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AN/0651/2024

gem. Änderungsantrag zu Vorlage 0428/2024, Tagesordnungspuinkt 9.2.6: Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie

Gem. Änderungsantrag BV2 (CDU) 22.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.05.2024

Gem. Änderungsantrag (CDU BV2)

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Gem. Änderungsantrag (CDU BV2)

2219 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen  
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0651/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.05.2024 
 
gem. Änderungsantrag zu Vorlage 0428/2024, Tagesordnungspuinkt 9.2.6: 
Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Fraktionen der CDU und der FDP bitten, folgenden gemeinsamen Änderungsan-
trag zur Vorlage 0428/2024, Tagesordnungspunkt 9.2.6, auf die Tagesordnung der 
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 6. Mai 2024 zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Punkte 1 bis 5 der Vorlage 0428/2024 um 
einen Punkt 6 zu ergänzen, der wie folgt lautet: 
 
6. Bei den Sonderregeln für die Außengastronomie, die auch weiterhin in der Geneh-
migungspraxis Beachtung finden sollen, sind für Einzelbetriebe mit kurzer Außen-
gastronomie  (Länge z.B. < 10 m) geringere Mindestgehwegbreiten zuzulassen. 
  
Begründung:  
 
Im Fachgespräch am 09.04.2024 wurde auf Nachfrage seitens der Verwaltung aus-
geführt, dass derzeit geprüft wird, in welchem Umfang bestehende Genehmigungen 
für Außengastronomie mit Inkrafttreten des Regelwerks eingeschränkt bzw. entfallen 
würden. Man gehe von 20-30% aus. In 2024 werde an einem Kriterienkatalog für zu-
künftige Ausnahmen gearbeitet.

- 2 - 
 
Gerade in den äußeren Stadtteilen mit vergleichsweise geringen Gehwegbreiten hat 
sich an zahlreichen Stellen einzelne Außengastronomie etabliert, zur Zufriedenheit 
der Gewerbetreibenden als auch der Bewohner, zumal die Öffnungszeiten oft ledig-
lich tagsüber sind. Bei kleinen Abschnitten wird im Begegnungsverkehr gegenseitige 
Rücksichtnahme geübt. Die Mindestbreite kann in solchen kurzen Abschnitten daher 
auf den Bedarf für eine Gehrichtung reduziert werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Schykowski    gez. Wolters

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0651/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag BV2 (CDU)
Datum
22.04.2024
Erstellt
22.04.2024 11:23