1537/2019
Toilettenanlage AWB Siegburger Str. o. Nr. im LSG 13
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5965 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1537/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Toilettenanlage AWB Siegburger Str. o. Nr. im LSG 13, Hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Aufstellung einer WC-Anlage an der Siegbur- ger Straße am geplanten Standort einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG für den geplanten Standort ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.05.2019 2 Begründung Beschreibung der Maßnahme Die AWB plant die Aufstellung einer neuen WC-Anlage zur Deckung des öffentlichen Bedarfs an der Deutzer Werft. Aktuell befinden sich mehrere Dixi-Kabinen nördlich der Deutzer Werft. Diese stehen unter der Brücke im Hochwasserschutzbereich und sollen aufgrund ihres Erscheinungs- bildes langfristig ersetzt werden. Die geplante, stationäre Anlage soll aufgrund von Überflutungs- gefahr nicht im Hochwasserbereich aufgestellt werden, daher soll sie außerhalb dieses Bereichs unmittelbar an der Siegburger Straße liegen. Die Fläche befindet sich im Landschaftsschutzge- biet und der auf der Fläche liegende Bebauungsplan stellt in diesem Bereich Grünfläche dar. In Absprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurde ein Standort unmittelbar an der Siegburger Straße südlich der Einmündung des Herbert-Liebertz-Wegs ausgewählt, da sich dort 1. Anschlüsse an die Versorgungsleitungen und 2. keine Bäume befinden, die für das Vorhaben gefällt werden müssten. Ein Gebüsch muss für die knapp 20 qm große Kabine entfernt werden. Der Bedarf für eine WC-Anlage ist laut AWB vor allem an der geplanten Stelle da, um Besu- chern/innen der Werft, ebenso wie Bahnkunden/innen der Linie 7 sowie Fußgängern/innen vom Rheinboulevard zur Verfügung zu stehen. Weiter in den Hochwasserbereich (beispielsweise un- ter oder angrenzend an die Deutzer Brücke) wird die AWB keine Kabine setzen, da bei Hoch- wasser eine Sanierung notwendig würde. Der von Seiten der UNB vorgeschlagene Standort auf einer Verkehrsinsel auf der Ebene der Li- nie 7 ist laut AWB nicht möglich, da dieser technisch nicht umsetzbar ist, insbesondere da Auf- gaben im Rahmen der täglichen Betreuung nicht gefahrenlos erledigt werden können (Anfahrt und Reinigung der Toilettenanlage) durch die unmittelbare Nähe zu den Gleisen und der Standort zu nah am Standort Urbanstraße und zu weit weg vom Rheinufer ist. Der vorgeschlagene Standort auf der bereits versiegelten Fläche im südlichen Teil des LSGs ist laut Angaben der AWB zu weit entfernt, um die Bahnkunden/innen sowie Besuchern/innen des südlichen Rheinboulevards zu bedienen, sodass den Missständen durch Verunreinigung im Be- reich südlich der Deutzer Brücke nicht entgegen gewirkt werden könnte. Des Weiteren ist die Fläche dort zu klein für eine WC-Doppelkabine. Das solitär bestehende, zentral gelegene LSG liegt in Deutz, unmittelbar südlich der Deutzer Brü- cke. Die Fläche wird durch die asphaltierte Fläche der Deutzer Werft vom LSG 13 getrennt. Die Fläche ist ein hochfrequentierter Bereich mit starkem Besucherdruck zu allen Jahreszeiten. Es ist vom Nutzungsdruck vergleichbar mit der Fläche am Fischmarkt und am Aachener Weiher. Unmit- telbar angrenzend an die Fläche findet regelmäßig die stadtgrößte Kirmes statt. Die angrenzende Straße ist stark frequentiert und die Linie 7 verkehrt dort zwischen Zündorf und Frechen. Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation: Im Rahmen des geplanten Vorhabens sollen rund 20 m² Gebüschanpflanzung dauerhaft entfernt werden. Die notwendige Kompensation soll in unmittelbarer Nähe realisiert werden. Artenschutz: Sollte die Entfernung der Gehölze innerhalb der Regelbrutzeit erforderlich werden, darf dies nur durchgeführt werden, wenn keine aktuelle besetzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten (hier insbesondere Vogelnester) betroffen sind. Als Regelbrutzeit ist analog § 39 Abs. 5 BNatSchG der Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September anzusehen. 3 Befreiungsvoraussetzungen: Zur nötigen Versorgung mit Toilettenanlagen im hochfrequentierten Bereich der Deutzer Werft und des nördlich liegenden Rheinboulevards sowie aufgrund gleichzeitiger minimaler Beeinträchtigung der Vegetation wurde dieser Standort gewählt. Das Vorhaben soll auf einer Fläche realisiert werden, die im Geltungsbereich des Landschaftspla- nes liegt und als Landschaftsschutzgebiet mit einhergehenden Ge- und Verbotsbestimmungen festgesetzt sind. Somit bedarf das beantragte Vorhaben einer Befreiung von den Verbotsbestim- mungen des Landschaftsplans gem. § 67 (1) BNatSchG. Es besteht ein hohes öffentliches Interesse daran, den Besucherinnen und Besuchern hygienische Toilettenanlagen zur Verfügung zu stellen und die Verunreinigung der umliegenden Grünflächen einzuschränken. Das Vorhaben ist auf alternativen Flächen in der Nähe nicht realisierbar. Aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Aufstellung einer Toilettenanlage und des übersichtlichen und kompensierbaren Eingriffs, sind im vorliegenden Fall, die Belange gegen- über den Naturschutzbelangen als höherrangig anzusehen. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG damit als gegeben betrachtet. Anlagen Anlage 1 - Geplanter Standort Anlage 2 - Außenmaße der Anlage Anlage 3 - Streetview Standorte Bilder
Anlage 3 - Streetview Standorte Bilder
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Geplanter Standort AWB Alternativstandort Verkehrsinsel Alternativstandort Süd
Anlage 1 - Geplanter Standort
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L DE & fix Alternativstandort nicht möglic| " h
Anlage 2 - Außenmaße der Anlage
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14.6_ 2.294 Vorderansicht Grundriss Rechte Linke Rückansicht Seitenansicht —— Seitenansicht +3,62 a Schnitt A-A +2,62 OK Attika ey 2 ‚40 OK Decke x +2,30 UK Decke ‚30 UK Bodenplatte GARERLIEREIIEEEIEIEEREIEIR 232 UK Fundament :0,92 UK Betonsohle SEX _—fy (Ausschachttiefe) Frischwasser DN100 ‚Schmutzwasser DN125 Leerrohr DN100 für Elektro Regenwasser DN100 Diese Zeichnung darfohne | Maßstab: 1:100 m,cm Projekt: unsere Genehmigung weder 2-Raum-WC-Anlage Stadt Köln, Variante 2 kopiert noch an Dritte Datum: 19.01.18 Siegburger Straße weitergegeben bzw. zur Sanikonze p t Kenntnis gebracht werden Name: AHH IT 1 | T[zeinungent: Deretellung: I] gwer.v2-180110 DJ] a ENERNFER Iindex | Anderung__—_—_____ |patum [name] Pfad: TB,Entwicklung/TB,Entwicklung/ Bauvorhaben ohne KostenstelleICWC,KwC/2017/kKön | Blattgröße 42 x 29,7 / DIN A3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1537/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.05.2019
- Erstellt
- 29.04.2019 17:00