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0049/2025

Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Haltestellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaumerstraße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.06.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 4 LP Süd

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Anlage 6 Stellungnahme 69 zur Stellungnahme RPA

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Anlage 2 LP Mitte

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Anlage 3 LP Nord

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

24469 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/692/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 0049/2025 
Freigabedatum 
11.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Haltestellen Subbelrather Straße / Gürtel 
und Nußbaumerstraße  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Unter dem Vorbehalt des rechtskräftigen Baurechts sowie Vorliegen des Bewilligungs-
bescheides über die Gewährung von Zuwendungen beauftragt der Rat die Verwaltung 
mit der Durchführung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen Nußbaumerstraße 
und Subbelrather Straße/Gürtel. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rd. 
30.220.000 € brutto. Davon entfallen 25.960.000 € brutto auf die Stadt Köln und rd. 
4.260.000 € brutto auf die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB).  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Durchführung der gemäß U-Bahn- 
bzw. Stadtbahnvertrages auf diese entfallenen Anteile nach Maßgabe des öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu betrauen.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung 
Ehrenfeld der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 
 
Verkehrsausschuss 24.06.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   25.960.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Abschnitt 
Förderung      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen                rd. 1.210.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:    2029 ff 
a) Erträge      € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   rd. 
693.300 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
Wesentliche Ziele aller Kölner Stadtbahnplanungen sind der barrierefreie Ausbau der 
Haltestellen und die Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). 
Gesetzliche Grundlage für den barrierefreien Ausbau ist das Personenbeförderungs-
gesetz, nach dem eine Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen ist. Durch den Bau si-
cherer und komfortabler Haltestellen, mit stufenlosem Ein- und Ausstieg sowie der 
barrierefreien Erreichbarkeit der Bahnsteige wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleis-
tet. 
 
Auf Basis des Grundsatzbeschlusses (Vorlagen-Nr. 3911/2015) zu den Bahnsteigan-
hebungen an den Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße wur-
den eine Machbarkeitsstudie und ein Verkehrsgutachten für die Bahnsteiganhebun-
gen der beiden Haltestellen beauftragt und angefertigt. In der Machbarkeitsstudie

3 
wurde eine Vielzahl an Varianten untersucht. Dabei wurde die Anzahl der Fahrstreifen 
für den motorisieren Individualverkehr (MIV), die Anordnung der Bahnsteige als Sei-
ten- oder Mittelbahnsteige und Maßnahmen zum Baumschutz betrachtet. Zwei Varian-
ten wurden als Ergebnis der Machbarkeitsstudie festgelegt. Im Rahmen der Öffentlich-
keitsbeteiligung vom 25. August bis 15. September 2021 wurden die Bürgerinnen und 
Bürger über das Beteiligungsportal der Stadt Köln eingebunden. 
Am 05.05.2022 wurde durch den Rat der Stadt Köln der erweiterte Planungsbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 3358/2021) zur Bahnsteiganhebung der Haltestellen Nußbaumerstr. 
und Subbelrather Str./Gürtel geändert beschlossen: 
Im Rahmen der Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 3118/2023) zur Festlegung der Vari-
ante empfahl am 29. Januar 2024 die Bezirksvertretung Ehrenfeld dem Rat der Stadt 
Köln zu prüfen, ob die Anhebung der Bahnsteige von den Verbesserungen für den 
Fuß- und Radverkehr entkoppelt werden kann, um die barrierefreie Gestaltung der 
Haltestellen schnellstmöglich umzusetzen. Infolge dieser Empfehlung entwickelte die 
Verwaltung eine weitere Planungsvariante, die unter der Bezeichnung „Minimalvari-
ante“ (Variante M) bekannt ist. Diese Variante konzentriert sich auf die wesentlichen 
Bereiche des Ehrenfeldgürtels im Abschnitt der Haltestellen Nußbaumerstraße und 
Subbelrather Straße/Gürtel. Ziel der „Variante M“ ist es, das Baufeld zu verkleinern 
und den barrierefreien Ausbau der Haltestellen priorisiert und zügig umzusetzen.  
Nach Abwägung der technischen und finanziellen Aspekte entschied der Rat schließ-
lich im Mai 2024, die „Variante M“ weiterzuverfolgen. Diese Planung sieht auf dem 
Gürtel stadtauswärts in Richtung BAB 57 einen Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr vor, 
während die Verkehrsführung in Richtung Ehrenfeld unverändert bleibt. 
 
Beschreibung der Planung „Variante M“ 
Die Stadtbahnhaltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel befinden 
sich auf dem Ehrenfeldgürtel. Die Haltestelle Nußbaumerstraße liegt zwischen der 
Röntgenstraße und der Nußbaumerstraße und die Haltestelle Subbelrather 
Straße/Gürtel zwischen der Fridolinstraße und Försterstraße. 
Die Stadtbahntrasse wird in diesem Streckenabschnitt auf einem besonderen Bahn-
körper in Mittellage geführt und neben der Stadtbahnlinie 5 auch von der Linie 13 be-
fahren. Ziel der Planung ist die barrierefreie Ausgestaltung der beiden Haltestellen. 
Auf den Linien 5 und 13 verkehren Hochflurbahnen, so dass die Bahnsteige für einen 
stufenlosen Einstieg auf 90 cm über Schienenoberkante angehoben werden müssen. 
Zur Erreichbarkeit der Hochflurbahnsteige werden beidseitig ca. 18 m lange Rampen 
geplant. Zukünftig werden zur Kapazitätserweiterung von der Kölner Verkehrs-Be-
triebe AG (KVB AG) auf der Linie 13 längere Züge eingesetzt, weshalb die zukünftige 
Nutzlänge der Bahnsteige wie auch im Bestand 60 m betragen wird.  
 
Ausbau der Bahnsteige 
Die Bahnsteige der Haltestelle Subbelrather Straße / Gürtel werden im Vergleich zum 
Bestand um wenige Meter Richtung Norden geschoben. Dies ermöglicht bei Berück-
sichtigung der Querungen an der Fridolinstraße die Einrichtung beidseitiger Rampen, 
um den erhöhten Bahnsteig auf 90 cm über Schienenoberkante zu erreichen.  
Die südlichen Rampen sind ca. 18,0 m lang, bestehend aus drei 5 m langen Anram-
pungen mit je 5% Längsneigung sowie zwischenliegenden Podesten ohne Längsnei-
gung. Die nördlichen Rampen werden aufgrund des dort anstehenden Geländes ver-
kürzt, da die Geländehöhe durch die nebenstehenden Bäume als Zwangspunkt einzu-
halten ist. Auch hier übersteigt kein Rampenelement die Länge von 6,0 m und 6 % 
Längsneigung zur Einhaltung der Barrierefreiheit. Die lichten Weiten der Rampen auf

4 
der Ostseite betragen mindestens 2,43 m. Das eingeplante Maß resultiert aus dem im 
Bereich der Rampen vergrößerten Gleisabstand zur Bereitstellung eines Sicherheits-
raums zwischen Fahrzeug und Rampe. Die lichte Weite auf der Westseite beträgt 
mindestens 2,80 m.  
Auf allen Oberfläche werden taktile Elemente gemäß Richtlinien eingebaut. Zwischen 
der Bahnsteighinterkante und der angrenzenden Fahrbahn wird ein baulicher Sicher-
heitstrennstreifen vorgesehen.  
Die Bahnsteige der Haltestelle Nußbaumerstraße sind im Vergleich zum Bestand in 
Richtung Süden verschoben, um nördlich und südlich der Bahnsteige jeweils eine 
18,0 m lange Rampe einrichten zu können. Weitere Zwangspunkte für das Verschie-
ben des Bahnsteigs sind die nördlichen Weichen, die Fußgängerquerung der 
Bahntrasse und der Tiefpunkt der Gradiente. Beide Rampen sowie ein Großteil des 
Bahnsteigs Fahrtrichtung Sülzgürtel sind aus Wurzelbrücken hergestellt, sodass auf 
beiden Rampen jeweils zwei Bestandsbäume und auf dem Bahnsteig drei Bäume in-
tegriert werden können (siehe dazu auch den Abschnitt „Baumschutz Wurzelbrücken“) 
 
Fahrgastunterstände bzw. Haltestellenausstattung 
Jeder Bahnsteig erhält eine dynamische Fahrgastinformation und Fahrgastunter-
stände. Die Haltestellenausstattung wird im Regelfall symmetrisch auf dem Bahnsteig 
platziert.  
 
Baumschutz Wurzelbrücken 
Es gibt insgesamt 56 Bestandsbäume im Planungsgebiet. Diese befinden sich größ-
tenteils zweireihig in Mittellage zwischen der Bahntrasse und der westlichen Fahrbahn 
des Ehrenfeldgürtels. Weitere Bäume im öffentlichen Straßenraums befinden sich in 
der Eichendorffstraße sowie in der Fridolinstraße. 53 Bestandsbäume können zum jet-
zigen Zeitpunkt voraussichtlich erhalten werden: 
 Zwei Bäume an der Einmündung der Nußbaumerstraße müssen aufgrund der 
Verschwenkung der Gleistrasse nach Osten entfallen. 
 Ein weiterer Baum muss südlich der Försterstraße aufgrund der neuen, barrie-
refrei gestalteten Z-Querung entfallen. Es wurde intensiv überprüft, ob dieser 
Baum erhalten werden kann. Die vorgesehene Geländerführung in diesem Be-
reich erzwingt jedoch einen Richtungswechsel für den querenden Zufußgehen-
den. Der L-förmige Geländerverlauf, kann weder nach Norden noch nach Sü-
den verschoben werden, da sonst keine ausreichende Durchgangsbreite vor-
handen ist. Die Geländerform ist aus Gründen der Verkehrssicherheit vorgege-
ben.  
Grundlage für den Entwurf ist die abgestimmte Vorentwurfsvariante, die nach Möglich-
keit die offenen, grünen Bereiche um die Bäume mindestens beibehält, im besten Fall 
erweitert. Die Anforderungen an die Baumstandorte wurden unter Berücksichtigung 
der Rahmenbedingungen (genauere Höhenvermessung, Stammdurchmesser am 
Stammfuß, Sicherheitsaspekte des Bahnbetriebs) geplant. Die Bereiche der Bahn-
steige werden zum Bestand heute um bis zu 50 cm angehoben. Die Oberkante der 
Baumstandorte verbleiben dabei auf der heute bestehenden Oberfläche. So entstehen 
dort, wo Bäume im Bereich der Bahnsteige oder der dorthin führenden Rampen ste-
hen, als Wurzelbrücken aufgeständerte Gehwege mit geschlossenen Oberflächen. 
Für die Planungen sind die Sicherheitsanforderungen (Abstände zur Gleisachse, 
Fluchtmöglichkeiten, Abgrenzungen zwischen Gleis und Gehwegen und die Abstände 
zwischen Einbauten und den haltenden Zügen) zu beachten. Die Wurzelbrücken wer-

5 
den auf Schraubfundamenten gegründet, die entsprechend dem Wurzelverlauf im Bo-
den positioniert werden. Die Baumstämme werden durch flexible Abdeckungen als 
wasserdurchlässige Baumscheiben (siehe Lageplan LP Mitte) ausgeführt. Die Berei-
che können zur Kontrolle des Stammfußes oder zur Erweiterung der Öffnung bei zu-
nehmenden Stammumfängen entfernt werden. Für die Erhöhung der Oberflächen 
müssen bestehende Oberflächen (Niveau Bahnsteige/Gleise im Bestand) abgebro-
chen werden. Die tiefer liegenden Befestigungen werden wurzelschonend entfernt. 
Die entsiegelten Baumstandorte werden vegetationstechnisch optimiert (z. B. Lanzen-
druckluftverfahren). Die Oberflächen sind mit Quer und Längsgefällen an den Bestand 
angepasst, ein Salzeintrag von Haltestellenbereiche in die Baumstandorte wird ver-
mieden. Je nach Höhenlage und Oberfläche leiten Rinnen und Abläufe das Wasser an 
unterirdische Kanäle. 
Auf Gehwegen und begehbaren Bereichen der Wurzelbrücken inklusive der Rampen 
wird ein Plattenbelag verlegt.  
Im Bereich des Verbindungsweges (Abschnitt Mitte) zwischen den Haltestellen wird 
die Wegeführung optimiert und an die neuen Querungsgeometrien angepasst. Die 
Oberfläche wird wieder als wassergebundene Fläche hergestellt, die im Regelfall 
1,80 m breit und beidseitig eingefasst ist. Die Verbesserung der Baumstandorte be-
dingt den Entfall von 2 Parktaschen (je 2 Stellplätze) am südlichen Ende des Ab-
schnitts. In den Nebenstraßen (Fridolinstraße, Försterstraße und Eichendorffstraße) 
und im Bereich zwischen den Gleisen und der Fahrbahn stadtauswärts hinter der Ein-
mündung zur Eichendorffstraße sind Ladezonen geplant. Zu den Übergängen mit 
LSA-Querungen am südlichen und nördlichen Ende des Bereichs weiten sich die Geh-
wegbereiche auf und werden gepflastert sowie mit taktilen Elementen versehen. 
 
Straßenbauliche Maßnahmen 
Mit den geplanten Maßnahmen wird der Straßenraum zwischen Subbelrather Straße 
und Nußbaumer Straße sicherer und barrierefreier gestaltet. Die Knotenpunkte wer-
den barrierefrei, mit einer verbesserten Oberflächenbeschaffenheit und ausreichender 
Breite für Gehwege und Radwege hergestellt. Der nordwestliche Teil des Ehrenfeld-
gürtels bleibt bis auf die Ergänzung der taktilen Elemente unberührt. Ausnahme ist der 
Knotenpunkt der Nußbaumerstraße. Die Parkplätze in Mittellage in Schrägaufstellung 
bleiben nach Möglichkeiten erhalten. Durch die einstreifige Führung des MIV in Fahrt-
richtung Norden entfällt der seitliche Parkstreifen zugunsten eines Radfahrstreifens 
und breiteren Gehwegen mit taktilen Leitelementen. Zwei neue Stellplätze sind stadt-
bahnseitig vorgesehen.  
In den Nebenarmen sind Ladezonen vorgesehen und es werden im Planungsgebiet 
Flächen für die vernetzte Mobilität (Mobilstationen) vorgehalten. Es wird darauf hinge-
wiesen, dass die im Plan ausgewiesenen Freiflächen Platzhalter sind und diese paral-
lel noch in eine Detailplanung des zuständigen Fachamtes überführt werden. 
 
Untersuchung Radquerung Nußbaumerstraße  
Eine ergänzende Untersuchung im Zuge der Vorplanung zur Machbarkeitsstudie be-
handelt eine mögliche Querung für den Radverkehr über die Gleistrasse auf Höhe der 
Nußbaumerstraße. Die Notwendigkeit, dort eine zusätzliche Querung zur Z-Querung 
an der Haltestelle zu untersuchen, stammt aus den vorhandenen Strömen des Rad-
verkehrs, insbesondere des Schüler*innenverkehrs. Bei der Nutzung der bestehenden 
Z-Querung müssen die Radfahrenden, die aus der Nußbaumerstraße die Gleistrasse 
queren und in der gegenüberliegende Nußbaumerstraße weiterfahren möchten, auf 
einem Teilabschnitt entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg fahren. Aufgrund der 
Stadtbahnrampe zur Hochbahn ist im weiteren Verlauf keine Querung möglich. In der

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Untersuchung wurden unterschiedliche Formen einer Querung der Gleistrasse ge-
plant.  
 
Die Varianten wurden mit den Planungsbeteiligten der Stadt Köln und der KVB be-
sprochen und final ausgearbeitet. Zur Entscheidungsfindung der Vorzugsvariante 
wurde eine Variantenbewertung erstellt. Schlussendlich wurde festgestellt, dass die 
Radquerung nicht innerhalb des Projektes „Bahnsteiganhebung der Haltestellen“ um-
gesetzt werden kann.  
 
Begründet wird dies mit folgenden Punkten:  
 
 Durch die Festlegung der „Variante M“ und der damit verbundenen halbseitigen 
Umgestaltung des Gürtels, ist die erforderliche großräumige Neuordnung des 
Bereiches in der Einmündung zur Nußbaumerstraße nicht umsetzbar. Der Ver-
kehrsbereich nördlich der Haltestellen in Fahrtrichtung stadteinwärts ist im Rah-
men einer separaten Planung umfassend umzugestalten. 
 Es bestehen Sicherheitsbedenken aufgrund der geringen Platzverfügbarkeit im 
nordwestlichen Seitenraum aufgrund des Konflikts Gehende/ Radfahrende und 
der abbiegenden Stadtbahn der Linie 5 in die Nußbaumerstraße. Hier sind wei-
tere Untersuchungen erforderlich, um die Sicherheitsräume zu berücksichtigen.  
 Es entstehen hohe Baukosten durch das Versetzen der Schalthäuser der KVB, 
da Sichtfelder auf querende Gehende / Radfahrende für den Stadtbahnführer 
freigehalten werden müssen. 
 Durch die Trennung der Projekte werden Verzögerung des Hauptprojekts mit 
dem Ziel der Bahnsteiganhebung der Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel 
und Nußbaumerstraße vermieden. Die Optimierung der Radquerung in Zuge 
der Nußbaumerstraße kann bei einer Neuordnung des Ehrenfeldgürtels (Fahrt-
richtung stadteinwärts) nachgeholt werden.  
 
Bauablauf und Bauzeit 
Für die Bauphase wird in nördlicher Fahrtrichtung ein provisorischer Bahnsteig vorge-
sehen, um den Bahnbetrieb während des Großteils der Baumaßnahme weiterhin zu 
gewährleisten. Der provisorische Bahnsteig wird stadtauswärts auf der Mittelinsel zwi-
schen den bestehenden Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumer-
straße als Ersatz für die beiden östlichen Bahnsteige der genannten Haltestellen er-
richtet. Anschließend wird der Bau der östlichen Bahnsteige durchgeführt. Im westli-
chen Bereich bleiben die Bahnsteige bis zur Vollsperrung des Gleises bestehen und 
können genutzt werden. Der Umbau der Gleisanlage erfolgt im Zuge einer Sperrzeit 
des Bahnbetriebes von voraussichtlich 17 Wochen über den Zeitraum der Sommerfe-
rien 2027. Während der Vollsperrung der Straßenbahnlinien wird mindestens ein 
Bahnsteig auf der westlichen Seite für den regulären Betrieb hergestellt. 
Der Baubeginn der Baumaßnahme mit der Baufeldfreimachung, dem Bereitstellen des 
provisorischen Bahnsteigs und dem Abriss der bestehenden östlichen Bahnsteige ist 
vorbehaltlich einer vorliegenden Genehmigung für den Jahreswechsel 2026/2027 vor-
gesehen. Die gesamte Bauzeit beträgt ca. 24 Monate. Die Sperrung der Linie 5 und 
13 im Bereich der betroffenen Haltestellen wird über den Zeitraum der Sommerferien 
2027 durchgeführt. Vorbereitende Teilmaßnahmen, die keine Sperrungen des Bahn-
betriebes benötigen, wie zum Beispiel die Verlegung der zahlreichen Leitungen im 
Planungsgebiet, werden voraussichtlich Ende 2026 stattfinden.

7 
Bauzeitliche Verkehrsführung 
Auf der westlichen Verkehrsführung des Ehrenfeldgürtels erfolgt eine Vollsperrung 
während der Herstellung des Knotenpunkts Nußbaumerstraße von möglichst kurzer 
Dauer. Weitere Teilsperrungen kürzerer Dauer treten durch die Anpassung der Ver-
kehrstechnik, der Verlegung des Bodenleitsystems und der Straßenmarkierung an 
den Fußgängerüberwegen auf. 
Der östliche Straßenraum wird unmittelbar zu Beginn der Maßnahme durch die Bau-
feldfreimachung von zwei auf eine Spur reduziert. Ab dem Beginn der Errichtung des 
provisorischen Bahnsteigs entfällt die Abbiege- und Wendemöglichkeit um die Mittelin-
sel zwischen den Knotenpunkten Eichendorff- und Försterstraße. Die durchgängige 
Verbindung der zuvor genannten Querstraßen entfällt ebenfalls. Nach der Aufhebung 
der Gleissperrung erfolgt die Vollsperrung des östlichen Straßenverkehrsraums in 
zwei aufeinander folgenden Abschnitten. Die Abschnittsgrenze liegt auf Höhe der Ei-
chendorfstraße.  
Während der Vollsperrungen des Knotenpunkts Nußbaumerstraße bzw. des östlichen 
Straßenverkehrsraumes wird der MIV weiträumig über die Äußere und Innere Kanal-
straße umgeleitet. Dabei wird eine Verlagerung in untergeordnete Straßen über ent-
sprechende Maßnahmen vermieden. Während der Vollsperrung des östlichen Stra-
ßenverkehrsraumes wird die Erreichbarkeit der Anwohner*innen, Müllentsorgung etc. 
sichergestellt. 
Der Radverkehr sowie die Fußgänger*innen werden während den Arbeiten umgelei-
tet.  
 
Genehmigungsverfahren 
Für die Haltestellen wird ein Plangenehmigungsverfahren nach § 9 Personenbeförde-
rungsgesetz (PBefG) angestrebt. Der Antrag wird nach abschließender Abstimmung 
mit den betroffenen Ämtern der Stadtverwaltung und der KVB bei der Bezirksregie-
rung eingereicht. Zusätzlich wird geprüft, ob ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 60 
Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) für die Geneh-
migung ausreichend ist.  
 
Kosten und Finanzierung  
Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei rd. 30.220.000 € brutto. Davon entfallen 
rd. 4.260.000 € brutto auf die KVB. Der durch die KVB zu tragende Anteil ist in der ak-
tuellen Wirtschaftsplanung bzw. Mittelfristplanung enthalten.  
Zur Finanzierung des städtischen Anteils in Höhe von rd. 25.960.000 € brutto sind im 
Haushaltsplan 2025/2026 investive Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 482.000 € in 
2025 und 640.000 € in 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-5-
6011, Hst. Nußbaumer Subbelr.-Str. Bhst-Anh. berücksichtigt. 
Die in 2026 darüber hinaus benötigten Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 710.000 € 
werden an gleicher Stelle im Wege der echten Deckung gem. § 9 Nr. 1 der Haushalts-
satzung 2025/2026 durch eine Umschichtung von der Finanzstelle 6903-1202-1-7090 
– Hst. Friesenplatz – Einbau von Aufzügen, im gleichen Teilfinanzplan und gleicher 
Produktgruppe zur Verfügung gestellt. Die Umschichtung ist möglich, weil sich die Re-
alisierung dieser Maßnahme verzögert und dadurch die veranschlagten Mittel nicht in 
voller Höhe benötigt werden.  
Die im Jahr 2027 ff. erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen wird das

8 
Dezernat für Mobilität im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse 
an den entsprechenden Stellen bedarfsgerecht berücksichtigen. 
Die Auftragsvergabe erfolgt stufenweise, so dass keine Verpflichtungsermächtigungen 
in den Jahren 2025 und 2026 zu Lasten folgender Jahre in Anspruch genommen wer-
den.  
Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 
rd.1.210.000 € sowie die ertragsmäßige Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 
jährlich rd. 693.300 € ab 2029 wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haus-
haltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau in der Produkt-gruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun-
gen, vorsehen. 
 
Die Kostensteigerung lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass im Anschluss 
an die Machbarkeitsstudie von 2022 die Kosten im Verlauf der weiteren Entwurfspla-
nung für das Projekt gegenüber dem prognostizierten Kostenorientierungswert 
(9.100.000 € brutto) aus dem Jahr 2022 (erweiterter Planungsbeschluss 3358/2021) 
fortgeschrieben wurden. Der Hauptgrund für die Kostendifferenz ist die größere Pla-
nungstiefe, die gegenüber der Machbarkeitsstudie zum Tragen kommt.  
Folgende Anordnungen führen daher zu einer Kostenfortschreibung: 
 
 Die Ergebnisse des Baugrundgutachten machen unter anderem einen Teil-Boden-
austausch unterhalb der Gleistrasse erforderlich.  
 Die fortgeführte Bahnanlagenplanung hat zusätzliche Weichen, eine geänderte 
Oberbauform, eine Erweiterung des nördlichen Bauendes, eine Änderung der Ein-
heitspreise und zusätzliche Wurzelbrücken ergeben. 
 Die Detaillierung der Planung bezüglich der technischen Ausrüstung, Straßenver-
kehrstechnik, der Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung /-lenkung ergab ei-
nen höheren Aufwand. 
 In der Machbarkeitsstudie wurde die Bauleistungen der KVB, der Kabeltiefbau, 
Schächte, die Erneuerung der Stromversorgung, Beleuchtung und die Leitungsver-
legung noch nicht berücksichtigt. 
 
Die Ausbaumaßnahme zielt darauf ab, die gemäß § 8 Absatz 3 PBefG gesetzlich vor-
geschriebene Barrierefreiheit im Kölner Nahverkehr zu erreichen. Bereits zum 
1.1.2022 hätten alle Stadtbahnhaltestellen barrierefrei ausgebaut sein müssen. Eine 
Verschiebung ist daher nicht möglich, da dadurch nicht nur die Umsetzung der gesetz-
lichen Vorgaben weiter verzögert würde. Darüber hinaus würde eine Verschiebung 
auch den Einsatz von bereits bestellten (Vorlagen-Nr. 3243/2020) Langzügen und da-
mit auch die Inanspruchnahme von Fördermitteln gefährden.  
 
Förderung 
Eine Förderung der Gesamtmaßnahme wurde beim Fördergeber go.Rheinland ange-
meldet. Das Vorhaben ist aktuell in das ÖPNV-Investitionsprogramm nach § 13 
ÖPNVG NRW eingeplant. Es wird mit einer Förderung von 90 % der zuwendungsfähi-
gen Baukosten gerechnet. Aus dem Verhältnis der voraussichtlichen Zuwendungen zu 
den Gesamtkosten der Maßnahme ergibt sich eine Refinanzierungsquote von rd. 
79 %.

9 
Rechnungsprüfungsamt  
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes kann der Anlage 5 entnommen wer-
den. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Kli-
maschutz zu erfüllen. Die hier beschriebene Maßnahme wird sich positiv auf die Um-
welt auswirken, da durch den barrierefreien Ein- und Ausstieg an den Haltestellen 
Nußbaumerstraße und Subbelrather Str./Gürtel der ÖPNV attraktiver wird. Somit trägt 
dies indirekt zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die 
hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Lageplan LP Süd (Subbelrather Straße/Gürtel) 
Anlage 3: Lageplan LP Mitte 
Anlage 4: Lageplan LP Nord (Nußbaumerstraße) 
Anlage 5: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

934 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits über das Portal Meinungfuer.koeln stattgefunden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

3658 Zeichen

/ 2 
14 20.05.2025 
143  
 
 
 
Dez III 
Amt 69  
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0049/2025, Stand 01.04.2025 
Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Haltestellen  
Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaumerstraße 
RPA-Nr. 143/21/10/25 
Eingereichte städtische Kosten    25.960.000 € brut to 
Gesamtkosten des Projekts (Stadt Köln und KVB)  30. 220.000 € brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit der oben genannten Beschlussvorlage beabsichtigt 69 Amt für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau (Amt 69) einen Baubeschluss für den barrierefreien Ausbau und 
die Bahnsteiganhebung der Haltstellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaum- 
erstraße zu erlangen. Laut Beschlusstext soll die Durchführung der Maßnahme auf 
Grundlage des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) an die KVB übertragen 
werden. 
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG § 8) sind Belange mobilitäts- oder 
sensorisch eingeschränkter Personen zu berücksichtigen. Für die Herstellung der 
Barrierefreiheit und die zukünftige Nutzung durch die längeren Züge der Linie 13 
müssen die Bahnsteige eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante aufweisen 
und die Bahnsteiglänge muss 60 m betragen. 
Amt 69 rechnet mit einer Förderfähigkeit der Maßnahme von 90 % der zuwendungs- 
fähigen Baukosten und gibt eine Refinanzierungsquote von rund 79% an. 
Der Baubeginn ist für den Jahreswechsel 2026/2027 vorgesehen. Die voraussichtli- 
che Bauzeit beträgt 24 Monate. 
Folgende Punkte sind bei der Durchsicht und Prüfung der Unterlagen aufgefallen: 
Es liegt weder ein Baurecht vor und noch ist es abschließend entschieden, ob ein 
vereinfachtes Verfahren gemäß § 60 Verordnung über den Bau und Betrieb von 
Straßenbahnen (BOStrab) oder ein aufwendigeres Plangenehmigungsverfahren 
nach § 9 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt werden muss. Amt 69

- 2 - 
 
 
geht davon aus, dass auch bei einem Plangenehmigungsverfahren der Zeitplan aus-
reichend bemessen ist. Die getroffenen Annahmen sind plausibel. 
Es wurden mehrere Varianten untersucht. Letztendlich wurde sich für eine Minimal-
variante (Variante M) entschieden. Es konnten aus dem Beschluss zur Festlegung 
der Variante keine Unterlagen über die Höhe der Kosten der zur Ausführung kom-
menden Variante „M“ vorgelegt werden. Somit liegt kein belastbarer Vergleich zur 
Kostensteigerung vor.  
Die Angaben zur Kostenteilung mit der KVB können nicht nachvollzogen werden, da 
den Unterlagen kein Kostenteilungsschlüssel beigefügt war. 
Die Kostenberechnung enthält eine hohe Anzahl von Pauschalen für Baukosten und 
Baunebenkosten (ca. 50%). Dies entspricht nicht der Qualität einer Kostenberech-
nung. Die Ermittlung der Pauschalen wurde in den Unterlagen nur teilweise erläutert. 
Zu diesen Kosten kann keine Aussage getroffen werden. 
Für Unvorhersehbares wurde ein Zuschlag von 10 % auf die Gesamtkosten berück-
sichtigt, ohne dass Risiken benannt wurden. Dem Projektstand „Entwurfsplanung“ 
entsprechend, können sich ohnehin bis zur Fertigstellung der Maßnahme Toleranzen 
von +/- 20 Prozent ergeben. Kostensteigerungen bis zum Bauende wurden durch 
einen Zuschlag von rund 1,9 Mio. € berücksichtigt. Bei dem Zuschlag handelt es sich 
um einen Erfahrungswert der Projektsteuerung. Die Annahme ist plausibel. 
Die Unterlagen sind insgesamt umfangreich und aussagekräftig. Auf die Kostenunsi-
cherheiten wird hingewiesen. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine 
grundsätzlichen Bedenken. 
Zwischenzeitlich wurde eine Bewirtschaftungsverfügung von 20 Kämmerei erlassen. 
Auf die Einhaltung der Auflagen wird verwiesen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke 
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 4 LP Süd

5945 Zeichen

M
M
M
MSchild
Schild
DFI
M
MSchild
M
M
Schild
DFI
HE-M 260
HE-M 260
x
x
HE-M 320
HE-M 320
HE-M 320
M2
M5
M7
M3
M4M6
HE-M 260
HE-M 260
HE-M 260
xx
x
HE-M 320
HE-M 340 HE-M 340
M8
M13 M11
M9M12
M10
FGU
FGU
FGUFGU
2,262,503,50
4,09
4,00
3,504,25
58
4,245,913,503,502,502,59 8135
2,612,503,50
7,45
4,20
3,23
2,58
4.40
4,492,20
4,00
1,4053,101,405
153,882,1753,102,175152,4315503,502,502,61
67153,21152,1753,102,175152,4315353,502,502,63
1,853,101,85
2,1753,102,175
2,651,9253,102,175
3,00
3,933,101,851,003,502,503,53
6,80
4,20
1,97
2,801,09
34
26
1,492,003,001,44
2,252,103,70
1515
1515
15
6,002,41
8,166,003,67
6,00
4,50
1515 14,826,002,74
1515 4,177,453,226,002,78
R4,00
R4,00
R2,00
5,471,65
1,20602,40
1,20602,40
1,68R3,00
2,40601,20
2,40601,201,73
1,925
1,65
152,4860
18,0013,00
1,505,00
9090
1,20601,80
2,00601,20
60
60,00
60,00
11,00
1,90
Anschluss Blatt 05.02
10,00
2,91
3,73
3,502,50152,76
2,44
2,502,00
1,505,0018,001,505,506,00
3,00
16,62 16,92
R4,00
5,50
1,20602,4010,00
10,00
A'A
Subbelrather Straße
Fridolinstraße
Subbelrather Straße
Merkensstraße
Försterstraße
Fridolinstraße
Försterstraße
Jessestraße
Ehrenfeldgürtel
Ladezone
Ladezone
Ladezone
Wurzelbrücken
3.2%
4.4%0+123.970300A
u = 0 mm(105.610)200A
u = 0 mm(739.000)100A
48.810 48.69049.527 49.527
≥79 cm Gesamtaufbau8 cm Mineralgemisch 8/1638 cm Mineralgemisch 0/45≥23 cm Frostschutzschicht 0/45
2 cm Pflanzebene SedumVegetationsmatte/ Nassansatz 150 g/m² 8 cm Vegetationsschicht(Mehrschichtsubstrat)Filtervlies 150 g/m²12 cm Asphalttragschicht AC 32 T N4 cm Asphaltdecke PMA 8 (lärmmindernd)61 cm Gesamtaufbau30 cm Frostschutzschicht
Oberbau gem. RStO 12/24Tafel 1, Zeile 3, BK 1,815 cm Schottertragschicht5 cm Brechsand/Splittgemisch 0/58 cm Gehwegplatten(Betonstein)30/30/8, alt Graphit, quer verlegt67 cm Gesamtaufbau14 cm Schottertragschicht 0/3240 cm Frostschutzschicht 0/45
3,3560 621,4053,10602,451534153,502,5015 1,405 155,0123,665,913,996,002,74
Querschnitt A-A'Station 0+739
BahnsteigBahnkörperBahnsteigFahrbahnGehweg
4 cm Brechsand/Splittgemisch 0/58 cm Gehwegplatten (Betonstein)30/30/8, alt Graphit, quer verlegt18 cm Schottertragschicht 0/32
Oberbau gem. RStO 12/24Tafel 6, Zeile 1, Pflaster
30 cm Gesamtaufbau
MWOBI EI 600/1100 , SH=43.450MWOB KR 2200/2450 , SH=42,860
3,79
Anschluss an Bestand
Katastergrenze
8,56
2,91
RichtungNordenRichtungNorden
4.0%
30 30
taktile Rippenplatten
45 MPa
5 cm Brechsand/Splittgemisch 0/58 cm Gehwegplatten (Betonstein)30/30/8, alt Graphit, quer verlegt67 cm Gesamtaufbau14 cm Schottertragschicht 0/3240 cm Frostschutzschicht 0/45
KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10dreireihig, bordbegleitend,nicht gebunden
KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10dreireihig, gebäudebegleitend,nicht gebunden
3030
7070
8 70
4.0% 45 MPa
1:1.5
1:1.5
SO +90 cmSO +90 cm
2,40
1,601,60
2,40
2,501,75
schematische Darstellung, Konkretisierung in LPh5
301,0780 MPa
120 MPa150 MPa45 MPa 120 MPa45 MPa
Bodenaustausch /Auffüllung Bodenaustausch /Auffüllung
45 MPa
1,99
schematische Darstellungdes Kanalanschlusses desStraßenablaufs,Konkretisierung in Lph5 /laufende Abstimmung StEB
90
90
r = ∞
r = ∞
15
80 MPa
80 MPa
2.0%
2.0%48.62748.627
2.0%
2.0%
2.5%
1.9%
2.5%
70
G-300SH=47,900
W-150SH=47,100
taktile Rippenplatten
NetCologne Stillg. G-300VodafoneTelekomStillg. StromStrom KVB KVB
FGU Typ Foster
45 MPa
4.0%
4.0%
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit EinträgenDatum / Unterschrift
freigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1
Plan-Nr.-
Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName
PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk
Maßstab:
Planstufe:
Bauwerk:
Datum: PhaseIndexStatus
Planart/ Inhalt:
------
Stadt KölnAmt 692/10Stadt KölnAmt 692/11Stadt KölnAmt 692/12
KVB AGStadt KölnAmt 66StEB
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Dezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin
GRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com
Bahnsteiganhebung Linie 56924112
ENTWURFSPLANUNG20.02.2025
20.02.2025
Übersicht:
20.02.202520.02.2025
Planung / Bestand
Verwaltung
Flurstücksgrenzemit FlurstücksnummerStadt- / KreisgrenzeGemarkungsgrenzeFlurgrenze470
Gehweg gepflastert gepl. / vorh.Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz gepl. / vorh.
Gleisachse Stadtbahn gepl.Straßenachse gepl.Fahrbahnrand  gepl.Randlinien Wege undBankettlinien gepl.
Radfahrstreifen imKnotenpunkt gepl.
2,50%TiefpunktQuerneigung der FahrbahnHochpunktPlanabschnitts- / Ausbaugrenzen
Besondere Bahnkörpergepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh.
Mobilstation gepl.
Schotterfläche gepl.  / vorh.
Neigungsbrechpunkt mitAngabe von Gefälle (-) undSteigung (+) in Prozent;Länge der Gefälle-/Steigungsstrecke,Halbmesser,Tangentenlänge
Rückbau68.738 mH = 99.196 m0.500 %0.500 %T = 30.000 m6000 mhTS = km = 44.343 m0+172.282
Sonstiges
Zeichenerklärung
Baum vorh. / entfälltBeleuchtungkörper gepl.
Weg wassergebunden-wegedecke gepl.
Wurzelbrücke gepl.FL-Mast gepl. / vorh. / entfällt
Rampe Bahnsteig gepl.  / vorh.Fahrradbügel
01 Süd - Haltestelle Subbelrather Str.Lageplan Süd6924111
JoFaPaEaJoFa
4VPLPE1 : 2500

Anlage 6 Stellungnahme 69 zur Stellungnahme RPA

3627 Zeichen

/ 2 
69 27.05.2025 
692/10  
 
 
Anlage 6 
Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamts zur vorgelegten Be-
schlussvorlage (0049/2025) für den Baubeschluss für die Bahnsteiganhebung der Hal-
testellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaumerstraße 
RPA-Nr. 143/21/10/25 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung zur Vorlage „Baubeschluss für 
die Bahnsteiganhebung der Haltestellen Subbelrather Straße / Gürtel und Nußbaumerstraße 
(0049/2025)“ eine Stellungnahme vom 20.05.2025 verfasst. Auf die wesentlichen Punkte 
wird durch die Fachdienststelle nachfolgend eingegangen: 
 
Anmerkungen RPA Stellungnahme Fachdienststelle 
Laut Beschlusstext soll die Durchführung 
der Maßnahme auf Grundlage des öffentli-
chen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) an die 
KVB übertragen werden. 
Die Durchführung der Gesamtmaßnahme, so-
wie die Gesamtprojektleitung liegt bei der Stadt 
Köln im Amt für Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau. Die KVB übernimmt laut Beschluss 
die Bauleistungen, die durch sie selbst geplant 
werden. Hierunter fallen z.B. die Fahrleitungen, 
Signaltechnik und Fahrmasten.  
Eine Übertragung an die KVB findet jedoch 
nicht statt.  
Es wurden mehrere Varianten untersucht. 
Letztendlich wurde sich für eine Minimalva-
riante (Variante M) entschieden. Es konnten 
aus dem Beschluss zur Festlegung der Va-
riante keine Unterlagen über die Höhe der 
Kosten der zur Ausführung kommenden Va-
riante „M“ vorgelegt werden. Somit liegt kein 
belastbarer Vergleich zur Kostensteigerung 
vor. 
Im Rahmen der Beschlussvorlage (Vorlagen-
Nr. 3118/2023) zur Festlegung der Variante 
auf Basis des erweiterten Planungsbeschlus-
ses (Vorlagen-Nr. 3358/2021) empfahl am 29. 
Januar 2024 die Bezirksvertretung Ehrenfeld 
dem Rat der Stadt Köln zu prüfen, ob die An-
hebung der Bahnsteige von den Verbesserun-
gen für den Fuß- und Radverkehr entkoppelt 
werden kann, um die barrierefreie Gestaltung 
der Haltestellen schnellstmöglich umzusetzen. 
Infolge dieser Empfehlung entwickelte die Ver-
waltung eine weitere Planungsvariante, die un-
ter der Bezeichnung „Minimalvariante“ (Vari-
ante M) bekannt ist.  
Nach Abwägung der technischen und finanziel-
len Aspekte entschied der Rat schließlich im 
Mai 2024, die „Variante M“ weiterzuverfolgen. 
Diese Planung sieht auf dem Gürtel stadtaus-
wärts in Richtung BAB 57 einen Fahrstreifen

- 2 - 
 
 
für den Kfz-Verkehr vor, während die Ver-
kehrsführung in Richtung Ehrenfeld unverän-
dert zweistreifig bleibt.  
Die Kosten waren vergleichbar mit der Vari-
ante A, würden sich um die Straßenarbeiten im 
östlichen Teil jedoch geringfügig verringern. 
Die Angaben zur Kostenteilung mit der KVB 
können nicht nachvollzogen werden, da den 
Unterlagen kein Kostenteilungsschlüssel 
beigefügt war. 
Die Kostenteilung mit der KVB erfolgt auf 
Grundlage der von der KVB zu erbringenden 
Gewerke. Eine „generelle“ Kostenteilung an-
hand eines Kostenteilungsschlüssel ist in dem 
Projekt nicht vorgesehen. 
Die Kostenberechnung enthält eine hohe 
Anzahl von Pauschalen für Baukosten und 
Baunebenkosten (ca. 50%). Dies entspricht 
nicht der Qualität einer Kostenberechnung. 
Die Ermittlung der Pauschalen wurde in den 
Unterlagen nur teilweise erläutert. Zu die-
sen Kosten kann keine Aussage getroffen 
werden. 
Die Leistungen werden in der späteren Ausfüh-
rungsplanung detailliert. Zusätzlich sind hier 
auch Kosten enthalten, wie z.B. archäologi-
schen Erkundungen, Kampfmittelsondierun-
gen, Bodenaustausch und Leitungsverlegun-
gen, die nicht genauer bestimmt werden kön-
nen. 
 
Diese Stellungnahme wurde am 28.05.2025 mit dem Rechnungsprüfungsamt abge-
stimmt.

Anlage 2 LP Mitte

5319 Zeichen

x
xx
x
x
HE-M 320
HE-M 320
HE-M 340
HE-M 340
M15
M16
M20M21
M22 M14M17
M18M19
2,612,503,504,20
2,58
4,492,20
4,00
2,501,80
2,502,503,25
5,694,002,60
1,802,50
4,00
2,90
1,50 4,20
3,232,10
2,651,9253,102,175
1,801,001,853,102,353,003,252,502,96
3,00
26
67
2,252,103,702,101,56
1,872,022,352,804,502,152,01
6,96
4,504,16
1,853,102,353,003,252,502,91
7,12
2,60
2,832,1753,102,1752,73502,43
R2,00
R2,00
R8,00
5,47
R9,00
1,65
1,65
2,40601,20
2,40601,20
1,20602,40
1,65
1,65
1,925
1,651,655,50
1515
2,1753,232,60
1,102,1011,00
1,20602,40
1,20602,40
474,437
1,261,557,14
Anschluss Blatt 05.01
Anschluss Blatt 05.03
1,40
9,80
10,20 4,20
3,00
18,00
1,10
18,00
R4,00
R5,501,503,00
1,50
3,00
1,20602,40 Försterstraße
Eichendorffstraße
Försterstraße
Eichendorffstraße
Ehrenfeldgürtel
Ladezone
Ladezone
Wurzelbrücken
Wurzelbrücken
B B'
stillg.W-100
48.13248.205
100A(890.000)u = 0 mm
200A(256.649)u = 0 mm
300A0+274.904
0.0%
2.0%
8.0%
Querschnitt B-B'Station 0+890
48.280
Oberboden (Bestand)Füllbodenca. 30 cm Oberboden1:1.5
1,601,853,102,20 2,3526,877,45 GehwegBahnkörper2,35 3,533,68152,09 8,752,842,50 Fahrbahn 15 153,0015 1,801010 Baumbeet (Bestand)Baumbeet
RichtungNordenRichtungWestenRichtungNorden
Gehweg 3,25
Katastergrenze
Anschluss an Bestand
4 cm Brechsand/Splittgemisch 0/58 cm Gehwegplatten (Betonstein)30/30/8, alt Graphit, quer verlegt18 cm Schottertragschicht 0/32
Oberbau gem. RStO 12/24Tafel 6, Zeile 1, Pflaster
30 cm Gesamtaufbau12 cm Asphalttragschicht AC 32 T N4 cm Asphaltdecke PMA 8 (lärmmindernd)61 cm Gesamtaufbau30 cm Frostschutzschicht
Oberbau gem. RStO 12/24Tafel 1, Zeile 3, BK 1,815 cm Schottertragschicht≥79 cm Gesamtaufbau8 cm Mineralgemisch 8/1638 cm Mineralgemisch 0/45≥23 cm Frostschutzschicht 0/45
2 cm Pflanzebene SedumVegetationsmatte/ Nassansatz 150 g/m² 8 cm Vegetationsschicht(Mehrschichtsubstrat)Filtervlies 150 g/m²
MWOB  2200/2450, SH=42.72023,41MWMA 600/1000, SH=43.180
Bordstein (Bestand)45 MPa
3030
KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10dreireihig, bordbegleitend,nicht gebunden
KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10dreireihig, gebäudebegleitend,nicht gebunden
1,025 67.5
1:1.5
7
301,07
120 MPa150 MPa45 MPa120 MPa45 MPa
45 MPa
45 MPa
schematische Darstellung, Konkretisierung in LPh5
8
r = ∞
r = ∞
80 MPa 48.37948.379
2.5%
2.5% 48.530
4.0%
1.6%
W-160SH=47,100G-300SH=47,100stillg.G-300TelekomStromNetcologneVodafoneColt KVB
45 MPa
4.0%
4.0%
schematische Darstellungdes Kanalanschlusses desStraßenablaufs,Konkretisierung in Lph5 /laufende Abstimmung StEB
5 cm Deckschicht 0/5der wassergebundenen Wegedecke30 cm Gesamtaufbau8 cm dynamische Schicht 0/1617 cm Schottertragschicht 0/32
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit EinträgenDatum / Unterschrift
freigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1
Plan-Nr.-
Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName
PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk
Maßstab:
Planstufe:
Bauwerk:
Datum: PhaseIndexStatus
Planart/ Inhalt:
------
Stadt KölnAmt 692/10Stadt KölnAmt 692/11Stadt KölnAmt 692/12
KVB AGStadt KölnAmt 66StEB
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Dezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin
GRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com
Bahnsteiganhebung Linie 56924112
ENTWURFSPLANUNG20.02.2025
20.02.2025
Übersicht:
20.02.202520.02.2025
Mitte - Strecke
Planung / Bestand
Verwaltung
Flurstücksgrenzemit FlurstücksnummerStadt- / KreisgrenzeGemarkungsgrenzeFlurgrenze470
Gehweg gepflastert gepl. / vorh.Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz gepl. / vorh.
Gleisachse Stadtbahn gepl.Straßenachse gepl.Fahrbahnrand  gepl.Randlinien Wege undBankettlinien gepl.
Radfahrstreifen imKnotenpunkt gepl.
2,50%TiefpunktQuerneigung der FahrbahnHochpunktPlanabschnitts- / Ausbaugrenzen
Besondere Bahnkörpergepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh.
Mobilstation gepl.
Schotterfläche gepl.  / vorh.
Neigungsbrechpunkt mitAngabe von Gefälle (-) undSteigung (+) in Prozent;Länge der Gefälle-/Steigungsstrecke,Halbmesser,Tangentenlänge
Rückbau68.738 mH = 99.196 m0.500 %0.500 %T = 30.000 m6000 mhTS = km = 44.343 m0+172.282
Sonstiges
Zeichenerklärung
Baum vorh. / entfälltBeleuchtungkörper gepl.
Weg wassergebunden-wegedecke gepl.
Wurzelbrücke gepl.FL-Mast gepl. / vorh. / entfällt
Rampe Bahnsteig gepl.  / vorh.FahrradbügelLageplan Mitte02 006924111
JoFaPaEaJoFa
VPLPE1 : 250
Wurzelbrücke mit Pflaster
Flexible Baumscheibe
Blindenleitsystemauf Wurzelbrücke
0

Anlage 3 LP Nord

5941 Zeichen

M
M
M
MSchild
SchildM
M
M
MSchild
Schild
DFI
DFI
MS-H 400/20
HE-M 320
x
HE-M 320
HE-M 320
x
HE-M 320
M30
M35 M34
M37
M41M40 M39
M42 M43M44
M31
M33
M36
M32
HE-M 260
x
x
x
HE-M 320
MS-H 400/20
MS-H 400/20
x
M22
M24
M25
M27 M23
M26
M29M28
ELT
L&I Signal
FGU
FGU
FGUFGU
3,222,503,253.505,914,6039,9350
4,00
1,505,00 4,20
75
12,00
3,231,505,00
2,393,01
18,00
2,41
2,86
3,252,50
67
742,68
2,24
2,24
1,80
2,63
2,60
2,832,1753,102,1752,73502,43
502,293,102,1752,73503,252,502,39
2,554,482,51
2,43
1,33
4,58
R2,00R4,00
R1,00 2,40601,20
2,18
1,655,50
1515
1,65
2,7150
90
90
1,20602,40
2,731,802,602,902,92
2,424,54
4,522,43
1,731,502,153,082,94
3,05
474,437
1,702,252,344,75 60,00
60,00
1,8511,00
3,61
12,00
Anschluss Blatt 05.02
199.100800gon
BA
BW
BW UEUA
199.100800gon
200.899200
gonBA
BE 0,16,353,013,02R15,00
1,29
1,40
6,00
1,4053,101,405
2,34
1,31
18,00 18,00
18,00
3,863,07
3,251,503,100,903,17
4,25452,052,42
1,502,75
2,98
R3,50
C C'
Nußbaumerstraße
Röntgenstraße
Parkgürtel Ehrenfeldgürtel
Nußbaumerstraße
Ladezone
Wurzelbrücken
Wurzelbrücken
Wurzelbrücken
FGU auf Wurzelbrücke befestigenoder auf Stelzen im Boden gründen
100A(1025.000)u = 0 mm
200A(391.614)u = 0 mm
300A0+409.9665.0%
2.5%
8.1%
Querschnitt C-C'Station 1+025
2,001,40560 653,101,405602,45 5,3528,475,914,00 BahnsteigBahnkörperBahnsteig 501,20 10 4,93155,081535153,25151,63 5,752,382,50Fahrbahn
RichtungNordenRichtungNorden / Osten
Wurzelbrücken
Gehweg Baumbeet (Bestand)
Katastergrenze
12 cm Asphalttragschicht AC 32 T N4 cm Asphaltdecke PMA 8 (lärmmindernd)61 cm Gesamtaufbau30 cm Frostschutzschicht
Oberbau gem. RStO 12/24Tafel 1, Zeile 3, BK 1,815 cm Schottertragschicht4 cm Brechsand/Splittgemisch 0/58 cm Gehwegplatten (Betonstein)30/30/8, alt Graphit, quer verlegt18 cm Schottertragschicht 0/32
Oberbau gem. RStO 12/24Tafel 6, Zeile 1, Pflaster
30 cm Gesamtaufbau ≥79 cm Gesamtaufbau8 cm Mineralgemisch 8/1638 cm Mineralgemisch 0/45≥23 cm Frostschutzschicht 0/45
2 cm Pflanzebene SedumVegetationsmatte/ Nassansatz 150 g/m² 8 cm Vegetationsschicht(Mehrschichtsubstrat)Filtervlies 150 g/m²
Oberboden (Bestand)
MWOB 2200/2450, SH=42.58023,58MWMA 600/1000 , SH=42.980
Anschluss an Bestand
Bordstein (Bestand)
3030
taktile Rippenplattentaktile Rippenplatten
45 MPa 45 MPa
5 cm Brechsand/Splittgemisch 0/58 cm Gehwegplatten (Betonstein)30/30/8, alt Graphit, quer verlegt67 cm Gesamtaufbau14 cm Schottertragschicht 0/3240 cm Frostschutzschicht 0/45
KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10dreireihig, bordbegleitend,nicht gebunden
KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10dreireihig, gebäudebegleitend,nicht gebunden
30 30
7070
7070
4.0%1:1.5
1:1.5
15
SO +90 cmSO +90 cm
1,601,75
2,40
1,602,85
301,07 120 MPa45 MPa
120 MPa150 MPa45 MPa
45 MPa
an BaumstammvariabelanpassbaresAluminiumrost
Auffüllung / ggf.Bodenaustausch
90
90
8 seitliche Abdeckung
15 0
r = ∞
r = ∞
47.705
2.0%48.605
2.0%48.605
2.0%47.705
2.5%
2.0%80 MPa
80 MPa
2.5%
2.5%47.789
schematische Darstellung, Konkretisierung in LPh5
4.0%G-300SH=46,800W-150SH=46,400StromColtVodafoneTelekomNetCologneStillg. G-300LSA LSAKVBKVB
45 MPa
4.0%
4.0%
schematische Darstellungdes Kanalanschlusses desStraßenablaufs,Konkretisierung in Lph5 /laufende Abstimmung StEB
5 cm Deckschicht 0/5der wassergebundenen Wegedecke30 cm Gesamtaufbau8 cm dynamische Schicht 0/1617 cm Schottertragschicht 0/32
03
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
Stadt KölnAmt 69freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit EinträgenDatum / Unterschrift
freigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt Köln Amt 692Stadt Köln Amt 692/1
Plan-Nr.-
Planverfasser/in :gepr.gez.bearb.DatumName
PlantypGewerkBauwerksnummerNummerTeilbauwerk
Maßstab:
Planstufe:
Bauwerk:
Datum: PhaseIndexStatus
Planart/ Inhalt:
------
Stadt KölnAmt 692/10Stadt KölnAmt 692/11Stadt KölnAmt 692/12
KVB AGStadt KölnAmt 66StEB
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Dezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin
GRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com
Bahnsteiganhebung Linie 56924112
ENTWURFSPLANUNG20.02.2025
20.02.2025
Übersicht:
20.02.202520.02.2025
Nord - Haltestelle Nußbaumerstr.
Planung / Bestand
Verwaltung
Flurstücksgrenzemit FlurstücksnummerStadt- / KreisgrenzeGemarkungsgrenzeFlurgrenze470
Gehweg gepflastert gepl. / vorh.Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz gepl. / vorh.
Gleisachse Stadtbahn gepl.Straßenachse gepl.Fahrbahnrand  gepl.Randlinien Wege undBankettlinien gepl.
Radfahrstreifen imKnotenpunkt gepl.
2,50%TiefpunktQuerneigung der FahrbahnHochpunktPlanabschnitts- / Ausbaugrenzen
Besondere Bahnkörpergepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh.
Mobilstation gepl.
Schotterfläche gepl.  / vorh.
Neigungsbrechpunkt mitAngabe von Gefälle (-) undSteigung (+) in Prozent;Länge der Gefälle-/Steigungsstrecke,Halbmesser,Tangentenlänge
Rückbau68.738 mH = 99.196 m0.500 %0.500 %T = 30.000 m6000 mhTS = km = 44.343 m0+172.282
Sonstiges
Zeichenerklärung
Baum vorh. / entfälltBeleuchtungkörper gepl.
Weg wassergebunden-wegedecke gepl.
Wurzelbrücke gepl.FL-Mast gepl. / vorh. / entfällt
Rampe Bahnsteig gepl.  / vorh.Fahrradbügel
6924112Lageplan Nord03
JoFaPaEaJoFa
4VPLPE1 : 2500

Beratungsverlauf (4)

24.06.2025 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0049/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.06.2025
Erstellt
08.01.2025 09:18