3045/2020
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2020, Teil 2
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3045-2020_Anlage_Konzept Lärmschutzfonds_Gewoelbe
2452 Zeichen
Anlage zu BV 3045/2020
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,
hier: Gewölbe GmbH (Antragsteller) / Gewölbe (Club)
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen
Eigentümer der Immobilie privat (Standard)
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Austausch einer Lüftungsanlage
Zuordnung der Maßnahme
(Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen
Antragsberechtigung
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr
Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler
Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter,
Projektentwicklerinnen / -entwickler)
Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.
Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen
Zusammenhängen gefördert.
Künstlerische Qualität
Professionelle Umsetzung
Formale Voraussetzungen
Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet
befinden.
Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen
vorliegen.
Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.
Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches).
Unterlagen
Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor
Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan:
86.700,00 EUR förderfähige Gesamtkosten
39.276,80 EUR Eigenmittel / Drittmittel
47.423,20 EUR Förderung durch die Stadt Köln,
(abgerundet: 47.400 EUR ca. 55 % der förderf. Gesamtkosten)
Fazit: Die aktuelle Lüftungsanlage führte in der Vergangenheit zwar zu mündlichen Lärmbe-
schwerden aus der Nachbarschaft, die aber bis dato immer bilateral geklärt / aufgelöst werden
konnten. Daher wurden noch keine Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstellt. Eine Reparatur der
Anlage lohnt sich aufgrund der veralteten Technik (15 Jahre) sowie der mangelnden Kapazität (nur
ein Teil der Räume wird damit aktuell erreicht) nicht.
Die neue Lüftung ist mit einer Wärmepumpe zur Wärmerückgewinnung ausgestattet, die die
Energieeffizienz deutlich steigert. Zusätzlich wird durch den Einbau der neuen Technik die Zahl
erregerhaltiger feinster Tröpfchen in der Luft reduziert und damit auch die Virenbelastung in der
Raumluft.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VII/41/41/2
Vorlagen-Nummer
3045/2020
Freigabedatum 28.10.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen /
Musikclubs" 2020, Teil 2
Beschlussorgan
Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung des Aus-
tausches der Lüftungsanlage für den Club „Gewölbe“ aus Mitteln des „Lärmschutzfonds für freie Kul-
turinstitutionen und Musikclubs“ im Jahr 2020 in Höhe des maximalen Förderbetrags von 47.400 Eu-
ro.
AntragstellerIn Club/freie Kulturinstitution max. Fördersumme
Gewölbe GmbH Gewölbe 47.400 Euro
--------------------
47.400 Euro
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge-
führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung
beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss.
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 47.400 Euro stehen im Teilergeb-
nisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Jahr 2020 bereit; von den
ehemals verfügbaren 300.000 Euro wurden, abzüglich der bewilligten 84.100 Euro aus Beschlussvor-
lage 0276/2020, die verbliebenen 215.900 Euro für den Notfallfonds der Kulturverwaltung reserviert.
Diese Förderung reduziert somit die für den Notfallfonds in Höhe von insgesamt 3 Millionen Euro re-
servierten Mittel entsprechend, dient aber gleichzeitig der Struktursicherung des Clubs „Gewölbe“.
Finanzausschuss 30.10.2020
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 47.400 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2024
wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe
von jährlich 300.000 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ dauerhaft
zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hin-
weis: Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes, Fortschreibung in der
mittelfristigen Finanzplanung“.
Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die for-
malen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss beschlossen.
Mit Pressemeldung vom 26.06.2019 wurde über die am 01.08.2019 beginnende Ausschreibung für
den Lärmschutzfonds informiert.
Formale Kriterien
Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen / Musikclubs, die
eine regelmäßige Programmarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen kön-
nen und deren Nutzung emissionsintensiv ist.
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Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform.
Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden.
Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse-
rung der Situation / Gefährdungslage führen.
Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle-
rische Qualität und professionelle Umsetzung.
Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der
kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe
und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden.
Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000
Euro bezuschusst.
Inhaltliche Kriterien
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutio-
nen / Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden.
Dies kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen
der freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Kon-
zepten (Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) umfassen.
Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in-
wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen bau-
lichen Maßnahmen besteht.
Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur
Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene.
Mit Beschlussvorlage 0276/2020 - Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie
Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2020, Teil 1 wurden bereits Fördermittel i.H.v. 84.100 Euro für drei
Maßnahmen genehmigt.
Entsprechend dem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung
von einem Projekt bis maximal 47.400 Euro und damit 15,80 % des Gesamtbudgets vor: „Austausch
der Lüftungsanlage“ zur Struktursicherung des Clubs „Gewölbe“.
Das Gewölbe ist eine der wichtigsten Spielstätten für elektronische Musik in Köln. Die Formate
schließen sowohl Programme mit künstlerischen DJs als auch Live-Konzerte lokaler, wie auch natio-
naler und internationaler Künstlerinnen, mit ein. Das Angebot des „Gewölbe“ wird überregional wahr-
genommen; die Veranstaltungsreihen selbst werden regelmäßig durch das Kulturamt gefördert.
Pandemiebedingt musste der Club Mitte März 2020 schließen. Ab wann grundsätzlich wieder geöffnet
werden kann, ist aktuell noch nicht absehbar. Der Clubbetreiber möchte jedoch bis dahin alle verfüg-
baren Maßnahmen wie beispielsweise den Einbau einer Lüftungsanlage ergreifen, um – bei Aufhe-
bung des gesetzlichen Verbotes bzw. in Abhängigkeit von evtl. Kapazitätsbeschränkungen - den Be-
trieb wieder aufnehmen zu können. Ohne den Austausch wären nicht nur weitere Lärm-Konflikte mit
der Nachbarschaft absehbar, sondern auch eine spätere Realisierung von Hygienekonzepten (u.a.
ermöglicht die nun eingeplante Lüftungsanlage, durch den Einsatz von HEPA-Filtern, die „Reinigung“
der Luft, so dass eine Tröpfcheninfektion über luftgetragene Aerosole vermieden wird) würde gefähr-
det und somit der Erhalt des Clubs.
Das vorgeschlagene Projekt entspricht allen formalen und inhaltlichen Kriterien (Auflistung s.o.) und
hat eine nachvollziehbare Kostenschätzung, Preisspiegel der eingeholten Vergleichsangebote sowie
eine ausgeglichene Finanzierungsplanung nachgewiesen.
Die nun geplante Maßnahme ist Teil eines größeren Maßnahmenpaketes, für welches eine Förde-
rung aus dem Rettungspaket NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien M edibeantragt wurde; gem. Information vom 21.10.2020 liegt mittlerweile eine Förderzusage
vor.
Der Kulturausschuss ist über die beabsichtigte Förderung informiert. In Anbetracht der weiterhin stei-
genden Anzahl an Corona-Virus-Fällen wurde erst kürzlich seitens des Ausschusses eine Bezu-
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schussung von Lüftungsanlagen, zum Zwecke der Vermeidung von Tröpfcheninfektionen und damit
Reduzierung der Virenbelastung in der Raumluft, in Betracht gezogen.
Bisher wurden keine Projekte zum Lärmschutzfonds abgelehnt.
Aktuell liegen zudem keine weiteren Anfragen zur Förderung aus Lärmschutzfonds in 2020 vor.
Finanzierung:
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 47.400 Euro stehen im Teilergeb-
nisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Jahr 2020 bereit; von den
ehemals verfügbaren 300.000 Euro wurden, abzüglich der bewilligten 84.100 Euro aus Beschlussvor-
lage 0276/2020, die verbliebenen 215.900 Euro für den Notfallfonds der Kulturverwaltung reserviert
und reduzieren die Mittel aus dem Notfallfonds entsprechend.
Die Umsetzung der vorliegenden Maßnahme „Austausch der Lüftungsanlage“ aus den Mitteln dieses
Förderbudgets dient der dringend notwendigen Struktursicherung des Clubs „Gewölbe“.
Klimaschutz:
Der geplante Austausch der Lüftungsanlage hat einen positiven Effekt auf den Klimaschutz, da die
neue Lüftung mit einer Wärmepumpe zur Wärmerückgewinnung ausgestattet ist, die die Energieeffi-
zienz deutlich steigert.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Möglichkeit zum Austausch der Lüftungsanlage und der weiteren umfangreichen Umbaumaß-
nahmen eröffnet sich dem Club erst durch die in Aussicht gestellte Förderung seitens des o.g. Ret-
tungspaketes NEUSTART KULTUR. Da diese Mittel jedoch nicht ausreichen, um eine ausgeglichene
Finanzierung zu gewährleisten, wurde ein Förderantrag bei der Stadt Köln gestellt. Hierdurch ergibt
sich der kurzfristige Bedarf einer Förderzusage seitens der Stadtverwaltung.
Sollte die Förderung abgelehnt werden, wäre die Finanzierung nicht mehr gesichert und damit die
Umsetzung des Gesamtmaßnahmenpaketes nicht mehr möglich. Dies hätte wiederum erhebliche
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Antragstellers, da ein Betrieb des Clubs – auf Basis
der aktuellen räumlichen Gegebenheiten - nicht mehr möglich ist.
Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3045/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.10.2020
- Erstellt
- 19.10.2020 07:27