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3045/2020

Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2020, Teil 2

Beschlussvorlage Ausschuss 28.10.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 30.10.2020, TOP 10.2

3045-2020_Anlage_Konzept Lärmschutzfonds_Gewoelbe

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Beschlussvorlage Ausschuss

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3045-2020_Anlage_Konzept Lärmschutzfonds_Gewoelbe

2452 Zeichen

Anlage zu BV 3045/2020 
 
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,  
hier: Gewölbe GmbH (Antragsteller) / Gewölbe (Club) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen  
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)  
      
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Austausch einer Lüftungsanlage 
Zuordnung der Maßnahme 
(Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr 
 Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
 Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, 
Projektentwicklerinnen / -entwickler) 
 Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.  
Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen 
Zusammenhängen gefördert. 
 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen 
vorliegen. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische 
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
 Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte 
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten -  Prognosen etc. liegen vor 
   
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
    86.700,00 EUR  förderfähige Gesamtkosten  
    39.276,80 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
47.423,20 EUR  Förderung durch die Stadt Köln,  
 (abgerundet: 47.400 EUR   ca. 55 % der förderf. Gesamtkosten) 
Fazit: Die aktuelle Lüftungsanlage führte in der Vergangenheit zwar zu mündlichen Lärmbe-
schwerden aus der Nachbarschaft, die aber bis dato immer bilateral geklärt / aufgelöst werden 
konnten. Daher wurden noch keine Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstellt. Eine Reparatur der 
Anlage lohnt sich aufgrund der veralteten Technik (15 Jahre) sowie der mangelnden Kapazität (nur 
ein Teil der Räume wird damit aktuell erreicht) nicht.  
Die neue Lüftung ist mit einer Wärmepumpe zur Wärmerückgewinnung ausgestattet, die die 
Energieeffizienz deutlich steigert. Zusätzlich wird durch den Einbau der neuen Technik die Zahl 
erregerhaltiger feinster Tröpfchen in der Luft reduziert und damit auch die Virenbelastung in der 
Raumluft.

Beschlussvorlage Ausschuss

9978 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3045/2020 
Freigabedatum 28.10.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / 
Musikclubs" 2020, Teil 2 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung des Aus-
tausches der Lüftungsanlage für den Club „Gewölbe“ aus Mitteln des „Lärmschutzfonds für freie Kul-
turinstitutionen und Musikclubs“ im Jahr 2020 in Höhe des maximalen Förderbetrags von 47.400 Eu-
ro. 
 
AntragstellerIn   Club/freie Kulturinstitution  max. Fördersumme 
Gewölbe GmbH   Gewölbe        47.400 Euro 
          -------------------- 
                                                                                                                        47.400 Euro 
 
 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge-
führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung 
beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. 
 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 47.400 Euro stehen im Teilergeb-
nisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Jahr 2020 bereit; von den 
ehemals verfügbaren 300.000 Euro wurden, abzüglich der bewilligten 84.100 Euro aus Beschlussvor-
lage 0276/2020, die verbliebenen 215.900 Euro für den Notfallfonds der Kulturverwaltung reserviert. 
Diese Förderung reduziert somit die für den Notfallfonds in Höhe von insgesamt 3 Millionen Euro re-
servierten Mittel entsprechend, dient aber gleichzeitig der Struktursicherung des Clubs „Gewölbe“. 
 
 
 
Finanzausschuss 30.10.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  47.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2024 
wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe 
von jährlich 300.000 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ dauerhaft 
zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hin-
weis: Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes, Fortschreibung in der 
mittelfristigen Finanzplanung“.  
 
Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die for-
malen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss beschlossen.  
 
Mit Pressemeldung vom 26.06.2019 wurde über die am 01.08.2019 beginnende Ausschreibung für 
den Lärmschutzfonds informiert. 
Formale Kriterien 
 Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen / Musikclubs, die 
eine regelmäßige Programmarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen kön-
nen und deren Nutzung emissionsintensiv ist.

3 
Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform. 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse-
rung der Situation / Gefährdungslage führen.  
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle-
rische Qualität und professionelle Umsetzung. 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der 
kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe 
und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden. 
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 
Euro bezuschusst. 
Inhaltliche Kriterien 
 Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutio-
nen / Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. 
Dies kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen 
der freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Kon-
zepten (Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) umfassen.  
 Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in-
wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen bau-
lichen Maßnahmen besteht. 
 
Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur 
Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene.  
 
Mit Beschlussvorlage 0276/2020 - Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie 
Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2020, Teil 1 wurden bereits Fördermittel i.H.v. 84.100 Euro für drei 
Maßnahmen genehmigt.  
 
Entsprechend dem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung 
von einem Projekt bis maximal 47.400 Euro und damit 15,80 % des Gesamtbudgets vor: „Austausch 
der Lüftungsanlage“ zur Struktursicherung des Clubs „Gewölbe“. 
 
Das Gewölbe ist eine der wichtigsten Spielstätten für elektronische Musik in Köln. Die Formate 
schließen sowohl Programme mit künstlerischen DJs als auch Live-Konzerte lokaler, wie auch natio-
naler und internationaler Künstlerinnen, mit ein. Das Angebot des „Gewölbe“ wird überregional wahr-
genommen; die Veranstaltungsreihen selbst werden regelmäßig durch das Kulturamt gefördert. 
Pandemiebedingt musste der Club Mitte März 2020 schließen. Ab wann grundsätzlich wieder geöffnet 
werden kann, ist aktuell noch nicht absehbar. Der Clubbetreiber möchte jedoch bis dahin alle verfüg-
baren Maßnahmen wie beispielsweise den Einbau einer Lüftungsanlage ergreifen, um – bei Aufhe-
bung des gesetzlichen Verbotes bzw. in Abhängigkeit von evtl. Kapazitätsbeschränkungen - den Be-
trieb wieder aufnehmen zu können. Ohne den Austausch wären nicht nur weitere Lärm-Konflikte mit 
der Nachbarschaft absehbar, sondern auch eine spätere Realisierung von Hygienekonzepten (u.a. 
ermöglicht die nun eingeplante Lüftungsanlage, durch den Einsatz von HEPA-Filtern, die „Reinigung“ 
der Luft, so dass eine Tröpfcheninfektion über luftgetragene Aerosole vermieden wird) würde gefähr-
det und somit der Erhalt des Clubs.  
 
Das vorgeschlagene Projekt entspricht allen formalen und inhaltlichen Kriterien (Auflistung s.o.) und 
hat eine nachvollziehbare Kostenschätzung, Preisspiegel der eingeholten Vergleichsangebote sowie 
eine ausgeglichene Finanzierungsplanung nachgewiesen.  
Die nun geplante Maßnahme ist Teil eines größeren Maßnahmenpaketes, für welches eine Förde-
rung aus dem Rettungspaket NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur 
und Medien M edibeantragt wurde; gem. Information vom 21.10.2020 liegt mittlerweile eine Förderzusage 
vor. 
 
Der Kulturausschuss ist über die beabsichtigte Förderung informiert. In Anbetracht der weiterhin stei-
genden Anzahl an Corona-Virus-Fällen wurde erst kürzlich seitens des Ausschusses eine Bezu-

4 
schussung von Lüftungsanlagen, zum Zwecke der Vermeidung von Tröpfcheninfektionen und damit 
Reduzierung der Virenbelastung in der Raumluft, in Betracht gezogen.  
 
Bisher wurden keine Projekte zum Lärmschutzfonds abgelehnt. 
 
Aktuell liegen zudem keine weiteren Anfragen zur Förderung aus Lärmschutzfonds in 2020 vor. 
 
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 47.400 Euro stehen im Teilergeb-
nisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Jahr 2020 bereit; von den 
ehemals verfügbaren 300.000 Euro wurden, abzüglich der bewilligten 84.100 Euro aus Beschlussvor-
lage 0276/2020, die verbliebenen 215.900 Euro für den Notfallfonds der Kulturverwaltung reserviert 
und reduzieren die Mittel aus dem Notfallfonds entsprechend. 
Die Umsetzung der vorliegenden Maßnahme „Austausch der Lüftungsanlage“ aus den Mitteln dieses 
Förderbudgets dient der dringend notwendigen Struktursicherung des Clubs „Gewölbe“. 
 
 
Klimaschutz: 
Der geplante Austausch der Lüftungsanlage hat einen positiven Effekt auf den Klimaschutz, da die 
neue Lüftung mit einer Wärmepumpe zur Wärmerückgewinnung ausgestattet ist, die die Energieeffi-
zienz deutlich steigert.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Die Möglichkeit zum Austausch der Lüftungsanlage und der weiteren umfangreichen Umbaumaß-
nahmen eröffnet sich dem Club erst durch die in Aussicht gestellte Förderung seitens des o.g. Ret-
tungspaketes NEUSTART KULTUR. Da diese Mittel jedoch nicht ausreichen, um eine ausgeglichene 
Finanzierung zu gewährleisten, wurde ein Förderantrag bei der Stadt Köln gestellt. Hierdurch ergibt 
sich der kurzfristige Bedarf einer Förderzusage seitens der Stadtverwaltung.  
Sollte die Förderung abgelehnt werden, wäre die Finanzierung nicht mehr gesichert und damit die 
Umsetzung des Gesamtmaßnahmenpaketes nicht mehr möglich. Dies hätte wiederum erhebliche 
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Antragstellers, da ein Betrieb des Clubs – auf Basis 
der aktuellen räumlichen Gegebenheiten - nicht mehr möglich ist. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

30.10.2020 Finanzausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3045/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.10.2020
Erstellt
19.10.2020 07:27