0070/2019
Korkenzieherweide in Köln Blumenberg, Teufelsbergstraße
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
1212 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 0070/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 Korkenzieherweide in Köln Blumenberg, Teufelsbergstraße TOP 11.1.2 in der Sitzung vom 15.11.2018 - mündliche Nachfrage zur Vorlage 3259/2018 Anfrage: Bezirksvertreter Herr Gökpinar möchte wissen wer für die entstehenden Kosten bei eventuellen Be- schädigungen aufkommt. Antwort der Verwaltung: Wie bereits in der Vorlage dargestellt, gehören gemäß § 94 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sa- chen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentli- cher Bestandteil des Grundstücks. Verantwortlich für die Beseitigung unzumutbarer Beeinträchtigen durch Pflanzen-Überwüchse oder ähnliches ist selbstverständlich der Grundstückseigentümer und nicht der Mieter. Dementsprechend muss der Eigentümer auch für eventuelle Schäden haften.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Teufelsbergstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0070/2019
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 08.01.2019
- Erstellt
- 08.01.2019 07:23