2653/2020
Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes Innenstadt
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 27.08.2020 2653/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 01.09.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.11.2020 Umsetzung des Planungsbeschlusses 0473/2020: Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes Innenstadt Entsprechend des am 28.04.2020 gefassten Beschlusses 0473/2020 soll der Verkehrsraum der Hah- nenstraße/Aachener Straße zwischen Pfeilstraße und Schmalbeinstraße in Fahrtrichtung stadtaus- wärts radverkehrsfreundlich umgestaltet werden. Gemäß der geänderten Beschlussvorlage (nach AN/0512/2020 von CDU/Grüne) sollen die verkehrstechnisch einfach umzusetzenden Bereiche direkt umgesetzt werden. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt (vergleiche dazu Anlage 1): a) Reduzierung der Kfz-Fahrspuren von zwei auf eine zugunsten eines 2,50 m breiten Radfahrstrei- fens zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße. b) Einrichtung eines 2,00 m breiten Schutzstreifens zwischen Moltkestraße und Eisenbahnring bei dualer Führung (baulicher Radweg bleibt als Option erhalten). c) Einrichtung vorgezogener Aufstellflächen. d) Entfall des Kurzzeitparkens auf dem nördlichen Seitenstreifen zugunsten von Ladezonen und Fahrradparken zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße. e) Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und Brabanter Straße. f) Verlegung des Taxistandes vor dem Hahnentor um ca. 80 m auf die Schrägparkplätze vor Hah- nenstraße 18 zugunsten einer Schleuse für Radfahrende. g) Optimierung der Fußgängerquerung über die Hahnenstraße hinter der Einmündung Pfeilstraße. h) Bevorrechtigung des parallel der Hahnenstraße stadtauswärts auf dem baulichen Radweg fah- renden Radverkehrs gegenüber dem in die Pfeilstraße einbiegenden Kfz-Verkehr. i) Streckenbezogene Anordnung von Tempo-30 stadtauswärts zwischen Pfeilstraße und Brabanter Straße. 2 Erläuterungen: a) Reduzierung der Kfz-Fahrspuren von zwei auf eine zugunsten eines 2,50 m breiten Rad- fahrstreifens zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße Kurzfristig umzusetzen ist ein Radfahrstreifen stadtauswärts zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße über eine Distanz von 225 m. Dazu sind die zwei Kfz-Fahrspuren zwischen der Fußgängerquerung hinter der Brabanter Straße und Aachener Straße Hausnummer 18 auf ei- ne Spur zu verflechten. Auf Höhe Aachener Straße Hausnummer 66 soll der Radfahrstreifen in die Nebenanlage zurückgeführt werden, damit für die beiden kombinierten Geradeaus- /Abbiegefahrstreifen in die nördliche und südliche Moltkestraße die Leistungsfähigkeit auf- rechterhalten bleibt. An der Ecke Aachener Straße/Brüsseler Straße muss die erweiterte Fuß- gängeraufstellfläche reduziert werden, um Platz für den durchgängigen Radfahrstreifen zu schaffen. b) Einrichtung eines 2,00 m breiten Schutzstreifens zwischen Moltkestraße und Eisen- bahnring bei dualer Führung (baulicher Radweg bleibt als Option erhalten) In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt war der Wunsch geäußert worden, auch den Bereich zwischen Moltkestraße und Eisenbahnring mit Radverkehrsinfrastruktur auf der Fahr- bahn auszustatten. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Benutzungspflicht auf diesem Ab- schnitt aufzuheben und Radfahrende wahlweise auf einem 2,00 m breiten Schutzstreifen zu führen, der vorerst hinter dem Eisenbahnring auf Höhe Aachener Straße Hausnummer 86 in den baulichen Radweg mündet. Aufgrund der im Bestand überbreiten rechten Kfz-Fahrspur ist keine Spurreduzierung der durchgehenden Fahrspuren notwendig. Wegen eines ungünstig in der Fahrlinie des Radverkehrs liegenden Baumbeetes vor Aachener Straße Hausnummer 70 gibt es hier eine kurze Lücke in der fahrbahnseitigen Führung für Radfahrende. Auch deshalb soll die Wahlfreiheit bestehen, weiterhin auf dem baulichen Radweg zu fahren. Darüber hin- aus bereitet die Verwaltung derzeit eine Beschlussvorlage vor, die eine starke Verkürzung der Rechtsabbiegefahrspur zwischen Schmalbeinstraße und Innerer Kanalstraße vorsieht, sodass die Radverkehrsanlage in einem nächsten Schritt auf der Fahrbahn fortgeführt werden kann. c) Einrichtung vorgezogener Aufstellflächen Im Verlauf der Aachener Straße sollen vorgezogene Rad-Aufstellflächen - vor der Einmündung Brabanter Straße, - vor der Einmündung Brüsseler Straße und - vor der Einmündung Moltkestraße eingerichtet werden. Außerdem sollen vorgezogene Rad-Aufstellflächen - in der Einmündung der Brabanter Straße in die Aachener Straße, - in der Einmündung der Brüsseler Straße in die Aachener Straße, - in der Einmündung der südlichen Moltkestraße in die Aachener Straße sowie - in der Einmündung der nördlichen Moltkestraße in die Aachener Straße eingerichtet werden. Dazu sind Anpassungen der Ampelschaltungen an den drei betroffenen Knotenpunkten nötig. d) Entfall des Kurzzeitparkens auf dem nördlichen Seitenstreifen zugunsten von Ladezo- nen und Fahrradparken zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße 3 Auf der Aachener Straße sollen zwischen Brabanter Straße und Eisenbahnring auf der Nord- seite ca. 28 Kurzzeitparkplätze entfallen. Der Einnahmenverlust beträgt ca. 15.500 Euro pro Jahr. Stattdessen sollen die Flächen zugunsten von zeitlich beschränkten Ladezonen (8.00 – 19.00 Uhr) mit anschließender Bewohnerparkregelung (19.00 – 8.00 Uhr) und Flächen für Fahrradparken genutzt werden. Es entstehen dadurch 54 neue Fahrradabstellplätze und 6 neue Ladezonen. e) Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und Brabanter Straße Damit auf der Hahnenstraße stadtauswärts auf der Fahrbahn ankommende Radfahrende hin- ter den Ringen nicht wieder auf den baulichen Radweg zurückfahren müssen, soll die Rad- wegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und Brabanter Straße aufgehoben werden. Ein Radfahrstreifen kann in diesem Abschnitt nicht ohne vorherige Verkehrsuntersuchung ein- gerichtet werden, da zu befürchten ist, dass der Stauraum für Kfz nicht ausreicht und sich Verkehr bis in die Ringe und auf die Gleise der Stadtbahn zurückstaut. Nach durchgeführter Verkehrsuntersuchung mit positivem Ergebnis kann in einem nächsten Schritt ein Radfahr- streifen nachgerüstet werden. f) Verlegung des Taxistandes vor dem Hahnentor um ca. 80 Meter auf die Schrägparkplät- ze vor Hahnenstraße 18 zugunsten einer Schleuse für Radfahrende Die Schrägparkplätze vor Hahnenstraße Hausnummer 16-18 bieten im Bestand Platz für elf Kfz. Mit einer Neuordnung von schräg in längs verbleibt Platz für acht. Vier dieser acht Stell- plätze sollen zu einem Taxistand umfunktioniert werden. Der bestehende Taxistand am Ru- dolfplatz soll in eine Radschleuse umgewandelt werden, um Radfahrenden die Möglichkeit zu bieten, sicher und komfortabel auf die Fahrbahn zu wechseln. g) Optimierung der Fußgängerquerung über die Hahnenstraße westlich der Einmündung Pfeilstraße Aufgrund der hohen Frequenz querender zu Fuß Gehender soll die Furt an der Querung über die Hahnenstraße verbreitert werden. Dazu soll auch die Aufstellfläche baulich erweitert wer- den. Eine Anpassung der Ampelschaltung ist notwendig. h) Bevorrechtigung des parallel zur Hahnenstraße stadtauswärts auf dem baulichen Rad- weg fahrenden Radverkehrs gegenüber dem in die Pfeilstraße einbiegenden Kfz- Verkehr Schon heute hat der Längsverkehr in der Nebenanlage der Hahnenstraße Vorrang vor dem in die Pfeilstraße einbiegendem Kfz-Verkehr. Zur Verdeutlichung dieser Regelung soll der Rad- weg bis über die Pfeilstraße hinweg an die geplante Radschleuse anknüpfend verlängert wer- den. i) Streckenbezogene Anordnung von Tempo-30 stadtauswärts zwischen Pfeilstraße und Brabanter Straße Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des sich ohne eigene Radverkehrsanlage auf der Fahr- bahn bewegenden Radverkehrs soll zwischen Pfeilstraße und Brabanter Straße streckenbe- zogen Tempo-30 angeordnet werden. Dazu ist eine Anpassung der Ampelschaltung an den vier betroffenen Knotenpunkten notwendig. Gez. Blome Anlagen 1. Taxistand Hahnenstraße vorgezogen 2. Aachener Straße vorgezogen (1) 3. Aachener Straße vorgezogen (2) 4. Aachener Straße vorgezogen (3)
Anlage 5 - Sachstand nach Ortstermin 01.09.2020
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1 ANLAGE 5 - Erweiterung der Mitteilung nach Ortstermin Am 01.09.2020 wurde dem Verkehrsausschuss die Mitteilung 2653/2020 „Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße“ vorgelegt, der diese zur Kenntnis nahm. Auf diese Mitteilung hin formulierte der ADFC eine Stellungnahme, in der unter anderem die duale Führung des Radverkehrs (zurück auf den baulichen Radweg in der Nebenanlage sowie im Mischverkehr auf der Fahrbahn) kritisiert wurde (siehe Abbildung 1). In einem Ortstermin am 06.10.2020, bei dem Herr Bezirksbürgermeister Hupke, Vertreter von #RingFrei und des ADFC Köln sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung aus den Bereichen Bürgeramt Innenstadt, Straßenverkehrsbehörde, Amt für Verkehrsmanagement, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen anwesend waren, wurde die Mitteilungsvariante erläutert und mögliche alternative Führungsformen für den Radverkehr diskutiert. Ergebnis des Ortstermins war eine Einigung auf die unten abgebildete Planvariante (siehe Abbildung 2). Im Zuge des Ortstermins wurden weitere Aspekte der Stellungnahme des ADFC besprochen und – soweit fachlich begründet und verkehrstechnisch und verkehrsrechtlich realisierbar – als Optimierungen berücksichtigt. Als Optimierungen der Planung berücksichtigt wurden: - Die Querschnittsbreiten der Fahrspuren im Bereich zwischen Moltkestraße und Eisenbahnring werden angepasst (siehe Abbildung 3 und Abbildung 4). - Der Beginn des Radfahrstreifens westlich der Brabanter Straße wird gemäß Vorschlag des ADFC mit Leitboys in der Sperrfläche gesichert (siehe Abbildung 5 und Abbildung 6). Nicht berücksichtigt wurden: - Eine Tempo-30-Regelung wird auf der Aachener Straße dort nicht umgesetzt, wo sich KVB und Kfz-Verkehr denselben Straßenkörper teilen, die KVB also keinen eigenen Gleiskörper hat. - Eine Öffnung der Brüsseler Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung kann in der aktuellen, kurzfristigen Umsetzungsstufe nicht berücksichtigt werden; hierfür müssen neue Signalgeber installiert werden. Die betreffenden Ampelanlagen an der Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße müssen dazu komplett erneuert werden. Nachfolgend eine Synopse der vormaligen (Stand 01.09.2020) und der nach dem Ortstermin geänderten Pläne (Stand 09.11.2020). 2 Abbildung 1: Ursprüngliche Planung aus der Verwaltungsvorlage (Auszug aus Plan 3) Abbildung 2: Beim Ortstermin au sgewählte Planvariante Änderung: Der dünnstämmige Baum auf Höhe Haus-Nr. 70 wird zugunsten eines 2,25 Meter breiten Radfahrstreifens in Verlängerung des ehemaligen Parkstreifens entfernt. Im direkten Umfeld soll eine Ersatzpflanzung umgesetzt werden. Der zweispurige Aufstellbereich für Kfz bleibt erhalten. Der Wechsel zurück in die Nebenanlage soll nicht angeboten werden. 3 Abbildung 3: Ursprüngliche Planung aus der Verwaltungsvorlage (Auszug Plan 4) Abbildung 4: Beim Ortstermin besprochene Optimierung Änderung: Die Querschnittsbreiten der Fahrspuren im Bereich zwischen Moltkestraße und Eisenbahnring werden gemäß Vorschlag des ADFC angepasst. Der Radfahrstreifen soll mindestens 2,25 (bis zu 2,50) Meter breit markiert werden, die beiden Kfz-Fahrspuren 3,00 Meter und 2,75 Meter. 4 Abbildung 5: Ursprüngliche Planung aus der Verwaltungsvorlage (Auszug Plan 2) Abbildung 6: Beim Ortstermin besprochene Optimierung Änderung: Der Beginn des Radfahrstreifens westlich der Brabanter Straße wird gemäß Vorschlag des ADFC mit Leitboys in der Sperrfläche gesichert. 5 Darüber hinaus sollen bei der Umsetzung die in Anlage 1 dargestellten Poller im Bereich des heutigen Taxistandes nicht direkt installiert, sondern zunächst lediglich ein Haltverbot eingerichtet werden. Sollte sich in der anschließenden Beobachtung zeigen, dass die Radschleuse zugeparkt wird, würde die Anlage baulich geschützt werden.
ANLAGE2_Aachener Straße-vorgezogen1
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Bewohner mit Parkausweis: Belg werktags: 19-8h Ladezone werktags 8-19h M PAut PAut M M M M M PAut M M M A M M M M M IND IND INFO werktags 7 - 19h Ladezone auf dem Seitenstreifen werktags 7 - 19h Ladezone auf dem Seitenstreifen Ladezone Ladezone werktags 8 - 18h nur mit Parkschein werktags 9-1 h nur mit Parkschein werktags 9-1 h Ladezone werktags 8 - 18h Ladezone nur mit Parkschein werktags 9-1 h werktags 8 - 18h Ladezone nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h Bewohner mit Parkausweis: Belg werktags: 19-8h Ladezone werktags 8-19h Bewohner mit Parkausweis: Belg werktags: 19-8h Ladezone werktags 8-19h 3.00 3.00 0.50 2.50 0.50 3.42 3.52 2.53 1.40 1.40 45.00 10.00 5.00 1.00 3.56 2.00 1.46 2.00 1.53 1.80 1.25 1.90 1.00 3.00 1.60 1.60 1.00 1.00 1.60 1.60 VD Erker Erkerab 1.OG VD VD Erker Erker VD VD VD VD VD VD Erker VD Fassadenverkleidung XI FD ab I.OG VI SD 6 IV SD A 4 IV SD A 2 VI SD 1-3 V SD A 5 VI FD29 VI FD 27 VI FD25 VI SD 23 V M D A Erker 21 V M D A Erker 19 V M D A 17 V M D A 15 VI SD A 50 V SD A 48 V SD A 46 V SD A 40-44 IV SD A 38 IV SD A 36 IV SD A 34 IV SD A 32 IV SD 30 V SD 28 IV SD513 VII FD IV SD A 11 Erker IV SD9 IV SD A 22 IV SD A 20 IV SD 7 IV SD A 18 IV SD A 16 IV SD A 14 IV SD A 12 1 ab 1.OG VII FD 3 ab 1.OG 8 VI FD V SD A 26 IV SD A 24 1 IV M D A VI FD 10 Aachener Straße Brabanterstraße Händel- straße Hohenzollernring Aachener Straße Hohenzollernring VZ 274-30 VZ 239 VZ 237 VZ 286-30 VZ 274-50 B B B B B B S 5x Anlehnbügel 5x Anlehnbügel 5x Anlehnbügel Gelbe Folienmarkierung und prov. Asphaltrampe; Absperrschranke Lage der Außengastronomie ist -wenn möglich - auf dem baulichen Radweg anzuordnen, um Raum für Fußverkehr zu gewinnen Lage der Außengastronomie ist -wenn möglich - auf dem baulichen Radweg anzuordnen, um Raum für Fußverkehr zu gewinnen Lage der Außengastronomie ist -wenn möglich - auf dem baulichen Radweg anzuordnen, um Raum für Fußverkehr zu gewinnen Lage der Außengastronomie ist -wenn möglich - auf dem baulichen Radweg anzuordnen, um Raum für Fußverkehr zu gewinnen B S B B P-Aut entfernen P-Aut entfernen S Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 1320 mm 297 mm Innenstadt/Neustadt-Süd ANLAGE 2 Weischet/20.08.2020 Jankowski/17.06.2020Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in Radfahrstreifen; Umwandlung Kurzzeitparken in Fahrradparken + Laden/Liefern (Nordseite) 20.08.2020 Herr Harzendorf Herr Dörkes (661/4) Herr Möllers Herr Lemke gez. Herr Weischet 20.08.2020 (661/42) 1/3 Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 661/2 Entfall des Kurzzeitparkens auf der Nordseite (Brabanter Str. bis Moltkestr.) + 19-8h reserviertes BWP BELG 642/1 Änderung der Zwischenzeiten an LSA 1611 Herr Rosa 24.08.2020 Herr Schipper 24.08.2020
ANLAGE3_Aachener Straße-vorgezogen2
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Bewohner mit Parkausweis: Belg werktags: 19-8h Ladezone werktags 8-19h M A Bank Bank M M M M PAut PAut M M M M M M PAut M M M M PAut M IND IND IND INFO werktags 8 - 18h nur mit Parkschein werktags 9-1h Ladezone werktags 8 - 18h Ladezone nur mit Parkschein werktags 9-1 h nur mit Parkschein werktags 9-1 h werktags 8 - 18h Ladezone werktags 8 - 18h Ladezone nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h Ladezone werktags 8 - 18h Ladezone werktags 8 - 18h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-1 h nur mit Parkschein werktags 9-1 h nur mit Parkschein werktags 9-1 h nur mit Parkschein werktags 9-1 h Ladezone Ladezone 38 nur mit Parkschein werktags 9-1 h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-1 h Bewohner mit Parkausweis: Belg werktags: 19-8h Ladezone werktags 8-19h Bewohner mit Parkausweis: Belg werktags: 19-8h Ladezone werktags 8-19h Bewohner mit Parkausweis: Belg werktags: 19-8h Ladezone werktags 8-19h Bewohner mit Parkausweis: Belg werktags: 19-8h Ladezone werktags 8-19h 3.002.00 3.003.00 1.65 0.50 2.50 0.50 3.42 3.52 2.53 5.00 1.00 0.35 2.50 3.85 1.00 5.00 2.53 3.24 1.15 4.66 2.50 0.50 5.00 1.00 1.53 2.50 4.04 2.49 3.35 2.79 3.06 2.50 0.50 3.375.932.983.022.00 1.00 5.00 5.00 1.00 1.00 5.003.00 3.00 3.00 2.71 2.66 1.80 1.20 1.80 1.22 0.86 1.80 1.60 1.60 1.20 1.20 1.60 1.60 1.60 1.00 VD VD VD Erker VD Erker ab 1.OG Erkerab 1.OG ab 1.OG VD VD VD 65 IV M D A65a 67 IV M D A Erker 59 IV M D A 57 V SD 55 IV WD A 53 V SD A 51 IV SD A49 V SD47 45 IV SD A 45 III SD A 43 41 VI WD A VI WD A 37-39 VI WD A 35 IV SD A 33 V WD A 31 VII FD 72 54 VI FD V SD A 70 VII FD 68 VI FD 66 VII FD 64 VII FD 60-62 III FD 58 III FD 56 VI SDA 54 I FD 44a VI FD VI FD29 VI FD 27 VI FD25 VI SD 23 V M D A Erker 21 V M D A Erker 19 V M D A 17 V M D A 15 VI SDA 52 ab 1.OG 46 V SDA VI SD A 50 V SD A 48 V SD A 46 V SD A 40-44 IV SD A 38 IV SD A 36 IV SD A 34 IV SD A 32 IV SD 30 V SD 28 13 VII FD Aachener Straße Moltkestraße Brüsseler Straße Moltkestraße Aachener Straße Brüsseler Straße VZ 286-30 VZ 237 VZ 239 VZ 274-30 Sonderanfertigung VZ "Sie haben die Wahl" Seitenraumvorziehung zurückbauen; Fläche asphaltieren; Schacht tieferlegen 3cm 3cm B B B B B M arkierung halbieren zu S 0.5/0.2 B B B B S 5x Anlehnbügel 5x Anlehnbügel 5x Anlehnbügel B 0.5/0.2 B 0.5/0.2 B 0.5/0.2 B 0.5/0.2 S S S S S S S S S S S Lage der Außengastronomie ist -wenn möglich - auf dem baulichen Radweg anzuordnen, um Raum für Fußverkehr zu gewinnen Lage der Außengastronomie ist -wenn möglich - auf dem baulichen Radweg anzuordnen, um Raum für Fußverkehr zu gewinnen P-Aut entfernen P-Aut entfernen ~ 100 m² Plattenumlage ~ 15 m² Plattenumlage S +-0 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 1135 mm 297 mm Innenstadt/Neustadt-Süd ANLAGE 3 Weischet/20.08.2020 Jankowski/17.06.2020Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in Radfahrstreifen; Umwandlung Kurzzeitparken in Fahrradparken + Laden/Liefern (Nordseite) 2/320.08.2020 (661/42) gez. Herr Weischet 20.08.2020Herr Möllers Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 661/2 Entfall des Kurzzeitparkens auf der Nordseite (Brabanter Str. bis Moltkestr.) + 19-8h reserviertes BWP BELG 642/1 Anderung der Zwischenzeiten an LSA 1613 und 1615 24.08.2020Herr Rosa Herr Schipper 24.08.2020
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PAut M M A Bank Bank M M PAut M M M PAut M M PAut IND INFO nur mit Parkschein werktags 9-1 h nur mit Parkschein werktags 9-1 h Ladezone Ladezone 38 nur mit Parkschein werktags 9-1 h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-1 h nur mit Parkschein werktags 9-1 h nur mit Parkschein werktags 9-23h werktags 8 - 18h Ladezone nur mit Parkschein werktags 9-23h Ladezone nur mit Parkschein werktags 9-1 h 38 Bewohner mit Parkausweis: Belg werktags: 19-8h Ladezone werktags 8-19h Bewohner mit Parkausweis: Belg werktags: 19-8h Ladezone werktags 8-19h Bewohner mit Parkausweis: Belg werktags: 19-8h Ladezone werktags 8-19h 3.002.00 3.003.00 1.65 2.49 3.35 2.79 3.06 2.50 0.50 3.375.932.983.022.00 2.50 2.00 3.00 2.79 4.17 3.16 2.50 2.00 3.00 3.09 4.41 2.32 1.00 5.00 5.00 1.00 1.00 5.003.00 3.00 3.00 2.71 2.66 1.80 1.20 1.80 1.22 0.86 1.80 3.232.00 1.60 1.20 1.20 1.60 1.60 VD VD VD Erker VD VD VD IFD VIII FD IV SD A (Ga) (Ga) (Ga) (Ga) 67-69 VI SD A 65 IV SD A 63 IV SD A 61 65 IV M D A IV M D A 65a 82-84 VI FD 78-80 V FD V FD 67 76 IV M D A Erker 59 IV M D A 57 V SD 55 IV W D A 53 V SD A 51 IV SD A49 V SD47 IV SD A 45 III SD A 43 41 VI W D A VI W D A 37-39 VII FD 72 54 VI FD V SD A 70 VII FD 68 VI FD 66 VII FD 64 VII FD 60-62 Aachener Straße Moltkestraße Moltkestraße Aachener Straße Sonderanfertigung VZ "Sie haben die Wahl" werktags 9 - 1 h B B S 5x Anlehnbügel B 0.5/0.2 B 0.5/0.2 B 0.5/0.2 B 0.5/0.2 S 3/3 S 3/3 S S S S S S S S S S S P-Aut entfernen S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S +-0 S 1/1 +-0 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 950 mm 297 mm Innenstadt/Neustadt-Süd ANLAGE 4 Weischet/20.08.2020 Jankowski/17.06.2020Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in Radfahrstreifen; Umwandlung Kurzzeitparken in Fahrradparken + Laden/Liefern (Nordseite) 20.08.2020 3/3 (661/42) gez. Herr Weischet 20.08.2020 (661/4) Herr Möllers Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 661/2 642/1 Entfall des Kurzzeitparkens vor Aachener Straße 76 + 19-8h reserviertes Bewohnerparken BELG Änderung der Zwischenzeiten an LSA 1615 Herr Rosa 24.08.2020 Herr Schipper 24.08.2020
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2653/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.08.2020
- Erstellt
- 21.08.2020 13:36