0049/2025
Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Haltestellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaumerstraße
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/692/10 Vorlagen-Nummer 0049/2025 Freigabedatum 11.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Haltestellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaumerstraße Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Unter dem Vorbehalt des rechtskräftigen Baurechts sowie Vorliegen des Bewilligungs- bescheides über die Gewährung von Zuwendungen beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Durchführung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rd. 30.220.000 € brutto. Davon entfallen 25.960.000 € brutto auf die Stadt Köln und rd. 4.260.000 € brutto auf die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Durchführung der gemäß U-Bahn- bzw. Stadtbahnvertrages auf diese entfallenen Anteile nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu betrauen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Ehrenfeld der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 24.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 25.960.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Abschnitt Förderung % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen rd. 1.210.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten rd. 693.300 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Wesentliche Ziele aller Kölner Stadtbahnplanungen sind der barrierefreie Ausbau der Haltestellen und die Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Gesetzliche Grundlage für den barrierefreien Ausbau ist das Personenbeförderungs- gesetz, nach dem eine Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen ist. Durch den Bau si- cherer und komfortabler Haltestellen, mit stufenlosem Ein- und Ausstieg sowie der barrierefreien Erreichbarkeit der Bahnsteige wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleis- tet. Auf Basis des Grundsatzbeschlusses (Vorlagen-Nr. 3911/2015) zu den Bahnsteigan- hebungen an den Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße wur- den eine Machbarkeitsstudie und ein Verkehrsgutachten für die Bahnsteiganhebun- gen der beiden Haltestellen beauftragt und angefertigt. In der Machbarkeitsstudie 3 wurde eine Vielzahl an Varianten untersucht. Dabei wurde die Anzahl der Fahrstreifen für den motorisieren Individualverkehr (MIV), die Anordnung der Bahnsteige als Sei- ten- oder Mittelbahnsteige und Maßnahmen zum Baumschutz betrachtet. Zwei Varian- ten wurden als Ergebnis der Machbarkeitsstudie festgelegt. Im Rahmen der Öffentlich- keitsbeteiligung vom 25. August bis 15. September 2021 wurden die Bürgerinnen und Bürger über das Beteiligungsportal der Stadt Köln eingebunden. Am 05.05.2022 wurde durch den Rat der Stadt Köln der erweiterte Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 3358/2021) zur Bahnsteiganhebung der Haltestellen Nußbaumerstr. und Subbelrather Str./Gürtel geändert beschlossen: Im Rahmen der Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 3118/2023) zur Festlegung der Vari- ante empfahl am 29. Januar 2024 die Bezirksvertretung Ehrenfeld dem Rat der Stadt Köln zu prüfen, ob die Anhebung der Bahnsteige von den Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr entkoppelt werden kann, um die barrierefreie Gestaltung der Haltestellen schnellstmöglich umzusetzen. Infolge dieser Empfehlung entwickelte die Verwaltung eine weitere Planungsvariante, die unter der Bezeichnung „Minimalvari- ante“ (Variante M) bekannt ist. Diese Variante konzentriert sich auf die wesentlichen Bereiche des Ehrenfeldgürtels im Abschnitt der Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel. Ziel der „Variante M“ ist es, das Baufeld zu verkleinern und den barrierefreien Ausbau der Haltestellen priorisiert und zügig umzusetzen. Nach Abwägung der technischen und finanziellen Aspekte entschied der Rat schließ- lich im Mai 2024, die „Variante M“ weiterzuverfolgen. Diese Planung sieht auf dem Gürtel stadtauswärts in Richtung BAB 57 einen Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr vor, während die Verkehrsführung in Richtung Ehrenfeld unverändert bleibt. Beschreibung der Planung „Variante M“ Die Stadtbahnhaltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel befinden sich auf dem Ehrenfeldgürtel. Die Haltestelle Nußbaumerstraße liegt zwischen der Röntgenstraße und der Nußbaumerstraße und die Haltestelle Subbelrather Straße/Gürtel zwischen der Fridolinstraße und Försterstraße. Die Stadtbahntrasse wird in diesem Streckenabschnitt auf einem besonderen Bahn- körper in Mittellage geführt und neben der Stadtbahnlinie 5 auch von der Linie 13 be- fahren. Ziel der Planung ist die barrierefreie Ausgestaltung der beiden Haltestellen. Auf den Linien 5 und 13 verkehren Hochflurbahnen, so dass die Bahnsteige für einen stufenlosen Einstieg auf 90 cm über Schienenoberkante angehoben werden müssen. Zur Erreichbarkeit der Hochflurbahnsteige werden beidseitig ca. 18 m lange Rampen geplant. Zukünftig werden zur Kapazitätserweiterung von der Kölner Verkehrs-Be- triebe AG (KVB AG) auf der Linie 13 längere Züge eingesetzt, weshalb die zukünftige Nutzlänge der Bahnsteige wie auch im Bestand 60 m betragen wird. Ausbau der Bahnsteige Die Bahnsteige der Haltestelle Subbelrather Straße / Gürtel werden im Vergleich zum Bestand um wenige Meter Richtung Norden geschoben. Dies ermöglicht bei Berück- sichtigung der Querungen an der Fridolinstraße die Einrichtung beidseitiger Rampen, um den erhöhten Bahnsteig auf 90 cm über Schienenoberkante zu erreichen. Die südlichen Rampen sind ca. 18,0 m lang, bestehend aus drei 5 m langen Anram- pungen mit je 5% Längsneigung sowie zwischenliegenden Podesten ohne Längsnei- gung. Die nördlichen Rampen werden aufgrund des dort anstehenden Geländes ver- kürzt, da die Geländehöhe durch die nebenstehenden Bäume als Zwangspunkt einzu- halten ist. Auch hier übersteigt kein Rampenelement die Länge von 6,0 m und 6 % Längsneigung zur Einhaltung der Barrierefreiheit. Die lichten Weiten der Rampen auf 4 der Ostseite betragen mindestens 2,43 m. Das eingeplante Maß resultiert aus dem im Bereich der Rampen vergrößerten Gleisabstand zur Bereitstellung eines Sicherheits- raums zwischen Fahrzeug und Rampe. Die lichte Weite auf der Westseite beträgt mindestens 2,80 m. Auf allen Oberfläche werden taktile Elemente gemäß Richtlinien eingebaut. Zwischen der Bahnsteighinterkante und der angrenzenden Fahrbahn wird ein baulicher Sicher- heitstrennstreifen vorgesehen. Die Bahnsteige der Haltestelle Nußbaumerstraße sind im Vergleich zum Bestand in Richtung Süden verschoben, um nördlich und südlich der Bahnsteige jeweils eine 18,0 m lange Rampe einrichten zu können. Weitere Zwangspunkte für das Verschie- ben des Bahnsteigs sind die nördlichen Weichen, die Fußgängerquerung der Bahntrasse und der Tiefpunkt der Gradiente. Beide Rampen sowie ein Großteil des Bahnsteigs Fahrtrichtung Sülzgürtel sind aus Wurzelbrücken hergestellt, sodass auf beiden Rampen jeweils zwei Bestandsbäume und auf dem Bahnsteig drei Bäume in- tegriert werden können (siehe dazu auch den Abschnitt „Baumschutz Wurzelbrücken“) Fahrgastunterstände bzw. Haltestellenausstattung Jeder Bahnsteig erhält eine dynamische Fahrgastinformation und Fahrgastunter- stände. Die Haltestellenausstattung wird im Regelfall symmetrisch auf dem Bahnsteig platziert. Baumschutz Wurzelbrücken Es gibt insgesamt 56 Bestandsbäume im Planungsgebiet. Diese befinden sich größ- tenteils zweireihig in Mittellage zwischen der Bahntrasse und der westlichen Fahrbahn des Ehrenfeldgürtels. Weitere Bäume im öffentlichen Straßenraums befinden sich in der Eichendorffstraße sowie in der Fridolinstraße. 53 Bestandsbäume können zum jet- zigen Zeitpunkt voraussichtlich erhalten werden: Zwei Bäume an der Einmündung der Nußbaumerstraße müssen aufgrund der Verschwenkung der Gleistrasse nach Osten entfallen. Ein weiterer Baum muss südlich der Försterstraße aufgrund der neuen, barrie- refrei gestalteten Z-Querung entfallen. Es wurde intensiv überprüft, ob dieser Baum erhalten werden kann. Die vorgesehene Geländerführung in diesem Be- reich erzwingt jedoch einen Richtungswechsel für den querenden Zufußgehen- den. Der L-förmige Geländerverlauf, kann weder nach Norden noch nach Sü- den verschoben werden, da sonst keine ausreichende Durchgangsbreite vor- handen ist. Die Geländerform ist aus Gründen der Verkehrssicherheit vorgege- ben. Grundlage für den Entwurf ist die abgestimmte Vorentwurfsvariante, die nach Möglich- keit die offenen, grünen Bereiche um die Bäume mindestens beibehält, im besten Fall erweitert. Die Anforderungen an die Baumstandorte wurden unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (genauere Höhenvermessung, Stammdurchmesser am Stammfuß, Sicherheitsaspekte des Bahnbetriebs) geplant. Die Bereiche der Bahn- steige werden zum Bestand heute um bis zu 50 cm angehoben. Die Oberkante der Baumstandorte verbleiben dabei auf der heute bestehenden Oberfläche. So entstehen dort, wo Bäume im Bereich der Bahnsteige oder der dorthin führenden Rampen ste- hen, als Wurzelbrücken aufgeständerte Gehwege mit geschlossenen Oberflächen. Für die Planungen sind die Sicherheitsanforderungen (Abstände zur Gleisachse, Fluchtmöglichkeiten, Abgrenzungen zwischen Gleis und Gehwegen und die Abstände zwischen Einbauten und den haltenden Zügen) zu beachten. Die Wurzelbrücken wer- 5 den auf Schraubfundamenten gegründet, die entsprechend dem Wurzelverlauf im Bo- den positioniert werden. Die Baumstämme werden durch flexible Abdeckungen als wasserdurchlässige Baumscheiben (siehe Lageplan LP Mitte) ausgeführt. Die Berei- che können zur Kontrolle des Stammfußes oder zur Erweiterung der Öffnung bei zu- nehmenden Stammumfängen entfernt werden. Für die Erhöhung der Oberflächen müssen bestehende Oberflächen (Niveau Bahnsteige/Gleise im Bestand) abgebro- chen werden. Die tiefer liegenden Befestigungen werden wurzelschonend entfernt. Die entsiegelten Baumstandorte werden vegetationstechnisch optimiert (z. B. Lanzen- druckluftverfahren). Die Oberflächen sind mit Quer und Längsgefällen an den Bestand angepasst, ein Salzeintrag von Haltestellenbereiche in die Baumstandorte wird ver- mieden. Je nach Höhenlage und Oberfläche leiten Rinnen und Abläufe das Wasser an unterirdische Kanäle. Auf Gehwegen und begehbaren Bereichen der Wurzelbrücken inklusive der Rampen wird ein Plattenbelag verlegt. Im Bereich des Verbindungsweges (Abschnitt Mitte) zwischen den Haltestellen wird die Wegeführung optimiert und an die neuen Querungsgeometrien angepasst. Die Oberfläche wird wieder als wassergebundene Fläche hergestellt, die im Regelfall 1,80 m breit und beidseitig eingefasst ist. Die Verbesserung der Baumstandorte be- dingt den Entfall von 2 Parktaschen (je 2 Stellplätze) am südlichen Ende des Ab- schnitts. In den Nebenstraßen (Fridolinstraße, Försterstraße und Eichendorffstraße) und im Bereich zwischen den Gleisen und der Fahrbahn stadtauswärts hinter der Ein- mündung zur Eichendorffstraße sind Ladezonen geplant. Zu den Übergängen mit LSA-Querungen am südlichen und nördlichen Ende des Bereichs weiten sich die Geh- wegbereiche auf und werden gepflastert sowie mit taktilen Elementen versehen. Straßenbauliche Maßnahmen Mit den geplanten Maßnahmen wird der Straßenraum zwischen Subbelrather Straße und Nußbaumer Straße sicherer und barrierefreier gestaltet. Die Knotenpunkte wer- den barrierefrei, mit einer verbesserten Oberflächenbeschaffenheit und ausreichender Breite für Gehwege und Radwege hergestellt. Der nordwestliche Teil des Ehrenfeld- gürtels bleibt bis auf die Ergänzung der taktilen Elemente unberührt. Ausnahme ist der Knotenpunkt der Nußbaumerstraße. Die Parkplätze in Mittellage in Schrägaufstellung bleiben nach Möglichkeiten erhalten. Durch die einstreifige Führung des MIV in Fahrt- richtung Norden entfällt der seitliche Parkstreifen zugunsten eines Radfahrstreifens und breiteren Gehwegen mit taktilen Leitelementen. Zwei neue Stellplätze sind stadt- bahnseitig vorgesehen. In den Nebenarmen sind Ladezonen vorgesehen und es werden im Planungsgebiet Flächen für die vernetzte Mobilität (Mobilstationen) vorgehalten. Es wird darauf hinge- wiesen, dass die im Plan ausgewiesenen Freiflächen Platzhalter sind und diese paral- lel noch in eine Detailplanung des zuständigen Fachamtes überführt werden. Untersuchung Radquerung Nußbaumerstraße Eine ergänzende Untersuchung im Zuge der Vorplanung zur Machbarkeitsstudie be- handelt eine mögliche Querung für den Radverkehr über die Gleistrasse auf Höhe der Nußbaumerstraße. Die Notwendigkeit, dort eine zusätzliche Querung zur Z-Querung an der Haltestelle zu untersuchen, stammt aus den vorhandenen Strömen des Rad- verkehrs, insbesondere des Schüler*innenverkehrs. Bei der Nutzung der bestehenden Z-Querung müssen die Radfahrenden, die aus der Nußbaumerstraße die Gleistrasse queren und in der gegenüberliegende Nußbaumerstraße weiterfahren möchten, auf einem Teilabschnitt entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg fahren. Aufgrund der Stadtbahnrampe zur Hochbahn ist im weiteren Verlauf keine Querung möglich. In der 6 Untersuchung wurden unterschiedliche Formen einer Querung der Gleistrasse ge- plant. Die Varianten wurden mit den Planungsbeteiligten der Stadt Köln und der KVB be- sprochen und final ausgearbeitet. Zur Entscheidungsfindung der Vorzugsvariante wurde eine Variantenbewertung erstellt. Schlussendlich wurde festgestellt, dass die Radquerung nicht innerhalb des Projektes „Bahnsteiganhebung der Haltestellen“ um- gesetzt werden kann. Begründet wird dies mit folgenden Punkten: Durch die Festlegung der „Variante M“ und der damit verbundenen halbseitigen Umgestaltung des Gürtels, ist die erforderliche großräumige Neuordnung des Bereiches in der Einmündung zur Nußbaumerstraße nicht umsetzbar. Der Ver- kehrsbereich nördlich der Haltestellen in Fahrtrichtung stadteinwärts ist im Rah- men einer separaten Planung umfassend umzugestalten. Es bestehen Sicherheitsbedenken aufgrund der geringen Platzverfügbarkeit im nordwestlichen Seitenraum aufgrund des Konflikts Gehende/ Radfahrende und der abbiegenden Stadtbahn der Linie 5 in die Nußbaumerstraße. Hier sind wei- tere Untersuchungen erforderlich, um die Sicherheitsräume zu berücksichtigen. Es entstehen hohe Baukosten durch das Versetzen der Schalthäuser der KVB, da Sichtfelder auf querende Gehende / Radfahrende für den Stadtbahnführer freigehalten werden müssen. Durch die Trennung der Projekte werden Verzögerung des Hauptprojekts mit dem Ziel der Bahnsteiganhebung der Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße vermieden. Die Optimierung der Radquerung in Zuge der Nußbaumerstraße kann bei einer Neuordnung des Ehrenfeldgürtels (Fahrt- richtung stadteinwärts) nachgeholt werden. Bauablauf und Bauzeit Für die Bauphase wird in nördlicher Fahrtrichtung ein provisorischer Bahnsteig vorge- sehen, um den Bahnbetrieb während des Großteils der Baumaßnahme weiterhin zu gewährleisten. Der provisorische Bahnsteig wird stadtauswärts auf der Mittelinsel zwi- schen den bestehenden Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumer- straße als Ersatz für die beiden östlichen Bahnsteige der genannten Haltestellen er- richtet. Anschließend wird der Bau der östlichen Bahnsteige durchgeführt. Im westli- chen Bereich bleiben die Bahnsteige bis zur Vollsperrung des Gleises bestehen und können genutzt werden. Der Umbau der Gleisanlage erfolgt im Zuge einer Sperrzeit des Bahnbetriebes von voraussichtlich 17 Wochen über den Zeitraum der Sommerfe- rien 2027. Während der Vollsperrung der Straßenbahnlinien wird mindestens ein Bahnsteig auf der westlichen Seite für den regulären Betrieb hergestellt. Der Baubeginn der Baumaßnahme mit der Baufeldfreimachung, dem Bereitstellen des provisorischen Bahnsteigs und dem Abriss der bestehenden östlichen Bahnsteige ist vorbehaltlich einer vorliegenden Genehmigung für den Jahreswechsel 2026/2027 vor- gesehen. Die gesamte Bauzeit beträgt ca. 24 Monate. Die Sperrung der Linie 5 und 13 im Bereich der betroffenen Haltestellen wird über den Zeitraum der Sommerferien 2027 durchgeführt. Vorbereitende Teilmaßnahmen, die keine Sperrungen des Bahn- betriebes benötigen, wie zum Beispiel die Verlegung der zahlreichen Leitungen im Planungsgebiet, werden voraussichtlich Ende 2026 stattfinden. 7 Bauzeitliche Verkehrsführung Auf der westlichen Verkehrsführung des Ehrenfeldgürtels erfolgt eine Vollsperrung während der Herstellung des Knotenpunkts Nußbaumerstraße von möglichst kurzer Dauer. Weitere Teilsperrungen kürzerer Dauer treten durch die Anpassung der Ver- kehrstechnik, der Verlegung des Bodenleitsystems und der Straßenmarkierung an den Fußgängerüberwegen auf. Der östliche Straßenraum wird unmittelbar zu Beginn der Maßnahme durch die Bau- feldfreimachung von zwei auf eine Spur reduziert. Ab dem Beginn der Errichtung des provisorischen Bahnsteigs entfällt die Abbiege- und Wendemöglichkeit um die Mittelin- sel zwischen den Knotenpunkten Eichendorff- und Försterstraße. Die durchgängige Verbindung der zuvor genannten Querstraßen entfällt ebenfalls. Nach der Aufhebung der Gleissperrung erfolgt die Vollsperrung des östlichen Straßenverkehrsraums in zwei aufeinander folgenden Abschnitten. Die Abschnittsgrenze liegt auf Höhe der Ei- chendorfstraße. Während der Vollsperrungen des Knotenpunkts Nußbaumerstraße bzw. des östlichen Straßenverkehrsraumes wird der MIV weiträumig über die Äußere und Innere Kanal- straße umgeleitet. Dabei wird eine Verlagerung in untergeordnete Straßen über ent- sprechende Maßnahmen vermieden. Während der Vollsperrung des östlichen Stra- ßenverkehrsraumes wird die Erreichbarkeit der Anwohner*innen, Müllentsorgung etc. sichergestellt. Der Radverkehr sowie die Fußgänger*innen werden während den Arbeiten umgelei- tet. Genehmigungsverfahren Für die Haltestellen wird ein Plangenehmigungsverfahren nach § 9 Personenbeförde- rungsgesetz (PBefG) angestrebt. Der Antrag wird nach abschließender Abstimmung mit den betroffenen Ämtern der Stadtverwaltung und der KVB bei der Bezirksregie- rung eingereicht. Zusätzlich wird geprüft, ob ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 60 Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) für die Geneh- migung ausreichend ist. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei rd. 30.220.000 € brutto. Davon entfallen rd. 4.260.000 € brutto auf die KVB. Der durch die KVB zu tragende Anteil ist in der ak- tuellen Wirtschaftsplanung bzw. Mittelfristplanung enthalten. Zur Finanzierung des städtischen Anteils in Höhe von rd. 25.960.000 € brutto sind im Haushaltsplan 2025/2026 investive Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 482.000 € in 2025 und 640.000 € in 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil- planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-5- 6011, Hst. Nußbaumer Subbelr.-Str. Bhst-Anh. berücksichtigt. Die in 2026 darüber hinaus benötigten Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 710.000 € werden an gleicher Stelle im Wege der echten Deckung gem. § 9 Nr. 1 der Haushalts- satzung 2025/2026 durch eine Umschichtung von der Finanzstelle 6903-1202-1-7090 – Hst. Friesenplatz – Einbau von Aufzügen, im gleichen Teilfinanzplan und gleicher Produktgruppe zur Verfügung gestellt. Die Umschichtung ist möglich, weil sich die Re- alisierung dieser Maßnahme verzögert und dadurch die veranschlagten Mittel nicht in voller Höhe benötigt werden. Die im Jahr 2027 ff. erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen wird das 8 Dezernat für Mobilität im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse an den entsprechenden Stellen bedarfsgerecht berücksichtigen. Die Auftragsvergabe erfolgt stufenweise, so dass keine Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2025 und 2026 zu Lasten folgender Jahre in Anspruch genommen wer- den. Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd.1.210.000 € sowie die ertragsmäßige Auflösung des Sonderpostens in Höhe von jährlich rd. 693.300 € ab 2029 wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haus- haltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produkt-gruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun- gen, vorsehen. Die Kostensteigerung lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass im Anschluss an die Machbarkeitsstudie von 2022 die Kosten im Verlauf der weiteren Entwurfspla- nung für das Projekt gegenüber dem prognostizierten Kostenorientierungswert (9.100.000 € brutto) aus dem Jahr 2022 (erweiterter Planungsbeschluss 3358/2021) fortgeschrieben wurden. Der Hauptgrund für die Kostendifferenz ist die größere Pla- nungstiefe, die gegenüber der Machbarkeitsstudie zum Tragen kommt. Folgende Anordnungen führen daher zu einer Kostenfortschreibung: Die Ergebnisse des Baugrundgutachten machen unter anderem einen Teil-Boden- austausch unterhalb der Gleistrasse erforderlich. Die fortgeführte Bahnanlagenplanung hat zusätzliche Weichen, eine geänderte Oberbauform, eine Erweiterung des nördlichen Bauendes, eine Änderung der Ein- heitspreise und zusätzliche Wurzelbrücken ergeben. Die Detaillierung der Planung bezüglich der technischen Ausrüstung, Straßenver- kehrstechnik, der Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung /-lenkung ergab ei- nen höheren Aufwand. In der Machbarkeitsstudie wurde die Bauleistungen der KVB, der Kabeltiefbau, Schächte, die Erneuerung der Stromversorgung, Beleuchtung und die Leitungsver- legung noch nicht berücksichtigt. Die Ausbaumaßnahme zielt darauf ab, die gemäß § 8 Absatz 3 PBefG gesetzlich vor- geschriebene Barrierefreiheit im Kölner Nahverkehr zu erreichen. Bereits zum 1.1.2022 hätten alle Stadtbahnhaltestellen barrierefrei ausgebaut sein müssen. Eine Verschiebung ist daher nicht möglich, da dadurch nicht nur die Umsetzung der gesetz- lichen Vorgaben weiter verzögert würde. Darüber hinaus würde eine Verschiebung auch den Einsatz von bereits bestellten (Vorlagen-Nr. 3243/2020) Langzügen und da- mit auch die Inanspruchnahme von Fördermitteln gefährden. Förderung Eine Förderung der Gesamtmaßnahme wurde beim Fördergeber go.Rheinland ange- meldet. Das Vorhaben ist aktuell in das ÖPNV-Investitionsprogramm nach § 13 ÖPNVG NRW eingeplant. Es wird mit einer Förderung von 90 % der zuwendungsfähi- gen Baukosten gerechnet. Aus dem Verhältnis der voraussichtlichen Zuwendungen zu den Gesamtkosten der Maßnahme ergibt sich eine Refinanzierungsquote von rd. 79 %. 9 Rechnungsprüfungsamt Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes kann der Anlage 5 entnommen wer- den. Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Kli- maschutz zu erfüllen. Die hier beschriebene Maßnahme wird sich positiv auf die Um- welt auswirken, da durch den barrierefreien Ein- und Ausstieg an den Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Str./Gürtel der ÖPNV attraktiver wird. Somit trägt dies indirekt zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Lageplan LP Süd (Subbelrather Straße/Gürtel) Anlage 3: Lageplan LP Mitte Anlage 4: Lageplan LP Nord (Nußbaumerstraße) Anlage 5: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits über das Portal Meinungfuer.koeln stattgefunden. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 20.05.2025 143 Dez III Amt 69 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0049/2025, Stand 01.04.2025 Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Haltestellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaumerstraße RPA-Nr. 143/21/10/25 Eingereichte städtische Kosten 25.960.000 € brut to Gesamtkosten des Projekts (Stadt Köln und KVB) 30. 220.000 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, mit der oben genannten Beschlussvorlage beabsichtigt 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) einen Baubeschluss für den barrierefreien Ausbau und die Bahnsteiganhebung der Haltstellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaum- erstraße zu erlangen. Laut Beschlusstext soll die Durchführung der Maßnahme auf Grundlage des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) an die KVB übertragen werden. Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG § 8) sind Belange mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkter Personen zu berücksichtigen. Für die Herstellung der Barrierefreiheit und die zukünftige Nutzung durch die längeren Züge der Linie 13 müssen die Bahnsteige eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante aufweisen und die Bahnsteiglänge muss 60 m betragen. Amt 69 rechnet mit einer Förderfähigkeit der Maßnahme von 90 % der zuwendungs- fähigen Baukosten und gibt eine Refinanzierungsquote von rund 79% an. Der Baubeginn ist für den Jahreswechsel 2026/2027 vorgesehen. Die voraussichtli- che Bauzeit beträgt 24 Monate. Folgende Punkte sind bei der Durchsicht und Prüfung der Unterlagen aufgefallen: Es liegt weder ein Baurecht vor und noch ist es abschließend entschieden, ob ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 60 Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) oder ein aufwendigeres Plangenehmigungsverfahren nach § 9 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt werden muss. Amt 69 - 2 - geht davon aus, dass auch bei einem Plangenehmigungsverfahren der Zeitplan aus- reichend bemessen ist. Die getroffenen Annahmen sind plausibel. Es wurden mehrere Varianten untersucht. Letztendlich wurde sich für eine Minimal- variante (Variante M) entschieden. Es konnten aus dem Beschluss zur Festlegung der Variante keine Unterlagen über die Höhe der Kosten der zur Ausführung kom- menden Variante „M“ vorgelegt werden. Somit liegt kein belastbarer Vergleich zur Kostensteigerung vor. Die Angaben zur Kostenteilung mit der KVB können nicht nachvollzogen werden, da den Unterlagen kein Kostenteilungsschlüssel beigefügt war. Die Kostenberechnung enthält eine hohe Anzahl von Pauschalen für Baukosten und Baunebenkosten (ca. 50%). Dies entspricht nicht der Qualität einer Kostenberech- nung. Die Ermittlung der Pauschalen wurde in den Unterlagen nur teilweise erläutert. Zu diesen Kosten kann keine Aussage getroffen werden. Für Unvorhersehbares wurde ein Zuschlag von 10 % auf die Gesamtkosten berück- sichtigt, ohne dass Risiken benannt wurden. Dem Projektstand „Entwurfsplanung“ entsprechend, können sich ohnehin bis zur Fertigstellung der Maßnahme Toleranzen von +/- 20 Prozent ergeben. Kostensteigerungen bis zum Bauende wurden durch einen Zuschlag von rund 1,9 Mio. € berücksichtigt. Bei dem Zuschlag handelt es sich um einen Erfahrungswert der Projektsteuerung. Die Annahme ist plausibel. Die Unterlagen sind insgesamt umfangreich und aussagekräftig. Auf die Kostenunsi- cherheiten wird hingewiesen. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Zwischenzeitlich wurde eine Bewirtschaftungsverfügung von 20 Kämmerei erlassen. Auf die Einhaltung der Auflagen wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 4 LP Süd
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M M M MSchild Schild DFI M MSchild M M Schild DFI HE-M 260 HE-M 260 x x HE-M 320 HE-M 320 HE-M 320 M2 M5 M7 M3 M4M6 HE-M 260 HE-M 260 HE-M 260 xx x HE-M 320 HE-M 340 HE-M 340 M8 M13 M11 M9M12 M10 FGU FGU FGUFGU 2,262,503,50 4,09 4,00 3,504,25 58 4,245,913,503,502,502,59 8135 2,612,503,50 7,45 4,20 3,23 2,58 4.40 4,492,20 4,00 1,4053,101,405 153,882,1753,102,175152,4315503,502,502,61 67153,21152,1753,102,175152,4315353,502,502,63 1,853,101,85 2,1753,102,175 2,651,9253,102,175 3,00 3,933,101,851,003,502,503,53 6,80 4,20 1,97 2,801,09 34 26 1,492,003,001,44 2,252,103,70 1515 1515 15 6,002,41 8,166,003,67 6,00 4,50 1515 14,826,002,74 1515 4,177,453,226,002,78 R4,00 R4,00 R2,00 5,471,65 1,20602,40 1,20602,40 1,68R3,00 2,40601,20 2,40601,201,73 1,925 1,65 152,4860 18,0013,00 1,505,00 9090 1,20601,80 2,00601,20 60 60,00 60,00 11,00 1,90 Anschluss Blatt 05.02 10,00 2,91 3,73 3,502,50152,76 2,44 2,502,00 1,505,0018,001,505,506,00 3,00 16,62 16,92 R4,00 5,50 1,20602,4010,00 10,00 A'A Subbelrather Straße Fridolinstraße Subbelrather Straße Merkensstraße Försterstraße Fridolinstraße Försterstraße Jessestraße Ehrenfeldgürtel Ladezone Ladezone Ladezone Wurzelbrücken 3.2% 4.4%0+123.970300A u = 0 mm(105.610)200A u = 0 mm(739.000)100A 48.810 48.69049.527 49.527 ≥79 cm Gesamtaufbau8 cm Mineralgemisch 8/1638 cm Mineralgemisch 0/45≥23 cm Frostschutzschicht 0/45 2 cm Pflanzebene SedumVegetationsmatte/ Nassansatz 150 g/m² 8 cm Vegetationsschicht(Mehrschichtsubstrat)Filtervlies 150 g/m²12 cm Asphalttragschicht AC 32 T N4 cm Asphaltdecke PMA 8 (lärmmindernd)61 cm Gesamtaufbau30 cm Frostschutzschicht Oberbau gem. RStO 12/24Tafel 1, Zeile 3, BK 1,815 cm Schottertragschicht5 cm Brechsand/Splittgemisch 0/58 cm Gehwegplatten(Betonstein)30/30/8, alt Graphit, quer verlegt67 cm Gesamtaufbau14 cm Schottertragschicht 0/3240 cm Frostschutzschicht 0/45 3,3560 621,4053,10602,451534153,502,5015 1,405 155,0123,665,913,996,002,74 Querschnitt A-A'Station 0+739 BahnsteigBahnkörperBahnsteigFahrbahnGehweg 4 cm Brechsand/Splittgemisch 0/58 cm Gehwegplatten (Betonstein)30/30/8, alt Graphit, quer verlegt18 cm Schottertragschicht 0/32 Oberbau gem. RStO 12/24Tafel 6, Zeile 1, Pflaster 30 cm Gesamtaufbau MWOBI EI 600/1100 , SH=43.450MWOB KR 2200/2450 , SH=42,860 3,79 Anschluss an Bestand Katastergrenze 8,56 2,91 RichtungNordenRichtungNorden 4.0% 30 30 taktile Rippenplatten 45 MPa 5 cm Brechsand/Splittgemisch 0/58 cm Gehwegplatten (Betonstein)30/30/8, alt Graphit, quer verlegt67 cm Gesamtaufbau14 cm Schottertragschicht 0/3240 cm Frostschutzschicht 0/45 KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10dreireihig, bordbegleitend,nicht gebunden KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10dreireihig, gebäudebegleitend,nicht gebunden 3030 7070 8 70 4.0% 45 MPa 1:1.5 1:1.5 SO +90 cmSO +90 cm 2,40 1,601,60 2,40 2,501,75 schematische Darstellung, Konkretisierung in LPh5 301,0780 MPa 120 MPa150 MPa45 MPa 120 MPa45 MPa Bodenaustausch /Auffüllung Bodenaustausch /Auffüllung 45 MPa 1,99 schematische Darstellungdes Kanalanschlusses desStraßenablaufs,Konkretisierung in Lph5 /laufende Abstimmung StEB 90 90 r = ∞ r = ∞ 15 80 MPa 80 MPa 2.0% 2.0%48.62748.627 2.0% 2.0% 2.5% 1.9% 2.5% 70 G-300SH=47,900 W-150SH=47,100 taktile Rippenplatten NetCologne Stillg. G-300VodafoneTelekomStillg. StromStrom KVB KVB FGU Typ Foster 45 MPa 4.0% 4.0% Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegebenmit EinträgenDatum / Unterschrift freigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1 Plan-Nr.- Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk Maßstab: Planstufe: Bauwerk: Datum: PhaseIndexStatus Planart/ Inhalt: ------ Stadt KölnAmt 692/10Stadt KölnAmt 692/11Stadt KölnAmt 692/12 KVB AGStadt KölnAmt 66StEB keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Dezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin GRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com Bahnsteiganhebung Linie 56924112 ENTWURFSPLANUNG20.02.2025 20.02.2025 Übersicht: 20.02.202520.02.2025 Planung / Bestand Verwaltung Flurstücksgrenzemit FlurstücksnummerStadt- / KreisgrenzeGemarkungsgrenzeFlurgrenze470 Gehweg gepflastert gepl. / vorh.Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz gepl. / vorh. Gleisachse Stadtbahn gepl.Straßenachse gepl.Fahrbahnrand gepl.Randlinien Wege undBankettlinien gepl. Radfahrstreifen imKnotenpunkt gepl. 2,50%TiefpunktQuerneigung der FahrbahnHochpunktPlanabschnitts- / Ausbaugrenzen Besondere Bahnkörpergepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh. Mobilstation gepl. Schotterfläche gepl. / vorh. Neigungsbrechpunkt mitAngabe von Gefälle (-) undSteigung (+) in Prozent;Länge der Gefälle-/Steigungsstrecke,Halbmesser,Tangentenlänge Rückbau68.738 mH = 99.196 m0.500 %0.500 %T = 30.000 m6000 mhTS = km = 44.343 m0+172.282 Sonstiges Zeichenerklärung Baum vorh. / entfälltBeleuchtungkörper gepl. Weg wassergebunden-wegedecke gepl. Wurzelbrücke gepl.FL-Mast gepl. / vorh. / entfällt Rampe Bahnsteig gepl. / vorh.Fahrradbügel 01 Süd - Haltestelle Subbelrather Str.Lageplan Süd6924111 JoFaPaEaJoFa 4VPLPE1 : 2500
Anlage 6 Stellungnahme 69 zur Stellungnahme RPA
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/ 2 69 27.05.2025 692/10 Anlage 6 Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamts zur vorgelegten Be- schlussvorlage (0049/2025) für den Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Hal- testellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaumerstraße RPA-Nr. 143/21/10/25 Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung zur Vorlage „Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Haltestellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaumerstraße (0049/2025)“ eine Stellungnahme vom 20.05.2025 verfasst. Auf die wesentlichen Punkte wird durch die Fachdienststelle nachfolgend eingegangen: Anmerkungen RPA Stellungnahme Fachdienststelle Laut Beschlusstext soll die Durchführung der Maßnahme auf Grundlage des öffentli- chen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) an die KVB übertragen werden. Die Durchführung der Gesamtmaßnahme, so- wie die Gesamtprojektleitung liegt bei der Stadt Köln im Amt für Brücken, Tunnel und Stadt- bahnbau. Die KVB übernimmt laut Beschluss die Bauleistungen, die durch sie selbst geplant werden. Hierunter fallen z.B. die Fahrleitungen, Signaltechnik und Fahrmasten. Eine Übertragung an die KVB findet jedoch nicht statt. Es wurden mehrere Varianten untersucht. Letztendlich wurde sich für eine Minimalva- riante (Variante M) entschieden. Es konnten aus dem Beschluss zur Festlegung der Va- riante keine Unterlagen über die Höhe der Kosten der zur Ausführung kommenden Va- riante „M“ vorgelegt werden. Somit liegt kein belastbarer Vergleich zur Kostensteigerung vor. Im Rahmen der Beschlussvorlage (Vorlagen- Nr. 3118/2023) zur Festlegung der Variante auf Basis des erweiterten Planungsbeschlus- ses (Vorlagen-Nr. 3358/2021) empfahl am 29. Januar 2024 die Bezirksvertretung Ehrenfeld dem Rat der Stadt Köln zu prüfen, ob die An- hebung der Bahnsteige von den Verbesserun- gen für den Fuß- und Radverkehr entkoppelt werden kann, um die barrierefreie Gestaltung der Haltestellen schnellstmöglich umzusetzen. Infolge dieser Empfehlung entwickelte die Ver- waltung eine weitere Planungsvariante, die un- ter der Bezeichnung „Minimalvariante“ (Vari- ante M) bekannt ist. Nach Abwägung der technischen und finanziel- len Aspekte entschied der Rat schließlich im Mai 2024, die „Variante M“ weiterzuverfolgen. Diese Planung sieht auf dem Gürtel stadtaus- wärts in Richtung BAB 57 einen Fahrstreifen - 2 - für den Kfz-Verkehr vor, während die Ver- kehrsführung in Richtung Ehrenfeld unverän- dert zweistreifig bleibt. Die Kosten waren vergleichbar mit der Vari- ante A, würden sich um die Straßenarbeiten im östlichen Teil jedoch geringfügig verringern. Die Angaben zur Kostenteilung mit der KVB können nicht nachvollzogen werden, da den Unterlagen kein Kostenteilungsschlüssel beigefügt war. Die Kostenteilung mit der KVB erfolgt auf Grundlage der von der KVB zu erbringenden Gewerke. Eine „generelle“ Kostenteilung an- hand eines Kostenteilungsschlüssel ist in dem Projekt nicht vorgesehen. Die Kostenberechnung enthält eine hohe Anzahl von Pauschalen für Baukosten und Baunebenkosten (ca. 50%). Dies entspricht nicht der Qualität einer Kostenberechnung. Die Ermittlung der Pauschalen wurde in den Unterlagen nur teilweise erläutert. Zu die- sen Kosten kann keine Aussage getroffen werden. Die Leistungen werden in der späteren Ausfüh- rungsplanung detailliert. Zusätzlich sind hier auch Kosten enthalten, wie z.B. archäologi- schen Erkundungen, Kampfmittelsondierun- gen, Bodenaustausch und Leitungsverlegun- gen, die nicht genauer bestimmt werden kön- nen. Diese Stellungnahme wurde am 28.05.2025 mit dem Rechnungsprüfungsamt abge- stimmt.
Anlage 2 LP Mitte
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x xx x x HE-M 320 HE-M 320 HE-M 340 HE-M 340 M15 M16 M20M21 M22 M14M17 M18M19 2,612,503,504,20 2,58 4,492,20 4,00 2,501,80 2,502,503,25 5,694,002,60 1,802,50 4,00 2,90 1,50 4,20 3,232,10 2,651,9253,102,175 1,801,001,853,102,353,003,252,502,96 3,00 26 67 2,252,103,702,101,56 1,872,022,352,804,502,152,01 6,96 4,504,16 1,853,102,353,003,252,502,91 7,12 2,60 2,832,1753,102,1752,73502,43 R2,00 R2,00 R8,00 5,47 R9,00 1,65 1,65 2,40601,20 2,40601,20 1,20602,40 1,65 1,65 1,925 1,651,655,50 1515 2,1753,232,60 1,102,1011,00 1,20602,40 1,20602,40 474,437 1,261,557,14 Anschluss Blatt 05.01 Anschluss Blatt 05.03 1,40 9,80 10,20 4,20 3,00 18,00 1,10 18,00 R4,00 R5,501,503,00 1,50 3,00 1,20602,40 Försterstraße Eichendorffstraße Försterstraße Eichendorffstraße Ehrenfeldgürtel Ladezone Ladezone Wurzelbrücken Wurzelbrücken B B' stillg.W-100 48.13248.205 100A(890.000)u = 0 mm 200A(256.649)u = 0 mm 300A0+274.904 0.0% 2.0% 8.0% Querschnitt B-B'Station 0+890 48.280 Oberboden (Bestand)Füllbodenca. 30 cm Oberboden1:1.5 1,601,853,102,20 2,3526,877,45 GehwegBahnkörper2,35 3,533,68152,09 8,752,842,50 Fahrbahn 15 153,0015 1,801010 Baumbeet (Bestand)Baumbeet RichtungNordenRichtungWestenRichtungNorden Gehweg 3,25 Katastergrenze Anschluss an Bestand 4 cm Brechsand/Splittgemisch 0/58 cm Gehwegplatten (Betonstein)30/30/8, alt Graphit, quer verlegt18 cm Schottertragschicht 0/32 Oberbau gem. RStO 12/24Tafel 6, Zeile 1, Pflaster 30 cm Gesamtaufbau12 cm Asphalttragschicht AC 32 T N4 cm Asphaltdecke PMA 8 (lärmmindernd)61 cm Gesamtaufbau30 cm Frostschutzschicht Oberbau gem. RStO 12/24Tafel 1, Zeile 3, BK 1,815 cm Schottertragschicht≥79 cm Gesamtaufbau8 cm Mineralgemisch 8/1638 cm Mineralgemisch 0/45≥23 cm Frostschutzschicht 0/45 2 cm Pflanzebene SedumVegetationsmatte/ Nassansatz 150 g/m² 8 cm Vegetationsschicht(Mehrschichtsubstrat)Filtervlies 150 g/m² MWOB 2200/2450, SH=42.72023,41MWMA 600/1000, SH=43.180 Bordstein (Bestand)45 MPa 3030 KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10dreireihig, bordbegleitend,nicht gebunden KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10dreireihig, gebäudebegleitend,nicht gebunden 1,025 67.5 1:1.5 7 301,07 120 MPa150 MPa45 MPa120 MPa45 MPa 45 MPa 45 MPa schematische Darstellung, Konkretisierung in LPh5 8 r = ∞ r = ∞ 80 MPa 48.37948.379 2.5% 2.5% 48.530 4.0% 1.6% W-160SH=47,100G-300SH=47,100stillg.G-300TelekomStromNetcologneVodafoneColt KVB 45 MPa 4.0% 4.0% schematische Darstellungdes Kanalanschlusses desStraßenablaufs,Konkretisierung in Lph5 /laufende Abstimmung StEB 5 cm Deckschicht 0/5der wassergebundenen Wegedecke30 cm Gesamtaufbau8 cm dynamische Schicht 0/1617 cm Schottertragschicht 0/32 Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegebenmit EinträgenDatum / Unterschrift freigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1 Plan-Nr.- Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk Maßstab: Planstufe: Bauwerk: Datum: PhaseIndexStatus Planart/ Inhalt: ------ Stadt KölnAmt 692/10Stadt KölnAmt 692/11Stadt KölnAmt 692/12 KVB AGStadt KölnAmt 66StEB keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Dezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin GRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com Bahnsteiganhebung Linie 56924112 ENTWURFSPLANUNG20.02.2025 20.02.2025 Übersicht: 20.02.202520.02.2025 Mitte - Strecke Planung / Bestand Verwaltung Flurstücksgrenzemit FlurstücksnummerStadt- / KreisgrenzeGemarkungsgrenzeFlurgrenze470 Gehweg gepflastert gepl. / vorh.Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz gepl. / vorh. Gleisachse Stadtbahn gepl.Straßenachse gepl.Fahrbahnrand gepl.Randlinien Wege undBankettlinien gepl. Radfahrstreifen imKnotenpunkt gepl. 2,50%TiefpunktQuerneigung der FahrbahnHochpunktPlanabschnitts- / Ausbaugrenzen Besondere Bahnkörpergepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh. Mobilstation gepl. Schotterfläche gepl. / vorh. Neigungsbrechpunkt mitAngabe von Gefälle (-) undSteigung (+) in Prozent;Länge der Gefälle-/Steigungsstrecke,Halbmesser,Tangentenlänge Rückbau68.738 mH = 99.196 m0.500 %0.500 %T = 30.000 m6000 mhTS = km = 44.343 m0+172.282 Sonstiges Zeichenerklärung Baum vorh. / entfälltBeleuchtungkörper gepl. Weg wassergebunden-wegedecke gepl. Wurzelbrücke gepl.FL-Mast gepl. / vorh. / entfällt Rampe Bahnsteig gepl. / vorh.FahrradbügelLageplan Mitte02 006924111 JoFaPaEaJoFa VPLPE1 : 250 Wurzelbrücke mit Pflaster Flexible Baumscheibe Blindenleitsystemauf Wurzelbrücke 0
Anlage 3 LP Nord
5941 Zeichen
M M M MSchild SchildM M M MSchild Schild DFI DFI MS-H 400/20 HE-M 320 x HE-M 320 HE-M 320 x HE-M 320 M30 M35 M34 M37 M41M40 M39 M42 M43M44 M31 M33 M36 M32 HE-M 260 x x x HE-M 320 MS-H 400/20 MS-H 400/20 x M22 M24 M25 M27 M23 M26 M29M28 ELT L&I Signal FGU FGU FGUFGU 3,222,503,253.505,914,6039,9350 4,00 1,505,00 4,20 75 12,00 3,231,505,00 2,393,01 18,00 2,41 2,86 3,252,50 67 742,68 2,24 2,24 1,80 2,63 2,60 2,832,1753,102,1752,73502,43 502,293,102,1752,73503,252,502,39 2,554,482,51 2,43 1,33 4,58 R2,00R4,00 R1,00 2,40601,20 2,18 1,655,50 1515 1,65 2,7150 90 90 1,20602,40 2,731,802,602,902,92 2,424,54 4,522,43 1,731,502,153,082,94 3,05 474,437 1,702,252,344,75 60,00 60,00 1,8511,00 3,61 12,00 Anschluss Blatt 05.02 199.100800gon BA BW BW UEUA 199.100800gon 200.899200 gonBA BE 0,16,353,013,02R15,00 1,29 1,40 6,00 1,4053,101,405 2,34 1,31 18,00 18,00 18,00 3,863,07 3,251,503,100,903,17 4,25452,052,42 1,502,75 2,98 R3,50 C C' Nußbaumerstraße Röntgenstraße Parkgürtel Ehrenfeldgürtel Nußbaumerstraße Ladezone Wurzelbrücken Wurzelbrücken Wurzelbrücken FGU auf Wurzelbrücke befestigenoder auf Stelzen im Boden gründen 100A(1025.000)u = 0 mm 200A(391.614)u = 0 mm 300A0+409.9665.0% 2.5% 8.1% Querschnitt C-C'Station 1+025 2,001,40560 653,101,405602,45 5,3528,475,914,00 BahnsteigBahnkörperBahnsteig 501,20 10 4,93155,081535153,25151,63 5,752,382,50Fahrbahn RichtungNordenRichtungNorden / Osten Wurzelbrücken Gehweg Baumbeet (Bestand) Katastergrenze 12 cm Asphalttragschicht AC 32 T N4 cm Asphaltdecke PMA 8 (lärmmindernd)61 cm Gesamtaufbau30 cm Frostschutzschicht Oberbau gem. RStO 12/24Tafel 1, Zeile 3, BK 1,815 cm Schottertragschicht4 cm Brechsand/Splittgemisch 0/58 cm Gehwegplatten (Betonstein)30/30/8, alt Graphit, quer verlegt18 cm Schottertragschicht 0/32 Oberbau gem. RStO 12/24Tafel 6, Zeile 1, Pflaster 30 cm Gesamtaufbau ≥79 cm Gesamtaufbau8 cm Mineralgemisch 8/1638 cm Mineralgemisch 0/45≥23 cm Frostschutzschicht 0/45 2 cm Pflanzebene SedumVegetationsmatte/ Nassansatz 150 g/m² 8 cm Vegetationsschicht(Mehrschichtsubstrat)Filtervlies 150 g/m² Oberboden (Bestand) MWOB 2200/2450, SH=42.58023,58MWMA 600/1000 , SH=42.980 Anschluss an Bestand Bordstein (Bestand) 3030 taktile Rippenplattentaktile Rippenplatten 45 MPa 45 MPa 5 cm Brechsand/Splittgemisch 0/58 cm Gehwegplatten (Betonstein)30/30/8, alt Graphit, quer verlegt67 cm Gesamtaufbau14 cm Schottertragschicht 0/3240 cm Frostschutzschicht 0/45 KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10dreireihig, bordbegleitend,nicht gebunden KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10dreireihig, gebäudebegleitend,nicht gebunden 30 30 7070 7070 4.0%1:1.5 1:1.5 15 SO +90 cmSO +90 cm 1,601,75 2,40 1,602,85 301,07 120 MPa45 MPa 120 MPa150 MPa45 MPa 45 MPa an BaumstammvariabelanpassbaresAluminiumrost Auffüllung / ggf.Bodenaustausch 90 90 8 seitliche Abdeckung 15 0 r = ∞ r = ∞ 47.705 2.0%48.605 2.0%48.605 2.0%47.705 2.5% 2.0%80 MPa 80 MPa 2.5% 2.5%47.789 schematische Darstellung, Konkretisierung in LPh5 4.0%G-300SH=46,800W-150SH=46,400StromColtVodafoneTelekomNetCologneStillg. G-300LSA LSAKVBKVB 45 MPa 4.0% 4.0% schematische Darstellungdes Kanalanschlusses desStraßenablaufs,Konkretisierung in Lph5 /laufende Abstimmung StEB 5 cm Deckschicht 0/5der wassergebundenen Wegedecke30 cm Gesamtaufbau8 cm dynamische Schicht 0/1617 cm Schottertragschicht 0/32 03 Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegebenmit EinträgenDatum / Unterschrift freigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1 Plan-Nr.- Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk Maßstab: Planstufe: Bauwerk: Datum: PhaseIndexStatus Planart/ Inhalt: ------ Stadt KölnAmt 692/10Stadt KölnAmt 692/11Stadt KölnAmt 692/12 KVB AGStadt KölnAmt 66StEB keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Dezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin GRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com Bahnsteiganhebung Linie 56924112 ENTWURFSPLANUNG20.02.2025 20.02.2025 Übersicht: 20.02.202520.02.2025 Nord - Haltestelle Nußbaumerstr. Planung / Bestand Verwaltung Flurstücksgrenzemit FlurstücksnummerStadt- / KreisgrenzeGemarkungsgrenzeFlurgrenze470 Gehweg gepflastert gepl. / vorh.Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz gepl. / vorh. Gleisachse Stadtbahn gepl.Straßenachse gepl.Fahrbahnrand gepl.Randlinien Wege undBankettlinien gepl. Radfahrstreifen imKnotenpunkt gepl. 2,50%TiefpunktQuerneigung der FahrbahnHochpunktPlanabschnitts- / Ausbaugrenzen Besondere Bahnkörpergepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh. Mobilstation gepl. Schotterfläche gepl. / vorh. Neigungsbrechpunkt mitAngabe von Gefälle (-) undSteigung (+) in Prozent;Länge der Gefälle-/Steigungsstrecke,Halbmesser,Tangentenlänge Rückbau68.738 mH = 99.196 m0.500 %0.500 %T = 30.000 m6000 mhTS = km = 44.343 m0+172.282 Sonstiges Zeichenerklärung Baum vorh. / entfälltBeleuchtungkörper gepl. Weg wassergebunden-wegedecke gepl. Wurzelbrücke gepl.FL-Mast gepl. / vorh. / entfällt Rampe Bahnsteig gepl. / vorh.Fahrradbügel 6924112Lageplan Nord03 JoFaPaEaJoFa 4VPLPE1 : 2500
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0049/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 08.01.2025 09:18