AN/0532/2017
Änderungsantrag zu Punkt 6.1: Evaluierung der Wohnraumschutzsatzung zwei Jahre nach Inkrafttreten 2181/2016
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 30.03.2017 AN/0532/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 Änderungsantrag zu Punkt 6.1: Evaluierung der Wohnraumschutzsatzung zwei Jahre nach Inkrafttreten 2181/2016 Sehr geehrter Herr Kienitz, wir bitten Sie, den nachstehenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30. März 2017 zu setzen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 1) In Anbetracht des fortbestehenden erhöhten Wo hnungsbedarfs in Köln und im Int e- resse der Rechts- und Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft b eschließt der Rat die Fortführung der Aufgaben aus der Wohnraumschutzsatzung vom 17.06.2014. Die Wohnraumschutzsatzung tritt gemäß § 14 am 30.06.2019 auße r Kraft. Die Ve r- waltung legt dem Rat zur ersten Ratssitzung 2019 eine Vorlage zur Entscheidung über die Fortführung dieser Aufgaben vor. Dabei informiert sie über die Gesamte r- gebnisse und trifft eine aktualisierte Aussage über den Wohnungsb edarf in Köln. 2) Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Erhebung des Bestandes an Ferie n- wohnungen in Köln erstellen zu lassen. Dabei ist nach Angeboten zu differenzieren, die konform zur Wohnraumschutzsatzung bestehen und Angeboten, die nicht der Wohnraumschutzsatzung entsprechen. Die Dauer der Erhebung ist auf maximal drei Monate zu beschränken, so dass die Ergebnisse vor den Sommerferien präsentiert werden können. 3) Parallel zur Erhebung sind die juristischen Schritte und Möglichkeiten – in Zusa m- menarbeit von Wohn ungsamt, Bauaufsicht und Steueramt - zur Eindämmung von nicht ‚wohnraumschutzssatzungkonformen‘ Ferienwohnungen (z. B. durch rückwi r- kende Geltung der Wohnraumschutzsatzung) zu prüfen. 4) Neben der Erhebung des Bestandes an Ferienwohnungen und möglicher juri stischer Schritte ist ein Vergleich mit geeigneten anderen Städten im In - und Ausland (insb e- - 2 - sondere in Bezug auf den Personaleinsatz der Ahndung von Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung im Zusammenhang mit Ferienwohnungen und die Erh e- bung von Bußgeldern) vorzulegen. Begründung: Die Wohnraumschutzsatzung hat den Schutz von freifinanziertem Wohnraum vor ungene h- migter Zweckentfremdung zum Inhalt. Wohnraum wird zweckentfremdet, wenn er durch Ve r- fügungs- oder Nutzungsberechtigte anderen als Wohnzwecken zu geführt wird. Die illegale Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen gehört ebenso dazu und findet bisher keine hinreichende Berücksichtigung. Daher wird die Verwa ltung beauftragt, eine Erhebung des Bestandes an Ferienwohnungen in Köln erstellen zu lassen. Da Bau- und Steuerrecht sowie die Kulturförderabgabe in der Sache eine w esentliche Rolle spielen, kann ein Erfolg nur durch eine Zusammenarbeit von Wohnungsamt, Bauaufsicht und Steueramt erreicht werden. Bis zur Sommerpause ist daher ein Konzept zu er arbeiten, wel- ches die Grundzüge einer solchen Zusammenarbeit darlegt. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0532/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 30.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27