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1537/2019

Toilettenanlage AWB Siegburger Str. o. Nr. im LSG 13

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.05.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 20.05.2019, TOP 3.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 - Streetview Standorte Bilder

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Anlage 1 - Geplanter Standort

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Anlage 2 - Außenmaße der Anlage

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5965 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1537/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Toilettenanlage AWB Siegburger Str. o. Nr. im LSG 13, Hier: Erteilung einer Befreiung von den 
Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Aufstellung einer WC-Anlage an der Siegbur-
ger Straße am geplanten Standort einverstanden. 
 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. 
 
 
Alternative: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 
BNatSchG für den geplanten Standort ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.05.2019

2 
Begründung 
Beschreibung der Maßnahme 
 
Die AWB plant die Aufstellung einer neuen WC-Anlage zur Deckung des öffentlichen Bedarfs an 
der Deutzer Werft. Aktuell befinden sich mehrere Dixi-Kabinen nördlich der Deutzer Werft. Diese 
stehen unter der Brücke im Hochwasserschutzbereich und sollen aufgrund ihres Erscheinungs-
bildes langfristig ersetzt werden. Die geplante, stationäre Anlage soll aufgrund von Überflutungs-
gefahr nicht im Hochwasserbereich aufgestellt werden, daher soll sie außerhalb dieses Bereichs 
unmittelbar an der Siegburger Straße liegen. Die Fläche befindet sich im Landschaftsschutzge-
biet und der auf der Fläche liegende Bebauungsplan stellt in diesem Bereich Grünfläche dar. In 
Absprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurde ein Standort unmittelbar 
an der Siegburger Straße südlich der Einmündung des Herbert-Liebertz-Wegs ausgewählt, da 
sich dort 1. Anschlüsse an die Versorgungsleitungen und 2. keine Bäume befinden, die für das 
Vorhaben gefällt werden müssten. Ein Gebüsch muss für die knapp 20 qm große Kabine entfernt 
werden. 
 
Der Bedarf für eine WC-Anlage ist laut AWB vor allem an der geplanten Stelle da, um Besu-
chern/innen der Werft, ebenso wie Bahnkunden/innen der Linie 7 sowie Fußgängern/innen vom 
Rheinboulevard zur Verfügung zu stehen. Weiter in den Hochwasserbereich (beispielsweise un-
ter oder angrenzend an die Deutzer Brücke) wird die AWB keine Kabine setzen, da bei Hoch-
wasser eine Sanierung notwendig würde. 
 
Der von Seiten der UNB vorgeschlagene Standort auf einer Verkehrsinsel auf der Ebene der Li-
nie 7 ist laut AWB nicht möglich, da dieser technisch nicht umsetzbar ist, insbesondere da Auf-
gaben im Rahmen der täglichen Betreuung nicht gefahrenlos erledigt werden können (Anfahrt 
und Reinigung der Toilettenanlage) durch die unmittelbare Nähe zu den Gleisen und der Standort 
zu nah am Standort Urbanstraße und zu weit weg vom Rheinufer ist. 
 
Der vorgeschlagene Standort auf der bereits versiegelten Fläche im südlichen Teil des LSGs ist 
laut Angaben der AWB zu weit entfernt, um die Bahnkunden/innen sowie Besuchern/innen des 
südlichen Rheinboulevards zu bedienen, sodass den Missständen durch Verunreinigung im Be-
reich südlich der Deutzer Brücke nicht entgegen gewirkt werden könnte. Des Weiteren ist die 
Fläche dort zu klein für eine WC-Doppelkabine. 
 
Das solitär bestehende, zentral gelegene LSG liegt in Deutz, unmittelbar südlich der Deutzer Brü-
cke. Die Fläche wird durch die asphaltierte Fläche der Deutzer Werft vom LSG 13 getrennt. Die 
Fläche ist ein hochfrequentierter Bereich mit starkem Besucherdruck zu allen Jahreszeiten. Es ist 
vom Nutzungsdruck vergleichbar mit der Fläche am Fischmarkt und am Aachener Weiher. Unmit-
telbar angrenzend an die Fläche findet regelmäßig die stadtgrößte Kirmes statt. Die angrenzende 
Straße ist stark frequentiert und die Linie 7 verkehrt dort zwischen Zündorf und Frechen. 
 
Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation: 
 
Im Rahmen des geplanten Vorhabens sollen rund 20 m² Gebüschanpflanzung dauerhaft entfernt 
werden. 
Die notwendige  Kompensation soll in unmittelbarer Nähe realisiert werden. 
 
Artenschutz: 
 
Sollte die Entfernung der Gehölze innerhalb der Regelbrutzeit erforderlich werden, darf dies nur 
durchgeführt werden, wenn keine aktuelle besetzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders 
geschützter Arten (hier insbesondere Vogelnester) betroffen sind. Als Regelbrutzeit ist analog § 39 
Abs. 5 BNatSchG der Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September anzusehen.

3 
Befreiungsvoraussetzungen: 
 
Zur nötigen Versorgung mit Toilettenanlagen im hochfrequentierten Bereich der Deutzer Werft und 
des nördlich liegenden Rheinboulevards sowie aufgrund gleichzeitiger minimaler Beeinträchtigung 
der Vegetation wurde dieser Standort gewählt. 
 
Das Vorhaben soll auf einer Fläche realisiert werden, die im Geltungsbereich des Landschaftspla-
nes liegt und als Landschaftsschutzgebiet mit einhergehenden Ge- und Verbotsbestimmungen 
festgesetzt sind. Somit bedarf das beantragte Vorhaben einer Befreiung von den Verbotsbestim-
mungen des Landschaftsplans gem. § 67 (1) BNatSchG. 
 
Es besteht ein hohes öffentliches Interesse daran, den Besucherinnen und Besuchern hygienische 
Toilettenanlagen zur Verfügung zu stellen und die Verunreinigung der umliegenden Grünflächen 
einzuschränken. Das Vorhaben ist auf alternativen Flächen in der Nähe nicht realisierbar. 
 
Aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Aufstellung einer Toilettenanlage und 
des übersichtlichen und kompensierbaren Eingriffs, sind im vorliegenden Fall, die Belange gegen-
über den Naturschutzbelangen als höherrangig anzusehen. 
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 
67 (1) Nr.1 BNatSchG damit als gegeben betrachtet. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Geplanter Standort 
Anlage 2 - Außenmaße der Anlage 
Anlage 3 - Streetview Standorte Bilder

Anlage 3 - Streetview Standorte Bilder

84 Zeichen

Geplanter Standort AWB 
 
 
Alternativstandort Verkehrsinsel

Alternativstandort Süd

Anlage 1 - Geplanter Standort

49 Zeichen

L

DE & fix

Alternativstandort nicht möglic|
" h

Anlage 2 - Außenmaße der Anlage

850 Zeichen

14.6_ 2.294

Vorderansicht

Grundriss

Rechte Linke

Rückansicht

Seitenansicht  —— Seitenansicht

+3,62
a

Schnitt A-A +2,62 OK Attika
ey 2 ‚40 OK Decke

x
+2,30 UK Decke

‚30 UK Bodenplatte
GARERLIEREIIEEEIEIEEREIEIR 232 UK Fundament
:0,92 UK Betonsohle

SEX _—fy (Ausschachttiefe)
Frischwasser DN100
‚Schmutzwasser DN125
Leerrohr DN100 für Elektro
Regenwasser DN100

Diese Zeichnung darfohne | Maßstab: 1:100 m,cm Projekt:

unsere Genehmigung weder 2-Raum-WC-Anlage Stadt Köln, Variante 2
kopiert noch an Dritte Datum: 19.01.18 Siegburger Straße

weitergegeben bzw. zur

Sanikonze p t Kenntnis gebracht werden Name: AHH

IT 1 | T[zeinungent: Deretellung:
I] gwer.v2-180110

DJ] a ENERNFER
Iindex | Anderung__—_—_____ |patum [name] Pfad: TB,Entwicklung/TB,Entwicklung/ Bauvorhaben ohne KostenstelleICWC,KwC/2017/kKön | Blattgröße 42 x 29,7 / DIN A3

Beratungsverlauf (1)

20.05.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1537/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.05.2019
Erstellt
29.04.2019 17:00