V/0161/2006
Bestellung des Schriftführers für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-West
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Beschlussvorlage
1337 Zeichen
V/0161/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-West Betrifft Bestellung des Schriftführers für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-West Beratungsfolge 16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Sachentscheidung: Zur Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-West wird Frau Ursula Venne- mann, im Verhinderungsfall der Leiter des Amtes für Bürgerangelegenheiten, Herr Alois Weiher- mann, bestellt. Begründung: Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 52, Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2003 (GV NRW S. 766 (772), sind die Niederschriften über die von der Bezirksvertretung Münster-West gefassten Beschlüsse vom Bezirksvorsteher und einem Schr iftführer, den die Bezirksvertretung Münster- West bestellt, zu unterzeichnen. Da der derzeitige Schriftführer, Herr Rolf-Dieter Schmitz, mit Ablauf des 30.06.2006 aus den Dienst der Stadt Münster ausscheidet, ist die Bestellung eines neuen Schriftführers erforderlich. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0161/2006 Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 492 33 00 E-Mail: WeihermA@stadt-muenster.de Datum: 02.03.2006 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Venne
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0161/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 01.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37