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V/0131/2011

Gesundheitsrahmenbericht

Vorlagen 24.02.2011

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Gesundheitsrahmenbericht

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Gesundheitsrahmenbericht

343625 Zeichen

Gesundheitsbericht Band 17 
 
Gesundheitsrahmenbericht 
für die Stadt Münster

Impressum 
 
Herausgeberin  Stadt Münster, Gesundheitsamt 
 
    
Redaktion  Dr. Claus Weth 
 
Wissenschaftliche  Institut für Epidemiologie und 
Begleitung  Sozialmedizin der Universität Münster 
Leitung: Univ. Prof. Dr. med. Klaus Berger 
 
Text   Dr. Claus Weth, 
   in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen  
   des Gesundheitsamtes sowie den beteiligten  
   Ämtern der Stadtverwaltung 
 
Abbildungen  Ute Becker 
und Tabellen  in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen  
   des Gesundheitsamtes sowie den beteiligten  
   Ämtern der Stadtverwaltung 
 
Druck   Stadt Münster 
 
März 2011 
 
 
 
 
Liste der Mitautorinnen und -autoren: 
 
Dipl. Soz. Wolf Ulrich Batzler 
Ralf Besler, Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Dr. med. Tanja Bierbaum, Gesundheitsamt 
Univ. Prof. Dr. Dr. med. Eva Brand 
Dr. med. Rebekka Busch, Gesundheitsamt 
Dr. med. Hans-Joachim Bücker-Nott, Ärztekammer Westfalen-Lippe 
Claudia Diederichs, MA, MPH 
Dr. med. Martha Dietzel,  
Hans-Joachim Dornfeld, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Jörg Espei, Gesundheitsamt 
Romy Eissner, wissenschaftliche Mitarbeiterin 
Dr. rer.medic. Astrid Farwick,  
Dr. med. Eckhard Gollmer, Gesundheitsamt 
Stephanie Hemling, Aktionsbündnis Schmerzfreie Stadt 
Univ. Prof. Dr. med. Hans-Werner Hense 
Dr. med. Axel Iseke, Gesundheitsamt 
Dipl. Ges.-Wirtin Hiltraud Kajüter 
Univ. Prof. Dr. med. Ulrich Keil 
Brigitte Kempe, Gesundheitsamt 
Dr. med. Michael Lürwer, Gesundheitsamt 
Dr. rer. medic. Dr. Volkmar Mattauch 
Christine Menke, Gesundheitsamt 
Veit Muddemann, Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
Dr. P.H. Rainer Neumann, Gesundheitsamt 
Dr. med. dent. Peter Noch, Gesundheitsamt 
Renate Ostendorf ,Selbsthilfekontaktstelle Münster 
Prof. Dr. med. Daniel Pauleikhoff, Augenklinik am Franziskus-Hospital Münster 
Kirsten Schenck-de Boer, Gesundheitsamt 
Thomas Schulze Auf’m Hofe, Sozialamt 
Dorothee Schumacher-Boysen, Gesundheitsamt 
Dr. med. Dagmar Schwarte, Gesundheitsamt 
Dr. med. Annette Siemer-Eikelmann, Gesundheitsamt 
PD. Dr. med. Mechthild Vennemann, Institut für Rechtsmedizin UKM 
Dr. med. Heike Wersching 
Claudia Wiens, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Edmund Wilp, Gesundheitsamt 
 
 
Diese Veröffentlichung erscheint in der Reihe „Gesundheitsberichterstattung“ des Gesundheitsamtes der Stadt Münster.

1
I Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen ................................................................................. 4 
1. Funktion der Gesundheitsberichterstattung .............................................................................. 4 
1.1 Kommunales Aktionsfeld der Gesundheitsberichterstattung ............................................... 5 
1.2 Fortschreibung, Partner und Umsetzung, Themenschwerpunkte ....................................... 5 
2. Schwerpunkt – Demografischer Wandel – 
 Herausforderung für die kommunale Gesundheitsförderung ....................................................... 5 
3. Gesund aufwachsen.................................................................................................................. 6 
4. Gesundheit und Alter................................................................................................................. 6 
II. Soziodemographie ........................................................................................................................ 7 
1. Bevölkerungsentwicklung Münster............................................................................................ 7  
1.2 Bevölkerung in Münster in Stadtbezirken nach Geschlecht ................................................ 7 
1.2 Bevölkerungsentwicklung in Münster 2000 - 2015 .............................................................. 7 
1.3 Bevölkerungspyramide der Stadt Münster zum 31.12.2008................................................ 8  
2. Geburten und Sterbefälle ........................................................................................................ 10 
3. Nationalität .............................................................................................................................. 10 
4.  Haushaltsstruktur ................................................................................................................... 11 
5.  Soziale Lage........................................................................................................................... 12 
III. Gesundheitszustand .................................................................................................................. 12 
1. Mortalität (Sterblichkeit)........................................................................................................... 12 
1.1 Lebenserwartung ............................................................................................................... 12 
1.2 Säuglingssterblichkeit ........................................................................................................ 14 
1.3 Allgemeine Sterblichkeit (oder altersspezifische Sterblichkeit).......................................... 16 
1.4  Verlust an Lebensjahren/ Vorzeitige Sterblichkeit ............................................................ 18 
1.5  Suizide.............................................................................................................................. 18  
2.  Morbidität (Erkrankungsrate)............................................................................................... ... 21 
2.1 Übertragbare Krankheiten ................................................................................................. 21 
2.1.1 Tuberkulose ................................................................................................................ 21 
2.1.2  Aids und andere sexuell übertragbare Erkrankungen................................................ 22  
2.1.3 MRSA (Methicillin - resistente Staphylococcen) in Münster........................................ 24 
2.2 Stationäre Morbidität.......................................................................................................... 25 
2.3 Krankheiten des Kreislaufsystems ........................................................................................ 27 
2.3.1 Europäische Gesundheitsstudie ................................................................................. 29

2 
2.3.2 Lebensqualität von Schlaganfallpatienten in Münster................................................. 29  
2.4 Neubildungen (Krebs)....................................................................................................... .3 1 
2.5 Diabetes mellitus ............................................................................................................... 34 
2.6 Straßenverkehrsunfälle......................................................................................................3 5 
2.7 Schmerz............................................................................................................................. 38 
(Autorin: Stephanie Hemling, Aktionsbündnis Schmerzfreie Stadt)......................................... 38 
2.8 Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ....................................................................... 40 
2.8.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst........................................................................ 41  
2.8.2 Ergebnisse sozialpädiatrischer Untersuchung von Kindern vor Schulbeginn ............. 42 
2.8.3 Schulärztliche Aufgaben und Gesundheitsförderung.................................................. 48  
2.9.4 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter (BfE) ................ 50 
2.9.5 Früherkennung und Beratung, Hilfe und Therapie...................................................... 51  
2.9.6 Schwangerschaft und frühe Hilfen .............................................................................. 52 
2.9.7  Kinder- und Jugendzahngesundheit .......................................................................... 54 
2.9.8 Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen .......................................... 57 
2.9 Erwachsenenpsychiatrie.................................................................................................... 6 2 
2.10 Gesundheit in der 2. Lebenshälfte................................................................................... 64  
2.10.1 Münsteraner Gesundheitsstudie –  
Ergebnisse der Querschnittserhebung 2004 -2008 ............................................................. 64 
2.10.2 Altersabhängige Makuladegeneration (AMD) ........................................................... 66 
2.11 Chancengleichheit für ein gesundes Leben..................................................................... 68 
IV. Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen .................................................................................. 68 
1. Gesund aufwachsen................................................................................................................ 69 
1.1 Projekt „Gesund aufwachsen in … Münster“ ..................................................................... 69 
1.2. Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen in Münster“ .......................................................... 72 
1.3  Rauchverhalten................................................................................................................. 72 
1.4 Unfälle in Haus und Freizeit im frühen Kindesalter............................................................ 73 
1.5  Impfprophylaxe im Kindesalter ......................................................................................... 76 
2. Gesundes Altern...................................................................................................................... 81 
2.1 Gesundes altern und seine Grenzen ................................................................................. 81 
(Autor: Universitätsprofessor Dr. med. Ulrich Keil, Münster)................................................ 81 
2.2 Bewegungsförderung und gesunde Ernährung in der zweiten Lebenshälfte .................... 82

3
V Gesundheitsrisiken aus der Umwelt ............................................................................................ 84 
1. Wasserhygiene........................................................................................................................ 84 
1.1 Trinkwasserhygiene / Eigenwasserversorgungsanlagen................................................... 84 
1.2 Zentrale Trinkwasserversorgung ....................................................................................... 85 
1.3 Kleinanlagen ...................................................................................................................... 85 
1.4 Trinkwasser-Hausinstallationen......................................................................................... 87  
1.5 Cyanobakterien und Trinkwasser (Beispiel Hiltruper See) ................................................ 88 
1.6 Schwimmbadhygiene......................................................................................................... 90 
2. Lufthygiene – der Einfluss von Luft und Immissionen auf die Gesundheit.............................. 91  
2.1 Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Innenraumluftbelastung ................................ 92 
2.2 Luftreinhalteplan ................................................................................................................ 94 
3. Mobilfunk und Gesundheit....................................................................................................... 96 
4. Umgebungslärmrichtlinie und Lärmaktionsplanung ................................................................ 98 
5. Genehmigungsplanungen nach Bundes -  
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.......... 100  
6. Infektionshygiene .................................................................................................................. 101 
6.1 Infektionsschutz des Gesundheitsamtes Münster   Beispiel  H1N1 -  
Die „Neue Grippe“.................................................................................................................. 101 
6.2 Infektionsschutz in Altenheimen ...................................................................................... 104 
VI. Einrichtungen, Dienste und Leistungen................................................................................... 105  
1. Ambulante Gesundheitsversorgung ...................................................................................... 105 
1.1 Sonstige Gesundheitsfachberufe..................................................................................... 106 
2. Stationäre Versorgung .......................................................................................................... 107 
4. Arzneimittelversorgung.......................................................................................................... 109 
5. Pflegerische Versorgung ....................................................................................................... 109 
6. Kommunales Gesundheitsamt und seine Aufgaben ............................................................. 110 
6.1 Gesundheitshaus............................................................................................................ . 111 
6.2 Gesundheitskonferenz..................................................................................................... 113 
6.3 Übernahme der Geschäftsaufgaben des  Gesunde Städte-Netzwerkes......................... 113  
7. Gesundheitsstadt und Gesundheitswirtschaft ....................................................................... 114 
8. Selbsthilfe in Münster ............................................................................................................ 114 
8.1 Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster .................................................................................... 115

4 
I Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen 
1. Funktion der Gesundheitsberichterstattung 
Die Verbesserung des Gesundheitszustands und die Verlängerung der Lebenserwartung seit dem 
19. Jahrhundert gehen zum einen auf medizinisch-kurative Innovationen zum anderen aber auf 
wirtschaftliche und soziale Entwicklungen sowie Um welt-, Ernährungs-, Hygiene- und Bildungsfort-
schritt zurück. Ein guter Gesundheitszustand erklärt sich damit auch aus der Verbesserung in den 
Lebensbedingungen und Lebensstilen. Städte und Gemeinden prägen mit ihrer lokalen Politik die 
Lebensbedingungen der gesamten Bevölkerung. Zum Einflussbereich der Kommunalpolitik zählen 
u. a. die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und damit Arbeits-, Einkommens- und Karriereper-
spektiven, die Umwelt- und Verkehrsbelastung, die soziale Infrastruktur, Bildungseinrichtungen 
und Einrichtungen der Gesundheitsförderung-, vorsorge und Versorgung. Damit haben, außer von 
der Gesundheitspolitik verantwortete Felder, verschiedene, weitere Politikbereiche eine prinzipielle 
Bedeutung für die Gesundheitsförderung und Prävention. 
Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns umgebende Verhältnisse wie auch 
das persönliche Verhalten einschließen. Dabei steht die Gesamtbevölkerung im Fokus der Präven-
tion, im Sinne einer allgemeinen Gesundheitsförderung. Alle sozialen Gruppierungen, vor allem 
aber Benachteiligte, insbesondere Familien mit Kindern, Jugendliche, Senioren, Alleinerziehende 
und Personen aus schwächeren Strukturen wie z.B. Menschen mit Migrationsvorgeschichte bedür-
fen einer besonderen Aufmerksamkeit. Der demografische Wandel, der sich auch in Münster in 
einigen Jahren abbilden wird, stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Trends lassen sich be-
schreiben unter den Begriffen wie „Weniger, Älter, Bunter“. Zukünftige Handlungsfelder werden 
dabei sein Integration, Bildung, Teilhabe, Selbsthilfe, Stadtplanung, Wirtschaft, Arbeit, Umwelt, 
Infrastruktur und nicht zuletzt Gesundheit. Themen wie Frühförderung und Frühe Hilfen, soziale 
und gesunde Stadt, Hilfebedarf und Autonomieerhalt Älterer, Gesundheitsförderung in Stadtteilen, 
Quartieren und Betrieben, Gesundheits- wirtschaft, Umweltgestaltung und die Auswirkung auf die 
Gesundheit gewinnen an Bedeutung. 
Eine an der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation WHO orientierte Politik entfaltet auf 
mehreren Handlungsfeldern Aktivitäten: 
Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik, die sich nicht auf das klassische Gesund-
heitsressort (Krankenversicherung und –versorgung) beschränkt, sondern andere Lebensbereiche 
und Politikfelder mit berücksichtigt, 
Entwicklung gesundheitsfördernder „Lebenswelten“ (Settings) 
Entwicklung und Stärkung gesundheitsrelevanter Ressourcen in der Bevölkerung und / oder in 
bestimmten Zielgruppen. 
Eine effektive und nachhaltige Gesundheitsprävention setzt gemeinsame Ziele, Strategien sowie 
eine enge Kooperation der Akteure in unterschiedlichen Lebensbereichen und Politikfeldern vor-
aus. Die Akteure benötigen für Entscheidungen eine gem einsame Informationsbasis, die die  Ge-
sundheitsberichterstattung liefern muss. 
Unter Gesundheitsberichterstattung ist die systematische Darstellung und Analyse des Gesund-
heitszustandes der Bevölkerung, der Gesundheitsgefährdungen und der Gesundheitsversorgung, 
auch im Kontext zu weiteren Politikfeldern wie Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Umwelt, Wohnungsbau 
etc. zu verstehen. Dabei handelt es sich nicht nur um eine reine Dokumentation von Fakten, son-
dern um solche Aufbereitungen und Interpretation von Daten, die für die Gesundheitspolitik, die 
Gesundheitsförderung und die Gesundheitssystemgestaltung nutzbar gemacht werden können. In 
diesem Sinne versteht sich Gesundheitsberichterstattung als ein rationales Instrument der Planung 
politischer Entscheidungen und insbesondere der Steuerung von Maßnahmen.

5
1.1 Kommunales Aktionsfeld der Gesundheitsberichterstattung 
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung, die sich an den Indikatorensatz des Bundes und 
der Länder anlehnt, hat zusätzlich kommunale Besonderheiten im Focus. Mit dem Gesundheits-
rahmenbericht aus dem Jahr 2001 wurde erstmals für Münster eine sogenannte „Gemeindediag-
nose“ erstellt. Diese gibt Informationen zur Soziodemographie in Münster, zum Gesundheitszu-
stand der Münsteraner und Münsteranerinnen, zu gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen, Ge-
sundheitsrisiken und zu den Einrichtungen, Diens ten und Leistungen im Münsteraner Gesund-
heitswesen. In den einzelnen Themenfeldern wurden Handlungsansätze formuliert. Diese wurden 
in den zurückliegenden Jahren umgesetzt bzw. in die laufende Arbeit integriert. Spezialthemen 
wurden darüber hinaus durch die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) aufgegriffen und auch 
das Gesundheitsamt hat im Rahmen von Spezialberichten solche Themen bearbeitet. 
1.2 Fortschreibung, Partner und Umsetzung, Themenschwerpunkte 
Die Stadt Münster hat in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Gesundheitskonferenz Münster 
und mit Unterstützung des Institutes für Epidemiologie und Sozialmedizin der Universität Münster 
im Jahr 2001 den ersten Gesundheitsrahmenbericht erstellt. Dieser Bericht hat in den zurücklie-
genden Jahren eine hohe Aufmerksamkeit sowohl in der Bürgerschaft, der Politik, der Verwaltung 
als auch im wissenschaftlichen Bereich erfahren. Die Fortschreibung des Berichtes ist von allen 
Seiten befürwortet worden. Im Rahmen der Konzertierten Aktion Wissenschaftsstadt Münster hat 
der Arbeitskreis Medizinische Prävention die Fortschreibung des Gesundheitsrahmenberichtes 
unterstützt. Das Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin der Universität Münster konnte er-
neut für die wissenschaftliche Begleitung gewonnen werden. Partner aus der Kommunalen Ge-
sundheitskonferenz haben themenbezogen an der Fortschreibung mitgewirkt. Die Bausteine im 
Einzelnen wurden unter intensiver Mitarbeit der Fachabteilungen des Gesundheitsamtes und mit 
Unterstützung unterschiedlicher Fachämter der Stad tverwaltung erstellt. Dieser Bericht wird der 
Gesundheitskonferenz Münster zur Beratung vorgelegt. Das Gesundheitsamt wird den kommu-
nalpolitischen Fachausschüssen  eine Beschl ussvorlage zu den besonderen Schwerpunkten 
dieses Berichtes zur Beratung und Entscheidung vorlegen. Hierzu gehören insbesondere die 
Themenfelder Gesund aufwachsen in Münster, Gesundheit älterer Menschen  sowie Herz- und 
Kreislauferkrankungen. 
2. Schwerpunkt – Demografischer Wandel – Herausforderung für die 
kommunale Gesundheitsförderung 
Das Handlungskonzept „Demografischer Wandel in Münster“ belegt, Münster altert. Gleichzeitig 
nimmt die Zahl der Kinder ab. Kindergärten und Schulen werden hiervon ebenso betroffen sein wie 
die Arbeitswelt, dies betrifft z.B. auch die Stadtverwaltung Münster aber auch Einrichtungen in der 
gesundheitlichen und sozialen Versorgungslandschaft. Soziale Netze werden sich verringern, die 
Infrastruktur der gesundheitlichen Versorgung wird sich ausdünnen, für die Betreuung wird fachli-
ches, qualifiziertes Personal fehlen, Anforderungen an die Gesellschaft verändern sich. 
Diese Veränderung stellt auch die Gesundheitsdienste vor Ort vor große Herausforderungen. Eine 
Positionierung ist daher in unterschiedlichen Feldern des kommunalen Gesundheitswesens not-
wendig, z.B. durch 
Schärfung des Profils „Gesundheitsstadt Münster“ auch unter Berücksichtigung unterschiedli-
cher Leitorientierungen zum Thema Gesundheit, 
Stärkere Vernetzung des Themas Gesundheit mit anderen Themen aus unterschiedlichen Pla-
nungsbereichen der Stadt, 
Stärkung des Gesundheitsamtes in der Gesundheitsförderung, im Gesundheits- und Infektions-
schutz, 
Effekivere und effizientere Vernetzung und Kooperationen intern und extern, mit dem Ziel, Syn-
ergien zu erreichen,

6 
Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Universität, Fachhochschulen und sonstigen Ak-
teuren im regionalen Gesundheitswesen 
Dabei stehen insbesondere folgende Aufgaben im Vordergrund: 
Entwicklung von Zielen (Gesundheitsleitlinien), beispielsweise „Kindergesundheit“, „Leben und 
Altern“, „Gesundheit als Standortfaktor“  auch unter Berücksichtigung des Integrationsleitbildes 
(Gesundheitsziele,  Handlungskonzepte und Einzelmaßnahmen) 
Entwicklung von Projekten - Projektmanagement 
Koordination und Steuerung der Themenschwerpunkte (verwaltungs-intern und extern) 
Verbesserung der Zusammenarbeit mit fachpolitischen Gremien - Geschäftsführung und Steue-
rung Gesundheitskonferenz 
Weiterentwicklung der sozialraumorientierten Gesundheitsvorsorge und damit Verbesserung von 
Gesundheitschancen  
Ausweitung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge 
3. Gesund aufwachsen 
Kinder und Jugendliche galten lange Zeit als Sinnbild für die Abwesenheit von Krankheit und 
Gebrechen. Die Jugendgesundheitsforschung, Surveys und Studien aus den zurückliegenden Jah-
ren belegen, dass infektionsbedingte Erkrankungen heute statistisch eher unbedeutend geworden 
sind und schwerwiegende Erkrankungen  mit gutem Erfolg behandelt werden können. Neue Ge-
sundheitsbeeinträchtigungen ergeben sich allerdings aus den Lebens- und Umweltbedingungen, 
die chronische Erkrankungen, psychosomatische Krankheiten und emotionale Befindlichkeitsstö-
rungen hervorrufen können. Diese Störungen sind auch durch den gesundheitsbezogenen Le-
bensstil der Kinder- und Jugendlichen mitbedingt. 
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster hat in den Jahren 2007 bis 2009 im Rahmen des Wettbe-
werbes „Besser essen. Mehr bewegen“ des B undesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz,  als eine von 24 Modellregionen bundesweit, besondere Erfahrungen über 
die Gesundheit von Kindern und deren gesundheitlichen Verhaltensweisen sammeln können. Da-
bei haben die Ergebnisse aus der begleitenden Evaluationsforschung die Aussagen zur  Gesund-
heit im Jugendgesundheitssurvey des Bundes, bestätigt. Unter dem Motto „Gesund aufwachsen in 
Münster“ ist daraufhin im Jahr 2009 das Thema  als zweites Gesundheitsziel für die Stadt über die 
Kommunale Gesundheitskonferenz langfristig al s Auftrag zur Verbesserung der Kinder- und Ju-
gendgesundheit angelegt worden. 
4. Gesundheit und Alter 
Eine Bestandsaufnahme der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA zur seniorenbe-
zogenen Gesundheitsförderung und Prävention auf kommunaler Ebene, die in Zusammenarbeit 
mit dem Gesunde Städte-Netzwerk GSN 2006/2007 entstanden ist, zeigt, dass das Thema Ge-
sundheit im Alter in Städten und Regionen vielfach noch zu wenig verortet ist. 
Gesund älter werden wird heute vor allem im Sinne einer aktiven Lebensgestaltung interpretiert. 
Dazu gehört ein selbständiges, selbstverantwortliches und mitverantwortliches Leben. Die aktive 
Lebensgestaltung ist gebunden an Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen des Menschen, an die 
materielle und soziale Sicherung, an die Gestaltung der räumlichen, sozialen und infrastrukturellen 
Umwelt und an die Einstellung der Gesellschaft gegenüber Alten und älteren Menschen. Das Ge-
sunde Städte-Netzwerk, ein bundesweiter Zusammenschluss von Städten, Kreisen und Regionen 
mit Sitz der Geschäftsstelle in Münster, hat mi t dem Berliner Appell aus dem Jahre 2007 alle ge-
sellschaftlichen Kräfte dazu aufgerufen, sich stärker für ein gesundes Älterwerden zu engagieren.

Autonomie im Alter ist den meisten Menschen als höchst bedeutsamer Lebenswert wichtig und 
eng mit Mobilität verbunden. Mit der Veränderung der Altersstruktur unserer Gesellschaft, der ge-
stiegenen Lebenserwartung und den sich derzeit wandelnden gesellschaftlichen Altenbildern hin-
sichtlich sozialer Teilhabe und aktiven Engagem ents älterer Menschen im privaten und gesell-
schaftlichen Umfeld, haben Fragen der Prävention, Gesundheitsförderung sowie der lebenspha-
sen-, gender- und kultursensiblen Integration in der zweiten Lebenshälfte wesentlich an Bedeutung 
gewonnen und werden als Herausforderung und Chance angenommen. 
II. Soziodemographie 
1. Bevölkerungsentwicklung Münster 
1.2 Bevölkerung in Münster in Stadtbezirken nach Geschlecht 
Am 31. Dezember 2008 lebten 281.050 Menschen in Münster. Zur wohnberechtigten Bevölkerung 
zählen alle Personen, die in Münster eine Wohnung haben, unabhängig davon, ob es sich um eine 
Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Die Tabelle II 1   stellt diese Bevölkerung nach Geschlecht 
und Stadtbezirk für die Jahre 1998 und 2008 gegenüber. Dabei zeigt sich, dass die Bevölkerung 
Münsters mit Ausnahme zyklischer Schwankungen ve rgleichsweise stabil geblieben ist (s. Abb. II 
1). 
Der bevölkerungsreichste Stadtteil Mitte hat zwar immer noch deutlich die meisten Bewohner, hat 
jedoch im Vergleich zu den anderen Stadtbezirken den stärksten 
Bevölkerungsrückgang in den vergangenen zehn Jahren zu 
verzeichnen. Im Gegensatz dazu konnten in den Stadtbezirken 
West und Hiltrup deutliche Zuwächse beobachtet werden.  
 
 
1.2 Bevölkerungsentwicklung in Münster 2000 - 2015 
Das Ziel der Prognoserechnung ist nicht die exakte Vorhersage der zukünftigen Bevölkerungszahl, 
sondern das Aufzeigen eines Entwicklungskorridors. Die kleinräumigen Ergebnisse sind als Orien-
tierungsgrößen einzustufen, die letztendlich stadt- und fachplanerisch wie auch politisch bewertet 
werden müssen. 
Während im Jahr 2000  279.461 Menschen in Münster lebten, wird für das Jahr 2015 eine Bevöl-
kerung von 279.390 prognostiziert. Die Bevölkerungsz ahl bleibt demnach trotz des allseits disku-
tierten demographischen Wandels in den nächsten Jahren stabil, was u. a. für die Attraktivität 
Münsters als Bildungs-, Wissenschafts-, Arbeits- Wohn- und Gesundheitsstandort spricht. Abb.II.2 
stellt die Bevölkerung für beide Jahre nach Altersgruppen gegenüber. Sie zeigt einen deutlichen 
Rückgang in den Altersgruppen bis 45 Jahre, die dennoc h knapp zwei Drittel der Münsteraner Be-
völkerung ausmachen. 
 7

Den höchsten Anstieg verzeichnet die 
Altersgruppe der 46- bis 65-Jährigen, 
also derjenigen, die in der zweiten Hälfte 
des Berufslebens stehen. Die große 
Austrittswelle aus dem Arbeitsmarkt 
wegen Altersgründen lässt sich 
langfristig nicht durch die vorhandene 
junge Bevölkerung in Münster 
ausgleichen. Um negative 
Konsequenzen bei der Verfügbarkeit von 
Arbeitskräften zu vermeiden, sind 
lokalpolitische Anstrengungen nötig, um 
die Attraktivität Münsters als Wohn-, 
Arbeits- und Lebensstandort für jüngere 
Menschen sicherzustellen. Bis 2015 steigt der Anteil der 65-jährigen um 7.500 Menschen an. Ein 
Blick auf die Bevölkerungspyramide in Abb. II.3. lässt für die nähere Zukunft einen wesentlich stär-
keren Anstieg prognostizieren. Damit einher gehen unter anderem Veränderungen in den Haus-
haltsstrukturen durch die Zunahme von Einpersonenhaushalten Alter und Hochbetagter. Die de-
mographische Entwicklung stellt zudem neue An forderungen an die medizinische Versorgung, 
Pflege- und Assistenzdienste, insbesondere im häuslichen –ambulanten- Bereich. 
1.3 Bevölkerungspyramide der Stadt Münster zum 31.12.2008 
Die Bevölkerungspyramide der Stadt Münster zeigt eine für europäische post-industrielle Staaten 
typische Urnenform, die bei hoher Lebenserwartung und bei gleichzeitig rückläufiger Geburtenrate 
langfristig zu einer natürlichen Schrumpfung der Bevölkerung führt. Besonders an der Münsteraner 
Pyramide ist der hohe Anteil junger Menschen zwi schen 20 und 25 abzulesen, der sich nicht aus-
schließlich auf das Geburtenverhalten sondern auf  die Zuwanderung von Menschen in dieser Al-
tersgruppe gründet. Des Weiteren ist ein deutlicher Überschuss von Frauen insbesondere in den 
Altersgruppen ab 70 Jahre zu erkennen. Trotz eines Anstiegs der Lebenserwartung der Männer 
wird sich dieser Trend fortsetzen (s. Abb. II.3)  
Die Pyramide erlaubt nicht nur einen Vergleich zwischen Männern und Frauen, sondern auch zwi-
schen der ausländischen und der inländischen Bevölkerung in Münster. Während insbesondere in 
der Altersgruppe der 20- bis 30-jährigen deutlich m ehr Männer als Frauen gezählt werden können, 
zeigt sich, wie auch bei der inländischen Bevölkerung, ein deutlicher Frauenüberschuss in den 
höheren Altersgruppen. 
 8

9

2. Geburten und Sterbefälle 
Die Dynamik einer Bevölkerung ist von natürlichen (Geburten und Sterbefälle) und räumlichen Be-
wegungen (Zu- und Abwanderung) abhängig. 
 
Abbildung II.4 stellt die 
Entwicklung der Lebendgeburten 
und Sterbefälle für die 
vergangenen 20 Jahre 
gegenüber. Entgegen der 
Prognose im vorherigen 
Gesundheitsrahmenbericht liegt 
die Anzahl der jährlichen 
Geburten, wenn auch gering, 
weiterhin über der Anzahl der 
Sterbefälle im jeweils gleichen 
Jahr. Mit Blick auf Langlebigkeit, 
dem steigenden Anteil der über 65-jährigen mit den bereits geschilderten Konsequenzen ist die 
Förderung von Geburten von grundlegender Bedeutsamkeit für unsere, wie für jede andere, Kom-
mune. 
3. Nationalität 
Zum 31.12. 2008 waren in Münster 20.900 wohnberechtigte Ausländer gemeldet. Das entspricht 
einem Anteil von 7,4% der der Münsteraner Ge samtbevölkerung. Abbildung II.5 zeigt die Entwick-
lung der Zu- und Abwanderung als drittes Element der Bevölkerungsdynamik für die Jahre 1999 
bis 2008. Als Ausländer gelten die Personen, die eine fremde Staatsbürgerschaft besitzen, staa-
tenlos sind oder deren 
Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. 
Personen, die neben der deutschen 
noch eine ausländische 
Staatsangehörigkeit haben, zählen als 
Deutsche und werden in dieser 
Abbildung nicht aufgeführt. Im 
Vergleich zu anderen Städten gleicher 
Größenordnung hat Münster einen eher 
niedrigen Ausländeranteil. Die 
Verteilung der wohnberechtigten 
Ausländer nach Altersgruppen zeigt 
Abb.II.6.  
 
Von den in Münster wohnberechtigten 
Ausländern kommen 65% aus 19 
Staaten.  Die meisten Ausländer 
stammen aus Herkunftsländern, die in 
der EU liegen, so dass EU- Ausländer 
die größte Gruppe darstellen. Außerhalb 
der EU kommen die meisten Ausländer 
aus der Türkei und dem ehemaligen 
Jugoslawien.  
 
 10

4.  Haushaltsstruktur 
Die Anzahl der Privathaushalte ist in den vergangenen Jahren von 134.325 (1999) auf 146.823 
(2008) angestiegen. Tab.II.2 schlüsselt die Haushalte nach ihrer Personenzahl auf. Dabei wird 
deutlich, dass die Menschen in Münster zunehmend in Eingenerationenhaushalten mit einer oder 
zwei Personen leben, die fast 80% aller Haushalte ausmachen. 
Mehr als die Hälfte (55%) der 
Einpersonenhaushalte wird von Frauen 
geführt. 
Hinsichtlich der Altersverteilung 
dominiert die Altersgruppe der 30- bis 
44-jährigen, welche insgesamt ein 
Viertel aller Einpersonenhaushalte 
ausmacht. In der Altersgruppe der 66- 
bis 80-jährigen beträgt der Anteil 12,8%. 
Die älteste Bevölkerungsgruppe, die 
über 80-jährigen, machen 7% aus, was 
einer absoluten Anzahl von 5.319 
Haushalten entspricht. Diese werden 
insbesondere von verwitweten Frauen, 
die alleine leben, geführt. Mit Blick auf 
die demographische Entwicklung in Deutschland kann erwartet werden, dass diese Wohnform in 
Zukunft mit entsprechendem Einfluss auf die Gestaltung des Lebensumfeldes, der Erreichbarkeit 
und der ambulanten Pflege- und Assistenzdienste zunehmen wird. 
Eine weitere Zunahme von Ein- und Zweipersonenhaushalten kann in Münster wie auch in der 
gesamten Bundesrepublik beobachtet werden. Diese Haushalte setzen sich unterschiedlich zu-
sammen: Alleinerziehende, unverheiratet Zusammenlebende mit und ohne Kindern und Wohnge-
meinschaften, wobei letzteres in Münster aufgrund der vorhandenen tertiären Ausbildungseinrich-
tungen besonders stark hervortritt. 
Ende 2008 lebten in 25.897 Haushalten Münsters Kinder, davon jedes fünfte in einem Alleinerzie-
hendenhaushalt. Abb. II.8 zeigt die Anzahl der Kinder in Haushalten mit Paaren und Alleinerzie-
henden. 
Der Wandel der Familienstruktur zeigt sich auch hier. Es fällt auf, dass zwei Drittel der Kinder ohne 
Geschwister im Haushalt aufwachsen. Die Entwicklung hin zu Ein-Kind-Familien lässt sich nicht 
nur in Münster sondern in ganz Deutschland und den meisten Ländern Europas beobachten. In 
den letzten Jahrzehnten haben sich die institutionellen Funktionen der Familie verringert. Die Leis-
tungsfähigkeit der traditionellen Familie als Versorgungs- und Dienstleistungsinstanz verändert 
sich zunehmend. Betrug die durchschnittliche Kinderanzahl im Jahr 1900 noch vier  Kinder, so 
dominieren heute Ein- und Zweikindfamilien.  
Über 90% der Alleinerziehenden 
Haushalte werden von Frauen 
geführt, lediglich 8% von Män-
nern. Das Risiko, wirtschaftlich 
zu verarmen, ist in dieser Grup-
pe besonders hoch. Als Gründe 
werden insbesondere die Ver-
einbarkeit von Beruf und Familie 
angeführt, bei der sich Alleiner-
ziehende in einem Spagat zwi-
schen beruflicher Flexibilität und 
oftmals unzureichenden Ganz-
 11

12 
tagsbetreuungsmöglichkeiten befinden. 
5.  Soziale Lage 
Die Soziale Lage hat nachgewiesenermaßen einen Einfluss auf die Gesundheit der Menschen und 
somit auch auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen und Mortalität. Zu den be-
sonders armutsgefährdeten Gruppen zählen Arbeitslose, Personen ohne abgeschlossene Be-
rufsausbildung, Alleinerziehende und Personen mit Migrationsvorgeschichte (Quelle: 3. Armuts- 
und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2008) 
Zur sozialen Lage der Menschen in Münster gibt es seitens der Arbeits- und Sozialverwaltung un-
terschiedliche Statistiken und Berichte, sodass sie an dieser Stelle nicht weiter beschrieben wird. 
 
III. Gesundheitszustand 
Der Gesundheitszustand eines Menschen ist in hohem Maße vom Auftreten lang andauernder, 
also chronischer Krankheiten und Beschwerden, sowie von der psychischen Gesundheit, bzw. 
vom sozialen Wohlbefinden abhängig. In vielen Umfragen erhält Gesundheit eine hohe Wertschät-
zung. Diese muss aber nicht gleichstehen mit einer positiven Einstellung zur Gesundheit und Ge-
sunderhaltung, z.B. durch eine „gesunde“ Lebensführung, eine Bereitschaft zur Gesundheitsvor-
sorge oder den Verzicht auf Gesundheitsrisiken. Erst wer Beschwerden hat, sich krank fühlt oder 
behindert ist, dem wird oft schmerzlich bewusst, was Gesundheit wirklich „Wert“ ist. Gesundheit ist 
aber nicht nur ein individuelles Gut, sie hat auch eine gesellschaftliche Bedeutung. Investitionen in 
die Gesundheit der Menschen führen zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit und Lebensquali-
tät einer Gesellschaft und sind im Sinne von Gemeinsinn und Gemeinnutzen auch Investitionen in 
die Zukunft. Der Gesundheitszustand der Münsteranerinnen und Münsteraner lässt sich statistisch 
messen, indem man z.B. Daten aus der Krankenhausdiagnosestatistik, aus der Arbeitsunfähig-
keitsstatistik oder auch Daten des Krebsregisters Münster aufbereitet. 
1. Mortalität (Sterblichkeit) 
(Autoren 1.1-1.5: Univ. Prof. Dr. med. Hans-Werner Hense, Dr. rer. medic. Dr. Volkmar Mattauch, 
Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin UKM, PD. Dr. med. Mechthild Vennemann, Institut für 
Rechtsmedizin UKM) 
1.1 Lebenserwartung 
Die mittlere Lebenserwartung (sie sagt aus, wie viele Lebensjahre ein Neugeborenes beim derzei-
tigen Sterberisiko der Bevölkerung im Durchschnitt „erwarten“ kann) ist im Laufe der letzten Jahr-
zehnte erheblich angestiegen. Dieser Gewinn an Lebenserwartung ist auf die allgemeinen Verbes-
serungen der sozio-ökonomischen Lebensbedingungen, aber auch auf die Leistungen unseres 
Gesundheitswesens zurückzuführen. Dies führte zu einer erheblichen Abnahme der Bedeutung 
der Infektionskrankheiten zu Beginn des 20. Jahrhunderts, in dessen Folge insbesondere eine 
Abnahme der Säuglingssterblichkeit und Kindersterblichkeit und eine Verschiebung hin zu den 
zivilisatorisch bedingten chronischen Erkrankungen erfolgte. Wenngleich sich insgesamt die sozio-
ökonomischen Gegebenheiten in unserer Gesellschaft verbessert haben, bleiben dennoch der 
gesellschaftliche Status und der Gesundheitszustand ursächlich eng miteinander verbunden. So ist 
für Deutschland gut dokumentiert, dass Angehörige der unteren sozialen Schichten weiterhin häu-
figer und langfristiger erkranken und auch eine höhere Sterblichkeit aufweisen als Personen aus 
den hohen Sozialschichten. 
Die Lebenserwartung ist deshalb ein wichtiger Indikator für den Gesundheitszustand einer Bevöl-
kerung. Aufgrund der qualifizierten gesundheitlichen Versorgung, der guten Lebensbedingungen

und eines im Landesschnitt allgemein hohen Sozialstatus der Bevölkerung liegt in Münster die 
Lebenserwartung der Frauen mit 83,13 Jahren und die der Männer mit 78,02 Jahren deutlich über 
dem Landesdurchschnitt (s. Tabelle). 
Die beigefügten Abbildungen verdeutlichen, dass die Lebenserwartung in den verschiedenen 
Landkreisen von NRW recht unterschiedlich sind und dass die Stadt Münster (Kürzel: MS) im Lan-
desvergleich die höchsten Lebenserwartungen aufweist. 
 
 
 13

1.2 Säuglingssterblichkeit 
Neben der Lebenserwartung gilt die Säuglingssterblichkeit als ein weiterer wichtiger Indikator zur 
Beurteilung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung. Die Säuglingssterblichkeit ist eine Kenn-
ziffer für die Qualität und Wirksamkeit präv entiver Maßnahmen für Schwangere und reflektiert 
zugleich die geburtshilflichen, pränatalen sowie auch die neonatologischen Versorgungsverhältnis-
se. Die Säuglingssterblichkeit wird darüber hinaus durch das Alter der Mutter, die soziale Lage, 
aber auch das individuelle Gesundheitsverhalten (z.B. Tabak- oder Alkoholkonsum) beeinflusst. 
Die Säuglingssterblichkeit gibt die Anzahl der Sterbefälle je 1.000 lebend Geborener an, die im 
Verlauf des ersten Lebensjahres versterben. Durch die Angabe in Raten wird die Vergleichbarkeit 
der Säuglingssterblichkeit innerhalb des Landes ermöglicht. Die nachfolgende Abbildung, in der 
die Säuglingssterblichkeit für das Jahr 2005 bis 2007 dargestellt wird, zeigt für Münster eine Säug-
lingssterberate, die im Durchschnitt des Landes Nordrhein-Westfalen liegt und mit vielen Städten 
in NRW vergleichbar ist. 
 14

Säuglingssterblichkeit in der Stadt Münster (MS) und in den Kreisen von NRW, 2005/7. 
 
Nordrhein-Westfalen hatte im Jahre 2008, nach Bremen, die höchste Säuglingssterblichkeit mit 
644 verstorbenen Säuglingen. 
Pro 1000 Lebendgeburten 
berechnet entspricht dies einer 
Rate von 4,3 pro 1000 
Lebendgeburten, in der gesamten 
Bundesrepublik lag die Rate bei 
3,5/1000. Zwischen 2006 und 
2008 lag Münster mit einer Rate 
von 4,62 pro 1000 Le-
bendgeburten nahe beim NRW-
Durchschnitt. Perinatale 
Ereignisse sind dabei die 
wichtigsten Ursachen, gefolgt von 
angeborenen Fehlbildungen und 
dem Plötzlichen Säuglingstod.. 
 Die Säuglingssterblichkeit wird von verschiedensten Variablen beeinflusst. So ist neben der medi-
zinischen Versorgung auch das soziale Umfeld wichtig. Außerdem sind die Bildung und das Alter 
der Mutter entscheidend für das Gesundheitsverhalten. Der Plötzliche Säuglingstod ist der uner-
wartete Tod eines Säuglings bei dem alle anderen Todesursachen ausgeschlossen werden konn-
ten (2). Seit 1990 beschäftigt sich die medizinische Fakultät der Universität Münster mit dem Plötz-
lichen Kindstod. Die Anzahl der Kindstodesfälle ist in den letzten 20 Jahren erfreulicherweise stark 
zurückgegangen. Durch epidemiologische Studien konnten Risikofaktoren wie Bauchlage, Rau-
chen der Mutter in der Schwangerschaft, Nicht-Stillen, Schlafen im Bett der Eltern erkannt werden 
und durch Präventionskampagnen wurden diese Risikofaktoren bekannt gemacht. In Nordrhein-
Westfalen war die Rate in den letzten Jahrzehnten immer die höchste der Flächenstaaten. In den 
 15

letzten Jahren sind jedoch auch große Fortschritte zu verzeichnen. Starben im Jahr 2000 in NRW 
noch 164 Babys unter der Diagnose Kindstod waren es 2008 noch 60 (von 0,9 auf 0,4). 
 In Münster ist zwischen 2004 und 2008 nur ein Kind unter der Diagnose Plötzlicher Kindstod ver-
storben. Das ergäbe bei ca. 13.000 Geburten in den fünf Jahren eine Rate von 0,08/1000. Diese 
sehr erfreuliche 
Entwicklung ist auf die 
konsequente 
Aufklärung über 
Risikofaktoren zurück 
zu führen, die hier an 
den Kliniken und in 
den Praxen stattfindet. 
Trotz des erfreulichen 
Rückgangs des 
Plötzlichen Kindstodes 
in den letzten Jahren 
muss die 
Aufklärungsarbeit in 
den Kliniken, Praxen 
und Medien 
weitergehen. Die Gesamtsterblichkeit von Säuglingen liegt in Münster zwar im Mittel von Nord-
rhein-Westfalen ist aber im Vergleich zur Lebenserwartung (Zweitbeste in NRW) erstaunlich hoch. 
Eine genaue Analyse der Ursachen wäre der erste Schritt zur gezielten Prävention. 
Literatur  
1 LIGA http://www.liga.nrw.de. Letzter Zugriff: 01.03.2010 
2 Krous HF, Beckwith JB, Byard RW, Rognum TO, Bajanowski T, Corey T, et al. Sudden infant death syndrome and 
unclassified sudden infant deaths: a definitional and diagnostic approach. Pediatrics 2004 Jul;114(1):234-8. 
3 Hauck FR, Herman SM, Donovan M, Iyasu S, Merrick MC, Donoghue E, et al. Sleep environment and the risk of 
sudden infant death syndrome in an urba n population: the Chicago Infant Mortality Study. Pediatrics 2003 May;111(5 
Part 2):1207-14. 
4 Mitchell EA. Risk factors for SIDS. BMJ 2009;339:b3466 
5 Vennemann MM, Findeisen M, Butterfass-Bahloul T, Jorch G, Brinkmann B, Kopcke W, et al. Modifiable risk factors for 
SIDS in Germany: results of GeSID. Acta Paediatr 2005 Jun;94(6):655-60 
6 Vennemann MM, Bajanowski T, Brinkmann B, Jorch G, S auerland C, Mitchell EA. Sleep environment risk factors for 
sudden infant death syndrome: the German Sudden Infant Death Syndrome Study. Pediatrics 2009 Apr;123(4):1162-70 
1.3 Allgemeine Sterblichkeit (oder altersspezifische Sterblichkeit) 
Parallel zur Zunahme der Lebenserwartung in den zurückliegenden Jahren hat sich das Spektrum 
der Todesursachen verändert. Heute stehen insbesondere die chronischen Erkrankungen im Vor-
dergrund, zu denen vor allem die bösartigen Neubildungen (Krebserkrankungen) sowie die Schä-
digungen des Herz-Kreislauf-Systems (Herzinfarkt, Sc hlaganfall) zählen. Da die Sterblichkeitsrate 
einer Bevölkerung durch sozio-ökonomische Fak toren und die allgemeine gesundheitliche Versor-
gung beeinflusst wird, findet sich bei einem landesweiten Vergleich, dass - der wirtschaftlichen und 
sozialen Lage entsprechend - die Stadt Münster bezüglich der Sterberaten für Männer und Frauen 
innerhalb von NRW sehr günstig abschneidet (s. Abbildung). 
Abbildungen: Allgemeine Sterblichkeit in der Stadt Münster im Vergleich zu NRW in 2007, 
nach Geschlecht. 
 16

Die Standardisierte Mortali-
täts-Ratio (SMR) gibt das 
Verhältnis der altersstan-
dardisierten Sterberate in 
einem Kreis im Verhältnis 
zur durchschnittlichen Rate 
in ganz NRW an (SMR < 1 
bedeutet also, dass die 
Sterblichkeit in einem Kreis 
geringer ist als im NRW-
Mittel). 
 
 
 
 
 
 
 
In allen Industrieländern nimmt die Sterblichkeit mit dem Lebensalter kontinuierlich zu. Die früher 
noch zu beobachtende hohe Sterblichkeit im ersten Lebensjahr ist inzwischen nicht mehr von Be-
deutung. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht, dass die Anzahl der Sterbefälle bei Männern in 
den mittleren Altersklassen höher ist, während die Sterblichkeit bei Frauen sich in den hohen und 
höchsten Lebensaltersstufen dominiert. 
 
 17

1.4  Verlust an Lebensjahren/ Vorzeitige Sterblichkeit 
Unter vorzeitiger Sterblichkeit werden diejenige n Sterbefälle verstanden, die vor Beginn des 70. 
Lebensjahres auftreten. Die in der OECD und WHO vertretenen Länder haben sich darauf ver-
ständigt, Sterbefälle in diesem Altersbereich als ungewöhnlich anzusehen und mit dem Indikator 
„vorzeitig“ zu versehen. Sie werden deshalb häufig gesondert dargestellt. Hinsichtlich des kausa-
len Zusammenhangs zwischen Sterbegeschehen und möglichen Gesundheitsrisiken kommt die-
sen Sterbefällen eine besondere Bedeutung zu, weil hier durch gezielte Interventionsprogramme 
zu Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltige Effekte erwartet werden können. Die nach-
folgende Abbildung belegt, dass die meisten der vorzeitigen Sterbefälle auf bösartige Neubildun-
gen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurückzuführen sind. Darüber hinaus spielen in diesem Al-
tersbereich äußere Gewalteinwirkung, Verletzungen und Vergiftungen eine bedeutsame Rolle. 
 
1.5  Suizide 
Nach Angaben der WHO ist die Selbsttötung eine der drei häufigsten Todesursachen in der Al-
tersgruppe zwischen 15 und 35 Jahren. Mehr Männer als Frauen begehen einen Suizid und die 
Rate steigt in zunehmendem Alter an. In Deutschl and übersteigt die Anzahl der Suizide die Anzahl 
der durch Verkehrsunfälle getöteten Personen um fast das zweifache (1). Suizide sind ein wichti-
ger Indikator der Gesundheitsberichterstattung des Bundes und der Länder. Suizidraten variieren 
regional und auch kleinräumig, d.h. innerhalb von Städten, erheblich in allen Bundesländern. Ihre 
valide Kodierung im Rahmen der Todesursachenstatistik erfordert die Zusammenführung von In-
formationen aus multiplen Datenquellen der Gesundheitsämter und gegebenenfalls von Polizei, 
 18

Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizin. Der Einfluss von Vollständigkeit und Qualität dieser Infor-
mationen auf die entsprechende Suizidrate ist unbekannt. 
Von Mitarbeitern des Instituts für Epidemiologi e und Sozialmedizin der Universität Münster wurden 
sämtliche Totenscheine aus dem Gesundheitsamt in Münster für die Jahre 2002 −2003 gesichtet 
und anhand aller auf dem Totenschein befindlichen Informationen beurteilt, ob eine Selbsttötung 
vorlag. Zusätzliche Informationen, wie angeheftete Notizen oder beigelegte Obduktionsergebnisse, 
wurden in die Beurteilung miteinbezogen und Geschlecht, Alter und Art der Selbsttötung dokumen-
tiert. Personenbezogene Daten wurden nicht erhoben. In die Zählung gingen nur sichere Suizide 
ein. Drogentote wurden ausgeschlossen, da nicht mit Sicherheit hätte entschieden werden können, 
ob ein Unfall oder eine Überdosis mit Selbsttötungsabsicht vorlag. Ebenso wurden alle verdächti-
gen Autounfälle und Tote ausgeschlossen, die in Gewässern gefunden wurden, da ebenfalls nicht 
mit Sicherheit auf Unfall oder Suizid hätte geschlossen werden können. Diese Daten wurden an-
schließend mit den vom Landesamts für den Öffent lichen Gesundheitsdienst NRW (LÖGD, jetzt 
LIGA) bereitgestellten Statistiken verglichen. 
Für Münster wurden für die Jahre 2002 und 2003 in der LÖGD-Statistik 47 Selbsttötungen doku-
mentiert. Durch Sichtung und Überprüfung aller Totenscheine sowie Einsicht in die Epikrise konn-
ten jedoch 64 Suizide erfasst werden. Damit wurde für die beiden Untersuchungsjahre die Ge-
samtzahl um 27% unterschätzt (2). Von den Selbsttötungen wurden 61% von Männern und 39% 
von Frauen durchgeführt. Etwa ein Viertel (27%) der Betroffenen war unter 40 Jahre alt, 30% zwi-
schen 40 und 59 Jahre alt und 44% über 60 Jahre alt. Die häufigste Art der Selbsttötung war das 
Erhängen, auch die Tabletteneinnahme von Überdosen bildete eine häufige Art des Vorgehens. 
 
Außer Münster wurden noch 4 weitere Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen untersucht. Mit 
der dargestellten Methode konnte sichergestellt werden, dass alle Informationen auf den Toten-
scheinen zur Entscheidung darüber, ob ein Suizid vorgelegen hat, genutzt werden. Die umfangrei-
chere Erfassung der Totenscheininformation (Anhänge, Informationen unter der Sektion „Epikrise“ 
auf dem Totenschein) bildet im Gegensatz zur offiziellen Zählweise der eingetragenen Todesursa-
chen, die sich auf die Sektion „Todesursachen“ auf dem Totenschein beschränkt, die Möglichkeit 
einer vollständigeren Erfassung der Suizide. Die bisherige verbreitete Zählweise ist vermutlich ver-
antwortlich für die systematische Unterschätzung der Suizidraten in NRW. Durch die Untersuchung 
konnte jedoch die Richtigkeit der Diagnose auf dem Totenschein nicht verifiziert werden. Ebenso 
wenig konnte die Richtigkeit der Kodierung der verschiedenen Einträge durch das Landesamt für 
Statistik (LDS) abgeschätzt werden. 
Die Auswertung war auf die Handhabung der Totenscheine im Gesundheitsamt beschränkt, Infor-
mationen der Kriminalpolizei oder von Rechtsmedi zinern werden nicht systematisch gesammelt 
und konnten nicht einfließen. Deshalb können mögliche Fehldiagnosen auf den Totenscheinen 
nicht nachträglich korrigiert werden. Es wäre wünschenswert, wenn alle lokalen  Informationsquel-
 19

20 
len (Kriminalpolizei, Obduktionsergebnisse) für die Klärung einer unklaren Todesursache an einer 
Stelle systematisch zusammengeführt und analysi ert würden. Dieses Vorgehen erlaubt auch die 
Korrektur von Diagnosen. 
Andere Gründe für eine systematische Unterschätzung der Suizide könnten darin liegen, dass ein 
Trend zur Diagnoseverschiebung auf den Totenscheinen hin zu „unklare“ und „unbekannte“ To-
desursache besteht. Darüber hinaus tragen geringe Obduktionsraten bei unklaren Todesfällen 
ebenso wie die Dunkelziffer bei Autounfällen und Drogentoten zur Unterschätzung der Suizide bei 
(3;4). Die aufgezeigte systematische Unterschätzung der Suizidraten hat Auswirkungen auf die 
Bewertung der offiziellen Todesursachenstatiken. Da Todesursachenstatistiken als Gesundheitsin-
dikatoren letztlich auch Grundlage für politische Entscheidungen über Mittelzuweisungen mit dem 
Ziel der Bekämpfung bestimmter zum Tode führender Krankheiten herangezogen werden, hat eine 
systematische Unterschätzung der Suizidraten erhebliche politische und gesellschaftliche Bedeu-
tung. Darüber hinaus hat die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention die Entwicklung eines 
Nationalen Suizidpräventionsprogramms zur Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention von Suizi-
den für Deutschland initiiert (5). Andererseits wird für die Berufspolitik gefordert, Fragen der Sui-
zidprävention und Krisenintervention zu einem obligatorischen Bestandteil der Ausbildungs- und 
Studienordnungen psychosozialer und medizinischer Berufe zu machen (6;7). Die Ergebnisse der 
Untersuchung werfen die Frage auf, in welcher Weise die in den letzten Jahren für Deutschland 
festgestellte Absenkung der Suizidraten durch eine systematische Unterschätzung der Suizidraten 
beeinflusst wurde. Internationale Vergleiche von Suizidraten weisen daher eine eingeschränkte 
Validität auf (8). Ebenfalls bleibt unklar, ob di e positiven Effekte von gezielten Suizidpräventions-
projekten (z.B. Behandlung der Depression) auf die Suizidraten einem tatsächlichen Trend ent-
sprechen (9). 
Zusammenfassend zeigt die in Münster und vier anderen NRW Städten durchgeführte Untersu-
chung, dass ein bedeutsamer Anteil von Suiziden nicht in die offiziellen Suizidstatistiken einfließt. 
Wenn Informationen zu ungeklärten Todesfällen systematisch gesammelt, evaluiert und ggf. die 
Todesursachen auf den Totenscheinen korrigiert werden würden, wäre eine Quelle systematischer 
Fehler ausgeschaltet und Raten in unterschiedlichen Städten und Bundesländern wären besser 
miteinander vergleichbar. Die Unterschätzung der Suizidraten kann Auswirkungen auf die Evalua-
tion von Interventionen zur Suizidprophylaxe auf Gemeindeebene, aber auch auf gesundheitspoli-
tische Entscheidungsprozesse ausüben. 
Literatur 
1 Statistisches Bundesamt. Statistisches Jahrbuch. Wiesbaden: 2006 
2 Vennemann MMT. Unterschätzte Suizidraten durch unter schiedliche Erfassung in Gesundheitsämtern. Dtsch Arztebl 
103[18], 1222-1226. 13-2-2006 
 3 Ref Type: Journal (Full) 
4 Marusic A, Roskar S, Zorko M. Undetermined deaths: are they suicides? Croat Med J 2003; 44(5):550-552. 
5 Ohberg A, Lonnqvist J. Suicides hidden among undetermined deaths. Acta Psychiatr Scand 1998; 98(3):214-218. 
6 Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (2005). http://www.suizidpraevention-
deutschland.de/downloads/download/suizidpraevention.pdf 2005. 
Ref Type: Electronic Citation 
7 Gesundheitsbericht für Deutschland 1998. Suizid. Kapitel 5.16. http://www.gbe-bund.de . 2005. 
8  Ref Type: Electronic Citation 
9 Landesinstitut für den Öffentlic hen Gesundheitsdienst (LÖGD-NRW) Mortalitätsstatistiken 2003. 
http://www.loegd.nrw.de/ . 2005. 
Ref Type: Electronic Citation 
10 Huusko R, Hirvonen J. The problem of determining the manner  of death as suicide or accident in borderline cases. Z 
Rechtsmed 1988; 100(2-3):207-213. 
11 Hegerl U, Althaus D, Niklewski G, Schmidtke A. Optimier te Versorgung depressiver Patienten und Suizidprävention: 
Ergebnisse des „Nürnberger Bündnisses gegen Depression". Deutsches Ärzteblatt 2003;(11):515-519.

21
2.  Morbidität (Erkrankungsrate) 
Die Gesundheitsberichterstattung hat zum Ziel, neben den Angaben zu Todesursachen auch In-
formationen und Daten zur Verbreitung von Krankhei ten bereitzustellen. Die unterschiedlichen 
Krankheitskategorien werden nach einem von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebenen 
Diagnoseschlüssel  (ICD) klassifiziert. 
2.1 Übertragbare Krankheiten 
Erfolgreiche Impfprogramme, die Effektivität der Antibiotikabehandlung und die Verbesserung der 
hygienischen und sozioökonomischen Lebensbedingungen haben die Infektionserkrankungen in 
den zurückliegenden Jahrzehnten zurückgedrängt. Die Globalisierung führt jedoch dazu, dass sich 
Krankheitserreger wieder ausbreiten können. 
Das Infektionsschutzgesetz regelt die Meldepflicht von übertragbaren Krankheiten. Verhütungs- 
und Bekämpfungsmaßnahmen zählen zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Zu 
den meldepflichtigen Krankheiten gehören z. B. Cholera, Diphtherie, Gelbfieber, Malaria, Polio-
myelitis, Salmonellose, Typhus u. Paratyphus, Tuberkulose, Virushepatitis. 
2.1.1 Tuberkulose 
Nach Schätzungen der WHO erkranken weltweit gegenwärtig jährlich etwa 8 bis 9 Millionen Men-
schen neu an Tuberkulose, fast 2 Millionen sterben an der Krankheit. Tuberkulose ist besonders 
stark sozial determiniert, weltweit treten mehr  als 90 % der Erkrankungen in Entwicklungsländern 
auf. In vielen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, aber auch in Osteuropa steigen 
die Erkrankungszahlen an. Insbesondere die Entwicklung in Osteuropa bleibt aufgrund der geo-
graphischen Nähe und der Migration nicht ohne Auswirkungen auf das Geschehen in Deutschland 
und Westeuropa. Zu den Risikogruppen, in denen die Tuberkulose häufiger als in anderen Bevöl-
kerungsgruppen auftritt, gehören Asylbewerber, Aussiedler, Obdachlose, Drogenabhängige, Ge-
fängnisinsassen und sonstige sozial benachteiligte Gruppen sowie immunsupprimierte Personen 
(Personen, deren Immunsystem aufgrund einer Vorerkrankung nicht voll funktionstüchtig ist), ins-
besondere HIV-Infizierte. Innerhalb dieser Gruppen wird die Tuberkulose oft auch erst in einem 
späten Stadium mit erhöhter Ansteckungsgefahr festgestellt. Dadurch kommt es hier auch zu län-
geren Phasen der Erregerausscheidung und einem höheren Infektionsrisiko für Kontaktpersonen, 
das sich in oft beengten Wohnverhältnissen verstärkt auswirkt. 
Die Tuberkulose betrifft zu 80 % der Erkrankungsfälle die Atmungsorgane, 20 % der Erkrankten 
weisen eine Tuberkulose anderer Organe auf.  Man unterscheidet die geschlossene und bei weite-
rem Fortschreiten die offene, ansteckungsfähige Tuberkulose. Unbehandelt beträgt die Sterblich-
keit 50%. Die Behandlung erfolgt mit verschiedenen, speziellen Antibiotika über einen Zeitraum 
von mindestens sechs Monaten. 
Die Übertragung erfolgt schon durch Tröpfcheninfektion, vor allem beim Husten und Sprechen im  
Abstand von 1 bis 2 Metern. Damit in Deutschland keine Verschlechterung der Situation eintritt, 
sind weiterhin eine rasche, aktive Entdeckung von Neuerkrankungen durch die Praxen, Kliniken 
und insbesondere die Gesundheitsämter und eine konsequente Behandlung notwendig. Die Ge-
sundheitsämter ermitteln die Kontaktpersonen von Neuerkrankten und Neuinfizierten, um ggf. die 
Quelle und die Ausbreitung festzustellen. Da die Tuberkulose noch lange nach einer Infektion auf-
treten kann, meist im ersten Jahr danach, im Prinzip aber lebenslang, müssen die Kontrollen, vor 
allem Tuberkulin-Hauttestungen, ggf. immunologische Bluttestverfahren und/oder Röntgenauf-
nahmen der Lunge über einen längeren Zeitraum fortgesetzt werden. Bemerkenswert ist, dass 
eine Tuberkulose lange symptomlos verlaufen kann und dann erst bei einer Röntgenkontrolle auf-
fällt. Seit Dezember 2005 hat das Gesundheitsamt keine eigene Röntgenanlage mehr. Seither 
werden Radiologische Institute mit der Erstellung und Befundung der Röntgenaufnahmen beauf-
tragt.

Die Tabelle III x zur Tuberkulose in Münster zeigt, dass jede TBC-Neuerkrankung eine große Zahl 
von Vorladungen zu Umgebungsuntersuchungen nach sich zieht.  
 
2.1.2  Aids und andere sexuell übertragbare Erkrankungen 
Die HIV/AIDS-Pandemie hat sich seit Beginn der 80er Jahre weltweit ausgebreitet. Nach neuesten 
Zahlen von UNAIDS leben zurzeit 33 Millionen Menschen mit dem HI-Virus – 67 Prozent davon in 
Ländern südlich der Sahara. Im Jahr 2007 betrug die Zahl der Neuinfektionen 2,7 Millionen. Ein 
massiver Anstieg der Neuinfektionen wird besonders in China, Russland und der Ukraine beo-
bachtet. 
Auch wenn die Situation in Deutschland aufgrund früh begonnener effektiver Präventionsmaß-
nahmen sehr viel günstiger ist, steigt die Zahl der HIV-Neudiagnosen seit 2001 zwar auf niedrigem 
Niveau aber kontinuierlich an: 
2008 wurden dem Robert Koch-Institut 2.806 neu diagnostizierte HIV-Infektionen gemeldet. Über-
wiegend betroffen sind Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) Gleichzeitig wird eine Zunah-
me anderer sexuell übertragbarer Erkrankungen wie Gonorrhöe und Syphilis beobachtet, durch die 
eine Infektion mit dem HI-Virus begünstigt wird.  
Dieser Trend ist auch im Münster-
land zu beobachten. 2008 stieg die 
Zahl der HIV-Neudiagnosen gegen-
über dem Vorjahr von 41 auf 46, für 
die Stadt Münster wurden in den   
Jahren 2007 und 2008  je 15 Fälle 
gemeldet. 
Anders bei der Syphilis: 2007 wur-
den für Münster 19 Neuerkrankun-
gen gemeldet, davon 15 bei Män-
nern mit Mann-Mann-Kontakten, im 
Vorjahr waren es (nur) neun gemel-
dete Fälle, 2008 konnte wieder ein 
 22

23
Rückgang auf zwölf Neudiagnosen beobachtet werden.  
AIDS/STD-Beratung und HIV-Antikörper-Test – anonym-vertraulich-kostenlos 
Aidsbekämpfung in Deutschland hat seit Beginn der Epidemie auf Aufklärung, Prävention und So-
lidarität mit Betroffenen gesetzt. Diese Aufgabe wird für die Gesamtbevölkerung vom öffentlichen 
Gesundheitsdienst, ergänzend für besondere Zielgruppen von den lokalen Aids-Hilfen als Einrich-
tungen der Selbsthilfe unter dem Dach der Deutschen Aidshilfe wahrgenommen. 
Im Gesundheitsamt Münster gibt es seit 1988 eine eigene Aids-Beratungsstelle. Im Jahr 2006 
wurden die Arbeitsbereiche „Geschlechtskrankenfürsorge“ und Aidsberatung zu der Beratungsstel-
le für Aids und andere sexuell übertragbare Erkrankungen (AIDS/STD) zusammengeführt. Die Be-
ratungsstelle steht allen Menschen offen, die aufgrund ihrer Lebensweise ein verstärktes Risiko 
haben, sich mit sexuell übertragbaren Krankheiten anzustecken – zu ihrem eigenen Schutz und 
um eine Weiterverbreitung dieser Krankheiten zu verhindern. Es werden niedrigschwellige Ange-
bote für unterschiedliche Zielgruppen vorgehalten. Neben Untersuchung und Beratung zu allen 
Fragen sexuell übertragbarer Krankheiten und Aids werden für besondere Ziel- bzw. Risikogrup-
pen, die keine Anbindung an das Gesundheit ssystem haben, auch Behandlung und therapeuti-
sche Maßnahmen angeboten. 
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nord-
rhein-Westfalen (ÖGDG) im Dezember 1997 sind die Aidsberatung als besonderes Beratungsan-
gebot, anonyme HIV-Untersuchungen und die Koordination von Prävention, Beratung und Versor-
gung zu Aids und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen Pflichtaufgaben der unteren Ge-
sundheitsbehörde (ÖGDG §§ 9,15(2), 23). Das 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz 
(IfSG) verpflichtet die Gesundheitsämter Beratung und Untersuchung und ggf. Therapie zu sexuell 
übertragbaren Krankheiten anzubieten und über spezielle Maßnahmen zur Prophylaxe übertragba-
rer Erkrankungen zu informieren (IfSG §§ 19,20(1) sowie §§3,16,17(4). 
Voraussetzung für eine erfolgreiche Primärprävention in Schulen ist die kontinuierliche Zusam-
menarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern und Kolleginnen und Kollegen der Schulsozialarbeit. 
„Aidsprävention im Kontext allgemeiner Ge sundheitserziehung“ ist ein sexualpädagogisches An-
gebot, entwickelt von der Aidsberatung des Gesundheitsamtes, das als Ergänzung zum Unterricht 
konzipiert ist, Wissenslücken füllt, und dazu anregt, über Gesundheit, Verantwortung und Schutz-
verhalten nachzudenken. 
Aidsprävention für Migrantinnen und Migranten 
In Deutschland werden 11% der HIV-Neudiagnosen bei Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
gestellt, oft erst dann, wenn die Infektion schon weit fortgeschritten ist. Kulturelle und sprachliche 
Barrieren, Unsicherheit gegenüber dem Gesundheitssystem, Angst vor Abschiebung und Aids als 
großes Tabuthema sind nur einige Gründe, die den Zugang zu Prävention und Behandlung er-
schweren oder unmöglich machen. Das Gesundheitsamt nutzt vorhandene Strukturen wie Sprach-
kurse, Stadtteilgruppen und etablierte Angebote im Arbeitsfeld Migration, um vor Ort mit den Men-
schen ins Gespräch zu kommen. 
Bevorzugte Ansprechpartnerinnen sind Frauen, die in den Familien „die Gewährsträgerinnen für 
Gesundheit“ sind. Wenn Frauen gut informiert sind, können sie dieses Wissen an ihre Kinder wei-
tergeben. 
Aidsprävention für Männer mit Mann-Mann-Kontakten 
Auch in Münster werden die meisten HIV-Neudiagnosen bei Männern mit Mann-Mann-Kontakten 
festgestellt. Die Altersverteilung zeigt, dass überwiegend Männer ab 35 betroffen sind. Es ist da-
von auszugehen, dass diese Infektionen schon längere Zeit bestehen. 
Die steigende Zahl von Syphilisinfektionen kann als Indiz gewertet werden, dass konsequentes 
Schutzverhalten rückläufig ist. 
Angebote anderer Träger

24 
Weitere Angebote im Bereich der vornehmlich sexualpädagogisch orientierten AIDS-Prävention 
gibt es in Münster noch bei der Aidshilfe Münste r e. V., der Beratungsstelle Pro Familia, dem SKF 
und dem DRK-Landesverband des Jugendrotkreuzes. 
INDRO e.V. und die städtische Drogenberatungsstelle sind Ansprechpartner für „safer use“ bei 
Drogengebraucherinnen / Drogengebrauchern. 
Medizinische Versorgung und psychosoziale Betreuung 
Die medizinische Betreuung von Menschen mit HIV und Aids findet in Münster vornehmlich in 2 
Schwerpunktpraxen und in der HIV-Ambulanz der Universitätsklinik, in Einzelfällen auch in ande-
ren Krankenhäusern, statt. Betreut werden 600-700 Patientinnen und Patienten, davon sind ca. 
40% aus Münster. 
Die Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten hat dazu geführt, dass der direkte Betreuungs-
bedarf bei Aidserkrankten rückläufig ist, der an Lebens- und Sozialberatung aber deutlich zuge-
nommen hat. Die Aidshilfe Münster e. V. berichtet in ihrem Jahresrückblick von Kontakten zu 190 
Menschen mit HIV und Aids. 
Wenn häusliche Betreuung notwendig ist, wird sie von Pflegediensten und / oder ehrenamtlichen 
Mitarbeitern der Aids Hilfe Münster e. V. geleistet. Seit 1999 nehmen zwei Hospize auch Aids-
Patienten im Endstadium auf. 
2.1.3 MRSA (Methicillin - resistente Staphylococcen) in Münster 
Der Keim Staphylococcus aureus besiedelt normalerweise die Schleimhaut des Nasenvorhofes 
und gelegentlich auch die Haut. Infektionen verursacht er üblicherweise nicht. Ca. 20% der Bevöl-
kerung sind ständig, ca. 60% zeitweilig mit Staphylococcus aureus besiedelt. Kommt der Keim 
jedoch in Wunden vor, kann er Infektionen auslösen. Er ist weltweit am häufigsten für im Kranken-
haus erworbene Infektionen verantwortlich. Teilweise bildet er Resistenzen gegenüber Antibiotika 
wie u. a. Methicillin aus (Methicillin-resis tente Staphylococcen, MRSA), so dass eine Behandlung 
dann äußerst schwierig sein kann. Somit gilt besondere Aufmerksamkeit dem MRSA in Kranken-
häusern. 
Da bei einem gesunden Menschen die Haut und Schleimhaut als Barriere gegen MRSA fungiert, 
kann sich der Keim nicht ausbreiten. Bei Vorhandensein gewisser Risikofaktoren wie lange Anti-
biotikaeinnahmen, Immunschwäche, Operationen uvm. kann es zu einer permanenten Besiede-
lung bzw. zu einer Infektion durch MRSA kommen. Anhand eines Abstrichs ist der MRSA zu identi-
fizieren, eine Sanierungstherapie zur Entfernung des MRSA von Haut und Schleimhäuten kann 
durchgeführt werden. 
MRSA traten in den letzten Jahren deutschlandweit vermehrt auf (von 2% auf 25% aller Staphylo-
coccus aureus). Dahingegen blieb in anderen Ländern u. a. aufgrund strenger Kontrollen und Prä-
ventionsmaßnahmen die Häufigkeit weitestgehend konstant. Da sich dies so z.B. in den Nieder-
landen darstellt (Anteil MRSA bei unter 3%), wird versucht, durch eine Betrachtung des dortigen 
Umgangs mit MRSA und einer Übernahme gewisser Maßnahmen eine Senkung der MRSA Rate 
in Deutschland zu erzielen. Hierbei ist besonders eine Betrachtung der Grenzregionen interessant. 
Es kann z.B. eine Beurteilung der MRSA Verteilung über die Grenze erfolgen oder durch eine An-
passung an das niederländische Niveau eine grenzüberschreitende Versorgung / ein grenzüber-
schreitendes Arbeiten im Gesundheitswesen stattfinden. 
Hierzu wurde ein EUREGIO - Projekt gebildet, welches ein grenzübergreifendes Netzwerk in der 
Region Münsterland / Twente darstellt (MRSA-net) und einen Verbund aller beteiligten Bereiche 
des Gesundheitswesens wie u.a. Krankenhäuser, Altenheime, öffentlicher Gesundheitsdienst her-
stellt. Dabei war insbesondere die Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes Münster mit dem Uni-
versitätsklinikum Münster federführend. Die Krankenhäuser und Altenheime Münsters beteiligen 
sich an diesem EUREGIO - Projekt. Der Forder ung des Landesministeriums zur Netzwerkbildung

25
ist Münster somit zuvorgekommen und hat dementsprechend mit den umgebenden Kreisen einen 
Vorbildcharakter. 
Im Rahmen des Projektes können z.B. die euregionalen  Krankenhäuser ein EUREGIO MRSA-net 
Qualitätssiegel erhalten. Hierbei handelt es sich um ein Siegel dafür, dass Strukturen für eine ef-
fektive Bekämpfung von MRSA geschaffen und umgesetzt werden und somit dem Euregio Quali-
tätsstandard entsprechen. Für den Erhalt des Siegels müssen jährlich Qualitätsziele erfüllt werden. 
Zur Weiterführung des Siegels sind aktuell die münsterschen Krankenhäuser dabei, die Qualitäts-
ziele für 2010 zu erfüllen. Dies geschieht u. a. durch das Erstellen eines jährlichen ÖGD - Repor-
tes, einer Statistik bzgl. MRSA in Krankenhäusern, bei der z. B. die Anzahl an MRSA - Trägern 
oder die Anzahl an MRSA - Infektionen angegeben werden. Somit entstehen vergleichbare Daten, 
kann u. a. ein gehäuftes Auftreten entdeckt und eine Ursachenforschung betrieben werden. 
So konnte anhand der Daten festgestellt werden, dass im Jahr 2008 ungefähr doppelt soviel auf 
MRSA gescreent wurde wie 2007. Es zeigte sich, dass durch die verstärkten Präventionsbemü-
hungen und Screeningraten auch erhöhte MRSA - Raten festgestellt werden konnten. Jedoch la-
gen für 2008 weniger im Krankenhaus erworbene Infektionen bzgl. MRSA vor. 
Als Folgeprojekt des MRSA-net ist im November 2009 das Projekt EurSafety Health-net gestartet, 
dessen Hauptziel der Schutz vor behandlungsbedürftigen Infektionen und eine grenzüberschrei-
tende Patientensicherheit sind. Auch hierbei beteiligt sich das Gesundheitsamt Münster, welches 
z. B. Runde-Tisch-Gespräche zur Fortbildung mit den involvierten Bereichen des Gesundheitswe-
sens durchführt. 
Insgesamt kann u.a. aufgrund des Euregioprojektes ein stärkeres Problembewusstsein bzgl. des 
MRSA und dessen Umgang in den letzten Jahren festgestellt werden. In den münsterschen Klini-
ken werden immer mehr Abstriche auf MRSA durchgeführt, so dass ein frühzeitiges Erkennen ei-
ner Besiedelung und damit Vermeidung einer Infektion erfolgen kann. Dies ist Voraussetzung zur 
Verhinderung einer weiteren Ausbreitung.  
So kann in Zukunft durch eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Euregio ein 
Standortvorteil, auch für Münster entstehen. 
2.2 Stationäre Morbidität 
Die bundesweite Krankenhausdiagnosestatistik stellt bis auf Ebene der Kreise und kreisfreien 
Städte stationäre Behandlungsfälle zur Verfügung. Damit lassen sich auch für Münster zum statio-
nären Krankheitsgeschehen Aussagen treffen. Nach wie vor sind Krankheiten des Kreislaufsys-
tems die häufigsten Diagnosen. Ihnen folgen die Psychiatrischen Erkrankungen dicht gefolgt von 
Neubildungen (Krebs). Psychiatrische Krankenhausfälle sind um ca. 1000 auf  5400 Fälle gestie-
gen. (vgl. Gesundheitsrahmenbericht 2001)

Anmerkung zur Grafik: Krankenhausfälle werden im verfügbaren LIGA Datensatz nach Wohnort 
gezählt.  
 26

2.3 Krankheiten des Kreislaufsystems 
Schädigungen des Herz-Kreislaufsystems zählen auch heute noch zu den häufigsten Erkrankun-
gen bundesweit. 260000 Menschen erleiden in Deutschland jährlich einen Herzinfarkt. Der Infarkt 
ist in der Mehrzahl der Fälle das Ergebnis von Veränderungen der Herzkranzgefäße, die sich über 
Jahre, meist Jahrzehnte entwickelt haben. Er ist die Folge ”koronarer Herzkrankheit”. Ähnliches gilt 
für den Schlaganfall von dem in Deutschland mehr als 150000 Menschen jedes Jahr getroffen 
werden, rund 60000 sterben daran. Von denen, die überleben, bleiben viele behindert und in ihrer 
Bewegungsfreiheit eingeschränkt, so dass sie dauernd auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 
Herzinfarkt und Schlaganfall sind Folgen ein und derselben Krankheit, der Arteriosklerose, die so-
wohl die herz- wie die hirnversorgenden Arterien befallen kann. 
Das Auftreten von Herz-Kreislauferkrankungen wird sowohl durch individuelle wie auch durch so-
ziostrukturelle Charakteristika bestimmt. Lebensweisen bedingte Gewohnheiten u.a. in Zusam-
menhang mit Nahrungsauswahl, Essen, Genussmittelkonsum, mit körperlicher Betätigung und 
Sport und im Umgang mit Alltagsbelastungen und An forderungen im sozialen Umfeld haben einen 
Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit des einzelnen Menschen, an Krankheiten des Herzens bzw. 
des Kreislaufes zu erkranken. 
Beim Kampf gegen die koronaren Herzerkrankungen kommt neben der ärztlichen Behandlung der 
Aufklärung sowie der Primär- und Sekundärprävention eine besondere Bedeutung zu, weil ein en-
ger Zusammenhang zwischen dem Auftreten der Kr ankheit und bestimmten vermeidbaren Risiko-
faktoren besteht. 
Besonders gefährdet sind Menschen mit Risikofaktoren wie: 
 Rauchen 
 27

Erhöhter Blutdruck 
 Erhöhte Blutfettwerte 
 Zuckerkrankheit 
Alkoholmissbrauch 
 Bewegungsmangel 
 Falsche Ernährung 
 Familiäre Häufung (genetische Disposition) 
 Stress 
sowie  
Patienten nach überstandenem Herzinfarkt. 
 
Faktoren, die die Entwicklung koronarer Herzerkrankungen (KHK) beeinflussen (Lehrbuch 
der Gesundheitsförderung J. Naidoo& J. Wills, BzGA2010) 
In Münster hat das Thema der Herz-Kreislauf Erkrankungen schon durch die ambulante ärztliche 
aber auch klinische Versorgung der Krankenhäuser eine besondere Bedeutung. Diese wird durch 
vielseitige Forschungsarbeiten seitens des Univer sitätsklinikums noch ve rstärkt. Im Rahmen der 
Allianz für Wissenschaft, ein Zusammenschluss von Westfälischer Wilhelms-Universität Münster, 
der Fachhochschule Münster und der Stadt Münster wird der medizinischen Prävention als regio-
naler Cluster besondere Aufmerksamkeit beigemessen. Münster wird sich dadurch in den kom-
menden Jahren als Zentrum der Vorsorgemedizin etablieren und positionieren. Seid 1994 ist das 
Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin WHO Collaboration Centre for Epidemiology and 
Prevention for Cardiovascular and Other Cronic Diseases. 
 28 
Das Gesundheitshaus/Gesundheitsamt der Stadt ist mit unterschiedlichen Projekten und Partnern 
aus der Gesundheitskonferenz, auch stadtteilbezogen, in den Themenfeldern  Ernährung, Bewe-

29
gung, Tabakkonsum, Stressbewältigung u. a., präsent. Mit der Deutschen Herzstiftung kooperieren 
viele Praxen, Kliniken, Apotheken und auch das Ge sundheitsamt im Rahmen der jährlich stattfin-
denden Herzwochen. 
2.3.1 Europäische Gesundheitsstudie 
(Autorin: Univ. Prof. Dr. Dr. med. Eva Brand UKM) 
Mit dem Ziel eine bessere Patientenversorgung zu gewährleisten und dabei insbesondere Präven-
tionsmaßnahmen zu stärken, führt derzeit das Univ ersitätsklinikum Münster in Kooperation mit 
dem Gesundheitsamt der Stadt Münster eine große Europäische Gesundheitsstudie durch. 
Ziel der Europäischen Gesundheitsstudie  ist es unter Berücksichtigung von Umweltfaktoren, 
Lebensstil und Erbanlagen das individuelle Risiko eines jeden Studienteilnehmers zu bestimmen, 
um zukünftig Voraussagen für das Risiko einer Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen ma-
chen zu können. In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Münster erfasst Frau Univ.-Prof. Dr. 
Dr. Eva Brand mit ihrem Team (Medizinische Klinik und Poliklinik D, Universitätsklinikum Münster) 
wichtige klinisch - wissenschaftliche Daten, um so Familien mit einer Veranlagung zu Herz-
Kreislauf-Erkrankungen durch präventive Maßnahmen zu schützen. Die Europäische Union finan-
ziert das 4-Jahres-Projekt, das entsprechend einem  standardisierten Protokoll parallel auch in an-
deren europäischen Ländern durchgeführt wird. 
Die Studie wendet sich an Familien mit mindestens einem Kind (ab 18 Jahren), bei denen Daten 
der Blutdruck-Einzel- und 24h - Messung, Blut- und Urinuntersuchung, genetischen Testung des 
Blutes auf erbliche Risikofaktoren und eines Fragenbogens zu Lebensstil und Krankengeschichte 
erhoben werden. Der Gesundheitsbasis-Check und das anschliessend kostenlose Beratungsge-
spräch bieten den Familien die Möglichkeit, kardiovaskuläre Risikofaktoren in einer frühen Phase 
zu erfassen, um rechtzeitig individuell zugeschnittene Maßnahmen ergreifen zu können und dar-
über die Entwicklung und Progression kardiovaskulärer Erkrankungen zu vermeiden. Nicht-
medikamentöse Maßnahmen, wie sport- und er nährungsmedizinische Ansätze sowie Stressmana-
gement werden komplementär zu medikamentösen Therapiestrategien vermittelt. 
Bisher wurden 161 Familien mit 611 Familienmitgliedern untersucht. Es zeigten sich bei ca. 30% 
auffällige Untersuchungsbefunde, wobei kardiovaskuläre Risikofaktoren wie Hypertonie (Bluthoch-
druck), Hyperlipidämie (Fettstoffwechselstörung), Diabetes mellitus und Adipositas (Übergewicht) 
im Vordergund standen, die z.T. neu diagnostiziert wurden.  
Ausserdem bietet die Studie die Möglichkeit, genetische Risikofaktoren zu evaluieren. Über Ein-
zelgen-Effekte hinaus wird das Phänomen der Epistasis (Suppression oder Potenzierung eines 
Geneffekts durch weitere genetische Faktoren) und des „ecogenetic context“ als Gen-Umwelt-
Interaktion berücksichtigt. Dies könnte Basis der zukünftigen Etablierung eines diagnostischen 
Risiko-DNA-Chips sein. In Abhängigkeit vom - durch die DNA-Chip-Technologie determinierten - 
individuellen genetischen Risikoprofil könnte schließlich in weiterführenden klinischen Studien mit 
prospektivem Ansatz die Effektivität verschiedener Pharmaka im Sinne eines innovativen Präven-
tions- und Therapiekonzepts zur Verminderung der Progredienz der Arteriosklerose untersucht 
werden (Pharmakogenetik). 
2.3.2 Lebensqualität von Schlaganfallpatienten in Münster 
(Autorin: Claudia Diederichs, MA,MPH, UKM) 
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation erleiden pro Jahr etwa 15 Millionen Menschen 
einen Schlaganfall. Allein in Deutschland sind jährlich etwa 150.000 Menschen neu von der Er-
krankung betroffen. Etwa ein Drittel verstirbt an den Folgen. Damit gehört der Schlaganfall, mit 
Herzerkrankungen und Krebs, deutschlandweit zu den drei häufigsten Todesursachen.

Aber auch viele Überlebende leiden durch den plötzlichen Ausfall von wichtigen Funktionen des 
Gehirns auch noch Jahre nach dem Ereignis unter Lähmungen, Gedächtnis- und Konzentrations-
problemen, Sprachstörungen, Schwindel und einer Verlangsamung der Motorik. Bei den über 60-
Jährigen ist die Erkrankung in Deutschland die häufigste Ursache für Behinderungen und Invalidi-
tät. 
Das Risiko einen Schlaganfall zu erleiden nimmt mit steigendem Alter zu. Im Hinblick auf den de-
mographischen Wandel mit einer wachsenden Zahl von älteren Menschen wird der Schlaganfall 
auch als die „Epidemie des 21. Jahrhunderts“ bezeichnet. Vor diesem Hintergrund hat die Präven-
tion, Behandlung sowie die Verbesserung der Lebensqualität nach einem Schlaganfall einen ho-
hen Stellenwert in der aktuellen, internationalen medizinischen Forschung. 
Im Rahmen dieser Aktivitäten wurden 2008 in Münster insgesamt 383 Patienten, die zwischen 
2002 und 2006 aufgrund eines Schlaganfalls stationär behandelt wurden, eingeladen, an einer 
Studie zu den Langzeitauswirkungen ihrer Erkrankung teilzunehmen. Im Mittel 3,5 Jahren nach 
dem Schlaganfall war mehr als ein Viertel der Patienten (26,4%) verstorben. Bei weiteren 3,9% 
war eine Teilnahme an der Studie aufgrund von erheblichen, meist kognitiven Beeinträchtigungen 
nicht mehr möglich. 26,4% der Patienten waren entweder aus dem Studiengebiet verzogen oder 
hatten die Teilnahme abgelehnt. Am Ende erklärten sich 42,9% der ursprünglich eingeladenen 
Schlaganfallpatienten bereit, Fragen im Rahmen eines persönlichen oder telefonischen Interviews 
zu beantworten. 
Die Menschen aus der letztgenannten Gruppe waren zum Zeitpunkt ihres Schlaganfalls im Durch-
schnitt 67 Jahre alt. Die Spannweite reichte von 18 bis 93 Jahren. 
Zwischen 2 und 6 Jahren nach dem Ereignis waren 25,5% der Münsteraner Patienten von gerin-
gen bis mäßigen Einschränkungen im Alltag betroffen und sie benötigten zum Teil Unterstützung 
durch andere Personen. Bei 14,8 % der Patienten waren die Beeinträchtigungen durch den 
Schlaganfall erheblich. Sie waren nicht in der Lage, ohne Hilfe für ihre eigenen Bedürfnisse zu 
sorgen oder waren auf ständige Pflege angewiesen. Auf der anderen Seite waren bei mehr als der 
Hälfte der Patienten (59,6%) die körperlichen Ausfälle durch den Schlaganfall vollständig oder zum 
größten Teil  zurückgegangen. Sie mussten ihre Alltagsaktivitäten nicht oder nur unwesentlich ein-
schränken (siehe Abbildung III.13). 
 
(Zeitraum 2 – 6 Jahre nach dem Schlaganfall) 
Entsprechend bezeichnete auch der größte Teil der Befragten (54,9%) den eigenen Gesundheits-
zustand als „Gut“. Allerdings ging es etwa einem Drittel (32,7%) nach eigenen Angaben „Weniger 
Gut“ und 10,5% sogar „Schlecht“. Ein kleinerer Teil der Patienten (1,8%) beschrieb die eigene Ge-
sundheit als „Sehr Gut“ (siehe Abbildung III.12). 
 
 30

Von den befragten Patienten hatten 5,0% seit ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus einen weite-
ren Schlaganfall und 3,7% mindestens zwei weitere Schlaganfälle erlitten. Von der letztgenannten 
Personengruppe beschrieb die Hälfte ihren Gesundheitszustand erwartungsgemäß als „Schlecht“. 
Um den Gesundheitszustand von Schlaganfallpatienten in Relation zur normalen deutschen Be-
völkerung zu setzen, werden im folgenden Ergebnisse aus dem Bundesgesundheitssurvey 
1997/1998 herangezogen. Hier bezeichneten zufällig ausgewählte und somit eher jüngere und 
gesündere Menschen ihren eigenen Gesundheitszustand in den meisten Fällen ebenfalls (62,6%) 
als „Gut“. Allerdings fällt der Anteil derer, die eine „Weniger Gute“ oder sogar eine „Schlechte“ Ge-
sundheit angeben, mit insgesamt 17,5% wesentlich geringer aus als bei den von einem Schlagan-
fall betroffenen Patienten. Damit zeigen sich die zum Teil erheblichen Auswirkungen dieser Er-
krankung nicht nur auf die Alltagsaktivitäten eines Menschen, sondern auch auf die Wahrnehmung 
des eigenen Gesundheitszustandes. 
Die Folgen eines Schlaganfalls spiegeln sich auch in einem erhöhten Bedarf für externe Unterstüt-
zung zur Bewältigung des Alltags wider. So hatten zum Zeitpunkt der Befragung mehr als ein Vier-
tel (25,9%) der Patienten Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt. Von den bewilligten 
Anträgen erhielten etwa die Hälfte (51,5%) der betroffenen Menschen Pflegestufe I, 36,4% wurden 
in Pflegestufe II und 12,1% in Pflegestufe III eingeteilt. 
Insgesamt gehört der Schlaganfall zu den Krankheiten, die durch ihr hohes Risiko für frühzeitigen 
Tod oder Behinderungen oftmals das Leben der betroffenen Menschen entscheidend verändern. 
Durch kontinuierliche Fortschritte bei der medizinischen Behandlung und Rehabilitation, wie zum 
Beispiel die Einrichtung von spezialisierten „Str oke Units“ in Krankenhäusern, konnte sich jedoch 
sowohl die Lebenserwartung als auch die Lebensqualität der Patienten in den vergangenen Jahren 
erheblich verbessern. 
2.4 Neubildungen (Krebs) 
(Autoren: Dipl. Ges.-Wirtin Hiltraud Kajüter, Dipl. Soz. Wolf Ulrich Batzler, Dr. rer. medic Dr. Volk-
mar Mattauch, Prof. Dr. med. Hans-Werner Hense) 
Tumoren bestehen aus Zellen, die nicht mehr ihre normale Funktion erfüllen, sondern unreguliert 
wachsen. Grundsätzlich wird zwischen gutartigen (benignen) und bösartigen (malignen) Tumoren 
unterschieden. Gutartige Tumoren wachsen meist langsam und nur verdrängend und kehren in der 
Regel nach vollständiger chirurgischer Entfernung nicht wieder. Bösartige Tumoren hingegen 
zeichnen sich durch ein außer Kontrolle geratenes Wachstum aus. Sie infiltrieren das umgebende 
Gewebe und bilden durch Verschleppung auf dem Blut- oder Lymphweg Ansiedlungen an entfern-
ten Körperstellen (Metastasen). Das Immuns ystem kann zwar das Krebswachstum behindern, 
jedoch meistens nicht verhindern [1]. 
Wie anhand der Todesursachenstatistik (s. Kapitel III 1) zu erkennen ist, spielen Neubildungen 
auch für die Münsteraner Bevölkerung eine wesentliche Rolle. Bösartige Neubildungen sind die 
zweithäufigste Todesursache in Deutschland nach Herz-Kreislauferkrankungen [2]. Die betroffenen 
 31

Organe des Körpers sind bei Männern und Frauen unterschiedlich. Gleiches gilt für die Häufigkeit, 
mit der die bösartigen Neubildungen an den jeweiligen Körperorganen auftreten. 
Hintergrund: 
Seit im Juli 2005 das Krebsregistergesetz Nordrhei n-Westfalen (KRG NRW) verabschiedet wurde, 
sind die nordrhein-westfälischen Ärztinnen / Ärzte und Zahnärztinnen / Zahnärzte verpflichtet dem 
Epidemiologischen Krebsregister Nordrhein-Westfalen (EKR NRW) alle Krebsneuerkrankungen zu 
melden. Das EKR NRW ist eine Einrichtung zur Erfassung, Speicherung und Auswertung von Da-
ten zu Krebserkrankungen bei davon betroffenen Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. 
Es liefert die Datenbasis für Fragen und Untersuchungen zur Häufigkeit und Verbreitung von 
Krebserkrankungen in der Bevölkerung. Damit erfüllt und unterstützt es wichtige Funktionen im 
Gesundheitswesen wie zum Beispiel die Planung und Evaluation der onkologischen Patientenver-
sorgung oder die Evaluation von Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von Krebs [3]. 
Methode: 
Das EKR NRW erhält Meldungen aus niedergelassenen Praxen, Krankenhäusern, pathologischen 
Instituten sowie von Einwohnermeldeämtern (Sterbemeldungen) und dem Landesbetrieb Informa-
tion und Technik NRW (Todesursachen). Für die Stadt Münster sind die Meldungen vollzählig. Im 
Folgenden wird das Krebsgeschehen in der Münsteraner Bevölkerung zwischen 2005 und 2007 
beschrieben. 
Ergebnisse: 
Im untersuchten Zeitraum wurden im Jahresdurchschnitt in der Stadt Münster 1401 Neuerkran-
kungen im EKR NRW registriert, davon 704 bei Frauen und 697 bei Männern. Die meisten Krebs-
arten treten in der zweiten Lebenshälfte auf und das mittlere Erkrankungsalter beträgt für Frauen 
66 Jahre und für Männer 68 Jahre. Einige Tumorarten treten aber auch schon in jüngeren Alters-
klassen auf. So sind in Münster immerhin 13 % aller Erkrankten jünger als 50 Jahre und 8 % jün-
ger als 45 Jahre (siehe Abbildung III.14). Bis zum 74. Lebensjahr erkrankt in Münster etwa jeder 
dritte Mann und jede vierte Frau an einer bösartigen Neubildung. 
 
 32

Abbildung III.15 und III.16 zeigt die 10 häufigsten Krebsarten für Männer und Frauen. Bei Frauen 
ist Brustkrebs die mit Abstand am häufigsten vo rkommende Krebsart, bei Männern Prostatakrebs. 
Weiterhin dominieren Lungenkrebs und Darmkrebs sowohl bei Männern als auch bei Frauen. Ins-
gesamt sind die zehn häufigsten Krebsarten für 80 % der gesamten Neuerkrankungen verantwort-
lich. 
 
Interpretation: 
Die bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung ermöglicht Aussagen über das Auftreten und die 
zeitliche Entwicklung von bösartigen Neubildungen und trägt so zur Ursachenforschung und zur 
Bewertung von präventiven und therapeutischen Maßnahmen bei [4]. Damit ist eine Charakterisie-
rung des Krebsgeschehens möglich, die über die Todesursachenstatistik hinausgeht. 
Im nationalen Vergleich finden sich in der Münsteraner Bevölkerung keine Hinweise für auffällige 
Häufungen bestimmter Typen von Krebs [5]. Bei Männern hat das Prostatakarzinom die führende 
Position bei den häufigen Krebsarten übernommen. Vor wenigen Jahren stand noch Lungenkrebs 
an erster Stelle. Der Anstieg beim Prostatakrebs ist durch die demographische Entwicklung und 
verbesserte diagnostische Methoden erklärbar. Die Lungenkrebsinzidenz nimmt seit Anfang der 
90er Jahre bei Männern ab, während bei Frauen ein Anstieg zu beobachten ist [3].  
 33
Bei Frauen ist für den Zeitraum 2005 bis 2007 eine deutliche Zunahme der Brustkrebsfälle zu beo-
bachten. Dies kann durch die bundesweite Einführung des Mammographie - Screenings erklärt 
werden. In Münster wurde als eine der ersten Regionen in Deutschland im Oktober 2005 ein Rou-
tineprogramm zum Mammographie - Screening etabliert. Dadurch kam es in den folgenden Jahren 
durch Vorziehen des Diagnosezeitpunktes zu einer Erhöhung der Erkrankungsrate. Die Sterblich-
keit bei Brust und Prostatakrebs nimmt in NRW insgesamt kontinuierlich ab [3].

34 
Bereits 2001 beschloss die Gesundheitskonferenz Münster, schwerpunktmäßig das Thema Brust-
krebs zu bearbeiten. Es bildete sich ein AK mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenhäuser, 
der niedergelassenen Frauenärzte, der Beratungs- und Weiterbildungseinrichtungen, von Betroffe-
nenorganisationen, des Frauenbüros und des Gesundheitsamtes. Im ersten Jahr der Arbeit wur-
den die vorhandenen Angebote in Münster gesichtet und Schwerpunktthemen/ Arbeitsvorhaben 
gesammelt. Diese waren: 
Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien 
Informationsveranstaltungen, Kurse, Weiterbildung 
Vernetzung von stationären und ambulanten Angeboten zur Diagnose und Therapie von Brust-
krebs 
Qualitätssicherung von Früherkennung 
Sicherung/ Ausbau von Beratung/ Begleitung und Selbsthilfe 
Diese Themen wurden bearbeitet  und konnten alle umgesetzt werden. Ein einheitliches Faltblatt 
wurde entwickelt und von allen Kliniken verteilt. Die Vernetzung untereinander wurde intensiviert. 
Der AK Brustkrebs ging  im Jahr 2004 in die Federführung der Krebsberatungsstelle über und trifft 
sich bis heute, um einen intensiven Austausch und gemeinsame Aktivitäten der unterschiedlichen 
Einrichtungen zu gewährleisten. 
Mit dem Thema Brustkrebs gelang es der Gesundheitskonferenz, ein Thema auf Dauer in der 
Stadt Münster fest zu verankern. 
Die Krebsberatungsstelle des Tumor-Netzwerkes Münsterland e.V. arbeitet im Gesundheitshaus. 
Sie bietet Betroffenen, deren Angehörigen und Freunden kostenlos und vertraulich umfassende 
Unterstützung an. Diese beinhaltet die psychosoziale Beratung und Begleitung bei persönlichen 
Fragen und Anliegen zur Krankheitsbewältigung, die informative Beratung u.a. zu sozialrechtlichen 
Fragen, Vermittlung zu Fachleuten, Institutionen und Selbsthilfegruppen. Das Angebot wird er-
gänzt durch Informationsveranstaltungen und Gesundheitskurse. Der Förderverein des Prostata-
zentrums am Universitätsklinikum Münster bemüht  sich um eine Verbesserung des Informations-
standes der Öffentlichkeit über Prostataerkrankungen, erarbeitet Präventions-, Behandlungs- und 
Rehabilitationsmöglichkeiten, unterstützt die Selbsthilfe, fördert die Vernetzung von Expertinnen, 
Experten und Einrichtungen und bietet Informationsveranstaltungen für Interessierte, Betroffene 
und deren Angehörige an. 
Literatur: 
1 Grundmann, E. (2007) Das ist Krebs – Entwicklungen, Erkenntnisse, Erfolge; Zuckschwerdt Verlag, München 
2 Statistisches Bundesamt, Todesursachenstatisti k 2005 bis 2007, Genesis-Online Datenbank, URL: 
www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/ (Zugriff: 24.02.2010) 
3 Epidemiologisches Krebsregister Nordrhein-Westfalen (2009) Report 2009; Münster  
4 Hentschel, S. und Katalinic, A. (Hrsg.) (2008) Das Manual der epidemiologischen Krebsregistrierung; Zuckschwerdt 
Verlag, München 
5 Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. und Robert Koch-Institut (Hrsg.) (2008) Krebs in 
Deutschland 2003 – 2004. Häufigkeiten und Trends; 6. überarbeitete Auflage, Berlin  
2.5 Diabetes mellitus 
Im Bereich der Krankheiten des Stoffwechsels und des Immunsystems nimmt der Diabetes weiter-
hin eine besondere Stellung ein. Ursache des Di abetes mellitus ist der Mangel an dem von Insel-
zellen der Bauchspeicheldrüse gebildeten Insulin. Wir unterscheiden zwischen dem Typ 1-
Diabetes, bei dem ein absoluter Insulinmangel vorliegt, so dass es lebenslang zugeführt werden 
muss und dem Typ 2-Diabetes bei dem ein relativer Insulinmangel besteht, der durch geeignete

Ernährung, Gewichtsabnahme, Steigerung der körperlichen Aktivität und Medikamente, die die 
Insulinproduktion stimulieren, ausgeglichen werden kann. Allerdings kann es beim Typ 2-
Diabetiker auch zu einem so weitgehenden Versagen der Insulinproduktion kommen, dass Insulin 
gespritzt werden muss. Während der Typ 1-Diabetes vorwiegend bei jüngeren Menschen auftritt 
und an der Gesamtzahl  der Zuckerkrankheiten mit ca. 5 % beteiligt ist, manifestiert sich der Typ 2-
Diabetes vor allem bei älteren insbesondere übergewichtigen Menschen. Die Ursachen eines Dia-
betes sind von unterschiedlichen inneren und  äußeren Faktoren und genetischen Belastungen 
abhängig. Häufig kommt es zu Begleiterkrankungen und diabetischen Folgeschäden, die die Le-
bensqualität des Patienten und der Patientinnen stark einschränkt. Diabetes steht auch in enger 
Verbindung zur Lebensweise, insbesondere zum Ernährungs- und Bewegungsverhalten, hier gibt 
es große Potentiale für die Primär und auch Sekundärprävention.  
Den Verlauf eines Typ 2-Diabetes und damit verbundene Folgeschäden kann jeder selbst vermei-
den oder zumindest hinauszögern. Geeignete vorbeugende Maßnahmen sind: 
 Einhaltung des Normalgewichtes, 
 Einschränkung des Alkoholkonsums, 
 Verzicht auf Tabakkonsum, 
 regelmäßige körperliche Bewegung, 
 Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen. 
Das Gesundheitsamt hat in den zurückliegenden Jahren gemeinsam mit der Deutschen Diabetes 
Stiftung in Münster Präventionsarbeit geleistet und in der Halle Münsterland hat sich die jährlich 
stattfindende Diabetesmesse etabliert. 
2.6 Straßenverkehrsunfälle 
Ein wichtiges Risiko für die Gesundheit liegt bei Verkehrsunfällen und den damit verbundenen Ver-
letzungen bzw. Todesfällen. 
Die meisten Verkehrsunfälle mit Personenschäden ereignen sich innerhalb geschlossener Ort-
schaften (69%), die wenigsten auf Autobahnen (6%). Die meisten Todesfälle gab es demgegen-
über bei Unfällen auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften (61%) (DESTATIS - Un-
fallentwicklung auf deutschen Straßen 2008, S. 17). 
Die Gesamtverkehrsunfälle in Münster sind nach einem leicht rückläufigen Trend seit 2003 wieder 
stark angestiegen und haben 2007 
einen bis dahin nie dagewesenen 
Höchststand erreicht (s. Tabelle 
III.4). 
 
 
 35

Die unfallfreie Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist von erheblicher Bedeutung für die 
Lebens- und Wohnqualität einer Stadt. 
Verkehrsunfälle verursachen darüber 
hinaus neben dem menschlichen Leid für 
die Betroffenen einen erheblichen 
volkswirtschaftlichen Schaden. Die Ver-
kehrsunfallstatistik der Polizei weist für 
Münster für die vergangenen Jahre eine 
vergleichsweise schlechte Unfallbilanz 
auf. Nirgendwo in Nordrhein-Westfalen 
werden – bezogen auf die Einwohnerzahl 
– mehr Menschen im Straßenverkehr 
verletzt als in Münster. Einen besonderen 
Schwerpunkt bilden die Radfahrer mit der 
für Münster bekannten sehr hohen 
Fahrraddichte mit 42,6%. Es folgen die 
PKW-Fahrer mit 22,4%, die Mitfahrer mit 
14,2%, Kradfahrer mit 9,7 %, Fußgänger 
mit 9,6%, LKW Fahrer mit 1,1% und 
sonstige Fahrzeugführer mit 0,4%. Bei der allgemeinen Entwicklung darf man nicht übersehen, 
dass die Fahrleistungen auch in Münster stetig zugenommen haben. Die Zahl der zugelassenen 
Kraftfahrzeuge ist von 76.427 im Jahr 1975 auf 160.324 im Jahr 2006 gestiegen. Gleichzeitig wur-
de in den zurückliegenden Jahren auch die Verkehrssicherheit verbessert. Dies betrifft sowohl die 
gestiegene Sicherheit in Fahrzeugen z. B. durch Einführung der Gurtpflicht und der Airbags, aber 
auch die Trennung von Fahrbahnen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Einrichtung von Tempo 30 
Zonen, Verkehrskontrollen u. a. Diese Sicherheitsstandards erklären den allgemeinen Rückgang 
der Todesfälle mit. 
 
Die  unbefriedigende Unfalllage in Münster führte im Juni 2007 zur Gründung der Ordnungspart-
nerschaft Verkehrsunfallprävention.  Polizei, Stadtverwaltung und Partner aus der Gesellschaft 
sind gemeinsam in den vier Handlungsfeldern  
• Überwachung/Ahndung 
• Bau- und Verkehrstechnik 
• Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitsberatung 
 36

• Öffentlichkeitsarbeit 
aktiv mit dem Ziel, die Unfallzahlen jährlich 
zu senken. 
Auch die Gesundheitskonferenz  hat sich 
2008 mit den Folgen von Verkehrsunfällen 
beschäftigt, indem sie die 
Handlungsempfehlungen „Verbesserung 
der Prävention und Optimierung der Ver-
sorgung von Menschen mit Schädel-Hirn-
Trauma in der Fahrradstadt Münster“ 
erarbeitet hat. Hier haben Rettungsdienst, 
versorgenden Kliniken und 
Rehabilitationseinrichtungen, 
Krankenkassen das Zentrum für Ambulate 
Rehabilitation (ZAR) und die 
Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. zu-
sammen Leitfäden für die Versorgung von 
Kindern und Erwachsenen entwickelt, 
deren Etablierung weiter verfolgt wird. 
2005 wurde durch die Kinderneurologie-
Hilfe der Präventions-Tisch Münster  
gegründet, um durch gezielte Projekte und 
Fortbildungen an den Schulen Münsters 
Schüler und Lehrer über die Folgen von 
Schädel-Hirn-Trauma und anderen 
erworbenen Hirnschäden zu informieren 
und durch gezielte Aufklärung zur 
Unfallvermeidung und zum Unfallschutz zu 
sensibilisieren. Mitglieder des Präventions 
- Tisches sind die Unfallkasse NRW, die 
Westfälische Provinzial Versicherung, die 
AOK, die BEK, die Verkehrswacht 
Münster, das Polizeipräsidium Münster, 
die städtischen Fachämter Gesundheit, 
Jugend und Schule, das Clemenshospital 
sowie das Praxisnetz der Kinder- und 
Jugendärzte Münster. Der Präventions-
Tisch ist Mitglied in der Ordnungs-
partnerschaft Münster. 
Im Juni 2007 haben sich in Münster 
Kliniken aller Versorgungsstufen aus 
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirur-
gie im "Traumanetzwerk-Nordwest" zusammengeschlossen, um gemeinsam die Versorgung von 
schwerstverletzten Patienten weiter zu verbessern. Weitere solcher Netzwerke befinden sich der-
zeit in ganz Deutschland in Gründung.  
 37

38 
Ziele sind:  
Jeder Schwerstverletzte Patient soll so schnell wie möglich in einer geeigneten Klinik versorgt 
werden können.  
Die Kommunikation zwischen den Kliniken soll ausgebaut werden.  
Mit gemeinsamen Standards und Fortbildungen soll die Qualität der medizinischen Versorgung 
weiter gesteigert werden.  
Durch verbesserte Kooperation der Kliniken soll eine heimatnahe Versorgung des Patienten er-
möglicht werden.  
Das Traumanetzwerk-Nordwest ist angesiedelt an der Klinik und Poliklinik für Unfall-, Hand- und 
Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Münster. 
2.7 Schmerz  
(Autorin: Stephanie Hemling, Aktionsbündnis Schmerzfreie Stadt) 
Schmerzen sind eine weit verbreitete Gesundheitsstörung. Fast jeder leidet - zumindest gelegent-
lich - unter Schmerzen. Schmerzen können als Warnsignal auf eine Gesundheitsgefährdung oder 
Gesundheitsstörung aufmerksam machen. Länger andauernde Schmerzzustände können das 
Wohlbefinden und die Lebensqualität beeinträchtigen oder sich zu eigenständigen Krankheitsbil-
dern oder Schmerzsyndromen entwickeln. Es wird ge schätzt, dass in Deutschland mehr als 5 Mil-
lionen Menschen an behandlungsbedürftigen chronischen Schmerzen erkrankt sind. Doch die 
schmerztherapeutische Versorgung der Betroffenen ist oftmals defizitär. Fehlversorgung, man-
gelnde Qualitätskontrollen und unzureichende Versorgungsstrukturen sind Anlass eines For-
schungsprojektes, das in Münster unter dem Ak tionsbündnis „Schmerzfreie Stadt Münster“ für die 
Dauer von drei Jahren angelegt ist. Es besteht aus einer Projektgruppe von ärztlichen Experten 
der Schmerztherapie und Palliativmedizin, pflegewissenschaftlichen Mitarbeitern der Paracelsus 
Medizinischen Privatuniversität sowie Experten aus anderen Bezugswissenschaften. Hauptförde-
rer der Studie ist die Firma Mundipharma GmbH in Limburg. Des Weiteren wird das Projekt sowohl 
vom Land Salzburg als auch von der Stadt Münster unterstützt. Zu den Kooperationspartnern zäh-
len unter anderem: Apothekerkammer Westfalen-Lippe, BARMER / GEK, Bezirksregierung Müns-
ter, Certkom, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Deutsche Gesellschaft für Pallia-
tivmedizin (DGP), Deutsche Gesellschaft zum Studi um des Schmerzes (DGSS), Facharztinitiative 
Münster, Hausärzteverbund, MEDICA, Palliativnetz Münster e.V., Praxis für ganzheitliche 
Schmerztherapie, Schmerztherapiezentrum Münster, Universitätsklinikum Münster. 
Das Projekt hat zum Ziel das Schmerzmanagement in Münster  in unterschiedlichen Krankenhäu-
sern, Einrichtungen der stationären Altenhilfe, Schmerzpraxen, Hospizen und ambulanten Pflege-
diensten zu untersuchen. Dabei soll das mult iprofessionelle Schmerzmanagement in relevanten 
Versorgungsbereichen in den Vordergrund der Betrachtung gerückt werden. Durch eine systemati-
sche Schmerzerhebung, -dokumentation und Ergebniskommunikation wird der aktuelle Schmerz-
zustand der betroffenen Personen in den jeweiligen Einrichtungen identifiziert. Auf dieser Grundla-
ge können zielgerichtete Maßnahmen zur Schmerzreduktion und/oder Schmerzbewältigung vom 
interprofessionellen Team geplant und umgesetzt werden. Dabei wird umfassend die Versor-
gungsstruktur der Stadt Münster berücksichtigt, um bestehende Strukturen zu stärken und ggf. mit 
den Akteuren auf mehrseitiger Ebene weiter zu gestalten.  
Im Krankenhaus liegt der Fokus auf dem akuten postoperativen Schmerz. In den Einrichtungen der 
stationären Altenhilfe liegt der Schwerpunkt auf dem chronischen und/oder akuten Schmerz. Beim 
ambulanten Pflegedienst sowie in den Hospizen liegt der Fokus auf dem Krebsschmerz. In den 
Schmerzpraxen richtet sich der Fokus auf den chronischen Rückenschmerz. Für jeden Bereich 
wurden gruppenspezifische Instrumente entwickelt, die eine standardisierte Befragung der jeweili-
gen Akteure (d.h. Ärzte, Pflegende, Patienten, Bewohner, Gäste) ermöglichen.  Zusätzlich zur

wissenschaftlichen Erhebung des Schmerzmanagem ents und der Durchführung von Qualität si-
chernden Maßnahmen in den einzelnen Einrichtungen plant das Aktionsbündnis Schmerzfreie 
Stadt Münster eine Reihe von Informationsveranstaltungen zum Thema Schmerz. Diese Veranstal-
tungen richten sich an die breite Öffentlichkeit und werden in enger Zusammenarbeit mit verschie-
denen Partnern des Gesundheitssystems der Stadt Münster entwickelt und durchgeführt. Die un-
terschiedlichen vom Projekt initiierten Aktivitäten sollen den Aufbau bzw. Ausbau eines integrierten 
Netzwerks fördern und leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung des kom-
munalen Schmerzmanagements. Darüber hinaus lass en sich Erkenntnisse über die Wirtschaftlich-
keit einer nachhaltigen Verbesserung der schmerztherapeutischen Versorgung innerhalb der 
Kommune gewinnen.  
 
Chronische Schmerzen sind als bio-psycho-soziale Erkrankung anzusehen. Wir benötigen neben 
der Diagnostik eine gute psychotherapeutische Behandlung und für viele Patienten eine qualifizier-
te Schmerztherapie. Das Aktionsbündnis schmerzfreie Stadt Münster ist dabei, die Versorgungssi-
tuation in Münster zu beleuchten. Die Untersuchungen werden uns bald zeigen, ob und ggf. wo 
Defizite und besondere Handlungsbedarfe bestehen. 
Arbeitsunfähigkeit, Berufskrankheiten und betriebliche Gesundheitsvorsorge 
 39
Verbesserte Arbeitsbedingungen, zu denen Arbeits - und Gesundheitsschutz sowie Maßnahmen 
zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören, tragen zur Verminderung von Fehlzeiten, Ar-
beitsunfällen und Berufskrankheiten bei. Mit Abstand ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit 
die Lärmschwerhörigkeit. An zweiter Stelle folgen durch Asbest verursachte Berufskrankheiten. Bei 
Frauen, die häufig anderen Gefährdungen im Berufsleben ausgesetzt sind, sind Infektionskrank-
heiten, Hauterkrankungen und allergische Atemwegserkrankungen als die wichtigsten Berufs-
krankheiten zu nennen. In den zurückliegenden Jahren wurde der Schwerpunkt der arbeitsweltbe-
zogenen Gesundheitspolitik auf die Prävention gelegt. Dabei tritt neben den klassischen Schutz-
maßnahmen die Prävention von Risikofaktoren in den Vordergrund, z.B. können Rückenbe-
schwerden durch Tätigkeit beeinflusst sein, aber auch durch Übergewicht, mangelnde bzw. einsei-
tige sportliche Aktivität, oder durch die Psyche. Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der individuel-
len Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit 
und der Gesundheit. Sie ist ein wichtiger Faktor zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und 
letztendlich auch zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit. Mit dem Wandel der Ar-

40 
beitswelt und der demografischen Entwicklung gewinnt die individuelle Gesundheitsvorsorge an 
Bedeutung. Betriebliche Gesundheitsförderung rechnet sich auch, da sie nicht nur einen wichtigen 
Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit darstellt, sondern 
auch dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit dient. 
Dem Gesundheitsamt obliegt die arbeitsmedizinische Betreuung der städtischen Bediensteten. 
Neben den klassischen Aufgabengebieten der medizinischen Untersuchungstätigkeit, Beurteilung 
der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Gefährdungsanalyse) gilt es auch, verschiedenen Ak-
tivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung mit zu begleiten. In den zurückliegenden Jahren 
wurden unterschiedliche gesundheitsfördernde Projekte z.B. zum Thema Hautschutz, Rücken-
schulung und Impfschutz, durchgeführt. Gemeinsam mit der betrieblichen Sozialarbeit der Stadt 
werden die Themen Stress, Mobbing, psychische Belastungen u. a. bearbeitet. Im Jahr 2008 fand 
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt aber auch Besucher im Stadthaus 1 ein vielbe-
achteter Gesundheitstag statt.  
2.8 Gesundheit von Kindern und Jugendlichen 
Einleitung 
Noch nie in der Geschichte hatte ein neugeborenes Kind in Deutschland eine so hohe Lebenser-
wartung. Dieser Indikator spricht für eine insgesamt gute und stabile Gesundheit der Bevölkerung, 
insbesondere auch von Kindern bzw. für ein gut ausgebautes gesundheitliches Vorsorge- und Ver-
sorgungssystem. Eine hohe Lebenserwartung ist stets auch ein Indikator für ein gut ausgebautes 
Bildungs- und Sozialsystem. Dennoch rückt di e Kindergesundheit in Deutschland zunehmend in 
die öffentliche Aufmerksamkeit. Gesundheit und Lebenserwartung von Kindern wird durch den 
gesellschaftlichen Wandel, soziale und ökonomi sche Umweltbedingungen wesentlich beeinflusst. 
Faktoren wie Armut, Krankheit, Migration sowie Probleme in Fragen der Erziehung bedingen sich 
gegenseitig und können beträchtliche Risiken für eine Entwicklungsstörung der betroffenen Kinder 
darstellen. 
Ein großer Teil der Kinder entwickelt sich positiv bzw. unauffällig, aber gesundheitliche und soziale 
Ressourcen und Risiken sind schon vor der Geburt ungleich verteilt und führen zu Chance-
nungleichheit in der weiteren Entwicklung. Faktisch besteht eine Verlagerung des Krankheitsspekt-
rums, bei dem es nicht mehr nur um die Bekämpfung von Krankheitserregern geht, sondern ver-
mehrt um die Vorbeugung chronischer Krankheiten und riskanter Entwicklungsverläufe. Chroni-
sche Krankheiten und psychische Störungen führen im Kindes- und Jugendalter zu zunehmenden 
Problemen ( siehe dazu auch  D. Reinhardt  · F. Petermann  Kinderklinik und Kinderpoliklinik, Dr. 
von Haunersches Kinderspital, Ludwig-Maximilians -Universität, München 2 Zentrum für Klinische 
Psychologie und Rehabilitation, Universität Bremen Monatsschrift Kinderheilkunde 2010 · 158:14–
14 DOI 10.1007/s00112-009-2113-8; Online publiziert: 16. Dezember 2009 © Springer Medizin 
Verlag 2009) 
Diese „neue Morbidität“ trifft dabei auf ein Krankheitsversorgungssystem, welches bisher eher die 
„klassischen Kinderkrankheiten“ im Fokus hat. Zugleich zeigt sich, dass sich diese neuen Gesund-
heitsstörungen oftmals nicht monokausal durch das gesundheitliche Regelversorgungssystem be-
handeln und „heilen“ lassen. Mit der neuen Morbidität stehen also auch die Sichtweise auf Ge-
sundheit und Krankheit vor einem Wandel sowie der Ansatz von Gesundheitsförderung und 
Krankheitsbehandlung. Die Notwendigkeit für die Entwicklung von multisystemischen Konzepten, 
die Gesundheit, Bildung, Erziehung und den Sozialraum einbezieht wird immer deutlicher. Diese 
Entwicklung ist grundsätzlich in ganz Deutschland gegeben. Dies konnte nicht zuletzt durch den 
Kinder- und Jugend - Gesundheitssurvey (KIGGS) belegt werden. 
Um diese Situation auch in Münster besser beobachten und beschreiben zu können hat der Kin-
der- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes die Gesundheitsberichterstattung aus 
den sozialpädiatrischen Untersuchungen rund um den Schulanfang entsprechend gestaltet um 
Zusammenhänge zwischen den sozialen Lebensbedingungen von Kindern und Ihrer Gesundheit 
und ihren Fähigkeiten bzw. ihrem Entwicklungsstand abbilden zu können. Hierfür wurde ein mehr-

41
dimensionaler kindbezogener Indikator sozialer Ressourcen, der sogenannte „Münsteraner Sozial-
ressourcenscore“, entwickelt, der sich für die Darstellung dieser Beziehungen bewährt hat: 
Aus den Dimensionen 
• Elterliche Förderung 
• Migrationsstatus und Deutschkenntnisse 
• Familienkonstellation 
• Sozialgefüge des Wohnbezirkes 
• werden soziale Ressourcen des Kindes summiert. 
Je nach den Lebensbedingungen kann ein Kind in diesen Bereichen hohe, mittlere oder geringe 
Ressourcen aufweisen. Da sich die Ressourcen aus einer Summe mehrerer Teilbereiche ergeben, 
hat jedes Kind „die Chance“, beispielsweise geringere Ressourcen in einem Bereich durch höhere 
Ressourcen in einem anderen Bereich auszugleichen. Der Gesamtindikator ist damit besser dazu 
geeignet ein Ressourcenprofil eines Kindes abzubilden, als die Einzelindikatoren für sich selber. 
Die Erkenntnisse aus der Anwendung des Sozialressourcenscores lassen erkennen, dass die Un-
gleichverteilung von Gesundheitschancen und –risiken, wie sie für das gesamte Land beschrieben 
wurden, auch in Münster besteht. 
2.8.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 
Das Stadtgebiet ist in Schularztbezirke aufgeteilt, für jede Schule hat das Gesundheitsamt gemäß 
dem gesetzlichen Auftrag einen Schularzt / eine Schulärztin bestellt. Die schulärztlichen Aufgaben 
umfassen gemäß verschiedener gesetzlicher Grundlagen im Wesentlichen: 
• Schuleingangsuntersuchungen der zukünftigen Schulanfänger in den Kindertagesstätten bzw. 
Grundschulen 
• Schulsprechstunden für Eltern, Lehrerschaft, Schülerinnen / Schüler in Hauptschulen und För-
derschulen 
• Neuropädiatrische Sprechstunden (Schule für Geistigbehinderte, Schule für Körperbehinderte) 
• Besondere Betreuung / Überwachung von Schülerinnen / Schülern, deren Gesundheitszustand 
eine fortlaufende Kontrolle erforderlich macht 
• Sozialkompensatorische Untersuchungen / Beratungen 
• Gesundheitsfürsorgliche Maßnahmen u.a. in Verbindung mit Tätigkeiten der Fachstellen 
Sprachheilambulanz und Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter. 
• Epidemiologie / Datenerfassung und -auswertung 
• Schulentlassuntersuchungen in 9. Klassen an Haupt- und Förderschulen 
• Betriebsmedizinische Versorgung für Schüler am „Arbeitsplatz Schule“ 
• Infektionsschutz in Kindertagesstätten und Schulen 
• gutachterliche Tätigkeiten für: Schulwesen / örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger / Ju-
gendhilfeträger / verschiedene Ämter, Beihilfestellen etc.

2.8.2 Ergebnisse sozialpädiatrischer Untersuchung von Kindern vor Schulbeginn 
Der Gesetzgeber hat die Gesundheitsämter beauftragt, jedes Kind vor erstmaliger Aufnahme in 
eine Schule schulärztlich zu untersuchen. Die schulärztliche Untersuchung erstreckt sich auf den 
körperlichen Entwicklungsstand und die allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit 
einschließlich der Sinnesorgane des Kindes. Da die Schuleingangsuntersuchung standardisiert 
erfolgt und jedes Jahr einen gesamten Jahrgang um fasst, eignet sich die Untersuchung nach Ano-
nymisierung des Datensatzes in besonderer Weise u.a. auch für eine epidemiologische Berichter-
stattung in der Kommune. Im Folgenden werden exemplarisch einige Ergebnisse der Schulein-
gangsuntersuchungen vorgestellt. 
Körpergewicht / Übergewicht 
Zur Beurteilung des Körpergewichtes wird bei Kindern und Erwachsenen das Verhältnis von Kör-
pergewicht zur Körpergröße, der so genannte Body -Mass-Index (BMI), herangezogen. Im Kindes-
alter wird der errechnete Wert in Abhängigkeit vom Lebensalter mit Normwerten (Percentilen) ver-
glichen. Dabei gilt ein BMI oberhalb der 90. Percentile der Altersnorm als Übergewicht, ein Wert 
oberhalb der 97. Percentile als Fettleibigkeit (Adipositas). 
Zahlreiche Untersuchungen in den Industrienationen, so auch in Deutschland der letzten Jahre 
belegen, dass im Erwachsenen- aber auch im Kindesalter, das Problem der Fettleibigkeit über die 
Jahre deutlich zugenommen hat. Die Schuleingangsuntersuchungen der letzten Jahre belegen, 
dass dies offenbar auch für die Schulanfänger in Münster zutrifft. Da der Anteil übergewichtiger 
Kinder im Laufe der Schulzeit zunimmt, muss für Münster am Ende der Jugendzeit von noch höhe-
ren Anteilen fettleibiger Kinder- und Jugendlicher ausgegangen werden. 
 
Dabei belegt die Analyse nach Sozialressourcen einen deutlichen Zusammenhang zwischen den 
sozialen Lebensbedingungen und dem Körpergewicht. 
 
 42

Grobmotorik / Körperkoordination 
Ein häufiger Befund der Schuleingangsuntersuchungen sind Mängel im Bereich der grobmotori-
schen Kompetenzen bzw. der Körperkoordination. In vielen Fällen liegt primär kein krankhafter und 
therapiebedürftiger Befund vor. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass Kinder heutzu-
tage nicht mehr in einem Lebensumfeld aufwachsen, welches die motorische Ausreifung des Kin-
des anregt und fördert. Viele Kinder konnten also schlicht nicht genügend Erfahrung mit ihren mo-
torischen Fähigkeiten sammeln. Von Schulärztlicher Seite werden daher kompensatorische 
Sportmaßnahmen, beispielsweise in Vereinen, empfohlen. 
Die Analyse über die Zeit zeigt, dass die motorische Kompetenz der Schulanfänger über die Jahre 
offenbar eher ab- als zunimmt. 
 
Die Analyse nach Sozialressourcen zeigt, dass der Bedarf an kompensatorischem Sport bei Kin-
dern mit mittleren und geringen Sozialressourcen höher ist, dass aber auch bei Kindern mit hohen 
Sozialressourcen ein deutlicher Bedarf für eine Stärkung der motorischen Kompetenz gesehen 
wird. 
 
 43

Sprache und Sprechfähigkeit zu Schulbeginn 
Eine altersgerechte Sprach- und Sprechfähigkeit stellt eine der wichtigsten vorschulisch zu erwer-
benden Kompetenzen des Kindes dar. Mängel in diesem Bereich gefährden die weitere Entwick-
lung und Schullaufbahn des Kindes erheblich. Das Entwicklungsfenster für eine regel- und alters-
gerechte Sprachentwicklung ist beim Menschen eng begrenzt, so dass sich manche, insbesondere 
sprachstrukturelle Defizite, die sich bis zum Schulbeginn entwickelt haben, unter Umständen nicht 
mehr vollständig kompensieren lassen. Zahlreiche Untersuchungen der letzten Jahre belegen die 
Wichtigkeit dieser Tatsache und zeigen zudem bundesweit erhebliche Defizite der Sprach- und 
Sprechfähigkeit bei Schulkindern auf. In NRW ist daher seit einigen Jahren eine verbindliche 
Sprachtestung und ggf. Sprachförderung für alle Vorschulkinder vorgesehen. Dabei sind die Ursa-
chen von Sprach- oder Sprechproblemen mannigfaltig, so dass letztendlich nur eine differenzierte 
Diagnostik und Förderung / Therapie zu einer nachhaltigen Verbesserung von Sprachkompeten-
zen führen kann. Es ist evident, dass Sprachauffälligkeiten und -störungen sowohl Kinder deutsch-
sprachiger Eltern betreffen können als auch Kinder, die mit einer nicht-deutschen Sprache auf-
wachsen. Kinder, die primär mit einer nicht-deutschen Sprache aufwachsen müssen für einen 
Schulerfolg ausreichende Kompetenzen in der deutschen Sprache erwerben. Bei Schulanfang 
können also sprachliche Defizite sowohl im Be reich der Sprachentwicklung allgemein als auch im 
Bereich der Kompetenzen in der deutschen Sprache bestehen. 
Dabei zeigen die Analysen aus der Schuleingangsuntersuchung, dass sich der Anteil derjenigen 
Kinder, die vor Schulbeginn Sprachförderung bedürfen möglicherweise auch dadurch ansteigt, 
dass der Anteil von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte an den Schulanfängern jährlich ansteigt. 
Lag der Anteil von Schulanfängern mit wenigstens einem Elternteil, welches nicht aus Deutschland 
stammt, 2003 noch bei 26,4%, so waren dies 2009 bereits 34,2%. 
Abb. III.23 belegt, dass auch bei bereits bestehenden Diagnostik- und Fördermaßnahmen im Vor-
schulalter weitere Anstrengungen zur Anhebung des Sprachniveaus von Schulanfängern erforder-
lich sind. 
 
Da die Deutschkenntnisse bei Kindern mit Zuwanderungsgeschichte ein Bestandteil des Sozial-
ressourcenindikators sind, eignet sich bei dieser Sprachauswertung der Indikator nicht für eine 
differenzierte Betrachtung. Die alternative Analyse mit Hilfe eines regionalen Parameters zeigt je-
doch auch bei der Sprach- und Sprechfähigkeit, dass Ressourcen und Risiken unter den Schulan-
fängern offenbar nicht gleichmäßig verteilt sind. Dies kann als deutlicher Hinweis darauf gewertet 
werden, dass zum Erreichen nachhaltiger Ziele auch bei Sprachdiagnostik und -therapie eine diffe-
renzierte Vorgehensweise erforderlich ist. 
 44

Kinderärztliche Früherkennungsuntersuchungen 
Von der Geburt an bis zum 6. Lebensjahr hat jedes Kind ein Anrecht auf 9 Früherkennungsunter-
suchungen (im Juli 2008 wurde die U 7a im Alter von 3 Jahren als zehnte Untersuchung einge-
führt). Dieses Angebot ist grundsätzlich freiwillig und wird durch die Krankenkassen finanziert. Ziel 
der Untersuchungen ist es, Krankheiten und Fehlentwicklungen des Kindes frühzeitig zu entde-
cken und ihnen entgegenzusteuern. Im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen werden auch 
die Impftermine koordiniert und es besteht di e Möglichkeit von Beratungen zu anderen Präventi-
onsmaßnahmen, beispielsweise zur Unfallverhütung aber auch zu Erziehungsfragen. 
Die Abstände zwischen den Untersuchungen sind im ersten Lebenshalbjahr eng um dann immer 
weiter zu werden. Seit Implementierung dieses Untersuchungsangebotes ist zu beobachten, dass 
die Teilnahmequote an den ersten Untersuchungen bei annähernd 100% liegt, bis zur letzten Vor-
sorge im Alter von ca. 5 Jahren aber schrittwei se abnimmt. Diese Tatsache lässt sich auch in 
Münster beobachten. 
 
 45
Bei der Bewertung dieser Daten ist zu bedenken, dass eine fehlende Früherkennungsuntersu-
chung das Risiko erhöht, dass eine Krankheit oder Fehlentwicklung nicht oder nicht rechtzeitig 
entdeckt wird. Auf der anderen Seite deutet insbesondere das Fehlen mehrerer Untersuchungen 
auf eine nicht ausreichende Einbindung des Kindes und seiner Familie in das Regelversorgungs-

system hin. Diese Tatsache ist umso deutlicher, je mehr Untersuchungen bei einem Kind fehlen. 
Über die Anzahl durchgeführter Untersuchung lässt sich der Umfang von Vorsorgelücken bestim-
men.  
Die Vorlagequote des gelben Vorsorgeheftes bei der schulärztlichen Untersuchung betrug 2009 
94,7%. Von gut 5% der Einschulkohorte liegen daher keine Daten vor. In der Analyse bleiben zu-
dem Kinder unberücksichtigt, die erst nach der Geburt nach Deutschland eingewandert sind, da 
diese aus der Zeit vor der Einwanderung ‚systemische’ Lücken bei den Vorsorgeuntersuchungen 
aufweisen. 
Die Daten aus Münster zeigen, dass rund 90% der Schulanfänger, die ein Vorsorgeheft vorlegen 
konnten, vollständige Vorsorgen oder nur eine fehlende Untersuchung aufweisen. Bei knapp 10% 
der Schulanfänger liegen größere Lücken (7 Untersuchungen und weniger) vor. Auch bei der Teil-
nahme an Früherkennungsuntersuchungen zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen 
Versorgungsquote und den sozialen Lebensbedingungen des Kindes. 
 
Das aufgezeigte Vorsorgespektrum zeigt uns, das eine Teilnahme an der Gesundheitsvorsorge 
sinnvoll ist. Zwecks Durchführung und Sicherstellung der Früherkennungsuntersuchungen hat da-
 46

her das Land NRW im Dezember 2007 ein Meldewesen zur Erinnerung und Inanspruchnahme der 
Vorsorgeuntersuchungen eingerichtet.  
Impfungen 
Eine insgesamt positive Entwicklung zeigt sich im Bereich der Schutzimpfungen bei Schulanfän-
gern in Münster. Hatten Schulanfänger im Jahr 2000 noch deutliche Impflücken bei verschiedenen 
Impfungen, so sind die aktuellen Schulanfänger deutlich vollständiger geimpft. Da die öffentlichen 
Impfempfehlungen jährlich den wi ssenschaftlichen und epidemiologischen Erkenntnissen und der 
Impfstoffentwicklung angepasst werden und zwischen Impfzeitpunkt und Einschulung in der Regel 
einige Jahre liegen, ist eine Gesamtbilanz des Impfstatus bei Schulbeginn nicht unproblematisch. 
Daher wurde zur übersichtlichen Bewertung des Impfstatus der Schulanfänger ein „Vollständig-
keitsindikator“
1 entwickelt. Dieser Indikator berücksichtigt insgesamt neun seit Jahren etablierte 
Impfungen und belegt eindrücklich die steigende Qualität des Impfschutzes bei Schulanfängern: 
Waren 2002 nach dem damals gültigen Impfplan lediglich rund 12% der Schulanfänger ganz voll-
ständig geimpft, so betrug dieser Anteil bei den Schulanfängern 2009 über 80%. 
Dagegen wiesen 2002 noch rund 35% der Schulanfänger größere Impflücken auf. 2009 war dieser 
Anteil auf rund 10% zurück gegangen. Die jeweils übrigen Kinder wiesen kleinere Unvollständig-
keiten im Impfplan auf. Diese Erfolge beim Impfschutz werden eindrucksvoll durch einen Rückgang 
von impfvermeidbaren Infektionskrankheiten in Münster begleitet. Weitere Analysen zum Impf-
schutz siehe Kapitel Impfung. 
 
Bei den Impflücken zeigen sich insgesamt keine wesentlichen Unterschiede bezüglich der sozialen 
Lebensbedingungen. Selbst Kinder, die größere Lücken bei den Früherkennungsuntersuchungen 
haben, weisen nicht automatisch größere Impflücken auf, als Kinder mit vollständigem Vorsorge-
status. 
 
                                                
 
 47
1 Der Vollständigkeitsindikator bezieht sich auf Masern , Mumps, Röteln (jeweils 2x geimpft) sowie auf Teta-
nus, Diphtherie, Polio, HiB, Pertussis, Hepatitis B.

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Schuleingangsuntersuchung 
Die standardisierten sozialpädiatrischen Schuleingangsuntersuchungen liefern wichtige und um-
fangreiche Erkenntnisse zu Lebensbedingungen, zum Entwicklungsstand und zur gesundheitlichen 
Lage der Kinder in Münster. Da die Untersuchungen bei allen Schulanfängern jährlich erfolgen, 
lassen sich Entwicklungen verfolgen und letztendlich sind Aussagen über die grundsätzlichen Le-
bens- und Gesundheitsbedingungen mehrerer Schuljahrgänge gleichzeitig möglich. 
Im Rahmen dieses Berichtes wurden mehrere wesentliche Befunde exemplarisch dargestellt. Die 
Übersicht zeigt, dass insgesamt nicht von einem einheitlichen Bild gesprochen werden kann. Bei 
einer grundsätzlich guten Situation beim Impfen sowie einer recht günstigen Quote bei den Früh-
erkennungsuntersuchungen bestehen deutliche Hinweise auf zunehmende gesundheitliche Prob-
leme am Beispiel von Übergewicht und Körperkoordination. Auch im Bereich von Sprache und 
Sprechfähigkeit besteht offenbar ein andauernder nicht abnehmender Handlungsbedarf. 
Als wichtige Erkenntnis lässt sich aus den Daten belegen, dass auch in Münster von einer Un-
gleichverteilung von Entwicklungsstärken und -schwächen in Bezug auf die sozialen Ressourcen 
der Schulanfänger ausgegangen werden muss. Diese Ungleichverteilung lässt sich auch sozial-
räumlich belegen. So zeigt sich, dass es zahlreiche Wohnbezirke gibt deren dort wohnende Kinder 
durchweg über erfreulich hohe soziale Ressourcen verfügen. In anderen Stadtteilen ist dagegen 
über die Jahre konstant zu beobachten, dass die dort lebenden Kinder über auffallend geringe 
soziale Ressourcen verfügen.  
 
Dabei ist zu bedenken, dass Kinder mit geringen Sozialressourcen häufig gleichzeitig in verschie-
denen Entwicklungs- oder Gesundheitsbereichen Risiken oder Defizite aufweisen. Dabei kann 
gerade die Summierung von Risiken in versch iedenen Entwicklungsbereichen bei einem Kind zu 
einer deutlichen Einschränkung der Gesundheits- und Entwicklungschancen führen.  
Es besteht ein Zusammenhang zwischen einer gesunden körperlichen, seelischen und kognitiven 
Entwicklung und Schulerfolg. Auf verlässliche Brücken zwischen Hilfesystemen sind insbesondere 
Kinder angewiesen, die unter schwierigen Lebensumständen aufwachsen (siehe -13. Kinder- und 
Jugendbericht-). 
2.8.3 Schulärztliche Aufgaben und Gesundheitsförderung 
Nach den Vorgaben des Gesundheitsdienstgesetzes für NRW (ÖGDG NRW) hat das Gesund-
heitsamt die Aufgabe, die gesundheitliche Situation zu beobachten, zu bewerten und in Zusam-
 48

49
menarbeit mit Dritten auch Gesundheitsförderung zu betreiben. Im Bereich der gesundheitlichen 
Versorgung und Förderung hat das Gesundheitsamt einen subsidiären Auftrag. Es hat daher be-
reits in der Vergangenheit neben der Schuleingangsuntersuchung, die Flächen deckend anzubie-
ten ist, andere Aufgabenschwerpunkte deutlich sozial kompensatorisch ausgerichtet. 
Sprachheilambulanz 
Seit 1962 werden im Gesundheitsamt Sprachheillehrer / Logopäden im Honorarverhältnis beschäf-
tigt, um die rechtzeitige und angemessene Einleitung einer Sprachheilbehandlung bei sprachbe-
hinderten und von einer Sprachbehinderung bedroht en Kindern sicherzustellen, welche von der 
Regelversorgung nicht ausreichend erreicht werden.  
Motopädisches Förder- und Beratungsangebot 
Das Gesundheitsamt setzt städtische Fördermittel für Prävention in einem motopädischen Förder- 
und Beratungsangebot ein. Dieses Projekt wird in sechs nach Datenlage der Schuleingangsunter-
suchung ausgewählten Kindertagesstätten angeboten. Es richtet sich an Kinder mit „grenzwerti-
gen“ Entwicklungsauffälligkeiten, die bisher weder im gesundheitlichen Regelversorgungssystem, 
noch im Bereich der Behindertenfürsorge betreut werden können. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder 
mit entsprechenden Entwicklungsprofilen in bestimmten, in der Regel sozialräumlich belasteten 
Kindertagesstätten, häufiger sind. Diese Kinder weisen Entwicklungsprobleme oft in sehr verschie-
denen Entwicklungsbereichen auf. Nicht selten sind mehrere Bereiche betroffen. Durch das moto-
pädische Präventionsprojekt werden die Erzieherinnen / die Erzieher in Ihrem Erziehungsauftrag 
für diese besonderen Kinder unterstützt. Die Elternarbeit wird qualifiziert und Kindern mit Bedarf 
wird ein eigenes motopädisches Förderangebot in der Einrichtung gemacht. 
Schulsprechstunden 
Zur sozialkompensatorischen ärztlichen / sozialpädiatrischen Versorgung älterer Schülerinnen und 
Schüler bietet das Gesundheitsamt seit vielen Jahren in ausgesuchten Schulen (vor allem Haupt- 
und Förderschulen) schulärztliche Sprechstunden an. Diese Sprechstunden richten sich an Schü-
ler und Schülerinnen, Lehrkräfte und Eltern. Die Sprechstunden, die grundsätzlich freiwillig sind, 
decken zwischen Fragen und Problemen, die sich aus dem Schulverhältnis ergeben über individu-
elle Entwicklungsfragen bis hin zu individualm edizinischen Fragestellungen ein breites Spektrum 
ab. Aus individualmedizinischer Sicht trägt dieses Angebot auch dem Umstand Rechnung, dass 
sich Jugendliche in der Regel als gesund und nicht als persönlich von Gesundheitsgefahren be-
droht ansehen. Im Jugendalter besteht daher oft eine nicht unerhebliche Lücke im Bereich der 
Krankheitsprävention und der Gesundheitsvorsorge. Hier kann die Schulsprechstunde dazu bei-
tragen, Schüler / Schülerinnen an das Regelversorgungssystem anzubinden. 
Schulentlassuntersuchungen in den 9. Klassen 
Nach Schul- und Gesundheitsdienstgesetz kann das Gesundheitsamt „soweit erforderlich“ Schüle-
rinnen und Schülern der 9. Klassenstufen schulärztliche Beratungen und Untersuchungen anbie-
ten. Diese Untersuchungen sind in der Schullaufbahn des Schülers der Schülerin in die Berufsfin-
dungsphase eingebettet und sollen u.a. der schulärztlichen Beratung im Rahmen der Berufswahl 
dienen. Damit soll die Wahrscheinlichkeit vermindert werden, dass ein junger Mensch eine Ausbil-
dung abbrechen muss, da ein absehbares Gesundheitsproblem nicht ausreichend bedacht wurde. 
Daneben besteht im Rahmen der Untersuchung in der 9. Klasse vergleichbar den Schulsprech-
stunden die Möglichkeit der individualmedizinischen Beratung mit einer nachfolgenden Anbindung 
des Schülers / der Schülerin an das Regelversorgungssystem z.B. auch zum Schließen von Impf-
lücken. 
In Münster werden diese Untersuchungen gemäß der gesetzlichen Vorgabe nicht Flächen de-
ckend angeboten. Ein Schwerpunkt liegt bei Haupt- und Förderschulen.

2.9.4 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter (BfE) 
Die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter (BfE) gehört zur Abteilung 
„Kinder- und Jugendgesundheitspflege“ des Gesundheitsamtes. Ihre Aufgabe ist, so früh wie mög-
lich Ansprechpartnerin für Eltern zu sein, um über stützende, fördernde und entlastende Hilfen zu 
beraten. Hierbei wird nach passgenauen Angeboten gesucht, die auf die individuellen Bedürfnisse 
der Familien eingehen, um eine optimale Teilhabe (Integration) des behinderten oder entwick-
lungsauffälligen Kindes / Jugendlichen in das jeweilige soziale Umfeld zu erreichen. Zur Verwirkli-
chung dieses Anspruchs wird vom multidisziplinären Team der Beratungsstelle in Abstimmung mit 
den Eltern - nach der Diagnostik - ein individueller Gesamtplan erarbeitet, ggf. Heilpädagogische 
Frühförderung oder begleitende pädagogische sowie psychosoziale Beratung angeboten. 
Das Beratungsangebot der BfE gilt für Familien, deren behinderte oder entwicklungsauffällige und 
somit von Behinderung bedrohte Kinder im Alter von 0 – 18 Jahren. Die Angebote der Heilpädago-
gischen Frühförderung bestehen für Familien mit Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren, die während 
der ersten Lebensjahre in ihrer körperlichen, kogni tiven oder sprachlichen Entwicklung auffällig 
werden. 
Die BfE erbringt damit sowohl Heilpädagogische Frühförderung im Sinne des SGB IX und XII (Ein-
gliederungshilfe des Sozialhilfeträgers) als auch  umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsleis-
tungen auch für ältere Kinder und Jugendliche bzw. deren Familien. Bei Bedarf wird Eltern wohn-
ortnahe Beratung in enger Kooperation mit Institutionen angeboten. Im Zuge der Pauschalfinanzie-
rung wird Familien eine offene Anlaufstelle angeboten, in der lästige und abschreckende Verwal-
tungsformalitäten entfallen. 
Bei den „Vorstellungen“ handelt es sich um alle Kinder / Familien, die aus den verschiedensten 
Anlässen um Beratung in der BfE nachgesucht haben. Hierbei ist ein kontinuierlicher und steigen-
der Beratungsbedarf zu verzeichnen.  
 
Durch das offene Angebot und die gute Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten in Münster bildet 
die Inanspruchnahme der BfE - Leistungen die sozialräumliche Struktur der Stadt Münster gut ab: 
Besonders in Stadtteilen mit hoher sozialer Belastung ist die Betreuungsquote der dort lebenden 
Kinder durch die BfE hoch. Dies stellt eine entscheidende Voraussetzung dafür dar, das Angebot 
der BfE belasteten Familien zukünftig noch zielgenauer anbieten zu können. 
 50

Künftig wird es – mehr noch als bisher – Aufgabe der BfE und der durch sie angebotenen Frühför-
derung sein, die Hilfe und Frühförderung früher insbesondere denjenigen Familien anzubieten, die 
selber über relativ wenig Sozialressourcen verfügen und die neben der Durchführung von För-
dereinheiten mit den Kindern auch eine intensive weitere Unterstützung und Begleitung der Eltern 
bzw. ganzen Familie im Zusammenhang mit der Förderung des behinderten / von Behinderung 
bedrohten bzw. entwicklungsverzögerten Kindes bedürfen. 
2.9.5 Früherkennung und Beratung, Hilfe und Therapie 
Früherkennung dient der rechtzeitigen Erkennung von Gefährdungen der kindlichen Entwicklung, 
seien es Verzögerungen, oder gar drohende oder manifeste Behinderungen. Einer effektiven 
Früherkennung kommt eine zentrale Bedeutung im Rahmen der Frühförderung zu. Ein zentrales 
Instrumentarium der Früherkennung sind die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen.  
In Münster ist die Frühförder- und Frühberatungsstelle des Gesundheitsamtes s.o. als offene An-
laufstelle, mit einem allen ratsuchenden Eltern und Fachleuten zugänglichen Beratungsangebot, 
ein weiteres zentrales Element der Früherkennung. Schließlich sind auch Kindertageseinrichtun-
gen ein wichtiges Feld der Früherkennung. Dort können Störungen und Beeinträchtigungen er-
kannt werden, die erst in dieser Altersstufe, nur in der Gruppensituation oder nur bei längerfristiger, 
d. h., einer über die ersten Lebens-Jahre hinausgehenden, Beobachtung sichtbar werden. 
Eingliederungshilfe 
Das Gesundheitsamt hat gem. § 59 SGB XII und § 16 ÖGDG die Aufgabe, behinderte Menschen 
oder deren Personensorgeberechtigte über geeignete ärztliche oder sonstige Leistungen der Ein-
gliederungshilfe zu beraten. Maßnahmen der Eingliederungshilfe sind insbesondere: 
• Heilpädagogisches Reiten 
• Motopädie 
• Autismustherapie 
 51

• Musiktherapie 
• Heilpädagogische Familienhilfe 
Diese Leistungen werden von darauf spezialisier ten Leistungserbringern angeboten und im Rah-
men der Eingliederungshilfe im Einzelfall vom So zialamt bei Vorliegen der Voraussetzungen finan-
ziert.  
Tageseinrichtungen  
Kinder mit und ohne Behinderung können Kindergärten, Horte und altersgemischte Gruppen besu-
chen. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Versorgung, Betreuung, Erziehung und Bildung von Kin-
dern mit Behinderung in heilpädagogischen Tageseinrichtungen, in integrativen Tageseinrichtun-
gen, sowie in Einzelintegration in Regelkindergärten. In den letzten Jahren hat die Zahl der integra-
tiv arbeitenden Kindergärten zugenommen. Behinderte und nichtbehinderte Kinder werden ver-
mehrt gemeinsam in Regelkindergärten erzogen, um die Startbedingungen behinderter Kinder zu 
verbessern und die Entwicklung aller Kinder zu fördern. Der LWL (Landschaftsverband Westfalen 
– Lippe) fördert behinderte Kinder in Tageseinrichtungen, davon einen Teil in gemeinsamer Erzie-
hung mit nichtbehinderten Kindern in Regelkindergärten. 
 
Medizinisch-therapeutische Leistungen 
Zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zählen insbesondere Physiotherapie, Ergothe-
rapie sowie Logopädie. Das breite Feld der medizinisch-therapeutischen Angebote wird in Münster 
von zahlreichen ergotherapeutischen, physiotherapeutischen und logopädischen Fachpraxen ab-
gedeckt. In diesem Zusammenhang ist auch der „Elt ern-Kind-Kurs“ im Heinrich-Piepmeyer-Haus 
zu erwähnen. 
Das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) an der Uni-Klin ik Münster ist eine spezialisierte, sozialpädi-
atrische Einrichtung mit einem überregionalen Versorgungsauftrag. Die Behandlung durch ein SPZ 
ist auf diejenigen Kinder ausgerichtet, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder 
drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten/-innen oder in geeigneten Frühförderstellen be-
handelt werden können. 
2.9.6 Schwangerschaft und frühe Hilfen 
Wie bereits im Abschnitt Kinder- und Jugendgesundheit beschrieben, gibt es auch in Münster mit 
seinem gut ausgebauten medizinischen Versorgungssystem Kinder, die nicht ausreichend an Imp-
fungen und Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen und zahlreiche Entwicklungsverzögerungen bzw. 
-störungen aufzeigen. 
Die Gesundheitsdaten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes zeigen eindrucksvoll, dass ein 
Zusammenhang zwischen der Gesundheit einer Schwangeren und der ihres Kindes in den folgen-
den Jahren besteht. Liegt der Zeitpunkt der Erstuntersuchung in der Schwangerschaft spät (nach 
der 14. SSW) und werden wenige Vorsorgen in der Schwangerschaft in Anspruch genommen, 
 52

dann weisen auch die dann geborenen Kinder bis zum Einschulungszeitraum lückenhafte Vorsor-
gen auf. (siehe Abbildung) 
 
 
Eine ähnliche Verknüpfung lässt sich auch beim Stillen ziehen. Stillen Mütter (über einen längeren 
Zeitraum), dann werden die Kinder auch häufiger zu allen Vorsorgen gebracht. Gleichzeitig haben 
diese Kinder natürlich alle Vorteile des Stillens. 
Es zeigt sich also ganz deutlich: Will man die Gesundheit von Kindern frühstmöglich fördern, dann 
muss man schon in der Schwangerschaft der Mütter und am besten schon davor beginnen. Im 
Rahmen der aufsuchenden Gesundheitshilfen verfolgt das Gesundheitsamt seit mehreren Jahren 
diesen Ansatz. Mit einer Familienhebamme mit eigener Migrationsvorgeschichte wurde begonnen, 
Frauen in Übergangswohnheimen der Stadt in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des 
Kindes zu unterstützen. Die Bedarfe auch bei deutschen Familien in den Stadtteilen wurden 
schnell deutlich. 
Mittlerweile kümmern sich vier Familienhebammen als Honorarkräfte des Gesundheitsamtes um 
bis zu 140 Frauen im Jahr. Sie motivieren die Frauen zu einer gesunden Lebensweise in der 
Schwangerschaft, zur Inanspruchnahme aller Vorsorgen für sich und später für ihr Kind, zum Stil-
len und anschließend zu einer gesunden Ernährung für die gesamte Familie. 
Die Gründe für die Vernachlässigung des Themas Gesundheit sind dabei in fast allen Fällen ähn-
lich: hohe soziale Belastungen mit Arbeitslosigkeit, finanziellen Problemen, Sprachbarrieren bei 
 53

54 
Migrationsvorgeschichte und oft auch Unkenntnis des deutschen Gesundheitssystems. Die Famili-
en zeigen dabei nicht nur Unsicherheiten im Umgang mit Gesundheit, sondern auch bei Themen 
wie Erziehung, Umgang mit Krisen u. a. Viele Familien berichten in den letzten Jahren aber auch 
von Zuzahlungen bei Arztbesuchen für die sogenannten Igel-Leistungen (individuelle Gesundheits-
leistungen). Bei genauer Betrachtung waren viele dieser Leistungen für die Patienten nicht wirklich 
notwendig. Umso tragischer ist es, wenn die Zuzahlungen dazu führen, dass Arztbesuche in Zu-
kunft vermieden werden. 
Wichtig war und ist es, einen möglichst niedrig schwelligen Zugang zu Familien mit besonderen 
Unterstützungsbedarfen zu finden. Hier hat sich der Weg über Hebammensprechstunden in Kin-
dertageseinrichtungen als besonders geeignet erwiesen. Mittlerweile sind diese Sprechstunden, 
die einmal pro Woche von erfahrenen Hebammen im Stadtteil angeboten werden, bei Eltern und 
Erzieherinnen / Erziehern äußerst gefragt. Für diesen Ansatz der Gesundheitsförderung wurde das 
Gesundheitsamt der Stadt Münster im November 2009 vom Gesundheitsminister NRW mit dem 
zweiten Preis beim Wettbewerb „Gesundes Land NRW“ ausgezeichnet. 
Die Erfahrungen in der täglichen Arbeit haben jetzt eine Weiterentwicklung dieses Projektes ange-
regt. Neben der Inanspruchnahme von Vorsorgenuntersuchungen und Impfungen gilt es, Entwick-
lungsverzögerungen bei Kindern möglichst frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Mit der Bera-
tungsstelle (BfE) verfügt das Gesundheitsamt über eine eigene Einheit zur Diagnose und Therapie 
von Entwicklungsverzögerungen im Kindes- und Jugendalter. 
Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter aus der Beratungsstelle werden ab 2010 gemeinsam mit Hebammen 
in ausgewählten Familienzentren Sprechstunden anbieten. Dadurch soll Familien, die bislang den 
Weg in die Beratung nicht gefunden haben, der Zugang noch einmal erleichtert werden. Die Aus-
wahl der Familienzentren erfolgte in enger Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien. Diese Kooperation wurde im Bereich aufsuchende Hilfen, Hebammenhilfen, der Erarbei-
tung von Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern 
und den Präventionsbesuchen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in den letzten Jah-
ren intensiviert und ist gewinnbringend für beide Seiten. 
Ein ständig aktuelles Thema bei allen aufsuchenden Hilfen ist die Frage nach sicherer Familien-
planung. Die Möglichkeit, Familien hier nicht nur Beratung, sondern auch finanzielle Hilfen aus 
Stiftungsmitteln zukommen zu lassen, ist enorm wichtig. Viele Familien geraten durch zu rasch 
aufeinanderfolgende Geburten an ihre Belastungsgrenze. Hier Entlastung zu schaffen, bedeutet 
auch einen Gewinn an Gesundheit für die Familien. 
2.9.7  Kinder- und Jugendzahngesundheit 
Zu den meist verbreiteten Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen gehören Karies und Parodon-
titis (Zahnbetterkrankungen). Ihnen kann durch geeignete gesundheitsfördernde Maßnahmen im 
Sinne einer Primärprävention (Verhinderung oder Minderung des Auftretens von Zahnerkrankun-
gen) aber auch zwangsläufig angesichts der Morbidität schon im Kindesalter sekundärpräventiv 
(Wiedererlangung der Zahngesundheit durch Behandlung) wirksam begegnet werden. 
Ein besonderes Augenmerk ist auch auf Zahn- und Kieferfehlstellungen zu legen, die z. T. schon 
frühzeitig behandelt werden sollten, um langjährige kieferorthopädische Therapien zu vermeiden 
oder zu verkürzen sowie Spätschäden zu verhindern. 
Karies, Parodontitis und Zahnverlust beeinträchtigen nicht nur die Funktionsfähigkeit des Kauor-
gans, sondern können auch Folgen für den Gesamtorganismus und die Psyche des Menschen 
haben. So kann das Milchgebiss seine Aufgabe als Platzhalter für die bleibenden Zähne nicht 
mehr erfüllen, wenn es durch Karies und Zahnverlu st geschädigt ist; mögliche Folgen sind Gebiss- 
und Kieferanomalien. Beim erwachsenen Menschen können Krankheiten der Zähne und des 
Zahnfleisches - wegen des beeinträchtigten Kauvermögens und der damit einhergehenden unvor-
teilhaften Ernährung - Erkrankungen der Verdauungsorgane verursachen, aber auch zu Herd-
krankheiten an anderer Stelle des Körpers (Herz, Niere, Gelenke) führen. Was die Beeinträchti-
gung des psychischen Wohlergehens betrifft, so spielen Mund und Zähne nicht nur eine Rolle bei

55
der Sprachlautbildung, sie prägen auch entscheidend das Aussehen eines Menschen sowie seine 
sozialen Kontakte. 
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst des Gesundheitsamtes hat nach dem ÖGDG fol-
gende Aufgaben wahrzunehmen: 
• Beratung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Sorgeberechtigten, Erzieher und Lehrer in Fragen 
der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund- und Kieferbereiches, 
• Durchführung regelmäßiger zahnärztlicher Untersuchungen um Krankheiten und Fehlentwick-
lungen zu verhüten und zu mildern, 
• Maßnahmen der Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen, 
• Individualprophylaxe bei Klein- und Schulkindern sowie behinderten Kindern, soweit sie sonst 
nicht gewährleistet sind. 
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe 
Mit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes / SGB V § 21 sowie des ÖGD Gesetzes ist die 
zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen zur Verhütung von Zahner-
krankungen bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr als gemeinsame Aufgabe von Krankenkassen, 
Zahnärzten und dem öffentlichen Gesundheitsdienst vorgeschrieben; in Schulen und Behinderten-
einrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, 
sollen die Maßnahmen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt werden. Diese genannten Institutio-
nen sind gemeinsam Träger des „Arbeitskreises Zahngesundheit”. Die Geschäftsführung sowie der 
Vorsitz sind beim Jugendzahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes angesiedelt. 
Gruppenprophylaxe bedeutet, dass die Inhalte der Zahngesundheitsförderung in sozialen Gruppen 
vermittelt werden. Diese Form der Prophylaxe gilt als besonders effektiv, zum einen weil Informati-
onsvermittlung und Verhaltensbeeinflussung in Gruppen besonders ”ökonomisch”, zum anderen 
weil in der Altersgruppe der 3 bis 12 jährigen organisiertes Lernen am besten in Gruppen möglich 
ist, wo sie sich nicht nur an Erziehenden, sondern auch an den Gruppenmitgliedern orientieren. 
Dabei geht es nicht darum, den Kindern etwas vorzuschreiben, sondern Lust auf Gesundheit zu 
fördern. 
Auch in Münster haben sich die örtlichen Krankenkassen und die niedergelassene Zahnärzteschaft 
mit dem Gesundheitsamt zur „Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit” zusammengeschlossen. Die 
Arbeitsgemeinschaft betreut derzeit flächendeckend die Münsteraner Kindergärten. Eine Auswei-
tung der Gruppenprophylaxe auf die Grundschulen wurde mit einem neu entwickelten Grundschul-
programm begonnen und schwerpunktmäßig umgesetzt, wobei auch die niedergelassenen Zahn-
ärzte/Innen beteiligt und entsprechend geschult wurden.

Die Zahnbefunde liegen mittlerweile auf einem erfreulich guten Niveau, wobei eine weitere deutli-
chere Verbesserung nicht zu erwarten ist. Zu berücksichtigen ist, dass die o. g. Zahlen Durch-
schnittswerte sind, die stadtteil- und einrichtungsbezogen - abhängig vom sozialen Umfeld – er-
heblich variieren. 
 
Auffallend sind teilweise hohe Sanierungsgrade, einhergehend mit einer geringen Anzahl naturge-
sunder Gebisse; die Anzahl der Behandlungsbedürftigen (unversorgte Karies) ist insgesamt zu-
rückgegangen, auch in den Brennpunktgebieten. 
In Einzelfällen, wenn Kinder oder Jugendliche auf grund persönlicher oder sozialer Umstände kei-
nen Zugang zur Regelversorgung finden, führt der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst 
auch zahnärztliche Behandlungen bzw. Behandlungsvorbereitungen durch, um eine Integration 
und Weiterbehandlung bei niedergelassenen Zahnärzten/Innen zu ermöglichen, was in vielen Fäl-
len bereits gelang. 
 
 56

57
2.9.8 Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen 
Im Kindes- und Jugendalter wird wie bei Erwachsenen eine deutliche Verschiebung von den kör-
perlichen hin zu den seelischen Störungen beobachtet.  
Eine aktuelle Auswertung der Krankenhausstatistik und der ambulanten Behandlungsfälle nieder-
gelassener Ärzte in NRW ergibt, dass im Zeitraum zwischen 2000 und 2008 die Krankheitsfälle 
wegen psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen bei den unter 15-Jährigen kontinuier-
lich zugenommen haben (Rolf Annuß, LIGA NRW, Juli 2010). Es wird in dieser Altersgruppe ein 
Zuwachs an Krankenhausfällen von 43 % (Fälle je 100.000 der Altersgruppe) gegenüber 26 % in 
der Gesamtbevölkerung festgestellt. Die Raten der Jungen liegen rund 1/3 höher als die der Mäd-
chen. Auch bei den ambulanten Behandlungen steigt die jährliche Zuwachsrate an psychischen 
Störungen bei unter 15-Jährigen gegenüber der Allgemeinbevölkerung überproportional an, so-
dass es sich hier sehr wahrscheinlich nicht um einen isolierten Trend bei besonders schweren Fäl-
len handelt. Im ambulanten Bereich dominieren die Entwicklungsstörungen, vor allem die Sprach-
entwicklungsstörungen. Stationär werden am häufigsten die Störungen des Sozialverhaltens und 
der Emotionen diagnostiziert, hier stieg die st ationäre Behandlungsrate zwischen 2000 und 2008 
um 49 % der unter 15-Jährigen an. Aufmerksamkeitsdefizitstörungen und Hyperkinetische Störun-
gen  (ADS bzw. ADHS) bilden sowohl ambulant als auch stationär die zweithäufigste Diagnose 
(Rolf Annuß, LIGA NRW, Juli 2010).  
Eine zunehmende Sensibilität in der Bevölkerung für psychische Erkrankungen und Verhaltensstö-
rungen im Kindes- und Jugendalter erklärt nicht aus reichend die kontinuierliche und deutlich über-
proportionale Zunahme seelischer Störungen in dieser Altersgruppe. In den nächsten Jahren be-
darf es deshalb weitergehender Analysen und verstärkter Ursachenforschung. 
Bei Kindern und Jugendlichen gehen seelische Störungen mit erheblichen Beeinträchtigungen in 
familiären und sozialen Beziehungen sowie in Schule, Beruf und Persönlichkeitsentwicklung ein-
her. Die Behandlung und Betreuung von psychisch kranken Mädchen und Jungen ist deshalb auch 
in Münster von großer gesellschaftlicher Relevanz . Dies zeigt sich bereits als Herauforderung an 
unseren Schulen. Ziel der Arbeit in Münster muss sein, für alle Kinder und Jugendlichen aus Müns-
ter mit therapiebedürftigen psychischen Störungen ein bedarfsgerechtes und vernetztes Behand-
lungs- und Betreuungsangebot vorzuhalten. 
Bezieht man große bundesweite Studien (Robert-Koch-Institut 2003-2006, BELLA Studie) auf 
Münster, würden 1.964 Jungen (10,9 %) und 1.465 Mädchen (8,4 %) wahrscheinlich unter einer 
behandlungsbedürftigen psychische Störung leiden. Bei 10% der betroffenen Minderjährigen muss 
mit Ängsten,  bei 5,4 % mit Anzeichen einer Depression gerechnet werden. Jungen im Grund-
schulalter zeigen häufiger als Mädchen Symptome, die auch das soziale Umfeld oder die Familie 
erheblich beeinträchtigen können. Das können Aufmerksamkeitsstörungen, Hyperaktivität und Dis-
ziplinstörungen in der Schule, Wutanfälle oder Zerstörung fremden Eigentums sein. Reaktionen 
auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen sowie somatoforme Störungen betreffen 
vorwiegend Mädchen.    
Deutliche Unterschiede in den Auffälligkeiten und in den Ressourcen zeigen sich bezogen auf den 
sozioökonomischen Status der Familien und ihrer Migrationsvorgeschichte. Die Risikofaktoren 
wirken dabei kumulativ. Aufklärung, Hilfe und Intervention sollten sich daher gezielt an Risikogrup-
pen richten. 
Im November 2008 hat das Gesundheitsamt der Stadt Münster im Gesundheitsbericht Band 14 die 
psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendli-
chen in Münster ausführlich dargestellt. 
Ambulante Versorgung in Münster 
In Münster stehen aktuell 12 Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie für die 
ambulante Versorgung zur Verfügung. Mit 4,4 Fachärzten pro 100.000 Einwohner sind die Mög-
lichkeiten deutlich besser als in den umliegenden Kommunen, mit 0 bis 2,1 pro 100.000 Einwohner 
(2008). Zusätzlich zu den niedergelassenen Fachärzten ist die Institutsambulanz der Klink für Kin-

der- und Jugendpsychiatrie des UKM in die ambulante Diagnostik und Therapie eingebunden. Die 
Versorgung in der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist in Müns-
ter ebenfalls gut. Von den gegenwärtig 48 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die an der 
Kassenärztlichen Versorgung teilnehmen, haben 16 Psychotherapeuten ausschließlich eine Zulas-
sung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen.  
Um die psychotherapeutische Versorgungssituation in  Münster zu erfassen, befragte das Gesund-
heitsamt der Stadt Münster im Jahr 2008 alle an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden 
zur Behandlungssituation in ihrer Praxis. Den Angaben über die Anzahl der behandelten Kinder 
und Jugendlichen wurde die Anzahl der wahrscheinlich psychisch kranken Kinder und Jugendli-
chen gegenübergestellt. Studien zur seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zeigen, 
dass zwischen 7,1% und 10,9% von ihnen behandlungsbedürftige psychische Störungen zeigen. 
Für Münster kann davon ausgegangen werden, dass dies 3.429 Kinder und Jugendliche betrifft. 
Über ein Drittel dieser Kinder (36,7%) we rden auch behandelt. (Gesundheitsbericht Band 14 „Psy-
chiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen in 
Münster“) 
 
Von den Kindern und Jugendlichen, die in Münster ambulant psychotherapeutisch behandelt wer-
den, sind ca. zwei Drittel Jungen und etwa ein Drittel Mädchen. Jungen gelten allgemein als anfäl-
liger gegen Stressfaktoren, sie sind häufiger von sozial unerwünschten Störungen (z.B. Hyperakti-
vität m:w = 8:1) und dissozial-aggressiven Auffälligkeiten (m:w = 4:1) betroffen und werden des-
halb möglicherweise früher einer Behandlung zugeführt.  
In den meisten Praxen in Münster warten Kinder und Jugendliche mehr als vier Wochen, häufig 
sogar länger als drei Monate, auf einen Psychotherapieplatz. Damit unterscheidet sich die Situati-
on in Münster nur unwesentlich vom Bundesdurchschnitt. Für Münster bleibt festzuhalten, dass für 
psychisch kranke Kinder und Jugendliche schon jetz t ein umfassendes kinderpsychiatrisches, psy-
chotherapeutisches und psychosoziales Behandlungsangebot vorgehalten wird.  
Es fehlt aber weiterhin an aufsuchenden psychiatrischen Diagnostik- und Beratungsangeboten. 
Dieses übernimmt bislang allein und mit knappen Ressourcen der Sozialpsychiatrische Dienst des 
Gesundheitsamtes. Insbesondere erhalten die jungen Patienten und ihre Familien Unterstützung, 
die von sich aus nicht in der Lage sind, die vielfältigen ambulanten und stationären Beratungs- und 
Behandlungsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Zahl dieser Minderjährigen, die sich zuhause 
zurückziehen und auf Unterstützung vor Ort angewiesen sind, nimmt zu. Im Jahr 2009 wurden 168 
psychisch kranke Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Entwicklungsdefiziten  vom Sozial-
psychiatrischen Dienst intensiv betreut.  
Es besteht auch ein Bedarf für die Entwicklung spezifischer diagnostischer und therapeutischer 
Konzepte für intelligenzgeminderte Kinder und Jugendliche. Um die psychiatrische / psychothera-
peutische Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung in 
Münster zu erfassen, hat das Gesundheitsamt im Oktober 2009 alle Ärzte für Kinder- und Jugend-
psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychologen, Pädagogen und Institutionen zur Versorgung 
 58

dieser Minderjährigen im ersten und zweiten Quartal 2009 befragt. Die Auswertung wird Ende 
2010 vorgelegt.  
Kinder psychisch kranker Eltern  haben selbst ein erhöhtes Risiko, seelisch krank zu werden. 
Deshalb wird mit allen beteiligten Helfern das Familiensystem frühzeitig in den Blick genommen, 
damit notwendige Hilfen rechtzeitig und umfassend erfolgen können. Ziel ist es, die Ressourcen 
der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu stärken und ihre gesunde Entwicklung zu fördern. Im 
Jahr 2009 wurden vom Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes 176 psychisch kranke 
Eltern mit minderjährigen Kindern betreut. Von den 297 Kindern und Jugendlichen leben 63% zu-
sammen mit ihrer psychisch kranken Mutter oder ihrem psychisch kranken Vater in einem Haus-
halt. 32% aller betroffen Kinder waren unter 7 Jahre alt.  
 
Seit dem Jahr 2009 gibt es in Münster wieder ein Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche 
psychisch erkrankter Eltern. Im Rahmen der „Auryngruppe“ können sich Kinder und Jugendliche 
mit der seelischen Erkrankung ihrer Eltern und den damit verbundenen Belastungen auseinander 
setzen. In einer Reihe von 11 Sitzungen erhalten die Kinder altersgerechte Informationen zur psy-
chischen Erkrankung ihrer Eltern. Sie werden ermutigt, ihre Gefühle auszudrücken, Erfahrungen 
auszutauschen und Fragen zu stellen. Parallel werden die Eltern begleitet. Träger dieses Angebo-
tes sind die Beratungsstelle Südviertel und der Förderkreis Sozialpsychiatrie.  
 
Die gewachsene Kooperation und Vernetzung  mit allen beteiligten Einrichtungen und Institutio-
nen trägt in Münster wesentlich dazu bei, dass psychisch kranke Kinder und Jugendliche im Ein-
zelfall differenzierte Hilfen und Unterstützung erhalten. Das Gesundheitsamt der Stadt Münster 
verbessert die Versorgungsstrukturen mit Sprechstunden und der Teilnahme an Clearingsitzungen 
in verschiedenen Institutionen 
In den Bezirken des Kommunalen Sozialdienstes des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
führt das Gesundheitsamt regelmäßig Sprechstunden, Beratungen oder Untersuchungen von Kin-
dern, Jugendlichen, jungen Volljährigen oder Eltern durch.  
 59

Die Ärztin für Kinder. und Jugendpsychiatrie nimmt an der monatlich stattfindenden Fallclearing-
stelle Schule - Jugendhilfe teil. Das multiprofessionelle Beratungsgremium gibt Fachkräften an 
Schulen, in der Gesundheits- und Jugendhilfe Entscheidungshilfen bei Mädchen und Jungen mit 
erheblichem schulischem Fehlverhalten, denen ein Ausschluss vom Schulunterricht droht.  
Im zweiten Halbjahr 2009 fanden monatlich Kinder- und jugendpsychiatrische Schulsprechstunden 
in einer städtischen Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung statt. 
Durch fachärztliche Untersuchungen, Unterrichtsbeobachtungen, Elterngespräche und Fallbera-
tungen konnten neue Perspektiven für die Betroffenen und ihre Familien erarbeitet werden.  
In Kooperation mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst finden einmal monatliche fallbezoge-
ne Beratungen mit dem Fachdienst für Eingliederungshilfen des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien statt. Hierdurch können die Belange und Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und jungen 
Volljährigen mit schweren seelischen Störungen rasch und differenziert berücksichtigt werden. 
Vorliegende ärztliche Berichte werden auf ihre Schlüssigkeit überprüft und gutachterlich bewertet. 
Auf diese Weise können geeignete Eingliederungshilfen zeitnah eingerichtet werden.  
Weiterhin wird der Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie in verschiedenen Arbeitskreisen 
vertreten. Die Fachärztin des Gesundheitsamtes beteiligt sich auch regelmäßig an Informations- 
und Fortbildungsveranstaltungen. 
Zudem wurden umfangreiche Gutachten für unterschiedliche Auftraggeber erstellt.  
Stationäre und teilstationäre Versorgung in Münster 
Die klinische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit schweren psychischen Erkrankungen 
und Verhaltensstörungen sollte so kurz wie eben möglich gehalten werden, um einen Verlust von 
familiären und sozialen Bezügen zu verhindern. Deshalb wird bei Minderjährigen, für die eine am-
bulante Therapie nicht ausreicht, stets vorrangig eine tagesklinische Behandlung geprüft.  
 60

61
Das teilstationäre Versorgungsangebot in Münster konnte in den letzten Jahren deutlich verbessert 
werden. 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW bewilligte im Jahr 2008 am 
Universitätsklinikum Münster (UKM) eine Vers orgungstagesklinik für Schulkinder und Jugendliche 
bis zum 18. Lebensjahr mit 12 Behandlungsplätzen. Da ein geplanter Neubau am UKM erst in fünf 
Jahren realisiert werden kann, wurde Anfang 2010 ein städtisches Gebäude als Übergangslösung 
angemietet und umgebaut. Die Tagesklinik wird hier im Oktober 2010 mit der Behandlung der be-
troffenen Patienten beginnen. 
Die zusätzlich bestehende Familientagesklinik des Universitätsklinikums Münster (UKM) mit 10 
Plätzen ist eine Spezialeinrichtung, die schon seit vielen Jahren erfolgreich betrieben wird. Sie 
behandelt nur Säuglinge, Kleinkinder und Vorschulkinder mit deren Angehörigen. Das Konzept ist 
auf die gesamte Familie ausgerichtet und setzt auf frühe familienorientierte Intervention, um späte-
re manifeste psychische Erkrankungen der Kinder zu vermeiden. Die Eltern und Geschwisterkinder 
werden mit ihren eigenen psychischen Störungsbildern mitbehandelt.  
Auch das vollstationäre Behandlungsangebot für seelisch kranke Kinder und Jugendliche in Müns-
ter hat sich in den letzten Jahren erweitert. Bislang kann jedoch der steigende Bedarf bei Weitem 
nicht gedeckt werden.   
Seit 2006 übernimmt die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM die stationäre Notfall-
versorgung für die Stadt Münster und den Kreis Steinfurt mit insgesamt 718.300 Einwohnern. Auf 
einer damals neueröffneten Station, die 12 Behandlungsplätze vorhält, können Kinder und Jugend-
liche mit akuter Selbst- oder Fremdgefährdung im geschützten Rahmen freiwillig oder nach richter-
lichem Beschluss klinisch behandelt werden. 
Die ständige Überbelegung der Klinik und die langen Wartezeiten auf einen stationären Behand-
lungsplatz gewährleisten seit vielen Jahren jedoch keine wohnortnahe Versorgung für psychisch 
schwer erkrankte Kinder und Jugendliche aus Münster. 
Die Auslastung der Klinik liegt mittlerweile regelmäßig über 100 %. Ca. 85 % der Patienten kom-
men aus dem Pflichtversorgungsgebiet Steinfurt (48 %) und Münster (37 %), die restlichen 15 % 
aus den angrenzenden Kreisen.  
Insbesondere die geschützte Intensivstation mit schwer erkrankten selbst- und fremdgefährdenden 
Patienten ist oft mit 15 bis 16 Kindern und Jugendlichen (bei 12 Plätzen) überbelegt. Dies stellt 
eine Gefährdung für Patienten und Mitarbeiter dar. 
Für die beiden Psychotherapiestationen mit je 9 Plätzen besteht konstant eine Warteliste von 50-
60 Minderjährigen. Eine Aufnahme ist oft erst nach sechs- bis neunmonatiger Wartezeit möglich. 
Hierdurch kommt es zur frühzeitigen Chronifizierung von psychischen Störungen und Entwick-
lungsdefiziten im Kindes- und Jugendalter. Da auch die Fachkrankenhäuser in Marl und in Hamm 
aus Kapazitätsgründen zunehmend die Aufnahme Münsteraner Patienten ablehnen, bleiben stati-
onär behandlungsbedürftige Minderjährige aus Münster lange unversorgt. Diese Problematik kann 
auch nicht durch die Psychosomatische Abteilung der Kinderklinik des UKM mit 16 stationären 
kinder- und jugendpsychiatrischen Therapieplätzen aufgefangen werden.  
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat deshalb im Mai 2010 
einer Erweiterung der stationären Bettenkapazitäten von 30 auf 50 Behandlungsplätze am Univer-
sitätsklinikums Münster (UKM) zugestimmt. Die Au fstockung der Betten sollte auch der wohnort-
nahen Versorgung von suchtkranken Kindern und Jugendlichen zugute kommen. Für Kinder und 
Jugendliche aus Münster mit einer behandlungsbedürftigen Suchterkrankung besteht aktuell weder 
die Möglichkeit, einen qualifizierten Entzug durchzuführen, noch eine Entwöhnungsbehandlung 
einzuleiten. 
Wann die Erweiterung um 20 stationäre Behandlungsplätze an der Klinik für Kinder- und Jugend-
psychiatrie des UKM realisiert werden kann, steht noch nicht fest. Der geplante Neubau wird sich 
noch einige Jahre hinziehen.

2.9 Erwachsenenpsychiatrie   
Psychische Erkrankungen nehmen dramatisch zu und werden bisher unterschätzt, unzureichend 
erkannt und therapiert. Bereits im Weltgesundheitsbericht von 2001 der Weltgesundheitsorganisa-
tion (WHO) finden sich unter den 20 führenden Ursachen für in Behinderung verbrachte Lebens-
jahre allein fünf psychische Krankheiten: unipolare Depression, Alkoholkrankheit, Schizophrenie, 
bipolare Störungen (manisch-depressive Krankheiten) sowie Demenz vom Alzheimer-Typ. 30% 
der Frühberentung erfolgen aufgrund psychischer Störungen. Schon heute gehören psychischen 
Erkrankungen zu den häufigsten Krankheiten. Damit nimmt die gesundheitsökonomische Bedeu-
tung psychischer Erkrankungen zu. In der Versorgung psychisch erkrankter Menschen gibt es brei-
te Lücken. So warten rund 60 Prozent der Patienten bis zu vier Monate auf einen Therapieplatz in 
einer psychotherapeutischen Einrichtung. Obwohl die Zahlen der berufstätigen Fachärzte für Psy-
chiatrie und Psychotherapie seit Mitte der 1990er Jahre enorm angestiegen sind, ist die Versor-
gung psychisch Kranker bereits heute in vielen Städten und Kreisen nicht mehr ausreichend ge-
währleistet. 
 
So konsultieren etwa 20 Prozent der Klientel der Hausärzte diese wegen psychischer Beschwer-
den (insbesondere Depressionen, Angstkrankheiten und Demenzen).  
Durch Suizid sterben in Deutschland mehr Menschen als durch Verkehrsunfälle, Aids, illegale 
Drogen und Gewalttaten zusammen. Gerade die Selbsttötung ist bei Männern im Alter zwischen 
20 und 25 Jahren die zweithäufigste Todesursache.  
In Deutschland leiden schätzungsweise 5% der Bevölkerung, d.h. etwa 4 Millionen Menschen, 
aktuell an einer Depression . Pro Jahr erkranken etwa 1 bis 2 Personen von 100 neu. Depressive 
Episoden kommen in jedem Lebensalter vor, der Erkrankungsgipfel liegt zwischen dem 30. und 40. 
Lebensjahr. Nach aktuellen Studien erkranken viele Patienten aber bereits im Alter von 16 bis 20 
Jahren erstmals. Die Wahrscheinlichkeit im Lauf e des Lebens eine Depression zu entwickeln, be-
trägt zwischen 7 und 18%. Frauen sind etwa doppelt so häufig wie Männer betroffen. 
Unter 10.000 Menschen in Deutschland leiden etwa 25 Einwohner an einer Schizophrenie. Män-
ner und Frauen sind gleich häufig betroffen, wobei die Krankheit bei Männern in der Regel früher 
ausbricht. Der Zeitpunkt der Ersterkrankung liegt bei Männern meist zwischen dem 15. und 25. 
Lebensjahr, bei Frauen im Durchschnitt etwas später zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr. 
In Deutschland leben rund 1,2 Millionen Demenzkranke. 
Nach aktuellen Schätzungen gibt es in Deutschland gut 16 Mio. Raucher, ca. 1,7 Mio. Alkoholab-
hängige, ca. 1,1 bis 1,4 Mio. Medikamentenabhängige, ca. 100.000 bis 150.000 Drogenabhängige 
(„harte" Drogen wie Heroin). 
„Nicht-stoffgebundene Abhängigkeiten" wie z.B. krankhaftes Spielen, Stehlen (Kleptomanie), 
Brandstiften (Pyromanie) oder Einkaufen zählen medizinisch nicht zu den Suchterkrankungen. 
Diese Verhaltensauffälligkeiten werden als Störungen der Impulskontrolle zusammengefasst, d.h. 
der Patient kann seine Handlungen nicht bewusst steuern. Körperliche Abhängigkeitsanzeichen 
 62

63
treten im Gegensatz zu den meisten Suchterkrankungen nicht auf. Auch der exzessive Internet-
Gebrauch („Online-Sucht") fällt im weitesten Sinne in diese Gruppe.  
In Deutschland leben derzeit etwa 500.000 Menschen mit geistiger Behinderung. Die Mehrzahl 
ist leicht bis mäßig geistig behindert, die Minderheit schwer oder schwerstbehindert. Menschen mit 
geistiger Behinderung haben überdurchschnittlich häufig zusätzlich chronische Erkrankungen und 
Behinderungen sowie Risiken für akute Krankheiten. Dazu gehört ebenfalls die überdurchschnittli-
che Belastung mit psychischen Störungen. Grundsätzliche Aspekte sind z. B. die Fragen nach 
geeigneten und bedarfsgerechten Versorgungsstrukturen bzw. Behandlungsangeboten genauso 
wie die Anforderungen an den Schnittstellen zwischen Kindheit und Jugend zum Erwachsenenalter 
oder gar die Tatsache, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Störun-
gen immer älter werden. (DGPPN - Presse-Information Nr. 7 / 03.06.2009 geistige Behinderung) 
Versorgungssituation in Münster 
In der Stadt Münster ist die Versorgungssituation eine gute. In den zurückliegenden zwei Jahr-
zehnten ist hier ein ausdifferenziertes Leistungsspektrum entstanden. Neben der ambulanten, teil-
stationären, stationären und rehabilitativen Versorgung hat sich, insbesondere mit Unterstützung 
der Stadt Münster, ein umfassendes komplementäres Hilfesystem etabliert.  
Seit der Vorlage des ersten Gesundheitsrahmenberichtes 2001, erfolgte, wie dort angekündigt, 
eine intensive und differenzierte Gesundheitsberichterstattung zur kommunalen psycho-sozialen 
Versorgung und der Integration psychisch kranker Menschen in Münster mit den Gesundheitsbe-
richten 12 (2002), 13 (2006), 14 (2008), 15 (2009) und 16 (2010), die jeweils Gegenstand intensi-
ver Erörterungen in den zuständigen Ausschüssen und Gremien, so auch der KIB (Kommission 
zur … Inklusion … behinderter Menschen in Münster) waren und aktuell sind.  
Ausgehend von den Beschlüssen des Rates und seiner Ausschüsse, für die psychisch kranken 
Menschen in Münster ein möglichst niedersch welliges und bedürfnisgerechtes Versorgungsange-
bot vorzuhalten, wurden die gesetzlichen Grundlagen und ihre Weiterentwicklung im vergangenen 
Jahrzehnt dargelegt, die Handlungsfelder der kommunalen Psychiatrieplanung differenziert be-
schrieben, Handlungsempfehlungen mit den Partnern der Kommune im Arbeitskreis Psychiatrie 
und der kommunalen Gesundheitskonferenz entwickelt und deren Umsetzung dokumentiert. Ein-
zelheiten können den genannten Berichten und den Geschäftsberichten des Gesundheitsamtes 
entnommen werden.  
Im Focus der Entwicklung und der Berichterstattung stehen dabei die spezifischen Aspekte der 
gemeindenahen Versorgung für psychisch kranke Kinder, Jugendliche und Erwachsene und 
die wachsenden Anforderungen an das Versorgungssystem außerhalb von stationären Einrichtun-
gen, Heimen und Krankenhäusern. Hierzu zählen die Weiterentwicklung von tagesstrukturierenden 
Angeboten und Beschäftigungsmöglichkeiten, Hilfen zur beruflichen Reintegration, Weiterentwick-
lung des ambulant betreuten Wohnens und der Beratungsangebote und Hilfen der freien Träger, 
des kommunalen sozialpsychiatrischen Dienstes sowie des Krisennotdienstes an Wochenenden. 
In dieser kontinuierlichen kommunalen Gesundheitsberichterstattung dokumentiert sich auch die 
enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Partnern im kommunalen Versorgungsbe-
reich.  
Wesentliche Bedeutung auf der kommunalen Ebene hat die durch die Verordnung der Landesre-
gierung im Jahr 2003 eingeführte Zuständigkeitsänderung für die Eingliederungshilfe – die sog. 
Hochzonung - und hier insbesondere für die ambulanten Eingliederungshilfen zum Wohnen, mit 
der die sachliche Zuständigkeit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe – den Landschaftsver-
bänden – übertragen wurde. Die hierdurch angestoßenen Entwicklungen führten auch in der Stadt 
Münster zu einer dynamischen Entwicklung mit inzwischen über 700 Leistungsempfänger/innen 
von ambulanten Wohnhilfen und über 1000 Leistungsempfänger/innen stationärer Wohnhilfen. Die 
Entwicklungen in diesen Versorgungsbereichen werden insbesondere in den Gesundheitsberich-
ten 13 und 16 für die Stadt Münster dargestellt.

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Die Bewertung dieser Entwicklungen der vergangenen Jahre führte zu der Einschätzung, dass der 
Schwerpunkt des kommunalen (städtischen) Engagements im Bereich der niederschwelligen, für 
die Betroffenen voraussetzungslos erreichbaren Hilfen, Beratungs- und Behandlungsansätze lie-
gen muss. Dies betrifft insbesondere Familien mit einem psychisch kranken Familienmitglied, psy-
chisch kranke Kinder und Jugendliche, psychisch- und suchtkranke Menschen mit komplexen Be-
einträchtigungen und Lebensproblemen (z. B. Wohnungslosigkeit), und gerontopsychiatrische Pa-
tienten. Ein besonderer Akzent muss auf die Prävention von und auf Hilfen in Krisensituationen 
gelegt werden. 
Die Notwendigkeit der regelmäßigen Beobachtung und Bewertung der psychiatrischen Notfallver-
sorgung und dabei besonders des Unterbringungsgeschehens durch die kommunalen Instanzen 
(Rat, Verwaltung, Gesundheitskonferenz) im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge wird von 
allen Beteiligten festgestellt und bestätigt. Der Gesundheitsbericht Band 15 / 2009 beschäftigt sich, 
ausgehend von dem Forschungsprojekt des Landes „Kommunale Gesundheitsberichterstattung 
über psychiatrische Unterbringungen“ mit dieser Thematik. 
Die differenzierte Darstellung und Bewertung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in 
Münster konnte mit dem Gesundheitsbericht Band 14 erarbeitet und dem Rat und seinen Aus-
schüssen sowie der interessierten Fachöffentlichkeit in der Stadt im Jahr 2009 vorgelegt werden. 
Auf die Einzelheiten wird an gesonderter Stelle eingegangen. 
Die zuletzt in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelungen, die die gesamte psychiatrische Ver-
sorgungsstruktur betreffen und so auch unmittelbar die Entwicklungen in der Stadt Münster beein-
flussen, werden in dem  Gesundheitsbericht Band 16 /2010, erläutert. Neben den Neuregelungen 
im Betreuungsrecht sind hier die befristete Fortschreibung der sogenannten Hochzonung durch die 
Landesregierung durch entsprechende Verordnung in 2009, wonach die Landschaftsverbände 
weiterhin für die Eingliederungshilfen zum Wohnen für behinderte Menschen zuständig bleiben, 
sowie insbesondere die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch 
in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht ist, von Bedeutung. 
Die forensisch-psychiatrische Krankenversorgung wi rd durch die voraussichtlich im Jahr 2011 in 
Betrieb gehende Christopherusklinik auf dem Ge lände des Alexianerkrankenhauses Münster neue 
Impulse erfahren. 
Von besonderer Bedeutung für die Zusammenarbeit der psychiatrischen, psychotherapeutischen 
und psychosozialen Einrichtungen und Dienste in der Stadt Münster hat sich die Gründung des 
Bündnis gegen Depressionen Münster erwiesen, deren erfolgreiche Eröffnungsveranstaltung im 
Februar 2010 im Rathaus der Stadt auch in der allgemeinen Öffentlichkeit eine gute Resonanz 
fand. 
Die gesundheitliche Versorgung wohnungsloser Menschen in Münster konnte mit der Ermächti-
gung des mobilen Dienstes der Bischof-Hermann-S tiftung im Haus der Wohnungslosenhilfe Müns-
ter seit dem 01.10.2007 durch Beschluss des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkas-
sen für den Regierungsbezirk Münster intensiviert und verbessert werden. Die Jahresberichte be-
legen die Bedeutung dieses pflegerischen und medizinischen Angebotes zur Versorgung woh-
nungsloser, dabei häufig auch nicht krankenversicherter Menschen in Münster.  
2.10 Gesundheit in der 2. Lebenshälfte 
2.10.1 Münsteraner Gesundheitsstudie – Ergebnisse der Querschnittserhebung 2004 -
2008 
(Autorin: Dr. med. H. Wersching, UKM ) 
Die Münsteraner Gesundheitsstudie dient der Erfassung von Risikofaktoren für kognitiven Abbau 
im Alter. Neben dem „natürlichen“ Alterungsprozess des Gehirns und den degenerativen Demenz-
formen, wie z.B. der Alzheimerdemenz, sind es insbesondere Gefäßerkrankungen, welche zu ei-

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nem schnelleren und stärkeren Abbau der Gedächtnisleistung im Alter führen können. Viele Risi-
kofaktoren für Gefäßerkrankungen sind identifiziert worden, und einige davon sind bereits heute 
behandelbar. Dies gilt insbesondere für erhöhten Blutdruck (arterielle Hypertonie), Diabetes melli-
tus, Übergewicht und Rauchen. 
Ziel der Studie ist deshalb nicht nur, die einzelnen Faktoren zu identifizieren, sondern insbesonde-
re den Zeitpunkt der schädigenden Wirkung sowie das Ausmaß der einzelnen Faktoren am kogni-
tiven Abbau zu bestimmen. Langfristig können hierdurch eine Änderung des Gesundheitsverhal-
tens und eine verstärkte und frühzeitige Umsetzung präventiver Maßnahmen erreicht werden. 
In den Jahren 2004 bis 2008 nahmen mehr als 700 Münsteraner Bürger und Bürgerinnen an der 
Münsteraner Gesundheitsstudie teil. Das Durchschni ttsalter der Teilnehmer lag bei 63 Jahren. Sie 
zeigten interindividuell ein sehr unterschiedliches kardiovaskuläres Risikoprofil, d.h. ein unter-
schiedliches Ausmaß an bereits bekannten Risikofaktoren wie z.B. Bluthockdruck oder Diabetes 
mellitus. Mittels neuropsychologischer Testung wurde bei jedem Probanden die kognitive Leis-
tungsfähigkeit, u.a. in den Bereichen Gedächtnis, Merkfähigkeit und Aufmerksamkeit gemessen. 
Es wurde zudem eine kernspintomographische Untersuchung (MRT) des Kopfes und laborchemi-
scher Untersuchungen, u.a. zur Bestimmung von Cholesterin, Blutzuckerwerten und Entzün-
dungsmarkern durchgeführt. 
Das kognitive Leistungsprofil wurde dann mit den verschiedenen erhobenen Parametern korreliert. 
Die Ergebnisse bestätigen einerseits, dass Gefäßrisikofaktoren sich schlecht auf die Kognition 
auswirken: Teilnehmer mit erhöhten Blutdruckwerten zeigten schlechtere Ergebnisse in den kogni-
tiven Testungen. Dies meint keine Gedächtnisstörungen wie sie bei einer Demenz typisch sind, 
sondern mildere, aber dennoch deutlich schlechtere Gedächtnisleistungen als bei Menschen ohne 
Risikofaktoren. 
Darüber hinaus konnte gezeigt werden, dass bereits hochnormale Werte von Blutdruck und Blut-
zucker (HbA1c) und auch ein ungesunder Lebensstil, bestehend aus wenig körperlicher Bewe-
gung, Rauchen und erhöhtem Kalorien- und Alkoholkonsum mit verminderter kognitiver Leistungs-
fähigkeit, insbesondere des Gedächtnisses assoziiert sind [1,2]. Das sind oftmals Werte bzw. Fak-
toren, die noch nicht als Erkrankung angesehen und deshalb auch noch nicht behandelt werden. 
Auch in der kernspintomographischen Untersuchung des Kopfes zeigten sich lineare Zusammen-
hänge zwischen Risikofaktoren und veränderter Hirnstruktur, insbesondere der weißen Substanz, 
sogenannte „stumme Hirninfarkte“. 
Basierend auf diesen Querschnittsergebnissen stellt sich nun die Frage nach dem Verlauf und den 
Mechanismen der kognitiven wie auch kernspintomographischen Veränderungen. Im Rahmen der 
Anfang 2010 beginnenden BiDirect-Studie am Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin der 
Universität Münster soll diesen Fragen nachgegangen werden: Probanden der Münsteraner Ge-
sundheitsstudie haben dann die Möglichkeit von mindestens zwei Verlaufsuntersuchungen, welche 
mit neuropsychologischer Testung, MRT des Kopfes und einer Blutentnahme an die Basisuntersu-
chung anknüpfen. 
Die Erhaltung der Hirnleistungsfähigkeit ist eine große sozialmedizinische Chance, die Selbstän-
digkeit älterer Menschen in ihren Alltagsfunktionen zu verlängern. Das Verständnis der Mechanis-
men, welche die Hirnleistungsfähigkeit im Alte r fördern ist von enormer Bedeutung um präventive 
und therapeutische Interventionsstrategien für die Erhaltung der kognitiven Gesundheit zu entwi-
ckeln. 
Literatur 
Floel A, Witte AV, Lohmann H, Wersching H, Ringelstein EB, Berger K, Knecht S. Lifestyle and 
memory in the elderly. Neuroepidemiology 2008;31(1):39-47. 
Knecht S, Wersching H, Lohmann H, Berger K, Ringelstein EB. How much does hypertension 
affect cognition?: explained variance in cross- sectional analysis of non-demented community-
dwelling individuals in the SEARCH study. J Neurol Sci 2009;283(1-2):149-52.

66 
Wersching H, Lohmann H, Deppe M, Duning T, Stehling C, Fobker M,  Ringelstein EB, Berger K, 
Knecht S. Glycosylated hemoglobin A correlates with memory impairment and atrophy of the 
cerebral white matter in “healthy” elderly. Submitted. 
Ablauf der Münsteraner Gesundheitsstudie (SEARCH-Health) der Klinik und Poliklinik für Neurolo-
gie des Universitätsklinikums Münster (http://neurologie.uni-muenster.de) in Kooperation mit der 
Stadt Münster 
2.10.2 Altersabhängige Makuladegeneration (AMD) 
(Autoren: Prof. Dr.med Hans-Werner Hense, Dr.med. Martha Dietzel, Dr. Astrid Farwick, Prof. 
Dr.med. Daniel Pauleikhoff ,UKM und Augenklinik am Franziskus-Hospital Münster) 
Die altersabhängige Makula - Degeneration (AMD) ist eine langsam fortschreitende Erkrankung 
der Netzhaut (Retina) des Auges. Sie macht sich im höheren Alter, das heißt, meist erst nach dem 
65. Lebensjahr, bemerkbar und ist bei älteren Menschen die häufigste Ursache einer Erblindung. 
Vergleichende Untersuchungen in Europa gehen davon aus, dass bis zu jedem fünften Bürger 
jenseits des 80. Lebensjahres mindestens in einem Auge eine AMD entwickelt. Die Krankheit 
durchläuft verschiedene Stadien, die von anfänglich nur geringen Veränderungen der Netzhaut mit 
kaum merklicher Einschränkung der Sehfunktion bis hin zur völligen beidseitigen Erblindung fort-
schreiten kann. Die AMD schreitet im Allgemeinen über Jahre und eher langsam fort. 
Die Ursachen der AMD sind bisher noch unklar und weltweit bemühen sich Forscher, neue Er-
kenntnisse zu gewinnen, um Vorbeugung und Behandlung der AMD zu verbessern. 
Untersuchung 
Die Münsteraner Altern und Retina Studie (MARS) wird seit dem Jahr 2001 vom Institut für Epide-
miologie und Sozialmedizin der Universität Münster und der Klinik für Augenheilkunde des St. 
Franziskus-Hospitals Münster durchgeführt. Sie hat das Ziel, Faktoren zu identifizieren, die mit der 
Entstehung und dem Fortschreiten der AMD zusammenhängen. Dazu wurden über 1.000 Männer 
und Frauen im Alter über 65 Jahre aus der Region Münster untersucht, die bei Studienbeginn ver-
schiedene Stadien der AMD an einem oder beiden Augen aufwiesen. Etwa jeder fünfte Studien-
teilnehmer war bei Studienbeginn (noch) frei von den Zeichen einer AMD. 
Das Durchschnittsalter der Studienteilnehmer betrug 71 Jahre und gut 60% waren Frauen. Die 
Diagnose bezüglich des AMD-Stadiums erfolgte bei jedem Teilnehmer anhand von digitalisierten 
Fotos des Augenhintergrundes, die mit einer speziellen Funduskamera aufgenommen und stan-
dardisiert ausgewertet wurden. 
Ergebnisse 
Knapp die Hälfte der Studienteilnehmer wiesen frühe AMD-spezifische Veränderungen an der 
Netzhaut auf. Bei weiteren 30 % fand sich eine Spätform der AMD in einem Auge, bei etwa 10% 
ergab sich dieser Befund bereits an beiden Augen. Erwartungsgemäß war die Sehfunktion vor 
allem durch eine fortgeschrittene AMD stark beeinträchtigt, aber auch bei den frühen Formen fan-
den sich bereits eine merkbare Verschlechterung bei Alltagsfunktionen wie z. B. dem Lesen oder 
dem Erkennen von Gesichtern. Insgesamt nahm  die allgemeine Lebensqualität mit zunehmender 
Schwere des beidseitigen Befundes deutlich ab.

Aktive Raucher waren unter Patienten mit AMD, insbesondere mit einer Spätform, signifikant häu-
figer als unter AMD - freien Personen. Ebenso fand sich ein hoher Blutdruck bei Patienten mit 
AMD häufiger, während andere Faktoren (wie Übergewicht, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen, 
vorhergegangene Herzinfarkte oder Schlaganfälle) nicht signifikant erhöht waren.  
Für die im Blut messbaren Vitaminen Lutein und Zeaxanthin wird hypothetisch eine Rolle im Sinne 
eines ‚Netzhautschutzes‘ angenommen (sog. Makuläre Pigmente). Bereits jeder vierte Patient mit 
einer späten AMD in Münster nimmt entsprechende Vitaminersatzpräparate ein. 
Die Untersuchungen in MARS legen nahe, dass entzündliche Prozesse und ihre Regulation von 
entscheidender Bedeutung für das Verständnis von Entstehung und Fortschreiten der AMD sind. 
Dabei scheint eine Kontrolle durch genetische Faktoren bedeutsam zu sein. Verschiedene Studien 
weltweit haben den Nachweis erbracht, dass spezielle Variationen im Erbgut, sog. Gen - Poly-
morphismen, die Empfindlichkeit für eine AMD deutlich beeinflussen können. Dies wurde auch in 
der MARS - Studie bestätigt. Bei Patienten, welche diese minimalen Variationen besaßen, entwi-
ckelte sich über einen Zeitraum von gut zweieinhalb Jahren häufiger eine späte AMD als bei jenen, 
die solche Variationen nicht aufwiesen. Die Sehfunktion nahm entsprechend ab. Treten Rauchen 
und die genetischen Variationen gemeinsam auf, dann ist das Risiko für ein rasches Fortschreiten 
der AMD besonders hoch. Wird mit dem Rauchen frühzeitig aufgehört, bleibt das Sehvermögen 
besser erhalten. Auch im hohen Alter ist deshalb ein Rauchstop zur Vermeidung des Fortschrei-
tens einer AMD sehr zu empfehlen. 
 
 67

2.11 Chancengleichheit für ein gesundes Leben 
„Wir erleben in unseren Städten, dass sich die Unterschiede zwischen Armen und Reichen, Privi-
legierten und Benachteiligten verschärfen. Die Städte zerfallen sichtbar in „gute" und „belastete" 
Teile. Die besseren Stadtteile sind in der Regel ökologisch, gesundheitlich, sozial sowie von den 
Versorgungsangeboten her begünstigt, wohingegen sich in den schlechteren Stadtteilen Risiken 
für die Bewohnerinnen und Bewohner verdichten“. 
Mit diesen Worten beginnt die Kölner Entschließung des Gesunde Städte-Netzwerkes zur Chan-
cengleichheit für ein gesundes Leben. Die  Gesunden Städte wollen in den nächsten Jahren ihre 
Anstrengungen sozialen und gesundheitlichen Benachteiligungen entgegenzuwirken entschieden 
fortsetzen und noch weiter verstärken.  Wir wissen: Soziale Benachteiligung kann krank machen. 
Diese Tatsache wird belegt durch Erkenntnisse der Gesundheitsberichterstattung: Bürgerinnen 
und Bürger, die ein höheres Qualifikationsniveau haben, erkranken deutlich seltener und verunfal-
len weniger, erreichen häufiger das gesetzliche Rentenalter gesund und sterben später als ihre 
weniger qualifizierten und auch finanziell schlechter gestellten Mitbürgerinnen und -bürger. Ge-
sundheitschancen verbessern sich mit wirtschaftlichem Erfolg, wachsender Bildung und sozialer 
Eingebundenheit. Hinzu kommt: benachteiligten Gruppen ist die Nutzung vorhandener gesundheit-
licher Versorgungsleistungen offenbar erschwert, weil Zugangsbarrieren existieren und weil das 
Angebot ihrer Lebenswirklichkeit nicht entspricht. 
 
Die bisherigen Aktivitäten der Kommunen sind nicht unerheblich und dies gilt insbesondere für die 
Stadt Münster. Das Bundesprojekt Besser essen. Mehr bewegen, das in den Jahren 2007 bis 2009 
im Stadtteil Berg Fidel unter dem Motto Gesund aufwachsen durchgeführt wurde und Initialzün-
dung für weitere Projekte in anderen Stadtteilen gegeben hat, das Projekt „Alte Post“ in Berg Fidel, 
die Einbeziehung der Gesundheitsförderung in das Bund-Länder-Projekt Soziale Stadt im Stadtteil 
Kinderhaus, die Aufsuchenden Gesundheitshilfen des Gesundheitsamtes, das Präventionskonzept 
Coerde, die Aktivitäten der Freiwilligenagentur im Gesundheitshaus, die Obdachlosenversorgung 
und das Hearing zum Thema Kinderarmut sind aktuelle Belege dafür. 
IV. Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen 
Verhaltenspräventive Maßnahmen zielen auf die Förderung gesundheitsgerechter Verhaltenswei-
sen und die Vermeidung von Risikoverhalten. Verhaltensprävention richtet sich an den einzelnen 
 68

69
Menschen. Zu den Verfahrensweisen gehören Aufklärung und Information aber auch die Vermitt-
lung von Bewältigungsstrategien. Dabei sollen Handlungskompetenzen in der Auseinandersetzung 
mit konkreten Anforderungen, Belastungen, Zwängen und Verführungen gefördert werden. Der 
Zugang zu den Menschen erfolgt heute verstärkt über die Lebenswelten (Settings) der Menschen, 
in denen sie sich bewegen, wie Familie, Kitas, Schulen, Seniorentreffs, Berufsumgebung, etc. 
Bei der Erstellung des ersten Gesundheitsrahmenberichtes 2001 war es noch schwierig, gute In-
formationen und Daten zu gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen zu akquirieren. In den zurück-
liegenden Jahren haben Gesundheitsförderung und Prävention auf allen Ebenen eine steigende 
Aufmerksamkeit erlangt. Heute gibt es eine Vielzahl von Angeboten und Maßnahmen unterschied-
lichster Akteure, die vielfach unkoordiniert vor Ort angeboten werden. Zur Sicherstellung eines 
möglichst abgestimmten Vorgehens hat der Rat der Stadt Münster 2006 beschlossen, die städti-
schen Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsförderung, unter Federführung des Gesundheitsam-
tes, zu bündeln. Darüber hinaus werden über einen Arbeitskreis der kommunalen Gesundheitskon-
ferenz Münster auch Projekte Dritter kommuniziert und abgestimmt. Das Gesundheitshaus ver-
steht sich in diesem Zusammenhang als ein besonderer Ort für Projekte der Gesundheitsförderung 
aber auch als Ort der Kommunikation zwischen den verschiedenen Partnern. So sind in den zu-
rückliegenden Jahren eine Vielzahl von Themen aus den Bereichen Gesund aufwachen in Münster 
bis hin zum Thema Gesundheit und Alter auf den Weg gebracht worden (zu den Aktivitäten der 
Gesundheitskonferenz Münster s. Kapitel VI 9). 
1. Gesund aufwachsen  
Nicht nur bundesweit erhobene Daten, auch die Daten der Schuleingangsuntersuchungen und die 
Erfahrungen der Kinder- und Jugendärzte sowohl des Gesundheitsamtes als auch der niederge-
lassenen Kinder- und Jugendärzte in Münster weisen verstärkt auf zunehmende Entwicklungs-
probleme, Gesundheitsrisiken und sinkendes Leistungsvermögen der Kinder hin. Verändertes Er-
nährungs-, Freizeit- und Bewegungsverhalten, Medienkonsum, kurz: veränderte Lebensstile sind 
Ursachen dafür. Als weiterer Hintergrund wird die veränderte soziale Lage gesehen. Das Aufbre-
chen traditioneller Familienstrukturen führt mit dazu, dass die Familie als Sozialisationsebene für 
zahlreiche Kinder an Bedeutung verliert. Aufgrund des Fehlens persönlicher sozialer Netzwerke 
steigt die Inanspruchnahme und Aufgabenverpflichtung kommunaler Versorgungsformen.  
Kinder stellen die Zukunft dar und mit Blick auf den demografischen Wandel wachsen die Anforde-
rungen und Erwartungen, die auf sie als Erwachsene dann später zukommen werden. Weniger 
Kinder bedeuten auch Unsicherheiten für den zukünftigen Arbeitsmarkt in Deutschland, weshalb 
zwingender Handlungsbedarf besteht. Kein Kind darf verloren gehen! Umso wichtiger ist es früh-
zeitig für alle Kinder Lebensbedingungen zu schaffen, die ein gesundes Aufwachsen fördern und 
unterstützen.  
Die Lebensräume der Kinder sind Kita, Schule, Familie und Freizeit, dies meistens im Stadtteil. In 
diesen Settings gilt es, Gesundheitsförderung stärker zu integrieren und in den Alltag einzubrin-
gen, damit Kinder im Laufe der Kindheit kontinuierlich einen gesunden Lebensstil entwickeln kön-
nen. Sind die Einflussmöglichkeiten auf die Settings Kita, Schule, Freizeit und Stadtteil von außen 
noch am leichtesten umzusetzen, so stellt das Setting Familie eine besondere Herausforderung 
dar.  
1.1 Projekt „Gesund aufwachsen in … Münster“ 
Um in allen Lebensräumen von Kindern Gesundheitsförderung stärker einzubringen, wurde ein 
Projekt gezielt für einen Stadtteil mit hohem Anteil sozial benachteiligter Familien geplant. Von 
Dezember 2006 bis Dezember 2009 führte das Ge sundheitsamt Münster gemeinsam mit Partnern 
und Akteuren des Stadtteils Berg Fidel für die Lebensbereiche Familie, Kindertagesstätten, Schule 
und Freizeit das Stadteilprojekt „Gesund aufwachsen in … Münster“  durch. Der Schwerpunkt die-
ses Projektes lag in den Themenfeldern Ernährung und Bewegung.

70 
Dieses Projekt wurde im Rahmen des Wettbewerbes „Besser essen. Mehr bewegen.“ 
KINDERLEICHT-REGIONEN des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz (BMELV) finanziell gefördert. Weitere Unterstützung hat das Projekt durch die 
Unfallkasse NRW, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) 
und die Stiftung Siverdes erhalten. Für die Verstetigung der Einzelmaßnahmen Ernährungsbera-
tung und Familienhebamme wurde eine weitere Förderung bis Ende 2010 bewilligt. 
Das Projekt wurde vom Max-Rubner-Institut (Karlsruhe) evaluiert. Neben den Base-Line-
Erhebungen zu Beginn und Ende des Projektes wurden auch Befragungen der Kinder, Eltern, Er-
zieherInnen und LehrerInnen durchgeführt. Die Abschlussauswertung soll im Frühsommer 2011 
vorliegen. 
Die Ausgangslage und die Ziele 
Studien zeigen, dass die gesundheitliche Entwicklung im Kindes- und Jugendalter auch durch die 
soziale Herkunft beeinflusst wird. Bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien werden vermehrt 
Entwicklungsdefizite und frühe Gesundheitsstörungen festgestellt, die oftmals einen langfristigen 
Behandlungs- und Versorgungsbedarf nach sich ziehen (vgl. Sozialdaten des Kinder- und Jugend-
gesundheitsdienst des Gesundheitsamtes). Zudem sind sie häufiger von Unfallverletzungen, um-
weltbedingten Erkrankungen und zahnmedizinischen Problemen betroffen. Offensichtlich kommen 
Gesundheitsprobleme bei Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigen Sozialstatus ver-
stärkt vor. 
Vermutet wird ein direkter Zusammenhang zwi schen dem niedrigen Bildungsniveau der Eltern und 
den psychosozialen Gesundheitsproblemen ihrer Kinder (vgl. Kiggs-Studie 2007).  
Handlungsansatz für Münster: 
Die Gesundheitskompetenz der Bewohnerinnen / Bewohner sozial benachteiligter Stadtteile – ins-
besondere der Mütter– nachhaltig stärken. 
Die Notwendigkeit verstärkter Aktivitäten in den Bereichen Bewegung und gesunde Ernährung, 
insbesondere für Kinder benachteiligter Familien, hat das Gesundheitsamt Münster dazu veran-
lasst, gemeinsam mit Partnern und Akteuren vor Ort, für die Lebensbereiche Familie, Kindertages-
stätten, Schule und Freizeit ein stadtteilorientiertes Projekt zu entwickeln. Die Gesundheit von Kin-
dern und Jugendlichen, insbesondere benachteiligter Familien nachhaltig zu verbessern, ist das 
Ziel vernetzt arbeitender Stadtteilakteure die sich Aufbau, Festigung und Verankerung der Ge-
sundheitsförderung im Alltag zur Aufgabe gemacht haben. In Kindertagesstätten und Grundschule 
wurde gesundes Ernährungsverhalten gefördert, motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten zur 
Stressbewältigung gestärkt, die Elternarbeit optimiert. Gesundheitsförderung und pädagogisches 
Konzept gingen dabei Hand in Hand. In Familie und Freizeit wurde ein gesunder Lebensstil geför-
dert und das Verantwortungsbewusstsein der Eltern geschärft, unterschiedliche Bewegungsange-
bote angeboten und geeignete Zugangswege für schwer erreichbare Familien geschaffen. 
Ende 2008 sind einige Module und Maßnahmen des Projektes auch auf den Stadtteil Hiltrup-West 
übertragen worden. Die Projektleitung nahm das Gesundheitsamt der Stadt Münster wahr. 
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass das  Projekt von den BewohnerInnen im Stadtteil 
Berg Fidel und Hiltrup-West sehr gut angenommen wurde. Einrichtungen und Akteuren vor Ort 
konnten für dieses Projekt gewonnen werden. Als besonders erfolgreich hervorzuheben sind die 
Maßnahmen „Familienhebamme“, die unterschiedlichen „Bewegungsangebote“, die Maßnahme 
„Mit Migranten für Migranten“ (MiMi) und die Ernährungsberatung des Gesundheitsamtes. 
Projektmaßnahme „Familienhebamme“ 
Die Betreuung von Müttern und Neugeborenen durch die Familienhebamme sorgt dafür, dass sich 
das Gesundheitsniveau in den Familien verbessert und ist gleichzeitig ein Beitrag im Rahmen des 
Kinderschutzes. Das Gesundheitsamt der Stadt Münster hatte bereits vorher sehr erfolgreich Fa-
milienhebammen in der aufsuchenden Gesundheitshilfe für Flüchtlinge, Migranten und sozial, so-
wie gesundheitlich Benachteiligte eingesetzt. Neu war jetzt innerhalb des Projektes, das eine frei-

71
berufliche Hebamme mit eigener Migrationsvorgeschichte und hoher Sprach- (persisch, russisch, 
türkisch, kurdisch, aserbaidschanisch und deutsch) und Fachkompetenz neben allen üblichen Tä-
tigkeiten im Rahmen der Geburtsvorbereitung und -nachsorge die Mütter bzw. Familien weitge-
hend informiert und betreut. Von der Familienplanung bis über die medizinische Betreuung hinaus 
bezieht die Familienhebamme in verstärktem Maß auch soziale Gesichtspunkte ein. Die umfas-
sende Betreuung beinhaltet u. a. die Vermittlung von Informationen über Ernährung, Pflege und 
Hygiene. Schließlich arbeitete die Hebamme eng mit allen Diensten, die in der jeweiligen Familie 
tätig sind, sowie mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zusammen. Dieses Beratungsan-
gebot fand innerhalb von Sprechstunden in den Kindertageseinrichtungen, dem Mütterfrühstück im 
Rahmen von „Mit Migranten – für Migranten“ als auch bei Hausbesuchen statt. In den Kita fand 
auch eine direkte Ansprache statt, die Kontaktaufnahme zu den Frauen erfolgte aber auch über 
Elterntreffs, Elternfrühstücke, Elternabende usw. Besonders die Sprechstunden in den Kinderta-
geseinrichtungen wurden hervorragend angenommen. 
Projektmaßnahme „Mit Migranten – für Migranten“ 
Gut integrierte MigrantInnen sind von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen geschult und darauf 
vorbereitet worden, muttersprachliche Informationsveranstaltungen durchzuführen, in denen sie 
ihren Landsleuten die Organisation des deutschen Gesundheitssystems und Präventionsthemen 
erklären. Themen sind zum Beispiel: Mundgesundheit und Zahnprophylaxe, Gesunde Ernährung, 
Familienplanung, Unfallprävention bei Kinder, Schwangerschaftsvor- und Nachsorge, Kinderge-
sundheit und Umgang mit Medikamenten. Gleichzeitig sollten diese Treffen dazu dienen, die teil-
nehmenden Eltern auch für die anderen Maßnahmen zu gewinnen. Im Rahmen eines offenen 
Frauenfrühstückes wurden diese Veranstaltungen zunächst für eine Frauengruppe und bald we-
gen der großen Resonanz für eine 2. Frauengruppe wöchentlich durchgeführt. Die Treffen standen 
immer wieder unter einem wechselnden thematischen Schwerpunkt. Abwechselnd wurden Refe-
rentInnen aus dem Gesundheitsamt und anderen Einrichtungen hinzugezogen. Während die Teil-
nehmerinnen zu Beginn im Wesentlichen Informationen konsumierten, bildete sich im weiteren 
Verlauf ein reger Informationsaustausch untereinander aus. Es konnte beobachtet werden, dass 
Frauen gezielt mit Gesundheitsfragen in die Gruppe kamen und dann gemeinsam nach Lösungen 
gesucht wurde. Die Maßnahme hat eine unerwartete Resonanz gefunden, die Gruppen der Frauen 
erreichten eine Größe von rund 30 Frauen. Es fanden sowohl in Berg Fidel und im letzten Projekt-
jahr auch in Hiltrup-West jede Woche Treffen statt.  
Projektmaßnahme „Ernährungsberatung“ 
Im Rahmen des Projektes sollten alle Kinder und ihren Eltern der Kindertageseinrichtungen und der 
Grundschulen der Stadtteile Informationen und Erfahrungen zu einer gesunden Ernährung und auch 
Zahngesundheitspflege durch eine Ernährungsfachkraft erhalten. Gerade vor dem Hintergrund von 
Migration und damit von vielen unterschiedlic hen Ernährungsgewohnheiten war es besonders wich-
tig eine einheitliche Vorgehensweise einzuführen. Es fanden Elternveranstaltung (KiTas und Schule) 
mit den Inhalten Grundlagen einer gesunden (kindgerechten) Ernährung, erläutert am Ernährungs-
kreis (wie viel Getreide, Obst, Gemüse, Wasser, Milchprodukte, Fette und Süßigkeiten sollte bzw. 
darf man essen) statt. Was gehört in eine Frühstücksdose, welche Getränke sind empfehlenswert 
(Zuckergehalt der Getränke veranschaulicht) und Fragen zu den Themen Kinderprodukte, Abneh-
men, Eisenmangel, „mein Kind mag das nicht“ usw. wurden beantwortet.  
In allen KiTas wurde insgesamt 12-mal in Kleingruppen gearbeitet. Alle hatten den Schwerpunkt 
„Schlappmacher und Fittmacher“ und es wurde gemeinsam ein gesundes Frühstück zubereitet und 
gegessen. Nachdem in der ersten Lerneinheit der Ernährungskreis erarbeitet wurde, folgte in der 
zweiten Lerneinheit das Thema „5 x am Tag Obst und Gemüse“. Die Kinder haben gesunde Obst- 
und Gemüse-Spieße aufgespießt, die sie im Anschluss gemeinsam gegessen haben. Zudem haben 
sie einen „Kraftstoffmesser“ gebastelt, mit dem sie ihren Obst- und Gemüseverzehr am Tag messen 
können. Anschließend wurde mit Kindern aus beiden Grundschulen der Stadtteile gearbeitet. Einmal 
wöchentlich wurde klassenweise von einer Gruppe von Kindern für die restliche Klasse ein gesun-
des und einfach nach zukochendes Mittagessen zubereitet, das im Anschluss gemeinsam gegessen 
wurde. Die Maßnahme fand eine gute Resonanz bei den Kindern und ihren Familien sowie dem 
pädagogischen Personal.

72 
Fazit 
Der größte Erfolg der bisherigen Arbeit dürfte darin bestehen, dass mit dem Projekt „Gesund auf-
wachsen…in Münster“ ein inhaltlich breiter, einen ganzen Stadtteil erfassender Ansatz der Ge-
sundheitsförderung, einschließlich Situationsanalyse und Evaluation begonnen hat. Dabei muss 
aber im Blick bleiben, dass soziale Probleme sich in der Regel auf wenige Straßenzüge / Quartiere 
konzentrieren. Gesundheitsförderung in sozial benachteiligten Stadtteilen ist zu 
50 % Vertrauensbildung, Motivationsarbeit, Präsenz und Ausdauer. Eine  Projektdauer von drei 
Jahren ist zu kurz um gesundheitsfördernde Maßnahmen nachhaltig zu implementieren. Ernäh-
rungs- und Bewegungsverhalten werden bereits in jungen Jahren geprägt. Daher sollte Gesund-
heitsförderung und Prävention möglichst früh ansetzen. Dieser Weg muss begleitet und als gesell-
schaftlicher Prozess verstanden werden. Eltern haben eine besondere Verantwortung in diesem 
Sinne Vorbild zu sein und auf ihre Kinder einzuwirken, denn die Familie ist ein wichtiger Ort, an 
dem Verhaltensmuster vorgelebt und verinnerlicht werden. Darum muss auch nach dem Ende des 
Projektes die Vernetzung zwischen Einrichtungen und Familien im Stadtteil weiterhin forciert wer-
den. 
Zwischen den beteiligten Einrichtungen und Akteuren im Stadtteil ist ein umfassendes Netzwerk 
auf bzw. ausgebaut worden. Die Angebote der Akteure sind den Einrichtungen bekannt und wer-
den bedarfsgerecht im Stadtteil entwickelt und umgesetzt.  
1.2. Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen in Münster“ 
Der Arbeitskreis „Gesund aufwachsen in Münster“ hat im Auftrag der Gesundheitskonferenz 2007 
seine Arbeit aufgenommen. Unter den Beteiligten findet ein Austausch laufender Aktivitäten der 
einzelnen Institutionen und auch Diskussion zu einzelnen Fragestellungen und Bedarfen statt. 
Darüber hinaus erfolgen eine Erhebung und eine zusammenfassende Darstellung über die vielfäl-
tigen Aktivitäten der Akteure in Münster. Ziel ist es, zu neuen Kooperationen zu kommen und Syn-
ergieeffekte zu nutzen. 
Deutlich geworden ist, dass die Gesundheit der Kinder eine höhere Priorität erhalten muss und 
dass vielfältige Maßnahmen hierfür ergriffen werden müssen. Um dies zu unterstützen, hat der 
Arbeitskreis der Gesundheitskonferenz „Gesund aufwachsen in Münster“ als zweites Gesundheits-
ziel für Münster mit den Schwerpunkten 
ƒ Lebenskompetenzen stärken,  
ƒ Ernährung und  
ƒ Bewegung, 
beschlossen. 
Mit dieser Zielsetzung ist verbunden, dass das Thema „Gesund aufwachsen in Münster“ fortlau-
fend von der Gesundheitskonferenz über einen Arbeitskreis bearbeitet und unterstützt wird. In den 
in der Gesundheitskonferenz vertretenen Institutionen wird dieses Ziel entsprechend kommuniziert, 
unterstützt und ggf. werden Maßnahmen umgesetzt. Die Gesundheitskonferenz wird vom Arbeits-
kreis jährlich über die laufenden Aktivitäten mit einem Bericht informiert. 
1.3  Rauchverhalten 
Bereits im Gesundheitsrahmenbericht von 2001 hat die Stadt Münster zum Thema Rauchen und 
Rauchverhalten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Stellung bezogen. Diese Berichter-
stattung und Aktivitäten zu diesem Thema aus dem Gesundheitshaus hat die kommunale Ge-
sundheitskonferenz u.a. zum Anlass genommen 2005 das erste Gesundheitsziel für Münster „Ta-
bakkonsum reduzieren in Münster bis 2010“ zu verabschieden.

73
Ein Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern unterschiedlicher Institutionen, Verbänden, Selbsthilfe-
gruppen und Organisationen erarbeitete Handlungsempfehlungen, die dann von der Gesundheits-
konferenz im Frühjahr 2006 verabschiedet wurden. Die Arbeit des Arbeitskreises wurde 2008 be-
endet, zu einem Zeitpunkt, als die gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz in Kraft getre-
ten sind. 
Grundlage der Handlungsempfehlungen der KGK waren u. a. die Untersuchungen und Zahlen des 
IFT (Instituts für Therapieforschung) aus München, des Epidemiologischen Instituts der Uni Müns-
ter zum Passivrauchen und Befragungsergebnisse der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheits-
dienst des Gesundheitsamtes. Hier wurden/werden Daten zum Thema Rauchen erhoben bei den 
Schuleingangs- und -entlassuntersuchungen. Die Handlungsempfehlungen orientieren sich auch 
u.a. an den WHO Gesundheitszielen, an gesundheitsziele.de und an den 10 vorrangigen Gesund-
heitszielen für das Land NRW. 
Mit den Handlungsempfehlungen wurden Teil-/Unterziele verabschiedet: 
•  Einstiegsalter erhöhen / Einstieg verhindern 
•  Anteil rauchender Jugendlicher senken 
•  Präventions- und Ausstiegsangebote schaffen/bekannt machen 
•  Mehr rauchfreie öffentliche Räume schaffen 
•  Regelmäßige Öffentlichkeits- und Pressearbeit zur Verbesserung des Nichtraucher-Images 
•  Überprüfung der Zielerreichung der Maßnahmen 
Das WHO-Netzwerk rauchfreier Krankenhäuser ist ein gutes Beispiel für Aktivitäten. Verschiedene 
Kliniken in der Region, so auch das Universitätsklinikum Münster sind Mitglied in diesem Verbund. 
Die 9 wirksamkeitsüberprüften Maßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums des Deutschen 
Krebsforschungszentrums sind: 
• Erhöhung der Tabaksteuer 
• Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakprodukten 
• Verbot von Tabakwerbung und Sponsoring 
• Schaffung einer rauchfreien Umwelt 
• Produktregulierung und Verbraucherinformation 
• Abgabe und Vertrieb von Tabakwaren 
• Schulische Tabakprävention 
• Massenmediale Tabakprävention 
• Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen zur Tabakentwöhnung 
 
 
1.4 Unfälle in Haus und Freizeit im frühen Kindesalter 
Kinder durchlaufen in den ersten Lebensjahren eine enorme Entwicklung, die bis in die Adoleszenz 
hinein noch nicht abgeschlossen ist. Nicht nur die kognitive und soziale Entwicklung, auch die mo-
torischen Fähigkeiten nehmen ständig zu. Die Entwicklung eines eigenen Willens, das Interesse

an Dingen außerhalb des eigenen Körpers sowie das Bedürfnis sich fortzubewegen und die Kom-
petenzen, diese einzelnen Fähigkeitsbereiche erfolgreich zu koordinieren entwickeln sich dabei mit 
unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Das geradezu unbändige Explorationsverhalten gerade bei 
kleineren Kindern führt insbesondere anfangs häufig zu einem Misslingen von geplanten Aktionen. 
Im günstigen Falle wird eine geplante Aktion erneut gestartet, im ungünstigen Falle kann ein Miss-
lingen auch zu einer Schädigung des Kindes, zu einem Unfall führen. 
Unfälle im Kindesalter sind ein häufiger Grund eine ärztliche Behandlung aufsuchen zu müssen. 
Unfälle sind auch eine der häufigsten Todesursachen im Kindesalter. 
Da misslingende geplante Aktionen letztendlich Teil einer normalen kindlichen Entwicklung sind, 
muss das Hauptaugenmerk bei der Unfallvermeidung darauf gelegt werden, dass durch eine ent-
sprechende Gestaltung der Lebensumwelt des Kindes möglichst vermieden werden kann, dass 
kindliches Explorationsverhalten in einem folgenschweren Unfall endet. Kippsichere Möbel, siche-
res Spielzeug, sicher verpackte Haushaltschemikalien sind typische Entwicklungen in dieser Rich-
tung. 
In der Vergangenheit hat das Gesundheitsamt mehrfach Erhebungen zu Kinderunfällen durchge-
führt. Zuletzt wurde im Rahmen der Einschulung 2004 eine Befragung der Eltern zu Kinderunfällen 
im Vorschulalter durchgeführt. Ziel der Befragung war es, Informationen zur Unfallhäufigkeit, zum 
Unfallgeschehen und zu Unfallfolgen zu erhalten. Zugleich war es auch Ziel, Angaben zur Unfall-
prävention zu erhalten. Die Ergebnisse sollten außerdem differenziert nach bestimmten Unter-
gruppen ausgewertet werden. 
Ergebnisse der Befragung zum Unfallgeschehen 
 74 
Knapp die Hälfte (49%) der befragten Eltern 
gaben an, dass ihr Kind im Vorschulalter 
wenigstens einen Unfall erlitten hat wegen 
dem eine ärztliche Behandlung erforderlich 
wurde. In 18% erfolgte die Behandlung im 
Krankenhaus, bei den übrigen Kindern 
ambulant. Dabei nahm die Unfallwahr-
scheinlichkeit mit steigendem Alter des 
Kindes zu. Rund 40% der berichteten Unfälle 
passierten nach dem 4. Geburtstag. 60% bei 
jüngeren Kindern. Die meisten Unfälle (50%) 
passierten zu Hause. 
Häufigster Unfallhergang waren Stürze in der 
Ebene (42%) oder Stürze aus der Höhe 
(23%)  
 
Ernsthafte bleibende Unfallfolgen 
wurden nur vereinzelt berichtet. 
Häufigste unmittelbare Unfallfolgen 
waren offene Wunden (zumeist 
Platzwunden), Verstauchungen, 
Knochenbrüche und Gehirner-
schütterungen wurden deutlich 
seltener als Unfallfolgen berichtet. 
Eine zusammenfassende Bewertung 
der Elternangaben ergibt, dass von 
allen Schulanfängern rund 50% keinen

Unfall erlitten hatten. Etwa 25% hatten einen leichten, ca. 25% hatten nach Unfallhergang oder -
folgen einen schweren Unfall erlitten. 
Unfallvorbeugung 
Die Befragung zur Unfallverhütung ergab, dass die Eltern recht gut über Unfallvermeidung infor-
miert sind. Etwa 80% gaben an, bereits Informationen zur Unfallverhütung erhalten zu haben. In 
den meisten Fällen wurde der Kinderarzt als Informationsgeber angegeben. Aber auch Presse und 
Fernsehen sowie der Kindergarten sind wichtige Informationsquellen zur Unfallvermeidung. 
 
Bedenklich stimmt jedoch, dass nur 43% der befragten Eltern die erhaltenen Informationen als 
„informativ“ bezeichneten. In 12% wurde angegeben, die Informationen seien uninformativ gewe-
sen. 87% der Eltern gaben an, dass ihr Kind beim Fahrradfahren einen Helm trägt. 10% der Kinder 
wenigstens manchmal. 
Zur weiteren Einschätzung der unfallpräventiven Lebensgestaltung wurden die Eltern nach dem 
Vorhandensein von Brand- / Rauchmeldern in der Wohnung gefragt, nach dem Einsatz von Lauf-
lernhilfen („Gehfrei“) für Kleinkinder und nach dem Alter beim Erlernen des freien Schwimmens. 
Einen Rauchmelder in der Wohnung hatten demnach nur rund 37% der Familien installiert. Eine 
Lauflernhilfe kam bei rund 8% der Kinder zum Einsatz. Das freie Schwimmen hatten bis zum Zeit-
punkt der Schuleingangsuntersuchung knapp die Hälfte der Kinder erlernt, die meisten von Ihnen 
nach dem fünften Geburtstag. 
Unfälle und soziale Lage 
Wertet man die Aussagen der Eltern zusätzlich mit Hilfe des Münsteraner Sozialressourcenscore 
aus, so findet man in Bezug auf Unfallhäufigkeit und -schwere zwischen den Gruppen von Kindern 
mit verschieden hohen Sozialressourcen keine großen Unterschiede. Auffallende Diskrepanzen 
finden sich aber im Bereich der Unfallvorbeugung: In Wohnungen sozial belasteter Familien waren 
deutlich seltener Rauchmelder installiert, zugleich kamen in diesen Familien signifikant häufiger 
Lauflernhilfen (Gehfrei) zum Einsatz. 
 75

Während Kinder mit hohen Sozialressourcen zu knapp 60% im Vorschulalter das Schwimmen er-
lernt hatten waren in der Gruppe der sozialressourcenarmen Kinder zum Zeitpunkt der Schulein-
gangsuntersuchung weit über 90% noch Nichtschwimmer. 
 
1.5  Impfprophylaxe im Kindesalter 
Impfungen zählen zu den effektivsten und kost engünstigsten präventiven Maßnahmen der moder-
nen Medizin. Impfungen, die öffentlich empfohlen sind werden zu einem Impfkalender zusammen-
gestellt. Die meisten Impfungen sind in den ersten beiden Lebensjahren empfohlen. Im Erwachse-
nenalter werden einige Impfungen regelmäßig aufgefrischt. Je nach beruflicher Exposition oder bei 
Auslandsreisen können zusätzliche Impfungen empfehlenswert / notwendig sein. Durch Fortschrit-
te im Bereich der Impfstoffentwicklung sowie durch Änderungen der epidemiologischen Situation 
wird der Impfkalender regelmäßig angepasst. Aktuell sind für Kinder und Jugendliche 12 bzw. 13 
Impfungen öffentlich empfohlen. Im frühen Kindesalter sind dies Impfungen gegen: 
• Tetanus (Wundstarrkrampf) 
• Diphtherie 
• Pertussis (Keuchhusten) 
• Poliomyelitis (Kinderlähmung) 
• HiB (Haemophilus influenzae Typ B 
• Hepatitis B (infektiöse Gelbsucht Typ B) 
 76

77
• Masern 
• Mumps 
• Röteln 
• Varizellen (Windpocken) 
• Pneumokokken 
• Meningokokken 
Für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren ist au ßerdem eine Impfung gegen HPV (humane Papil-
loma Virus / Gebärmutterhalskrebs-Viren) empfohlen. 
Impfungen führen nicht nur zu einem Individualsc hutz. Einige der impfvermeidbaren Krankheiten 
(z.B. Masern, Windpocken) können zurückgedrängt werden, wenn die Bevölkerung insgesamt ei-
nen ausreichend hohen Impfschutz vorweisen kann. 
Da bei der Schuleingangsuntersuchung alle Kinder eines Jahrganges vorgestellt werden und zu-
dem im Schulanfängeralter die Grundimpfungen abgeschlossen sein sollen, eignet sich dieser 
Zeitpunkt besonders gut für eine Bilanz. 
Bei den Schuleingangsuntersuchungen in Münster wurde in den letzten Jahren bei über 97% der 
Kinder ein Impfbuch vorgelegt. Damit geben die Impfdaten der Schuleingangsuntersuchung die 
Impfsituation in Münster sehr genau wieder. 
Impfraten der Schulanfänger  
Die Schuleingangsuntersuchungen der letzten Jahre belegen eindrücklich die gute Akzeptanz für 
einen umfangreichen Impfschutz. Bei weniger als einem Prozent des Jahrgangs lehnen Eltern Imp-
fungen grundsätzlich ab. Über 90% der Eltern entscheiden sich für einen umfangreichen Impf-
schutz. Etwa 10% der Eltern entscheiden sich gegen einzelne Impfungen oder verschieben Impf-
zeitpunkte in ein höheres Lebensalter der Kinder. Diese Erkenntnisse deuten auf einen reflektier-
ten Umgang mit dem Impfangebot hin. Anzeichen auf eine generelle Impfskepsis oder gar Hinwei-
se auf eine „Impfmüdigkeit“ lassen sich nicht erkennen. 
Masern 
Bei den Masern hat die Rate ungeimpfter Schulanfänger 2008 erstmals einen Wert von 5% unter-
schritten. Das Impfziel, 95% eines Jahrganges gegen Masern zu impfen wurde damit erstmals 
erreicht. Dieses Ergebnis wurde bei den Schulanfängern 2009 aber wieder knapp verfehlt. Es gilt, 
diese Impfrate zu halten und zu erreichen, dass alle Masern-Geimpften frühzeitig eine zweimalige 
Masernimpfung erhalten.

Röteln 
Trotz einer allgemeinen Impfempfehlung gegen Röteln für Jungen und Mädchen fand diese Imp-
fung im Vorschulalter bis vor wenigen Jahren nicht die gleiche Akzeptanz wie beispielsweise dieje-
nige gegen Masern und Mumps. Erst seit wenigen Jahren hat sich die Röteln-Impfrate derjenigen 
von Masern und Mumps angepasst. Bei der Impfstatusanalyse im Rahmen der „Landesimpfkam-
pagne Masern 2007 / 08“ (s.u.) konnte aber beobachtet werden, dass diese Impflücke gegen Rö-
teln bis zum Beginn der 5. Schulklasse bei den meisten Kindern geschlossen wurde. 
Windpocken (Varizellen) 
Eine Impfung gegen Varizellen wird seit 2004 empfohlen. Die Schuleingangsuntersuchungen bele-
gen, dass die Impfraten gegen diese Erkrankung nur allmählich ansteigen. Dies ist in erster Linie 
darauf zurückzuführen, dass viele Kinder bereits im Kindergartenalter an den Windpocken erkran-
ken. Eine Nachholimpfung erübrigt sich daher für diese Kinder.  
Ein deutlicher Anstieg der Impfquoten gegen Windpocken ist ab den Einschuljahrgängen 2010 
bzw. 2011 zu erwarten, da die Impfung dann einem ganzen Jahrgang angeboten werden kann, 
bevor es schon zu einzelnen Windpockenerkrankungen gekommen ist. 
Meningokokken -C- 
Seit 2006 ist für alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr eine Impfung gegen Meningokokken der 
Serogruppe C empfohlen. Bei Kindern, die zum Zeitpunkt dieser Empfehlung das zweite Lebens-
jahr bereits vollendet haben wurde eine Nachholimpfung empfohlen. Die Daten der Schulein-
gangsuntersuchungen belegen, dass diese Nachhol-Impfung bereits bei zahlreichen Kindern er-
folgt ist. 
Impfraten im späteren Schulalter 
Bei zeitgerechter Impfung ist die Grundimmunisierung von Kindern im zweiten Lebensjahr abge-
schlossen. Lediglich für Mädchen ist im Alter von 12-17 Jahren wird noch die Grundimmunisierung 
gegen die humanen Papilloma Viren (HPV), den Erregern des Gebärmutterhalskrebses, empfoh-
len. Ansonsten beginnen mit der Einschulung die Auffrischimpfungen, die je nach Infektionskrank-
heit auch im Erwachsenenalter fortzuführen sind. 
 78

79
Nach der Schuleingangsuntersuchung liegen aber systemische Impfdaten nicht vor, da die Schul-
eingangsuntersuchung die einzige ärztliche Untersuchung ist, bei der komplette Jahrgänge unter-
sucht werden. 
Masernimpfung im späteren Schulalter 
Einmalig bestand im Schuljahr 2007 / 08 im  Rahmen der NRW-weiten „Landesimpfkampagne Ma-
sern“ die Möglichkeit den Masern-Impfschutz bei einer größeren Anzahl von Schülerinnen und 
Schülern zu überprüfen. 
Die Landesimpfkampagne wurde in Münster bei 43 Schulen aller Schulformen (außer Grundschu-
len) durchgeführt. Von 38 Schulen liegt eine systematische Dokumentation der Ergebnisse vor: 
Von den 20.831 Schülerinnen und Schülern legten 13.265 (65%) ein Impfdokument vor. 
Die Analyse der Maserndaten belegt dabei über alle Schulformen hinweg für die Jahrgangsstufen 
5-12 einen Masernimpfschutz (mindestens 1x geimpft) von über 95%. Damit kann belegt werden, 
dass wenigstens ein Teil der Impflücken, die noch bei der Einschulung bestanden hatte bis spätes-
tens zur fünften Klasse geschlossen wurden. 
Bezüglich des Masernimpfschutzes besteht j edoch eine Abhängigkeit von der Schulform. Die 
höchsten Impfraten finden sich in den Gymnasien, die niedrigsten an den Förderschulen „Lernen“. 
Dabei erreicht die Impfrate (wenigstens einmal gegen Masern geimpft) jedoch auch an den För-
derschulen fast die angestrebten 95%. 
Andere Impfungen im späteren Schulalter 
Im Rahmen der Landesimpfkampagne wurden bei fehlenden Impfungen auch über die Masernimp-
fung hinaus Impfempfehlungen ausgesprochen. Eine sy stematische Erfassung dieser zusätzlichen 
Impflücken erfolgte dabei aber nicht. Bei der Durchsicht zeigte sich aber, dass der für Masern be-
legte Trend auch für die anderen Impfungen nachweisbar war: Impfungen, die zum Schulbeginn 
noch gefehlt hatten wurden spätestens bis zur 5. Schulklasse umfangreich nachgeholt. Auch die 
nach Schulbeginn anfallenden Auffrischimpfungen ließen sich in den Impfdokumenten häufig 
nachweisen. 
Impfung gegen Humane-Papilloma-Viren (HPV-Impfung) 
Seit März 2007 ist für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren eine Impfung gegen HPV empfohlen. 
Das HP-Virus ist ein wesentlicher Auslöser des Gebärmutterhalskrebses. Seit der Einführung die-
ser Impfung wurde über diesen Impfstoff kontrove rs diskutiert. Um einen Eindruck von der Umset-
zung dieser Impfung in Münster zu erhalten wurde im Rahmen der Landesimpfkampagne bei den 
Schülerinnen einer Schule auch der Impfschutz gegen diese Erkrankung dokumentiert. Die Daten 
zeigen, dass diese Impfung bereits im ersten Jahr nach der öffentlichen Empfehlung von der Ziel-
gruppe recht umfassend angenommen wurde. Während die frühkindlichen Impfungen und die spä-
teren Auffrischimpfungen in den meisten Fällen durch Kinder- und Jugendärzte erfolgten, wurden 
die meisten HPV-Impfungen durch Fachärzte für Gynäkologie durchgeführt. 
Impfvermeidbare Erkrankungen an Schulen und Kindertagesstätten 
Infektionskrankheiten, die leicht von Mensch zu Mensch übertragbar sind, können an Lebensorten, 
an denen sich täglich viele Menschen aufhalten, zu  Infektionsausbrüchen führen. Bei einem aus-
reichend hohen Impfschutz in der Bevölkerung können solche Infektionsausbrüche vermieden 
werden. Für einen Teil dieser Erkrankungen bestehen Meldepflichten, so dass hierzu Aussagen 
gemacht werden können. 
Masern 
Die Masern verlaufen nicht selten mit erheblichen Komplikationen und können bei einzelnen Er-
krankten zu schweren Spätfolgen bis hin zu Todesfällen führen. Die Weltgesundheitsorganisation 
verfolgt seit Jahren das Ziel, diese Erkrankung in Europa gänzlich zurückzudrängen. Durch euro-
paweite Impfraten von über 95% sollen nach 2010 keine Erkrankungsfälle mehr auftreten.

In Münster trat der letzte Masernausbruch mit drei Krankheitsfällen 2007 an zwei Gymnasien auf. 
Durch einen sofortigen Impfaufruf für ungeschützte Kontaktpersonen und den Ausschluss anste-
ckungsverdächtiger bzw. ungeimpfter Schülerinnen und Schüler konnte eine Ausbreitung der Er-
krankung verhindert werden. Seither sind Masernfälle in Kindertagesstätten und Schulen in Müns-
ter nicht mehr aufgetreten. 
Mumps 
Der Mumps ist eine Erkrankung, die in zahlreichen Fällen relativ harmlos verläuft und nicht selten 
unentdeckt bleibt. Bei Impfraten von über 90% ist mit größeren Ausbrüchen kaum noch zu rech-
nen. Zuletzt traten 2001 in Schulen und Kindertagesstätten insgesamt 16 Verdachtsfälle auf 
Mumps auf. Seither werden jährlich nur noch einzelne Verdachtsfälle gemeldet, die nur teilweise 
bestätigt wurden. Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder werden in den letzten Jah-
ren nicht mehr registriert. 
Windpocken (Varizellen) 
Vor der allgemeinen Impfempfehlung gegen Varizellen waren die Windpocken eine klassische 
Kinderkrankheit. Insbesondere in Kindertagesstätten und Grundschulen kam es regelmäßig zu 
Krankheitsausbrüchen. Fast alle Kinder erkrankten im Vorschul- oder Schulalter und hatten damit 
eine lebenslange Immunität erworben. 
Die Wirksamkeit der Varizellenimpfung lässt sich an den Erkrankungszahlen an Windpocken able-
sen. Waren von den Schulanfängern 2005 noch 76% an Windpocken erkrankt, so betrug der Anteil 
bei den Schulanfängern 2009 nur noch 41%. In derselben Zeit ging die Anzahl aus Gemein-
schaftseinrichtungen für Kinder gemeldeter Windpockenfälle um 2/3 zurück. 
Der Rückgang der Varizellenhäufigkeit in Kindertagesstätten führt im Umkehrschluss aber auch 
dazu, dass die „Chance“ für ein ungeimpftes Kind, vor Schulbeginn einen „natürlichen“ Immun-
schutz gegen Windpocken zu erlangen, abnimmt. 
Auch diese Tatsache lässt sich aus den Einschulungsdaten belegen: Wiesen von den Schulanfän-
gern 2005 nachweislich 16,6% keinen Immunschutz gegen Varizellen auf, so lag dieser Anteil bei 
den Schulanfängern 2009 annähernd unverändert bei 17,7% (Tabelle IV.1). 
 
Nur die konsequente zweimalige Windpockenimpfung möglichst im zweiten Lebensjahr wird ver-
hindern, dass es zukünftig zu einer Verschiebung des Erkrankungsgipfels in das höhere Kindes- 
oder Jugendalter kommt. Ebenso ist ein konsequentes Nachimpfen aller Kinder und Jugendlicher 
ohne sicheren Varizellenschutz geboten. Erhöhte Komplikationsraten durch Windpockenerkran-
kungen älterer Kinder sowie Erstinfektionen an Varizellen in einer Schwangerschaft müssen durch 
ein konsequentes Impfregime vermieden werden. 
Keuchhusten (Pertussis) 
Der Keuchhusten ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Aufmerksamkeitsfokus von Infek-
tiologen geraten. Trotz steigender Impfraten waren immer wieder, insbesondere in Gemein-
schaftseinrichtungen von Kindern, Infektionsausbrüche zu beobachten. Es ist deutlich geworden, 
dass weder die Impfung noch eine durchgemachte Erkrankung einen lebenslangen Schutz gegen 
Keuchhusten erzeugen. Auch in Münster treten jährlich einzelne Keuchhustenfälle in Gemein-
 80

81
schaftseinrichtungen auf. Gelegentlich lassen die Einzelfälle einen Zusammenhang im Sinne eines 
Ausbruches vermuten, ohne, dass sich dieses  jedoch immer nachweisen lässt. Nachgewiesene 
größere Ausbrüche durch Keuchhusten wurden in Münster in den letzten Jahren nicht beobachtet. 
Influenza (Grippe) 
Die klassische Grippe breitet sich in jeder Grippesaison besonders bei Kindern und Jugendlichen 
aus. Da bei dieser Krankheit jedoch für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder keine Meldepflicht 
besteht, liegen zur Krankheitslast für Grippe im Kinder- und Jugendalter in Münster keine Daten 
vor. 
Deutlich wurde die Anfälligkeit von älteren Kindern und Jugendlichen gegen das Grippevirus im 
Rahmen des Ausbruches der „Neuen Grippe“ (Schweinegrippe) im Herbst 2009 in Münster. Mit 
Anstieg der Fallzahlen in Münster wurden innerhalb kürzester Zeit von zahlreichen Schulen Er-
krankungsfälle, sowie hohe Fehlzeiten fiebrig erkrankter Schülerinnen / Schüler berichtet. Kinder-
tagesstätten und Grundschulen waren dabei durch das Infektionsgeschehen deutlich seltener be-
troffen als weiterführende Schulen. Dies deckte sich mit den allgemeinen Erkenntnissen zu den 
hauptsächlichen Erkrankungsaltern durch die Neue Grippe. 
Zusammenfassung  
Viele der klassischen Kinderkrankheiten sind durch Impfungen vermeidbar. Diese Krankheiten 
treten bei Kindern in Münster so gut wie nicht mehr auf. Weiterhin ist das Kleinkind- bis Schulalter 
jedoch diejenige Zeitspanne, in der sich der Organismus mit den meisten Infektionserregern aus-
einander setzen muss. Viele dieser Infekte verlaufen dabei milde, mit kurzen Fieberphasen oder 
als „grippale Infekte“. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Krankheitserreger ist dann oft nicht 
möglich. Neben diesen allgemeinen Infekten traten in den letzten Jahren in Gemeinschaftseinrich-
tungen für Kinder jedoch einige Krankheiten gehäuft auf: Fiebrige Halsentzündungen (teilweise 
durch Streptokokken = Scharlacherreger), Ringelröteln, Hand-Mund-Fußkrankheit, Mononucleose 
(Pfeiffersches Drüsenfieber). Diese Erkrankungen verlaufen jedoch selten schwerwiegend. Größe-
re, bzw. ernsthafte Ausbrüche wurden in der Regel nicht beobachtet. Eingreifende Infektions-
schutzmaßnahmen waren in den meisten fällen nicht erforderlich. 
2. Gesundes Altern  
2.1 Gesundes altern und seine Grenzen 
(Autor: Universitätsprofessor Dr. med. Ulrich Keil, Münster) 
Es ist nicht zuletzt gezielter Prävention und Gesundheitsförderung zu verdanken, dass die Men-
schen im Durchschnitt älter werden und dabei länger gesund bleiben. So treten weit verbreitete 
lebensbedrohliche Herz-Kreislauf-Krankheiten wie die koronare Herzkrankheit inzwischen deutlich 
später im Leben auf und führen seltener zum Tod als früher. Unter Prävention versteht man bei-
spielsweise gesunde Ernährung, körperliche Aktivität, Stressbewältigungsstrategien, aber auch 
Krankheitsfrüherkennung, Impfungen und vieles mehr. Auch mehr und mehr alte Menschen mit 
chronischen Erkrankungen und behindernden Funktionseinbußen erreichen dank des medizini-
schen und pflegerischen Fortschritts und einem Ausbau von Assistenzdiensten inzwischen ein 
hohes Alter, oftmals in Würde und Zufriedenheit. 
Will man gesundes Altern fördern, muss die Prävention in jedem, auch im späten, Lebensalter ge-
stärkt werden. Viele der im Alter dominierenden Erkrankungen können durch eine präventive Be-
einflussung von Hauptrisikofaktoren verhindert, ihr Auftreten hinausgezögert werden. 
Prävention ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Um Prävention wirksam werden zu lassen, bedarf es 
struktureller Voraussetzungen, für die der Gesetzgeber Sorge tragen muss. Beispielsweise sollte 
dem Rauchverbot jetzt ein Verbot der Transfettsäuren in Nahrungsfetten folgen. Auch der Koch-
salzgehalt vieler Nahrungsmittel, wie z.B. im Brot, muss reduziert werden. Für alle Menschen soll-

82 
ten unabhängig von ihrer sozialen Stellung die Voraussetzungen für gesundheitsbewusstes Ver-
halten geschaffen werden. 
Prävention ist aber ebenso eine individuelle Aufgabe. Sie gehört zur Eigenverantwortung des 
Menschen für die eigene Gesundheit. Sie soll so früh wie möglich beginnen und ist am wirksams-
ten, wenn präventive Inhalte schon in (vor-) sc hulische und familienzentrierte Bildungsprogramme 
integriert und gelernt werden. 
Eine alternde Gesellschaft benötigt weiterhin eine starke Altersmedizin mit fächerübergreifenden 
und fachspezifischen Elementen. Dazu gehören der Ausbau von Strukturen für die Altersmedizin 
und eine intensivierte geriatrische / altersmedizinische Ausbildung im Studium und in der Weiter-
bildung des medizinischen Personals. 
Um den Bedarf an Unterstützung im Alter genau abschätzen zu können, ist es notwendig, die Ge-
sundheit und Lebensqualität alter und sehr alter Menschen differenzierter als bisher zu erfassen, z. 
B. durch die verbindliche Einführung eines breit angelegten Altensurveys. 
Unverzichtbar in der Betreuung, Behandlung und Pflege alter Menschen ist die Nutzung moderns-
ter technischer Möglichkeiten. 
Häufige Legenden über das Alter müssen zurückgewiesen werden: 
Legende: „ Steigende Lebenserwartung bedeutet mehr Krankheit und Pflege“ = FALSCH  
Gesundheitliche Einschränkungen und chronische Behinderungen im Alter haben sowohl bei Män-
nern als auch bei Frauen im Vergleich zu früheren Jahren abgenommen. Die durchschnittliche 
gesunde Lebenszeit jenseits des 65. Lebensjahres ist allein in der Dekade der 1990er um zweiein-
halb Jahre bei Männern und um eineinhalb Jahre bei Frauen gestiegen. Schlaganfall oder Herzin-
farkt werden dank des medizinischen Fortschritts heute öfter überlebt. Beeinträchtigungen durch 
diese Erkrankungen werden seltener, und sie können mit modernen technischen und medizini-
schen Hilfsmitteln heute besser ertragen werden. Die Lebensqualität ist trotz chronischer Krankheit 
und/oder Behinderung besser als früher. Insgesamt hat das Risiko, pflegebedürftig zu werden, in 
Deutschland in den letzten Jahren abgenommen! 
Legende: „ Prävention und Rehabilitation können im Alter nichts mehr bewirken“. = 
FALSCH 
Prävention und Rehabilitation sind in allen Lebensphasen, aber gerade auch im Alter unerlässlich 
und effektiv. Alte Menschen profitieren enorm von gezielter und früh einsetzender Rehabilitation 
etwa nach einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder Sturz. Behinderung und Pflegebedürftigkeit kön-
nen dadurch oft verhindert werden. Gesunde Ernährung, körperliche Aktivität, Nicht-Rauchen / 
Nicht-Drogenkonsum und Schutz vor Passivrauch sind die Grundpfeiler von Gesundheitsförderung 
und Prävention. Deshalb sollte auf individueller und staatlicher Ebene alles getan werden, um bes-
seres Ernährungsverhalten, mehr körperliche Aktivität und weniger Drogen- / Zigarettenkonsum in 
der Bevölkerung zu erreichen. Die individuelle Leistungsfähigkeit ist keine statische Eigenschaft. 
Sie kann und muss durch Aktivität und Lebensweise erhalten oder immer wieder hergestellt wer-
den. 
 
(Quelle: Altern in Deutschland. Empfehlungen der Akademiengruppe Altern in Deutschland. Nova Acta Leo-
poldina, Nummer 371, Band 107 Herausgeber Harald Zur Hausen. Deutsche Akademie der Naturforscher 
Leopoldina, Halle(Saale). Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart, 2009) 
2.2 Bewegungsförderung und gesunde Ernährung in der zweiten Lebenshälfte 
Zur Vorbereitung auf das Alter gehören zentral Prävention gegen Isolation, Erhaltung der körperli-
chen und geistigen Fitness, Gewinnen einer positiven Lebenseinstellung trotz wachsender ge-
sundheitlicher Beeinträchtigungen.

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Die Zielvorstellung eines selbstbestimmten, aktiven Lebens im Alter sowohl auf körperlicher als 
auch geistiger Ebene lenkt den Blick darauf, den eigenen Alterungsprozess auf Grundlage persön-
licher Werte, Präferenzen und Zielvorstellungen verantwortlich aktiv zu gestalten. Dabei geht es 
primär um Bewegungserweiterung im Alltag und Trainingskompetenz. 
Natürlich gibt es Behinderungen, Krankheiten, Unfälle usw., die niemand verhindern kann und mit 
deren Folgen die Menschen möglichst gut leben müssen und wollen. Es gibt aber auch Beein-
trächtigungen, die einem ungesunden Lebensstil geschuldet sind und die u. a. einen beträchtlichen 
Teil der ausufernden Kosten des heutigen „Krankhei tsreparatursystems“ verursachen. Ergebnisse 
des statistischen Bundesamtes (05.08.2008) besagen, dass die Hälfte der Kosten im Gesund-
heitswesen von den Patienten über 65 Jahre verursacht werden. Krebserkrankungen, Diabetes 
mellitus, Erkrankungen des Skelettsystems, wie Osteoporose, Hüftgelenks- oder Kniearthrose, 
Schlaganfall und Demenz nehmen mit steigendem Lebensalter zu. 
Bewegungsmangel kann neben anderen Faktoren, wie zum Beispiel unausgewogener Ernährung, 
Übergewicht und Stress, zentraler Auslöser gesundheitlicher Probleme wie Wirbelsäulen-, Ge-
lenksleiden, Blutdruckprobleme und Kreislaufstörungen sein. Dem gegenüber hat eine körperlich 
aktive Lebensweise einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität und sie erhöht die Anzahl der 
gesunden Lebensjahre, also derjenigen Jahre eines Lebens, die frei von gravierenden funktionel-
len Einschränkungen sind und damit eine weitestgehend unabhängige und aktive Lebensführung 
ermöglichen. 
Die Bewegungswelt Erwachsener ist stark durch berufliche Aktivität geprägt. Die überwiegende 
Anzahl von Berufen ist allerdings eher bewegungsarm. Eine adäquate Kompensation erfolgt in der 
Freizeit oft nicht in ausreichendem Maße. Möglichkeiten Bewegungen in den Berufsalltag zu integ-
rieren werden nicht ausreichend angeboten oder genutzt. Auch bei Menschen die nicht (mehr) im 
Berufsalltag stehen, zeigt sich häufig die Tendenz zur Inaktivität. 
Studienergebnissen zufolge scheinen Menschen mit eingeschränktem psychischem Wohlbefinden 
und mit Depressionen zu einem ungesunden Lebensstil zu neigen. Und hier scheint besonders die 
körperliche Inaktivität ein wichtiger, beeinflussender Faktor zu sein. Verschiedene Analysen erga-
ben bei erhöhter körperlicher Inaktivität (auch unabhängig von Depressionen) ein erhöhtes kardio-
vaskuläres Ereignisrisiko. Körperliche Inaktivität wird in der WHO-Auflistung der Risikofaktoren 
bereits an fünfter Stelle genannt. Eine deutliche Risikoreduktion ist dadurch zu bewirken, dass man 
sich – mehr – bewegt. Im Lebensplan von Senioren ist trotz eines meist großen Zeitbudgets Be-
wegung in vielen Fällen nur von untergeordneter Priorität. 
Die Gesundheitskonferenz empfiehlt z. B., neben dem Wohnungsangebot auch das Wohnumfeld, 
also die Lebenswelt der Menschen, durch nachfragegerechte, ausreichende, möglichst kostenlose 
oder bezahlbare, leicht erreichbare Angebote zur Bewegungsförderung zu verbessern , die einen 
hohen Integrationswert durch Mischung der Altersklassen, Kulturen, Lebensstile und Geschlechter 
besitzen. Die Zielgruppen sind dabei in Planung und Umsetzung zwingend einzubeziehen. Dies 
sind Dinge, die z. B. vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz in Zusammenarbeit mit der Seni-
orenvertretung mit Hilfe von Bewegungsplätzen mit sog. Mehr-Generationen-Geräten umgesetzt 
werden. Eine geplante Internetplattform soll Senioren über die Angebote in ihrem Stadtteil infor-
mieren.  
Ein gutes Beispiel für eine niedrigschwellige Initiative eines Münsteraner Bürgers ist die Aktion 
„3000 Schritte extra“. Sie wurde vom Bundesgesundheitsministerium ins Leben gerufen und vom 
Gesundheitsamt und der Gesundheitskonferenz unterstützt. Die Aktion lädt jede/n ein, an einem 
regelmäßig stattfindenden Termin (mittwochs um 15.15 Uhr) gemeinsam mit Gleichgesinnten um 
die Promenade zu gehen. Dies soll keine Sportveranstaltung sein, sondern für gesunde Bewegung 
sorgen und die Kommunikation zwischen Gleichgesinnten fördern. Ähnliche Angebote sollen auch 
in den Stadtteilen  etabliert werden. 
Ein qualitativ und quantitativ gutes, frisches aber auch bezahlbares Lebensmittelangebot im Quar-
tier mit entsprechender Lebensmittelkennzeichnung sollte gesichert sein. Auch das Einzelhandels- 
und Zentrenkonzept der Stadt stellt fest, dass ausschlaggebend für die Versorgungsqualität ein

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feinmaschiges Netz kleinteiliger Angebote ist, die für die Wohnbevölkerung, besonders unter dem 
Aspekt des demografischen Wandels, gut zu erreichen sind. In diesem Sinne genießen auch klei-
nere Lebensmittelgeschäfte, oftmals auch solitär in Wohngebieten gelegen, eine hohe Bedeutung 
und Schutzwürdigkeit. Die Interessen des Einzelhandels decken sich jedoch nicht immer mit die-
sen Vorgaben. 
Eine Senioren-Gesundheitsberichterstattung mit besonderem Augenmerk auf Stadtteile und Quar-
tiere soll auch in Zukunft Informationen zur Entwicklung und Situation geben. Mit bestehenden 
Gremien in den Stadtteilen wie z. B. den Arbeitskreisen der Altenhilfeplanung des Sozialamtes und 
in Zusammenarbeit mit der Seniorenvertretung soll das Thema „Gesundheit und Alter“ im Focus 
bleiben. 
V Gesundheitsrisiken aus der Umwelt 
1. Wasserhygiene 
Einleitung 
Die Wasserhygiene ist ein Teil der Allgemeinen Hygiene und Kommunalhygiene und befasst sich 
mit der Wirkung von Umweltfaktoren auf di e menschliche Gesundheit und mit Maßnahmen zur 
Verhütung sowie Bekämpfung von Krankheiten. Besondere Schwerpunkte der Arbeit der Abteilung 
des Gesundheitsamtes sind die Entstehung und die Verbreitungswege von Erkrankungen, die 
durch Wasser übertragen werden sowie die Notwendigkeit hygienischer Anforderungen an das 
Trinkwasser (z. B. bakteriologische Wasseruntersuchung, Hausinstallation). Weiterhin werden Ver-
fahren im Bereich der Trinkwasseraufbereitung zur Elimination von Bakterien und Viren beurteilt.  
Zu beachten ist die Bedeutung von Klimaveränder ungen auf Gewässer, die zur Trinkwassergewin-
nung oder zur Freizeitgestaltung dienen. Hier kommt dem vermehrten Auftreten von Blaualgen 
eine größere Wichtigkeit zu. 
Die Überwachung der Hygiene in Schwimmbädern, die sowohl der Erholung als auch der sportli-
chen Betätigung dienen umfasst alle Dinge in und um das Wasser. Hauptbestandteil einer 
Schwimmanlage sind Schwimmbecken zum Baden und Schwimmen. Darum gruppieren sich meist 
noch andere Einrichtungen zur Körperpflege (Duschen, Sauna, Massage, usw.), die es zu begut-
achten gilt. 
1.1 Trinkwasserhygiene / Eigenwasserversorgungsanlagen 
Das über das öffentliche Leitungsnetz oder aus Kleinanlagen (Brunnen) zur Verfügung stehende 
Wasser wird außer zum Trinken auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körper-
pflege, zum Abwaschen oder Wäschewaschen verwendet. Pro Tag verbraucht der/die Deutsche 
im Durchschnitt 140 Liter Trinkwasser. 
Die Qualität des Trinkwassers kann von vielen Faktoren beeinflusst werden. Damit das Wasser 
zum Trinken, Kochen und Waschen geeignet ist, muss es hinsichtlich chemischer und mikrobiolo-
gischer Beschaffenheit hohe Anforderungen erfüllen, denn der Genuss oder die Verwendung von 
Trinkwasser darf die menschliche Gesundheit nicht gefährden. Es muss frei sein von Krankheitser-
regern und chemischen Stoffen, die Krankheiten verursachen können. Das Trinkwasser soll au-
ßerdem zum Genuss anregen, muss also farblos, klar und kühl sowie geruchlich und geschmack-
lich einwandfrei sein. Der umfassende Schutz der Trinkwasservorkommen ist daher oberstes Ge-
bot für alle. 
Die Trinkwasserqualität wird in der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt. Die Trinkwasser-
verordnung 2001 setzt die Forderungen der EG-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den 
menschlichen Gebrauch 98/83/EG vom 03.11.1998 in Bundesrecht um.

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Hieraus ergeben sich die Überwachungspflichten für das Gesundheitsamt. Es bewertet gesund-
heitliche Risiken, die mit der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers einherge-
hen können und entwickelt Konzepte, wie solche Risiken zu vermeiden und nötigenfalls zu beherr-
schen sind. Bei Störfällen oder notwendigen Sanierungsarbeiten stehen die Mitarbeiter/Innen des 
Gesundheitsamtes den Anlagenbetreibern beratend zur Seite. Maßnahmen und Meldewege für 
Störfälle wurden in Maßnahmeplänen für Kleinanlagenbetreiber erarbeitet und zur Verfügung ge-
stellt. Die Maßnahmepläne für den zentralen Wasserversorger wurden mit den Stadtwerken abge-
stimmt.  
Nach der neuen Trinkwasserverordnung werden Wasserversorgungsanlagen unterschieden in a) 
zentrale Wasserversorgungsanlagen (mehr als 1000 m³/Jahr), b) Kleinanlagen (weniger als 1000 
m³/Jahr) und c) Hausinstallationen, die vom Gesundheitsamt zu überwachen sind. 
1.2 Zentrale Trinkwasserversorgung 
Der größte Teil der Bevölkerung aus Münster wird durch die Stadtwerke als Wasserversorgungs-
unternehmen mit Trinkwasser beliefert.  
Die Stadtwerke betreiben 4 Wasserwerke mit einer Gewinnung von ca. 10.000.000 m³ Trinkwas-
ser, bei Bedarf wird noch Trinkwasser aus Haltern von der Gelsenwasser AG bezogen. 
Das Trinkwasser wird nur im Rahmen einer Funktionsprüfung der technischen Anlagen mit Chlor 
versetzt. Dem von Gelsenwasser bezogenen Trinkwasser werden dort regelmäßig geringe Men-
gen Chlor zugesetzt. Zur Verminderung von Kupfer wird dem Trinkwasser Phosphat zugesetzt. 
Die Wasserwerke Kinderhaus, Geist, Hornheide-Haskenau und Hohe Ward sowie deren Wasser-
einzugsgebiete werden einmal jährlich vom Ge sundheitsamt besichtigt. Die Wasserqualität wird 
engmaschig durch die Stadtwerke und ein zugelassenes Labor auf chemische und mikrobiologi-
sche Verunreinigungen untersucht und vom Gesundheitsamt überwacht. Im Jahr 2009 wurden 
dem Gesundheitsamt ca. 660 mikrobiologisch/chemisch/physikalische und 10 che-
misch/physikalische Befunde vorgelegt, mehr als es der Gesetzgeber fordert. Es gab keine Bean-
standungen. 
Die Ergebnisse werden per EDV weitergeleitet an die Landesbehörde. 
1.3 Kleinanlagen 
In Gebieten, die weit entfernt vom öffentlichen Trinkwassernetz liegen, findet die Trinkwasserver-
sorgung durch private Brunnen statt. In 2010 waren in Münster 1.986 Kleinanlagen zur Trinkwas-
sergewinnung beim Gesundheitsamt bekannt.  
Die Trinkwasserqualität jedes einzelnen Brunnens hängt von seiner Umgebung also seinem Was-
sereinzugsgebiet ab. Die unterschiedlichsten Faktoren, wie zum Beispiel die Bohrlochtiefe, spielen 
hier eine wichtige Rolle. So können flache Brunnen Probleme durch Einträge von Oberflächen-
wasser, Düngemittel, Klärschlämme oder Abwässer von nahe gelegenen Klärgruben bekommen. 
Aber auch tiefe Brunnen können zu hohe Konzentrationen an natürlichen Inhaltsstoffen aufweisen. 
Die Beratungsschwerpunkte in Münster liegen hier im Wesentlichen bei den folgen Parametern: 
Häufig werden hohe Konzentrationen von Ammonium festgestellt. Ammonium muss als möglicher 
Verunreinigungsparameter, insbesondere durch Fäkalien, aber auch wegen seiner aufbereitungs-
technischen Bedeutung beachtet werden. Erst sehr hohe Ammoniumkonzentrationen führen auf 
Dauer zu Gesundheitsschäden im Nervensystem. 
In Relation zu Ammonium sind die Werte von Nitrat und Nitrit zu berücksichtigen. Diese Stickstoff-
träger werden für besondere Betrachtungen in einer Stickstoffbilanz des Wassers erfasst, da kom-
plexe Umwandlungsprozesse zwischen ihnen ablaufen können. Nitrat und Nitrit können durch 
Überdüngung oder das Ausbringen von Gülle zu Zeiten, in denen der Boden die Nährstoffe nicht 
aufnehmen kann, in das Brunnenwasser eingetr agen werden. Bei Aufnahme von großen Mengen

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an Nitrat treten Vergiftungen im Magen-Darm-Trakt auf. Doch ein Teil des Nitrats kann in das we-
sentlich giftigere Nitrit umgewandelt werden. Besonders bei nicht gestillten Säuglingen in den ers-
ten Lebensmonaten können zu hohe Nitritgehalte zu der sogenannten Blausucht führen. Eine wei-
tere Gesundheitsgefährdung sowohl für Erwachsene als auch für Kinder kann durch die Bildung 
von krebserregenden Nitrosaminen entstehen. 
Eisen ist häufig in höheren Konzentrationen im Trinkwasser zu finden. Ein erhöhter Eisengehalt ist 
meistens schon durch Farbe und Geschmack festzustellen. Mit der Zeit entstehen Ablagerungen 
und Inkrustationen im Rohrleitungssystem sowie Verfärbungen in den Sanitäranlagen. Die Ansied-
lung von Mikroorganismen kann leichter erfolgen und eine Desinfektion erschweren. Gesundheits-
schäden nur durch die Aufnahme von Eisen im Trinkwasser sind bisher nicht bekannt. 
Weitere chemisch/physikalische Parameter wie Pflanzenschutzmittel werden bei Verdacht und bei 
der Erschließung neuer Kleinanlagen überprüft. 
Trinkwasser ist nicht keimfrei. Auch nach sachgerechter Aufbereitung enthält es noch Mikroorga-
nismen. Diese sind entweder harmlose Wasserbewohner oder Bakterien und Viren, die in den 
nach der Aufbereitung verbleibenden Konzentrationen keine gesundheitliche Bedeutung besitzen.  
Durch schnelles Versickern von Oberflächenwasser, also einer kurzen Filterungspassage durch 
das Erdreich, durch defekte oder undichte Brunnenanlagenteile, Rohrbrüche oder Reparaturarbei-
ten oder der unmittelbaren Nähe einer Klärgrube können Mikroorganismen in das Trinkwasser 
gelangen. Aber auch mangelhafte Rückflussverhinderer und Querverbindungen durch fehlerhafte 
Installation zu Brauchwasseranlagen (z.B. Regenwassernutzungsanlagen oder Brunnen zur Gar-
tenbewässerung) können mikrobiologische Einträge in das Trinkwasser verursachen. Da die 
Nachweismethoden für pathogene Mikroorganismen (Krankheitserreger) sehr zeit- und arbeitsauf-
wendig sind, werden vor allem in der Trinkwasserhygiene die Indikatorbakterien stellvertretend 
untersucht.  
Es ist nicht möglich alle pathogenen Mikroorganismen routinemäßig zu untersuchen. Es sind allein 
über 100 verschiedene Viren von menschlichen Fäkalien und Abwasser isoliert worden. Um insbe-
sondere die pathogenen Keime zu erfassen, umfassen die mikrobiologischen Routineuntersu-
chungen in Münster die Indikatorkeime Coliformen Bakterien, Escherichia coli (E. coli),  Enterokok-
ken sowie die Keimblidenden Einheiten (KBE) bei 22°C und 36°C. 
Coliforme Bakterien  sind eine heterogene Gruppe, die aufgrund ihrer biochemi-
schen/physiologischen Eigenschaften zusammengefasst wurden. Einige von Ihnen stellen reprä-
sentative Formen der Darmflora da, weshalb man sie zu der Familie der Enterobacteriaceae zu-
sammenfasst. Die Gruppe der coliformen Bakteri en beinhaltet sowohl pathogene als auch nicht 
krankheitserregende Keime. Daher kann bei Anwesenheit von coliformen Bakterien eine fäkale 
Verunreinigung von Wasser nur vermutet werden, sie muss aber nicht zwingend gegeben sein. 
Andererseits bedeutet ein Fehlen von diesen Indikatorkeimen keine Sicherheit darüber, dass keine 
Krankheitserreger vorhanden sind. Hier müssen weitere Untersuchungen erfolgen. 
Escherichia coli ist ein Bewohner des menschlichen und tierischen Darmtraktes und fakultativ pa-
thogen. Außerhalb des Darmtraktes gilt E. coli als Indikatorbakterium für eine fäkale Verunreini-
gung von Wasser und Lebensmitteln. Das Bakterium verursacht extraintestinale und intestinale 
Infektionen. Einige Serotypen führen zu schweren Durchfallerkrankungen, die besonders in Ent-
wicklungsländern beträchtlich zur Säuglingssterblichkeit beitragen. Andere Stämme stellen eine 
der häufigsten Ursachen der sogenannten Reisediarrhoe dar. Die Letalität bei Säuglingen und 
Kleinkindern ist hoch. Auch ruhrähnliche Infektion werden von E. coli-Stämmen hervorgerufen. Sie 
treten sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen auf. Enterohämorrhagische E. coli verursa-
chen starke Durchfälle und Erbrechen. In einigen Fällen überleben die Patienten die schwerwie-
gende Folgeeerkrankungen wie Organschädigungen die Infektion nicht.  
Die Indikatorkeime der Enterokokken kommen im Darm von Mensch und Tier vor. Hier erfüllen sie 
wichtige Aufgaben in der Verdauung. Gelangen die Bakterien in andere menschliche Körperberei-
che, werden sie pathogen. Sie können Harnwegsinfektionen, Wundinfektionen und Blutvergiftun-

gen verursachen. Besonders bei immungeschwächten Personen kann eine Infektion zu heftigen 
Krankheitsverläufen führen  
Gemäß Trinkwasserverordnung 2001 müssen Brunnen alle 2 Jahre vom Gesundheitsamt besich-
tigt werden. Im Jahr 2009 konnten nur 303 Trinkwasser-Kleinanlagen von 1986 Anlagen besichtigt 
werden. Der Rückgang der Fallzahlen im Vergleich zu den Vorjahren bei der Besichtigung der 
Kleinanlagen zur Versorgung mit Trinkwasser lässt sich mit Planstellenveränderungen und Ar-
beitsschwerpunktverschiebungen („Neue Grippe“) begründen. In den nächsten Jahren sind hier 
durch weitere Verlagerung von Kernpunkten deutlich höhere Zahlen zu erwarten. 
Der Ausfall der Fördermaßnahmen von Regenwa ssernutzungsanlagen (RWNA) durch das Land 
NRW ab Ende 2006 hat zur Folge, dass kaum noch RWNA gebaut und dem Gesundheitsamt 
Münster angezeigt werden.  
Die Betreiber der Kleinanlagen werden aufgefordert, jährlich mikrobiologische Befunde und alle 3 
Jahre chemisch/ pysikalische Befunde dem Gesundheitsamt zur Überprüfung vorzulegen. Ca. 11% 
der Ergebnisse wurden im Jahr 2008 beanstandet. 
 
Bei Grenzwertüberschreitungen, Störfällen, notwendigen Sanierungsmaßnahmen oder dem Ein-
bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen, stehen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes den Betrei-
bern beratend zur Seite.  
1.4 Trinkwasser-Hausinstallationen 
Gemäß Trinkwasserverordnung 2001 müssen generell die Grenzwerte an allen Zapfstellen, die der 
Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch dienen, eingehalten werden. Das Gesund-
heitsamt hat Trinkwasserinstallationen aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, 
mindestens auf Parameter zu untersuchen oder untersuchen lassen, die sich in der Hausinstallati-
on nachteilig verändern können. In der entsprechenden Anlage der TrinkwV werden aber nur che-
mische Parameter aufgeführt.  
Nach einer Empfehlung des Umweltbundesamtes wird zusätzlich auf die hygienisch-
mikrobiologischen Parameter hingewiesen, die sich nach Eintritt in die Hausinstallation vermehren 
können. Nachteilige Veränderungen der Trinkwasserqualität werden begünstigt z. B durch unge-
eignete Rohrmaterialien, durch für mikrobielles Wachstum günstige Temperaturen, durch Stagna-
tion und ungeeignete Betriebsweise wie z.B. zu niedrige Betriebstemperaturen im Warmwasserbe-
reiter. Bei unzureichender Betriebsweise können sich an Innenwandungen von bestimmten Mate-
rialien innerhalb weniger Tage fläc hendeckende Biofilme mit hohen Mikroorganismen-
Konzentrationen ausbilden. Bei Vermehrung v on Pseudomonas aeroginosa, Legionellen oder von 
anderen Mikroorganismen können hierdurch Gesundheitsrisiken insbesondere für Personen mit 
Risikofaktoren resultieren. Durch erhöhte Konzentrationen von chemischen Parametern, wie z.B. 
Schwermetallen ergibt sich ein zusätzliches Gesundheitsrisiko. 
Hinsichtlich des Probenumfangs, der Überwachungsfrequenz und der Bewertung wird zwischen 
den unterschiedlichen öffentlichen Einrichtungen differenziert und gemäß der Empfehlung des 
Umweltbundesamt werden Prioritäten gesetzt: 1. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, 2. Ein-
richtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtun-
gen, Einrichtungen zur Rehabilitation, 3. Schulen und Kindergärten, 4. Hotels und Jugendherber-
gen, 5. sonstige Ausbildungseinrichtungen, 6. Sportstätten, 7. weitere Gemeinschaftsunterkünfte.  
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88 
Nach Besichtigung der Einrichtung legt das Gesundheitsamt die Probenahmestellen und den Un-
tersuchungsumfang fest. Wenn keine besonderen Auffälligkeiten festgestellt wurden, sind dies im 
Allgemeinen im Kaltwasser Parameter Blei, Kupfer, Nickel, Keimbildende Einheiten bei 22°C und 
36°C, coliforme Bakterien, E. coli und Enterokokken, in unter Punkt 1 und 2 genannten Einrichtun-
gen wird zusätzlich auf Pseudomonaden untersucht. Das Warmwassersystem wird auf Vorkom-
men von Legionellen geprüft. 
Für Komponenten und Rohre aus Blei gibt es bereits seit spätestens der 70iger Jahre keinen An-
wendungsbereich mehr in der Trinkwasserinstallation. Bauteile aus Blei sollten bald möglichst 
ausgetauscht werden, da der Grenzwert nicht eingehalten werden kann. Blei stört die Funktion des 
Zentralnervensystems und kann bei Föten und Kleinkindern zu Entwicklungsstörungen führen. In 
Münster wurden bisher keine Bleileitungen in öffentlichen Einrichtungen gefunden. 
Kupferrohre sind in Münsters Haushalten weit verbreitet. Zu hohe Kupferwerte können bei Säug-
lingen und Kleinstkindern, deren Nahrung mit Leitungswasser zubereitet wird, zu Lebervergiftun-
gen führen. 
Im Stagnationswasser verchromter Armaturen oder in seltenen Fällen Rohrverbinder können hohe 
Löslichkeiten von Nickel auftreten. Die sich einstellenden Konzentrationen können bei Personen, 
die gegen die allergene Wirkung von Nickel vorsensibi lisiert sind, allergische Reaktionen hervorru-
fen – das ist etwa bei einem Sechstel der Bevölkerung. 
Auf die mikrobiellen Parameter Keimbildende Einheiten, coliforme Bakterien, E. coli und Entero-
kokken wurde bereits in dem Kapitel Kleinanlagen eingegangen. 
Pseudomonaden kommen natürlicherweise in Stillgewässern vor und können sich unter extrem 
nährstoffarmen Bedingungen vermehren. Pseudomonas aeroginosa wird sowohl in neu verlegten 
Rohrleitungssystemen wie in Hausinstallationen, insbesondere im Endstrang sowie in Wasserent-
nahmestellen (insbesondere mit Perlatoren). Durch Kontakt mit verletzter Haut, Schleimhaut sowie 
der Eintrittsstelle von Kathetersystemen kann es zu schwer verlaufenden Infektionen kommen. 
Pseudomonas aeroginosa gilt als einer der wich tigsten durch Trinkwasser übertragenden Erreger 
von Infektionen, die im Krankenhaus erworben wurden. 
Legionellen nehmen unter den wasserübertragbaren Krankheitserregern eine Sonderstellung ein. 
Es handelt sich um Bakterien, die sich u.a. in Hausinstallationssystemen, vornehmlich im erwärm-
ten Wasser und bevorzugt in Biofilmen oder Amöben, zu hohen Konzentrationen vermehren kön-
nen. Sie sind nicht fäkaler Herkunft und können deshalb mit den in der Wasserhygiene üblichen 
hygienisch-mikrobiologischen Parametern nicht identifiziert werden. Legionellen können grippe-
ähnliche Erkrankungen und schwere Lungenentzündungen hervorrufen, bei geschwächten Perso-
nen im schlimmsten Fall mit Todesfolge. Das Einatmen von legionellenhaltigen Aerosolen ist der 
häufigste Infektionsweg. Aerosole entstehen, wo Wasser fein vernebelt wird, wie z.B. in Duschen 
und Whirlpools. Besonders anfällig für eine Vermehrung der Legionellen sind Warmwassersyste-
me, die bei niedrigen Temperaturen < 50 °C betrieben werden, aber auch Systeme mit unzurei-
chend oder gar nicht durchflossenen Leitungsabschnitten. 
Bei den im Jahr 2009 überprüften Hausinstallationen gab es ca. 15% Beanstandungen. 
Im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema Leitungsmaterialien in Hausinstallationen 
wurde in der vom Gesundheitsamt neu aufgelegten Broschüre „Auch eine Frage der Leitung: Ge-
sundes Trinkwasser“ auf Probleme hingewiesen. 
In den Tageszeitungen veröffentlicht das Gesundheitsamt regelmäßig Informationen zu dem The-
ma Trinkwasser. Beratungen der Bürger erfolgen telefonisch oder vor Ort. 
1.5 Cyanobakterien und Trinkwasser (Beispiel Hiltruper See) 
Auch wenn die Badewasserqualität den rechtlichen Anforderungen entspricht, können Beeinträch-
tigungen hinsichtlich der Gesundheit der Badegäste nicht immer und überall ausgeschlossen wer-

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den. Die hygienischen Untersuchungen sind in erster Linie auf den Nachweis von Fäkalindikatoren 
ausgerichtet. Jedoch auch biologische Prozesse, wie z.B. „Algenblüten“ in unseren Badegewäs-
sern, können von erheblicher Bedeutung sein und erfordern sowohl eine ökologisch-limnologische 
als auch eine gesundheitliche Beurteilung. 
Explosionsartige „Blaualgenblüten“ treten vor allem in den Sommermonaten bei hohen Wasser-
temperaturen auf und geraten immer wieder in das öffentliche Interesse. Das massenhafte Auftre-
ten von Cyanobakterien ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Derartige Situationen sind nicht 
vorhersagbar, eine Überwachungsbegehung kann in jedem Fall nur die momentane Situation be-
schreiben. 
Gleichwohl sind den Überwachungsbehörden oft die Gewässer bekannt, bei denen regelmäßig 
Cyanobakterienentwicklungen vorkommen. 
Cyanobakterien gehören im taxonomischen Sinn nicht zu den Algen (keine Zellkerne), sondern zu 
den Bakterien. Die Bezeichnung Blaualgen ist irreführend und der Name Cyanobakterien zu be-
vorzugen. 
Im Sommer 2001 mussten Teile der deutschen Ostseestrände aufgrund von Blaualgen gesperrt 
werden, und in der englischen Grafschaft Kent waren im Juli dieses Jahres etwa 6000 Familien 
ohne Trinkwasser, weil es mit toxischen Cyanobakterien kontaminiert war. Die Bedrohung ist spä-
testens seit dem Verenden von Schafen und Hunden in Großbritannien, von mehr als 350 Alligato-
ren in Florida und dem Tod von über 50 Rindern im Bereich hochalpin gelegener Bergseen in der 
Schweiz sehr ernst zu nehmen. Von Cyanobakterien werden verschiedenste Giftstoffe produziert, 
manchmal sogar mehrere gleichzeitig.  
Das Gefahrenpotenzial ist dort am größten, wo hauptsächlich Oberflächenwasser als Trinkwasser 
verwendet wird und für die Versorgung nur wenige Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen. 
Gefährdet sind in Europa vor allem mild temperierte und trockene Länder - beispielsweise Spanien 
und Portugal. In Deutschland, wo nur etwa 20 Prozent des Trinkwassers aus Oberflächengewäs-
sern und der Rest aus Grundwasser aufbereitet wird, besteht die größte Gefahr für den Menschen, 
mit Cyanotoxinen in Berührung zu kommen, in Badegewässern: Kopfschmerzen, gerötete Augen, 
Übelkeit, Erbrechen und Fieber können unerwünschte Folgen sein, wenn das Wasser Cyanobakte-
rientoxine enthält. Blaualgen kommen in nahezu allen Lebensräumen vor. Die meisten Arten sind 
jedoch im Süßwasser beheimatet. Da sie am Anfang der Nahrungskette stehen, werden Wachs-
tum und Verbreitung direkt von den Nährstoffverhältnissen in den Gewässern beeinflusst.  
Seit Juli 2007 ist eine negative Entwicklung z. B. im Hiltruper See in Münster-Hiltrup zu beobach-
ten. In dem Sommer kam es erstmalig zu  einer Massenentwicklung von Blaualgen (Cyanobakte-
rien). Diese Bakterien können unterschiedliche Toxine (vor allem Leber- und Nervengifte) bilden, 
die im Wasser freigesetzt werden. Noch 2006 waren die Blaualgenpopulationen nur geringfügig 
angewachsen. Nachdem die Stadtwerke Münste r umgehend von diesen Ergebnissen in Kenntnis 
gesetzt wurden, beauftragten sie noch im Juli 2007 das Hygieneinstitut der Uni Münster mit der 
Analyse des toxischen Microcystins. Die Wasserproben wurden aus Peilrohren entnommen, die 
mit dem Hiltruper See über eine lange Untergrundpassage in Verbindung stehen. Die Ergebnisse 
lagen unterhalb der Nachweisgrenze für das Blaualgengift Microcystin. Für die Trinkwassergewin-
nung bestand daher zu keiner Zeit eine Gefährdung der Wasserqualität durch Algentoxine. Das 
Gutachten empfiehlt allerdings ein regelmäßiges Monitoring des Seewassers. 
Im Rahmen einer Risikobetrachtung aus gesundheitlicher Sicht sind folgende wesentliche Ge-
sundheitsaspekte im Zusammenhang mit Cyanobakterien-Massenentwicklungen zu unterschei-
den: 
• systemische Wirkungen durch Cyanotoxine, 
• Haut- und Schleimhautreizungen durch Zellinhaltsstoffe und Bestandteile der Zellwand 
(u. a. den Lipopolysacchariden), 
• für sensible Personen allergische Reaktionen auf Cyanobakterien-Bestandteile,

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• geruchliche/ästhetische Beeinträchtigungen beim Baden (durch freigesetzte Substan-
zen,wie z. B. Terpene und Aldehyde) und 
• ausgeprägte Gewässertrübung durch die hohe Cyanobakterien-Zelldichte. 
Eine Risikoabschätzung für Badende ist vor dem Hintergrund der eingeschränkten toxikologischen 
und epidemiologischen Datenlage nur mit großen Unsicherheiten möglich. Aufgrund des derzeiti-
gen Kenntnisstandes muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Baden in eutrophen, stark 
mit Cyanobakterien belasteten Gewässern ein Gesundheitsrisiko darstellt, insbesondere bei wie-
derholter Exposition innerhalb weniger Tage bis Wochen bei hoher Zelldichte bzw. Toxinkon-
zentration. Das Gesundheitsamt Münster arbeitet bei dieser Problemstellung seit Jahren eng mit 
Experten des Umweltbundesamtes zusammen. 
Zum Schutz von Badenden vor Cyanobakterien-Toxinen hat das Umweltbundesamt im Bundesge-
sundheitsblatt im Juni 1992 und Juli 1997 Empfehlungen veröffentlicht, zu deren Umsetzung mitt-
lerweile Praxiserfahrung vorliegt. Ziel der „Empfehlung zum Schutz von Badenden vor Cyanobak-
terien- Toxinen“ ist dabei nicht, das Baden in Gewässern, insbesondere auch nicht für Kinder, ein-
zuschränken, sondern unter Beachtung des vorsorgenden Gesundheitsschutzes eine Nutzung der 
Gewässer zu ermöglichen.  
1.6 Schwimmbadhygiene 
Baden und Schwimmen erhalten die Gesundheit, machen Spaß und entspannen. Schwimmbäder 
werden jedoch auch mit Infektionsrisiken in Verbindung gebracht.  
Hygiene im Schwimmbad erhöht den Badespass 
In Schwimmbädern halten sich Menschen mehr oder weniger dicht gedrängt in einer warmen und 
feuchten Umgebung auf, wo sich Keime, die von Haut- und Schleimhaut abgewaschen werden, 
weiter verbreiten können. Grundsätzlich kann die Übertragung von Krankheitserregern über das 
Wasser selbst, über den nassen Boden, über Sitzgelegenheiten oder gemeinsam benutzte Hand-
tücher erfolgen. 
In Badewasser selbst ist die Übertragung von Infektionen wegen der Wasseraufbereitung und Des-
infektion jedoch gering und nur bei nicht korrekter Aufbereitung von Bedeutung. 
Da eine Reinigung und Desinfektion der Schwimmbeckenumgebung nicht kontinuierlich stattfinden 
kann, ist dort das Infektionsrisiko höher. Infektionen sind an Augen, Ohren, Haut und Füßen mög-
lich. Auch die Rötung der Augen, meist als Folge einer Reizung durch Nebenprodukte der Chlo-
rung bei fehler- oder mangelhafter Aufbereitung oder bei empfindlichen Personen, kommt immer 
wieder vor. 
Deshalb sieht der § 37 des Infektionsschutzgesetzes vor, dass die Gesundheitsämter die 
Schwimmbäder überwachen müssen. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die DIN 19643 (An-
erkannte Regeln und Technik in der Schwimmbadhygiene). Die Kontrolle der Bäder geht über eine 
hygienische, chemische und bakteriologische Überwachung des Schwimm- und Badebeckenwas-
sers hinaus und umfasst auch die Wasseraufbereitung, die Hausinstallation für Duschen und 
Trinkwasser, die Barfußbereiche und Sitzflächen sowie die raumlufttechnischen Anlagen. 
In Münster gibt es ca. 40 zu überwachende Einrichtungen.  
Angefangen von den städtischen Bädern über Bäder in Schulen und Therapiebädern in Kranken-
häusern, bis hin zu den Hotel –und Saunabädern. 
Im Jahr 2008 wurden 36 Einrichtungen durch Ortsbesichtigungen kontrolliert. 14 mal gab es Bean-
standungen. Die dann aber bei der Nachkontrolle beseitigt waren. 2008 wurden 945 Badewasser-
befunde durch das Gesundheitsamt begutachtet. In 73 Fällen waren diese Proben nicht in Ord-
nung, so dass weitere Auflagen, bis hin zu kurzfristigen Schließungen nötig wurden.

91
Im Bereich der Schwimmbadumgebung spielen zwei Infektionen eine Rolle: 
Fußpilz 
Hautpilze mögen es besonders feucht und warm. Wenn bestimmte Hautpilze Haut und Nägel be-
fallen, kann sich eine Fußpilzinfektion einnisten. Die Übertragung erfolgt über nasse Oberflächen 
(z. B. von Fußböden und Sitzflächen) oder durch das gemeinsame Benutzen von Hand- oder Ba-
detüchern, auf denen sich abgeschilferte Hautschuppen (auch von Fußpilzinfizierten) befinden.  
Warzen 
Im Badebereich können darüber hinaus Warzen über nasse Oberflächen oder durch das gemein-
same Benutzen von Handtüchern verbreitet werden. Auch durch direkten Kontakt von Person zu 
Person ist eine Übertragung möglich. 
Die Erreger sind Viren. Bei Kleinstverletzungen, wie z. B. Hautrissen durch Kratzen, breiten sie 
sich auf der Haut aus, so dass eine neue „Warzenaussaat“ entsteht.  
Durch geeignete Desinfektionen lässt sich die Übertragungsgefahr minimieren. 
Auch der Badegast kann aktiv zur besseren Hygiene beitragen. 
Nicht nur der Badbetreiber, sondern auch der Badegast selber kann zu einem guten Gelingen bei-
tragen. Aus diesem Grund sind Tipps für Badegäste und Badbetreiber erarbeitet worden und lie-
gen in Form eines Flyers in den Einrichtungen aus. 
2. Lufthygiene – der Einfluss v on Luft und Immissionen auf die Ge-
sundheit 
Luft und ihre Zusammensetzung sind inzwischen wi ssenschaftlich untersucht. Erwiesen ist, dass 
Luftinhaltsstoffe, die in zu hohen Konzentrationen auftreten, die Luft verunreinigen und als Schad-
stoffe weit reichende Wirkungen entfalten. Sie sind nicht nur schädlich für Menschen und Tiere, 
sondern greifen auch Pflanzen, Gewässer, Böden und sogar Bauwerke und Materialien an. 
Umfangreiche Anstrengungen sind daher nötig, um die Luft, dort, wo es nötig ist, nachhaltig zu 
verbessern und sie dort, wo sie gut ist, in ihrer Qualität zu erhalten. Messen, wie hoch Belastungen 
sind, herausfinden, woher sie kommen und Strategien entwickeln, wie Belastungen gemindert 
werden können – alle diese Arbeitsfelder umfasst die Lufthygiene. 
Innenraumluft ist begrifflich gleichzusetzen mit der  Raumluft, also die Luft in Räumen innerhalb 
eines privaten (z. B. Wohnhäusern) oder öffentlichen Gebäudes (z. B. Bürogebäude, Krankenhäu-
ser, Schulen) sowie das Innere von Kraftfahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln. 
Mit der Umsetzung europäischer Richtlinien bezüglich Raumluftqualität in nationales Recht, wurde 
beim Gesetzgeber der internationale Begriff für Raumluft: indoor-air unbedacht als Innenraumluft 
übersetzt. Die Begriff Innenraumluft erscheint deshalb nur in Verbindung mit der Raumluftqualität. 
Ziel der Luftreinhaltung ist die nachhaltige Sicherstellung guter Luftqualität, also eine möglichst 
schadstofffreie Luft. Maßnahmen zur Luftreinhaltung können unterschieden werden in gesetzliche 
Vorgaben (z. B. Festlegung von Interventions- und Grenzwerten für Schadstoffe) und technische 
Maßnahmen (z. B. Einbau von Filteranlagen an den Schadstoffquellen). Die Maßnahmen zur Luft-
reinhaltung sollen einer Luftverschmutzung entgegenwirken oder sie erst gar nicht entstehen las-
sen 
Da in der Öffentlichkeit kontinuierlich über mögliche Gesundheitsschäden durch die elektromagne-
tischen Wellen der Mobiltelefone und Mobilfunksender  diskutiert wird, wird auch diese Thematik 
aufgegriffen und erläutert. Eine biologische Wirkung der beim Mobilfunk auftretenden Feldstärken 
ist umstritten. Eine gesundheitliche Schädigung dadurch konnte bis jetzt nicht wissenschaftlich 
nachgewiesen werden.

92 
Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Kurzbezeichnung für das deutsche Gesetz zum Schutz vor 
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und 
ähnlichen Vorgängen. Es regelt im Gebiet des Umweltrechts und ist das bedeutende praxisrele-
vanteste Regelwerk dieses Rechtsgebiet es. Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-
Immissionsschutzgesetz ist ein sehr anspruchsvo lles Verfahren, weil darin sämtliche Umweltaus-
wirkungen einer Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden müssen. 
2.1 Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Innenraumluftbelastung 
Angesichts der sich häufenden Klagen über gesundheitliche Belastungen in Schulräumen, der 
zunehmenden Diskussionen über Feinstaubbelastungen in Klassenräumen, vor allen Dingen auch 
angesichts der jetzt aktuell neu erschienenen Empfehlungen und Richtlinien zur gesundheitlichen 
Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft sowie angesichts des 01/2009 neu veröffentlich-
ten und geänderten Leitfadens für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden wird deutlich, dass 
dieses Thema im Bereich der Schulen zunehmend problematisiert und geregelt wird. 
Luftverunreinigungen in Innenräumen von Schulen stel len ein hygienisches Problem dar. Die in 
Schulgebäuden beobachteten Innenraumbelastungen können auf verschiedene Ursachen zurück-
geführt werden wie  
• bauliche Mängel,  
• Fehler in der Lüftungstechnik,  
• falsches Lüftungsverhalten  
• die Verwendung bestimmter Bauprodukte, Einrichtungsgegenstande oder Reinigungs-
produkte, die chemische Stoffe in die Raumluft abgeben und 
• mikrobielle Probleme (Schimmelbefall)  
Es wurde schon in den letzten Jahren viel über Innenraumluftqualität in öffentlichen Gebäuden 
diskutiert. Wegen Verdachts auf Asbest, PCB und andere Innenraumschadstoffe wurden in den 
letzten Jahren einige Schulen umfangreich saniert. Mit Einführung der Energieeinsparverordnung 
im Jahr 2002 (novelliert 2007) kommen neue Herausforderungen auf Kommunen bei der Sanie-
rung von öffentlichen Gebäuden zu. Die Gebäudehülle und die Fenster werden bewusst luftdicht 
gemacht, um die energetischen Vorgaben zu erfüllen.  
Die Kehrseite kann bei unzureichender Lüftung  eine Anreicherung von chemischen und biologi-
schen Stoffen in der Raumluft sein.  
Auch das Umweltbundesamt hat im „Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden“ auf 
die lufthygienischen Probleme wie die Feinstaubproblematik, das Kohlendioxidproblem oder die 
Notwendigkeit zur energetischen Gebäudesanierung und die Reinigung in Schulen hingewiesen.  
Daher wird das Thema „Lüften“ immer wichtiger. Dies gilt vor allem für die Konzentration von Koh-
lendioxid, das schon von Pettenkofer vor mehr als 150 Jahren als Leitsubstanz für „schlechte“ Luft 
in Innenräumen erkannt wurde. Kohlendioxid ist heute erneut ein Gradmesser für die „Güte“ der 
Raumluftqualität in Schulgebäuden. Wie man wirksa m Abhilfe für das CO2-Problem in Klassen-
zimmern schafft, wird unserem Faltblatt das am Ende dieses Jahres den Schulen zur Verfügung 
gestellt wird beschrieben. 
Im Jahre 2008 würde das Gesundheitsamt 56 Mal um Hilfe bei Gesundheitsproblemen in Schulen 
gebeten. In diesen Fällen wurden nach Ortsbesichtigungen und z. T. Messungen, eine  persönli-
cher Beratung vorgenommen,  die die Beseitigung  des Schadstoffes zum Ziel hatte.  
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

93
Die Hauptverursacher der Raumluftbelastung  in Schulgebäuden sind Ausgasungen aus Baumate-
rialien, Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände. Hinzukommen Reinigungs- und Pflegemittel. 
Aber auch Materialien beim Werkunterricht und freigesetzte Gase beim Chemieunterricht können 
zu einer erheblichen Belastung bei unzureichender Lüftung führen. Meist handelt es sich hierbei 
um Flüchtige organische Verbindungen (VOC – aus dem Englischen für Volatile Organic Com-
pounds) Diese stellen eine Stoffgruppe von Luftverunreinigungen dar, die praktisch immer in der 
Raumluft vorkommen. Seitens des Gesundheitsamtes wird bei  Gesundheitsbeeinträchtigungen 
von Schülern die von der Schulleitung gemeldet we rden, ein intensives Beratungs- und Begutach-
tungsprogramm aufgestellt. 
Grundlage für die Einschätzung der Innenraumluftbelastung sind die Innenraumluftwerte. 
Die Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe sind von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der 
Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt sowie der Arbeitsgemeinschaft 
der Obersten Landesgesundheitsbehörden erarbeitet worden. Die Richtwerte beziehen sich auf 
Einzelstoffe und beinhalten keine Aussage über mögliche Kombinationswirkungen verschiedener 
Substanzen.  
Mikrobiologische bebildete flüchtige organische Verbindungen (MVOC) 
Bei Auftreten von Schimmelpilzwachstum infolge von Feuchtigkeitsschäden in Innenräumen  kön-
nen flüchtige Stoffwechselprodukte von Mikroorganismen, z. B. verschiedene Alkohol-, Aldehyd- 
und Ketonverbindungen in die Raumluft gelangen.  
Schimmelpilze 
Pilze sind ein fester Bestandteil unseres Lebensraumes. Sie kommen in vielen Formen und Grö-
ßen nahezu überall vor. Zusammen mit anderen Mikroorganismen spielen sie als Verrottungs- und 
Moderpilze eine wichtige Rolle in der Natur. Schimmelpilz ist ein Sammelbegriff für die an Oberflä-
chen wachsende Pilzflechte, bestehend aus einer Vielzahl von Pilzfäden, die zum einen aus Pilz-
sporen gebildet werden, aber auch selbst wieder Sporen hervorbringen können. Durch Luftströ-
mung werden die Sporen abgelöst und gelangen in die Luft und setzen sich mit Staub an anderen 
Stellen ab. Bei zu hoher Luftfeuchtigkeit oder Baufeuchte vermehren sie sich dann stark. 
Bei Schimmelpilzbefall z. B an Wänden oder Einrichtungsgegenständen wie Einbauschränke fin-
den sich häufig auch Pilzsporen in der Luft. Es gibt ca. 250 000 bekannte Pilze und nur ein kleiner 
Teil davon ist unter bestimmten Bedingungen schädlich für den Menschen. Diese können eine 
allergene Wirkung haben. Beim Einatmen werden Fremdstoffe, wie Schimmelpilze, durch T-Zellen 
erkannt und dadurch eine zelluläre Abwehrreaktion ausgelöst. Hierbei kommt es zu einer Immun-
aktivierung, die sich bei längerer Dauer auch gegen körpereigene Strukturen wenden kann.  
Die Symptome sind dabei vielfältig und reichen von Müdigkeit, über Kopf- und Gliederschmerzen 
bis zu neurologischen und psychiatrischen Symptomen.  
Durch richtiges Lüften und Heizen kann die Feuchtigkeit im Gebäude begrenzt werden. Die relative 
Feuchte der Luft im Gebäude sollte dauerhaft 65–70 % (direkt über Materialien < 80 %) nicht über-
schreiten. 
Wichtig ist, dass die Feuchtigkeit, die durch die Aktivitäten im Raum entsteht (z. B. Feuchtigkeits-
abgabe des Menschen, feuchte Kleidung und Topfpflanzen), durch regelmäßiges Lüften nach au-
ßen abgeführt wird. 
CO
² 
Auch in Münster kommt es zunehmend zu Beschwerden in Schulklassen über Gesundheitsbelas-
tungen mit Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen, was sich dann bei durchgeführten Prü-
fungen häufig auch als mangelhafte Lüftungssituation darstellte.  
CO
2 ist ein farb- und geruchloses Gas und wird vom Menschen ausgeatmet. Der rasche Anstieg in 
der Innenraumluft ist die Folge der Anwesenheit von vielen Personen in relativ kleinen Räumen,

wie z. B. in Schulklassen. Kritische CO 2-Konzentrationen führen z. B. zu Konzentrationsstörungen, 
Leistungsschwächen, Kopfschmerzen und Atemwegs-beschwerden.  
Daher wird gerade auch für Schulräume eine intensive regelmäßige Lüftung zur Vermeidung von 
Beschwerden von der entsprechenden Bundesbehörde empfohlen.  
Um dieses Problem stadtweit in den Schulklassen deutlich zu machen und auch um deutliche Än-
derungen der bisher doch sehr mangelhaften Lüftungsverfahren zu erreichen, ist aus Sicht des 
Gesundheitsamtes eine intensive Öffentlichkeitsarbeit erforderlich.  
Daher führt die Abteilung Infektionsschutz- und Umwelthygiene beispielhafte Messungen nur an 
einigen Münsterschen Schulen durch, um den CO 2-Verlauf während eines Schultages messtech-
nisch darzustellen und letztendlich das Ergebnis mit den Schulen zusammen zu bewerten.  
Leitwerte für die Kohlendioxid-Konzentrationen in der Innenraumluft (Ad-hoc-AG 2008) 
 
Ziel dieser Maßnahme ist nicht, das Suchen von renovierungsbedürftigen Klassenräumen sondern 
die Verdeutlichung des Problems „mangelhaftes Lüftungsverhalten in Klassenräumen“ und eine 
Änderung des Lüftungsverhaltens.  
Schulklassen können in Projekten die gesundheitlichen Bedeutungen korrekter Lüftungsverfahren 
erarbeiten und mit einem Messgerät, das beim Gesundheitsamt ausgeliehen werden kann, ihr ei-
genes Lüftungsverhalten kontrollieren.  
Dieser Gesamtablauf wird mit einem entsprechenden Flyer und mit einer intensiven Öffentlich-
keitsarbeit in der Presse begleitet. 
2.2 Luftreinhalteplan 
Verkehrslenkerische und verkehrsplanerische Maßnahmen werden künftig durch die seitens der 
Europäischen Union vorgegebenen Schadstoffgrenzwerte (Staub, CO
2, SO2, NO2, usw.) in einigen 
Städten und Ballungsräumen kaum zu umgehen sein. Bei Überschreitung der Grenzwerte ist nach 
§ 47 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ein Luftreinhalteplan aufzustellen, in dem 
Maßnahmen zur dauerhaften Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft festgeschrieben sind. 
Der Luftqualitätsplan für Münster wurde von der Bezirksregierung Münster, unter Beteiligung des 
Landesamtes für Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und den betroffenen Fach-
stellen der Stadtverwaltung Münster sowie Interessenverbänden erstellt. Hauptziel ist die schnelle 
Minderung von Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub. Alle Verursachergruppen, die zu den zu ho-
hen Emissionen beitragen, sind durch geplante Gegen-Maßnahmen betroffen: also die Industrie 
ebenso wie Hausbrand und Verkehr. Jede Maßnahme eines breiten Bündels von Minderungs-
maßnahmen wurde vor Inkrafttreten des Luftqualitätsplanes auf ihre Verhältnismäßigkeit und Wirk-
samkeit überprüft. Eine dieser Maßnahmen ist die Einrichtung der ca. 1,5 qm großen Umweltzone 
in der Innenstadt von Münster, die seit dem 1.1.2010 nur noch mit Fahrzeugen mit gelber oder 
grüner Umweltplakette befahren werden darf. 
Immissionssituation  
Stickstoffdioxid 
Im Jahr 2006 wurde erstmals an einem Passivsammler in der Weseler Straße zwischen Geiststra-
ße und Moltkestraße eine deutliche Überschreitung des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid von 
 94

95
                                                
40µg/m³ (gilt seit 01.01.2010) festgestellt. Der Jahresmittelwert lag mit 73µg/m³ deutlich über dem 
Grenzwert mit Toleranzmarge 2 von 48µg/m³ für das Jahr 2006. Die Überschreitung von 64µg/m³ 
im Jahr 2007, gemessen mit einer kontinuierlich betrieben Luftmessstation, bestätigte die hohe 
Überschreitung an dieser Messstelle. An der Messstation Steinfurter Straße wurde 2006 47µg/m³ 
als Jahresmittelwert ermittelt. Auch hier sind, wenn auch im deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit, 
Überschreitungen des Grenzwertes im Jahr 2010 möglich. Die Computer-Berechnungen des 
LANUV ergaben zudem eine hohe Stickstoffdioxidbelastung „Am Bült“ mit prognostizierten 
57µg/m³ als Jahresmittelwert.  
Feinstaub (PM10) 
Bei PM10 gilt, dass an nicht mehr als 35 Tagen im  Jahr der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ über-
schritten werden darf. Im Jahr 2008 wurde erstmals in Münster mehr als die zulässige Anzahl er-
mittelt. An 38 Tagen wurde der Tagesgrenzwert an der Messstation Weseler Straße überschritten.  
Besonders beim Schadstoff Stickstoffdioxid zeigt sich deutlich, dass der Straßenverkehr maßgebli-
chen Anteil an den Immissionskonzentrationen hat. Die Überschreitungen in Münster treten ledig-
lich an Straßen auf, die hoch frequentiert sind und zudem einen hohen Anteil an schweren Nutz-
fahrzeugen aufweisen. Das allein führt allerdings noch nicht zu Überschreitungen der Grenzwerte, 
wie die vergleichsweise niedrige Immissionskonzentration trotz hoher Verkehrsfrequentierung am 
Friesenring verdeutlicht. Kennzeichnend für Straßenabschnitte mit potentiellen Überschreitungen 
ist nicht nur eine hohe Verkehrsfrequentierung, sondern im gleichen Maße eine schluchtartig ge-
schlossene Straßenrandbebauung mit ungünstigen Ausbreitungsbedingungen. 
Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan 
Verkehrliche Maßnahmen 
Der Maßnahmenschwerpunkt zur Senkung der Sti ckstoffdioxide und der PM10-Belastung liegt im 
Bereich Verkehr. Ohne Berücksichtigung von Maßnahmen an der Weseler Straße wird eine Über-
schreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid um  18 µg/m³ im Jahr 2010 prognostiziert, während 
die erlaubte Überschreitungshäufigkeit bei PM10 voraussichtlich auch ohne weitere Maßnahmen 
unterschritten wird.  
Ziel bei der Maßnahmenwahl war nicht nur, effiziente und nach dem Verhältnismäßigkeitsgrund-
satz verträgliche Maßnahmen zu finden, sondern auch Maßnahmen, die nicht zu Überschreitungen 
der Grenzwerte an anderer Stelle im Straßennetz führen. Ebenfalls wurde die Lärmminderung als 
Ziel mit verfolgt. 
Wesentliche Bausteine zur Reduzierung der Überschreitungen im Straßenraum sind 
• der stetige Austausch der Busflotte durch Busse mit EEV-Standard
3, 
• ein Bündel aus Einzelmaßnahmen zur Verstetigung des Verkehrsflusses und der Verla-
gerung der Kraftverkehre aus der Verkehrsachse Weseler Straße/ Steinfurter Straße auf 
den westlichen 2. Tangentenring und 
• die Errichtung einer Umweltzone. 
Für die geplante Umweltzone in Münster sind Kraftfahrzeuge mit gelber und grüner Plakette ein-
fahrberechtigt. Zirka 7% der in Münster gemeldeten Fahrzeuge haben eine rote oder keine Plaket-
te und wären ohne Ausnahmegenehmigung nicht einfahrberechtigt. 
 
2 Vor dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit von Immissionsgrenzwerten, sind bereits Luftreinhalte-
pläne aufzustellen, falls die - um eine Toleranzmarge erhöhten - Grenzwerte nicht eingehalten 
werden. 
3 Europäischer Abgasstandard für besonders umweltfreundliche Busse und Lkw

96 
                                                
Mit der Umsetzung des Gesamtpaketes der Maßnahmen einschließlich einer Umweltzone ist für 
alle betroffenen Straßen in der Stadt Münster mit einer wesentlichen Minderung der Stickstoffoxid-
emissionen und der hieraus bewirkten Immissionsbelastungen für Stickstoffdioxid zu rechnen. Bis 
auf die Weseler Straße wird aller Voraussicht nach der zulässige Grenzwert als Jahresmittelwert 
für Stickstoffdioxid im Jahr 2010 eingehalten werden können. In der Weseler Straße wird eine Min-
derung der Stickstoffdioxidbelastung in einem grenzwertnahen Bereich möglich sein. 
Sonstige Maßnahmen 
Verkehrliche Reduktionsmaßnahmen machen einen Großteil der prognostizierten Minderungen an 
den betrachteten Messstandorten aus. Maßnahmen, die ein gesamtstädtisches Reduktionspoten-
tial haben, tragen großräumig zur Immissionsminderung bei. Sie sind ein wichtiger Baustein zur 
Reinhaltung der Luft: 
• Für die Aktivitäten zur kontinuierlichen Verbesserung der Klimaschutzarbeit ist die Stadt 
Münster mit dem European Energy Award GOLD® ausgezeichnet worden.  
• Der ökonomische und ökologische Einsatz von Ressourcen in Gewerbebetrieben wird 
durch das städtische Projekt Ökoprofit initiiert. 
• Maßnahmen, wie die Verdichtung des Fernwärmenetzes und emissionsmindernde Maß-
nahmen an Industrieanlagen, werden laufend fortgesetzt. 
Unterstützende Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung 
Initiative Förderung schadstoffarme Mobilität 
Nach und von Münster pendeln täglich über 110.000 Beschäftigte zum Arbeitsplatz. Unternehmen 
und Verwaltungen bieten demnach große Potentiale , wenn es um Maßnahmen zur umweltverträg-
licheren Verkehrsmittelwahl oder Verkehrsvermei dung geht. In Münster werden zurzeit über 8.200 
regionale FirmenAbo’s genutzt. Eine Ausweitung des regionalen FirmenAbo’s von derzeit 8000 auf 
das Doppelte soll Ziel einer Initiative der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH sein.  
Beschleunigte technische Umrüstung der Busflotte 
Die Möglichkeit zur Verringerung der Schadstoffbelastung durch die nachträgliche Umrüstung von 
Bussen ab Abgasstufe Euro-3 mit SCR 4-System soll in Erwägung gezogen werden. Die Busse 
können durch die Umrüstung den EEV-Standard erreichen. Die Kosten pro Umrüstung betragen 
ca. 15.000 € pro Bus. Welches Minderungspotential zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung 
unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Aspektes vorliegt, soll in Zusammenarbeit mit der 
Stadtwerke Münster GmbH untersucht werden. Alternativ wird eine noch weiter beschleunigte An-
schaffung neuer Busse nach dem EEV-Standard geprüft. 
3. Mobilfunk und Gesundheit 
In Münster gibt es ca. 200 Standorte von Mobilfunksendeanlagen, die teilweise von mehreren 
Netzbetreibern gleichzeitig genutzt werden, gerade auch beim Neu- und Umbau von Mobilfunkan-
lagen. Vor allen Dingen beim Aufbau neuer Mobilfunkmasten gibt es häufig - einerseits aufgrund 
der optischen Auswirkungen - andererseits aber auch aufgrund der Vorbehalte vor möglichen ge-
sundheitlichen Beeinträchtigungen beim Gesundhei tsamt Münster Anfragen zu Gesundheitsschä-
den und -belastungen. 
Bei Planung neuer Mobilfunksendeanlagen erfolgen im Rahmen der sogenannten freiwilligen Ver-
einbarung mit den Mobilfunkbetreibern jeweils offizielle Standortvorschläge der Stadt Münster. 
Diese werden weitgehend durch das Amt für Grünflächen und Umweltschutz erstellt, gelegentlich 
bei Bedarf dann auch in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Münster. 
 
4 Abgasnachbehandlung zur Reduzierung von Stickoxiden (AdBlue-System)

97
Es gibt explizite Prüfkriterien, die abgefragt werden können, Immissionsschutz, rechtliche und bau-
rechtliche Zulassungsgrundlagen und die entsprechenden Äußerungen der Stadt Münster im 
Rahmen der freiwilligen Vereinbarung zu Standorten, wobei es in der Regel darum geht, unter 
Einhaltung der sehr sensiblen Schweizer Anlagengrenzwerte besonders schützenswerte Einrich-
tungen, wie z. B. Schulen, Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser und Kinderheime in einem 
gewissen Abstand von Sendemasten zu halten. Di es im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, nicht 
aber aufgrund nachgewiesener möglicher Gesundheitsschäden (siehe auch folgende Erläuterun-
gen): 
Im weiteren Verlauf der Prozesse gibt es häufig intensive Beratungen seitens des Gesundheitsam-
tes zu möglichen Einflüssen der Mobilfunkstrahlung auf die menschliche Gesundheit. Die mögli-
chen gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlen auf den Menschen haben häufig zu 
sehr strittigen Diskussionen geführt, oft dann mit einer großen Unsicherheit bei vielen Bürgern 
Münsters.  
Leider ist eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlen wie bei vielen in unserer Zivilisati-
on auf den Menschen einwirkenden Einflüssen nicht vollständig auszuschließen. Es ist jedoch 
möglich, auf der Basis der Grundlage der bisher durchgeführten schon sehr ausführlichen For-
schungen, von zu erwartenden und nicht zu erwartenden Gefährdungen auszugehen. Die mögli-
chen gesundheitlichen Wirkungen der elektromagnetischen Felder werden schon seit über 50 Jah-
ren auf internationalen und nationalen Ebenen erforscht. Diese Forschungsergebnisse und die 
dadurch bekannten Wirkungen bilden die fachliche Grundlage für die jetzt immer noch und seit 
1998 geltenden gesetzlich geregelten Grenzwerte der Bevölkerung.  
Bei vielen Untersuchungen konnten Wissenschaftler finden, dass Mobilfunkstrahlungen und Kör-
perreaktionen gemeinsam auftraten, auch schon unterhalb der geltenden Grenzwerte. Es konnte 
allerdings auch bei einer wissenschaftlichen Analyse zur Elektrosensibilität kein wissenschaftlicher 
Hinweis erbracht werden, dass zwischen der Einwirkung elektromagnetischer Felder und dem Auf-
treten von Befindlichkeitsstörungen ein ursächlicher Zusammenhang bestand.  
So sind weltweit und auch durch das Bundesamt für Strahlenschutz im Rahmen der deutschen 
Mobilfunkforschungsprogramme intensive Studien begonnen worden, deren Ergebnisse jetzt eine 
weiterführende Sicherheit bringt: 
Mit der möglichen Auswirkung der Mobilfunkstrahlen auf die Gesundheit befassen sich ebenfalls 
die in der europäischen Union zuständige Kommission, die internationale Strahlenschutzkommis-
sion und die Weltgesundheitsorganisation, die weiterhin auch Forschungen durchführen oder in 
Auftrag gegeben haben.  
In der Summe stellt sich angesichts vieler wissenschaftlicher Hinweise sowie Berichte und vor al-
len Dingen auch der Besorgnis der Bürger über gesundheitliche Beeinträchtigungen immer wieder 
die Frage, ob die existierenden Grenzwerte für einen Schutz vor gesundheitlichen Konsequenzen 
ausreichend sind und ob die Grenzwerte für die Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern 
moderner Funktechnologien einen ausreichenden Schutz gewähren.  
Bei einer intensiven Überprüfung und Auswertung der aktuell vorliegenden Ergebnisse nach der 
Beendigung des deutschen Mobilfunkforschungsprogramms konnte festgestellt werden, dass trotz 
einer zunehmenden Technisierung die Belastung der Bevölkerung im Alltag weit unterhalb der 
Grenzwerte liegt. Exposition nah an den geltenden Grenzwerten treten nur bei einer intensiven 
Nutzung einiger körpernah betriebener Geräte, insbesondere der Handys, gelegentlich auf.  
Die oben genannten Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen hochfrequenter Felder konnten 
in den gesamten Studien nicht bestätigt werden. Auch die vermuteten Einflüsse auf eine Hirnleis-
tung, Schlaf-/Blut-/Hirnschranke, Immunparameter, die Fortpflanzung und weitere Fragestellungen, 
wie Verursachung von Krebserkrankungen, Tinnitus und Kopfschmerzen, konnten nicht nachvoll-
zogen werden. Nach Abschluss dieses Forschungsprogramms zeigten sich auch keine neuen 
Hinweise für mögliche gesundheitsrelevante Wirkungen, insbesondere auch keine nichtthermi-
schen Wirkmechanismen.

98 
In der Summe zeigten sich deshalb keine Ergebnisse, die Anlass gaben, die bestehenden Grenz-
werte zu korrigieren.  
Die intensivsten Forschungsprogramme konnten auf einige Fragen keine abschließenden Antwor-
ten geben (z. B. Datenlage für mögliche Gesundheitsrisiken bei einer Handynutzung von länger als 
10 Jahre aufgrund der noch relativ jungen Mobilfunktechnologie). Insofern berät und empfiehlt das 
Gesundheitsamt Münster, dass die denkbaren Risiken durch Mobilfunkbelastungen möglichst ge-
ring gehalten werden sollten. Es steht der Vorsorgegedanke mit Maßnahmen zur Verringerung der 
Intensität und Verkürzung der Dauer der Exposition im Vordergrund. 
Deshalb werden gerade in Münster Bereiche mit sensiblen Nutzungen (wie z. B. Schulen, Kinder-
gärten, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime) möglichst gering einer derartigen hochfrequenten 
Einwirkung elektromagnetischer Felder durch Mobilfunktürme ausgesetzt. Dies ist im Rahmen der 
freiwilligen Vereinbarung mit den Mobilfunkbetreibern geregelt worden.  
Zusätzlich wird regelmäßig beraten, die entsprechende Belastung möglichst gering zu halten.  
Für den Einzelnen ist vor allen Dingen die Belastung durch die Nutzung von Handys im Vorder-
grund stehend, nicht durch Mobilfunkmasten. Insbesondere wird in vielen Gesprächen darauf hin-
gewiesen, dass  
• ein Handytelefonat nicht übermäßig lang sein sollte 
• im Pkw ein Headset genutzt werden sollte  
• nur Einschaltung wenn nötig 
• SMS geringere Strahlenbelastung bedeutet 
• im Pkw möglichst nicht ohne Autoantenne telefoniert werden sollte 
• versenkbare Antennen ausgefahren werden 
• Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Handys aus Vorsorgegründen nicht benutzen 
sollten 
• Handys in Außentaschen sein sollten, da dann ein leichterer Kontakt zur Basisstation mit 
einer geringeren Strahlenbelastung besteht 
Zusammenfassend ergeben die bisherigen ausführlichen Forschungen keinen Anlass, die beste-
henden Grenzwerte zu korrigieren. Für Münster wurde im Rahmen der Gesundheitsvorsorge auf-
grund freiwilliger Vereinbarungen mit dem Mobilfunkbetreibern ein Paket zusätzlicher Schutzmaß-
nahmen für sensible Gruppen erarbeitet. Zusätzlich erfolgt eine intensive regelmäßige Beratung 
auch zur gesundheitlichen Fragestellung. Es wird grundsätzlich und regelmäßig betont, dass es 
trotz aller beruhigenden Forschungsergebnisse noch offene Fragestellungen gibt und deshalb ge-
rade auch zur Vermeidung von Besorgnis und Wahrnehmung erhöhter Risiken der Bereich der 
Gesundheitsvorsorge bei Handys und Mobilfunknutzung im Vordergrund stehen muss. 
4. Umgebungslärmrichtlinie und Lärmaktionsplanung 
Die Umgebungslärmrichtlinie will im Blick auf die Lärmprobleme insgesamt eine Bestandserfas-
sung, planerische Bewertung und politische Festlegung von Zielen organisieren, um einen Prozess 
der Lärmminderung anzustoßen und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zum Erfolg zu führen. 
Als Leitlinien und Schwellenwerte sind in NRW für den L
DEN 70 dB(A) bzw. L Night 60 dB(A)] zur Be-
wertung der festgestellten Lärmwerte festgelegt worden. Für diese Bereiche sind Lärmschutzmaß-
nahmen in Erwägung zu ziehen. 
Ergebnisse und Bewertung der Lärmkartierung der ersten Stufe

99
Straßenverkehr 
An den Wohnbebauungen der untersuchten Hauptverkehrsstraßen wurden Lärmpegel ermittelt, 
die z. T. Lärmwerte > 70 dB (A) für den 24h-Wert (ganzer Tag) und > 60 dB(A) für den Nachtwert 
(12 h) aufweisen. Die Schwerpunkte der Lärmbelastung sind die innerstädtischen Hauptverkehrs-
strassen. Darüber hinaus fallen noch die Ausfallstraßen auf, die nachts eine im Vergleich zum 24h-
Wert geringere Belastung verzeichnen. Diese Straßen werden stark von Berufspendlern genutzt, 
die hauptsächlich am Morgen bzw. am Abend fahren. An den Autobahnen sind die geringsten Be-
lastetenzahlen für Lärmbetroffenheit zu verzeichnen. 
Schienenverkehr 
Das Eisenbahnbundesamt hat eine Lärmkartierungen zur Erfassung des Schienenverkehrslärms 
durchgeführt. Im Ergebnis zeigt sich, dass an zahlreichen Häuserfassaden entlang der Hauptstre-
cken Lärmpegel ermittelt wurden, die z. T. Lärmwerte  > 70 dB (A) für den 24h-Wert (ganzer Tag) 
und > 60 dB(A) für den Nachtwert (12 h) aufweisen. 
Lärmaktionsplanung der ersten Stufe 2008 / 2009 
Die Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes wird erfüllt, jedoch wird auf die konkrete Erar-
beitung von Lärmaktionsplänen für ausgewählte Orte / Bereiche verzichtet. Im Folgenden werden 
vorhandene oder geplante Maßnahmen mit  Lärm mindernder Wirkung und Planungen, die Lärm 
mindernde Maßnahmen zum Inhalt haben, beschrieben, die dieses Vorgehen begründen.  
Bereits durchgeführte oder geplante Maßnahmen mit Lärm mindernder Wirkung 
Lärmschutzwände, -wälle und Schallschutzfenster:  An den Autobahnen und der Umgehungsstras-
se sind bereits umfängliche Lärmschutzeinrichtungen errichtet worden oder werden in Verbindung 
mit Planfeststellungsbeschlüssen zum Ausbau des jeweiligen Verkehrsweges in Kürze realisiert. 
Verkehrsfluss und Verkehrsicherheit: Der Rat der Stadt Münster hat im Herbst 2008 die Verbesse-
rung der Lichtsignalsteuerungstechnik auf wes entlichen Verkehrsachsen für die nächsten Jahre 
beschlossen. Durch die verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen wird der Verkehrs-
fluss verbessert. 
Straßenbelag:
 Das städtische Tiefbauamt prüft zurzeit den Einsatz von lärmarmen Straßenbelägen 
im Zusammenhang mit der Straßenunterhaltung. Eine erste Erprobung ist 2009 auf einem Teil-
stück des zweiten Tangentenrings erfolgt.  
Planungen, die Lärm mindernde Maßnahmen zum Inhalt haben  
Verkehrsentwicklungsplanung: Von der Verkehrsplanung wird zurzeit der Verkehrsentwicklungs-
plan 2025 (VEP) unter besonderer Berücksichtigung der Lärm- und Luftschadstoffbelastung fort-
geschrieben. Der VEP wird Ende 2010 vorliegen. 
Luftreinhalteplanung: Ein Luftreinhalteplan für Münster ist im April 2009 in Kraft getreten. Die vor-
gesehenen verkehrlichen Maßnahmen werden nicht nur die Luftschadstoffsituation maßgeblich 
verbessern, sondern auch zur Verringerung der Lärmbelastungen im Straßenraum beitragen.  
Planungen im Bereich der Schienenwege:  Ein Großteil der Schienenwege im Innenstadtbereich 
war Untersuchungsgegenstand im Sanierungspr ogramm für Schienenwege des Bundes. Aktiver 
und passiver Lärmschutz ist für diese Bereiche vorgesehen bzw. schon realisiert. Die Lärmschutz-
wand-Maßnahmen wurden zum großen Teil 2009 realisiert. 
Beteiligung der Öffentlichkeit  
Bisher ist die Öffentlichkeit in Münster über Presseartikel zum Vorliegen der Lärmkarten und der 
Lärmsituation sowie der Veranstaltung zum „Tag gegen Lärm“ im April 2008 informiert worden. 
Ergänzend haben 2008 drei Expertensprechstunden stattgefunden. Der Lärmaktionsplan, ergänzt 
um den Luftreinhalteplan, wurde der Öffentlichkeit im März 2009 vorgestellt.

100 
 
Ausblick 
In Münster sind ausschließlich die Autobahnen sowie die Bundes- und die Landesstrassen mit > 6 
Mio Kfz pro Jahr kartiert worden. Damit wird ein unvollständiges Bild der Hauptlärmquelle Straßen-
verkehr in Münster gezeichnet. Eine breit angelegte Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit 
im Zusammenhang mit der gesamtstädtischen Lärmkartierung bzw. der sich anschließenden 
Lärmaktionsplanung ist im Jahre 2012 bzw. 2013 geplant.  
5. Genehmigungsplanungen na ch Bundes-Immissionsschutzgesetz 
(BImSchG) – Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit 
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit zahlreichen weiteren Verordnungen (insge-
samt 29 bis Ende 2004) stellt die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung und Überwachung 
von Anlagen dar, die in irgendeiner Weise Emissionen (Lärm, Staub, Schadstoffe usw.) an die 
Umgebung abgeben. Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Anlagen, die 
eine besondere Umweltrelevanz im Sinne des BImSchG besitzen, bedürfen einer Genehmigung 
nach diesem Gesetz. In der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sind 
die davon betroffenen Anlagen abschließend aufgezählt. Ist die geplante Anlage dort nicht aufge-
führt, ist allerdings in der Regel eine Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. 
Baurecht, Wasserrecht) notwendig. 
Einzelheiten zur Antragstellung und zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens enthält die Verord-
nung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).  Zusätzlich zum Genehmigungsverfahren 
muss für Anlagen, die bedeutsame Auswirkungen auf die Umwelt haben, auch eine Umweltver-
träglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 
durchgeführt werden. Je nach Umweltrelevanz und Bedeutsamkeit der Anlage sind verschiedene 
Behörden zuständig. 
Ziel der Genehmigungsverfahren nach BImSchG ist es Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, 
das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwir-
kungen und auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen zu schüt-
zen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. 
Räumliche Planung und Fachpläne nehmen - zum Teil erheblichen - Einfluss auf die Gesundheit 
der Bevölkerung. Nachdem die Prüfung der Umweltverträglichkeit als eingeführt und mit Routine 
ausgestattet angesehen werden kann, muss heute betrachtet werden, inwieweit die Gesundheit 
des Menschen im Planungsprozess Berücksichtigung findet. 
Eine Prüfung auf Gesundheitsverträglichkeit (GVP) eines Vorhabens kann als Verfahrenselement 
innerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) alle Aspekte des Gesundheitsschutzes bün-
deln. Im Zuge der ab 2004 rechtlich vorgeschriebenen UVP für Programme und Pläne gewinnt sie 
dort an Raum und Bedeutung. Die GVP kann aber auch unabhängig davon eigenständiges Pla-
nungselement sein, z. B. in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung oder in der Ver-
kehrsplanung (Verkehrsentwicklungspläne, Infrastrukturpläne, Planfeststellungsverfahren). 
Die Genehmigungsverfahren werden eingeleitet durch einen schriftlichen Antrag, dem alle zur Prü-
fung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonsti-
gen Unterlagen beizufügen sind. Neben einem sogenannten "vereinfachten Verfahren" gibt es ein 
"förmliches Verfahren" mit umfangreicher Öffentlichkeitsbeteiligung. Bei einem solchen Verfahren 
wird das Vorhaben in den Tageszeitungen bekannt gemacht und der Antrag einen Monat zur Ein-
sicht für jedermann ausgelegt. Nach Ablauf einer Einwendungsfrist werden die rechtzeitig gegen 
das Vorhaben erhobenen Einwände mit dem Antragsteller und den Einwendern erörtert. Nachdem 
ggf. nach Einholung eines Sachverständigengutachtens geprüft ist, ob die Genehmigungsvoraus-
setzungen vorliegen, ergeht eine Entscheidung über den Antrag.

Die Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen werden hinsichtlich ihrer Umweltverträg-
lichkeit und Sicherheit immer umfangreicher. Ebenso werden an die Durchführung der Genehmi-
gungsverfahren zusätzliche Anforderungen gestellt. Die Transparenz der Verfahren und die Infor-
mation der Öffentlichkeit gewinnen neben den fachlichen Prüfungen (durch das Gesundheitsamt) 
immer mehr an Bedeutung. Damit erhöhen sich die Anforderungen, die an die Qualität der An-
tragsunterlagen und deren Prüfung gestellt werden. Voraussetzung für die Einhaltung der gesetzli-
chen Fristen ist zum einen, dass die Anträge und die dazu gehörenden Unterlagen auf alle zu prü-
fenden Belange eingehen und zum anderen, dass auf die darin enthaltenen Informationen schnell 
zugegriffen werden kann. 
Die Arbeit des Gesundheitsamtes trägt hier entscheidend dazu bei schädliche Umwelteinwirkun-
gen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästi-
gungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen, zu minimieren.  
Das Gesundheitsamt erstellt Stellungnahmen aus gesundheitlicher (gesundheitsvorsorglicher) 
Sicht, die die Stadt Münster im Rahmen von Genehmigungs- und Sanierungsverfahren abzugeben 
hat, wenn durch das Vorhaben gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt werden. In die-
sen Fällen begutachtet das Gesundheitsamt die gesundheitliche Verträglichkeit des Vorhabens, z. 
B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, nach dem 
Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung oder auch in Genehmigungsverfahren für Labore nach 
dem Gesetz zur Regelung der Gentechnik.  
Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren (aus dem Arbeitsbericht des Gesundheitsam-
tes, 2009) 
 
Die Zahl der Stellungnahmen und Gutachten des Gesundheitsamtes zu den Genehmigungsverfah-
ren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist von der Quantität der beantragten Indust-
rieanlagen abhängig. Der leichte Rückgang der Anträge in 2008 gegenüber den Jahren 2006 und 
2007 kann durchaus mit beginnenden wirtschaftlichen Problemen einiger Firmen begründet wer-
den. 
Das Gesundheitsamt nimmt dabei eine Überprüfung  der Unterlagen auf technische und inhaltliche 
Schlüssigkeit und Beurteilung in Verbindung mit dem heutigen Stand der Technik und Möglichkei-
ten der Einsetzbarkeit wissenschaftlicher Entwicklungen vor. Es werden mögliche Gesundheitsge-
fährdungen abgeschätzt und Prüfungen mit umfangreichen Literaturrecherchen (Auswertungen) 
durchgeführt. 
6. Infektionshygiene 
6.1 Infektionsschutz des Gesundheitsamtes Münster  
 Beispiel  H1N1 -  Die „Neue Grippe“ 
 101
Als ein großer Schwerpunkt der gesamten Arbeit des  Bereichs Gesundheitsschutz ist  im Jahr 
2009 die koordinierende und operative Bearbeitung der Akutsituation H1N1 (Schweinegrippe) zu 
sehen. Dieser Schwerpunkt beinhaltet einerseit s die Arbeit entsprechend der Bundesrichtlinien 
zum Schutz der Münsteraner Bevölkerung, andererseits aber auch die Bearbeitung im Auftrag des 
Landes zur Organisation der Impfstoffverteilung und der Impfungen in Münster.

102 
Ab April 2009 wurde der Erreger H1N1 erstmals festgestellt.  
Die WHO kam zu der Einschätzung, dass eine besondere Gefährdungssituation drohen könnte. 
Weltweit wurden aufgrund des hohen Risikos einer schnellen Verbreitung bei einer fehlenden Im-
munität der Bevölkerung, der Meldung schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle, eines noch 
nicht vorhandenen wirksamen Impfschutzes und einer zu befürchtenden hohen Todesrate und der 
hohen Infektiösität des Virus Vorsichtsmaßnahmen angeordnet.  
Die Meldepflicht wurde auf den Krankheitsverdacht, die Erkrankung und den Tod eines Menschen 
an dieser Neuen Influenza ausgedehnt. Der Verlauf dieser Pandemie konnte als sehr wechselhaft 
bezeichnet werden. 
Die WHO rief sogar die Pandemiephase 6 mit der Einstufung der höchsten Gefährdung aus.  
Es wurden in Deutschland zum Beginn importierte Fälle aus Amerika und Südamerika bekannt. Im 
Weiteren kam es jedoch auch zu einer Übertragung innerhalb Europas. Auffällig war vor allen Din-
gen ein Ausbruch in der Sommermitte 2009, in einer Zeit, in der eine Influenza normalerweise nicht 
auftritt. Die Mehrzahl der Erkrankungsfälle zeigte einen milden Krankheitsverlauf. Von schweren 
Krankheitsverläufen bis zum Tod waren häufig junge Menschen und Schwangere betroffen. A 
posteriori zeigte sich jedoch, dass Patienten mit schweren Verläufen meistens Grunderkrankungen 
hatten.  
Die Probleme bei der Beurteilung der Lage und der extrem hohe Arbeitsaufwand für das Gesund-
heitsamt Münster waren darin zu sehen, dass ein Schweregrad des Krankheitsbildes oft nicht klar 
definiert war und es eine allgemeine Verunsicherung durch unklare Aussagen verschiedener Ex-
perten gab.  
Fehlende Kostenregelungen der Diagnostik, Angst vor überzogenen Maßnahmen und uneinheitli-
che Präventionsmaßnahmen blieben über den gesamten Verlauf Hindernisse. In der Summe kam 
ab Sommermitte 2009 eine Flut von Aufgaben auf den Bereich Gesundheitsschutz des Gesund-
heitsamtes Münster zu (dies in einer Situation mit Personalwechseln und Personalmangel). 
Die sehr unterschiedliche Informationslage musste bewertet und fachlich an die niedergelassenen 
Ärzte Münsters weitergegeben werden. Tägliche Lagemeldungen an das Land waren erforderlich. 
Zusätzlich mussten Maßnahmenkataloge zeitgleich an die Ärzteschaft abgegeben werden. Ein 
telefonischer Dauerbereitschaftsdienst - auch am Wochenende - musste eingerichtet werden.  
In der Anfangsphase der Krankheit wurde im Sinne eines Worst-Case-Vorgehens jedem Einzelfall 
nachgegangen. Die Erkrankten wurden - auch am Wochenende oder spät abends/nachts - beraten 
bzw. aufgesucht. Vor Ort wurden Untersuchungen und Abstriche durchgeführt, im weiteren Verlauf 
vom Gesundheitsamt veranlasst. Es wurden Isolierungsmaßnahmen realisiert, bei einem sehr ho-
hen Risiko für andere infektabwehrgeschwächte Menschen zeitweilig befristete Berufspausen an-
geordnet, z. B. bei Onkologen oder auf der Intensivstation arbeitenden Ärzten. Diese Ausführun-
gen erfolgten nach entsprechenden Richtlinien und Maßgaben des Robert-Koch-Institutes. 
Zusätzlich wurde eine Impfkampagne geplant und durchgeführt. Diese Aufgabe war den Gesund-
heitsämtern vom Land NRW übertragen worden. In einem sehr kurzen Zeitraum galt es die Institu-
tionen und Akteure des Gesundheitswesens Ärztekammern, kassenärztlichen Vereinigungen, nie-
dergelassenen Ärzten und Arbeitsmedizinern zu koordinieren. Das Gesundheitsamt führte die Or-
ganisation des Impfangebotes innerhalb der Stadt Münster durch und die Impfungen übernahmen 
nach Koordination die niedergelassenen Ärzte. Die Mitarbeiter/ Innen des Bereiches Infektions-
schutz organisierten vollständig die Impfstoffverte ilung und Bestellung der Impfstoffe. Zusätzlich 
wurden Meldungen bearbeitet, Beratungen und Anweisungen im Verdachts- und Erkrankungsfall 
abgegeben.  
Die zusätzlich eingerichtete Telefon-Hotline informierte und beriet an manchen Tagen hunderte 
von Anrufern.

Letztendlich zeigten sich in Münster 2009 bis zum Jahresende 692 nachgewiesene H1N1-Fälle, 
wobei von einer großen Grauzone ausgegangen werden muss. In der Hauptphase des Krank-
heitsverlaufes - etwa ab September/Oktober 2009 - wurde ein großer Teil der Erkrankungen nicht 
mehr durch Testungen nachgewiesen. Es muss von vielen tausend erkrankten Menschen in Müns-
ter ausgegangen werden, bei denen die Erkrankung nicht diagnostiziert wurde. Der Hauptpeak der 
Erkrankung bei der Altersverteilung war in Münster - wie bundesweit - im Alter zwischen 5 und 35 
Jahre.  
In der Summe hat der extrem hohe personelle Zeitaufwand für die Bearbeitung des H1N1-
Problems einschließlich der Organisation der Impfkampagne, in der bis Jahresende ca. 32.000 
Impfdosen Pandemrix und 150 Impfdosen CSL für Schwangere ausgeliefert wurden dazu geführt, 
dass andere Tätigkeiten, gerade im Bereich der Hygieneüberwachung oder auch der Überwa-
chung von Wasserversorgungsanlagen, nicht oder nur reduziert durchgeführt werden konnten. 
2010/2011 wird durch Schwerpunktverschiebungen versucht werden müssen, diesen Bereich in-
tensiver abzuarbeiten. Diese für das Gesundheitsamt und weitere Teile Deutschlands als Großer-
eignis zu bezeichnende Infektionsproblematik H1N1 hat den Bereich Gesundheitsschutz über die 
Grenzen der personellen Kapazität hinaus belastet.  
 
In der Wintersaison 2008/2009 ist es wieder zu gravierenden Häufungen von Norovirusin- 
fektionen gekommen. Durch die kontinuierliche Aufklärungsarbeit des Gesundheitsamtes - gerade 
in Gemeinschaftseinrichtungen wie Altenheimen, Krankenhäusern, Kindergärten und Schulen 
konnte die Dauer von Ausbrüchen in den genannten Gemeinschaftseinrichtungen reduziert wer-
den. 
Da eine Vorbeugung gegen die Erkrankung nicht möglic h ist, kommt der Beratung über persönli-
che Hygienemaßnahmen eine besondere Bedeutung zu . Die Standardhygienemaßnahmen in den 
Einrichtungen wurden kontinuierlich überwacht und bei Bedarf intensiviert. Gezielte Schulungen 
des Pflegepersonals, der Erzieherinnen und Lehrkräfte wurden angeboten und in Anspruch ge-
nommen. 
Das Gesundheitsamt hat nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtige Erkrankungen zu 
ermitteln, zu klären und zu beraten. 
 
 103

104 
Der Rückgang bei den Krankheitsmeldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG ist in erster Linie auf einen 
deutlichen Rückgang bei Kopflaus-Fällen sowie auf einen Rückgang von Windpockenerkrankun-
gen zurückzuführen. Bei der Kopflaussituation kann festgestellt werden, dass die Ende 2006 ge-
änderten Empfehlungen des Gesundheitsamtes zum Vorgehen bei Kopflausbefall („10 Münstera-
ner Läuseregeln“) nun ihre Wirkung zeigen. 
6.2 Infektionsschutz in Altenheimen 
Ein Altenheim (auch Altenwohnheim, Seniorenheim, Wohnstift oder Residenz) ist eine Wohnein-
richtung zur Betreuung und Pflege alter Menschen. Alte Menschen ziehen in eine spezielle Wohn-
anlage um, in der sie bei den alltäglichen Verrichtungen des Lebens unterstützt, mehr oder weni-
ger umfassend versorgt und zum Teil bis zum Lebensende gepflegt werden. Dabei ist die Pflege-
bedürftigkeit der künftigen Mieter in Wirklichkeit gar kein verbindliches Aufnahmekriterium. Sie ist 
allerdings meistens der Anlass, über den Umzug von der eigenen Wohnung in einen „Großhaus-
halt“ nachzudenken. Hinzu kommen Fragen der Geselligkeit/Einsamkeitsgefühle, Ängste vor dem 
Sterben bzw. allgemeine Lebensängste und die vorausschauende Lebensplanung. 
Altenheime werden vom Gesundheitsamt auf der Grundlage des § 36 Infektionsschutzgesetz hin-
sichtlich der hygienischen Verhältnisse sowie aufgrund des § 18 Absatz 1 Trinkwasserverordnung 
hinsichtlich der Trinkwasserqualität überwacht. Grundsätzlich findet die Überwachung mittels jähr-
licher Hygienekontrollen statt, in einigen Einrichtungen auch mehrmals im Jahr, z. B. aufgrund von 
Beschwerden von Bewohnern selber oder deren Angehörigen, bei Krankheitsausbrüchen oder bei 
erforderlichen Nachbesichtigungen. 
Kontrollpunkte der Überwachung und Beratung sind u. a.: 
• der Hygieneplan einschließlich Reinigungs- und Desinfektionsplan 
• Schutz- und Dienstkleidung einschließlich Umkleideräume 
• die Funktionsbereiche (z. B. Pflegearbeitsräume, Materiallager, physikalische Therapie, 
Wäscherei, Leichenraum) 
• allgemeine Sauberkeit im gesamten Haus  
• lüftungstechnische Anlagen 
• Abfallentsorgung 
In Münster gibt es 26 zu überwachende Einrichtungen, 24 Einrichtungen wurden 2008 kontrolliert. 
Insgesamt gab es 44 Besuche in den Einrichtungen, 7 Besuche gaben Anlass zu Beanstandun-
gen. 
Darüber hinaus werden die Einrichtungen durch die Heimaufsicht regelmäßig kontrolliert. Als Ver-
tragspartner der Heime achtet der Medizinisch e Dienst der Krankenversicherung (MdK) für die 
Pflegeversicherung auf die Einhaltung des Versorgungsvertrages. Das Gesundheitsamt arbeitet 
mit der Heimaufsicht und dem MdK zusammen, d. h. Prüfungen werden abgesprochen und Auffäl-
ligkeiten weitergegeben. 
Ziel muss eine bestmögliche Hygiene und Infektionsprävention für die Bewohner im Altenheim sein 
– wobei nicht vergessen werden darf, dass das Altenheim die Wohnung, der Lebensraum für die 
Bewohner, eine Heimat ist, wo sie sich wohlfühlen und gerne leben sollen. 
Die Situation der Hygiene in den Altenheimen und insbesondere auch das Interesse der Heimlei-
tungen und des Personals an hygienerelevanten Fragen haben sich in den letzten Jahren stetig 
verbessert. Gerade bei infektiösen Magen- und Darmerkrankungen ist eine Zusammenarbeit wich-
tig. Die infektiösen Magen- und Darmerkrankungen werden oft durch das Norovirus verursacht. 
Dieses Virus ist hoch ansteckend und gerade für alte und geschwächte Menschen gefährlich, da 
es zu einem hohen Flüssigkeits- und Salzverlust kommen kann und schlimmstenfalls zu einem

105
Herz-Kreislauf-Versagen, das eine Behandlung im Krankenhaus notwendig macht. Entsprechende 
Merkblätter liegen den Altenheimen vor. Durch die enge Zusammenarbeit der Einrichtungen mit 
dem Gesundheitsamt während des Krankheitsausbruchs konnte die Anzahl der Erkrankten und die 
Dauer des Ausbruchs stark verringert werden.  
In den letzten Jahren wurden einige Heime neu errichtet oder umgebaut. Die Ausstattung wurde 
an die gestiegenen Bedürfnisse in der Wohnqualität aber auch an die gestiegenen Anforderungen 
der Hygiene angepasst. Während dies früher eher eine Seltenheit war, verfügen heute viele Alten-
heime über Einzelzimmer mit Nasszelle. 
VI. Einrichtungen, Dienste und Leistungen 
Das Gesundheitswesen als übergeordneter Begriff umfasst alle staatlichen, kommunalen und pri-
vaten Einrichtungen, die  der Erhaltung, För derung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie 
der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit des Menschen dienen. 
Das öffentliche Gesundheitswesen ist enger begrenzt als der Gesamtbegriff Gesundheitswesen 
und beinhaltet alle Bereiche, die der öffentlichen Hand, d.h. dem Staat und den kommunalen Ge-
bietskörperschaften zuzurechnen sind, sowie alle Einrichtungen der Körperschaften, Anstalten und 
Stiftungen des öffentlichen Rechts, die mit der Gesundheit befasst sind, wie z.B. kommunale Kran-
kenhäuser, städtische Kliniken, ärztliche Dienste und Einrichtungen der Sozialversicherungsträger 
und der Versorgungsverwaltung und nicht zuletzt der öffentliche Gesundheitsdienst. 
 
Das öffentliche Gesundheitswesen hat  die Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Bevölke-
rung sowie die Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten zum Ziel, also Aufgaben von ge-
samtgesellschaftlichem Interesse. 
1. Ambulante Gesundheitsversorgung 
Die Sicherung der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung obliegt den Kassenärzt-
lichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Daneben regeln die Ärzte- und Zahnärztekam-
mern die Rechte und Pflichten der Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die 
Apothekerkammer ist die Standesvertretung der Apothekerinnen und Apotheker. Die Psychothera-
peutenkammer ist die Körperschaft für die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychothe-
rapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Therapeuten. 
Die ambulante medizinische Versorgung wird in Münster durch 695 Ärztinnen und Ärzte, 217 
Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie 20 Kieferorthopäden sichergestellt. Weiterhin sind in Münster 
175 Psychologische Psychotherapeuten in der Erwachsenenversorgung und 10 in der Kinder- und 
Jugendpsychotherapie zugelassen.

Tabelle VI.1 zeigt die Versorgung nach Fachrichtungen auf 
100 Apotheken sichern die Versorgung der Bevölkerung in Münster. 
 
1.1 Sonstige Gesundheitsfachberufe 
In unserem Gesundheitswesen gibt es eine Vielzahl nichtärztlicher, pflegerischer und sozialer Leis-
tungen, die von unterschiedlichen Gesundheitsfachberufen erbracht werden. Hierzu gehören Heil-
praktikerinnen und Heilpraktiker, Diätassistentinnen und Diätassistenten, Ergotherapeutinnen und 
Ergotherapeuten, Krankengymnastinnen und  Krankengymnasten, Gesundheits- und Krankenpfle-
gerinnen und Pfleger, Logopädinnen und Logopäden, Orthoptisten/ Orthoptistinnen,  Physiothera-
peutinnen und Physiotherapeuten u.a. Sie sind in unterschiedlichen Berufsverbänden organisiert. 
Münster ist in NRW neben Köln der größte Ausbildungsstandort für Berufe im Gesundheitswesen. 
Die Studierenden schließen ihre Ausbildung mit einem staatlichen Examen ab. Das Gesundheits-
amt nimmt für alle Prüfungen den Prüfungsvorsitz wahr und stellt die Zeugnisse und Urkunden zur 
Führung der Berufsbezeichnung aus.  Die Anzahl der Prüfungen ist in den zurückliegenden Jahren 
stetig gestiegen. 1999  haben sich 920 Kandidaten der Prüfung unterzogen, 2009 waren es bereits 
1431 (siehe Tabelle VI.2) 
 106

Der Ausbildung zur Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-in bzw. Fachaltenpfleger/-in Psychiatrie 
wurde 2009 wieder aufgenommen.  
Eine weitere Schule, die hier noch nicht abgebildet ist, hat den Betrieb aufgenommen. Dort werden 
Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-innen zu Hygienefachkräften ausgebildet. Die ersten Prü-
fungen werden 2012 stattfinden.  
Alle 3 Jahre finden Abschlussprüfungen für Orthoptisten/-innen statt. Daher in den Jahren 2007 
und 2009 die Null. 
 
2. Stationäre Versorgung 
Die Krankenhauslandschaft ist in Deutschland durch eine Pluralität in der Trägerschaft geprägt. 
Zum einen sind aus der Geschichte heraus die Kirchen und Kommunen Träger von Krankenhäu-
sern. In der späteren Entwicklung mit der Spezialisierung und dem Bau von Häusern mit überregi-
onalem Versorgungscharakter fungieren auch die Länder als Träger von Krankenhäusern und Kli-
niken. Daneben werden auch Privatkliniken betrieben. Man spricht so allgemein von freigemein-
nützigen, öffentlichen oder privaten Krankenhausträgern. 
In der stationären Versorgung unterscheidet man zwischen allgemeinen bzw. Akutkrankenhäusern 
die der Behandlung von Patienten mit akuten Krankheiten, unabhängig von der Art der Erkrankung 
dienen und Sonderkrankenhäusern, in denen Patienten mit bestimmten Krankheiten behandelt 
werden, wie z. B. Psychiatrische Krankenhäuser, Kurkliniken usw. 
In Münster befindet sich das Universitätsklin ikum in Trägerschaft des Landes, die Krankenhäuser 
der Allgemeinversorgung in kirchlicher Trägersc haft. Daneben gibt es Privatkliniken bestimmter 
Fachrichtungen. 
 
 
 
 
 107

Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung 
Die ökonomischen Bedingungen im Gesundheitswesen zwingen alle Beteiligten zur verstärkten 
Zusammenarbeit, um Effizienz und Effektivität der erbrachten Leistungen zu erhöhen und dem 
Patienten eine angemessene, qualitätsmäßig auf höchstem Niveau stehende Versorgung anbieten 
zu können. Nicht jeder Leistungsanbieter im Gesundheitswesen kann alle Leitungen auf gleich 
hohem Niveau anbieten. Kooperation zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen, Rehabilitations-, 
Pflege- und anderen Versorgungseinrichtungen des Gesundheitswesens haben einen hohen Stel-
lenwert. So erbringen immer mehr Krankenhäuser  als „Gesundheitszentren“ neben vollstationären 
Leistungen auch vor- und nachstationäre, ambulante und rehabilitative Leistungen. In den Praxen 
der niedergelassenen Ärzte wird zunehmend ambulant operiert. Praxiskliniken erbringen über die 
Anbindung einiger Betten auch stationäre Leistung und Ärzte gleicher- und unterschiedlicher Fach-
richtungen schließen sich zu Praxisgemeinschaften zusammen. Der Wettbewerb prägt immer stär-
ker die Versorgung und führt auch hier zu einer Konzentrierung von Diensten und Leistungen.  
 108

109
4. Arzneimittelversorgung 
Arzneimittel werden heute vorwiegend als sogenannte „Fertigarzneimittel“ industriell gefertigt. In 
Deutschland unterscheidet man zwischen 4 Gruppen: 
• freiverkäufliche Arzneimittel, die auch im  Einzelhandel außerhalb von Apotheken zu kaufen 
sind, 
• apothekenpflichtige Arzneimittel, die nur in Apotheken aber ohne ärztliches Rezept erhältlich 
sind, 
• verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in der Apotheke nur auf ärztliche Verordnung abge-
geben werden und 
• Betäubungsmittel, die in beschränkter Menge besonders verordnet werden und nur in Apothe-
ken zu erhalten sind. 
Der Arzneimittelkonsum ist in den zurückliegenden Jahrzehnten stetig gestiegen, dies gilt insbe-
sondere für freiverkäufliche Arzneimittel. Die Versorgungsdichte mit  100 Apotheken in Münster ist, 
auch in Bezug auf die Versorgung in den Stadtteilen, gut.  Seit 2004 können apothekenpflichti-
ge/verschreibungspflichtige Arzneimittel auch auf dem Versandwege von Verbrauchern bezogen 
werden. 
5. Pflegerische Versorgung 
Die Anzahl der professionellen pflegerischen Dienstleister ist in den vergangenen Jahren kontinu-
ierlich gestiegen. 38 ambulante Pflegedienste, sieben Tagespflegeeinrichtungen mit 113 Plätzen 
(drei Einrichtungen mit weiteren 41 Plätzen sind in Planung), 96 solitäre und 87 eingestreute Kurz-
zeitpflegeplätze, 118 Wohneinheiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (19 weitere 
kommen ab dem 01.10.2010 dazu) 2.565 vollstationäre Pflegeplätze (zwei Einrichtungen sind mit 
insgesamt 90 Plätzen im Bau) tragen zu einem vielfältigen und flächendeckenden Angebot in allen 
Stadtteilen in Münster bei.  
Der nach ehemaliger Pflegebedarfsplanung entwickelte Handlungsansatz, die räumliche Verteilung 
von pflegerischen Verbundsystemen in Stadtteilen mit mindestens 6.500 Einwohnern vorzuhalten, 
ist bis auf die Stadtteile Roxel und Nienberge, hier befinden sich die kombinierten Wohn- und Pfle-
geangebote in der Bauphase, durchgängig erreicht.  
Perspektive für Münster: 
Erkennbar ist ein deutlicher Zuwachs bei den vorpflegerischen und komplementären Anbietern. 
Dienstleister, die Schwerpunkte im Versorgungsmix Kommunikation, Betreuung, Hauswirtschaft 
und anteiliger Pflege setzen, positionieren sich verstärkt am Markt. Initiativen wie ehrenamtliche 
Betreuungsgruppen für Demenzkranke (Abrechnung nach § 45 b SGB XI), organisierte und geför-
derte stadtteilorientierte bürgerschaftliche Unterstützung, Mehrgenerationenwohnungen, Wohnen 
mit Versorgungssicherheit in verstärktem Zusammenspiel mit der Wohnungswirtschaft, platzieren 
sich verstärkt in der kommunalen Altenhilfe- und Pflegelandschaft in Münster. Ebenso verzeichnen 
die sog. neuen Wohnformen im Alter, wie Wohngemeinschaften für Demenzkranke (fest etabliert in 
Münster)und zukünftig auch für somatisch erkrankte hilfe- und pflegebedürftige Menschen Wohn-
initiativen, einen stetigen Anstieg. Diese Angebote tragen im verstärkten Maße dazu bei, dem 
Wunsch nach Verbleib in der eigenen Häuslichkeit Rechnung zu tragen. 
Im Pflegebericht 2010 des Sozialamtes der Stadt Münster wird die aktuelle pflegerische Versor-
gungssituation in Münster explizit dargestellt. Der Bericht, unter 
www.muenster.de/stadt/sozialamt/pflege-planung zu finden, gibt einen guten Ausblick in die Pla-
nungsvorhaben und weiteren Entwicklungen in der ambulanten, teil- und vollstationären pflegeri-
schen Versorgungslandschaft.

110 
Pflegestützpunkte in Münster 
Mit Vorlage V/0772/2009 beauftragte der Rat der Stadt Münster die Verwaltung, Verträge mit den 
Pflegekassen über die Einrichtung und den Betrieb zweier Pflegestützpunkte zu schließen. Im 
Rahmen der Erprobungsphase soll die Verwaltung die Einrichtung eines weiteren Pflegestützpunk-
tes vorantreiben. Hierbei ist eine sozialräumliche Orientierung vorzunehmen und die Idee der Initi-
ierung eines mobilen Stützpunktes in den Gesamtplanungsprozess mit einzubeziehen. 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrheinwestfalen erteilte mit 
Schreiben vom 19.02.2010 die Akkreditierung der Pflegestützpunkte in Münster. Die Stützpunkte 
haben am 01.03.2010 die Arbeit 
• bei der AOK Westfalen-Lippe, Königsstr. 18/20, 48143 Münster und  
• im Informationsbüro Pflege, Sozialamt der  Stadt Münster, Gasselstiege 13, 48159 Münster 
aufgenommen. Dort erhalten alle ratsuchende Bürgerinnen und Bürger, ausführliche Auskunft und 
Beratung zu allen pflegerelevanten Themen. Umfassende Informationen zur gesetzlichen Pflege-
versicherung, zur Krankenversicherung sowie zur Sozialhilfe, Auskünfte über Leistungen und Ent-
lastungsangebote für Pflegende und die Klärung von Kostenfragen gehören ebenso zu den Aufga-
ben der Pflegestützpunkte wie der Aufbau einer wohnortnahen, trägerübergreifenden Zusammen-
arbeit aller Beteiligten, um die Teilhabe von Menschen mit Pflegebedarf an der Gesellschaft zu 
stärken und neues bürgerschaftliches Engagement zu ermöglichen.  
 
6. Kommunales Gesundheitsamt und seine Aufgaben 
Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW formuliert für die Gesund-
heitsämter folgende Schwerpunktaufgaben: 
• Gesundheitsförderung 
• Ärztlicher Beratungs- und Untersuchungsdienst 
• Kinder- und Jugendgesundheit 
• Infektionsschutz und Umwelthygien e, umweltbezogener Gesundheitsschutz 
• Gesundheitshilfe 
Im Produktplan der Stadt Münster spiegeln sich diese Aufgaben wie folgt wider:

Die in den 90 ziger Jahren auf den Weg gebrachte Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes 
hat die Stadt Münster seinerzeit über ein landesweites Modellprojekt und über ein Rahmenkonzept 
zur Weiterentwicklung und Neustrukturierung der kommunalen Gesundheitspolitik aktiv mit beglei-
tet. In den Folgejahren erfolgte die Etablierung neuer Aufgaben insbesondere im Bereich der Ko-
ordination und Planung. Dazu gehörte auch die Einrichtung der Kommunalen Gesundheitskonfe-
renz. Im Jahr 1999 wurde das Gesundheitshaus eröffnet. 2003 erfolgte der Ratsbeschluss zur Ge-
sundheitsstadt Münster. 2004 übernahm das Gesundheitsamt die Bundesgeschäftsstelle des Ge-
sunde Städte-Netzwerkes. Tätigkeiten des Gesundheitsamtes im Einzelnen sind in unterschiedli-
chen Themenbereichen dieses Berichtes beschrieben. 
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden mittel- und langfristigen Herausforderungen des kommu-
nalen öffentlichen Gesundheitsdienstes wird die derzeitige fachliche, organisatorische und perso-
nelle Struktur des Gesundheitsamtes überprüft und neu konzipiert. 
6.1 Gesundheitshaus 
Das Gesundheitsamt hat nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst die Planung 
und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention zu koordinieren, ggf. auf zusätzliche 
Aktivitäten der hier tätigen Institutionen, Organisationen und Gruppen hinzuwirken und die Selbst-
hilfe zu unterstützen. Seit Eröffnung des Gesundheitshauses im August 1999 wird in Münster ein 
wichtiger Beitrag zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags erbracht. 
Inzwischen hat sich das Gesundheitshaus in Münster als allgemein bekanntes und anerkanntes 
Informations-, Beratungs- und Service-Center zu den Themen „Gesundheit, Soziales, Selbsthilfe 
und Ehrenamt“ etabliert.  
In 2009 konnte das Gesundheitshaus das 10 jährige Bestehen feiern. Gleichzeitig auch Anlass die 
Ausrichtung des Konzeptes des Hauses neu zu justieren. So wird das Gesundheitshaus stärker 
mit den Themen der kommunalen Gesundheitskonferenz vernetzt werden, besondere Zielgruppen 
werden stärker in den Focus genommen, die Statteilorientierung und die Arbeit in Settings werden 
intensiviert. Viele Veränderungen in der Gesundheitslandschaft, zum Beispiel die Einrichtung von 
Pflegestützpunkten, tangieren auch das Haus unmittelbar. So verändern sich Angebote stetig und 
 111

112 
das Gesundheitshaus bleibt mit seinen Themen und Angeboten aktuell. Gleichzeitig ist und bleibt 
das Haus ein verlässlicher Partner für viele, zum Beispiel für die vielen Selbsthilfegruppen, die 
auch nach Auszug der Selbsthilfekontaktstelle das Gesundheitshaus für ihre Gruppenarbeit weiter 
nutzen möchten. 
Gesundheitsbezogene Projekte und Aktionen 
Das Gesundheitshaus initiiert bzw. organisiert – häufig in Kooperation mit Dritten –
gesundheitsbezogene Projekte, Patiententage und Sonderveranstaltungen. Sie haben allesamt 
das Ziel, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre Gesundheit zu stärken, ihr 
Gesundheitsverhalten positiv zu beeinflussen und ihnen die dafür notwendigen Informationen zu 
geben. Dabei werden Zielgruppen angesprochen (Männer, Menschen mit Behinderungen, Kran-
ke), die z.B. einen erschwerten Zugang zum Gesundheitssystem haben. 
Bei allen Projekten ist es Konzept des Hauses, auch für Kontinuität zu sorgen. So hat die „Reise-
börse“ für Menschen, die auf Unterstützung im Urlaub angewiesen sind, in 2010 bereits zum fünf-
ten Mal stattgefunden. Der „Körpertag“ in 2009 zum dritten Mal und in 2009 wurde eine Veranstal-
tungsreihe mit der Kinder- und Jugendgesundheitsabteilung des Gesundheitsamtes für Familien 
mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern begonnen, die in 2010 fortgeführt wird. 
Auch die Ernährungsprojekte im Bereich Kinder / Jugendliche werden fortgeführt. Über die Aus-
stellung für Kindergartenkinder „Gesund essen und trinken mit Kasimir“ (von 2002 – 2006) zur 
Durchführung eines Ernährungsführerscheines (seit 2009) in den dritten Klassen münsterschen 
Grundschulen, bis hin zu Angeboten in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien bei Freizeitaktivitäten (Atlantis, Maxi-S and und Maxi-Turm) oder beim „Sporteln am Wo-
chenende“ reichen die Angebote. 
Das das „Gesamtpaket“ Gesundheitshaus ankommt, belegen einige Zahlen: zu den 50 – 70 Ver-
anstaltungen in der Woche kommen zwischen 400 und 700 Menschen ins Haus. Zusätzlich wer-
den an über der Hälfte der Wochenenden im Jahr Veranstaltungen von Mietern aus dem Haus 
durchgeführt. Dies sind Schulungen oder Workshops bis hin zu Informationstagen oder Fachver-
anstaltungen.  
Zusätzlich erreicht das Gesundheitshaus über die o. g. Projekttage viele Bürgerinnen und Bürger. 
Allein über die Durchführung des Ernährungsführerscheines in Kooperation mit der VHS waren 
dies seit der Erstausgabe in 2009 über 30 Klassen in Münster mit ca. 700 Schülerinnen und Schü-
lern. 
Dass das Haus aber nicht nur für Besucher und externe Veranstalter interessant ist, belegt auch 
die Kontinuität innerhalb der Mieterschaft. Mit dem Informationsbüro Pflege, der Freiwilligenagen-
tur, dem Seniorenrat Münster e.V., der Krebsberatungsstelle, der Landesseniorenvertretung (1), 
dem Verein für Mototherapie, dem Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie, der VHS mit 
den Bereich Bewegung und Ernährung und den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes selber, sind 
neun Gründungsmieter nach wie vor aktiv im Haus. 
Mit wenigen Wechseln (Auszug der Selbsthilfekontaktstelle oder der Landesstelle Pflegende An-
gehörige) umfasst die Mieterschaft im Gesundheitshaus aktuell zusätzlich noch die Stiftung Bürger 
für Münster, den Landesverband der Angehörigen Psychisch Kranker und als „jüngsten“ Mieter die 
Ehrenamtlichen des Vereins „Anti-Rost Münster“. Weitere Veränderungen bei den etablierten Mie-
tern kommen hinzu. So ist das Informationsbüro Pflege, neben den Angeboten der Wohnberatung 
und der Hilfen beim Umzug (über das Amt für Wohnungswesen) auch seit März 2010 einer von 
zwei Pflegestützpunkten in Münster. 
Somit ist die Mieterschaft noch bunter, das Angebotsspektrum für die Bürgerinnen und Bürger 
noch umfassender geworden.

113
6.2 Gesundheitskonferenz 
Städte und Kreise in NRW sind seit 1999 dazu verpflichtet, kommunale Gesundheitskonferenzen 
einzuberufen. In Münster gibt es dieses Gremium bereits seit 1995. Mitglieder sind Vertreter/innen 
von Apotheker- und Ärzteverbänden, Krankenkassen, Krankenhäusern, Selbsthilfe-
Organisationen, Wohlfahrtsverbänden und Weiterbildungseinrichtungen sowie der im Rat vertrete-
nen Fraktionen. Vorrangiges Ziel der Gesundheitskonferenz ist der Erfahrungs- und Informations-
austausch sowie die Kooperation der im Gesundheitswesen tätigen Organisationen und Gruppen. 
Damit soll die Gesundheitsförderung gestärkt, Gesundheitsleistungen besser aufeinander abge-
stimmt und Defizite aufgespürt werden. Die Gesundheitskonferenz Münster tagt zwei Mal im Jahr 
und bildet für die Bearbeitung verschiedener Themen jeweils einen Facharbeitskreis. Die dort ent-
wickelten Handlungsempfehlungen werden der Gesundheitskonferenz vorgestellt und einvernehm-
lich verabschiedet.  
Seit 2001 hat sich die Gesundheitskonferenz u. a. mit folgenden Themen beschäftigt und Hand-
lungsempfehlungen verabschiedet: 
■ Impf-Prophylaxe ■ Kinder- und Jugendpsychiatrie ■ Bewegungs- und sprachauffällige Kinder ■ 
Brustkrebs ■ „Gesundheit in verschiedenen Sprachen“ – Gesundheitswegweiser ■ Rehabilitation 
und berufliche (Re-) Integration psychisch kranker Menschen ■ Demenz ■  Gesundheitliche Ver-
sorgung bei häuslicher Gewalt ■ Tabakkonsum reduzieren in Münster bis 2010 (1. Gesundheitsziel 
für Münster) ■ Präventionsmöglichkeiten beim Plötzlichen Säuglingstod in Münster ■ Schädel-Hirn-
Trauma in der Fahrradstadt Münster ■ Gesund aufwachsen in Münster (2. Gesundheitsziel für 
Münster) ■ Gesund älter werden in Münster ■ Bündnis gegen Depression Münster 
Durch die Vernetzung untereinander, die Abstimmung bestimmter Vorgehensweisen, die Informa-
tion der Bevölkerung und unterschiedliche Fachtagungen konnten und können bei vielen dieser 
Themen Erfolge verzeichnet werden. 
Die Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz wird vom Gesundheitsamt der Stadt Münster 
wahrgenommen.  
6.3 Übernahme der Geschäftsaufgaben des  Gesunde Städte-Netzwerkes 
Im Jahr 1997 ist die Stadt Münster dem Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutsch-
land (GSN), beigetreten. Das GSN ist ein frei williger Zusammenschluss von Städten, Kreisen, 
Gemeinden und Regionen, die für Ihre Bürgerinnen und Bürger gesunde Rahmenbedingungen 
schaffen wollen. Der Grundgedanke des GSN geht zurück auf die Ottawa-Charta der WHO, die 
1986 verabschiedet wurde. Sie definiert den modernen Gesundheitsbegriff und ein Verständnis 
von Gesundheitsförderung. Das Netzwerk ist aktuell auf 70 Mitglieder mit ca. 22 Mio. Einwohne-
rInnen gewachsen, weitere interessierte Städte bereiten ihren Beitritt vor. Zum Auftrag des GSN 
gehört es insbesondere, kommunale Gesundheitsförderung als gesellschaftspolitische Aufgabe im 
öffentlichen Bewusstsein zu verankern. Es verfolgt dieses Ziel in enger Zusammenarbeit mit unter-
schiedlichen Akteuren im Gesundheitswesen u nd positioniert damit die Bedeutung der Kommunen 
im Themenfeld Gesundheitsförderung und Prävention. Neben einem gegenseitigen Erfahrungs-
austausch bemühen sich die Städte auch darum, gemeinsam mit Partnern konkrete Planungshilfen 
in Themenfeldern der Gesundheitsförderung zu erarbeiten und Kooperationen anzustreben. Das 
Netzwerk ist paritätisch ausgerichtet, neben der Kommunalen Vertretung sind Selbsthilfe und Ini-
tiativen aktiv mit eingebunden. 
Seit 2004 ist im Gesundheitsamt der Stadt Münster auch die Bundesgeschäftsstelle des Netzwer-
kes angesiedelt. Unterstützt wird diese Arbeit von der Selbsthilfekontaktstelle Münster sowie der 
Kinderneurologie-Hilfe Münster. Die Geschäftsstelle ist zum einen Ansprechpartnerin im Netzwerk 
für die Mitgliedskommunen, den Sprecherinnen- und Sprecherrat und die Kompetenzzentren. Zu 
den Aufgaben gehört die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Sprecherrates, der jährlichen 
Mitgliederversammlungen, Ausschreibung des Gesunde Städte-Preises (alle zwei Jahre) und die 
Unterstützung der Ausrichter von Symposien des Netzwerkes. Nach außen ist die Geschäftsstelle 
erste Ansprechpartnerin des Netzwerkes. Interessierte Städte werden zur Mitgliedschaft und den

114 
damit verbundenen Aufgaben beraten. Die Redaktion und Herausgabe der Gesunde Städte-
Nachrichten, einer zweimal im Jahr erscheinen den Zeitschrift mit Berichten aus dem Netzwerk, 
Vorstellung neuer Mitglieder und Berichte zu neuen Entwicklungen im Themenfeld Gesundheit und 
Stellungnahmen hierzu und die Pflege der Homepage gehört im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 
ebenfalls zu den Aufgaben der Geschäftsstelle. 
Mit dieser bundesweit koordinierenden Aufgabe sind in den zurückliegenden Jahren auch Projekte 
und besondere Aktivitäten in Münster erfolgt. So wurde Münster einer von 16 Standorten im Pro-
jekt „Gesunde Kommune“ der Techniker Krankenkasse mit dem Themenschwerpunkt Unfallprä-
vention. Hier wird die  Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. in der konkreten Projektarbeit finanziell 
gefördert. Durch intensive Unterstützung der Gesundheitsaktivitäten im Stadtteil Roxel konnten die 
Akteure im Jahr 2009 im Frankfurt am Main den Gesunde Städte-Preis entgegen nehmen. Durch 
die Sekretariatsarbeit ist Münster auf bundes- und auch den Länderebenen als kompetente Ge-
sunde Stadt präsent. Mit Herausgabe der Gesunde Städte-Nachrichten wird Münster als Gesund-
heits- und Medizinstadt bundesweit sichtbar. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Werbefaktor für 
die Stadt. 
7. Gesundheitsstadt und Gesundheitswirtschaft 
Die Gesundheitswirtschaft gilt in Deutschland als einer der größten und wichtigsten Wachstumsbe-
reiche. Der Gesundheitssektor in Münster ist nach dem Handel der wichtigste Einzelsektor mit ei-
ner großen Wachstumsrate. Das Thema Gesundheit / Gesundheitswirtschaft ist ein Schwerpunkt-
thema der Hochschulen in Münster im Bereich der Forschung und Wissenschaft. Daneben ist 
Münster neben Köln der wichtigste  Standort für die Ausbildung im Bereich der medizinischen Be-
rufe und  anderer Gesundheitsfachberufe in NRW. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt 
mit der Vorlage 139/2003 beschlossen, dem Gesundheitssektor eine besondere Priorität einzu-
räumen, die Gesundheitsdienstleister näher zusammen zu bringen und die Wachstumsmotoren 
durch geeignete Maßnahmen zu födern. Der Wirtschaftsförderung Münster kommt die koordinie-
rende Rolle zu. Das Gesundheitsamt sowie Münster Marketing sind in die Thematik mit eingebun-
den. 
In den zurückliegenden Jahren, haben sich unterschiedliche Aktivitäten entwickelt. Im Herbst 2007 
fand das erste Forum Gesundheitswirtschaft Münsterland statt. Das Institut für Arbeit und Technik, 
Forschungsschwerpunkt Gesundheitswirtschaft und Lebensqualität, Gelsenkirchen, legte im Früh-
jahr 2008 Perspektiven zur Gesundheitswirtschaft Münsterland vor. Die Konzertierte Aktion Wis-
senschaftsstadt Münster hat u.a. die Themen N anobioanalytik in Medizintechnik und Pharma und 
Medizinische Prävention als besondere Kompetenzfelder für Münster identifiziert und über Fach- 
und Expertenarbeitskreise etabliert. 
8. Selbsthilfe in Münster 
(Autorin: Renate Ostendorf, Selbsthilfe Kontaktstelle Münster) 
Die gesellschaftliche Bedeutung der Selbsthilfe hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenom-
men. Wichtige Gründe dafür sind: 
• wachsende Probleme im Sozial- und Gesundheitsbereich (Zunahme von psychischen 
Problemen und Erkrankungen, Verlagerung der Krankheitsbilder hin zu langfristigen Ver-
schleißerkrankungen) 
• eine Unzufriedenheit mit den (anonymen) Stru kturen im professionellen Versorgungssys-
tem 
• Überforderung der sozialen Netzwerke; vor allem eine Veränderung der Funktionen von 
Familie und Nachbarschaft.

115
Die damit verbundenen Veränderungen gehen einher mit dem Wunsch Vieler, von einer Krankheit 
oder schwierigen Situation betroffener Menschen, sich mit anderen Betroffenen zusammen zu 
schließen, um selber aktiv an der Problembewältigung mitzuwirken. 
Selbsthilfe und Selbstorganisation gehören in unserer Gesellschaft zu den traditionellen Bewälti-
gungsformen von Krankheit, Behinderung, psychosozialen und sozialen Problemen. Die Selbsthilfe 
nimmt Aufgaben der Information und Beratung zur Gesunderhaltung und Krankheitsbewältigung 
wahr. Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich sind eine wichtige Ergänzung zum professionel-
len Versorgungssystem und stellen eine bedeutende Ressource für den verstärkten Ausbau ge-
sundheitsfördernder Maßnahmen auf kommunaler Ebene dar 
8.1 Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster 
Betroffenheit und informelle Hilfeleistung zählen zu den zentralen Kennzeichen im Selbstverständ-
nis und in der Definition der Selbsthilfe. Engagement in Selbsthilfegruppen ist motiviert durch "Hilfe 
für sich selbst und Andere". Trotz des freiwilligen Charakters der Selbsthilfe benötigt sie kontinuier-
liche Unterstützung von außen, um ihre volle Kraft dauerhaft entfalten zu können. Selbsthilfeför-
dernde Rahmenbedingungen tragen wesentlich dazu bei, dass Selbsthilfe sich entfaltet, dass Inte-
ressierte Zugangswege zu Selbsthilfegruppen finden und auch, dass Selbsthilfegruppen ihre Ziele 
erreichen können. Selbsthilfe-Kontaktstellen haben sich als die infrastrukturelle Selbsthilfeförder-
maßnahme erwiesen.  
Seit 1988 gibt es die Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster, in Trägerschaft des PARITÄTISCHEN. An 
die Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster können sich Menschen wenden, die Information, Beratung 
oder Unterstützung zum Thema Selbsthilfe suchen. Fachkräfte informieren Betroffene bei der Su-
che nach einer Selbsthilfegruppe, beraten bei der Gruppengründung und bieten Hilfestellung in 
schwierigen Situationen an. Sie sorgen für die Vernetzung der verschiedenen Selbsthilfegruppen 
miteinander, unterstützen sie bei der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Raumsuche.  
Die drei hauptamtlichen MitarbeiterInnen (knapp 2 ½ Stellen) der Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster 
sind AnsprechpartnerInnen für interessierte BürgerInnen, Selbsthilfegruppen, Initiativen und Institu-
tionen, die an Selbsthilfe interessiert sind. Das gilt auch für MitarbeiterInnen im Sozial- und Ge-
sundheitsbereich, für Politik und Verwaltung. 
Die konkrete Arbeit der Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster: 
• Sie informiert über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen 
• vermittelt Interessierte in bestehende Selbsthilfegruppen 
• verweist auf andere Angebote  
• unterstützt die Neugründung von Gruppen 
• berät Selbsthilfegruppen bei der Öffentlichkeitsarbeit und bei organisatorischen Fragen 
• stellt den Gruppen Räume zur Verfügung und hilft bei der Raumsuche 
• gibt organisatorische Hilfen (z.B. bei Veransta ltungen) und stellt technische Hilfsmittel zur 
Verfügung 
• bietet Fortbildungen für Selbsthilfegruppen an  
• kooperiert mit Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich 
• fördert die Vernetzung zwischen den Gruppen 
• bringt zur Information über die Selbsthilfe Szene in Münster die Selbsthilfe-Zeitung kon-
takte heraus 
• wirbt für den Selbsthilfe Gedanken in der Öffentlichkeit 
• vertritt die Selbsthilfe in unterschiedlichen Gremien und Zusammenhängen. 
 
Menschen aus allen Bevölkerungsschichten suchen Unterstützung und Hilfestellung bei der 
Selbsthilfe-Kontaktstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten den Interessierten vor Ort  
Informationen und Beratung an. Das Spektrum von über 300 Selbsthilfegruppen in Münster ver-
deutlicht, dass sich die Selbsthilfe-Kontaktstelle nicht auf wenige fachliche Schwerpunkte konzent-
riert, sondern problem- und fachübergreifend arbeiten muss.

116 
Ungefähr zwei Drittel der Selbsthilfegruppen sind dem Gesundheitsbereich (chronische Erkran-
kungen, psychische Probleme, Behinderungen, Sucht) zuzuordnen. Dieses Themengebiet umfasst 
nahezu alle körperlichen Erkrankungen und Behinderungen von allergischen, asthmatischen und 
anderen Atemwegserkrankungen über Herz-Kreislauf- bis hin zu Krebserkrankungen sowie Sucht 
und Abhängigkeit, psychischen Erkrankungen und Problemen. Die Nachfrage nach Selbsthilfe-
gruppen, die sich mit psychischen Problemen auseinandersetzten, nimmt seit Jahren zu.  
Die größere Differenzierung bei der Klassifizierung der Probleme führt dazu, dass Gruppenbildun-
gen in diesem Bereich immer schwieriger werden bzw. länger dauern können. 
Ein Drittel der Selbsthilfegruppen befassen sich mit sozialen Themen (Frauen-/Männer-gruppen, 
Senioren, Familie, Arbeitslosigkeit, Migration...). 
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle ist „Drehscheibe“ zwischen den an Selbsthilfe Interessierten, den 
Selbsthilfegruppen, den im Gesundheits- und Sozialbereich hauptamtlich Tätigen sowie Politik und 
allgemeine Öffentlichkeit. Ihre Arbeit regt an, fördert die Selbsthilfe und ermuntert die Multiplikato-
ren, in und für die Selbsthilfe aktiv zu werden. 
Neben der Unterstützung der Selbsthilfepotentiale Münsteraner Bürgerinnen und Bürger nimmt die 
Kontaktstelle eine Wegweiserfunktion im Syst em der gesundheitlichen und sozialen Versorgung 
ein, da sie diese im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit auch an professionelle Einrichtungen weiter-
leitet. Das Kooperationsnetz der Selbsthilfe-Kontaktstelle ist weit verzweigt. Zu den wichtigsten 
Partnern gehören u.a. die kommunalen Sozial- und Gesundheitsverwaltungen, Beratungsstellen, 
andere Selbsthilfe-Kontaktstellen und die Presse, die insbesondere für die allgemeine Öffentlich-
keit und die Neugründung von Selbsthilfegruppen unverzichtbar ist.  
In den letzten Jahren haben die MitarbeiterInnen der Selbsthilfe-Kontaktstelle jährlich zwischen 
5500 und 6000 (monatlich ca. 500 Kontakte) BürgerInnen, Selbsthilfegruppen, Fachleute aus dem 
Sozial- und Gesundheitswesen und den Medien beraten und über das Thema Selbsthilfe infor-
miert. 
Um die Möglichkeiten und Angebote der Selbsthilfe einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu ma-
chen, erscheint zweimal jährlich die Selbsthilfe-Zeitung kontakte. Mit einer Auflage von 4500 Ex-
emplaren wird die kontakte nicht nur an alle Selbsthilfegruppen in Münster verschickt, sondern 
ebenso an Beratungsstellen, Krankenkassen, Arztpraxen, Weiterbildungseinrichtungen, Ämtern, 
usw.  
Darüber hinaus organisiert die Selbsthilfe-Kontaktstelle, gemeinsam mit der Stiftung Siverdes, alle 
zwei Jahre einen Tag der Selbsthilfe, der jeweils unter einem bestimmten Motto steht und vielen 
Selbsthilfegruppen die Gelegenheit bietet, sich einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.  
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle ist im Hilfesystem der Stadt Münster vernetzt, leistet Lobbyarbeit und 
vertritt die Selbsthilfe in unterschiedlichen Gremien, Arbeitskreisen und anderen wichtigen Zu-
sammenhängen wie z. B. in der Gesundheitskonferenz, im Arbeitskreis Siverdes und im Gesunde 
Städte-Netzwerk. Hier ist sie ein wichtiger Baustein, der die besondere Rolle der Selbsthilfe insge-
samt in der Gesundheitspolitik der Städte betont. 
Seit ihrer Gründung wird die Selbsthilfe-Kontaktstelle vorrangig durch öffentliche Mittel finanziert. 
Die Stadt Münster übernimmt davon mit gut 65 % den größten Anteil. Zuwendungen der Kranken-
kassen, Landesmittel und Eigenmittel des PARITÄTISCHEN komplettieren die Finanzierung. 
Daneben existiert eine direkte finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen. Diese wird durch die 
kommunal verwaltete Stiftung Siverdes gewährleistet. Sie stellt jährlich bis zu 120.000,- € für Akti-
vitäten der Selbsthilfegruppen zur Verfügung. Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Kranken-
kassen verpflichtet, Selbsthilfegruppen zu fördern. Seit 2008 ist diese Förderung neu geregelt wor-
den. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle spielt bei dem Zugang zu diesem Gemeinschaftsfond der Kran-
kenkassen eine wichtige Rolle.

117
Im Oktober 2007 bezog die Selbsthilfe-Kontaktstelle neue Räumlichkeiten im Paritätischen Zent-
rum am Hafen. Durch die räumliche Nähe zum eigenen Träger ist nun eine engere Zusammenar-
beit möglich. Weiterhin werden mit den unterschiedlichen Einrichtungen im Paritätischen Zentrum 
neue Wege der Kooperation erprobt. 
Im Paritätischen Zentrum stehen den Gruppen zwei Gruppenräume zur Verfügung. Außerdem gibt 
es weitere Räume und einen großen Konferenzraum, den die Selbsthilfegruppen für ihre Veran-
staltungen und Aktionen nutzen können. Daneben bietet das Gesundheitshaus wie bisher vielen 
Gruppen Räume für die Selbsthilfearbeit an (s. Tabelle VI 6.1)

Selbsthilfegruppen in Münster gibt es derzeit u.a. zu folgenden Themen: 
 
 
 118

119
 
Handlungsansatz für Münster 
Die Akzeptanz und Wertschätzung der Selbsthilfe-Kontaktstelle ist in der Öffentlichkeit und bei 
den Selbsthilfegruppen sehr groß. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle ist eine anerkannte und etablierte 
Einrichtung im Gesundheits- und Sozialbereich in Münster. Ihr Standing ist hoch und die neuen 
Chancen der Kooperation innerhalb des PARITÄTISCHEN und mit den anderen Einrichtungen 
qualifiziert und differenziert die Beratungsangebote. 
Die Kooperationen mit Ärzten und Krankenhäusern  ist nach wie vor ein schwieriger Bereich. In 
den letzten Jahren hat sich die Akzeptanz der Selbsthilfe bei Ärzten und Krankenhäusern zwar 
deutlich verbessert und die Zusammenarbeit ist intensiviert worden. Dennoch wird das Potential 
der Selbsthilfe in diesem Bereich noch zu wenig gesehen. Das vielfältige Wissen und die umfang-
reichen Erfahrungen über Erkrankungen und Behandlungen, welches in den Selbsthilfegruppen 
vorhanden ist, wird vom medizinischen System noch zu wenig akzeptiert und genutzt.  
Das Krankenhaus, als Teil des gesundheitlichen Versorgungssystems, wird in Zukunft noch 
mehr über die Selbsthilfe-Kontaktstelle und ihre Prinzipien, aber auch über die Selbsthilfe und die 
Selbsthilfegruppen informiert sein, um „ihren“ Patienten ein breiteres Angebot bieten zu können. 
Ein Schwerpunkt der Selbsthilfe-Kontaktstelle wird es sein, das Thema „Selbsthilfe“ stärker im 
Krankenhaus und in der Ärzteschaft zu platzieren. 
Die Akzeptanz der Selbsthilfe bei besonders schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen 
(MigrantInnen, Personen mit niedrigem Einkommen) soll verbessert werden. Bislang ist in diesen 
Bevölkerungsgruppen wenig Wissen über die positiven Potentiale der Selbsthilfe vorhanden. 
Selbsthilfe verbessert die Gesundheitschancen auch für MigrantInnen und ermöglicht ein mehr an

120 
Teilhabe. Hier gilt es, die Zugangswege für die Betroffenen zur Selbsthilfe zu erleichtern, neue 
Formen der Ansprache zu finden und spezifische Angebote zu schaffen. Erst wenn die Betroffenen 
positive Erfahrungen mit der Selbsthilfe gemacht haben, besteht eine realistische Chance, für die 
stärkere Verbreitung des Selbsthilfegedankens in den unterschiedlichen Kulturkreisen. 
Das Thema Generationswechsel erreicht auch die Selbsthilfe in Münster. Viele Selbsthilfegrup-
pen sind mittlerweile 15, 20 und mehr Jahre alt. In einigen Gruppen geben die Gründer auf Grund 
des Alters ihre aktive Mitarbeit und Verantwortung für die Gruppe auf. Teilweise haben sie Proble-
me einen Nachfolger zu finden. Dieses Problem ist im Ehrenamt schon längere Zeit ein Thema. 
Ein weiterer Punkt ist, dass einige Selbsthilfegruppen kollektiv altern und Jüngere so möglicher-
weise wenig Interesse an der Gruppe haben. Die Kontaktstelle bietet ihre Unterstützung an, den 
Prozess des Generationenwechsels zu begleiten, Impulse zu geben und sich als Diskussionspart-
ner zu Verfügung zu stellen.  
Der Unterstützungsbedarf vieler Selbsthilfegruppen steigt. Auch die Selbsthilfe nutzt immer stärker 
die neuen Medien, präsentiert sich im Internet und ihre Beratungsangebote werden komplexer und 
professioneller. Seit Jahren organisiert die Selbsthilfe-Kontaktstelle ein breites  Fortbildungsan-
gebot für die Selbsthilfegruppen  um diesem Bedarf gerecht zu werden. Dieses Angebot muss 
ausgebaut werden und sich auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Selbsthilfegruppen einstel-
len.

Berichtsvorlage

2699 Zeichen

V/0131/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gesundheitsrahmenbericht 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.05.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
Bericht: 
 
Bereits im Jahr 2001 hat die Stadt Münster in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Gesund-
heitskonferenz Münster und mit Unterstützung des Institutes für Epidemiologie und Sozialmedizin 
der Universität Münster einen ersten Gesundheitsrahmenbericht erstellt. Dieser Bericht gibt In-
formationen zur Soziodemographie in Münster, zum Gesundheitszustand der münsterschen Bür-
gerinnen und Bürger, zu gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen, Gesundheitsrisiken und zu 
den Einrichtungen, Diensten und Leistungen im münsterschen Gesundheitswesen. 
 
Vor dem Hintergrund, dass ein Gesundheits- und Medizinstandort wie Münster einer „Gemeinde-
diagnose“ bedarf und Informationen aus dem Bericht dann auch für weitere gemeinsame kom-
munale und wissenschaftliche Aktivitäten von hohem  Nutzen sind, hat der Arbeitskreis Medizini-
sche Prävention der Allianz für Wissenschaft die Fortschreibung des Gesundheitsrahmenberich-
tes mit angeregt und unterstützt. Er soll der Verwaltung, der kommunalen Gesundheitspolitik so-
wie anderen an Gesundheitsfragen Beteiligten als Planungs- und Entscheidungshilfe dienen.  
 
Der Gesundheitsrahmenbericht 2011 wurde erneut mit Unterstützung der Gesundheitskonferenz 
und unter wissenschaftlicher Begleitung des Inst ituts für Epidemiologie und Sozialmedizin der 
Universität Münster erstellt. Ursprünglich war beabsichtigt, diese Fortschreibung des Gesund-
heitsrahmenberichts von 2001 bereits vor fünf Jahren vorzulegen. Jedoch hat sich dieses Vorha-
ben als deutlich aufwändiger, komplexer und ressourcenintensiver erwiesen. Diese Erkenntnis 
wird auch weitere Planungen dieser Art beeinflussen. Der Gesundheitsrahmenbericht belegt, 
dass verschiedene Bereiche der gesundheitlichen Situation näher betrachtet werden müssen. 
Dies kann ein Rahmenbericht, an dessen Erstellung nicht unwesentliche Personalressourcen 
gebunden sind, nicht leisten. Das Gesundheitsamt wird daher im Dialog mit Politik und Wissen-
schaft die kommunale Gesundheitsberichterstattung zukünftig intensiver auf die Bearbeitung 
spezifischer Themenfelder fokussieren, um schne ller und gezielter auf Defizite oder sich ab-
zeichnende Entwicklungen und Trends im regionalen Gesundheitswesen reagieren zu können. 
 
In Vertretung 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage: Gesundheitsrahmenbericht für die Stadt Münster 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0131/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Weth 
Ruf: 
492 53 02 
E-Mail: 
WethClaus@stadt-muenster.de 
Datum: 
21.03.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (1)

11.05.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Weseler Straße
  • Moltkestraße
  • Steinfurter Straße
  • Königsstraße 18
  • Friesenring
  • Gasselstiege 13
  • Kinderhaus
  • Promenade
  • Hohe Ward
  • Grafschaft

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0131/2011
Typ
Vorlagen
Datum
24.02.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37