Änderungsantrag zur Vorlage „Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln“
Änderungsantrag BV2 (Grüne) AN/0502/2026 vom 12.03.2026
Stand: Am 16.03.2026 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Änderungsantrag (Grüne BV2)
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Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Sabine Müller Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0502/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Änderungsantrag zur Vorlage „Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln„ Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die antragstellenden Fraktionen stellen folgenden Änderungsantrag zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit. Beschluss: Ziffer 4.2 der Leitlinien lautet wie folgt: Die Verwaltung wird im Falle des Eintretens von einem der folgenden Punkte dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und zeitgleich den betroffenen Bezirksvertre- tungen die Vorhaben vor Antragstellung (Planungsphase A bzw. B) mitteilen. • Widersprüche zu den unter 2.2 genannten, vom Rat beschlossenen Konzepten • der besonderen städtebaulichen Relevanz • durch das Vorhaben ausgelöste Planungskonflikte, die einer Gewichtung von städtebauli- chen Zielen erfordern (siehe 2.3) • Vorhaben über 50 Wohneinheiten • Vorhaben im Außenbereich Den politischen Gremien wird bei Bedarf nach Mitteilung und vor Antragstellung der Vorhabenträ- ger die Möglichkeit der Beratung ggf. Fachbereich durch die Verwaltung eingeräumt. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Wird im Falle eines der o.g. Kriterien der Antrag auf ein Bauturboverfahren vor der maßgeblichen Information und Beteiligung der politischen Gremien gestellt, ist der Antrag abzulehnen. Hierdurch wird eine Beurteilung der Zustimmungsfähigkeit durch den Fachausschuss bei Vorha- ben mit potenziell städtebaulicher Wirkung sichergestellt. Es besteht damit die Möglichkeit einer vorhabenbezogenen Beschlussfassung zur Festlegung oder Sicherung von städtebaulichen Zielen vor Antragstellung. Begründung: Erfolgt mündlich. Gez. Ismail gez. Bercher-Hiss
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