Langfristige Sicherung des Schützenplatzes Takustraße 37, Antrag der SPD-Fraktion vom 23.06.2017
Antrag nach § 3 BV4 (SPD) AN/0987/2017 vom 27.06.2017
Stand: Am 10.07.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) endgültig zurückgezogen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV4)
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SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0987/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017 Langfristige Sicherung des Schützenplatzes Takustraße 37, Antrag der SPD-Fraktion vom 23.06.2017 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 10. Juli 2017 zu setzen. Beschluss: 1. Das Grundstück mit der Adresse Takustraße 37 wird seit über 70 Jahren von Kölner Schaustellerfamilien bewohnt. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der St. Sebastianus Schützengilde Köln -Ehrenfeld e. V. und wird von dieser an die Schausteller verpachtet. Die Stadtverwaltung hat es der Schützengilde untersagt, durch Wegzug freiwerdende Parzellen erneut zu verpachten. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die V erwaltung, dieses Verbot mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Sofern aus Brandschutzgründen eine neue Parzellierung mit entsprechenden Abstandsflächen erforderlich oder noch nicht vollständig umgesetzt sein sollte, wird die Verwaltung beauftragt, die Schützengilde hierbei unterstützend zu beraten. 2. Für den Fall, dass die Schützengilde kein Interesse mehr an der Verpachtung des Grundstücks hat, soll die Verwaltung der Schützengilde ein Kaufangebot unterbreiten und das Grundstück als Schaustellerplatz erh alten und gemeinsam mit dem benachbarten städtischen Schaustellerplatz verwalten. Begründung: Zu 1. Die Schützengilde sieht sich durch das Verbot der Neuverpachtung nicht mehr in der Lage den Schaustellerplatz wirtschaftlich zu betreiben. Das Verbot kom mt einer schleichenden Enteignung gleich, für die es aus Sicht der Bezirksvertretung keine rechtliche Grundlage gibt. Die sinkenden Pachteinnahmen haben dazu geführt, dass sich die Schützengilde gezwungen sieht das Grundstück veräußern, damit sie nicht in eine die Existenz des Vereins bedrohende Lage gerät. Es wurden hierzu bereits vertragliche Vereinbarungen mit einem potenziellen Investor getroffen, der hier Wohnungen errichten möchte. Dem steht aber aktuell noch entgegen, dass das Grundstück im FNP als Grünfläche ausgewiesen ist und für etwa die Hälfte der Fläche ein grundbuchrechtlich gesichertes Bauverbot besteht. Eine Bebauung des Grundstücks hätte zur Folge, dass die zum Teil in der dritten oder vierten Generation hier lebenden Schaustellerfamilien, ihr angestammtes Wohn - und Lebensumfeld verlassen müssten. Hierunter hätten vor allem die Kinder zu leiden, die heute in Ehrenfeld zur Schule gehen. Zu 2. Da die Schützengilde das Grundstück seit vielen Jahren nicht mehr für die Durchführung einer Schützenkirmes benötigt, wäre es nachvollziehbar, dass ein aus dem Vereinszweck begründetes Interesse an dem Grundstück nicht mehr besteht. Die Stadt verwaltet in direkter Nachbarschaft bereits einen eigenen städtischen Schaustellerplatz, daher wäre es sinnvoll , dass die Stadt das Grundstück von den Schützen erwirbt und beide Plätze gemeinsam verwaltet. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Walter Leitzen Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf
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10.07.2017
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen
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