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AN/0378/2023

Sachstand hybride Ausschusssitzungen

Gem. Anfrage nach § 4 (Volt) 01.03.2023

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 24.04.2023, TOP 4.4

Gem. Anfrage nach § 4 (Volt)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Volt)

2628 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Klima Freunde im Rat der Stadt Köln 
  
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Digitalisierungsausschusses 
Herrn Manuel Jeschka 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.03.2023 
 
AN/0378/2023 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Digitalisierungsausschuss 06.03.2023 
 
Sachstand hybride Ausschusssitzungen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Jeschka,  
 
die rechtlichen Rahmenbedingungen für hybride Ausschusssitzungen sind mit Inkrafttreten 
des § 58a GO NRW seit Q2 2022 auch außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 
47a Abs. 1 GO NRW (Katastrophen, epidemische Lage, außergewöhnliche Notsituationen) 
gegeben und die Stadtverwaltung hat seinerzeit umgehend mit der Planung eines entspre-
chenden Konzepts zur Implementierung begonnen. Eine hybride Sitzung zeichnet sich 
dadurch aus, dass Gremienmitglieder teils persönlich anwesend sind und teils ohne persön-
liche Anwesenheit unter Einsatz technischer Hilfsmittel durch zeitgleiche Bild-Ton-
Übertragung an der Sitzung teilnehmen, während die Sitzungsleitung am Sitzungsort anwe-
send ist (47a Abs. 2 Satz 3 GO NRW). In Köln werden bislang keine hybriden Ausschusssit-
zungen durchgeführt. 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
 
1. Wie ist der aktuelle Sachstand seit der Mitteilung 0542/2022? 
2. Wann kann der erste Ausschuss (vorzugsweise der Digitalisierungsausschuss) hybrid 
tagen?

- 2 - 
 
3. Ist ein Austausch mit anderen Kommunen erfolgt und bejahendenfalls mit welchen 
Ergebnissen? 
4. Städte wie Kiel oder München haben bereits die entsprechenden technischen Vo-
raussetzungen geschaffen, inwieweit unterscheiden sich die Anforderungen der Stadt 
Köln von anderen Kommunen? 
5. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten pro Ausschuss, insbesondere für die Be-
reitstellung entsprechender technischer Infrastruktur und Software? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Mike Homann      gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer    Geschäftsführer Die LINKE  
 
gez. Ulrich Breite      gez. Lucas Sickmoeller 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer    Volt-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ngoc-Anh Gabriel 
Klima Freunde

Beratungsverlauf (1)

24.04.2023 Digitalisierungsausschuss
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0378/2023
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Volt)
Datum
01.03.2023
Erstellt
01.03.2023 12:48