V/0698/2020
Martin-Luther-King-Weg – Barrierefreier Ausbau der Haltestelle „Friedenspark“
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BV_Südost_V_0698_2020_Marthin_Luther_Kind_Weg_Anlage1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0698/2020 Martin-Luther-King-Weg – Haltestelle Friedenspark
Anlage A
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Anlage A zur V/0698/2020 Kurzüberblick Die Haltestelle soll aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Agentur für Arbeit umgebaut werden, um die barrierefreie Erreichbarkeit zu verbessern. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung des Programmes „Barrierefreier Umbau von Haltestellen“ Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 40.500 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abge- stimmt.
Beschlussvorlage
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V/0698/2020
V/0698/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Martin-Luther-King-Weg – Barrierefreier Ausbau der Haltestelle „Friedenspark„
- Planungs- und Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11076
Blatt 1(1)) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 40.500 € en t-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 33.000 €.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und –anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen 2021 40.500
Davon entfallen auf die
Haltestelle 33.000 €
(Einnahmen: 33.000 €)
Auf die restlichen Ar-
beiten entfallen 7.500 €
Zeile 02 Zuwendungen und allge-
meine Umlagen 2021 33.000
Ergebnis 7.500
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g Pr o-
duktgruppe veranschlagt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
31.07.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492-6600
Grimm@stadt-muenster.de
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V/0698/2020
Begründung:
1. Voraussetzungen
Die Haltestelle soll aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Agentur für Arbeit umgebaut werden, um
die barrierefreie Erreichbarkeit zu verbessern.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die vorhandene Haltestelle liegt derzeit neben der Einfahrt zu den Parkplätzen d er
Hausnummer 28, soll jedoch vor die Hausnummer 22, Agentur für Arbeit, versetzt werden. Die
versetzte Haltestelle erhält einen erhöhten Bordstein, ein Blindenleitsystem und eine Wartehalle
der Firma Wall. Zusätzlich wird noch die Fahrbahn des Martin -Luther-King-Wegs im Bereich der
Haltestelle bis zur Straßenachse saniert. Ebenfalls wird der Gehweg im direkten Anschlussbereich
saniert.
Im südlichen Planungsbereich liegt vor der Einfahrt zur Hausnummer 11 ebenfalls eine Halteste l-
le. Diese wird jedoch nich t neu geplant, da aufgrund der Aktivierung der Westfälischen Landese i-
senbahn (WLE) die Linie E6 nur noch mit einem einseitigen Ring an den neuen Haltepunkt am
Martin-Luther-King-Weg angebunden werden soll. Diese Linienführung soll gegen den Uhrzeige r-
sinn geführt werden, sodass die Haltestelle später nicht mehr angefahren wird.
3. Ausschreibung und Bau
Ausschreibung und Umsetzung sollen in 2021 aus dem Haltestellenprogramm erfolgen.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunterne h-
men geplant.
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle wird im Januar 2021 ein Förderantrag nach § 11 II
ÖPNVG (Förderpauschale) gestellt. Es werden Zuwendungen in Höhe von 100 % der Baukosten
für die Haltestelle erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobil i-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
gez.
Matthias Peck
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V/0698/2020
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A, Lageplan 11076
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Martin-Luther-King-Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0698/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37