Mandari Insight

2653/2020

Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes Innenstadt

Mitteilung Ausschuss 27.08.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.01.2021, TOP 7.2.3

ANLAGE1_Taxistand-Hahnenstraße-vorgezogen

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 - Sachstand nach Ortstermin 01.09.2020

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Ansehen

ANLAGE2_Aachener Straße-vorgezogen1

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Ansehen

ANLAGE3_Aachener Straße-vorgezogen2

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Ansehen

ANLAGE4_Aachener Straße-vorgezogen3

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

8306 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer  27.08.2020 
 2653/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.11.2020 
 
Umsetzung des Planungsbeschlusses 0473/2020: 
Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und 
Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes Innenstadt 
Entsprechend des am 28.04.2020 gefassten Beschlusses 0473/2020 soll der Verkehrsraum der Hah-
nenstraße/Aachener Straße zwischen Pfeilstraße und Schmalbeinstraße in Fahrtrichtung stadtaus-
wärts radverkehrsfreundlich umgestaltet werden. Gemäß der geänderten Beschlussvorlage (nach 
AN/0512/2020 von CDU/Grüne) sollen die verkehrstechnisch einfach umzusetzenden Bereiche direkt 
umgesetzt werden. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt (vergleiche dazu Anlage 1): 
 
a) Reduzierung der Kfz-Fahrspuren von zwei auf eine zugunsten eines 2,50 m breiten Radfahrstrei-
fens zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße. 
 
b) Einrichtung eines 2,00 m breiten Schutzstreifens zwischen Moltkestraße und Eisenbahnring bei 
dualer Führung (baulicher Radweg bleibt als Option erhalten). 
 
c) Einrichtung vorgezogener Aufstellflächen. 
 
d) Entfall des Kurzzeitparkens auf dem nördlichen Seitenstreifen zugunsten von Ladezonen und 
Fahrradparken zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße. 
 
e) Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und Brabanter Straße. 
 
f) Verlegung des Taxistandes vor dem Hahnentor um ca. 80 m auf die Schrägparkplätze vor Hah-
nenstraße 18 zugunsten einer Schleuse für Radfahrende. 
 
g) Optimierung der Fußgängerquerung über die Hahnenstraße hinter der Einmündung Pfeilstraße. 
 
h) Bevorrechtigung des parallel der Hahnenstraße stadtauswärts auf dem baulichen Radweg fah-
renden Radverkehrs gegenüber dem in die Pfeilstraße einbiegenden Kfz-Verkehr. 
 
i) Streckenbezogene Anordnung von Tempo-30 stadtauswärts zwischen Pfeilstraße und Brabanter 
Straße.

2 
 
Erläuterungen: 
a) Reduzierung der Kfz-Fahrspuren von zwei auf eine zugunsten eines 2,50 m breiten Rad-
fahrstreifens zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße 
 
Kurzfristig umzusetzen ist ein Radfahrstreifen stadtauswärts zwischen Brabanter Straße und 
Moltkestraße über eine Distanz von 225 m. Dazu sind die zwei Kfz-Fahrspuren zwischen der 
Fußgängerquerung hinter der Brabanter Straße und Aachener Straße Hausnummer 18 auf ei-
ne Spur zu verflechten. Auf Höhe Aachener Straße Hausnummer 66 soll der Radfahrstreifen 
in die Nebenanlage zurückgeführt werden, damit für die beiden kombinierten Geradeaus-
/Abbiegefahrstreifen in die nördliche und südliche Moltkestraße die Leistungsfähigkeit auf-
rechterhalten bleibt. An der Ecke Aachener Straße/Brüsseler Straße muss die erweiterte Fuß-
gängeraufstellfläche reduziert werden, um Platz für den durchgängigen Radfahrstreifen zu 
schaffen. 
 
b) Einrichtung eines 2,00 m breiten Schutzstreifens zwischen Moltkestraße und Eisen-
bahnring bei dualer Führung (baulicher Radweg bleibt als Option erhalten) 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt war der Wunsch geäußert worden, auch den 
Bereich zwischen Moltkestraße und Eisenbahnring mit Radverkehrsinfrastruktur auf der Fahr-
bahn auszustatten. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Benutzungspflicht auf diesem Ab-
schnitt aufzuheben und Radfahrende wahlweise auf einem 2,00 m breiten Schutzstreifen zu 
führen, der vorerst hinter dem Eisenbahnring auf Höhe Aachener Straße Hausnummer 86 in 
den baulichen Radweg mündet. Aufgrund der im Bestand überbreiten rechten Kfz-Fahrspur ist 
keine Spurreduzierung der durchgehenden Fahrspuren notwendig. Wegen eines ungünstig in 
der Fahrlinie des Radverkehrs liegenden Baumbeetes vor Aachener Straße Hausnummer 70 
gibt es hier eine kurze Lücke in der fahrbahnseitigen Führung für Radfahrende. Auch deshalb 
soll die Wahlfreiheit bestehen, weiterhin auf dem baulichen Radweg zu fahren. Darüber hin-
aus bereitet die Verwaltung derzeit eine Beschlussvorlage vor, die eine starke Verkürzung der 
Rechtsabbiegefahrspur zwischen Schmalbeinstraße und Innerer Kanalstraße vorsieht, sodass 
die Radverkehrsanlage in einem nächsten Schritt auf der Fahrbahn fortgeführt werden kann. 
 
c) Einrichtung vorgezogener Aufstellflächen 
 
Im Verlauf der Aachener Straße sollen vorgezogene Rad-Aufstellflächen 
 
- vor der Einmündung Brabanter Straße, 
 
- vor der Einmündung Brüsseler Straße und 
 
- vor der Einmündung Moltkestraße eingerichtet werden. 
 
 
Außerdem sollen vorgezogene Rad-Aufstellflächen 
 
- in der Einmündung der Brabanter Straße in die Aachener Straße, 
 
- in der Einmündung der Brüsseler Straße in die Aachener Straße, 
 
- in der Einmündung der südlichen Moltkestraße in die Aachener Straße sowie 
 
- in der Einmündung der nördlichen Moltkestraße in die Aachener Straße eingerichtet 
werden. 
 
Dazu sind Anpassungen der Ampelschaltungen an den drei betroffenen Knotenpunkten nötig. 
 
d) Entfall des Kurzzeitparkens auf dem nördlichen Seitenstreifen zugunsten von Ladezo-
nen und Fahrradparken zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße

3 
 
Auf der Aachener Straße sollen zwischen Brabanter Straße und Eisenbahnring auf der Nord-
seite ca. 28 Kurzzeitparkplätze entfallen. Der Einnahmenverlust beträgt ca. 15.500 Euro pro 
Jahr. Stattdessen sollen die Flächen zugunsten von zeitlich beschränkten Ladezonen (8.00 – 
19.00 Uhr) mit anschließender Bewohnerparkregelung (19.00 – 8.00 Uhr) und Flächen für 
Fahrradparken genutzt werden. Es entstehen dadurch 54 neue Fahrradabstellplätze und 6 
neue Ladezonen. 
 
e) Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und Brabanter 
Straße 
 
Damit auf der Hahnenstraße stadtauswärts auf der Fahrbahn ankommende Radfahrende hin-
ter den Ringen nicht wieder auf den baulichen Radweg zurückfahren müssen, soll die Rad-
wegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und Brabanter Straße aufgehoben werden. 
Ein Radfahrstreifen kann in diesem Abschnitt nicht ohne vorherige Verkehrsuntersuchung ein-
gerichtet werden, da zu befürchten ist, dass der Stauraum für Kfz nicht ausreicht und sich 
Verkehr bis in die Ringe und auf die Gleise der Stadtbahn zurückstaut. Nach durchgeführter 
Verkehrsuntersuchung mit positivem Ergebnis kann in einem nächsten Schritt ein Radfahr-
streifen nachgerüstet werden. 
 
f) Verlegung des Taxistandes vor dem Hahnentor um ca. 80 Meter auf die Schrägparkplät-
ze vor Hahnenstraße 18 zugunsten einer Schleuse für Radfahrende 
 
Die Schrägparkplätze vor Hahnenstraße Hausnummer 16-18 bieten im Bestand Platz für elf 
Kfz. Mit einer Neuordnung von schräg in längs verbleibt Platz für acht. Vier dieser acht Stell-
plätze sollen zu einem Taxistand umfunktioniert werden. Der bestehende Taxistand am Ru-
dolfplatz soll in eine Radschleuse umgewandelt werden, um Radfahrenden die Möglichkeit zu 
bieten, sicher und komfortabel auf die Fahrbahn zu wechseln. 
 
g) Optimierung der Fußgängerquerung über die Hahnenstraße westlich der Einmündung 
Pfeilstraße 
 
Aufgrund der hohen Frequenz querender zu Fuß Gehender soll die Furt an der Querung über 
die Hahnenstraße verbreitert werden. Dazu soll auch die Aufstellfläche baulich erweitert wer-
den. Eine Anpassung der Ampelschaltung ist notwendig. 
 
h) Bevorrechtigung des parallel zur Hahnenstraße stadtauswärts auf dem baulichen Rad-
weg fahrenden Radverkehrs gegenüber dem in die Pfeilstraße einbiegenden Kfz-
Verkehr 
 
Schon heute hat der Längsverkehr in der Nebenanlage der Hahnenstraße Vorrang vor dem in 
die Pfeilstraße einbiegendem Kfz-Verkehr. Zur Verdeutlichung dieser Regelung soll der Rad-
weg bis über die Pfeilstraße hinweg an die geplante Radschleuse anknüpfend verlängert wer-
den. 
 
i) Streckenbezogene Anordnung von Tempo-30 stadtauswärts zwischen Pfeilstraße und 
Brabanter Straße 
 
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des sich ohne eigene Radverkehrsanlage auf der Fahr-
bahn bewegenden Radverkehrs soll zwischen Pfeilstraße und Brabanter Straße streckenbe-
zogen Tempo-30 angeordnet werden. Dazu ist eine Anpassung der Ampelschaltung an den 
vier betroffenen Knotenpunkten notwendig. 
Gez. Blome 
 
Anlagen 
1. Taxistand Hahnenstraße vorgezogen 
2. Aachener Straße vorgezogen (1) 
3. Aachener Straße vorgezogen (2) 
4. Aachener Straße vorgezogen (3)

Anlage 5 - Sachstand nach Ortstermin 01.09.2020

3907 Zeichen

1 
 
ANLAGE 5 - Erweiterung der Mitteilung nach Ortstermin 
Am 01.09.2020 wurde dem Verkehrsausschuss die Mitteilung 2653/2020 „Einrichtung eines 
Radfahrstreifens auf der Aachener Straße“ vorgelegt, der diese zur Kenntnis nahm. Auf 
diese Mitteilung hin formulierte der ADFC eine Stellungnahme, in der unter anderem die 
duale Führung des Radverkehrs (zurück auf den baulichen Radweg in der Nebenanlage 
sowie im Mischverkehr auf der Fahrbahn) kritisiert wurde (siehe Abbildung 1).  
In einem Ortstermin am 06.10.2020, bei dem Herr Bezirksbürgermeister Hupke, Vertreter 
von #RingFrei und des ADFC Köln sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung aus 
den Bereichen Bürgeramt Innenstadt, Straßenverkehrsbehörde, Amt für 
Verkehrsmanagement, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen anwesend waren, wurde die Mitteilungsvariante erläutert 
und mögliche alternative Führungsformen für den Radverkehr diskutiert.  
Ergebnis des Ortstermins war eine Einigung auf die unten abgebildete Planvariante (siehe 
Abbildung 2). Im Zuge des Ortstermins wurden weitere Aspekte der Stellungnahme des 
ADFC besprochen und – soweit fachlich begründet und verkehrstechnisch und 
verkehrsrechtlich realisierbar – als Optimierungen berücksichtigt. 
Als Optimierungen der Planung berücksichtigt wurden: 
- Die Querschnittsbreiten der Fahrspuren im Bereich zwischen Moltkestraße und 
Eisenbahnring werden angepasst (siehe Abbildung 3 und Abbildung 4). 
- Der Beginn des Radfahrstreifens westlich der Brabanter Straße wird gemäß Vorschlag 
des ADFC mit Leitboys in der Sperrfläche gesichert (siehe Abbildung 5 und Abbildung 6). 
 
Nicht berücksichtigt wurden: 
- Eine Tempo-30-Regelung wird auf der Aachener Straße dort nicht umgesetzt, wo sich 
KVB und Kfz-Verkehr denselben Straßenkörper teilen, die KVB also keinen eigenen 
Gleiskörper hat. 
- Eine Öffnung der Brüsseler Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung kann in der 
aktuellen, kurzfristigen Umsetzungsstufe nicht berücksichtigt werden; hierfür müssen 
neue Signalgeber installiert werden. Die betreffenden Ampelanlagen an der Aachener 
Straße und Richard-Wagner-Straße müssen dazu komplett erneuert werden. 
 
Nachfolgend eine Synopse der vormaligen (Stand 01.09.2020) und der nach dem Ortstermin 
geänderten Pläne (Stand 09.11.2020).

2 
 
 
 
Abbildung 1: Ursprüngliche Planung aus der Verwaltungsvorlage (Auszug aus Plan 3)  
 
 
Abbildung 2: Beim Ortstermin au sgewählte Planvariante 
 
Änderung: Der dünnstämmige Baum auf Höhe Haus-Nr. 70 wird zugunsten eines 2,25 
Meter breiten Radfahrstreifens in Verlängerung des ehemaligen Parkstreifens entfernt. 
Im direkten Umfeld soll eine Ersatzpflanzung umgesetzt werden. Der zweispurige 
Aufstellbereich für Kfz bleibt erhalten. Der Wechsel zurück in die Nebenanlage soll 
nicht angeboten werden.

3 
 
Abbildung 3: Ursprüngliche Planung aus der Verwaltungsvorlage (Auszug Plan 4) 
 
 
Abbildung 4: Beim Ortstermin besprochene Optimierung  
 
Änderung: Die Querschnittsbreiten der Fahrspuren im Bereich zwischen Moltkestraße 
und Eisenbahnring werden gemäß Vorschlag des ADFC angepasst. Der 
Radfahrstreifen soll mindestens 2,25 (bis zu 2,50) Meter breit markiert werden, die 
beiden Kfz-Fahrspuren 3,00 Meter und 2,75 Meter.

4 
 
 
Abbildung 5: Ursprüngliche Planung aus der Verwaltungsvorlage (Auszug Plan 2) 
 
 
Abbildung 6: Beim Ortstermin besprochene Optimierung 
 
Änderung: Der Beginn des Radfahrstreifens westlich der Brabanter Straße wird gemäß 
Vorschlag des ADFC mit Leitboys in der Sperrfläche gesichert.

5 
 
Darüber hinaus sollen bei der Umsetzung die in Anlage 1 dargestellten Poller im Bereich des 
heutigen Taxistandes nicht direkt installiert, sondern zunächst lediglich ein Haltverbot 
eingerichtet werden. Sollte sich in der anschließenden Beobachtung zeigen, dass die 
Radschleuse zugeparkt wird, würde die Anlage baulich geschützt werden.

ANLAGE2_Aachener Straße-vorgezogen1

3694 Zeichen

Bewohner mit
Parkausweis: Belg
werktags: 19-8h
Ladezone
werktags 8-19h
M
PAut
PAut
M
M
M
M
M
PAut
M
M
M
A
M
M
M
M
M
IND
IND
INFO
werktags
7 - 19h
Ladezone
auf dem Seitenstreifen
werktags
7 - 19h
Ladezone
auf dem Seitenstreifen
Ladezone
Ladezone
werktags
8 - 18h
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
Ladezone
werktags
8 - 18h
Ladezone
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
werktags
8 - 18h
Ladezone
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
Bewohner mit
Parkausweis: Belg
werktags: 19-8h
Ladezone
werktags 8-19h
Bewohner mit
Parkausweis: Belg
werktags: 19-8h
Ladezone
werktags 8-19h
3.00 3.00
0.50
2.50
0.50
3.42
3.52
2.53
1.40
1.40
45.00
10.00
5.00 1.00
3.56
2.00
1.46
2.00
1.53
1.80 1.25 1.90
1.00
3.00
1.60
1.60
1.00
1.00
1.60
1.60
VD
Erker
Erkerab 1.OG
VD
VD
Erker
Erker
VD VD
VD
VD
VD VD
Erker
VD
Fassadenverkleidung
XI FD
ab I.OG
VI SD
6
IV SD A
4
IV SD A
2
VI SD
1-3
V SD A
5
VI FD29
VI FD
27
VI FD25
VI SD
23
V M
D A
Erker
21
V M
D A
Erker 19
V M
D A
17
V M
D A
15
VI SD A
50
V SD A
48
V SD A 46
V SD A
40-44
IV SD A
38
IV SD A
36
IV SD A
34
IV SD A
32
IV SD
30
V SD
28
IV SD513
VII FD
IV SD A
11
Erker
IV SD9
IV SD A
22
IV SD A
20
IV SD
7
IV SD A
18
IV SD A
16
IV SD A
14
IV SD A
12
1
ab 1.OG
VII FD
3
ab 1.OG
8
VI FD
V SD A
26
IV SD A
24
1
IV M
D A
VI FD
10
Aachener Straße
Brabanterstraße
Händel- straße
Hohenzollernring
Aachener Straße
Hohenzollernring
VZ 274-30
VZ 239 VZ 237
VZ 286-30
VZ 274-50
B B
B B
B B
S
5x Anlehnbügel
5x Anlehnbügel
5x Anlehnbügel
Gelbe Folienmarkierung
und prov. Asphaltrampe;
Absperrschranke
Lage der Außengastronomie ist
-wenn möglich - auf dem
baulichen Radweg anzuordnen,
um Raum für Fußverkehr zu gewinnen
Lage der Außengastronomie ist
-wenn möglich - auf dem
baulichen Radweg anzuordnen,
um Raum für Fußverkehr zu gewinnen
Lage der Außengastronomie ist
-wenn möglich - auf dem
baulichen Radweg anzuordnen,
um Raum für Fußverkehr zu gewinnen
Lage der Außengastronomie ist
-wenn möglich - auf dem
baulichen Radweg anzuordnen,
um Raum für Fußverkehr zu gewinnen
B
S
B
B
P-Aut entfernen
P-Aut entfernen
S
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
Planung
1320 mm 297 mm
Innenstadt/Neustadt-Süd  ANLAGE 2 Weischet/20.08.2020
Jankowski/17.06.2020Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße
Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in Radfahrstreifen;
Umwandlung Kurzzeitparken in Fahrradparken + Laden/Liefern (Nordseite)
20.08.2020
Herr Harzendorf Herr Dörkes
(661/4)
Herr Möllers  Herr Lemke
gez. Herr Weischet
20.08.2020
(661/42)
1/3
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
661/2
Entfall des Kurzzeitparkens auf der Nordseite (Brabanter
Str. bis Moltkestr.)  + 19-8h reserviertes BWP BELG
642/1 Änderung der Zwischenzeiten an LSA 1611 Herr Rosa 24.08.2020
Herr Schipper 24.08.2020

ANLAGE3_Aachener Straße-vorgezogen2

4323 Zeichen

Bewohner mit
Parkausweis: Belg
werktags: 19-8h
Ladezone
werktags 8-19h
M
A
Bank
Bank
M
M
M
M
PAut
PAut
M
M
M
M
M
M
PAut
M
M
M
M
PAut
M
IND
IND
IND
INFO
werktags
8 - 18h
nur mit
Parkschein
werktags 9-1h
Ladezone
werktags
8 - 18h
Ladezone
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
werktags
8 - 18h
Ladezone
werktags
8 - 18h
Ladezone
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
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werktags
9-23h
nur mit
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werktags
9-23h
nur mit
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werktags
9-23h
nur mit
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werktags
9-23h
Ladezone
werktags
8 - 18h
Ladezone
werktags
8 - 18h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
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werktags 9-1 h
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
Ladezone
Ladezone
38
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
Bewohner mit
Parkausweis: Belg
werktags: 19-8h
Ladezone
werktags 8-19h
Bewohner mit
Parkausweis: Belg
werktags: 19-8h
Ladezone
werktags 8-19h
Bewohner mit
Parkausweis: Belg
werktags: 19-8h
Ladezone
werktags 8-19h
Bewohner mit
Parkausweis: Belg
werktags: 19-8h
Ladezone
werktags 8-19h
3.002.00
3.003.00
1.65
0.50
2.50
0.50
3.42
3.52
2.53
5.00
1.00
0.35
2.50
3.85
1.00 5.00
2.53
3.24
1.15
4.66
2.50
0.50
5.00 1.00
1.53
2.50
4.04
2.49
3.35
2.79
3.06
2.50
0.50
3.375.932.983.022.00
1.00
5.00
5.00 1.00
1.00 5.003.00
3.00
3.00
2.71
2.66
1.80
1.20
1.80
1.22
0.86
1.80
1.60
1.60
1.20
1.20
1.60
1.60
1.60
1.00
VD
VD
VD
Erker
VD
Erker
ab 1.OG
Erkerab 1.OG ab 1.OG
VD
VD
VD
65
IV
M
D A65a
67
IV M
D A
Erker
59
IV M
D A
57
V SD
55
IV WD
 A
53
V SD A
51
IV SD A49
V SD47
45
IV SD A
45
III SD A
43
41
VI WD
 A
VI WD
 A
37-39
VI WD
 A
35
IV SD A
33
V WD
 A
31
VII FD
72
54
VI FD
V SD A
70
VII FD
68
VI FD
66
VII FD
64
VII FD
60-62
III FD
58
III FD 56
VI SDA
54
I FD
44a VI FD
VI FD29
VI FD
27
VI FD25
VI SD
23
V M
D A
Erker
21
V M
D A
Erker 19
V M
D A
17
V M
D A
15
VI SDA
52
ab 1.OG
46
V SDA
VI SD A
50
V SD A
48
V SD A 46
V SD A
40-44
IV SD A
38
IV SD A
36
IV SD A
34
IV SD A
32
IV SD
30
V SD
28
13
VII FD
Aachener Straße
Moltkestraße
Brüsseler
Straße
Moltkestraße
Aachener Straße
Brüsseler Straße
VZ 286-30
VZ 237
VZ 239
VZ 274-30
Sonderanfertigung
VZ "Sie haben die Wahl"
Seitenraumvorziehung
zurückbauen; Fläche
asphaltieren; Schacht
tieferlegen
3cm
3cm
B
B B
B B
M
arkierung
halbieren zu
S 0.5/0.2
B
B
B
B
S
5x Anlehnbügel
5x Anlehnbügel
5x Anlehnbügel
B 0.5/0.2
B 0.5/0.2
B 0.5/0.2
B 0.5/0.2
S S
S
S
S S
S S
S
S
S
Lage der Außengastronomie ist
-wenn möglich - auf dem
baulichen Radweg anzuordnen,
um Raum für Fußverkehr zu gewinnen
Lage der Außengastronomie ist
-wenn möglich - auf dem
baulichen Radweg anzuordnen,
um Raum für Fußverkehr zu gewinnen
P-Aut entfernen
P-Aut entfernen
~ 100 m² Plattenumlage
~ 15 m² Plattenumlage
S
+-0
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
Planung
1135 mm 297 mm
Innenstadt/Neustadt-Süd   ANLAGE 3 Weischet/20.08.2020
Jankowski/17.06.2020Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße
Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in Radfahrstreifen;
Umwandlung Kurzzeitparken in Fahrradparken + Laden/Liefern (Nordseite)
2/320.08.2020
(661/42)
gez. Herr Weischet
20.08.2020Herr Möllers  Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
661/2
Entfall des Kurzzeitparkens auf der Nordseite (Brabanter
Str. bis Moltkestr.) + 19-8h reserviertes BWP BELG
642/1 Anderung der Zwischenzeiten an LSA 1613 und 1615 24.08.2020Herr Rosa
Herr Schipper 24.08.2020

ANLAGE4_Aachener Straße-vorgezogen3

2960 Zeichen

PAut
M
M
A
Bank
Bank
M
M
PAut
M
M
M
PAut
M
M
PAut
IND
INFO
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
Ladezone
Ladezone
38
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
werktags
8 - 18h
Ladezone
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
Ladezone
nur mit
Parkschein
werktags 9-1 h
38
Bewohner mit
Parkausweis: Belg
werktags: 19-8h
Ladezone
werktags 8-19h
Bewohner mit
Parkausweis: Belg
werktags: 19-8h
Ladezone
werktags 8-19h
Bewohner mit
Parkausweis: Belg
werktags: 19-8h
Ladezone
werktags 8-19h
3.002.00
3.003.00
1.65
2.49
3.35
2.79
3.06
2.50
0.50
3.375.932.983.022.00
2.50 2.00 3.00 2.79 4.17 3.16
2.50 2.00 3.00 3.09
4.41 2.32
1.00
5.00
5.00 1.00
1.00 5.003.00
3.00
3.00
2.71
2.66
1.80
1.20
1.80
1.22
0.86
1.80
3.232.00
1.60
1.20
1.20
1.60
1.60
VD
VD
VD
Erker
VD
VD
VD
IFD
VIII FD
IV SD A
(Ga)
(Ga)
(Ga)
(Ga)
67-69
VI SD A
65
IV SD A
63
IV SD A
61
65
IV M
D A
IV M
D A
65a
82-84
VI FD
78-80
V FD
V FD
67
76
IV M
D A
Erker
59
IV M
D A
57
V SD
55
IV W
D A
53
V SD A
51
IV SD A49
V SD47
IV SD A
45
III SD A
43
41
VI W
D A
VI W
D
A
37-39
VII FD
72
54
VI FD
V SD A
70
VII FD
68
VI FD
66
VII FD
64
VII FD
60-62
Aachener Straße
Moltkestraße
Moltkestraße
Aachener Straße
Sonderanfertigung
VZ "Sie haben die Wahl"
werktags
9 - 1 h
B
B
S
5x Anlehnbügel
B 0.5/0.2
B 0.5/0.2
B 0.5/0.2
B 0.5/0.2
S 3/3
S 3/3
S S
S
S
S S
S S
S
S
S
P-Aut entfernen
S 1/1
S 1/1
S 1/1 S 1/1
S
+-0
S 
1/1
+-0
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
Planung
950 mm 297 mm
Innenstadt/Neustadt-Süd   ANLAGE 4 Weischet/20.08.2020
Jankowski/17.06.2020Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße
Umwandlung der rechten Kfz-Fahrspur in Radfahrstreifen;
Umwandlung Kurzzeitparken in Fahrradparken + Laden/Liefern (Nordseite)
20.08.2020 3/3
(661/42)
gez. Herr Weischet
20.08.2020
(661/4)
Herr Möllers  Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
661/2
642/1
Entfall des Kurzzeitparkens vor Aachener Straße 76 +
19-8h reserviertes Bewohnerparken BELG
Änderung der Zwischenzeiten an LSA 1615 Herr Rosa 24.08.2020
Herr Schipper 24.08.2020

Beratungsverlauf (3)

01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2653/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.08.2020
Erstellt
21.08.2020 13:36