AN/0243/2026
Änderungsantrag zu TOP 10.1 „0184/2026 – Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln – Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss”
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)
3026 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
Volt-Fraktion
FDP/KSG-Fraktion
An den Oberbürgermeister
Herrn Torsten Burmester
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 05.02.2026
AN/0243/2026
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 05.02.2026
Änderungsantrag zu TOP 10.1 „0184/2026 – Errichtung eines Suchthilfezentrums auf
dem Grundstück Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln –
Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss„
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die Tages-
ordnung des Rates zu setzen.
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
3a) Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vorlage des Baubeschlusses ein umfassendes
Konzept für den Betrieb des SHZ mit erforderlichen Hilfsangeboten und Personalbedarf vor-
zulegen. Die sozialen Träger sind in die Umsetzung dieses Konzeptes einzubinden. Zu den
Hilfsangeboten gehören, neben den Konsumräumen und psychosozialer sowie medizini-
scher Beratung, tagesstrukturierende Maßnahmen (Aufenthaltsräume, Ruheräume, Verpfle-
gungsmöglichkeiten, Waschmöglichkeiten etc.) und Notschlafstellen in ausreichender Zahl.
Der Betrieb muss an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden täglich jederzeit sicherge-
stellt sein. Die hierfür benötigten Finanzmittel werden in der kurz- und mittelfristigen Finanz-
planung für den kommenden Haushalt berücksichtigt.
5) Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Sicherheitskonzeptes und in Abspra-
che mit Polizei, Streetwork, Rettungskräften und KVB zu berücksichtigen, dass die Reakti-
onszeiten der Sicherheitspartner bedarfsgerecht sichergestellt werden können.
6) Der Rat stellt den Bedarf mindestens zwei weiterer SHZ zur sinnvollen Ergänzung
des Standorts am Perlengraben entsprechend dem Suchthilfekonzept fest und stellt ausrei-
chende Finanzmittel in der mittelfristigen Finanzplanung bereit.
7) Die Verwaltung intensiviert ihre Bestrebungen in der Suchtprävention (in Kooperation
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mit der Sozialen Trägerlandschaft) durch Aufstockung der Finanzmittel ab dem Haushalts-
jahr 2027.
8) Die zwei in der unmittelbaren Umgebung liegenden Spielplätze werden spätestens bis zur
Inbetriebnahme des SHZ ertüchtigt und mit Blick auf Vermüllung und Fehlnutzung verstärkt
überprüft.
9) Mit Start des SHZ am Perlengraben ist ein Evaluations- und Anpassungsmanagement ein-
zuführen.
10) Der Beschluss der BV 1 ist bei den weiteren Planungen zu würdigen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Lino Hammer
GRÜNE-Fraktionsge-
schäftsführer
gez.
Niklas Kienitz
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer
gez.
Pascal Pütz
SPD-
Fraktionsgeschäftsführer
gez.
Hans-Günter Bell
DIE LINKE-
Fraktionsgeschäftsführer
gez.
Lucas Sickmöller
Volt-
Fraktionsgeschäftsführer
gez.
Ulrich Breite
FDP/KSG-
Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0243/2026
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Rat)
- Datum
- 05.02.2026
- Erstellt
- 05.02.2026 11:13