Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2020, Teil 2
Beschlussvorlage Ausschuss 3045/2020 vom 28.10.2020
Stand: Am 30.10.2020 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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3045-2020_Anlage_Konzept Lärmschutzfonds_Gewoelbe
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Anlage zu BV 3045/2020 Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs, hier: Gewölbe GmbH (Antragsteller) / Gewölbe (Club) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Kurzbeschreibung der Maßnahme Austausch einer Lüftungsanlage Zuordnung der Maßnahme (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen Antragsberechtigung Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, Projektentwicklerinnen / -entwickler) Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene. Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen Zusammenhängen gefördert. Künstlerische Qualität Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen vorliegen. Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen. Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 86.700,00 EUR förderfähige Gesamtkosten 39.276,80 EUR Eigenmittel / Drittmittel 47.423,20 EUR Förderung durch die Stadt Köln, (abgerundet: 47.400 EUR ca. 55 % der förderf. Gesamtkosten) Fazit: Die aktuelle Lüftungsanlage führte in der Vergangenheit zwar zu mündlichen Lärmbe- schwerden aus der Nachbarschaft, die aber bis dato immer bilateral geklärt / aufgelöst werden konnten. Daher wurden noch keine Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstellt. Eine Reparatur der Anlage lohnt sich aufgrund der veralteten Technik (15 Jahre) sowie der mangelnden Kapazität (nur ein Teil der Räume wird damit aktuell erreicht) nicht. Die neue Lüftung ist mit einer Wärmepumpe zur Wärmerückgewinnung ausgestattet, die die Energieeffizienz deutlich steigert. Zusätzlich wird durch den Einbau der neuen Technik die Zahl erregerhaltiger feinster Tröpfchen in der Luft reduziert und damit auch die Virenbelastung in der Raumluft. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 Vorlagen-Nummer 3045/2020 Freigabedatum 28.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2020, Teil 2 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung des Aus- tausches der Lüftungsanlage für den Club „Gewölbe“ aus Mitteln des „Lärmschutzfonds für freie Kul- turinstitutionen und Musikclubs“ im Jahr 2020 in Höhe des maximalen Förderbetrags von 47.400 Eu- ro. AntragstellerIn Club/freie Kulturinstitution max. Fördersumme Gewölbe GmbH Gewölbe 47.400 Euro -------------------- 47.400 Euro Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge- führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 47.400 Euro stehen im Teilergeb- nisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Jahr 2020 bereit; von den ehemals verfügbaren 300.000 Euro wurden, abzüglich der bewilligten 84.100 Euro aus Beschlussvor- lage 0276/2020, die verbliebenen 215.900 Euro für den Notfallfonds der Kulturverwaltung reserviert. Diese Förderung reduziert somit die für den Notfallfonds in Höhe von insgesamt 3 Millionen Euro re- servierten Mittel entsprechend, dient aber gleichzeitig der Struktursicherung des Clubs „Gewölbe“. Finanzausschuss 30.10.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 47.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2024 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ dauerhaft zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hin- weis: Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes, Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die for- malen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss beschlossen. Mit Pressemeldung vom 26.06.2019 wurde über die am 01.08.2019 beginnende Ausschreibung für den Lärmschutzfonds informiert. Formale Kriterien Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen / Musikclubs, die eine regelmäßige Programmarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen kön- nen und deren Nutzung emissionsintensiv ist. 3 Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform. Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse- rung der Situation / Gefährdungslage führen. Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle- rische Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Inhaltliche Kriterien Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutio- nen / Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. Dies kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen der freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Kon- zepten (Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) umfassen. Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in- wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen bau- lichen Maßnahmen besteht. Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene. Mit Beschlussvorlage 0276/2020 - Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2020, Teil 1 wurden bereits Fördermittel i.H.v. 84.100 Euro für drei Maßnahmen genehmigt. Entsprechend dem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung von einem Projekt bis maximal 47.400 Euro und damit 15,80 % des Gesamtbudgets vor: „Austausch der Lüftungsanlage“ zur Struktursicherung des Clubs „Gewölbe“. Das Gewölbe ist eine der wichtigsten Spielstätten für elektronische Musik in Köln. Die Formate schließen sowohl Programme mit künstlerischen DJs als auch Live-Konzerte lokaler, wie auch natio- naler und internationaler Künstlerinnen, mit ein. Das Angebot des „Gewölbe“ wird überregional wahr- genommen; die Veranstaltungsreihen selbst werden regelmäßig durch das Kulturamt gefördert. Pandemiebedingt musste der Club Mitte März 2020 schließen. Ab wann grundsätzlich wieder geöffnet werden kann, ist aktuell noch nicht absehbar. Der Clubbetreiber möchte jedoch bis dahin alle verfüg- baren Maßnahmen wie beispielsweise den Einbau einer Lüftungsanlage ergreifen, um – bei Aufhe- bung des gesetzlichen Verbotes bzw. in Abhängigkeit von evtl. Kapazitätsbeschränkungen - den Be- trieb wieder aufnehmen zu können. Ohne den Austausch wären nicht nur weitere Lärm-Konflikte mit der Nachbarschaft absehbar, sondern auch eine spätere Realisierung von Hygienekonzepten (u.a. ermöglicht die nun eingeplante Lüftungsanlage, durch den Einsatz von HEPA-Filtern, die „Reinigung“ der Luft, so dass eine Tröpfcheninfektion über luftgetragene Aerosole vermieden wird) würde gefähr- det und somit der Erhalt des Clubs. Das vorgeschlagene Projekt entspricht allen formalen und inhaltlichen Kriterien (Auflistung s.o.) und hat eine nachvollziehbare Kostenschätzung, Preisspiegel der eingeholten Vergleichsangebote sowie eine ausgeglichene Finanzierungsplanung nachgewiesen. Die nun geplante Maßnahme ist Teil eines größeren Maßnahmenpaketes, für welches eine Förde- rung aus dem Rettungspaket NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien M edibeantragt wurde; gem. Information vom 21.10.2020 liegt mittlerweile eine Förderzusage vor. Der Kulturausschuss ist über die beabsichtigte Förderung informiert. In Anbetracht der weiterhin stei- genden Anzahl an Corona-Virus-Fällen wurde erst kürzlich seitens des Ausschusses eine Bezu- 4 schussung von Lüftungsanlagen, zum Zwecke der Vermeidung von Tröpfcheninfektionen und damit Reduzierung der Virenbelastung in der Raumluft, in Betracht gezogen. Bisher wurden keine Projekte zum Lärmschutzfonds abgelehnt. Aktuell liegen zudem keine weiteren Anfragen zur Förderung aus Lärmschutzfonds in 2020 vor. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 47.400 Euro stehen im Teilergeb- nisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Jahr 2020 bereit; von den ehemals verfügbaren 300.000 Euro wurden, abzüglich der bewilligten 84.100 Euro aus Beschlussvor- lage 0276/2020, die verbliebenen 215.900 Euro für den Notfallfonds der Kulturverwaltung reserviert und reduzieren die Mittel aus dem Notfallfonds entsprechend. Die Umsetzung der vorliegenden Maßnahme „Austausch der Lüftungsanlage“ aus den Mitteln dieses Förderbudgets dient der dringend notwendigen Struktursicherung des Clubs „Gewölbe“. Klimaschutz: Der geplante Austausch der Lüftungsanlage hat einen positiven Effekt auf den Klimaschutz, da die neue Lüftung mit einer Wärmepumpe zur Wärmerückgewinnung ausgestattet ist, die die Energieeffi- zienz deutlich steigert. Begründung der Dringlichkeit: Die Möglichkeit zum Austausch der Lüftungsanlage und der weiteren umfangreichen Umbaumaß- nahmen eröffnet sich dem Club erst durch die in Aussicht gestellte Förderung seitens des o.g. Ret- tungspaketes NEUSTART KULTUR. Da diese Mittel jedoch nicht ausreichen, um eine ausgeglichene Finanzierung zu gewährleisten, wurde ein Förderantrag bei der Stadt Köln gestellt. Hierdurch ergibt sich der kurzfristige Bedarf einer Förderzusage seitens der Stadtverwaltung. Sollte die Förderung abgelehnt werden, wäre die Finanzierung nicht mehr gesichert und damit die Umsetzung des Gesamtmaßnahmenpaketes nicht mehr möglich. Dies hätte wiederum erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Antragstellers, da ein Betrieb des Clubs – auf Basis der aktuellen räumlichen Gegebenheiten - nicht mehr möglich ist. Anlage
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