3270/2024
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln: Neubau der Bühne am Tanzbrunnen und Erweiterung der Schirme von Frei Otto -
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3270/2024 Freigabedatum 30.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln: Neubau der Bühne am Tanzbrunnen und Erweiterung der Schirme von Frei Otto - Mehrkostenbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die zusätzlichen Kosten für die Sanierung der denkmalge- schützten Konzertbühne und Schirme sowie den Neubau und die Erweiterung des Bühnen- dachs und die Neuerrichtung zusätzlicher Schirme am Tanzbrunnen zur Kenntnis und stimmt der Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtkosten betragen nunmehr bis zu ca. 13,6 Mio. € statt rund 8,0 Mio. € (netto). Der Rat stimmt zudem der Finanzierung der Baumaßnahme im Rahmen des Wirtschaftspla- nes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrums der Stadt Köln zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 12.11.2024 Rat 14.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Veranstaltungsensemble des Tanzbrunnens bestehend aus der OpenAir-Bühne, die an- lässlich der Bundesgartenschau 1957 errichtet wurde, und der Ergänzung durch die Schirme von Frei Otto aus 1971 hat seinen Lebenszyklus überschritten, ist zum Teil abbruchreif oder befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Der Rat der Stadt Köln hat daher mit Beschluss 3393/2022 vom 08.12.2022 der Sanierung des bestehenden Bühnenbereichs mit der historischen Überdachung inkl. Vergrößerung der Bühnenfläche und Neubau eines zu- sätzlichen Daches zugestimmt. In diesem Zuge soll die gesamte Bühnentechnik unter dem Bühnendach integriert werden und die bestehenden Schirmkonstruktionen vor der Bühne sa- niert sowie zur Verbesserung der Sicht teilweise erhöht werden. Zudem soll das Ensemble um zusätzliche Schirme erweitert und damit auch ein besserer Witterungsschutz vor der Bühne realisiert werden. Auf Grundlage der vorgelegten Planungen wurden die Kosten der Gesamt- maßnahme auf ca. 9,5 Mio. € (brutto; 8,0 Mio. € netto) kalkuliert. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage die Umsetzung der Maßnahme als Generalunterneh- merleistung ausgeschrieben, um insbesondere vor dem Hintergrund der zeitlichen Anforde- rungen zur Bauausführung innerhalb der spielfreien Zeit des Tanzbrunnens und auch der Denkmalaspekte einen reibungslosen und aufeinander abgestimmten Ablauf zu gewährleis- ten. Dabei musste das Projekt bereits einmal aufgrund von nicht wertbaren Angeboten neu ausgeschrieben werden, wodurch der Baubeginn um ein Jahr verschoben werden musste. Die auf Basis der nunmehr eingegangenen Angebote erstellte Kostenauswertung kommt zu Gesamtkosten von bis zu 13,6 Mio. € (netto), die auf mehrere Effekte zurückzuführen sind. 1. Die Angebote für den Generalunternehmer liegen um ca. 3,5-4 Mio. € netto (80 %) über den Baukosten des Baubeschlusses. Die Mehrkosten sind dabei zurückzuführen auf: - Preissteigerungen gem. Baupreisindex Zwischen Baubeschluss bzw. der diesem zugrundeliegenden Kostenberechnung und Angebotsaufforderung ergab sich eine Preissteigerung für Bauleistungen von 10,75%, die nicht in der Kostenberechnung berücksichtigt war. - Generalunternehmer-Zuschlag Zum Zeitpunkt des Baubeschlusses war die Entscheidung zur Durchführung der Maßnahme mit einem Generalunternehmer noch nicht gefallen, so dass die hierfür anfallenden Kosten ebenfalls nicht in der Kostenberechnung enthalten waren - Sonstige Preissteigerungen Da es sich bei der vorliegenden Maßnahme nicht um ein Standardbauvorhaben handelt, sondern um eine doch sehr spezielle Einzelaufgabe, mit besonderen Her- ausforderungen bezogen auf Denkmalschutz, Urheberrecht und Sondergewerke wie Schirme und Bühnenbau, haben die Bieter offensichtlich erhebliche Risiken einkalkuliert. Ein erheblicher Teil der zu erbringenden Leistungen musste an hoch 3 spezialisierte Nachunternehmer vergeben werden. 2. Darüber hinaus waren im Baubeschluss keine Kosten für Gutachter und Sachverstän- dige z.B. für Dächer, Schirme, Elektrotechnik berücksichtigt, welche jedoch baubeglei- tend, spätestens aber zur Abnahme benötigt werden. Des Weiteren waren keine Kos- ten für die Anpassung und – falls nicht vorhanden – Neuerstellung der Bestandsdoku- mentation vorgesehen. 3. Durch die Verschiebung des Baubeginns ergaben sich zudem Kostenerhöhungen für die Bauleitung und -koordination durch die Gebäudewirtschaft. Die Vergabe und die Prüfung der Angebote ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Verwal- tung erwartet, im Zuge der Vergabeverhandlungen noch Einsparpotentiale heben zu können. Die Verhandlungen können jedoch erst nach Zustimmung des Rates zur Fortführung des Ver- fahrens aufgenommen werden. Es ist vorgesehen, die Maßnahme in der spielfreien Zeit im Tanzbrunnen von Oktober 2025 bis April 2026 auszuführen. Finanzierung Die Aufwendungen für die hier vorgelegte Baumaßnahme steigen insgesamt um bis zu 5,6 Mio. € auf 13,6 Mio. € (netto). Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum der Stadt Köln bei dieser Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind hier die Nettobeträge maßgeblich. Wie auch zum Baubeschluss ist in diesem Betrag ein Risikozuschlag von 25% berücksichtigt (2,7 Mio. €). Die zur Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen Mittel von bis zu 13,6 Mio. € werden im Wirtschaftsplan 2025 des Veranstaltungszentrums entsprechend veranschlagt. Die Finan- zierung erfolgt durch eine entsprechende Kreditaufnahme Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht über die entsprechenden Einnahmen zur Fi- nanzierung des Schuldendienstes verfügt, muss ihr dieser Betrag während der Laufzeit des Darlehens aus Mitteln des allgemeinen Haushalts der Stadt Köln zur Verfügung gestellt wer- den. Dafür sind in Summe im Doppelhaushalt 2025/2026 für das Veranstaltungszentrum Mittel in ausreichender Höhe eingeplant. Für 2027 und 2028 ergibt sich ein voraussichtlicher höhe- rer Mittelbedarf um jährlich ca. 320 T€ (ca. 135 T€ Zins- sowie 185 T€ Tilgungsleistungen), der im Rahmen des Budgets für Finanzen und Recht ggf. durch Umschichtungen berücksich- tigt werden wird.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3270/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.10.2024
- Erstellt
- 22.10.2024 09:53