AN/0651/2024
gem. Änderungsantrag zu Vorlage 0428/2024, Tagesordnungspuinkt 9.2.6: Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie
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Gem. Änderungsantrag (CDU BV2)
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0651/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.05.2024 gem. Änderungsantrag zu Vorlage 0428/2024, Tagesordnungspuinkt 9.2.6: Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen der CDU und der FDP bitten, folgenden gemeinsamen Änderungsan- trag zur Vorlage 0428/2024, Tagesordnungspunkt 9.2.6, auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 6. Mai 2024 zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Punkte 1 bis 5 der Vorlage 0428/2024 um einen Punkt 6 zu ergänzen, der wie folgt lautet: 6. Bei den Sonderregeln für die Außengastronomie, die auch weiterhin in der Geneh- migungspraxis Beachtung finden sollen, sind für Einzelbetriebe mit kurzer Außen- gastronomie (Länge z.B. < 10 m) geringere Mindestgehwegbreiten zuzulassen. Begründung: Im Fachgespräch am 09.04.2024 wurde auf Nachfrage seitens der Verwaltung aus- geführt, dass derzeit geprüft wird, in welchem Umfang bestehende Genehmigungen für Außengastronomie mit Inkrafttreten des Regelwerks eingeschränkt bzw. entfallen würden. Man gehe von 20-30% aus. In 2024 werde an einem Kriterienkatalog für zu- künftige Ausnahmen gearbeitet. - 2 - Gerade in den äußeren Stadtteilen mit vergleichsweise geringen Gehwegbreiten hat sich an zahlreichen Stellen einzelne Außengastronomie etabliert, zur Zufriedenheit der Gewerbetreibenden als auch der Bewohner, zumal die Öffnungszeiten oft ledig- lich tagsüber sind. Bei kleinen Abschnitten wird im Begegnungsverkehr gegenseitige Rücksichtnahme geübt. Die Mindestbreite kann in solchen kurzen Abschnitten daher auf den Bedarf für eine Gehrichtung reduziert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Wolters
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0651/2024
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV2 (CDU)
- Datum
- 22.04.2024
- Erstellt
- 22.04.2024 11:23