0999/2025
Umsetzung der Gendergerechtigkeit und Verwendung von Gewannbezeichungen bei der Straßenbenennung
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Anfrage
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An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Teresa De Bellis-Olinger An Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.03.2025 AN/0391/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.03.2025 Stand der Umsetzung der Gendergerechtigkeit bei Straßen(um)benennunge Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Ausschussvorsitzende, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 31.03.2025 auf- zunehmen: Die Stadt Köln verfolgt seit Jahren das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch im Stadt- bild herzustellen. Bereits 2017 hat die SPD-Fraktion eine Anpassung der Benennungsrichtlinien einge- fordert. 2022 fasste der Rat dann den Beschluss, dass Frauen bei Straßenneubenennungen vorrangig berücksichtigt werden sollen, bis ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nach Frauen und nach Män- nern benannten Straßen erreicht wird. Die Richtlinie umfasst neben Frauen auch non -binäre Men- schen. Faktisch liegt der Anteil von Straßen, die nach Frauen benannt wurden, aber weiterhin nu r bei rund zehn Prozent, wie der Frauengeschichtsverein ermittelt hat. Aktuell sei ein Großteil der Kölner Straßen nach Männern benannt. Um das Ungleichgewicht in einem absehbaren Zeitraum zu beseitigen, ist es daher zwingend erforderlich, dass bei Neubenennungen in der nächsten Zeit überwiegend Frauen be- rücksichtigt werden. Nur so kann die strukturelle Schieflage im Stadtbild korrigiert werden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass selbst in Neubaugebieten mit mehreren neuen Straßen dieses Ziel oftmals nicht umgesetzt wird: Jüngstes Beispiel ist das Neubaugebiet Leidenhausener Straße in Köln - Eil. Trotz der Vorschläge der SPD-Fraktion in der zuständigen BV, dort zwei Straßen nach bedeutenden Frauen – Sigrid Volkmann, der ersten evangelischen Pfarrerin in Porz, und Orna Porat, einer internati- onal renommierten Schauspielerin mit Wurzeln in Porz – zu benennen, schlägt die Verwaltung erneut ausschließlich Gewann- und Flurnamen vor. - 2 - Die SPD-Fraktion stellt daher folgende Fragen: 1. Wie weit ist die Verwaltung aktuell mit der Umsetzung ihres Ziels der paritätischen Straßenbenen- nung? Bitte mit Angaben, wie sich der Anteil von Frauen und nicht-binären Personen im Verhältnis zum Anteil von Männern und zu dem von Gewann - und Flurnamen in den letzten 5 Jahren im Stadtgebiet und in den einzelnen Stadtbezirken entwickelt hat. 2. Wie plant die Stadt konkret, das Ziel der Gendergerechtigkeit bei Straßenbenennungen umzuset- zen, wenn in Neubaugebieten wie aktuell im Bereich Leidenhausener Straße wei terhin keine Frauen berücksichtigt werden? 3. Warum werden Vorschläge aus der Zivilgesellschaft (z. B. vom Kölner Frauengeschichtsverein) und der Politik – wie im Fall von Sigrid Volkmann, Orna Porat oder Tina Turner – regelmäßig von der Verwaltung nicht übernommen? 4. Welche Kriterien wendet die Verwaltung aktuell bei der Abwägung zwischen historischen Gewann- und Flurnamen und der Notwendigkeit, die Unterrepräsentanz von Frauen im Stadtbild zu beseiti- gen, konkret an? 5. Welche verbindlichen Maßnahmen und Priorisie rungen wird die Stadt in Zukunft ergreifen, um sicherzustellen, dass Frauen bei Neubenennungen tatsächlich überwiegend berücksichtigt wer- den? Mit freundlichen Grüßen Gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 22.004.2025 0999/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 26.05.2025 Umsetzung der Gendergerechtigkeit und Verwendung von Gewannbezeichungen bei der Straßenbenennung Mit der Anfrage AN/0391/2025 erkundigt sich die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln unter TOP 1.5 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 31.03.2025 nach dem Stand der Umsetzung der Gendergerechtigkeit bei Straßen(um)benennungen. Die An- frage liegt als Anlage bei. Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Umsetzung der Gendergerechtigkeit und Verwen- dung von Gewannbezeichungen bei der Straßenbenennung In ihrer Sitzung vom 15.06.2023 hat der Rat der Stadt Köln die Ergänzung der Richtlinie des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen (nachfolgend RL genannt) hinsichtlich der Benennung nach Frauen beschlossen (Vorlagen-Nummer 1203/2023). Im Punkt 3.4 wurde ergänzend festgehalten, dass „zur Förderung der Gendergerechtigkeit Stra- ßen bevorzugt nach Frauen zu benennen sind, bis Geschlechterparität erreicht ist“. Als Be- gründung heißt es in der Vorlage: „Da in der 100-jährigen Benennungspraxis überwiegend Männer mit einer Straßenbenennung geehrt wurden und das Verhältnis von Straßen mit Män- ner- und Frauennamen nicht mittelfristig komplett korrigiert werden kann, soll auf Genderge- rechtigkeit besonderes Augenmerk gelegt werden. Der Anteil der nach Frauen benannten Ver- kehrsanlagen soll deutlich erhöht werden. Durch Ergänzung der Benennungsrichtlinien um den Punkt 3.4 wird diese Leitlinie nun festgeschrieben.“ Eine Liste aller Benennungen nach diesem Beschluss liegt als Anlage bei. Von 17 Benennun- gen erfolgten 29,41 % nach Frauen, 11,76 % nach Männern und 58,82 % anderweitig. Bezo- gen auf die Benennungen ausschließlich nach Personen liegt die Quote der Frauennamen bei 71,43 %. Die Benennung nach Jürgen Schumann erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch des Geschäftsführers des Bauspielplatzes und alleinigem Anlieger dieses Weges. Bei der Umbe- nennung der Mohrenstraße war das Ziel, den Bezug zum historischen Namenshintergrund zu erhalten. Beide Benennungen wurden aufgrund besonderer Sachlage im Einvernehmen mit den Bezirksvertretungen vorgeschlagen. Die anderen Benennungen sind Einbeziehungen in bestehende Straßen, bilden ein Cluster zu den umliegenden Straßennamen oder sind Gewannbezeichnungen. Der Handreichung des Deutschen Städtetages zur Straßenbenennung von 2021 kann man entnehmen, dass (Zitat) „in vielen Städten darauf Wert gelegt wird, dass historisches Namens- gut weiter beibehalten wird. So wird fast überall historischen Flur- oder Gewannbezeichnun- gen oder anderen überlieferten Geländebezeichnungen, die durch städtebauliche Entwicklun- gen wegfallen, Priorität in der Benennung eingeräumt.“ Auch in Köln gibt es die Bemühungen, 2 Gewannbezeichnungen als Teil der Erinnerungskultur zu erhalten. Seitens der Verwaltung werden Namen nach Personen vorgeschlagen, wenn sie einen örtli- chen Bezug aufweisen. Stellungnahme der Verwaltung zur Benennung nach Frauen im Neubaugebiet Leidenhause- ner Straße in Köln-Eil Die SPD-Fraktion stellte zu der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 30.01.2025 den Än- derungsantrag AN/0097/2025, mit dem Vorschlag, die Planstraße 1 inklusive der Platzfläche in Sigrid-Volkmann-Straße und die Planstraße 2 inklusive der Platzfläche in Orna-Porat- Straße zu benennen und jeweils ein Legendenschild anzubringen. Der Änderungsantrag wurde durch die Bezirksvertretung Porz mehrheitlich abgelehnt. Für die Benennung nach Personen sieht die RL vor, dass nur Personen für eine Straßenbe- nennung in Frage kommen, deren Geschichtsbild abgeklärt ist (Punkt 3.2.4). Das Gutachten zu Sigrid Volkmann ist in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch nicht vor. Die Verwaltung konnte diesen Vorschlag daher nicht einbringen. Die Verwaltung setzt die RL konsequent um, wenn die Voraussetzungen für die Benennung nach Frauen vorliegen. Hierzu müssen die vorgeschlagenen Namen geprüft sein und einen örtlichen Bezug aufweisen. Abschließend zuständig bleibt jedoch die zuständige Bezirksver- tretung. Lehnt diese die Benennung nach einer Frau ab, kann die Entscheidung von der Ver- waltung nicht beanstandet werden. Gez. Wolfgramm Anlagen: Anlage 1: Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Anlage 2: Liste aller Straßenbenennungen nach 16.06.2023
Straßenbenennungen nach dem 16.06.2023
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Benennungen nach dem 16.06.2023 Benennung nach einer Frau Benennung nach einem Mann Straßennamen BV Beschlussdatum Benennungshintergrund Am Zollhof BV 2 21.08.2023 Bezieht sich auf die Bezeichnung "Zollhof", die vom Investor für das Bauprojekt gewählt wurde. Anke-Fuchs-Platz BV 2 21.08.2023 Bienenstockweg BV 7 01.02.2024 Clusterbildung zu umliegenden Straßennamen Am Georgshof BV 6 01.02.2024 Bezug zum Georgshof, einem alten Gutshof in unmittelbarer Nähe. Jürgen- Schumann-Weg BV 7 31.08.2023 Für die Zufahrt zum Bauspielplatz Senkelsgraben abgehend der Gernotstraße. Vom Betreiber des Bauspielplatzes angefordert. Zollstocker Schulgässchen BV 2 22.01.2024 Bezug zur angrenzenden Schule. Els- Vordemberge- Straße BV 2 11.03.2024 Mertener Straße BV 2 11.03.2024 Einbeziehung in die bestehende Mertener Straße, da es sich um die Verlegung eines Teilstücks dieser Straße handelt. Von-Ketteler- Straße BV 9 03.06.2024 Einbeziehung in die bestehende Von-Ketteler-Straße, da es sich um eine zusätzliche Erschließungsstraße für geplante Bebauung im Plangebiet „Von- Ketteler-Straße“handelt. Gertrud-Koch- Straße BV 5 20.06.2024 Em Simonsveedel BV 5 20.06.2024 Diese Benennung wurde vom Arbeitstitel des Baugebiets Simonskaul in Köln-Weidenpesch abgeleitet. Margarete- Humbach-Straße BV 5 20.06.2024 Adele-Gerhard- Straße BV 3 17.06.2024 Umbenennung der Lerschstraße Gregorius- Maurus-Straße BV 1 05.09.2024 Umbenennung der Mohrenstraße und Bezug nehmend auf den ehem. Benennungshintergrund. Gregorius Maurus war einer der Anführer der Thebäischen Legion, der mit seinen Gefährten in Köln hingerichtet wurde. Seine Reliquien wurden in der Kirche St. Gereon bestattet. Am Mielenturm BV 7 30.01.2025 Es handelt sich um eine alte Gewannenbezeichnung, die auf oder in der Nähe des jetzigen Baugebietes liegt. An der Pohlstadt BV 7 30.01.2025 Es handelt sich um eine alte Gewannenbezeichnung, die auf oder in der Nähe des jetzigen Baugebietes liegt. Urbacher Buschfeld BV 7 30.01.2025 Es handelt sich um eine alte Gewannenbezeichnung, die auf oder in der Nähe des jetzigen Baugebietes liegt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0999/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.04.2025
- Erstellt
- 03.04.2025 08:33