Mandari Insight

AN/0532/2017

Änderungsantrag zu Punkt 6.1: Evaluierung der Wohnraumschutzsatzung zwei Jahre nach Inkrafttreten 2181/2016

Gem. Änderungsantrag (CDU) 30.03.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.03.2017, TOP 6.1.2

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

3453 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  
Vorsitzenden des 
Stadtentwicklungsausschusses 
 
Herrn  
Niklas Kienitz 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 30.03.2017 
 
AN/0532/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 
 
Änderungsantrag zu Punkt 6.1: Evaluierung der Wohnraumschutzsatzung zwei Jahre 
nach Inkrafttreten 2181/2016 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
 
wir bitten Sie, den nachstehenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 30. März 2017 zu setzen. 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
1) In Anbetracht des fortbestehenden erhöhten Wo hnungsbedarfs in Köln und im Int e-
resse der Rechts- und Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft b eschließt der 
Rat die Fortführung der Aufgaben aus der Wohnraumschutzsatzung vom 17.06.2014. 
Die Wohnraumschutzsatzung tritt gemäß § 14 am 30.06.2019 auße r Kraft. Die Ve r-
waltung legt dem Rat zur ersten Ratssitzung 2019 eine Vorlage zur Entscheidung 
über die Fortführung dieser Aufgaben vor. Dabei informiert sie über die Gesamte r-
gebnisse und trifft eine aktualisierte Aussage über den Wohnungsb edarf in Köln.  
 
2) Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Erhebung des Bestandes an Ferie n-
wohnungen in Köln erstellen zu lassen. Dabei ist nach Angeboten zu differenzieren, 
die konform zur Wohnraumschutzsatzung bestehen und Angeboten, die nicht der 
Wohnraumschutzsatzung entsprechen. Die Dauer der Erhebung  ist auf maximal drei 
Monate zu beschränken, so dass die Ergebnisse vor den Sommerferien präsentiert 
werden können. 
 
3) Parallel zur Erhebung sind die juristischen Schritte und Möglichkeiten – in Zusa m-
menarbeit von Wohn ungsamt, Bauaufsicht und Steueramt - zur Eindämmung von 
nicht ‚wohnraumschutzssatzungkonformen‘ Ferienwohnungen (z. B. durch rückwi r-
kende Geltung der Wohnraumschutzsatzung) zu prüfen.  
 
4) Neben der Erhebung des Bestandes an Ferienwohnungen und möglicher juri stischer 
Schritte ist ein Vergleich mit geeigneten anderen Städten im In - und Ausland (insb e-

- 2 - 
 
sondere in Bezug auf den Personaleinsatz der Ahndung von Verstößen gegen die 
Wohnraumschutzsatzung im Zusammenhang mit Ferienwohnungen und die Erh e-
bung von Bußgeldern) vorzulegen. 
 
Begründung: 
 
Die Wohnraumschutzsatzung hat den Schutz von freifinanziertem Wohnraum vor ungene h-
migter Zweckentfremdung zum Inhalt. Wohnraum wird zweckentfremdet, wenn er durch Ve r-
fügungs- oder Nutzungsberechtigte anderen als Wohnzwecken zu geführt wird. Die illegale 
Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen gehört ebenso dazu und findet bisher 
keine hinreichende Berücksichtigung. Daher wird die Verwa ltung beauftragt, eine Erhebung 
des Bestandes an Ferienwohnungen in Köln erstellen zu lassen. 
 
Da Bau- und Steuerrecht sowie die Kulturförderabgabe in der Sache eine w esentliche Rolle 
spielen, kann ein Erfolg nur durch eine Zusammenarbeit von Wohnungsamt, Bauaufsicht und 
Steueramt erreicht werden. Bis zur Sommerpause ist daher ein Konzept zu er arbeiten, wel-
ches die Grundzüge einer solchen Zusammenarbeit darlegt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz                                    gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer                               Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

30.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0532/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
30.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27