V/0638/2021
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2021)
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Beschlussvorlage
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V/0638/2021 V/0638/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2021) Beratungsfolge 29.09.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Im Rahmen der entwicklungspolitischen Veranstaltungsreihe 2021 zum Thema „Münsters Welt ist nicht genug“ wird folgender Zuschuss gewährt: Nr. Antragsteller Projekt Beantragt € Empfeh- lung € V-1-2021 Vamos e.V. Veranstaltungsreihe mit verschie- denen Veranstaltungen: Filmvorführung, Ausstellung, Po- etry Slam, internationale Tanzper- formance, Vortrag, konsumkriti- scher Stadtrundgang 4.500,00 4.500,00 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für politi- sche Gremien, Städtepart- nerschaften 2021 4500,00 Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf- wendungen Amt für Bürger - und Ratsservice 08.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rietkötter Telefon: 492-3326 Rietkoetter@stadt- muenster.de - 2 - V/0638/2021 Begründung: Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwick- lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institutionelle Förderung“ zu bera- ten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit beschließt der Hauptausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel ab einer Zuschusshöhe von 500 €. Liegt der Zuschuss unter 500 €, entscheidet gemäß Ziffer 6.2 der Richtli- nien der Stadt Münster zur finan ziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit die Verwaltung nach Anhörung des Vorprüfungsausschusses des Beirates für kommunale Entwicklungs- zusammenarbeit. Da der Hauptausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirat es für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass sowohl die Verwal- tung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Verfahren beizube- halten. Gemäß Ziffer 4.1.1. werden u.a. Projekte gefördert, die im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zu ei- nem vom Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit jährlich neu festzulegenden Schwer- punktthema durchgeführt werden. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in die- sem Jahr die Veranstaltungsreihe unter das Thema „Münsters Welt ist nicht genug“ gestellt. Die Ver- anstaltungsreihe findet statt in der Zeit vom 1.11. – 15.12.2021. Es sind insgesamt 6 Anträge mit einer Gesamtantragssumme von 5261,25 € eingegangen, davon ein Antrag mit einer Antragssumme von über 500 €. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammen- arbeit hat in seiner Sitzung am 18.08.2021 über den Antrag beraten und empfiehlt dem Hauptaus- schuss, über den Zuschussantrag wie aufgelistet zu entscheiden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0638/2021 Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen für entwicklungspolitische Veranstaltungen auf Grundlage der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einem Zuschuss von 500 € entscheidet der Hauptausschuss über die Zuschussvergabe. Die Zuschuss- empfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 18.08.2021 beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen- hänge. Das Teilziel lautet: Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför- dert werden. Zielerreichung: Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen jährlich 23.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Wesentlichen Vereinen und Initiativen für die Durchführung entwicklungspoliti- scher Projekte zur Verfügung gestellt. Unter anderem werden Projekte gefördert, die Rahmen der jährlichen entwicklungspolitischen Veranstaltungsreihen im Herbst stattfinden. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartner- schaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0638/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.08.2021
- Erstellt
- 18.08.2021 12:45