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V/0104/2006

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg

Vorlage 17.02.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 23.03.2006, TOP 6.4

Anlage 2 - Plan

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Anlage 2 - Plan

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Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 104/2006

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8743 Zeichen

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 
Verfahrensstand: Entwurf  
1 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 104/2006 
 
 
B e g r ü n d u n g  
 
zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 401: 
Stadthafen I / Albersloher Weg. 
 
Inhalt  
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen    
2. Geltungsbereich  
3. Planungsrechtliche Situation   
4. räumliche und strukturelle Situation  
5. Planungsziele  
6 Inhalte des Bebauungsplans  
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  
8. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen   
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
Durch die Entwicklung der Bebauung am nördlichen Ufer des Stadthafens I, im Bebauungsplan  
Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg entstand eine umfangreiche öffentliche Erholungs- und 
Freizeitnutzung, die sich insbesondere auf die Freiflächen an den nördlichen Kaianlagen - be- 
kannt unter dem Namen “Kreativkai“ - erstreckt.  
 
Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan bestehende Festesetzung “mit Gehrechten, Fahr- 
rechten und Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Erschlie- 
ßungsträger“ sichert den neu entstandenen öffentlichen Charakter jedoch weder öffentlich-
rechtlich noch privatrechtlich.  
Aus diesem Grund wurde im Jahr 2004 gemäß dem “Masterplan / Integriertes Handlungskonzept 
Stadthäfen Münster“ ein Moderationsverfahren mit den Eigentümern und Erbbaurechtsnehmern 
am Kreativkai durchgeführt. Durch das o.g. Moderationsverfahren wurde ein Konsens über ein 
Gestaltungskonzept und die rechtliche Sicherung einer öffentlichen Nutzung gefunden.  
Damit diese Maßnahme in einer geordneten städtebaulichen Entwicklung realisiert werden 
kann, ist die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 erforderlich. 
 
2. Geltungsbereich 
 
Der Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes 401 erstreckt auf das Gebiet zwischen der 
Wasserfläche des Stadthafens I der Stadt Münster und der nördlich angrenzenden Gebäude- 
zeile. Der Änderungsbereich beginnt im Westen am Hafenplatz und endet mit der Einfahrt in 
den Stadthafen I am Dortmund – Ems - Kanal. 
 
3.  planungsrechtliche Situation 
 
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt das Gebiet der Planänderung als 
“Gewerbegebiet“ dar. 
Die Inhalte der Bebauungsplanänderung sind i. S. des § 8 (2) BauGB als aus den Darstellun- 
gen des Flächennutzungsplans entwickelt anzusehen.  
 
Zurzeit wird durch die Bezirksregierung eine neue Stadthafenverordnung vorbereitet.

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 
Verfahrensstand: Entwurf  
2 
4.   räumliche und strukturelle Situation 
 
-  Lage und visuelle Prägung  - 
Das Plangebiet liegt im Hafengelände, im südöstlichen Anschluss zur Innenstadt. Es wird durch 
die ehemalige industrielle Hafennutzung und die im Rahmen der Neustrukturierung des Hafen- 
geländes entstandenen Büro- und Freizeitnutzungen geprägt.  
Auf den Freiflächen finden sich noch Anlegepoller und die Gleisanlage des ehemaligen An- 
schlussgleises. Die Oberflächenbeschaffenheit ist heterogen.  
-  Nutzungsstruktur - 
Das Plangebiet ist eine Freifläche und wird für die Zwecke der angrenzenden Einrichtungen 
und als Freizeit- und Erholungsbereich der Bürger und Besucher der Stadt Münster, für die Au- 
ßengastronomie der nördlich angrenzenden gastronomischen Einrichtungen, als repräsentative 
Außendarstellungsfläche der nördlich angrenzenden Bürogebäude und zum Festmachen von 
Schiffen aus dem südlich angrenzenden Stadthafen I genutzt.  
Die ehem. hafenaffin genutzten Gebäude und Neubauten bilden mittlerweile den so genannten 
Kreativkai. Die Nutzung ist geprägt durch gastronomische Einrichtungen, Büros und Ateliers mit 
vorwiegend kreativen Dienstleistern. Nördlich grenzt das Mischgebiet des Hansaviertels an. 
Das gesamte Gebiet ist ein Schwerpunkt der Stadterneuerung und erfährt somit einen grundle- 
genden strukturellen Wandel. 
  
5.   Planungsziele 
 
             übergeordnete Ziele: 
 Mit der Maßnahme wird der begonnene Erneuerungsproz ess der Stadthäfen Münster fortge- 
führt. Das Erleben und Begehen des Hafens als besonderer städtischer Raum soll für die 
Öffentlichkeit gesichert werden. 
 
             konkrete Zielsetzungen: 
 Für diese Freiflächen soll der mit den Eigentümern u nd Erbbaurechtsnehmern getroffene 
Konsens über die liegenschaftlichen Rahmenbedingungen und die gestalterischen Grund- 
züge für die offizielle Etablierung und rechtliche Absicherung der öffentlichen Nutzung des 
Kreativkais umgesetzt werden.  
  
              weitere Ziele: 
 Ziel der Planung ist zudem, dass mittels der öffent lichen Nutzung auf dem Kreativkai ein 
Puffer zwischen den sensiblen, und zum Teil konkurrierenden Nutzungen – auf der einen 
Seite (zu den Gebäuden) die private, individuelle Nutzung, auf der anderen Seite (zum Was- 
ser) die Hafennutzung – geschaffen wird. Hierdurch kann seitens der Stadt Münster eine 
ausgleichende Funktion übernommen werden. Divergierende Interessen sollen somit auf der 
dann öffentlich gesicherten und nutzbaren Anlage „Kreativkai“ ausgeschlossen werden. Die 
Planung gewährleistet damit zum einen die allgemeine öffentliche Nutzung und zum ande- 
ren die Aufrechterhaltung der angrenzenden privaten und hafenbezogenen Nutzungen.  
 
6.   Inhalte des Bebauungsplans 
 
Auf der Grundlage der mit der öffentlichen Berichtsvorlage (Vorl.-Nr.: V/0427/2005) vorgestell- 
ten Planung trifft die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 folgende neue, zusätzliche 
Festsetzung: 
 
Beginnend am Hafenplatz bis zur Einmündung in den Betriebsweg am Dortmund – Ems – Ka- 
nal wird in einem Abstand von einem Meter zur nördlichen Uferkante des Stadthafen I eine Flä- 
che „öffentliche Einrichtung Kreativkai“ in einer Breite von 4,0 m festgesetzt und damit Pla- 
nungsrecht für die Verwirklichung der genannten Ziele geschaffen.

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 
Verfahrensstand: Entwurf  
3 
Damit verbleibt zur Wasserfläche hin eine 1.0 m breite mit Gehrechten, Fahrrechten und Lei- 
tungsrechten zu belastende Fläche zugunsten der Anlieger und der Erschließungsträger, deren 
Benutzung durch die Hafenverordnung definiert wird. 
 
An der gegenüberliegenden Seite, nördlich der oben genannten Gemeinbedarfsflächen – We- 
gefläche - verbleibt die mit Gehrechten, Fahrrechten und Leitungsrechten zu belastende Fläche 
zugunsten der Anlieger und der Erschließungsträger, deren Benutzungshoheit bei den privaten 
Eigentümern und Erbbaurechtsnehmern verbleibt. 
 
Das in diesem Bereich im Bebauungsplan dargestellte Anschlussgleis hat seine Funktion dau- 
erhaft verloren. Die Darstellung der entsprechenden Fläche wird daher im Bebauungsplan ge- 
strichen. 
 
7.   Auswirkungen auf die Umwelt  /  Umweltbericht gem. § 2 a  BauGB 
 
Da durch die zusätzliche Festsetzung eines öffentlichen Gehrechtes die Grundzüge des rechts- 
verbindlichen Bebauungsplanes 401: Stadthafen I / Albersloher Weg nicht berührt werden, wird 
ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.  
 
Mit den beabsichtigten Maßnahmen wird kein Vorhaben vorbereitet, das der Pflicht zur Durch- 
führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Ebenso liegen keine Anhaltspunkte für 
eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter vor. 
 
8.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
 
Mit der Umsetzung des Entwurfes wird der industrielle Charakter der Freifläche erhalten, weit- 
gehend der vorhandene Materialbestand berücksichtigt und, wo notwendig, mit gleichwertigen 
Materialien ergänzt. Dabei wird eine deutliche, robuste bauliche Markierung bzw. Trennung zwi- 
schen öffentlicher Fläche und Hafenbereich sowie eine Trennung lediglich durch Materialwech- 
sel in der Oberflächengestaltung zwischen öffentlicher und privater Fläche erfolgen.  
 
Mit den Eigentümern der Grundstücke werden/sind Verträge geschlossen, mit denen Errichtung 
und Widmung der öffentlichen Anlage „Kreativkai“ privatrechtlich und öffentlichrechtlich gesi- 
chert werden.  
 
Die Verwirklichung der Bebauungsplanänderung wird sich auf die persönlichen Lebensumstän- 
de der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswir- 
kungen in wirtschaftlicher oder finanzieller Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan 
ist daher nicht erforderlich.  
Die Realisierung der Bebauungsplanänderung wird in Teilabschnitten erfolgen. Für die Fertig- 
stellung des 1. Bauabschnittes (Hafenplatz – Verlagsspeicher/Hafenweg 30) im 1. Halbjahr 
2007 geplant. 
Diese Begründung dient gemäß §9 (8) BauGB als Anlage  zum Ent- 
wurf der. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / 
Albersloher Weg. 
 
Münster, 27.04.2006 
Der Oberbürgermeister 
I. V. 
 
Schultheiß  (L.S.) 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Berichtsvorlage

3918 Zeichen

V/0104/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadtha-
fen I / Albersloher Weg öffentlich auszulegen. 
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 401 setzt den Bereich zwischen Stadthafen I und der nörd-
lich angrenzenden Bebauung (Kreativkai) als eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zuguns-
ten der Anlieger und Erschließungsträger zu belastende Fläche fest.  
 
Diese Festesetzung sichert den neu entstandenen öffentlichen Charakter jedoch weder öffent-
lichrechtlich noch privatrechtlich ab. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2004 gemäß dem “Mas-
terplan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster“ ein Moderationsverfahren mit den 
Eigentümern und Erbbaurechtsnehmern am Kreativkai durchgeführt. Durch das o.g. Moderati-
onsverfahren wurde ein Konsens über ein Gestaltungskonzept und die rechtliche Sicherung einer 
öffentlichen Nutzung für Fußgänger gefunden. Weiterhin soll auch auf dieser Seite des Stadtha-
fens I das Recht zum An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen erhalten und ausgebaut werden. 
Der Vorentwurf für diese Planung wurde von den Gremien im Juni 2005 zustimmend zur Kennt-
nis genommen. (Vorlage Nr. 427/2005) 
 
Durch die vorliegende 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 soll dieser Konsens planungs-
rechtlich umgesetzt werden indem am Kreativkai eine öffentliche Einrichtung Kreativkai neu fest-
gesetzt wird. Das in diesem Bereich bislang im Bebauungsplan dargestellte Anschlussgleis hat 
seine Funktion verloren und wird daher gestrichen.  
 
Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes 401 wurde bereits eine Bürgeranhörung am 
02.05.2001 unter anderem auch zum Thema der nunmehr beabsichtigten Inhalte der 5. Ände-
rung durchgeführt.  
 
Da die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, soll die Bebauungsplanänderung als 
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB mit einer Offenlegung durchgeführt werden. Nähere 
Einzelheiten zur Planung sind aus den Anlagen ersichtlich. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0104/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Schröder / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6141 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.02.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0104/2006 
 
Die zur Realisierung erforderlichen Mittel werden zurzeit auf ca. 2 Mio. € geschätzt. Die erforder-
lichen Mittel für den ersten Bauabschnitt (Hafenplatz – Verlagsspeicher/Hafenweg 30) sind im 
Finanzplan und Investitionsprogramm 2005 – 2009 (Entwurf) mit 1,2 Mio. € veranschlagt. Dabei 
sind für das Haushaltsjahr 2006 Ausgaben von 0,7 Mio. € und, mit einer Verpflichtungsermächti-
gung für das Haushaltsjahr 2007, von 0,5 Mio. € vorgesehen. 
 
Die Realisierung des 2. Bauabschnittes (Hafenweg 32 – 48) wird im Zusammenhang mit der 
Entwicklung des Bereiches Kreativkai-Ost (OSMO - Gelände) erfolgen und wird ca. 800.000 € 
kosten. Diese Kosten sollen von den zukünftigen Investoren getragen werden. 
 
Durch die Fortführung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 werden keine 
Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem 
späteren Zeitpunkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berück-
sichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. 
 
Die Offenlegung der Bebauungsplanänderung soll im Frühjahr 2006 erfolgen. Für die Fertigstel-
lung des 1. Bauabschnittes (Hafenplatz – Verlagsspeicher/Hafenweg 30) im 1. Halbjahr 2007 
geplant. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan (verkleinert)

Beratungsverlauf (2)

21.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 401, 5. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Albersloher Weg 5
  • Hafenplatz
  • Hafenweg 32

Bebauungsplan Nr. 401, 5. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Stadthafen I / Albersloher Weg

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0104/2006
Typ
Vorlage
Datum
17.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37