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AN/0063/2020

Umwidmung des Lärmschutzwalls im Bereich der Straße "Am Liburer Wall" in Libur, Antrag der SPD-Fraktion

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 16.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2020, TOP 8.10

Sachstandsbericht BV

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Antrag (SPD BV 7) - Umwidmung Lärmschutzwall

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Sachstandsbericht BV

1496 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0063/2020
Stand: 14.05.2024 
Sachstandsbericht  
Umwidmung des Lärmschutzwalls im Bereich der Straße "Am Liburer Wall" in Libur, 
Antrag der SPD-Fraktion 
Beschluss:  
Die Verwaltung wird beauftragt, den entlang der Straße „Am Liburer Wall“ gelegenen Lärm-
schutzwall umzuwidmen und dem angrenzenden Spielplatz zuzuschlagen. An der Unterkante 
des Walles ist sodann ein Zaun zu errichten, der mit der bereits existierenden Einzäunung des 
Spielplatzes zu verbinden ist.  
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Bepflanzung des Wall-Fußes zum Spielplatz hin wurde Anfang Februar 2021 be-
auftragt und umgesetzt. 
 
 
Kinder und Jugendliche halten sich nicht nur auf öffentlichen SP auf, sondern suchen 
sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren eigenen Spielraum im gesamten öffentli-
chem Bereich.  
 
Um hier die Kinder vor eventuellen Gefährdungen zu schützen, wurde in diesem be-
sonderen Einzelfall eine zusätzliche Sicherung des Spielplatzes zur Straße Liburer 
Wall ein Zaun als sinnvoll erachtet und von der Verwaltung umgesetzt.  
Um eine klare räumliche Trennung zu schaffen erfolgte außerdem eine Anpflanzung 
vom Spielplatz zum Wall.  
 
Eine Umwidmung der Fläche ist seitens der Kinder und Jugendverwaltung nicht erfor-
derlich und wird daher nicht befürwortet.  
 
Der Erhalt des Hügels ist somit weiterhin in seiner Funktion als Lärmschutzwall zu be-
trachten  
 
Nächste Schritte:

2

Antrag (SPD BV 7) - Umwidmung Lärmschutzwall

2491 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich -Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln -Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304  
mail SPD-BV7@stadt-koeln.de 
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 14.01.2020 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2020 
hier: Umwidmung des Lärmschutzwalls im Bereich der Straße „Am Liburer 
Wall“ in Libur 
Die Verwaltung wird beauftragt, den entlang der Straße „Am Liburer Wall“ gelegenen 
Lärmschutzwall umzuwidmen und dem angrenzenden Spielplatz zuzuschlagen. An der 
Unterkante des Walles ist sodann ein Zaun zu errichten, der mit der bereits existie-
renden Einzäunung des Spielplatzes zu verbinden ist.  
Begründung: 
In der Sitzung vom 09.07.2018 wurde die Verwaltung gemäß dem Antrag der SPD-
Fraktion von der Bezirksvertretung beauftragt, entlang der Straße „Am Liburer Wall“ – 
im Bereich des Straßenbegleitgrüns zwischen der Straße und der Unterkante des an-
grenzenden Walles – eine Einzäunung zu errichten und diese mit der Einzäunung des 
Spielplatzes zu verbinden. Durch die Errichtung eines Zaunes in dem beschriebenen 
Bereich sollte sichergestellt werden, dass der bewaldete Wall von Kindern, die sich auf 
dem Spielplatz aufhalten, zum Spielen genutzt werden kann. Gleichzeitig sollte das 
Risiko, dass Kinder während des Spielens auf die Straße laufen oder fallen/rutschen 
gemindert bzw. ausgeschlossen werden. 
Aufgrund der aktuellen Widmung des Walles als Straßenbauwerk ist es gemäß der 
Auskunft der Fachverwaltung (Grünflächenamt) nicht möglich, den Wall durch die Er-
richtung eines Zaunes in den Spielplatz zu integrieren. Grundvoraussetzung ist also 
eine entsprechende Umwidmung.  
Die derzeit einzig denkbare Alternative, um eine Gefährdung der Kinder durch die an-
grenzende Straße nahezu auszuschließen, wäre die Errichtung eines Zaunes zwischen 
Spielplatz und Wall, wodurch der Zugang zum Wall vom Spielplatz aus verhindert 
würde. Allerdings würde der Spielplatz dadurch deutlich an Attraktivität einbüßen.

Zudem ist zu vermuten, dass die Kinder den Wall weiterhin als Spielfläche nutzen 
würden, diesen jedoch von der Straßenseite begehen würden. Die gefährliche Situati-
on durch die angrenzende Straße wäre dann aber weiterhin gegeben. 
 
Dr. Simon Bujanowski     Christoph Weitzel 
Fraktionsvorsitzender      Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Am Liburer Wall

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Details

Aktenzeichen
AN/0063/2020
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
16.01.2020
Erstellt
16.01.2020 09:12