3039/2018
Außengastronomie auf Parkplätzen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2387 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 3039/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Außengastronomie auf Parkplätzen Am 16.10.2017 fasste die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgenden Beschluss (0031/2017 und AN/1436/2017): „Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, Betreibern von gastronomischen Betrie- ben die Möglichkeit zu geben auf Antrag einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis Pkw- Stellplätze (maximal 1,5 Pkw-Stellplätze) vor der jeweiligen Gaststätte zum Zweck der Außengastro- nomie zu nutzen, sofern eine andere angemessene straßenseitige Außenfläche nicht zur Verfügung steht.“ In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion mit Anfrage AN/1268/2018 die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Stand der Umsetzung dieses Beschlusses der Bezirksvertretung? Antwort der Verwaltung: Seit Bekanntwerden des Beschlusses ist die Verwaltung darauf eingestellt, eingehende Anträge im Rahmen des regelmäßigen Stellungnahmeverfahrens (Einbindung der sicherheits- und verkehrslen- kenden Stellen) zu prüfen und zu bescheiden. 2. Wurde dieser Beschluss an die Gastronomen zur Information weiterverbreitet oder zum Bei- spiel auf die städtische Internetseite eingestellt? Antwort der Verwaltung: Seitens der Verwaltung wurden die Informationen zur Beschlussfassung nicht offensiv an die Gastwir- tinnen und Gastwirte herangetragen. Eine solche Offensive würde Begehrlichkeiten wecken, die durch die Verwaltung nicht vollumfänglich abgedeckt werden könnten. Die Prüfung jedes Einzelfalls ist aufgrund des Umfangs, insbesondere des erforderlichen Stellungnahmeverfahrens sowie ggf. not- wendigen Baugenehmigungsverfahrens, nur bei konkreten Antragstellungen möglich. Eine Antragstel- lung löst jedoch eine Gebührenschuld aus, auch für Ablehnungen. Eine Anregung zur Antragstellung kommt mit Blick auf eine denkbare, nicht vorhersehbare und zudem kostenpflichtige Ablehnung nicht in Betracht. 3. Wie viele Gastronomen haben einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gestellt und wie ist der aktuelle Stand hierzu? Antwort der Verwaltung: Vereinzelt wurden Erkundigungen durch Gastwirtinnen bzw. Gastwirte eingeholt, Anträge wurden bisher jedoch keine gestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3039/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.09.2018
- Erstellt
- 12.09.2018 13:00