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V/0635/2020

43. Änderung des FNP - Bebauungsplan Nr. 604 - Entwürfe zur Offenlegung

Vorlagen 14.07.2020

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V-0635-2020-Anlage-3-Begruendung-Bebauungsplan

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Anlage A

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604_Plan-Entwurf

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Berichtsvorlage

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Ansehen

V-0635-2020-Anlage-3-Begruendung-Bebauungsplan

133934 Zeichen

Begründung zum Entwurf - Zwischenstand/ Seite 1 von 53 
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0635/2020 
Begründung   
zum Entwurf des vorhabenbezogenen  
Bebauungsplans Nr. 604:  
Loddenheide – Albersloher Weg 198 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 
2.  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
3.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 3 
3.2  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 4 
3.3  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 4 
4.  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 
5.  Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 
6.  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 5 
6.1  Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5 
6.2  Art der baulichen Nutzung ........................................................................................................... 6 
6.3  Maß der baulichen Nutzung ........................................................................................................ 7 
6.4  Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen........................................................................ 7 
6.5  Gestaltung des Baukörpers / Werbeanlagen .............................................................................. 7 
6.6  Verkehrliche Erschließung und Stellplätze .................................................................................. 8 
6.7  Anpflanzung und Begrünung ....................................................................................................... 8 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ........................................................................... 9 
6.7  Immissionsschutz ........................................................................................................................ 9 
6.8  Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................. 9 
6.9  Denkmalschutz / Archäologie ...................................................................................................... 9 
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 10 
8.  Raumordnerische und städtebauliche Einordnung des Vorhabens .................................................... 10 
8.1  Ergebnisse der Auswirkungsanalyse ........................................................................................ 10 
8.2  Übereinstimmung mit den Vorgaben der Landesplanung ......................................................... 14 
8.3  Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster ................. 15 
9.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 16 
9.1  Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 16 
9.2  Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 21 
9.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 24 
9.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 27 
9.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 27 
9.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 31 
9.4.3 Boden .............................................................................................................................. 38 
9.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 40 
9.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 42 
9.4.6 Landschaft ....................................................................................................................... 44 
9.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 46 
9.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 46 
9.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 47 
9.5  Nichtdurchführung der Planung  (Prognose Null-Variante) ....................................................... 47 
9.6  anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 47 
9.7  Überwachung  (Monitoring) ....................................................................................................... 47 
9.8  Zusammenfassung .................................................................................................................... 48 
10.  Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 51 
10.1  Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich ............................................................................ 51 
10.2  sonstige Umweltbelange: verbleibende Auswirkungen ............................................................. 52 
11.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 53

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 2 von 53 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Auf dem Grundstück Albersloher Weg 198, im Gewerbegebiet „Loddenheide“ in Münster, 
planen die Löwengrund Immobilen GmbH (Würzburg) und die Kleinpoppen Projekte e.K. 
(Solingen) ein Möbelhaus („MÖMAX“) mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 7.000 m², wobei 
der Anteil zentrenrelevanter Sortimente bei maximal 700 m² (10 %) liegen wird. Zusät zlich ist 
ein Restaurant auf einer Fläche von ca. 380 m² (Gastraum einschl. Nebenflächen) geplant. 
Hierfür ist seitens der Stadt Münster die Aufstellung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB beabsichtigt. Notwendig ist zusätzlich die 43. Änderung 
des wirksamen Flächennutzungsplanes. 
Am 14.03.2018 hat der Rat der Stadt Münster die Fortschreibung des Einzelhandels - und 
Zentrenkonzeptes beschlossen. Hiernach liegt der Planstandort innerhalb des 
Sonderstandortes „Loddenheide“. Damit und unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze 
des Landesent wicklungsplans NRW 2019 ist der Standort als Entwicklungsstandort für nicht -
zentrenrelevanten Einzelhandel vorgesehen.  
Mit der Ansiedlung eines Möbelmarktes in der benannten Größenordnung soll ein re gional 
ausstrahlender Möbelanbieter das Angebot in diesem Segment innerhalb des Oberzentrums 
Münster sinnvoll erweitern. 
2.  Geltungsbereich 
Der Projektstandort befindet sich im Gewerbegebiet „Loddenheide“ im südwestlichen 
Münsteraner Stadtgebiet. Das Areal liegt zwischen dem östlich verlaufenden Albersloher Weg 
und dem westlich gelegenen Dag- Hammarskjöld-Weg. Südlich der Fläche verläuft der Willy -
Brandt-Weg. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster vom 14.03.2018 wird die 
Fläche dem Sondersta ndort „Loddenheide“ zugewiesen. Im Umfeld des Plangebiets sind 
bestehende g ewerbliche und industrielle Nutzungen vorhanden, in direkter Nachbarschaft 
befinden sich zudem weitere großflächige Einzelhandelsbetriebe. Verkehrstechnisch ist das 
Areal über den unmittelbaren Anschluss an die Hauptverkehrsachse Albersloher Weg zwischen 
der Münsteraner Innenstadt und den südöstlichen Siedlungsstrukturen des Großraums Münster 
sowie der nahe gelegenen Anschlussstelle an die B 51 gut angebunden.  
Das Plangebiet liegt i nnerhalb des Flurstücks 385 der Flur 178 in der Gemarkung Münster. Es 
umfasst eine Gesamtfläche von ca. 14.200 m².

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 3 von 53 
 
Abbildung 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.604  
(Luftbild: Geobasis NRW) 
3.  Planungsrechtliche Situation 
3.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Die räumliche Entwicklung der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat sich nach den Zielen und 
Grundsätzen des Landesentwicklungsplans LEP NRW in der novellierten Fassung vom 
23.07.2019 auszurichten. 
Entsprechend den im Rahmen der Bauleitplanung zu beachtenden Zielen der Raumordnung 
sind die unter Pkt. 6.5 des Landesentwicklungsplans getroffenen Ziele und Grundsätze für den 
großflächigen Einzelhandel zu beachten. Gem. Ziel 6.5- 1 sind Sondergebiete für Vorhaben im 
Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen 
Siedlungsbereichen zulässig. Die geplante Festsetzung des Plangebiets mit der 
Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ und der Art der zulässigen Nutzung 
„Möbelhaus/Möbelmitnahmemarkt“ entspricht dem Ziel 6.5 -1, da das Plangebiet  im 
regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) liegt. Die be absichtigte 
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  604 stimmt mit der Zielset zung der 
Regionalplanung überein. 
Die Darlegung der weitergehenden zu beachtenden Ziele und Grundsätze des LEP im 
Zusammenhang mit der Ansiedlung eines großflächigen Möbelfachmarkts erfolgt unter Pkt. 8 .2 
dieser Begründung.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 4 von 53 
3.2  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster wird der Vorhabenbereich 
als Gewerbegebiet dargestellt. Nördlich angrenzend stellt der Flächennutzungsplan 
Sondergebietsflächen dar. Die Verkehrsachse Albersloher Weg östlich der Projektfläche wird 
als Schienen- und Straßenweg dargestellt. Östlich dieser Verkehrsachse ist eine Grünfläche mit 
Kleingärten dargestellt. Unmittelbar südlich des Vorhabenareals wird eine Mischfläche und 
unmittelbar an der Fläche vorbeiführend in ost -westlicher Richtung eine Richtfunktrasse 
dargestellt. 
Durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplans, die im Parallelverfahren zur Aufstellung 
dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt wird, soll 
der bisher als GE dargestellte Bereich  zu einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 
„Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten“ (SO EH-NZK) umgewidmet werden. 
Durch die Darstell ung des Änderungsbereichs als „Sondergebiet EH -NZK“ soll in 
Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts die 
Ansiedlung von groß flächigen Verkaufsflächen im Möbelsegment ermöglicht werden. Im Zuge 
der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts 2018 wurde für das Oberzentrum 
Münster ein Entwicklungspotenzial im langfristigen Bedarfsbereich Möbel ermittelt. 
3.3  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des seit dem 06.02.1998 rechtskräftigen 
Bebauungsplanes Nr. 404 „Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen“ mit einer 
1. Änderung vom 27.10.2000. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Gewerbegebiet festgesetzt, 
das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer zwingenden Zweigeschossigkeit sowie einer 
GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6 festgesetzt. Weitere Festsetzungen sind eine Dachneigung 
von 0° bis 25° sowie eine maximale Bauhöhe von 10,0 m. Ausgeschlossen werden zudem die 
Betriebsarten der Abstandsklassen I –  VI des Abstandserlasses NRW. Randlich im Osten ist 
eine Grünfläche entlang des Albersloher Weges festgesetzt. Der Bebauungsplan enthält 
außerdem den Hinweis, dass auf dieser Grünfläche ein Anschlussgleis geplant ist. 
4.  Räumliche und strukturelle Situation 
Derzeit wird das Planareal von der Firma T opraks Gastro GmbH genutzt, die dort in den 
Räumlichkeiten des ehemaligen Praktiker -Baumarkts einen Gastronomiegroßhandel betreibt.  
Im sü döstlichen Teil der Fläche befindet sich das Betriebsgebäude und direkt daran 
anschließend im südwestlichen Bereich ein Lager. Im nördlichen Bereich des Grundstücks  
befinden sich mit d irekter Anbindung an den Albersloher Weg die zugeordneten 
Stellplatzflächen. Die Fläche ist vollständig überbaut bzw. versiegelt. Lediglich auf der 
Stellplatzfläche befinden sich in schmalen Baumbeeten einige Bäume. 
Das Plangebiet wird im Osten von dem als Landesstraße L 586 klassifizierten und mehrspurig 
ausgebauten Albersloher Weg durch einen Grünstreifen getrennt. Innerhalb des Grünstreifens 
verläuft aktuell noch ein stillgelegtes Bahnanschlussgleis. Unmittelbar nördlich und nordwestlich 
des Vorhabenstandorts s chließen die Flächen des Marktkauf  SB-Warenhauses inkl. 
arrondierender Einzelhandels -, Dienstleistungs - und Gastronomiebetriebe und der  Hellweg 
Bau- und Gartenfachmarkt an. Weiterhin ist auf den Garten -/Pflanzenfachmarkt Blumen Risse 
hinzuweisen, der sich südwestlich des Vorhabenstandorts am Bertha -von-Suttner-Weg

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 5 von 53 
befindet. Diese großflächigen Einzelhandelseinrichtungen liegen – wie auch das Plangebiet des 
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 604 –  insgesamt innerhalb des Sonderstandorts 
Loddenheide entsprechend den Festlegungen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts der 
Stadt Münster. 
Unmittelbar südlich bzw. südöstlich angrenzend an das Vorhabena real liegen bislang noch 
unbebaute Gewerbegrundstücke, die ebenfalls im abgegrenzten B ereich des Sonderstandorts 
Loddenheide liegen.  
Das Erscheinungsbild des Plangebiets und des vor beschriebenen Umgebungsbereichs wird 
insgesamt durch die großflächigen Gebäude des SB-Warenhauses und der Fachmärkte mit den 
ebenfalls großflächigen Stellplatz anlagen bestimmt. Gliedernde Grünstrukturen sind in diesem 
Bereich des Gewerbeparks Loddenheide nicht vorhanden.  
5.  Planungsziele 
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung 
und Erweiterung des vorhandenen Gebäudebestandes für einen Möbelmarkt. 
Für das derzeit durch einen Gastronomiegroßhandel genutzte Grundstück besteht die konkrete 
Absicht zur Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes durch An-  und Umbau des 
zweigeschossigen Bestandsgebäudes. Auf dem ca. 14.200 m² umfassenden Grundstück plant 
die XXXLutz-Gruppe ein Trendmöbelhaus Mömax mit ca. 7.000 m² Verkaufsfläche und einem 
Restaurant auf ca. 380 m². Zusätzlich soll ein Anbau für das Lager erfolgen. 
Im Zuge dieser Umstrukturierung besteht weiterhin die Zi elsetzung, den Standort durch eine 
ansprechende architektonische Gestaltung des Gebäudebestandes aufzuwerten. Ergänzend 
sollen durch Begrünungsmaßnahmen positive ökologische und klimatische Effekte erzielt 
werden. 
6.  Inhalte des Bebauungsplans 
6.1  Grundzüge der Planung 
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 604 sollen die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Möbel fachmarkts geschaffen 
werden. Die wesentlichen Planungsinhalte des auf der Grundlage der 43.  Änderung des 
Flächennutzungsplans aufzustellenden Bebauungsplans werden nachfolgend dargelegt. 
Der geplante Möbel fachmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von 7.000 m² umfasst ein 
klassisches Möbelhausangebot auf einer Verkaufsfläche von 6.300 m². Dieses Möbelang ebot 
ist g emäß der Münsteraner Sortimentsliste insgesamt dem nicht zentrenrelevanten und nicht 
zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortiment zuzuordnen. Ergänzt wird das Angebot 
durch zentrenrelevante Randsortimente mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 700 m². 
Der Verkauf soll in einem zweigeschossigen Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von ca. 
7.280 m² und einer Höhe von 12 m stattfinden. Hierzu soll das Bestandsgebäude größtenteils 
wiederverwendet werden. Dem Verkaufsbereich ist ein vorgelagertes  Restaurant mit einer 
Bruttogrundfläche von ca. 380 m² (Gastraum 150 m²) geplant. Neben dem Gebäude ist ein 
Lager mit ggf. 3 Geschossen ( davon ein Kellergeschoss) geplant. Im rückwärtigen Bereich, im

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 6 von 53 
südwestlichen Teil des Grundstücks, ist die Verladezone angeordnet. Die Frontseite mit der 
Eingangszone ist, wie auch beim bestehenden Gebäude, nach Nordwesten ausgerichtet. 
Vorgelagert sind 142 ebenerdige Stellplätze, dies entspricht in etwa dem Stellplatzschlüssel von 
1 Stpl./50 m² Verkaufsfläche.  
Die verkehrliche Erschließung des Möbelhaus -Standorts erfolgt (ebenfalls entsprechend der 
Bestandssituation) über die vorhandene Anbindung an den Albersloher Weg.  
Die gegebene Grundstückssituation erlaubt keine großzügigen Begrünungsmaßnahmen. 
Lediglich im Bereich der Stellplatzfläche und am nördlichen Grundstücksrand sind Baum - bzw. 
Strauchpflanzungen möglich und vorgesehen. 
6.2  Art der baulichen Nutzung 
Gemäß § 12 Abs.  3 BauGB ist die Gemeinde bei der Bestimmung der Zulässigkeit von 
Vorhaben nicht an die Festsetzungen nach § 9 BauGB und die Festsetzungsbestimmungen der 
Baunutzungsverordnung gebunden. Das zulässige Vorhaben wird daher auf der Grundlage des 
Vorhaben- und Erschließungsplanes unmittelbar ohne Bezug zu einer Baugebietskategorie 
gemäß der BauNVO festgesetzt. 
Als Zweckbestimmung und zulässiges Vorhaben wird „großflächiger Einzelhandel sbetrieb“ 
festgesetzt. Als Art der baulichen Nutzung wird die Zulässigkeit eines Möbelhauses / 
Möbelmitnahmemarktes festgesetzt. Auch ohne direkte Festsetzung eines  sonstigen 
Sondergebiets gem. § 11 Abs.  3 BauNVO ist zu prüfen, ob von dem geplanten Vorhaben 
Auswirkungen i.  S. des §  11 Abs.  3 BauNVO zu erwarten sind. Dies gilt insbesondere für 
mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde 
oder in anderen Gemeinde (siehe unten Pkt. 8). 
Es wird eine maximal zulässige Verkaufsfläche in Höhe von 7.000 m² festgesetzt. Zusätzlich ist 
eine Gastronomienutzung (Gastraum ohne Nebenflächen) von 150 m² zulässig. 
Der Festsetzung einer maximalen Gesamtverkaufsfläche und einer Sortimentsstruktur liegt eine 
Auswertungsanalyse der BBE Handelsberatung GmbH vom Juli 2019 zugrunde, in der 
mögliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in Münster sowie in den 
Umlandgemeinden im Einzugsgebiet des Möbelmitnahmemarktes untersucht wurden.  
Nach der Münsteraner Sortimentsliste besteht das Kernsortiment des Möbelmitnahmemarktes 
aus nicht-zentrenrelevanten Sortimenten und ist auf eine zulässige Verkaufsfläche von maximal 
6.300 m² begrenzt. Hiervon entfällt eine maximal zulässige Verkaufsfläche von 5.800 m² auf 
das Sortiment Möbel, Küchen. Für das Sortiment Bettwaren (inkl. Matratzen, Lattenroste) wird 
eine maximal zulässige Verkaufsfläche von 250 m² und für das Sortiment Farben, Tapeten, 
Bodenbeläge, Teppiche, Rollos, Markisen von 800 m² festgesetzt. 
Die maximal zulässige Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsortimente ist gemäß der 
Münsteraner Sortimentsliste auf 10 % der Gesamtverkaufsfläche begrenzt. Somit ist die 
maximal z ulässige Verkaufsfläche zentrenrelev anter Randsortimente auf 700 m² festgesetzt. 
Das Hauptsortiment bildet mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 330 m² das 
Sortiment Glas, Porzellan, Keramik (GPK), Haushaltswaren, Deko -/Geschenkartikel. Das 
Sortiment Haus- und Heimtextilien wird auf eine maximal zulässige Verkaufsfläche von 300 m² 
und Lampen, Leuchten von 200 m² begrenzt. Die genannten zulässigen Verkaufsflächen der

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 7 von 53 
Einzelsortimente stellen Maximalwerte dar. Die Summe aller zentrenrelevanten Sortimente darf 
jedoch eine Gesamtverkaufsfläche von 700 m² nicht überschreiten. 
Die Ergebnisse der Auswirkungsanalyse werden unter Punkt 8 dieser Begründung dargelegt.  
6.3  Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grundflächenzahl GRZ und die 
zulässige Höhe der baulichen Anlagen als Höchstgrenze bestimmt. 
Die Grundflächenzahl GRZ wird auf den Wert von 0,8 entsprechend der Obergrenze von § 17 
Abs. 1 BauNVO festgelegt. In Anwendung des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO darf die GRZ 
ausnahmsweise für die Stellplatzflächen mit ihren Zufahrten bis zu einer Grundflächenzahl von 
0,9 überschritten werden. Die ausnahmsweise Überschreitung der Obergrenze wird 
erforderlich, um den erforderlichen Stellplatzbedarf des Möbelhauses auf dem Grundstück 
bewerkstelligen zu können. Dies ist vorliegend gerechtfertigt, da bereits in der 
Bestandssituation das Grundstück nahezu vollständig durch Gebäude sowie Stellplatz - und 
Fahrflächen versiegelt ist.  
Die zulässige Gebäudehöhe wird entsprechend den Festlegungen im Vorhaben-  und 
Erschließungsplan für das Hauptgebäude a uf 12,15 m begrenzt. Für das geplante 
Lagergebäude im südwestlichen Grundstücksbereich wird eine max. zulässige Höhe von 14,50 
m festgesetzt. Als Bezugspunkt für diese Höhenfestsetzung wird die Höhe eines 
eingemessenen Kanaldeckels im Zufahrtsbereich zum Vorhabengrundstück mit 55,93 Metern 
über Normalhöhennull (m ü. NHN)  bestimmt. Der Bezugspunkt ist in der Planzeichnung 
dargestellt. 
In den Ansichten als Bestandteil des Vorhaben-  und Erschließungsplans sind geringfügig 
niedrigere Gebäudehöhen dargestellt. Die hiervon nach oben abweichenden maximal 
zulässigen Gebäudehöhen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan erlauben einen 
angemessenen Spielraum bei der endgültigen Höhenbestimmung in der Ausführungsplanung. 
6.4  Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 
Für die Festsetzung einer Bauweise besteht kein städtebauliches Erfordernis, da die Lage des 
Baukörpers auf dem Grundstück unter Wahrung ausreichender Abstandsflächen zu den 
Nachbargrundstücken durch die überbaubare Fläche festgelegt ist. 
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen nach § 23 Abs. 1 BauNVO 
festgesetzt. Diese nehmen die Gebäudekubatur des geplanten Möbelhauses auf, wobei ein 
angemessener Spielraum für die weitere Entwurfs - und Ausführungsplanung des  Gebäudes 
belassen wird. 
6.5  Gestaltung des Baukörpers / Werbeanlagen 
Die Fassade des ehemaligen Praktiker-Baumarkts besteht aus Betonfertigteilelementen. Mit der 
Umnutzung des Gebäudes erfährt das äußere Erscheinungsbild eine deutliche gestalterische 
Aufwertung. Der regionalen Bautradition des Münsterlandes entsprechend erhält das Gebäude 
eine Klinkerfassade aus hellrotem Klinker. Die Klinkerfassade wird allseitig ausgeführt, also 
auch in den rückwärtigen, nicht unmittelbar vom Albersloher Weg aus einzusehenden 
Fassadenabschnitten. Die vorhandenen und außen liegenden tragenden Stützen des

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 8 von 53 
Gebäudes bleiben als vertikal gliederndes Element weiterhin sichtbar und heben sich in einem 
dunkelgrauen Farbton von der Klinkerfassade ab. Der Eingangsbereich im nordös tlichen 
Eckbereich mit Aus richtung zum Albersloher Weg erhält eine großzügige G lasfassade. Betont 
wird der Eingangsbereich durch ein horizontales Vordach, welches sich in der Dimensionierung 
in die Proportionen des Gesamtgebäudes einfügt. 
Bestandteil des Fassadenkonzepts sind auch die Werbeanlagen. Diese beschränken sich auf 
die Anbringung des Firmenlogos an das vor erwähnte Vordach sowie auf die südöstliche 
Fassadenecke (Albersloher Weg mit Blickrichtung aus Süden). Darüber hinaus ist im Bereich 
der Eingan gszone die Anbringung einer Großwerbetafel vorgesehen. Die vorgenannten 
Werbeanlagen werden insgesamt unterhalb der Attika angebracht, Werbeanlagen oberhalb der 
Attika oder auf dem Dach sind ausgeschlossen. 
Das Fassadenkonzept wurde dem Beirat für Stadtges taltung in seiner Sitzung am 10.03.2020 
vorgestellt und wurde von diesem begrüßt und zur Umsetzung empfohlen. 
Die im Vorhaben- und Erschließungsplan enthaltenen Fassadenansichten sind Bestandteil des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans und somit verbindlich.  Weitergehende Details zur 
äußeren Gestaltung des Baukörpers können in dem abzuschließenden Durchführungsvertrag 
geregelt werden. 
6.6  Verkehrliche Erschließung und Stellplätze 
Wie bereits oben dargelegt, ist das Plangebiet an den  Albersloher Weg angebunden. Es wurde 
in einer verkehrlichen Ersteinschätzung untersucht, ob das zu erwartende Verkehrsaufkommen 
des Möbelmarktes leistungsgerecht an den Albersloher Weg angebunden werden kann. Hierbei 
wurde das Verkehrsaufkommen des früher hier ansässigen Baumarkts  mit dem künftig zu 
erwartenden Verkehrsaufkommen des Möbelmarktes abgeglichen. Im Ergebnis ist festzustellen, 
dass das mittlere Pkw -Verkehrsaufkommen der Kunden des Möbelmarkts bei ca. 520 
Fahrzeugen pro Tag (montags bis freitags) und damit deutlich unter halb des 
Verkehrsaufkommens des früheren Baumarktes mit ca. 1.645 Fahrzeugen pro Tag liegt. Auf 
eine explizite Ermittlung des samstäglichen Verkehrsaufkommens wurde verzichtet, da 
samstags das Verkehrsaufkommen auf dem Albersloher Weg geringer als an Wochentagen ist, 
so dass grundsätzlich eine höhere Kapazität für die ausfahrenden Fahrzeuge aus dem 
Plangebiet zur Verfügung steht. 
Im Vorhabengebiet werden insgesamt 142  Stellplätze errichtet . Dies entspricht einem 
Stellplatzschlüssel von 1 St. / 50 m² Verkaufsfläche und somit einem Stellplatzangebot, welches 
erfahrungsgemäß bei Möbelmärkten hinreichend ist. Von dem Gesamtangebot an Stellplätzen  
werden 6 Stellplätze in unmittelbarer Eingangsnähe als Behindertenstellplätze angelegt . Die im 
rückwärtigen Bereich i m Südosten angelegten 11 Stellplätze sind als Mitarbeiterstellplätze 
vorgesehen. 
6.7  Anpflanzung und Begrünung 
Wie bereits oben dargelegt, ist das Bestandsgrundstück nahezu vollständig durch Gebäude, 
Stellplätze und Zu-  und Umfahrten versiegelt. Da die gr undsätzliche Gebäude-  und 
Stellplatzsituation beibehalten wird, sind großzügige Begrünungsmaßnahmen im Zuge der 
Umstrukturierung auch weiterhin nicht möglich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 9 von 53 
Im Sinne des Verbesserungsgebotes ist zur grünordnerischen Aufwertung jedoch eine 
weitergehende Begrünung der Stellplatzfläche vorgesehen. Es erfolgt hierzu die Festsetzung, 
dass je 6 Stellplätze ein mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen ist. Weitergehend wird bestimmt, 
dass die Baumbeete je Baum eine Mindestgröße von 6 m² und eine Mindestbreite von 2 m  
aufweisen müssen, um für Wachstum und Vitalität des Baumes einen hinreichend großen 
Lebensraum zu sichern. 
Weiterhin wird für das neu zu errichtende Lagergebäude im Südwesten eine flächendeckende 
extensive Dachbegrünung festgesetzt. Dies wirkt sich positiv auf das Kleinklima (Minderung des 
Aufheizeffekts), die Verzögerung des Niederschlagswasserabflusses und den Lebensraum für 
Insekten aus.  
Der Vorhabenträger hat durch einen statischen Nachweis dargelegt, dass eine nachträgliche 
Dachbegrünung des Bestands gebäudes mit erheblichen baulichen Veränderungen verbunden 
wäre. Die zusätzliche Last einer extensiven Dachbegrünung würde eine Verstärkung aller 
Pfetten und Hauptträger sowie des Trapezbleches erfordern. Aufgrund der 
Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen wird daher auf die Festsetzung einer 
Dachbegrünung des Bestandsgebäudes verzichtet. 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
Die Ver - und Entsorgung des Plangebiets ist auch weiterhin durch den Anschluss an die 
vorhandenen technischen Infrastru ktureinrichtungen gewährleistet. Die Versorgung mit 
elektrischer Energie seitens der münsterNETZ GmbH erfolgt über eine private Trafostation, der 
Bau einer Ortsnetzstation auf einem separaten Grundstück des Versorgers ist daher nicht 
erforderlich. Ein Erfo rdernis zum Ausbau technischer Infrastruktureinrichtungen ist nicht 
gegeben.  
6.7  Immissionsschutz 
Aufgrund der Lage des Planvorhabens innerhalb eines großräumigen Gewerbegebiets ist die 
schalltechnische Empfindlichkeit niedrig. Durch die Anlieferungssituation auf der südwestlichen 
Grundstücksecke bedarf es allerdings einer fachgutachterlichen Überprüfung, ob bei einer 
Ausschöpfung des zulässigen Immissionsrichtwerts nach der TA Lärm auf dem benachbarten – 
bislang unbebauten Gewerbegrundstück – es zu Immissionskonflikt kommen kann und welche 
Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsrichtwerts in diesem Falle erforderlich wären. 
6.8  Altlasten / Altstandorte 
Das Plangebiet liegt im Bereich der im städtischen Altlast -/Verdachtsflächenkataster geführten 
Fläche 841. Hierbei handelt es sich um einen Altstandort (Filterbauindustrie). Im Rahmen der 
früheren Umnutzung wurden bereits bodenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt und 
Teilflächen saniert. Nach Auskunft der Unteren Bodenschutzbehörde ist die geplante Nutzung 
möglich. Erforderliche technische Sicherungs - und Sanierungsmaßnahmen werden im 
nachfolgenden Bauantragsverfahren festgelegt. 
6.9  Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Vorhabengebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weder 
denkmalgeschützte Gebäude noch Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes

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NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft 
können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue 
Bodendenkmäler (k ulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch 
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. 
7. Flächenbilanz 
Vorhabenfläche 
davon überbaubare Fläche: 6.270 m2 
14.190 m2 100 % 
Gesamtfläche  14.190 m2 100 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8.  Raumordnerische und städtebauliche Einordnung des Vorhabens 
8.1  Ergebnisse der Auswirkungsanalyse 
Großflächiger Einzelhandel kann sich auf die Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche 
(Haupt- und Nebenzentren) einer Gemeinde und Region auswirken. Daher müssen 
raumordnerische und städtebauliche Konsequenzen, die sich aus der Ansiedlung eines 
großflächigen Ei nzelhandels ergeben, analysi ert und bewertet werden. Aus diesem Anlass 
wurde seitens der BBE Handelsberatung GmbH eine absatzwirtschaftliche und städtebauliche 
Analyse und Bewertung des geplanten Vorhabens als Auswirkungsanalyse vorgenommen.  
Das Vorhaben wurde in Bezug auf die zu er wartenden absatzwirtschaftlichen und 
städtebaulichen Auswirkungen bewertet. Weiterhin wurde die Vereinbarkeit und 
Übereinstimmung mit den landesplanerischen Zielen und Grundsätzen sowie mit den Aussagen 
des Einzelhandels - und Zentrenkonzept s der Stadt Müns ter geprüft. Hierzu wurden örtliche 
Erhebungen in Münster und den Nachbargemeinden sowie sekundärstatistische Daten erhoben 
und aufbereitet. In einer Modellrechnung werden die durch den neuen Wettbewerber 
ausgelösten Umsatzumverteilun gen im potenziellen Ei nzugsgebiet des Möbel fachmarktes 
ermittelt und deren raumordnerische und städtebauliche Konsequenzen bewertet.  
Die projektierte Gesamtverkaufsfläche von 7.000 m² für den Möbel fachmarkt gliedert sich nach 
der Systematik der Münsteraner Sortimentsliste in z entren- und nicht -zentrenrelevante 
Sortimente. Im Folgenden sind die maximalen Verkaufsflächen der jeweiligen Sortimente des 
geplanten Möbelfachmarktes dargestellt.

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Abbildung 2: Sortiments- und Verkaufsflächenkonzept des geplanten Möbelmfachmarktes 
(Quelle: BBE, 2019) 
Maßgeblich für die Bewertung der Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der 
Stadt Münster sind zentrenrelevante Sortimente. Zentrenrelevante Sortimente besitzen eine 
große Bedeutung für zentrale Versorgungszentren, da sie für deren Funktionalität wichtig sind 
und das Einzelhandelsangebot in Innenstädten sowie Stadtteilzentren maßgeblich prägen. Im 
Gegensatz hierzu sind nicht -zentrenrelevante Sortimente in derartigen Bereichen nicht bzw. 
kaum zu finden, da ihre Integration in die kleinteiligen innerstädtischen Strukturen der Zentren 
kaum möglich ist. Begründet liegt dies in den spezifischen Standortanforderungen, wie bspw. 
dem großen Flächenbedarf oder den sperrigen, großvolumigen Waren sowie der PKW -
Orientierung. 
Das bestimmende A ngebot wird gemäß der vorstehenden Liste mit maximal 6.300 m² 
Verkaufsfläche (90 % der Gesamtverkaufsfläche) bei nicht -zentrenrelevanten Sortimenten 
liegen und hier insbesondere im Kernsortiment Möbel und Küchen mit einer maximalen 
Verkaufsfläche von 5.800 m². Sonstige nicht -zentrenrelevante Sortimente werden mit einer 
maximalen Verkaufsfl äche von 1.050 m² dimensioniert; hierzu gehören Bettwaren, 
Baumarktsortimente und Teppiche. Zentrenrelevante Randsortimente werden gemäß des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit 10 % der Gesamtverkaufsfläche mit einer maximalen 
Verkaufsfläche von 700 m² angesetzt. Die größte Sortimentsgruppe werden dabei Glas, 
Porzellan, Keramik (GPK), Haushaltswaren und Bilder, Rahmen mit maximal 330 m² 
Verkaufsfläche darstellen. Die dargestellten Verkaufsfl ächengrößen sind als 
Verkaufsflächenobergrenzen zu sehen; eine einfache Addition der Ver kaufsflächen (und 
Umsätze) ist daher nicht möglich.  
Das Einzugsgebiet des Möbelfachmarktes wird unter Berücksichtigung der siedlungsräumlichen 
und verkehrlichen Rahmenbedingungen sowie der Wettbewerbssituation in zwei Zonen mit

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unterschiedlich ausgeprägter Einkaufsintensität, dem Kerneinzugsgebiet und dem erweiterten 
Einzugsgebiet, gegliedert.  
 
Abbildung 3: Einzugsgebiet des geplanten Möbelhauses (Quelle: BBE 2019) 
Das Kerneinzugsgebiet umfasst die Stadt Münster mit ca. 310. 000 Einwohnern, das erweiterte 
Einzugsgebiet die Umlandkommunen Lüdinghausen. Ascheberg. Drensteinfurt, Sendenhorst, 
Everswinkel, Telgte, Ostbevern, Greven, Altenberge, Havixbeck, Nottuln, Dülmen und Senden 
mit ca. 254.000 Einwohnern. 
Auf Basis der insgesamt 564. 000 Einwohner im Einzugsbereich des Vorhabens ergibt sich ein 
projektrelevantes Nachfragevolumen von 376,0 Mio.  €, welches im Jahr zur Verfügung steht. 
Davon entfallen rd. 294,0 Mio.  € auf nicht -zentrenrelevante Sortimente und rd. 81,9 Mio.  € auf 
zentrenrelevante Sortimente. Hiervon entfallen wiederum rd. 54 % auf das Kerneinzugsgebiet 
und rund 46 % auf das erweiterte Einzugsgebiet. 
Bei einer unterstellten Flächenproduktivität von ca. 1.850 €/ m² Verkaufsfläche ergibt sich ein 
Planumsatz des geplanten Möbelmitnahmemarktes von ca. 15,5 Mio.  €. Auf nicht -
zentrenrelevante Sortimente entfallen dabei r und 13,3 Mio. €, auf zentrenrelevante

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Randsortimente 2,2 Mio. €. Dem prognostizierten Planumsatz liegt ein Worst -Case-Ansatz 
zugrunde, bei dem eine überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit des geplanten 
Möbelmitnahmemarktes unterstellt wird.  
Der zu erwartende Umsatz des Planobjekts führt innerhalb des Einzugsgebietes zu 
Umsatzumverteilungen, da das vergrößerte Angebot nicht mit einem vergrößerten 
Kaufkraftvolumen ei nhergeht. Die veränderte Wettbewerbssituation ist dabei dann von 
städtebaulicher Relevanz, wenn dadurch negative Auswirkungen i.S. von § 11 Abs. 3 BauNVO, 
insbesondere auf die Ent wicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in 
anderen Gemeinden zu erwarten sind. 
Die Ermittlung der in der Auswirkungsanalyse vorgenommenen Umsatzverlagerungseffekte 
beruht dabei auf folgenden Annahmen: 
 Beim Möbelkauf akzeptieren die Konsumenten relativ große Fahrdistanzen und 
fokussieren ihre Nachfrage stärker als bei anderen Sortimenten auf regional bedeutsame 
Standorte. Für die Wettbewerber in der Region ergeben sich sehr große, einander 
überschneidende Einzugsgebiete. 
 Die stärksten Umverteilungseffekte treten bei Einzelhandelsstandorten bzw. Betrieben mit 
der größten Sortimentsüberschneidung ein. Im Untersuchungsraum gilt dies in erster Linie 
für die größeren Einrichtungshäuser. 
 Mit zunehmender Entfernung des Projektstandortes nimmt die Stärke der 
Umsatzverlagerungseffekte ab. Dies bedeutet, dass vergleichbare Einzelhandelsbetriebe 
im näheren Umfeld des Planstandortes stärker von Umsatzverlagerungen betroffen sein 
werden als weiter entfernt gelegene Einzelhandelsbetriebe. 
 Auch außerhalb des eigentlichen Einzugsgebiets sind Wettbewerbswirkungen aufgrund 
leistungsstarker Angebotsstrukturen im überregionalem Kontext zu erwarten (u.a. IKEA-
Standorte in Osnabrück und Kamen). 
 Es wird von einer Verstärkung der Kaufkraftbindung in Münster aufgrund der 
überschaubaren Angebotsstruktur mit wenig größeren und großen Wettbewerbsbetrieben 
ausgegangen. 
 Da das Kernsortiment des Planvorhabens grundsätzlich aus nicht-zentrenrelevanten 
Sortimenten besteht, ist die städtebauliche Relevanz der für den weitaus größten Teil der 
ausgelösten Umsatzumverteilungen auf die zentralen Versorgungsgebiete nicht zu 
erwarten.  
Die prognostizierten Umsatzumverteilungseffekte wirken sich in erster Linie auf vergleichbare, 
regional bedeutsame Möbel - und Einrichtungshäuser an städtebaulich nicht -integrierten 
Standorten aus. Städtebaulich bedeutsame Auswirkungen auf zentrale Ver sorgungsbereiche in 
der Region können hingegen ausgeschlossen werden. 
Umsatzumverteilungen zu Lasten der zentralen Versorgungsbereiche resultieren vor allem 
daraus, dass die zentrenrelevanten Sortimente auch von Kunden aus dem näheren 
Einzugsbereich nachge fragt werden, die das projektierte Möbelmitnahmemarktes vorwiegend 
aufgrund des angebotenen Randsortimentes (Glas/ Porzellan/ Keramik/ Haushaltswaren) 
aufsuchen werden.

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Die für die Münsteraner Innenstadt ermittelten Umsatzumverteilungen liegen in der 
Größenordnung von 0,6 Mio. €, somit führt die Realisierung zu einem Verlust in der Höhe von 2 
% in den projektrelevanten Sortimenten. Die höchsten Umsatzumverteilungen bestehen mit 
jeweils max. 4 % bei Haus - und Heimtextilien (inkl. Gardinen) und Lampen, Leuchten. Im 
Sortiment wird eine erwartete Umsatzumverteilung von max. 2 % prognostiziert. Für die 
sonstigen projektrelevanten Sortimente werden nur marginale bzw. nicht messbare 
Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel Münsters prognostiziert.  
Ebenso sind auch in den übrigen zentralen Versorgungsbereichen innerhalb Münsters sowie in 
den Umlandgemeinden nur geringe absolute und relative Umsatzumverteilungen zu erwarten. 
Somit ist auch bei diesen nicht von einer relevanten Schwächung der zentralen 
Versorgungsfunktion auszugehen. Prognostiziert werden hier ebenfalls nur marginale bzw. nicht 
messbare Wettbewerbswirkungen auf die zentralen Versorgungsgebiete. 
Zusammenfassend kommt die Auswirkungsanalyse zu dem Ergebnis, dass sich die 
prognostizierten Umsatzumverteilungseffekte auf eine Vielzahl von Standorten und Anbietern 
verteilen und daher nur marginale Umsatzumverteilungen zu erwarten sind, aus denen keine 
Existenzgefahr hervorgeht. In den Zentren der Stadt Münster ist nur ein geringer Bestand an 
projektrelevanten Sortimenten vorhanden. Von den Auswirkungen sind besonders diejenigen 
Wettbewerber betroffen, die aktuell von dem geringen Bestand in Münster profitieren können, 
fast au sschließlich regional  bedeutsame Standorte außerhalb der Innenstädte. Negative 
Auswirkungen i.S. § 11 Abs. 3 BauNVO auf zentrale Versorgungsbereiche und sonstige 
Wettbewerber können ausgeschlossen werden.  
8.2  Übereinstimmung mit den Vorgaben der Landesplanung 
Bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb zentraler  
Versorgungsbereiche sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung zu 
beachten. Die übergeordneten landesplanerischen Vorgaben, die bei der Ansiedlung 
großflächiger Einzelhan delsbetriebe zu beachten sind, sind im Landesentwicklungsplan LE P 
NRW 2019 dargelegt.  
Gem. Ziel 6.5 -1 dürfen großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in regionalplanerisch 
festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) untergebracht werden. Der Projektstandort 
befindet sich gemäß des Regionalplanes Münsterland 2014 i m ASB der Stadt Münster, aus 
landesplanerischer Sicht eignet er sich demnach auch dazu großflächige Einzelhandelsbetriebe 
aufzunehmen.  
Gem. Ziel 6.5- 3 dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden durch Vorhaben mit 
zentrenrelevanten Sortimenten nicht  wesentlich beeinträchtigt werden 
(Beeinträchtigungsverbot). Es kann im Rahmen der Auswirkungsanalyse dargelegt werden, 
dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Versorgungsstrukturen durch die Realisierung 
des geplanten Einzelhan delsvorhabens zu erwarten sind. Ebenso wenig ist von einer 
Gefährdung der städtebaulich schutzwürdigen zentralen Versorgungsbereiche sowie deren 
Entwicklungsfähigkeit auszug ehen. Die Wettbewerbsauswirkungen durch 
Umsatzumverteilungen werden sich primär auf ver gleichbare regional bedeutsame Möbel - und 
Einrichtungshäuser beziehen, deren Standorte al lerdings außerhalb der zentralen 
Versorgungsbereiche liegen. Sowohl existenzbedrohende Umverteilungseffekte gegenüber 
strukturprägenden Betrieben innerhalb der zentralen Versor gungsbereiche als auch das

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Wegbrechen des Möbeleinzelhandels im Untersuchungsraum kön nen ausgeschlossen werden. 
Zwar führt der Wettbewerbsdruck zu Umsatzeinbußen bei ande ren relevanten Möbelanbietern 
im weiteren Umfeld (z.B. Unna, Hamm, Recklinghausen, Coes feld), diese können jedoch keine 
existenzgefährdenden Auswirkungen auslösen. 
Nach dem Grundsatz 6.5- 4 LEP NRW soll die Kaufkraft in den geplanten Sortimenten in der 
Standortgemeinde nicht durch den zu erwartenden Gesamtumsatz des beabsichtigten 
Einzelhandelsprojektes überschritten werden. Der maximal prognostizierte Umsatz des 
projektierten Planvorhabens liegt bei Ausschöpfung der maximalen Gesamtverkaufsfläche von 
7.000 m² bei rd. 15,5 Mio. € und damit deutlich unterhalb des von der Stadt Münster den 
projektrelevanten Sortimenten zugewiesenen Kaufkraftvolumens von rd. 204,0 Mio. €. Somit 
hält das Projekt den Grundsatz 6.5-4 LEP NRW ein. 
Zentrenrelevante Sortimente sind auf eine Verkaufsflächenobergrenze von maximal 700 m² 
begrenzt und dürfen den relativen Anteil v on 10 % der Gesamtverkaufsfläche nicht 
überschreiten. Zentrenrelevante Sortimente sind GPK, 
Haushaltswaren/Hausartikel/Korbwaren/Bilder/Rahmen, Haus - und 
Heimtextilien/Vorhänge/Gardinen, Bettwaren sowie Lampen/Leuchten. Sie zählen zu den 
Wohnaccessoires und sind daher als möbelhaustypische, also zugeordnete, Randsortimente zu 
bewerten, da sie das Kernsortiment sinnvoll abrunden. Damit ist das Ziel 6.5- 5 LEP NRW 
eingehalten, das besagt, dass Sondergebiete i.S. von § 11 Abs. 3 BauNVO für Vorhaben mit 
nicht-zentrenrelvanten Sortimenten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche dargestellt 
und festgesetzt werden dürfen, wenn der Umfang zentrenrelevanter Sortimente auf maximal 
10 % der Gesamtverkaufsfläche begrenzt ist und es sich um zugeordnete Randsortimente 
handelt. Auch der Grundsatz 6.5- 6 LEP NRW ist damit eingehalten, nach dem die maximale 
Verkaufsfläche zentrenrelevanter Sortimente 2.500 m² nicht überschreiten soll.  
Im Gesamtergebnis der Auswirkungsanalyse kann daher festgehalten werden, dass das 
geplante Vorhaben eines Möbel fachmarktes mit einer projektierten Gesamtverkaufsfläche von 
7.000 m² am Standort „Loddenheide“ in der Stadt Münster raumordnerisch und städtebaulich 
verträglich ungesetzt werden kann. 
8.3  Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster 
Die am 14.05.2018 vom Rat der Stadt Münster beschlossene Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes stellt gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ein von der 
Gemeinde be schlossenes Entwicklungskonzept dar. Dieses ist bei der Aufstellung von 
Bauleitplänen zu be rücksichtigen. Das fortgeschriebene Einzelhandels - und Zentrenkonzept 
sieht in seinen Grundsätzen vor, dass die Entwicklung großflächigen Einzelhandels mit nicht -
zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb der zentral en Versorgungsbereiche auf die 
insgesamt sechs def inierten Sonderstandorte fokussiert werden soll, um eine räumliche 
Bündelung zu erzeugen. Darüber hinaus wird bestimmt, dass die zentren-  und 
nahversorgungsrelevanten Randsortimen te im Rahmen einer Sondergebietsfestsetzung zu 
beschränken sind. Zur Vermeidung uner wünschter landesplanerischer oder städtebaulicher 
Auswirkungen sollen daher Beschränkun gen der zulässigen Verkaufsfläche und differenzierte 
Sortimentsfestsetzungen in den Baulei tplänen vorgenommen werden. Der Anteil 
zentrenrelevanter Randsortimente soll dabei auf m aximal 10 % der Verkaufsfläche, jedoch 
höchstens 2.500 m² begrenzt werden.

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Diese Grundsätze werden bei der A ufstellung dieses Bebauungsplans beachtet, da sich der 
Planstandort innerhalb des  abgegrenzten Sonderstandortes „Loddenheide“ befindet, der als 
Standort zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandel mit nicht -zentrenrelevanten 
Kernsortimenten ausgewiesen wird. Durch die getroffenen Festsetzungen zur Art der baulichen 
Nutzung sowie zur zulässigen Sortimentsstruktur und den sortimentsspezifischen 
Verkaufsflächenobergrenzen werden auch die Vorgaben zur Begrenzung des 
zentrenrelevanten Randsortimentsan teils eingehalten. Negative Auswirkungen auf die im 
Einzugsgebiet des Vorhabens liegenden zentralen Versorgungsbereiche werden somit 
vermieden. 
9.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
9.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ist in differenzierter Form festgelegt, dass die Belange des 
Umweltschutzes bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen sind, 
insbesondere 
 die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das 
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, 
 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 
und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, 
 umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die 
Bevölkerung insgesamt, 
 umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, 
 die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und 
Abwässern, 
 die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von 
Energie, 
 die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, 
 die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch 
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen 
Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, 
 die Wechselwirkung zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. 
Folgende Arbeitsschritte werden vollzogen: 
 Darstellung des Inhaltes und der Ziele des Bebauungsplanes sowie der Ziele des 
Umweltschutzes 
 Zielorientiertes Ermitteln, Beschreiben und fachliches Bewerten der Schutzgüter und der 
jeweiligen Wechselwirkungen (Basisszenario) sowie

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 Ermitteln, Beschreiben und fachliches Bewerten der Umweltauswirkungen unter 
Berücksichtigung grundsätzlich möglicher Maßnahmen zur Vermeidung und 
Verminderung sowie der Ausgleichbarkeit von Beeinträchtigungen 
 Erarbeitung und Darstellung der Vermeidungs-, Minderungs- und 
Kompensationsmaßnahmen  
 Beschreibung und Bewertung der in Betracht kommenden anderweitigen 
Planungsmöglichkeiten  
 Darstellung der Schwierigkeiten bei der Informationszusammenstellung 
 Erarbeitung und Darstellung der Maßnahmen zur Überwachung erheblicher 
Umweltauswirkungen (Monitoring)  
 Einarbeitung der Änderungen nach Abschluss der Offenlage  
 Verfassen einer allgemein verständlichen Zusammenfassung 
Methodik 
Im Grundsatz wir d in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Sinne einer ökologischen 
Risikoanalyse eine schutzgutbezogene Bewertung der Bedeutung der Schutzgutfunktionen und 
deren Empfindlichkeit/Schutzwürdigkeit gegenüber den planbedingten Wirkungen 
vorgenommen, aus der sich eine abschätzbare Auswirkungsintensität ergibt . Die Ökologische 
Risikoanalyse wurde als Methode zur Betrachtung und Einschätzung natürlicher Ressourcen in 
einem größeren Planung sraum entwickelt. Inzwischen gehört die Methode in den 
verschiedensten Abwa ndlungen zum Standardrepertoire der Umweltplanung. Ziel der 
Ökologischen Risikoanal yse ist d ie Beurteilung der ökologischen Nutzungsverträglichkeit. 
Hierbei erfolgt eine Gegenüberstellung  
 der auf naturwissenschaftlichen Bestimmungsgrößenberuhenden Funktions- und 
Leistungsfähigkeit des untersuchten Raumes für die Umwelt-Schutzgüter einerseits und 
 der Wirkungen des Bebauungsplans auf eben diese Schutzgüter andererseits. 
Die Schutzgüter der Umwelt des Untersuchungsraumes bestimmen seine Eignung für die 
verschiedenen an ihn ges tellten Nutzungsansprüche. Gleichzeitig wirken diese Nut zungen auf 
den Raum. Für die Bewertungsgrundlage sind nicht relevant:  
 Fragen der Verkehrssicherheit, 
 wirtschaftliche Aspekte (z.B. im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und der 
Rohstoffgewinnung), 
 Fragen der Sozialverträglichkeit, 
 Sekundärwirkungen, die nicht zwangsläufig Folge des Vorhabens sind. 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
Unter Berücksichtigung der gegebenen Vorbelastungen und der grundsätzlich möglichen 
Wirkungen des Vorhabens, insbesondere 
 Flächeninanspruchnahme/Überbauung/Versiegelung,

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 Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsnutzung des Menschen, insbesondere durch 
Verlärmung und visuelle Störeffekte, 
 Veränderungen des Landschaftsbildes durch technisierende Überprägung, 
 Veränderung von Funktionszusammenhängen für Arten und Biotope, 
 Veränderung der Morphologie, der Bodenverhältnisse sowie der hydrologischen 
Verhältnisse, 
 Veränderung der klimatischen Funktionen und der lufthygienischen Situation, 
erfolgt im ersten Schritt auf der Grundla ge der Bestandserfassung die Einschätzung der 
Schutzgutempfindlichkeit. Die zugrunde gelegten Kriterien der Empfindlichkeitseinschätzung 
werden für jedes Schutzgut im Rahmen der Analyse festgelegt, insbesondere anhand von 
allgemein geltenden umweltfachlichen Kriterien. Sie berücksichtigen neben den Werten und 
Funktionen der Bestandssituation auch die bestehenden planerischen Zielvorgaben und das 
gegebene Entwicklungspotenzial. Diese Schutzgutempfindlichkeit wird auf einer vierstufigen 
Werteskala abgebildet. Folgende Einteilung wird vorgenommen (Tab.2): 
Stufe Empfindlichkeit Kriterien (beispielhaft) 
I sehr hoch nicht oder nur schwer wiederherstellbare Werte und Funktionen 
II hoch mit erhöhtem Aufwand wieder herstellbare Werte und Funktionen 
III mittel wiederherstellbare Werte und Funktionen 
IV gering unbedeutende oder keine Werte und Funktionen 
Tabelle 2: Einstufung der Empfindlichkeiten der Schutzgüter 
Je höher die Schutzgutempfindlichkeit ist, desto größer ist das zu erwartende Konfliktpotenzial 
bei einer Überlagerung des Raumes mit den prognostizierten Auswirkungen der Planung. 
Ermittlung der prognostizierten planbedingten Auswirkungen und deren Wirkintensität 
Unabhängig von der zuvor eingestuften Schutzgutempfindlichkeit werden in einem zweiten 
Schritt anhand der geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans die prognostizierten 
Wirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter ermittelt und ihre Wirkintensität –  ebenfalls vierstufig 
– eingeschätzt. Unterschieden wird dabei zwischen anlagebedingten, betriebsbedingten und 
bauzeitbedingten Wirkungen. Grundsätzlich werden dabei folgende Kriterien zugrunde gelegt 
(Tab.3). 
Stufe Empfindlichkeit Kriterien (beispielhaft) 
I sehr hoch anlagebedingt: dauerhafte Versiegelung / Überbauung 
II hoch dauerhafter, eingeschränkter Funktionsverlust;  
vorübergehender, nicht vollständig wiederherstellbarer

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Stufe Empfindlichkeit Kriterien (beispielhaft) 
Funktionsverlust; 
III mittel dauerhaft oder vorüber gehende eingeschränkte 
Funktionsminderung im Umfeld der Baumaßnahme 
IV gering anlage-, betriebs- und bauzeitbedingt: unbedeutende 
Wirkungen ohne relevanten Funktionsverlust 
Tabelle 3: Einstufung der planbedingten Wirkintensität 
Ermittlung der planbedingten Auswirkungsstärke und der Erheblichkeitsschwelle 
Durch Überlagerung der sc hutzgutbezogenen Empfindlichkeiten mit der prognostizierten 
Wirkintensität wird in einem dritten Schritt die Auswirkungsstärke abschätzbar. Die 
(planbedingte) Auswirkungsstärke wird im Folgenden als Ausdruck für die Schwere der 
Beeinträchtigung (ökologisches Risiko) verstanden. Je höher die Schutzgutempfindlichkeit und 
je größer die Wirki ntensität, desto wahrscheinlicher ist das Eintreten von erheblichen 
planbedingten Auswirkungen. Die Verknüpfung beider Bestimmungsgrößen erfolgt nach dem 
Prinzip der im Folgenden dargestellten Grundsatzverknüpfung (Tab. 4).  
Wirkintensität 
 
Schutzgut- 
empfindlichkeit 
sehr hoch hoch mittel gering 
sehr hoch sehr hoch hoch mittel gering 
hoch hoch hoch mittel gering 
mittel mittel mittel mittel gering 
gering gering gering gering gering 
 Auswirkungsstärke 
   erhebliche planbedingte Auswirkung gegeben 
(Erheblichkeitsschwelle) 
Tabelle 4: Definition der planbedingten Auswirkungsstärke und der Erheblichkeitsschwelle  
Bei einer mindestens mittleren Wirkin tensität bei gleichzeitig mindestens mittlerer 
Schutzgutempfindlichkeit – also mindestens mittlerer Auswirkungsstärke – ist die 
Erheblichkeitsschwelle aus umweltfachlicher Sicht überschritten. Die schematische 
Vorgehensweise der beschriebenen Methodik wird im Einzelfall verbal-argumentativ ergänzt.

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Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 
Die Belange der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß §§ 13 -19 BNatSchG werden 
im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags behandelt. Im Einzelnen werden dort 
die folgenden Arbeitsschritte vollzogen: 
 Ermittlung und Bewertung der derzeitigen Situation (u.a. natürliche Gegebenheiten, 
besondere Gebietsfunktionen) 
 Erstellung einer Bestands-/Biotoptypenkarte im Maßstab des Bebauungsplanes 
 Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf Naturhaushalt und Landschaftsbild 
 Erstellung einer detaillierten Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach der 
Bewertungsmethode „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ (LANUV 2008) 
 Aufzeigen von Möglichkeiten der Verringerung und Vermeidung erheblicher 
Beeinträchtigungen 
 Maßnahmenplan auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfes für den 
Geltungsbereich 
Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt innerhalb dieses Umweltberichts. 
Artenschutz 
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer AS P im Rahmen der Bauleitplanung und bei der 
Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des 
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Mit den Regelungen der §§ 44 Abs. 1,5,6 und 45 
Abs. 7 BNatSchG sind die entsprechenden Vorgaben der FFH -RL (Art. 12, 13 und 16 FFH -RL) 
und der V-RL (Art. 5, 9 und 13 V -RL) in nationales Recht umgesetzt worden. Es bedarf keiner 
Umsetzung durch die Länder, da das Artenschutzrecht unmittelbar gilt. Bei Zuwiderhandlungen 
gegen die Artenschutzbestimmungen drohen die Bußgeld-  und Strafvorschriften der §§ 69ff 
BNatSchG.  
Die Erarbeitung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags erfolgt in der Bauleitplanung und im 
Baugenehmigungsverfahren nach der Landesbauordnung entsprechend der 
Verwaltungsvorschrift Artenschutz N RW "Artenschutz in der Bauleitplanung und bei 
baurechtlichen Zulassungen" (Stand 22.12.2010).  
Nach nationalem und internationalem Recht werden drei verschiedene Artenschutzkategorien 
unterschieden (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 BNatSchG):  
 besonders geschützte Arten (nationale Schutzkategorie),  
 streng geschützte Arten (national) inklusive der FFH-Anhang IV-Arten (europäisch),  
 europäische Vogelarten (europäisch).  
Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur“ national geschützten Arten von den 
artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs - und Zulassungsvorhaben freigestellt. Sie 
werden wie alle nicht geschützten Arten nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt.  
Folgende Arbeitsschritte werden im Rahmen des Artenschutzbeitrages durchgeführt:

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Artenschutzvorprüfung (Stufe I): 
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten 
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können: 
 Festlegung des Untersuchungsrahmens (Organisieren und Auswerten vorhandener Daten 
des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes bzw. zu Planungen Dritter zur 
Identifizierung vorkommender und potenziell vorkommender relevanter Arten);  
 Bestimmung der planungsrelevanten Arten, für die die Verträglichkeit ggf. weiter zu prüfen 
ist unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche, der vorkommenden Biotoptypen 
und Standortverhältnisse 
Artenschutzprüfung (Stufe II)  
 Faunistische Kartierungen (Brutvögel, Fledermäuse, vgl. Kap. 8) 
 Konfliktanalyse und Erheblichkeitsbewertung / Prüfung der Verbotstatbestände 
(artspezifische Bewertung unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen), 
 Fachliche Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen 
Ausnahmeverfahren (Stufe III)  
 wird nur durchgeführt, sofern die Prüfung der Verbotstatbestände ergibt, dass erhebliche 
Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können 
Hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe erfolgt die Prüfung der Verbotstatbestände nach den 
Vorgaben des § 42 BNatSchG. Die Bewertung wird einzelartbezogen durchgeführt. Dabei ist 
das Ziel „Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten einer Art“ maßgebend. 
Die Artenschutzprüfung erfolgt in einer eigenständigen Unterlage. 
9.2  Kurzdarstellung der Planung 
Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 
Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Münster innerhalb des Gewerbegebietes 
„Loddenheide“ am Albersloher Weg. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,44 ha. 
Die Lage des Plangebietes ist im folgenden Kartenausschnitt rot markiert.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 22 von 53 
 
Abbildung 4: Lage und Abgrenzung des Vorhabenbereiches (rot gestrichelt) und des 
Untersuchungsraumes (schwarz gestrichelt) 
Der gewählte Untersuchungsraum umfasst das B -Plangebiet sowie sein unmittelbares Umfeld 
bis zu ca. 100 m Entfernung (Abb. 4 ). Er wird so abgegrenzt, dass alle schutzgutbezogenen 
Auswirkungen erfasst werden können. Im Osten sind die Grünstrukturen entlang des 
Albersloher Weges mit erfasst, im Süden die angrenzende Gewerbebrache. Im Einzelfall 
werden ggf. bestehende Funktionen im Rahmen der Schutzgutbetrachtung über das 
Untersuchungsgebiet hinaus erfasst und bewertet. Der Untersuchungsraum ist somit insgesamt 
6,5 ha groß. 
Ziele und Inhalte des Bebauungsplans 
Auf dem ca. 14.200 m² umfassenden Grundstück südwestlich des Albersloher Weges und 
nordöstlich des Dag- Hammarskjöld-Wegs, das derzeit durch die Firma Topra ks Gastro GmbH 
genutzt wird, plant die XXXLutz -Gruppe ein Trendmöbelhaus Mömax mit max . 7.000 m² 
Verkaufsfläche und einem Restaurant auf max. 150 m² (Gastraum ohne Nebenräume) . Das 
Grundstück befindet sich im Gewerbepark Loddenheide, der sich unter anderem durch seine 
Einzelhandelsstruktur (z.B. Hellweg, Marktkauf, Depot, Blumen Risse etc.) auszei chnet und 
auch im Einzelhandelskonzept der Stadt Münster als Sonderstandort für Fachmärkte mit nicht -
zentrenrelevantem Kernsortiment ausgewiesen ist. 
Bei der derzeitigen Planung wird von ca. 500 Besuchern pro Tag (Mo-Fr) ausgegangen, ca. 600 
Besucher an einem Samstag. Es wird von einem Kfz -Nutzungsgrad von rund 90% und einem 
durchschnittlichen Besetzungsgrad von 2 Kunden pro Pkw an Wochentagen (Mo- Fr) und von 
2,5 an Samstagen ausgegangen. Somit ist von einer Steigerung des Verkehrsaufkommens auf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 23 von 53 
dem Albersloher Weg von ca. 225 Pkw pro Wochentag und ca. 216 Pkw samstags 
auszugehen.  
Zur Anlieferung werden durchschnittlich ca. 10 LKW pro Tag erwartet, die über den Ta g verteilt 
das Möbelhaus beliefern. Hierfür ist eine separate Einfahrt südlich des Parkplatzes vorgesehen. 
Umweltrelevante Festsetzungen des Bebauungsplans 
Im Vorentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604: Loddenheide - Albersloher 
Weg 198 vom 12.08.2019 werden folgende umweltrelevante Festsetzungen getroffen: 
Im Vorhabenbereich ist ausschließlich ein Möbelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von 
max. 7.000 m² zulässig. Zusätzlich ist eine Gastronomienutzung auf einer Gesamtfläche von 
max. 150 m² (Gastraum ohne Nebenräume) zulässig. 
Nachfolgende Sortimente und max. Verkaufsflächen unter Berücksichtigung der Münsteraner 
Sortimentsliste des Einzelhandels - und Zentrumskonzepts der Stadt Münster 2018 sind 
zulässig: 
 
Abbildung 5: Sortimente und max.  Verkaufsflächen unter Berücksichtigung der Münsteraner 
Sortimentsliste des Einzelhandels- und Zentrumskonzepts der Stadt Münster 2018 
Für den Vorhabenbereich ist die Grundflächenzahl GRZ auf 0,8 mit ausnahmsweiser 
Überschreitung auf 0,9 (für Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen) festgesetzt. 
Die maximale Gebäudehöhe wird mit 1 4,50 m mit einer Überschreitung von unterg eordneten 
Bauteilen von max. 3,50 angegeben. 
Im Vorhabenbereich wird die Anpflanzung von Bäumen auf der Stellplatzanlage fest gesetzt. Je 
6 Stellplätze ist ein mittelkroniger Baum zu pflanzen. Das Pflanzbeet muss eine Größe von 
mind. 6 m² pro Baum und eine Mindestbreite von 2 m aufweisen. Baumarten: Hainbuche 
(Carpinus betulus) und Eberesche (Sorbus aucuparia), StU 18/20, 3xv., m.B.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 24 von 53 
 
Die folgende Abbildung zeigt den Vorentwurf des Vorhaben-  und Erschließungsplans , der 
Grundlage der B-Planaufstellung ist. 
 
Abbildung 6: Vorhaben- und Erschließungsplan 
9.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Im Baugesetzbuch und i n den Fachgesetzen des Bundes und des Landes NRW sind für die 
jeweiligen Schutzgüter Ziele und Grundsätze definiert worden, die im Rahmen der 
Umweltprüfung zu berücksichtigen sind. Aufgeführt werden dort – zunächst noch ohne 
Raumbezug – die ma ßgeblichen Gr undsätze als rein inhaltliche Anforderungen an den 
Bewertungsrahmen der U mweltprüfung. Beachtet wird das Bau-  und Planungsrecht 
(insbesondere BauGB) sowie das U mwelt- und Naturschutzrecht. Folgende Fachgesetze und 
Vorgaben sind mit Zuordnung zu den zu untersuchenden Schutzgütern vordringlich zu 
berücksichtigen (Tab. 5). 
Fachgesetze und Vorgaben 
Schutzgüter 
M TP F B W K L La Ku 
Baugesetzbuch (BAUGB) x x x x x x x x x 
Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) x         
Abstandserlass NRW (ABSTANDSERLASS) x         
Denkmalschutzgesetz NRW (DSCHG)   x      x 
Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG)  x x x x x x x  
Umweltschadensgesetz  (USCHADG)  x  x x     
Technische Anleitung Lärm (TA LÄRM) x         
Technische Anleitung Luft (TA LUFT) x x  x x  x  x 
Landesnaturschutzgesetz (LNATSCHG NRW)  x x x x x x x  
Klimaschutzgesetz (KLIMASCHUTZGESETZ NRW)   x   x

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 25 von 53 
Fachgesetze und Vorgaben 
Schutzgüter 
M TP F B W K L La Ku 
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBODSCHG)    x x      
Bundes-Bodenschutzverordnung (BBODSCHV)    x      
Landesbodenschutzgesetz NRW (LBODSCHG)   x x      
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)   x x  x     
Landeswassergesetz (LWG NRW)  x x  x     
Abwasserverordnung (ABWV)     x     
Grundwasserverordnung (GRWV)     x     
Tabelle 5: Fachgesetze und Vorgaben 
M=Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, TP=Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, F = Fläche, B=Boden, 
W=Wasser, K=Klima, L=Luft, La=Landschaft, Ku=kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
Landes- und Regionalplanung 
Im gültigen Landesentwicklungsplan Nordrhein- Westfalen (LANDESREGIERUNG DES LANDES 
NORDRHEIN-WESTFALEN 2016) ist das B-Plangebiet vollständig als Siedlungsraum dargestellt.  
Der Regionalpl an Münsterland ( BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER 2014) stellt das B -Plan-Gebiet 
sowie sein Umfeld als Allgemeinen Siedlungsbereich dar . Unmittelbar östlich verläuft eine 
Straße für den vorwiegend überregionalen Verkehr (Albersloher Weg) und parallel dazu auf 
dessen Ostseite ein Schienenweg. 
  
Abbildung 7: Auszug aus dem Regionalplan Münsterland im Bereich und Umfeld des 
Bebauungsplans (gelb) 
Flächennutzungsplan 
Der im Geoportal der Stadt Münster einsehbare Flächennutzungsplan (STADT MÜNSTER 2004) 
stellt den Vorhabenbereich und dessen südliches und westliches Umfeld als Gewerbegebiet dar 
vgl. Abb. 8). Nördlich grenzen Sondergebietsflächen an. Im Westen ist die Verkehrsachse 
„Albersloher Weg“ mit Straßen-  und Schienenwegen sowie östlich davon eine Grünfläche 
(Kleingärten) dargestellt. Südliche des Vorhabenbereiches verläuft in ost -westlicher Richtung 
eine Richtfunktrasse.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 26 von 53 
 
Abbildung 8: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Münster 
Bebauungsplanung 
Der Vorhabenbereich liegt innerhalb des seit dem 06.02.1998 rechtskräftigen Bebauungsplans 
Nr. 404 „Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen mit einer 1. Änderung vom 
27.10.2000 (STADT MÜNSTER 1998). Im Bebauungsplan wird das Gebiet als Gewerbegebiet mit 
einer GRZ von 0,8 festgesetzt. Randlich im Osten ist eine Grünfläche entlang des Albersloher 
Weges festgesetzt 
 
Abbildung 9: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 404 der Stadt Münster

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 27 von 53 
Landschaftsplanung 
Das Plangebiet liegt im Innenbereich und som it nicht im Geltungsbereich der derzeit gültigen 
Landschaftspläne der Stadt Münster (STADT MÜNSTER 2019b). 
9.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Die Gliederung aller Schutzgutkapitel ist methodisch gleichartig aufgebaut und umfasst jeweils 
die folgenden Schritte: 
 Benennung der hauptsächlichen verwendeten Informationsquellen 
 Benennung der wesentlichen Schutzgutfunktionen  
 Bestandsbeschreibung einschließlich der Vorbelastungssituation (Basisszenario) 
 Ableitung der schutzgutbezogenen Empfindlichkeit/Schutzwürdigkeit (gering, mittel, hoch, 
sehr hoch) 
 Prognose bei Durchführung der Planung 
 Beschreibung der vorhabenbezogenen Wirkungen auf das Schutzgut 
 Einstufung der Wirkintensität (gering, mittel, hoch, sehr hoch) 
 Überlagerung der Schutzgut-Empfindlichkeiten mit den ermittelten 
Wirkintensitäten zur Ableitung der jeweiligen Auswirkungsstärke und der 
umweltfachlichen Erheblichkeitsschwelle 
 Darstellung und Diskussion der ermittelten planbedingten Auswirkungen 
Die ermittelte umweltfachliche Erheblichkeit ist  im Regelfall mit der Abwägungserheblichkeit im 
Sinne des BauGB gleichzusetzen. 
Die Prognose bei Nichtdurchführung der Planung wird in Kapitel 9.5 behandelt. 
9.4.1 Menschen 
Datengrundlagen 
Neben der einschlägigen Literatur und dem Geoportal der Stadt Münst er (STADT MÜNSTER 
2019a)  wurde der Datenpool des Landes Nordrhein-Westfalen ausgewertet. 
Klimatische und lufthygienische Belange, die in Wechselwirkung auch das Schutzgut Mensch 
betreffen, werden gesondert in den Kapiteln zum Schutzgut Luft/Klima behandelt. Darüber 
hinaus sind Wechselwirkungen zum Schutzgut Landschaft zu berücksichtigen (visuelle 
Aspekte), die im entsprechenden Kapitel „Landschaft“ dargestellt werden. 
Wesentliche Funktionen 
Die Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und Gesundheit, Bevölkerung 
insgesamt erfolgt für einen städtischen, bebauten Bereich. Unbebautes Freiland ist nur in Form 
von Gewerbebrache südlich des Vorhabenbereiches betroffen. Hauptsächliche Funktionen 
innerhalb des Schutzgutes sind: 
Wohn- und Wohnumfeldfunktionen: der Zustand der Wohnbereiche und des Wohnumfeldes ist 
für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen von zentraler Bedeutung, da er hier

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 28 von 53 
seinen Lebensmittelpunkt hat und einen Großteil seiner Freizeit und seiner Arbeitszeit verbringt. 
Dies gilt für den städtischen, bebauten Raum insbesondere, da hier die Größe der Betroffenheit 
durch die Ballung gegenüber dem ländlichen Raum deutlich zunimmt. Zu Wohn - und 
Wohnumfeldfunktionen zählen auch Aufenthalte in Kliniken, Heimen, Schulen etc. 
Erholungs- und Freizeitfunktion:  die Nutzung und die Erlebbarkeit des die Siedlung 
umgebenden Freiraumes für die Erholung häng en einerseits von der infrastrukturell en 
Ausstattung (insbesondere das nutzbare Wegenetz), andererseits von der Nähe zu den 
Quellorten (Siedlungen) der Nutzer ab. Im Gegensatz zu den Wohn - und 
Wohnumfeldfunktionen sind die Ausweichmög lichkeiten gegenüber erfolgenden 
Beeinträchtigungen durch di e Mobilität des Nutzers eher g egeben. Bei den Erholungs - und 
Freizeitfunktionen wird auch die einrichtungsbezogene Erholung mit betrachtet. 
Bebaute Umwelt 
Das B-Plangebiet selbst ist durch eine gewerbliche Nutzung belegt. Als Versorgungszentrum im 
Süden von Münster zieht das Gewerbegebiet Loddenheide täglich Menschen zum Einkauf mit 
hoher Frequenz an und besitzt unter diesem Gesichtspunkt für das hier untersuchte Schutzgut 
„Mensch“ eine gewisse Bedeutung. Eine Bewertung dieser Funktionen ist weniger als 
Umweltfaktor als vielmehr aus städtebaulicher Sicht vorzunehmen. 
Wohn- und Wohnumfeldfunktionen sind nur jenseits des Albersloher Weges auf dessen 
Ostseite gegeben, da hier flächige Wohnbebauung (Einfamilienhaussiedlung) prägend ist. 
Dessen Wohnumfeldfunktionen beschränken sich jedoch auf die östliche Seite der breiten 
Verkehrswegeachse, die eine funktionale und optische Barriere darstellt, so dass trotz der 
relativen Nähe zum Vorhabenbereich (ca. 150 m) kein erholungsrelevanter Funktionsbezug 
zum Vorhabenbereich besteht. Besondere räumlich- funktionale Verknüpfungen im Sinne eines 
siedlungsnahen Raumes der Feierabenderholungen sind aufgrund der geringen Attraktivität des 
Gewerbegebietes nicht gegeben. Erholungsrelevante Einrichtungen bestehen nicht. 
Unbebaute Umwelt 
Das B -Plangebiet selbst zählt zur bebauten Umwelt. Südlich angrenzend befindet sich eine 
größere, gewerbliche Brachfläche, die im ansonsten dicht bebauten Umfeld Freiraum -
funktionen bis zur Realisierung einer Bebauung übernimmt. Erlebbar ist dieser „ Freiraum“ von 
dem östlich und südlich vorhandenen Fuß-  und Radweg, der die Straßenzüge des Albersloher 
Weges und des Will y-Brandt-Weges begleitet. Ausgewiesene Wander - oder Radwanderwege 
sind nicht vorhanden. 
Zur einrichtungsbezogenen Erholung ist eine Kleingartenanlage östlich des Albersloher Weges 
zu zählen, die am Rand des Untersuchungsraumes liegt. Ein Funktionsbezug zum 
Vorhabenbereich ist durch die Barrierewirkung der Verkehrswegeachse „Albersloher Weg“ nicht 
gegeben. 
Vorbelastung 
Als Vorbelastungen bezüglich des Schutzgutes „Mensch und Gesundheit, Bevölkerung ins -
gesamt“ sind ausschließlich vom Menschen selbst geschaffene Beeinträchtigungen der Wohn - 
und Erholungsnutzung aufzuführen. Dabei sind grundsätzlich anzuführen:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
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Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 29 von 53 
 Störung der Funktionsbeziehungen (Trennwirkung der Wegebeziehungen) durch 
Verkehrswege, namentlich der Verkehrsachse „Albersloher Weg“,   
 Lärm- und Lichtimmissionen v. a. durch umliegenden Straßen- und Bahnverkehr sowie 
die gewerbliche Nutzung  
Die durch den Verkehr und das Gewerbegebiet entstehenden Lärm - und Lichtemissionen 
wirken grundsätzlich belastend auf den Raum. 
Schutzwürdigkeit / Empfindlichkeit 
Die Empfindlichkeit bezüglich des Schutzgutes „Mensch, Gesundheit, Bevölkerung insgesamt“ 
gegenüber anlage -, bauzeit - und betriebsbedingten Auswirkungen wird im Wesentlichen 
anhand der Kriterien der Aufenthaltsqualität / Nutzungsfrequenz des Raumes sowie an dem 
Grad der örtlichen Gebundenheit / Ausweichmöglichkeit der Nutzer bewertet.  
Das Plangebiet weist aufgrund seiner Funktion als Ver sorgungszentrum sowie seiner Lage 
innerhalb des 500m -Wohnumfeldes um geschlossene Siedlungsbereiche ohne visuelle oder 
funktionale Beziehungen grundsätzlich eine mittlere Raumempfindlichkeit auf. 
Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung 
Die Planung verändert die Gebäude kubaturen und Flächenaufteilung gegenüber dem Ist -
Zustand nur unwesentlich. Durch die Nutzung als Möbelhaus wird sich die Besucherfrequenz 
gegenüber der heutigen Nutzung (Gastro -Bedarf, Autovermietung) jedoch voraussichtlich  
erhöhen; Hierdurch ergibt sich ein erhöhter Gestaltungsanspruch; insbesondere ist eine 
Erhöhung des derzeit nur spärlichen Grünanteils wünschenswert. 
Wirkungen 
Die folgenden anlage -, bauzeit- und betriebsbedingt zu erwartenden Projektwirkungen auf das 
Schutzgut werden bei der Auswirkungsanalyse untersucht: 
dauerhafter Verlust von Freiraum bzw. Räumen mit Wohnumfeldfunktion (anlagebedingt) 
Ein Verlust von Freiraum ist mit dem geplanten Vorhaben nicht verbunden, da ausschließlich 
bereits versiegelte und über baute Flächen innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes 
beansprucht werden. Erholungsrelevante Wege werden ebenfalls nicht beansprucht. Räume 
mit grundsätzlicher Wohnumfeldfunktion in einem Umkreis von 500 m um bestehende 
Wohnbereiche werden nicht nachhalt ig verändert. Die Funktion des B -Plangebietes als 
Versorgungszentrum bleibt bestehen und wird durch die geplante Nutzung als Möbelhaus sogar 
noch verstärkt. Die Wirkintensität ist daher als gering zu bewerten.  
Licht- und Lärmimmissionen (betriebsbedingt) 
Bei der derzeitigen Planung wird von ca. 500 Besuchern pro Tag (Mo-Fr) ausgegangen, ca. 600 
Besucher an einem Samstag. Es wird von einem Kfz -Nutzungsgrad von rund 90% und einem 
durchschnittlichen Besetzungsgrad von 2 Kunden pro Pkw an Wochentagen (Mo- Fr) und von 
2,5 an Samstagen ausgegangen. Somit ist von einer Steigerung des Verkehrsaufkommens auf 
dem Albersloher Weg von ca. 225 Pkw pro Wochentag und ca. 216 Pkw samstags 
auszugehen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 30 von 53 
Zur Anlieferung werden durchschnittlich ca. 10 LKW pro Tag erwartet, die über den Tag verteilt 
das Möbelhaus beliefern. Hierfür ist eine separate Einfahrt südlich des Parkplatzes vorgesehen. 
Betriebsbedingte planbedingte Auswirkungen durch Zunahme von Licht- und Lärmimmissionen, 
v. a. durch planungsinduzierten Verkehr oder durc h Gebäude-  und Straßenbeleuchtung 
überschreiten unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Nutzung innerhalb eines 
Gewerbegebietes mit entsprechendem Verkehr und den daraus resultierenden Vorbelastungen 
das Maß der Erheblichkeit nicht.  
Es wird davon ausgegangen, dass einschlägige Grenz - und Richtwerte nicht überschritten 
werden. Die Wirkintensität ist dementsprechend als gering einzustufen 
Sonstige betriebsbedingte Wirkungen 
Betriebsbedingte Wärme- oder Strahlungsemissionen sind aufgrund der geplanten Nutzung als 
Möbelhandel nicht zu erwarten. 
Störfallrisiko 
Ein Risiko für die menschliche Gesundheit durch Unfälle oder Katastrophenfälle geht vom 
Plangebiet aufgrund der geplanten Nutzung ebenfalls nicht aus. Gefahrenstoffe werden im B -
Plangebiet nicht gelagert und genutzt. 
bauzeitbedingte Wirkungen 
Temporäre Auswirkungen auf das Schutzgut sind während der Bauzeit durch Lärm - und 
Staubbelästigungen denkbar. Diese sowie auch sonstige belästigende Risiken (z.B. Geruch, 
Erschütterung) sind auf die Tagstunden beschränkt. Es ist davon auszugehen, dass unter 
Berücksichtigung der Vermeidungsmöglichkeiten (AV Baulärm) die einschlägigen 
Immissionsrichtwerte s icher eingehalten werden. Die Wirkintensität ist dementsprechend als 
gering zu bezeichnen. 
Bauzeitbedingte Wär me- oder Strahlungsemissionen können ausgeschlossen werden. 
Während der Bauzeit werden zudem keine Abfälle produziert, die einer gesonderten 
Betrachtung bedürfen. Anfallende Abfälle werden fachgerecht entsorgt. 
Planbedingte Auswirkungen 
Mit der Überlagerun g der oben definierten Wirkintensitäten mit den schutzgutbezogenen 
Schutzgutempfindlichkeiten wird die umweltfachliche Erheblichkeitsschwelle definiert. Eine 
Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle wird definitionsgemäß nur erreicht, wenn die 
ermittelte Wirkintensität sowie auch die Raumempfindlichkeit mindestens mittel eingestuft sind 
(vgl. Tab. 3).  
Die ermittelten planbedingten Auswirkungen erreichen eine höchstens geringe Wirkintensität. 
Bei einer gleichzeitig mittleren Raumempfindlichkeit wird das Maß der Erheblichkeit nicht 
überschritten. Eine Verträglichkeit des Vorhabens mit den Belangen des Schutzgutes „Mensch, 
Gesundheit, Bevölkerung insgesamt“ ist gegeben.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 31 von 53 
9.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Datengrundlagen 
Neben der einschlägigen Literatur, dem Datenpool des Landes Nordrhein- Westfalen und dem 
Geoportal der Stadt Münster (STADT MÜNSTER 2019a) beruht die Beschreibung und die 
Bewertung bezüglich des Schutzgutes „Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt“ auf einer 
Biotoptypenerhebung vom Juli 2019. 
Wesentliche Funktionen 
Hauptsächliche Funktionen innerhalb des Schutzgutes sind 
 die allgemeinen Lebensraumfunktionen der Biotoptypen, 
 die Habitatfunktion für Tierarten und deren Entwicklungsbereiche, 
 die Biotopverbundfunktionen. 
Die artenschutzrechtlichen Regelungen des § 44 BNatSchG werden als eigenständige 
Unterlage behandelt. Dabei orientiert sich die Abarbeitung der Artenschutzregelung an der 
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 
92/43/EWG (FFH -RL) und 2009/147/EG (V -RL) zum Artenschutz bei Planungs - oder 
Zulassungsverfahren. Gegenstand der Überprüfung der artenschutzrechtlichen 
Verbotstatbestände sind die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens 
auf aktuelle Vor kommen der streng geschützten Arten des Anhangs  IV der FFH -RL sowie der 
heimischen oder eingebürgerten europäischen Vogelarten. 
Naturraum 
Naturräumlich befindet sich der Untersuchungsraum  innerhalb des Landschaftsraumes LR-IIIa-
026 „Uppenberger Geestrücken“ (LANUV NRW 2019), der im Wesentlichen den Stadtbereich 
von Münster umfasst. Eine starke Ausdehnung der Siedlungsflächen ab dem 20. Jahrhundert 
sowie die Industrialisierung der Landwirtschaft prägen heute das Bild des Landschaftsraumes. 
Namentlich im Untersuchungsraum ist der Naturraum durch gewerbliche Bebauung und 
Verkehrsflächen vollständig überprägt. 
Potenziell natürliche Vegetation 
Die potenzielle natürliche Vegetation besteht in Mitteleuropa hauptsächlich aus Waldgesell-
schaften. Im Untersuchungsgebiet würde sich bei Aufgabe der Nutzung langfristig ein für 
Lössgebiete typische, Flattergras -Buchenwald (Fagion silvaticae) einstellen, zum Teil mit 
Eichen-Hainbuchen- oder Buchen-Eichenwald-Übergängen (B
URRICHTER 1973). Hierbei handelt 
es sich um einen von der Buche dominierten Wald mit stammweiser Beimischung von Stiel -
Eiche bzw. Trauben-Eiche sowie Hainbuche mit nicht besonders artenreicher Krautschicht aus 
mäßig anspruchsvollen Arten. Die folgende Tabelle 5 gibt die charakteristischen Gehölzarten 
der natürlichen Waldgesellschaft sowie der Pionier - und Ersatzgesellschaften an, die sich zur 
Pflanzung eignen. 
 
Natürliche Waldgesellschaft Pionier- und Ersatzgesellschaft 
Bäume I. O. Bäume I. O.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 32 von 53 
Fagus sylvatica  Rotbuche 
 untergeordnet: 
Quercus robur  Stieleiche 
 
Bäume II. O. 
Carpinus betulus Hainbuche 
Prunus avium  Vogelkirsche 
 
Sträucher 
Ilex aquifolium  Stechpalme 
Rubus spec.  Brombeere 
 seltener: 
Corylus avellana Hasel 
Crataegus spec.  Weißdorn 
 
Quercus robur  Stieleiche 
 
Bäume II. O. 
Carpinus betulus Hainbuche 
Betula pendula  Sandbirke 
Populus tremula Zitterpappel 
Sorbus aucuparia Eberesche 
 
Sträucher 
Salix caprea 
Corylus avellana Hasel 
Crataegus spec.  Weißdorn 
Prunus spinosa 
Rubus spec.  Brombeere 
Rosa canina  Hundsrose 
Rhamnus frangula Faulbaum 
Lonicera periclymenum Waldgeißblatt 
Cornuns sanguinea Blut-Hartriegel 
  
Tabelle 6: Gehölze der potenziellen natürlichen Vegetation (nach BURRICHTER 1973)  
Realnutzung / Biotoptypen 
Für den B -Plan-Geltungsbereich und das nahe Umfeld innerhalb des Untersuchungsraums 
wurde am 28.06 2019 eine Geländebegehung durchgeführt, um den Bestand zu erfassen.  
Das B -Plangebiet weist den typisch stark versiegelten und überbauten Charakter eines 
Gewerbegebietes auf. Im Süden befindet sich ein großflächiger Gebäudetrakt mit versiegelter 
Umfahrung; nördlich grenzen zusammenhängende Stellplatzflächen mit Zuwegung an. Im 
Westen befindet sich eine glasüberdachte Lagerfläche. 
Grünstrukturen innerhalb des Vorhabenbereichs beschränken sich auf eine spärliche 
Überstellung der Parkplätze mit Laubbäumen sowie kleinerer Randbepflanzungen 
Südlich an den Vorhabenbereich angrenzend fällt die große, zusammenhängende, gewerbliche 
Brachfläche ins Auge. Neben den sich in Eigenentwicklung ausbreitenden Gehölzen ist im 
Luftbild eine lichte Ruderalflur erkennbar (vgl. Abb. 10).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 33 von 53 
 
Abbildung 10: Nutzungsstruktur im Untersuchungsgebiet 
Das weitere Umfeld ist ebenfalls durch einen urbanen Charakter geprägt. Das B-Plangebiet und 
die Brache werden durch weitere Gewerbeflächen sowie im Osten durch den Verlauf des 
Albersloher Weges umschlossen. Östlich des Albersloher Weges grenzen Einzelhausbebauung 
mit großem Ziergartenanteil sowie eine intensiv bewirtschaftete Kleingartenanlage an.  
Die den Albersloher Weg beidseitig begleitenden Bahntrassen sind von Grünflächen gesäumt; 
östlich der Straße si nd dies Böschungsgehölze (Silberweide, Salweide, Esche, Wei ßdorn), 
westlich eine Ruderalfläche. 
Eine Fotoauswahl (Abb. 11) vermittelt einen Eindruck vom Plangebiet und seinem Umfeld.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 34 von 53 
  
Bild 1: Nordseite, Gebäudefront mit Parkplatz, 
spärlich begrünt 
Bild 2: Nordseite, Parkplatz mit Sixt-Pavillon 
  
Bild 3: Südseite mit vollversiegelter Umfahrt Bild 4: Westseite mit Glasdachgebäude und 
vollversiegelter Umfahrt 
  
Bild 5: Ostseite, vollversiegelte Umfahrt mit 
Stellplätzen 
Bild 6: Ostfassade

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 35 von 53 
  
Bild 7: Blick von der Albersloher Straße Bild 8: Mauergrenze zwischen Albersloher Weg 
und östlich verlaufender Bahn 
  
Bild 9: Gleisbett westlich des Albersloher 
Weges mit begleitender Ruderalvegetation 
Bild 10: Südlich gelegene Brachfläche 
  
Bild 11: Bahnbegleitender Gehölzstreifen 
östlich des Albersloher Weges 
Bild 12: Kleingartenanlage östlich des 
Albersloher Weges 
Abbildung 11: Auswahl an Bildern aus dem Plangebiet

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 36 von 53 
Schutzgebiete und -objekte 
Schutzgebiete oder -objekte sind im B -Plangebiet, im Untersuchungsraum und auch im weiten 
Umfeld nicht ausgewiesen.  
Biotopverbund 
Am östlichen Rand des Untersuchungsgebietes liegt östlich des Albersloher Weges - und damit 
ohne direkten Funktionsbezug zum Vorhabenbereich -  eine der vier Teilflächen der 
landesweiten Biotopverbundfläche VB -MS-4011-007 „Bahnböschungen und Bahnbrachen im 
Innenstadtbereich“, die sich nach Norden und Süden außerhalb des Untersuchungsgebietes 
fortsetzt. Der Verbundfläche kommt als strukturierendes Vernetzungselement der 
Stadtlandschaft eine besondere Bedeutung im landesweiten Biotopverbundsystem zu. 
Vorbelastung 
Im vorliegenden Fall ergeben sich Vorbelastungen bezüglich der Tier - und Pflanzenwelt 
insbesondere durch Lärm -, Licht - und Schadstoffimmissionen im direkten Umfeld durch 
Straßen, Bahnlinie und Gewerbenutzung. Darüber hinaus sind erhebliche Vorbelastungen 
durch den ho hen Grad an Überbauung und Versiegelung mit der Folge von Flächenverlusten 
und Zerschneidungswirkungen anzuführen. 
Schutzwürdigkeit / Empfindlichkeit 
Aufgrund der s tarken urbanen Prägung und der weitestgehend vollständig überbauten und 
versiegelten Fläche werden im B-Plangebiet flächig nur sehr geringe Empfindlichkeiten erreicht. 
Eine mittlere Empfindlichkeit ist bezüglich der Tier - und Pflanzenwelt den wenigen 
Gehölzstrukturen zuzuschreiben, die den Verkehrsraum (Zufahrt, ruhender Verkehr) spärlich 
gestalten. Wechselwirkungen bestehen zu den Schutzgütern Klima und Landschaft, bei denen 
eine Werteinstufung unter jeweils anderen Schwerpunkten erfolgt. 
Die Grünflächen i m Umfeld des Albersloher Weges werden gering empfindlich eingestuft. 
Verantwortlich ist hier neben der Strukturarmut die intensive Pflege und die starken randlichen 
Vorbelastungen. 
Im Umfeld des Vorhabenbereiches ist die bereits beschriebene gewerbliche Br achfläche als 
„Natur auf Zeit“ zu bewerten. Die Empfindlichkeit aus Sicht der Tier- und Pflanzenwelt ist mittel 
einzustufen. 
Hoch empfindliche Bereiche befinden sich ausschließlich östlich des Albersloher Weges, 
insbesondere aufgrund der gegebenen Biotopverbundfunktion im Korridor entlang der hier 
verlaufenden Bahnlinie. 
Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung 
Wirkungen 
Die folgenden anlage -, bauzeit- und betriebsbedingt zu erwartenden Projektwirkungen auf das 
Schutzgut „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“ werden bei der Auswirkungsanalyse 
untersucht: 
dauerhafter Verlust von Biotoptypen (anlagebedingt)

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Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 37 von 53 
Beansprucht werden neben bereits versiegelten  Flächen ggf. eingrünende Gehölze im 
Parkplatzbereich. Biotoptypen mit einer relevanten W ertigkeit für die Lebensraumfunktion 
werden nicht in Anspruch genommen. 
Die Wirkintensität ist zwar aufgrund des dauerhaften Verlustes grundsätzlich als sehr hoch 
einzustufen, da nur geringwertige Biotoptypen (versiegelte Flächen) beansprucht werden, ergibt 
sich in der Überlagerung keine erhebliche Auswirkung. 
Entwertungen durch Randeffekte (anlage- und betriebsbedingt) 
Die Randeffekte der Planung haben auf das Umfeld einen nur sehr geringen Einfluss. Die 
entstehenden Schallimmissionen, Belebung durch mensc hliche Anwesenheit sowie ggf. 
Verschattungswirkungen durch die Neuerrichtung eines Gebäudes wirken sich unter 
Berücksichtigung der bereits bestehenden Nutzung und des bereits bebauten Umfeldes nur 
sehr geringfügig aus. Das südliche Umfeld (Gewerbebrache), das einen gewissen ökologischen 
Wert besitzt, wird von der Planung nicht beeinflusst. Alle Verkehre werden von Norden her 
abgewickelt. Die Wirkintensität der zu erwartenden Randeffekte wird deshalb insgesamt gering 
eingestuft.  
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorbelastungen (Straße, Wohnbebauung) im direkten 
Umfeld des Vorhabens ist die Zunahme der Störeffekte für die Tier - und Pflanzenwelt durch 
Lärmzunahme und Belebung somit vernachlässigbar. Erhebliche Beeinträchtigungen und 
Auswirkungen sind nicht zu erwarten. 
Entwertungen durch Zerschneidung (anlagebedingt) 
Zerschneidungswirkungen sind unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzung und 
Überformung des Gebietes nicht relevant. Eine Verbundfunktion (Trittsteinbiotop) im 
besiedelten B ereich übernimmt das  B-Plangebiet nicht. Die Verbundfunktion östlich des 
Albersloher Weges wird nicht beeinträchtigt. Die Wirkintensität ist daher als gering einzustufen. 
Bauzeitbedingte Wirkungen 
Temporäre Auswirkungen auf das Schutzgut sind während der Bauzeit durch Lärm - und 
Staubbelästigungen grundsätzlich denkbar. Diese sowie auch sonstige Störfaktoren (z.B. 
Lichtreize) sind auf die Tagstunden beschränkt. Es ist sichergestellt, dass keine 
vorübergehende Fläche ninanspruchnahme außerhalb des B -Plangebietes erfolgt, weder fü r 
Baustraßen noch für Lager - und Arbeitsflächen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind unter 
Berücksichtigung der geringen bis durchschnittlichen Empfindlichkeiten, den gegebenen 
Vorbelastungen (bestehende Gewerbe nutzung) sowie der Vermeidungsmöglichkeiten (A V 
Baulärm) daher nicht zu erwarten. 
Planbedingte Auswirkungen 
Mit der Überlagerung der oben definierten Wirkintensitäten mit den schutzgutbezogenen 
Schutzgutempfindlichkeiten wird die umweltfachliche Erheblichkeitsschwelle definiert. Eine 
Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle kann definitionsgemäß nur erreicht werden, wenn 
die gegebene Wirkintensität als auch die Raumempfindlichkeit mindestens mittel eingestuft ist 
(vgl. Tab. 4).  
Eine Erheblichkeit der planbedingten Auswirkungen ist aufgrund der gering en Empfindlichkeit 
der in Anspruch genommenen Biotoptypen (versiegelte Flächen) nicht gegeben.

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Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 38 von 53 
Artenschutz 
Zur Abarbeitung der Artenschutzbelange wurde zunächst eine Erstbegehung durchgeführt, die 
keine Hinweise auf ein besonderes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial lieferte.  
Die auf dieser Basis erarbeitete Artenschutzvorprüfung der Stufe I zur Beurteilung der Belange 
kommt zu folgendem Fazit:  
Unter Berücksichtigung der im Vorhabenbereich mit Umfeld potenziell vorkommenden Arten 
des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und wildlebender europäischer Vogelarten sowie der Art des 
Vorhabens und der Größe des Eingriffsbereichs ist die Datenlage für eine Bewertung 
ausreichend.  
Da nicht generell ausgeschlossen werden kann, dass die betroffenen Gebäude geeignete 
Unterschlupfmöglichkeiten (Spalten, Löcher, Risse) für Fledermäuse in Bereichen, die vom 
Boden nicht eingesehen werden können, enthalten, ist vor Beginn der Bauarbeiten eine 
Gebäudekontrolle, ggf. mit einem Hubsteiger, vorzunehmen. Falls Tiere aufgefunden werden, 
ist deren Aus flug abzuwarten; werden keine Tiere gefunden sind potenzielle Verstecke zu 
verschließen.  
Des Weiteren ist vor Baubeginn die Beschaffenheit der Dachoberfläche auf das Vorhandensein 
von Tierarten hin zu überprüfen. Die Fläche konnte vom  Boden aus nicht eingesehen werden. 
Falls Vogelarten auf den Dachflächen brüten, ist das weitere Vorgehen mit der Unteren 
Naturschutzbehörde abzustimmen. 
Unter Voraussetzung der Umsetzung der oben beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen sind 
keine Artenschutzkonflikte durch die Nachnutzung als Möbelhaus zu erwarten. Relevante 
Beeinträchtigungen aller artenschutzrelevanten Arten und das Eintreten der Verbotstatbestände 
des § 44 Abs. 1 BNatSchG können bereits ohne Detailprüfung ausgeschlossen werden. 
Vor diesem Hintergrund besteht kein weiterer Bedarf einer vertiefenden Artenschutzprüfung. 
Die planbedingten Auswirkungen auf faunistische Funktionsräume erreichen die 
Erheblichkeitsschwelle i. S. d. UVPG nicht. 
9.4.3 Boden 
Datengrundlagen 
Neben der einschlägigen Liter atur wurde das Geoportal der Stadt Münster  ( S
TADT MÜNSTER 
2019a) der Datenpool des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. 
Wesentliche Funktionen 
Innerhalb der Schutzgutbetrachtung Boden sind dessen wesentliche Funktionen maßgeblich: 
 Funktion als Wuchsstandort für Pflanzen mit den Kriterien Standortpotenzial für natürliche 
Pflanzengesellschaften (Biotopentwicklungspotenzial) sowie natürliche Bodenfruchtbarkeit 
(Ertragspotenzial) 
 Funktionen im Wasserhaushalt 
 Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 
 Speicher- und Reglerfunktion

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Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 39 von 53 
Das Biotopentwicklungspotenzial wird als Wechselwirkung beim Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ 
(Kap. 9.4.2) betrachtet, di e Funktionen im Wasserhaushalt beim Schutzgut „Wasser“ (Kap. 
9.4.4) und die Funktion der Natur - und Kulturgeschichte beim Schutzgut „Kulturgüter und 
sonstige Sachgüter“ (Kap. 9.4.7). Beim Schutzgut „Boden“ fließen diese Funktionen jedoch ggf. 
über die Schutzwürdigkeit, die vom Geologischen Dienst ausgewiesen wird, indirekt mit ein. 
Im Untersuchungsgebiet würde natürlicherweise ein Braunerde-Pseudogley anstehen. Aufgrund 
des sehr hohen Versiegelungsgrades im urbanen Raum sind jedoch die natürlichen 
Bodenfunktionen im B -Plangebiet vollständig verloren gegangen. Natürliche Böden sind im 
Untersuchungsgebiet nicht mehr vorhanden. Auch in den nicht versiegelten Bereichen 
(Grünstrukturen, v. a. entlang der Bahnlinie, Gewerbebrache) ist aufgrund der starken 
anthropogenen Überformungen, wie etwa Bautätigkeiten, Erschließung etc. davon auszugehen, 
dass die natürlichen Bodenfunktion z. T. oder vollständig verloren gegangen sind. Als 
Bodenfunktionen verbleiben auf künstlichen oder weitestgehend überformten Böden eine 
Eignung als Wuchsstandort für Pflanzen sowie eine gewisse Versickerungsfähigkeit von 
Niederschlagswasser. 
Vorbelastung 
Wie oben dargestellt, wirkt der hohe Versiegelungsgrad im urbanen Raum stark vorbelastend 
auf den Raum. Natürlich gewachsene Böden sind nicht mehr anzutreffen. Das Plangebiet liegt 
im Bereich der im städtischen Altlast -/Verdachtsflächenkataster geführten Fläche 841. Hierbei 
handelt es sich um einen Altstandort (Filterbauindustrie). Im Rahmen der früheren Umnutzung 
wurden bereits bodenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt und Teilflächen saniert.  
Schutzwürdigkeit / Empfindlichkeit 
Im Plangebiet sind nach der Bodenkarte BK50 natürlicherweise keine schutzwürdigen Böden) 
verbreitet.  
Für die nicht überbauten Bereiche (außerhalb des B -Plangebietes) wird bezüglich des 
Schutzgutes Boden daher eine mittlere Grundempfindlichkeit angenommen, da auch bei 
überformten und künstlichen Böden wesentliche Bodenfunktionen übernommen werden können 
(s.o.). Bereits versiegelte oder überbaute Standorte sind dagegen gering empfindlich eingestuft. 
Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung 
Wirkungen 
Die folgenden anlage -, bauzeit- und betriebsbedingt zu erwartenden Projektwirkungen auf das 
Schutzgut „Boden“ werden bei der Auswirkungsanalyse untersucht: 
dauerhafter Verlust von Böden (anlagebedingt) 
Im Zuge des Vorhabens werden keine natürlichen Böden in Anspruch genommen. Ggf. 
verschieben sich allenfalls Pflanzbeete im Stellplatzbereich Die Flächenversiegelung nimmt 
nicht zu. Die Wirkintensität ist somit als gering zu bewerten.

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Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 40 von 53 
betriebsbedingte Zunahme von Schadstoffbelastungen 
Im Rahmen des Vorhabens werden keine emittierenden Betriebe angesiedelt. Zusätzliche 
Schadstoffbelastungen durch die Zunahme von Liefer - und Besucherverkehren sind zu 
vernachlässigen. Die Wirkintensität ist daher als gering einzustufen. 
bauzeitbedingte Wirkungen 
Innerhalb des B -Plangebietes treten während der Bauphase grundsätzlich Gefährdungen des 
Bodens durch Verdichtung oder Verschmutzung auf. Durch eine den technischen 
Anforderungen entsprechende und umsichtige Bauausführung ist dieses Risiko eingrenzbar, 
zudem werden die Bauflächen in versiegelten Bereichen liegen, so dass die Wahrscheinlichkeit 
erheblicher Auswirkungen gering einzustufen ist.  
Außerhalb des B-Plangebietes sind temporäre Auswirkungen auf das Schutzgut Boden nicht zu 
erwarten. Es ist sichergestellt, dass keine vorübergehende Flächeninanspruchnahme außerhalb 
des B -Plangebietes erfolgt, weder für Baustraßen noch für Lager - und Arbeitsflächen. 
Grundsätzlich wir d ein umsichtiger Umgang mit dem Oberboden (Entnahme, Wiedereinbau 
etc.) als obligatorisch vorausgesetzt, auch wenn nur kleinere Pflanzbeete betroffen sein 
werden. Vor diesem Hintergrund wird die Wirkintensität als gering eingestuft. 
Planbedingte Auswirkungen 
Es ist festzustellen, dass alle planbedingten Auswirkungen sowohl aufgrund der geringen 
Wirkintensitäten als auch der geringen Empfindlichkeiten der überbauten Böden die 
umweltfachliche Erheblichkeit nicht erreichen.  
9.4.4 Wasser 
Datengrundlagen 
Neben der einschlägigen Literatur wurde das Geoportal der Stadt Münster ( STADT MÜNSTER 
2019a) der Datenpool des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. 
Wesentliche Funktionen 
Innerhalb der Schutzgutbetrachtung Wasser sind für die wesentlichen Funktionen maßgeblich: 
 Gewässerökologische Funktionen 
 Vorfluterfunktionen 
 Nutzungsfunktionen 
Oberflächenwasser 
Oberflächengewässer existieren im Untersuchungsgebiet nicht. 
Grundwasser 
Im Bereich des Untersuchungsgebietes steht der Grundwasserkörper „Münsterländer 
Oberkreide“ (Kennung DE_GB_DENW_3_12) an (MULNV 2019) in äolischen Lockergesteinen 
Der mengenmäßige Zustand wird als gut eingestuft, der chemische Zustand dagegen schlecht .  
Das Grundwasser steht nicht oberflächennah an. Die Grundwasserneubildungsrate liegt bei 200

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Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 41 von 53 
bis 300 mm im Jahr. Die Grundwasserschutzfunktion der Deckschichten ist sehr niedrig 
eingestuft  (STADT MÜNSTER 2019a). 
Vorbelastung 
Vorbelastungen bestehen vor allem durch die gegebene starke Versiegelung und Überbauung 
infiltrationsfähiger Standorte. Die Grundwasserneubildung im Untersuchungsgebiet ist stark 
beeinträchtigt.  
Schutzwürdigkeit / Empfindlichkeit 
Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Auch Überschwemmungsgebiete 
sind nicht festgesetzt. 
Gegenüber einer mit einer Versiegelung bzw. Bebauung einhergehenden Verringerung der 
Grundwasserneubildungsrate wird wegen der hoch einzustufenden Bedeutung des 
Grundwasservorkommens auch eine hohe Empfindlichkeit zugewiesen.  
Die Verschmutzungsgefahr ist abhängig vom Grundwasserflurabstand sowie von der 
Durchlässigkeit der überlagernden Deckschichten.  Da oberflächennahes Grundwasser 
weitestgehend nicht zu erwarten ist, ist hier die Empfindlichkeit gering einzuschätzen. 
Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung 
Wirkungen 
Die folgenden anlage -, bauzeit- und betriebsbedingt zu erwartenden  Projektwirkungen auf das 
Schutzgut „Wasser“ werden bei der Auswirkungsanalyse untersucht: 
Verringerung der Grundwasserneubildung durch dauerhafte Überbauung und 
Flächenversiegelung (anlagebedingt) 
Ein nachhaltiger Verlust versickerungsfähigen Untergrundes  ist im vorliegenden Fall nicht 
gegeben, da für das Vorhaben ausschließlich bereits versiegelte Flächen in Anspruch 
genommen werden. Eine Verringerung der Grundwasserneubildung ist damit auszuschließen. 
Auch eine Verschärfung der Hochwassergefahr ist nicht  zu erwarten. Die Wirkintensität ist als 
gering zu bewerten. 
betriebs- und bauzeitbedingte Verschmutzungsgefährdung 
Bezüglich der bauzeitbedingten Verschmutzungsgefährdungen kann aufgrund der guten 
technischen Vermeidungsmöglichkeiten nach dem Stand der Technik sowie unter 
Berücksichtigung, dass nur bereits versiegelte Standorte beansprucht werden und sich die 
Entwässerungssituation nicht ändert davon ausgegangen werden, dass kein 
Gefährdungspotenzial besteht. Die Wirkintensität ist somit als gering zu werten. 
Planbedingte Auswirkungen 
Es ist festzustellen, dass unter Voraussetzung, dass sich die Entwässerung nicht ändert, 
ausschließlich bereits versiegelte Flächen in Anspruch genommen werden und eine umsichtige 
Bauausführung erfolgt, alle planbedingten Aus wirkungen auf das Schutzgut Wasser die 
umweltfachliche Erheblichkeit nicht erreichen.

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Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 42 von 53 
9.4.5 Klima / Luft 
Datengrundlagen 
Datengrundlage der Untersuchungen der Schutzgüter Klima und Luft bilden die einschlägige 
Literatur sowie das Geoportal der Stadt Münster  (STADT MÜNSTER 2019a) und der Datenpool 
des Landes Nordrhein-Westfalen. 
Wesentliche Funktionen 
Hauptsächliche Funktionen innerhalb des Schutzgutes sind 
 Frischluftproduktion und -leitfunktionen sowie 
 bioklimatische Funktionen. 
Das Untersuchungsgebiet liegt übergeordnet in einem ozeanisch geprägten Klima mit mäßig 
warmen Sommern und milden Wintern. Vorherrschende Windrichtung ist Südwest bis West bei 
mittleren Niederschlagssummen von 743 mm im Jahr (A. MÜSKENS 2004) .  
Das Plangebiet liegt in einem Gewerbe- /Industrie-Klimatop, welches sich durch einen hohen 
Anteil versiegelter Flächen mit wenig Vegetation und produkt - und prozessspezifische 
Emissionen kennzeichnet. Durch den hohen Versiegelungsgrad besteht z. T. eine deutliche 
Überwärmung gegenüber dem östlichen Umfeld. Im Streckenzug des Albersloher Weges 
wurden in 2004 Luftturbulenzen bei strahlungsarmen Wetterlagen festgestellt, die sich weiter 
nördlich im Sinne einer Düsenwirkung zu einer Windstromumlenkung nach Nordwest auf das 
wärmere Stadtgebiet hin entwickeln (A. MÜSKENS 2004). 
Besondere Klimafunktionen sind dem Untersuchungsgebiet darüber hinaus nicht zugewiesen. 
Grundsätzliche Funktionen für das lokale Bioklima übernehmen Gehölzbestände als dämpfende 
Klimaelemente innerhalb des Untersuchungsgebietes. Der Gehölzstreifen entlang der Bahnlinie 
östlich des Albersloher Weges besitzen eine grundsätzliche lufthygienische 
Regenrationsfunktion, auch aufgrund der Lage zu Emissionsquellen in Gewerbe-  und 
Verkehrsflächen. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Größe sowie den umgebenden 
Bebauungen als Barriere ist die Reichweite der klimatischen Wohlfahrtswirkung des 
Untersuchungsgebietes aber nur gering ausgeprägt. 
Vorbelastung 
Als Vorbelastung sind die Versiegelung und Überbauung des Raumes zu werten, welche als 
klimatische Ungunstfaktoren anzuführen sind. Zudem bestehen durch die starke verkehrliche 
und gewerbliche Nutzung Quellen für Schadstoffemissionen, die belastend auf das lokale Klima 
wirken. 
Schutzwürdigkeit / Empfindlichkeit 
Besondere Schutzausweisungen (z. B. Klimaschutzwald) sind bezüglich des Schutzgutes nicht 
ersichtlich. 
Dem Plangebiet sowie dem Umfeld wird aufgrund der gegebenen Vorbelas tung eine geringe 
Schutzgutempfindlichkeit zugewiesen. Eine Ausnahme bilden die einzelnen Gehölzbestände, 
die eine grundsätzliche lufthygienische Ausgleichsfunktion aufweisen und daher als mittel 
empfindlich gegenüber einer Inanspruchnahme einzustufen sind.

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Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 43 von 53 
Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung 
Wirkungen 
Die folgenden anlage -, bauzeit- und betriebsbedingt zu erwartenden Projektwirkungen auf das 
Schutzgut „Klima/Luft“ werden bei der Auswirkungsanalyse untersucht: 
Versiegelung von klimarelevanten Freiflächen  
Ein Verlust von klimarelevanten Freiflächen erfolgt nicht, da ausschließlich bereits überbaute 
Flächen innerhalb des Gewerbe- /Industrieklimatops in Anspruch genommen werden. Die 
Wirkintensität ist daher als gering einzustufen. 
Verlust klimarelevanter Gehölzstrukturen 
Ein Verlust von den Parkplatz beschattenden Gehölzen ist in geringem Umfang nicht 
auszuschließen. Die Wirkintensität ist aufgrund des nachhaltigen Verlustes sehr hoch. 
Funktionsverlust des klimatischen Gesamtfreiraumes 
Als Gewerbe-/Industrieklimatop ist das Gebiet als Raum mit klimatischer Ungunst zu bewerten. 
Klimatisch relevante Funktionen übernimmt das B -Plangebiet nicht. Ein Funktionsverlust kann 
daher nicht hergeleitet werden. Die Wirkintensität wird daher als gering eingestuft. 
Betriebsbedingte Luftschadstoffzunahme 
Eine Zunahme von Schadstoffemissionen ergibt sich durch die Erweiterung des  Möbelmarktes 
selbst nicht. Eine relevante Zunahme des Zuliefer - bzw. Kundenverkehrs ist nicht zu erwarten, 
sodass auch diesbezüglich keine Zunahme von Schadstoffemissionen erfolgt. Die Wirkintensität 
ist als gering einzustufen. 
Bauzeitbedingte Wirkungen 
Bauzeitbedingte Wirkungen auf das Klima und die Lufthygiene sind aufgrund der 
vorübergehenden Wirkung gering einzustufen. Denkbar s ind kurzzeitige lokale 
Staubbelastungen durch die Bautätigkeiten und geringfügige Belastungen durch Abgas -
schadstoffe der Baufahrzeuge 
Planbedingte Auswirkungen 
Es ist festzustellen, dass mit Ausnahme der möglichen Gehölzverluste im Stellplatzbereich alle 
planbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima die umweltfachliche Erheblichkeit nicht 
erreichen.  
Auch wenn die klimatische Wirkung der betroffenen Gehölze durch Überschattung versiegelter 
Fläche eher gering einzustufen ist, ergibt sich hieraus der Anspruch einer anspruchsvollen 
Grüngestaltung im größtmöglichen Umfang. 
Auswirkungen auf das Globalklima sind aufgrund des verhältnismäßig geringen Umfangs der 
geplanten Bebauung und unter Berücksichtigung, dass ausschließlich bereits versiegelte 
Standorte i nnerhalb des Gewerbegebietes in Anspruch genommen werden, auszuschließen. 
Relevante Emissionen von Treibhausgasen sind aufgrund des nur gering zunehmenden 
Verkehrsaufkommens ebenfalls auszuschließen.

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Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 44 von 53 
Der Bebauungsplan sollte die globalen Folgen des Klimaw andels in ausreichendem Maß 
berücksichtigen. 
9.4.6 Landschaft 
Datengrundlagen 
Datengrundlage der Untersuchungen des Schutzgutes Landschaft bilden neben der 
einschlägigen Literatur und dem Datenpool des Landes Nordrhein- Westfalen eine Kartierung 
der Nutzungsstruktur im Juli 2019. 
Wesentliche Funktionen 
Der Schutz der Landschaft ist in § 1 Abs. 1 BNatSchG verankert: „Natur und Landschaft sind 
auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen 
auch in Verantwortung für die k ünftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten 
Bereich […] so zu schützen, dass […]  
 die Vielfalt, 
 Eigenart 
 und Schönheit 
 sowie der Erholungswert 
von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind“. 
Im vorliegenden Fall ist keine freie Landschaft, sondern im städtisch geprägten Raum das 
„Ortsbild“ zu beschreiben und zu bewerten. Die entsprechende Nomenklatur wird im Folgenden 
verwendet. 
Der Vorhabenbereich liegt in einem stark versiegelten innerstädtischen Gewerbegebiet. 
Grünstrukturen befinden sich nur vereinzelt in Form von Einzelgehölzen im Stellplatzbereich 
und randlich eingrünenden Hecken. Insgesamt übernimmt das Plangebiet selbst aufgrund des 
stark überbauten Umfeldes und fehlender Sichtbeziehungen in das Umland keine besondere 
Funktion für das übergeordnete Ortsbild. Lediglich die Gehölze sind als grundsätzlich 
gliedernde und belebende Landschaftselemente anzuführen. 
Im Umfeld des Vorhabenbereiches ist die südlich angrenzende, gehölzreiche gewerbliche 
Brache als „Landschaft auf Zeit“ zu betrachten, die im derzeitigen Zustand eine Durchgrünung 
und Kaschierung der umliegenden Gebäude bewirkt. Weitere ortsbildprägende Strukturen 
befinden sich östlich des Albersloher Weges, wo die bahnbegleitenden Gehölze eine 
sichtverschattende und raumgliedernde Funktion entfalten. 
Vorbelastungen 
Als Vorbelastung bzw. Defizit im Hinblick auf das Ortsbilderleben ist die starke Versiegelung 
und anthropogene Überformung zu werten. Durch die visuellen Einflüsse des Gewerbegebiet es 
als wahrnehmbare anthropogentechnische Überprägung ist die Ungestörtheit des Raumes stark 
beeinträchtigt. Die Beunruhigung wird durch den Verkehr auf dem Albersloher Weg w esentlich 
verstärkt.

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Schutzwürdigkeit / Empfindlichkeit 
Das B-Plangebiet unterliegt nicht dem Landschaftsschutz. Unter Berüc ksichtigung des urbanen 
Umfeldes und den damit einhergehenden Vorbelastungen wird dem Vorhabenbereich eine 
geringe Empfindlichkeit gegenüber einer Beeinträchtigung durch Bebauung zugewiesen. Den 
Gehölzstrukturen werden als grundsätzliche gliedernde Element e eine mittlere Bedeutung und 
damit Empfindlichkeit zugeordnet. Gegenüber von der Planung ggf. ausgehenden visuellen 
Fernwirkungen über das B -Plangebiet hinaus bestehen im Umfeld aufgrund fehlender 
Sichtbeziehungen nur geringe Empfindlichkeiten. 
Im Umfeld der Planung ist die südlich gelegene Brache nur mittel empfindlich zu bewerten, da 
sie nur vorübergehend bis zur Realisierung der rechtskräftigen Bebauungsplanung Funktionen 
erfüllen kann; die östlich des Albersloher Weges stockenden Gehölze im Bereich der  Bahnlinie 
sind aufgrund ihrer sichtverschattenden und gliedernden Funktionen hoch empfindlich 
einzustufen.  
Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung 
Wirkungen 
Die folgenden anlage -, bauzeit- und betriebsbedingt zu erwartenden Projektwirk ungen auf das 
Schutzgut „Landschaft“ werden bei der Auswirkungsanalyse untersucht: 
anlagebedingter Verlust von Landschaftsraum/-elementen 
Die Planung beansprucht hauptsächlich bereits versiegelte Gewerbeflächen. Die Wirkintensität 
ist als gering einzustufen. Gliedernde Gehölzstrukturen werden ggf. in geringem Umfang 
beansprucht. Hier ist die Wirkintensität hoch. 
Technisierung/Überprägung angrenzender freier Landschaft 
Da es sich um die Nachnutzung bestehender Gewerbeflächen auf bereits versiegelten Flächen 
handelt, ist eine relevante Technisierung der Landschaft nicht zu erkennen. Die Wirkintensität 
wird als gering eingestuft. 
betriebs- und bauzeitbedingte visuelle (Licht, Bewegung) und akustischen Beunruhigung 
Betriebsbedingte visuelle und akustische Störwi rkungen liegen unterhalb der 
Erheblichkeitsschwelle, da die Planung vor dem Hintergrund der bestehenden Vorbelastungen 
innerhalb des Gewerbegebietes nur unwesentlich mit einer Steigerung von Lichtemissionen 
einhergeht und keine relevante Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu erwarten ist. Die 
Wirkintensität daher als gering einzustufen. 
Da die Beeinträchtigungen des Ortsbildes während der Bauzeit vorübergehend und damit nicht 
nachhaltig sind und darüber hinaus keine Arbeits - oder Lagerflächen außerhalb des 
Planungsraumes vorgesehen sind, sind auch diesbezüglich nur geringe Wirkintensitäten 
gegeben. 
Planbedingte Auswirkungen 
Es ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung, dass ausschließlich bereits überbaute 
Flächen innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes und dass keine Erhöhung 
betriebsbedingter Licht - oder Lärmemissionen zu erwarten ist, dass diesbezüglich vom

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Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 46 von 53 
Vorhaben keine erhebl ichen planbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft 
(Ortsbild) ausgehen. 
Neben einer anspruchsvollen architektonischen Gestaltung bei Neubauten wird im Rahmen der 
Neuordnung der Stellplatzflächen empfohlen, ein grünordnerisches Konzept zu verfolgen, dass 
die Eingrünung und die Überstellung mit standortgerechten Laubgehölzen in den Vordergrund 
stellt. 
9.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Unter dem Begriff „Kulturgüter“ werden archäologisch wertvolle Objekte, Bau-  und 
Bodendenkmale sowie historische Landnutzungsformen und Kulturlandschaften 
zusammengefasst. 
Unter „sonstigen Sachgütern“ werden nur die nicht normativ geschützten kulturell bedeutsamen 
Objekte, Nutzungen von kulturhistorischer Bedeutung sowie naturhistorisch bedeutsame 
Landschaftsbestandteile und Objekte verstanden, die mit der natürlichen Umwelt in einem 
engen Zusammenhang stehen. Sachgüter mit primär wirt schaftlicher Bedeutung (z.B. 
Rohstofflagerstätten, Bauanlagen, landwirtschaftliche Nutzflächen) sind nicht Gegenstand der 
Betrachtung, da sie nicht zu den Umweltbelangen zählen. Die landwirtschaftlichen Belange 
werden außerhalb der wirtschaftlichen Aspekte  ggf. als Teil einer wertvollen Kulturlandschaft 
mit betrachtet. Zusätzlich bestehen Wechselwirkungen zu den Belangen der Schutzgüter „Tiere 
und Pflanzen/Biologische Vielfalt“ und „Boden“.  
Datengrundlagen 
Datengrundlage der Untersuchungen bilden die einsc hlägige Literatur und der Datenpool bzw. 
Auskünfte der Stadt Münster. 
Wesentliche Funktionen 
Wesentliche Funktion des Schutzgutes ist die kulturhistorische Dokumentarfunktion.  Bau- oder 
Bodendenkmäler sind innerhalb des Untersuchungsgebietes nicht vorhanden.  Bedeutsame 
Kulturlandschaftsbereiche oder kulturhistorisch bedeutsame Objekte sind nicht betroffen.  
Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung 
Auf eine detaillierte Auswirkungsanalyse wird wegen fehlender Betroffenheit verzichtet. 
9.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Unter ökosystemaren Wechselwirkungen werden alle denkbaren funktionalen und strukturellen 
Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern sowie zwischen und 
innerhalb von landschaftlichen Ökosystemen verstanden. Diese Wirkungen können sich in ihrer 
Wirkung addieren, potenzieren, aber auch u. U. vermindern. Eine Sonderrolle nimmt innerhalb 
der Definition von Wechselwirkungen der Mensch als Schutzgut ein, da er nicht unmittelbar in 
das ökosystemare Wirkungsgefüg e integriert ist. Die vielfältigen Einflüsse des Menschen auf 
Natur und Landschaft werden vor allem im Rahmen der Ermittlung von Vorbelastungen 
berücksichtigt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
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Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 47 von 53 
Die für die Planung relevanten Bedeutungen und Empfindlichkeiten bei den einzelnen 
Schutzgütern, die aufgrund der bekannten Wechselwirkungen miteinander in Verbindung 
stehen, sind in den entsprechenden Kapiteln genannt. 
Planbedingte Auswirkungen, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern 
betreffen, werden in den Auswirkungsanalysen der  jeweiligen Schutzgütern angesprochen. 
Darüber hinaus gehende Wirkungen ergeben sich durch die Planung nicht. 
9.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Für alle Umwelt -Schutzgüter ist festzustellen, dass die planbedingten Auswir kungen das Maß 
der Erheblichkeit nicht überschreiten werden.  Eine Ausnahme bildet das Schutzgut Klima; der 
Verlust wenn auch schwach klimawirksamer Gehölze im Bereich der Stellplatzflächen ist durch 
eine anspruchsvolle Grüngestaltung im neuen Stellplatzber eich ausgleichbar.  Als 
Verringerungsmaßnahme ist darüber hinaus eine extensive Dachbegrünung im Bereich des 
geplanten Neubaus vorgesehen.  
Folgende artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen werden darüber hinaus 
vorausgesetzt: 
Da nicht generell ausgeschlossen werden kann, dass die betroffenen Gebäude geeignete 
Unterschlupfmöglichkeiten (Spalten, Löcher, Risse) für Fledermäuse in Bereichen, die vom 
Boden nicht eingesehen werden können, enthalten, ist vor Beginn der Bauarbeiten eine 
Gebäudekontrolle, ggf. mi t einem Hubsteiger, vorzunehmen. Falls Tiere aufgefunden werden, 
ist deren Aus flug abzuwarten; werden keine Tiere gefunden sind potenzielle Verstecke zu 
verschließen.  
Des Weiteren ist vor Baubeginn die Beschaffenheit der Dachoberfläche auf das Vorhandensein 
von Tierarten hin zu überprüfen. Die Fläche konnte vom Boden aus nicht eingesehen werden. 
Falls Vogelarten auf den Dachflächen brüten, ist das weitere Vorgehen mit der Unteren 
Naturschutzbehörde abzustimmen. 
9.5  Nichtdurchführung der Planung  (Prognose Null-Variante) 
Bei Nichtdurchführung der Planungen wird sich an der derzeitigen Bestandssituation nichts 
ändern. Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet langfristig weiter der derzeitigen 
Nutzung unterliegen wird.  
9.6  anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Aufgrund der bereits bestehenden Nutzung (Baukörper, Stellplätze) und der verkehrlichen 
Anbindung des Grundstücks an den Albersloher Weg stellt sich der Standort für eine Nach- und 
Umnutzung als Möbelmarkt aus umweltfachlicher Sicht günstig dar. Standortalternativen sind 
vor diesem Hintergrund nicht erkennbar.  
Auch grundsätzliche Planungsalternativen am Standort zu der vorgesehenen Nachnutzung der 
bereits bestehenden baulichen Strukturen ergeben sich nicht. 
9.7  Überwachung  (Monitoring) 
Die Städte und Gemeinden überwachen gemäß § 4c BauGB zuständigkeitshalber die 
erheblichen Umweltauswirkungen (Ziel), die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 48 von 53 
eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln 
und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen (Zweck). Gem äß § 4 
Abs. 3 BauGB unterrichten die Behörden die Stadt nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens, 
sofern die Durchführung des Bauleitplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene 
nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Die Behörden haben insofern eine Bringschuld 
zur Information der Stadt über die in ihrem Aufgabenbereich anfallenden Informationen. 
Darüber hinaus sind durch die Stadt Münster keine Maßnahmen zur Überwachung  vorge-
sehen. 
9.8  Zusammenfassung 
Anlass und Ziel der Planung 
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604: Loddenheide - 
Albersloher Weg 198 soll die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung eines 
Möbelhauses im Gewerbegebiet „Loddenheide“ zwischen Albersloher Weg und Dag -
Hammarskjöld-Weg geschaffen werden. Gemäß Baugesetzbuch (BauGB § 2 Abs. 4) bedarf die 
Erstellung bzw. w esentliche Änderung eines Bebauungsplanes der Durchführung einer 
Umweltprüfung. 
Arbeitsschritte der Umweltprüfung 
Folgende Arbeitsschritte werden vollzogen: 
 Darstellung des Inhaltes und der Ziele des Bebauungsplanes sowie der Ziele des 
Umweltschutzes 
 Zielorientiertes Ermitteln, Beschreiben und fachliches Bewerten der Schutzgüter und der 
jeweiligen Wechselwirkungen sowie 
 Ermitteln, Beschreiben und fachliches Bewerten der Umweltauswirkungen unter 
Berücksichtigung grundsätzlich möglicher Maßnahmen zur Vermeidung und 
Verminderung sowie der Ausgleichbarkeit von Beeinträchtigungen 
 Erarbeitung und Darstellung der Vermeidungs-, Minderungs- und 
Kompensationsmaßnahmen  
 Beschreibung und Bewertung der in Betracht kommenden anderweitigen 
Planungsmöglichkeiten  
 Darstellung der Schwierigkeiten bei der Informationszusammenstellung 
 Erarbeitung und Darstellung der Maßnahmen zur Überwachung erheblicher 
Umweltauswirkungen (Monitoring)  
 Einarbeitung der Änderungen nach Abschluss der Offenlage  
 Verfassen einer allgemein verständlichen Zusammenfassung  
Lage des Bebauungsplangebiets 
Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Münster innerhalb des Gewerbegebi etes 
„Loddenheide“ am Albersloher Weg, nördlich des Willy -Brandt-Weges und östlich des  Dag-
Hammarskjöld-Weges.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 49 von 53 
Umweltauswirkungen 
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse der schutzgutbezogenen Ermittlung der 
planbedingten Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammengefasst. 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung insgesamt 
Das Plangebiet weist aufgrund seiner Funktion als Versorgungszentrum sowie seiner Lage 
innerhalb des 500 m-Wohnumfeldes um geschlossene Siedlungsbereiche im Osten ohne 
visuelle oder funktionale Beziehungen grundsätzlich eine mittlere Raumempfindlichkeit auf. Ein 
Verlust von Freiraum ist mit dem  geplanten Vorhaben nicht verbunden, da ausschließlich 
bereits ver siegelte und überbaute Flächen innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes 
beansprucht w erden. Erholungsrelevante Wege werden ebenfalls nicht beansprucht. Räume 
mit grundsätzlicher Wohnumfeldfunktion werden nicht nachhaltig verändert. Die Funktion des B-
Plangebietes als Versorgungszentrum bleibt bestehen und wird durch die geplante Nutzung al s 
Möbelhaus sogar noch verstärkt. Betriebsbedingte planbedingte Auswirkungen durch Zunahme 
von Licht- und Lärmimmissionen, v. a. durch planungsinduzierten Verkehr oder durch Gebäude- 
und Str aßenbeleuchtung überschreiten unter Berücksichtigung der bereits bestehenden 
Nutzung inner halb eines Gewerbegebietes mit entsprechendem Verkehr und den daraus 
resultierenden Vorbelastungen das Maß der Erheblichkeit nicht.  
Tiere und Pflanzen 
Aufgrund der starken urbanen Prägung und der weitestgehend vollständig überbauten und 
versiegelten Fläche werden im B-Plangebiet flächig nur sehr geringe Empfindlichkeiten erreicht. 
Eine mittlere Empfindlichkeit ist bezüglich der Tier - und Pflanzenwelt den wenigen 
Gehölzstrukturen zuzuschreiben, die den Verkehrsraum (Zufahrt, ruhender  Verkehr) spärlich 
gestalten. Wechselwirkungen bestehen zu den Schutzgütern Klima und Landschaft, bei denen 
eine Werteinstufung unter jeweils anderen Schwerpunkten erfolgt. 
Eine Erheblichkeit der planbedingten Auswirkungen ist aufgrund der geringen Empfindlichkeit 
der in Anspruch genommenen Biotoptypen (versiegelte Flächen) nicht gegeben. 
Im Rahmen eines Artenschutzbeitrags wurde das Vorkommen von planungsrelevanten Arten im 
Untersuchungsraum geprüft. Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung ist, dass au fgrund 
der Art des Vorhabens, der aktuellen Nutzungssituation und der denkbaren Auswirkungen unter 
der Voraussetzung der Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen (Gebäude-  und 
Dachkontrollen vor Beginn der Bauarbeiten) für keine der potenziell vorkommenden Ar ten 
relevante Beeinträchtigungen erkennbar sind, die zu einem Eintreten der Verbotstatbestände 
des § 44 BNatSchG führen würden.  
Boden 
Natürliche Böden sind im Untersuchungsgebiet nicht mehr vorhanden. Die in den wenigen nicht 
versiegelten Bereichen (Grüns trukturen, v. a. entlang der Bahnlinie, Gewerbebrache) ist 
aufgrund der starken anthropogenen Überformungen, wie etwa Bautätigkeiten, Erschließung 
verbleibenden Bodenfunktionen auf künstlichen oder weitestgehend überformten Böden sind 
eine Eignung als Wuchsstandort für Pflanzen sowie eine gewisse Versickerungsfähigkeit von 
Niederschlagswasser.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 50 von 53 
Es ist festzustellen, dass alle planbedingten Auswirkungen sowohl aufgrund der geringen 
Wirkintensitäten als auch der geringen Empfindlichkeiten der überbauten Böden die 
umweltfachliche Erheblichkeit nicht erreichen.  
Wasser 
Oberflächengewässer existieren im Untersuchungsgebiet nicht.  Oberflächennahes 
Grundwasser steht nicht an. 
Es ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen ( Beibehaltung 
der derzeitigen Entwässerung, umsichtige Bauausführung) alle planbedingten Auswirkungen 
auf das Schutzgut Wasser die umweltfachliche Erheblichkeit nicht erreichen. Eine Verschärfung 
der Hochwassersituation ist ebenfalls nicht zu erwarten. 
Klima/Luft 
Das Plan gebiet liegt in einem Gewerbe- /Industrie-Klimatop, welches sich durch einen hohen 
Anteil versiegelter Flächen mit wenig Vegetation und produkt - und prozessspezifische 
Emissionen kennzeichnet. Dem Plangebiet sowie dem Umfeld wird aufgrund der gegebenen 
Vorbelastung eine geringe Schutzgutempfindlichkeit zugewiesen. Eine Ausnahme bilden die 
einzelnen Gehölzbestände, die eine grundsätzliche lufthygienische Ausgleichsfunktion 
aufweisen und daher als mittel empfindlich gegenüber einer Inanspruchnahme einzustufen sind. 
Es ist festzustellen, dass mit Ausnahme der möglichen Gehölzverluste im Stellplatzbereich alle 
planbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima die umweltfachliche Erheblichkeit nicht 
erreichen.  
Auch wenn die klimatische Wirkung der betroffenen Gehölze durch Überschattung versiegelter 
Fläche eher gering einzustufen ist, ergibt sich hieraus der Anspruch einer anspruchsvollen 
Grüngestaltung im größtmöglichen Umfang.  Hierdurch würden auch die globalen Folgen des 
Klimawandels in ausreichendem Maß berücksichtigt. 
Landschaft 
Der Vorhabenbereich liegt in einem stark versiegelten innerstädtischen Gewerbegebiet. 
Grünstrukturen befinden sich nur vereinzelt in Form von Einzelgehölzen im Stellplatzbereich 
und randlich eingrünenden Hecken. Insgesamt übernimmt das Plangebiet selbst aufgrund des 
stark überbauten Umfeldes und fehlender Sichtbeziehungen in das Umland keine besondere 
Funktion für das übergeordnete Ortsbild. Lediglich die Gehölze sind als grundsätzlich 
gliedernde und belebende Landschaftselemente anzuführen. 
Unter Berücksichtigung, dass ausschließlich bereits überbaute Flächen innerhalb des 
bestehenden Gewerbegebietes überplant werden und keine Erhöhung betriebsbedingter Licht - 
oder Lärmemissionen zu erwarten sind, werden diesbezüglich vom Vorhaben keine erheblichen 
planbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft (Ortsbild) ausgehen. 
Neben einer anspruchsvollen architektonischen Gestaltung bei Neubauten wird im Rahmen der 
Neuordnung der Stellplatzflächen empfohlen, ein grünordnerisches Konzept zu verfolgen, dass 
die Eingrünung und die Überstellung mit standortgerechten Laubgehölzen in den Vordergrund 
stellt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 51 von 53 
Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Kulturgüter (Bau - und Bodendenkmäler) und sonstige Sachgüter (z. B. Bodenschätze) sind 
nach derzeitigem Kenntnisstand i m B -Plangebiet und seinem unmittelbaren Umfeld nicht 
vorhanden. Planbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut können ausgeschlossen werden. 
Wechselwirkungen 
Die ökosystemaren Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern 
sowie zwischen und innerhalb von landschaftlichen Ökosystemen wurden im Rahmen der 
schutzgutbezogenen Erfassungen und Bewertungen umfassend berücksichtigt.  Über die bei 
den Schutzgütern behandelten Wirkungen hinausgehende Auswirkungen ergeben sich 
diesbezüglich nicht. 
Vermeidung, Verringerung und Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen 
Es ist vor dem Hintergrund der ausschließlich den Klimaschutz und das Ortsbild betreffenden 
planbedingten erheblichen Auswirkungen beabsichtigt, eine nachhaltige Vermeidungs und 
Verringerungsstrategie im B -Plan-Gebiet selbst zu verfolgen, so dass die entstehenden 
nachteiligen Wirkungen des Vorhabens vor Ort kompensiert werden können.  
Für die planinterne Maßnahmenkonzeption werden folgende Hauptkomponenten 
vorgeschlagen: 
 eine wirksame Grüngestaltung der Gebäude,  
 eine möglichst flächendeckende Überstellung der Stellplatzflächen mit Baumgehölzen 
sowie 
 einer äußere, gehölzreichen Eingrünung, insbesondere in südliche und östliche Richtung 
An dieser werden die konkreten Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen ergänzt. 
Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten 
[wird ergänzt] 
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen 
Aufgrund der gegebenen guten Informationslage zu allen umweltrelevanten Fragestellungen 
sowie zum Artenschu tz ist davon auszugehen, dass für die Umweltprüfung hinreichend 
vollständige und konkrete Unterlagen vorhanden sind.  Zusätzliche Fachgutachten sind für eine 
Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltschutzgüter nicht erforderlich. 
Monitoring 
Besondere Maßnahmen zur Überwachung sind nicht vorgesehen.  
10.  Gesamtabwägung 
10.1  Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich 
Es ist vor dem Hintergrund der ausschließlich den Klimaschutz und das Ortsbild betreffenden 
planbedingten erheblichen Auswir kungen beabsichtigt, eine nachhaltige Vermeidungs - und

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 52 von 53 
Verringerungsstrategie im B -Plan-Gebiet selbst zu verfolgen, so dass die entstehenden 
nachteiligen Wirkungen des Vorhabens vor Ort kompensiert werden können.  
Für die planinterne Maßnahmenkonzeption werden folgende Hauptkomponenten 
vorgeschlagen: 
 eine möglichst flächendeckende Überstellung der Stellplatzflächen mit Baumgehölzen 
sowie 
 einer äußeren, gehölzreichen Eingrünung, insbesondere in südliche und östliche Richtung 
Vermeidung/Verringerung 
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 
 Da nicht generell ausgeschlossen werden kann, dass die Fassaden der betroffenen 
Gebäude geeignete Quartiersplätze (Spalten, Löcher, Risse) für Fledermäuse bieten, ist 
vor Beginn der Bauarbeiten eine Ein- und Ausflugskontrollen am Gebäude, ggf. mit einem 
Hubsteiger, vorzunehmen. Falls Tiere aufgefunden werden, ist deren Ausflug abzuwarten. 
Nachgewiesene und Potenzielle Verstecke sind vor Beginn der Bauarbeiten fachgerecht 
zu verschließen. Bei einer festgestellten Eignung der Fassaden für Fledermäuse sind 
Quartiershilfen anzubieten. Die detaillierte Vorgehensweise ist mit der Unteren 
Naturschutzbehörde der Stadt Münster abzustimmen. 
 Vor Baubeginn ist die Beschaffenheit der Dachoberfläche des Hauptgebäudes auf das 
Vorhandensein von Vogelarten hin zu überprüfen. Falls geeignete Lebensräume 
vorhanden sind, ist das weitere Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt 
Münster abzustimmen. 
Gestaltung und Ausgleich innerhalb des Plangebietes 
Die folgenden grünordnerischen Maßnahmen sind innerhalb des Plangebietes vorgesehen: 
 Je sechs Stellplätze ist ein Laubbaum-Hochstamm zu pflanzen, wobei jedes Pflanzbeet 
eine Größe von mind. 6 m² und eine Mindestbreite von 2 m aufweisen muss. 
Vorgeschlagene Baumarten: Hainbuche (Carpinus betulus) und Eberesche (Sorbus 
aucuparia) zu gleichen Teilen; Pflanzqualität: StU 18/20, 3 x v., m. B. 
 Extensive Dachbegrünung auf Neubau-Dachflächen 
Bilanz und Fazit 
Es is t zu erwarten, dass sich unter Voraussetzung der beschriebenen Vermeidungs - 
Minimierungs- und Gestaltungsmaßnahmen im B -Plangebiet selbst eine ausgeglichene 
Eingriffs-/Ausgleichsbilanz erreichen lässt und somit keine externen 
Kompensationsmaßnahmen erfo rderlich werden. Die Durchgrünungsmaßnahmen, die den 
derzeitigen Zustand verbessern werden, tragen hierzu maßgeblich bei. 
10.2  sonstige Umweltbelange: verbleibende Auswirkungen 
Eine Betroffenheit sonstiger Umweltbelange ist nicht erkennbar.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 53 von 53 
11.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt auf der Grundlage eines Durchführungsvertrages, der 
zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Münster geschlossen wird. Im 
Durchführungsvertrag werden die Pflichten des Vorhabenträg ers einschließlich der zeitlichen 
Vorgaben für die Umsetzung des Planvorhabens geregelt. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage 
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604: 
Loddenheide / Albersloher Weg 198 
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

2752 Zeichen

Anlage A zur V/0635/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Bericht zum Stand der Bauleitpläne im Bereich Gremmendorf Lodden-
heide - Albersloher Weg 198 mit dem Ziel, die 43. Änderung des FNP sowie des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans Nr. 604 öffentlich auszulegen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Für den Bereich im Gewerbepark Loddenheide im Stadtteil Gremmendorf sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Möbelhauses geschaffen werden. 
Auf dem Grundstück Albersloher Weg 198 soll ein Trendmöbelhaus "Mömax" mit rund 7000 
Quadratmetern Verkaufsfläche und einem integrierten Restaurant im Gebäude eines ehemaligen 
Baumarktes entstehen. Zudem ist auf dem Grundstück ein Anbau für das Lager vorgesehen. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand bereits im Oktober 2019 statt, nun ist die öffent-
liche Auslegung der Planunterlagen geplant.  
 
Der Beschluss zur Änderung des FNP sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans ergeht parallel 
zu dieser Berichtsvorlage mit der Vorlage Nr. V/0634/2020. Die Entwürfe der Bauleitpläne sollen 
in der zweiten Jahreshälfte 2020 öffentlich ausgelegt werden. 
 
Finanzierung 
Die Flächen des Plangebietes befinden sich im privaten Eigentum. Zur Realisierung des Bebau-
ungsplans werden vor dem Satzungsbeschluss ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen 
zwischen der Stadt Münster und dem Grundstückseigentümer abgeschlossen (Durchführungsver-
trag). 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Klima 
Das Plangebiet ist bebaut und vollständig versiegelt. Ein Verlust von klimarelevanten Freiflächen 
erfolgt dadurch nicht. Durch die starke verkehrliche und gewerbliche Nutzungen des Gebietes 
entstehen Schadstoffemissionen, die belastend auf das lokale Klima wirken. Eine Zunahme von 
Schadstoffemissionen ergibt sich durch die Erweiterung des Möbelmarktes selbst nicht. Bauzeit-
bedingte Wirkungen auf das Klima und die Lufthygiene sind als gering einzustufen.  
Dem Plangebiet sowie dem Umfeld wird aufgrund der gegebenen Vorbelastung eine geringe 
Schutzgutempfindlichkeit zugewiesen. Eine Ausnahme bilden die einzelnen Gehölzbestände, die 
eine grundsätzliche lufthygienische Ausgleichsfunktion aufweisen. Es ist geplant, zur weiteren 
Aufwertung eine weitergehende Begrünung der Stellplatzfläche vorzusehen. Ebenso wird für das 
neu zu errichtende Lagergebäude im Südwesten eine flächendeckende extensive Dachbegrü-
nung festgesetzt.

V-0635-2020-Anlage-6-Vorhaben-und-Erschliessungsplan

122 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0635/2020
Vorhaben- und Erschließungsplan / ohne MaßstabVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604

604_Plan-Entwurf

10624 Zeichen

H
H
G
Fh
FhFh
H
P
II
F
T
IV
II
III
I
II
F
Neubeckum - Münster
F
I
I
1
20
Dag-Hammarskjöld-Weg
Fh
Egbert-Snoek-Straße
492
766
745
385
Fh
510
571
126
256
572
Fh
54
257
565
61
744
625
128
384
V
11
F
I
IV
II
I
V
I
IV
F
1
Albersloher Weg
12
198
Willy-Brandt-Weg
576
509
573
574
70
575
577
783
63
578
624
789
62
494
743
569
782
Parkplätze 136
12
23
34
89
111
125
128
134
Werbetafel
45
56
67
78
100
F.
6
F.
F.
F.
B.
B.
136
Anlieferung
H
H
G
Fh
FhFh
H
P
II
T
IV
II
III
I
II
F
Neubeckum - Münster
F
I
I
1
20
Dag-Hammarskjöld-Weg
Fh
Egbert-Snoek-Straße
492
766
745
385
Fh
510
571
126
256
572
Fh
54
257
565
61
744
625
128
384
V
11
F
I
IV
II
I
V
I
IV
F
1
Albersloher Weg
12
198
Willy-Brandt-Weg
576
509
573
574
70
575
577
783
63
578
624
789
62
494
743
569
782
St
Vorhaben
"großflächiger Einzelhandelsbetrieb"
- Möbelhaus / Möbelmitnahmemarkt -
0,8
Hmax.
 =
14,50 m
Hmax.
 = 12,15 m
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X X X X
X
X
Parkplätze 136
12
23
34
89
111
125
128
134
Werbetafel
56
67
78
100
F.
6
F.
F.
F.
B.
B.
136Anlieferung
BZP 55,93 m ü. NHN
Rechtsgrundlagen:
Die Plangrundlage wurde am ____________ aus dem 
Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) 
generiert. Die Richtigkeit wird bescheinigt.
Münster, _______________
Dipl.-Ing. Marienfeld
Amtsleiter
Für die städtebauliche Planung.
Münster, _______________
Dipl.-Ing. Denstorff
Stadtbaurat
Dipl.-Ing. Festersen
Amtsleiter
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 (1) BauGB
den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom
__________ bekannt gemacht.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________
bis zum __________ offengelegen.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und
41 GONW durch den Rat der Stadt Münster am __________
als Satzung beschlossen worden.
Münster, _______________
Oberbürgermeister Schriftführer
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom
__________ in Kraft getreten.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie
des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Zeichenerklärung
Festsetzungen des Bebauungsplans
II
12
61,51
Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Öffentliche Gebäude
Wirtschaftsgebäude
Kanaldeckelhöhen (Meter über Normalhöhennull)
Bestandsangaben
· Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587)
· Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
· Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.07.2018 (Artikel 1 des BauModG
NRW GV. NRW. S. 421) zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b)
· Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b)
Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 604
Loddenheide - Albersloher Weg 198     M.  1 : 1.000
Bebauungsplan Nr. 604
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
123
M.  1 : 1.000
Münster
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 604
und Vorhaben- und Erschließungsplan
Loddenheide - Albersloher Weg 198
- Entwurf -
(Zwischenstand) 
Vorhabenträger: Architekt:
Gutenbergstraße 34  44139 Dortmund  Tel. 0231/557114-0
Büro für Raumplanung, Städtebau + Architektur
Planquadrat Dortmund
Löwengrund
Immobilien GmbH
Mergentheimer Str. 59
97084 Würzburg
Hüttenes GmbH Architekten
Ruhr-Reeder Haus
Reichspräsidentenstraße 21 - 25
45470 Mühlheim an der Ruhr
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i.V.m. § 12 BauGB
1.1 Art der baulichen Nutzung
Im Vorhabenbereich ist ausschließlich ein Möbelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 7.000 m² zulässig.
Zusätzlich ist eine Gastronomienutzung auf einer Gesamtfläche (Gastraum ohne Nebenräume) von max. 150 m²
zulässig.
Nachfolgende Sortimente und max. Verkaufsflächen unter Berücksichtigung der Münsteraner Sortimentsliste des
Einzelhandels- und Zentrumskonzepts der Stadt Münster 2018 sind zulässig:
1.2
Maß der baulichen Nutzung
Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist als Fläche des Baugrundstücks gem. § 19 Abs. 3 BauNVO der
gekennzeichnete Vorhabenbereich maßgebend (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 19 Abs. 3 BauNVO).
Für den Vorhabenbereich ist die Grundflächenzahl GRZ auf 0,8 festgesetzt. Ausnahmsweise kann in Anwendung
des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO für die Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14
die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden (§ 17
Abs. 1 BauNVO i. V. m. § 19 Abs. 3 und Abs. 4 BauNVO).
1.3 Höhe baulicher Anlagen
Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe für technische Anlagen und technische,
untergeordnete Bauteile wie z. B. Lüftungs- und Kühlaggregate, Solarpaneelen und Photovoltaikanlagen ist bis zu
einer Höhe von max. 3,50 m ausnahmsweise zulässig, sofern diese mindestens 4,00 m von den Außenwänden
zurückgesetzt werden oder in die Fassadengestaltung integriert sind (§ 16 Abs. 6 BauNVO).
Für den Vorhabenbereich sind die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen über Bezugspunkt festgesetzt. Als max.
Gebäudehöhe gilt die Oberkante des Flachdachabschlusses (Attika). Als Bezugspunkt der festgesetzten
Gebäudehöhe wird die mit 55,93 m ü. NHN angegebene Kanaldeckelhöhe des Albersloher Wegs im
Zufahrtsbereich des Möbelmarktes festgelegt. Der Kanaldeckel ist in der Planzeichnung als Höhenbezugspunkt
BZP gekennzeichnet (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).
1.4 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung
Im Vorhabenbereich wird die Anpflanzung von Bäumen auf der Stellplatzanlage festgesetzt. Je 6 Stellplätze ist ein
mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Das Pflanzbeet muss eine Größe von mindestens 6 m² und eine
Mindestbreite von 2,0 m aufweisen.
Baumarten: Hainbuche (Carpinus betulus) und Eberesche (Sorbus aucuparia) zu gleichen Teilen; Pflanzqualität:
StU 18/20, 3 x v., m. B.
Auf dem im Vorhaben- und Erschließungsplan gekennzeichneten Gebäudeteil ist das Flachdach flächendeckend
extensiv zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind Bereiche mit notwendigen technischen Aufbauten.
2. Hinweise
2.1 Durchführungsvertrag
Zur Realisierung des Bebauungsplans werden ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt
Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag).
2.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können
während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum `Planen und Bauen` im Erdgeschoss des
Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
2.3 Bodendenkmale
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung eines Bodendenkmals
(kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen
Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe, LWL - Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle
ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten.
2.4 Kampfmittel
Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln im Zuge von Erd- und Bauarbeiten sind aus
Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und ist unverzüglich die Feuerwehr der Stadt Münster zu
informieren. Etwaig erforderliche Ramm-, Bohr- und Gründungsarbeiten sind als besonders gefährdend anzusehen
und rechtzeitig im Planungsstadium zur Sicherheitsprüfung anzumelden.
2.5 Artenschutz
Da nicht generell ausgeschlossen werden kann, dass die Fassaden der betroffenen Gebäude geeignete
Quartiersplätze (Spalten, Löcher, Risse) für Fledermäuse bieten, ist vor Beginn der Bauarbeiten eine Ein- und
Ausflugskontrollen am Gebäude, ggf. mit einem Hubsteiger, vorzunehmen. Falls Tiere aufgefunden werden, ist
deren Ausflug abzuwarten. Nachgewiesene und potenzielle Verstecke sind vor Beginn der Bauarbeiten fachgerecht
zu verschließen. Bei einer festgestellten Eignung der Fassade für Fledermäuse sind Quartiershilfen anzubieten. Die
detaillierte Vorgehensweise ist mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster abzustimmen.
Vor Baubeginn ist die Beschaffenheit der Dachoberfläche des Hauptgebäudes auf das Vorhandensein von
Vogelarten hin zu überprüfen. Falls geeignete Lebensräume vorhanden sind, ist das weitere Vorgehen mit der
Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster abzustimmen.
KPP Kleinpoppen-Projekte
Villa Lindenhof
Neuenhofer Str. 39
42657 Solingen
Art der baulichen Nutzung
Möbelmarkt / Möbelmitnahmemarkt
Baugrenze
Überbaubare Grundstücksfläche
überbaubare Grundstücksfläche
Sonstige Festsetzungen
Umgrenzung von Flächen für  Nebenanlagen
St Stellplatzanlage
Grundflächenzahl (GRZ)
maximale Höhe baulicher Anlagen
0,8
Hmax.  =
12,15 m
Hinweisliche Darstellungen ohne Rechtscharakter
Ein-/ und Ausfahrtbereich
geplanter Baum (informeller Standort)
Einteilung Stellplatzanlage
Maß der baulichen Nutzung
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Sortimente      Verkaufsfläche
       maximal in m²
Nicht-zentrenrelevante Sortimente    6.300
Möbel, Küchen max. 5.800
Bettwaren
(inkl. Matratzen, Lattenroste)  max. 250
Baumarktsortimente (Farben, Tapeten,  max. 400
Bodenbeläge, Markisen, Rollos)
Teppiche  max. 400
Zentrenrelevante Sortimente  max. 700
Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik,  max. 330
Bilder, Rahmen
Haus- und Heimtextilien  max. 300
Lampen, Leuchten  max. 200
Gesamt    7.000
geplantes Gebäude
Grundstücksfläche, priv. Verkehrsfläche
ZEICHENERKLÄRUNG
Grenze des Vorhaben- und
Erschließungsplanes
Bestandsgebäude
12
Stellplätze
Grünfläche
geplanter Baum
Ein-/Ausgang
Abgrenzung unterschiedlicher Höhen innerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche
Vorhaben
Ansichten M.  1 : 250
Ansicht Nord-West Ansicht Nord-Ost
Ansicht Süd-Ost Ansicht Süd-West
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604
Loddenheide - Albersloher Weg 198  M.  1 : 1.000
Abriss Gebäude
X X
X
XX
X
Ein-/Ausgang
Dachbegrünung
BZP 55,93 m
ü. NHN
Bezugspunkt der Höhenfestsetzung: BZP 55,93 m
ü.NHN (Meter über Normalhöhennull) -Kanaldeckel-

V-0635-2020-Anlage-1-Begruendung-FNP

26530 Zeichen

Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 1 von 9 
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0635/2020 
Begründung   
zum Entwurf der 43. Änderung des  
Flächennutzungsplans der Stadt Münster  
im Stadtteil Gremmendorf im Bereich  
Loddenheide / Albersloher Weg 198 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1 
2.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4 
2.1.  Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 4 
2.2  Bebauungsplan ............................................................................................................................ 7 
3.  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 7 
4.  Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 7 
4.1  Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten 
Kernsortimenten / Dienstleistungen und Verwaltung (SO EH-NZK / D+V) ........................................... 7 
4.2  Erschließung ................................................................................................................................ 7 
4.3  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur .......................................................................... 8 
4.4  Immissionsschutz ........................................................................................................................ 8 
4.5  Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................. 8 
4.6  Denkmalschutz / Archäologie ...................................................................................................... 8 
4.7  Entwässerung .............................................................................................................................. 9 
5.  Arten- und Biotopschutz ........................................................................................................................ 9 
6.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................... 9 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich vollständig als Gewerbegebiet 
(GE) dargestellt. Innerhalb des  Änderungsbereichs befindet sich, vo n der Straße Albersloher 
Weg aus erschlossen, ein Gastronomiegroßhandel (Gebäude des ehemaligen Praktiker -
Baumarktes, Albersloher Weg 198).  
Durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplans soll der bisher als GE dargestellte Bereich  
zu einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten 
Kernsortimenten“ (SO EH-NZK) umgewidmet werden.  
Anlass zur 43. Änderung des Flächennutzungspl ans ist die Schaffung geeigneten Planung s-
rechts zur Umsetzung der einzelhandelsstrukturellen Entwicklungsziele für den Planbereich 
gemäß des vom Rat am 14.03.2018 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Müns-
ter. Für den ehemaligen Praktiker -Baumarkt bestehen seit Jahren Ansiedlungsan fragen und -
bestrebungen des großflächigen Einzelhandels. In den jeweils vom Rat der Stadt Münster be-
schlossenen Fassungen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts aus den Jahren 2004 und 
2009 (1. Fortschreibung) sowie auch gemäß der aktuellen 2. Fortschreibung 2018 ist der Ände-
rungsbereich Bestandteil des ausgewiesenen Sonderstandort s für großflächigen Einzelhandel 
mit nicht zentrenrelevanten Kern sortimenten. Dieser Sonderstandort, mit identischen Zielaus-
sagen, umfasst zudem auch die unmittelbar nördlich anschließenden Flächen (Selbstbedi e-
nungswarenhaus Marktkauf, Baumarkt Hellweg) bis zur Egbert -Snoek-Straße. Im Sinne einer 
funktionalen und gesamtstädtisch strukturverträglichen Aufgabenverteilung der Einzelhandel s-
standorte und der übergeordneten Entwicklungsziele zur Einzelhandelsentwicklung in Münster

43. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtteil Gremmendorf 
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 2 von 9 
sind Sonderstandorte grundsätzlich als Vorrangflächen für den großflächigen Einzelhandel mit 
nicht zentrenrelevanten und nicht zentren-  und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten zu 
verstehen. Dabei sind schädliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und die 
Nahversorgung zu vermeiden. Hierzu sollen insbesondere zentrenrelevante Randsortimente auf 
bis zu 10 % der Gesamtverkaufsfläche eines Vorhabens, insgesam t aber max. 2.500 m² Ver-
kaufsfläche, bezogen auf die Gesamtheit der zentrenrelevanten Randsortimente, begrenzt wer-
den. Die ausgewiesenen Sonderstandorte (inklusive des Änderungsbereiches) zeichnen sich 
durch eine stadtstrukturell geeignete und verkehrlich für den Individual - und öffentlichen Ver-
kehr gut erschlossene Lage an bereits bestehenden Standorten des großflächigen Einzelhan-
dels aus. Sie dienen der Angebotsergänzung der zentralen Versorgungsbereiche, indem sie 
Einzelhandelsbetriebe aufnehmen,  
 die einen überdurchschnittlichen Flächenverbrauch bzw. eine geringere Flächenprodukti-
vität aufweisen und in den zentralen Versorgungsbereichen nur bedingt bzw.  nicht ange-
siedelt werden können oder sollen, 
 deren Angebote die Zentren- und Nahversorgungsstruktur nicht negativ beeinträchtigen. 
Über die Festlegungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für den Änderungsbereich hin-
aus ist durch den dort geltenden Bebauungsplan Nr. 404. Loddenheide, Albersloher Weg  / An 
den Loddenbüschen (Fassung der 1. Änderung, Oktober 2000) eine klare einzelhandelsstruktu-
relle Vorprägung gegeben, da in den dort festgesetzten GE -Gebieten der Einzelhandel mit M ö-
beln einschließlich textiler Raumausstattung, Bau-  und Heimwerkerbedarf, sowie KFZ- Handel 
und -zubehör zulässig ist.  
Durch die Darstellung des Änderungsbereichs als „Sondergebiet EH -NZK“ soll in Übereinsti m-
mung mit den Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts die Ansiedlung von groß-
flächigen Verkaufsflächen im Möbelsegment ermöglicht werden.  Im Zuge der Fortschreibung 
des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2018 wurde zum einen für das Oberzentrum Münster 
ein Entwicklungspotenzial im langfristigen Bedarfsbereich Möbel ermittelt. Zum anderen ergänzt 
der Fachmarktstandort im Segment Möbel in räumlicher und struktureller Hinsicht das bisher 
nur im Westen der Stadt (ehem. Möbel Finke und Möbeldiscounter / Höffner bei Nienberge, 
Poco in Mecklenbeck) ansässige Angebot großflächiger Möbelmärkte auch im wachsenden 
südöstlichen Stadtgebiet von Münster.  
Aktuell gibt es innerhalb des Änderungsbereichs eine konkrete investorenseitige Ansiedlungs-
planung für einen großflächigen Möbelmarkt.  
Für das derzeit durch einen Gastronomiegroßhandel genutzte Grundstück (ehemaliger Prakt i-
ker-Baumarkt) besteht die konkrete Absicht zur Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes  
durch An- und Umbau des zweigeschossige n Bestandsgebäudes. Auf dem ca. 14.200 m² u m-
fassenden Grundstück plant die XXXLutz-Gruppe ein Trendmöbelhaus Mömax mit ca. 7.000 m² 
Verkaufsfläche und einem Restaurant auf ca. 380 m².  Zusätzlich soll ein Anbau für das Lager 
erfolgen. 
Folgende einzelhandelsrelevante Daten zu dem Planvorhaben liegen der 43. Flächennutzungs-
planänderung zugrunde: 
 Umbau des ehemaligen Praktiker-Baumarktes zu einem Möbelhaus mit rd. 7.000 m² Ver-
kaufsfläche sowie einem Restaurant mit 380 m² Nutzfläche, Errichtung eines Anbaus für 
das Lager

43. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtteil Gremmendorf 
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 3 von 9 
Bei Realisierung des oben genannten Planvorhabens würden die freien Flächenpotenziale des 
Plangebietes (Sondergebiet EH-NZK) vollständig genutzt , da die östlich angrenzende aktuelle 
Brachfläche als zukünftiger Standort für den geplanten Neubau des Polizeipräsidiums Münster 
vorgesehen ist. Flächenreserven für weitere, zusätzliche Einzelhandelsansiedlungen im Plan-
gebiet verblieben daher nicht.  
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel) 
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 310.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 prog-
nostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohner-
wachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein 
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem 
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen1. Das Einwoh-
nerwachstum geht einher mit einem steigenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen.  
Der Planbereich wird bereits seit mehreren Jahrzehnten überwiegend gewerblich- baulich g e-
nutzt. Er liegt vergleichsweise zentral im Stadtgebiet und ist mit allen Verkehrsmitteln gut er-
reichbar; der ehemals vorhandene Bahnans chluss (ehem. Panzerverladung) wurde allerdings 
im Bereich eines Autohauses gekappt . Die Nutzung aktuell bestehender Flächenreserven 
(Brachflächen) im Plangebiet soll unter geänderten Rahmenbedingungen ( 2018 aktualisiertes 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster) ermöglicht und gesteuert werden. Damit 
wird eine Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen i.S. des Bodenschutzg e-
botes des BauGB vermieden bzw. minimiert.   
Die vorliegende Planung „43. Änderung des FNP“ entspricht daher den Anforderungen des § 1a 
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.   
Hinweis zu § 1a (5) BauGB (Klimaschutzklausel)  
Der Änderungsbereich ist durch bestehende bauliche Nutzungen im Bereich des ehem. Prakt i-
ker-Baumarkts gekennzeichnet. Aufgrund der Lage umgeben von baulichen Nutzungen und 
Verkehrsflächen besitzt das Plangebiet insgesamt keine bedeutenden klima- bzw. luftrelevanten 
Funktionen. Gemäß der Grünordnung Münster , „Teilplan Freiraumkonzept“, wird der Ände-
rungsbereich bereits als  „Siedlungsbereich“ dargestellt, so dass hier keine Funktion als klim a-
ökologischer Ausgleichsraum für die Stadt und ihre Siedlungskörper vorliegt. 
Das Planvorhaben trägt bau-  und betriebsbedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des 
Klimawandels bei. E ine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Kl i-
mawandels besteht nicht. Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetzter Überschwem-
mungsbereiche, so dass bau- und anlagenbedingte erhebliche Auswirkungen - z.B. durch einen 
etwaigen Verlust von Retentionsräumen - nicht anzunehmen ist. 
                                                
1  vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, das Baulandprogramm 
2017 - 2025 (vgl. Vorlage V/0215/2017)

43. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtteil Gremmendorf 
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 4 von 9 
2.  Planungsrechtliche Situation 
2.1.  Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16.12.2013 vom Regionalrat Münster aufg e-
stellt und am 27.06. 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein -Westfalen bekannt g e-
macht. Seit dem 16.02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie er-
gänzt, seit dem 24.10.2018 zusätzlich durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein.  
Der geltende Regionalplan – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich vollstän-
dig als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die beabsichtigte Änderung des Flächennut-
zungsplans stimmt mit der Zielsetzung der Regionalplanung überein. Eine Anpassung des R e-
gionalplans ist nicht erforderlich. 
Mit Schreiben vom 28.06.2018 hat die Bezirksregierung Münster ergänzend mitgeteilt, dass bei 
der damals vorgelegten Planung zur Neuansiedlung von zwei Möbelmärkten mit zusammen ca. 
28.000 m² Verkaufsfläche mehrere Ziele und Grundsätze des LEP  NRW für die Einzelhandels-
nutzungen zu beachten und zu berücksichtigen sind. Die Bezirksregierung trifft zusammeng e-
fasst die Aussage, dass durch die vorgelegte Planung diese Ziele und Grund -sätze insgesamt 
beachtet bzw. berücksichtigt wurden. Im weiteren Verfahren wird die Stadt Münster die erforder-
lichen Nachweise der städtebaulichen Verträglichkeit der Ansiedlungsplanungen (§ 11 Abs. 3 
BauNVO) und den Übereinstimmungsnachweis mit den Ziel des Beeinträchtigungsverbots gem. 
LEP NRW im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens über städtebauliche 
Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalysen erbringen.  
Die vorliegende 43. Änderung des Flächennutzungsplans wird auch den Zielen und Grund-
sätzen des LEP NRW - "Großflächiger Einzelhandel" gerecht: 
6.5-1 Ziel Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen Siedlungs - 
bereichen (ASB) 
Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne  des § 11 Absatz 3 (BauNVO)  dürfen 
nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und fes t-
gesetzt werden. 
Gemäß dem gültigen Regionalplan Münsterland liegt der Planbereich innerhalb eines Allg e-
meinen Siedlungsbereichs (ASB).  
Damit wird dem Ziel entsprochen. 
6.5-3 Ziel Beeinträchtigungsverbot  
Durch die Darstellung und Festsetzung v on Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben 
im Sinne des § 11 Absatz 3 BauNVO  mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen zen- trale 
Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 
Innerhalb des Plangebietes (Sondergebiet EH-NZK) ist von folgenden Einzelhandelsnutzun-
gen bzw. Verkaufsflächen auszugehen: 
Planvorhaben 7.000 m² (Umnutzung Bestand)

43. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtteil Gremmendorf 
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 5 von 9 
Zu der zu prüfenden Neuplanung liegen Daten zur Art und zum Umfang der vorgesehenen 
zentrenrelevanten Randsortimente in der Größe von maximal 10 % der Gesamtverkaufsfl ä-
che vor: 
Der Vorhabenträger hat dabei zunächst eine Verteilung auf folgende Branchen mit geschätz-
ten Flächenanteilen konzipiert, die zusammen mit 830 m² mehr als die maximal zulässigen 
700 m² Verkaufsfläche umfassen, die im weiteren Verfahren noch konkretisiert werden sol-
len: 
Heimtextilien  200 m² 
Vorhänge  100 m²  
Lampen  200 m² 
Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltswaren  330 m² 
  (830 m²) 
Gesamt maximal 700 m². 
Für das Planvorhaben wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans an-
gestrebt, dessen Einleitung der zuständige Fachausschuss des Rates der Stadt Münster z u-
gestimmt hat. Für das Planvorhaben wurde zum Nachweis der städtebaulichen Verträglic h-
keit bereits eine Auswirkungsanalyse erarbeitet („Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines 
Möbelmitnahmemarktes am Standort Loddenheide, BBE Handelsberatung, Köln, Juli 2019). 
Im Ergebnis schließt der Gutachter städtebaulich relevante Auswirkungen auf zentrale Ver-
sorgungsbereiche der Stadt Münster und der benachbarten Städte und Gemeinden aus. 
Ebenfalls wird eine Deckungsgleichheit mit den Zielsetzungen des Einzelhandels - und Zen-
trenkonzepts Münster attestiert. 
6.5-4 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche  
Bei der Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11 
Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll der zu 
erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglichten Einzelhandel s-
nutzungen die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sort i-
mentsgruppen nicht überschreiten.  
Die geplanten Darstellungen der 43. Änderung des Flächennutzungsplans ermöglichen die 
Ansiedlung neuer Verkaufsflächen für den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrel e-
vanten Kernsortimenten in folgender  Größenordnung: Umbau des ehemaligen Praktiker -
Baumarktes zu einem Möbelhaus mit rd. 7.000 m² Verkaufsfläche. 
Umsatz-Kaufkraft-Kongruenz 
Auf der Basis aktueller Einwohnerdaten der Stadt Münster ( Ende 2018 ca. 310.000 Einwoh-
ner) und der Sortimentskaufkraft der Münsteraner Einwohner (GfKGeo- Marketing 2017) s o-
wie allgemein zugänglicher Leistungsdaten des Einzelhandels (Struktur - und Marktdaten im 
Einzelhandel 2017, BBE Handelsberatung, Köln, Juli 2019) ergeben sich folgende Werte zur 
Umsatz-Kaufkraft-Kongruenz für die Sortimentsbereiche (jeweils Raumleistung, d. h. Kern - 
und Randsortimente, ca.-Werte): 
Möbelhäuser

43. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtteil Gremmendorf 
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 6 von 9 
- Soll-Umsatz bei 7.000 m² Verkaufsfläche (max. 1.300 €/m² VKF): 9,1 Mio. Euro 
- Sortimentsspezifische Kaufkraft2 der Einwohner in Münster:  147,2 Mio. Euro 
Bei der oben stehenden Berechnung wurde der max. Umsatzwert im Sinne einer Worst -
Case-Betrachtung angenommen.  
Die Gegenüberstellung max. Umsätze der Kernsortimente mit der aktuellen Sortimentskau f-
kraft der Münsteraner Bevölkerung zeigt, dass der zu erwartende Gesamtumsatz der durch 
die Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutzung die Kaufkraft der Einwohner der Stadt 
Münster für die geplanten Sortimentsgruppen (Kern- und Randsortimente) bei weitem nicht 
übersteigt. Ein Nachweis der Umsatz-Kaufkraft-Kongruenz für die einzelnen Randsortimente, 
jeweils deutlich unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit, erübrigt sich in Anbetracht des 
Kaufkraftvolumens von deutlich mehr als 300.000 Einwohnern des Oberzentrums Münster.  
Dem Grundsatz 6.5-4. Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche wird somit 
entsprochen 
6.5-5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentrenr e-
levanter Randsortimente 
Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht 
zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen nur dann auch außerhalb von zentralen Versor-
gungsbereichen dargestellt und fest gesetzt werden, wenn der Umfang der zentren-
relevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt und es sich bei diesen Sor-
timenten um Randsortimente handelt.  
Durch die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan wird der relative Anteil der zulässigen 
zentrenrelevanten Randsortimente auf max. 10 % der Verkaufsfläche je Betrieb begrenzt  
werden, um wesentliche Beeinträchtigungen zentraler Versorgungsbereiche zu vermeiden. 
Bei den zentrenrelevanten Sortimenten muss es sich um „Randsortimente“ handeln, die l e-
diglich ergänzenden Charakter zum Kernsortiment haben und diesem in Umfang und G e-
wichtigkeit deutlich untergeordnet sind (Begrenzung auf max. 10 % der Verkaufsfläche). Bei 
dem Planvorhaben ist somit (Umbau des ehemaligen Praktiker Baumarktes zu einem M ö-
belhaus mit rd. 7. 000 m² VKF) von rd. 70 0 m² Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsort i-
mente auszugehen. Die städtebauliche (i.S.v. § 11 Abs. 3 BauNVO) Verträglichkeit der durch 
die Sondergebietsfestsetzung der Flächennutzungsplanänderung bzw. der Bebauungs-
planaufstellung ermöglichte Ansiedlung von Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten Randsor-
timenten wird im weiteren Bebauungsplanverfahren über die vorhabenbezogene gutachterli-
che Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse erbracht werden (vgl. Erläuterung zu Ziel 6.5-
3).  
Dem Ziel 6.5-5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentren-
relevanter Randsortimente wird somit entsprochen.  
                                                
2 Beinhaltet auch Haustextilien

43. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtteil Gremmendorf 
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 7 von 9 
6.5-6 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrel e-
vanter Randsortimente  
Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebiet s für Vorhaben im 
Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortime n-
ten soll außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen 2.500 m² Verkaufsfläche nicht über-
schreiten.  
Für das Planvorhaben mit rd. 7 .000 m² Verkaufsfläche wird auf der Ebene der Bebauungs-
planung ein einzelnes Sondergebiet festgesetzt werden.  Durch die Festsetzung eines sepa-
raten Sondergebiets für die Planvorhaben in Kombination mit der begrenzten Zulässigkeit ei-
nes Anteils von max. 10% zentrenrelevanter Randsortimente an der Gesamtverkaufsfläche 
je Einzelhandelsvorhaben bzw. Sondergebiet wird sichergestellt, dass der Umfang zentren-
relevanter Randsortimente eines Sondergebietes 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschrei-
tet.  
Dem Grundsatz 6.5- 6 Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrel e-
vanter Randsortimente wird somit entsprochen. 
2.2  Bebauungsplan 
Aktuell gilt im Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 404 „Loddenheide - Albersloher Weg / An den 
Loddenbüschen“, der flächendeckend Gewerbegebiete festsetzt. Durch die Aufstellung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungspl ans, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
dessen Genehmigung geschaffen werden. Für das Planvorhaben (Mömax) soll aktuell der vor-
habenbezogene Bebauungsplan Nr. 604 „Loddenheide - Albersloher Weg 198“ aufgestellt wer-
den. 
3.  Änderungsbereich 
Der Änderungsbereich der 43. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster für das 
geplante Sondergebiet liegt im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Gremmendorf . Der Än-
derungsbereich beschränkt sich auf die Grundstücksfläche des ehemaligen Praktiker -
Baumarkts westlich des Albersloher Wegs.  
4.  Änderungsinhalte 
4.1  Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten 
Kernsortimenten / Dienstleistungen und Verwaltung (SO EH-NZK / D+V) 
Entsprechend dem oben formulierten Planungsziel erfolgt für den Änderungsbereich im Fl ä-
chennutzungsplan die Darstellung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel mit 
nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten (SO EH-NZK)“.  
4.2  Erschließung  
Der Änderungsbereich ist über den Albersloher Weg (L 586) an das übergeordnete Straßennetz 
angebunden.

43. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtteil Gremmendorf 
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 8 von 9 
Der Änderungsbereich bietet mit den  Haltestellen „Willy-Brandt-Weg” der Stadtbuslinien 6, 8 ,  
und N85 sowie der Haltestelle „ Bertha-von-Suttner-Weg” der Stadtbuslinie 6 eine gute Einbi n-
dung in das öffentliche Busliniennetz in Richtung Hauptbahnhof Münster.  
Mittelfristig ist auch noch die Errichtung eines Bahnhaltepunktes „Loddenheide“ am Albersloher 
Weg ca. in Höhe der Einmündung des Martin- Luther-King-Wegs im Zuge der geplanten Reakt i-
vierung der W estfälischen Landeseisenbahn (WLE) zwischen Sendenhorst und Münster -
Hauptbahnhof geplant. 
4.3  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Strom und Wasser wird durch die vorhandenen Net-
ze sichergestellt. Die Entsorgung wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. mit 
der Realisierung sichergestellt.  
4.4  Immissionsschutz  
Durch das geplante Vorhaben werden Immissionen ausgelöst. Die Ermittlung der entstehenden 
Immissionen sowie die Sicherstellung des Im missionsschutzes erfolgen auf Ebene der verbind-
lichen Bauleitplanung.  
4.5  Altlasten / Altstandorte  
Im Altlastenkataster der Stadt Münster ist für den Änderungsbereich der 43. Änderung des Fl ä-
chennutzungsplans folgende Altlasten-Verdachtsfläche eingetragen: 
Altlast-/Verdachtsfläche 826: Als Standort eines ehemaligen Flughafen-  und Kasernen-
geländes betrifft die Fläche das gesamte Grundstück des bestehenden C&C -Großmarktes so-
wie die südöstlich und südwestlich angrenzenden Flächen im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans Nr. 404. Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung zeigten Verunreinigungen des 
Erdreichs. Entsprechend der planungsrechtlich zulässigen Nutzung als Gewerbegebiet wurde 
eine Sanierung durchgeführt. Eine Sanierungsdokumentation für den Bereich liegt vor, alle Auf-
lagen der Sanierungsgenehmigung wurden erfüllt. Grundsätzlich kann jedoch nicht ausg e-
schlossen werden, dass eventuell noch Störstoffe oder geringe Kontaminationen in den nicht 
aufgeschlossenen Flächen vorhanden sind.  
Die Fläche liegt im wirksamen Flächennutzungsplan innerhalb einer als Altlast -/Verdachts-
fläche > 1 ha gekennzeichneten Fläche. Die Kennzeichnung bleibt mit der 43. Änderung des 
Flächennutzungsplans unverändert erhalten. Eine Kennzeichnung auf der Ebene der verbindl i-
chen B auleitplanung wird analog der Darstellung im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 404 
nicht vorgenommen. Zur Sicherung eines fachgerechten Umgangs mit eventuell noch vorhan-
denen Störstoffen oder geringen Kontaminationen in den nicht aufgeschlossenen Flächen w ird 
jedoch ein entsprechender Hinweis in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 604 aufg e-
nommen. 
4.6  Denkmalschutz / Archäologie  
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weder den k-
malgeschützte Gebäude noch Bodendenkm äler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. 
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können j e-
doch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kul-

43. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Stadtteil Gremmendorf 
im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 9 von 9 
turgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen 
Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. 
4.7  Entwässerung  
Die Entwässerung des Änderungsbereichs wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung 
sichergestellt.  
5.  Arten- und Biotopschutz  
Wird im weiteren Verfahren ergänzt. 
6.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB  
Wird im weiteren Verfahren ergänzt. 
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch als Anlage 
zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt 
Münster im Stadtteil Gremmendorf im Bereich Loddenheide / Alberslo-
her Weg 198 
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

V-0635-2020-Anlage-5-Planzeichnung-Bebauungsplan

108 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0635/2020
Planverkleinerung / ohne MaßstabVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604

V-0635-2020-Anlage-2-Plan-FNP

699 Zeichen

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EH-NZK
Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
N
Plan zur 43. Änderung
des Flächennutzungsplans
Loddenheide - Albersloher
Weg 198
Stand: 02.07.2020M. 1:15.000
Änderungsbereich
GewerbegebietGE
SO
EH-NZKSondergebiet "Einzelhandel - nicht zentrenrelevante
Kernsortimente"
Richtfunk
Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha
Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahmen u.
Vermerke
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0635/2020

V-0635-2020-Anlage-4-Textliche-Festsetzungen-Bebauungsplan

5416 Zeichen

Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand/ Seite 1 von 3 
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0635/2020 
Textliche Festsetzungen   
zum Entwurf des vorhabenbezogenen  
Bebauungsplans Nr. 604:  
Loddenheide – Albersloher Weg 198 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1  Art der baulichen Nutzung 
Im Vorhabenbereich ist ausschließlich ein Möbelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche 
von max. 7.000 m² zulässig. Zusätzlich ist eine Gastronomienutzung auf einer Gesamtfl ä-
che (Gastraum ohne Nebenräume) von max. 150 m² zulässig  
Nachfolgende Sortimente und max. Verkaufsflächen unter Berücksichtigung der Münster-
aner Sortimentsliste des Einzelhandels - und Zentrumskonzepts der Stadt Münster 2018 
sind zulässig: 
 
1.2  Maß der baulichen Nutzung 
Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist als Fläche des Baugrundstücks gem äß 
§ 19 Abs. 3 BauNVO der gekennzeichnete Vorhabenbereich maßgebend (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 
BauGB i. V. m. § 19 Abs. 3 BauNVO). 
Für den Vorhabenbereich ist die Grundfl ächenzahl GRZ auf 0,8 festgesetzt. Ausnahm s-
weise kann in Anwendung des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO für die Stellplätze mit ih-
ren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 die maximal zulässige Grundflächen-
zahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl v on 0,9 überschritten werden (§ 17 Abs.  1 
BauNVO i. V. m. § 19 Abs. 3 und Abs. 4 BauNVO).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 2 von 3 
1.3  Höhe baulicher Anlagen  
Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe für technische Anlagen 
und technische, untergeordnete Bauteile wie z. B. Lüftungs - und Kühlaggregate, Solarpa-
neelen und Photovoltaikanlagen ist bis zu einer Höhe von max. 3,50 m ausnahmsweise 
zulässig, sofern diese mindestens 4,00  m von den Außenwänden zurückgesetzt werden 
oder in die Fassadengestaltung integriert sind (§ 16 Abs. 6 BauNVO). 
Für den Vorhabenbereich sind die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen über B e-
zugspunkt festgesetzt. Als max. Gebäudehöhe gilt die Oberkante des Flachdachab-
schlusses (Attika). Als Bezugspunkt der festgesetzten Gebäudehöhe wird die mit 55,93  m 
über Normalhöhennull (NHN) angegebene Kanaldeckelhöhe des Albersloher Wegs im Zu-
fahrtsbereich des Möbelmarktes festgelegt. Der Kanaldeckel ist in der Planzeichnung als 
Höhenbezugspunkt BZP gekennzeichnet (§  16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO i. V. m. § 18 Abs. 1 
BauNVO). 
1.4  Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 
Im Vorhabenbereich wird die Anpflanzung von Bäumen auf der Stellplatzanlage festg e-
setzt. Je 6 Stellplätze ist ein mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Das Pflanzbeet muss 
eine Größe von mindestens 6 m² und eine Mindestbreite von 2,0 m aufweisen.  
Baumarten: Hainbuche (Carpinus betulus) und Eberesche (Sorbus aucuparia) zu gleichen 
Teilen; Pflanzqualität: StU 18/20, 3 x v., m. B. 
Auf dem im Vorhaben-  und Erschließungsplan gekennzeichneten Gebäudeteil ist das 
Flachdach flächendeckend extensiv zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind Bereiche 
mit notwendigen technischen Aufbauten.  
2  Hinweise 
2.1  Durchführungsvertrag - Städtebaulicher Vertrag  
Zur Realisierung des Bebauungsplans werden ergänzende öffentlich- rechtliche Vereinba-
rungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger  abgeschlossen (Durchfüh-
rungsvertrag). 
2.2  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden-
zentrum `Planen - Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher 
Weg 33, eingesehen werden. 
2.3  Bodendenkmale 
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung e i-
nes Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch 
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / 
Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL - Ar-
chäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle 
ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 
Loddenheide 
Albersloher Weg 198 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 3 von 3 
2.4  Kampfmittel 
Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln im Zuge von Erd-  und Bauarbeiten 
sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und ist unverzüglich die Feu-
erwehr der Stadt Münster zu informieren. Etwaig erforderliche Ramm -, Bohr- und Grün-
dungsarbeiten sind als besonders gefährdend anzusehen und rechtzeitig im Planungssta-
dium zur Sicherheitsprüfung anzumelden. 
2.5  Artenschutz 
Da nicht generell ausgeschlossen werden kann, dass die Fassaden der betroffenen G e-
bäude geeignete Quartiersplätze (Spalten, Löcher, Risse) für Fledermäuse bieten, ist vor 
Beginn der Bauarbeiten eine Ein-  und Ausflugskontrollen am Gebäude, ggf. mit einem 
Hubsteiger, vorzunehmen. Falls Tiere aufgefunden werden, ist deren Ausflug abzuwarten. 
Nachgewiesene und potenzielle Verstecke sind vor Beginn der Bauarbeiten fachgerecht 
zu verschließen. Bei einer festgestellten Eignung der Fassade für Fledermäuse sind 
Quartiershilfen anzubieten. Die detaillierte Vorgehensweise ist mit der Unteren Natu r-
schutzbehörde der Stadt Münster abzustimmen.

V-0635-2020-Anlage-7-Ansichten

101 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604
Anlage 7 zur Vorlage Nr. V/0635/2020
Ansichten / ohne Maßstab

Berichtsvorlage

5153 Zeichen

V/0635/2020 
V/0635/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
1. 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtteil Gremmendorf im 
Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604: Loddenheide – Albersloher Weg 198 
Kenntnisnahme der Planentwürfe zur öffentlichen Auslegung [Mömax] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwürfe der 43.  Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 
der Stadt Münster im Stadtteil Gremmendorf im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 
und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  604: Loddenheide – Albersloher Weg 198 
öffentlich auszulegen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öf fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorh a-
benbezogenen Bebauungsplan Nr.  604 und zur 43.  Änderung des FNP fand vom 30.09. bis zum 
18.10.2019 im Rahmen eines öffentlichen Aushanges im Stadthaus 3 sowie auf der Homepage des 
Stadtplanungsamtes statt. In diesem Zeitraum hatte die  Öffentlichkeit die Möglichkeit sich zur vorli e-
genden Planung zu informieren und Stellung zu nehmen. 
Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, im Gewerbepark L oddenheide im Stadtteil Gremmendorf 
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Möbelhauses zu schaffen. 
Auf dem Grundstück Albersloher Weg 198 soll ein Trendmöbel haus "Mömax" mit rund 7000 m² Ver-
kaufsfläche und einem integrierten Restaurant im Gebäude eines ehemaligen Baumarktes entstehen. 
Zudem ist auf dem Grundstück ein Anbau f ür das Lager vorgesehen. Es han delt sich um eine g e-
meinschaftliche Projektentwicklung der Stadt Münster mit einem privaten Grundstückseigentümer 
(Löwengrund Immobilen GmbH / Kleinpoppen Projekte e.K.).  
Mit der Ansiedlung des Möbelmarktes in der benannten Größenordnung soll in Übereinstimmung mit 
dem städtischen Einzelhandelskonzept ein regional ausstrahlender Möbelanbieter das Angebot in 
diesem Segment innerhalb des Oberzentrums Münster sinnvoll erweitern und de n Standort „Lodden-
Stadtplanungsamt 
 
21.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bruun / Herr Geitel 
Telefon: 492-6177 /  
492-6193 
Bruun@stadt-muenster.de / 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0635/2020 
heide“ stärken. Unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW 
2019 ist der Gewerbepark als Entwicklungsstandort für nicht -zentrenrelevanten Einzelhandel vorg e-
sehen. Vor diesem Hintergrund wird auf der Ges amtverkaufsfläche von rund 7000 m² der Anteil ze n-
trenrelevanter Sortimente bei maximal 700 m² (10 %) liegen.  
Die vorliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan werden  auf Basis der noch ausstehenden Absti m-
mungen / Prüfungen ergänzt. Gegenwärtig werden im Rahmen der Aufstellung des Beb auungsplans 
Abstimmungen für die Optimierung der Fuß- und Radwegeverbindung des zukünftigen Möbelmarktes 
getroffen sowie Prüfungen zur Klimaanpassung und Verbesserung des Regenwassermanagements 
durchgeführt. In diesem Zuge wird der Vorhaben- und Erschließungsplan überarbeitet. 
Um die Belange des Umweltschutzes bei der Bebauungsplanaufstellung zu berücksichtigen, ist im 
Rahmen der Umweltprü fung ein Umweltbericht erstellt worden , der neben den vollständigen Auss a-
gen eines Grünordnungs plans auch die Auswirkungen auf die darüber hinaus gehenden Umwel t-
schutzgüter enthält. Die Erfassung der Belange des Umweltschu tzes im Rahmen der FNP -Änderung 
wird derzeit erarbeitet und ist nicht Teil dieser Vorlage. In den Unterlagen zur Offenlegung wird dieser 
Baustein entsprechend in der Begründung zur Änderung des FNP ergänzt. 
Die abgestimmte Fassung der Planunterlagen wird Bestandteil der Unterlagen zur öffentlichen Ausle-
gung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sein. Dieser Planungsstand wird absehbar erst nach de r Kommunal-
wahl im September 2020 erreicht werden. Nach derzeitigem Stand wird es für einen längeren Zei t-
raum keine Gremiensitzungen geben, in der eine Kenntnisnahme zum Entwurf der Offenlegung erfo l-
gen kann.  
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den bereit s heute vorliegenden Entwurfsstand zur Kenntnis 
zu nehmen und die Verwaltung zu ermächtigen, den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf samt be-
gleitender Unterlagen nach Fertigstellung öffentlich auszulegen. Dadurch kann eine Verzögerung bei 
der geplanten Flächenentwicklung vermieden werden. 
Die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (43. Änderung FNP) sowie zur Aufstellung 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 604 sollen parallel durch die Vorlage Nr. V/0634/2020 
herbeigeführt werden. 
Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. 
 
i.V. 
gez. 
 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Begründung FNP - Zwischenstand 
Anlage 2 – Planzeichnung FNP 
Anlage 3 – Begründung Bebauungsplan - Zwischenstand 
Anlage 4 – Textliche Festsetzungen Bebauungsplan - Zwischenstand 
Anlage 5 – Planzeichnung Bebauungsplan - Zwischenstand 
Anlage 6 – Vorhaben- und Erschließungsplan 
Anlage 7 – Ansichten

Beratungsverlauf (2)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Gutenbergstraße 34
  • Albersloher Weg 198
  • Dag-Hammarskjöld-Weg
  • Willy-Brandt-Weg 576
  • An den Loddenbüschen
  • Bertha-von-Suttner-Weg
  • An den Speichern 7
  • Egbert-Snoek-Straße 492
  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0635/2020
Typ
Vorlagen
Datum
14.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37