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V/0698/2020

Martin-Luther-King-Weg – Barrierefreier Ausbau der Haltestelle „Friedenspark“

Vorlagen 15.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 18.08.2020, TOP 4.2

BV_Südost_V_0698_2020_Marthin_Luther_Kind_Weg_Anlage1

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

BV_Südost_V_0698_2020_Marthin_Luther_Kind_Weg_Anlage1

85 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0698/2020 
 
Martin-Luther-King-Weg – Haltestelle Friedenspark

Anlage A

1646 Zeichen

Anlage A zur V/0698/2020 
Kurzüberblick 
Die Haltestelle soll aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Agentur für Arbeit umgebaut werden, um 
die barrierefreie Erreichbarkeit zu verbessern. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Umsetzung des Programmes „Barrierefreier Umbau von Haltestellen“ 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2022 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 40.500 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abge-
stimmt.

Beschlussvorlage

3659 Zeichen

V/0698/2020 
V/0698/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Martin-Luther-King-Weg – Barrierefreier Ausbau der Haltestelle „Friedenspark„ 
- Planungs- und Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11076 
Blatt 1(1)) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 40.500 € en t-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 33.000 €. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und –anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 2021 40.500 
Davon entfallen auf die 
Haltestelle 33.000 € 
(Einnahmen: 33.000 €) 
Auf die restlichen  Ar-
beiten entfallen 7.500 € 
Zeile 02 Zuwendungen und allge-
meine Umlagen 2021 33.000  
Ergebnis 7.500  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.  g Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
31.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0698/2020 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Haltestelle soll aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Agentur für Arbeit umgebaut werden, um 
die barrierefreie Erreichbarkeit zu verbessern.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die vorhandene Haltestelle liegt derzeit neben der Einfahrt zu den Parkplätzen d er  
Hausnummer 28, soll jedoch vor die Hausnummer 22, Agentur für Arbeit, versetzt werden. Die 
versetzte Haltestelle erhält einen erhöhten Bordstein, ein Blindenleitsystem und eine Wartehalle 
der Firma Wall. Zusätzlich wird noch die Fahrbahn des Martin -Luther-King-Wegs im Bereich der 
Haltestelle bis zur Straßenachse saniert. Ebenfalls wird der Gehweg im direkten Anschlussbereich 
saniert.  
Im südlichen Planungsbereich liegt vor der Einfahrt zur Hausnummer 11 ebenfalls eine Halteste l-
le. Diese wird jedoch nich t neu geplant, da aufgrund der Aktivierung der Westfälischen Landese i-
senbahn (WLE) die Linie E6 nur noch mit einem einseitigen Ring an den neuen Haltepunkt am 
Martin-Luther-King-Weg angebunden werden soll. Diese Linienführung soll gegen den Uhrzeige r-
sinn geführt werden, sodass die Haltestelle später nicht mehr angefahren wird.  
        
3. Ausschreibung und Bau 
 
Ausschreibung und Umsetzung sollen in 2021 aus dem Haltestellenprogramm erfolgen.  
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt. 
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunterne h-
men geplant. 
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle wird im Januar 2021  ein Förderantrag nach §  11 II 
ÖPNVG (Förderpauschale) gestellt. Es werden Zuwendungen in Höhe von 100 % der Baukosten 
für die Haltestelle erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobil i-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Matthias Peck

- 3 - 
V/0698/2020 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A, Lageplan 11076

Beratungsverlauf (1)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Martin-Luther-King-Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0698/2020
Typ
Vorlagen
Datum
15.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37