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3682/2020

Fördermaßnahme zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum Kalk, Kalker Hauptstraße

Beschlussvorlage Ausschuss 22.01.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.01.2021, TOP 5.6

2_Anlage_Kostenkalkulation_Fördermaßnahme_Kalk

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3_Anlage_Stellungnahme_14_Fördermaßnahme_Kalk

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

1_Anlage_Projektskizze_Fördermaßnahme_Kalk

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2_Anlage_Kostenkalkulation_Fördermaßnahme_Kalk

370 Zeichen

Anlage 2 
2. Kosten- und Aufwandskalkulation 
 
Kosten der Vergabe 
Leistung / Vergaben Kosten (netto) Kosten (Brutto) 
Beauftragung einer 
aktivierenden Analyse und 
Projektkonzeption zum Anstoß 
eines Zentrenmanagements  
84.033,61 € 100.000 € 
Abwicklungskosten (gemäß Nr. 
3.5 des Programmaufrufs) 8.403,36 € 10.000 € 
Summe 92.436,97 € 110.000 € 
(inkl. 19 % MwSt.)

3_Anlage_Stellungnahme_14_Fördermaßnahme_Kalk

3217 Zeichen

14 23.12.2020 
141/1  
  
 
 
 
 
 
 
15 
 
 
 
 
 
 
Bedarfsfeststellung für die externe Vergabe zur Erarbeitung einer aktivierenden Ana-
lyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum 
Kalk, Kalker Hauptstraße im Rahmen des Projektaufrufs "Sofortprogramm zur Stär-
kung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" des Ministeriums 
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW; voraussichtliche 
Auftragssumme 92.436 € netto zzgl. MwSt. = 110.000 € brutto 
 
 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/12/20) 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Beschlussvorlage-Nr. 3682/2020 und den dazugehörigen Anlagen 1 und 2 übermittelten 
Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit einer entsprechenden Begründung für die o. 
g. Maßnahme. 
 
Ursächlich für die geplante Maßnahme ist, dass das Ministerium für Heimat, Kommunales, 
Bau und Gleichstellung des Landes NRW ein Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innen-
städte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020 gestartet hat. Die Förderung erfolgt auf Ba-
sis der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen 
zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008)“ und den 
Regelungen der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen. 
 
Laut Programmaufruf des Ministeriums konzentrieren sich die Finanzhilfen des Landes Nord-
rhein-Westfalen im Rahmen des „Sofortprogramms Innenstadt 2020“ räumlich auf die Berei-
che von Innenstädten und Zentren, die nach Auffassung der Städte und Gemeinden auch 
zukünftig Lebendigkeit und Einkaufsgenuss ausstrahlen und zum Verweilen einladen. Diese 
werden als Konzentrationsbereich bezeichnet. 
 
Bezüglich der weiteren Details zum Konzentrationsbereich Kalk verweise ich auf Ihre Aus-
führungen in der Beschlussvorlage und der dazugehörigen Anlage 1. Sie beabsichtigen zur 
Umsetzung der Fördermaßnahme ein externes Büro zu beauftragen. 
 
Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist aus meiner Sicht grundsätzlich nachvollziehbar 
dargestellt, wobei ich aber auf Folgendes hinweisen möchte: 
 
Die Validität der Kostenkalkulation für die externe Beauftragung (Anlage 2) kann ich hinge-
gen mangels näherer Angaben nicht beurteilen.

2 
Laut Programmaufruf des Ministeriums sind pro Maßnahme max. 100.000 € förderfähig. Als 
Abwicklungskosten sind 10% der Gesamtkosten als Ausgaben für die Beauftragung von Drit-
ten Zuwendungsfähig, somit 10.000 €. 
 
Dementsprechend kalkulieren Sie folgenden Aufwand: 
 
 Beauftragung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption 
zum Anstoß eines Zentrenmanagements 100.000 € brutto 
 
 Abwicklungskosten (gemäß Nr. 3.5 des Programmaufrufe) 10.000 € brutto 
 
Summe: 110.000 € brutto 
 
Für den Konzentrationsbereich Bezirkszentrum Kalk sind laut Veröffentlichung des Ministeri-
ums 99.000 € Fördermittel vorgesehen (90 % der Gesamtkosten). 
 
Es handelt sich bei Ihrer Kalkulation somit um eine rein rechnerische Größe, um die maxima-
le Förderung zu erhalten. Inwieweit diese Beträge den voraussichtlich notwendigen Aufwand 
realistisch abbilden, ist Ihrer Vorlage nicht zu entnehmen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Jülich

Beschlussvorlage Ausschuss

6314 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 3682/2020 
Freigabedatum 22.01.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fördermaßnahme zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum Kalk, Kalker 
Hauptstraße 
Bedarffeststellung für die externe Vergabe zur Erarbeitung einer aktivierenden Analyse und 
Projektkonzeption zum Anstoß eines Zentrenmanagements für das Zentrum Kalk, Kalker 
Hauptstraße im Rahmen des Projektaufrufs "Sofortprogramm zur Stärkung unserer 
Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" des Ministeriums für Heimat, 
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 dargestellten Leis-
tungen zur Erarbeitung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines 
Zentrenmanagements im Zentrum Kalk, Kalker Hauptstraße extern zu vergeben. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, falls die Bezirksvertretung 8 
(Kalk) dem Beschluss ungeändert zustimmt. 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.01.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk)  
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  110.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 99.000     90 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Landesministerium hat im Juli 2020 als Reaktion auf die (teilweise noch nicht absehbaren) städ-
tebaulich-funktionalen Auswirkungen der Corona-Pandemie kurzfristig ein Soforthilfeprogramm mit 
einem Gesamtbewilligungsvolumen in Höhe von 70 Millionen Euro für nordrhein-westfälische Städte 
und Gemeinden auferlegt. Der Fördersatz beträgt 90 %; der kommunale Eigenanteil beläuft sich ent-
sprechend auf 10 %. 
Die Zielstellung des Sofortprogramms ist es, die Auswirkungen der Pandemie abzumildern und im 
Idealfall einen Beitrag zur Schaffung neuer Entwicklungsimpulse leisten zu können. Dabei nimmt das 
Sofortprogramm insgesamt vier Interventionsfelder in den Fokus der Förderung mit denen die Hand-
lungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wieder gestärkt werden soll. So kann im Sinne einer Über-
gangsphase Zeit gewonnen werden, um neue Lösungen für die Innenstädte und Zentren zu entwi-
ckeln. 
In diesem Zusammenhang wurde als Gebietskulisse für eine Fördermaßnahme das Bezirkszentrum 
Kalk, Kalker Hauptstraße identifiziert. Aufgrund einer multiplen Problemlage in dem Zentrum (u. a. 
Leerstände, Trading-down-Tendenzen, städtebaulich-funktionale Defizite), welche durch die Auswir-
kungen der COVID-Pandemie absehbar weiter verstärkt werden, wurde ein Förderantrag zum Inter-
ventionsfeld 4 des Sofortprogramms gestellt, um die Abwärtsspirale des Zentrums zu durchbrechen

3 
und gleichzeitig einen Impuls für die Zukunftsfähigkeit des Kalker Bezirkszentrums setzen zu können. 
Das Landesministerium hat im November 2020 den Förderantrag der Stadt Köln in vollem Umfang 
bewilligt. 
Bedarf 
Zur Umsetzung der Fördermaßnahme soll ein externes Büro beauftragt werden. Gemäß den Förder-
richtlinien des Sofortprogramms ist die externe Projektdurchführung bis zum Ende der Förderperiode 
im Jahr 2023 vorgesehen. In der beigefügten Anlage 1 sind die zu vergebenen externen Leistungen 
im Rahmen der Fördermaßnahme in einer ersten Projektskizze beschrieben. 
 
Kostenkalkulation und Mittelbereitstellung 
Für die Erarbeitung durch ein externes Büro werden Gesamtkosten von 92.436,97 Euro netto bezie-
hungsweise rund 110.000,00 Euro brutto geschätzt (siehe Anlage 2: Kosten- und Aufwandskalkulati-
on). Die geschätzten Brutto-Kosten verteilen sich bei der geplanten Vertragslaufzeit von circa 36 Mo-
naten voraussichtlich wie folgt: 
 
2021:  ca. 36.677,00 Euro  
2022: ca. 36.677,00 Euro 
2023: ca. 36.666,00 Euro 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 
13 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (Sachkosten). 
Vergabeverfahren 
Für die Auswahl eines geeigneten externen Auftragnehmers ist die Durchführung einer Öffentlichen 
Ausschreibung nach § 8 Absatz 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geplant.  
Die Stellungnahme von 14 gemäß Bedarfsprüfungsrichtlinie wird als Anlage 3 beigefügt 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umsetzung der Fördermaßnahme keine wesentlichen Aus-
wirkungen auf den Klimaschutz haben wird.  
Dringlichkeitsbegründung: 
Gemäß den Förderrichtlinien des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in 
Nordrhein-Westfalen 2020“ sind die Fördermittel mit einer zeitlichen Befristung von maximal drei Jah-
ren zur Finanzierung und Umsetzung der bewilligten Fördermaßnahme abzurufen. 
Da eine Teilsumme der finanziellen Mittel für das laufende Jahr 2021 zur Verfügung stehen, ist es 
nötig, dass die Bedarfsfeststellungsvorlage zügig beschlossen wird, damit das externe Vergabever-
fahren zur Erarbeitung einer aktivierenden Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zen-
trenmanagements zeitnah eingeleitet werden kann. Insbesondere ist eine zügige Einleitung und 
Durchführung der Fördermaßnahme in dem Zentrum aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der 
Corona Pandemie geboten. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Projektskizze 
Anlage 2 Kosten- und Aufwandskalkulation 
Anlage 3 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung von 14

1_Anlage_Projektskizze_Fördermaßnahme_Kalk

8513 Zeichen

Anlage 1 
/ 2 
 
1. Projektskizze zur Förderung einer Maßnahme zum Anstoß eines Zentrenmanage-
ments und Innenstadt-Verfügungsfonds (Punkt 3.4 Sofortprogramm zur Stärkung un-
serer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020) 
Ausgangslage: 
Der Konzentrationsbereich Kalk, welcher im Einzelhandelskonzept der Stadt Köln als Be-
zirkszentrum ausgewiesen wird, ist in zentraler Lage des gleichnamigen Stadtteils Kalk ver-
ortet. Das Bezirkszentrum erstreckt sich entlang der Kalker Hauptstraße zwischen der 
Barcelona-Allee im Westen und der in Nord-Süd-Richtung querenden Bahntrasse im Osten. 
Ebenso werden die Nutzungen entlang der in nördlicher Richtung der Kalker Hauptstraße 
abgehenden Vietorstraße, Kalk-Mülheimer Straße sowie Steprathstraße in das Bezirkszent-
rum miteinbezogen. Den südlichen Abschluss des Bezirkszentrums stellt der Ottmar-Pohl-
Platz mit dem angrenzenden Kalk-Karree und der Halle Kalk dar.  
Städtebaulich ist das Bezirkszentrum zweiteilig strukturiert, bestehend aus dem strukturge-
benden Einkaufszentrum Köln Arcaden als westlicher Abschluss des Zentrums sowie dem 
fortlaufenden, eher kleinteilig strukturierten Nutzungsbesatz im östlichen Verlauf der Kalker 
Hauptstraße sowie in den abgehenden Nebenstraßen. Dabei weist das Bezirkszentrum mit 
einer Länge von rd. 1,3 km eine große Ausdehnung auf, wobei die höchsten Nutzungsdich-
ten in den Köln Arcaden sowie im zentralen Abschnitt der Kalker Hauptstraße festzustellen 
sind. Im weiteren östlichen Verlauf der Kalker Hauptstraße sowie in den Nebenstraßen 
nimmt die Nutzungsdichte wahrnehmbar ab. Baulich geprägt wird das Kalker Bezirkszentrum 
weiterhin von einer heterogenen Struktur von einem Mix aus vereinzelten gründerzeitlichen 
Immobilien und einem Großteil von Gebäuden aus der Nachkriegszeit. 
Dabei ist zum Teil bei verschiedenen Immobilien im Zentrum ein Sanierungs- und Investiti-
onsstau zu verzeichnen. Die zu beobachteten Trading-Down-Tendenzen werden zusätzlich 
durch die vermehrte Ansiedlung von Mindernutzungen zunächst in den Rand- und Seitenla-
gen, mittlerweile auch entlang der Kalker Hauptstraße, negativ verstärkt. 
Der anhaltende Strukturwandel im Einzelhandel sowie das sich veränderndes Einkaufsver-
halten zulasten des stationären Handels in Verbindung mit einer eingeschränkten städtebau-
lichen Qualität führten und führen im Bezirkszentrum Kalk zunehmend zu einer problemati-
schen Leerstandssituation und Trading-Down-Tendenzen im Zentrum. Hiervon sind nicht 
mehr nur die Randlagen des Kalker Zentrums räumlich betroffen. Derzeit ist eine hohe abso-
lute Zahl von 24 Leerständen im Kalker Bezirkszentrum verortet. Die städtebaulichen Defizite 
auf der einen Seite und die gleichzeitig zunehmenden Mindernutzungen auf der anderen 
Seite verstärken die Problemlage und die zu beobachtende Abwärtsspirale des Zentrums zu-
sätzlich. 
Die dargestellten übergeordneten Entwicklungstrends, welchen sowohl einen großen räumli-
chen als auch funktionalen Einfluss auf die gewachsenen Zentren zugeschrieben werden 
kann, werden im Zuge der Corona-Pandemie mit ihren weitreichenden Auswirkungen und 
Folgen weiter verstärkt und beschleunigt. Hierbei sind insbesondere Zentren wie Kalk betrof-
fen, die bereits vor dem Corona-Lockdown multiple Problemlagen aufwiesen. Um diese sich 
durch Corona weiter verstärkende Abwärtsspirale des Kalker Zentrums „aufzubrechen“ bzw. 
einen Prozess in Gang zu setzen um zukunftsfähige Strategien für das Zentrum erarbeiten 
zu können, sollen auf Mittel aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und 
Zentren in Nordrhein-Westfalen“ zurückgegriffen werden. 
 
Fördergegenstand für den Konzentrationsbereich Kalk: 
Mit Blick auf die dargestellten Problemlagen im Bezirkszentrum Kalk werden Maßnahmen 
im Rahmen des Interventionsfeldes 4 aus kommunaler Sicht als zielführend für die Zu-
kunftsfähigkeit des Kalker Zentrums erachtet. In Folge der hohen Leerstandszahl sowie der 
langgezogenen Struktur des Zentrums, insbesondere in den Randlagen des Zentrums ist

- 2 - 
/ 3 
konkret zu prüfen, ob eine Verkleinerung bzw. Konzentration der Nutzungen vor Ort erforder-
lich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll, um die Nutzungsdichte zu erhöhen 
und Laufwege funktional attraktiver gestalten zu können. Hier sollen Beratungs- und Pla-
nungsunterstützung den Anstoßpunkt eines Zentrenmanagements sowie den Aufbau eines 
Verfügungsfonds nach Förderrichtlinien „Stadterneuerung 2008“ liefern. 
Gefördert werden soll durch die im Rahmen des Sofortprogramms 2020 zur Verfügung ge-
stellten Mittel die Beauftragung einer aktivierenden Konzept- bzw. Projektentwicklung mit 
entsprechenden Beratungs- und Planungsleistungen für den fortlaufenden Prozess. Aktivie-
rend meint in diesem Kontext, dass im Zuge der Konzept- und Planungsentwicklung für den 
künftigen Einsatzes eines Zentrenmanagements in Kalk zunächst die Situation vor Ort um-
fassend erhoben und analysiert werden soll. Die Erhebung des Status Quo soll dabei sowohl 
auf der Makroebene des Kalker Zentrums als auch mikroräumlich auf Ebene der einzelnen 
Ladenlokale bzw. Nutzungen durchgeführt und erste Handlungs- und Entwicklungsempfeh-
lungen bzw. -strategien zur Profilierung des Kalker Zentrums abgeleitet werden. Ein Baustein 
dieser ersten „Bestandsaufnahme“ des Zentrums soll dabei u. a. die Prüfung von Möglichkei-
ten und Hemnisse der Umwandlung bzw. Inwertsetzung von Leerständen oder Mindernut-
zungen in andere, neue Nutzungsarten sein. Hierzu bedarf es einer flächendeckenden Erhe-
bung der Nutzungen im Konzentrationsbereich, wobei der räumliche Fokus insbesondere auf 
die Randlagen des Konzentrationsbereiches gelegt werden soll. Neben dieser Erfassung und 
Analyse der reinen „Offline-Faktoren“ vor Ort soll in diesem Zusammenhang ebenso die On-
line-Sichtbarkeit der Gewerbetreibenden in Porz erhoben werden („Digital Store Check“). An-
schließend könne so erste Entwicklungsmöglichkeiten im Sinne einer Verknüpfung von On-
line- und Offline-Kompetenzen zur Profilierung der Angebotsstruktur im Kalker Bezirkszent-
rum generieren werden. 
Diese zu beauftragende dezidierte Analyse des Kalker Bezirkszentrums soll unmittelbar die 
Basis für eine daran anknüpfende Umsetzung eines Zentrenmanagements vor Ort darstel-
len. Hierzu soll bereits während der Analysephase Netzwerkarbeit mit den relevanten Akteu-
ren, wie z. B. den Immobilieneigentümern und Gewerbetreibende im Kalker Zentrum geleis-
tet werden mit dem Ziel die Akteure vor Ort unmittelbar zu Beginn des Prozesses mit einzu-
beziehen. Dies unterstreicht den aktivierenden Charakter der Fördermaßnahme, sodass die 
geschaffenen Netzwerke und Kontakte nicht „verpuffen“ und für das anknüpfende Zentren-
management zielführend weiter genutzt werden können. 
Die Fördermaßnahme als wichtiger Beitrag und Anstoßpunkt zur Vernetzung und Gewinnung 
der relevanten Akteure für ein gemeinsames Vorgehen zur Zentrenstärkung in Kalk ist dabei 
insbesondere mit Blick auf die Historie im gewachsenen Kalker Zentrum von herausgehobe-
ner Relevanz, denn: Bereits im Jahr 2012 wurde durch die IG Kalker Hauptstraße ein Antrag 
auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße an die 
Stadt Köln gestellt. Am 30.04.2013 hat der Rat der Stadt Köln auf Antrag der ISG Initiative 
Kalker Hauptstraße die Einleitung eines entsprechenden Satzungsverfahrens nach dem Ge-
setz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) beschlossen. Das für den 
Satzungserlass notwendige Quorum wurde damals knapp verfehlt. Die Fördermaßnahme 
kann somit einen Anlass bzw. Versuch darstellen, die Möglichkeiten zur Gründung einer ISG 
in der Kalker Hauptstraße erneut vertiefend zu überprüfen. 
Folgende Leistungsbausteine soll die Analyse und Projektkonzeption zum Anstoß eines Zen-
trenmanagements konkret beinhalten: 
- Flächendeckende Erhebung der Nutzungen im Zentrum anhand ver-
schiedener städtebaulich-funktionaler Indikatoren (inkl. Digital Store 
Check) 
- Erarbeitung einer SWOT-Analyse aufbauend auf der Nutzungserhe-
bung des Porzer Zentrums 
- Ableitung von städtebaulich- funktionalen Handlungsempfehlungen 
und Profilierungsstrategien auf Makro- und Mikroebene 
- Netzwerkarbeit durch Befragungen und Gespräche mit den Gewerbe-
treibenden und sonstigen relevanten Akteuren vor Ort als Ausgangs-
punkt für die anknüpfende Umsetzung des Zentrenmanagements

- 3 - 
 
- Prüfung der Möglichkeiten zur Grüdung einer Immobilien- und 
Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße

Beratungsverlauf (3)

25.01.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Orte (6)

  • Kalker Hauptstraße 14
  • Barcelona-Allee
  • Vietorstraße
  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Steprathstraße
  • Ottmar-Pohl-Platz

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Details

Aktenzeichen
3682/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.01.2021
Erstellt
17.12.2020 13:08