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3039/2018

Außengastronomie auf Parkplätzen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.09.2018, TOP 7.1.17

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2387 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 3039/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
 
Außengastronomie auf Parkplätzen 
Am 16.10.2017 fasste die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgenden Beschluss (0031/2017 und 
AN/1436/2017): 
 
„Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, Betreibern von gastronomischen Betrie-
ben die Möglichkeit zu geben auf Antrag einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis Pkw-
Stellplätze (maximal 1,5 Pkw-Stellplätze) vor der jeweiligen Gaststätte zum Zweck der Außengastro-
nomie zu nutzen, sofern eine andere angemessene straßenseitige Außenfläche nicht zur Verfügung 
steht.“ 
 
In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion mit Anfrage AN/1268/2018 die Verwaltung um die 
Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie ist der Stand der Umsetzung dieses Beschlusses der Bezirksvertretung? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Seit Bekanntwerden des Beschlusses ist die Verwaltung darauf eingestellt, eingehende Anträge im 
Rahmen des regelmäßigen Stellungnahmeverfahrens (Einbindung der sicherheits- und verkehrslen-
kenden Stellen) zu prüfen und zu bescheiden. 
 
2. Wurde dieser Beschluss an die Gastronomen zur Information weiterverbreitet oder zum Bei-
spiel auf die städtische Internetseite eingestellt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Seitens der Verwaltung wurden die Informationen zur Beschlussfassung nicht offensiv an die Gastwir-
tinnen und Gastwirte herangetragen. Eine solche Offensive würde Begehrlichkeiten wecken, die 
durch die Verwaltung nicht vollumfänglich abgedeckt werden könnten. Die Prüfung jedes Einzelfalls 
ist aufgrund des Umfangs, insbesondere des erforderlichen Stellungnahmeverfahrens sowie ggf. not-
wendigen Baugenehmigungsverfahrens, nur bei konkreten Antragstellungen möglich. Eine Antragstel-
lung löst jedoch eine Gebührenschuld aus, auch für Ablehnungen. Eine Anregung zur Antragstellung 
kommt mit Blick auf eine denkbare, nicht vorhersehbare und zudem kostenpflichtige Ablehnung nicht 
in Betracht. 
 
3. Wie viele Gastronomen haben einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gestellt und wie 
ist der aktuelle Stand hierzu? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Vereinzelt wurden Erkundigungen durch Gastwirtinnen bzw. Gastwirte eingeholt, Anträge wurden 
bisher jedoch keine gestellt.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3039/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.09.2018
Erstellt
12.09.2018 13:00