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AN/0243/2026

Änderungsantrag zu TOP 10.1 „0184/2026 – Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln – Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss”

Gem. Änderungsantrag (Rat) 05.02.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.02.2026

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

3026 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion  
SPD-Fraktion 
Fraktion DIE LINKE 
Volt-Fraktion 
FDP/KSG-Fraktion 
 
 
An den Oberbürgermeister 
Herrn Torsten Burmester 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 05.02.2026 
 
AN/0243/2026 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.02.2026 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.1 „0184/2026 – Errichtung eines Suchthilfezentrums auf 
dem Grundstück Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln – 
Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss„ 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die Tages-
ordnung des Rates zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:  
 
3a) Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vorlage des Baubeschlusses ein umfassendes 
Konzept für den Betrieb des SHZ mit erforderlichen Hilfsangeboten und Personalbedarf vor-
zulegen. Die sozialen Träger sind in die Umsetzung dieses Konzeptes einzubinden. Zu den 
Hilfsangeboten gehören, neben den Konsumräumen und psychosozialer sowie medizini-
scher Beratung, tagesstrukturierende Maßnahmen (Aufenthaltsräume, Ruheräume, Verpfle-
gungsmöglichkeiten, Waschmöglichkeiten etc.) und Notschlafstellen in ausreichender Zahl. 
Der Betrieb muss an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden täglich jederzeit sicherge-
stellt sein. Die hierfür benötigten Finanzmittel werden in der kurz- und mittelfristigen Finanz-
planung für den kommenden Haushalt berücksichtigt. 
 
5) Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Sicherheitskonzeptes und in Abspra-
che mit Polizei, Streetwork, Rettungskräften und KVB zu berücksichtigen, dass die Reakti-
onszeiten der Sicherheitspartner bedarfsgerecht sichergestellt werden können. 
 
6) Der Rat stellt den Bedarf mindestens zwei weiterer SHZ zur sinnvollen Ergänzung 
des Standorts am Perlengraben entsprechend dem Suchthilfekonzept fest und stellt ausrei-
chende Finanzmittel in der mittelfristigen Finanzplanung bereit. 
 
7) Die Verwaltung intensiviert ihre Bestrebungen in der Suchtprävention (in Kooperation

- 2 - 
 
mit der Sozialen Trägerlandschaft) durch Aufstockung der Finanzmittel ab dem Haushalts-
jahr 2027. 
 
8) Die zwei in der unmittelbaren Umgebung liegenden Spielplätze werden spätestens bis zur 
Inbetriebnahme des SHZ ertüchtigt und mit Blick auf Vermüllung und Fehlnutzung verstärkt 
überprüft. 
 
9) Mit Start des SHZ am Perlengraben ist ein Evaluations- und Anpassungsmanagement ein-
zuführen. 
 
10) Der Beschluss der BV 1 ist bei den weiteren Planungen zu würdigen. 
 
     Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
gez.  
Lino Hammer 
GRÜNE-Fraktionsge-
schäftsführer 
gez.  
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez.  
Pascal Pütz 
SPD- 
Fraktionsgeschäftsführer 
   
gez.  
Hans-Günter Bell 
DIE LINKE- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. 
Lucas Sickmöller 
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez.  
Ulrich Breite 
FDP/KSG- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

05.02.2026 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0243/2026
Typ
Gem. Änderungsantrag (Rat)
Datum
05.02.2026
Erstellt
05.02.2026 11:13