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AN/0502/2026

Änderungsantrag zur Vorlage „Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln“

Änderungsantrag BV2 (Grüne) 12.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.03.2026

Änderungsantrag (Grüne BV2)

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Änderungsantrag (Grüne BV2)

2275 Zeichen

Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1  – 5 0999 Köln R.109  gruene -bv2@stadt -koeln.de   0 22 1  22192309  
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Sabine Müller 
Herrn 
Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0502/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
 
Änderungsantrag zur Vorlage „Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – 
Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln„ 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die antragstellenden Fraktionen stellen folgenden Änderungsantrag zur kommenden Sitzung des 
Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit. 
 
Beschluss: 
 
Ziffer 4.2 der Leitlinien lautet wie folgt: 
Die Verwaltung wird im Falle des Eintretens von einem der folgenden Punkte dem Ausschuss für 
Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und zeitgleich den betroffenen Bezirksvertre-
tungen die Vorhaben vor Antragstellung (Planungsphase A bzw. B) mitteilen. 
 
• Widersprüche zu den unter 2.2 genannten, vom Rat beschlossenen Konzepten 
• der besonderen städtebaulichen Relevanz 
• durch das Vorhaben ausgelöste Planungskonflikte, die einer Gewichtung von städtebauli-
chen Zielen erfordern (siehe 2.3) 
• Vorhaben über 50 Wohneinheiten 
• Vorhaben im Außenbereich 
 
Den politischen Gremien wird bei Bedarf nach Mitteilung und vor Antragstellung der Vorhabenträ-
ger die Möglichkeit der Beratung ggf. Fachbereich durch die Verwaltung eingeräumt.  
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen

Wird im Falle eines der o.g. Kriterien der Antrag auf ein Bauturboverfahren vor der maßgeblichen 
Information und Beteiligung der politischen Gremien gestellt, ist der Antrag abzulehnen.  
 
Hierdurch wird eine Beurteilung der Zustimmungsfähigkeit durch den Fachausschuss bei Vorha-
ben mit potenziell städtebaulicher Wirkung sichergestellt. Es besteht damit die Möglichkeit einer 
vorhabenbezogenen Beschlussfassung zur Festlegung oder Sicherung von städtebaulichen Zielen 
vor Antragstellung. 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Gez. Ismail    gez. Bercher-Hiss

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0502/2026
Typ
Änderungsantrag BV2 (Grüne)
Datum
12.03.2026
Erstellt
12.03.2026 14:50