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0788/2021

Filmforum NRW im Museum Ludwig - Satzungsänderung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 10.46

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Gegenüberstellung alter_neuer Text § 8 der Satzung Filmforum e.V.

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Anlage 2 - Synopse Änderung Satzung Filmforum e.V.

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Beschlussvorlage Rat

3846 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/4511 
 
Vorlagen-Nummer 
 0788/2021 
Freigabedatum 
14.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Filmforum NRW im Museum Ludwig - Satzungsänderung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Änderungen des § 8 der Satzung des 
Filmforum NRW e.V. im Museum Ludwig. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung 
2006 wurde das Filmforum NRW auf Initiative des Museum Ludwig und ihres damaligen Direktors 
Kasper König gegründet, um das Kino im Museum Ludwig als Abspielstätte für die Kölner Filmszene 
zu retten. Gestartet als bundesweit einzigartiges Modell eines die Stadtgrenzen übergreifenden Ver-
bundes ist das Filmforum heute ein zentraler Pfeiler für Filmkultur in Köln. Zu den Mitgliedern gehören 
die Stadt Köln/das Museum Ludwig, die Film- und Medienstiftung NRW, der Westdeutsche Rundfunk 
(WDR), die ifs internationale filmschule Köln, die KölnMusik GmbH und der Verbund der freien Film-
szene „KinoAktiv“. Darüber hinaus konnte in diesem Jahr die Kunsthochschule für Medien (KHM) in 
Köln als neues Mitglied gewonnen werden. 
 
Die Mitglieder repräsentieren damit das breite Spektrum von Filmförderern, -schaffenden, -
vermittelnden und Cineasten. In den vergangenen fünfzehn Jahren haben bedeutende thematische 
Programmreihen, Filmfestivals und Premieren sowie Vorträge und Diskussionen im Filmforum einen 
Aufführungsort gefunden. Gemeinsam ist es den Partner*innen gelungen, das Filmforum als zentra-
len Ort für Filmgeschichte und zeitgenössische Filmkultur in der Filmlandschaft fest zu installieren. 
 
Die Satzung sieht institutionelle Mitgliedschaften vor. Die Stadt Köln/Museum Ludwig ist insofern ex-
poniert, als sie den*die erste*n Vorstandsvorsitzende*n stellt. In der Satzung ist dies allerdings so 
formuliert, dass das Museum Ludwig diese Aufgabe übernimmt. Da das Museum Ludwig keine juristi-
sche Person ist, entsteht eine rechtliche Unklarheit, die die Haftungsfrage betrifft.  
 
Nach der aktuellen Vereinssatzung sowie den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen haftet der*die 
von der Stadt Köln entsandte Vorstandsvorsitzende zurzeit für Schäden, die er*sie durch die Vor-
standstätigkeit dem Verein oder Dritten zufügt, persönlich. Dieses Problem kann mit einer Satzungs-
änderung korrigiert werden. Danach haftet die Stadt Köln für schuldhaft verursachte Schäden gegen-
über dem Verein und gegenüber Dritten. Ein Regress bei den bestellten Beschäftigten ist im Rahmen 
des Tarifrechts beziehungsweise Beamtenrechts möglich. 
 
Dies entspricht weitgehend der Haftungsverteilung im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Tätigkeit für 
die Stadt. Die Vereinssatzung ist so zu ändern, dass die Stadt Köln Vorstandsvorsitzende ist und eine 
Vertreterin bzw. einen Vertreter aus dem Aufgabenbereich des Museums Ludwig entsendet.  
 
Die rechtliche Unklarheit führt dazu, dass die Position des Vorstandsvorsitzes vakant wird, sollte dies 
nicht behoben werden. Damit das Filmforum handlungsfähig bleibt, ist eine kurzfristige Satzungsän-
derung erforderlich. 
 
Begründung der Dringlichkeit  
Die verwaltungsinterne Abstimmung war sehr zeitaufwändig. Aufgrund der fallenden Inzidenzwerte 
und der dadurch wieder (kurzfristig) möglichen Öffnung des Kinos im Museum Ludwig muss die Be-
schlussfassung noch in der Sitzung des Rates vom 24.06.2021 erfolgen um die Handlungsfähigkeit 
des Filmforums zu gewährleisten. 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Gegenüberstellung alter/neuer Text von § 8 der Satzung Filmforum e.V. 
Anlage 2 – Synopse Änderung Satzung Filmforum e.V.

Anlage 1 - Gegenüberstellung alter_neuer Text § 8 der Satzung Filmforum e.V.

4257 Zeichen

§ 8 Gegenüberstellung alter/neuer Text 
 
Text ALT Text NEU 
1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 
a) zwei Vorsitzenden 
b) einem Beisitzer 
c) dem Kassenwart und 
d) dem Geschäftsführer 
 
2. Einer der beiden Vorstandsvorsitzenden ist 
ein Vertreter des Museum Ludwig. 
Die übrigen Vorstandsmitglieder werden aus 
dem Kreis der aktiven Mitglieder von der 
Mitgliederversammlung in geheimer 
Abstimmung für die Dauer von einem Jahr 
gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von 
Vorstandsmitgliedern ist zulässig. 
Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor 
Ablauf seiner Amtszeit aus, so ergänzt sich 
der Vorstand für den Rest der Amtszeit des 
ausgeschiedenen Mitglieds durch Zuwahl 
aus der Reihe der aktiven Vereinsmitglieder. 
 
 
 
 
3. Der Vorstand leitet verantwortlich die 
Vereinsarbeit. Er kann sich eine 
Geschäftsordnung geben und kann 
besondere Aufgaben unter seinen 
Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für 
deren Bearbeitung oder Vorbereitung 
einsetzen. Der Vorstand kann ein 
Kuratorium berufen, das jährlich einmal 
zusammentritt. 
 
4. Der Verein wird von seinen beiden 
Vorsitzenden gemeinschaftlich oder von 
einem Vorsitzenden gemeinsam mit einem 
weiteren Mitglied des Vorstands gerichtlich 
und außergerichtlich in allen 
Vereinsangelegenheiten (§ 26 BGB) 
vertreten. 
 
5. Der Vorstandsvorsitzende ist von den 
Beschränkungen des § 181 BGB 
(Insichgeschäft) befreit, soweit er einerseits 
als gesetzlicher Vertreter des Vereins und 
andererseits als Beauftragter des Museum 
Ludwig handelt. 
 
6. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die 
von einem der beiden Vorstandvorsitzenden 
einberufen werden. Eine Tagesordnung 
muss nicht angekündigt werden. Eine 
Einberufungsfrist von einer Woche soll 
1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 
a) zwei Vorsitzenden 
b) einem Beisitzer 
c) dem Kassenwart und 
d) dem Geschäftsführer 
 
2. Eine der beiden Vorstandsvorsitzenden ist 
die Stadt Köln. Die Stadt Köln überträgt die 
Vertretung möglichst einer oder einem 
Beschäftigten aus dem Bereich des Museum 
Ludwig. 
Die übrigen Vorstandsmitglieder werden aus 
dem Kreis der aktiven Mitglieder von der 
Mitgliederversammlung in geheimer 
Abstimmung für die Dauer von einem Jahr 
gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von 
Vorstandsmitgliedern ist zulässig. 
Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor 
Ablauf seiner Amtszeit aus, so ergänzt sich 
der Vorstand für den Rest der Amtszeit des 
ausgeschiedenen Mitglieds durch Zuwahl 
aus der Reihe der aktiven Vereinsmitglieder. 
 
3. Der Vorstand leitet verantwortlich die 
Vereinsarbeit. Er kann sich eine 
Geschäftsordnung geben und kann 
besondere Aufgaben unter seinen 
Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für 
deren Bearbeitung oder Vorbereitung 
einsetzen. Der Vorstand kann ein 
Kuratorium berufen, das jährlich einmal 
zusammentritt. 
 
4. Der Verein wird von seinen beiden 
Vorsitzenden gemeinschaftlich oder von 
einem Vorsitzenden gemeinsam mit einem 
weiteren Mitglied des Vorstands gerichtlich 
und außergerichtlich in allen 
Vereinsangelegenheiten (§ 26 BGB) 
vertreten. 
 
5. Der Vorstandsvorsitz der durch die Stadt 
Köln ausgeübt wird ist von den 
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 
 
 
 
 
6. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die 
von einem der beiden Vorstandvorsitzenden 
einberufen werden. Eine Tagesordnung 
muss nicht angekündigt werden. Eine 
Einberufungsfrist von einer Woche soll

eingehalten werden. Der Vorstand beschließt 
mit einfacher Stimmenmehrheit. Der 
Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei 
Mitglieder anwesend sind oder schriftlich 
zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der 
Antrag als abgelehnt. Beschlüsse des 
Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll 
niedergelegt und von mindestens zwei 
Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Jedes 
aktive Mitglied erhält eine Durchschrift des 
Sitzungsprotokolls. 
eingehalten werden. Der Vorstand 
beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. 
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei 
Mitglieder anwesend sind oder schriftlich 
zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der 
Antrag als abgelehnt. Beschlüsse des 
Vorstands werden in einem 
Sitzungsprotokoll niedergelegt und von 
mindestens zwei Vorstandsmitgliedern 
unterzeichnet. Jedes aktive Mitglied erhält 
eine Durchschrift des Sitzungsprotokolls

Anlage 2 - Synopse Änderung Satzung Filmforum e.V.

951 Zeichen

Anlage 1 Synopse
Synopse zur Änderung von § 8 der Satzung des Filmforum NRW e.V.
lfd. Nummer Bezug bisherige Fassung aktueller Entwurf (NEU)
1 § 8 Absatz 2 Satz 1 der Satzung des Filmforum NRW e.V. wird geändert.
„Einer der beiden 
Vorstandsvorsitzenden ist ein 
Vertreter der Stadt Köln.“ 
„Eine der beiden Vorstandsvorsitzenden 
ist die Stadt Köln.“
2 § 8 Absatz 2 Satz 2 der Satzung des Filmforum NRW e.V. wird ergänzt ./.
„Die Stadt Köln überträgt die Vertretung 
möglichst einer oder einem 
Beschäftigten aus dem Bereich des 
Museums Ludwig.“
3 § 8 Absatz 5 der Satzung des Filmforum NRW e.V. wird geändert.
„Der Vorstandsvorsitzende ist von 
den Beschränkungen des § 121 BGB 
(Insichgeschäft) befreit, soweit er 
einerseits als gesetzlicher Vertreter 
des Vereins und andererseits als 
Beauftragter des Museums Ludwig 
handelt.“
„Der Vorstandsvorsitz, der durch die 
Stadt Köln ausgeübt wird, ist von den 
Beschränkungen des § 181 BGB 
befreit.“

Beratungsverlauf (2)

15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.46 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0788/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.06.2021
Erstellt
02.03.2021 08:12