AN/0063/2020
Umwidmung des Lärmschutzwalls im Bereich der Straße "Am Liburer Wall" in Libur, Antrag der SPD-Fraktion
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Sachstandsbericht BV
1496 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/51
Vorlagen-Nummer
AN/0063/2020
Stand: 14.05.2024
Sachstandsbericht
Umwidmung des Lärmschutzwalls im Bereich der Straße "Am Liburer Wall" in Libur,
Antrag der SPD-Fraktion
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den entlang der Straße „Am Liburer Wall“ gelegenen Lärm-
schutzwall umzuwidmen und dem angrenzenden Spielplatz zuzuschlagen. An der Unterkante
des Walles ist sodann ein Zaun zu errichten, der mit der bereits existierenden Einzäunung des
Spielplatzes zu verbinden ist.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Bepflanzung des Wall-Fußes zum Spielplatz hin wurde Anfang Februar 2021 be-
auftragt und umgesetzt.
Kinder und Jugendliche halten sich nicht nur auf öffentlichen SP auf, sondern suchen
sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren eigenen Spielraum im gesamten öffentli-
chem Bereich.
Um hier die Kinder vor eventuellen Gefährdungen zu schützen, wurde in diesem be-
sonderen Einzelfall eine zusätzliche Sicherung des Spielplatzes zur Straße Liburer
Wall ein Zaun als sinnvoll erachtet und von der Verwaltung umgesetzt.
Um eine klare räumliche Trennung zu schaffen erfolgte außerdem eine Anpflanzung
vom Spielplatz zum Wall.
Eine Umwidmung der Fläche ist seitens der Kinder und Jugendverwaltung nicht erfor-
derlich und wird daher nicht befürwortet.
Der Erhalt des Hügels ist somit weiterhin in seiner Funktion als Lärmschutzwall zu be-
trachten
Nächste Schritte:
2
Antrag (SPD BV 7) - Umwidmung Lärmschutzwall
2491 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich -Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln -Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 14.01.2020 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2020 hier: Umwidmung des Lärmschutzwalls im Bereich der Straße „Am Liburer Wall“ in Libur Die Verwaltung wird beauftragt, den entlang der Straße „Am Liburer Wall“ gelegenen Lärmschutzwall umzuwidmen und dem angrenzenden Spielplatz zuzuschlagen. An der Unterkante des Walles ist sodann ein Zaun zu errichten, der mit der bereits existie- renden Einzäunung des Spielplatzes zu verbinden ist. Begründung: In der Sitzung vom 09.07.2018 wurde die Verwaltung gemäß dem Antrag der SPD- Fraktion von der Bezirksvertretung beauftragt, entlang der Straße „Am Liburer Wall“ – im Bereich des Straßenbegleitgrüns zwischen der Straße und der Unterkante des an- grenzenden Walles – eine Einzäunung zu errichten und diese mit der Einzäunung des Spielplatzes zu verbinden. Durch die Errichtung eines Zaunes in dem beschriebenen Bereich sollte sichergestellt werden, dass der bewaldete Wall von Kindern, die sich auf dem Spielplatz aufhalten, zum Spielen genutzt werden kann. Gleichzeitig sollte das Risiko, dass Kinder während des Spielens auf die Straße laufen oder fallen/rutschen gemindert bzw. ausgeschlossen werden. Aufgrund der aktuellen Widmung des Walles als Straßenbauwerk ist es gemäß der Auskunft der Fachverwaltung (Grünflächenamt) nicht möglich, den Wall durch die Er- richtung eines Zaunes in den Spielplatz zu integrieren. Grundvoraussetzung ist also eine entsprechende Umwidmung. Die derzeit einzig denkbare Alternative, um eine Gefährdung der Kinder durch die an- grenzende Straße nahezu auszuschließen, wäre die Errichtung eines Zaunes zwischen Spielplatz und Wall, wodurch der Zugang zum Wall vom Spielplatz aus verhindert würde. Allerdings würde der Spielplatz dadurch deutlich an Attraktivität einbüßen. Zudem ist zu vermuten, dass die Kinder den Wall weiterhin als Spielfläche nutzen würden, diesen jedoch von der Straßenseite begehen würden. Die gefährliche Situati- on durch die angrenzende Straße wäre dann aber weiterhin gegeben. Dr. Simon Bujanowski Christoph Weitzel Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Am Liburer Wall
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0063/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 16.01.2020
- Erstellt
- 16.01.2020 09:12