V/0635/2020
43. Änderung des FNP - Bebauungsplan Nr. 604 - Entwürfe zur Offenlegung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0635-2020-Anlage-3-Begruendung-Bebauungsplan
133934 Zeichen
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand/ Seite 1 von 53 Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0635/2020 Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604: Loddenheide – Albersloher Weg 198 Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 3 3.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 4 3.3 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 4 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 6. Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 5 6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5 6.2 Art der baulichen Nutzung ........................................................................................................... 6 6.3 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................................................ 7 6.4 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen........................................................................ 7 6.5 Gestaltung des Baukörpers / Werbeanlagen .............................................................................. 7 6.6 Verkehrliche Erschließung und Stellplätze .................................................................................. 8 6.7 Anpflanzung und Begrünung ....................................................................................................... 8 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ........................................................................... 9 6.7 Immissionsschutz ........................................................................................................................ 9 6.8 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................. 9 6.9 Denkmalschutz / Archäologie ...................................................................................................... 9 7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 10 8. Raumordnerische und städtebauliche Einordnung des Vorhabens .................................................... 10 8.1 Ergebnisse der Auswirkungsanalyse ........................................................................................ 10 8.2 Übereinstimmung mit den Vorgaben der Landesplanung ......................................................... 14 8.3 Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster ................. 15 9. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 16 9.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 16 9.2 Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 21 9.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 24 9.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 27 9.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 27 9.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 31 9.4.3 Boden .............................................................................................................................. 38 9.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 40 9.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 42 9.4.6 Landschaft ....................................................................................................................... 44 9.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 46 9.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 46 9.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 47 9.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 47 9.6 anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 47 9.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 47 9.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 48 10. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 51 10.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich ............................................................................ 51 10.2 sonstige Umweltbelange: verbleibende Auswirkungen ............................................................. 52 11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 53 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 2 von 53 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Auf dem Grundstück Albersloher Weg 198, im Gewerbegebiet „Loddenheide“ in Münster, planen die Löwengrund Immobilen GmbH (Würzburg) und die Kleinpoppen Projekte e.K. (Solingen) ein Möbelhaus („MÖMAX“) mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 7.000 m², wobei der Anteil zentrenrelevanter Sortimente bei maximal 700 m² (10 %) liegen wird. Zusät zlich ist ein Restaurant auf einer Fläche von ca. 380 m² (Gastraum einschl. Nebenflächen) geplant. Hierfür ist seitens der Stadt Münster die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB beabsichtigt. Notwendig ist zusätzlich die 43. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes. Am 14.03.2018 hat der Rat der Stadt Münster die Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes beschlossen. Hiernach liegt der Planstandort innerhalb des Sonderstandortes „Loddenheide“. Damit und unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Landesent wicklungsplans NRW 2019 ist der Standort als Entwicklungsstandort für nicht - zentrenrelevanten Einzelhandel vorgesehen. Mit der Ansiedlung eines Möbelmarktes in der benannten Größenordnung soll ein re gional ausstrahlender Möbelanbieter das Angebot in diesem Segment innerhalb des Oberzentrums Münster sinnvoll erweitern. 2. Geltungsbereich Der Projektstandort befindet sich im Gewerbegebiet „Loddenheide“ im südwestlichen Münsteraner Stadtgebiet. Das Areal liegt zwischen dem östlich verlaufenden Albersloher Weg und dem westlich gelegenen Dag- Hammarskjöld-Weg. Südlich der Fläche verläuft der Willy - Brandt-Weg. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster vom 14.03.2018 wird die Fläche dem Sondersta ndort „Loddenheide“ zugewiesen. Im Umfeld des Plangebiets sind bestehende g ewerbliche und industrielle Nutzungen vorhanden, in direkter Nachbarschaft befinden sich zudem weitere großflächige Einzelhandelsbetriebe. Verkehrstechnisch ist das Areal über den unmittelbaren Anschluss an die Hauptverkehrsachse Albersloher Weg zwischen der Münsteraner Innenstadt und den südöstlichen Siedlungsstrukturen des Großraums Münster sowie der nahe gelegenen Anschlussstelle an die B 51 gut angebunden. Das Plangebiet liegt i nnerhalb des Flurstücks 385 der Flur 178 in der Gemarkung Münster. Es umfasst eine Gesamtfläche von ca. 14.200 m². Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 3 von 53 Abbildung 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.604 (Luftbild: Geobasis NRW) 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Die räumliche Entwicklung der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat sich nach den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsplans LEP NRW in der novellierten Fassung vom 23.07.2019 auszurichten. Entsprechend den im Rahmen der Bauleitplanung zu beachtenden Zielen der Raumordnung sind die unter Pkt. 6.5 des Landesentwicklungsplans getroffenen Ziele und Grundsätze für den großflächigen Einzelhandel zu beachten. Gem. Ziel 6.5- 1 sind Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen zulässig. Die geplante Festsetzung des Plangebiets mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ und der Art der zulässigen Nutzung „Möbelhaus/Möbelmitnahmemarkt“ entspricht dem Ziel 6.5 -1, da das Plangebiet im regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) liegt. Die be absichtigte Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604 stimmt mit der Zielset zung der Regionalplanung überein. Die Darlegung der weitergehenden zu beachtenden Ziele und Grundsätze des LEP im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines großflächigen Möbelfachmarkts erfolgt unter Pkt. 8 .2 dieser Begründung. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 4 von 53 3.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster wird der Vorhabenbereich als Gewerbegebiet dargestellt. Nördlich angrenzend stellt der Flächennutzungsplan Sondergebietsflächen dar. Die Verkehrsachse Albersloher Weg östlich der Projektfläche wird als Schienen- und Straßenweg dargestellt. Östlich dieser Verkehrsachse ist eine Grünfläche mit Kleingärten dargestellt. Unmittelbar südlich des Vorhabenareals wird eine Mischfläche und unmittelbar an der Fläche vorbeiführend in ost -westlicher Richtung eine Richtfunktrasse dargestellt. Durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplans, die im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt wird, soll der bisher als GE dargestellte Bereich zu einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten“ (SO EH-NZK) umgewidmet werden. Durch die Darstell ung des Änderungsbereichs als „Sondergebiet EH -NZK“ soll in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts die Ansiedlung von groß flächigen Verkaufsflächen im Möbelsegment ermöglicht werden. Im Zuge der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts 2018 wurde für das Oberzentrum Münster ein Entwicklungspotenzial im langfristigen Bedarfsbereich Möbel ermittelt. 3.3 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Das Plangebiet befindet sich innerhalb des seit dem 06.02.1998 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 404 „Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen“ mit einer 1. Änderung vom 27.10.2000. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Gewerbegebiet festgesetzt, das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer zwingenden Zweigeschossigkeit sowie einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6 festgesetzt. Weitere Festsetzungen sind eine Dachneigung von 0° bis 25° sowie eine maximale Bauhöhe von 10,0 m. Ausgeschlossen werden zudem die Betriebsarten der Abstandsklassen I – VI des Abstandserlasses NRW. Randlich im Osten ist eine Grünfläche entlang des Albersloher Weges festgesetzt. Der Bebauungsplan enthält außerdem den Hinweis, dass auf dieser Grünfläche ein Anschlussgleis geplant ist. 4. Räumliche und strukturelle Situation Derzeit wird das Planareal von der Firma T opraks Gastro GmbH genutzt, die dort in den Räumlichkeiten des ehemaligen Praktiker -Baumarkts einen Gastronomiegroßhandel betreibt. Im sü döstlichen Teil der Fläche befindet sich das Betriebsgebäude und direkt daran anschließend im südwestlichen Bereich ein Lager. Im nördlichen Bereich des Grundstücks befinden sich mit d irekter Anbindung an den Albersloher Weg die zugeordneten Stellplatzflächen. Die Fläche ist vollständig überbaut bzw. versiegelt. Lediglich auf der Stellplatzfläche befinden sich in schmalen Baumbeeten einige Bäume. Das Plangebiet wird im Osten von dem als Landesstraße L 586 klassifizierten und mehrspurig ausgebauten Albersloher Weg durch einen Grünstreifen getrennt. Innerhalb des Grünstreifens verläuft aktuell noch ein stillgelegtes Bahnanschlussgleis. Unmittelbar nördlich und nordwestlich des Vorhabenstandorts s chließen die Flächen des Marktkauf SB-Warenhauses inkl. arrondierender Einzelhandels -, Dienstleistungs - und Gastronomiebetriebe und der Hellweg Bau- und Gartenfachmarkt an. Weiterhin ist auf den Garten -/Pflanzenfachmarkt Blumen Risse hinzuweisen, der sich südwestlich des Vorhabenstandorts am Bertha -von-Suttner-Weg Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 5 von 53 befindet. Diese großflächigen Einzelhandelseinrichtungen liegen – wie auch das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 604 – insgesamt innerhalb des Sonderstandorts Loddenheide entsprechend den Festlegungen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts der Stadt Münster. Unmittelbar südlich bzw. südöstlich angrenzend an das Vorhabena real liegen bislang noch unbebaute Gewerbegrundstücke, die ebenfalls im abgegrenzten B ereich des Sonderstandorts Loddenheide liegen. Das Erscheinungsbild des Plangebiets und des vor beschriebenen Umgebungsbereichs wird insgesamt durch die großflächigen Gebäude des SB-Warenhauses und der Fachmärkte mit den ebenfalls großflächigen Stellplatz anlagen bestimmt. Gliedernde Grünstrukturen sind in diesem Bereich des Gewerbeparks Loddenheide nicht vorhanden. 5. Planungsziele Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung und Erweiterung des vorhandenen Gebäudebestandes für einen Möbelmarkt. Für das derzeit durch einen Gastronomiegroßhandel genutzte Grundstück besteht die konkrete Absicht zur Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes durch An- und Umbau des zweigeschossigen Bestandsgebäudes. Auf dem ca. 14.200 m² umfassenden Grundstück plant die XXXLutz-Gruppe ein Trendmöbelhaus Mömax mit ca. 7.000 m² Verkaufsfläche und einem Restaurant auf ca. 380 m². Zusätzlich soll ein Anbau für das Lager erfolgen. Im Zuge dieser Umstrukturierung besteht weiterhin die Zi elsetzung, den Standort durch eine ansprechende architektonische Gestaltung des Gebäudebestandes aufzuwerten. Ergänzend sollen durch Begrünungsmaßnahmen positive ökologische und klimatische Effekte erzielt werden. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 604 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Möbel fachmarkts geschaffen werden. Die wesentlichen Planungsinhalte des auf der Grundlage der 43. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellenden Bebauungsplans werden nachfolgend dargelegt. Der geplante Möbel fachmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von 7.000 m² umfasst ein klassisches Möbelhausangebot auf einer Verkaufsfläche von 6.300 m². Dieses Möbelang ebot ist g emäß der Münsteraner Sortimentsliste insgesamt dem nicht zentrenrelevanten und nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortiment zuzuordnen. Ergänzt wird das Angebot durch zentrenrelevante Randsortimente mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 700 m². Der Verkauf soll in einem zweigeschossigen Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 7.280 m² und einer Höhe von 12 m stattfinden. Hierzu soll das Bestandsgebäude größtenteils wiederverwendet werden. Dem Verkaufsbereich ist ein vorgelagertes Restaurant mit einer Bruttogrundfläche von ca. 380 m² (Gastraum 150 m²) geplant. Neben dem Gebäude ist ein Lager mit ggf. 3 Geschossen ( davon ein Kellergeschoss) geplant. Im rückwärtigen Bereich, im Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 6 von 53 südwestlichen Teil des Grundstücks, ist die Verladezone angeordnet. Die Frontseite mit der Eingangszone ist, wie auch beim bestehenden Gebäude, nach Nordwesten ausgerichtet. Vorgelagert sind 142 ebenerdige Stellplätze, dies entspricht in etwa dem Stellplatzschlüssel von 1 Stpl./50 m² Verkaufsfläche. Die verkehrliche Erschließung des Möbelhaus -Standorts erfolgt (ebenfalls entsprechend der Bestandssituation) über die vorhandene Anbindung an den Albersloher Weg. Die gegebene Grundstückssituation erlaubt keine großzügigen Begrünungsmaßnahmen. Lediglich im Bereich der Stellplatzfläche und am nördlichen Grundstücksrand sind Baum - bzw. Strauchpflanzungen möglich und vorgesehen. 6.2 Art der baulichen Nutzung Gemäß § 12 Abs. 3 BauGB ist die Gemeinde bei der Bestimmung der Zulässigkeit von Vorhaben nicht an die Festsetzungen nach § 9 BauGB und die Festsetzungsbestimmungen der Baunutzungsverordnung gebunden. Das zulässige Vorhaben wird daher auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes unmittelbar ohne Bezug zu einer Baugebietskategorie gemäß der BauNVO festgesetzt. Als Zweckbestimmung und zulässiges Vorhaben wird „großflächiger Einzelhandel sbetrieb“ festgesetzt. Als Art der baulichen Nutzung wird die Zulässigkeit eines Möbelhauses / Möbelmitnahmemarktes festgesetzt. Auch ohne direkte Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gem. § 11 Abs. 3 BauNVO ist zu prüfen, ob von dem geplanten Vorhaben Auswirkungen i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO zu erwarten sind. Dies gilt insbesondere für mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinde (siehe unten Pkt. 8). Es wird eine maximal zulässige Verkaufsfläche in Höhe von 7.000 m² festgesetzt. Zusätzlich ist eine Gastronomienutzung (Gastraum ohne Nebenflächen) von 150 m² zulässig. Der Festsetzung einer maximalen Gesamtverkaufsfläche und einer Sortimentsstruktur liegt eine Auswertungsanalyse der BBE Handelsberatung GmbH vom Juli 2019 zugrunde, in der mögliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in Münster sowie in den Umlandgemeinden im Einzugsgebiet des Möbelmitnahmemarktes untersucht wurden. Nach der Münsteraner Sortimentsliste besteht das Kernsortiment des Möbelmitnahmemarktes aus nicht-zentrenrelevanten Sortimenten und ist auf eine zulässige Verkaufsfläche von maximal 6.300 m² begrenzt. Hiervon entfällt eine maximal zulässige Verkaufsfläche von 5.800 m² auf das Sortiment Möbel, Küchen. Für das Sortiment Bettwaren (inkl. Matratzen, Lattenroste) wird eine maximal zulässige Verkaufsfläche von 250 m² und für das Sortiment Farben, Tapeten, Bodenbeläge, Teppiche, Rollos, Markisen von 800 m² festgesetzt. Die maximal zulässige Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsortimente ist gemäß der Münsteraner Sortimentsliste auf 10 % der Gesamtverkaufsfläche begrenzt. Somit ist die maximal z ulässige Verkaufsfläche zentrenrelev anter Randsortimente auf 700 m² festgesetzt. Das Hauptsortiment bildet mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 330 m² das Sortiment Glas, Porzellan, Keramik (GPK), Haushaltswaren, Deko -/Geschenkartikel. Das Sortiment Haus- und Heimtextilien wird auf eine maximal zulässige Verkaufsfläche von 300 m² und Lampen, Leuchten von 200 m² begrenzt. Die genannten zulässigen Verkaufsflächen der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 7 von 53 Einzelsortimente stellen Maximalwerte dar. Die Summe aller zentrenrelevanten Sortimente darf jedoch eine Gesamtverkaufsfläche von 700 m² nicht überschreiten. Die Ergebnisse der Auswirkungsanalyse werden unter Punkt 8 dieser Begründung dargelegt. 6.3 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grundflächenzahl GRZ und die zulässige Höhe der baulichen Anlagen als Höchstgrenze bestimmt. Die Grundflächenzahl GRZ wird auf den Wert von 0,8 entsprechend der Obergrenze von § 17 Abs. 1 BauNVO festgelegt. In Anwendung des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO darf die GRZ ausnahmsweise für die Stellplatzflächen mit ihren Zufahrten bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden. Die ausnahmsweise Überschreitung der Obergrenze wird erforderlich, um den erforderlichen Stellplatzbedarf des Möbelhauses auf dem Grundstück bewerkstelligen zu können. Dies ist vorliegend gerechtfertigt, da bereits in der Bestandssituation das Grundstück nahezu vollständig durch Gebäude sowie Stellplatz - und Fahrflächen versiegelt ist. Die zulässige Gebäudehöhe wird entsprechend den Festlegungen im Vorhaben- und Erschließungsplan für das Hauptgebäude a uf 12,15 m begrenzt. Für das geplante Lagergebäude im südwestlichen Grundstücksbereich wird eine max. zulässige Höhe von 14,50 m festgesetzt. Als Bezugspunkt für diese Höhenfestsetzung wird die Höhe eines eingemessenen Kanaldeckels im Zufahrtsbereich zum Vorhabengrundstück mit 55,93 Metern über Normalhöhennull (m ü. NHN) bestimmt. Der Bezugspunkt ist in der Planzeichnung dargestellt. In den Ansichten als Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans sind geringfügig niedrigere Gebäudehöhen dargestellt. Die hiervon nach oben abweichenden maximal zulässigen Gebäudehöhen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan erlauben einen angemessenen Spielraum bei der endgültigen Höhenbestimmung in der Ausführungsplanung. 6.4 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Für die Festsetzung einer Bauweise besteht kein städtebauliches Erfordernis, da die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück unter Wahrung ausreichender Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken durch die überbaubare Fläche festgelegt ist. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen nach § 23 Abs. 1 BauNVO festgesetzt. Diese nehmen die Gebäudekubatur des geplanten Möbelhauses auf, wobei ein angemessener Spielraum für die weitere Entwurfs - und Ausführungsplanung des Gebäudes belassen wird. 6.5 Gestaltung des Baukörpers / Werbeanlagen Die Fassade des ehemaligen Praktiker-Baumarkts besteht aus Betonfertigteilelementen. Mit der Umnutzung des Gebäudes erfährt das äußere Erscheinungsbild eine deutliche gestalterische Aufwertung. Der regionalen Bautradition des Münsterlandes entsprechend erhält das Gebäude eine Klinkerfassade aus hellrotem Klinker. Die Klinkerfassade wird allseitig ausgeführt, also auch in den rückwärtigen, nicht unmittelbar vom Albersloher Weg aus einzusehenden Fassadenabschnitten. Die vorhandenen und außen liegenden tragenden Stützen des Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 8 von 53 Gebäudes bleiben als vertikal gliederndes Element weiterhin sichtbar und heben sich in einem dunkelgrauen Farbton von der Klinkerfassade ab. Der Eingangsbereich im nordös tlichen Eckbereich mit Aus richtung zum Albersloher Weg erhält eine großzügige G lasfassade. Betont wird der Eingangsbereich durch ein horizontales Vordach, welches sich in der Dimensionierung in die Proportionen des Gesamtgebäudes einfügt. Bestandteil des Fassadenkonzepts sind auch die Werbeanlagen. Diese beschränken sich auf die Anbringung des Firmenlogos an das vor erwähnte Vordach sowie auf die südöstliche Fassadenecke (Albersloher Weg mit Blickrichtung aus Süden). Darüber hinaus ist im Bereich der Eingan gszone die Anbringung einer Großwerbetafel vorgesehen. Die vorgenannten Werbeanlagen werden insgesamt unterhalb der Attika angebracht, Werbeanlagen oberhalb der Attika oder auf dem Dach sind ausgeschlossen. Das Fassadenkonzept wurde dem Beirat für Stadtges taltung in seiner Sitzung am 10.03.2020 vorgestellt und wurde von diesem begrüßt und zur Umsetzung empfohlen. Die im Vorhaben- und Erschließungsplan enthaltenen Fassadenansichten sind Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und somit verbindlich. Weitergehende Details zur äußeren Gestaltung des Baukörpers können in dem abzuschließenden Durchführungsvertrag geregelt werden. 6.6 Verkehrliche Erschließung und Stellplätze Wie bereits oben dargelegt, ist das Plangebiet an den Albersloher Weg angebunden. Es wurde in einer verkehrlichen Ersteinschätzung untersucht, ob das zu erwartende Verkehrsaufkommen des Möbelmarktes leistungsgerecht an den Albersloher Weg angebunden werden kann. Hierbei wurde das Verkehrsaufkommen des früher hier ansässigen Baumarkts mit dem künftig zu erwartenden Verkehrsaufkommen des Möbelmarktes abgeglichen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das mittlere Pkw -Verkehrsaufkommen der Kunden des Möbelmarkts bei ca. 520 Fahrzeugen pro Tag (montags bis freitags) und damit deutlich unter halb des Verkehrsaufkommens des früheren Baumarktes mit ca. 1.645 Fahrzeugen pro Tag liegt. Auf eine explizite Ermittlung des samstäglichen Verkehrsaufkommens wurde verzichtet, da samstags das Verkehrsaufkommen auf dem Albersloher Weg geringer als an Wochentagen ist, so dass grundsätzlich eine höhere Kapazität für die ausfahrenden Fahrzeuge aus dem Plangebiet zur Verfügung steht. Im Vorhabengebiet werden insgesamt 142 Stellplätze errichtet . Dies entspricht einem Stellplatzschlüssel von 1 St. / 50 m² Verkaufsfläche und somit einem Stellplatzangebot, welches erfahrungsgemäß bei Möbelmärkten hinreichend ist. Von dem Gesamtangebot an Stellplätzen werden 6 Stellplätze in unmittelbarer Eingangsnähe als Behindertenstellplätze angelegt . Die im rückwärtigen Bereich i m Südosten angelegten 11 Stellplätze sind als Mitarbeiterstellplätze vorgesehen. 6.7 Anpflanzung und Begrünung Wie bereits oben dargelegt, ist das Bestandsgrundstück nahezu vollständig durch Gebäude, Stellplätze und Zu- und Umfahrten versiegelt. Da die gr undsätzliche Gebäude- und Stellplatzsituation beibehalten wird, sind großzügige Begrünungsmaßnahmen im Zuge der Umstrukturierung auch weiterhin nicht möglich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 9 von 53 Im Sinne des Verbesserungsgebotes ist zur grünordnerischen Aufwertung jedoch eine weitergehende Begrünung der Stellplatzfläche vorgesehen. Es erfolgt hierzu die Festsetzung, dass je 6 Stellplätze ein mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen ist. Weitergehend wird bestimmt, dass die Baumbeete je Baum eine Mindestgröße von 6 m² und eine Mindestbreite von 2 m aufweisen müssen, um für Wachstum und Vitalität des Baumes einen hinreichend großen Lebensraum zu sichern. Weiterhin wird für das neu zu errichtende Lagergebäude im Südwesten eine flächendeckende extensive Dachbegrünung festgesetzt. Dies wirkt sich positiv auf das Kleinklima (Minderung des Aufheizeffekts), die Verzögerung des Niederschlagswasserabflusses und den Lebensraum für Insekten aus. Der Vorhabenträger hat durch einen statischen Nachweis dargelegt, dass eine nachträgliche Dachbegrünung des Bestands gebäudes mit erheblichen baulichen Veränderungen verbunden wäre. Die zusätzliche Last einer extensiven Dachbegrünung würde eine Verstärkung aller Pfetten und Hauptträger sowie des Trapezbleches erfordern. Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen wird daher auf die Festsetzung einer Dachbegrünung des Bestandsgebäudes verzichtet. 6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur Die Ver - und Entsorgung des Plangebiets ist auch weiterhin durch den Anschluss an die vorhandenen technischen Infrastru ktureinrichtungen gewährleistet. Die Versorgung mit elektrischer Energie seitens der münsterNETZ GmbH erfolgt über eine private Trafostation, der Bau einer Ortsnetzstation auf einem separaten Grundstück des Versorgers ist daher nicht erforderlich. Ein Erfo rdernis zum Ausbau technischer Infrastruktureinrichtungen ist nicht gegeben. 6.7 Immissionsschutz Aufgrund der Lage des Planvorhabens innerhalb eines großräumigen Gewerbegebiets ist die schalltechnische Empfindlichkeit niedrig. Durch die Anlieferungssituation auf der südwestlichen Grundstücksecke bedarf es allerdings einer fachgutachterlichen Überprüfung, ob bei einer Ausschöpfung des zulässigen Immissionsrichtwerts nach der TA Lärm auf dem benachbarten – bislang unbebauten Gewerbegrundstück – es zu Immissionskonflikt kommen kann und welche Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsrichtwerts in diesem Falle erforderlich wären. 6.8 Altlasten / Altstandorte Das Plangebiet liegt im Bereich der im städtischen Altlast -/Verdachtsflächenkataster geführten Fläche 841. Hierbei handelt es sich um einen Altstandort (Filterbauindustrie). Im Rahmen der früheren Umnutzung wurden bereits bodenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt und Teilflächen saniert. Nach Auskunft der Unteren Bodenschutzbehörde ist die geplante Nutzung möglich. Erforderliche technische Sicherungs - und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragsverfahren festgelegt. 6.9 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Vorhabengebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weder denkmalgeschützte Gebäude noch Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 10 von 53 NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (k ulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. 7. Flächenbilanz Vorhabenfläche davon überbaubare Fläche: 6.270 m2 14.190 m2 100 % Gesamtfläche 14.190 m2 100 % Tabelle 1: Flächenbilanz 8. Raumordnerische und städtebauliche Einordnung des Vorhabens 8.1 Ergebnisse der Auswirkungsanalyse Großflächiger Einzelhandel kann sich auf die Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche (Haupt- und Nebenzentren) einer Gemeinde und Region auswirken. Daher müssen raumordnerische und städtebauliche Konsequenzen, die sich aus der Ansiedlung eines großflächigen Ei nzelhandels ergeben, analysi ert und bewertet werden. Aus diesem Anlass wurde seitens der BBE Handelsberatung GmbH eine absatzwirtschaftliche und städtebauliche Analyse und Bewertung des geplanten Vorhabens als Auswirkungsanalyse vorgenommen. Das Vorhaben wurde in Bezug auf die zu er wartenden absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen bewertet. Weiterhin wurde die Vereinbarkeit und Übereinstimmung mit den landesplanerischen Zielen und Grundsätzen sowie mit den Aussagen des Einzelhandels - und Zentrenkonzept s der Stadt Müns ter geprüft. Hierzu wurden örtliche Erhebungen in Münster und den Nachbargemeinden sowie sekundärstatistische Daten erhoben und aufbereitet. In einer Modellrechnung werden die durch den neuen Wettbewerber ausgelösten Umsatzumverteilun gen im potenziellen Ei nzugsgebiet des Möbel fachmarktes ermittelt und deren raumordnerische und städtebauliche Konsequenzen bewertet. Die projektierte Gesamtverkaufsfläche von 7.000 m² für den Möbel fachmarkt gliedert sich nach der Systematik der Münsteraner Sortimentsliste in z entren- und nicht -zentrenrelevante Sortimente. Im Folgenden sind die maximalen Verkaufsflächen der jeweiligen Sortimente des geplanten Möbelfachmarktes dargestellt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 11 von 53 Abbildung 2: Sortiments- und Verkaufsflächenkonzept des geplanten Möbelmfachmarktes (Quelle: BBE, 2019) Maßgeblich für die Bewertung der Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Münster sind zentrenrelevante Sortimente. Zentrenrelevante Sortimente besitzen eine große Bedeutung für zentrale Versorgungszentren, da sie für deren Funktionalität wichtig sind und das Einzelhandelsangebot in Innenstädten sowie Stadtteilzentren maßgeblich prägen. Im Gegensatz hierzu sind nicht -zentrenrelevante Sortimente in derartigen Bereichen nicht bzw. kaum zu finden, da ihre Integration in die kleinteiligen innerstädtischen Strukturen der Zentren kaum möglich ist. Begründet liegt dies in den spezifischen Standortanforderungen, wie bspw. dem großen Flächenbedarf oder den sperrigen, großvolumigen Waren sowie der PKW - Orientierung. Das bestimmende A ngebot wird gemäß der vorstehenden Liste mit maximal 6.300 m² Verkaufsfläche (90 % der Gesamtverkaufsfläche) bei nicht -zentrenrelevanten Sortimenten liegen und hier insbesondere im Kernsortiment Möbel und Küchen mit einer maximalen Verkaufsfläche von 5.800 m². Sonstige nicht -zentrenrelevante Sortimente werden mit einer maximalen Verkaufsfl äche von 1.050 m² dimensioniert; hierzu gehören Bettwaren, Baumarktsortimente und Teppiche. Zentrenrelevante Randsortimente werden gemäß des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit 10 % der Gesamtverkaufsfläche mit einer maximalen Verkaufsfläche von 700 m² angesetzt. Die größte Sortimentsgruppe werden dabei Glas, Porzellan, Keramik (GPK), Haushaltswaren und Bilder, Rahmen mit maximal 330 m² Verkaufsfläche darstellen. Die dargestellten Verkaufsfl ächengrößen sind als Verkaufsflächenobergrenzen zu sehen; eine einfache Addition der Ver kaufsflächen (und Umsätze) ist daher nicht möglich. Das Einzugsgebiet des Möbelfachmarktes wird unter Berücksichtigung der siedlungsräumlichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen sowie der Wettbewerbssituation in zwei Zonen mit Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 12 von 53 unterschiedlich ausgeprägter Einkaufsintensität, dem Kerneinzugsgebiet und dem erweiterten Einzugsgebiet, gegliedert. Abbildung 3: Einzugsgebiet des geplanten Möbelhauses (Quelle: BBE 2019) Das Kerneinzugsgebiet umfasst die Stadt Münster mit ca. 310. 000 Einwohnern, das erweiterte Einzugsgebiet die Umlandkommunen Lüdinghausen. Ascheberg. Drensteinfurt, Sendenhorst, Everswinkel, Telgte, Ostbevern, Greven, Altenberge, Havixbeck, Nottuln, Dülmen und Senden mit ca. 254.000 Einwohnern. Auf Basis der insgesamt 564. 000 Einwohner im Einzugsbereich des Vorhabens ergibt sich ein projektrelevantes Nachfragevolumen von 376,0 Mio. €, welches im Jahr zur Verfügung steht. Davon entfallen rd. 294,0 Mio. € auf nicht -zentrenrelevante Sortimente und rd. 81,9 Mio. € auf zentrenrelevante Sortimente. Hiervon entfallen wiederum rd. 54 % auf das Kerneinzugsgebiet und rund 46 % auf das erweiterte Einzugsgebiet. Bei einer unterstellten Flächenproduktivität von ca. 1.850 €/ m² Verkaufsfläche ergibt sich ein Planumsatz des geplanten Möbelmitnahmemarktes von ca. 15,5 Mio. €. Auf nicht - zentrenrelevante Sortimente entfallen dabei r und 13,3 Mio. €, auf zentrenrelevante Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 13 von 53 Randsortimente 2,2 Mio. €. Dem prognostizierten Planumsatz liegt ein Worst -Case-Ansatz zugrunde, bei dem eine überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit des geplanten Möbelmitnahmemarktes unterstellt wird. Der zu erwartende Umsatz des Planobjekts führt innerhalb des Einzugsgebietes zu Umsatzumverteilungen, da das vergrößerte Angebot nicht mit einem vergrößerten Kaufkraftvolumen ei nhergeht. Die veränderte Wettbewerbssituation ist dabei dann von städtebaulicher Relevanz, wenn dadurch negative Auswirkungen i.S. von § 11 Abs. 3 BauNVO, insbesondere auf die Ent wicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sind. Die Ermittlung der in der Auswirkungsanalyse vorgenommenen Umsatzverlagerungseffekte beruht dabei auf folgenden Annahmen: Beim Möbelkauf akzeptieren die Konsumenten relativ große Fahrdistanzen und fokussieren ihre Nachfrage stärker als bei anderen Sortimenten auf regional bedeutsame Standorte. Für die Wettbewerber in der Region ergeben sich sehr große, einander überschneidende Einzugsgebiete. Die stärksten Umverteilungseffekte treten bei Einzelhandelsstandorten bzw. Betrieben mit der größten Sortimentsüberschneidung ein. Im Untersuchungsraum gilt dies in erster Linie für die größeren Einrichtungshäuser. Mit zunehmender Entfernung des Projektstandortes nimmt die Stärke der Umsatzverlagerungseffekte ab. Dies bedeutet, dass vergleichbare Einzelhandelsbetriebe im näheren Umfeld des Planstandortes stärker von Umsatzverlagerungen betroffen sein werden als weiter entfernt gelegene Einzelhandelsbetriebe. Auch außerhalb des eigentlichen Einzugsgebiets sind Wettbewerbswirkungen aufgrund leistungsstarker Angebotsstrukturen im überregionalem Kontext zu erwarten (u.a. IKEA- Standorte in Osnabrück und Kamen). Es wird von einer Verstärkung der Kaufkraftbindung in Münster aufgrund der überschaubaren Angebotsstruktur mit wenig größeren und großen Wettbewerbsbetrieben ausgegangen. Da das Kernsortiment des Planvorhabens grundsätzlich aus nicht-zentrenrelevanten Sortimenten besteht, ist die städtebauliche Relevanz der für den weitaus größten Teil der ausgelösten Umsatzumverteilungen auf die zentralen Versorgungsgebiete nicht zu erwarten. Die prognostizierten Umsatzumverteilungseffekte wirken sich in erster Linie auf vergleichbare, regional bedeutsame Möbel - und Einrichtungshäuser an städtebaulich nicht -integrierten Standorten aus. Städtebaulich bedeutsame Auswirkungen auf zentrale Ver sorgungsbereiche in der Region können hingegen ausgeschlossen werden. Umsatzumverteilungen zu Lasten der zentralen Versorgungsbereiche resultieren vor allem daraus, dass die zentrenrelevanten Sortimente auch von Kunden aus dem näheren Einzugsbereich nachge fragt werden, die das projektierte Möbelmitnahmemarktes vorwiegend aufgrund des angebotenen Randsortimentes (Glas/ Porzellan/ Keramik/ Haushaltswaren) aufsuchen werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 14 von 53 Die für die Münsteraner Innenstadt ermittelten Umsatzumverteilungen liegen in der Größenordnung von 0,6 Mio. €, somit führt die Realisierung zu einem Verlust in der Höhe von 2 % in den projektrelevanten Sortimenten. Die höchsten Umsatzumverteilungen bestehen mit jeweils max. 4 % bei Haus - und Heimtextilien (inkl. Gardinen) und Lampen, Leuchten. Im Sortiment wird eine erwartete Umsatzumverteilung von max. 2 % prognostiziert. Für die sonstigen projektrelevanten Sortimente werden nur marginale bzw. nicht messbare Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel Münsters prognostiziert. Ebenso sind auch in den übrigen zentralen Versorgungsbereichen innerhalb Münsters sowie in den Umlandgemeinden nur geringe absolute und relative Umsatzumverteilungen zu erwarten. Somit ist auch bei diesen nicht von einer relevanten Schwächung der zentralen Versorgungsfunktion auszugehen. Prognostiziert werden hier ebenfalls nur marginale bzw. nicht messbare Wettbewerbswirkungen auf die zentralen Versorgungsgebiete. Zusammenfassend kommt die Auswirkungsanalyse zu dem Ergebnis, dass sich die prognostizierten Umsatzumverteilungseffekte auf eine Vielzahl von Standorten und Anbietern verteilen und daher nur marginale Umsatzumverteilungen zu erwarten sind, aus denen keine Existenzgefahr hervorgeht. In den Zentren der Stadt Münster ist nur ein geringer Bestand an projektrelevanten Sortimenten vorhanden. Von den Auswirkungen sind besonders diejenigen Wettbewerber betroffen, die aktuell von dem geringen Bestand in Münster profitieren können, fast au sschließlich regional bedeutsame Standorte außerhalb der Innenstädte. Negative Auswirkungen i.S. § 11 Abs. 3 BauNVO auf zentrale Versorgungsbereiche und sonstige Wettbewerber können ausgeschlossen werden. 8.2 Übereinstimmung mit den Vorgaben der Landesplanung Bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb zentraler Versorgungsbereiche sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung zu beachten. Die übergeordneten landesplanerischen Vorgaben, die bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhan delsbetriebe zu beachten sind, sind im Landesentwicklungsplan LE P NRW 2019 dargelegt. Gem. Ziel 6.5 -1 dürfen großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) untergebracht werden. Der Projektstandort befindet sich gemäß des Regionalplanes Münsterland 2014 i m ASB der Stadt Münster, aus landesplanerischer Sicht eignet er sich demnach auch dazu großflächige Einzelhandelsbetriebe aufzunehmen. Gem. Ziel 6.5- 3 dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden durch Vorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten nicht wesentlich beeinträchtigt werden (Beeinträchtigungsverbot). Es kann im Rahmen der Auswirkungsanalyse dargelegt werden, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Versorgungsstrukturen durch die Realisierung des geplanten Einzelhan delsvorhabens zu erwarten sind. Ebenso wenig ist von einer Gefährdung der städtebaulich schutzwürdigen zentralen Versorgungsbereiche sowie deren Entwicklungsfähigkeit auszug ehen. Die Wettbewerbsauswirkungen durch Umsatzumverteilungen werden sich primär auf ver gleichbare regional bedeutsame Möbel - und Einrichtungshäuser beziehen, deren Standorte al lerdings außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche liegen. Sowohl existenzbedrohende Umverteilungseffekte gegenüber strukturprägenden Betrieben innerhalb der zentralen Versor gungsbereiche als auch das Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 15 von 53 Wegbrechen des Möbeleinzelhandels im Untersuchungsraum kön nen ausgeschlossen werden. Zwar führt der Wettbewerbsdruck zu Umsatzeinbußen bei ande ren relevanten Möbelanbietern im weiteren Umfeld (z.B. Unna, Hamm, Recklinghausen, Coes feld), diese können jedoch keine existenzgefährdenden Auswirkungen auslösen. Nach dem Grundsatz 6.5- 4 LEP NRW soll die Kaufkraft in den geplanten Sortimenten in der Standortgemeinde nicht durch den zu erwartenden Gesamtumsatz des beabsichtigten Einzelhandelsprojektes überschritten werden. Der maximal prognostizierte Umsatz des projektierten Planvorhabens liegt bei Ausschöpfung der maximalen Gesamtverkaufsfläche von 7.000 m² bei rd. 15,5 Mio. € und damit deutlich unterhalb des von der Stadt Münster den projektrelevanten Sortimenten zugewiesenen Kaufkraftvolumens von rd. 204,0 Mio. €. Somit hält das Projekt den Grundsatz 6.5-4 LEP NRW ein. Zentrenrelevante Sortimente sind auf eine Verkaufsflächenobergrenze von maximal 700 m² begrenzt und dürfen den relativen Anteil v on 10 % der Gesamtverkaufsfläche nicht überschreiten. Zentrenrelevante Sortimente sind GPK, Haushaltswaren/Hausartikel/Korbwaren/Bilder/Rahmen, Haus - und Heimtextilien/Vorhänge/Gardinen, Bettwaren sowie Lampen/Leuchten. Sie zählen zu den Wohnaccessoires und sind daher als möbelhaustypische, also zugeordnete, Randsortimente zu bewerten, da sie das Kernsortiment sinnvoll abrunden. Damit ist das Ziel 6.5- 5 LEP NRW eingehalten, das besagt, dass Sondergebiete i.S. von § 11 Abs. 3 BauNVO für Vorhaben mit nicht-zentrenrelvanten Sortimenten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden dürfen, wenn der Umfang zentrenrelevanter Sortimente auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche begrenzt ist und es sich um zugeordnete Randsortimente handelt. Auch der Grundsatz 6.5- 6 LEP NRW ist damit eingehalten, nach dem die maximale Verkaufsfläche zentrenrelevanter Sortimente 2.500 m² nicht überschreiten soll. Im Gesamtergebnis der Auswirkungsanalyse kann daher festgehalten werden, dass das geplante Vorhaben eines Möbel fachmarktes mit einer projektierten Gesamtverkaufsfläche von 7.000 m² am Standort „Loddenheide“ in der Stadt Münster raumordnerisch und städtebaulich verträglich ungesetzt werden kann. 8.3 Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster Die am 14.05.2018 vom Rat der Stadt Münster beschlossene Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes stellt gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ein von der Gemeinde be schlossenes Entwicklungskonzept dar. Dieses ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu be rücksichtigen. Das fortgeschriebene Einzelhandels - und Zentrenkonzept sieht in seinen Grundsätzen vor, dass die Entwicklung großflächigen Einzelhandels mit nicht - zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb der zentral en Versorgungsbereiche auf die insgesamt sechs def inierten Sonderstandorte fokussiert werden soll, um eine räumliche Bündelung zu erzeugen. Darüber hinaus wird bestimmt, dass die zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimen te im Rahmen einer Sondergebietsfestsetzung zu beschränken sind. Zur Vermeidung uner wünschter landesplanerischer oder städtebaulicher Auswirkungen sollen daher Beschränkun gen der zulässigen Verkaufsfläche und differenzierte Sortimentsfestsetzungen in den Baulei tplänen vorgenommen werden. Der Anteil zentrenrelevanter Randsortimente soll dabei auf m aximal 10 % der Verkaufsfläche, jedoch höchstens 2.500 m² begrenzt werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 16 von 53 Diese Grundsätze werden bei der A ufstellung dieses Bebauungsplans beachtet, da sich der Planstandort innerhalb des abgegrenzten Sonderstandortes „Loddenheide“ befindet, der als Standort zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandel mit nicht -zentrenrelevanten Kernsortimenten ausgewiesen wird. Durch die getroffenen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung sowie zur zulässigen Sortimentsstruktur und den sortimentsspezifischen Verkaufsflächenobergrenzen werden auch die Vorgaben zur Begrenzung des zentrenrelevanten Randsortimentsan teils eingehalten. Negative Auswirkungen auf die im Einzugsgebiet des Vorhabens liegenden zentralen Versorgungsbereiche werden somit vermieden. 9. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 9.1 Rahmen der Umweltprüfung Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ist in differenzierter Form festgelegt, dass die Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen sind, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, die Wechselwirkung zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Folgende Arbeitsschritte werden vollzogen: Darstellung des Inhaltes und der Ziele des Bebauungsplanes sowie der Ziele des Umweltschutzes Zielorientiertes Ermitteln, Beschreiben und fachliches Bewerten der Schutzgüter und der jeweiligen Wechselwirkungen (Basisszenario) sowie Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 17 von 53 Ermitteln, Beschreiben und fachliches Bewerten der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung grundsätzlich möglicher Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie der Ausgleichbarkeit von Beeinträchtigungen Erarbeitung und Darstellung der Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen Beschreibung und Bewertung der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten Darstellung der Schwierigkeiten bei der Informationszusammenstellung Erarbeitung und Darstellung der Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (Monitoring) Einarbeitung der Änderungen nach Abschluss der Offenlage Verfassen einer allgemein verständlichen Zusammenfassung Methodik Im Grundsatz wir d in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Sinne einer ökologischen Risikoanalyse eine schutzgutbezogene Bewertung der Bedeutung der Schutzgutfunktionen und deren Empfindlichkeit/Schutzwürdigkeit gegenüber den planbedingten Wirkungen vorgenommen, aus der sich eine abschätzbare Auswirkungsintensität ergibt . Die Ökologische Risikoanalyse wurde als Methode zur Betrachtung und Einschätzung natürlicher Ressourcen in einem größeren Planung sraum entwickelt. Inzwischen gehört die Methode in den verschiedensten Abwa ndlungen zum Standardrepertoire der Umweltplanung. Ziel der Ökologischen Risikoanal yse ist d ie Beurteilung der ökologischen Nutzungsverträglichkeit. Hierbei erfolgt eine Gegenüberstellung der auf naturwissenschaftlichen Bestimmungsgrößenberuhenden Funktions- und Leistungsfähigkeit des untersuchten Raumes für die Umwelt-Schutzgüter einerseits und der Wirkungen des Bebauungsplans auf eben diese Schutzgüter andererseits. Die Schutzgüter der Umwelt des Untersuchungsraumes bestimmen seine Eignung für die verschiedenen an ihn ges tellten Nutzungsansprüche. Gleichzeitig wirken diese Nut zungen auf den Raum. Für die Bewertungsgrundlage sind nicht relevant: Fragen der Verkehrssicherheit, wirtschaftliche Aspekte (z.B. im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und der Rohstoffgewinnung), Fragen der Sozialverträglichkeit, Sekundärwirkungen, die nicht zwangsläufig Folge des Vorhabens sind. Grundlagenermittlung und Bewertung Unter Berücksichtigung der gegebenen Vorbelastungen und der grundsätzlich möglichen Wirkungen des Vorhabens, insbesondere Flächeninanspruchnahme/Überbauung/Versiegelung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 18 von 53 Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsnutzung des Menschen, insbesondere durch Verlärmung und visuelle Störeffekte, Veränderungen des Landschaftsbildes durch technisierende Überprägung, Veränderung von Funktionszusammenhängen für Arten und Biotope, Veränderung der Morphologie, der Bodenverhältnisse sowie der hydrologischen Verhältnisse, Veränderung der klimatischen Funktionen und der lufthygienischen Situation, erfolgt im ersten Schritt auf der Grundla ge der Bestandserfassung die Einschätzung der Schutzgutempfindlichkeit. Die zugrunde gelegten Kriterien der Empfindlichkeitseinschätzung werden für jedes Schutzgut im Rahmen der Analyse festgelegt, insbesondere anhand von allgemein geltenden umweltfachlichen Kriterien. Sie berücksichtigen neben den Werten und Funktionen der Bestandssituation auch die bestehenden planerischen Zielvorgaben und das gegebene Entwicklungspotenzial. Diese Schutzgutempfindlichkeit wird auf einer vierstufigen Werteskala abgebildet. Folgende Einteilung wird vorgenommen (Tab.2): Stufe Empfindlichkeit Kriterien (beispielhaft) I sehr hoch nicht oder nur schwer wiederherstellbare Werte und Funktionen II hoch mit erhöhtem Aufwand wieder herstellbare Werte und Funktionen III mittel wiederherstellbare Werte und Funktionen IV gering unbedeutende oder keine Werte und Funktionen Tabelle 2: Einstufung der Empfindlichkeiten der Schutzgüter Je höher die Schutzgutempfindlichkeit ist, desto größer ist das zu erwartende Konfliktpotenzial bei einer Überlagerung des Raumes mit den prognostizierten Auswirkungen der Planung. Ermittlung der prognostizierten planbedingten Auswirkungen und deren Wirkintensität Unabhängig von der zuvor eingestuften Schutzgutempfindlichkeit werden in einem zweiten Schritt anhand der geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans die prognostizierten Wirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter ermittelt und ihre Wirkintensität – ebenfalls vierstufig – eingeschätzt. Unterschieden wird dabei zwischen anlagebedingten, betriebsbedingten und bauzeitbedingten Wirkungen. Grundsätzlich werden dabei folgende Kriterien zugrunde gelegt (Tab.3). Stufe Empfindlichkeit Kriterien (beispielhaft) I sehr hoch anlagebedingt: dauerhafte Versiegelung / Überbauung II hoch dauerhafter, eingeschränkter Funktionsverlust; vorübergehender, nicht vollständig wiederherstellbarer Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 19 von 53 Stufe Empfindlichkeit Kriterien (beispielhaft) Funktionsverlust; III mittel dauerhaft oder vorüber gehende eingeschränkte Funktionsminderung im Umfeld der Baumaßnahme IV gering anlage-, betriebs- und bauzeitbedingt: unbedeutende Wirkungen ohne relevanten Funktionsverlust Tabelle 3: Einstufung der planbedingten Wirkintensität Ermittlung der planbedingten Auswirkungsstärke und der Erheblichkeitsschwelle Durch Überlagerung der sc hutzgutbezogenen Empfindlichkeiten mit der prognostizierten Wirkintensität wird in einem dritten Schritt die Auswirkungsstärke abschätzbar. Die (planbedingte) Auswirkungsstärke wird im Folgenden als Ausdruck für die Schwere der Beeinträchtigung (ökologisches Risiko) verstanden. Je höher die Schutzgutempfindlichkeit und je größer die Wirki ntensität, desto wahrscheinlicher ist das Eintreten von erheblichen planbedingten Auswirkungen. Die Verknüpfung beider Bestimmungsgrößen erfolgt nach dem Prinzip der im Folgenden dargestellten Grundsatzverknüpfung (Tab. 4). Wirkintensität Schutzgut- empfindlichkeit sehr hoch hoch mittel gering sehr hoch sehr hoch hoch mittel gering hoch hoch hoch mittel gering mittel mittel mittel mittel gering gering gering gering gering gering Auswirkungsstärke erhebliche planbedingte Auswirkung gegeben (Erheblichkeitsschwelle) Tabelle 4: Definition der planbedingten Auswirkungsstärke und der Erheblichkeitsschwelle Bei einer mindestens mittleren Wirkin tensität bei gleichzeitig mindestens mittlerer Schutzgutempfindlichkeit – also mindestens mittlerer Auswirkungsstärke – ist die Erheblichkeitsschwelle aus umweltfachlicher Sicht überschritten. Die schematische Vorgehensweise der beschriebenen Methodik wird im Einzelfall verbal-argumentativ ergänzt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 20 von 53 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Die Belange der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß §§ 13 -19 BNatSchG werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags behandelt. Im Einzelnen werden dort die folgenden Arbeitsschritte vollzogen: Ermittlung und Bewertung der derzeitigen Situation (u.a. natürliche Gegebenheiten, besondere Gebietsfunktionen) Erstellung einer Bestands-/Biotoptypenkarte im Maßstab des Bebauungsplanes Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf Naturhaushalt und Landschaftsbild Erstellung einer detaillierten Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach der Bewertungsmethode „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ (LANUV 2008) Aufzeigen von Möglichkeiten der Verringerung und Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen Maßnahmenplan auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfes für den Geltungsbereich Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt innerhalb dieses Umweltberichts. Artenschutz Die Notwendigkeit zur Durchführung einer AS P im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Mit den Regelungen der §§ 44 Abs. 1,5,6 und 45 Abs. 7 BNatSchG sind die entsprechenden Vorgaben der FFH -RL (Art. 12, 13 und 16 FFH -RL) und der V-RL (Art. 5, 9 und 13 V -RL) in nationales Recht umgesetzt worden. Es bedarf keiner Umsetzung durch die Länder, da das Artenschutzrecht unmittelbar gilt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Artenschutzbestimmungen drohen die Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 69ff BNatSchG. Die Erarbeitung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags erfolgt in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren nach der Landesbauordnung entsprechend der Verwaltungsvorschrift Artenschutz N RW "Artenschutz in der Bauleitplanung und bei baurechtlichen Zulassungen" (Stand 22.12.2010). Nach nationalem und internationalem Recht werden drei verschiedene Artenschutzkategorien unterschieden (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 BNatSchG): besonders geschützte Arten (nationale Schutzkategorie), streng geschützte Arten (national) inklusive der FFH-Anhang IV-Arten (europäisch), europäische Vogelarten (europäisch). Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur“ national geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs - und Zulassungsvorhaben freigestellt. Sie werden wie alle nicht geschützten Arten nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt. Folgende Arbeitsschritte werden im Rahmen des Artenschutzbeitrages durchgeführt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 21 von 53 Artenschutzvorprüfung (Stufe I): In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können: Festlegung des Untersuchungsrahmens (Organisieren und Auswerten vorhandener Daten des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes bzw. zu Planungen Dritter zur Identifizierung vorkommender und potenziell vorkommender relevanter Arten); Bestimmung der planungsrelevanten Arten, für die die Verträglichkeit ggf. weiter zu prüfen ist unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche, der vorkommenden Biotoptypen und Standortverhältnisse Artenschutzprüfung (Stufe II) Faunistische Kartierungen (Brutvögel, Fledermäuse, vgl. Kap. 8) Konfliktanalyse und Erheblichkeitsbewertung / Prüfung der Verbotstatbestände (artspezifische Bewertung unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen), Fachliche Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen Ausnahmeverfahren (Stufe III) wird nur durchgeführt, sofern die Prüfung der Verbotstatbestände ergibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können Hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe erfolgt die Prüfung der Verbotstatbestände nach den Vorgaben des § 42 BNatSchG. Die Bewertung wird einzelartbezogen durchgeführt. Dabei ist das Ziel „Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten einer Art“ maßgebend. Die Artenschutzprüfung erfolgt in einer eigenständigen Unterlage. 9.2 Kurzdarstellung der Planung Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Münster innerhalb des Gewerbegebietes „Loddenheide“ am Albersloher Weg. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,44 ha. Die Lage des Plangebietes ist im folgenden Kartenausschnitt rot markiert. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 22 von 53 Abbildung 4: Lage und Abgrenzung des Vorhabenbereiches (rot gestrichelt) und des Untersuchungsraumes (schwarz gestrichelt) Der gewählte Untersuchungsraum umfasst das B -Plangebiet sowie sein unmittelbares Umfeld bis zu ca. 100 m Entfernung (Abb. 4 ). Er wird so abgegrenzt, dass alle schutzgutbezogenen Auswirkungen erfasst werden können. Im Osten sind die Grünstrukturen entlang des Albersloher Weges mit erfasst, im Süden die angrenzende Gewerbebrache. Im Einzelfall werden ggf. bestehende Funktionen im Rahmen der Schutzgutbetrachtung über das Untersuchungsgebiet hinaus erfasst und bewertet. Der Untersuchungsraum ist somit insgesamt 6,5 ha groß. Ziele und Inhalte des Bebauungsplans Auf dem ca. 14.200 m² umfassenden Grundstück südwestlich des Albersloher Weges und nordöstlich des Dag- Hammarskjöld-Wegs, das derzeit durch die Firma Topra ks Gastro GmbH genutzt wird, plant die XXXLutz -Gruppe ein Trendmöbelhaus Mömax mit max . 7.000 m² Verkaufsfläche und einem Restaurant auf max. 150 m² (Gastraum ohne Nebenräume) . Das Grundstück befindet sich im Gewerbepark Loddenheide, der sich unter anderem durch seine Einzelhandelsstruktur (z.B. Hellweg, Marktkauf, Depot, Blumen Risse etc.) auszei chnet und auch im Einzelhandelskonzept der Stadt Münster als Sonderstandort für Fachmärkte mit nicht - zentrenrelevantem Kernsortiment ausgewiesen ist. Bei der derzeitigen Planung wird von ca. 500 Besuchern pro Tag (Mo-Fr) ausgegangen, ca. 600 Besucher an einem Samstag. Es wird von einem Kfz -Nutzungsgrad von rund 90% und einem durchschnittlichen Besetzungsgrad von 2 Kunden pro Pkw an Wochentagen (Mo- Fr) und von 2,5 an Samstagen ausgegangen. Somit ist von einer Steigerung des Verkehrsaufkommens auf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 23 von 53 dem Albersloher Weg von ca. 225 Pkw pro Wochentag und ca. 216 Pkw samstags auszugehen. Zur Anlieferung werden durchschnittlich ca. 10 LKW pro Tag erwartet, die über den Ta g verteilt das Möbelhaus beliefern. Hierfür ist eine separate Einfahrt südlich des Parkplatzes vorgesehen. Umweltrelevante Festsetzungen des Bebauungsplans Im Vorentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604: Loddenheide - Albersloher Weg 198 vom 12.08.2019 werden folgende umweltrelevante Festsetzungen getroffen: Im Vorhabenbereich ist ausschließlich ein Möbelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 7.000 m² zulässig. Zusätzlich ist eine Gastronomienutzung auf einer Gesamtfläche von max. 150 m² (Gastraum ohne Nebenräume) zulässig. Nachfolgende Sortimente und max. Verkaufsflächen unter Berücksichtigung der Münsteraner Sortimentsliste des Einzelhandels - und Zentrumskonzepts der Stadt Münster 2018 sind zulässig: Abbildung 5: Sortimente und max. Verkaufsflächen unter Berücksichtigung der Münsteraner Sortimentsliste des Einzelhandels- und Zentrumskonzepts der Stadt Münster 2018 Für den Vorhabenbereich ist die Grundflächenzahl GRZ auf 0,8 mit ausnahmsweiser Überschreitung auf 0,9 (für Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen) festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe wird mit 1 4,50 m mit einer Überschreitung von unterg eordneten Bauteilen von max. 3,50 angegeben. Im Vorhabenbereich wird die Anpflanzung von Bäumen auf der Stellplatzanlage fest gesetzt. Je 6 Stellplätze ist ein mittelkroniger Baum zu pflanzen. Das Pflanzbeet muss eine Größe von mind. 6 m² pro Baum und eine Mindestbreite von 2 m aufweisen. Baumarten: Hainbuche (Carpinus betulus) und Eberesche (Sorbus aucuparia), StU 18/20, 3xv., m.B. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 24 von 53 Die folgende Abbildung zeigt den Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans , der Grundlage der B-Planaufstellung ist. Abbildung 6: Vorhaben- und Erschließungsplan 9.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Im Baugesetzbuch und i n den Fachgesetzen des Bundes und des Landes NRW sind für die jeweiligen Schutzgüter Ziele und Grundsätze definiert worden, die im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigen sind. Aufgeführt werden dort – zunächst noch ohne Raumbezug – die ma ßgeblichen Gr undsätze als rein inhaltliche Anforderungen an den Bewertungsrahmen der U mweltprüfung. Beachtet wird das Bau- und Planungsrecht (insbesondere BauGB) sowie das U mwelt- und Naturschutzrecht. Folgende Fachgesetze und Vorgaben sind mit Zuordnung zu den zu untersuchenden Schutzgütern vordringlich zu berücksichtigen (Tab. 5). Fachgesetze und Vorgaben Schutzgüter M TP F B W K L La Ku Baugesetzbuch (BAUGB) x x x x x x x x x Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) x Abstandserlass NRW (ABSTANDSERLASS) x Denkmalschutzgesetz NRW (DSCHG) x x Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG) x x x x x x x Umweltschadensgesetz (USCHADG) x x x Technische Anleitung Lärm (TA LÄRM) x Technische Anleitung Luft (TA LUFT) x x x x x x Landesnaturschutzgesetz (LNATSCHG NRW) x x x x x x x Klimaschutzgesetz (KLIMASCHUTZGESETZ NRW) x x Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 25 von 53 Fachgesetze und Vorgaben Schutzgüter M TP F B W K L La Ku Bundes-Bodenschutzgesetz (BBODSCHG) x x Bundes-Bodenschutzverordnung (BBODSCHV) x Landesbodenschutzgesetz NRW (LBODSCHG) x x Wasserhaushaltsgesetz (WHG) x x x Landeswassergesetz (LWG NRW) x x x Abwasserverordnung (ABWV) x Grundwasserverordnung (GRWV) x Tabelle 5: Fachgesetze und Vorgaben M=Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, TP=Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, F = Fläche, B=Boden, W=Wasser, K=Klima, L=Luft, La=Landschaft, Ku=kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Landes- und Regionalplanung Im gültigen Landesentwicklungsplan Nordrhein- Westfalen (LANDESREGIERUNG DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN 2016) ist das B-Plangebiet vollständig als Siedlungsraum dargestellt. Der Regionalpl an Münsterland ( BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER 2014) stellt das B -Plan-Gebiet sowie sein Umfeld als Allgemeinen Siedlungsbereich dar . Unmittelbar östlich verläuft eine Straße für den vorwiegend überregionalen Verkehr (Albersloher Weg) und parallel dazu auf dessen Ostseite ein Schienenweg. Abbildung 7: Auszug aus dem Regionalplan Münsterland im Bereich und Umfeld des Bebauungsplans (gelb) Flächennutzungsplan Der im Geoportal der Stadt Münster einsehbare Flächennutzungsplan (STADT MÜNSTER 2004) stellt den Vorhabenbereich und dessen südliches und westliches Umfeld als Gewerbegebiet dar vgl. Abb. 8). Nördlich grenzen Sondergebietsflächen an. Im Westen ist die Verkehrsachse „Albersloher Weg“ mit Straßen- und Schienenwegen sowie östlich davon eine Grünfläche (Kleingärten) dargestellt. Südliche des Vorhabenbereiches verläuft in ost -westlicher Richtung eine Richtfunktrasse. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 26 von 53 Abbildung 8: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Münster Bebauungsplanung Der Vorhabenbereich liegt innerhalb des seit dem 06.02.1998 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 404 „Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen mit einer 1. Änderung vom 27.10.2000 (STADT MÜNSTER 1998). Im Bebauungsplan wird das Gebiet als Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,8 festgesetzt. Randlich im Osten ist eine Grünfläche entlang des Albersloher Weges festgesetzt Abbildung 9: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 404 der Stadt Münster Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 27 von 53 Landschaftsplanung Das Plangebiet liegt im Innenbereich und som it nicht im Geltungsbereich der derzeit gültigen Landschaftspläne der Stadt Münster (STADT MÜNSTER 2019b). 9.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Die Gliederung aller Schutzgutkapitel ist methodisch gleichartig aufgebaut und umfasst jeweils die folgenden Schritte: Benennung der hauptsächlichen verwendeten Informationsquellen Benennung der wesentlichen Schutzgutfunktionen Bestandsbeschreibung einschließlich der Vorbelastungssituation (Basisszenario) Ableitung der schutzgutbezogenen Empfindlichkeit/Schutzwürdigkeit (gering, mittel, hoch, sehr hoch) Prognose bei Durchführung der Planung Beschreibung der vorhabenbezogenen Wirkungen auf das Schutzgut Einstufung der Wirkintensität (gering, mittel, hoch, sehr hoch) Überlagerung der Schutzgut-Empfindlichkeiten mit den ermittelten Wirkintensitäten zur Ableitung der jeweiligen Auswirkungsstärke und der umweltfachlichen Erheblichkeitsschwelle Darstellung und Diskussion der ermittelten planbedingten Auswirkungen Die ermittelte umweltfachliche Erheblichkeit ist im Regelfall mit der Abwägungserheblichkeit im Sinne des BauGB gleichzusetzen. Die Prognose bei Nichtdurchführung der Planung wird in Kapitel 9.5 behandelt. 9.4.1 Menschen Datengrundlagen Neben der einschlägigen Literatur und dem Geoportal der Stadt Münst er (STADT MÜNSTER 2019a) wurde der Datenpool des Landes Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Klimatische und lufthygienische Belange, die in Wechselwirkung auch das Schutzgut Mensch betreffen, werden gesondert in den Kapiteln zum Schutzgut Luft/Klima behandelt. Darüber hinaus sind Wechselwirkungen zum Schutzgut Landschaft zu berücksichtigen (visuelle Aspekte), die im entsprechenden Kapitel „Landschaft“ dargestellt werden. Wesentliche Funktionen Die Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt erfolgt für einen städtischen, bebauten Bereich. Unbebautes Freiland ist nur in Form von Gewerbebrache südlich des Vorhabenbereiches betroffen. Hauptsächliche Funktionen innerhalb des Schutzgutes sind: Wohn- und Wohnumfeldfunktionen: der Zustand der Wohnbereiche und des Wohnumfeldes ist für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen von zentraler Bedeutung, da er hier Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 28 von 53 seinen Lebensmittelpunkt hat und einen Großteil seiner Freizeit und seiner Arbeitszeit verbringt. Dies gilt für den städtischen, bebauten Raum insbesondere, da hier die Größe der Betroffenheit durch die Ballung gegenüber dem ländlichen Raum deutlich zunimmt. Zu Wohn - und Wohnumfeldfunktionen zählen auch Aufenthalte in Kliniken, Heimen, Schulen etc. Erholungs- und Freizeitfunktion: die Nutzung und die Erlebbarkeit des die Siedlung umgebenden Freiraumes für die Erholung häng en einerseits von der infrastrukturell en Ausstattung (insbesondere das nutzbare Wegenetz), andererseits von der Nähe zu den Quellorten (Siedlungen) der Nutzer ab. Im Gegensatz zu den Wohn - und Wohnumfeldfunktionen sind die Ausweichmög lichkeiten gegenüber erfolgenden Beeinträchtigungen durch di e Mobilität des Nutzers eher g egeben. Bei den Erholungs - und Freizeitfunktionen wird auch die einrichtungsbezogene Erholung mit betrachtet. Bebaute Umwelt Das B-Plangebiet selbst ist durch eine gewerbliche Nutzung belegt. Als Versorgungszentrum im Süden von Münster zieht das Gewerbegebiet Loddenheide täglich Menschen zum Einkauf mit hoher Frequenz an und besitzt unter diesem Gesichtspunkt für das hier untersuchte Schutzgut „Mensch“ eine gewisse Bedeutung. Eine Bewertung dieser Funktionen ist weniger als Umweltfaktor als vielmehr aus städtebaulicher Sicht vorzunehmen. Wohn- und Wohnumfeldfunktionen sind nur jenseits des Albersloher Weges auf dessen Ostseite gegeben, da hier flächige Wohnbebauung (Einfamilienhaussiedlung) prägend ist. Dessen Wohnumfeldfunktionen beschränken sich jedoch auf die östliche Seite der breiten Verkehrswegeachse, die eine funktionale und optische Barriere darstellt, so dass trotz der relativen Nähe zum Vorhabenbereich (ca. 150 m) kein erholungsrelevanter Funktionsbezug zum Vorhabenbereich besteht. Besondere räumlich- funktionale Verknüpfungen im Sinne eines siedlungsnahen Raumes der Feierabenderholungen sind aufgrund der geringen Attraktivität des Gewerbegebietes nicht gegeben. Erholungsrelevante Einrichtungen bestehen nicht. Unbebaute Umwelt Das B -Plangebiet selbst zählt zur bebauten Umwelt. Südlich angrenzend befindet sich eine größere, gewerbliche Brachfläche, die im ansonsten dicht bebauten Umfeld Freiraum - funktionen bis zur Realisierung einer Bebauung übernimmt. Erlebbar ist dieser „ Freiraum“ von dem östlich und südlich vorhandenen Fuß- und Radweg, der die Straßenzüge des Albersloher Weges und des Will y-Brandt-Weges begleitet. Ausgewiesene Wander - oder Radwanderwege sind nicht vorhanden. Zur einrichtungsbezogenen Erholung ist eine Kleingartenanlage östlich des Albersloher Weges zu zählen, die am Rand des Untersuchungsraumes liegt. Ein Funktionsbezug zum Vorhabenbereich ist durch die Barrierewirkung der Verkehrswegeachse „Albersloher Weg“ nicht gegeben. Vorbelastung Als Vorbelastungen bezüglich des Schutzgutes „Mensch und Gesundheit, Bevölkerung ins - gesamt“ sind ausschließlich vom Menschen selbst geschaffene Beeinträchtigungen der Wohn - und Erholungsnutzung aufzuführen. Dabei sind grundsätzlich anzuführen: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 29 von 53 Störung der Funktionsbeziehungen (Trennwirkung der Wegebeziehungen) durch Verkehrswege, namentlich der Verkehrsachse „Albersloher Weg“, Lärm- und Lichtimmissionen v. a. durch umliegenden Straßen- und Bahnverkehr sowie die gewerbliche Nutzung Die durch den Verkehr und das Gewerbegebiet entstehenden Lärm - und Lichtemissionen wirken grundsätzlich belastend auf den Raum. Schutzwürdigkeit / Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit bezüglich des Schutzgutes „Mensch, Gesundheit, Bevölkerung insgesamt“ gegenüber anlage -, bauzeit - und betriebsbedingten Auswirkungen wird im Wesentlichen anhand der Kriterien der Aufenthaltsqualität / Nutzungsfrequenz des Raumes sowie an dem Grad der örtlichen Gebundenheit / Ausweichmöglichkeit der Nutzer bewertet. Das Plangebiet weist aufgrund seiner Funktion als Ver sorgungszentrum sowie seiner Lage innerhalb des 500m -Wohnumfeldes um geschlossene Siedlungsbereiche ohne visuelle oder funktionale Beziehungen grundsätzlich eine mittlere Raumempfindlichkeit auf. Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung Die Planung verändert die Gebäude kubaturen und Flächenaufteilung gegenüber dem Ist - Zustand nur unwesentlich. Durch die Nutzung als Möbelhaus wird sich die Besucherfrequenz gegenüber der heutigen Nutzung (Gastro -Bedarf, Autovermietung) jedoch voraussichtlich erhöhen; Hierdurch ergibt sich ein erhöhter Gestaltungsanspruch; insbesondere ist eine Erhöhung des derzeit nur spärlichen Grünanteils wünschenswert. Wirkungen Die folgenden anlage -, bauzeit- und betriebsbedingt zu erwartenden Projektwirkungen auf das Schutzgut werden bei der Auswirkungsanalyse untersucht: dauerhafter Verlust von Freiraum bzw. Räumen mit Wohnumfeldfunktion (anlagebedingt) Ein Verlust von Freiraum ist mit dem geplanten Vorhaben nicht verbunden, da ausschließlich bereits versiegelte und über baute Flächen innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes beansprucht werden. Erholungsrelevante Wege werden ebenfalls nicht beansprucht. Räume mit grundsätzlicher Wohnumfeldfunktion in einem Umkreis von 500 m um bestehende Wohnbereiche werden nicht nachhalt ig verändert. Die Funktion des B -Plangebietes als Versorgungszentrum bleibt bestehen und wird durch die geplante Nutzung als Möbelhaus sogar noch verstärkt. Die Wirkintensität ist daher als gering zu bewerten. Licht- und Lärmimmissionen (betriebsbedingt) Bei der derzeitigen Planung wird von ca. 500 Besuchern pro Tag (Mo-Fr) ausgegangen, ca. 600 Besucher an einem Samstag. Es wird von einem Kfz -Nutzungsgrad von rund 90% und einem durchschnittlichen Besetzungsgrad von 2 Kunden pro Pkw an Wochentagen (Mo- Fr) und von 2,5 an Samstagen ausgegangen. Somit ist von einer Steigerung des Verkehrsaufkommens auf dem Albersloher Weg von ca. 225 Pkw pro Wochentag und ca. 216 Pkw samstags auszugehen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 30 von 53 Zur Anlieferung werden durchschnittlich ca. 10 LKW pro Tag erwartet, die über den Tag verteilt das Möbelhaus beliefern. Hierfür ist eine separate Einfahrt südlich des Parkplatzes vorgesehen. Betriebsbedingte planbedingte Auswirkungen durch Zunahme von Licht- und Lärmimmissionen, v. a. durch planungsinduzierten Verkehr oder durc h Gebäude- und Straßenbeleuchtung überschreiten unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Nutzung innerhalb eines Gewerbegebietes mit entsprechendem Verkehr und den daraus resultierenden Vorbelastungen das Maß der Erheblichkeit nicht. Es wird davon ausgegangen, dass einschlägige Grenz - und Richtwerte nicht überschritten werden. Die Wirkintensität ist dementsprechend als gering einzustufen Sonstige betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wärme- oder Strahlungsemissionen sind aufgrund der geplanten Nutzung als Möbelhandel nicht zu erwarten. Störfallrisiko Ein Risiko für die menschliche Gesundheit durch Unfälle oder Katastrophenfälle geht vom Plangebiet aufgrund der geplanten Nutzung ebenfalls nicht aus. Gefahrenstoffe werden im B - Plangebiet nicht gelagert und genutzt. bauzeitbedingte Wirkungen Temporäre Auswirkungen auf das Schutzgut sind während der Bauzeit durch Lärm - und Staubbelästigungen denkbar. Diese sowie auch sonstige belästigende Risiken (z.B. Geruch, Erschütterung) sind auf die Tagstunden beschränkt. Es ist davon auszugehen, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungsmöglichkeiten (AV Baulärm) die einschlägigen Immissionsrichtwerte s icher eingehalten werden. Die Wirkintensität ist dementsprechend als gering zu bezeichnen. Bauzeitbedingte Wär me- oder Strahlungsemissionen können ausgeschlossen werden. Während der Bauzeit werden zudem keine Abfälle produziert, die einer gesonderten Betrachtung bedürfen. Anfallende Abfälle werden fachgerecht entsorgt. Planbedingte Auswirkungen Mit der Überlagerun g der oben definierten Wirkintensitäten mit den schutzgutbezogenen Schutzgutempfindlichkeiten wird die umweltfachliche Erheblichkeitsschwelle definiert. Eine Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle wird definitionsgemäß nur erreicht, wenn die ermittelte Wirkintensität sowie auch die Raumempfindlichkeit mindestens mittel eingestuft sind (vgl. Tab. 3). Die ermittelten planbedingten Auswirkungen erreichen eine höchstens geringe Wirkintensität. Bei einer gleichzeitig mittleren Raumempfindlichkeit wird das Maß der Erheblichkeit nicht überschritten. Eine Verträglichkeit des Vorhabens mit den Belangen des Schutzgutes „Mensch, Gesundheit, Bevölkerung insgesamt“ ist gegeben. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 31 von 53 9.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Datengrundlagen Neben der einschlägigen Literatur, dem Datenpool des Landes Nordrhein- Westfalen und dem Geoportal der Stadt Münster (STADT MÜNSTER 2019a) beruht die Beschreibung und die Bewertung bezüglich des Schutzgutes „Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt“ auf einer Biotoptypenerhebung vom Juli 2019. Wesentliche Funktionen Hauptsächliche Funktionen innerhalb des Schutzgutes sind die allgemeinen Lebensraumfunktionen der Biotoptypen, die Habitatfunktion für Tierarten und deren Entwicklungsbereiche, die Biotopverbundfunktionen. Die artenschutzrechtlichen Regelungen des § 44 BNatSchG werden als eigenständige Unterlage behandelt. Dabei orientiert sich die Abarbeitung der Artenschutzregelung an der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH -RL) und 2009/147/EG (V -RL) zum Artenschutz bei Planungs - oder Zulassungsverfahren. Gegenstand der Überprüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf aktuelle Vor kommen der streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH -RL sowie der heimischen oder eingebürgerten europäischen Vogelarten. Naturraum Naturräumlich befindet sich der Untersuchungsraum innerhalb des Landschaftsraumes LR-IIIa- 026 „Uppenberger Geestrücken“ (LANUV NRW 2019), der im Wesentlichen den Stadtbereich von Münster umfasst. Eine starke Ausdehnung der Siedlungsflächen ab dem 20. Jahrhundert sowie die Industrialisierung der Landwirtschaft prägen heute das Bild des Landschaftsraumes. Namentlich im Untersuchungsraum ist der Naturraum durch gewerbliche Bebauung und Verkehrsflächen vollständig überprägt. Potenziell natürliche Vegetation Die potenzielle natürliche Vegetation besteht in Mitteleuropa hauptsächlich aus Waldgesell- schaften. Im Untersuchungsgebiet würde sich bei Aufgabe der Nutzung langfristig ein für Lössgebiete typische, Flattergras -Buchenwald (Fagion silvaticae) einstellen, zum Teil mit Eichen-Hainbuchen- oder Buchen-Eichenwald-Übergängen (B URRICHTER 1973). Hierbei handelt es sich um einen von der Buche dominierten Wald mit stammweiser Beimischung von Stiel - Eiche bzw. Trauben-Eiche sowie Hainbuche mit nicht besonders artenreicher Krautschicht aus mäßig anspruchsvollen Arten. Die folgende Tabelle 5 gibt die charakteristischen Gehölzarten der natürlichen Waldgesellschaft sowie der Pionier - und Ersatzgesellschaften an, die sich zur Pflanzung eignen. Natürliche Waldgesellschaft Pionier- und Ersatzgesellschaft Bäume I. O. Bäume I. O. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 32 von 53 Fagus sylvatica Rotbuche untergeordnet: Quercus robur Stieleiche Bäume II. O. Carpinus betulus Hainbuche Prunus avium Vogelkirsche Sträucher Ilex aquifolium Stechpalme Rubus spec. Brombeere seltener: Corylus avellana Hasel Crataegus spec. Weißdorn Quercus robur Stieleiche Bäume II. O. Carpinus betulus Hainbuche Betula pendula Sandbirke Populus tremula Zitterpappel Sorbus aucuparia Eberesche Sträucher Salix caprea Corylus avellana Hasel Crataegus spec. Weißdorn Prunus spinosa Rubus spec. Brombeere Rosa canina Hundsrose Rhamnus frangula Faulbaum Lonicera periclymenum Waldgeißblatt Cornuns sanguinea Blut-Hartriegel Tabelle 6: Gehölze der potenziellen natürlichen Vegetation (nach BURRICHTER 1973) Realnutzung / Biotoptypen Für den B -Plan-Geltungsbereich und das nahe Umfeld innerhalb des Untersuchungsraums wurde am 28.06 2019 eine Geländebegehung durchgeführt, um den Bestand zu erfassen. Das B -Plangebiet weist den typisch stark versiegelten und überbauten Charakter eines Gewerbegebietes auf. Im Süden befindet sich ein großflächiger Gebäudetrakt mit versiegelter Umfahrung; nördlich grenzen zusammenhängende Stellplatzflächen mit Zuwegung an. Im Westen befindet sich eine glasüberdachte Lagerfläche. Grünstrukturen innerhalb des Vorhabenbereichs beschränken sich auf eine spärliche Überstellung der Parkplätze mit Laubbäumen sowie kleinerer Randbepflanzungen Südlich an den Vorhabenbereich angrenzend fällt die große, zusammenhängende, gewerbliche Brachfläche ins Auge. Neben den sich in Eigenentwicklung ausbreitenden Gehölzen ist im Luftbild eine lichte Ruderalflur erkennbar (vgl. Abb. 10). Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 33 von 53 Abbildung 10: Nutzungsstruktur im Untersuchungsgebiet Das weitere Umfeld ist ebenfalls durch einen urbanen Charakter geprägt. Das B-Plangebiet und die Brache werden durch weitere Gewerbeflächen sowie im Osten durch den Verlauf des Albersloher Weges umschlossen. Östlich des Albersloher Weges grenzen Einzelhausbebauung mit großem Ziergartenanteil sowie eine intensiv bewirtschaftete Kleingartenanlage an. Die den Albersloher Weg beidseitig begleitenden Bahntrassen sind von Grünflächen gesäumt; östlich der Straße si nd dies Böschungsgehölze (Silberweide, Salweide, Esche, Wei ßdorn), westlich eine Ruderalfläche. Eine Fotoauswahl (Abb. 11) vermittelt einen Eindruck vom Plangebiet und seinem Umfeld. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 34 von 53 Bild 1: Nordseite, Gebäudefront mit Parkplatz, spärlich begrünt Bild 2: Nordseite, Parkplatz mit Sixt-Pavillon Bild 3: Südseite mit vollversiegelter Umfahrt Bild 4: Westseite mit Glasdachgebäude und vollversiegelter Umfahrt Bild 5: Ostseite, vollversiegelte Umfahrt mit Stellplätzen Bild 6: Ostfassade Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 35 von 53 Bild 7: Blick von der Albersloher Straße Bild 8: Mauergrenze zwischen Albersloher Weg und östlich verlaufender Bahn Bild 9: Gleisbett westlich des Albersloher Weges mit begleitender Ruderalvegetation Bild 10: Südlich gelegene Brachfläche Bild 11: Bahnbegleitender Gehölzstreifen östlich des Albersloher Weges Bild 12: Kleingartenanlage östlich des Albersloher Weges Abbildung 11: Auswahl an Bildern aus dem Plangebiet Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 36 von 53 Schutzgebiete und -objekte Schutzgebiete oder -objekte sind im B -Plangebiet, im Untersuchungsraum und auch im weiten Umfeld nicht ausgewiesen. Biotopverbund Am östlichen Rand des Untersuchungsgebietes liegt östlich des Albersloher Weges - und damit ohne direkten Funktionsbezug zum Vorhabenbereich - eine der vier Teilflächen der landesweiten Biotopverbundfläche VB -MS-4011-007 „Bahnböschungen und Bahnbrachen im Innenstadtbereich“, die sich nach Norden und Süden außerhalb des Untersuchungsgebietes fortsetzt. Der Verbundfläche kommt als strukturierendes Vernetzungselement der Stadtlandschaft eine besondere Bedeutung im landesweiten Biotopverbundsystem zu. Vorbelastung Im vorliegenden Fall ergeben sich Vorbelastungen bezüglich der Tier - und Pflanzenwelt insbesondere durch Lärm -, Licht - und Schadstoffimmissionen im direkten Umfeld durch Straßen, Bahnlinie und Gewerbenutzung. Darüber hinaus sind erhebliche Vorbelastungen durch den ho hen Grad an Überbauung und Versiegelung mit der Folge von Flächenverlusten und Zerschneidungswirkungen anzuführen. Schutzwürdigkeit / Empfindlichkeit Aufgrund der s tarken urbanen Prägung und der weitestgehend vollständig überbauten und versiegelten Fläche werden im B-Plangebiet flächig nur sehr geringe Empfindlichkeiten erreicht. Eine mittlere Empfindlichkeit ist bezüglich der Tier - und Pflanzenwelt den wenigen Gehölzstrukturen zuzuschreiben, die den Verkehrsraum (Zufahrt, ruhender Verkehr) spärlich gestalten. Wechselwirkungen bestehen zu den Schutzgütern Klima und Landschaft, bei denen eine Werteinstufung unter jeweils anderen Schwerpunkten erfolgt. Die Grünflächen i m Umfeld des Albersloher Weges werden gering empfindlich eingestuft. Verantwortlich ist hier neben der Strukturarmut die intensive Pflege und die starken randlichen Vorbelastungen. Im Umfeld des Vorhabenbereiches ist die bereits beschriebene gewerbliche Br achfläche als „Natur auf Zeit“ zu bewerten. Die Empfindlichkeit aus Sicht der Tier- und Pflanzenwelt ist mittel einzustufen. Hoch empfindliche Bereiche befinden sich ausschließlich östlich des Albersloher Weges, insbesondere aufgrund der gegebenen Biotopverbundfunktion im Korridor entlang der hier verlaufenden Bahnlinie. Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung Wirkungen Die folgenden anlage -, bauzeit- und betriebsbedingt zu erwartenden Projektwirkungen auf das Schutzgut „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“ werden bei der Auswirkungsanalyse untersucht: dauerhafter Verlust von Biotoptypen (anlagebedingt) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 37 von 53 Beansprucht werden neben bereits versiegelten Flächen ggf. eingrünende Gehölze im Parkplatzbereich. Biotoptypen mit einer relevanten W ertigkeit für die Lebensraumfunktion werden nicht in Anspruch genommen. Die Wirkintensität ist zwar aufgrund des dauerhaften Verlustes grundsätzlich als sehr hoch einzustufen, da nur geringwertige Biotoptypen (versiegelte Flächen) beansprucht werden, ergibt sich in der Überlagerung keine erhebliche Auswirkung. Entwertungen durch Randeffekte (anlage- und betriebsbedingt) Die Randeffekte der Planung haben auf das Umfeld einen nur sehr geringen Einfluss. Die entstehenden Schallimmissionen, Belebung durch mensc hliche Anwesenheit sowie ggf. Verschattungswirkungen durch die Neuerrichtung eines Gebäudes wirken sich unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Nutzung und des bereits bebauten Umfeldes nur sehr geringfügig aus. Das südliche Umfeld (Gewerbebrache), das einen gewissen ökologischen Wert besitzt, wird von der Planung nicht beeinflusst. Alle Verkehre werden von Norden her abgewickelt. Die Wirkintensität der zu erwartenden Randeffekte wird deshalb insgesamt gering eingestuft. Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorbelastungen (Straße, Wohnbebauung) im direkten Umfeld des Vorhabens ist die Zunahme der Störeffekte für die Tier - und Pflanzenwelt durch Lärmzunahme und Belebung somit vernachlässigbar. Erhebliche Beeinträchtigungen und Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Entwertungen durch Zerschneidung (anlagebedingt) Zerschneidungswirkungen sind unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzung und Überformung des Gebietes nicht relevant. Eine Verbundfunktion (Trittsteinbiotop) im besiedelten B ereich übernimmt das B-Plangebiet nicht. Die Verbundfunktion östlich des Albersloher Weges wird nicht beeinträchtigt. Die Wirkintensität ist daher als gering einzustufen. Bauzeitbedingte Wirkungen Temporäre Auswirkungen auf das Schutzgut sind während der Bauzeit durch Lärm - und Staubbelästigungen grundsätzlich denkbar. Diese sowie auch sonstige Störfaktoren (z.B. Lichtreize) sind auf die Tagstunden beschränkt. Es ist sichergestellt, dass keine vorübergehende Fläche ninanspruchnahme außerhalb des B -Plangebietes erfolgt, weder fü r Baustraßen noch für Lager - und Arbeitsflächen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind unter Berücksichtigung der geringen bis durchschnittlichen Empfindlichkeiten, den gegebenen Vorbelastungen (bestehende Gewerbe nutzung) sowie der Vermeidungsmöglichkeiten (A V Baulärm) daher nicht zu erwarten. Planbedingte Auswirkungen Mit der Überlagerung der oben definierten Wirkintensitäten mit den schutzgutbezogenen Schutzgutempfindlichkeiten wird die umweltfachliche Erheblichkeitsschwelle definiert. Eine Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle kann definitionsgemäß nur erreicht werden, wenn die gegebene Wirkintensität als auch die Raumempfindlichkeit mindestens mittel eingestuft ist (vgl. Tab. 4). Eine Erheblichkeit der planbedingten Auswirkungen ist aufgrund der gering en Empfindlichkeit der in Anspruch genommenen Biotoptypen (versiegelte Flächen) nicht gegeben. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 38 von 53 Artenschutz Zur Abarbeitung der Artenschutzbelange wurde zunächst eine Erstbegehung durchgeführt, die keine Hinweise auf ein besonderes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial lieferte. Die auf dieser Basis erarbeitete Artenschutzvorprüfung der Stufe I zur Beurteilung der Belange kommt zu folgendem Fazit: Unter Berücksichtigung der im Vorhabenbereich mit Umfeld potenziell vorkommenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und wildlebender europäischer Vogelarten sowie der Art des Vorhabens und der Größe des Eingriffsbereichs ist die Datenlage für eine Bewertung ausreichend. Da nicht generell ausgeschlossen werden kann, dass die betroffenen Gebäude geeignete Unterschlupfmöglichkeiten (Spalten, Löcher, Risse) für Fledermäuse in Bereichen, die vom Boden nicht eingesehen werden können, enthalten, ist vor Beginn der Bauarbeiten eine Gebäudekontrolle, ggf. mit einem Hubsteiger, vorzunehmen. Falls Tiere aufgefunden werden, ist deren Aus flug abzuwarten; werden keine Tiere gefunden sind potenzielle Verstecke zu verschließen. Des Weiteren ist vor Baubeginn die Beschaffenheit der Dachoberfläche auf das Vorhandensein von Tierarten hin zu überprüfen. Die Fläche konnte vom Boden aus nicht eingesehen werden. Falls Vogelarten auf den Dachflächen brüten, ist das weitere Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Unter Voraussetzung der Umsetzung der oben beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen sind keine Artenschutzkonflikte durch die Nachnutzung als Möbelhaus zu erwarten. Relevante Beeinträchtigungen aller artenschutzrelevanten Arten und das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG können bereits ohne Detailprüfung ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund besteht kein weiterer Bedarf einer vertiefenden Artenschutzprüfung. Die planbedingten Auswirkungen auf faunistische Funktionsräume erreichen die Erheblichkeitsschwelle i. S. d. UVPG nicht. 9.4.3 Boden Datengrundlagen Neben der einschlägigen Liter atur wurde das Geoportal der Stadt Münster ( S TADT MÜNSTER 2019a) der Datenpool des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. Wesentliche Funktionen Innerhalb der Schutzgutbetrachtung Boden sind dessen wesentliche Funktionen maßgeblich: Funktion als Wuchsstandort für Pflanzen mit den Kriterien Standortpotenzial für natürliche Pflanzengesellschaften (Biotopentwicklungspotenzial) sowie natürliche Bodenfruchtbarkeit (Ertragspotenzial) Funktionen im Wasserhaushalt Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Speicher- und Reglerfunktion Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 39 von 53 Das Biotopentwicklungspotenzial wird als Wechselwirkung beim Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ (Kap. 9.4.2) betrachtet, di e Funktionen im Wasserhaushalt beim Schutzgut „Wasser“ (Kap. 9.4.4) und die Funktion der Natur - und Kulturgeschichte beim Schutzgut „Kulturgüter und sonstige Sachgüter“ (Kap. 9.4.7). Beim Schutzgut „Boden“ fließen diese Funktionen jedoch ggf. über die Schutzwürdigkeit, die vom Geologischen Dienst ausgewiesen wird, indirekt mit ein. Im Untersuchungsgebiet würde natürlicherweise ein Braunerde-Pseudogley anstehen. Aufgrund des sehr hohen Versiegelungsgrades im urbanen Raum sind jedoch die natürlichen Bodenfunktionen im B -Plangebiet vollständig verloren gegangen. Natürliche Böden sind im Untersuchungsgebiet nicht mehr vorhanden. Auch in den nicht versiegelten Bereichen (Grünstrukturen, v. a. entlang der Bahnlinie, Gewerbebrache) ist aufgrund der starken anthropogenen Überformungen, wie etwa Bautätigkeiten, Erschließung etc. davon auszugehen, dass die natürlichen Bodenfunktion z. T. oder vollständig verloren gegangen sind. Als Bodenfunktionen verbleiben auf künstlichen oder weitestgehend überformten Böden eine Eignung als Wuchsstandort für Pflanzen sowie eine gewisse Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser. Vorbelastung Wie oben dargestellt, wirkt der hohe Versiegelungsgrad im urbanen Raum stark vorbelastend auf den Raum. Natürlich gewachsene Böden sind nicht mehr anzutreffen. Das Plangebiet liegt im Bereich der im städtischen Altlast -/Verdachtsflächenkataster geführten Fläche 841. Hierbei handelt es sich um einen Altstandort (Filterbauindustrie). Im Rahmen der früheren Umnutzung wurden bereits bodenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt und Teilflächen saniert. Schutzwürdigkeit / Empfindlichkeit Im Plangebiet sind nach der Bodenkarte BK50 natürlicherweise keine schutzwürdigen Böden) verbreitet. Für die nicht überbauten Bereiche (außerhalb des B -Plangebietes) wird bezüglich des Schutzgutes Boden daher eine mittlere Grundempfindlichkeit angenommen, da auch bei überformten und künstlichen Böden wesentliche Bodenfunktionen übernommen werden können (s.o.). Bereits versiegelte oder überbaute Standorte sind dagegen gering empfindlich eingestuft. Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung Wirkungen Die folgenden anlage -, bauzeit- und betriebsbedingt zu erwartenden Projektwirkungen auf das Schutzgut „Boden“ werden bei der Auswirkungsanalyse untersucht: dauerhafter Verlust von Böden (anlagebedingt) Im Zuge des Vorhabens werden keine natürlichen Böden in Anspruch genommen. Ggf. verschieben sich allenfalls Pflanzbeete im Stellplatzbereich Die Flächenversiegelung nimmt nicht zu. Die Wirkintensität ist somit als gering zu bewerten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 40 von 53 betriebsbedingte Zunahme von Schadstoffbelastungen Im Rahmen des Vorhabens werden keine emittierenden Betriebe angesiedelt. Zusätzliche Schadstoffbelastungen durch die Zunahme von Liefer - und Besucherverkehren sind zu vernachlässigen. Die Wirkintensität ist daher als gering einzustufen. bauzeitbedingte Wirkungen Innerhalb des B -Plangebietes treten während der Bauphase grundsätzlich Gefährdungen des Bodens durch Verdichtung oder Verschmutzung auf. Durch eine den technischen Anforderungen entsprechende und umsichtige Bauausführung ist dieses Risiko eingrenzbar, zudem werden die Bauflächen in versiegelten Bereichen liegen, so dass die Wahrscheinlichkeit erheblicher Auswirkungen gering einzustufen ist. Außerhalb des B-Plangebietes sind temporäre Auswirkungen auf das Schutzgut Boden nicht zu erwarten. Es ist sichergestellt, dass keine vorübergehende Flächeninanspruchnahme außerhalb des B -Plangebietes erfolgt, weder für Baustraßen noch für Lager - und Arbeitsflächen. Grundsätzlich wir d ein umsichtiger Umgang mit dem Oberboden (Entnahme, Wiedereinbau etc.) als obligatorisch vorausgesetzt, auch wenn nur kleinere Pflanzbeete betroffen sein werden. Vor diesem Hintergrund wird die Wirkintensität als gering eingestuft. Planbedingte Auswirkungen Es ist festzustellen, dass alle planbedingten Auswirkungen sowohl aufgrund der geringen Wirkintensitäten als auch der geringen Empfindlichkeiten der überbauten Böden die umweltfachliche Erheblichkeit nicht erreichen. 9.4.4 Wasser Datengrundlagen Neben der einschlägigen Literatur wurde das Geoportal der Stadt Münster ( STADT MÜNSTER 2019a) der Datenpool des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. Wesentliche Funktionen Innerhalb der Schutzgutbetrachtung Wasser sind für die wesentlichen Funktionen maßgeblich: Gewässerökologische Funktionen Vorfluterfunktionen Nutzungsfunktionen Oberflächenwasser Oberflächengewässer existieren im Untersuchungsgebiet nicht. Grundwasser Im Bereich des Untersuchungsgebietes steht der Grundwasserkörper „Münsterländer Oberkreide“ (Kennung DE_GB_DENW_3_12) an (MULNV 2019) in äolischen Lockergesteinen Der mengenmäßige Zustand wird als gut eingestuft, der chemische Zustand dagegen schlecht . Das Grundwasser steht nicht oberflächennah an. Die Grundwasserneubildungsrate liegt bei 200 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 41 von 53 bis 300 mm im Jahr. Die Grundwasserschutzfunktion der Deckschichten ist sehr niedrig eingestuft (STADT MÜNSTER 2019a). Vorbelastung Vorbelastungen bestehen vor allem durch die gegebene starke Versiegelung und Überbauung infiltrationsfähiger Standorte. Die Grundwasserneubildung im Untersuchungsgebiet ist stark beeinträchtigt. Schutzwürdigkeit / Empfindlichkeit Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Auch Überschwemmungsgebiete sind nicht festgesetzt. Gegenüber einer mit einer Versiegelung bzw. Bebauung einhergehenden Verringerung der Grundwasserneubildungsrate wird wegen der hoch einzustufenden Bedeutung des Grundwasservorkommens auch eine hohe Empfindlichkeit zugewiesen. Die Verschmutzungsgefahr ist abhängig vom Grundwasserflurabstand sowie von der Durchlässigkeit der überlagernden Deckschichten. Da oberflächennahes Grundwasser weitestgehend nicht zu erwarten ist, ist hier die Empfindlichkeit gering einzuschätzen. Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung Wirkungen Die folgenden anlage -, bauzeit- und betriebsbedingt zu erwartenden Projektwirkungen auf das Schutzgut „Wasser“ werden bei der Auswirkungsanalyse untersucht: Verringerung der Grundwasserneubildung durch dauerhafte Überbauung und Flächenversiegelung (anlagebedingt) Ein nachhaltiger Verlust versickerungsfähigen Untergrundes ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, da für das Vorhaben ausschließlich bereits versiegelte Flächen in Anspruch genommen werden. Eine Verringerung der Grundwasserneubildung ist damit auszuschließen. Auch eine Verschärfung der Hochwassergefahr ist nicht zu erwarten. Die Wirkintensität ist als gering zu bewerten. betriebs- und bauzeitbedingte Verschmutzungsgefährdung Bezüglich der bauzeitbedingten Verschmutzungsgefährdungen kann aufgrund der guten technischen Vermeidungsmöglichkeiten nach dem Stand der Technik sowie unter Berücksichtigung, dass nur bereits versiegelte Standorte beansprucht werden und sich die Entwässerungssituation nicht ändert davon ausgegangen werden, dass kein Gefährdungspotenzial besteht. Die Wirkintensität ist somit als gering zu werten. Planbedingte Auswirkungen Es ist festzustellen, dass unter Voraussetzung, dass sich die Entwässerung nicht ändert, ausschließlich bereits versiegelte Flächen in Anspruch genommen werden und eine umsichtige Bauausführung erfolgt, alle planbedingten Aus wirkungen auf das Schutzgut Wasser die umweltfachliche Erheblichkeit nicht erreichen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 42 von 53 9.4.5 Klima / Luft Datengrundlagen Datengrundlage der Untersuchungen der Schutzgüter Klima und Luft bilden die einschlägige Literatur sowie das Geoportal der Stadt Münster (STADT MÜNSTER 2019a) und der Datenpool des Landes Nordrhein-Westfalen. Wesentliche Funktionen Hauptsächliche Funktionen innerhalb des Schutzgutes sind Frischluftproduktion und -leitfunktionen sowie bioklimatische Funktionen. Das Untersuchungsgebiet liegt übergeordnet in einem ozeanisch geprägten Klima mit mäßig warmen Sommern und milden Wintern. Vorherrschende Windrichtung ist Südwest bis West bei mittleren Niederschlagssummen von 743 mm im Jahr (A. MÜSKENS 2004) . Das Plangebiet liegt in einem Gewerbe- /Industrie-Klimatop, welches sich durch einen hohen Anteil versiegelter Flächen mit wenig Vegetation und produkt - und prozessspezifische Emissionen kennzeichnet. Durch den hohen Versiegelungsgrad besteht z. T. eine deutliche Überwärmung gegenüber dem östlichen Umfeld. Im Streckenzug des Albersloher Weges wurden in 2004 Luftturbulenzen bei strahlungsarmen Wetterlagen festgestellt, die sich weiter nördlich im Sinne einer Düsenwirkung zu einer Windstromumlenkung nach Nordwest auf das wärmere Stadtgebiet hin entwickeln (A. MÜSKENS 2004). Besondere Klimafunktionen sind dem Untersuchungsgebiet darüber hinaus nicht zugewiesen. Grundsätzliche Funktionen für das lokale Bioklima übernehmen Gehölzbestände als dämpfende Klimaelemente innerhalb des Untersuchungsgebietes. Der Gehölzstreifen entlang der Bahnlinie östlich des Albersloher Weges besitzen eine grundsätzliche lufthygienische Regenrationsfunktion, auch aufgrund der Lage zu Emissionsquellen in Gewerbe- und Verkehrsflächen. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Größe sowie den umgebenden Bebauungen als Barriere ist die Reichweite der klimatischen Wohlfahrtswirkung des Untersuchungsgebietes aber nur gering ausgeprägt. Vorbelastung Als Vorbelastung sind die Versiegelung und Überbauung des Raumes zu werten, welche als klimatische Ungunstfaktoren anzuführen sind. Zudem bestehen durch die starke verkehrliche und gewerbliche Nutzung Quellen für Schadstoffemissionen, die belastend auf das lokale Klima wirken. Schutzwürdigkeit / Empfindlichkeit Besondere Schutzausweisungen (z. B. Klimaschutzwald) sind bezüglich des Schutzgutes nicht ersichtlich. Dem Plangebiet sowie dem Umfeld wird aufgrund der gegebenen Vorbelas tung eine geringe Schutzgutempfindlichkeit zugewiesen. Eine Ausnahme bilden die einzelnen Gehölzbestände, die eine grundsätzliche lufthygienische Ausgleichsfunktion aufweisen und daher als mittel empfindlich gegenüber einer Inanspruchnahme einzustufen sind. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 43 von 53 Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung Wirkungen Die folgenden anlage -, bauzeit- und betriebsbedingt zu erwartenden Projektwirkungen auf das Schutzgut „Klima/Luft“ werden bei der Auswirkungsanalyse untersucht: Versiegelung von klimarelevanten Freiflächen Ein Verlust von klimarelevanten Freiflächen erfolgt nicht, da ausschließlich bereits überbaute Flächen innerhalb des Gewerbe- /Industrieklimatops in Anspruch genommen werden. Die Wirkintensität ist daher als gering einzustufen. Verlust klimarelevanter Gehölzstrukturen Ein Verlust von den Parkplatz beschattenden Gehölzen ist in geringem Umfang nicht auszuschließen. Die Wirkintensität ist aufgrund des nachhaltigen Verlustes sehr hoch. Funktionsverlust des klimatischen Gesamtfreiraumes Als Gewerbe-/Industrieklimatop ist das Gebiet als Raum mit klimatischer Ungunst zu bewerten. Klimatisch relevante Funktionen übernimmt das B -Plangebiet nicht. Ein Funktionsverlust kann daher nicht hergeleitet werden. Die Wirkintensität wird daher als gering eingestuft. Betriebsbedingte Luftschadstoffzunahme Eine Zunahme von Schadstoffemissionen ergibt sich durch die Erweiterung des Möbelmarktes selbst nicht. Eine relevante Zunahme des Zuliefer - bzw. Kundenverkehrs ist nicht zu erwarten, sodass auch diesbezüglich keine Zunahme von Schadstoffemissionen erfolgt. Die Wirkintensität ist als gering einzustufen. Bauzeitbedingte Wirkungen Bauzeitbedingte Wirkungen auf das Klima und die Lufthygiene sind aufgrund der vorübergehenden Wirkung gering einzustufen. Denkbar s ind kurzzeitige lokale Staubbelastungen durch die Bautätigkeiten und geringfügige Belastungen durch Abgas - schadstoffe der Baufahrzeuge Planbedingte Auswirkungen Es ist festzustellen, dass mit Ausnahme der möglichen Gehölzverluste im Stellplatzbereich alle planbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima die umweltfachliche Erheblichkeit nicht erreichen. Auch wenn die klimatische Wirkung der betroffenen Gehölze durch Überschattung versiegelter Fläche eher gering einzustufen ist, ergibt sich hieraus der Anspruch einer anspruchsvollen Grüngestaltung im größtmöglichen Umfang. Auswirkungen auf das Globalklima sind aufgrund des verhältnismäßig geringen Umfangs der geplanten Bebauung und unter Berücksichtigung, dass ausschließlich bereits versiegelte Standorte i nnerhalb des Gewerbegebietes in Anspruch genommen werden, auszuschließen. Relevante Emissionen von Treibhausgasen sind aufgrund des nur gering zunehmenden Verkehrsaufkommens ebenfalls auszuschließen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 44 von 53 Der Bebauungsplan sollte die globalen Folgen des Klimaw andels in ausreichendem Maß berücksichtigen. 9.4.6 Landschaft Datengrundlagen Datengrundlage der Untersuchungen des Schutzgutes Landschaft bilden neben der einschlägigen Literatur und dem Datenpool des Landes Nordrhein- Westfalen eine Kartierung der Nutzungsstruktur im Juli 2019. Wesentliche Funktionen Der Schutz der Landschaft ist in § 1 Abs. 1 BNatSchG verankert: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die k ünftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich […] so zu schützen, dass […] die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind“. Im vorliegenden Fall ist keine freie Landschaft, sondern im städtisch geprägten Raum das „Ortsbild“ zu beschreiben und zu bewerten. Die entsprechende Nomenklatur wird im Folgenden verwendet. Der Vorhabenbereich liegt in einem stark versiegelten innerstädtischen Gewerbegebiet. Grünstrukturen befinden sich nur vereinzelt in Form von Einzelgehölzen im Stellplatzbereich und randlich eingrünenden Hecken. Insgesamt übernimmt das Plangebiet selbst aufgrund des stark überbauten Umfeldes und fehlender Sichtbeziehungen in das Umland keine besondere Funktion für das übergeordnete Ortsbild. Lediglich die Gehölze sind als grundsätzlich gliedernde und belebende Landschaftselemente anzuführen. Im Umfeld des Vorhabenbereiches ist die südlich angrenzende, gehölzreiche gewerbliche Brache als „Landschaft auf Zeit“ zu betrachten, die im derzeitigen Zustand eine Durchgrünung und Kaschierung der umliegenden Gebäude bewirkt. Weitere ortsbildprägende Strukturen befinden sich östlich des Albersloher Weges, wo die bahnbegleitenden Gehölze eine sichtverschattende und raumgliedernde Funktion entfalten. Vorbelastungen Als Vorbelastung bzw. Defizit im Hinblick auf das Ortsbilderleben ist die starke Versiegelung und anthropogene Überformung zu werten. Durch die visuellen Einflüsse des Gewerbegebiet es als wahrnehmbare anthropogentechnische Überprägung ist die Ungestörtheit des Raumes stark beeinträchtigt. Die Beunruhigung wird durch den Verkehr auf dem Albersloher Weg w esentlich verstärkt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 45 von 53 Schutzwürdigkeit / Empfindlichkeit Das B-Plangebiet unterliegt nicht dem Landschaftsschutz. Unter Berüc ksichtigung des urbanen Umfeldes und den damit einhergehenden Vorbelastungen wird dem Vorhabenbereich eine geringe Empfindlichkeit gegenüber einer Beeinträchtigung durch Bebauung zugewiesen. Den Gehölzstrukturen werden als grundsätzliche gliedernde Element e eine mittlere Bedeutung und damit Empfindlichkeit zugeordnet. Gegenüber von der Planung ggf. ausgehenden visuellen Fernwirkungen über das B -Plangebiet hinaus bestehen im Umfeld aufgrund fehlender Sichtbeziehungen nur geringe Empfindlichkeiten. Im Umfeld der Planung ist die südlich gelegene Brache nur mittel empfindlich zu bewerten, da sie nur vorübergehend bis zur Realisierung der rechtskräftigen Bebauungsplanung Funktionen erfüllen kann; die östlich des Albersloher Weges stockenden Gehölze im Bereich der Bahnlinie sind aufgrund ihrer sichtverschattenden und gliedernden Funktionen hoch empfindlich einzustufen. Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung Wirkungen Die folgenden anlage -, bauzeit- und betriebsbedingt zu erwartenden Projektwirk ungen auf das Schutzgut „Landschaft“ werden bei der Auswirkungsanalyse untersucht: anlagebedingter Verlust von Landschaftsraum/-elementen Die Planung beansprucht hauptsächlich bereits versiegelte Gewerbeflächen. Die Wirkintensität ist als gering einzustufen. Gliedernde Gehölzstrukturen werden ggf. in geringem Umfang beansprucht. Hier ist die Wirkintensität hoch. Technisierung/Überprägung angrenzender freier Landschaft Da es sich um die Nachnutzung bestehender Gewerbeflächen auf bereits versiegelten Flächen handelt, ist eine relevante Technisierung der Landschaft nicht zu erkennen. Die Wirkintensität wird als gering eingestuft. betriebs- und bauzeitbedingte visuelle (Licht, Bewegung) und akustischen Beunruhigung Betriebsbedingte visuelle und akustische Störwi rkungen liegen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, da die Planung vor dem Hintergrund der bestehenden Vorbelastungen innerhalb des Gewerbegebietes nur unwesentlich mit einer Steigerung von Lichtemissionen einhergeht und keine relevante Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu erwarten ist. Die Wirkintensität daher als gering einzustufen. Da die Beeinträchtigungen des Ortsbildes während der Bauzeit vorübergehend und damit nicht nachhaltig sind und darüber hinaus keine Arbeits - oder Lagerflächen außerhalb des Planungsraumes vorgesehen sind, sind auch diesbezüglich nur geringe Wirkintensitäten gegeben. Planbedingte Auswirkungen Es ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung, dass ausschließlich bereits überbaute Flächen innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes und dass keine Erhöhung betriebsbedingter Licht - oder Lärmemissionen zu erwarten ist, dass diesbezüglich vom Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 46 von 53 Vorhaben keine erhebl ichen planbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft (Ortsbild) ausgehen. Neben einer anspruchsvollen architektonischen Gestaltung bei Neubauten wird im Rahmen der Neuordnung der Stellplatzflächen empfohlen, ein grünordnerisches Konzept zu verfolgen, dass die Eingrünung und die Überstellung mit standortgerechten Laubgehölzen in den Vordergrund stellt. 9.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Unter dem Begriff „Kulturgüter“ werden archäologisch wertvolle Objekte, Bau- und Bodendenkmale sowie historische Landnutzungsformen und Kulturlandschaften zusammengefasst. Unter „sonstigen Sachgütern“ werden nur die nicht normativ geschützten kulturell bedeutsamen Objekte, Nutzungen von kulturhistorischer Bedeutung sowie naturhistorisch bedeutsame Landschaftsbestandteile und Objekte verstanden, die mit der natürlichen Umwelt in einem engen Zusammenhang stehen. Sachgüter mit primär wirt schaftlicher Bedeutung (z.B. Rohstofflagerstätten, Bauanlagen, landwirtschaftliche Nutzflächen) sind nicht Gegenstand der Betrachtung, da sie nicht zu den Umweltbelangen zählen. Die landwirtschaftlichen Belange werden außerhalb der wirtschaftlichen Aspekte ggf. als Teil einer wertvollen Kulturlandschaft mit betrachtet. Zusätzlich bestehen Wechselwirkungen zu den Belangen der Schutzgüter „Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt“ und „Boden“. Datengrundlagen Datengrundlage der Untersuchungen bilden die einsc hlägige Literatur und der Datenpool bzw. Auskünfte der Stadt Münster. Wesentliche Funktionen Wesentliche Funktion des Schutzgutes ist die kulturhistorische Dokumentarfunktion. Bau- oder Bodendenkmäler sind innerhalb des Untersuchungsgebietes nicht vorhanden. Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche oder kulturhistorisch bedeutsame Objekte sind nicht betroffen. Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung Auf eine detaillierte Auswirkungsanalyse wird wegen fehlender Betroffenheit verzichtet. 9.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Unter ökosystemaren Wechselwirkungen werden alle denkbaren funktionalen und strukturellen Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern sowie zwischen und innerhalb von landschaftlichen Ökosystemen verstanden. Diese Wirkungen können sich in ihrer Wirkung addieren, potenzieren, aber auch u. U. vermindern. Eine Sonderrolle nimmt innerhalb der Definition von Wechselwirkungen der Mensch als Schutzgut ein, da er nicht unmittelbar in das ökosystemare Wirkungsgefüg e integriert ist. Die vielfältigen Einflüsse des Menschen auf Natur und Landschaft werden vor allem im Rahmen der Ermittlung von Vorbelastungen berücksichtigt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 47 von 53 Die für die Planung relevanten Bedeutungen und Empfindlichkeiten bei den einzelnen Schutzgütern, die aufgrund der bekannten Wechselwirkungen miteinander in Verbindung stehen, sind in den entsprechenden Kapiteln genannt. Planbedingte Auswirkungen, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern betreffen, werden in den Auswirkungsanalysen der jeweiligen Schutzgütern angesprochen. Darüber hinaus gehende Wirkungen ergeben sich durch die Planung nicht. 9.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Für alle Umwelt -Schutzgüter ist festzustellen, dass die planbedingten Auswir kungen das Maß der Erheblichkeit nicht überschreiten werden. Eine Ausnahme bildet das Schutzgut Klima; der Verlust wenn auch schwach klimawirksamer Gehölze im Bereich der Stellplatzflächen ist durch eine anspruchsvolle Grüngestaltung im neuen Stellplatzber eich ausgleichbar. Als Verringerungsmaßnahme ist darüber hinaus eine extensive Dachbegrünung im Bereich des geplanten Neubaus vorgesehen. Folgende artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen werden darüber hinaus vorausgesetzt: Da nicht generell ausgeschlossen werden kann, dass die betroffenen Gebäude geeignete Unterschlupfmöglichkeiten (Spalten, Löcher, Risse) für Fledermäuse in Bereichen, die vom Boden nicht eingesehen werden können, enthalten, ist vor Beginn der Bauarbeiten eine Gebäudekontrolle, ggf. mi t einem Hubsteiger, vorzunehmen. Falls Tiere aufgefunden werden, ist deren Aus flug abzuwarten; werden keine Tiere gefunden sind potenzielle Verstecke zu verschließen. Des Weiteren ist vor Baubeginn die Beschaffenheit der Dachoberfläche auf das Vorhandensein von Tierarten hin zu überprüfen. Die Fläche konnte vom Boden aus nicht eingesehen werden. Falls Vogelarten auf den Dachflächen brüten, ist das weitere Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. 9.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Planungen wird sich an der derzeitigen Bestandssituation nichts ändern. Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet langfristig weiter der derzeitigen Nutzung unterliegen wird. 9.6 anderweitige Planungsmöglichkeiten Aufgrund der bereits bestehenden Nutzung (Baukörper, Stellplätze) und der verkehrlichen Anbindung des Grundstücks an den Albersloher Weg stellt sich der Standort für eine Nach- und Umnutzung als Möbelmarkt aus umweltfachlicher Sicht günstig dar. Standortalternativen sind vor diesem Hintergrund nicht erkennbar. Auch grundsätzliche Planungsalternativen am Standort zu der vorgesehenen Nachnutzung der bereits bestehenden baulichen Strukturen ergeben sich nicht. 9.7 Überwachung (Monitoring) Die Städte und Gemeinden überwachen gemäß § 4c BauGB zuständigkeitshalber die erheblichen Umweltauswirkungen (Ziel), die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 48 von 53 eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen (Zweck). Gem äß § 4 Abs. 3 BauGB unterrichten die Behörden die Stadt nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens, sofern die Durchführung des Bauleitplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Die Behörden haben insofern eine Bringschuld zur Information der Stadt über die in ihrem Aufgabenbereich anfallenden Informationen. Darüber hinaus sind durch die Stadt Münster keine Maßnahmen zur Überwachung vorge- sehen. 9.8 Zusammenfassung Anlass und Ziel der Planung Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604: Loddenheide - Albersloher Weg 198 soll die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung eines Möbelhauses im Gewerbegebiet „Loddenheide“ zwischen Albersloher Weg und Dag - Hammarskjöld-Weg geschaffen werden. Gemäß Baugesetzbuch (BauGB § 2 Abs. 4) bedarf die Erstellung bzw. w esentliche Änderung eines Bebauungsplanes der Durchführung einer Umweltprüfung. Arbeitsschritte der Umweltprüfung Folgende Arbeitsschritte werden vollzogen: Darstellung des Inhaltes und der Ziele des Bebauungsplanes sowie der Ziele des Umweltschutzes Zielorientiertes Ermitteln, Beschreiben und fachliches Bewerten der Schutzgüter und der jeweiligen Wechselwirkungen sowie Ermitteln, Beschreiben und fachliches Bewerten der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung grundsätzlich möglicher Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie der Ausgleichbarkeit von Beeinträchtigungen Erarbeitung und Darstellung der Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen Beschreibung und Bewertung der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten Darstellung der Schwierigkeiten bei der Informationszusammenstellung Erarbeitung und Darstellung der Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (Monitoring) Einarbeitung der Änderungen nach Abschluss der Offenlage Verfassen einer allgemein verständlichen Zusammenfassung Lage des Bebauungsplangebiets Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Münster innerhalb des Gewerbegebi etes „Loddenheide“ am Albersloher Weg, nördlich des Willy -Brandt-Weges und östlich des Dag- Hammarskjöld-Weges. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 49 von 53 Umweltauswirkungen Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse der schutzgutbezogenen Ermittlung der planbedingten Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammengefasst. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung insgesamt Das Plangebiet weist aufgrund seiner Funktion als Versorgungszentrum sowie seiner Lage innerhalb des 500 m-Wohnumfeldes um geschlossene Siedlungsbereiche im Osten ohne visuelle oder funktionale Beziehungen grundsätzlich eine mittlere Raumempfindlichkeit auf. Ein Verlust von Freiraum ist mit dem geplanten Vorhaben nicht verbunden, da ausschließlich bereits ver siegelte und überbaute Flächen innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes beansprucht w erden. Erholungsrelevante Wege werden ebenfalls nicht beansprucht. Räume mit grundsätzlicher Wohnumfeldfunktion werden nicht nachhaltig verändert. Die Funktion des B- Plangebietes als Versorgungszentrum bleibt bestehen und wird durch die geplante Nutzung al s Möbelhaus sogar noch verstärkt. Betriebsbedingte planbedingte Auswirkungen durch Zunahme von Licht- und Lärmimmissionen, v. a. durch planungsinduzierten Verkehr oder durch Gebäude- und Str aßenbeleuchtung überschreiten unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Nutzung inner halb eines Gewerbegebietes mit entsprechendem Verkehr und den daraus resultierenden Vorbelastungen das Maß der Erheblichkeit nicht. Tiere und Pflanzen Aufgrund der starken urbanen Prägung und der weitestgehend vollständig überbauten und versiegelten Fläche werden im B-Plangebiet flächig nur sehr geringe Empfindlichkeiten erreicht. Eine mittlere Empfindlichkeit ist bezüglich der Tier - und Pflanzenwelt den wenigen Gehölzstrukturen zuzuschreiben, die den Verkehrsraum (Zufahrt, ruhender Verkehr) spärlich gestalten. Wechselwirkungen bestehen zu den Schutzgütern Klima und Landschaft, bei denen eine Werteinstufung unter jeweils anderen Schwerpunkten erfolgt. Eine Erheblichkeit der planbedingten Auswirkungen ist aufgrund der geringen Empfindlichkeit der in Anspruch genommenen Biotoptypen (versiegelte Flächen) nicht gegeben. Im Rahmen eines Artenschutzbeitrags wurde das Vorkommen von planungsrelevanten Arten im Untersuchungsraum geprüft. Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung ist, dass au fgrund der Art des Vorhabens, der aktuellen Nutzungssituation und der denkbaren Auswirkungen unter der Voraussetzung der Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen (Gebäude- und Dachkontrollen vor Beginn der Bauarbeiten) für keine der potenziell vorkommenden Ar ten relevante Beeinträchtigungen erkennbar sind, die zu einem Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG führen würden. Boden Natürliche Böden sind im Untersuchungsgebiet nicht mehr vorhanden. Die in den wenigen nicht versiegelten Bereichen (Grüns trukturen, v. a. entlang der Bahnlinie, Gewerbebrache) ist aufgrund der starken anthropogenen Überformungen, wie etwa Bautätigkeiten, Erschließung verbleibenden Bodenfunktionen auf künstlichen oder weitestgehend überformten Böden sind eine Eignung als Wuchsstandort für Pflanzen sowie eine gewisse Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 50 von 53 Es ist festzustellen, dass alle planbedingten Auswirkungen sowohl aufgrund der geringen Wirkintensitäten als auch der geringen Empfindlichkeiten der überbauten Böden die umweltfachliche Erheblichkeit nicht erreichen. Wasser Oberflächengewässer existieren im Untersuchungsgebiet nicht. Oberflächennahes Grundwasser steht nicht an. Es ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen ( Beibehaltung der derzeitigen Entwässerung, umsichtige Bauausführung) alle planbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser die umweltfachliche Erheblichkeit nicht erreichen. Eine Verschärfung der Hochwassersituation ist ebenfalls nicht zu erwarten. Klima/Luft Das Plan gebiet liegt in einem Gewerbe- /Industrie-Klimatop, welches sich durch einen hohen Anteil versiegelter Flächen mit wenig Vegetation und produkt - und prozessspezifische Emissionen kennzeichnet. Dem Plangebiet sowie dem Umfeld wird aufgrund der gegebenen Vorbelastung eine geringe Schutzgutempfindlichkeit zugewiesen. Eine Ausnahme bilden die einzelnen Gehölzbestände, die eine grundsätzliche lufthygienische Ausgleichsfunktion aufweisen und daher als mittel empfindlich gegenüber einer Inanspruchnahme einzustufen sind. Es ist festzustellen, dass mit Ausnahme der möglichen Gehölzverluste im Stellplatzbereich alle planbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima die umweltfachliche Erheblichkeit nicht erreichen. Auch wenn die klimatische Wirkung der betroffenen Gehölze durch Überschattung versiegelter Fläche eher gering einzustufen ist, ergibt sich hieraus der Anspruch einer anspruchsvollen Grüngestaltung im größtmöglichen Umfang. Hierdurch würden auch die globalen Folgen des Klimawandels in ausreichendem Maß berücksichtigt. Landschaft Der Vorhabenbereich liegt in einem stark versiegelten innerstädtischen Gewerbegebiet. Grünstrukturen befinden sich nur vereinzelt in Form von Einzelgehölzen im Stellplatzbereich und randlich eingrünenden Hecken. Insgesamt übernimmt das Plangebiet selbst aufgrund des stark überbauten Umfeldes und fehlender Sichtbeziehungen in das Umland keine besondere Funktion für das übergeordnete Ortsbild. Lediglich die Gehölze sind als grundsätzlich gliedernde und belebende Landschaftselemente anzuführen. Unter Berücksichtigung, dass ausschließlich bereits überbaute Flächen innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes überplant werden und keine Erhöhung betriebsbedingter Licht - oder Lärmemissionen zu erwarten sind, werden diesbezüglich vom Vorhaben keine erheblichen planbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft (Ortsbild) ausgehen. Neben einer anspruchsvollen architektonischen Gestaltung bei Neubauten wird im Rahmen der Neuordnung der Stellplatzflächen empfohlen, ein grünordnerisches Konzept zu verfolgen, dass die Eingrünung und die Überstellung mit standortgerechten Laubgehölzen in den Vordergrund stellt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 51 von 53 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Kulturgüter (Bau - und Bodendenkmäler) und sonstige Sachgüter (z. B. Bodenschätze) sind nach derzeitigem Kenntnisstand i m B -Plangebiet und seinem unmittelbaren Umfeld nicht vorhanden. Planbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut können ausgeschlossen werden. Wechselwirkungen Die ökosystemaren Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern sowie zwischen und innerhalb von landschaftlichen Ökosystemen wurden im Rahmen der schutzgutbezogenen Erfassungen und Bewertungen umfassend berücksichtigt. Über die bei den Schutzgütern behandelten Wirkungen hinausgehende Auswirkungen ergeben sich diesbezüglich nicht. Vermeidung, Verringerung und Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen Es ist vor dem Hintergrund der ausschließlich den Klimaschutz und das Ortsbild betreffenden planbedingten erheblichen Auswirkungen beabsichtigt, eine nachhaltige Vermeidungs und Verringerungsstrategie im B -Plan-Gebiet selbst zu verfolgen, so dass die entstehenden nachteiligen Wirkungen des Vorhabens vor Ort kompensiert werden können. Für die planinterne Maßnahmenkonzeption werden folgende Hauptkomponenten vorgeschlagen: eine wirksame Grüngestaltung der Gebäude, eine möglichst flächendeckende Überstellung der Stellplatzflächen mit Baumgehölzen sowie einer äußere, gehölzreichen Eingrünung, insbesondere in südliche und östliche Richtung An dieser werden die konkreten Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen ergänzt. Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten [wird ergänzt] Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen Aufgrund der gegebenen guten Informationslage zu allen umweltrelevanten Fragestellungen sowie zum Artenschu tz ist davon auszugehen, dass für die Umweltprüfung hinreichend vollständige und konkrete Unterlagen vorhanden sind. Zusätzliche Fachgutachten sind für eine Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltschutzgüter nicht erforderlich. Monitoring Besondere Maßnahmen zur Überwachung sind nicht vorgesehen. 10. Gesamtabwägung 10.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich Es ist vor dem Hintergrund der ausschließlich den Klimaschutz und das Ortsbild betreffenden planbedingten erheblichen Auswir kungen beabsichtigt, eine nachhaltige Vermeidungs - und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 52 von 53 Verringerungsstrategie im B -Plan-Gebiet selbst zu verfolgen, so dass die entstehenden nachteiligen Wirkungen des Vorhabens vor Ort kompensiert werden können. Für die planinterne Maßnahmenkonzeption werden folgende Hauptkomponenten vorgeschlagen: eine möglichst flächendeckende Überstellung der Stellplatzflächen mit Baumgehölzen sowie einer äußeren, gehölzreichen Eingrünung, insbesondere in südliche und östliche Richtung Vermeidung/Verringerung Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Da nicht generell ausgeschlossen werden kann, dass die Fassaden der betroffenen Gebäude geeignete Quartiersplätze (Spalten, Löcher, Risse) für Fledermäuse bieten, ist vor Beginn der Bauarbeiten eine Ein- und Ausflugskontrollen am Gebäude, ggf. mit einem Hubsteiger, vorzunehmen. Falls Tiere aufgefunden werden, ist deren Ausflug abzuwarten. Nachgewiesene und Potenzielle Verstecke sind vor Beginn der Bauarbeiten fachgerecht zu verschließen. Bei einer festgestellten Eignung der Fassaden für Fledermäuse sind Quartiershilfen anzubieten. Die detaillierte Vorgehensweise ist mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster abzustimmen. Vor Baubeginn ist die Beschaffenheit der Dachoberfläche des Hauptgebäudes auf das Vorhandensein von Vogelarten hin zu überprüfen. Falls geeignete Lebensräume vorhanden sind, ist das weitere Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster abzustimmen. Gestaltung und Ausgleich innerhalb des Plangebietes Die folgenden grünordnerischen Maßnahmen sind innerhalb des Plangebietes vorgesehen: Je sechs Stellplätze ist ein Laubbaum-Hochstamm zu pflanzen, wobei jedes Pflanzbeet eine Größe von mind. 6 m² und eine Mindestbreite von 2 m aufweisen muss. Vorgeschlagene Baumarten: Hainbuche (Carpinus betulus) und Eberesche (Sorbus aucuparia) zu gleichen Teilen; Pflanzqualität: StU 18/20, 3 x v., m. B. Extensive Dachbegrünung auf Neubau-Dachflächen Bilanz und Fazit Es is t zu erwarten, dass sich unter Voraussetzung der beschriebenen Vermeidungs - Minimierungs- und Gestaltungsmaßnahmen im B -Plangebiet selbst eine ausgeglichene Eingriffs-/Ausgleichsbilanz erreichen lässt und somit keine externen Kompensationsmaßnahmen erfo rderlich werden. Die Durchgrünungsmaßnahmen, die den derzeitigen Zustand verbessern werden, tragen hierzu maßgeblich bei. 10.2 sonstige Umweltbelange: verbleibende Auswirkungen Eine Betroffenheit sonstiger Umweltbelange ist nicht erkennbar. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 53 von 53 11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt auf der Grundlage eines Durchführungsvertrages, der zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Münster geschlossen wird. Im Durchführungsvertrag werden die Pflichten des Vorhabenträg ers einschließlich der zeitlichen Vorgaben für die Umsetzung des Planvorhabens geregelt. Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604: Loddenheide / Albersloher Weg 198 Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Robin Denstorff Stadtbaurat
Anlage A
2752 Zeichen
Anlage A zur V/0635/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Bericht zum Stand der Bauleitpläne im Bereich Gremmendorf Lodden- heide - Albersloher Weg 198 mit dem Ziel, die 43. Änderung des FNP sowie des vorhabenbezo- genen Bebauungsplans Nr. 604 öffentlich auszulegen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Für den Bereich im Gewerbepark Loddenheide im Stadtteil Gremmendorf sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Möbelhauses geschaffen werden. Auf dem Grundstück Albersloher Weg 198 soll ein Trendmöbelhaus "Mömax" mit rund 7000 Quadratmetern Verkaufsfläche und einem integrierten Restaurant im Gebäude eines ehemaligen Baumarktes entstehen. Zudem ist auf dem Grundstück ein Anbau für das Lager vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand bereits im Oktober 2019 statt, nun ist die öffent- liche Auslegung der Planunterlagen geplant. Der Beschluss zur Änderung des FNP sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans ergeht parallel zu dieser Berichtsvorlage mit der Vorlage Nr. V/0634/2020. Die Entwürfe der Bauleitpläne sollen in der zweiten Jahreshälfte 2020 öffentlich ausgelegt werden. Finanzierung Die Flächen des Plangebietes befinden sich im privaten Eigentum. Zur Realisierung des Bebau- ungsplans werden vor dem Satzungsbeschluss ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Grundstückseigentümer abgeschlossen (Durchführungsver- trag). Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Klima Das Plangebiet ist bebaut und vollständig versiegelt. Ein Verlust von klimarelevanten Freiflächen erfolgt dadurch nicht. Durch die starke verkehrliche und gewerbliche Nutzungen des Gebietes entstehen Schadstoffemissionen, die belastend auf das lokale Klima wirken. Eine Zunahme von Schadstoffemissionen ergibt sich durch die Erweiterung des Möbelmarktes selbst nicht. Bauzeit- bedingte Wirkungen auf das Klima und die Lufthygiene sind als gering einzustufen. Dem Plangebiet sowie dem Umfeld wird aufgrund der gegebenen Vorbelastung eine geringe Schutzgutempfindlichkeit zugewiesen. Eine Ausnahme bilden die einzelnen Gehölzbestände, die eine grundsätzliche lufthygienische Ausgleichsfunktion aufweisen. Es ist geplant, zur weiteren Aufwertung eine weitergehende Begrünung der Stellplatzfläche vorzusehen. Ebenso wird für das neu zu errichtende Lagergebäude im Südwesten eine flächendeckende extensive Dachbegrü- nung festgesetzt.
V-0635-2020-Anlage-6-Vorhaben-und-Erschliessungsplan
122 Zeichen
Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0635/2020 Vorhaben- und Erschließungsplan / ohne MaßstabVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604
604_Plan-Entwurf
10624 Zeichen
H
H
G
Fh
FhFh
H
P
II
F
T
IV
II
III
I
II
F
Neubeckum - Münster
F
I
I
1
20
Dag-Hammarskjöld-Weg
Fh
Egbert-Snoek-Straße
492
766
745
385
Fh
510
571
126
256
572
Fh
54
257
565
61
744
625
128
384
V
11
F
I
IV
II
I
V
I
IV
F
1
Albersloher Weg
12
198
Willy-Brandt-Weg
576
509
573
574
70
575
577
783
63
578
624
789
62
494
743
569
782
Parkplätze 136
12
23
34
89
111
125
128
134
Werbetafel
45
56
67
78
100
F.
6
F.
F.
F.
B.
B.
136
Anlieferung
H
H
G
Fh
FhFh
H
P
II
T
IV
II
III
I
II
F
Neubeckum - Münster
F
I
I
1
20
Dag-Hammarskjöld-Weg
Fh
Egbert-Snoek-Straße
492
766
745
385
Fh
510
571
126
256
572
Fh
54
257
565
61
744
625
128
384
V
11
F
I
IV
II
I
V
I
IV
F
1
Albersloher Weg
12
198
Willy-Brandt-Weg
576
509
573
574
70
575
577
783
63
578
624
789
62
494
743
569
782
St
Vorhaben
"großflächiger Einzelhandelsbetrieb"
- Möbelhaus / Möbelmitnahmemarkt -
0,8
Hmax.
=
14,50 m
Hmax.
= 12,15 m
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X X X X
X
X
Parkplätze 136
12
23
34
89
111
125
128
134
Werbetafel
56
67
78
100
F.
6
F.
F.
F.
B.
B.
136Anlieferung
BZP 55,93 m ü. NHN
Rechtsgrundlagen:
Die Plangrundlage wurde am ____________ aus dem
Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)
generiert. Die Richtigkeit wird bescheinigt.
Münster, _______________
Dipl.-Ing. Marienfeld
Amtsleiter
Für die städtebauliche Planung.
Münster, _______________
Dipl.-Ing. Denstorff
Stadtbaurat
Dipl.-Ing. Festersen
Amtsleiter
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 (1) BauGB
den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom
__________ bekannt gemacht.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________
bis zum __________ offengelegen.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und
41 GONW durch den Rat der Stadt Münster am __________
als Satzung beschlossen worden.
Münster, _______________
Oberbürgermeister Schriftführer
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom
__________ in Kraft getreten.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie
des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Zeichenerklärung
Festsetzungen des Bebauungsplans
II
12
61,51
Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Öffentliche Gebäude
Wirtschaftsgebäude
Kanaldeckelhöhen (Meter über Normalhöhennull)
Bestandsangaben
· Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587)
· Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
· Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.07.2018 (Artikel 1 des BauModG
NRW GV. NRW. S. 421) zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b)
· Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b)
Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 604
Loddenheide - Albersloher Weg 198 M. 1 : 1.000
Bebauungsplan Nr. 604
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
123
M. 1 : 1.000
Münster
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 604
und Vorhaben- und Erschließungsplan
Loddenheide - Albersloher Weg 198
- Entwurf -
(Zwischenstand)
Vorhabenträger: Architekt:
Gutenbergstraße 34 44139 Dortmund Tel. 0231/557114-0
Büro für Raumplanung, Städtebau + Architektur
Planquadrat Dortmund
Löwengrund
Immobilien GmbH
Mergentheimer Str. 59
97084 Würzburg
Hüttenes GmbH Architekten
Ruhr-Reeder Haus
Reichspräsidentenstraße 21 - 25
45470 Mühlheim an der Ruhr
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i.V.m. § 12 BauGB
1.1 Art der baulichen Nutzung
Im Vorhabenbereich ist ausschließlich ein Möbelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 7.000 m² zulässig.
Zusätzlich ist eine Gastronomienutzung auf einer Gesamtfläche (Gastraum ohne Nebenräume) von max. 150 m²
zulässig.
Nachfolgende Sortimente und max. Verkaufsflächen unter Berücksichtigung der Münsteraner Sortimentsliste des
Einzelhandels- und Zentrumskonzepts der Stadt Münster 2018 sind zulässig:
1.2
Maß der baulichen Nutzung
Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist als Fläche des Baugrundstücks gem. § 19 Abs. 3 BauNVO der
gekennzeichnete Vorhabenbereich maßgebend (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 19 Abs. 3 BauNVO).
Für den Vorhabenbereich ist die Grundflächenzahl GRZ auf 0,8 festgesetzt. Ausnahmsweise kann in Anwendung
des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO für die Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14
die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden (§ 17
Abs. 1 BauNVO i. V. m. § 19 Abs. 3 und Abs. 4 BauNVO).
1.3 Höhe baulicher Anlagen
Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe für technische Anlagen und technische,
untergeordnete Bauteile wie z. B. Lüftungs- und Kühlaggregate, Solarpaneelen und Photovoltaikanlagen ist bis zu
einer Höhe von max. 3,50 m ausnahmsweise zulässig, sofern diese mindestens 4,00 m von den Außenwänden
zurückgesetzt werden oder in die Fassadengestaltung integriert sind (§ 16 Abs. 6 BauNVO).
Für den Vorhabenbereich sind die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen über Bezugspunkt festgesetzt. Als max.
Gebäudehöhe gilt die Oberkante des Flachdachabschlusses (Attika). Als Bezugspunkt der festgesetzten
Gebäudehöhe wird die mit 55,93 m ü. NHN angegebene Kanaldeckelhöhe des Albersloher Wegs im
Zufahrtsbereich des Möbelmarktes festgelegt. Der Kanaldeckel ist in der Planzeichnung als Höhenbezugspunkt
BZP gekennzeichnet (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).
1.4 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung
Im Vorhabenbereich wird die Anpflanzung von Bäumen auf der Stellplatzanlage festgesetzt. Je 6 Stellplätze ist ein
mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Das Pflanzbeet muss eine Größe von mindestens 6 m² und eine
Mindestbreite von 2,0 m aufweisen.
Baumarten: Hainbuche (Carpinus betulus) und Eberesche (Sorbus aucuparia) zu gleichen Teilen; Pflanzqualität:
StU 18/20, 3 x v., m. B.
Auf dem im Vorhaben- und Erschließungsplan gekennzeichneten Gebäudeteil ist das Flachdach flächendeckend
extensiv zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind Bereiche mit notwendigen technischen Aufbauten.
2. Hinweise
2.1 Durchführungsvertrag
Zur Realisierung des Bebauungsplans werden ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt
Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag).
2.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können
während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum `Planen und Bauen` im Erdgeschoss des
Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
2.3 Bodendenkmale
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung eines Bodendenkmals
(kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen
Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe, LWL - Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle
ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten.
2.4 Kampfmittel
Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln im Zuge von Erd- und Bauarbeiten sind aus
Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und ist unverzüglich die Feuerwehr der Stadt Münster zu
informieren. Etwaig erforderliche Ramm-, Bohr- und Gründungsarbeiten sind als besonders gefährdend anzusehen
und rechtzeitig im Planungsstadium zur Sicherheitsprüfung anzumelden.
2.5 Artenschutz
Da nicht generell ausgeschlossen werden kann, dass die Fassaden der betroffenen Gebäude geeignete
Quartiersplätze (Spalten, Löcher, Risse) für Fledermäuse bieten, ist vor Beginn der Bauarbeiten eine Ein- und
Ausflugskontrollen am Gebäude, ggf. mit einem Hubsteiger, vorzunehmen. Falls Tiere aufgefunden werden, ist
deren Ausflug abzuwarten. Nachgewiesene und potenzielle Verstecke sind vor Beginn der Bauarbeiten fachgerecht
zu verschließen. Bei einer festgestellten Eignung der Fassade für Fledermäuse sind Quartiershilfen anzubieten. Die
detaillierte Vorgehensweise ist mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster abzustimmen.
Vor Baubeginn ist die Beschaffenheit der Dachoberfläche des Hauptgebäudes auf das Vorhandensein von
Vogelarten hin zu überprüfen. Falls geeignete Lebensräume vorhanden sind, ist das weitere Vorgehen mit der
Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster abzustimmen.
KPP Kleinpoppen-Projekte
Villa Lindenhof
Neuenhofer Str. 39
42657 Solingen
Art der baulichen Nutzung
Möbelmarkt / Möbelmitnahmemarkt
Baugrenze
Überbaubare Grundstücksfläche
überbaubare Grundstücksfläche
Sonstige Festsetzungen
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen
St Stellplatzanlage
Grundflächenzahl (GRZ)
maximale Höhe baulicher Anlagen
0,8
Hmax. =
12,15 m
Hinweisliche Darstellungen ohne Rechtscharakter
Ein-/ und Ausfahrtbereich
geplanter Baum (informeller Standort)
Einteilung Stellplatzanlage
Maß der baulichen Nutzung
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Sortimente Verkaufsfläche
maximal in m²
Nicht-zentrenrelevante Sortimente 6.300
Möbel, Küchen max. 5.800
Bettwaren
(inkl. Matratzen, Lattenroste) max. 250
Baumarktsortimente (Farben, Tapeten, max. 400
Bodenbeläge, Markisen, Rollos)
Teppiche max. 400
Zentrenrelevante Sortimente max. 700
Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik, max. 330
Bilder, Rahmen
Haus- und Heimtextilien max. 300
Lampen, Leuchten max. 200
Gesamt 7.000
geplantes Gebäude
Grundstücksfläche, priv. Verkehrsfläche
ZEICHENERKLÄRUNG
Grenze des Vorhaben- und
Erschließungsplanes
Bestandsgebäude
12
Stellplätze
Grünfläche
geplanter Baum
Ein-/Ausgang
Abgrenzung unterschiedlicher Höhen innerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche
Vorhaben
Ansichten M. 1 : 250
Ansicht Nord-West Ansicht Nord-Ost
Ansicht Süd-Ost Ansicht Süd-West
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604
Loddenheide - Albersloher Weg 198 M. 1 : 1.000
Abriss Gebäude
X X
X
XX
X
Ein-/Ausgang
Dachbegrünung
BZP 55,93 m
ü. NHN
Bezugspunkt der Höhenfestsetzung: BZP 55,93 m
ü.NHN (Meter über Normalhöhennull) -Kanaldeckel-
V-0635-2020-Anlage-1-Begruendung-FNP
26530 Zeichen
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 1 von 9
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0635/2020
Begründung
zum Entwurf der 43. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtteil Gremmendorf im Bereich
Loddenheide / Albersloher Weg 198
Inhalt Seite
1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1
2. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4
2.1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 4
2.2 Bebauungsplan ............................................................................................................................ 7
3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 7
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 7
4.1 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten
Kernsortimenten / Dienstleistungen und Verwaltung (SO EH-NZK / D+V) ........................................... 7
4.2 Erschließung ................................................................................................................................ 7
4.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur .......................................................................... 8
4.4 Immissionsschutz ........................................................................................................................ 8
4.5 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................. 8
4.6 Denkmalschutz / Archäologie ...................................................................................................... 8
4.7 Entwässerung .............................................................................................................................. 9
5. Arten- und Biotopschutz ........................................................................................................................ 9
6. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................... 9
1. Planungsanlass und Planungsziele
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich vollständig als Gewerbegebiet
(GE) dargestellt. Innerhalb des Änderungsbereichs befindet sich, vo n der Straße Albersloher
Weg aus erschlossen, ein Gastronomiegroßhandel (Gebäude des ehemaligen Praktiker -
Baumarktes, Albersloher Weg 198).
Durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplans soll der bisher als GE dargestellte Bereich
zu einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten
Kernsortimenten“ (SO EH-NZK) umgewidmet werden.
Anlass zur 43. Änderung des Flächennutzungspl ans ist die Schaffung geeigneten Planung s-
rechts zur Umsetzung der einzelhandelsstrukturellen Entwicklungsziele für den Planbereich
gemäß des vom Rat am 14.03.2018 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Müns-
ter. Für den ehemaligen Praktiker -Baumarkt bestehen seit Jahren Ansiedlungsan fragen und -
bestrebungen des großflächigen Einzelhandels. In den jeweils vom Rat der Stadt Münster be-
schlossenen Fassungen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts aus den Jahren 2004 und
2009 (1. Fortschreibung) sowie auch gemäß der aktuellen 2. Fortschreibung 2018 ist der Ände-
rungsbereich Bestandteil des ausgewiesenen Sonderstandort s für großflächigen Einzelhandel
mit nicht zentrenrelevanten Kern sortimenten. Dieser Sonderstandort, mit identischen Zielaus-
sagen, umfasst zudem auch die unmittelbar nördlich anschließenden Flächen (Selbstbedi e-
nungswarenhaus Marktkauf, Baumarkt Hellweg) bis zur Egbert -Snoek-Straße. Im Sinne einer
funktionalen und gesamtstädtisch strukturverträglichen Aufgabenverteilung der Einzelhandel s-
standorte und der übergeordneten Entwicklungsziele zur Einzelhandelsentwicklung in Münster
43. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtteil Gremmendorf
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 2 von 9
sind Sonderstandorte grundsätzlich als Vorrangflächen für den großflächigen Einzelhandel mit
nicht zentrenrelevanten und nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten zu
verstehen. Dabei sind schädliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und die
Nahversorgung zu vermeiden. Hierzu sollen insbesondere zentrenrelevante Randsortimente auf
bis zu 10 % der Gesamtverkaufsfläche eines Vorhabens, insgesam t aber max. 2.500 m² Ver-
kaufsfläche, bezogen auf die Gesamtheit der zentrenrelevanten Randsortimente, begrenzt wer-
den. Die ausgewiesenen Sonderstandorte (inklusive des Änderungsbereiches) zeichnen sich
durch eine stadtstrukturell geeignete und verkehrlich für den Individual - und öffentlichen Ver-
kehr gut erschlossene Lage an bereits bestehenden Standorten des großflächigen Einzelhan-
dels aus. Sie dienen der Angebotsergänzung der zentralen Versorgungsbereiche, indem sie
Einzelhandelsbetriebe aufnehmen,
die einen überdurchschnittlichen Flächenverbrauch bzw. eine geringere Flächenprodukti-
vität aufweisen und in den zentralen Versorgungsbereichen nur bedingt bzw. nicht ange-
siedelt werden können oder sollen,
deren Angebote die Zentren- und Nahversorgungsstruktur nicht negativ beeinträchtigen.
Über die Festlegungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für den Änderungsbereich hin-
aus ist durch den dort geltenden Bebauungsplan Nr. 404. Loddenheide, Albersloher Weg / An
den Loddenbüschen (Fassung der 1. Änderung, Oktober 2000) eine klare einzelhandelsstruktu-
relle Vorprägung gegeben, da in den dort festgesetzten GE -Gebieten der Einzelhandel mit M ö-
beln einschließlich textiler Raumausstattung, Bau- und Heimwerkerbedarf, sowie KFZ- Handel
und -zubehör zulässig ist.
Durch die Darstellung des Änderungsbereichs als „Sondergebiet EH -NZK“ soll in Übereinsti m-
mung mit den Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts die Ansiedlung von groß-
flächigen Verkaufsflächen im Möbelsegment ermöglicht werden. Im Zuge der Fortschreibung
des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2018 wurde zum einen für das Oberzentrum Münster
ein Entwicklungspotenzial im langfristigen Bedarfsbereich Möbel ermittelt. Zum anderen ergänzt
der Fachmarktstandort im Segment Möbel in räumlicher und struktureller Hinsicht das bisher
nur im Westen der Stadt (ehem. Möbel Finke und Möbeldiscounter / Höffner bei Nienberge,
Poco in Mecklenbeck) ansässige Angebot großflächiger Möbelmärkte auch im wachsenden
südöstlichen Stadtgebiet von Münster.
Aktuell gibt es innerhalb des Änderungsbereichs eine konkrete investorenseitige Ansiedlungs-
planung für einen großflächigen Möbelmarkt.
Für das derzeit durch einen Gastronomiegroßhandel genutzte Grundstück (ehemaliger Prakt i-
ker-Baumarkt) besteht die konkrete Absicht zur Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes
durch An- und Umbau des zweigeschossige n Bestandsgebäudes. Auf dem ca. 14.200 m² u m-
fassenden Grundstück plant die XXXLutz-Gruppe ein Trendmöbelhaus Mömax mit ca. 7.000 m²
Verkaufsfläche und einem Restaurant auf ca. 380 m². Zusätzlich soll ein Anbau für das Lager
erfolgen.
Folgende einzelhandelsrelevante Daten zu dem Planvorhaben liegen der 43. Flächennutzungs-
planänderung zugrunde:
Umbau des ehemaligen Praktiker-Baumarktes zu einem Möbelhaus mit rd. 7.000 m² Ver-
kaufsfläche sowie einem Restaurant mit 380 m² Nutzfläche, Errichtung eines Anbaus für
das Lager
43. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtteil Gremmendorf
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 3 von 9
Bei Realisierung des oben genannten Planvorhabens würden die freien Flächenpotenziale des
Plangebietes (Sondergebiet EH-NZK) vollständig genutzt , da die östlich angrenzende aktuelle
Brachfläche als zukünftiger Standort für den geplanten Neubau des Polizeipräsidiums Münster
vorgesehen ist. Flächenreserven für weitere, zusätzliche Einzelhandelsansiedlungen im Plan-
gebiet verblieben daher nicht.
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 310.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 prog-
nostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohner-
wachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen1. Das Einwoh-
nerwachstum geht einher mit einem steigenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen.
Der Planbereich wird bereits seit mehreren Jahrzehnten überwiegend gewerblich- baulich g e-
nutzt. Er liegt vergleichsweise zentral im Stadtgebiet und ist mit allen Verkehrsmitteln gut er-
reichbar; der ehemals vorhandene Bahnans chluss (ehem. Panzerverladung) wurde allerdings
im Bereich eines Autohauses gekappt . Die Nutzung aktuell bestehender Flächenreserven
(Brachflächen) im Plangebiet soll unter geänderten Rahmenbedingungen ( 2018 aktualisiertes
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster) ermöglicht und gesteuert werden. Damit
wird eine Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen i.S. des Bodenschutzg e-
botes des BauGB vermieden bzw. minimiert.
Die vorliegende Planung „43. Änderung des FNP“ entspricht daher den Anforderungen des § 1a
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
Hinweis zu § 1a (5) BauGB (Klimaschutzklausel)
Der Änderungsbereich ist durch bestehende bauliche Nutzungen im Bereich des ehem. Prakt i-
ker-Baumarkts gekennzeichnet. Aufgrund der Lage umgeben von baulichen Nutzungen und
Verkehrsflächen besitzt das Plangebiet insgesamt keine bedeutenden klima- bzw. luftrelevanten
Funktionen. Gemäß der Grünordnung Münster , „Teilplan Freiraumkonzept“, wird der Ände-
rungsbereich bereits als „Siedlungsbereich“ dargestellt, so dass hier keine Funktion als klim a-
ökologischer Ausgleichsraum für die Stadt und ihre Siedlungskörper vorliegt.
Das Planvorhaben trägt bau- und betriebsbedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des
Klimawandels bei. E ine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Kl i-
mawandels besteht nicht. Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetzter Überschwem-
mungsbereiche, so dass bau- und anlagenbedingte erhebliche Auswirkungen - z.B. durch einen
etwaigen Verlust von Retentionsräumen - nicht anzunehmen ist.
1 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, das Baulandprogramm
2017 - 2025 (vgl. Vorlage V/0215/2017)
43. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtteil Gremmendorf
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 4 von 9
2. Planungsrechtliche Situation
2.1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16.12.2013 vom Regionalrat Münster aufg e-
stellt und am 27.06. 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein -Westfalen bekannt g e-
macht. Seit dem 16.02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie er-
gänzt, seit dem 24.10.2018 zusätzlich durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein.
Der geltende Regionalplan – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich vollstän-
dig als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die beabsichtigte Änderung des Flächennut-
zungsplans stimmt mit der Zielsetzung der Regionalplanung überein. Eine Anpassung des R e-
gionalplans ist nicht erforderlich.
Mit Schreiben vom 28.06.2018 hat die Bezirksregierung Münster ergänzend mitgeteilt, dass bei
der damals vorgelegten Planung zur Neuansiedlung von zwei Möbelmärkten mit zusammen ca.
28.000 m² Verkaufsfläche mehrere Ziele und Grundsätze des LEP NRW für die Einzelhandels-
nutzungen zu beachten und zu berücksichtigen sind. Die Bezirksregierung trifft zusammeng e-
fasst die Aussage, dass durch die vorgelegte Planung diese Ziele und Grund -sätze insgesamt
beachtet bzw. berücksichtigt wurden. Im weiteren Verfahren wird die Stadt Münster die erforder-
lichen Nachweise der städtebaulichen Verträglichkeit der Ansiedlungsplanungen (§ 11 Abs. 3
BauNVO) und den Übereinstimmungsnachweis mit den Ziel des Beeinträchtigungsverbots gem.
LEP NRW im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens über städtebauliche
Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalysen erbringen.
Die vorliegende 43. Änderung des Flächennutzungsplans wird auch den Zielen und Grund-
sätzen des LEP NRW - "Großflächiger Einzelhandel" gerecht:
6.5-1 Ziel Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen Siedlungs -
bereichen (ASB)
Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 (BauNVO) dürfen
nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und fes t-
gesetzt werden.
Gemäß dem gültigen Regionalplan Münsterland liegt der Planbereich innerhalb eines Allg e-
meinen Siedlungsbereichs (ASB).
Damit wird dem Ziel entsprochen.
6.5-3 Ziel Beeinträchtigungsverbot
Durch die Darstellung und Festsetzung v on Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben
im Sinne des § 11 Absatz 3 BauNVO mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen zen- trale
Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Innerhalb des Plangebietes (Sondergebiet EH-NZK) ist von folgenden Einzelhandelsnutzun-
gen bzw. Verkaufsflächen auszugehen:
Planvorhaben 7.000 m² (Umnutzung Bestand)
43. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtteil Gremmendorf
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 5 von 9
Zu der zu prüfenden Neuplanung liegen Daten zur Art und zum Umfang der vorgesehenen
zentrenrelevanten Randsortimente in der Größe von maximal 10 % der Gesamtverkaufsfl ä-
che vor:
Der Vorhabenträger hat dabei zunächst eine Verteilung auf folgende Branchen mit geschätz-
ten Flächenanteilen konzipiert, die zusammen mit 830 m² mehr als die maximal zulässigen
700 m² Verkaufsfläche umfassen, die im weiteren Verfahren noch konkretisiert werden sol-
len:
Heimtextilien 200 m²
Vorhänge 100 m²
Lampen 200 m²
Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltswaren 330 m²
(830 m²)
Gesamt maximal 700 m².
Für das Planvorhaben wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans an-
gestrebt, dessen Einleitung der zuständige Fachausschuss des Rates der Stadt Münster z u-
gestimmt hat. Für das Planvorhaben wurde zum Nachweis der städtebaulichen Verträglic h-
keit bereits eine Auswirkungsanalyse erarbeitet („Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines
Möbelmitnahmemarktes am Standort Loddenheide, BBE Handelsberatung, Köln, Juli 2019).
Im Ergebnis schließt der Gutachter städtebaulich relevante Auswirkungen auf zentrale Ver-
sorgungsbereiche der Stadt Münster und der benachbarten Städte und Gemeinden aus.
Ebenfalls wird eine Deckungsgleichheit mit den Zielsetzungen des Einzelhandels - und Zen-
trenkonzepts Münster attestiert.
6.5-4 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche
Bei der Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11
Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll der zu
erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglichten Einzelhandel s-
nutzungen die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sort i-
mentsgruppen nicht überschreiten.
Die geplanten Darstellungen der 43. Änderung des Flächennutzungsplans ermöglichen die
Ansiedlung neuer Verkaufsflächen für den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrel e-
vanten Kernsortimenten in folgender Größenordnung: Umbau des ehemaligen Praktiker -
Baumarktes zu einem Möbelhaus mit rd. 7.000 m² Verkaufsfläche.
Umsatz-Kaufkraft-Kongruenz
Auf der Basis aktueller Einwohnerdaten der Stadt Münster ( Ende 2018 ca. 310.000 Einwoh-
ner) und der Sortimentskaufkraft der Münsteraner Einwohner (GfKGeo- Marketing 2017) s o-
wie allgemein zugänglicher Leistungsdaten des Einzelhandels (Struktur - und Marktdaten im
Einzelhandel 2017, BBE Handelsberatung, Köln, Juli 2019) ergeben sich folgende Werte zur
Umsatz-Kaufkraft-Kongruenz für die Sortimentsbereiche (jeweils Raumleistung, d. h. Kern -
und Randsortimente, ca.-Werte):
Möbelhäuser
43. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtteil Gremmendorf
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 6 von 9
- Soll-Umsatz bei 7.000 m² Verkaufsfläche (max. 1.300 €/m² VKF): 9,1 Mio. Euro
- Sortimentsspezifische Kaufkraft2 der Einwohner in Münster: 147,2 Mio. Euro
Bei der oben stehenden Berechnung wurde der max. Umsatzwert im Sinne einer Worst -
Case-Betrachtung angenommen.
Die Gegenüberstellung max. Umsätze der Kernsortimente mit der aktuellen Sortimentskau f-
kraft der Münsteraner Bevölkerung zeigt, dass der zu erwartende Gesamtumsatz der durch
die Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutzung die Kaufkraft der Einwohner der Stadt
Münster für die geplanten Sortimentsgruppen (Kern- und Randsortimente) bei weitem nicht
übersteigt. Ein Nachweis der Umsatz-Kaufkraft-Kongruenz für die einzelnen Randsortimente,
jeweils deutlich unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit, erübrigt sich in Anbetracht des
Kaufkraftvolumens von deutlich mehr als 300.000 Einwohnern des Oberzentrums Münster.
Dem Grundsatz 6.5-4. Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche wird somit
entsprochen
6.5-5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentrenr e-
levanter Randsortimente
Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht
zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen nur dann auch außerhalb von zentralen Versor-
gungsbereichen dargestellt und fest gesetzt werden, wenn der Umfang der zentren-
relevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt und es sich bei diesen Sor-
timenten um Randsortimente handelt.
Durch die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan wird der relative Anteil der zulässigen
zentrenrelevanten Randsortimente auf max. 10 % der Verkaufsfläche je Betrieb begrenzt
werden, um wesentliche Beeinträchtigungen zentraler Versorgungsbereiche zu vermeiden.
Bei den zentrenrelevanten Sortimenten muss es sich um „Randsortimente“ handeln, die l e-
diglich ergänzenden Charakter zum Kernsortiment haben und diesem in Umfang und G e-
wichtigkeit deutlich untergeordnet sind (Begrenzung auf max. 10 % der Verkaufsfläche). Bei
dem Planvorhaben ist somit (Umbau des ehemaligen Praktiker Baumarktes zu einem M ö-
belhaus mit rd. 7. 000 m² VKF) von rd. 70 0 m² Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsort i-
mente auszugehen. Die städtebauliche (i.S.v. § 11 Abs. 3 BauNVO) Verträglichkeit der durch
die Sondergebietsfestsetzung der Flächennutzungsplanänderung bzw. der Bebauungs-
planaufstellung ermöglichte Ansiedlung von Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten Randsor-
timenten wird im weiteren Bebauungsplanverfahren über die vorhabenbezogene gutachterli-
che Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse erbracht werden (vgl. Erläuterung zu Ziel 6.5-
3).
Dem Ziel 6.5-5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentren-
relevanter Randsortimente wird somit entsprochen.
2 Beinhaltet auch Haustextilien
43. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtteil Gremmendorf
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 7 von 9
6.5-6 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrel e-
vanter Randsortimente
Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebiet s für Vorhaben im
Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortime n-
ten soll außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen 2.500 m² Verkaufsfläche nicht über-
schreiten.
Für das Planvorhaben mit rd. 7 .000 m² Verkaufsfläche wird auf der Ebene der Bebauungs-
planung ein einzelnes Sondergebiet festgesetzt werden. Durch die Festsetzung eines sepa-
raten Sondergebiets für die Planvorhaben in Kombination mit der begrenzten Zulässigkeit ei-
nes Anteils von max. 10% zentrenrelevanter Randsortimente an der Gesamtverkaufsfläche
je Einzelhandelsvorhaben bzw. Sondergebiet wird sichergestellt, dass der Umfang zentren-
relevanter Randsortimente eines Sondergebietes 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschrei-
tet.
Dem Grundsatz 6.5- 6 Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrel e-
vanter Randsortimente wird somit entsprochen.
2.2 Bebauungsplan
Aktuell gilt im Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 404 „Loddenheide - Albersloher Weg / An den
Loddenbüschen“, der flächendeckend Gewerbegebiete festsetzt. Durch die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungspl ans, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
dessen Genehmigung geschaffen werden. Für das Planvorhaben (Mömax) soll aktuell der vor-
habenbezogene Bebauungsplan Nr. 604 „Loddenheide - Albersloher Weg 198“ aufgestellt wer-
den.
3. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der 43. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster für das
geplante Sondergebiet liegt im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Gremmendorf . Der Än-
derungsbereich beschränkt sich auf die Grundstücksfläche des ehemaligen Praktiker -
Baumarkts westlich des Albersloher Wegs.
4. Änderungsinhalte
4.1 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten
Kernsortimenten / Dienstleistungen und Verwaltung (SO EH-NZK / D+V)
Entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erfolgt für den Änderungsbereich im Fl ä-
chennutzungsplan die Darstellung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel mit
nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten (SO EH-NZK)“.
4.2 Erschließung
Der Änderungsbereich ist über den Albersloher Weg (L 586) an das übergeordnete Straßennetz
angebunden.
43. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtteil Gremmendorf
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 8 von 9
Der Änderungsbereich bietet mit den Haltestellen „Willy-Brandt-Weg” der Stadtbuslinien 6, 8 ,
und N85 sowie der Haltestelle „ Bertha-von-Suttner-Weg” der Stadtbuslinie 6 eine gute Einbi n-
dung in das öffentliche Busliniennetz in Richtung Hauptbahnhof Münster.
Mittelfristig ist auch noch die Errichtung eines Bahnhaltepunktes „Loddenheide“ am Albersloher
Weg ca. in Höhe der Einmündung des Martin- Luther-King-Wegs im Zuge der geplanten Reakt i-
vierung der W estfälischen Landeseisenbahn (WLE) zwischen Sendenhorst und Münster -
Hauptbahnhof geplant.
4.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur
Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Strom und Wasser wird durch die vorhandenen Net-
ze sichergestellt. Die Entsorgung wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. mit
der Realisierung sichergestellt.
4.4 Immissionsschutz
Durch das geplante Vorhaben werden Immissionen ausgelöst. Die Ermittlung der entstehenden
Immissionen sowie die Sicherstellung des Im missionsschutzes erfolgen auf Ebene der verbind-
lichen Bauleitplanung.
4.5 Altlasten / Altstandorte
Im Altlastenkataster der Stadt Münster ist für den Änderungsbereich der 43. Änderung des Fl ä-
chennutzungsplans folgende Altlasten-Verdachtsfläche eingetragen:
Altlast-/Verdachtsfläche 826: Als Standort eines ehemaligen Flughafen- und Kasernen-
geländes betrifft die Fläche das gesamte Grundstück des bestehenden C&C -Großmarktes so-
wie die südöstlich und südwestlich angrenzenden Flächen im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans Nr. 404. Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung zeigten Verunreinigungen des
Erdreichs. Entsprechend der planungsrechtlich zulässigen Nutzung als Gewerbegebiet wurde
eine Sanierung durchgeführt. Eine Sanierungsdokumentation für den Bereich liegt vor, alle Auf-
lagen der Sanierungsgenehmigung wurden erfüllt. Grundsätzlich kann jedoch nicht ausg e-
schlossen werden, dass eventuell noch Störstoffe oder geringe Kontaminationen in den nicht
aufgeschlossenen Flächen vorhanden sind.
Die Fläche liegt im wirksamen Flächennutzungsplan innerhalb einer als Altlast -/Verdachts-
fläche > 1 ha gekennzeichneten Fläche. Die Kennzeichnung bleibt mit der 43. Änderung des
Flächennutzungsplans unverändert erhalten. Eine Kennzeichnung auf der Ebene der verbindl i-
chen B auleitplanung wird analog der Darstellung im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 404
nicht vorgenommen. Zur Sicherung eines fachgerechten Umgangs mit eventuell noch vorhan-
denen Störstoffen oder geringen Kontaminationen in den nicht aufgeschlossenen Flächen w ird
jedoch ein entsprechender Hinweis in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 604 aufg e-
nommen.
4.6 Denkmalschutz / Archäologie
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weder den k-
malgeschützte Gebäude noch Bodendenkm äler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW.
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können j e-
doch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kul-
43. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtteil Gremmendorf
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 9 von 9
turgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen
Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden.
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz.
4.7 Entwässerung
Die Entwässerung des Änderungsbereichs wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
sichergestellt.
5. Arten- und Biotopschutz
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
6. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch als Anlage
zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Münster im Stadtteil Gremmendorf im Bereich Loddenheide / Alberslo-
her Weg 198
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
V-0635-2020-Anlage-5-Planzeichnung-Bebauungsplan
108 Zeichen
Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0635/2020 Planverkleinerung / ohne MaßstabVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604
V-0635-2020-Anlage-2-Plan-FNP
699 Zeichen
Rf Rf Rf Rf Rf Rf DEK DEK F GE GI SO VM W M GE GI G GE GE M M W SO FM 2 SO FM 1 GE SO Stadion SO Stadion GE SO SB-WH/BuG SO BuG/V GE PR RRB RRB R GE Rf Rf Rf Rf Rf Rf DEK DEK F GE GI SO VM W M GE GI G GE GE M M W SO FM 2 SO FM 1 GE SO Stadion SO Stadion GE SO SB-WH/BuG SO BuG/V GE PR RRB RRB R SO EH-NZK Bisherige Darstellung Neue Darstellung N Plan zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans Loddenheide - Albersloher Weg 198 Stand: 02.07.2020M. 1:15.000 Änderungsbereich GewerbegebietGE SO EH-NZKSondergebiet "Einzelhandel - nicht zentrenrelevante Kernsortimente" Richtfunk Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahmen u. Vermerke Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0635/2020
V-0635-2020-Anlage-4-Textliche-Festsetzungen-Bebauungsplan
5416 Zeichen
Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand/ Seite 1 von 3 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0635/2020 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604: Loddenheide – Albersloher Weg 198 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung Im Vorhabenbereich ist ausschließlich ein Möbelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 7.000 m² zulässig. Zusätzlich ist eine Gastronomienutzung auf einer Gesamtfl ä- che (Gastraum ohne Nebenräume) von max. 150 m² zulässig Nachfolgende Sortimente und max. Verkaufsflächen unter Berücksichtigung der Münster- aner Sortimentsliste des Einzelhandels - und Zentrumskonzepts der Stadt Münster 2018 sind zulässig: 1.2 Maß der baulichen Nutzung Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist als Fläche des Baugrundstücks gem äß § 19 Abs. 3 BauNVO der gekennzeichnete Vorhabenbereich maßgebend (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 19 Abs. 3 BauNVO). Für den Vorhabenbereich ist die Grundfl ächenzahl GRZ auf 0,8 festgesetzt. Ausnahm s- weise kann in Anwendung des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO für die Stellplätze mit ih- ren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 die maximal zulässige Grundflächen- zahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl v on 0,9 überschritten werden (§ 17 Abs. 1 BauNVO i. V. m. § 19 Abs. 3 und Abs. 4 BauNVO). Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 2 von 3 1.3 Höhe baulicher Anlagen Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe für technische Anlagen und technische, untergeordnete Bauteile wie z. B. Lüftungs - und Kühlaggregate, Solarpa- neelen und Photovoltaikanlagen ist bis zu einer Höhe von max. 3,50 m ausnahmsweise zulässig, sofern diese mindestens 4,00 m von den Außenwänden zurückgesetzt werden oder in die Fassadengestaltung integriert sind (§ 16 Abs. 6 BauNVO). Für den Vorhabenbereich sind die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen über B e- zugspunkt festgesetzt. Als max. Gebäudehöhe gilt die Oberkante des Flachdachab- schlusses (Attika). Als Bezugspunkt der festgesetzten Gebäudehöhe wird die mit 55,93 m über Normalhöhennull (NHN) angegebene Kanaldeckelhöhe des Albersloher Wegs im Zu- fahrtsbereich des Möbelmarktes festgelegt. Der Kanaldeckel ist in der Planzeichnung als Höhenbezugspunkt BZP gekennzeichnet (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.4 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung Im Vorhabenbereich wird die Anpflanzung von Bäumen auf der Stellplatzanlage festg e- setzt. Je 6 Stellplätze ist ein mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Das Pflanzbeet muss eine Größe von mindestens 6 m² und eine Mindestbreite von 2,0 m aufweisen. Baumarten: Hainbuche (Carpinus betulus) und Eberesche (Sorbus aucuparia) zu gleichen Teilen; Pflanzqualität: StU 18/20, 3 x v., m. B. Auf dem im Vorhaben- und Erschließungsplan gekennzeichneten Gebäudeteil ist das Flachdach flächendeckend extensiv zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind Bereiche mit notwendigen technischen Aufbauten. 2 Hinweise 2.1 Durchführungsvertrag - Städtebaulicher Vertrag Zur Realisierung des Bebauungsplans werden ergänzende öffentlich- rechtliche Vereinba- rungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchfüh- rungsvertrag). 2.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden- zentrum `Planen - Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 2.3 Bodendenkmale Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung e i- nes Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL - Ar- chäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Loddenheide Albersloher Weg 198 Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 3 von 3 2.4 Kampfmittel Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln im Zuge von Erd- und Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und ist unverzüglich die Feu- erwehr der Stadt Münster zu informieren. Etwaig erforderliche Ramm -, Bohr- und Grün- dungsarbeiten sind als besonders gefährdend anzusehen und rechtzeitig im Planungssta- dium zur Sicherheitsprüfung anzumelden. 2.5 Artenschutz Da nicht generell ausgeschlossen werden kann, dass die Fassaden der betroffenen G e- bäude geeignete Quartiersplätze (Spalten, Löcher, Risse) für Fledermäuse bieten, ist vor Beginn der Bauarbeiten eine Ein- und Ausflugskontrollen am Gebäude, ggf. mit einem Hubsteiger, vorzunehmen. Falls Tiere aufgefunden werden, ist deren Ausflug abzuwarten. Nachgewiesene und potenzielle Verstecke sind vor Beginn der Bauarbeiten fachgerecht zu verschließen. Bei einer festgestellten Eignung der Fassade für Fledermäuse sind Quartiershilfen anzubieten. Die detaillierte Vorgehensweise ist mit der Unteren Natu r- schutzbehörde der Stadt Münster abzustimmen.
V-0635-2020-Anlage-7-Ansichten
101 Zeichen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 Anlage 7 zur Vorlage Nr. V/0635/2020 Ansichten / ohne Maßstab
Berichtsvorlage
5153 Zeichen
V/0635/2020 V/0635/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft 1. 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtteil Gremmendorf im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604: Loddenheide – Albersloher Weg 198 Kenntnisnahme der Planentwürfe zur öffentlichen Auslegung [Mömax] Beratungsfolge 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwürfe der 43. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster im Stadtteil Gremmendorf im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604: Loddenheide – Albersloher Weg 198 öffentlich auszulegen. Die frühzeitige Beteiligung der Öf fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorh a- benbezogenen Bebauungsplan Nr. 604 und zur 43. Änderung des FNP fand vom 30.09. bis zum 18.10.2019 im Rahmen eines öffentlichen Aushanges im Stadthaus 3 sowie auf der Homepage des Stadtplanungsamtes statt. In diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich zur vorli e- genden Planung zu informieren und Stellung zu nehmen. Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, im Gewerbepark L oddenheide im Stadtteil Gremmendorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Möbelhauses zu schaffen. Auf dem Grundstück Albersloher Weg 198 soll ein Trendmöbel haus "Mömax" mit rund 7000 m² Ver- kaufsfläche und einem integrierten Restaurant im Gebäude eines ehemaligen Baumarktes entstehen. Zudem ist auf dem Grundstück ein Anbau f ür das Lager vorgesehen. Es han delt sich um eine g e- meinschaftliche Projektentwicklung der Stadt Münster mit einem privaten Grundstückseigentümer (Löwengrund Immobilen GmbH / Kleinpoppen Projekte e.K.). Mit der Ansiedlung des Möbelmarktes in der benannten Größenordnung soll in Übereinstimmung mit dem städtischen Einzelhandelskonzept ein regional ausstrahlender Möbelanbieter das Angebot in diesem Segment innerhalb des Oberzentrums Münster sinnvoll erweitern und de n Standort „Lodden- Stadtplanungsamt 21.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bruun / Herr Geitel Telefon: 492-6177 / 492-6193 Bruun@stadt-muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0635/2020 heide“ stärken. Unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW 2019 ist der Gewerbepark als Entwicklungsstandort für nicht -zentrenrelevanten Einzelhandel vorg e- sehen. Vor diesem Hintergrund wird auf der Ges amtverkaufsfläche von rund 7000 m² der Anteil ze n- trenrelevanter Sortimente bei maximal 700 m² (10 %) liegen. Die vorliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan werden auf Basis der noch ausstehenden Absti m- mungen / Prüfungen ergänzt. Gegenwärtig werden im Rahmen der Aufstellung des Beb auungsplans Abstimmungen für die Optimierung der Fuß- und Radwegeverbindung des zukünftigen Möbelmarktes getroffen sowie Prüfungen zur Klimaanpassung und Verbesserung des Regenwassermanagements durchgeführt. In diesem Zuge wird der Vorhaben- und Erschließungsplan überarbeitet. Um die Belange des Umweltschutzes bei der Bebauungsplanaufstellung zu berücksichtigen, ist im Rahmen der Umweltprü fung ein Umweltbericht erstellt worden , der neben den vollständigen Auss a- gen eines Grünordnungs plans auch die Auswirkungen auf die darüber hinaus gehenden Umwel t- schutzgüter enthält. Die Erfassung der Belange des Umweltschu tzes im Rahmen der FNP -Änderung wird derzeit erarbeitet und ist nicht Teil dieser Vorlage. In den Unterlagen zur Offenlegung wird dieser Baustein entsprechend in der Begründung zur Änderung des FNP ergänzt. Die abgestimmte Fassung der Planunterlagen wird Bestandteil der Unterlagen zur öffentlichen Ausle- gung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sein. Dieser Planungsstand wird absehbar erst nach de r Kommunal- wahl im September 2020 erreicht werden. Nach derzeitigem Stand wird es für einen längeren Zei t- raum keine Gremiensitzungen geben, in der eine Kenntnisnahme zum Entwurf der Offenlegung erfo l- gen kann. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den bereit s heute vorliegenden Entwurfsstand zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu ermächtigen, den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf samt be- gleitender Unterlagen nach Fertigstellung öffentlich auszulegen. Dadurch kann eine Verzögerung bei der geplanten Flächenentwicklung vermieden werden. Die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (43. Änderung FNP) sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604 sollen parallel durch die Vorlage Nr. V/0634/2020 herbeigeführt werden. Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Begründung FNP - Zwischenstand Anlage 2 – Planzeichnung FNP Anlage 3 – Begründung Bebauungsplan - Zwischenstand Anlage 4 – Textliche Festsetzungen Bebauungsplan - Zwischenstand Anlage 5 – Planzeichnung Bebauungsplan - Zwischenstand Anlage 6 – Vorhaben- und Erschließungsplan Anlage 7 – Ansichten
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Gutenbergstraße 34
- Albersloher Weg 198
- Dag-Hammarskjöld-Weg
- Willy-Brandt-Weg 576
- An den Loddenbüschen
- Bertha-von-Suttner-Weg
- An den Speichern 7
- Egbert-Snoek-Straße 492
- Loddenheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0635/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37