0788/2021
Filmforum NRW im Museum Ludwig - Satzungsänderung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
3846 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4511 Vorlagen-Nummer 0788/2021 Freigabedatum 14.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Filmforum NRW im Museum Ludwig - Satzungsänderung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Änderungen des § 8 der Satzung des Filmforum NRW e.V. im Museum Ludwig. Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 2006 wurde das Filmforum NRW auf Initiative des Museum Ludwig und ihres damaligen Direktors Kasper König gegründet, um das Kino im Museum Ludwig als Abspielstätte für die Kölner Filmszene zu retten. Gestartet als bundesweit einzigartiges Modell eines die Stadtgrenzen übergreifenden Ver- bundes ist das Filmforum heute ein zentraler Pfeiler für Filmkultur in Köln. Zu den Mitgliedern gehören die Stadt Köln/das Museum Ludwig, die Film- und Medienstiftung NRW, der Westdeutsche Rundfunk (WDR), die ifs internationale filmschule Köln, die KölnMusik GmbH und der Verbund der freien Film- szene „KinoAktiv“. Darüber hinaus konnte in diesem Jahr die Kunsthochschule für Medien (KHM) in Köln als neues Mitglied gewonnen werden. Die Mitglieder repräsentieren damit das breite Spektrum von Filmförderern, -schaffenden, - vermittelnden und Cineasten. In den vergangenen fünfzehn Jahren haben bedeutende thematische Programmreihen, Filmfestivals und Premieren sowie Vorträge und Diskussionen im Filmforum einen Aufführungsort gefunden. Gemeinsam ist es den Partner*innen gelungen, das Filmforum als zentra- len Ort für Filmgeschichte und zeitgenössische Filmkultur in der Filmlandschaft fest zu installieren. Die Satzung sieht institutionelle Mitgliedschaften vor. Die Stadt Köln/Museum Ludwig ist insofern ex- poniert, als sie den*die erste*n Vorstandsvorsitzende*n stellt. In der Satzung ist dies allerdings so formuliert, dass das Museum Ludwig diese Aufgabe übernimmt. Da das Museum Ludwig keine juristi- sche Person ist, entsteht eine rechtliche Unklarheit, die die Haftungsfrage betrifft. Nach der aktuellen Vereinssatzung sowie den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen haftet der*die von der Stadt Köln entsandte Vorstandsvorsitzende zurzeit für Schäden, die er*sie durch die Vor- standstätigkeit dem Verein oder Dritten zufügt, persönlich. Dieses Problem kann mit einer Satzungs- änderung korrigiert werden. Danach haftet die Stadt Köln für schuldhaft verursachte Schäden gegen- über dem Verein und gegenüber Dritten. Ein Regress bei den bestellten Beschäftigten ist im Rahmen des Tarifrechts beziehungsweise Beamtenrechts möglich. Dies entspricht weitgehend der Haftungsverteilung im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Tätigkeit für die Stadt. Die Vereinssatzung ist so zu ändern, dass die Stadt Köln Vorstandsvorsitzende ist und eine Vertreterin bzw. einen Vertreter aus dem Aufgabenbereich des Museums Ludwig entsendet. Die rechtliche Unklarheit führt dazu, dass die Position des Vorstandsvorsitzes vakant wird, sollte dies nicht behoben werden. Damit das Filmforum handlungsfähig bleibt, ist eine kurzfristige Satzungsän- derung erforderlich. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung war sehr zeitaufwändig. Aufgrund der fallenden Inzidenzwerte und der dadurch wieder (kurzfristig) möglichen Öffnung des Kinos im Museum Ludwig muss die Be- schlussfassung noch in der Sitzung des Rates vom 24.06.2021 erfolgen um die Handlungsfähigkeit des Filmforums zu gewährleisten. Anlagen Anlage 1 – Gegenüberstellung alter/neuer Text von § 8 der Satzung Filmforum e.V. Anlage 2 – Synopse Änderung Satzung Filmforum e.V.
Anlage 1 - Gegenüberstellung alter_neuer Text § 8 der Satzung Filmforum e.V.
4257 Zeichen
§ 8 Gegenüberstellung alter/neuer Text Text ALT Text NEU 1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus: a) zwei Vorsitzenden b) einem Beisitzer c) dem Kassenwart und d) dem Geschäftsführer 2. Einer der beiden Vorstandsvorsitzenden ist ein Vertreter des Museum Ludwig. Die übrigen Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der aktiven Mitglieder von der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so ergänzt sich der Vorstand für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds durch Zuwahl aus der Reihe der aktiven Vereinsmitglieder. 3. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. Der Vorstand kann ein Kuratorium berufen, das jährlich einmal zusammentritt. 4. Der Verein wird von seinen beiden Vorsitzenden gemeinschaftlich oder von einem Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstands gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten (§ 26 BGB) vertreten. 5. Der Vorstandsvorsitzende ist von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) befreit, soweit er einerseits als gesetzlicher Vertreter des Vereins und andererseits als Beauftragter des Museum Ludwig handelt. 6. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die von einem der beiden Vorstandvorsitzenden einberufen werden. Eine Tagesordnung muss nicht angekündigt werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll 1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus: a) zwei Vorsitzenden b) einem Beisitzer c) dem Kassenwart und d) dem Geschäftsführer 2. Eine der beiden Vorstandsvorsitzenden ist die Stadt Köln. Die Stadt Köln überträgt die Vertretung möglichst einer oder einem Beschäftigten aus dem Bereich des Museum Ludwig. Die übrigen Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der aktiven Mitglieder von der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so ergänzt sich der Vorstand für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds durch Zuwahl aus der Reihe der aktiven Vereinsmitglieder. 3. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. Der Vorstand kann ein Kuratorium berufen, das jährlich einmal zusammentritt. 4. Der Verein wird von seinen beiden Vorsitzenden gemeinschaftlich oder von einem Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstands gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten (§ 26 BGB) vertreten. 5. Der Vorstandsvorsitz der durch die Stadt Köln ausgeübt wird ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 6. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die von einem der beiden Vorstandvorsitzenden einberufen werden. Eine Tagesordnung muss nicht angekündigt werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Jedes aktive Mitglied erhält eine Durchschrift des Sitzungsprotokolls. eingehalten werden. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Jedes aktive Mitglied erhält eine Durchschrift des Sitzungsprotokolls
Anlage 2 - Synopse Änderung Satzung Filmforum e.V.
951 Zeichen
Anlage 1 Synopse Synopse zur Änderung von § 8 der Satzung des Filmforum NRW e.V. lfd. Nummer Bezug bisherige Fassung aktueller Entwurf (NEU) 1 § 8 Absatz 2 Satz 1 der Satzung des Filmforum NRW e.V. wird geändert. „Einer der beiden Vorstandsvorsitzenden ist ein Vertreter der Stadt Köln.“ „Eine der beiden Vorstandsvorsitzenden ist die Stadt Köln.“ 2 § 8 Absatz 2 Satz 2 der Satzung des Filmforum NRW e.V. wird ergänzt ./. „Die Stadt Köln überträgt die Vertretung möglichst einer oder einem Beschäftigten aus dem Bereich des Museums Ludwig.“ 3 § 8 Absatz 5 der Satzung des Filmforum NRW e.V. wird geändert. „Der Vorstandsvorsitzende ist von den Beschränkungen des § 121 BGB (Insichgeschäft) befreit, soweit er einerseits als gesetzlicher Vertreter des Vereins und andererseits als Beauftragter des Museums Ludwig handelt.“ „Der Vorstandsvorsitz, der durch die Stadt Köln ausgeübt wird, ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0788/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.06.2021
- Erstellt
- 02.03.2021 08:12