Mandari Insight

V/0821/2010

Städtebaulicher Wettbewerb "Am Stadtgraben" - Auslobung

Vorlagen 21.12.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 10.02.2011, TOP 6.1

V-0821-2010-Anlage-1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0821-2010-Anlage-2

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Ansehen

V-0821-2010-Anlage-1

92 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 0393/2009
Anlage 1 zur Vorlage 0001/2010
Anlage 1 zur Vorlage 0821/2010

Beschlussvorlage

5098 Zeichen

V/0821/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtebaulicher Wettbewerb "Am Stadtgraben" - Auslobung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.02.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Städtebauliche Wettbewerb „Am Stadtgraben“ wird auf Grundlage des Auslobungstextes aus-
gelobt (Anlage 2). 
 
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Mit Zustimmung zur Vorlage 0001/2010 wurden 50.000,-- € in den städtischen Haushalt 2010 ein-
gestellt (Produktgruppe 0901 / Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung). 
Es liegt zwischenzeitlich ein Zuwendungsbescheid des Landes vor. Dadurch ist eine 50 %-
Anteilfinanzierung der o.g. Wettbewerbskosten aus Landes- und Bundesmitteln gesichert. 
Zusätzlich zu den bei der Stadt Münster verbleibenden Aufwendungen in Höhe 25.000,-- €  werden 
10.000,-- € aus dem städtischen Haushalt 2011 bereit gestellt, um die Preisgelder der anspruchs-
vollen Planungsaufgabe anzupassen. 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement 
Zeile 16 Aufwendungen für Sach- 
u. Dienstleistungen 
  2011 10.000,-- € HH-Ansatz gesamt 
33.865.210 Euro 
 
 
III. Kosten/Folgekosten 
 
In den von der Stadt Münster zu tragenden Wettbewerbskosten (insgesamt 35.000,-- €) sind 
12.000,-- € für eine Weiterbeauftragung des/der Preisträger enthalten. 
Durch die Auslobung des Wettbewerbs entstehen keine weiteren Folgekosten. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0821/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp 
Ruf: 
492 61 21 
E-Mail: 
Philipp@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.01.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0821/2010 
 
Begründung: 
 
I.) Mit der Vorlage 0393/2009 wurden die Bezirk svertretung-Mtte und der Ausschuss für Stadt-
planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) über das Wettbewerbsgebiet 
und das beabsichtigte Verfahren zum Städtebaulichen Wettbewerb „Am Stadtgraben“ im 
Grundsatz informiert. Die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Durchführung des Verfah-
rens einschließlich Beauftragung des Wett bewerbsmanagements durch das Planungsbüro 
Schopmeyer erfolgte mit Zustimmung zur Vorlage 0001/2010. 
 
Die gekennzeichneten Wettbewerbs-Teilbereiche des Betrachtungsraums zwischen Ge-
orgskommende und Aegidiitor (Anlage 1) definieren ein Areal, das an der Grenze zur Altstadt 
aus Sicht der Verwaltung einer städtebaulichen Ordnung bedarf. Ferner sind in dem Bereich in 
den nächsten Jahren bauliche Veränderungen zu erwarten, die sich durch Hochbaumaßnah-
men oder Freiflächengestaltung auf das Stadtbild auswirken werden. Der beigefügte Auslo-
bungstext (Anlage 2) stellt Rahmenbedingungen für die Erarbeitung städtebaulicher Lösungen 
dar, die den Bearbeitern die Bedeutung dieses wichtigen Stadtraums in der Innenstadt Müns-
ter nahe bringen.  
 
Die Anzahl der Teilnehmer am Wettbewerb bleibt entsprechend o.g. Vorlagen auf 25 Büros 
beschränkt. Die Teilnehmer rekrutieren sich gut zur Hälfte aus qualifizierten Architekturbüros 
aus der Stadt Münster und der Region. Die anderen Teilnehmer werden per Losentscheid 
nach entsprechender Bewerbung ausgewählt. Das Wettbewerbsverfahren soll nach Zustim-
mung der politischen Gremien zum Auslobungstext und Akquise der Jurymitglieder im Februar 
2011 gestartet und im Mai 2011 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse werden der BV-Mitte 
und dem ASSVW vorgestellt. 
 
II.) Das Wettbewerbsgebiet liegt in bedeutsamer Lage der Innenstadt und steht vor künftigen 
stadtbildprägenden Entwicklungen. Von den Wettbewerbsteilnehmern wird eine qualitätvolle 
städtebauliche Auseinandersetzung mit der anspruchsvollen Aufgabe erwartet, die durch kon-
zeptionelle Architekturlösungen zu belegen ist. Die Gesamtkosten für diese anspruchsvolle 
Wettbewerbsaufgabe belaufen sich auf 60.000,-- € inkl. der Aufwendungen für die Wettbe-
werbsvorbereitung und –durchführung sowie eine Weiterbeauftragung nach Vorliegen des 
Wettbewerbsergebnisses. 
 
Die Bezirksregierung Münster hat der Stadt im August 2010 einen Zuwendungsbescheid über 
Landes- und Bundesmittel für Projekte zum „Aktiven Zentrum Innenstadt“ zugestellt. Hierin 
enthalten ist u.a. eine Anteilfinanzierung in Höhe 25.000,-- € für den „Städtebaulichen Wett-
bewerb Am Stadtgraben“; der städtische Haushalt kann somit entsprechend entlastet werden. 
 
  
III.) Die Gesamtkosten für den Wettbewerb beinhalten bereits die nach den Regeln für die Auslo-
bung von Wettbewerben (RAW 2004) erforderliche Beauftragung eines Preisträgers  mit einer 
weiteren Aufgabe in Höhe 12.000,-- €, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde lie-
gende Aufgabe realisiert wird. Über Art und Umfang der weiteren Beauftragung entscheidet 
der Auslober im Sinne erforderlicher Qualitätssicherung.  
 
 
i.V. 
gez. 
 
Hartwig Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 der Vorlage:  Betrachtungsraum / Wettbewerbsgebiete 
Anlage 2 der Vorlage:  Auslobungstext

- 3 - 
V/0821/2010

V-0821-2010-Anlage-2

26935 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage 0821/2010 
 
 
 
 
Städtebaulicher Wettbewerb 
RAW 2004 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Am Stadtgraben 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auslobungsunterlagen 
 
 
 
 
Schopmeyer Architekten BDA 
Münster

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 2 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
Teil 1 Allgemeine Wettbewerbsbedingungen 3 
 
 
1. Ausloberin 3 
2. Wettbewerbsart 3 
3.  Wettbewerbsaufgabe 3 
4.  Wettbewerbsteilnehmer 3 
5. Preisgericht 5 
6. Wettbewerbsunterlagen 6 
7. Wettbewerbsleistungen 7 
8. Preise + Vergütung 7 
9. Termine 8 
10.  Eigentum + Urheberrecht 8 
11. Weitere Bearbeitung 9 
 
Teil 2 Rahmenbedingungen 10 
 
 
1.  Anlass und Ziel des Wettbewerbes 10 
2. Städtebauliche Situation 10 
3. Planungshinweise 11 
4. Beurteilungskriterien 14 
 
 
Teil 3 Anlagen 15 
  
 
 Verfassererklärung 16 
 Anfahrtskizze 17 
 Plansätze / Unterlagen (CD)

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 3 
 
 
Teil 1 Allgemeine Wettbewerbsbedingungen  
 
 
1. Ausloberin 
 
Ausloberin des Wettbewerbs ist die Stadt Münster 
 -vertreten durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung- 
 
  Albersloherweg 33 
  48155 Münster 
2. Wettbewerbsart 
 
Es handelt sich um einen begrenzten städtebaulichen Wettbewerb. Das Verfahren ist einstufig und 
anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RAW 2004 zugrunde. 
 
Der Übereinstimmungsvermerk der Architektenkammer NW wurde beantragt. 
 
Alle am Verfahren Beteiligten erklären, dass sie Kenntnis vom Auslobungstext haben und diesen ak-
zeptieren. 
 
 
3.  Wettbewerbsaufgabe 
 
Für einen Betrachtungsraum, der entlang der Stra ße 'Am Stadtgraben' im Westen der Altstadt 
gelegenen ist, soll ein städtebauliches Gesamtkonzept erstellt werden. Insbesondere sind für die vier 
eingebetteten Wettbewerbsgebiete künftige Entwicklungsmöglichkeit aufzuzeigen. 
 
Es handelt sich dabei um folgende Teilbereiche: 
1. Bereich 'Georgskommende' (4.760 m²) 
2. Bereich 'Tankstelle' (2.420 m²) 
3. Bereich Parkplatz Aegidiitor  (920 m²)  
4. Bereich 'Übergang Promen ade - Aegidiitor' (2.300 m²) 
 
 
4. Wettbewerbsteilnehmer 
 
Die nachfolgend aufgeführten 25 teilnehmenden Büros wurden von der Ausloberin gesetzt ( 14) bzw. 
aus einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgelost (11). 
 
Architekturbüro 
N.N. 
  
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N.

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 4 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N.

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 5 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
 
Architekturbüro 
N.N. 
 
 
  
5. Preisgericht 
 
5.1 Preisrichter/in 
 
(Preisrichter 1) 
N.N. 
 
 
 
(Preisrichter 2) 
N.N. 
 
 
 
(Preisrichter 3) 
N.N. 
 
 
 
(Preisrichter 4) 
N.N. 
 
 
 
(Preisrichter 5) 
N.N.

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 6 
 
 
 
(Preisrichter 6) 
N.N. 
 
 
 
(Preisrichter 7) 
N.N. 
 
 
 
(Preisrichter 8) 
N.N. 
 
 
 
(Preisrichter 9) 
N.N. 
 
 
 
(Preisrichter 10) 
N.N. 
 
 
 
5.2 Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht) 
 
Stadt Münster 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
N.N. 
 
  
 
Stadt Münster 
Bauordnungsamt 
N.N. 
  
 
 
Stadt Münster 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
N.N. 
 
 
  
Stadt Münster 
Amt für Immobilienmanagement 
N.N. 
 
 
 
5.3 Wettbewerbsbetreuung 
 
Schopmeyer Architekten BDA 
Münster 
 
 
 
6.  Wettbewerbsunterlagen 
 
Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus diesem Auslobungstext und weiteren Anlagen.

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 7 
 
 
7. Wettbewerbsleistungen 
 
7.1 Rahmenplan Betrachtungsraum M 1:2000 
 
7.2 Lageplan Ausschnitte Wettbewerbsgebiete 1 - 4 M 1:1000 
 
7.3 Vertiefung Wettbewerbsgebiete 1-3 M 1:500 (G rundriss Erdgeschoss einschl. Erschließung / 
jeweils ein Gebäudeschnitt mit Darstellung der Dachneigung / schematische Ansichten als 
Straßenabwicklung / Angaben zu Bruttogeschossflächen). 
 
7.4 Massenmodell M 1:500 (Die Einsatzplatten für das Umgebungsmodell werden beim Kolloquium übergeben.)  
 
7.5  Erläuterungsbericht (max. 1 Se ite DIN A 4, getrennt von den Plänen) 
 
7.6. Ergänzende Angaben: 
  
Alle Planungsleistungen und Präsentationen müssen durch eine Nummer anonym gekenn-
zeichnet sein. Die Tarnzahl besteht aus 6 arabischen Ziffern (Höhe max. 1 cm, Breite max. 6 
cm) am rechten, oberen Blattrand. 
  
Die Zeichnungen sind als Strichzeichnungen einzureichen (1 Satz Präsentationspläne -
gerollt-, 1 Satz Prüfpläne -gefaltet-).  
  
Die Pläne sind zu norden. 
  
Die Unterlagen sind zusätzlich als pdf- bzw. jpg-Dateien auf einer CD-ROM zur Verfügung 
zu stellen. Ebenso sind die Zeichnungen als dwg- bzw. dxf-Dateien zur Vorprüfung als CD-
ROM einzureichen.  
  
 Jeder Teilnehmer darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.  
  
 Den Wettbewerbsunterlagen ist ein Verzeichnis der eingereichten Unterlagen beizufügen.  
  
 Gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit ist in  einem verschlossenen, undurchsichtigen Um-
schlag (DIN C6) die ausgefüllte Verfassererkläru ng (Anlage 2) einzureichen. Außen darf der 
Umschlag nur die Kennzahl ausweisen. Mit der Erklärung versichert der Wettbewerbs-
teilnehmer ehrenwörtlich durch seine Untersch rift, dass er der geistig e Urheber der einge-
reichten Arbeit ist.  
 
 Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen. 
 
 
 
8. Preise und Vergütung 
 
8.1 Die Gesamtpreissumme beträgt 20.000,00 € inkl. Mehrwertsteuer 
 
8.2 Es werden folgende Preise ausgelobt: 
 
1. Preis    8.000,00 € 
2. Preis    6.000,00 € 
3. Preis    4.000,00 € 
Anerkennungen                                2 x 1.000,00 € 
 
Summe: 20.000,00 €   
 
8.3 Es bleibt dem Preisgericht vorbehalt en, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen. 
 
8.4 Die Preise werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Vorlage einer Rechnung an die 
Preisträger ausgezahlt.

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 8 
 
 
9. Termine 
  
 9.1 Ausgabe des Auslobungstextes mit Anlagen am 16.02.2011 
 
9.2 Rückfragen 
 
 Schriftliche Rückfragen können bis zum 23.02.2011 an das Architekturbüro Schopmeyer, Am 
Dill 1 in 48163 Münster (Fax: 0251-246651 / eMail: schopmeyer.architekten@t-online.de) 
gerichtet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Kolloquium. 
 
9.3 Kolloquium  
 
 Die Ausloberin wird ein Kolloquium mit den Te ilnehmern und den Preisrichtern veranstalten. 
Es findet statt am 02.03.2011, 10:00 Uhr, im ______________________ in Münster.  
 
Das Protokoll zum Kolloquium wird allen Teiln ehmern zugestellt und somit Bestandteil der 
Auslobung. 
 
9.4 Abgabe  
 
 Abgabetermin für die Planunterlagen bzw. die unter Pkt. 7 geforderten Nachweise und Er-
läuterungen ist der 04.04.2011 (es gilt das Datum des Tagesstempels). 
• Bei der Beförderung durch die Post oder andere Beförderungsunternehmen (Adressat- 
und Absenderangabe: Büro Schopmeyer) kann der Nachweis der termingerechten Ein-
lieferung gefordert werden. Falls ein Verfasser, dessen Arbeit prämiert werden soll, die-
sen Nachweis nicht erbringen kann, wird er von der Prämierung ausgeschlossen. 
• Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, di e Arbeiten in der Zeit von 14:00 bis 16:00 
Uhr im Architekturbüro Schopmeyer, Am Dill 1 in 48163 Münster, abzugeben. 
• Das Modell kann bis zum 15.04.11 - unter Beachtung der o. a.  Zeiten bzw. Modalitäten - 
nachgereicht werden. 
 
9.5 Preisgerichtssitzung 
 
 Das Preisgericht wird voraussichtlich in der 20. KW 2011 zusammentreten.  
 
9.6 Bekanntgabe des Ergebnisses und Ausstellung der Arbeiten 
 
 Allen Wettbewerbsteilnehmern, den Mitglieder n des Preisgerichts und dem Wettbewerbs-
ausschuss der AKNW wird das Wettbewerbsergebnis durch Zusendung des Preisgerichts-
protokolles bekannt gegeben. 
 Alle Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt. Ort der Ausstellung, Zeitpunkt der 
Eröffnung und Dauer werden den Wettbewerbsteilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.  
 
9.7  
9.8 Terminübersicht 
 
 Ausgabe Auslobungstext / CD 16.02.2011 
 Rückfragen bis 23.02.2011 
 Kolloquium 02.03.2011          
 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 04.04.2011 
 Abgabe der Modelle 15.04.2011 
 Preisgerichtssitzung                              20. KW 2011  
 
 
10. Eigentum und Urheberrecht 
 
Die mit Preisen oder Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. 
 
Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz gegen Nachbau und das Recht auf Veröffentlichung der 
Entwürfe, bleiben den Teilnehmern erhalten. Die Teil nehmer erklären Ihr Einverständnis zur Erstver-
öffentlichung bzw. Erstellung einer Dokumentation durch die Ausloberin.

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 9 
 
 
11. Weitere Bearbeitung 
 
Die Ausloberin wird im Falle der Durchführung  des Bauvorhabens einem Preisträger weitere 
Leistungen übertragen (z.B. Städtebaulicher Gestalt ungsplan für einen Bereich des Betrachtungs-
raums im Zusammenhang mit geplanter Hochbebauung – abhängig vom Ergebnis dieses Wettbe-
werbs).  
 
Die Hinzuziehung von Sonderfachleuten, insbesondere von Landschaftsarchitekten, wird empfohlen.  
 
Im Falle der Auftragserteilung wird die Preissum me vom Vorentwurfshonorar abgezogen, wenn die 
Wettbewerbsarbeit ohne wesentliche Änderungen der Ausführung zugrunde gelegt werden kann.

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 10 
 
 
Teil 2 Rahmenbedingungen 
 
 
1. Anlass und Ziel des Wettbewerbes 
 
Unter anderem ausgelöst durch die Bauabsichten eines  privaten Anrainers möchte die Stadt Münster 
den ebenso heterogen bebauten wie städtebaulich bede utsamen Bereich entlang der Straße 'Am 
Stadtgraben' zwischen der Georgskommende und dem Aegidiitor auf seine städtebaulichen und 
stadtgestalteri-schen Potenziale untersuchen lassen. 
 
Im Rahmen des ausgelobten städtebaulichen Wettbewerbs sollen vier Teilgebiete innerhalb des aus-
gewiesenen Betrachtungsraumes planerisch bearbeitet werden: 
 
1. Bereich 'Georgskommende' (4.760 m²) 
 
 
2. Bereich 'Tankstelle' (2.420 m²) 
 
 
3. Bereich 'Parkplatz am Aegidiitor' (920 m²) 
 
 
4. Bereich 'Übergang Promen ade - Aegidiitor' (2.300 m²) 
 
 
 
Die Ausloberin wünscht sich neben städtebaulichen Lösungen für die Bereiche 1-4 zusätzlich eine 
vertiefende Untersuchung im Hinblick auf maßst äbliche Hochbauentwicklungen für die Bereiche 1-3 
und geeignete Nutzungen zwischen emittierender Ha uptverkehrsachse und landschaftsgärtnerischer 
Prägung (Promenade und Grünraum entlang der Aa mit Westerholtscher Wiese). 
 
 
2. Städtebauliche Situation 
 
Der Straßenzug 'Am Stadtgraben' verbindet den Hindenb urgplatz im Norden mit dem Aegidiitor und 
dem Promenadenring am Aasee im Süden.  
Als Teilstück der B 54 (B 219) stellt die Straße ein bedeutsames Bindeglied für die Nord-Süd-Querung 
der Stadt dar. 
Der Verlauf der Straße ist das Ergebnis der Nachkriegs-Stadtplanung, er verfügt nicht über die histori-
schen Wurzeln, die an anderer Stelle oft prägend für eine Neuordnung waren. 
Die Westseite des Straßenzuges wird im Wesent lichen bestimmt von großen Solitärbauten: Am Hin-
denburgplatz befinden sich die Bauten des Landgeric hts, an die sich das Gymnasium Paulinum an-
schließt. Im Bereich zwischen der querenden Aa und der Promenade - direkt an der 'Westerholtschen

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 11 
 
Wiese' -  wurden eine Tankstelle und weitere Gebäude errichtet, die einer Neuplanung weichen sollen 
(Wettbewerbsgebiet 2). 
Die Ostseite der Straße weist in ihrem nördlichen Bereich bis zur Georgskommende eine heterogene 
Gebäudestruktur aus Wohn- und Geschäftshäusern, eine aufgelassenes Produktionsgebäude und 
Sonderbauten auf. Es schließt sich der derzeit mit einer temporären Parkpalette bebaute Wettbe-
werbsgebiet 1 an; er reicht bis an das Ufer der Aa. 
Zwischen der Mühlenstraße und dem Aegidiitor folgt eine Reihe traufständiger niedrigerer Bauten, die 
vorwiegend der Wohnnutzung, untergeordnet auch Büroräumen dienen. Den Abschluss zum 
Aegidiitor bildet der als öffentlicher Parkplatz genutzte Wettbewerbsgebiet 3. 
Im Süden wird das Plangebiet begrenzt durc h den Übergang der Promenade am Aegidiitor 
(Wettbewerbsgebiet 4). 
 
Nur für das Tankstellen-Grundstück liegt ein re chtsverbindlicher Bebauungsplan (Nr. 80) aus dem 
Jahr 1965 vor. Neben der Festsetzung einer öffe ntlichen Grünfläche im Bereich Westerholtsche 
Wiesen ist seinerzeit die Bebauung auf dem Tankstellengrundstück bestandsorientiert 
planungsrechtlich nachvollzogen worden.  
Die überbaubaren Flächen ermöglichen zurzei t keine dem Ort adäquate Neubebauung bzw. 
Neuordnung im Zusammenhang mit den angrenzenden Grünflächen. 
Unabhängig von der planungsrecht lichen Überarbeitung müssen alle  Bauvorhaben im Wettbewerbs-
gebiet konform mit der „Altstadtsatzung Münster 2004“ entwickelt werden. Diese dient der Erhaltung 
der städtebaulichen Eigenart und dem Schutz des Orts- und Straßenbildes in der Altstadt. 
Es wird angestrebt, im Zusammenhang mit einer städtebaulichen Neuordnung im Wettbewerbsgebiet 
den derzeit versetzten Übergang der Promenade im Bereich des Aegidiitores zu begradigen. 
Im Übrigen sind die aus fachspezifischer Sicht dargestellten Planungshinweise der Wettbe-
werbsplanung zugrunde zu legen. 
 
 
3. Planungshinweise 
 
Denkmalschutz 
 
Im Rahmen des Wettbewerbs ist das Bau- un d Bodendenkmal „Stadtbefestigung“ in besonderer 
Weise zu berücksichtigen. Im Einzelnen zählen dazu folgende historische Orte (vgl. auch Anlage 2.4 - 
Stadtgeschichtlicher Exkurs und Anlage 2.13 - Altstadtsatzung: §§ 7, 8, 13): 
 
• Baumbestandene Promenade 
 
• Stadtmauer 
 
• Neuwerk (Rondell, von 1530 / Sicherung des Eintri tts der Aa ins Stadtgebiet)  in der Fernwirkung 
 
• „Westerholtsche Wiesen“ (als Überleitung in das  Begleitgrün des Verlaufes der Aa in Richtung 
Altstadt) 
 
Zur historischen Entwicklung in den ausgewählte n Wettbewerbsgebieten und im übergeordneten 
Betrachtungsraum ist festzustellen:  
 
• Die heutige Wegeführung im Bereich der Promena de östlich der Kreuzung mit der Straße „Am 
Stadtgraben“ ist nicht historisch begründet. 
 
• Der heutige Verlauf der Straße „Am Stadtgraben “ zwischen Aabrücke und der Kreuzung mit der 
Promenade ist ohne jeden historischen Bezug in den Nachkriegsjahren angelegt worden.  
 
• Für die einzelnen Grundstücke „Am Stadtgraben 42-50“ ist größ tenteils keine historische 
Bebauung zu konstatieren; eine geschlossene Straßenrandbebauung z.B. hat keinen historischen 
Bezug.  
 
• Der Bereich südlich „Georgskommende“ und östlich „Am Stadtgraben“ ist Teil der ehemaligen 
„Immunität Bispinghof“, die als Bodendenkmal eingetragen ist.

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 12 
 
• Künftige Bodeneingriffe im Bereich der Boden denkmäler „Stadtbefestigung“ und „Immunität 
Bispinghof“ (siehe Anlage 2.4) sind erlaubnispflichtig und bedürfen der archäologischen 
Begleitung/Untersuchung. 
 
 
Verkehr   
 
• Allgemein: 
o Begrenzung sämtlicher künftiger Grundstücks zufahrten auf ein erforderliches Mindest- 
 Maß. 
o Errichtung der Grundstückszu- und ausfahrten an der Bundesstraße ausschließlich als  
 „rechts-rein, rechts-raus“-Fahrbeziehungen.    
o Zusammenfassung von Grundstückszufahrten von angrenzenden Gebäuden ist zu favo-
risieren. 
o Für Neubauten dürfen nur notwendige Stellplätze errichtet werden, soweit sie am Standort 
gemeldeten Betriebsfahrzeugen, Besuchern der Anlage und Wohnungen dienen 
(Einschränkungssatzung der Stadt Münster). 
 
• Wettbewerbsgebiete: 
o Fläche Parkpalette „Georgskommende“:        
ƒ Städtebauliche Lösung für eine Hochbauentwicklung zwischen Grünzug Aa / Am 
Stadtgraben / Straße Georgskommende, die u.a. ein öffentlich nutzbares Parkraum-
angebot integriert.  
ƒ Erschließung Universitätsgelände im Norden muss erhalten bleiben. 
ƒ Die Verlegung der zwei Haltestellen ist grundsätzlich bei Schaffung eines adäquaten 
Ersatzes denkbar (Haltestellen dienen ausschließlich dem Schülerverkehr). 
o Westlicher Seitenraum „Am Stadtgraben“: 
ƒ Anbindung für den Kfz-Verkehr ausschließ lich über die Straße „Am Stadtgraben“ 
o Östlicher Seitenraum „Am Stadtgraben“: 
ƒ Wegfall der Parkplatzzufahrt im Süden (Aegidiistraße) im Falle einer Neubebauung. 
o Neue Promenadenquerung: 
ƒ Anforderungen sind in einem Detailplan von September 2004 festgelegt (s. Anlage 2.6). 
Dazu zählen insbesondere die Verbesser ung der Radwegeführung und die Errichtung 
einer Linksabbiegerspur auf der Straße „Am Stadtgarten“ in Fahrtrichtung „Weseler 
Straße“. 
ƒ Neu anzulegende Gehwege müssen eine Mindestbreite von 2,00 m  aufweisen. 
 
 
Wohnen 
 
Auf allen verfügbaren Flächenpotenzialen des dargestellten Quartiers zwischen „Aegidiitor“ und 
„Georgskommende“ kommt aus städtischer Sicht eine planerische Entwicklung auch für Zwecke des 
Wohnens in Betracht. Im Einzelnen sind folgende Aspekte zu beachten: 
 
• kreativer Umgang mit den nachhaltigen Auswirkungen des demographischen Wandels; 
o Berücksichtigung der sich verändernden Wohn-, Arbeits- und Lebensformen sowie 
Nutzungsbedürfnisse; 
 
• Schaffung von zukunftsfähigen und nachhaltigen Wohnqualitäten; 
 
• Ermöglichung von „urbanem Wohnen“ für unterschiedliche Ziel- und Einkommensgruppen. 
 
Angesichts zunehmender Engpässe beim preiswer ten und barrierefreien Wohnen sollten auch 
Aspekte zur Absicherung der sozialen Wohnungsversorgung aufgegriffen werden.  
 
 
Anmerkung: Die Straße Am Stadtgraben gehört zu den am stärksten frequentierten Verkehrsflächen 
in Münsters Innenstadt. Insoweit kann eine Realisierung von Wohnungen nur bei Berücksichtigung 
schallschützender Grundrisse bzw. passiver Lärmschutzmaßnahmen befürwortet werden.

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 13 
 
 
Tiefbau 
 
• Es gilt ein Bauverbot für den Bereich des bestehenden unterirdische Regenklärbeckens an den 
„Westerholtschen Wiesen“ (zw. der Bebauung „Am Stadtgraben 42-50“ und der Aa); 
 
• erwünscht ist ein Anschluss des von Norden komm enden Regenwasserkanals in der Straße „Am  
Stadtgraben“ an das o.g. Regenklärbecken (Überquerung der Aa mittels Düker); 
 
 
Grünflächen und Umweltschutz  
 
Folgende Aspekte sind zu beachten: 
• Für ökologische Verbesserungsmaßnahmen entlang der Aa - etwa Böschungsabflachungen  / 
Herausnahme der Betonsohle / Verbesserung der Gewässerqualität im Rahmen der EU-
Wasserrahmenrichtlinie - sind Flächen vorzu halten. Dies betrifft im Wettbewerbsgebiet 
insbesondere die Überplanung des Parkplatzes / Parkpalette „Georgskommende“ (Abstand der 
Bebauung mindestens 20 m bis zur oberen Bösc hungskante) und die gegenüberliegende Seite 
der Aa (vorhandener Spielplatz). 
 
• Immissionsbelastung der Straße „Am Stadtgraben“: 
o Es ist darauf zu achten, dass eine geschlossene Riegelbebauung im Bereich der 
Frischluftschneise (Westerholtsche Wiese / Aa ) vermieden wird, um eine gute Durchlüftung 
zu gewährleisten und eine Erhöhung der Luftschadstoffbelastung zu vermeiden. 
o (siehe Anmerkung zu „Wohnen“) 
 
• Bedeutung der Promenade, Rahmenvorgaben im Falle einer Promenadenverlegung zw. 
„Aegidiistraße“ und „Kruse Baimken“: 
o Die Promenade verlief im Bereich „Am Stadtgraben“ bis ca. 1960 geradlinig. Die 
Rückverlegung der Promenade und damit einhergehende Beseitigung von Bäumen ist nur zu 
rechtfertigen, wenn es gelingt den Promenadenquerschnitt in Gänze wieder herzustellen 
(siehe Anlage).  
o Zudem ist im Falle einer „Begradigung“ der Promenade zu beachten:  
Verlegung der Parkplatzzufahrt (ggf. künftiges Baugrundstück), Sortierung der Freiflächen der 
Gaststätte „Kruse Baimken“, Berücksichtigung des neu angelegten Schulgartens des 
Paulinums, Erhaltung der Grünfläche zwischen Aa und dem Bereich Parkpalette (20m 
Abstand vom Böschungsrand bis zur Neubebauung). 
 
• Rahmenvorgaben im Bereich des Aaverlaufs und Aaseitenwegs: 
o Sicherung der nördlich von dem Grundstück „Am Stadtgraben 44“ gelegenen öffentlichen 
Grünfläche als Zugang zu den „Westerholtschen Wiesen“ und als Verbindung bestehender 
übergeordneter Grünflächen 
o Freihaltung des Korridors beidseitig der Aa zur Durchlüftung und Fr ischluftversorgung des 
Stadtkerns aus Südwesten und Nutzung der so entstehenden Freiflächen zur Versorgung der 
Altstadt mit Spielflächen und Wegeverbindungen (vgl. diesbezüglich Entwurf des 
Bebauungsplans Nr. 333 aus dem Jahr 1998) 
o Schaffung einer Wegeverbindung zwischen dem Spielplatz südlich der Aa und dem Parkplatz 
nördlich der Aa (Bau einer Brücke und Anhebung des bestehenden nördlichen Aaseitenwegs 
auf das höhere Geländeniveau des derzeitigen Parkplatzes) (Anregung) 
o Beachtung wichtiger überörtlicher Wegebe ziehungen, insbesondere vom Parkplatz mit 
derzeitiger Parkpalette über die o.g. neue Brücke in Richtung Al tstadt sowie aus der Altstadt 
über die „Westerholtschen Wiesen“ und die Promenade zum Aasee (Einrichtung einer 
Querungshilfe an der Straße „Am Stadtgraben“. (Anregung) 
o Erforderliche Änderungen des Gehölzbestandes im Zuge einer Verlegung des Aauferweges 
sind grundsätzlich möglich. 
 
• Es gibt drei Altlastenstandorte und ein Standort mit schädlicher Bodenveränderung: 
o Altlastenstandort 2196 und Standort mit schädlicher Bodenveränderung 10002 (Bereich der 
bestehenden Tankstelle): Handlungsbedarf ergibt sich bei Aufgabe der Tankstelle; 
o Altlastenstandort 3411 (Bereich des heutigen Spielplatzes): kein Handlungsbedarf, ehem. 
Tischlerei und Möbelwerkstatt;

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 14 
 
o Altlastenstandort 3432 (Bereich der heutigen Parkpalette): kein Handlungsbedarf, ehem. 
Holzverarbeitung, Handwerk und Wäscherei. 
 
 
 
• Erhaltenswerter Baumbestand: 
o Insgesamt acht Bäume sind unbedingt erhaltens wert. Diese befinden sich in erster Linie im 
südwestlichen Teil des Betrachtungsraumes (siehe Anlage). 
 
 
Versorgungsleitungen  
 
Folgende Anlagen befinden sich im Betrachtungs- und Wettbewerbsraum: 
 
• Versorgungsleitungen für Strom,  Gas, Wasser und Fernwärme; 
 
• Beleuchtungsanlagen, Telekommunikationsle itungen und Lichtwellenleiter (s. Anlagen). 
 
Folgende Restriktionen sind zu beachten: 
 
• Die vorhandenen Leitungstrassen müssen unbedingt frei von Anlagen und Gebäuden bleiben.  
 
• Es dürfen keine neuen Bäume auf den vorhandenen Versorgungstrassen gepflanzt werden und 
bei neuen Baumstandorten muss ein Baumachsab stand von 2,50 m zu den Versorgungstrassen 
eingehalten werden. 
 
• Es bestehen Überlegungen, die vorhandene Fernwärmeleitung in nördlicher Richtung entlang der 
Straße „Am Stadtgraben“ weiter zu verlegen. 
 
• Nach Auskunft der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH sind im Plangebiet eine Vielzahl 
von Telekommunikationslinien verlegt. 
 
4. Beurteilungskriterien 
  
 Die Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf: 
 
• Städtebauliche und architekt onische Qualität der Planung 
• Programmerfüllung (Bearbeitung der Teilgebiete, Wettbewerbsleistungen) 
• Berücksichtigung der Rahmenvorgaben (sie he Stellungnahmen der beteiligten Ämter).

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 15 
 
 1934 
 
Teil 3   Anlagen 
 
 
Anlage 1: Verfassererklärung 
 
Anlage 2: Plansätze / Unterlagen (CD) 
 
2.1 Lageplan mit Darstellung Betrachtungsraum und Wettbewerbsgebiet 1- 4  
 
2.2 Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte   
 
2.3 ALK  
 
2.4 Stadtgeschichtlicher Exkurs 
 
2.5 Luftbild und Fotos Bestand 
 
2.6 Verlegung Promenade / verbesserte Verkehrsführung 
 
2.7 Baumbestand und Bewertung 
 
2.8 Kinderspielplatz zwischen Aa und Mühlenstraße 
 
2.9 Skizze Schulgarten Gymnasium Paulinum mit Beschreibung 
 
2.10 Lage vorhandener Kanalleitungen 
 
2.11 Lage Kanäle mit Höhen (DGK 5) 
 
2.12 Übersichtsplan Leitungstrassen 
 
2.13  Altstadtsatzung

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 16 
 
 
Anlage 1 
Verfassererklärung 
______________________________________________________________________________________ 
 
Kennzahl  
 
Verfasser  
 
Ich versichere / Wir versichern ehrenwörtlich, 
 
1.  alleiniger Urheber der Wettbewerbsarbeit zu sein, 
 
2.  zur Einreichung der Wettbewerbsarbeit entsprechend dem Wortlaut der Auslobung und im Sinne von 
der RAW 2004 berechtigt zu sein, 
 
3. dass bei keinem Verfasser der Wettbewer bsarbeit Teilnahmehindernisse im Sinne der RAW 2004 
vorliegen, 
 
4. eine Arbeitsgemeinschaft zu sein, bei der jedes Mitglied teilnahmeberechtigt ist, 
 
5. das Recht zur Nutzung und Änderung der Wettb ewerbsarbeit zum Zwecke der weiteren Bearbeitung 
zu haben und der Ausloberin die die Änderungsbefugn is einschließenden Nutzungsrechte übertragen 
zu können, 
 
6. im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin mich / uns zu verpflichten, ausschließlich Planungs-
leistungen nach HOAI zu übernehmen, sowie in der Lage zu sein, diese Planungsleistungen gemäß 
Auslobung in persönlicher Verantwortung zu erbringen. 
 
 
 Name und Berufsbezeichnung des Verfassers / der Verfasser: 
 
 
 Adresse und Telefonnummer: 
 
 
 Kammernummer und Unterschrift: 
 
 
 Bankverbindung des Verfassers: 
 
 
 
 Mitwirkende 
 
 Angestellte Mitarbeiter und Studierende: 
 (Teilnahmeberechtigung nicht erforderlich) 
 
 
 
 
 
 Fachberater: 
(Personen, die überwiegend und ständig auf ihrem Spezialgebiet tätig sind und keine Leistungen nach HOAI §§ 
15, 37, 40, 42, 45, 47, 49 + 50 erbringen)

Städtebaulicher Wettbewerb                                                                     
  
 
Am Stadtgraben 17 
 
 
Anlage 3:  
Anfahrtskizze Kolloquium                                       (Ort noch nicht festgelegt) 
_______________________________________________________________________________________

Beratungsverlauf (2)

08.02.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Aegidiistraße
  • Am Stadtgraben 2
  • Am Dill 1
  • Georgskommende
  • Mühlenstraße 2
  • Weseler Straße
  • Promenade
  • Bispinghof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0821/2010
Typ
Vorlagen
Datum
21.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37