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Antrag der SPD-Fraktion: Nahversorgung am Butzweilerhof

Antrag nach § 3 BV4 (SPD) AN/1377/2017 vom 26.09.2017

Stand: Am 09.10.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1377/2017 Stand: 02.03.2022 Sachstandsbericht Antrag der SPD-Fraktion: Nahversorgung am Butzweilerhof Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung im Vorgriff auf die angekündigte Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes die Situa- tion Butzweilerhof unter Berücksichtigung des neuen Wohngebietes kurzfristig neu zu bewerten und dem Bedarf anzupassen. Es sollen Flächen zur Ansiedlung mindestens eines Vollsortimenters und weiterer Geschäfte für den täglichen Bedarf ausgewiesen werden. Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Ehrenfeld spätestens im 1. Quartal 2018 vorgestellt wer- den. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Beschluss des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) ist für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant. Im Zuge der Fortschreibung werden zum neuen Wohngebiet am Butzwei- lerhof keine Aussagen bzgl. eines Nahversorgungszentrums getroffen, da das Gebiet aufgrund seiner relativ geringen Einwohnerzahl nicht die Kriterien für einen neuen Zentralen Versorgungsbereich (ZVB) erfüllt. Es wird dort von insgesamt rund 3.140 Einwohner*innen in der bereits bestehenden Bebauung und der Neubebauung ausgegangen. Die Festlegung eines Nahversorgungszentrums als „kleinste Einheit“ eines ZVB im Sinne des EHZK setzt aber in der Regel mindestens 4.000 Einwoh- ner*innen voraus. Diese Bevölkerungszahl ist mindestens erforderlich, um einen Lebensmittelmarkt wirtschaftlich betreiben zu können. Für die Gebietsversorgung wäre daher ein sogenanntes „Kleinflä- chenkonzept“ bis 799 m² Verkaufsfläche passend und nach EHZK möglich. Die Verwaltung erkennt den Bedarf und unterstützt die Ansiedlung eines kleinflächigen Nahversor- gungsbetriebs. Dazu wurden weitere Ansiedlungsmöglichkeiten im Geltungsbereich des Bebauungs- planes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“ geprüft. Zu berücksichtigen ist, dass die Grundstücke in Lage und Verfügbarkeit den Regelungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes entsprechen müssen. Eine wohnortintegrierte Lage und eine Verkaufsfläche unterhalb von 800 m² sind hierbei maßgebend. Die aktive Ansprache der Eigentümer von Potentialstandorten sowie potentieller Betrei- ber zur Ansiedlung eines entsprechenden Nahversorgers blieb bislang jedoch ohne Erfolg. 2 Nächste Schritte: Die Ansiedlung eines kleinflächigen Nahversorgungsbetriebes wird durch die Verwaltung grundsätz- lich weiterhin begrüßt und unterstützt. Aufgrund der bisher erfolglosen Ansprache potenzieller Betrei- ber für einen Lebensmittelmarkt auf den in Frage kommenden Grundstücken ist dies vorerst nicht realisierbar. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Ehrenfeld in Kenntnis setzen, sofern eine Einzelhandels- ansiedlung abzusehen ist.
  • Antrag nach § 3 (SPD BV4)

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    SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: 23.09.2017 AN/1377/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.10.2017 Antrag der SPD-Fraktion: Nahversorgung am Butzweilerhof Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 09.10.2017 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung im Vorgriff auf die angekündigte Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes die Situation Butzweilerhof unter Berücksichtigung des neuen Wohngebietes kurzfristig neu zu bewerten und dem Bedarf anzupassen. Es sollen Flächen zur Ansiedlung mindestens eines Vollsortimenters und weiterer Geschäfte für den täglichen Bedarf ausgewiesen werden. Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Ehrenfeld spätestens im 1. Quartal 2018 vorgestellt werden. Begründung: Durch die neue Wohnbebauung am Butzweilerhof werden im Endausbau dort ca. 3.500 Menschen leben. Bereits im kommenden Jahr werden 350 Wohnungen bezugsfertig sein. Für diese Bewohner ist bisher keine fußläufige Nahversorgung vorgesehen. 2013 wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes vom Rat der Stadt beschlossen. Um die Wirksamkeit des Konzeptes zu garantieren, muss es kontinuierlich fortgeschrieben werden. Bereits beim Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes haben wir darauf hingewiesen, dass im Gebiet rund um den Butzweilerhof ein Bedarf bestehen wird. Wenn mit der Fortschreibung erst im nächsten Jahr begonnen wird - und bis gesamtstädtisch alle notwendigen Beschlüsse dazu gefasst sind -, werden absehbar wieder mehrere Jahre ins Land gehen. So lange können die Menschen aber nicht warten. Haben sie sich erst einmal so eingerichtet, dass sie Besorgungen des täglichen Bedarfs nur mit dem Auto erledigen können, wird es schwierig sein, dieses aus der Not geborene Verhalten wieder zu ändern. Freundliche Grüße Petra Bossinger Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

Beratungsverlauf

  1. 09.10.2017

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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