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3270/2024

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln: Neubau der Bühne am Tanzbrunnen und Erweiterung der Schirme von Frei Otto -

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2024, TOP 10.17

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6349 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3270/2024 
Freigabedatum 
30.10.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln: Neubau der 
Bühne am Tanzbrunnen und Erweiterung der Schirme von Frei Otto - 
Mehrkostenbeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die zusätzlichen Kosten für die Sanierung der denkmalge-
schützten Konzertbühne und Schirme sowie den Neubau und die Erweiterung des Bühnen-
dachs und die Neuerrichtung zusätzlicher Schirme am Tanzbrunnen zur Kenntnis und stimmt 
der Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtkosten betragen nunmehr bis zu ca. 
13,6 Mio. € statt rund 8,0 Mio. € (netto). 
 
Der Rat stimmt zudem der Finanzierung der Baumaßnahme im Rahmen des Wirtschaftspla-
nes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrums der Stadt Köln zu. 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 12.11.2024 
Rat 14.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Veranstaltungsensemble des Tanzbrunnens bestehend aus der OpenAir-Bühne, die an-
lässlich der Bundesgartenschau 1957 errichtet wurde, und der Ergänzung durch die Schirme 
von Frei Otto aus 1971 hat seinen Lebenszyklus überschritten, ist zum Teil abbruchreif oder 
befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Der Rat der Stadt Köln hat daher mit 
Beschluss 3393/2022 vom 08.12.2022 der Sanierung des bestehenden Bühnenbereichs mit 
der historischen Überdachung inkl. Vergrößerung der Bühnenfläche und Neubau eines zu-
sätzlichen Daches zugestimmt. In diesem Zuge soll die gesamte Bühnentechnik unter dem 
Bühnendach integriert werden und die bestehenden Schirmkonstruktionen vor der Bühne sa-
niert sowie zur Verbesserung der Sicht teilweise erhöht werden. Zudem soll das Ensemble um 
zusätzliche Schirme erweitert und damit auch ein besserer Witterungsschutz vor der Bühne 
realisiert werden. Auf Grundlage der vorgelegten Planungen wurden die Kosten der Gesamt-
maßnahme auf ca. 9,5 Mio. € (brutto; 8,0 Mio. € netto) kalkuliert. 
 
Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage die Umsetzung der Maßnahme als Generalunterneh-
merleistung ausgeschrieben, um insbesondere vor dem Hintergrund der zeitlichen Anforde-
rungen zur Bauausführung innerhalb der spielfreien Zeit des Tanzbrunnens und auch der 
Denkmalaspekte einen reibungslosen und aufeinander abgestimmten Ablauf zu gewährleis-
ten. Dabei musste das Projekt bereits einmal aufgrund von nicht wertbaren Angeboten neu 
ausgeschrieben werden, wodurch der Baubeginn um ein Jahr verschoben werden musste.  
Die auf Basis der nunmehr eingegangenen Angebote erstellte Kostenauswertung kommt zu 
Gesamtkosten von bis zu 13,6 Mio. € (netto), die auf mehrere Effekte zurückzuführen sind. 
1. Die Angebote für den Generalunternehmer liegen um ca. 3,5-4 Mio. € netto (80 %) 
über den Baukosten des Baubeschlusses. Die Mehrkosten sind dabei zurückzuführen 
auf: 
- Preissteigerungen gem. Baupreisindex 
Zwischen Baubeschluss bzw. der diesem zugrundeliegenden Kostenberechnung 
und Angebotsaufforderung ergab sich eine Preissteigerung für Bauleistungen von 
10,75%, die nicht in der Kostenberechnung berücksichtigt war. 
- Generalunternehmer-Zuschlag 
Zum Zeitpunkt des Baubeschlusses war die Entscheidung zur Durchführung der 
Maßnahme mit einem Generalunternehmer noch nicht gefallen, so dass die hierfür 
anfallenden Kosten ebenfalls nicht in der Kostenberechnung enthalten waren 
- Sonstige Preissteigerungen 
Da es sich bei der vorliegenden Maßnahme nicht um ein Standardbauvorhaben 
handelt, sondern um eine doch sehr spezielle Einzelaufgabe, mit besonderen Her-
ausforderungen bezogen auf Denkmalschutz, Urheberrecht und Sondergewerke 
wie Schirme und Bühnenbau, haben die Bieter offensichtlich erhebliche Risiken 
einkalkuliert. Ein erheblicher Teil der zu erbringenden Leistungen musste an hoch

3 
spezialisierte Nachunternehmer vergeben werden. 
 
2. Darüber hinaus waren im Baubeschluss keine Kosten für Gutachter und Sachverstän-
dige z.B. für Dächer, Schirme, Elektrotechnik berücksichtigt, welche jedoch baubeglei-
tend, spätestens aber zur Abnahme benötigt werden. Des Weiteren waren keine Kos-
ten für die Anpassung und – falls nicht vorhanden – Neuerstellung der Bestandsdoku-
mentation vorgesehen.  
3. Durch die Verschiebung des Baubeginns ergaben sich zudem Kostenerhöhungen für 
die Bauleitung und -koordination durch die Gebäudewirtschaft. 
 
Die Vergabe und die Prüfung der Angebote ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Verwal-
tung erwartet, im Zuge der Vergabeverhandlungen noch Einsparpotentiale heben zu können. 
Die Verhandlungen können jedoch erst nach Zustimmung des Rates zur Fortführung des Ver-
fahrens aufgenommen werden. 
Es ist vorgesehen, die Maßnahme in der spielfreien Zeit im Tanzbrunnen von Oktober 2025 
bis April 2026 auszuführen. 
 
Finanzierung 
Die Aufwendungen für die hier vorgelegte Baumaßnahme steigen insgesamt um bis zu 
5,6 Mio. € auf 13,6 Mio. € (netto). Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum der Stadt Köln bei dieser Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind hier die 
Nettobeträge maßgeblich.  
Wie auch zum Baubeschluss ist in diesem Betrag ein Risikozuschlag von 25% berücksichtigt 
(2,7 Mio. €). 
Die zur Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen Mittel von bis zu 13,6 Mio. € werden 
im Wirtschaftsplan 2025 des Veranstaltungszentrums entsprechend veranschlagt. Die Finan-
zierung erfolgt durch eine entsprechende Kreditaufnahme  
Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht über die entsprechenden Einnahmen zur Fi-
nanzierung des Schuldendienstes verfügt, muss ihr dieser Betrag während der Laufzeit des 
Darlehens aus Mitteln des allgemeinen Haushalts der Stadt Köln zur Verfügung gestellt wer-
den. Dafür sind in Summe im Doppelhaushalt 2025/2026 für das Veranstaltungszentrum Mittel 
in ausreichender Höhe eingeplant. Für 2027 und 2028 ergibt sich ein voraussichtlicher höhe-
rer Mittelbedarf um jährlich ca. 320 T€ (ca. 135 T€ Zins- sowie 185 T€ Tilgungsleistungen), 
der im Rahmen des Budgets für Finanzen und Recht ggf. durch Umschichtungen berücksich-
tigt werden wird.

Beratungsverlauf (2)

12.11.2024 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2024 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3270/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.10.2024
Erstellt
22.10.2024 09:53