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0999/2025

Umsetzung der Gendergerechtigkeit und Verwendung von Gewannbezeichungen bei der Straßenbenennung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.04.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 30.06.2025

Anfrage

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Straßenbenennungen nach dem 16.06.2023

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Anfrage

3714 Zeichen

An die Vorsitzende des Ausschusses  
für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Teresa De Bellis-Olinger 
 
An Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.03.2025 
 
AN/0391/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.03.2025 
 
Stand der Umsetzung der Gendergerechtigkeit bei Straßen(um)benennunge 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Ausschussvorsitzende,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 31.03.2025 auf-
zunehmen:  
 
Die Stadt Köln verfolgt seit Jahren das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch im Stadt-
bild herzustellen. Bereits 2017 hat die SPD-Fraktion eine Anpassung der Benennungsrichtlinien einge-
fordert. 2022 fasste der Rat dann den Beschluss, dass Frauen bei Straßenneubenennungen vorrangig 
berücksichtigt werden sollen, bis ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nach Frauen und nach Män-
nern benannten Straßen erreicht wird. Die Richtlinie umfasst neben Frauen auch non -binäre Men-
schen. 
 
Faktisch liegt der Anteil von Straßen, die nach Frauen benannt wurden, aber weiterhin nu r bei rund 
zehn Prozent, wie der Frauengeschichtsverein ermittelt hat. Aktuell sei ein Großteil der Kölner Straßen 
nach Männern benannt. Um das Ungleichgewicht in einem absehbaren Zeitraum zu beseitigen, ist es 
daher zwingend erforderlich, dass bei Neubenennungen in der nächsten Zeit überwiegend Frauen be-
rücksichtigt werden. Nur so kann die strukturelle Schieflage im Stadtbild korrigiert werden. 
 
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass selbst in Neubaugebieten mit mehreren neuen Straßen dieses Ziel 
oftmals nicht umgesetzt wird: Jüngstes Beispiel ist das Neubaugebiet Leidenhausener Straße in Köln -
Eil. Trotz der Vorschläge der SPD-Fraktion in der zuständigen BV, dort zwei Straßen nach bedeutenden 
Frauen – Sigrid Volkmann, der ersten evangelischen Pfarrerin in Porz, und Orna Porat, einer internati-
onal renommierten Schauspielerin mit Wurzeln in Porz – zu benennen, schlägt die Verwaltung erneut 
ausschließlich Gewann- und Flurnamen vor.

- 2 - 
 
Die SPD-Fraktion stellt daher folgende Fragen: 
 
1. Wie weit ist die Verwaltung aktuell mit der Umsetzung ihres Ziels der paritätischen Straßenbenen-
nung? Bitte mit Angaben, wie sich der Anteil von Frauen und nicht-binären Personen im Verhältnis 
zum Anteil von Männern und zu dem von Gewann - und Flurnamen in den letzten 5 Jahren im 
Stadtgebiet und in den einzelnen Stadtbezirken entwickelt hat.  
2. Wie plant die Stadt konkret, das Ziel der Gendergerechtigkeit bei Straßenbenennungen umzuset-
zen, wenn in Neubaugebieten wie aktuell im Bereich Leidenhausener Straße wei terhin keine 
Frauen berücksichtigt werden? 
3. Warum werden Vorschläge aus der Zivilgesellschaft (z. B. vom Kölner Frauengeschichtsverein) und 
der Politik – wie im Fall von Sigrid Volkmann, Orna Porat oder Tina Turner  – regelmäßig von der 
Verwaltung nicht übernommen? 
4. Welche Kriterien wendet die Verwaltung aktuell bei der Abwägung zwischen historischen Gewann- 
und Flurnamen und der Notwendigkeit, die Unterrepräsentanz von Frauen im Stadtbild zu beseiti-
gen, konkret an? 
5. Welche verbindlichen Maßnahmen und Priorisie rungen wird die Stadt in Zukunft ergreifen, um 
sicherzustellen, dass Frauen bei Neubenennungen tatsächlich überwiegend berücksichtigt wer-
den? 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. Thomas Breustedt  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4598 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 22.004.2025 
 0999/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 26.05.2025 
 
Umsetzung der Gendergerechtigkeit und Verwendung von Gewannbezeichungen bei 
der Straßenbenennung 
Mit der Anfrage AN/0391/2025 erkundigt sich die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln unter 
TOP 1.5 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 31.03.2025 nach 
dem Stand der Umsetzung der Gendergerechtigkeit bei Straßen(um)benennungen. Die An-
frage liegt als Anlage bei. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Umsetzung der Gendergerechtigkeit und Verwen-
dung von Gewannbezeichungen bei der Straßenbenennung 
 
In ihrer Sitzung vom 15.06.2023 hat der Rat der Stadt Köln die Ergänzung der Richtlinie des 
Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen (nachfolgend RL genannt) 
hinsichtlich der Benennung nach Frauen beschlossen (Vorlagen-Nummer 1203/2023). Im 
Punkt 3.4 wurde ergänzend festgehalten, dass „zur Förderung der Gendergerechtigkeit Stra-
ßen bevorzugt nach Frauen zu benennen sind, bis Geschlechterparität erreicht ist“. Als Be-
gründung heißt es in der Vorlage: „Da in der 100-jährigen Benennungspraxis überwiegend 
Männer mit einer Straßenbenennung geehrt wurden und das Verhältnis von Straßen mit Män-
ner- und Frauennamen nicht mittelfristig komplett korrigiert werden kann, soll auf Genderge-
rechtigkeit besonderes Augenmerk gelegt werden. Der Anteil der nach Frauen benannten Ver-
kehrsanlagen soll deutlich erhöht werden. Durch Ergänzung der Benennungsrichtlinien um 
den Punkt 3.4 wird diese Leitlinie nun festgeschrieben.“ 
 
Eine Liste aller Benennungen nach diesem Beschluss liegt als Anlage bei. Von 17 Benennun-
gen erfolgten 29,41 % nach Frauen, 11,76 % nach Männern und 58,82 % anderweitig. Bezo-
gen auf die Benennungen ausschließlich nach Personen liegt die Quote der Frauennamen bei 
71,43 %. Die Benennung nach Jürgen Schumann erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch des 
Geschäftsführers des Bauspielplatzes und alleinigem Anlieger dieses Weges. Bei der Umbe-
nennung der Mohrenstraße war das Ziel, den Bezug zum historischen Namenshintergrund zu 
erhalten. Beide Benennungen wurden aufgrund besonderer Sachlage im Einvernehmen mit 
den Bezirksvertretungen vorgeschlagen. 
 
Die anderen Benennungen sind Einbeziehungen in bestehende Straßen, bilden ein Cluster zu 
den umliegenden Straßennamen oder sind Gewannbezeichnungen. 
 
Der Handreichung des Deutschen Städtetages zur Straßenbenennung von 2021 kann man 
entnehmen, dass (Zitat) „in vielen Städten darauf Wert gelegt wird, dass historisches Namens-
gut weiter beibehalten wird. So wird fast überall historischen Flur- oder Gewannbezeichnun-
gen oder anderen überlieferten Geländebezeichnungen, die durch städtebauliche Entwicklun-
gen wegfallen, Priorität in der Benennung eingeräumt.“ Auch in Köln gibt es die Bemühungen,

2 
 
Gewannbezeichnungen als Teil der Erinnerungskultur zu erhalten.  
 
Seitens der Verwaltung werden Namen nach Personen vorgeschlagen, wenn sie einen örtli-
chen Bezug aufweisen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Benennung nach Frauen im Neubaugebiet Leidenhause-
ner Straße in Köln-Eil 
 
Die SPD-Fraktion stellte zu der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 30.01.2025 den Än-
derungsantrag AN/0097/2025, mit dem Vorschlag, die Planstraße 1 inklusive der Platzfläche 
in Sigrid-Volkmann-Straße und die Planstraße 2 inklusive der Platzfläche in Orna-Porat-
Straße zu benennen und jeweils ein Legendenschild anzubringen. Der Änderungsantrag 
wurde durch die Bezirksvertretung Porz mehrheitlich abgelehnt. 
 
Für die Benennung nach Personen sieht die RL vor, dass nur Personen für eine Straßenbe-
nennung in Frage kommen, deren Geschichtsbild abgeklärt ist (Punkt 3.2.4).  
 
Das Gutachten zu Sigrid Volkmann ist in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch nicht vor. Die 
Verwaltung konnte diesen Vorschlag daher nicht einbringen. 
 
Die Verwaltung setzt die RL konsequent um, wenn die Voraussetzungen für die Benennung 
nach Frauen vorliegen. Hierzu müssen die vorgeschlagenen Namen geprüft sein und einen 
örtlichen Bezug aufweisen. Abschließend zuständig bleibt jedoch die zuständige Bezirksver-
tretung. Lehnt diese die Benennung nach einer Frau ab, kann die Entscheidung von der Ver-
waltung nicht beanstandet werden. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion im Rat der 
Stadt Köln 
Anlage 2: Liste aller Straßenbenennungen nach 16.06.2023

Straßenbenennungen nach dem 16.06.2023

2151 Zeichen

Benennungen nach dem 16.06.2023 
Benennung nach einer Frau 
Benennung nach einem Mann 
Straßennamen BV Beschlussdatum Benennungshintergrund 
Am Zollhof BV 2 21.08.2023 Bezieht sich auf die Bezeichnung 
"Zollhof", die vom Investor für das 
Bauprojekt gewählt wurde. 
Anke-Fuchs-Platz BV 2 21.08.2023  
Bienenstockweg BV 7 01.02.2024 Clusterbildung zu umliegenden 
Straßennamen 
Am Georgshof BV 6 01.02.2024 Bezug zum Georgshof, einem 
alten Gutshof in unmittelbarer 
Nähe. 
Jürgen-
Schumann-Weg 
BV 7 31.08.2023 Für die Zufahrt zum Bauspielplatz 
Senkelsgraben abgehend der 
Gernotstraße. Vom Betreiber des 
Bauspielplatzes angefordert. 
Zollstocker 
Schulgässchen 
BV 2 22.01.2024 Bezug zur angrenzenden Schule. 
Els-
Vordemberge-
Straße 
BV 2 11.03.2024  
Mertener Straße BV 2 11.03.2024 Einbeziehung in die bestehende 
Mertener Straße, da es sich um 
die Verlegung eines Teilstücks 
dieser Straße handelt. 
Von-Ketteler-
Straße 
BV 9 03.06.2024 Einbeziehung in die bestehende 
Von-Ketteler-Straße, da es sich 
um eine zusätzliche 
Erschließungsstraße für geplante 
Bebauung im Plangebiet „Von-
Ketteler-Straße“handelt. 
Gertrud-Koch-
Straße 
BV 5 20.06.2024  
Em Simonsveedel BV 5 20.06.2024 Diese Benennung wurde vom 
Arbeitstitel des Baugebiets 
Simonskaul in Köln-Weidenpesch 
abgeleitet. 
Margarete-
Humbach-Straße 
BV 5 20.06.2024  
Adele-Gerhard-
Straße 
BV 3 17.06.2024 Umbenennung der Lerschstraße

Gregorius-
Maurus-Straße 
BV 1 05.09.2024 Umbenennung der Mohrenstraße 
und Bezug nehmend auf den 
ehem. Benennungshintergrund. 
Gregorius Maurus war einer der 
Anführer der Thebäischen Legion, 
der mit seinen Gefährten in Köln 
hingerichtet wurde. Seine 
Reliquien wurden in der Kirche St. 
Gereon bestattet. 
Am Mielenturm BV 7 30.01.2025 Es handelt sich um eine alte 
Gewannenbezeichnung, die auf 
oder in der Nähe des jetzigen 
Baugebietes liegt. 
An der Pohlstadt BV 7 30.01.2025 Es handelt sich um eine alte 
Gewannenbezeichnung, die auf 
oder in der Nähe des jetzigen 
Baugebietes liegt. 
Urbacher 
Buschfeld 
BV 7 30.01.2025 Es handelt sich um eine alte 
Gewannenbezeichnung, die auf 
oder in der Nähe des jetzigen 
Baugebietes liegt.

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0999/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.04.2025
Erstellt
03.04.2025 08:33