V/0745/2014
Eckpunkte, Rahmenbedingungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Zielvorstellungen 2015
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Beschlussvorlage
22738 Zeichen
V/0745/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Eckpunkte, Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen 2015 in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende
Beratungsfolge
23.10.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförd e-
rung der Stadt Münster nimmt die für das Jahr 201 5 prognostizierten Eckwerte und Ra h-
menbedingungen zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz u nd Arbeitsförde-
rung der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, mit dem Ministerium für Arbeit, Integrati-
on und Soziales des Landes NRW zu den Bundeszielen nach § 48b SGB II „Verbesserung
der Int egrationsquote“ und „Reduzierung der Langzeitleistungsbezie her“ im Rahmen fo l-
gender Korridore
Verbesserung der Integrationsquote: + 0,5 % bis + 2,5 %
Reduzierung der Langzeitleistungsbezieher: 0,0 % bis + 1,0%
eine Zielvereinbarung abzuschließen.
3. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauc herschutz und Arbeitsförde-
rung der Stadt Münster nimmt die Schwerpunkte der Landesarbeitsmarktpolitik zur Kenn t-
nis und stimmt den dazu ergänzenden bzw. unterstützenden Zielen zu.
4. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar beitsförde-
rung der Stadt Münster stimmt der kommunalen Schwerpunktsetzung zu und beauftragt die
Verwaltung, mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW die
kommunalen Ziele in die Zielvereinbarung aufzunehmen.
Vorlagen-Nr.:
V/0745/2014
Auskunft erteilt:
Herr Bierstedt
Ruf:
60918-300
E-Mail:
Bierstedt@stadt-muenster.de
Datum:
06.10.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Umsetzung der Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen
Haushalt.
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Begründung:
Mit der Vorlage V/0715/2012/1 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, jährlich parallel zum Hau s-
halt die Planungsgrundlag en mit zentralen Indikatoren des Arbeits - und Ausbildungsmarktes, der
Kundenstruktur sowie die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte und operativen Ziele und Zielbe i-
träge der Produktbereiche in einer Vorlage zur Beratung in den zuständigen Fachausschüssen und
Beschlussfassung im Rat 1 einzubringen. Mit der Beschlussfassung über die Vorlage V/0980/2013
zur weiteren Ko nkretisierung der gesamtstädtischen Steuerung von Leistungen mit Bezug zum
SGB II wurde festgelegt, dass dem zuständigen Ausschuss die Rahmenbedingungen und kommu-
nalen Zielvorstellungen vorzulegen sind.
Zu 1. Eckwerte und Rahmenbedingungen
Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) erwartet für 2014 und 2015 eine Zunahme
des realen Bruttoinlandproduktes (BIP) um 1,5 bzw. 1,4 Prozent. Diese Wachstumsraten werden
nicht ausreichen, die Arbeitslosigkeit signifikant zu reduzieren. Zwar wird die Erwerbstätigkeit we i-
ter steigen (nach Prognose des IAB um 270.000 Personen), die Arbeitslosigkeit jedoch (fast) sta g-
nieren. So wird vom IAB nur ein e moderate Abnahme der Arbeitslosigkeit um bundesweit 20.000
Personen prognostiziert. Etwas positiver schätzt die Bundesregierung die Erwartungen für 2015
ein. Dort wird von einem Wachstum des BIP von 2,0 % und einem Rückgang der Arbeit slosen um
35.000 Personen für 2015 ausgegangen.
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Reales Bruttoinlandsprodukt
(Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent)
Deutschland + 4,1 + 3,6 + 0,4 + 0,1 + 1,5 + 1,4
Nordrhein-Westfalen + 3,3 + 2,6 + 0,4 - 0,1 + 1,1 *
Erwerbstätige
Deutschland 41.020.000 41.570.000 42.033.000 42.281.000 42.622.000 42.887.000
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent + 0,3 + 1,3 + 1,1 + 0,6 + 0,8 + 0,6
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Deutschland 28.033.420 28.787.490 29.142.661 29.884.370 30.184.000 30.614.000
Nordrhein-Westfalen 5.922.760 6.067.637 6.121.188 6.271.642 * *
Münster 142.861 146.703 148.057 152.589 * *
Arbeitslosenquote
Deutschland 7,7 7,1 6,8 6,9 6,7 6,6
Nordrhein-Westfalen 8,7 8,1 8,1 8,3 8,4** *
Münster 6,0 5,9 6,1 6,0 6,1** *
Eckwerte SGB II
Bedarfsgemeinschaften 10.569 10.481 10.744 10.863 10.942** 11.051
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent + 2,8 - 0,83 + 2,51 + 1,11 + 0,73 + 1,0
erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.146 13.903 14.013 14.282 14.412** 14.556
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent + 1,67 - 1,72 + 0,79 + 1,92 +0,91 + 1,0
* Prognosezahlen liegen noch nicht vor
Progose
Arbeitsmarktprogramm 2015
Eckdaten der Prognose für Münster
** Arbeitslosenquote: errechneter Mittelwert Januar 2014 bis August 2014,
Bedarfsgemeinschaften bzw. erwerbsfähige Leistungsberechtigte: errechneter Mittelwert Januar 2014 bis Mai 2014
Quellen: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) -Kurzbericht 18/2014, Information und Technik NRW, Pressemitteilung
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsförderung (RWI), Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnung
Tabelle 1
1 Zum damaligen Zeitpunkt war wegen einer fehlenden Regelung in der Zuständigkeitsordnung nur eine
abschließende Beschlussfassung im Rat möglich. Inzwischen ist durch eine Änderung der Zuständigkeit s-
ordnung nun nicht mehr der Rat, sondern ausschließlich der Ausschuss für Soziales, Stiftungen,
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung für die Entscheidung über die Vorlage zuständig
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Die geschilderten, geringen Effekte auf der Arbeitskräfteangebotsseite werden vordergründig im
Bereich des SGB III spürbar werden, da dort ein größeres Potential an qualifizierten Arbeit skräften
gemeldet ist. Für den Bereich des SGB II ist hingegen von einer weiteren Zunahme der erwerbsf ä-
higen Leistungsberechtigten (eLb) auszugehen.
Strukturdaten des Arbeitskräfteangebotes SGB III und SGB II in Münster
Bestand an Arbeitsuchenden
Insgesamt 15.548
Bestand an Arbeitslosen
Insgesamt 9.930
54,6% Männer 5.423
45,4% Frauen 4.507
10,0% 15 bis unter 25 Jahre 996
1,6% dar. 15 bis unter 20 Jahre 156
28,3% 50 Jahre und älter 2.814
16,5% dar. 55 Jahre und älter 1.643
38,8% Langzeitarbeitslose 3.856
27,9% dar. 25 bis unter 55 Jahre 2.771
9,6% dar. 55 Jahre und älter 954
5,5% Schwerbehinderte 546
18,4% Ausländer 1.826
Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 2
Arbeitsmarktreport, Nürnberg, August 2014
SGB III SGB II
Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 3 Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 4
Arbeitsmarktreport, Nürnberg, August 2014 Arbeitsmarktreport, Nürnberg, August 2014
In beiden Rechtskreisen herrscht bis auf die Gruppe der Langzeitarbeit slosen und die Gruppe der
Ausländer annähernd die gleiche Struktur vor. Hier wird deutlich, dass die o. g. strukturellen Pro b-
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leme im Bereich des SGB II ihren Ausdruck finden, es sind 52,6 Prozent der Arbeitslosen langzei t-
arbeitslos.
Insgesamt stellt sich die Struktur in der Grundsicherung für Arbeit in Münster wie folgt dar:
Bedarfsgemeinschaften
davon
10.950
mit 1 Person 6.190
mit 2 Personen 2.015
mit 3 Personen 1.369
mit 4 Personen 761
mit 5 und mehr Personen 615
Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 5
Arbeitsmarktreport, Nürnberg, August 2014
Insgesamt Männer Frauen
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.770 10.402 10.368
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 14.317 7.039 7.278
davon
unter 25 Jahre 2.757 1.313 1.444
25 bis unter 50 Jahre 8.250 3.921 4.329
50 bis unter 55 Jahre 1.437 807 630
55 Jahre und älter 2.017 1.128 889
darunter
Deutsche 10.898 5.473 5.425
Ausländer 3.373 1.605 1.768
darunter
Alleinerziehende 2.109 115 1.994
Langzeitleistungsbezieher 9.180 4.257 4.923
davon nach Altersgruppen
17 bis unter 25 Jahre
1.222
25 bis unter 35 Jahre
1.932
35 bis unter 50 Jahre
3.260
50 Jahre und älter
2.766
darunter Alleinerziehende 1.603
darunter Ausländer 1.964
darunter ohne abgeschl. Berufsausbildung 4.320
darunter Schwerbehinderte 474
Selbständig erwerbstätige Alg II Bezieher 260
Bruttoeinkommen bis 450 Euro 1.562
450 bis 850 Euro 621
über 850 Euro 663
bisherige Verweildauer* 2 bis 4 Jahre 2.395
bisherige Verweildauer* 4 Jahre und länger 5.904
*bisherige Verweildauer im SGB II - Hinweis: Bezug auf Bestand an LZB im Berichtsmonat Dezember 2013
Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Bestand an Langzeitleistungsbeziehern und erwerbsfähigen Tabelle 6
Leistungsberechtigten nach ausgewählten Merkmalen,
Nürnberg, September 2014 (Datenstand Mai 2014)
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Auf die Zielgruppen des Jobcenters verteilen sich die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie
folgt:
17%
41%
19%
13%
8% 1% 1%
U25 25-49 50+ Alleinerziehende Reha/SB Selbständige MAMBA
Diagramm 1
Finanzen
Eingliederungstitel 2015
Die Höhe der den Jobcentern zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel wird erst mit E rlass
der Eingliederungsmittelverordnung 2015 endgültig feststehen.
Diesseitig wird aktuell davon ausgegangen, dass die durch den Bund für die Jobcenter zur Verf ü-
gung gestellten Mittel zur Eingliederung der eLb im gleichen Umfang wie 2014 bereitgestellt we r-
den.
Im Ergebnis wären dies rund 10,7 Mio. Euro, die 2015 wie folgt eingesetzt werden würden:
10.724.000 € Eingliederungstitel (EGT)
./. 500.000 € Umschichtung in den Verwaltungshaushalt
+100.000 € Einnahmen aus Forderungen (geschätzt)
./. 10.324.000 € verfügbarer EGT
./. 3.500.000 € Bindungen aus Vorjahren für 2014 (Hochrechnung)
6.824.000 € Mittel für das Neugeschäft (Hochrechnung, Schätzung)
Tabelle 7
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Nach fachlich inhaltlichen Planungen mit Beteiligung des örtlichen Beirates sowie weiteren
Fachämtern der Stadtverwaltung ist die Verteilung des Eingliederungstitels (EGT) auf die ve r-
schiedenen Instrumente des SGB II bzw. SGB III wie folgt vorgesehen:
Diagramm 2
Mit den insgesamt aus dem Eingliederungstitel zur Verfügung stehenden Mitteln und der vorst e-
henden Verteilung auf die verschiedenen Förderinstrumente können rund 7.000 Förderunge n rea-
lisiert werden. Diese verteilen sich wie folgt auf die Zielgruppen:
Diagramm 3
Die entsprechende Beratung zur Verteilung und Einsatzes der Eingliederungsmittel sowie der i n-
haltlichen Ausgestaltung der Angebote erfolgte in der Sitzung des Beirates am 22.09.2014.
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Zu 2. Bundesziele gem. § 48b SGB II 2015
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Für 2015 wird unterstellt, dass das gesetzlich normierte Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“
wie bereits im Vorjahr nicht mit konkreten Zielwerten zu beplanen ist, sondern im Rahmen eines
Monitorings beobachtet wird.
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Zu den Zielen der „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und der „Vermeidung von lang-
fristigem Leistungsbezug“ sind dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS)
konkrete Zielwerte als Angebot zu übermitteln und ggf. zu verhandeln.
Das Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ wird im Kennzahlens et nach § 48b
SGB II durch die Kennzahl „K 2 - Integrationsquote“ ausgedrückt. Diese setzt sich aus dem Qu oti-
ent der absoluten Zahl der Integrationen im Bezugsmonat und den vorangegangenen 11 Monaten
und dem durc hschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Le istungsberechtigten im Vormonat und
den vorangegangenen elf Monaten zusammen.
Für Münster wird aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Prognosen ein leichter Rückgang der A r-
beitslosigkeit u nd damit einhergehend eine Zunahme an Erwerbstätigen für 2015 erwartet. Der
Rückgang der Arbeitslosigkeit wird sich , wie bereits 2014, im aktuellen Jahr deutlicher im Bereich
des SGB III abzeichnen. Insgesamt wird für das Jobcenter Münster von einer Stagnation bis ge-
ringfügigen Steigerung der eLb im Jahresdurchschnitt unter l eichter Zunahme der Integrationen
ausgegangen, so dass für 2015 eine Steigerung der Integrationsquote
von 0,1% bis 2,5%
realistisch erreicht werden kann. Dies sollte sich auch im Verhandlungskorridor mit dem MAIS w i-
derspiegeln.
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Das Ziel „Vermeidung von langfristige m Leistungsbezug“ wird durch die Kennz ahl „K3 - Verände-
rung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern (LZB)“ ausgedrückt und entsprechend b eplant.
Als Langzeitleistungsbeziehende gelten alle Menschen, die in den letzten 24 Monaten mindestens
21 Monate Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten haben. Deshalb können
die Langzeitleistungsbeziehenden nicht als homogene Zielgruppe für bestimmte Unterstützung s-
maßnahmen angesehen werden, sond ern beinhalten eine ganze Reihe unterschiedlicher Pers o-
nengruppen, die jeweils spezifische Herangehensweisen erfordern: Alleinerzie hende mit Kindern
unter 3 Jahren, ältere Menschen, Erwerbseinkomme nsaufstocker und jüngere Menschen ab 17
Jahren, die noch ihrer Schulpflicht nachkommen.
Für 2014 ist man bei der Zielplanung sehr ambitioniert an eine Senkung der Zahl der Langzeitleis-
tungsbeziehenden herangegangen. Es wurde im Jahresverlauf allerdings deutlich, dass eine Re-
duzierung trotz relativ guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nicht gelungen ist. Jedoch konn-
te ein Anstieg im Niveau nicht nur aufgehalten, sondern auch gesenkt werden . In Münster sind
nach derzeitigem Stand 9.180 Menschen im Langzeitleistungsbezug. Rd. 64 % von ihnen sind
dabei schon 4 Jahre und länger im Leistungssystem. Die Gründe für den länger andauernden Leis-
tungsbezug sind vielfältig. Mit ausschlaggebend dürfte in Münster der Wohnungs markt sein. Die
hohe Nachfrage nach Wohnraum generiert auch einen entsprechend höheren Mietzins, so da ss
Existenz sichernde Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung immer schwieriger
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erreicht werden. Außerdem ist anhand des Fachverfahrens Open/ProSoz bereits jetzt ersichtlich ,
dass aufgrund de r Altersstruktur der Leistungsbeziehenden (Z ugang 17 -jährige2 / Abgang 65 -
jährige) alleine eine Zunahme der L ZB erfolgen wird. Für 2015 wird daher davon ausgegangen,
dass eine Senkung der Langzeitleitungsbeziehe nden nicht gelingt. Gleichwohl hat sich das Jo b-
center Münster das Ziel gesetzt, die Entwicklung auf- bzw. so gering wie möglich zu halten.
Als Verhandlungskorridor mit dem MAIS wird eine Deckelung der Steigerung
von 0,1% bis max. +1,0%
vorgeschlagen.
Zu 3. Unterstützende Ziele zu den geschäftspolitischen Schwerpunkten in NRW
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) hat die Schwerpunkte aus 2014
aufgegriffen und weiterentwickelt. Mit der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit hat
sich das Ministerium auch für 2015 auf gemeinsame Schwerpunkte in der Steuerung der Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende verständigt. Sie sollen in den Zielvereinbarungen 2015 mit den nor d-
rhein-westfälischen Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger)
Berücksichtigung finden. Die nachfolgend genannten Schwerpu nkte zielen insbesondere darauf
ab, Menschen in verfestigter Arbeitslosigkeit eine Perspektive am Arbeitsmarkt zu eröffnen und
damit soziale Ausgrenzung und Armut zu verhindern.
I. Nachhaltige und Existenz sichernde Integration
Die strategischen Leitsätze des Jobcenters beinhalten das vorgenannte Ziel bereits. Die Quo-
te der Vermittlungen in Existenz sichernde Beschäftigung liegt derzeit leicht über dem La n-
desdurchschnitt, aber h ohe Kosten der Unterkunft machen eine erhebliche Steigerung u n-
wahrscheinlich. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.
Hier keine zusätzliche Zielvereinbarung
II. Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen verbessern
Die Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden wird im
Vergleich zum Vorjahr erneut um 5% gesteigert
III. Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II verbessern
Die Prozesse zur Erbringung kommunaler Eingliederungsleistungen sind beschrieben und e r-
probt. Zur Ermittlung der Wirksamkeit im Zusammenspiel mit den Eingliederun gsleistungen
nach dem SGB II/SGB III sollen in 2015 am Beispiel der Zielgruppe der Alleinerziehende en t-
sprechende Handlungsstrategien entwickelt werden. Hierzu ist eine weitergehende Analyse
der Zielgruppe bis zum 31.03.15 durchzuführen. Auf Basis der Anal yse ist dann ggf. in Z u-
sammenarbeit mit den Erbringern der §16a Leistungen eine entsprechende Strategie zu era r-
beiten.
Das Ziel ist erreicht, wenn zum Ende des Jahres 2015
für jede Leistung nach § 16a SGB II
eine Handlungsstrategie entwickelt wurde
2 Der Status des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beginnt frühestens mit Vollendung des 15. Lebensjahres. Auch wenn die J u-
gendlichen zu diesem Zeitpunkt u. U. bereits im Leistungsbezug waren, läuft nach einem Beschluss der „Bund -Länder-Arbeitsgruppe“
vom 13.12.2010 die Frist für den Langzeitleistungsbezug erst mit ihrem 15. Geburtstag an. Frühestens nach 24 Monaten (also mi t
Vollendung des 17. Lebensjahres) gelten sie erstmalig als LZB.
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IV. Verbesserung der Integration Jugendlicher, insbesondere in den Ausbildungsmarkt, und R e-
duzierung der Jugendarbeitslosigkeit3
Die Zusammenarbeit der Akteure im Rahmen der Integration Jugendlicher ist u. a. mit Errich-
tung der Jugendservicestelle auf einem guten Weg. Hier soll das Zusammenspiel der Akteure
weiter vertief t und in der Praxis erprobt wer den. Hierzu wird im Rahmen der gesamtstädt i-
schen Steuerung von Leistungen mit Bezug zum SGB II in der ersten Jahreshälfte 2015 ein
Kooperations- und Vernetzungsbericht erstellt.
Die Jugendarbeitslosigkeit liegt in Münster deu tlich unterhalb des Landesdurch schnittes, be-
wegt sich aber immer auf einem relativ konstanten Niveau. Hier scheinen weitere Impulse a n-
gezeigt. Der gesetzliche Auftrag des § 3 Absatz 2 SGB II so ll noch deutlicher als bisher in
den Fokus genommen und konsequent im Rah men der strategischen Leitsätze des Jobce n-
ters Münster umgesetzt werden.
Es wird mit dem MAIS vereinbart, die durchschnittliche
Jugendarbeitslosenquote in Münster im Bereich des SGB II
um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr zu senken
Zu 4. Kommunale Schwerpunkte und Handlungsfelder
Die geschäftspolitischen Schwerpunkte für den Bereich des SGB II der Stadt Münster wurden für
2015 wie folgt festgelegt:
I. Langzeitleistungsbezieher
Auch in Münster ist eine bestehende Sockelarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Aufgrund der b e-
sonderen Konstellationen, Studentenstadt (doppelte r Abiturjahrgang); wenig niederschwellige
Arbeitsbereiche auch mangels größerer Industrievorkommen; hohe Nachfrag e nach Woh n-
raum geringes Wohnraumangebot und damit verbunden, hohe Unterkunft skosten, verbleiben
Menschen häufig länger im Transferleistungssystem (SGB II). Es ist weiterhin das erklärte
Ziel, die bestehenden Langzeitarbeitslosigkeit und den Langzeitbezug abzubauen.
Das Jobcenter der Stadt Münster wird sich, ggf. unter Beteiligung des LWL,
an dem ESF-Bundesprojekt zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit
beteiligen und einen Projektantrag stellen
Ein besonderes Anliegen der Stadt Münster ist der ink lusive Arbeitsmarkt. Auch unter den
Langzeitleistungsbeziehern befinden sich Menschen mit Behinderungen deren Zugang zum 1.
Arbeitsmarkt wesentlich erschwerter ist. Für diesen Personenkreis sollen auf dem 1. Arbeit s-
markt weitere bzw. neue Beschäftigungsmöglichkeiten erschlossen werden.
Der Arbeitgeber- und Vermittlungsservice (AGVS) im Jobcenter Münster
erarbeitet bis zum 30.06.2015 ein auf münstersche Betriebe ausgerichtetes
Dienstleistungsangebot zur Unterstützung bei der Einstellung und weiteren
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Der AGVS wird im Rahmen dieses Dienstleistungsangebots bis zum 31.12.2015
fünfzehn Arbeitgeber akquirieren und entsprechende, passgenaue
Vermittlungsangebote unterbreiten
3 Quelle: Vereinbarung zu den gemeinsamen Schwerpunkten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in NRW im Jahr 2015 zw i-
schen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Regionalagentur NRW der Bunde-
sagentur für Arbeit.
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II. Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Rund 50% der Menschen im Leistungsbezug des SGB II verfügen über eine Migrationsvorge-
schichte. Die Arbeitslosenquote der Ausländer liegt in Münster rechtskreisübergreifend bei
18,4% (s. Tabelle 2). Im Rechtskreis SGB II ist der Anteil mit 21,8% (s. Tabelle 3) ausgepräg-
ter.
Die Aktivierungsquote der Personengruppe der arbeitslosen
Ausländerinnen und Ausländer beträgt 2015 entsprechend ihrem Anteil an
allen Arbeitslosen 22% aller Aktivierungen
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung wird auf der Basis der mit dieser Vorlage beschlossenen Werte den Abschluss
einer Zielvereinbarung mit dem Land anstreben. Sollte dies ohne Abweichungen nicht möglich
sein, wird die Verwaltung erst nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Sozia-
les, Stiftungen, Gesun dheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung eine Zielvereinbarung mit
modifizierten Zielwerten abschließen. Dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen
Fachausschuss wird über den Abschluss der Zielvereinbarung berichtet (Ratsbeschluss zur Vorla-
ge V/0715/2012/1).
Zur Zielerreichung ist natürlich eine weitere Operationalisierung der Ziele erforderlich. Dazu wird
im kommenden Jahr regelmäßig im Fachausschuss berichtet.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0745/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37