
westlich der Bahntrasse Düsseldorf/Köln und schließt unmittelbar an den S-
Bahnhaltepunkt „Hellerhof“ an. Derzeit ist das Stadtteilzentrum Hellerhof durch einen 
Lebensmitteldiscounter und ergänzende Angebote (z.B. kleinteilige 
Versorgungsangebote und Dienstleister) sowie eine Park-and-Ride-Anlage (P&R) 
geprägt. Bis vor Kurzem war an diesem Standort noch ein Bio-Supermarkt ansässig. 
 
Das nahversorgungsrelevante Kaufkraftpotenzial in Garath (ca. 19.000 
Einwohner*innen) ist aufgrund der deutlich größeren Einwohnerzahl des Stadtteils 
höher als in Hellerhof (ca. 6.000 Einwohner*innen). Darüber hinaus ist das große 
Stadtteilzentrum Garath gemäß Rahmenplan Einzelhandel und der dort festgelegten 
städtischen Hierarchie zentraler Versorgungsbereiche mit der Einstufung als C-
Zentrum über dem kleineren Stadtteilzentrum Hellerhof mit der Einstufung als D-
Zentrum eingeordnet. Mit seiner Größe und Verkaufsflächenausstattung soll das C-
Zentrum einen Versorgungsauftrag für den gesamten Stadtbezirk 10 erfüllen. Daher 
wird die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters mit einer 
angemessenen Betriebsgröße in Garath verfolgt, um die qualitative Angebotsvielfalt 
des Zentrums zu erweitern. Dabei sind weitere Flächenbedarfe, wie zum Beispiel 
Lagerflächen und Arbeitsflächen für die Frischtheke, ebenfalls zu beachten.  
Ziel ist es außerdem, eine maximale Einzelhandelsentwicklung in Hellerhof zu 
ermöglichen, ohne dadurch negative städtebauliche Auswirkungen im Garather 
Zentrum oder benachbarten Zentren zu verursachen. Es wird angestrebt, eine 
maßstäbliche Nahversorgung an beiden Standorten zu realisieren. Dabei soll

Seite 5 
einerseits die langfristige Versorgungsfunktion und Leistungsfähigkeit in Garath 
gesichert und andererseits Entwicklungsperspektiven für Hellerhof geschaffen 
werden. Für den Stadtteil Hellerhof wurde ein Workshop-Verfahren zur 
städtebaulichen Weiterentwicklung des Zentrums durchgeführt (APS/106/2024). Eine 
vorgezogene oder mindestens zeitgleiche Einzelhandelsentwicklung in Garath vor 
Hellerhof wird als Voraussetzung für eine städtebaulich verträgliche 
Einzelhandelsentwicklung betrachtet, um Kaufkraftabflüsse und negative 
Auswirkungen auf das Garather Zentrum zu vermeiden. 
 
Auf dieser Grundlage wurden gemäß oben genannten APS-Beschlusses potenzielle 
Flächen im Stadtteilzentrum Garath Mitte auf ihre Eignung für die Ansiedlung eines 
Lebensmittelvollsortimenters mit dem zuvor genannten Flächenbedarf geprüft.  
 
Grundsätzliche Prüfkriterien waren: Städtebau, Einzelhandel und bautechnische 
Realisierbarkeit   
 
Basierend auf diesen Kriterien wurden geeignete Standorte identifiziert und 
ungeeignete Standorte verworfen (siehe Anlage 01). Insgesamt wurden zehn Flächen 
untersucht, von denen acht nach einer ersten Phase ausgeschlossen wurden, da sie 
den Anforderungen der Prüfkriterien nicht gerecht wurden. 
 
Die im Rahmen der Analyse verbliebenen zwei Flächen wurden insbesondere im 
Hinblick auf ihre verfügbaren Flächengrößen vertiefend untersucht. Hierbei handelt 
es sich um eine Fläche nördlich der Fritz-Erler-Straße zwischen der Bahntrasse und 
der Autobahn sowie um eine Fläche westlich der Frankfurter Straße und nördlich des 
Kulturhaus Süd/Freizeitstätte Garath. Beide Flächen werden derzeit als Parkplätze 
genutzt. 
 
Standort Fritz-Erler-Straße: 
Die Potenzialfläche befindet sich an der Fritz-Erler-Straße nördlich der Hausnummer 
30, im Bereich zwischen der Bahntrasse und der Autobahn A 59. Positiv 
hervorzuheben ist, dass ein Teil der Fläche innerhalb des zentralen 
Versorgungsbereichs von Garath liegt und unmittelbar an die Fußgängerzone grenzt. 
Bei näherer Betrachtung zeigt sich die Umsetzung insbesondere aufgrund der 
erforderlichen baulichen Höhe einer Einzelhandelsimmobilie (Anforderung ca. 5 Meter 
inkl. weiterer technischer Anforderungen; z.B. Ver- und Entsorgungsschächte) sowie 
der erhöhten Anforderungen an die Erschließung – insbesondere im Hinblick auf die 
Zufahrtsmöglichkeiten für Lieferfahrzeuge und die begrenzte Durchfahrtshöhe der 
A59-Brücke – jedoch als eine Herausforderung dar. Die Fläche ist derzeit teilweise

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mit einem eingeschossigen Bestandsgebäude bebaut und umfasst ca. 1.800m2, was 
die Realisierbarkeit eines Vollsortimenters in der beabsichtigten Größe erschwert. 
Weiterhin bestehen komplexe Eigentumsverhältnisse, da neben städtischen Flächen 
auch private Eigentümer betroffen sind.  
 
Standort Frankfurter Straße: 
Die Potenzialfläche befindet sich an der Frankfurter Straße und liegt aktuell 
außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs von Garath, grenzt jedoch unmittelbar 
an das Kulturhaus Süd/Freizeitstätte Garath an. Die Fläche befindet sich vollständig 
im städtischen Eigentum, umfasst ca. 5.100m2 und bietet somit geeignete 
Voraussetzungen für die Realisierung eines großflächigen 
Lebensmittelvollsortimenters.  
Die Fläche ist sowohl für die Fußgänger als auch für den motorisierten 
Individualverkehr (MIV) verkehrsgünstig gelegen, was eine hohe Erreichbarkeit und 
attraktive Standortbedingungen gewährleistet. Die fußläufige Wegeverbindung von 
der Fußgängerzone aus ist in ihrer Gestaltung derzeit jedoch wenig attraktiv und 
bedarf einer Qualifizierung. Die fußläufige Nähe zum Kulturhaus Süd/Freizeitstätte 
Garath sowie zum Nikolaus-Groß-Platz schafft synergetische Potenziale für eine gute 
Vernetzung und Integration in die bestehende Infrastruktur. Ferner würde die 
Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters an diesem Standort zur Stärkung der 
Versorgung des Siedlungsraumes östlich des Infrastrukturbandes von Garath 
beitragen. 
 
Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen wird verwaltungsseitig die Fläche 
an der Frankfurter Straße als bevorzugter Standort für die Ansiedlung eines 
großflächigen Lebensmittelvollsortimenters in Garath empfohlen. 
 
Weiteres Vorgehen: 
Um die Entwicklung dieser städtischen Fläche weiter voranzutreiben, wird 
vorgeschlagen, diese als finalen Standort für die Ansiedlung eines großflächigen 
Lebensmittelvollsortimenters in Garath festzulegen. Aktuell wird die Fläche als 
Parkplatz mit etwa 110 Stellplätzen genutzt. Darüber hinaus erfüllt sie wichtige 
Erschließungsfunktionen für das nördlich gelegene Kraftwerk, die südlich 
angrenzende Kulturhaus Süd/Freizeitstätte Garath sowie weitere Angebote (z.B. 
Einzelhandel, Gastronomie etc.) am Nikolaus-Groß-Platz. Diese 
Erschließungsfunktionen und erforderliche Parkplatzflächen sind im weiteren 
Planungsprozess zu berücksichtigen und zu sichern. Als nächster Schritt ist ein 
Aufstellungsbeschluss vorgesehen, in dem die Ziele der Verbesserung des 
Nahversorgungsangebotes über eine Angebotsergänzung durch einen

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Lebensmittelvollsortimenter formuliert werden sollen. Mit diesem Vorgehen soll 
Planungssicherheit geschaffen werden, um die Nahversorgung im Quartier zu sichern 
und die städtebauliche Entwicklung zielgerichtet voranzubringen. Der 
Aufstellungsbeschluss soll den politischen Gremien in einer der nächsten Sitzungen 
zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Um eine Realisierung zu gewährleisten muss 
anschließend ein Verfahren zur Auswahl eines Investors vorbereitet werden, um 
einen Partner für die weiteren Schritte zu gewinnen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
1. Übersicht untersuchter Standorte 
2. Liegenschaftskarte Potenzialfläche Frankfurter Straße

1. Übersicht untersuchter Standorte

357 Zeichen

StadtplanungsamtStadtplanungsamt
1
Übersicht untersuchter Standorte Garath
Zentraler Versorgungsbereich Garath-Mitte
Verworfene Standorte
Standort: Fritz-Erler-Str. 
Standort: Frankfurter Str.
Vorhandene Discounter
(kein Vollsortimenter vorhanden)
Bahntrasse
Autobahn (A59)
S-Bahn Haltestelle
Fußgängerzone:
Lauflage (Ebene 0)
Lauflage (Ebene -1)
nlage A
01

Beratungsverlauf (2)

24.06.2025 Bezirksvertretung 10
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
24.09.2025 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
APS/071/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
02.06.2025
Erstellt
22.05.2025 12:44