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V/0691/2020

Investitionen auf dem Ballongelände vom Montgolfierenclub Gremmendorf e. V., hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn

Vorlagen 14.07.2020

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 20.08.2020, TOP 4.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2834 Zeichen

Anlage A zur V/0691/2020 
Kurzüberblick 
Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Südost und Entscheidung des Sportausschusses über den vom 
Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. am 22.05.2020 beantragten förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn für Dach-, Mauerwerks- und energetische Sanierungen in der Vorhalle seines Clubhauses. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interessierten u n-
terstützt die Stadt Münster u. a.  durch Zuschüsse aus dem Sportetat. Damit versetzt sie die ehrenamtlich 
geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben finanzsicher 
umzusetzen. Durch die Förderung von Vereinsbaumaßnahmen entlastet sich die Stadt Münster von eig e-
nen Investitionen und Sportangeboten. Die Stadt Münster trägt mit ihrer Sportförderung dazu bei, den L e-
benswert Münsters zu erhalten und auszubauen, die Sportinfrastruktur zu sichern und erweitern. Zudem 
stützt die Stadt Münster die ehrenam tliche Struktur der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V .. 
Die Sportförderung hat Wechselbeziehungen zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer 
Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft.  
Mit der Entscheidung des förderungsunschä dlichen vorzeitigen Baubeginns ver schafft die Stadt Münster 
dem Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. die Mög lichkeit, notwendige Sanierungen zeitig durchzuführen, 
ohne dass sich dies förderschädlich auswirkt. Die zügigen Sanierungen tragen zur Sicherung de s Vereins-
betriebs, Sportstätten- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt bei. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme / Leis-
tung ist 
 vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollstän-
dig freiwil-
lig 
Die Grundlage für den politischen Beschluss zum förderungsunschädlichen vorzeitigen  Baubeginn ist die 
Sportförderrichtlinie. Danach wird frühestens 2022 auch über den beantragten Baukostenzuschuss pol i-
tisch entschieden. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. richtet sein Angebot an Interessierte unabhängig von Alter, 
Geschlecht, Herkunft und trägt somit für unterschiedliche Menschen leicht erreichbar zu Integration und 
Inklusion bei.

Beschlussvorlage

7713 Zeichen

V/0691/2020 
V/0691/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Investitionen auf dem Ballongelände vom Montgolfierenclub Gremmendorf e. V.;  
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für verschiedene Sanierungsmaßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   20.08.2020 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I.  Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt dem Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. nach der Sportför-
derrichtlinie für Sanierungen am Dach der Vorhalle des Clubhauses nach einem Sturmsch a-
den und die Sanierung von Mauerwerk, Dämmung, Heizung und Verkabelung antragsgemäß 
den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
2. Die Stadt Münster genehmigt dem Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. den „förderungs-
unschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedin-
gungen: 
2.1  Die Bewilligung des  „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über den städtischen Baukostenzuschuss, den der Montgolfieren Club Gre m-
mendorf e. V. am 22.05.2020 beantragte. 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die politischen Gremien der Stadt Münster über die vom 
Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. beantragte Sportförderung entscheiden, ist unabhän-
gig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
2.3 Die politischen Gremien der Stadt Münster verbinde n mit ihrer Genehmigung zum „förd e-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ dem Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. ge-
genüber keinen Hinweis auf ihre Einschätzung des Förderantrags. 
2.4  Der der Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. bemüht  sich eigenverantwortlich, sachbezo-
gen und nachweislich darum, eine  an anderer Stelle mögliche Förderung für seine Baumaß-
nahmen zu erhalten.  
2.5  Der Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der 
Baumaßnahmen die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Ab-
weichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen.  
Sportamt 
 
14.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jany 
Telefon: 492-5211 
Jany@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0691/2020 
II.  Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Beschlusspunkte haben keine Finanzwirkungen auf den städtischen Etat. 
 
 
Begründung: 
 
1.  Baumaßnahmen von Sportvereinen - Baubeginn und städtische Sportförderung 
 
Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. können zum Aufwand für Baumaßnahmen 
städtische Baukostenzusch üsse nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster beantragen. Die 
Sportvereine müssen mit dem Beginn ihrer geplanten Baumaßnahmen warten, bis der Sportaus-
schuss über die beantragte Sportförderung entschieden hat. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme 
von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Maßnahmenbeginn zulassen, indem sie den 
„förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigt. Mit d ieser städtischen Genehmigung 
dürfen die Sportvereine ihre Baumaßnahmen vor der städtischen Zuschussentscheidung starten. 
 
2. Die Baumaßnahme des Montgolfierenclub Gremmendorf e. V.  
 
Der Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. betreibt in Gremmendorf in Kanalnähe sein Gelände für 
Ballonsport mit u. a. einem Clubhaus mit Vorhalle. Im Frühjahr deckte ein Sturm einen Teil des Dachs 
über der Vorhalle ab. Seitdem ist dieser Bereich des Gebäudes unbedacht, so dass es in die Vorhalle 
hineinregnen kann. Über Putz verlegte elektrische Leitungen sind ungeschützt der Witterung ausg e-
setzt. Die Vorhalle steht für den Vereinsbetrieb nur eingeschränkt zur Verfügung. Eine Teilinstandse t-
zung des beschädigten Dachs ist unmöglich, die gesamte Dachkonstruktion muss erneuert werden. 
Zu geschätzten 15.000 € Aufwand erstattet die Vereinsversicherung 8.000 €.  
 
Die derzeit (s. v.) nur teilweise überdachte Vorhalle des Clubhauses hatte der Montgolfie ren Club 
Gremmendorf e. V. in Eigenleistung zum Teil als Fachwerkbau ausgeführt. Teile des in die Jahre g e-
kommenen Mauerwerks müssen ersetzt oder nachgearbeitet, das Fachwerk vollständig ausgebildet  
werden. Die Isolierung und Verkleidung des Mauerwerks ent spricht in keiner Weise den landläufigen 
Energiestandards. Die Vorhalle ist ungeheizt und unzureichend beleuchtet. Der Montgolfieren Club 
Gremmendorf e. V. muss die Vorhalle vollständig funktionsfähig nutzen können, u. a. zum Auf - und 
Abrüsten der Ballone und zur wettersicheren Ausbildung am Boden. Für die Arbeiten an Klinker, 
Dämmung, Verputz, Innenanstrich sowie Verkabelung und Heizung schätzt der Verein 17.000 € Au f-
wand. 
 
3. Das Anliegen des Montgolfierenclub Gremmendorf e. V. 
 
Am 22.05.2020 beantragte der Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. zu dem v. g. Aufwand an 
Dach, Mauerwerk, Heizung und Verkabelung in der Vorhalle förmlich einen Baukostenzuschuss aus 
dem Sportetat und den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Der Verein muss die 
Dachsanierung so schnell wie möglich vornehmen und will die anderen Sanierungsarbeiten mit den 
Dacharbeiten verbinden und möglichst die Zeit der corona -bedingten Betriebsbeschränkungen nu t-
zen. 
 
4. Bewertung/Folgen 
 
Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ 
für die Dach- und sonstige Gebäudesanierung in der Vorhalle des Clubhauses. Sie will den Montgo l-
fieren Club Gremmendorf e. V. in die Lage versetz en, die Arbeiten nach einem auf die Maßnahmen 
bezogenen Zeitplan unabhängig vo n dem politischen Beratungsgang für die beantragten Zuschüsse 
vorzunehmen.  
 
Eine städtischerseits genehmigte vorgezogene Bauausführung bedeutet für die Stadt Münster keine 
Verpflichtung bezüglich des Förderantrags und bleibt ohne Finanzwirk ung. Die Verwaltung wird den

- 3 - 
V/0691/2020 
Zuschussantrag des Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. prüfen und den zuständigen politischen 
Gremien zu gegebener Zeit dazu Entscheidungsvorschläge unterbreiten. Es gibt keine Abhängigkeit 
zwischen der  förmlichen Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und 
der Zuschussentscheidung. Dies erklärte die Verwaltung dem Montgolfieren Club Gremmendorf e. V.. 
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, darf 
der Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen vor der städt i-
schen Zuschussentscheidung beginnen.  Der Verein muss schriftlich bestätigen, dass er die Bedi n-
gungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und möglicher Förderung zur Kenntnis geno m-
men hat. 
 
Die Stadt Münster informierte den Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. umfassend zum kommuna-
len Förderverfahren  und zum Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“. Diese Hinweise 
muss der Verein bei der Planung, Finanzierung und Ausführung der Sanierungsmaßnahmen berück-
sichtigen. Der Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. weiß , dass die Stadt Münster über seinen Zu-
schussantrag ab 2022 entscheiden wird und er seinen Aufwand vorfinanzieren muss.  
 
Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen, des verbindlichen Förderverfah-
rens und Austauschs mit dem Montgolfieren Club Gremmendorf e. V. unterstützt die Verwaltung den 
Antrag zur Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ und schlägt dem 
Sportausschuss vor, diese Genehmigung auszusprechen. 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2020 Sportausschuss
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0691/2020
Typ
Vorlagen
Datum
14.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37