V/0821/2010
Städtebaulicher Wettbewerb "Am Stadtgraben" - Auslobung
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V-0821-2010-Anlage-1
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Anlage 1 zur Vorlage 0393/2009 Anlage 1 zur Vorlage 0001/2010 Anlage 1 zur Vorlage 0821/2010
Beschlussvorlage
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V/0821/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Städtebaulicher Wettbewerb "Am Stadtgraben" - Auslobung Beratungsfolge 08.02.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.02.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Städtebauliche Wettbewerb „Am Stadtgraben“ wird auf Grundlage des Auslobungstextes aus- gelobt (Anlage 2). II. Finanzierung/Mittelbereitstellung Mit Zustimmung zur Vorlage 0001/2010 wurden 50.000,-- € in den städtischen Haushalt 2010 ein- gestellt (Produktgruppe 0901 / Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung). Es liegt zwischenzeitlich ein Zuwendungsbescheid des Landes vor. Dadurch ist eine 50 %- Anteilfinanzierung der o.g. Wettbewerbskosten aus Landes- und Bundesmitteln gesichert. Zusätzlich zu den bei der Stadt Münster verbleibenden Aufwendungen in Höhe 25.000,-- € werden 10.000,-- € aus dem städtischen Haushalt 2011 bereit gestellt, um die Preisgelder der anspruchs- vollen Planungsaufgabe anzupassen. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 16 Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 2011 10.000,-- € HH-Ansatz gesamt 33.865.210 Euro III. Kosten/Folgekosten In den von der Stadt Münster zu tragenden Wettbewerbskosten (insgesamt 35.000,-- €) sind 12.000,-- € für eine Weiterbeauftragung des/der Preisträger enthalten. Durch die Auslobung des Wettbewerbs entstehen keine weiteren Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0821/2010 Auskunft erteilt: Frau Philipp Ruf: 492 61 21 E-Mail: Philipp@stadt-muenster.de Datum: 24.01.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0821/2010 Begründung: I.) Mit der Vorlage 0393/2009 wurden die Bezirk svertretung-Mtte und der Ausschuss für Stadt- planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) über das Wettbewerbsgebiet und das beabsichtigte Verfahren zum Städtebaulichen Wettbewerb „Am Stadtgraben“ im Grundsatz informiert. Die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Durchführung des Verfah- rens einschließlich Beauftragung des Wett bewerbsmanagements durch das Planungsbüro Schopmeyer erfolgte mit Zustimmung zur Vorlage 0001/2010. Die gekennzeichneten Wettbewerbs-Teilbereiche des Betrachtungsraums zwischen Ge- orgskommende und Aegidiitor (Anlage 1) definieren ein Areal, das an der Grenze zur Altstadt aus Sicht der Verwaltung einer städtebaulichen Ordnung bedarf. Ferner sind in dem Bereich in den nächsten Jahren bauliche Veränderungen zu erwarten, die sich durch Hochbaumaßnah- men oder Freiflächengestaltung auf das Stadtbild auswirken werden. Der beigefügte Auslo- bungstext (Anlage 2) stellt Rahmenbedingungen für die Erarbeitung städtebaulicher Lösungen dar, die den Bearbeitern die Bedeutung dieses wichtigen Stadtraums in der Innenstadt Müns- ter nahe bringen. Die Anzahl der Teilnehmer am Wettbewerb bleibt entsprechend o.g. Vorlagen auf 25 Büros beschränkt. Die Teilnehmer rekrutieren sich gut zur Hälfte aus qualifizierten Architekturbüros aus der Stadt Münster und der Region. Die anderen Teilnehmer werden per Losentscheid nach entsprechender Bewerbung ausgewählt. Das Wettbewerbsverfahren soll nach Zustim- mung der politischen Gremien zum Auslobungstext und Akquise der Jurymitglieder im Februar 2011 gestartet und im Mai 2011 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse werden der BV-Mitte und dem ASSVW vorgestellt. II.) Das Wettbewerbsgebiet liegt in bedeutsamer Lage der Innenstadt und steht vor künftigen stadtbildprägenden Entwicklungen. Von den Wettbewerbsteilnehmern wird eine qualitätvolle städtebauliche Auseinandersetzung mit der anspruchsvollen Aufgabe erwartet, die durch kon- zeptionelle Architekturlösungen zu belegen ist. Die Gesamtkosten für diese anspruchsvolle Wettbewerbsaufgabe belaufen sich auf 60.000,-- € inkl. der Aufwendungen für die Wettbe- werbsvorbereitung und –durchführung sowie eine Weiterbeauftragung nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses. Die Bezirksregierung Münster hat der Stadt im August 2010 einen Zuwendungsbescheid über Landes- und Bundesmittel für Projekte zum „Aktiven Zentrum Innenstadt“ zugestellt. Hierin enthalten ist u.a. eine Anteilfinanzierung in Höhe 25.000,-- € für den „Städtebaulichen Wett- bewerb Am Stadtgraben“; der städtische Haushalt kann somit entsprechend entlastet werden. III.) Die Gesamtkosten für den Wettbewerb beinhalten bereits die nach den Regeln für die Auslo- bung von Wettbewerben (RAW 2004) erforderliche Beauftragung eines Preisträgers mit einer weiteren Aufgabe in Höhe 12.000,-- €, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde lie- gende Aufgabe realisiert wird. Über Art und Umfang der weiteren Beauftragung entscheidet der Auslober im Sinne erforderlicher Qualitätssicherung. i.V. gez. Hartwig Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 der Vorlage: Betrachtungsraum / Wettbewerbsgebiete Anlage 2 der Vorlage: Auslobungstext - 3 - V/0821/2010
V-0821-2010-Anlage-2
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Anlage 2 zur Vorlage 0821/2010 Städtebaulicher Wettbewerb RAW 2004 Am Stadtgraben Auslobungsunterlagen Schopmeyer Architekten BDA Münster Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 2 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Wettbewerbsbedingungen 3 1. Ausloberin 3 2. Wettbewerbsart 3 3. Wettbewerbsaufgabe 3 4. Wettbewerbsteilnehmer 3 5. Preisgericht 5 6. Wettbewerbsunterlagen 6 7. Wettbewerbsleistungen 7 8. Preise + Vergütung 7 9. Termine 8 10. Eigentum + Urheberrecht 8 11. Weitere Bearbeitung 9 Teil 2 Rahmenbedingungen 10 1. Anlass und Ziel des Wettbewerbes 10 2. Städtebauliche Situation 10 3. Planungshinweise 11 4. Beurteilungskriterien 14 Teil 3 Anlagen 15 Verfassererklärung 16 Anfahrtskizze 17 Plansätze / Unterlagen (CD) Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 3 Teil 1 Allgemeine Wettbewerbsbedingungen 1. Ausloberin Ausloberin des Wettbewerbs ist die Stadt Münster -vertreten durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung- Albersloherweg 33 48155 Münster 2. Wettbewerbsart Es handelt sich um einen begrenzten städtebaulichen Wettbewerb. Das Verfahren ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RAW 2004 zugrunde. Der Übereinstimmungsvermerk der Architektenkammer NW wurde beantragt. Alle am Verfahren Beteiligten erklären, dass sie Kenntnis vom Auslobungstext haben und diesen ak- zeptieren. 3. Wettbewerbsaufgabe Für einen Betrachtungsraum, der entlang der Stra ße 'Am Stadtgraben' im Westen der Altstadt gelegenen ist, soll ein städtebauliches Gesamtkonzept erstellt werden. Insbesondere sind für die vier eingebetteten Wettbewerbsgebiete künftige Entwicklungsmöglichkeit aufzuzeigen. Es handelt sich dabei um folgende Teilbereiche: 1. Bereich 'Georgskommende' (4.760 m²) 2. Bereich 'Tankstelle' (2.420 m²) 3. Bereich Parkplatz Aegidiitor (920 m²) 4. Bereich 'Übergang Promen ade - Aegidiitor' (2.300 m²) 4. Wettbewerbsteilnehmer Die nachfolgend aufgeführten 25 teilnehmenden Büros wurden von der Ausloberin gesetzt ( 14) bzw. aus einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgelost (11). Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 4 Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 5 Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. Architekturbüro N.N. 5. Preisgericht 5.1 Preisrichter/in (Preisrichter 1) N.N. (Preisrichter 2) N.N. (Preisrichter 3) N.N. (Preisrichter 4) N.N. (Preisrichter 5) N.N. Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 6 (Preisrichter 6) N.N. (Preisrichter 7) N.N. (Preisrichter 8) N.N. (Preisrichter 9) N.N. (Preisrichter 10) N.N. 5.2 Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht) Stadt Münster Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung N.N. Stadt Münster Bauordnungsamt N.N. Stadt Münster Amt für Grünflächen und Umweltschutz N.N. Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement N.N. 5.3 Wettbewerbsbetreuung Schopmeyer Architekten BDA Münster 6. Wettbewerbsunterlagen Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus diesem Auslobungstext und weiteren Anlagen. Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 7 7. Wettbewerbsleistungen 7.1 Rahmenplan Betrachtungsraum M 1:2000 7.2 Lageplan Ausschnitte Wettbewerbsgebiete 1 - 4 M 1:1000 7.3 Vertiefung Wettbewerbsgebiete 1-3 M 1:500 (G rundriss Erdgeschoss einschl. Erschließung / jeweils ein Gebäudeschnitt mit Darstellung der Dachneigung / schematische Ansichten als Straßenabwicklung / Angaben zu Bruttogeschossflächen). 7.4 Massenmodell M 1:500 (Die Einsatzplatten für das Umgebungsmodell werden beim Kolloquium übergeben.) 7.5 Erläuterungsbericht (max. 1 Se ite DIN A 4, getrennt von den Plänen) 7.6. Ergänzende Angaben: Alle Planungsleistungen und Präsentationen müssen durch eine Nummer anonym gekenn- zeichnet sein. Die Tarnzahl besteht aus 6 arabischen Ziffern (Höhe max. 1 cm, Breite max. 6 cm) am rechten, oberen Blattrand. Die Zeichnungen sind als Strichzeichnungen einzureichen (1 Satz Präsentationspläne - gerollt-, 1 Satz Prüfpläne -gefaltet-). Die Pläne sind zu norden. Die Unterlagen sind zusätzlich als pdf- bzw. jpg-Dateien auf einer CD-ROM zur Verfügung zu stellen. Ebenso sind die Zeichnungen als dwg- bzw. dxf-Dateien zur Vorprüfung als CD- ROM einzureichen. Jeder Teilnehmer darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen. Den Wettbewerbsunterlagen ist ein Verzeichnis der eingereichten Unterlagen beizufügen. Gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit ist in einem verschlossenen, undurchsichtigen Um- schlag (DIN C6) die ausgefüllte Verfassererkläru ng (Anlage 2) einzureichen. Außen darf der Umschlag nur die Kennzahl ausweisen. Mit der Erklärung versichert der Wettbewerbs- teilnehmer ehrenwörtlich durch seine Untersch rift, dass er der geistig e Urheber der einge- reichten Arbeit ist. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen. 8. Preise und Vergütung 8.1 Die Gesamtpreissumme beträgt 20.000,00 € inkl. Mehrwertsteuer 8.2 Es werden folgende Preise ausgelobt: 1. Preis 8.000,00 € 2. Preis 6.000,00 € 3. Preis 4.000,00 € Anerkennungen 2 x 1.000,00 € Summe: 20.000,00 € 8.3 Es bleibt dem Preisgericht vorbehalt en, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen. 8.4 Die Preise werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Vorlage einer Rechnung an die Preisträger ausgezahlt. Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 8 9. Termine 9.1 Ausgabe des Auslobungstextes mit Anlagen am 16.02.2011 9.2 Rückfragen Schriftliche Rückfragen können bis zum 23.02.2011 an das Architekturbüro Schopmeyer, Am Dill 1 in 48163 Münster (Fax: 0251-246651 / eMail: schopmeyer.architekten@t-online.de) gerichtet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Kolloquium. 9.3 Kolloquium Die Ausloberin wird ein Kolloquium mit den Te ilnehmern und den Preisrichtern veranstalten. Es findet statt am 02.03.2011, 10:00 Uhr, im ______________________ in Münster. Das Protokoll zum Kolloquium wird allen Teiln ehmern zugestellt und somit Bestandteil der Auslobung. 9.4 Abgabe Abgabetermin für die Planunterlagen bzw. die unter Pkt. 7 geforderten Nachweise und Er- läuterungen ist der 04.04.2011 (es gilt das Datum des Tagesstempels). • Bei der Beförderung durch die Post oder andere Beförderungsunternehmen (Adressat- und Absenderangabe: Büro Schopmeyer) kann der Nachweis der termingerechten Ein- lieferung gefordert werden. Falls ein Verfasser, dessen Arbeit prämiert werden soll, die- sen Nachweis nicht erbringen kann, wird er von der Prämierung ausgeschlossen. • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, di e Arbeiten in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr im Architekturbüro Schopmeyer, Am Dill 1 in 48163 Münster, abzugeben. • Das Modell kann bis zum 15.04.11 - unter Beachtung der o. a. Zeiten bzw. Modalitäten - nachgereicht werden. 9.5 Preisgerichtssitzung Das Preisgericht wird voraussichtlich in der 20. KW 2011 zusammentreten. 9.6 Bekanntgabe des Ergebnisses und Ausstellung der Arbeiten Allen Wettbewerbsteilnehmern, den Mitglieder n des Preisgerichts und dem Wettbewerbs- ausschuss der AKNW wird das Wettbewerbsergebnis durch Zusendung des Preisgerichts- protokolles bekannt gegeben. Alle Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt. Ort der Ausstellung, Zeitpunkt der Eröffnung und Dauer werden den Wettbewerbsteilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben. 9.7 9.8 Terminübersicht Ausgabe Auslobungstext / CD 16.02.2011 Rückfragen bis 23.02.2011 Kolloquium 02.03.2011 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 04.04.2011 Abgabe der Modelle 15.04.2011 Preisgerichtssitzung 20. KW 2011 10. Eigentum und Urheberrecht Die mit Preisen oder Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz gegen Nachbau und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe, bleiben den Teilnehmern erhalten. Die Teil nehmer erklären Ihr Einverständnis zur Erstver- öffentlichung bzw. Erstellung einer Dokumentation durch die Ausloberin. Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 9 11. Weitere Bearbeitung Die Ausloberin wird im Falle der Durchführung des Bauvorhabens einem Preisträger weitere Leistungen übertragen (z.B. Städtebaulicher Gestalt ungsplan für einen Bereich des Betrachtungs- raums im Zusammenhang mit geplanter Hochbebauung – abhängig vom Ergebnis dieses Wettbe- werbs). Die Hinzuziehung von Sonderfachleuten, insbesondere von Landschaftsarchitekten, wird empfohlen. Im Falle der Auftragserteilung wird die Preissum me vom Vorentwurfshonorar abgezogen, wenn die Wettbewerbsarbeit ohne wesentliche Änderungen der Ausführung zugrunde gelegt werden kann. Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 10 Teil 2 Rahmenbedingungen 1. Anlass und Ziel des Wettbewerbes Unter anderem ausgelöst durch die Bauabsichten eines privaten Anrainers möchte die Stadt Münster den ebenso heterogen bebauten wie städtebaulich bede utsamen Bereich entlang der Straße 'Am Stadtgraben' zwischen der Georgskommende und dem Aegidiitor auf seine städtebaulichen und stadtgestalteri-schen Potenziale untersuchen lassen. Im Rahmen des ausgelobten städtebaulichen Wettbewerbs sollen vier Teilgebiete innerhalb des aus- gewiesenen Betrachtungsraumes planerisch bearbeitet werden: 1. Bereich 'Georgskommende' (4.760 m²) 2. Bereich 'Tankstelle' (2.420 m²) 3. Bereich 'Parkplatz am Aegidiitor' (920 m²) 4. Bereich 'Übergang Promen ade - Aegidiitor' (2.300 m²) Die Ausloberin wünscht sich neben städtebaulichen Lösungen für die Bereiche 1-4 zusätzlich eine vertiefende Untersuchung im Hinblick auf maßst äbliche Hochbauentwicklungen für die Bereiche 1-3 und geeignete Nutzungen zwischen emittierender Ha uptverkehrsachse und landschaftsgärtnerischer Prägung (Promenade und Grünraum entlang der Aa mit Westerholtscher Wiese). 2. Städtebauliche Situation Der Straßenzug 'Am Stadtgraben' verbindet den Hindenb urgplatz im Norden mit dem Aegidiitor und dem Promenadenring am Aasee im Süden. Als Teilstück der B 54 (B 219) stellt die Straße ein bedeutsames Bindeglied für die Nord-Süd-Querung der Stadt dar. Der Verlauf der Straße ist das Ergebnis der Nachkriegs-Stadtplanung, er verfügt nicht über die histori- schen Wurzeln, die an anderer Stelle oft prägend für eine Neuordnung waren. Die Westseite des Straßenzuges wird im Wesent lichen bestimmt von großen Solitärbauten: Am Hin- denburgplatz befinden sich die Bauten des Landgeric hts, an die sich das Gymnasium Paulinum an- schließt. Im Bereich zwischen der querenden Aa und der Promenade - direkt an der 'Westerholtschen Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 11 Wiese' - wurden eine Tankstelle und weitere Gebäude errichtet, die einer Neuplanung weichen sollen (Wettbewerbsgebiet 2). Die Ostseite der Straße weist in ihrem nördlichen Bereich bis zur Georgskommende eine heterogene Gebäudestruktur aus Wohn- und Geschäftshäusern, eine aufgelassenes Produktionsgebäude und Sonderbauten auf. Es schließt sich der derzeit mit einer temporären Parkpalette bebaute Wettbe- werbsgebiet 1 an; er reicht bis an das Ufer der Aa. Zwischen der Mühlenstraße und dem Aegidiitor folgt eine Reihe traufständiger niedrigerer Bauten, die vorwiegend der Wohnnutzung, untergeordnet auch Büroräumen dienen. Den Abschluss zum Aegidiitor bildet der als öffentlicher Parkplatz genutzte Wettbewerbsgebiet 3. Im Süden wird das Plangebiet begrenzt durc h den Übergang der Promenade am Aegidiitor (Wettbewerbsgebiet 4). Nur für das Tankstellen-Grundstück liegt ein re chtsverbindlicher Bebauungsplan (Nr. 80) aus dem Jahr 1965 vor. Neben der Festsetzung einer öffe ntlichen Grünfläche im Bereich Westerholtsche Wiesen ist seinerzeit die Bebauung auf dem Tankstellengrundstück bestandsorientiert planungsrechtlich nachvollzogen worden. Die überbaubaren Flächen ermöglichen zurzei t keine dem Ort adäquate Neubebauung bzw. Neuordnung im Zusammenhang mit den angrenzenden Grünflächen. Unabhängig von der planungsrecht lichen Überarbeitung müssen alle Bauvorhaben im Wettbewerbs- gebiet konform mit der „Altstadtsatzung Münster 2004“ entwickelt werden. Diese dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und dem Schutz des Orts- und Straßenbildes in der Altstadt. Es wird angestrebt, im Zusammenhang mit einer städtebaulichen Neuordnung im Wettbewerbsgebiet den derzeit versetzten Übergang der Promenade im Bereich des Aegidiitores zu begradigen. Im Übrigen sind die aus fachspezifischer Sicht dargestellten Planungshinweise der Wettbe- werbsplanung zugrunde zu legen. 3. Planungshinweise Denkmalschutz Im Rahmen des Wettbewerbs ist das Bau- un d Bodendenkmal „Stadtbefestigung“ in besonderer Weise zu berücksichtigen. Im Einzelnen zählen dazu folgende historische Orte (vgl. auch Anlage 2.4 - Stadtgeschichtlicher Exkurs und Anlage 2.13 - Altstadtsatzung: §§ 7, 8, 13): • Baumbestandene Promenade • Stadtmauer • Neuwerk (Rondell, von 1530 / Sicherung des Eintri tts der Aa ins Stadtgebiet) in der Fernwirkung • „Westerholtsche Wiesen“ (als Überleitung in das Begleitgrün des Verlaufes der Aa in Richtung Altstadt) Zur historischen Entwicklung in den ausgewählte n Wettbewerbsgebieten und im übergeordneten Betrachtungsraum ist festzustellen: • Die heutige Wegeführung im Bereich der Promena de östlich der Kreuzung mit der Straße „Am Stadtgraben“ ist nicht historisch begründet. • Der heutige Verlauf der Straße „Am Stadtgraben “ zwischen Aabrücke und der Kreuzung mit der Promenade ist ohne jeden historischen Bezug in den Nachkriegsjahren angelegt worden. • Für die einzelnen Grundstücke „Am Stadtgraben 42-50“ ist größ tenteils keine historische Bebauung zu konstatieren; eine geschlossene Straßenrandbebauung z.B. hat keinen historischen Bezug. • Der Bereich südlich „Georgskommende“ und östlich „Am Stadtgraben“ ist Teil der ehemaligen „Immunität Bispinghof“, die als Bodendenkmal eingetragen ist. Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 12 • Künftige Bodeneingriffe im Bereich der Boden denkmäler „Stadtbefestigung“ und „Immunität Bispinghof“ (siehe Anlage 2.4) sind erlaubnispflichtig und bedürfen der archäologischen Begleitung/Untersuchung. Verkehr • Allgemein: o Begrenzung sämtlicher künftiger Grundstücks zufahrten auf ein erforderliches Mindest- Maß. o Errichtung der Grundstückszu- und ausfahrten an der Bundesstraße ausschließlich als „rechts-rein, rechts-raus“-Fahrbeziehungen. o Zusammenfassung von Grundstückszufahrten von angrenzenden Gebäuden ist zu favo- risieren. o Für Neubauten dürfen nur notwendige Stellplätze errichtet werden, soweit sie am Standort gemeldeten Betriebsfahrzeugen, Besuchern der Anlage und Wohnungen dienen (Einschränkungssatzung der Stadt Münster). • Wettbewerbsgebiete: o Fläche Parkpalette „Georgskommende“: Städtebauliche Lösung für eine Hochbauentwicklung zwischen Grünzug Aa / Am Stadtgraben / Straße Georgskommende, die u.a. ein öffentlich nutzbares Parkraum- angebot integriert. Erschließung Universitätsgelände im Norden muss erhalten bleiben. Die Verlegung der zwei Haltestellen ist grundsätzlich bei Schaffung eines adäquaten Ersatzes denkbar (Haltestellen dienen ausschließlich dem Schülerverkehr). o Westlicher Seitenraum „Am Stadtgraben“: Anbindung für den Kfz-Verkehr ausschließ lich über die Straße „Am Stadtgraben“ o Östlicher Seitenraum „Am Stadtgraben“: Wegfall der Parkplatzzufahrt im Süden (Aegidiistraße) im Falle einer Neubebauung. o Neue Promenadenquerung: Anforderungen sind in einem Detailplan von September 2004 festgelegt (s. Anlage 2.6). Dazu zählen insbesondere die Verbesser ung der Radwegeführung und die Errichtung einer Linksabbiegerspur auf der Straße „Am Stadtgarten“ in Fahrtrichtung „Weseler Straße“. Neu anzulegende Gehwege müssen eine Mindestbreite von 2,00 m aufweisen. Wohnen Auf allen verfügbaren Flächenpotenzialen des dargestellten Quartiers zwischen „Aegidiitor“ und „Georgskommende“ kommt aus städtischer Sicht eine planerische Entwicklung auch für Zwecke des Wohnens in Betracht. Im Einzelnen sind folgende Aspekte zu beachten: • kreativer Umgang mit den nachhaltigen Auswirkungen des demographischen Wandels; o Berücksichtigung der sich verändernden Wohn-, Arbeits- und Lebensformen sowie Nutzungsbedürfnisse; • Schaffung von zukunftsfähigen und nachhaltigen Wohnqualitäten; • Ermöglichung von „urbanem Wohnen“ für unterschiedliche Ziel- und Einkommensgruppen. Angesichts zunehmender Engpässe beim preiswer ten und barrierefreien Wohnen sollten auch Aspekte zur Absicherung der sozialen Wohnungsversorgung aufgegriffen werden. Anmerkung: Die Straße Am Stadtgraben gehört zu den am stärksten frequentierten Verkehrsflächen in Münsters Innenstadt. Insoweit kann eine Realisierung von Wohnungen nur bei Berücksichtigung schallschützender Grundrisse bzw. passiver Lärmschutzmaßnahmen befürwortet werden. Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 13 Tiefbau • Es gilt ein Bauverbot für den Bereich des bestehenden unterirdische Regenklärbeckens an den „Westerholtschen Wiesen“ (zw. der Bebauung „Am Stadtgraben 42-50“ und der Aa); • erwünscht ist ein Anschluss des von Norden komm enden Regenwasserkanals in der Straße „Am Stadtgraben“ an das o.g. Regenklärbecken (Überquerung der Aa mittels Düker); Grünflächen und Umweltschutz Folgende Aspekte sind zu beachten: • Für ökologische Verbesserungsmaßnahmen entlang der Aa - etwa Böschungsabflachungen / Herausnahme der Betonsohle / Verbesserung der Gewässerqualität im Rahmen der EU- Wasserrahmenrichtlinie - sind Flächen vorzu halten. Dies betrifft im Wettbewerbsgebiet insbesondere die Überplanung des Parkplatzes / Parkpalette „Georgskommende“ (Abstand der Bebauung mindestens 20 m bis zur oberen Bösc hungskante) und die gegenüberliegende Seite der Aa (vorhandener Spielplatz). • Immissionsbelastung der Straße „Am Stadtgraben“: o Es ist darauf zu achten, dass eine geschlossene Riegelbebauung im Bereich der Frischluftschneise (Westerholtsche Wiese / Aa ) vermieden wird, um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten und eine Erhöhung der Luftschadstoffbelastung zu vermeiden. o (siehe Anmerkung zu „Wohnen“) • Bedeutung der Promenade, Rahmenvorgaben im Falle einer Promenadenverlegung zw. „Aegidiistraße“ und „Kruse Baimken“: o Die Promenade verlief im Bereich „Am Stadtgraben“ bis ca. 1960 geradlinig. Die Rückverlegung der Promenade und damit einhergehende Beseitigung von Bäumen ist nur zu rechtfertigen, wenn es gelingt den Promenadenquerschnitt in Gänze wieder herzustellen (siehe Anlage). o Zudem ist im Falle einer „Begradigung“ der Promenade zu beachten: Verlegung der Parkplatzzufahrt (ggf. künftiges Baugrundstück), Sortierung der Freiflächen der Gaststätte „Kruse Baimken“, Berücksichtigung des neu angelegten Schulgartens des Paulinums, Erhaltung der Grünfläche zwischen Aa und dem Bereich Parkpalette (20m Abstand vom Böschungsrand bis zur Neubebauung). • Rahmenvorgaben im Bereich des Aaverlaufs und Aaseitenwegs: o Sicherung der nördlich von dem Grundstück „Am Stadtgraben 44“ gelegenen öffentlichen Grünfläche als Zugang zu den „Westerholtschen Wiesen“ und als Verbindung bestehender übergeordneter Grünflächen o Freihaltung des Korridors beidseitig der Aa zur Durchlüftung und Fr ischluftversorgung des Stadtkerns aus Südwesten und Nutzung der so entstehenden Freiflächen zur Versorgung der Altstadt mit Spielflächen und Wegeverbindungen (vgl. diesbezüglich Entwurf des Bebauungsplans Nr. 333 aus dem Jahr 1998) o Schaffung einer Wegeverbindung zwischen dem Spielplatz südlich der Aa und dem Parkplatz nördlich der Aa (Bau einer Brücke und Anhebung des bestehenden nördlichen Aaseitenwegs auf das höhere Geländeniveau des derzeitigen Parkplatzes) (Anregung) o Beachtung wichtiger überörtlicher Wegebe ziehungen, insbesondere vom Parkplatz mit derzeitiger Parkpalette über die o.g. neue Brücke in Richtung Al tstadt sowie aus der Altstadt über die „Westerholtschen Wiesen“ und die Promenade zum Aasee (Einrichtung einer Querungshilfe an der Straße „Am Stadtgraben“. (Anregung) o Erforderliche Änderungen des Gehölzbestandes im Zuge einer Verlegung des Aauferweges sind grundsätzlich möglich. • Es gibt drei Altlastenstandorte und ein Standort mit schädlicher Bodenveränderung: o Altlastenstandort 2196 und Standort mit schädlicher Bodenveränderung 10002 (Bereich der bestehenden Tankstelle): Handlungsbedarf ergibt sich bei Aufgabe der Tankstelle; o Altlastenstandort 3411 (Bereich des heutigen Spielplatzes): kein Handlungsbedarf, ehem. Tischlerei und Möbelwerkstatt; Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 14 o Altlastenstandort 3432 (Bereich der heutigen Parkpalette): kein Handlungsbedarf, ehem. Holzverarbeitung, Handwerk und Wäscherei. • Erhaltenswerter Baumbestand: o Insgesamt acht Bäume sind unbedingt erhaltens wert. Diese befinden sich in erster Linie im südwestlichen Teil des Betrachtungsraumes (siehe Anlage). Versorgungsleitungen Folgende Anlagen befinden sich im Betrachtungs- und Wettbewerbsraum: • Versorgungsleitungen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme; • Beleuchtungsanlagen, Telekommunikationsle itungen und Lichtwellenleiter (s. Anlagen). Folgende Restriktionen sind zu beachten: • Die vorhandenen Leitungstrassen müssen unbedingt frei von Anlagen und Gebäuden bleiben. • Es dürfen keine neuen Bäume auf den vorhandenen Versorgungstrassen gepflanzt werden und bei neuen Baumstandorten muss ein Baumachsab stand von 2,50 m zu den Versorgungstrassen eingehalten werden. • Es bestehen Überlegungen, die vorhandene Fernwärmeleitung in nördlicher Richtung entlang der Straße „Am Stadtgraben“ weiter zu verlegen. • Nach Auskunft der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH sind im Plangebiet eine Vielzahl von Telekommunikationslinien verlegt. 4. Beurteilungskriterien Die Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf: • Städtebauliche und architekt onische Qualität der Planung • Programmerfüllung (Bearbeitung der Teilgebiete, Wettbewerbsleistungen) • Berücksichtigung der Rahmenvorgaben (sie he Stellungnahmen der beteiligten Ämter). Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 15 1934 Teil 3 Anlagen Anlage 1: Verfassererklärung Anlage 2: Plansätze / Unterlagen (CD) 2.1 Lageplan mit Darstellung Betrachtungsraum und Wettbewerbsgebiet 1- 4 2.2 Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte 2.3 ALK 2.4 Stadtgeschichtlicher Exkurs 2.5 Luftbild und Fotos Bestand 2.6 Verlegung Promenade / verbesserte Verkehrsführung 2.7 Baumbestand und Bewertung 2.8 Kinderspielplatz zwischen Aa und Mühlenstraße 2.9 Skizze Schulgarten Gymnasium Paulinum mit Beschreibung 2.10 Lage vorhandener Kanalleitungen 2.11 Lage Kanäle mit Höhen (DGK 5) 2.12 Übersichtsplan Leitungstrassen 2.13 Altstadtsatzung Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 16 Anlage 1 Verfassererklärung ______________________________________________________________________________________ Kennzahl Verfasser Ich versichere / Wir versichern ehrenwörtlich, 1. alleiniger Urheber der Wettbewerbsarbeit zu sein, 2. zur Einreichung der Wettbewerbsarbeit entsprechend dem Wortlaut der Auslobung und im Sinne von der RAW 2004 berechtigt zu sein, 3. dass bei keinem Verfasser der Wettbewer bsarbeit Teilnahmehindernisse im Sinne der RAW 2004 vorliegen, 4. eine Arbeitsgemeinschaft zu sein, bei der jedes Mitglied teilnahmeberechtigt ist, 5. das Recht zur Nutzung und Änderung der Wettb ewerbsarbeit zum Zwecke der weiteren Bearbeitung zu haben und der Ausloberin die die Änderungsbefugn is einschließenden Nutzungsrechte übertragen zu können, 6. im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin mich / uns zu verpflichten, ausschließlich Planungs- leistungen nach HOAI zu übernehmen, sowie in der Lage zu sein, diese Planungsleistungen gemäß Auslobung in persönlicher Verantwortung zu erbringen. Name und Berufsbezeichnung des Verfassers / der Verfasser: Adresse und Telefonnummer: Kammernummer und Unterschrift: Bankverbindung des Verfassers: Mitwirkende Angestellte Mitarbeiter und Studierende: (Teilnahmeberechtigung nicht erforderlich) Fachberater: (Personen, die überwiegend und ständig auf ihrem Spezialgebiet tätig sind und keine Leistungen nach HOAI §§ 15, 37, 40, 42, 45, 47, 49 + 50 erbringen) Städtebaulicher Wettbewerb Am Stadtgraben 17 Anlage 3: Anfahrtskizze Kolloquium (Ort noch nicht festgelegt) _______________________________________________________________________________________
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (8)
- Aegidiistraße
- Am Stadtgraben 2
- Am Dill 1
- Georgskommende
- Mühlenstraße 2
- Weseler Straße
- Promenade
- Bispinghof
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0821/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37