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0070/2019

Korkenzieherweide in Köln Blumenberg, Teufelsbergstraße

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 08.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 24.01.2019, TOP 11.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1212 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0070/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 
 
Korkenzieherweide in Köln Blumenberg, Teufelsbergstraße 
TOP 11.1.2 in der Sitzung vom 15.11.2018 - mündliche Nachfrage zur Vorlage 3259/2018 
Anfrage: 
 
Bezirksvertreter Herr Gökpinar möchte wissen wer für die entstehenden Kosten bei eventuellen Be-
schädigungen aufkommt. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Wie bereits in der Vorlage dargestellt, gehören gemäß § 94 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu den 
wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sa-
chen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden 
zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentli-
cher Bestandteil des Grundstücks.  
 
Verantwortlich für die Beseitigung unzumutbarer Beeinträchtigen durch Pflanzen-Überwüchse oder 
ähnliches ist selbstverständlich der Grundstückseigentümer und nicht der Mieter.  
 
Dementsprechend muss der Eigentümer auch für eventuelle Schäden haften.

Beratungsverlauf (1)

24.01.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Teufelsbergstraße

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Details

Aktenzeichen
0070/2019
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
08.01.2019
Erstellt
08.01.2019 07:23