AN/0850/2022
Faires Parken in Mülheim
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Gehwegparken
4301 Zeichen
13.04.2022 Gemeinsamer Antrag: Faires Parken in Mülheim Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger von DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag: Die BV 9 beauftragt die Verwaltung, die im Stadtbezirk Mülheim vorhandenen Geh- und Radwege weitgehend von parkenden Autos freizuhalten. Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Parken auf Radwegen wird nicht toleriert. 2. Parken auf Gehwegen wird nur toleriert, sofern eine Restgehwegbreite von 2 Metern eingehalten wird. Wird das Parken auf Gehwegen durch Schilder oder Markierungen gestattet, muss eine Gehwegbreite von mindestens 2 Metern eingehalten werden. 3. Straßeneinmündungen sind von Fahrzeugen aller Art freizuhalten, damit alle zu Fuß Gehenden gefahrlos queren können. Wo immer es möglich und sinnvoll ist sollten in diesem Bereich Fahrradnadeln aufgestellt werden. 4. Das Ordnungsamt verstärkt seine Kontrollen und geht Fremdanzeigen konsequent nach. Die Sanktionen der Bußgeldkatalog -Verordnung (BKatV) einschließlich der Qualifizierungen ( vgl. insb. Nr. 52a .1-52a.2.1. der Anlage zur BKatV ) sowie der Fahreignungsverordnung sind entsprechend der Rechtslage anzuwenden. Verbleiben weniger als 1,50 Meter Gehwegbreite, ist wegen der unmittelbaren Gefährdung des Fußverkehrs abzuschleppen. 5. Sollte nach einem Evaluationszeitraum keine grundsätzliche Verbesserung eintreten, ist gegen das Gehwegparken mit weiteren Maßnahmen (Schilder, bauliche Maßnahmen etc.) einzuschreiten. Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion DIE LINKE - Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln Begründung: In der Straßenverkehrsordnung heißt es in § 2 Abs. 1 „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen “ und in § 12 Abs. 4, dass zum Parken Seiten- oder Parkstreifen und ggf. die Fahrbahn benutzt werden müssen . Dieser Grundsatz wird fast überall im Stadtbezirk ignoriert (vgl. Fotos). Insbesondere in engen Wohnstraßen werden – mit Tolerierung des Ordnungsamts – Geh- und Radwege zum Parken benutzt. An vielen Stellen reicht die „Restbreite“ nicht aus für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl, Kinderwagen , Fahrrad fahrende Kinder und ihre Eltern usw. Sie müssen auf die Fahrbahn ausweichen, um passieren zu können. Diese Probleme haben sich durch die zunehmende Anzahl an im öffentlichen Straßenland abgestellten Wohnmobilen und Transportfahrzeugen verstärkt. Viele vorhandene Tiefgaragenplätze bleiben leer. Die gegenwärtige Praxis blendet die Platzbedarfe insbesondere von Menschen mit Behinderung aus. Blinde Menschen mit Begleitperson oder rollstuhlfahrende Menschen benötigen nach den geltenden technischen Regelwerken 1,20 bis 1,30 Metern. 1 Da stets mit Begegnungsverkehr gerechnet werden muss, ist eine Gehwegbreite von 2 Metern das absolute Minimum. Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einer aktuellen Entscheidung am 22. Februar 2022 klargestellt, dass Kommunen gegen das weit verbreitete Gehwegparken einschreiten müssen, weil es die Rechte von zu Fuß Gehenden verletzt. 2 Auch vor dem Hintergrund etwaiger kostspieliger Klageverfahren ist eine Änderung der gegenwärtigen Praxis dringend erforderlich. gez. Winfried Seldschopf gez. Nijat Bakis gez. Andreas Altefrohne 1 Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt) 2006, S. 19: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW): Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung des Straßenraums, 2000, S. 85; Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen H BVA 2011, S. 3. S. auch die DIN-Norm 18040-3 zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. 2 https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-bremen-behoerden-muessen-gegen-aufgesetztes-gehwegparken-in- wohnstrassen-einschreiten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (1)
- Wiener Platz 2a
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0850/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 14.04.2022
- Erstellt
- 14.04.2022 11:30