Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: "Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz"
Beschlussvorlage Ausschuss 1489/2022 vom 01.06.2022
Stand: Am 08.06.2022 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) geändert beschlossen.
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Anlage 2 Vorzugsvariante
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Städtebauliche Vorzugsvariante (Auszug Machbarkeitsstudie) Vorzugsvariante: Projektentscheidung für ein baulich und räumlich- funktionales, zukunftsfähiges Justizzentrum, auf welches sich Landesjustizministerium NRW, BLB NRW und Oberlandesgericht Köln Ende 2021 verständigt haben. Erweiterung Planungsraum: Voraussichtliche oberirdische Geschossfläche (ohne Stellplätze) von rund 109.000 m². Hochpunkt: Neubau eines Hochpunktes mit bis zu 30 Geschossen im Bereich des bestehenden Hochhauses des Amts- und Landgerichtes an der Luxemburger Straße (Orientierung an Bestandshöhe Justizzentrum: 105 m). Wettbewerbsverfahren: Abschließendes Planungskonzept wird aus dem Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs hervorgehen (Sommer 2022). Anlage 2 -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/612 612 Wirt Az Vorlagen-Nummer 1489/2022 Freigabedatum 10.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: "Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz" – verfahrensleitender Beschluss Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezo- genen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: "Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz" (siehe Anlage 1); 2. nimmt die von der Landesjustizverwaltung beabsichtigte Vorzugsvariante zum Neubau Justiz- zentrum Köln zur Weiterverfolgung des Planungsprozesses zustimmend zur Kenntnis (siehe Anlage 2); 3. nimmt den erweiterten Planungsraum zum Neubau Justizzentrum Köln zustimmend zur Kennt- nis (siehe Anlage 3); 4. beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Auslobungsunterlagen das städtebauliche sowie im Weiteren das hochbaulich-freiraumplanerische Wettbewerbsverfahren zum Neubau Justiz- zentrum Köln zu begleiten (siehe Anlage 4); 5. verweist im Zusammenhang mit den Wettbewerbsverfahren auf die Einhaltung der "Spielregeln" zur Qualitätssicherung von Projektvorhaben im Bereich des Inneren Grüngürtels auf Grundlage des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt (siehe Anlage 5); 6. beschließt abweichend zum Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren den Kreis der nicht stimmberechtigten Mitgliedern des Preisgerichtes um die Vertreter*innen der Bezirksvertretung Lindenthal zu reduzieren, hiervon ausgenommen sind die Bezirksbürgermeisterin und ihre Stellvertretung; 7. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Einschrän- kung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Energiekonzept wird erstellt. Die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz. Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden die Folgen detailliert untersucht. Die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaleitlinien kommen in diesem Verfahren zum Tragen. Begründung: Anlass und Ziel Das bestehende Justizzentrum an der Luxemburger Straße 101 in 50939 Köln weist einen erhebli- chen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Eine umfassende Sanierung für die Zwecke der Justiz erscheint unter laufendem Geschäfts- und Sitzungsbetrieb nicht realisierbar. Aus diesem Grund soll ein neuer Gebäudekomplex für das Land - und Amtsgericht Köln sowie die Staatsanwaltschaft Köln errichtet werden. Hierzu ist durch die Landesjustizverwaltung der Rückbau des H-förmigen Ge- bäudes der Staatsanwaltschaft, des zugehörigen Parkhauses und auch des 24-geschossigen Hoch- hauses des Amts- und Landgerichtes vorgesehen. Durch die zukünftige städtebauliche Figur, eine qualitätsvolle Architektur und nicht zuletzt durch die Lage des künftigen Gebäudekomplexes an der geplanten Erweiterung des Inneren Grüngürte ls im Bereich Eifelwall soll eine nutzungsadäquate Adressbildung erreicht werden, die der Bedeutung des Justizzentrums gerecht wird. Der Vorhabenträger, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) hat im Auf- trag des Landesjustizministeriums mit Schreiben vom 10.10.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Neubau des Justizzentrums Köln im Bereich von Hans-Carl-Nipperdey-/ und Rudolf- Amelunxen-Straße in 50939 Köln beantragt. Die Anhörung in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) erfolgte am 09.12.2019. Der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtentwicklungsausschuss wurde am 05.12.2019 vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung sowie final am 30.01.2020 gefasst. Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Vo- raussetzungen für den Neubau des Justizzentrums Köln geschaffen. Verfahrensleitender Beschluss Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "Neubau Justizzentrum Köln in Köln -Sülz" gehört zu den aktuell wichtigsten Planungsaufgaben der Stadt Köln und zieht eine hohe Aufmerksamkeit der interessierten Öffentlichkeit auf sich. Dem hohen Stellenwert der zukünftigen Planung sowie dem Bauprojekt ange- messen, hat die Verwaltung in Abstimmung mit den Projektbeteiligten die beigefügten Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie als Orientierungsrahmen für das durchzuführende zweiphasige Wettbewerbsverfahren erarbeitet (s. An- lage 1). Damit soll der zielgerichtete Fortgang des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vorgegeben und gesteuert werden. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Weiterbearbeitung sowie die Definition zentraler Planungsinhalte und -schritte sollen mit diesem verfahrensleitenden Beschluss dargelegt und be- 3 schlossen werden. Des Weiteren dient der vorliegende verfahrensleitende Beschluss dazu, die Ziel- vorgaben des Bebauungsplanverfahrens inhaltlich zu profilieren bzw. zu präzisieren. Verfahrensverlauf In Folge des Einleitungsbeschlusses zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 30.01.2020 wurde durch das Büro Assmann GmbH eine Machbarkeitsstudie verfasst, die insbeson- dere Aufschluss über die mögliche Einbindung des Vorhabens in die Umgebung sowie das erforderli- che Bauvolumen geben soll. Zudem wurden unterschiedliche Varianten in Bezug auf Abriss und Neu- bau sowie eine mögliche Sanierung und die künftige Erschließung eruiert. Im Ergebnis wird eine komplette Neuordnung der Strukturen im Plangebiet einschließlich Abriss des vorhandenen Hoch- punktes als zielführend erachtet. Die Weiterverfolgung des Planungsprozesses mit der Vorzugsvari- ante basiert auf der Projektentscheidung für ein baulich und räumlich-funktional zukunftsfähiges Jus- tizzentrum, auf welches sich Landesjustizministerium NRW, BLB NRW und Oberlandesgericht Köln Ende 2021 verständigt haben (s. Anlage 2). In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, den Planungsraum für die Weiterführung des Aufstel- lungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf das von der Vorzugsvariante betroffe- ne Gebiet zu erweitern (s. Anlage 3). Zum im Weiteren vorgesehenen Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung eines Bebauungsplan -Entwurfes soll dann auch die abschlie ßend definierte Ab- grenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen werden. Auf der Grundlage der Vorzugsvariante soll im nächsten Schritt die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen. Zur Sicherung einer hohen städtebaulich-gestalterischen Qualität ist die Auslobung eines städtebauli- chen Wettbewerbs vorgesehen. Die Auslobungsunterlagen zum städtebaulichen Wettbewerb werden der Beschlussvorlage beigefügt. Aufgrund der gegenwärtig noch laufenden Erstellung sowie verfah- rensrechtlicher Anforderungen können die Auslobungsunterlagen dem Stadtentwicklungsausschuss erst ab dem 23.05.2022 zur Verfügung gestellt werden (s. Anlage 4). Im Weiteren soll der prämierte städtebauliche Siegerentwur f als Grundlage für einen anschließenden hochbaulich- freiraumplanerischen Wettbewerb dienen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll bereits nach dem Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs auf Grundlage des prämierten Planungskonzepts erfolgen. Die weiteren formellen Schritte im Bebauungsplanverfahren erfolgen nach Abschluss des hochbaulich - freiraumplanerischen Wettbewerbs. Die Vorbereitungen des städtebaulichen Wettbewerbs fußen auf den Inhalten des zwischen Landes- justizverwaltung, Oberlandesgericht Köln, BLB NRW und Stadt Köln vereinbarten Eckepunktepapiers, in dem die Planungsinhalte und -schritte für den Neubau des Justizzentrums definiert werden. Die Unterzeichnung des Eckpunktepapiers vollziehen am 10.05.2022 neben Oberbürgermeisterin Hen- riette Reker, Landesjustizminister Peter Biesenbach, Oberlandesgerichtspräsident Dr. Bernd Scheiff sowie die Geschäftsführerin des BLB, Frau Gabriele Willems, als Vertreterin des für das Land NRW fungierenden Vorhabenträgers. Unabhängig von den Bestrebungen der Landesjustizverwaltung zum Neubau des Justizzentrums in Köln sieht die Stadt Köln das Erfordernis, mögliche Entwicklung am Inneren Grüngürtel im Gesamt- kontext zu betrachten. Hierzu wird aktuell im Rahmen der Fortschreibung des Städtebaulichen Mas- terplans für die Innenstadt eine Gesamtstrategie für den Interventionsraum "Innerer Grüngürtel" erar- beitet. In Rückkopplung mit der Lenkungsgruppe Masterplan wurden in einem ersten Schritt so ge- nannte "Spielregeln" für die Qualitätssich erung von Projektvorhaben in diesem Bereich entwickelt. Diese fließen in das vorliegende Verfahren ein und werden im Rahmen des zweiphasigen Wettbe- werbsverfahrens für den Neubau des Justizzentrums Köln konkretisiert (s. Anlage 5). 4 Anlagen Anlage 1 Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens Anlage 2 Vorzugsvariante (Auszug Machbarkeitsstudie) Anlage 3 Erweiterung Planungsraum Anlage 4 Auslobungsunterlagen Anlage 5 "Spielregeln" zur Qualitätssicherung von Vorhaben im Bereich Innerer Grüngürtel - Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Anlage 6 Bestandssituation Justizzentrum Köln (Schrägluftbild 2018) -
Anlage 3 Erweiterung Planungsraum
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Erweiterung Planungsraum Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz Anlage 3 -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 612 Wirt Az Vorlagen-Nummer 1489/2022 Stand: 01.06.2023 Sachstandsbericht Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: "Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz" – verfahrensleitender Beschluss Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel "Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz" wird weitergeführt. Am 01.06.23 wird der sog. Vorgabenbeschluss im StEA gefasst, mit dem Auftrag an die Verwaltung den Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Nächste Schritte: Weitere Schritte im Bebauungsplanverfahren folgen Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 01.06.2024 -
Anlage 4- Auslobung
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Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen BLB NRW Stand: 31.05.2022 Änderungen im Nachgang an Preisgerichtsvorbesprechung vom 23.05.2022 kenntlich gemacht (Seiten 9; 23; 30; 50 f.; 5 Städtebaulicher Wettbewerb Neubau Justizzentrum Köln Auslobung Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Impressum Auslober Auslobende Stelle des städtebaulichen Wettbewerbs ist der: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln Domstraße 55-73 50668 Köln Ansprechpartnerin: Christina Strunk Telefon: 0221 / 35660 - 374 Mail: christina.strunk@blb.nrw.de Web: www.blb.nrw.de in Kooperation mit der: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin | Dezernat VI - Planen und Bauen E Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 (Stadthaus West) 50679 Köln = 2 Stadt Köln und in Abstimmung mit dem: Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Die Be Lenues Nordrhein-Westfalen Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln Dezernat für Liegenschaften und Finanzen Reichenspergerplatz 1 50670 Köln Verfahrensbetreuung, Vorprüfung und Layout assmann GmbH a Baroper Straße 237 44227 Dortmund Ansprechpartnerin: Christine Dern Telefon: 0231 / 75445 - 333 Mail: 10-22009@assmanngruppe.com Web: www.vergabe.assmanngruppe.com Stand: 31.05.2022 Deckblatt: Schrägluftbild Plangebiet und Umgebung (Quelle: © Stadt Köln) Anlass und Aufgabenstellung ..............22.220200000020200000020200000000200200020000000000000000000000000000 5 Rahmenbedingungen ...........sssususessensnsessnensnsensnsnsnsensnsnsnsensnennsensnensessnsnensnsensnsnsesensnene 7 2.1. Die Stadt .................000000000000000000000000000000000000000B0Hnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnne 7 2.2. Lage im Stadtgebiet.. 2.3. Bestandsgebäude... 2.4. Planungs- und Baurecht, Denkmalschutz... 9 2.5. Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt... 13 2.6. Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt... 13 2.7. Städtebaulicher Masterplan Innenstadt - „Innerer Grüngürtel”. 2.8. Aktuelle Freiflächensituation . 2.9. Technische Ver- und Entsorgung.. 2.10. Erschließung und Infrastruktur.........uueeeeeeeeeeeeeeeeeeeeennnneeneneeneeeennnnnnnnnnnneennnennenene 15 2.11. Umweltbelange........................2.2202000.00000000000000000000000000B200000000000eneennnnBennneeennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnne 16 2.12. Bodendenkmalpflege..........00000000000000000nnneneennnennnennnnennnenennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnne 19 Planungsaufgabe und Ziele.... 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. 3.7. 3.8. Wettbewerbsgebiet, Baufelder und Bauabschnitte Erschließung und ruhender Verkehr Funktionale Anforderungen... Umgang mit vorhandener Bausubstanz... 44 Zielvorgaben für den Freiraum ...............ueeeeeeeeeeeeeeeeeneeneeneneenennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnne Planungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen Anforderungen an die Nachhaltigkeit, Energie und Umweltbelange Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Inhaltsverzeichnis 4. Wettbewerbsbedingungen.. 4.1. Auslober 4.2. Betreuung und Vorprüfung .. 4.3. Wettbewerbsverfahren . 4.4. Teilnehmer...........nnenensssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssen 50 4.5. Preisgericht......ssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssen 51 4.6. Wettbewerbsunterlagen. 4.7. _\Wettbewerbsleistungen . 4.8. Rückfragen und Einführungskolloquium.. 4.9. Abgabe und Kennzeichnung der Arbeiten... 57 4.10. Beurteilungskriterien ..............nnenessnesssstsesssesssenssensssssssssssssen 58 4.11. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse, Ausstellung... 58 4.12. Preisgelder 4.13. Weitere Bearbeitung . 4.14. Eigentum und Urheberrecht..........unessssssnssssssssssssssssssssssssen 60 4.15. Terminübersicht........ssmmeesseesmnnensssseesssssnmnnnnssseeesssssnnnnnnsssseessssssnnnnnnnnee 60 Anlass und Aufgabenstellung 1. _ Anlass und Aufgabenstellung Das Kölner Justizzentrum umfasst das Landgericht, das Amtsgericht und die Staatsanwalt- schaft Köln und ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein- Westfalens. Das bestehende Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist einen erheb- lichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Eine umfassende Sanierung für die Zwecke der Justiz erscheint im laufenden Geschäfts- und Sitzungsbetrieb nicht realisierbar. Weiterer Auslöser der Planung ist der Bedarf an einer deutlichen Erweiterung der Saalka- pazitäten. Aus diesem Grund soll ein neuer Gebäudekomplex für das Landgericht Köln, das Amtsge- richt Köln und die Staatsanwaltschaft Köln errichtet werden. Über die städtebauliche Figur, über eine qualitätvolle Architektur und nicht zuletzt durch die Lage an der geplanten Er- weiterung des Inneren Grüngürtels soll eine konsequente Adressbildung erreicht werden, die der Bedeutung des Justizzentrums gerecht wird. Am 30.01.2020 erfolgte der Beschluss durch den Stadtentwicklungsausschuss zur Aufstel- lung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel „Neubau Justizzent- rum Köln in Köln-Sülz”. Seit dem Einleitungsbeschluss haben sich die Rahmenbedingungen für das Projekt soweit verändert, dass eine Erweiterung des Planungsraumes unter der Ein- beziehung aller Bestandsgebäude der Justiz erfolgt ist, der Innere Grüngürtel erweitert wer- den kann sowie dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb ein städtebaulicher Wettbe- werb vorangestellt wird. Es wird erforderlich eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 160.000 m? zu realisieren. Die BGF beinhaltet bereits Flächen für ca. 1.100 Pkw Stellplätze sowie ca. 750 Fahrräder unabhängig davon, ob diese ober- oder unterirdisch realisiert wer- den. Luftbild des Wettbewerbsgebiets im städtischen Kontext (Quelle: tim-online.nrw.de) ssmann gruppe Wettbewerbsgebiet BLB NRW Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Anlass und Aufgabenstellung Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Grundstücke des bestehenden Justizzentrums Luxem- burger Straße, der Staatsanwaltschaft Köln, des zwischen Staatsanwaltschaft und Rudolf- Amelunxen-Straße gelegenen Parkplatzes und die Hans-Carl-Nipperdey-Straße selbst. taatsanwaltschaft (Bestand). Luftbild Wettbewerbsgebiet (Quelle: tim-online.nrw.de) Mit einer Neubebauung des Grundstückes und der zukünftigen Anbindung des Justizzent- rums an den von der Stadt Köln geplanten Parkanlage Eifelwall, des ersten Teilabschnitts der Erweiterung des historischen Inneren Grüngürtels, ist die Chance für die Ausgestaltung eines neuen identitätsstiftenden Stadtbausteins an dieser Stelle verbunden. Diese stadt- räumliche Verzahnung zwischen wichtigen öffentlichen Gebäuden und des Freiraums des Inneren Grüngürtels ist auch an anderen Stellen bereits vorhanden (Universitätsgebäude) und wird an weiteren Orten seitens der Stadt Köln ausdrücklich gewünscht. Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs geht es darum, eine städtebaulich attraktive, dem Standort angemessene Nutzung mit Mehrwert für die Öffentlichkeit im Stadtraum zu schaffen. Des Weiteren sollen unter Einbeziehung der Verkehrsplanung Möglichkeiten für die Neu- ordnung der verkehrlichen Erschließung und des bisherigen Straßenraums der Hans-Carl- Nipperdey-Straße aufgezeigt werden. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist zunächst ein städtebaulicher Wettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW 2013 vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Stadtplanern und Verkehrsplanern. Ziel ist die Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes, das die Grundlage sowohl für die Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als auch für den darauffolgenden hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb darstellt. ssmann gruppe Rahmenbedingungen 2. Rahmenbedingungen 2.1. Die Stadt Die kreisfreie Stadt Köln ist Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr und mit ca. 1,10 Mio. Ein- wohnern die bevölkerungsreichste Kommune in Nordrhein-Westfalen. Im Norden grenzt die Stadt Köln an den Rhein-Kreis Neuss, den Kreis Mettmann sowie die Stadt Leverkusen. Im Osten der Stadt Köln liegt der Rheinisch-Bergische Kreis. Der Rhein- Sieg-Kreis grenzt im Süden und der Rhein-Erft-Kreis im Osten an die Stadt Köln. Durch die zentrale Lage mit dem Rhein als wichtigem Verkehrsweg der europäischen Bin- nenschifffahrt zeichnet sich die Stadt Köln als wichtiger Industrie- und Handelsstandort in Nordrhein-Westfalen aus. Darüber hinaus ist die Stadt Köln eine internationale Kongress- und Messestadt und beheimatet zahlreiche Akteure der nationalen Medienlandschaft. 2.2. Lage im Stadtgebiet Das Wettbewerbsgebiet liegt im südwestlich des Kölner Stadtzentrums gelegenen Stadtteil Sülz, unmittelbar an der Grenze zum Stadtteil Neustadt-Süd. Die Luxemburger Straße (B 265) als Verbindungsachse verläuft nordwestlich des Wettbe- werbsgebiets und ermöglicht die Anbindung an die BAB 4, Anschlussstelle Köln-Kletten- berg (11a) in ca. 3,25 km Entfernung. Der Abstand zum Kölner Stadtzentrum beträgt etwa 2,5 km. Rhein Innerer Grüngürtel Bahnhof Köln Süd Wettbewerbsgebiet Volksgarten VEERLTNE Lage des Wettbewerbsgebiets in der Stadt (Quelle: OpenStreetMap) Bau- und Liegenschafisbetrieb NRW Köln Rahmenbedingungen Zum Wettbewerbsgebiet gehört das bereits heute durch die Justiz genutzte Areal zwischen der Luxemburger Straße und der Rudolf-Amelunxen-Straße. Im Wettbewerbsgebiet liegt das derzeitige Justizzentrum, u.a. mit Sitz des Amtsgerichts, des Landgerichts sowie der Staatsanwaltschaft Köln, deren Gebäude abgerissen werden sollen. Auch die Hans-Carl- Nipperdey-Straße selbst gehört zum Wettbewerbsgebiet. westliches Baufeld für U z zukünftige Gebäude Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Stand Einleitungsbeschluss Pr, geplante Erweiterung des /, Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans waltschaft östliches Baufeld für zukünftige Gebäude Darstellung des erweiterten Planungsraums zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan inkl. der Baufel- der Ost (rot) und West (gelb) (Quelle: BLB NRW, Stadt Köln) Nördlich des Wettbewerbsgebiets verläuft der Innere Grüngürtel, eine ca. 7 km lange Park- anlage am Rande der Kölner Innenstadt. Des Weiteren befindet sich der Uni-Campus im Nord-Westen. Die nordwestlich verlaufende Luxemburger Straße ist eine zentrale Verkehr- sachse und verfügt über Straßenbahngleise zwischen den jeweils zweispurigen Richtungs- fahrbahnen. Auf der Fläche nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße ist eine heterogene Nutzungs- struktur vorhanden. Diese besteht zum Teil aus einer Brachfläche, dem Parkhaus der Justiz sowie dem autonomen Zentrum und dem neuen Stadtarchiv der Stadt Köln. Derzeit plant die Stadt Köln die Erweiterung des Inneren Grüngürtels in diesem Bereich. Hierfür wurde bereits durch die Stadt Köln ein freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt (vgl. Kapitel 3.5). 8 Rahmenbedingungen Weiterhin verläuft östlich eine Hauptstrecke der Deutschen Bahn in Richtung Süden und Osten. Jenseits der Bahnstrecke befindet sich der Volksgarten. Der Standort profitiert von seiner Lage im innerstädtischen Gefüge von Köln. Das Umfeld des Wettbewerbsgebiets ist durch Bürostrukturen und Wohnbebauung geprägt. Das süd- lich angrenzende Quartier kann anhand verschiedener Wohn- und Gebäudestrukturen, vom Hochhaus bis zur Neubausiedlung mit fünfgeschossigen Mehrfamilienhäusern be- schrieben werden. Wichtige Infrastruktureinrichtungen als Standortfaktor für ein größeres Verwaltungszentrum sind in der Umgebung vorhanden. Dazu gehören Kindergärten, die Universität, zahlreiche gastronomische Angebote, Einkaufsmöglichkeiten und Sport- und Freizeitangebote einschließlich Grünanlagen zur Naherholung. 2.3. Bestandsgebäude Die gegenwärtig durch die Justiz genutzten Gebäudeteile (siehe Lageplan) werden schritt- weise vollständig rückgebaut, sodass für die zukünftigen Neubauten das östliche und west- liche Baufeld freigestellt werden. Auch das bestehende Parkhaus nördlich der Hans-Carl- Nipperdey-Straße wird rückgebaut, um den Inneren Grüngürtel auch über diese Fläche zu erweitern und somit einen attraktiven Eingangsbereich für das Jutizentrum zu schaffen 2.4. Planungs- und Baurecht, Denkmalschutz Die Luxemburger Straße ist geprägt durch die Großstrukturen des Uni-Centers (Solitär mit ca. 40 Geschossen, ca. 134 m) und der südöstlich der Straße angesiedelten Gerichte und anschließenden Baukörper (ca. 15 bis 25 Geschosse, ca. 105 m). Bis auf einzelne Ausnahmen bewegt sich die umliegende weitere Bebauung in einem Rahmen zwischen vier bis sechs Vollgeschossen. neues Stadtarchiv südlich angrenzende Wohnbebauung ssmann gruppe Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Rahmenbedingungen Einzelne gewerbliche Bauten im Süden, das neue Stadtarchiv und das Gebäude des auto- nomen Zentrums im Norden sind mit zwei bzw. drei Vollgeschossen etwas niedriger aber nicht prägend. Für das Wettbewerbsgebiet ist kein Denkmal- bzw. Umgebungsschutz vorhanden, auf den im Rahmen der Entwürfe eingegangen werden muss. Eine Ausnahme bilden die in Kapitel 2.12 beschriebenen Bodendenkmäler am Übergang zur zukünftigen Parkfläche. Freifläche des autonomen Zentrums Fußgängerüberquerung und Uni-Center Flächennutzungsplan Im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln, liegt der Geltungsbe- reich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans innerhalb einer gemischten Baufläche und einer Grünfläche und angrenzend an Flächen für Bahnanlagen. Die Gebiete in der näheren Umgebung sind geprägt durch Sonder- und Wohnbauflächen und die Lage am Inneren Grüngürtel, der im FNP als Grünfläche ausgewiesen ist. Gegenwärtig wird der FNP der Stadt Köln u.a. für das östliche Baufeld des neuen Justizzent- rums sowie für die Realisierung universitärer Entwicklungen geändert. Die 221. Änderung des FNP „Innerer Grüngürtel, Bereich Zülpicher Wall/ Eifelwall” ist ein gegenwärtig laufen- des Verfahren und befindet sich zum Zeitpunkt der Auslobung nach der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung, gemäß 88 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Et- waige Änderungen bzw. Überarbeitungen der dargestellten Ausschnitte sind mit der Erwei- terung des Planungsraumes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht auszuschlie- Ben. Der unmittelbare Bezug zum Justizzentrum besteht in der Umwidmung des östlichen Bau- felds von einer gemischten Baufläche zu einem Sondergebiet. Darüber hinaus wird die Flä- che nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße, die gegenwärtig als Parkhaus der Landesjus- tizverwaltung genutzt wird, jedoch im rechtskräftigen FNP als Grünfläche dargestellt ist, 10 ssmann gruppe Rahmenbedingungen ebenfalls zu einem Sondergebiet umgewidmet. Das westliche Baufeld bleibt wie in der ge- genwärtigen Darstellung des FNP als gemischte Baufläche bestehen. .. ZA \ arme \ bisherige Darstellung \ beabsichtigte Darstellung Ausschnitt aus FNP (links: bisherige Darstellung, rechts: beabsichtigte Darstellung gem. 221. Änderung FNP (Quelle: Stadt Köln) Die in der beabsichtigten Darstellung im Rahmen der 221. Änderung des FNP vorgenom- mene Aufteilung in Sondergebiet und gemischte Baufläche ist im Zuschnitt der ursprüng- lich für dieses Projekt angedachten Baufläche (nur östliches Baufeld) begründet und spielt für den Wettbewerb keine Rolle. Es wird geprüft, ob die Erweiterung des Geltungsbereiches der FNP-Änderung für die Um- setzung der Planungen für das Justizzentrum erforderlich ist. Seitens der Bezirksregierung Köln wurde mit Schreiben vom 15. März 2022 für den bisheri- gen Planungsstand der FNP-Änderung die Angepasstheit an die rechtswirksamen Ziele der Raumordnung i.S.d. $ 34 Landesplanungsgesetz NRW (LPIG) bestätigt. Mit Aufstellungsbe- schluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln vom 10.12.2021 (RR 72/2021) bestehen für den Änderungsbereich in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung. Für den Neu- bau Justizzentrum legt der Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans fest, dass sich die Baufläche nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße (bisheriges Parkhaus) im Waldbereich mit der überlagernden Freiraumfunktion Regionaler Grünzug befindet. Bebauungsplan Für das Wettbewerbsgebiet liegt seit dem 30.01.2020 der Einleitungsbeschluss des Stadt- entwicklungsausschusses für den Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Neubau Justizzent- rum Köln in Köln-Sülz” vor. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln „Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz“ Ein- leitungsbeschluss be- kannt gemacht Rahmenbedingungen Der dem Einleitungsbeschluss zugrunde gelegte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vgl. Abbildung auf Seite 21) wird im weiteren Bebauungsplanverfahren um das Bestandsgrundstück an der Luxemburger Straße des heutigen Landgerichts und Amtsgerichts einschließlich des begleitenden Straßenraums der Luxemburger Straße erwei- tert. Gleichzeitig wird das Baufeld für zukünftige Gebäude zugunsten einer Erweiterung und Komplettierung des Inneren Grüngürtels im Bereich des bestehenden Parkhauses reduziert. Für angrenzende Bereiche existieren darüber hinaus die im Folgenden beschriebenen in Aufstellung befindlichen, aufgehobenen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne. Bebauungsplan Nr.: 654. ‚Aufhebungsverfahren Bebauungspla Nr.:.65430.07 e dlich £% 22.11.1976 | Parkstadt Süd in Raderberg/-Zoll tock/-Sülz. b s bekannt Übersicht der Bebauungspläne (Quelle: GeoBasis NRW, bearbeitet ISR GmbH) Am heutigen Standort des sogenannten Uni-Centers Köln an der Luxemburger Straße ist mit dem Bebauungsplan Nr. 65430/05 eine maximale Gebäudehöhe von bis zu 131 m und max. 46 Geschossen für den mittleren Gebäudeteil festgesetzt. Weiter nördlich, zwischen Luxemburger Straße und Zülpicher Straße, besteht der rechts- kräftige Bebauungsplan Nr. 6543 9/04. Dieser befindet sich im Aufhebungsverfahren. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 65430.07 (Teilstück 6442 ND/04) von 1976 entlang der Weißhausstraße südlich des Wettbewerbsgebietes setzt Kerngebiete mit maximal zwölf Geschossen und einer GFZ von 2,3 in geschlossener Bauweise fest. 12 Rahmenbedingungen Der rechtskräftige Bebauungsplan Neustadt/Süd (Nr. 66473.03) grenzt unmittelbar nord- westlich an das Wettbewerbsgebiet an. Für den Bereich zwischen Parkhaus und Luxembur- ger Straße ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Im nördlichen Bereich entlang des Eifelwalls bis zur Kreuzung Luxemburger Straße ist eine Gemeinbedarfsfläche mit einer GRZ von 1,0 und einer maximal drei- bis viergeschossigen, geschlossenen Bauweise für die Re- alisierung des Stadtarchivs festgesetzt. 2.5. Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt Das Stadtbild Kölns wird geprägt durch Kirchtürme, die sich wie ein Ring um den Dom anordnen. Hierin liegt die Attraktivität der Stadt vor allem in Bezug auf ihr bauliches Erbe. Vor diesem Hintergrund und dem Schutz des kulturellen und stadtbildprägenden UNESCO Weltkulturerbes „Kölner Dom” wurde 2007 das Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner nnenstadt verabschiedet. Das Wettbewerbsgebiet liegt zwar außerhalb des Geltungsbereichs, dennoch ist es eine Forderung an die Stadtplanung, dass das charakteristische und unverwechselbare Stadtbild ölns auch für die Zukunft bewahrt wird. 2.6. Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt n Ergänzung zu dem bestehenden Höhenkonzept befindet sich gegenwärtig das Höhen- entwicklungskonzept für die Innere Stadt - bis zum Äußeren Grüngürtel - in der Aufstel- lung. Hierfür wurde im April 2021 ein erstes Fachsymposium als Auftaktveranstaltung inkl. einer Bürgerbeteiligung durchgeführt, um die inhaltlichen Kernthemen für das Vorhaben zu klä- ren. Ein abschließendes Konzept mit konkreten Anforderungen für den städtebaulichen Wettbewerb liegt noch nicht vor. 2.7. Städtebaulicher Masterplan Innenstadt - „Innerer Grüngürtel” Unabhängig von den Bestrebungen der Justiz zum Neubau des Justizzentrums in Köln sieht die Stadt den Bedarf, mögliche Entwicklungen am Inneren Grüngürtel im Gesamtkontext zu betrachten. Hierzu wird aktuell im Rahmen der Fortschreibung des Städtebaulichen Mas- terplans für die Innenstadt eine Gesamtstrategie für den Interventionsraum „Innerer Grün- gürtel” erarbeitet. In Rückkopplung mit der Lenkungsgruppe Masterplan wurden in einem ersten Schritt so genannte „Spielregeln für die Qualitätssicherung von Projektvorhaben in diesem Bereich entwickelt. Diese fließen als Zwischenergebnis in die vorliegende Auslobung zum städte- baulichen Wettbewerb ein (vgl. Anlage). Für die Gesamtstrategie „Innerer Grüngürtel” ist ein politischer Beschluss geplant, um Verbindlichkeit für die Planung aller Projekte in die- sem Bereich herzustellen. Die Spielregeln gliedern sich auf vier Themenschwerpunkte auf. Dazu gehören der „Stadt- raum”, die „Vernetzung”, das „Klima“ und das „Qualifizierungsverfahren”. Im Rahmen des 13 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Rahmenbedingungen vorliegenden Wettbewerbs sind folgende Spielregeln einzuhalten bzw. müssen entwurfli- che Berücksichtigung finden: Stadtraum - „Rücksicht nehmen”: Hochbauprojekte sollen sich in die Höhenentwicklung der Inneren Stadt einfügen und angemessene Antworten in Bezug auf die Schutzbereiche geben. - „Kontur ausbilden” und „Eingänge stärken”: Die Kontur soll sich als klar lesbares Wech- selspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün ausbilden und die Adressen der Ge- bäude und des Inneren Grüngürtel sowie die Eingangssituation zum Inneren Grüngür- tel gestärkt werden. - „Nutzungen verzahnen”: Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie die Architek- tur sollen mit den angrenzenden Freiräumen korrespondieren. Vernetzung - „Barrieren rückbauen”: Vorhandene Barrieren sollen im Zusammenhang mit Verkehrs- straßen geprüft und nach Möglichkeit zurückgebaut werden. - „Verbindungen gestalten”: Wegebeziehungen für Zufußgehende und Radfahrende sind mit einem hohen Gestaltungsanspruch zu realisieren. - „Mobilitätskonzept entwickeln”: Die vorgegebenen Kriterien des städtischen Mobili- tätskonzeptes sind zu berücksichtigen. Klima - „Grünbestand sichern”: Eingriffe in den Grünbestand sind möglichst zu minimieren. - „Klimawirksame Flächen schaffen”: Frischluftschneisen, Retentionsflächen, Verschat- tungsbereiche sollen erhalten bleiben oder neu geschaffen werden. - „Klimastandards definieren”: Bei Hochbauvorhaben sollen möglichst positive Beiträge für das Stadtklima definiert werden. Die weiteren „Spielregeln“ werden in einem anschließenden hochbaulichen Realisierungs- wettbewerb konkretisiert, z.B. hinsichtlich dem Qualifizierungsverfahren des hochbaulichen Projektes. 2.8. Aktuelle Freiflächensituation Das Wettbewerbsgebiet liegt zwar angrenzend an den Inneren Grüngürtel der Stadt Köln, jedoch nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans. Im Wettbewerbsgebiet kommen weder geschützte Flächen (geschützte Biotope, Natur- schutz- oder Landschaftsschutzgebiete, Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Be- deutung wie beispielsweise FFH- oder EU-Vogelschutzgebiete) noch schutzwürdige Flä- chen des Biotopkatasters NRW oder Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie vor. 14 Rahmenbedingungen In der Umgebung des Wettbewerbsgebietes können folgende Schutzgebiete verortet wer- den: - südlich in ca. 3 km Entfernung erstreckt sich das LSG Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge (Objektkennung LSG-5006-0023) und - nordwestlich und unmittelbar angrenzend an das Wettbewerbsgebiet befindet sich das LSG Innerer Grüngürtel (Objektkennung LSG-5007-003). Für den Inneren Grüngürtel (Ausschnitt Park am Eifelwall) wurde in einem durchgeführten freiraumplanerischen Wettbewerb ein Masterplan (vgl. Anlage) entwickelt. Das Wettbe- werbsgebiet der Parkanlage ist deckungsgleich mit dem in der 221. Änderung des Flächen- nutzungsplans als Grünfläche ausgewiesen Bereich. Die Bürgerbeteiligung hierzu hat be- reits stattgefunden. Der Park grenzt unmittelbar an das Wettbewerbsgebiet. Das Parkhaus nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße wird für die Erweiterung des Inneren Grüngürtels rückgebaut, sodass der Freiraum auch bis unmittelbar an den östlichen Bereich des Baufel- des herangeführt wird. Die Planungen zur Weiterführung des Inneren Grüngürtels — Parkanlage am Eifelwall — so- wie die städtebaulichen Planungen zum Neubau des Justizzentrums sind gemäß dem am 10.05.2022 unterzeichneten Eckpunktepapiers (vgl. Anlage) zwischen dem Land NRW, dem BLB NRW sowie der Stadt Köln miteinander in Einklang zu bringen. 2.9. Technische Ver- und Entsorgung Da das Grundstück bereits bebaut ist, ist es an alle relevanten Medien angeschlossen (vgl. Leistungsplan in den Anlagen). Die überwiegenden technischen Ver- und Entsorgungsleitungen liegen gegenwärtig in den Straßenräumen der Luxemburger Straße sowie der Hans-Carl-Nipperdey-Straße. Die Ver- und Entsorgungsleitungen werden nach Bedarf im Rahmen der Bebauung im Wettbewerbsgebiet selbst entwickelt und sind im Rahmen des städtebaulichen Wettbe- werbs nicht näher zu untersuchen. Eine tiefergehende Auseinandersetzung hiermit erfolgt im weiteren Bebauungsplanverfah- ren. 2.10. Erschließung und Infrastruktur Öffentlicher Personennahverkehr Das Wettbewerbsgebiet ist über die Regionalbahn (Bahnhof Köln Süd), die Straßenbahn und verschiedene Buslinien sehr gut an das öffentliche Personennahverkehrsnetzetz (ÖPNV) angebunden. Am Bahnhof Köln Süd verkehren sowohl Fern- als auch Regionalbahnen. Gleiches gilt für die Stadtbahnlinien 18 und 9. Auf der Luxemburger Straße hält die Stadtbahnlinie 18 Richtung Thielenbruch und Bonn Hbf. Am Eifelplatz hält die Stadtbahnlinie 12 Richtung Zollstock und Merkenich. Die Buslinie 15 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Rahmenbedingungen 142 Richtung Ubierring und Merheimer Platz hält auf der Luxemburger Straße und führt gegenwärtig über die Hans-Carl-Nipperdey-Straße durch das Wettbewerbsgebiet. Diese Linie muss im Zuge des Wettbewerbs in die Planung des Gesamtareals integriert werden (vgl. Kapitel 3.1). Motorisierter Individualverkehr Das Wettbewerbsgebiet befindet sich an der vierspurigen Hauptverkehrsachse Luxembur- ger Straße, die Richtungen sind in der Mitte getrennt. Hier verlaufen die Straßenbahngleise. Von Norden kommend gibt es eine Abfahrt mit Untertunnelung der Luxemburger Straße zur Einfahrt in die Hans-Carl-Nipperdey-Straße, von wo aus die weiteren untergeordneten Straßenbereiche erreichbar sind. Die unmittelbare Umgebung des Justizzentrums zwischen der Hans-Carl-Nipperdey-Straße und der Weißhausstraße wird geprägt durch ein Fußgängerzonennetz. Der Eifelwall nördlich des Inneren Grüngürtels ist bereits zur Fahrradstraße umgewidmet worden. Damit wird eine Veränderung der Gewichtung zwischen dem motorisierten Indivi- dualverkehr (MIV) und dem Radverkehr angestrebt. Über den Eifelwall bzw. den Luxembur- ger Wall besteht ein Anschluss nach Norden zu den Wohnsiedlungen und zum Inneren Grüngürtel. Zufußgehende und Radfahrende Das Quartier verfügt über ein ausgeprägtes Netz an Fuß- und Radwegen. Insbesondere im Bereich südlich des Wettbewerbsgebiets ist der MIV fast vollständig ausgeschlossen. Aus- schließlich Zufußgehende und Radfahrende können die nördlich und südlich des Wettbe- werbsgebiets angeschlossenen Bereiche zwischen Luxemburger Straße und Rudolf-A- melunxen-Straße auch in Nord-Süd-Richtung durchqueren. Die Querung der Luxemburger Straße erfolgt zukünftig über zwei zusätzliche sginalisierte Querungen, um den westlichen Inneren Grüngürtel mit dem neu geplanten Bereich zu ver- knüpfen. Eine weitere Brücke für Fuß- und Radwege über die Luxemburger Straße besteht bereits im südlichen Anschlussbereich des Wettbewerbsgebiets. Während eine Querung der Bahngleise nach Osten für den MIV nur deutlich südlich im Verlauf der Weißhausstraße möglich ist, besteht für den Fuß- und Radverkehr nördlich des Plangebiets in Verlängerung des Eifelwalls eine weitere Verbindung in Richtung Osten. 2.11. Umweltbelange Arten- und Baumschutz Für das Wettbewerbsgebiet wurden zum Einleitungsbeschluss vom 30.01.2020 (ohne west- liches Baufeld) sowohl eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 (ASP I, vgl. Anlage) als auch der Stufe 2 (ASP Il) durchgeführt. Im Rahmen der ASP Il (vgl. Anlage) wurden mehrere Vogel- und Fledermausarten festge- stellt, darunter auch drei planungsrelevante Arten: Habicht, Mäusebussard sowie Zwergfle- dermaus. Wohingegen der Habicht sowie der Mäusebussard lediglich als Nahrungsgast 16 Rahmenbedingungen dokumentiert wurden, befinden sich im Untersuchungsgebiet zwei Quartiere von einzelnen Zwergfledermäusen. Für den Verlust der Nist- und Ruhestätten der besonders und streng geschützten Arten sind artenschutzrechtliche Ausgleichmaßnahmen nach 8 44 (5) BNatSchG durchzuführen und künstliche Nisthilfen zu installieren. Die konkreten Maßnahmen und künstlichen Nist- hilfen sind für den städtebaulichen Wettbewerb nicht relevant sondern werden im anschlie- Benden Hochbauwettbewerb weiter betrachtet. Darüber hinaus wurde bereits eine Baumbestandsbewertung inkl. einer Kartierung (vgl. An- lage) durchgeführt. Zu den prägenden Baumarten gehören Eichen, Linden und Ahorne. Ei- nige der Bäume unterliegen der gültigen Baumschutzsatzung. Hochwasser- und Trinkwasserschutz Gemäß der Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln ist die Starkregengefährdung auch bei extremen Regenereignissen innerhalb des bebauten Be- reichs überwiegend gering, in kleineren Teilflächen auch als mäßig eingestuft. Zudem wer- den Teilflächen der Hans-Carl-Nipperdey-Straße und der Rudolf-Amelunxen-Straße als sehr hoch beeinträchtigt dargestellt. Das Wettbewerbsgebiet liegt nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet und nicht in einem Hochwasserrisikogebiet des Rheines. Gemäß der Hochwassergefahrenkarte der StEB Köln ist das Wettbewerbsgebiet selbst bei einem Extremhochwasserereignis (Köln Pegel 12,90 m) nicht betroffen. Das Wettbewerbsgebiet liegt in keinem gegenwärtig festgesetzten Trinkwasserschutzge- biet, allerdings in dem geplanten Trinkwasserschutzgebiet Hürth-Efferen in der entspre- chenden Schutzzone IIIB. Es ist zu berücksichtigen, dass in einem Schutzgebiet der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen untersagt ist. Der Mittlere Wasserstand im Wettbewerbsgebiet liegt bei ca. 38,2 m über NHN. Klimaschutz Gemäß der synthetischen Klimafunktionskarte der Stadt Köln befindet sich das Plagebiet im Siedlungsklimatop „Stadtklima III”. Dieses ist geprägt durch einen hohen Belastungsgrad aufgrund einer dichten und hohen innerstädtischen Bebauung mit einem sehr geringen Grünanteil. Gemäß der Planungshinweiskarte „Klimawandelgerechte Metropole Köln 21” (vgl. Anlage Abb. 6.1) ist das Wettbewerbsgebiet bezogen auf die zukünftige Wärmebelastung drei un- terschiedlichen Klassen zuzuordnen. Der westliche Teil des Untersuchungsgebietes, Teilfläche entlang der Luxemburger Straße, ist der Klasse 1 „sehr hoch belastete Siedlungsflächen” zuzuordnen. Der mittlere Teil des Wettbewerbsgebietes, sowohl im westlichen als auch im östlichen Baufeld, ist der Klasse 2 „hoch belastete Siedlungsflächen” zuzuordnen. Diese Flächen sind charakterisiert durch eine sehr starke bis starke Veränderung aller Klimaelemente gegenüber dem Freiland und durch potentielle Luftschadstoffbelastungen. Die Flächen sind geprägt durch eine dichte 17 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Rahmenbedingungen Bebauung. Bedingt durch einen geringen Grünflächenanteil in Verbindung mit einem ho- hen Versiegelungsgrad ist ein Wärmeinseleffekt gegeben. Des Weiteren ist nur ein geringer Luftaustausch möglich, wodurch eine Belastung mit Schadstoffen wahrscheinlich ist. Die vorhandenen Grünflächen tragen lokal zur Abkühlung bei. Kennzeichnend für Flächen der lasse 2 ist deren hohe Wärmemehrbelastung gegenüber dem Umland. Die östlichen und nördlichen Bereiche des Gebietes sind durch die Klasse 3 „belastete Sied- ungsflächen” definiert. Hierbei handelt es sich um eine stadtklimatische Übergangszone, die durch ihre Heterogenität charakterisiert wird. Neben bebauten Bereichen sind Freiflä- chen zu verorten. Die nächtliche Abkühlung ist etwas höher als in Klasse 2, aber noch immer eingeschränkt. Lokale Winde (Hauptwindrichtung Süd/Südwest) werden abgebremst oder behindert. Die Luftschadstoffbelastung ist abhängig vom Verkehrsaufkommen. Zusätzliche Versiegelungen können schnell zu einer Verstärkung der klimatischen Belastungen führen. Folgende Planungsempfehlungen sind aus der mikroskaligen Stadtklimauntersuchung der Bestandssituation (vgl. Anlage) abzuleiten und entwurfsabhängig zu berücksichtigen: - parallel zur Windrichtung ausgerichtete, durchströmbare Gebäudestrukturen, - Verwendung natürlicher Baumaterialien hinsichtlich thermischer Eigenschaften, - optimierte Gestaltung der Außenbereiche zur Reduzierung der Wärmeaufnahme, - Fassadenbegrünung und intensive Dachbegrünung, - Schaffung eines hohen Baumanteils im Gebiet zur Stärkung der Verschattung, - _ Verortung von Regenrückhalteflächen bzw. offener Wasserflächen. Verkehrslärm Im Vorfeld zur Wettbewerbsbearbeitung wurde eine Verkehrslärmuntersuchung (vgl. An- lage) für das Wettbewerbsgebiet ausgehend vom Straßen- und Schienenlärm durchgeführt. Die höchste Lärmbelastung liegt mit ca. 73 dB(A) im Nahbereich der Luxemburger Straße. Die ausgehend von der DIN 18005 angestrebten Orientierungswerte von max. 65 dB(A) für ein Kerngebiet werden auf einer Rechenhöhe von 2 m in bis zu 45 m Entfernung zur Lu- xemburger Straße bzw. 60 dB(A) für ein Mischgebiet in bis zu 120 m Entfernung zur Luxem- burger Straße überschritten. Mit zunehmender Rechenhöhe werden die Orientierungswerte flächendeckend überschritten. Ein Abrücken der neu zu konzipierenden Gebäudestrukturen von der Luxemburger Straße wird empfohlen, auch wenn dieses für die angestrebte Nutzung nicht zwingend erforderlich ist. Darüber hinaus wird empfohlen durch einen passiven Schallschutz auf die Überschrei- tung der Orientierungswerte zu reagieren. Verschattungsstudie Eine auf die Bestandssituation abgestellte Verschattungsstudie (vgl. Anlage) kommt zu dem Ergebnis, dass alle im Umfeld befindlichen Wohnnutzungen eine gute direkte Besonnung von mindestens 4 Stunden aufweisen. 18 Rahmenbedingungen Für den Fall, dass ein neuer Hochpunkt auf dem Wettbewerbsgebiet verortet wird, ist auf- grund der Bestandsanalyse davon auszugehen, dass weiterhin eine gute direkte Besonnung im Umfeld der Planung auszumachen ist. Windkomfortuntersuchung Die durchgeführte Windkomfortuntersuchung (vgl. Anlage) bezieht sich auf eine Bestands- situation, bei der ausgehend von den Hochpunkten der Bestandsbebauung bereits in eini- gen Teilbereichen des Wettbewerbsgebietes Einbußen des Windkomforts vorliegen. Diese konzentrieren sich hauptsächlich: - auf den Straßenraum der Luxemburger Straße, - auf die Hans-Carl-Nipperdey-Straße bis einschließlich des Wendehammers und - auf den südlichen Teilbereich des Parks am Eifelwall. Hieraus kann abgeleitet werden, dass durch eine entsprechende Neubebauung mit einem neuen Hochpunkt in Abhängigkeit der Höhe und der Gebäudeform weiterhin Einbußen beim Windkomfort entstehen können. Insbesondere durch das Heranrücken der Parkan- lage am Eifelwall können hier kritische Bereiche entstehen. 2.12. Bodendenkmalpflege Im Bereich der nördlichen Freifläche befindet sich das historische Bodendenkmal „Festung Köln” (vgl. Anlage). Dieses überlagert das Wettbewerbsgebiet nicht, sondern betrifft nur den Bereich nördlich des bestehenden Parkhauses nördlich der Hans-Carl-Nipperdey Straße. Darüber hinaus wird die historische Trasse des Duffesbachs als Bodendenkmal klas- sifiziert. Die in diesem Kontext relevante Stellungnahme des Römisch-Germanischen Museums bzw. der archäologischen Bodendenkmalpflege und des Bodendenkmalschutzes der Stadt Köln weist darauf hin, dass alle Bodeneingriffe in diesem Bereich archäologische Untersuchun- gen erfordern. Sofern durch diese Untersuchungen in den bisher ungestörten Bereichen des Wettbewerbsgebiets undokumentierte Zerstörungen archäologischer Befunde verhin- dert werden, bestehen jedoch keine Bedenken gegen eine Neubebauung. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele 3. Planungsaufgabe und Ziele Für den Neubau des Justizzentrums soll im Wettbewerbsgebiet zunächst eine städtebauli- che und verkehrsplanerische Lösung ausgearbeitet werden. Im vorliegenden städtebauli- chen Wettbewerb soll die Grundlage für die darauf aufbauende Erarbeitung eines Bebau- ungsplanentwurfes und die Ausarbeitung der konkreten Hochbaulösung in einem späteren Realisierungswettbewerb gefunden werden. Durch den Neubau des Justizzentrums sollen die Saalkapazitäten erheblich erweitert wer- den. Es wird erforderlich eine Bruttogrundfläche (BGF) von insgesamt ca. 160.000 m? zu realisieren. Die BGF beinhaltet bereits Flächen für ca. 1.100 Pkw-Stellplätze sowie ca. 750 Fahrräder, unabhängig davon, ob diese ober- oder unterirdisch realisiert werden. Die Pro- grammfläche des neuen Justizzentrums beträgt ohne Stellplatz-, Technik- und Verkehrsflä- chen rund 42.000 m?. Das hohe Bauvolumen muss in Bauabschnitten sukzessive entwickelt werden und städte- baulich, freiraum- sowie verkehrsplanerisch sinnvoll an die Umgebung angebunden wer- den. Dabei soll die städtebauliche und freiraumplanerische Struktur der Umgebung aufge- nommen und weiterentwickelt werden. Über die städtebauliche Figur, über eine qualität- volle Architektur und nicht zuletzt durch die Lage an der geplanten Erweiterung des Inneren Grüngürtels soll eine konsequente Adressbildung erreicht werden, die der Bedeutung des Justizzentrums gerecht wird. Besondere Bedeutung kommt der zukünftigen Anbindung des Justizzentrums an der von der Stadt Köln geplanten Erweiterung des Inneren Grüngürtels zu und damit auch der Neuordnung der verkehrlichen Erschließung und der Gestaltung des bisherigen Straßenraums der Hans-Carl-Nipperdey-Straße. Aufgabe des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines zukunftsorientierten Baumassen-, Er- schließungs- und Freiraumkonzepts (schematische Darstellung der Aufteilung der Freiflä- chen), das optimal auf die Anforderungen der Landesjustizverwaltung mit ihren hier kon- kreten Nutzern (Landgericht Köln, Amtsgericht Köln und Staatsanwaltschaft Köln) bezogen ist. Hierzu zählt u.a. die Umsetzung des hoch priorisierenden Bedarfs an Saalkapazitäten im ersten Bauabschnitt bei aufrechterhaltendem Betrieb des derzeitigen Saaltraktes, die Prü- fung, Anpassung und Konzeption der Anbindung für MIV, ÖPNV, Zufußgehende und Rad- fahrende sowie die Strukturierung von öffentlich zugänglichen und repräsentativen Frei- räumen und die Möglichkeiten zur Querung des Grundstücks. Ergänzend hierzu sind die im Folgenden aufgelisteten Themen Bestandteil der Wettbe- werbsaufgabe: - Beachtung der baupolitischen Ziele des Landes NRW (vgl. Anlage; Hinweis: eine Über- arbeitung der baupolitischen Ziele des Landes NRW wird gegenwärtig angestrebt, die Neufassung dieser lag zum Zeitpunkt des Versands der Auslobung noch nicht vor.), - Beachtung der Ziele bzw. Anknüpfung an die städtebauliche Entwicklung der Stadt Köln (u.a. Masterplan Innenstadt - „Spielregeln“ Innerer Grüngürtel, Erweiterung und Kom- plettierung des Inneren Grüngürtels, Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner In- nenstadt, Klimaleitlinien), 20 ssmann gruppe Planungsaufgabe und Ziele - Aufzeigen von Erweiterungspotential auf dem Grundstück, um zukünftig entstehende Flächenbedarfe der Justiz am Projektstandort abbilden zu können, unter Beachtung ei- ner angemessenen städtebaulichen Dichte. 3.1. Wettbewerbsgebiet, Baufelder und Bauabschnitte Es soll ein städtebauliches und verkehrsplanerisches Gesamtgefüge entwickelt werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Verbindung der im folgenden beschriebenen Bau- felder untereinander und mit der geplanten Erweiterung des Inneren Grüngürtels zu. Bauabfolge Der östliche Bereich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße wird dem östlichen Baufeld zuge- schlagen. In einem ersten Bauabschnitt soll nach Abbruch der H-förmigen Staatsanwalt- schaft der östliche Grundstücksbereich (vgl. v.g. Abbildung) bebaut werden. Die dort entstehenden Funktionsbereiche werden anschließend bezogen, so dass die Be- standsgebäude im westlichen Baufeld zurückgebaut werden können. Nach Freiräumung des westlichen Grundstücksbereichs wird dieser in einem zweiten Bauabschnitt mit den weiteren Funktionsbereichen bebaut. | | l) westliches Baufeld für UN 7 ) zukünftige Gebäude l 102 Geltungsbereich des ; vorhabenbezogenen Ih Bebauungsplans, Stand Einleitungsbeschluss z}) geplante Erweiterung des 4, Geltungsbereichs des / vorhabenbezogenen Bebauungsplans taatsanwaltschaft östliches Baufeld für zukünftige Gebäude HAUN IN HTRAN NUN UN Baufelder (östlicher Bereich = dunkelrot, westlicher Bereich = hellrot) 21 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele 1. Bauabschnitt (östliches Baufeld) Der Teilbereich östlich des Wendehammers in der Hans-Carl-Nipperdey-Straße wird in ei- nem ersten Schritt von der Bebauung freigeräumt. Das bestehende H-förmige Gebäude als wird zurückgebaut, um Platz für einen ersten Neubauabschnitt zu schaffen. Das Parkhaus bleibt während der Bauzeit wahrscheinlich bestehen (bis ausreichend Stellplätze fertig ge- stellt wurden, wobei rund 550 Stellplätze im Interim vorhanden sind). Ob und in welchem Maße der östliche Bereich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße tatsächlich einer Bebauung zu- geführt wird, soll im städtebaulichen Wettbewerb geklärt werden. Ein wichtiges Projektziel ist es, aufgrund der gegenwärtig im Bestandsgebäude fehlenden Saalkapazitäten zunächst den Saaltrakt fertigzustellen. Zur Gewährleistung der Leistungs- fähigkeit der Landesjustizverwaltung muss der derzeitige Saaltrakt (nordwestlicher Teilbe- reich) bis zum Bezug des neuen Saaltraktes in Betrieb bleiben. Im ersten Bauabschnitt sollen hinsichtlich der Anforderungen an den Betrieb des Justiz- zentrums insgesamt die folgenden Nutzungen (vgl. Raumprogramm Zuordnung Baufeld O/W) untergebracht werden: - alle Sitzungssäle, - Teile der Wachtmeisterei/Poststelle, - Zellen und Aufsichtsräume, - Anwaltszimmer, - Mediationsräume, - Zahl- und Anweisungsstelle (ZAS), - Zeugen- und Opferschutzstelle, - Aufenthaltsräume für Kinder. Da eine interimistische Unterbringung der Räume des Archivs für das Landgericht und Amtsgericht, die Asservatenflächen für die Staatsanwaltschaft sowie für den Kantinenbe- reich u.a. hinsichtlich der sicherheits- und gebäudetechnischen Anforderungen als sehr auf- wendig erachtet wird, erscheint es sinnvoll, dass diese ebenfalls im ersten Bauabschnitt um- gesetzt werden. Zusätzlich können auf dem östlichen Grundstücksbereich weitere Flächen (vgl. Raumpro- gramm Zuordnung Baufeld O/W) z.B. aus der Staatsanwaltschaft untergebracht werden, sofern dies städtebaulich und funktional sinnvoll erscheint. Die jeweiligen Bürobereiche sind zusammenhängend auf den Baufeldern abzubilden, eine Trennung bzw. Aufteilung von Büroflächen z.B. der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte auf beide Baufelder ist zu vermeiden. Die Buslinie 142 (Fahrtrichtung Süd) soll über das östliche Baufeld geleitet werden. Dafür ist im Wettbewerb eine schlüssige Lösung zu entwickeln. Eine Unterfahrung von Gebäude- teilen ist dabei aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Die Anordnung der Bushaltestelle für das Justizzentrum ist ebenfalls mitzuplanen, diese muss jedoch nicht zwingend auf dem östlichen Baufeld liegen. Eine Anordnung der Bushaltestelle nördlich der momentan exis- tierenden Hans-Carl-Nipperdey-Straße und damit innerhalb des zukünftigen Inneren Grün- gürtels ist dabei ausgeschlossen. Die Fahrtrichtung Nord kann über das Baufeld oder alter- nativ über Weißhausstraße und Luxemburger Straße gelenkt werden. 22 Planungsaufgabe und Ziele 2. Bauabschnitt (westliches Baufeld) Der Teilbereich westlich des Wendehammers wird in einem zweiten Bauabschnitt realisiert, nachdem der Bestand leergezogen wurde. In diesem Bauabschnitt sollen die folgenden Funktionen untergebracht werden: - Teile der Wachtmeisterei/Poststelle, - Konferenzräume, - Garagen für Dienstfahrzeuge des Landgerichts und Amtsgerichts, - Anwaltspostfächer, - Personalratsräume, - Einzelräume aus dem Bereich der Sonderräume, - Lagerflächen. Die Aufteilung der Flächen auf die beiden Baufelder kann dem Raumprogramm entnom- men werden. Räume, die sowohl für das Baufeld Ost als auch für das Baufeld West geeignet sind, sind funktional und städtebaulich sinnvoll im gesamten Wettbewerbsgebiet zu veror- ten. Eine sinnvolle Aufteilung der Wirtschaftshöfe auf den Ost- und Westbereich ist möglich. Um den hohen Flächenbedarf des neuen Justizzentrums unterzubringen, eine adäquate Adresse zu bilden und nicht zuletzt um die städtebaulichen Figur zu erhalten, die das be- stehende Hochhaus mit dem jenseits der Luxemburger Str. gelegenen Unicenter bildet, wird ein Hochpunkt mit bis zu 30 Geschossen angestrebt. Dieser Hochpunkt soll in Bezug auf im städtebaulichen Wettbewerb definiert werden und sich an der Höhe des bestehenden Hochpunktes des Justizzentrums orientieren (Höhe Justizzentrum Bestand: 105 m). Interimsflächen außerhalb der Wettbewerbsaufgabe Die Büroflächen des Land- und Amtsgerichts werden interimsweise im südlich angrenzen- den ehemaligen Gebäude der Bundesagentur für Arbeit untergebracht, das bis 2025 her- gerichtet wird. Für die Staatsanwaltschaft ist für den Zeitraum zwischen Abbruch des Be- standsgebäudes und Fertigstellung des Neubaus von einer interimistischen Unterbringung außerhalb des Wettbewerbsgebiets auszugehen. Vorschläge zu einem Bauablauf, der ohne Interim für die Staatsanwaltschaft auskommt, werden jedoch begrüßt. Für alle anderen Nut- zungen ist eine Interimslösung nicht vorgesehen. Erweiterungsflächen Um zukünftig entstehende Flächenbedarfe der Justiz am Projektstandort abbilden zu kön- nen, soll unter Beachtung einer angemessenen städtebaulichen Dichte das mögliche Erwei- terungspotential im städtebaulichen Wettbewerb untersucht und dargestellt werden. Eine konkrete Flächenangabe bzw. -vorgabe kann hierzu nicht gemacht werden. Es wird darauf abgezielt eine städtebaulich verträgliche Verdichtung zu berücksichtigen. 23 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Wendehammer Planungsaufgabe und Ziele 3.2. Erschließung und ruhender Verkehr Die Anbindung des Justizzentrums an den Inneren Grüngürtel hat eine hohe Priorität. Ziel ist die Ausbildung eines attraktiven, repräsentativen Entrees in der Schnittstelle zwischen Innerem Grüngürtel und Justizzentrum. Es wird angestrebt die Erschließung so auszugestalten, dass zwischen den künftigen Bau- feldern und dem Inneren Grüngürtel ein öffentlich-zugängliches und repräsentatives Entr&e zur fußläufigen Erschließung der Justizgebäude geschaffen werden kann. Dabei soll der ge- samte Bereich zwischen Luxemburger Str. und Rudolf-Amelunxen-Straße einbezogen wer- den. Der östliche Bereich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße wird dem Baufeld zugeschlagen und für den MIV gesperrt. Hier wird eine schlüssige und mit den Anforderungen der Justiz ver- trägliche Verkehrsführung erforderlich, da die bestehende Busverbindung weiterhin über das östliche Baufeld von der Luxemburger Straße zur Rudolf-Amelunxen-Straße verkehren soll. Der planerische Schwerpunkt im Bereich der westlichen Hans-Carl-Nipperdey-Straße liegt auf der Anbindung des Justizzentrums an den Inneren Grüngürtel, einer schlüssigen Ver- kehrsführung und der Schaffung einer repräsentativen Erschließungssituation im Zusam- menspiel mit dem östlichen Bereich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße. Eine Erschließung der südlich des Wettbewerbsgebiets liegenden und über den Wende- hammer der Hans-Carl-Nipperdey-Straße erschlossenen Bestandsgebäude (inkl. der zuge- hörigen Tiefgaragen) erfolgt zukünftig ausschließlich aus Richtung der Luxemburger Straße. Luftbild Wettbewerbsgebiet (Quelle: tim-online.nrw.de) Eine Durchfahrt der Hans-Carl-Nipperdey-Straße für den MIV wird zwischen Luxemburger Straße und Rudolf-Amelunxen-Straße mit Beginn der Bauarbeiten ab ca. 2027 nicht mehr möglich sein. Eine verkehrliche Untersuchung hierzu sieht zum aktuellen Planungs- und Betrachtungsstand sowohl in den Morgen- als auch in den Abendspitzenstunden eine zwi- schen Bestand und Planfall vergleichbare Leistungsfähigkeit des MIV (vgl. Anlage). 24 Planungsaufgabe und Ziele Außenräumliche Erschließung Für alle Besucher und alle Bediensteten (bis auf wenige Ausnahmen) ist die Erschließung des Justizzentrums auf drei zentrale Eingänge zu konzentrieren. Dies sind im Einzelnen: - ein erster Zugang zu den Büroflächen, den Zivilsitzungssälen und den gemeinsam ge- nutzten Funktionen der Gerichte, - ein zweiter Zugang zum Bereich der Strafsitzungssäle und - ein dritter Zugang für die Staatsanwaltschaft. Hierbei sind die städtebaulichen Anforderungen und die Aufteilung der Baumassen auf die Baufelder sinnvoll zu berücksichtigen. Der An- und Ablieferverkehr sowie die Gefangenenzuführung erfolgen über einen gesicher- ten Wirtschaftshof. Der An- und Ablieferverkehr der Kantine sowie die Erschließung für das Küchenpersonal kann, da die Kantine aus den Sicherheitsbereichen der Gerichte, der Strafsitzungssäle sowie der Staatsanwaltschaft ausgeklammert ist, auch außerhalb des Wirt- schaftshofes erfolgen. Vorrangig ist hier eine reibungslose Funktionalität von Kantine, Kü- chen und Lagerflächen sowie An- und Ablieferung. Eine unmittelbare Vorfahrtmöglichkeit (z.B. Taxi) für behinderte Menschen, die keine weiten Wege bewältigen können, muss ge- geben sein. Mehrfacherschließungen des Gebietes sind nach Möglichkeiten zu vermeiden Die zentralen Gebäudezugänge zu den Bürobereichen der Gerichte in Verbindung mit den Zivilsitzungssälen, zum Bereich der Strafsitzungssäle sowie zur Staatsanwaltschaft sind so zueinander zu orientieren, dass eine leichte und selbsterklärende Orientierung gegeben ist. Weiterhin darf diese Erschließung nicht vom An- und Ablieferverkehr des Wirtschaftshofes sowie dem der Kantine beeinträchtigt werden. PERF ! Amelunxen- 4 N L---- t oo \ Straße Fußgängerbereich +1 + u + (Vorplatz) repräsentativer Vorplatz des Justizzentrums Zentrale Gebäudezugänge (Fußgänger / Radfahrer) I =EingangLG /AG II = Eingang Strafsitzungssäle IT = Eingang Sta | Stellplätze Wirtschaftshof / L--...... Gefangenenzuführung Ein- und — “— Ein- und Bebauun 1g ‚Ausfahrt Rudolf- Ausfahrt LG/AG, StA) ‚Amelunxen- Hans-Carl- Straße F E j Nipperdey- “77 | Stellplätze “7° Straße re | 0 | (Wirtschaftshof) Landgericht (1G)/ | | Staatsanwaltschaft | ı 147 AG/ SA Amis (00) ew ! für Mitarbeiterund' Ein- und rünfich | Besucher | Ausfahrt Rudolf- untanen ı Grüngürtel Funktionsschema Gebäudezugänge (abstrakte Darstellung ohne Zuordnung der Baufelder) 25 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele Die Stellplätze respektive die Tiefgaragenausgänge für die Bediensteten und Besucher sind in unmittelbarer Nähe anzuordnen, so dass deren Nutzer von außen zu den v.g. zentralen Gebäudeeingängen geleitet werden. Ein unmittelbarer Gebäudezugang von den Stellplät- zen ist auszuschließen. Die Erschließung muss für alle Verkehrsarten funktional und ver- kehrssicher sein. Im Rahmen der Entwurfsaufgabe ist ein schlüssiges Erschließungskonzept zu entwickeln, das einen attraktiven Übergang zwischen dem Inneren Grüngürtel, Erschließungsanlagen und v.g. Hauptgebäudezugängen mit einem öffentlich-zugänglichen und repräsentativen Entree zur fußläufigen Erschließung der Justizgebäude berücksichtigt. Im Vorbereich dieses Entrees der Justiz sollen auch die ggf. erforderlichen fußläufigen Ausgänge aus den Stell- platzbereichen führen, so dass im Ergebnis alle Bediensteten und Besucher das Justizzent- rum über eben diesen Vorbereich betreten. Die Ausbildung eines eigenen Eingangs für die Bediensteten in die Bürobereiche von Land- gericht und Amtsgericht ist in Abhängigkeit des städtebaulichen Entwurfs möglich, nicht jedoch zwingend aus funktionalen Gesichtspunkten. Besucher und Bedienstete können das Gebäude an derselben Stelle erschließen und sich nach den Eingangskontrollen in einem gemeinsamen großen Foyer wiederfinden. Eine Trennung der Zugangsströme von Bediens- teten und Besuchern hinter der Foyerzone ist hinreichend. Innenräumliche Erschließung Grundsätzlich soll eine vollständige öffentliche Zugänglichkeit der Gerichte vorgesehen werden. Dazu gehören auch die Bürobereiche. Eine Ausnahme bilden die Vorführstelle, Teile der Sonderräume A sowie die Sonderräume B. Die Staatsanwaltschaft ist hingegen grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich. Besucher werden nur bei besonderen Anliegen eingelassen und bewegen sich innerhalb des Gebäu- des nur begleitet. Grundsätzlich werden alle Bediensteten und Besucher beim Betreten des Justizzentrums ontrolliert. Dementsprechend sind die zentralen Zugänge zum Bereich von Landgericht und Amtsgericht, der Zugang zu den Strafsitzungssälen und der Zugang zur Staatsanwalt- schaft mit entsprechenden Personenkontrollanlagen auszustatten. m Kontext zu dem mit den Nutzern ausgearbeiteten Erläuterungsbericht zum Raum- und Funktionsprogramm wurde eine Anzahl an 19 Schleusen definiert. Durch die städtebauliche Anordnung der Gebäudekomplexe kann sich die Anzahl der Schleusen auch verändern. . Büros u. Zivilsit- | Saalbereich Straf- Staatsanwalt- erforderliche Schleusen . zungssäle sachen schaft Schleusen Besucher 3 2 1 akkreditierte Besucher 1 1 1 Schleusen Bedienstete 2 1 1 Schleuse barrierefrei 1 1 - Ausgangsschleusen 2 1 1 26 Planungsaufgabe und Ziele Je Schleuse ist eine Fläche von ca. 50 m? anzusetzen. Diese Fläche setzt sich in Anlehnung an die nachstehende Grafik aus einem Windfang, einem Schleusenraum sowie einem zu- gehörigen Kontrollraum zusammen. Entsprechende Schleusen sind auch im Bereich der geschotteten Strafsitzungssäle vorzu- sehen. Für das Verlassen der Kantine reichen hingegen normale Türen, für die lediglich die Nut- zung als Zugang ausgeschlossen werden muss. Es sind keine besonderen Schleusenanlagen erforderlich. Gleiches gilt für den Übergang vom Sicherheitsbereich der Strafsitzungssäle zum Sicher- heitsbereich der Zivilsitzungssäle / Büros. Die Übergänge sind auch hier so zu gestalten, dass sie nicht missbräuchlich als Zugänge zu gesicherten Bereichen genutzt werden kön- nen. Büroebene (LG + AG) Strafbereich Info- Bar r Strafsitzungssäle punkt AulBizunzesjb Zentral (ZAS, RAST...) VA AA En \ A A AA AA A 7 Y Sicher- heits- Ausg.| Anw. | B B B | Barr. WERNE Barr.| B B B |Anw.| MA | MA | Ausg.| Ausg. A Au oe vo AAAA A A A V-Y Rückgabe Foyer Windfang einbehaltener Foyer Windfang Gegenstände Ausg. = Ausgang MA = Mitarbeiter Barr. = Barrierefreier Zugang Anw. = Anwälte B = Besucher Funktionsschema Schleusen (abstrakte Darstellung ohne Zuordnung der Baufelder) Die innere Erschließung soll eine einfache Orientierung im Gebäude ermöglichen. Haupt- erschließungswege sollen, soweit dies möglich ist, natürlich belichtet werden. Zwischen den einzelnen Sicherheitsbereichen des Justizzentrums, wie der Staatsanwalt- schaft, dem Bereich der Strafsitzungssäle sowie dem Bereich der Zivilsitzungssäle mit den Büros der Gerichte ist für die Bediensteten des Justizzentrums eine interne Verbindung ge- geben. Über zentrale Aufzüge sollen alle Geschossebenen barrierefrei zu erreichen sein. Zwischen den Besuchern und den Bediensteten gibt es, vorbehaltlich der Aufzüge, die in Verbindung mit den Vorführwegen stehen, keine Differenzierungen der Aufzugsanlagen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass für den Post- und Aktentransport sowie für den Zugang zu den 27 ssmann gruppe Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele Asservatenkammern eine separate Erschließung getrennt vom Publikumsbereich gegeben ist. (Für den Aktentransport sind aus Datenschutzgründen separate Aufzüge vorzusehen.) Die Erschließung des Wirtschaftshofes kann auch über das Unter- bzw. Sockelgeschoss er- folgen. Richterweg / Zeugen / Opfer un MA+> —m KP+-> B B I Landgericht ——tB Amtsgericht MA Geschottete Säle Strafsitzungssäle Bürobereiche Speisesaal u Küche und Kantine Küchenanlieferung Zivilsitzungssäle = ZAS, RAST... N Im a|m m a [m R= mamma l 1 u u ı | I l Stellplätze | repräsentativer Vorplatz des I Mitarbeiter ı Staatsanwaltschaft Justizzentrums | LG /AG /StA (Fußgänger / Radfahrer) | und | ] Besucher | 1 MA m MA, l B L---------4 MA = Mitarbeiter Zentrale Gebäudezugänge B = Besucher (Haupterschließung für p rsonal Mitarbeiter und Besucher) KP = Küchenpersonal I = Eingang LG / AG II = Eingang Strafsitzungssäle 3 von 15 III = Eingang StA Funktionsschema Wegeverkehr (abstrakte Darstellung ohne Zuordnung der Baufelder) Fuß- und Radwegeverbindung Die Fuß- und Radwegeverbindung erfolgt für Besucher und Bedienstete über den zentralen Vorbereich zum Entree. Fußgänger erschließen die Gebäude über diesen direkt. Die Veror- tung der ca. 750 Fahrradstellplätze ist abhängig vom städtebaulichen Entwurf. Fahrradstell- plätze für Besucher sollen ebenerdig angeordnet werden. Hierbei ist auf eine diebstahlsi- chere und witterungsgeschützte Verortung zu achten. Je Fahrradstellplatz ist eine Fläche von 1,5 m? zzgl. Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Sofern die Verortung in einer Tiefgarage erfolgt, ist die entsprechende Zuwegung der Tief- garage über eine für Radfahrer separat zu nutzende Rampe zu führen. Kreuzungsverkehre mit Pkw sind zu vermeiden. Abstellmöglichkeiten für Sonderfahrräder können die Beschäftigten motivieren, mit dem Lastenrad zur Arbeit zu fahren, um im Anschluss Einkäufe oder Hol- und Bringfahrten zu tätigen. Daher sind im Wettbewerbsgebiet Abstellplätze für E-Bikes und Lastenfahrräder sowie Fahrradanhänger über das Bereitstellen von Flächen oder Möglichkeiten zum Laden zur Verfügung zu stehen. Von den ca. 750 Fahrradstellplätzen sind ca. 10 % zum Abstellen von Sonderfahrrädern vorzuhalten. Stellplätze für Lastenfahrräder, Kinderanhänger oder 28 Planungsaufgabe und Ziele ähnliche Sonderfahrräder sollen eine Fläche von mind. 3,125 m? je Fahrrad (2,50 m x 1,25 m) zzgl. benötigter Verkehrsflächen aufweisen. Die Installation einer Stromversorgung wird dabei empfohlen, um Akkus von E-Bikes bzw. Pedelecs laden zu können. Zwischen dem Wettbewerbsgebiet sowie dem nördlichen angrenzenden Inneren Grüngür- tel und den westlich daran anschließenden weiteren Flächen des Inneren Grüngürtels ist eine effiziente Fuß- und Radwegeverbindung zu berücksichtigen. Darstellung der geplanten Fußgängerquerungen an der Luxemburger Straße, Quelle: Stadt Köln Die Querung der Luxemburger Straße erfolgt zukünftig über eine ebenerdige, signalisierte Fußgänger- und Radfahrerquerung im Bereich der HCN-Straße. Darüber hinaus wird ein ebenfalls signalisierter südlicher Zugang zur Bahnhaltestelle Eifelwall/Stadtarchiv geschaf- fen, um den neu geplanten Grüngürtel besser mit der Haltestelle zu verknüpfen. Eine Brücke für Fuß- und Radwege über die Luxemburger Straße besteht bereits im südöstlich An- schlussbereich des Wettbewerbsgebiets. Diese Überquerungen befinden sich außerhalb des Wettbewerbsgebiets und sind nicht Be- standteil der Wettbewerbsaufgabe. Die daraus resultierenden Wegeführungen sind jedoch im Rahmen der Wettbewerbsarbeiten auf dem Wettbewerbsgebiet weiterzuentwickeln. Stellplätze Auf dem Wettbewerbsgebiet sind zum aktuellen Stand ca. 1.100 Pkw-Stellplätze vorzuse- hen, inklusive barrierefreie Parkplätze in nicht unerheblicher Anzahl und diese mit möglichst kurzen Wegen zu den Eingängen. In Abhängigkeit zum städtebaulichen Entwurf können diese sowohl in einer oder in mehreren Tiefgaragen als auch oberirdisch abgebildet werden. 29 ssmann gruppe Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele Im Fall der Berücksichtigung von Tiefgarage(n) sollten diese für den MIV sowohl über die Hans-Carl-Nipperdey-Straße als auch über die Rudolf-Amelunxen-Straße erschlossen sein. Die Stellplätze unterteilen sich je zur Hälfte auf Stellplätze für Bedienstete sowie für Besu- cher. In Kombination mit Themen der Grundwasserhaltung ist von einer hohen Anzahl an Tief- geschossebenen für die Berücksichtigung der Stellplätze abzusehen. Hier werden schlüs- sige Konzepte zur Verteilung der Stellplätze erwartet. Anlieferung Die Wirtschaftshöfe des Landgerichts und Amtsgerichts sowie der Staatsanwaltschaft sollen so ausgebildet werden, dass diese möglichst als gemeinsamer Wirtschaftshof alle Funkti- onsbereiche des Justizzentrums bedienen. Dabei kommen dem gemeinsamen Wirtschaftshof drei wesentliche Funktionen zu: - Aufnahme des An- und Ablieferverkehrs für die Gerichte sowie der Staatsanwaltschaft, - Aufnahme von Stellplätzen für den Lieferverkehr und für externe Dienstleister sowie elf Garagenstellplätze für die Behördenleitung und für Dienstfahrzeuge des Justiz- zentrums, - Gefangenenzuführung (u.a. durch Hubschrauber) über einen gesondert gesicherten Bereich innerhalb des Wirtschaftshofes. Die innerhalb des Wirtschaftshofs anzuordnenden v.g. elf Garagenstellplätze für die Behör- denleitungen sind dergestalt zu verorten, dass sie sowohl für den Betrieb der geschotteten Verhandlungssäle als auch für die Spezialeinheiten der Polizei- und Rettungskräfte genutzt werden können. Idealerweise ist auch eine Nutzung einzelner Garagenstellplätze als tem- poräre zusätzliche Übergabeschleuse für die Gefangenenzuführung vorhanden. Um Schallbeeinträchtigungen aus dem Wirtschaftshof auf die Behörden weitestgehend ein- zuschränken, soll der Wirtschaftshof außerhalb bzw. am Rande des baulichen Zusammen- hangs des Justizzentrums angeordnet werden und nicht in einer allseitig durch Bebauung eingeschlossenen Hofsituation. Das Bedürfnis der Nachbarn hinsichtlich der Lärmminimierung sind bei der Platzierung von z.B. Müllcontainern zu berücksichtigen. Der Wirtschaftshof, der auch zur Gefangenenzuführung dient, muss durch zwei voneinan- der unabhängige Zufahrten zu verschiedenen Straßen erschließbar sein. Die Hauptzufahrt ist zur Hans-Carl-Nipperdey-Straße auszubilden, die zweite Zu- und Ausfahrt zur Rudolf- Amelunxen-Straße. Diese Anforderung nach zwei unabhängigen Zu- und Ausfahrten dient 30 Planungsaufgabe und Ziele nicht allein dem reibungslosen Betrieb des Wirtschaftshofes, sondern auch darüberhinaus- gehenden Sicherheitsaspekten. So kann über die jeweils andere Zufahrt der Wirtschaftshof auch im Krisenfall einer Blockade eine Zufahrt weiterhin unbeeinträchtigt genutzt werden. Über den Wirtschaftshof erfolgt auch die An- und Ablieferung von Mobiliar sowie weiteren sperrigen Gütern. Idealerweise wird auch die Kantinenküche über den Wirtschaftshof beliefert. Diese Anfor- derung steht jedoch nachrangig hinter einem reibungslosen Betrieb der Kantine mit ihrer Ver- und Entsorgung zurück. Auch eine vom Wirtschaftshof unabhängige An- und Abliefe- rung der Kantinenküche und ihrer zugehörigen Lagerflächen ist grundsätzlich darstellbar. Um eine unkomplizierte Erschließung der Kantine für Bedienstete, Besucher und externe Gäste sicherzustellen, ist der Kantinenbereich im Erdgeschoss anzuordnen. Zugleich werden durch diese Anordnung die Möglichkeiten für eine konfliktfreie An- und Abliefersituation der Küche nebst Personaleingang geschaffen. Der An- und Ablieferbereich der Küche ist in ausreichender Distanz zu den übrigen Gebäudeeingängen anzuordnen, so dass diese nicht vom Lieferverkehr beeinträchtigt werden. Die Anlieferzone ist gesondert abzuschirmen. Vein- und Ausfahrt Asservaten 40 Stellplätze An- und Material-/ Altpapierlager Ablieferung LG/AG L inkl. 11 Garagen für und StA " anl " jf. Küch: Behördenleitung u. (CH RE) Dienstfahrzeuge Allgemein ı ı ı ı ı ı ı ı ı ı ı ı ı ' (Möbel/ Bürobedarf/ Müll etc.) ı 1 A ı ı N ı Zugang Anwälte ı zur Vorführstelle ı \ Gefangenen- . Besprechungs- , P ' Aufsicht Zellen 1, Säle | Foyer / Eingang f zuführung räume Sicherheitsbereich ı Strafsitzungssäle ı Fahrzeugschleuse I I I H (gesondert gesichert, — — ! ohne Wendemöglichkeit) Vorführweg (Treppen, Flure, Aufzüge) | A ı \ Wirtschaftshof (gesicherter Bereich (Zaun) Heliport | Ein- und Ausfahrt Funktionsschema Wirtschaftshof (abstrakte Darstellung ohne Zuordnung der Baufelder) Innerhalb des gesicherten Wirtschaftshofes sind außerdem insgesamt 40 Stellplätze, davon elf Garagenplätze vorzusehen. Die Stellplätze verteilen sich dabei auf die einzelnen Nut- zungsbereiche wie folgt: - 20 Stellplätze für LG / AG, davon 10 Garagen, - 10 Stellplätze für StA, davon 1 Garage, - 10 Stellplätze für Handwerker, Lieferverkehr, etc. Darüber hinaus ist ausreichend Platz für Rückstauflächen und Anlieferflächen an den Anlie- ferzonen der Gerichte sowie der Staatsanwaltschaft und für Justizbusse im Zufahrtsbereich der Fahrzeugschleuse der Vorführstelle vorzusehen. 31 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele Hubschrauberlandemöglichkeit Entsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt grundsätzlich getrennt nach Abfällen mit erhöhten Anforde- rungen an den Datenschutz und dem übrigen Hausmüll. Die datenschutzrelevanten Abfälle, welche i.d.R. aus Papierabfällen bestehen, werden zunächst sog. Datenschutzboxen zuge- führt. Für die Zwischenlagerung, bis zur Entgegennahme der Datenschutzboxen durch Dritte, sind abschließbare Räumlichkeiten in der Nähe des Wirtschafts- bzw. An- und Ablie- ferhofs von rd. 90 m? vorzusehen. Für den übrigen Hausmüll sind neben Aufstellflächen für Mülltonnen von rd. 30 m? weitere Flächen für einen Müll- sowie einen Kartonagenpresscontainer von rd. 30 m? und Flächen für Gitterboxen zur Entsorgung von Elektroschrott von rd. 10 m? vorzuhalten. 32 Planungsaufgabe und Ziele Räumlichkeiten und Aufstellflächen für die Abfallentsorgung werden sowohl auf dem Wirt- schaftshof der Staatsanwaltschaft sowie des Landgerichts und des Amtsgerichts erforder- lich. Entwurfsabhängig wird angestrebt, dass ein gemeinsamer Wirtschaftshof realisiert wird. Anforderungen an die Barrierefreiheit Barrierefreiheit erlaubt es jedem Menschen, unabhängig von seiner persönlichen Situation, die gebaute Umwelt selbstständig nutzen zu können. Die barrierefreie Gestaltung des Ge- bäudes im Innen- und Außenbereich soll eine uneingeschränkte Bewegunggfreiheit sicher- stellen, die Kommunikation erhöhen sowie die räumlichen Qualitäten von Architektur und Freiraum bereichern. Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für alle Menschen, ins- besondere für Menschen mit Behinderungen, in der allgemein üblichen Weise, ohne be- sondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutz- bar sind. ($ 2 Abs. 10 LBauO NRW). Alle zugänglichen Bereiche des Gebäudes sind diesem Anspruch folgend vollumfänglich barrierefrei zu planen. Dies umfasst die Zuwegungen zu den Eingängen sowie das Gebäude selbst. Alle Etagen und Nutzungseinheiten müssen barrierefrei erschlossen werden. 3.3. Funktionale Anforderungen Die Neubaufläche erstreckt sich über Nutzflächen von ca. 41.800 m?, welche sich auf Flä- chen für das Landgericht (ca. 15.300 m?), das Amtsgericht (ca. 15.900 m?) und die Staatsan- waltschaft (ca. 10.600 m?) verteilen. Hinzu kommen die Flächen für die Stellplätze für Pkw und Fahrräder. Folgende Nutzungstypologien sind vorgesehen: - Funktionsbereich 1: Büroräume (ca. 22.400 m?) - Funktionsbereich 2: Sitzungssäle (ca. 10.800 m?) - Funktionsbereich 3: Ausbildung / Unterricht (ca. 1.600 m?) - _ Funktionsbereich 4: Kantine (ca. 900 m?) - Funktionsbereich 5: Garagen (ca. 200 m?) zzgl. Pkw- und Fahrradstellplätzen - Funktionsbereich 6: Sonderräume A (ca. 2.700 m?) - Funktionsbereich 7: Sonderräume B - Lagerflächen (ca. 3.100 m?) Hinzu kommen Flächen für Teeküchen, Sanitäranlagen, Drucker- und Kopierräume und Putzmittelräume. Auch Technikflächen sind zum vorgegebenen Raumprogramm zu ergän- zen. Um im städtebaulichen Wettbewerb auf eine umfangreiche Ausformulierung von Grundris- sen verzichten zu können, wird mit schematischen Gebäudetiefen und BGF-Darstellungen gearbeitet. Zusätzlich zu den Bruttoflächen des Raumprogramms sind Verkehrsflächen in ausreichender Menge abzubilden. Im Vergleich zu klassischen Büro- und Verwaltungsge- bäuden besteht bei Gerichtsgebäuden ein erhöhter Bedarf an Verkehrsfläche. Insbesondere 33 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele im Bereich der Strafgerichtssäle ist sowohl für Gefangene als auch für Richter, Zeugen und Opfer eine unabhängige und eigenstände Zuwegung zu Sitzungssälen neben den allge- meinen Verkehrsflächen vorzuhalten (vgl. Funktionsschema Strafsitzungssäle). In diesem Kontext kann damit gerechnet werden, dass der Verkehrsflächenanteil bei ca. 40 % liegt. Der städtebauliche Entwurf soll ca. 1.100 Pkw-Stellplätze sowie min. 750 Fahrräder berück- sichtigen. In Abhängigkeit der städtebaulichen und verkehrsplanerischen Konzeption kön- nen diese sowohl in einer Tiefgarage als auch oberirdisch verortet werden. Hinsichtlich der Sitzungssäle ist keine gerichtsspezifische Zuordnung vorzunehmen, son- dern eine nach Strafsitzungssälen und Zivilsitzungssälen. Zu den gemeinsam genutzten bzw. gebündelt unterzubringenden Bereichen gehören unter anderem die Zahl- und Anweisungsstelle (ZAS), die Rechtsantragsstelle (RAST) sowie die Konferenzräume, der Ausbildungsbereich und die Gerichtsbibliothek. Die vorgenannten Bereiche sind an zentraler Stelle (gut auffindbar) im Gebäude zu verorten. Auch der Bereich der Vorführstelle mit der Entgegennahme von Gefangenen, den Zellen sowie den Vorführwegen bis zu den Strafsitzungssälen ist mit ihren eigenen Funktional- und Sicherheitsanforderungen nicht sinnvoll nach Landgericht und Amtsgericht differen- zierbar. Im Vordergrund stehen hier eine konfliktfreie Gefangenenzuführung sowie eine vom übrigen Gebäudebetrieb ungestörte Erschließung der einzelnen Strafsitzungssäle. Die Staatsanwaltschaft bildet eine von den Gerichten weitgehend unabhängige Funktions- einheit. Sie besteht im Wesentlichen aus Bürobereichen. Eine räumliche Verbindung zwi- schen der Staatsanwaltschaft und den Gerichten ist zwingend erforderlich, aber aus Sicher- heitsaspekten auf einen zentralen Übergangspunkt zu begrenzen. Dieser liegt sinnvoll zwi- schen den Bürobereichen der Staatsanwaltschaft und dem Bereich der Strafsitzungssäle. Land- und Amtsgericht gesamte Anlieferung rn Sonder- räume Ayß| | | flächen | Landgericht ‚Amtsgericht t (nicht of ‚Ma | (Bürobereiche) | (Bürobereiche) Jich) “ wo Possteie. Sonderräume A Io LG/AG) ‚(die öff, zugänglich sind) Wirt- schafts- [Error 1, Foyer ac a hof { ı Foyer ||| | 2% Zivilsitzungssäle OH ı \| Straf- Srat- || Info | szungs- Vorführ- | 11 | gesch. |} [sitzungssäte | | stunss | [1 Punktı | alnsur- bereich ||} | Säle Jı se ||}___! |bereiche . Anlieferung [O) N ! \Ps=== ; Pse== || presse | | Speise-| Kücheal» wenn möstch ' 1 \ Schleuse | ||Wache| | Schleuse | saal über loc... ----ı Lu, Wirtschaftshof direkter Bezug nach Außen Bürobereich Sonderräume | | ® sona NB a Stellplätze für Mitarbeiter sen _ LGBLAG/STA und Besucher Seen Staatsanwaltschaft (©) siehe Detailschema Nr. besucherfreg. Bereich 2. Personenkontrolle Bürobereiche Sitzungssäle Sonderräume ‚Kantinenbereich eigenerSicherheitsbereich | (16, AG, Sta) ö Be - räumliche Verbindung I: 34 Planungsaufgabe und Ziele Funktionsschema Gesamtgebäude (abstrakte Darstellung ohne Zuordnung der Baufelder) Die Funktionseinheit der Kantine, bestehend aus Speiseraum und Küche mit andienenden Räumen, wird von allen Bediensteten und Besuchern des Justizzentrums genutzt. Den Si- cherheitsanforderungen der Justiz Rechnung tragend ist sie aus allen v.g. Funktionsberei- chen auszuklammern. Dies eröffnet die Möglichkeit, dem Küchenpersonal besondere Si- cherheitskontrollen zu ersparen. Gleichwohl ist die Erschließung der Kantine so anzulegen, dass ein Besuch ohne Personenkontrolle nicht möglich ist. Die Kantine soll mit dem Saal- trakt Bestandteil des 1. Bauabschnitts sein. Innerhalb des Bereichs der Strafsitzungssäle sind für einzelne Säle für Verfahren mit beson- deren Sicherheitsanforderungen auch spezielle Funktionalanforderungen zu berücksichti- gen. Diese bestehen insbesondere in einer zusätzlichen saalspezifischen Kontrolle der Be- sucher. Eine räumliche Bündelung dieser sog. „Geschotteten Säle” bietet sich an, im Rahmen des Wettbewerb können allerdings zunächst alle Säle gleich behandelt werden. Die Stellplätze für Kraftfahrzeuge wie für Fahrräder der Bediensteten und Besucher des Jus- tizzentrums dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zu den Gerichten und der Staatsanwalt- schaft verortet werden. Auch wenn die differenzierte Grundrissplanung nicht Aufgabe des vorliegenden städtebau- lichen Wettbewerbs ist, werden nachfolgend die wichtigen funktionalen Zusammenhänge beschrieben, um die Anordnung der Flächen als städtebaulichen Entwurf ausarbeiten zu können. Verhandlungssäle Für die Planung der Sitzungssäle soll die Gebäudetiefe passend zur Saalgröße gewählt wer- den. Dabei ist bei einer einhüftigen Anlage für Zivilgerichtssäle ein min. 4 m breiter Flur vor dem Saal anzuordnen, bei zweihüftigen Anlagen ist der Flur somit min. 8 m breit zu wählen. Im Kontext der Strafgerichtssälen sind Flure von min. 5 m Breite bei einhüftigen und min. 10 m breite Flure bei zweihüftigen Anlagen zu berücksichtigen. Die Mindestbreiten der Flure berücksichtigen bereits Warteflächen im Vorbereich der Sitzungssäle. Angesichts dessen, dass in der jüngeren Vergangenheit eine Zunahme der Zahl der Vertei- diger sowie der Nebenklage zu beobachten ist, sind die Raumproportionen der Sitzungs- säle eher gedrungen zu gestalten. Auf keinen Fall sollte im Seitenverhältnis zwischen der Raumtiefe (Abstand zwischen Fassade hinter der Anklage bis Wand hinter der Verteidigung) zur Saalbreite (Wand hinter Richtertisch bis Wand hinter Besucherbereich) einen Wert von 0,8 unterschreiten. Während sich die Erschließung der Zivilsitzungssäle verhältnismäßig einfach gestaltet, in- dem sowohl das Gericht und die Prozessbeteiligten als auch die Besucher die Zivilsitzungs- säle unmittelbar vom öffentlich zugänglichen Flur bzw. der Wartezone aus betreten, so ge- staltet sich die Erschließungssituation bei den Sitzungssälen für Strafverfahren erheblich anspruchsvoller. 35 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele Bei Strafverfahren ist zwischen folgenden Gruppen zu unterscheiden: - Das Gericht, - Gefangener (i.d.R. Angeklagte), - Angeklagte, Verteidiger, Sachverständige, Zeugen, - Besucher. Strafsitzungssaal H i [q PRIECHEN N ! Beratungs- Beratungs- i ! zimmer zimmer ! B| H ® ! 8 H = [ G | 33 | | ER nz H TE Schließregelung ig N &g } EN 3 | 18 | i ! Vorführ- Alur Vorführ- H H treppe aufzug Besucherzone : Verhandlungszone Schließregelung B b I G Flur / öffentliche Wartezone R G =dasGericht „Zn Ausnahmefällen A = Gefangene (i.d.R. Angeklagte) = Nur in geschotteten / abschottbaren Sälen P = Prozessbeteiligte (ggf. Angeklagte, Verteidiger, Sachverständige, Zeugen) B =Besucher 9von 15 Pol = Polizei Funktionsschema Strafsitzungssäle (abstrakte Darstellung) Die Besucher betreten den Strafsitzungssaal lediglich innerhalb eines abgegrenzten Besu- cherbereichs. Dies erfolgt über eine eigene Tür, die den öffentlichen Flur- bzw. Wartebe- reich mit dem abgegrenzten Besucherbereich unmittelbar verbindet. Auch die Prozessbeteiligten der Anklage sowie die Verteidigung betreten den Saal unmit- telbar über eine Tür zwischen Wartezone bzw. öffentlichem Flur und Saal. Dies erfolgt je- doch über eine eigene Tür, die nicht in den abgegrenzten Besucherbereich führt, sondern in die eigentliche Verhandlungszone. Dieser Zugang wird nach Aufruf auch von Sachver- ständigen und Zeugen, die der Verhandlung zugeladen werden, benutzt. Das Gericht erhält einen eigenen Zugang vom Saal zum Beratungszimmer. Dieser Zugang befindet sich in der Regel im Rücken der Richterbank, idealerweise fassadenseitig, wodurch eine natürliche Belichtung des Beratungszimmers mit Tageslicht unkompliziert darstellbar ist. Eine weitere Verbindung zwischen Beratungszimmer und öffentlichem Flur erlaubt es dem Gericht, den Saal unabhängig vom Besucher und den anderen Prozessbeteiligten zu betreten. Gefangene Prozessbeteiligte betreten den Saal, begleitet von der Wachtmeisterei, unmit- telbar von der Vorführstelle über den Vorführweg. Die Saalerschließung vom Vorführweg 36 Planungsaufgabe und Ziele soll auf kürzest möglichem Weg die der Fassade gegenüberliegenden Plätze der Verteidi- gung und Angeklagten erreichen. Grundsätzlich erhält jeder Saal ein eigenes Vorführtreppenhaus, um Wegekreuzungen in der Verbindung zwischen Beratungszimmer und Flur sowie Vorführweg und Saal auszu- schließen. Angesichts der Größe des Justizzentrums bietet es sich im Sinne einer raumöko- nomischen Grundrissorganisation an, Saalgeschosse übereinander zu organisieren. Ein Überschreiten der Hochhausgrenze ist jedoch zu vermeiden. Neben Vorführtreppen kom- men auch Vorführaufzüge zum Einsatz. Die Vorführtreppen und Vorführaufzüge sind als Teil des Vorführweges sinngemäß nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Es sollen zwei be- nachbarte Säle - wie in vorstehender Grafik dargestellt - so Rücken an Rücken angeordnet werden, dass grundsätzlich die Möglichkeit gegeben ist, den Vorführweg des einen Saals zur Erschließung des anderen zu nutzen. Vorführstelle Die Vorführstelle übernimmt die Entgegennahme und Ausgabe von Gefangenen, die im Rahmen des Prozessgeschehens des Justizzentrums vorgeladen werden. Sie betreut auch die Gefangenenunterbringung in den Wartezeiten, insbesondere ab Zu- führung bis zum Prozessbeginn und nach Prozessende bis zur Abholung. Dies erfolgt in den funktional der Vorführstelle unmittelbar zugeordneten Vorführzellen. Weiterhin obliegt es der Vorführstelle, die Gefangenen den einzelnen Sitzungssälen zuzuführen. Dies erfolgt über die Vorführwege (Flure und Treppenhäuser), die Zellenbereiche und Aufsicht der Vor- führstelle unmittelbar sowie kreuzungsfrei mit anderen internen Verkehren des Justizzent- rums mit den Strafsitzungssälen verbinden. Die Vorführstelle stellt damit innerhalb des Jus- tizzentrums einen eigenen Sicherheitsbereich dar. Zur Abstimmung zwischen Anwälten und ihren als Gefangene dem Justizzentrum zugeführ- ten Mandanten verfügt die Vorführstelle auch über entsprechend gesicherte Bespre- chungsräume. Die Erschließung der Vorführstelle für Anwälte erfolgt über den Sicherheits- bereich der Strafsitzungssäle. Anwälte betreten das Justizzentrum über die Zutrittskontroll- anlagen zum Strafsitzungsbereich und gelangen von dort zur Vorführstelle, wo sie sich über Klingel- und Gegensprechanlage bei der Aufsicht anmelden. Von dort werden sie über die die Vorführstelle bedienende Wachtmeisterei zu ihren Mandanten in einen gesicherten Be- sprechungsraum geführt. Wachtmeisterei Die Wachtmeisterei übernimmt innerhalb des Betriebs von Landgericht und Amtsgericht drei zentrale Aufgaben: - Bedienung der Eingangswache - Bedienung der Vorführstelle - Bedienung der Poststelle Über die Eingangswache werden die Zutrittskontrollanlagen sowie die zugehörige Infostelle bedient. 37 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele Die Wachtmeisterei in Verbindung mit der Vorführstelle übernimmt Entgegennahme und Ausgabe von Gefangenen, die Betreuung derselben vor Verhandlungsbeginn sowie danach bis zur Abholung durch die JVA und darüber hinaus in Verhandlungspausen. Schließlich übernimmt die Vorführstelle die gesicherte Begleitung der Gefangenen über die Vorführ- wege in die Verhandlungssäle und deren dortige Überwachung. Während der Verhandlun- gen bedient die Wachtmeisterei zusätzlich die Raumkonditionierung, d.h. die Steuerung von Licht, Ton, Video sowie Verdunkelung auf Anweisung des Richters. Neben den vorstehenden Aufgaben bedient die Wachtmeisterei auch die Poststelle. Hier erfolgt die Entgegennahme von Postsendungen sowie die hausinterne Verteilung, darunter auch an die an die Anwaltspostfächer. Gut vorstellbar erscheint eine Unterbringung der Poststelle mit ihren zugehörigen Räumen z.B. in einem Sockelgeschoss mit guter Zugäng- lichkeit zum Wirtschaftshof, über den auch Postzu- und -ausgang erfolgen. ıderräume A, zum Teil Sonderräume B) Anwalts- Verteilung Postfächer Hauspost Leitung I Poststelle Scanstelle Bürobereiche ‚Aufenthalts- raum Leitung und Umkleide Leitung Il Stellvertreter Wirtschaftshof Aufsichts- räume Servicepoint (Info) Eingangs- Eingangs- schleusen wache (Zivil/Büro) Eingangs- schleusen (Strafber.) Aufenthalts- Umkleide raum D/H Vorführstelle Funktionsschema Wachtmeisterei (abstrakte Darstellung) Auch wenn Vorführstelle und Poststelle beide im Sockelgeschoss angeordnet werden kön- nen, ist unbedingt auf eine sicherheitstechnische Trennung der beiden Bereiche zu achten. Beide Bereiche sind jeweils mit Aufenthaltsraum und Umkleideräumen für die Bediensteten auszustatten. Diese Anforderung wird auch dadurch nicht eingeschränkt, dass die Bediens- teten in ihren Aufgaben zwischen Eingangswache, Vorführstelle und Poststelle angelegent- lich wechseln. Unabhängig von der Wachtmeisterei des Landgerichts und Amtsgerichts agiert die Wacht- meisterei der Staatsanwaltschaft. 38 Planungsaufgabe und Ziele Gefangenenzuführung Die Gefangenenzuführung zum Justizzentrum erfolgt im Regelfall über Gefangenentrans- porter, respektive Justizbusse. Lediglich in nicht planbaren Ausnahmefällen erfolgt die Ge- fangenenzuführung mittels Hubschrauber über ein einzurichtendes Landegelände für Hub- schrauber (vgl. Kapitel 3.2, Hubschrauberlandemöglichkeit). Die Gefangenenübergabe erfolgt für die Bustransporte innerhalb einer gesondert gesicher- ten Fahrzeugschleuse innerhalb des Wirtschaftshofes. Hier gilt es zu beachten, dass für die Gefangenentransporte unter anderem auch große Justizbusse zum Einsatz kommen mit den folgenden Fahrzeugabmessungen: L 12,50 m, B 2,60 m, H 4,00 m. Zufahrten, Übergabestellen und Abfahrten sind dementsprechend auskömmlich groß an- zulegen. Weiterhin ist ausreichend Stellfläche für einen etwaigen Rückstau der Gefangenen- transportfahrzeuge vor der Übergabestelle vorzusehen. Die Gefangenenübergabestelle ist als Fahrzeugschleuse mit Durchfahrtsmöglichkeit auszu- bildenden, so dass keine Wendemanöver für die Transportfahrzeuge erforderlich sind. Das Übergabeprocedere erfolgt im Einzelnen wie folgt: - Öffnen des Zufahrtstores der Schleuse, - Einfahrt des Gefangenentransporters, - Schließen des Zufahrtstores, - Übergabe der Gefangenen an die Vorführstelle, - Öffnen des Ausfahrtstores, - Ausfahrt des Gefangenentransporters, - Schließen des Ausfahrtstores. Mit der Ausbildung einer solchen Schleusensituation wird sichergestellt, dass die Gefan- genenübergabe in einer fluchtsicheren Situation erfolgen kann. Um die Gefangenenüber- gabe uneinsehbar für Dritte zu gestalten und diesbezüglich auch vor Drohnenflug zu si- chern, ist eine Überdachung vorzusehen. Landgericht und Amtsgericht Für die Bürobereiche soll mit einer zweihüftigen Gebäudetiefe von ca. 12 m geplant werden. Die Büros sollen flexibel durch das Versetzen von Trennwänden von größeren zu kleineren bzw. kleineren zu größeren Büros, ohne nachhaltige Eingriffe in die Konstruktion der Fas- sade, der begleitenden Flurwand und der technischen Gebäudeausrüstung umgestaltet werden können. Gut lösbar ist das mit einem Fassadenraster von 1,20 m Achsmaß. Die damit einhergehende, relativ geringe Raumtiefe von 4,13 m und dem daraus relativ hohen Flächenanteil für Flur- fläche und Fassadenfläche wird in Kauf genommen. Die Nutzer beabsichtigen klassische Bürostrukturen ohne z.B. eine Berücksichtigung von Kombizonen. Staatsanwaltschaft Für die Bürobereiche soll ebenfalls mit einer zweihüftigen Gebäudetiefe von ca. 12 m, ge- schuldet der Raumtiefe von 4,13 m geplant werden. 39 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele Räume, in denen regelmäßig Besucherverkehr empfangen wird, wie die Vernehmungs- räume und die Besprechungsräume, sind vorzugsweise eingangsnah anzuordnen. Der Zu- gang zur Staatsanwaltschaft erfolgt grundsätzlich nur über eine gesonderte Personenkon- trolle, die durch die Wachtmeisterei der Staatsanwaltschaft bedient wird. Die Sonderräume B sowie Teile der Sonderräume A sind, wie im Raumprogramm niedergelegt, vorzugsweise in der Nähe zum Wirtschaftshof bzw. in unbelichteten Bereichen anzuordnen. Aufbau und Organisation der Büroeinheiten der Staatsanwaltschaft können hinsichtlich der geforderten Nutzungsflexibilität grob abstrahiert mit einem flexiblen Bürogebäude mit ver- schiedenen Mieteinheiten, deren Funktionalität jeweils unabhängig voneinander gegeben sein muss, verglichen werden. Über eine unabhängige Erschließung der einzelnen Sicher- heitsbereiche, die so erfolgen muss, dass ein Durchqueren eines fremder Sicherheitsberei- che ausgeschlossen wird, ist auch eine entsprechende unabhängige Entfluchtung der Be- reiche zu schaffen. Zu beachten ist, dass die einzelnen gesicherten Funktionseinheiten der Staatsanwaltschaft auch regelmäßig über eigene unabhängige Datennetze verfügen müssen. Die Räumlichkei- ten zu Unterbringung der Datentechnik innerhalb der Staatsanwaltschaft sind im Planungs- wettbewerb entsprechend zu ergänzen. Im Rahmen der städtebaulichen Planung ist darauf zu achten, dass auch die Staatsanwalt- schaft vom gesicherten Wirtschaftshof aus bedient wird. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Verortung im Baufeld Ost als zielführend. Funktionsbereich Kantine Die Kantine soll im Erdgeschoss des Gebäudes angeordnet werden. Die Kantine dient den Bediensteten und den Besuchern. Externe Gäste sind darüber hinaus auch zugelassen. Kü- che und Kantine befinden sich außerhalb des Sicherheitsbereiches der Gerichte, der Strafsit- zungssäle sowie der Staatsanwaltschaft. Dennoch soll sichergestellt werden, dass alle Gäste der Kantine einer Personenkontrolle unterzogen wurden. Dies wird dadurch gewährleistet, dass der Zugang für Bedienstete und Besucher zum Speisesaal ausschließlich vom gesicher- ten Bereich des Landgerichts und Amtsgerichts zugänglich ist. Eigene Personenkontrollan- lagen, die nur dem Zugang der Kantine dienen sind so vermeidbar. Um sicherzustellen, dass durch Besucher der Kantine keine gefährlichen Gegenstände in den Sicherheitsbereich der Gerichte eingebracht werden können, ist für sie ein Verlassen der Kantine nur nach außen möglich. Bedienstete der Gerichte und der Staatsanwaltschaft erhalten hingegen die Mög- lichkeit, mittels einer chipgesteuerten Türanlage aus dem Speisesaal auch unmittelbar wie- der in den Sicherheitsbereich der Gerichte zurückzukehren. Stockwerksbezogene Sonderflächen Auch für nicht über das Raumprogramm definierte Räume und Flächen, wie insbesondere die Teeküchen, Drucker-/Kopierräume, Räume für die geschossweise Daten- und Strom- verteilung, die Müllentsorgung, sowie die Sanitäranlagen, sind funktionale Anforderungen innerhalb der Entwurfsplanung zu berücksichtigen. 40 Planungsaufgabe und Ziele Innerhalb der Bürobereiche sind an zentralen, von allen Arbeitsplätzen aus gut erreichbaren Stellen, Teeküchen sowie Drucker- / Kopierräume vorzusehen. Den Räumen der Behörden- leitungen sind eigene, von den jeweiligen Vorzimmern aus erschlossene Teeküchen zuzu- ordnen. Insbesondere innerhalb der Staatsanwaltschaft ist bei der Anordnung der Teekü- chen sowie der Drucker- und Kopierräume darauf zu achten, dass ihre Positionierung in- nerhalb des Grundrisses der Ausbildung flexibler, eigenständiger Funktions- und ggf. Si- cherheitsbereiche nicht entgegensteht. Bei der Planung sind für die Teeküchen abgeschlos- sene Räumlichkeiten mit einer Richtgröße von rd. 8 m? zu berücksichtigen. Von offenen Teeküchen, in beispielsweise aufgeweiteten Flurzonen, ist abzusehen. Für die Unterbringung der Etagennetzwerkschränke/-verteiler sind bei der Planung eigen- ständige Räumlichkeiten in geeigneter Anzahl vorzusehen. Von einer Unterbringung der entsprechenden Datentechnik in Besprechungsräumlichkeiten, Teeküchen oder sonstigen Räumen ist abzusehen. Sanitärräume sind grundsätzlich, wie Teeküchen und Drucker- und Kopierräume auch de- zentral innerhalb des gesamten Gebäudes an geeigneten zentralen Stellen so anzuordnen, dass sie von allen Nutzern des Gebäudes gut erreichbar sind. Für Landgericht und Amtsgericht ist eine Differenzierung zwischen Sanitäranlagen für Be- dienstete und Sanitäranlagen von Besuchern vorzunehmen. Die Sanitäranlagen für Be- dienstete können zwar auch an öffentlich zugänglichen Fluren liegen, sind aber grundsätz- lich abgeschlossen und darüber nur den Bediensteten zugänglich zu halten. Ungeachtet dessen sind an zentralen Stellen wie dem Eingangsfoyer und erforderlichenfalls gesondert für die Kantine auch großzügiger dimensionierte Sanitäranlagen für Besucher vorzuhalten. Innerhalb der Staatsanwaltschaft ist genauso wie für die Teeküchen und Kopier- und Dru- ckerräume darauf zu achten, dass die Verortung so geschieht, dass eine flexible Ausbildung funktional unabhängiger Büroeinheiten gewährleistet wird. Besondere Erläuterungen zu einzelnen Räumen In den nachstehenden Absätzen werden für einzelne Räume, deren Funktionalität sich nicht ohne eine vertiefte Kenntnis des Justizbetriebs verstehen lässt, ergänzende Erläuterungen gegeben. Anwaltsräume Die Anwaltsräume (Raum Nr. 5.01.01 / 02) innerhalb der Gerichte dienen den Anwälten als Aufenthaltsräume während Sitzungspausen. Sie werden durch die Anwälte auch als Arbeits- räume, z.B. zur Vorbereitung ihrer Verhandlungen, genutzt. Einer der Anwaltsräume ist unbedingt im Sicherheitsbereich der Strafsitzungssäle zu veror- ten. 41 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele Lehrkanzlei / Phonotypieraum Die Lehrkanzlei bzw. der Phonotypieraum (Raum Nr. 3-02) ist grundsätzlich als ein Semi- narraum mit erhöhter elektronischer Ausstattung zu verstehen. Hier wird u.a. das Schreiben von Texten nach Diktat geübt. Prüfungsraum Der Prüfungsraum (Raum Nr. 3-05) ist mit einer eigenen WC-Anlage in unmittelbarer An- bindung auszustatten. Diese ist so anzulegen, dass sie durch die Prüfungsteilnehmer wäh- rend längerer Klausuren aufgesucht werden kann ohne eine Hinzuziehung unerlaubter Prü- fungshilfsmittel zu erlauben. Anwaltspostfächer Die Anwaltspostfächer (Raum Nr. 5-02) werden genutzt, um den akkreditierten, regelmäßig am Landgericht und Amtsgericht tätigen Anwälten unmittelbar Gerichtspost zuzustellen. Die Anwälte verfügen hierzu für ihre persönlich zugeordneten Postfächer über eigene Schlüssel. Über die Gerichtspost hinaus werden diese Anwaltspostfächer auch für Schrift- verkehr zwischen den Anwälten unmittelbar genutzt. Vorrangig wichtig ist eine gute Er- reichbarkeit der Anwaltspostfächer durch die die Poststelle. Die Zuordnung zu den Anwalts- räumen ist demgegenüber nachrangig. Umkleidebereiche Insgesamt ist innerhalb des Justizzentrums zwischen fünf verschiedenen Umkleideberei- chen jeweils für Damen und Herren zu unterscheiden. - Umkleidebereich LG / AG Wachtmeisterei Poststelle - Umkleidebereich LG / AG Wachtmeisterei Vorführstelle - Umkleidebereich LG / AG Reinigungspersonal - Umkleidebereich StA Wachtmeisterei / Poststelle - Umkleidebereich StA Reinigungspersonal Für die Bediensteten von Landgericht und Amtsgericht, insbesondere die der Wachtmeis- terei, ist ein eigener Umkleidebereich, zugänglich vom Bürobereich der Gerichte vorzuse- hen. Eine Differenzierung der Umkleiden nach Landgericht und Amtsgericht ist nicht erfor- derlich. Sinnvoll ist eine Anordnung der Umkleiden in der Nähe des Trainingsraums für Eigen- und Fremdsicherung, der grundsätzlich allen Bediensteten des Justizzentrums of- fensteht. Entsprechend erhält auch der Sicherheitsbereich der Staatsanwaltschaft einen eigenen Um- kleidebereich der Bediensteten, der aus dem Bürobereich der Staatsanwaltschaft zu er- schließen ist. Für die Kräfte des externen Reinigungspersonals sind jeweils im Sicherheitsbereich der Ge- richte und dem Sicherheitsbereich der Staatsanwaltschaft Umkleiden vorzusehen. Schließlich ist für den Bereich der Vorfürstelle ein eigener Umkleidebereich für deren Be- dienstete, integriert in den Sicherheitsbereich der Vorführstelle vorzusehen. 42 Planungsaufgabe und Ziele Alle vorstehend genannten fünf Umkleidebereiche sind jeweils in Damen und Herren zu separieren und mit getrennten Sanitär- und Duschanlagen auszustatten. Der Flächenbedarf der Umkleiden ist im Raumprogramm dargestellt, der Flächenbedarf der Sanitärräume und Duschen ist flächenwirtschaftlich unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung respektive den Arbeitsstättenregeln ergänzend vorzusehen. Raumgeometrie / Höhen / Möblierbarkeit Der überwiegende Teil der Programmflächen des Justizzentrums wird von Büroräumen, den Sitzungssälen sowie Besprechungs- und Schulungsräumen eingenommen. Für die klassi- schen Bürobereiche wurden die Anforderungen bereits erläutert. Die im Raumprogramm geführten Schulungs-, Besprechungs- und Konferenzräume müs- sen flexibel verschiedene Möblierungsvarianten ermöglichen. Dazu gehören Aufstellung mit Reihenbestuhlungen, eine hufeisenförmige Sitzanordnung sowie im allseitig geschlos- senen Ring/Rechteck. Alle Varianten müssen sowohl mit Tisch als auch ohne Tisch möglich sein. Weiterhin ist auf eine gute Medienbespielbarkeit zu achten. Dazu gehören neben den An- forderungen an die Raumakustik geeignete Präsentationsflächen, zu bespielen über Bea- mertechnik oder Medienwand. Insbesondere bei der Zusammenschaltungsoption einzelner Räume ist darauf zu achten, dass diese Anforderungen sowohl für die geteilte Raumnutzung als auch die zusammen- geschaltete Bespielung erfüllt wird. Raum- und Geschosshöhen Die Geschosshöhen müssen den Justizbetrieb unter Berücksichtigung der erforderlichen nutzerspezifischen Einbauten, insbesondere unter Beachtung der bereichsweise erforderli- chen Installations- bzw. Doppelböden sowie revisionierbarer Abhangdecken unter Einhal- tung der erforderlichen lichten Raumhöhen gemäß Arbeitsstättenverordnung und Arbeits- stättenregeln ermöglichen. Darüber hinaus ist grundsätzlich auch eine geeignete Drittver- wendungsfähigkeit zu berücksichtigen. Entsprechend den Anforderungen der Justiz sollen Büroräume über eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,75 m verfügen und die Verhandlungssäle in Abhängigkeit ihrer Größe über lichte Raumhöhen zwischen 4,00 m bis zu 5,00 m. Im Einzelnen sind die für die ent- sprechenden Raumarten notwendigen lichten Höhen im Raumprogramm wiedergegeben. Die lichten Raumhöhen für Verkehrsflächen wie Flure, sollen mit denen der angrenzenden Raumzonen korrespondieren und auch innerhalb der Bürobereiche eine lichte Raumhöhe von 2,75 m grundsätzlich nicht unterschreiten. Für Foyerflächen und ggf. Wartezonen in- nerhalb der Saalbereiche sind entwurfsabhängig auch größere Raumhöhen vorzusehen, so dass ein insgesamt raumproportional ausgewogenes Erscheinungsbild erzielt wird. 43 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele Vor diesem Hintergrund sind unter Berücksichtigung von Technik- und Konstruktionsflä- chen folgenden Geschosshöhen mindestens einzuhalten: - Bürogeschoss: 3,75 m, - Saalgeschosse: 5,625 m. Die Wahl der beiden vorstehend genannten Höhenachsmaße für die Büro- und Saalge- schosse eröffnen einen weiteren Vorteil. So entsprechen drei Büroebenen zwei Saalebenen. Unter der Maßgabe einer Bebauung mit vier Saalgeschossen, was sechs Bürogeschossen entspricht, ergibt sich nicht nur für das Erdgeschoss eine Ebenengleichheit zwischen Büro und Sälen, sondern auch für das 2. Obergeschoss der Saalebene, das mit der Höhe des 3. Büroobergeschosses korrespondiert. Unter der Maßgabe einer geeigneten Geländemodellierung kann der Anforderung entspro- chen werden, die Hauptzugänge des Justizzentrums ebenerdig und damit barrierefrei zu erreichen. Gleichzeitig kann eine Sockelausbildung dazu genutzt werden, eine unmittelbare Einsehbarkeit in erdgeschossige Nutzungen vom Außenraum auszuschließen. Entwurfsab- hängig kann ein Sockelgeschoss im Bereich des Wirtschaftshofes den vorhandenen Gelän- deversprung im östlichen Baufeld ebenfalls sinnvoll ausnutzen, um belichtete Flächen zu schaffen. Grundrissflexibilität Im Interesse einer konfliktfreien Installationsführung und der Gestaltungsflexibilität der Bü- roflächen soll auf den Einsatz notwendiger Flure verzichtet werden. Unter der Maßgabe des Brandschutzes ist dies regelmäßig in Verbindung mit der Schaffung von bis zu 400 m? gro- Ben Einheiten darstellbar. Innerhalb dieser Grundrissstruktur lassen sich die im Raumpro- gramm niedergelegten Zellenbüros organisieren oder auch, unter Verzicht auf Wandstel- lung, zu einem späteren Zeitpunkt, offenere Arbeitsbereiche wie Gruppenbüros oder Kom- bibürostrukturen darstellen. Büroflächeneinheiten lassen sich diesem System auch so mit- einander vernetzen, dass im Falle organisatorischer Veränderungen ein übergreifendes Hin- einwachsen möglich wird. 3.4. Umgang mit vorhandener Bausubstanz Alle auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude sind abgängig. Im Rahmen des Rückbaus ist auf eine sinnvolle Bauabschnittsbildung zu achten, um zunächst neue Räumlichkeiten zu schaffen, bevor die alten Räume zurückgebaut werden. Im Zeitraum zwischen Fertigstellung des Saaltraktes und der Fertigstellung der Büros von Landgericht und Amtsgericht werden die Justizbediensteten den neuen Saaltrakt vom In- terim (ehem. Agentur für Arbeit) aus erreichen müssen, dies gilt auch für den geschützten Aktentransport. Daher wäre es wünschenswert, wenn die städtebaulichen Wettbewerbsbeiträge hierzu be- reits Ideen berücksichtigen, die eine interimistische und möglichst witterungsgeschützte und barrierefreie Wegeverbindung zwischen Interim und neuen Sälen darstellen, der auch im Kontext der baulichen Maßnahmen im westlichen Baufeld tragfähig bleibt. 44 Planungsaufgabe und Ziele 3.5. Zielvorgaben für den Freiraum Ziel der Freiraumgestaltung ist die attraktive Ausformulierung eines öffentlich-zugängli- chen und repräsentativen Entr&e zwischen Justizzentrum und Innerem Grüngürtel. Sowohl die Stadt Köln als auch das Land Nordrhein-Westfalen befürworten eine unmittelbare An- bindung des neuen Justizzentrums an den Inneren Grüngürtel (Parkanlage Eifelwall). Die Entwicklung des Planungsareals bietet insbesondere hinsichtlich der Verzahnung der Frei- räume des Inneren Grüngürtels und des neuen Justizzentrums großes Potential. Im städte- baulichen Wettbewerb sollen für den Übergangsbereich zum Inneren Grüngürtel schema- tische Vorschläge zur Flächenaufteilung erarbeitet werden. Diese sollen insbesondere in Bezug auf die Wegeführung und Anbindung des neuen Vorbereichs bzw. Entrees an den Inneren Grüngürtel sowie die Höhenentwicklung und Eingangslage eine gute Gestaltung der Flächen im nachfolgenden Realisierungswettbewerb ermöglichen. Ziel‘ist es, die Pla- nung der beiden Projekte so zu koordinieren, dass ein schlüssiger Übergang zwischen den beiden Gebieten entsteht und die Gestaltung der nördlichen Grünfläche auf die Neubebau- ung Bezug nehmen kann. Aus diesem Grund wird der aktuelle Planstand für den Inneren Grüngürtel Teil der Auslo- bung des städtebaulichen Wettbewerbs. Freiraumplanerische Leistungen sind nicht Teil der Wettbewerbsaufgabe, allerdings werden Aussagen zur stadträumlichen Einbindung des Neubaus in die Freianlagen erwartet. ssmann gruppe Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele Wettbewerbsentwurf Lageplan Parkanlage Eifelwall (Förder Landschaftsarchitekten GmbH) Entgegen dem Vorentwurf der Parkanlage Eifelwall (vgl. Lageplan in den Anlagen) wird die südöstliche Teilfläche (heutige Fläche des Parkhauses) nicht dem Baufeld Ost zugeschlagen, sondern der Grünfläche zugeordnet. Die o.g. Darstellung des Wettbewerbsentwurfs zeigt auch den Bereich des heutigen Parkhauses, an welchen der städtebauliche Entwurf anbin- den soll. Die Stadt Köln wird ihrerseits die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs sowie des späteren Realisierungswettbewerbs in die weitere Planung des Inneren Grüngürtels einbrin- gen und diese, soweit erforderlich, insbesondere hinsichtlich der Höhenentwicklung und der Wegeführung entsprechend anpassen. 3.6. Planungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen Aktuell läuft das Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Justizzentrums zu schaffen. Der Bebauungsplanentwurf soll auf Basis des Wettbewerbsergebnisses ausgebarbeitet wer- den. Planungsrechtliche Vorgaben bestehen für das Wettbewerbsgebiet nicht, lediglich all- gemeine städtebauliche Rahmenbedingungen können bereits jetzt formuliert werden: Um den Flächenbedarf auf dem Baugrundstück unterzubringen, eine adäquate Adresse zu bilden und um die städtebauliche Figur zu erhalten, die das bestehende Hochhaus mit dem jenseits der Luxemburger Straße gelegen Unicenter bildet, wird ein neuer Hochpunkt (bis zu 30 Geschosse) angestrebt. Dieser Hochpunkt soll im städtebaulichen Wettbewerb defi- niert werden, sich dabei in seiner Höhe am bestehende Hochpunkt orientieren (Höhe Jus- tizzentrum Bestand: 105 m) und den Vorgaben des Höhenkonzept für die linksrheinische ölner Innenstadt (vgl. Kapitel 2.5) entsprechen. Bei der Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe sind insbesondere die Auswirkungen der Höhenentwicklung auf das UNESCO Weltkulturerbe Kölner Dom zu beachten. Parallel zur Bearbeitung des städtebaulichen Wettbewerbs wird die frühzeitige Dienststel- len- und Trägerbeteiligung gemäß 8 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren durch- geführt. Etwaige wichtige Hinweise aus der Beteiligung werden den Teilnehmenden ergän- zend zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Einführungskolloquiums können hierzu etwa- ige Rückfragen durch die Fachverwaltung beantwortet werden. 3.7. Anforderungen an die Nachhaltigkeit, Energie und Umweltbelange Das Gebäude soll dem BNB-Standard „Silber“ entsprechen. Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs sind bereits erste Kriterien für die spätere erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels zu berücksichtigen. Tageslicht Eine zeitgemäße Tageslichtversorgung aller Hauptnutzungen soll optimale Arbeitsplatz- und Aufenthaltsqualitäten ermöglichen. Die entsprechenden Planungsprinzipien sind auf 46 Planungsaufgabe und Ziele Basis des Raumprogramms frühzeitig zu berücksichtigen, dazu zählt beispielsweise die Ori- entierung des Gebäudes und der Nutzungen und die Beachtung maximaler Raum- bzw. Gebäudetiefen, die Vermeidung innenliegender, unbelichteter Hauptnutzungen sowie (so- fern zutreffend) die Gewährleistung vorteilhaft proportionierter Lichthöfe. Alle Büro- und Aufenthaltsbereiche sollen zudem über eine gute Sichtverbindung nach außen verfügen. Auch für die Erschließungsflächen ist auf eine vorteilhafte Tageslichtversorgung und die Sichtverbindung nach außen zu achten. Flächeneffizienz Der Umgang mit den Flächen stellt ein wesentliches Kriterium der Wirtschaftlichkeit dar. Auch wenn sich die Flächeneffizienz nicht unbeschränkt optimieren lässt, ist unter Berück- sichtigung der gesetzlichen Randbedingungen (z.B. Verkehrsflächen und Barrierefreiheit) eine möglichst effiziente und wirtschaftliche Ausnutzung anzustreben. Die Kombination aus einem Fassadenraster von 1,20 m Achsmaß sowie den Raumtiefen von 4,13 m für die Büroräume berücksichtigen bereits die Vorgaben der Landesregierung zur effizienten und nachhaltigen Raumnutzung v. 26.04.2016 (25,00 m? / je Mitarbeiter). Anpassungsfähigkeit Eine hohe Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wertentwicklung von Gebäuden. Die Gebäudestruktur soll infolgedessen optimale Voraussetzungen aufweisen, sodass sich wandelnde Nutzungsänderungen leicht vorneh- men. Die Büroflächen sollten daher in die Einheiten von 400 m? unterteilbar sein. Die lichten Raumhöhen bzw. o.g. Geschosshöhen sind einzuhalten. Klimaschutzleitlinien Ziel der Leitlinien ist die maximale Reduzierung der CO,-Emissionen im gesamten Gebäu- debereich. Um dieses Ziel auch unter Einbeziehung der teilweise erhöhten Emissionen im Gebäudebestand zu erreichen, müssen Neubauten idealerweise eine positive Energiebilanz aufweisen. Das bedeutet, dass Gebäude so zu planen sind, dass ein möglichst geringer Energiebedarf entsteht (min. KfW-40-Standard), der zu möglichst hohen Anteilen durch er- neuerbarer Energien gedeckt werden kann. Hierauf ist im Rahmen der Gebäudeanordnung im städtebaulichen Wettbewerbsbeitrag einzugehen (vgl. Anlage Klimaleitlinien). Insbesondere Aspekte der Kompaktheit und Ge- bäudeausrichtung tragen positiv zur 0.g. Vorgabe bei. Flächenversiegelung und Mikroklima Der Auslober legt Wert auf eine hohe Aufenthaltsqualität durch Materialwahl, Bepflanzung, Verschattung und Regenwassermanagement. Insgesamt soll das Vorhaben den Anforde- rungen der Klimaanpassung gerecht werden. Die Begrünung der Dachflächen soll einen wertvollen Beitrag zur Aufenthaltsqualität, zum Mikroklima und zur Artenvielfalt leisten. Weiterhin soll aufgezeigt werden, wohin Niederschlagswasser aus Starkregenereignissen 47 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Planungsaufgabe und Ziele von befestigten Freiflächen gefahrlos abgeleitet werden kann (Stichwort „Retentionsflä- chen‘). Bereits der städtebauliche Entwurf beschreibt, wie das Mikroklima und die Biodiversität durch Landschaftsgestaltung bzw. bauliche Maßnahmen positiv beeinflusst werden soll. Die Auswirkungen auf den „Heat Island Effect”, das Innenraumklima und das menschliche Wohlbefinden sind von hoher Bedeutung. Für die Aufteilung der Außenflächen sind Sonnen- und Schattenbereiche zu berücksichti- gen. Auch hier sind Elemente zur Förderung der Biodiversität mit einem einladenden Cha- rakter erwünscht. Baumbestand Im Plangebiet ist erhaltenswerter Baumbestand vorhanden, welcher bei der Planung be- rücksichtigt werden muss. Ein Entfall von wertvollem Baumbestand ist nach Möglichkeit gering zu halten. In den Wettbewerbsplänen ist aufzuzeigen, welche Bestandsbäume erhal- ten werden bzw. welche Bestandsbäume entfallen. Die Planung von neuen Baumstandorten erfolgt im Rahmen der Freiraumplanung im Realisierungswettbewerb. 3.8. Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit Der Auslober legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit der städtebaulichen Lösungen und der verkehrlichen Erschließung. Dies ist bei der Konzeptionierung sowie der Wahl von Ma- terialien und Konstruktion dringend zu beachten. Insgesamt sollen sich die Konzepte nicht am Maßstab des technisch Machbaren orientieren, sondern daran, was wirklich notwendig und damit ökonomisch vertretbar ist. Dazu sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: - Flächenwirtschaftlichkeit, - Kompaktheit des Baukörpers, - Optimierung der Hüllfläche. Insgesamt wird eine hohe ökonomische, ökologische, soziokulturelle und funktionale sowie technische Qualität angestrebt, die alle Kriterien der Nachhaltigkeit ausreichend berück- sichtigt. 48 Wettbewerbsbedingungen 4. Wettbewerbsbedingungen 4.1. Auslober Auslobende Stelle des städtebaulichen Wettbewerbs ist der: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln Domstraße 55-73 50668 Köln Ansprechpartnerin: Christina Strunk Telefon: 0221 / 35660 - 374 Mail: christina.strunk@blb.nrw.de Web: www.blb.nrw.de in Kooperation mit der: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Dezernat VI - Planen und Bauen Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 (Stadthaus West) 50679 Köln = Stadt Köln und in Abstimmung mit der: Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen one P, Nordrhein-Westfalen Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln & Dezernat für Liegenschaften und Finanzen Reichenspergerplatz 1 50670 Köln 4.2. Betreuung und Vorprüfung assmann GmbH Baroper Straße 237 44227 Dortmund Ansprechpartnerin: Christine Dern Telefon: 0231 / 75445 - 333 Mail: 10-22009@assmanngruppe.com Web: www.vergabe.assmanngruppe.com 4.3. Wettbewerbsverfahren Der Wettbewerb wird als einstufiger, nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewer- bungs-/Losverfahren nach RPW 2013 ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist ano- nym. 49 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Wettbewerbsbedingungen Der Auslober beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbes städtebauliche Leistungen entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts und den Anforderungen des Auslobers an einen Preisträger zu vergeben. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 begrenzt. Die Architektenkammer hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten. Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer NRW unter der Registriernummer W XX/RX bestätigt worden. Der Auslober, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. 4.4. Teilnehmer Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Stadtplanern und Verkehrsplanern. Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben drei eingeladenen Büros sollten weitere zwölf teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt (Teil- nahmewettbewerb) werden. Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden folgende Büros vorausgewählt und eingeladen: ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Köln (Stadtplanung) mit OBERMEYER Infrastruktur, München (Objektplanung Verkehrsanlagen) CITYFÖRSTER architecture+ urbanism PartGmbB, Hannover (Stadtplanung) mit SHP Ingenieure GbR, Hannover (Objektplanung Verkehrsanlagen) Machleidt GmbH Städtebau + Stadtplanung, Berlin (Stadtplanung) mit ISAPLAN Inge- nieur GmbH, Leverkusen (Objektplanung Verkehrsanlagen) Die nachfolgend aufgeführten neun Büros wurden zur Teilnahme am Wettbewerb ausge- wählt: Wettbewerbsbedingungen 4.5. Preisgericht Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen, die ihre Aufgabe persönlich und unabhängig ausüben (jeweils in alphabetischer Reihenfolge): Stimmberechtigte Mitglieder: Sachpreisrichter: Jörg Beste, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Stadt Köln Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Mike Homann, SPD-Fraktion, Stadt Köln Thomas Kexel, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-West- falen Niklas Kienitz, CDU-Fraktion, Stadt Köln Lothar Müller, Fraktion DIE LINKE, Stadt Köln Dr. Bernd Scheiff, Präsident des Oberlandesgerichts Köln Ralph Sterck, FDP-Fraktion, Stadt Köln Isabella Venturini, Volt-Fraktion, Stadt Köln Cornelia Weitekamp, Bezirksbürgermeisterin, Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Stadt Köln Olaf Wicher, ständiger Vertr. d. Abteilungsleiters im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein Westfalen Gabriele Willems, Architektin, Geschäftsführerin im Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen Fachpreisrichter: Giuseppe Battaglia, Architekt, Referent im Ministerium der Justiz des Landes Nord- rhein-Westfalen Dr. Thomas Baum, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Herzogenrath Heike Blohm-Schröder, Architektin, Geschäftsbereichsleiterin im Bau- und Liegen- schaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus Markus Greitemann, Architekt, Beigeordneter, Stadt Köln Prof. Anett-Maud Joppien, Architektin, Frankfurt Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Wettbewerbsbedingungen Jochen König, Architekt und Stadtplaner, Aachen Jürgen Minkus, Architekt, Köln Prof. Cornelia Müller, Landschaftsarchitektin, Berlin Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen Axel C. Springsfeld, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Aachen Joachim Sterl, Stadtplaner, Dortmund Jens Urlichs, Architekt, Niederlassungsleiter Köln im Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen Stellvertretende Mitglieder: Sachpreisrichter: Helga Blömer-Freker, 1. Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Stadt Köln Dr. Dietmar Dumke, Präsident des Amtsgerichts Köln Thomas Harden, Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Köln Roland Ketterle, Präsident des Landgerichts Köln Joachim Klages, Dezernent im Oberlandesgericht Köln Dr. Jens Nawrath, Referatsleiter im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen Sabine Pakulat, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Stadt Köln Joachim Roth, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Köln Maria Tillessen, FDP-Fraktion, Stadt Köln Michael Weisenstein, Fraktion DIE LINKE, Stadt Köln NN, SPD-Fraktion, Stadt Köln NN, CDU-Fraktion, Stadt Köln NN, Volt-Fraktion, Stadt Köln Fachpreisrichter: Eva Herr, Architektin und Stadtplanerin, Leitung Stadtplanungsamt, Stadt Köln Prof. Peter Jahnen, Architekt und Stadtplaner, Aachen Prof. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn Jan Malik, Verkehrsplaner, Düsseldorf Anke Richter, Architektin, Niederlassungsleiterin Dortmund im Bau- und Liegen- schaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen Michel Weijers, Stadtplaner, Venlo (angefragt) Prof. Rolf-Egon Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen Therese Yserentant, Architektin, Köln Sachverständige Berater und Vorprüfer (ohne Stimmrecht): 52 Dr. Joachim Bauer, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Stadt Köln Benedikt Buchwald, assmann GmbH, Dortmund Christian Burek, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Stadt Köln Fabian Burkholz, PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH, Düsseldorf Christine Dern, Architektin, assmann GmbH, Dortmund Niklas Dietzsch, PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH, Düsseldorf Wettbewerbsbedingungen Christian Dörkes, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Stadt Köln Heinrich Funk, Stadtplanungsamt, Stadt Köln Ulrich Göhre, Stadtplaner, ISR GmbH, Düsseldorf Ralph Kaemmerle, PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH, Düsseldorf Winfried Kölsch, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Stadt Köln Jonas Leweke, BLB NRW, NL Köln Claudio Skorzenski, Architekt, BLB NRW, NL Köln Christina Strunk, Architektin, BLB NRW, NL Köln Lena Tenbücken, Stadtplanungsamt, Stadt Köln Lukas Wirtz, Stadtplanungsamt, Stadt Köln Katrin Witzel, Stadtplanungsamt, Stadt Köln Hans-Martin Wolff, Stadtplanungsamt, Stadt Köln Vertreter*innen der Stadt Köln Der Auslober behält sich vor, weitere Personen bzw. zu beteiligende Ämter als Sachverstän- dige oder Vorprüfer hinzuzuziehen. 4.6. Wettbewerbsunterlagen Die Teilnehmenden verpflichten sich, die digitalen Daten und Luftbilder ausschließlich für die Bearbeitung des Wettbewerbs zu nutzen. onsupwnna DVDVvnwnw--2.-2.2.22.-2.-2_„.2.2[„2.0 Auslobung (pdf) Luftbilder (pdf) Auszug aus dem Liegenschaftskataster (pdf) Lageplan mit Höhenangaben (inkl. 3D-Modell) (pdf, dwg) Situationsphotos (jpg) Flächennutzungsplan Entwurf (pdf) Eckpunktpapier Land NRW / Stadt Köln (pdf) Leitungspläne Ver- und Entsorgung (pdf) Landschaftsplan (pdf) . Artenschutzprüfung - Stufe 1 (ASP I) (pdf) . Artenschutzprüfung - Stufe 2 (ASP Il) (pdf) . Baumbestandsbewertung (pdf) . Verkehrsgutachten (pdf) . Verkehrslärmuntersuchung (pdf) limawandelgerechte Metropole Köln - Abschlussbericht (pdf) . Mikroskalige Stadtklimauntersuchung . Verschattungsstudie (pdf) . Windgutachten (pdf) . Archäologie- und Altlastenplan (pdf) . Baupolitische Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen (pdf) . Städtebaulicher Masterplan Innenstadt „Spielregeln” (pdf) . Landegelände für Polizeihubschrauber (pdf) . Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln (pdf) . Raumprogramm und Formblätter für die Berechnungen (xIsx, pdf) 53 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Wettbewerbsbedingungen 25. Formblätter für die Verfassererklärung (docx) 26. Formblätter für den Erläuterungsbericht (docx) 27. Modelleinsatzplatte (wird beim Kolloquium ausgegeben) 4.7. Wettbewerbsleistungen Für die zeichnerischen Darstellungen der geforderten Wettbewerbsleistungen sind insge- samt maximal drei Blätter im DIN AO Hochformat zu verwenden. Die Planunterlagen sind gerollt einzureichen, alle weiteren Unterlagen auf DIN A4-Größe gefaltet. Jeder Teil- nehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch als Abwandlung von Entwurfs- teilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht zulässig. Weitere, über die unten genannten Punkte hinausgehende Erläuterungen / Darstellungen werden von der Beurtei- lung ausgeschlossen. Folgende Leistungen werden erwartet: Städtebauliche Leitidee, ohne Maßstab - als freie Darstellung Schwarzplan im Maßstab 1 : 2000 - zur Darstellung der städtebaulichen Einbindung im Zusammenhang mit dem angren- zenden Stadtbereich Städtebauliches Konzept als Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit Aussagen zu: - Bau- und Nutzungsstruktur, Baugrenzen/-linien, Geschossigkeit und Gebäudehöhen, Grund- und Geschossflächenzahl, etc. (Art und Maß der baulichen Nutzung), - Grün- und Freiflächen mit Höhenkoten, städtebaulich schematisch (Verortung von Aufenthaltsorten, Differenzierung zwischen begrünten und versiegelten Flächen bzw. öffentlich zugänglichen und zugangsbeschränkten Flächen inkl. Darstellung des Über- gangsbereichs zur nördlichen Freifläche „Parkanlage Eifelwall”), - Darstellung der Verkehrsführung, der äußeren Erschließung im Wettbewerbsgebiet und der angrenzenden Gebiete für Pkw, Zufußgehende und Radfahrende sowie der inneren Erschließung (Eingänge, Vorfahrt, Tiefgaragenzufahrten, Anlieferung), - schematische Darstellung des ruhenden Verkehrs im Außenraum (Pkw, Fahrräder), - Mobilitätskonzept mit Aufzeigen von innovativen Mobilitätsangeboten, - Darstellung von Erweiterungspotentialen (städtebauliche Verdichtung), - Darstellung der entfallenden Baumstandorte. Schematische Grundrissdarstellungen im Maßstab 1: 500 - für den Eingangs- und Empfangsbereich mit Aufteilung der Außenräume mit Aufent- haltsflächen, Wegeverbindungen, Frei-/Grünfläche (Erdgeschoss), - für eine typische Ebene mit Sitzungssälen (Zivilgerichtssäle), - für eine typische Ebene mit Büroräumen, - alle weiteren Grundrissebenen sind als schematische BGF-Flächenaufteilungen (in den Vorprüfplänen) abzubilden. Um die Unterbringung des Raumprogramms abzubilden, 54 Wettbewerbsbedingungen sind hierzu ausschließlich die BGF-Flächen des Raumprogramms ohne Raumaufteilun- gen darzustellen (Abbildung der Funktionsbereiche als Nutzflächen und der zugehöri- gen Verkehrsflächen als Treppenhäuser und Flure). Schnitte im Maßstab 1 : 500 - Darstellung mindestens eines Quer- und eines Längsschnitts sowie weiterer zum Ver- ständnis notwendiger Schnitte zur Bewertung der erforderlichen lichten Raumhöhen (z.B. der Sitzungssäle). Die Schnitte müssen die Höhenentwicklung zu den jeweils angrenzenden Straßen und Freianlagen abbilden. Städtebauliches Modell im Maßstab 1 : 500 - zur Darstellung der Baumassen und Kubaturen - Ausgabe der Einsatzplatte im Einführungskollogquium Weitere erläuternde Darstellungen (Konzeptskizzen, Grafiken, Organigramme o.ä.) - Darstellung von Bauabschnitten einschl. Erschließung während der Bauzeit - Darstellung der Anflugmöglichkeit eines Hubschraubers - Größe je Darstellung max. DIN A4 - keine fotorealistischen 3D-Darstellungen (Renderings o.Ä.) Nachprüfbare Berechnungen (gemäß Formblättern): - Bruttogrundflächen BGF a nach DIN 277 - Bruttorauminhalt BR a nach DIN 277 - Hüllflächen A 55 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Wettbewerbsbedingungen - Soll-Ist-Vergleich des Raum- und Funktionsprogramms (BGF-Angaben je Funktions- bereich) Erläuterungsbericht zum städtebaulichen und verkehrsplanerischen Entwurf sowie zur Wirtschaftlichkeit - Gliederung nach Formblatt - Max. 2 DIN A4-Seiten Die Leistungen sind in folgender Form abzugeben: - Papierform: - Ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt mit Eintrag einer farbigen Kenn- zeichnung der Funktionsbereiche laut Raumprogramm - Verfassererklärung gemäß Formblatt in einem verschlossenen, undurchsichti- gen Umschlag - Erläuterungsbericht, DIN A4-Ausdruck - Digitale Daten auf CD: - Präsentations- und Vorprüfpläne als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-For- mat und pdf-Dateien im DIN A0O-Originalformat - _ dxf- oder dwg-Dateien aller Grundrisse, Ansichten und Schnitte - Excel-Tabellen der Berechnungen im xls- und pdf-Format - Erläuterungsbericht im pdf-Format - Verzeichnis der eingereichten Unterlagen - Modell Die Vorprüfunterlagen müssen nicht in Papierform abgegeben werden. 4.8. Rückfragen und Einführungskolloquium Rückfragen können bis zum 20.06.2022 in Textform an 10-22009@assmanngruppe.com gerichtet werden. Später oder telefo- nisch eingehende Rückfragen können nicht berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen, diese Fragen in einem Kolloquium am 23.06.2022, um 16:00 Uhr in der Kantine des Land- und Amtsgerichts in Köln (Luxemburger Straße 101 in 50939 Köln) gemeinsam mit dem Auslober, dem Preisgericht und den Teilnehmern zu erörtern. Die Teil- nahme am Kolloquium wird für alle teilnehmenden Büros dringend empfohlen. Im An- schluss an das Einführungskolloquium wird eine gemeinsame Ortsbesichtigung angeboten. Bereits ab 14:30 Uhr findet eine Preisgerichtsvorbesprechung statt. Für das Einführungskolloquium ist zwingend eine namentliche Anmeldung der teil- nehmenden Personen nötig per Email an 10-22009@assmanngruppe.com. 56 Wettbewerbsbedingungen Am Zugang des Gerichtsgebäudes ist erfolgt eine Einlasskontrolle. Bei dieser sind der Per- sonalausweis sowie die Einladung zur Veranstaltung vorzuzeigen. Die Einladung kann als Email digital vorgezeigt werden. Das Protokoll des Kollogquiums sowie die Beantwortung der Rückfragen werden innerhalb von 7 Tagen nach dem Kolloquium an alle Teilnehmer versandt und Bestandteil der Wett- bewerbsauslobung. Sonstige mündliche oder telefonische Anfragen, die sich auf den Inhalt des Wettbewerbs beziehen, können nicht beantwortet werden. 4.9. Abgabe und Kennzeichnung der Arbeiten Die Arbeiten sind bis spätestens zum 26.08.2022, 15:00 Uhr, das Modell bis spätestens zum 09.09.2022, 15:00 Uhr an die assmann GmbH Baroper Straße 237 44227 Dortmund zu senden oder dort abzugeben. Arbeiten, die durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gel- ten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o.g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Tagesstempel auf allen Versandpapieren und dem Versandgut einheitlich vermerkt ist. Die Einlieferung muss für den Empfänger porto- und zustellungsfrei sein. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder des- sen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des von dem Teil- nehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung mitbeurteilt. Der Einliefe- rungsbeleg ist daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Rechtzeitig bei einem Versandunternehmen eingelieferte Arbeiten, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber endgültig zu entscheiden. Eine Übersendung der Unterlagen per E-Mail ist nicht zulässig. Zur Wahrung der Anonymität sind die Wettbewerbsarbeiten in verschlossenem Zustand mit Kennzahl und ohne Absender oder sonstige Hinweise auf den Verfasser einzureichen. Als Absender ist die Anschrift des Empfängers einzutragen. 57 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Wettbewerbsbedingungen Die Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen Kennzahl von 1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu versehen. Die Reihung gleicher Ziffern und die Reihenfolge aufeinanderfolgender Ziffern sind unzulässig. Sämtliche Berechnungsunterlagen sind unter Benennung der entsprechenden Kennzahl in der rechten oberen Ecke (nur auf dem 1. Blatt) abzugeben. Die Kennzahl darf keine Rückschlüsse auf den Wettbewerbsteilnehmer (Geburtstag, Tele- fonnummer etc.) zulassen. Modelle sind so einzureichen, dass die Verpackung für einen Rückversand geeignet ist. Es wird keine Haftung für zerstörte Modelle aufgrund ungeeigneter Verpackung übernom- men. 4.10. Beurteilungskriterien Schwerpunktmäßig sollen bei der gesamten Planung wirtschaftliche, städtebauliche, gestal- terische, ökologische und funktionale Grundsätze berücksichtigt werden. Die eingereichten Arbeiten werden nach folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): - Entwurfsidee und städtebauliche Qualität - Klimaneutralität und Nachhaltigkeit (inkl. Barrierefreiheit) - Freiraumplanerische Qualität - Verkehrsplanerische Funktionalität und Einbindung - Funktionalität und Flächennachweis - Wirtschaftlichkeit Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die - termingerecht eingegangen sind, - den formalen Ausschreibungsbedingungen entsprechen, - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, wer- den nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. 4.11. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse, Ausstellung Das Preisgericht benachrichtigt die Verfasser der ausgezeichneten Arbeiten unter dem Vor- behalt der abschließenden Prüfung der Teilnahmeberechtigung unmittelbar nach seiner Entscheidung. Das Ergebnis wird allen Teilnehmern, Preisrichtern und der AKNW innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der Niederschrift zur Verfügung gestellt. 58 Wettbewerbsbedingungen Das Wettbewerbsergebnis wird gegebenenfalls in der Fachpresse veröffentlicht. Alle einge- reichten Arbeiten werden gemäß den Vorgaben der RPW 2013 nach Abschluss des Wett- bewerbes öffentlich ausgestellt. Ort und Datum werden noch bekannt gegeben. 4.12. Preisgelder Für Preise und Anerkennungen sowie Bearbeitungshonorare stellt der Auslober als Wett- bewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 90.000 Euro (brutto inkl. MwSt.) zu Ver- fügung. Jedes Planungsteam, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädi- gung von 2.000 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten an- gesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 24.000 Euro 2. Preis: 15.000 Euro 3. Preis: 9.000 Euro 2 Anerkennungen a: 6.000 Euro Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Aus- schluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teil- nehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leis- tungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird vom Auslober in Deutschland abgeführt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leis- tungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weite- ren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. 4.13. Weitere Bearbeitung Der Auslober beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbes städtebauliche Leistungen entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts und den Anforderungen des Auslobers an den 1. Preisträger zu vergeben. Dabei wird sich das Leistungsbild an den Empfehlungen des Merkblatts 51 der AKBW orientieren. Ziel ist die Überarbeitung des Wettbewerbser- gebnisses zum städtebaulichen Entwurf inkl. der zugehörigen Verkehrsplanung. Der Auslober beabsichtigt außerdem, die Preisträger aus dem vorliegenden Verfahren selbst oder in geeigneter Arbeitsgemeinschaft zu dem sich anschließenden hochbaulichen Realisierungswettbewerb als gesetzte Teilnehmer einzuladen. 59 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Wettbewerbsbedingungen 4.14. Eigentum und Urheberrecht Die Arbeiten der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Das Erstveröffentlichungsrecht liegt beim Auslober. Das Urheberrecht und das Recht zur Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den Verfassern erhalten. Der Auslober ist berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergü- tung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt. Rückversand regelt die RPW 2013. Sofern Unterlagen/Modelle auf Anforderung der Teil- nehmer zurückgesandt werden, gehen die Kosten zu Lasten der Teilnehmer. Unterla- gen/Modelle, die nicht acht Wochen nach Abschluss der Ausstellung zurückgefordert wur- den, werden vernichtet. 4.15. Terminübersicht Versand der Auslobungsunterlagen: 09.06.2022 Einsendeschluss für schriftliche Rückfragen: 20.06.2022 Einführungskolloquium: 23.06.2022; 16:00 Uhr (Preisgerichtsvorbesprechung ab 14:30 Uhr) Abgabe der Planunterlagen: 02.09.2022 Abgabe der Modelle: 16.09.2022 Sitzung des Preisgerichts: 19.10.2022 Veröffentlichung der Entwürfe ca. November 2022 Öffentliche Abschlusspräsentation ca. Dezember 2022 (mit integrierter frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß $ 3 Abs. 1 BauGB) 60 -
Anlage 6 VEP Schrägluftbild
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Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz Bestandssituation Justizzentrum Köln (Schrägluftbild 2018) Anlage 6 -
Anlage 7 VEP Eckpunktepapier
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Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Eckpunktepapier :::,. ....• � .... . Z ....... . ••••• ca •••••_, .. ..= ••••• zwischen und 1. der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, 2. dem Land Nordrhein-Westfalen (Land NRW), vertreten durch 2.1 den Minister der Justiz, Peter Biesenbach, Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf, und 2.2 den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln, Dr. Bernd Scheiff, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln und 2.3 den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW), vertreten durch die Geschäftsführerin, Gabriele Willems, Mercedesstraße 12, 40470 Düsseldorf Hintergrund Das Land NRW beabsichtigt, an der Hans-Carl-Nipperdey-Str. in Köln-Sülz ein neues Justizzentrum zu errichten. Ein entsprechender Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) - Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz - wurde am 30.01.2020 im Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln gefasst (Vorlagen-Nummer 3265/2019). Im Dezember 2020 wurde vom BLB NRW das ehemalige Gebäude der Bundesagentur für Arbeit (Luxemburger Str. 121) als Interimsunterbringung für Amts- und Landgericht angemietet, um einem drohenden Nutzungsausfall entgegenzuwirken. Der für das Jahr 2024/2025 geplante Freizug des Justizhochhauses (Luxemburger Str.101) ermöglicht, das Bestandsgrundstück an der Luxemburger Str. mit in die Projektentwicklung des neuen Justizzentrums einzubeziehen. Im Deze·mber 2021 entschied sich die Justiz im Rahmen eines Variantenvergleichs für einen Neubau des Justizzentrums, der nach Abbruch der bestehenden Justizgebäude (Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft) auf dem Areal zwischen Luxemburger Str. und Rudolf-Amelunxen-Str. entstehen soll. Als lediglich hilfsweise Option kommt bei im Übrigen identischen Rahmenbedingungen neben dem Abriss und Neubau des Hochhauses auch dessen Erhalt und eine 1 Anlage 7 -
Anlage 1 Leitlinien
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L eitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: „Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz“ 1. E rweiterung Planungsraum: • Erweiterung des Planungsraums um den Bereich des Bestandsgebäudes an der Luxemburger Straße (siehe Anlage 3). • Reduzierung des Planungsraums im Bereich des bestehenden Parkhauses (ermöglicht Erweiterung und Komplettierung des Inneren Grüngürtels) 2. A nbindung: • Sperrung östlicher Bereich der Hans-Carl-Nipperdey-Str. für den MIV (Bereich wird dem Baufeld zugeschlagen). • Buslinienführung Linie 142 über das östliche Baufeld. 3. P rojektkennzahlen: • Fixierung städtebaulicher Kennzahlen u. a. auch mit Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Erweiterungsbedarfs der Justiz. • Voraussichtliche Programmfläche: rund 42.000 m² (ohne Stellplatz-, Technik- und Verkehrsflächen). • Voraussichtliche oberirdische Geschossfläche: rund 109.000 m² (ohne Stellplätze). 4. H ochpunkt: • Fixierung eines Hochpunktes an der Luxemburger Straße (insb. bei Errichtung eines Neubaus anstelle des Bestandsgebäudes). • Neubau Hochpunkt mit bis zu 30 Geschossen (Orientierung an Höhe des bestehenden Hochpunktes: 105 m). 5. Fr eiraumplanung: • Anbindung des neuen Justizzentrums an den Inneren Grüngürtel (Parkanlage Eifelwall). • Koordination der Freiraumplanung des neuen Justizzentrums mit der Pla nung des Inneren Grüngürtels. 6. Umsetzungsqualität : Der Stadtraum rund um das Justizzentrum stellt das Bindeglied zwischen der Innenstadt, Innerem Grüngürtel und der im Westen angrenzenden Stadtteile dar. Aus dieser Lagegunst ergibt sich die Verpflichtung, bei der städtebaulichen, architektonischen sowie landschaftsarchitektonischen herausragende Gestaltqualitäten sicher zu stellen. D ieser Anspruch soll gewährleistet werden durch ein zweiphasiges, städtebauliches und im Weiteren hochbaulich-freiraumplanerisches, Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Anlage -
Anlage 5 VEP Masterplan Spielregeln
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Dezernat VI - Stadtplanungsamt 1 Weiterentwicklung Interventionsraum Innerer Grüngürtel Spielregeln Stand 01/2022 ZWISCHENERGEBNIS Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Anlage 5 Dezernat VI - Stadtplanungsamt 2 Der Städtebauliche Masterplan Innenstadt definiert den Inneren Grüngürtel als einer der drei be- deutendsten Stadträume Kölns, neben dem Rhein und den Köl- ner Ringstraßen. Als Interven- tionsraum werden im Rahmen vertiefender Untersuchungen Defizite, aber auch Potentia- le, herausgearbeitet, welche in Summe den Bedarf einer Weiterentwicklung des gesam- ten Raums verdeutlichen. Vor diesem Hintergrund formuliert der Masterplan eine Maßnahme zur Erstellung eines Konzepts „Innerer Grüngürtel Raumse- quenzen“, um die jeweiligen Handlungsbedarfe einerseits zu konkretisieren und andererseits den einzelnen Projekten den notwendigen stadträumlichen Rahmen zu geben. Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Weiterentwicklung Innerer Grüngürtel Dezernat VI - Stadtplanungsamt 3 Parkstadt Süd Historisches Archiv Masterplan Universität Bereich Colonius Justizzentrum Sportpark Süd Deutzer Hafen Mülheimer Süden Westlich Zülpicher Wall Franz-Geuer-Str Weinsbergstr. Freiraumplanung Eifelwall Aktuelle Projekte im Inneren Grüngürtel Vor dem Hintergrund der Viel- zahl an unterschiedlichen, aktu- ellen Projekten im Bereich des Inneren Grüngürtels wird nun- mehr der Bedarf für die Abstim- mung einer einheitlichen Heran- gehensweise deutlich. Durch das Einfügen der einzelnen Projekte in den Gesamtkon- text soll der Innere Grüngürtel nicht nur in seine vorhandenen Strukturen geschützt werden, sondern durch eine sinnvolle Weiterentwicklung gestärkt werden. Dezernat VI - Stadtplanungsamt 4 Maxime In einem ersten Schritt galt es, sich innerhalb der Stadtver- waltung auf eine gemeinsame Zielrichtung für die Weiterent- wicklung des Inneren Grün- gürtels zu verständigen. Unter Beratung der externen Fach- experten der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Innenstadt haben sich das Stadplanungsamt, das Amt für Straßen und Verkehrsentwick- lung sowie das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen auf eine Maxime verständigt, welche die Stärkung des Frei- raums als Ziel der Weiterent- wicklung formuliert. Um dieses Ziel zu erreichen, ist einerseits eine integrative Betrachtung der zentralen The- men „Stadtraum“, „Vernetzung“ und „Klima“ und andererseits ein angemessenes Qualifizie- rungsverfahren zur Qualitätssi- cherung notwendig. Den Inneren Grüngürtel mit einer positiven Bilanz für den Freiraum städtebaulich weiterentwickeln. „ “ QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN VERNETZUNG KLIMA + STADTRAUM Dezernat VI - Stadtplanungsamt 5 VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. STADTRAUM Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. KLIMA Spielregeln Für die vier Themenschwer- punkte „Stadtraum“, „Ver- netzung“, „Klima“und „Quali- fizierungsverfahren“ wurden in einem nächsten Schritt so genannte Spielregeln ent- wickelt, welche künftig für die Qualifizierung der jeweiligen Projekte verbindlich zugrunde gelegt werden sollen. Dezernat VI - Stadtplanungsamt 6 Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass die jeweiligen Gebäudeadressen sowie die Adresse „Innerer Grüngürtel“ gleichermaßen gestärkt werden. Die Eingangssituation in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt -> IG oder Äußere Bezirke -> IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass die jeweiligen Gebäudeadressen sowie die Adresse „Innerer Grüngürtel“ gleichermaßen gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle (Innenstadt/IG oder Äußere Bezirke/IG) es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformungen möglich. Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Spielregeln STADTRAUM Dezernat VI - Stadtplanungsamt 7 VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten ÖPNV ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für Fußgänger und RadfahrerInnen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Das ÖPNV-Netz wird ausgebaut (Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Breich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. Spielregeln VERNETZUNG Dezernat VI - Stadtplanungsamt 8 Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen in Form von Ausgleichflächen im Inneren Grüngürtel KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleichflächen schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.Spielregeln KLIMA Dezernat VI - Stadtplanungsamt 9 Spielregeln QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN Bei der Qualifizierung konkreter Hochbauprojekte ist grundsätz- lich ein zweistufiges Verfah- ren vorzusehen. In der ersten Stufe gilt es, die städtebauliche Einbindung des Vorhabens zu erarbeiten. Für die Analyse und die Herangehensweise ist daher der Gesamtraum Innerer Grüngürtel zu berücksichtigen, um für den besonderen Projekt- Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB ÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB ÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB ÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene ANALYSE STÄDTEBAULICHES KONZEPT ARCHITEKTONISCHER ENTWURF STUFE 1 STUFE 2 standort zu sensibilisieren. Der Betrachtungsraum für das städ- tebauliche Konzept im nächsten Schritt ist so zu wählen, dass der Innere Grüngürtel in seiner gesamten Tiefe sowie die an- grenzenden Bereiche einbezo- gen wird. So wird eine plausible Einbindung in die Umgebung nachgewiesen und das Projekt Teil des Gesamtraums. Die Stufe 2 dient der Erarbei- tung eines architektonischen Entwurfs. Der auf der so ge- nannten Projektebene definierte Umgriff entspricht daher dem Projektgrundstück. Darüber hinaus ist im gesamten Verfahren sicherzustellen, dass Politik und Stadtgesellschaft in sinnvollen Abständen beteiligt werden. Dezernat VI - Stadtplanungsamt 10 Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene Spielregeln QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN Dezernat VI - Stadtplanungsamt 11 „Den Inneren Grüngürtel mit einer positiven Bilanz für den Freiraum städtebaulich weiterentwickeln.“ MAXIME Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. STADTRAUM VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. KLIMA SPIELREGLEN Verbindlichkeit schaffen Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB ÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB ÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB ÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene ANALYSE STÄDTEBAULICHES KONZEPT ARCHITEKTONISCHER ENTWURF STUFE 1 STUFE 2 Qualifizierungsverfahren POLITIK und VERWALTUNG EXTERNE + Dezernat VI - Stadtplanungsamt 12 Prozess und Ausblick Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Innerer Grüngürtel - Weiterentwicklung Verfahrenskonzeption 19.11.2021 61/0 L. Tenbücken STRATEGIE PROJEKTE Rückkopplung aktuelle Projekte Rückkopplung aktuelle Projekte Info- veranstaltung 30.06.2021 Beratung Lenkungsgruppe Masterplan 26.11.21 Beschluss Spielregeln II/ 2022 STRATEGIE NEUAUSRICHTUNG Masterplan Innerer Grüngürtel Maxime + Flächen + Regeln Maxime + Flächen + Regeln VERBINDLICHKEIT und QUALITÄT Beratung Experten Mit dem Ziel, einerseits die lau- fenden Projekte voranzubringen und andererseits den Gesamt- raum im Sinne der Maxime weiterzuentwickeln, fließt der jeweils aktuelle Arbeitsstand der Spielregeln bereits jetzt in die aktuellen Projekte ein. Die Beratung durch die Fachexper- ten der Lenkungsgruppe Mas- terplan sowie die Rückkopplung mit Politik und Öffentlichkeit im Rahmen der Informationsver- anstaltung bilden hierfür eine wichtige Grundlage. Parallel hierzu wird an der Gesamtstra- tegie für den Inneren Grüngür- tel gearbeitet, welche abschlie- ßend politisch beschlossen und somit verbindliche Anwendung in den Projekten finden wird. Dezernat VI - Stadtplanungsamt 13
Beratungsverlauf
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08.06.2022 zuletzt
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
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