V/1146/2018
B-Plan Nr. 552: Gremmendorf - Wiegandweg
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AUKB_V_1146_2018_LS Wiegandweg2
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Plot 18.12.2018 WiegandwegB- Plan 552.DQDOHUVFKOLHÀXQJ Stadtteil Gremmendorf- West%H]LUN6ÝGRVW04.2014Dreyer04.2014Haard 2 (2)13_028W 13207220 27.02.2018Jaskowiak ¥QGHUXQJHQGHU+DXVDQVFKOXVVOHLWXQJHQDreyer 0DÀVWDELageplan/ÅQJHQ1 : 250+×KHQ1 : 5001 : 50 Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: Datum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt /DJHSODQPLW/ÅQJVVFKQLWW W DN 300FH TelekommunikationsleitungenRWE - Leitungen SchmutzwasserkanalRegenwasserkanal StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO GASGASGAS G DN 300 Gasleitung .DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu ( R; S; M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ DN 200 12345_0112345_02 12345_01 12345_0112345_0112345_01L.v. 12345_01A.RWSWMW SchmutzwasserkanalRegenwasserkanalnachrichtliche DarstellungVSÅWHUH$XVIÝKUXQJ*)/$()OÅFKHQ PlanungsnummerBestandsnummerR17R15S15S18S19R0271618R0271616S0271601S0271598S0271597S0201S0268746 JHQHUHOOH¥QGHUXQJGHU$EOÅXIHXQG$EODXIOHLWXQJHQDreyer 5:$QVFKOXÀELVPKLQWHU*UXQGVWÝFNVJUHQ]HGUXFNGLFKWEDUYHUVFKOLHÀHQ.HLQ5HYLVLRQVVFKDFKWJHZÝQVFKW Rohrverlegung bis Hinterkante Gehweg5RKUHQGHGUXFNGLFKWEDUYHUVFKOLHÀHQ Grenze ¥QGHUXQJHQGHU+DXVDQVFKOXVVOHLWXQJHQDreyer6FKÅFKWH56XQG6DreyerSchacht S11 und S15 SonderbauwerkeDreyer 67LHIHQODJH$QVFKOXÀNDQÅOHDreyer
Anlage A
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Anlage A zur V/1146/2018 Kurzüberblick Neubau der entwässerungstechnischen Einrichtungen für das Bebauungsplangebiet 552 im Wie- gandweg in Gremmendorf bestehend aus Schmutz- und Regenwasserkanälen. Der Wiegandweg ist eine der beiden Anschlussstraßen für den südlichen Teil des York- Quartieres. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes“ Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehrere Millionen € zu kalkulie- ren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.
AUKB_V_1146_2018_LS Wiegandweg1
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Plot 18.12.2018 WiegandwegB- Plan 552.DQDOHUVFKOLHÀXQJ Stadtteil Gremmendorf- West%H]LUN6ÝGRVW04.2014Dreyer04.2014Haard 1 (2)13_028W 13207220 27.02.2018Jaskowiak ¥QGHUXQJHQGHU+DXVDQVFKOXVVOHLWXQJHQDreyer 0DÀVWDELageplan/ÅQJHQ1 : 250+×KHQ1 : 5001 : 50 Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: Datum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt /DJHSODQPLW/ÅQJVVFKQLWW W DN 300FH TelekommunikationsleitungenRWE - Leitungen SchmutzwasserkanalRegenwasserkanal StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO GASGASGAS G DN 300 Gasleitung .DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu ( R; S; M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ DN 200 12345_0112345_02 12345_01 12345_0112345_0112345_01L.v. 12345_01A.RWSWMW SchmutzwasserkanalRegenwasserkanalnachrichtliche DarstellungVSÅWHUH$XVIÝKUXQJ*)/$()OÅFKHQ JHQHUHOOH¥QGHUXQJGHU$EOÅXIHXQG$EODXIOHLWXQJHQDreyer PlanungsnummerBestandsnummerR3R7R11S3S7S11R0271630R0271626R0271622S0271613S0271609S0271605 5:$QVFKOXÀELVPKLQWHU*UXQGVWÝFNVJUHQ]HIÝKUHQXQGGUXFNGLFKWEDUYHUVFKOLHÀHQ.HLQ5HYLVLRQVVFKDFKWJHZÝQVFKW Rohrverlegung bis Hinterkante Gehweg5RKUHQGHGUXFNGLFKWEDUYHUVFKOLHÀHQ ¥QGHUXQJHQGHU+DXVDQVFKOXVVOHLWXQJHQDreyer 6FKÅFKWH55566XQG6HQWIDOOHQDreyer Grenze Schacht S3, S7 und S11 SonderbauwerkeDreyer 67LHIHQODJH$QVFKOXÀNDQÅOHDreyer
Beschlussvorlage
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V/1146/2018
V/1146/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
B-Plan Nr. 552: Gremmendorf - Wiegandweg
Baubeschluss Kanalbau
Beratungsfolge
19.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
26.02.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. W 132 Blatt 1 und 2 vom
27.02.2018) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 500.000 € ent-
stehen. Dem stehen keine Einnahmen gegenüber.
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 6.250 € und Unterhaltungskosten
von rd. 5.000 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe
1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnah-
me
0014 Sonstige Erschließungs-/ Kanalneu-
bauten
Auszahlungen 2019 150.000
Spätere
Jahre
350.000
Saldo 500.000
Tiefbauamt
23.01.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492 66 00
Grimm@stadt-muenster.de
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V/1146/2018
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Begründung
1. Voraussetzungen
Der Bebauungsplan Nr. 552: Gremmendorf - Wiegandweg ist seit dem 11.04.2014 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf - York-Quartier wurde mit der Veröffentlichung am
21.12.2018 im Amtsblatt rechtskräftig.
Der Wiegandweg ist neben dem Angelsachsenweg eine der beiden verkehrlichen Anschlussstraßen
für den Südteil des York - Quartieres und soll im Vorgrif f auf die dortigen Erschließungsarbeiten e r-
neuert werden.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die Straßenbaumaßnahme im Wiegandweg wurde mit der Vorlage V/0607/2018 beschlossen. Es
sind eine 6,50 m breite Fahrbahn und 2,50 m breite Gehwege vorgesehen.
Für die Grundstücke der Häuser Wiegandweg 1 - 53 wurden, gemäß dem Bebauungsplan 552, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hinterbebauung geschaffen.
Die Schmutz- und Regenwasserkanäle zur Entwässerung der Hinterbebauungen sollen in zwei A b-
schnitten realisiert werden.
Im ersten Schritt werden die Kanäle im Bereich des geplanten Straßenausbaus des Wiegandweges,
vom vorhandenen Kanal bis zur Hinterkante Gehweg, realisiert. Dazu werden ca. 47 m Schmutzwas-
serkanal DN 250 aus Steinzeug und ca. 40 m Regenwasserkanäle DN 300 aus Beton eingebaut.
Die restlichen Kanalbauarbeiten, ca. 163 m Schmutz- und 139 m Regenwasserkanal, in den zukünfti-
gen Stichstraßen werden nach Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt.
Im Zuge der Maßnahme werden auch die zu san ierenden oder zu erneuernden Haus - und Grund-
stücksanschlussleitungen der südlich angrenzenden Häuser Wiegandweg 1 – 53 erneuert.
Diese Vorlage ersetzt den Listenbeschluss V/0156/2014 zu den Kanalbauarbeiten im Wiegandweg,
die damals mit nur 39.000 € veranschlagt waren.
3. Ausschreibung und Bau
Der Bau für den ersten Abschnitt ist nach der öffentlichen Ausschreibung ab dem 2. Quartal 2019
vorgesehen. Die Dauer dieser Kanalarbeiten wird auf ca. 4 Monate veranschlagt.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt.
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4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Für die im Plangebiet liegenden bereits bebauten Grundstücke fallen keine satzungsgemäßen Ent-
wässerungsbeiträge an.
Die Kanalbaukosten für die Erschließung der Hinterbebauung werden nach der Gesamtfertigstellung
mit den Grundstückseigentümern abgerechnet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Alle wasserrechtlichen Genehmigungen liegen vor.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Ergänzende liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen
Lageplan W 132, Blatt 1 und 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Wiegandweg 1
- Angelsachsenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1146/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37