V/0127/2022
Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023
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Beschlussvorlage
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V/0127/2022 V/0127/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023 Beratungsfolge 12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Vorbehaltlich der Landesförderung stimmt der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien dem Ausbau der Einrichtungen AWO-Kindertageseinrichtung Südhafen Scheibenstraße 36 48153 Münster und Katholische Kindertageseinrichtung St. Marien Loddenweg 10 a 48165 Münster zu Familienzentren auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.02.2022, Az. 324 – 97.16.02.02 zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass vorbehaltlich der Landesförderung keine Kosten und Folgekosten für den kommunalen Haushalt entstehen. Im Kitajahr 2022/2023 beträgt die jährliche Förderung 20.371,69 € pro Familienzentrum. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 25.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Hüweler T elefon:492-5133 HuewelerSelma@stadt- muenster.de - 2 - V/0127/2022 Begründung: 1. Verfahren und Bewerbung zum Kindergartenjahr 2022/2023 Laut o.g. Erlass stellt das Land NRW zum Kindergartenjahr 2022/2023 erneut ein NRW-weites Kontingent für den Ausbau von bis zu 150 weiteren Kitas zu Familienzentren zur Verfügung. Vor dem Hintergrund, allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien gute Bildungschancen zu ermöglichen, hat die Landesregierung die Verteilung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke nach einem weiterentwickelten Förderschlüssel vorgenommen, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt. Priorität soll weiterhin der Ausbau der Familienzentren in benachteiligten Gebieten haben, allerdings können bei entsprechenden Bedarfslagen neue Familienzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden. Damit erhalten die örtlichen Jugendämter mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum bei ihrer Standortentscheidung. Im Rahmen dieser NRW-weiten Zuteilung erhielt die Stadt Münster nunmehr eine Förderzusage für den Ausbau von zwei weiteren Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2022/2023. Die Auswahl der AWO-Kita Südhafen und der katholischen Kita St. Marien in Hiltrup-Ost erfolgte auf der Grundlage der entsprechenden Hinweise des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen („Kleinräumige Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf“). Als Kernindikator wird der Anteil der 0 – 6-jährigen Kinder in SGB II Bedarfsgemeinschaften empfohlen. Ergänzend wurde ein Abgleich der sozialräumlichen Auslastung von bestehenden Familienzentren im Stadtgebiet Münster hinzugezogen. Die Kita Südhafen der AWO befindet sich im Südviertel in direkter Nähe zum Wohnbereich Geist. Der Anteil der Kinder unter sechs Jahren, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben, liegt dort bei 16,45 %. Dies ist der höchste Wert für das Südviertel und liegt über dem stadtweiten Mittelwert von 13,91 %. Bisher bestehen im Südviertel zwei Familienzentren. Eines im Bereich Schützenhof und eines im Wohnbereich Geist. Mit der Kita Südhafen an der Scheibenstraße wird das Angebot für Familien im Südviertel ausgebaut. Durch den Standort des neuen Familienzentrums werden bereits vorhandene und auch zukünftige Kooperationsbezüge im Stadtteil gestärkt. In Hiltrup mit den T eilenHiltrup-Mitte, Hiltrup-West und Hiltrup-Ost leben insgesamt 1.449 Kinder im Alter unter sechs Jahren. 13,53 % dieser Kinder befinden sich in SGB II-Bedarfsgemeinschaften. In Hiltrup-West gibt es bereits zwei Familienzentren (städtische Kita Hiltrup-West und Outlaw Kita Marie-Curie-Straße), in Hiltrup-Mitte bisher eins (katholische Kita St. Clemens). Hiltrup-Ost ist bisher nicht mit einem Familienzentrum ausgestattet. Hier handelt es sich um ein perspektivisch stark wachsendes Wohngebiet. Daher soll die katholische Kita St. Marien zum Familienzentrum zertifiziert werden, um Informations-, Beratungs-, Unterstützungs-, Betreuungs- und Sprachförderangebote für die Familien in Hiltrup-Ost zu verorten. Dadurch werden die niedrigschwelligen Angebote für junge Familien in Hiltrup insgesamt breiter aufgestellt und tragfähiger gestaltet. Dem vom Land zugewiesenen Ausbaukontingent kann die Stadt Münster somit unter Beachtung der vorgegebenen Kriterien entsprechen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird den erforderlichen Antrag zur Anerkennung und Bezuschussung der geplanten neuen Familienzentren nach der Zustimmung durch den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien fristgerecht beim Land stellen (Antragsfrist 15.06.2022). Sofern das Land positiv über die Anträge entscheidet, fördert es die geplanten neuen Familienzentren ab dem 01.08.2022 mit zusätzlich jeweils 20.371,69 € jährlich. - 3 - V/0127/2022 Die finanzielle Förderung für Familienzentren erfolgt gem. § 43 KiBiz. Eine jährliche Anpassung wird gem. § 37 KiBiz vorgenommen. Die Zulassung zur Zertifizierung eines entsprechenden Gütesiegels wird innerhalb eines Jahres realisiert. Unter Berücksichtigung der o.g. Bedarfskriterien, der räumlichen Verteilung der bisher 41 Familienzentren in Münster sowie der bestehenden Struktur- und Angebotsressourcen stellt der Ausbau der AWO-Kita Scheibenstraße und der katholischen Kita St. Marien insgesamt eine passgenaue Ergänzung für die Stadtteile dar. 2. Perspektive Mit Beschluss dieser Vorlage halten ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 in Münster insgesamt 43 Familienzentren stadtteil- und bedarfsorientierte Angebote mit den Schwerpunkten frühkindliche Bildung und Förderung elterlicher Kompetenzen vor (siehe Anlagen 1 und 2). Unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wird die Entwicklung der Familienzentren in einem regelmäßig stattfindenden Qualitätszirkel begleitet. Für den weiteren Ausbau wird die Verwaltung den politischen Gremien jährlich entsprechende Beschlussvorschläge vorlegen und über die Entwicklungen berichten. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: 1. Anlage A 2. Standorte der Familienzentren zum Kindergartenjahr 2022/2023 3. Auflistung der Familienzentren zum Kindergartenjahr 2022/2023
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V/0127/2022 Liste der Familienzentren in Münster
Kindergartenjahr 2022 / 2023
Anlage 2
Nr. Famz Familienzentrum Träger Kitajahr Spalte1 Wohn-
bezirk Bezirk
1 E Kita Katharinenstraße SKF - Sozialdienst kath. Frauen 2006 2007 Hansaplatz Mitte
2 E Kita St. Elisabeth Kath. KG St. Mauritz 2009 2010 Hansaplatz Mitte
3 E Kita Heilig Geist Kath. KG St. Joseph MS-Süd 2007 2008 Geist Mitte
4 E Kita Südhafen Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Münsterland- Recklinghausen 2022 2023 Geist Mitte
5 E Kita Julius-Moses Arbeiter-Samariter-Bund 2020 2021 Schützenhof Mitte
6 E Kita Rumphorst Stadt Münster 2008 2009 Rumphorst Mitte
7 E Kita Uppenberg Outlaw gGmbH 2017 2018 Uppenberg Mitte
8 V Kita Fürstenberg
Kita Lublinring
Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Münsterland- Recklinghausen 2009 2010 Schlachthof Mitte
9 V Kita St. Michael II
Kita St. Michael III Kath. KG Liebfrauen-Überwasser 2007 2008 Gievenbeck West
10 E Kita Lichtblick Ev. Jugendhilfe Münsterland 2007 2008 Gievenbeck West
11 V
Familienzentrum Toppheide
1. Kita Hensenstraße
2. Kita Gronowskistraße
3. Kita Am Gievenbach
4. Kita Legdenweg
1. - 2. Outlaw gGmbH
3. - 4. Stadt Münster
2008 2009 Gievenbeck West
12 E Kita Hand-in-Hand Deutsches Rotes Kreuz 2016 2017 Gievenbeck West
13 E Kita Anne-Jakobi-Haus Christl. Verein Junger Menschen 2008 2009 Roxel West
14 E Kita Maria Aparecida Kath. KG St. Liudger 2007 2008 Mecklenbeck West
15 E Kita Unter den Eichen Evangelischen Jugendhilfe Münsterland
gGmbH 2021 2022 Mecklenbeck West
16 E ev. Claudius-Kita Ev. Kirchenkreis 2019 2020 Albachten West
17 E Kita Killingstraße Stadt Münster 2007 2008 Kinderhaus-
West Nord
18 E Kita Kinderbachtal Outlaw gGmbH 2015 2016 Kinderhaus-
West Nord
19 E. Kita Grünschleife Arbeiter-Samariter-Bund 2017 2018 Kinderhaus-
West Nord
20 E Kita Kinderhaus Stadt Münster 2021 2022 Kinderhaus-
West Nord
21 E Kita Im Moorhock Stadt Münster 2012 2013 Kinderhaus-
Ost Nord
22 E Ev. Markus-Kita Ev. Kirchenkreis 2012 2013 Kinderhaus-
Ost Nord
23 E. Ev. Andreas-Kindergarten Ev. Kirchenkreis 2007 2008 Coerde Nord
24 V
Familienzentrum Coerde
1. Kita Nerzweg
2. Kita Marderweg
3. Kita Kiesekampweg (seit
08/21 eigenständige Kita, zuvor
Dependance des Marderweg)
1. - 3. Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Münsterland- Recklinghausen 2007 2008 Coerde Nord
25 E Kita St. Norbert Kath. KG St. Franziskus 2008 2009 Coerde Nord
26 E Kita Am Edelbach Stadt Münster 2018 2019 Coerde Nord
27 E Kita Meerwiese Deutsches Rotes Kreuz 2020 2021 Coerde Nord
28 E Kita Sprakel Outlaw gGmbH 2010 2011 Sprakel Nord
29 V
Familienzentrum Handorf
1. Kita ev. Kinderbrücke
2. Kita St. Petronilla
3. Kita Eichenaue
1. Ev. Kirchenkreis
2. Kath. KG St. Petronilla
3.Stadt Münster
2008 2009 Handorf Ost
30 E Kita St. Margareta Kath. KG St. Mauritz 2010 2011 Mauritz-Ost Ost
31 E Kita Janusz-Korczak-Haus Christl. Verein Junger Menschen 2006 2007 Gremmendorf Südost
32 E Kita Schatzkiste Deutsches Rotes Kreuz 2015 2016 Gremmendorf Südost
33 E Kita St. Bernhard Kath. KG St. Nikolaus 2007 2008 Angelmodde Südost
34 E Kita Miriam Caritasverband Stadt Münster 2013 2014 Angelmodde Südost
35 E Little Giants Kita Angelmodde Kleine Riesen Nord gGmbH 2020 2021 Angelmodde Südost
36 V
Familienzentrum Wolbeck
1. Kita Am Schulzentrum
2. Kita Am Drostenhof
3. Kita Holtrode
4. Kita St. Nikolaus
Wolbeck
1. - 2. Stadt Münster
3. Outlaw gGmbH
4. Kath. KG St. Nikolaus
2009 2010 Wolbeck Südost
37 E Kita St. Clemens Kath. KG St. Clemens 2008 2009 Hiltrup-Mitte Hiltrup
38 E Kita Hiltrup-West Stadt Münster 2006 2007 Hiltrup-West Hiltrup
39 E Kita Marie-Curie-Straße Outlaw gGmbH 2018 2019 Hiltrup-West Hiltrup
40 E Kita St. Marien Kath. KG St. Clemens 2022 2023 Hiltrup-Ost Hiltrup
41 V
Familienzentrum Amelsbüren
1. Kita St. Sebastian
2. Kita Sonnentau
1. Kath. KG St. Clemens
2. Stadt Münster 2008 2009 Amelsbüren Hiltrup
42 E Kita St. Maximilian Kolbe Kath. KG St. Gottfried 2007 2008 Berg Fidel Hiltrup
43 E Kita Berg Fidel Stadt Münster 2014 2015 Berg Fidel Hiltrup
Anlage A
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Anlage A zur V/0127/2022 Kurzüberblick Das Land stellt NRW - weit Kontingente zum weiteren Ausbau der Familienzentren zur Verfügung. Münster erhielt die Zusage für den Ausbau von zwei weiteren Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2022/2023. Die Auswahl der Einrichtungen, die zu einem Familienzentrum ausgebaut werden sollen, erfolgt auf der Grundlage der Hinweise des Landes („Kleinräumige Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf“). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen T agesbetreuungsangebotefür unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von mindestens 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Vorlage zum weiteren Ausbau der Familienzentren wird darüber hinaus das Ziel verfolgt „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit, und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“. Die Vorlage verfolgt insbesondere auch die Amtsziele: „Prävention“ (Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten. Wir wollen Prävention statt Reaktion.) sowie „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ (Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielseitige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.). Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Einrichtung weiterer Familienzentren beruht auf dem Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.02.2022, Az. 324 – 97.16.02.02. Familienzentren sind gem. § 42 KiBiz Kindertageseinrichtungen, die insbesondere erweiterte Informations-, Beratungs-, Unterstützungs-, Betreuungs-, und Sprachförderangebote vorhalten. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner steigen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3- Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen sowie der Entwicklung von Familienzentren bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (22)
- Scheibenstraße 36
- Katharinenstraße
- Killingstraße
- Fürstenbergstraße
- Hansaplatz
- Marderweg 3
- Legdenweg 1
- Nerzweg 2
- Kiesekampweg
- Am Gievenbach 4
- Am Juffernbach
- Marie-Curie-Straße
- Gronowskistraße 3
- Hensenstraße 2
- Im Moorhock
- Loddenweg 10a
- Lublinring
- Kinderhaus
- Edelbach
- Eichenaue 1
- Gescherweg
- Holtrode 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0127/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.04.2022
- Erstellt
- 15.02.2022 16:22