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Bebauungsplan S 7.2.1 - Bessunger Straße 29 - (Offenlagebeschluss)
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anlage 1
41152 Zeichen
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Entwurf zum
Bebauungsplan S 7.2.1
- Bessunger Straße 29 -
zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes S 7.2
Mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anla-
gen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
Begründung zum Entwurf
(§ 9 Abs. 8 BauGB)
September 2010
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Ulf Begher
Dipl.-Ing. Christiane Winter
Dipl.-Ing. Wolfgang Schulz
Dipl.-Ing. Annemarie Peter
PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT
Begher - Begher - Lenz - Raabe
Stadtplaner und Architekten
Alicenstraße 23
64293 Darmstadt
Tel.: (0 61 51) 99 50-0
Fax: (0 61 51) 99 50 22
mail@planungsgruppeDA.de
www.planungsgruppeDA.de
Inhalt Seite 1
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
INHALT
1.
Erfordernis und Ziel der Planaufstellung .............................................................. ........ 3
2. Rechtsgrundlagen................................... ................................................... ..................... 3
3. Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB ............................................................ . 3
4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich ............................................ 4
5. Planungsrechtliche Situation / Schutzausweisungen.. ................................................ 4
5.1 Regionalplan .......................................................................................... ........................... 4
5.2 Flächennutzungsplan ................................................................................... ..................... 4
5.3 Bebauungsplan ......................................................................................... ........................ 4
5.4 Schutzausweisungen .................................................................................... .................... 4
6. Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“.............................................. 4
7. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand................................................. 5
8. Emissionen – Immissionen .............................................................................. .............. 5
8.1 Lärmkartierung..................................... ................................................... .......................... 5
8.2 Schallschutzmaßnahmen ................................................................................. ................. 6
9. Wasserwirtschaftliche Belange ......................................................................... ............ 6
9.1 Wasserversorgung................................... ................................................... ...................... 6
9.2 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz ............................. 7
9.3 Sparmaßnahmen ...................................... ................................................... ..................... 7
9.4 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser........................................... 7
9.5 Abwasser .............................................................................................. ............................ 7
9.6 Oberirdische Gewässer.............................. ................................................... .................... 7
9.7 Altlasten ............................................................................................. ............................... 7
10. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale ...................................................... 7
10.1 Geologie und Boden .................................................................................... ..................... 7
10.2 Wasser............................................. ................................................... .............................. 8
10.3 Klima und Luft ........................................................................................ ........................... 8
10.4 Landschaft, Freizeit und Erholung.................. ................................................... ................ 8
10.5 Vegetation und Fauna............................... ................................................... ..................... 8
11. Städtebauliches Konzept............................ ................................................... ................. 9
12. Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Bebauungsplan.................................. 9
12.1 Art der baulichen Nutzung.......................... ................................................... .................... 9
12.2 Zulässigkeit von festgesetzten baulichen Nutzungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)................ 9
12.3 Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise........................................................... ... 9
12.4 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................. ............... 10
Inhalt Seite 2
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
12.5 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen................................................................. ........ 10
12.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft ......................................... ................................................... .......................... 11
12.6.1 Oberflächengestaltung ................................................................................. ................... 11
12.6.2 Niederschlagswasserversickerung ....................................................................... ........... 11
12.7 Flächen zum Anpflanzen und Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen ......................................................................................... ....................... 11
13. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................................... ... 11
13.1 Dächer ............................................. ................................................... ............................ 11
13.2 Einfriedungen...................................... ................................................... ......................... 11
14. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser ................................ ................................................... ................ 12
15. Beschreibung und Beurteilung der Eingriffe in Natur und Landschaft und
erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a BauGB .......................................... 12
15.1 Verbal-argumentative Gegenüberstellung der zulässigen Eingriffe vor und nach der
Änderung des Bebauungsplanes .......................................................................... .......... 12
15.1.1 Änderung der möglichen Überbauung der Grundstücksflächen ...................................... 12
15.1.2 Zusammenfassung.................................... ................................................... ................... 12
16. Numerische Gegenüberstellung der zulässigen Eingriffe vor und nach der
Änderung des Bebauungsplanes.......................................................................... ....... 13
16.1 Ergebnis der Gegenüberstellung und Folgerungen für die Erforderlichkeit von
Ausgleichsmaßnahmen................................ ................................................... ................ 14
17. Planungsstatistik ..................................................................................... ..................... 14
Begründung Seite 3
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung
Ziel der Planänderung ist es, an der Bessunger Stra ße innerhalb der bestehenden über-
baubaren Grundstückfläche, anstatt einer zweigescho ssigen eine dreigeschossige Bebau-
ung zu ermöglichen. Weiterhin ist beabsichtigt ein Nebengebäude unter Beibehaltung des
Volumens auszubauen und im hinteren Grundstücksbere ich eine neue Bebauung zu er-
richten.
2. Rechtsgrundlagen
− Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt ge ändert
durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
− Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zul etzt ge-
ändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)
− Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
− Hess. Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert durch Art.
8 des Gesetzes am 15.12.2009 (GVBl. I S. 716)
− Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I
S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.06.2010 (GVBl. I S. 233)
− Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zulet zt geän-
dert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119)
− Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ) i. d. F. vom 29.07.2009 (BGBl. I 2009, S.
2542)
− Hess. Naturschutzgesetz (HENatG) i.d.F. vom 04.12.2006 (GVBl. I S. 619), zu letzt ge-
ändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.12.2007 (GVBl. I S. 851)
− Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. d. F. vom 31.07.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585)
− Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 06.05.2005 (GVBl. I S. 305), zulet zt geändert
durch Gesetz vom 04.03.2010 (GVBl. I 2010, S. 85)
− Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 26.09.2002 (BGBl. I, 2002,
S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)
− Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. F der Bekanntmachung
vom 24.02.2010 (BGBl. I 2010, S. 94)
− Hessisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) i. d. F. vom 05.09.1986 (GVBl. I, S. 262,
270), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.03.2010 (GVBl. I 2010, S. 72)
3. Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB
Da die Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung bewertet wer-
den kann, kann das beschleunigte Verfahren nach § 1 3a BauGB angewandt werden. Die
durch die Bebauungsplanänderung zulässige Grundfläc he gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO
liegt unterhalb des Grenzwertes von 20.000 m², der für ein beschleunigtes Verfahren ohne
Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 des BauGB vorgegeben ist.
Wesentliche Merkmale des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sind:
• Es kann das Aufstellungsverfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren)
angewandt werden.
• Es kann von der Umweltprüfung und vom Umweltberich t abgesehen werden.
• Es müssen Eingriffe nach dem Bundesnaturschutzgese tz nicht ausgeglichen wer-
den.
Die Bebauungsplanänderung dient der Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung
und trägt dem Bedarf zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum in angemessener
Weise gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB Rechnung.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltver-
träglichkeitsprüfung (UVPG) nicht notwendig.
Begründung Seite 4
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
Negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und S chutzzwecke der Gebiete von ge-
meinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vog elschutzgebiete im Sinne des Bun-
desnaturschutzgesetzes sind durch die vorliegende Planung nicht zu befürchten.
4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsber eich
Das Plangebiet befindet sich an der Kreuzung Bessun ger Straße / Niederstraße / Jahn-
straße.
Der Geltungsbereich liegt im Nordosten des Bebauung splanes „S 7.2 zur Änderung des
Bebauungsplans S 7 Bessunger Block 42.04 + 42.08, A m Kapellberg / Niederstraße“ und
umfasst in der Flur 5 die Parzellen 950/1, 951 und 952.
5. Planungsrechtliche Situation / Schutzausweisunge n
5.1 Regionalplan
Im Regionalplan Südhessen 2000, neu bekannt gemacht am 13.09.2004 (St. Anz. 37/04),
ist das Plangebiet als „Siedlungsbereich Bestand“ dargestellt.
Durch die Darstellung als „Siedlungsbereich Bestand “ ist die Bebauungsplanänderung an
die Ziele der Raumordnung angepasst, entspricht als o dem Erfordernis des § 1 Abs. 4
BauGB.
5.2 Flächennutzungsplan
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungspla n der Stadt Darmstadt weist das
Plangebiet als „Wohnbaufläche“ aus.
Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit ge-
währleistet.
5.3 Bebauungsplan
Für den Geltungsbereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan „S 7.2 zur Änderung
des Bebauungsplans S 7 Bessunger Block 42.04 + 42.08, Am Kapellberg / Niederstraße“.
Die außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungspla nes S 7.2.1 getroffenen zeichneri-
schen und textlichen Festsetzungen des Bebauungspla nes S 7.2 gelten unverändert wei-
ter.
5.4 Schutzausweisungen
Landschaftsschutz und Naturschutz
Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH-Gebi ete werden von der Planung nicht
tangiert.
Baumschutzsatzung
In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb der im Zusam menhang bebauten Ortsteile und im
Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baum schutzsatzung geschützt. Ge-
schützt sind Bäume, die – gemessen in einem Meter H öhe – bei Laubbäumen einen
Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm.
6. Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried “
Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Gru ndwasserbewirtschaftungsplanes
„Hessisches Ried“ (StAnz für das Land Hessen 21/199 9, S. 1659 und 31/2006, S. 1704).
Dieser ist als Bewirtschaftungsplan i.S.d. § 6 WHG ein Instrument der wasserwirtschaftli-
chen Fachplanung zur raumübergreifenden Steuerung w asserrechtlicher Entscheidungen.
Begründung Seite 5
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
Er ist die Grundlage einer ökologisch orientierten Grundwasserbewirtschaftung und bildet
damit die Voraussetzung für eine langfristig gesich erte Wasserversorgung im Ballungs-
raum Rhein-Main.
Im Rahmen der Umsetzung dieser wasserwirtschaftlichen Fachplanung sind teilweise groß-
flächige Grundwasserspiegelanhebungen beabsichtigt, die im Rahmen einer künftigen Be-
bauung zu beachten sind.
Für den Planungsbereich wurden von dem Wasserversor gungsunternehmen Bemes-
sungsgrundwasserstände erarbeitet und der Kommune z ur Verfügung gestellt. Diese Be-
messungsgrundwasserstände sind im Rahmen der Planun g zu berücksichtigen, um Ver-
nässungsschäden zu vermeiden.
7. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Besta nd
An der Bessunger Straße befindet sich ein zweigesch ossiges Wohnhaus an das sich in
Richtung Niederstraße ein niedrigerer, gewerblich g enutzter Teil anschließt, der z.Zt. leer
steht. Im hinteren Bereich des Grundstücks stehen e in Nebengebäude und eine Scheune.
Im rückwärtigen Grundstücksbereich befindet sich eine Gartenfläche.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über eine Zuf ahrt an der Niederstraße. Im Bereich
des Grundstücks ist der Gehweg an der Bessunger Straße auf ca. 1 m verschmälert.
In der Umgebung des Plangebietes befinden sich Wohn - und Geschäftsgebäude entspre-
chend den Festsetzungen des Bebauungsplanes S 7.2.
Abbildung 1 und 2: Bestehende Bebauung im Plangebiet
8. Emissionen – Immissionen
Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrsimmissionen durch die angrenzenden Straßen
und die Straßenbahnlinie belastet.
8.1 Lärmkartierung
Für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstad t liegt eine Lärmkartierung des Ver-
messungsamtes Darmstadt vom Juni 2006 vor. Diese en thält auch Ergebnisse für den
Planbereich.
Die Lärmkartierung stellt für das Gebäude Bessunger Straße 29 unmittelbar am Fahrbahn-
rand der Bessunger Straße einen maximalen Lärmpegel von tags 67 dB(A) und nachts 57
dB(A) fest.
Bis zu einer Tiefe von ca. 5 m, gemessen vom Fahrba hnrand, sind Lärmpegel tags zwi-
schen 61 und 65 dB(A) und nachts zwischen 51 und 55 dB(A) und anschließend bis zu ei-
ner Tiefe von ca. 25 m Lärmpegel tags zwischen 56 u nd 60 dB(A) und nachts zwischen 46
und 50 dB(A) zu verzeichnen. Im übrigen Planbereich liegen die ermittelten Lärmpegel tags
zwischen 51 und 55 dB(A) und nachts zwischen 41 und 45 dB(A).
Begründung Seite 6
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
Unter Berücksichtigung der schalltechnischen Orient ierungswerte der DIN 18005 für Be-
sondere Wohngebiete (WB) von
tags 60 dB(A) und
nachts 45 dB(A)
und für Reine Wohngebiete (WR) von
tags 50 dB(A) und
nachts 40 dB(A)
ergibt sich, dass die Orientierungswerte im WB tags bis zu einer Tiefe von ca. 5 m und
nachts bis zu einer Tiefe von ca. 25 m, gemessen vo m Fahrbahnrand und im gesamten
WR sowohl tags als auch nachts überschritten werden.
8.2 Schallschutzmaßnahmen
Da die ermittelten Beurteilungspegel die Orientieru ngswerte der DIN 18005 überschreiten,
ist der Schallschutz über geeignete passive Schallschutzmaßnahmen zu realisieren.
Aus diesem Grund, sind bei Neu-, Um und Erweiterung sbauten für Aufenthaltsräume, die
dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt dienen, bauliche Vorkehrungen zur Lärmminde-
rung zu treffen. Zum Schutz von Aufenthaltsräumen g egen Außenlärm ist nachzuweisen,
dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß Ziffer 5, Ta-
belle 8 und 9 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise,
Ausgabe 1989) erfüllt werden.
Für das Plangebiet wurden nach DIN 4109 die nachfolgenden Lärmpegelbereiche ermittelt.
Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldäm mung von Außenbauteilen gegenüber
Außenlärm (passiver Schallschutz) entsprechend DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) sol-
len im Plangebiet die nachfolgenden Lärmpegelbereiche zu Grunde gelegt werden.
Bereiche im Plangebiet Lärmpegelbe-
reich nach DIN
4109
"Maßgeblicher Au-
ßenlärmpegel"
nach DIN 4109
Erforderliche resultierende Schall-
dämm-Maße R'w,res des Außenbau-
teils
Aufenthaltsräume in Wohnungen,
Fassaden unmittelbar an
der Bessunger Straße
IV 66 - 70 dB(A) 35 dB
Bis 5 m Abstand von Nie-
derstraße
III 61 - 65 dB(A) 35 dB
5 bis 20 m Abstand von
Niederstraße
II 56 - 60 dB(A) 30 dB
Ab 25 m Abstand von
Bessunger Straße
I Bis 55 dB(A) 30 dB
9. Wasserwirtschaftliche Belange
9.1 Wasserversorgung
Die Versorgung des Plangebiets mit Trink- und Lösch wasser erfolgt durch die HEAG Süd-
hessische Energie AG.
Die Trinkwasserversorgung ist technisch und rechtli ch durch die bestehenden Wasserver-
sorgungsanlagen gewährleistet.
Die erforderliche Menge ist durch bestehende wasser rechtliche Genehmigungen abge-
deckt und wasserrechtlich und wasserwirtschaftlich ohne Probleme und ohne nachteilige
Auswirkungen auf Natur und Landschaft nachweislich bereitstellbar.
Begründung Seite 7
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
9.2 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessisch en Wassergesetz
Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicheru ngsgebiet nach dem Hessischen Was-
sergesetz.
9.3 Sparmaßnahmen
Als vorgesehene Sparmaßnahme wird eine Versickerung des Niederschlagswassers und
die Nutzung als Brauchwasser durch eine „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sam-
meln oder Verwenden von Niederschlagswasser“ aufgru nd § 42 Abs. 3 Hessisches Was-
sergesetz festgesetzt.
9.4 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschl agswasser
Regelungen zum Maß der Bodenversiegelung und zur Ve rsickerung von Niederschlagwas-
ser werden in den textlichen Festsetzungen wie folgt getroffen:
„Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrunds tücke und private Stellplätze sind, so
weit wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Bela nge nicht entgegen stehen, wasser-
durchlässig anzulegen.
Nicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasse r ist, soweit wasserwirtschaftliche
und gesundheitliche Belange nicht entgegen stehen, auf den Baugrundstücken zu versi-
ckern.“
9.5 Abwasser
Das Plangebiet ist an vorhandene Abwasseranlagen (K anal, Rückhaltebecken und Kläran-
lage) angeschlossen.
9.6 Oberirdische Gewässer
Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
9.7 Altlasten
Im Bereich des Bebauungsplanes befinden sich keine schädlichen Bodenveränderungen,
Altlasten oder Grundwasserschäden.
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffäl-
ligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf
das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderunge n hinweisen, ist umgehend das
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Dar mstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu infor-
mieren.
10. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale
10.1 Geologie und Boden
Geologisch betrachtet liegt das Plangebiet im Berei ch des kristallinen Odenwaldes. Die
Böden im Plangebiet sind als Böden der Siedlungsber eiche anzusprechen. Für besiedelte
Gebiete sind in der Bodenkarte keine Bodentypen aus gewiesen. Böden in diesen Berei-
chen sind durch Versiegelungen, Aufschüttungen, Abg rabungen, Umlagerungen und Bo-
denverbesserungsmaßnahmen stark anthropogen überformt.
Die noch unversiegelten Bereiche des Plangebietes i n Form der vorhandenen Gartenflä-
chen übernehmen vielfältige Funktionen für den Natu rhaushalt. Sie haben eine Bedeutung
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Speicher von Niederschlagswasser und als Fil-
ter von Schadstoffen.
Begründung Seite 8
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
Zusammengefasst kann davon ausgegangen werden, dass im Plangebiet keine natürli-
chen bzw. naturnahen Bodenbereiche vorhanden sind u nd das Bodenpotenzial als vorbe-
lastet einzustufen ist.
10.2 Wasser
Das Plangebiet liegt im Bereich der Kernstadt von D armstadt. Hier ist generell mit anthro-
pogen beeinträchtigter Grundwasserbeschaffenheit un d gestörten Grundwasserverhältnis-
sen zu rechnen.
Die unversiegelten, als Gartenflächen genutzten Ber eiche des Plangebietes haben eine
Bedeutung zur Grundwasserrückhaltung und -neubildung.
Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
10.3 Klima und Luft
Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen d er warmen, trockenen Rheinebene
und dem kühleren, niederschlagsreicherem Odenwald. Das Klima in diesem Bereich ist re-
lativ niederschlagsarm mit milden Wintern und warmen Sommern,
Das Plangebiet besitzt aufgrund seiner Ausprägung k eine besondere Bedeutung für die
Kalt- und Frischluftentstehung. Die im Plangebiet v orhandenen Gartenflächen sowie der
Gehölz- und Einzelbaumbestand tragen zur Verbesseru ng der kleinklimatischen Situation
bei. Die versiegelten Bereiche im östlichen, bereit s bebauten Teil des Plangebietes tragen
durch erhöhte Wärmespeicherung zum Aufheizen der Luft bei.
Nördlich des Plangebietes liegt der Prinz-Emils-Gar ten als größere klimaaktive Grünfläche
mit hoher Bedeutung für das Lokalklima.
10.4 Landschaft, Freizeit und Erholung
Das Plangebiet liegt im Stadtbereich von Darmstadt und ist geprägt durch überwiegend
bebaute und versiegelte Bereiche.
Der östliche Teilbereich des Plangebietes ist geprä gt durch das vorhandene zweigeschos-
sige Wohnhaus an der Bessunger Straße sowie Nebenge bäude und eine Scheune. Im
rückwärtigen Grundstücksbereich befindet sich eine Gartenfläche mit einigen mittelgroßen
Obstbäumen.
Die Gartenfläche im westlichen Teil des Plangebiete s hat eine Bedeutung als hausnahe
Frei- und Erholungsfläche. Da der Bereich nicht öff entlich zugänglich ist, beschränkt sich
die Erholungsfunktion auf die Anwohner.
Nördlich des Plangebietes liegt der Prinz-Emils-Gar ten, der eine wichtige Bedeutung als
Erholungsfläche für die Bewohner des angrenzenden, teilweise dicht bebauten Siedlungs-
flächen besitzt.
10.5 Vegetation und Fauna
Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein teilweise bebautes Grundstück. Der östliche
Teil des Grundstückes ist nahezu komplett bebaut un d versiegelt. Im westlichen Teil des
Plangebietes befindet sich eine Gartenfläche, beste hend aus Rasen, Gehölzen, einzelnen
Obstbäumen und teilweise ruderalisierten Bereichen.
Zusammengefasst dargestellt besitzen die bebauten u nd versiegelten Teilbereiche des
Plangebietes keine Bedeutung für den Arten- und Bio topschutz. Der im westlichen Teil
vorhandenen Gartenfläche kann eine mittlere Bedeutu ng für den Naturhaushalt zugespro-
chen werden.
Die Umgebung ist geprägt durch weitere bebaute Fläc hen mit Gartenflächen in den rück-
wärtigen Grundstücksbereichen.
Begründung Seite 9
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
Infolge der vorhandenen Bebauung mit den angrenzend en Gartenflächen ist im Plangebiet
von einer an den Lebensraum Siedlung angepassten Ar tenzusammensetzung der Fauna
auszugehen.
Es bestehen keine Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Tier- oder Pflanzenar-
ten im Plangebiet.
11. Städtebauliches Konzept
Das zweigeschossige Gebäude entlang der Bessunger S traße soll durch ein neues dreige-
schossiges Gebäude ersetzt werden. Dieses Gebäude w ird im Gegensatz zum Bestand
von der Bessunger Straße zurück gesetzt und nimmt d amit die Flucht des Gebäudes Bes-
sunger Straße 27 auf. Dadurch besteht die Möglichke it den bestehenden, sehr schmalen
öffentlichen Gehweg zu verbreitern. Weiterhin ist g eplant die ehemalige Scheune im west-
lichen Teil des Grundstücks 950/1 unter Beibehaltung der bestehenden Größe auszubauen
und im hinteren Grundstücksteil ein neues Wohngebäude zu errichten.
Die Erschließung der Grundstücke wird nicht geändert.
12. Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Beba uungsplan
12.1 Art der baulichen Nutzung
Entsprechend dem Bebauungsplan S 7.2 wird der vorde re Bereich des Grundstücks als
Besonderes Wohngebiet (WB) und der hintere Bereich als Reines Wohngebiet (WR) fest-
gesetzt.
Die Festsetzung als WR stellt sicher, dass in einem Abstand zur Bessunger Straße eine
ruhige Wohnnutzung ermöglicht wird.
Die Festsetzung als WB entlang der Bessunger Straße wird wie bisher beibehalten, da die-
ser Bereich gemäß der Zweckbestimmung des § 4a Abs. 1 BauNVO zum einen überwie-
gend bebaut ist und zum anderen die besondere Eigen art des Gebietes (vorhandene Mi-
schung von Wohnen und sonstiger Nutzung) gesichert werden soll. Die vorhandene aus-
geübte Wohnnutzung soll unter Beibehaltung der gewe rblichen, mit der Wohnnutzung ver-
träglichen Nutzung, erhalten und fortentwickelt wer den. Dadurch soll der Verdrängung von
Wohnungen durch Betriebe des tertiären Sektors, ins besondere durch Dienstleistungsbe-
trieben und der Abwanderung der Wohnbevölkerung dur ch ein entsprechendes Angebot
an Wohnungen entgegengewirkt werden. Im Erdgeschoss ist eine gewerbliche, wohnver-
trägliche Nutzung jedoch erwünscht.
Im WB sind deshalb die nach § 4a Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen:
Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung, Vergnügungsstätten und Tankstellen
unzulässig. Weiterhin ist zur Erhaltung der Wohnnut zung festgesetzt, dass oberhalb des
Erdgeschosses gemäß § 4a Abs. 4 Nr. 1 BauNVO nur Wohnungen zulässig sind.
12.2 Zulässigkeit von festgesetzten baulichen Nutzu ngen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)
Um zu gewährleisten, dass eine städtebaulich sinnvo lle Straßenrandbebauung entsteht,
wird als Bedingung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB fest gesetzt, dass eine Bebauung im
westlichen Teil des Grundstücks 950/1 (Baufenster e hem. Scheune) nur zulässig ist, wenn
eine Bebauung an der Bessunger Straße, entsprechend den Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes erfolgt ist und die vorhandenen bauliche n Anlagen auf den nicht überbaubaren
Grundstücksflächen entfernt worden sind.
12.3 Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise
Die überbaubare Grundstücksfläche für das Vordergeb äude Bessunger Straße 29 bleibt in
der Größe unverändert. Die nicht realisierte Arkade an der Bessunger Straße wird jedoch
nicht mehr festgesetzt.
Begründung Seite 10
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Die Baulinie in Richtung Niederstraße wird in eine Baugrenze umgewandelt, da diese an
dieser Stelle nicht zwingend notwendig ist.
Im hinteren Bereich der überbaubaren Grundstücksflä che an der Bessunger Straße wer-
den zwei Baugrenzen für unterschiedliche Geschosse festgesetzt. So dass nach den Fest-
setzungen das Erdgeschoss um mindestens 1,00 m einrücken muss. Diese Festsetzung ist
notwendig, da nach Garagenverordnung für Stellplätz e (2,40 m Breite) eine 6,00 m breite
Fahrspur notwendig ist.
Die „Flächen für gewerbliche und sonstige Anbauten und Nebenanlagen“ im Bebauungs-
plan S 7.2 werden nicht mehr festgesetzt.
Da im hinteren Bereich die bisher ebenfalls als Neb enanlage zulässige Scheune zu einem
Wohngebäude ausgebaut werden soll, ist eine überbau bare Grundstücksfläche, begrenzt
durch Baugrenzen und zum Nachbargrundstück durch eine Baulinie notwendig.
Im hinteren Gartenbereich (Flurstück 952) soll ein neues Gebäude innerhalb eines Bau-
fensters entstehen, dass die Abstände zu den Nachbargrenzen einhält.
Da die Bauweise durch die überbaubaren Grundstücksf lächen eindeutig geregelt ist, wird
auf diese Festsetzung generell verzichtet.
12.4 Maß der baulichen Nutzung
Es wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 entspre chend den Obergrenzen des § 17
BauNVO festgesetzt. Eine Geschossflächenzahl wird a nalog zum Bebauungsplan S 7.2
nicht festgesetzt.
Die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe der baulich en Anlagen werden für die einzelnen
überbaubaren Grundstücksflächen unterschiedlich geregelt.
Weiterhin sind Begrenzungen der Außenwandhöhen (Tra ufhöhen) notwendig, da alleine
durch die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollg eschosse die Höhenentwicklung der
Gebäude nicht abschließend geregelt ist.
Zur Ermittlung der Höhen werden an den Baufenstern jeweils Höhenbezugspunkte festge-
legt. Die genauen Höhen der Höhenbezugspunkte sind vor Ort zu ermitteln.
Bebauung an der Bessunger Straße
Im Vergleich zu den Festsetzungen des Bebauungsplan es S 7.2, wird anstatt 2 Vollge-
schosse eine Bebauung mit 3 Vollgeschossen festgese tzt. Aufgrund der geplanten gerin-
geren Geschosshöhen im Vergleich zu den Gründerzeit häusern, passt sich die dreige-
schossige Bebauung gut in die Höhenstaffelung ein. Die festgesetzte Außenwandhöhe von
9,50 m orientiert sich an der Bebauung „Bessunger Straße 33“.
Scheune
Da die Scheune unter Beibehaltung des Baukörpervolu mens ausgebaut werden soll, wird
eine maximale Außenwandhöhe von 4,50 m festgesetzt.
Hinterbebauung
Im hinteren Bereich wird eine eingeschossige Bebauung zugelassen, die sich in die histori-
schen Strukturen der denkmalgeschützten Gesamtanlag e entlang der Niederstraße mit
ehemaligen Wirtschaftsgebäuden als rückwärtige Beba uung einfügt. Die festgesetzte Au-
ßenwandhöhe von maximal 3,80 m entspricht den Fests etzungen für eingeschossige Ge-
bäude im Bebauungsplan S 7.2.
12.5 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen
Stellplätze und Garagen sind nur in der nach der Stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt erforderlichen Anzahl zulässig.
Begründung Seite 11
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
Nicht überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der in der Planzeichnung mit „St“ gekenn-
zeichneten Fläche und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Garagen
und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücks-
flächen zulässig.
Bis auf eine Fläche für die Außenbewirtschaftung in Zusammenhang mit einer gastronomi-
schen Nutzung bis zu einer Größe von 50 m² im besonderen Wohngebiet sind Nebenanla-
gen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO nicht zulässig.
Sinn dieser Festsetzungen ist es, die nicht überbau baren Flächen von diesen Anlagen frei-
zuhalten, um Begrünungen auf den Grundstücksfreiflächen herstellen zu können.
12.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwi cklung von Boden, Natur und
Landschaft
12.6.1 Oberflächengestaltung
Befestigte, nicht überdachte Flächen und private St ellplätze sind wasserdurchlässig anzu-
legen, um den Anteil an versiegelten Flächen möglic hst gering zu halten. Vollständige Ver-
siegelung führt zum Aufheizen der Flächen im Sommer , Erwärmung der Umgebung durch
Rückstrahlung, erhöhtem Staubanfall und schnellem Abfluss des Niederschlagswassers.
12.6.2 Niederschlagswasserversickerung
Die dezentrale Versickerung von Regenwasser dient d er Anreicherung des Grundwassers
und der Vermeidung eines beschleunigten Oberflächen abflusses mit damit verbundenen
Abflussspitzen in Vorflutern nach Niederschlägen von befestigten und überbauten Flächen.
Der mit der Bebauung und der Versiegelung einhergeh ende Eingriff in den Grund- und
Oberflächenwasserhaushalt wird so zumindest teilweise wieder ausgeglichen.
12.7 Flächen zum Anpflanzen und Anpflanzen von Bäum en, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Die festgesetzte Grundstücksbepflanzung gewährleist et eine Durchgrünung der Privat-
grundstücke und wirkt sich positiv auf das Boden-, Wasser-, Klima- und das biotische Po-
tenzial sowie für das Ortsbild aus. Die festgesetzt e Durchgrünung belässt den Grund-
stücksbesitzern genügend eigenen Gestaltungsspielraum.
Die Vorgabe für die Bepflanzung der Grundstücksfläc hen mit hochstämmigen Bäumen
wurde unverändert aus dem Bebauungsplan S 7.2 übernommen.
13. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
13.1 Dächer
Bei der Gestaltung der Dächer wurde im Vergleich zum Bebauungsplan 7.2 geändert, dass
Dachaufbauten in ihrer Gesamtbreite anstatt 50 % nur noch 1/3 der Trauflänge des Haupt-
daches nicht überschreiten dürfen und die Breite einer Gaube auf 2,00 m begrenzt ist. Die
Traufe darf hierbei durch die Dachaufbauten nicht unterbrochen werden.
Weiterhin wurde festgelegt, dass zwischen der Gaube und dem Ortgang ein Abstand von
mindestens 2,00 m eingehalten werden und der höchste Punkt einer Gaube - vertikal ge-
messen - mindestens 2,00 m unter der Firstlinie liegen muss.
13.2 Einfriedungen
Einfriedungen können im Vergleich zum Bebauungsplan 7.2 nun auch aus Holz bestehen.
Begründung Seite 12
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
Da diese Art der Einfriedung im Gebiet typisch ist, sind straßenseitig bei Einfriedungen So-
ckel bis zu einer Höhe von 40 cm zulässig.
14. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwend en von Nie-
derschlagswasser
Durch die Verwendung von Niederschlagswasser als Br auchwasser werden die Trinkwas-
serressourcen geschont, der Eingriff in den Wasserh aushalt gemindert und die Kläranla-
gen entlastet.
15. Beschreibung und Beurteilung der Eingriffe in N atur und Landschaft und erforderli-
cher Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a BauGB
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird überprüft, inwieweit durch die Än-
derung gegenüber dem bis dahin geltenden Plan ein zusätzlicher Eingriff ermöglicht wird.
So weit die beabsichtigte Änderung keinen zusätzlichen Eingriff ermöglicht, ist gemäß § 1a
Abs. 3 Satz 4 BauGB ein Ausgleich nicht erforderlich.
Daher wird im Folgenden für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes S 7.2.1 verbal-
argumentativ und durch numerische Gegenüberstellung der zulässigen Eingriffe vor und
nach der Änderung aufgezeigt, ob ein Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB er-
forderlich ist.
15.1 Verbal-argumentative Gegenüberstellung der zul ässigen Eingriffe vor und nach der
Änderung des Bebauungsplanes
15.1.1 Änderung der möglichen Überbauung der Grunds tücksflächen
Die Änderungen der möglichen Überbauung der Grundstücke werden sowohl durch zeich-
nerische als auch durch textliche Festsetzungen vorgenommen. Die überbaubaren Grund-
stücksflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes S 7.2 werden verändert. Durch die
Veränderungen der Baufenster in Verbindung mit den Festsetzungen einer Grundflächen-
zahl von 0,4, der Zahl der Vollgeschosse und von Stellplätzen werden zusätzlichen Eingrif-
fe verursacht. Die mögliche Überbauung durch Gebäude vergrößert sich von ca. 340 m²
(Baufenster und gewerbliche und sonstige Anbauten und Nebengebäude) auf ca. 430 m²
(Überbauung bei einer GRZ von 0,4).
Um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu minim ieren, ist im Bebauungsplan S 7.2
festgesetzt, das Lager- und Stellplatzflächen mit v ersickerungsfähigem Material zu befesti-
gen sind. Diese Festsetzung gilt nach wie vor auch für den Bebauungsplan S 7.2.1. Mini-
miert werden können die Eingriffe in Natur und Land schaft weiterhin durch das Versickern
von Dachflächenwasser auf den Grundstücken. Diese F estsetzung wurde im Bebauungs-
plan S 7.2 nicht getroffen.
Im Vergleich zum ursprünglichen Bebauungsplan wird zwar die mögliche Versiegelung und
damit die Eingriffe in die Naturgüter Boden und Wasser erhöht, dies wird jedoch durch
Maßnahmen, die sich positiv auf die Schutzgüter auswirken minimiert und teilweise wieder
ausgeglichen. So wird im Bebauungsplan S 7.2.1 nun eine Versickerung des Nieder-
schlagswassers und die Brauchwassernutzung festgesetzt.
15.1.2 Zusammenfassung
An der Verwirklichung der Änderung des Bebauungsplanes besteht aufgrund der in Kapitel
1 dargelegten Ziele ein öffentliches Interesse. Damit besteht das Erfordernis zur teilweisen
Änderung des Bebauungsplanes S 7.2.
Durch die geplante verdichtete Bebauung wird die Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 2
BauGB umgesetzt.
Begründung Seite 13
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
In Abwägung zwischen den Belangen der wirtschaftlichen Ausnutzung des Grundstücks,
der Deckung des Wohnbedarfs und den Belangen des Umweltschutzes ist der Eingriff im
Plangebiet nicht vermeidbar.
Trotzdem entstehen Eingriffe in Natur und Landschaft, die jedoch durch folgende Maß-
nahmen im Plangebiet wieder kompensiert werden:
− Begrünung der Grundstücke.
− Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen bei der Herstellung von befestigten Flä-
chen anstelle von Vollversiegelungen.
− Versickerung von Niederschlagswasser
Die Gegenüberstellung von Eingriffen und Ausgleich zeigt, dass ein funktionaler Ausgleich
der Eingriffe bei Umsetzung aller im Bebauungsplan S 7.2.1 festgesetzten Maßnahmen
ermöglicht werden kann.
16. Numerische Gegenüberstellung der zulässigen Ein griffe vor und nach der Änderung
des Bebauungsplanes
Im Folgenden wird durch numerische Gegenüberstellung geprüft, ob für den Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes S 7.2.1 gegenüber der bisherigen Planfassung S 7.2 die Be-
bauungsmöglichkeiten und damit die Eingriffe in den Naturhaushalt vergrößert werden.
Daher werden für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes S 7.2.1 die Summe der Bio-
topwerte verglichen, welche sich auf Grundlage der bisher getroffenen Festsetzungen des
S 7.2 und der Festsetzungen des Bebauungsplanes S 7.2.1 ergeben. Dabei wird nicht vom
tatsächlichen Bestand ausgegangen, sondern anhand der Festsetzungen ermittelt, wie viel
Fläche maximal versiegelt werden darf bzw. wie viel Fläche mindestens begrünt werden
muss.
Die numerische Bilanzierung des Bebauungsplans wird anhand der „Kompensationsver-
ordnung“ vom 01.09.2005 vorgenommen.
WP/
m² Biotopwert
S 7.2 S 7.2.1 S 7.2 S 7.2.1
vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Erläuterung Sp.4xSp.5 Sp.4xSp.6
10.710 Baufenster S 7.2 3 188 564
10.715 1.083 m² Grundstücksfläche x
GRZ 0,4
6 433 2.598
10.710 Gewerbliche Anbauten auf 1/3
der Fläche von 416 m²
3 115 345
10.530 50 % Überschreitung der GRZ
von 0,4 (§ 19 Abs. 4 BauNVO)
6 217 1.302
11.221 Private Gartenflächen 14 548 7.672
11.221 40 % der Grundstücksflächen 14 339 4.746
10.530 Sonstige Flächen S 7.2 6 232 1.392
10.530 Sonstige Flächen 6 94 564
10.510 Straßenverkehrsfläche 3 69 69 207 207
1.152 1.152 10.180 9.417
Defizit 763
entspricht 7%
Verkehrsflächen
Dachfläche ohne
Regenwasserversickerung
Dachfläche ohne
Regenwasserversickerung
versiegelte Fläche mit
Wasserabfluss
versiegelte Fläche mit
Wasserabfluss
versiegelte Fläche
versiegelte Fläche mit
Wasserabfluss
Fläche je Nut-
zungtyp in m²
Nutzungstyp
nach Anlage 3 KV
Bezeichnung
strukturarme Grünanlage
Dachfläche mit Regenwasser-
versickerung
Wohnbauflächen
strukturarme Grünanlage
Begründung Seite 14
S 7.2.1 Begründung Entwurf (Anlage) Stand 07.09.201 0
16.1 Ergebnis der Gegenüberstellung und Folgerungen für die Erforderlichkeit von Aus-
gleichsmaßnahmen
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes S 7.2.1 ergeben sich gemäß der Eingriffs-
Ausgleichsbilanzierung aufgrund der bisherigen Fest setzungen des Bebauungsplanes 7.2
insgesamt 10.180 Wertpunkte. Auf Grundlage der Fest setzungen des Bebauungsplanes
S 7.2.1 ergeben sich 9.417 Wertpunkte. Die Differen z von – 763
Wertpunkten entspricht
ca. - 7 %.
Aufgrund der Tatsache, dass der Ausgleich auf dem G rundstück selbst erbracht wird, wird
im Rahmen der Abwägung die Planung trotz des geringen Defizits als ausgeglichen bewer-
tet.
17. Planungsstatistik
Besonderes Wohngebiet
471 m²
Reines Wohngebiet 681 m²
Geltungsbereich Bebauungsplan 1.152 m²
Darmstadt, den
Der Dezernent VI:
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
anlage 2
13141 Zeichen
9. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern un d sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern u nd sonstigen Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Je angefangene 200 m² unbebaute Grundstücksfläche i st mindestens ein hochstämmi- ger, heimischer Baum zu pflanzen und zu erhalten. 10. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen z ur Vermeidung oder Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Für das Plangebiet wurden nach DIN 4109 (Schallschu tz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise, Ausgabe 1989) Lärmpegelbereiche ermittelt (siehe Hinweis Nr. 2). Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sind aufgrund der Immissionen aus Ve rkehrslärm für Wohnungen und Aufenthaltsräume bauliche Vorkehr ungen zur Lärmminderung zu treffen. Nach DIN 4109 sind zum Schutz von Aufentha ltsräumen gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbau teilen gemäß Ziffer 5 und Tabel- le 8 und 9 einzuhalten. Für Räume, die dem dauerhaften Aufenthalt im Nachtz eitraum dienen (Schlafzimmer, Kinderzimmer) und direkt zur Bessunger Straße orien tiert sind, sind gemäß VDI 2719 schalldämmende Lüftungseinrichtungen erforderlich. II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen Aufgrund § 81 Abs. 1 und 4 Hessische Bauordnung (HB O) i.d.F. vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 15.1 2.2009 (GVBl.I S. 716) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 1. Dächer (§ 81 Abs. 1 HBO) 1.1 Satteldach Zulässig sind Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 35° und 50° . 1.2 Dachaufbauten Dachaufbauten sind als einzelne Gauben in Form von Giebel- oder Schleppgauben zu- lässig und dürfen in ihrer Gesamtbreite 1/3 der Tra uflänge des Hauptdaches nicht über- schreiten. Die Breite einer Gaube ist auf 2,00 m begrenzt. Zwischen der Gaube und dem Ortgang muss ein Abstand von mindestens 2,00 m ein- gehalten werden. Der höchste Punkt einer Gaube muss - vertikal gemessen - mindestens 2,00 m unter der Firstlinie liegen. Die Traufe darf durch die Dachaufbauten nicht unterbrochen werden. 2. Fassaden (§ 81 Abs. 1 HBO) Im Besonderen Wohngebiet (WB) sind als Fassadenmate rialien ausschließlich Putzflä- chen zulässig. 3. Einfriedungen (§ 81 Abs. 1 Nr. 3 HBO) Als seitliche und rückwärtige Einfriedungen der Gru ndstücksgrenzen sind nur Metall- oder Holzzäune bis zu einer maximalen Höhe von 1,50 m zulässig. Straßenseitig sind bei Einfriedungen Sockel bis zu einer Höhe von 0,40 m zulässig. 4. Gestaltung von Grundstücksfreiflächen (§ 81 Abs. 1 Nr. 5 HBO) Aufschüttungen und Abgrabungen Geländeaufschüttungen und – abgrabungen sind bis maximal 0,30 m, bezogen auf da s natürliche Gelände, zulässig. III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser Aufgrund § 42 Abs. 3 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 06.05.2005 (GVBl. I S. 3 05), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2010 (GVBl. S. 85) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird fes t- gesetzt: Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niedersch lagswasser dienen , das auf den Dachflächen anfällt. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Gartenbewässe- rung, WC-Spülung etc.) genutzt werden. IV. Hinweise und Empfehlungen 1. Bebauungsplan S 7.2 Die außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungspl anes S 7.2.1 getroffenen zeich- nerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauung splanes S 7.2 gelten unverändert weiter. 2. Lärmschutz Aufgrund der Verkehrslärmimmissionen werden im Plan gebiet die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten. Für das Plangebiet wurden nach DIN 4109 die nachfol genden Lärmpegelbereiche ermi t- telt. Für die Festlegung der gemäß Festsetzung Nr. 10 erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm (passiver Sc hallschutz) entsprechend DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) sollen im Plangebiet die nachfolgenden Lärmpegelberei- che zu Grunde gelegt werden. Bereiche im Plangebiet Lärmpegelbe- reich nach DIN 4109 "Maßgeblicher Außenlärmpegel" nach DIN 4109 Erforderliche resultierende Schalldämm-Maße R'w,res des Außenbauteils Aufenthaltsräume in Wohnungen, Fassaden unmittelbar an der Bessunger Straße IV 66 - 70 dB(A) 35 dB Bis 5 m Abstand von Nie- derstraße III 61 - 65 dB(A) 35 dB 5 bis 20 m Abstand von Niederstraße II 56 - 60 dB(A) 30 dB Ab 25 m Abstand von Bessunger Straße I Bis 55 dB(A) 30 dB 3. Bodendenkmale Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege (Archäologische Denkmalpflege) oder d er Unteren Denkmalschutzbehör- de unverzüglich anzuzeigen. 4. Bodenveränderungen Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Bode n erfordern, ist auf sensorische Auf- fälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeit en des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränder ungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5 (zu- ständige Bo denschutzbehörde) zu informi eren. 7. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Öffentliche Straßenverkehrsfläche 8. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick lung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 14 BauGB) 8.1 Oberflächenbefestigung Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke und private Stellplätze sind, so weit wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Bela nge nicht entgegen stehen, wasser- durchlässig anzulegen. 8.2 Niederschlagswasserversickerung Nicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasse r ist , soweit wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen, a uf den Baugrundstücken zu versi- ckern. 5. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflä chen, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) 5.1 Baugrenze (§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO) 5.2 Baulinie (§ 23 Abs. 1 und 2 BauNVO) 5.3 Abgrenzung Baulinie zu Baugrenze 5.4 Stellung der baulichen Anlage 6. Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 12 Abs. 6 und § 14 BauNVO) 6.1 Garagen und Stellplätze Stellplätze und Garagen sind nur in der nach der St ellplatzsatzung der Wissenschaft s- stadt Darmstadt erforderlichen Anzahl zulässig. Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Nicht überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der in der Planzeichnung mit „St“ gekenn- zeichneten Fläche und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 6.2 Nebenanlagen Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Im Besonderen Wohngebiet (WB) ist eine Fläche für d ie Außenbewirtschaftung in Zu- sammenhang mit einer gastronomischen Nutzung bis zu einer Größe von 50 m² zulässig. Wissenschaftsstadt Darmstadt Gemarkung Darmstadt Flur 5 Maßstab 1:500 Entwurf zum Bebauungsplan S 7.2.1 - Bessunger Straße 29 - zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes S 7.2 mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser September 2010 I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I 2004, S. 2414) i.V.m. der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und der Planzei chenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt: 1. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Beba uungsplanes § 9 Abs. 7 BauGB 2. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 2.1 Reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO) 2.2 Besonderes Wohngebiet (§ 4a i.V.m. § 1 Abs. 6 B auNVO) Die nach § 4a Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO unzulässig. Oberhalb des Erdgeschosses sind gemäß § 4a Abs. 4 Nr. 1 BauNVO nur Wohnungen zu- lässig. 2.3 Abgrenzung unterschiedlicher Art der baulichen Nutzung 3. Zulässigkeit von festgesetzten baulichen Nutzung en (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) Eine Bebauung im westlichen Teil des Grundstückes 9 50/1 (Baufenster ehem. Scheune) ist nur zulässig, wenn eine Bebauung an der Bessung er Straße entsprechend den Fes t- setzungen des Bebauungsplan es erfolgt ist und die vorhandenen baulichen Anlage n auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen entfernt worden sind. 4. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO) 4.1 Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO) 4.2 Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (§ 16 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 20 Abs. 1 BauNVO) 4.3 Höhe baulicher Anlagen (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNV O) 4.3.1 Außenwandhöhen Als zulässige Außenwandhöhe gilt das Maß von dem in der Planzeichnung dargestellten Höhenbezugspunkt bis zur Schnittlinie der Außenwand mit der Dachhaut an der Traufse i- te. 4.3.2 Höhenbezugspunkt Die Höhen der Höhenbezugspunkte (H1 bis H3) sind vor Ort zu ermitteln. Wissenschaftsstadt Darmstadt, den Stadtplanungsamt Dr. Ing. Kissel Ltd. Baudirektor Wissenschaftsstadt Darmstadt Gemarkung Darmstadt Flur 5 Maßstab 1:500 Entwurf zum Bebauungsplan S 7.2.1 - Bessunger Straße 29 - zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes S 7.2 mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaf fung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niede rschlagswasser Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zu letzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) Hess. Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 15.12.2009 (GVBl. I S. 716) Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.06.2010 (GVBl. I S. 233) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt ge ändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ) i. d. F. vom 29.07.2009 (BGBl. I, S. 2542) Hess. Naturschutzgesetz (HENatG) i.d.F. vom 04.12.2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.12.2007 (GVBl. I S. 851) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. d. F. vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2585) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 06.05.2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 04.03.2010 (GVBl. I, S. 85) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 26.09.2002 (BGBl. I, S. 3830) , zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. F der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I, S. 94) Hessisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) i. d. F. vom 05.09.1986 (GVBl. I, S. 262, 270), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.03.2010 (GVBl. I, S. 72) Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB: Aufstellungsbeschluss: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom . Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) und nach § 13a BauGB im „Darmstädter Echo“ am . Öffentliche Auslegung: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom . Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darms tädter Echo“ am . Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungs plans mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zei t vom bis einschließlich . Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffen tlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbarge meinden gem. § 2 (2) BauGB mit Schreiben vom . Satzungsbeschluss: Dieser Bebauungsplan wurde mit den textlichen Fests etzungen, dem zeichnerischen Teil und den im Plan enthaltenen Satzungen gem. § 10 (1) BauGB von der Stadtverordnetenver- sammlung zur Satzung beschlossen am . Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung besch lossenen Plan überein. Ausgefertigt: Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________ Der Dezernent Bekanntmachung: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauung splans gem. § 10 (3) BauGB und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo “ am __________. Öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit Beg ründung gem. § 7 Hess. Gemeinde- ordnung (HGO) i.V.m. § 7 (3) der Hauptsatzung der W issenschaftsstadt Darmstadt im Tech- nischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich . Inkrafttreten: Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am __________. Darmstadt, den ___________ Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________ Der Dezernent
2010/0388
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 08.09.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0388 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan S 7.2.1 - Bessunger Straße 29 - (Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 7 .9 .2010 Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan S 7.2.1 - Bessunger Straße 29 - zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes S 7.2 und der zugehörigen Begründung, sowie der in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und der Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser, wird zugestimmt. 2. Der Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan S 7.2.1 - Bessunger Straße 29 - sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Anlagen: Anlage: Begründung zum Bebauungsplanentwurf S 7.2.1 Entwurf des Bebauungsplan S 7.2.1 (wird zu den Sitzungen aufgehängt) Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage 2010/0388 vom 07.09.2010 Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 20.05.2008 beschlossen, für den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans S 7.2 einen Bebauungsplan S 7.2.1 zu dessen teilweisen Änderung, mit der Zielsetzung einer Nachverdichtung und Verbesserung der städtebaulichen Situation, aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan S 7.2.1 wurde am 26.05.2008 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. Zu 1.: Gemäß § 3 (2) BauGB sind nun der Entwurf zum Bebauungsplan und die dazu gehörige Begründung, sowie der in den Entwurf zum Bebauungsplan aufgenommenen Satzungen, erstellt worden. Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, welches hier weitergeführt wird, können die Umweltprüfung und der Umweltbericht entfallen. Zu 2.: Die öffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugehörigen Begründung erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, in der bereits gemäß § 13a (3) BauGB darauf hingewiesen wird, dass das beschleunigte Verfahren angewendet wird und wo entsprechende Planunterlagen, mit der Möglichkeit einer Äußerung dazu, eingesehen werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Offenlage beteiligt. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt: • Entwurf des Bebauungsplans S 7.2.1 Vorab werden übersandt: • 11 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 07.09.2010 VI/61.2 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Bessunger Straße 29
- Alicenstraße 23
- Niederstraße
- Am Kapellberg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0388
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.09.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00