Korkenzieherweide in Köln Blumenberg, Teufelsbergstraße
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 0070/2019 vom 08.01.2019
Stand: Am 24.01.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 0070/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 Korkenzieherweide in Köln Blumenberg, Teufelsbergstraße TOP 11.1.2 in der Sitzung vom 15.11.2018 - mündliche Nachfrage zur Vorlage 3259/2018 Anfrage: Bezirksvertreter Herr Gökpinar möchte wissen wer für die entstehenden Kosten bei eventuellen Be- schädigungen aufkommt. Antwort der Verwaltung: Wie bereits in der Vorlage dargestellt, gehören gemäß § 94 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sa- chen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentli- cher Bestandteil des Grundstücks. Verantwortlich für die Beseitigung unzumutbarer Beeinträchtigen durch Pflanzen-Überwüchse oder ähnliches ist selbstverständlich der Grundstückseigentümer und nicht der Mieter. Dementsprechend muss der Eigentümer auch für eventuelle Schäden haften.
Beratungsverlauf
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24.01.2019
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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