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Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Vorsitzenden Herrn Petelkau in der Ausschusssitzung vom 24.03.2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1493/2025 vom 19.05.2025

Stand: Am 19.05.2025 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 19.05.2025 1493/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 19.05.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Vorsitzenden Herrn Petelkau in der Ausschusssitzung vom 24.03.2025 Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Vergabe und Internationales vom 24. März 2025 beauftragte der Aus- schussvorsitzende Herr Petelkau unter Bezugnahme auf den 6. Sachstandsbericht zur Unter- bringung und Betreuung Geflüchteter (0521/2025 - nicht öffentlicher Teil) die Verwaltung, die Belegungsquoten darzulegen, damit die Kosten pro Geflüchtetem verglichen werden können. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Das Unterbringungssystem der Stadt Köln unterliegt derzeit mit 9.306 untergebrachten Ge- flüchteten (Stand 30. April 2025) bei einer Gesamtzahl von 10.398 Unterbringungsplätzen ei- ner nach wie vor hohen Auslastungsquote von 89,5 Prozent. Die Unterkünfte für Geflüchtete wiesen in den letzten Monaten regelmäßig eine Auslastungsquote von 80 Prozent und mehr auf. Die jeweilige Belegungsquote der rund 200 einzelnen städtischen Standorte zur Unter- bringung Geflüchteter ist einer täglichen Fluktuation unterlegen und kann daher nicht aussa- gekräftig dargestellt werden. Es stehen den belegten Unterbringungsplätzen derzeit nur 1.092 freie und belegbare Plätze gegenüber. Das Land NRW könnte der Stadt Köln jederzeit bis zu 898 Geflüchtete nach §§ 1,2 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zur Unterbringung zuweisen (Statistik Bezirksregie- rung Arnsberg, Stand 9. Mai 2025). Es verblieben dann nur 194 freie Plätze. Es liegt damit keine Marge zum Abbau von Unterbringungsplätzen vor. Der Stand von 9.306 Personen liegt nur 900 Personen unter den Höchstmarken der Jahre 2015, 2017 und 2018 mit rund 10.200 untergebrachten Geflüchteten. Eine merkliche Reduzie- rung der unterzubringenden Menschen durch Rückkehr von Geflüchteten in ihre Heimatländer ist in nächster Zeit nicht zu erwarten. Dies gilt insbesondere angesichts des andauernden Uk- raine-Krieges und der Gewalt in Syrien und dem Nahen Osten. Effekte der jüngst angeordne- ten verschärften Grenzkontrollen sind abzuwarten. Diese können jedoch nur neue Zuweisun- gen der Länder reduzieren, ändern jedoch nichts am Bestand an unterzubringenden Geflüch- teten. Sie werden daher keine kurzzeitige deutliche Reduzierung der Unterbringungszahlen bewirken. Die monatlichen Kosten für die Unterbringung eines Geflüchteten hängen nicht von der Aus- lastung der einzelnen Unterkunft ab, sondern die Kosten für eine bestehende Unterkunft fallen unabhängig davon an, ob und wie stark diese belegt ist. Nicht belegte Plätze sind Vorhalte- kosten der Kommunen. 2 Die Kosten für einen Unterbringungsplatz sind je nach Art der Unterbringung sehr unter- schiedlich. Bei Systembauten und Wohnungen liegen die monatlichen Kosten bei rund 600 Euro. Bei mobilen Einheiten, die auf Zeit angemietet werden, liegt der Schnitt bei 850 Euro pro Monat. Am teuersten sind aufgrund der zentralen Verpflegung, dem Reinigungsaufwand für Gemeinschaftssanitäranlagen und den Bewachungskosten, belegte Plätze in Notunterkünften mit rund 1.500 Euro im Monat (Angaben bezogen auf 2022). Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 19.05.2025

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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