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AN/1377/2017

Antrag der SPD-Fraktion: Nahversorgung am Butzweilerhof

Antrag nach § 3 BV4 (SPD) 26.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 09.10.2017, TOP 8.5

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV4)

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Sachstandsbericht BV

2957 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1377/2017 
 Stand: 02.03.2022 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion: Nahversorgung am Butzweilerhof 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld  beauftragt die Verwaltung  
 
im Vorgriff auf die angekündigte Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes die Situa-
tion Butzweilerhof unter Berücksichtigung des neuen Wohngebietes  kurzfristig neu zu bewerten und 
dem Bedarf anzupassen.  
 
Es sollen Flächen zur Ansiedlung mindestens eines Vollsortimenters und weiterer Geschäfte für den 
täglichen Bedarf ausgewiesen werden. 
 
Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Ehrenfeld spätestens im 1. Quartal 2018 vorgestellt wer-
den. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) ist für die zweite 
Jahreshälfte 2022 geplant. Im Zuge der Fortschreibung werden zum neuen Wohngebiet am Butzwei-
lerhof keine Aussagen bzgl. eines Nahversorgungszentrums getroffen, da das Gebiet aufgrund seiner 
relativ geringen Einwohnerzahl nicht die Kriterien für einen neuen Zentralen Versorgungsbereich 
(ZVB) erfüllt. Es wird dort von insgesamt rund 3.140 Einwohner*innen in der bereits bestehenden 
Bebauung und der Neubebauung ausgegangen. Die Festlegung eines Nahversorgungszentrums als 
„kleinste Einheit“ eines ZVB im Sinne des EHZK setzt aber in der Regel mindestens 4.000 Einwoh-
ner*innen voraus. Diese Bevölkerungszahl ist mindestens erforderlich, um einen Lebensmittelmarkt 
wirtschaftlich betreiben zu können. Für die Gebietsversorgung wäre daher ein sogenanntes „Kleinflä-
chenkonzept“ bis 799 m² Verkaufsfläche passend und nach EHZK möglich. 
Die Verwaltung erkennt den Bedarf und unterstützt die Ansiedlung eines kleinflächigen Nahversor-
gungsbetriebs. Dazu wurden weitere Ansiedlungsmöglichkeiten im Geltungsbereich des Bebauungs-
planes „Gewerbe- und Medienpark Ossendorf“ geprüft. Zu berücksichtigen ist, dass die Grundstücke 
in Lage und Verfügbarkeit den Regelungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes entsprechen 
müssen. Eine wohnortintegrierte Lage und eine Verkaufsfläche unterhalb von 800 m² sind hierbei 
maßgebend. Die aktive Ansprache der Eigentümer von Potentialstandorten sowie potentieller Betrei-
ber zur Ansiedlung eines entsprechenden Nahversorgers blieb bislang jedoch ohne Erfolg.

2 
 
Nächste Schritte: 
Die Ansiedlung eines kleinflächigen Nahversorgungsbetriebes wird durch die Verwaltung grundsätz-
lich weiterhin begrüßt und unterstützt. Aufgrund der bisher erfolglosen Ansprache potenzieller Betrei-
ber für einen Lebensmittelmarkt auf den in Frage kommenden Grundstücken ist dies vorerst nicht 
realisierbar. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Ehrenfeld in Kenntnis setzen, sofern eine Einzelhandels-
ansiedlung abzusehen ist.

Antrag nach § 3 (SPD BV4)

2522 Zeichen

SPD-Fraktion  
In der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Bezirksrathaus 
  Venloer Str. 419-421 
 50825 Köln 
 
Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 
Bezirksbürgermeister Josef Wirges  Fax: 0221 / 22194 - 313 
Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 
50825 Köln koeln.de 
 www.SPDfraktion- 
ehrenfeld.de 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 23.09.2017 
AN/1377/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.10.2017 
 
Antrag der SPD-Fraktion: Nahversorgung am Butzweilerhof 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung am 09.10.2017 zu setzen. 
 
 
Beschluss:   
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld  beauftragt die Verwaltung  
 
im Vorgriff auf die angekündigte Fortschreibung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzeptes die Situation Butzweilerhof unter Berücksichtigung des neuen 
Wohngebietes  kurzfristig neu zu bewerten und dem Bedarf anzupassen.  
 
Es sollen Flächen zur Ansiedlung mindestens eines Vollsortimenters und weiterer 
Geschäfte für den täglichen Bedarf ausgewiesen werden. 
 
Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Ehrenfeld spätestens im 1. Quartal 2018 
vorgestellt werden.

Begründung: 
 
Durch die neue Wohnbebauung am Butzweilerhof werden im Endausbau dort ca. 3.500 
Menschen leben. Bereits im kommenden Jahr werden 350 Wohnungen bezugsfertig sein. 
Für diese Bewohner ist bisher keine fußläufige Nahversorgung vorgesehen. 
2013 wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes vom Rat der Stadt beschlossen. 
Um die Wirksamkeit des Konzeptes zu garantieren, muss es kontinuierlich 
fortgeschrieben werden. 
Bereits beim Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes haben wir darauf 
hingewiesen, dass im Gebiet rund um den Butzweilerhof ein Bedarf bestehen wird. 
Wenn mit der Fortschreibung erst im nächsten Jahr begonnen wird - und bis 
gesamtstädtisch alle notwendigen Beschlüsse dazu gefasst sind -, werden absehbar 
wieder mehrere Jahre ins Land gehen. 
 
So lange können die Menschen aber nicht warten. Haben sie sich erst einmal so 
eingerichtet, dass sie Besorgungen des täglichen Bedarfs nur mit dem Auto erledigen 
können, wird es schwierig sein, dieses aus der Not geborene Verhalten wieder zu 
ändern.  
 
Freundliche Grüße 
 
Petra Bossinger Udo Hanselmann 
Fraktionsvorsitzende            Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

09.10.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1377/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
Datum
26.09.2017
Erstellt
26.09.2017 10:26