Mandari Insight

1223/2021

Jean-Löring-Sportpark/Bezirkssportanlage Süd - Kunststoffrasen Belagswechsel

Beschlussvorlage Ausschuss 22.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 03.05.2021, TOP 9.2.9

Anlage 03 Zustandsbericht KSR

· application/pdf

Ansehen

Anlage 01 Kostenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 02 Luftbild

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 03 Zustandsbericht KSR

2803 Zeichen

1 
 
Zustandsbericht Sportamt 
 
Kunststoffrasenspielfeld 
Jean-Löring-Sportpark 
 
 
 1. Datum der Begehung Do. 25. März.2021 
 2. Durchgeführt von Benjamin Müller, M.Eng. 
   52 / 521, R-31808 
 
 
Im Zuge der geplanten Belagserneuerung wurde eine Begehung des Kunststoffrasenspielfel-
des durchgeführt um den Zustand zum o.g. Stichtag festzuhalten. 
 
 
Kunststoffrasensystem 
 
Der Kunststoffrasenplatz wurde 2011 fertiggestellt. Die Platzgröße beträgt 110 m x 65,9 m 
(brutto). 
Der Kunststoffrasenteppich ist ein „Polytan Ligagrass 238 12/8“ mit 5 kg/m² TPE und 20 kg/m² 
Quarzsandverfüllung. Als elastifizierende Schicht wurde eine „Polytan ET 35 mm“ eingebaut. 
 
 
Zustandsbeschreibung 
 
Am 25.03.2021 wurde der Kunststoffrasenplatz durch Herrn Benjamin Müller, M.Eng. (521) 
in Augenschein genommen und alle sichtbaren Beschädigungen dokumentiert. Ein Lageplan 
mit den gefundenen Schadstellen liegt als Anlage bei. Weiterhin liegt eine Fotodokumenta-
tion bei. 
 
Bei beiden Torräumen und Teilen der Strafräume wurden bereits beschädigte Kunststoffra-
senflächen ausgetauscht. Auch im Spielfeld gibt es Bereiche von ca. 1 m² mit erneuertem 
Belag. Diese Bereiche sind im Lageplan rot umrandet. An den Schnittkanten gibt es bis zu 2 
cm große Stoßfugen (siehe Fotodokumentation). Zwischen den ausgetauschten Kunststoff-
rasenbereichen und dem alten Kunststoffrasenteppich gibt es eine sicht- und deutlich spür-
bare Höhendifferenz aufgrund der unterschiedlichen Faserlängen. 
 
An mehrere Fugen an denen die Kunststoffrasenbahnen miteinander verklebt sind, lösen 
sich der Kleber. Es entstehen sogenannte „offenen Nähte“. Diese Bereiche sind im Lageplan 
mit violetten Linien gekennzeichnet. 
 
Der Kunststoffrasen weist an 4 Stellen Löcher auf (siehe Fotodokumentation). Im Lageplan 
sind die Stellen durch einen orangen Punkt gekennzeichnet. 
 
Zusammenfassung. 
 
Der Kunststoffrasenteppich mit Kunststoffgranulat weist zahlreiche Verschleißerscheinungen 
auf. Die Zerfaserung hat an mehreren Bereichen eingesetzt. Löcher, offene Nähte und Hö-
hendifferenzen im Kunststoffrasenspielfeld stellen zudem Unfallgefahren dar. 
 
 
i.A. Benjamin Müller 
Köln, 31.03.2021

Seite 2 von 3 
 
Fotodokumentation 
 
  
Ausgebesserte Bereiche im Strafraum mit bis zu 2 cm großen Stoßfugen. 
  
Offene Nähte an mehreren Stellen des Kunststoffrasenteppichs. 
  
Die Abbildungen zeigen eines von vier Löchern im Kunststoffrasenspielfeld.

Seite 3 von 3 
 
  
Links ist eine Detailaufnahme des Kunststoffrasens mit Zerfaserung zu erkennen. Im rech-
ten Bild sind Fasern und TPE-Granulat zu erkennen. 
  
Ausgerissene Netzkonsole am hinteren Tor.

Lageplan | KSR Jean-Löring-Sportpark
Mittelpunkt: 355548, 5642531
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 30.03.2021Seite 1 / 1

Anlage 01 Kostenberechnung

640 Zeichen

Kostenberechnung
 Zusammenstellung
          Projekt: 2015 Jean-Löring-Sportpark
      LV: 1 Belagserneue rung Kunststoffrasen
     Ordnungszahl Leistungsbesch reibung Betrag in EUR
    LV  1
      1. Baustelleneinrichtung 2.785,00
        2. Entsorgung Kunststoffra sen und ET-Decke 39.000,00
      3. Kunststoffrasenbelag 195.587,50
      4. weitere Arbeiten 11.840,00
      5. Regiearbeiten 787,50
       Summe LV 1 Belagserneuerung Kunststoffrasen  250.000,00
   Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus   250.000,00  EUR
       in Höhe von 19,00 %  47.500,00  EUR
  297.500,00  EUR
         Druckdatum:  07.04.2021  Seite: 2 von 2

Anlage 02 Luftbild

144 Zeichen

Jean-Löring-Sportpark
Mittelpunkt: 355580, 5642560
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 01.04.2021Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Ausschuss

6590 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 1223/2021 
Freigabedatum 22.04.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jean-Löring-Sportpark/Bezirkssportanlage Süd - Kunststoffrasen Belagswechsel 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Kunststoff-
rasen-Belagserneuerung im Jean-Löring-Sportpark in Köln-Zollstock auf Grundlage der vorgelegten 
Kostenermittlung. 
Alternative: 
Die Belagserneuerung im Jean-Löring-Sportpark wird nicht durchgeführt. 
 
Sportausschuss 29.04.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  297.500,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Jean-Löring-Sportpark ist im Grundbesitz der Stadt Köln. Das Kunststoffrasenspielfeld wird über-
wiegend von dem Verein SC Fortuna Köln e.V. genutzt. 
 
Das Kunststoffrasenspielfeld wurde im Jahr 2011 errichtet und befindet sich auf Grund der starken 
Beanspruchung und des Alters in einem sanierungsbedürftigen Zustand (s. Anlage 03). Vor dem Hin-
tergrund der weiterhin bestehenden Nutzungsintensität, beabsichtigt die Verwaltung den Austausch 
des bestehenden Kunststoffrasenbelags. 
 
Damit die Betriebseinschränkungen möglichst gering gehalten werden, soll die Belagserneuerung in 
der spielfreien Zeit im Sommer 2021 erfolgen. Dies bedingt eine kurzfristige Beschlussfassung, da die 
Ausschreibungszeit mit berücksichtigt werden muss. Derzeit wird die Beschlussvorlage zur neuen 
Kunststoffrasenprioritätenliste 2021-2025 (0043/2021) in den zuständigen Gremien behandelt. Aktuell 
ist die Entscheidung im Sportausschuss am 17.06.2021 vorgesehen. Um den Zeitplan für die Be-
lagserneuerung aufrecht zu erhalten, wird diese Beschlussvorlage losgelöst von der Vorlage zur Prio-
ritätenliste 2021-2025 behandelt.

3 
Kosten und Finanzierung: 
Nach erfolgter Begehung der Anlage durch Mitarbeiter des Sportamtes aus der Abteilung Sportstät-
tenbau und -pflege, wurde eine Kostenberechnung auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses er-
stellt. Die Brutto-Gesamtkosten belaufen sich, inkl. Nebenkosten, für die gesamte Maßnahme auf 
voraussichtlich ca. 297.500,- €. 
 
Im Haushaltsplan 2020/2021 sind im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0801 - Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
Aufwandsermächtigungen für die Belagssanierung im Jean-Löring-Sportpark in Höhe von 297.500,- € 
veranschlagt. 
 
Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um die bestehende Infrastruktur zu sichern und den Betrieb 
der Sportanlage aufrechterhalten zu können. Sollte die Maßnahme nicht erfolgen, würde dies in ab-
sehbarer Zeit aus Verkehrssicherungsgründen zur Sperrung der Anlage führen. Zudem würde durch 
eine Weiternutzung auch die elastifizierende Schicht unterhalb des Kunststoffrasenbelags in Mitlei-
denschaft gezogen, wodurch ein noch größerer und kostenintensiverer Sanierungsbedarf entstehen 
würde. Aus diesen Gründen ist die Maßnahme auch im Sinne der Bewirtschaftungsverfügung vom 
25.03.2020 notwendig und unabweisbar. 
 
Die Ausschreibung und Bauüberwachung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes durchgeführt. Als 
Einstreumaterial ist Quarzsand und Kork vorgesehen. 
 
Klimafolgeabschätzung: 
Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands, weist die 
Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung nega-
tiver Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von Kunststoffrasenplätzen er-
griffen werden. Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im 
Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz 
der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit dienen: 
Füllstoff Kunstrasen: 
Seit der RAL Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 verwendet die Sportverwaltung der Stadt 
Köln für ihre Baumaßnahmen als Füllstoff das Material Kork, um sporttechnische und umweltscho-
nende Qualitäten sicher zu stellen. Die Stadt Köln verfüllt ihre Kunststoffrasenplätze nun ausschließ-
lich mit dem Material Kork und verzichtet auf Kunststoffgranulat als Infill. Neben der geringeren Aus-
bringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger 
stark erwärmt als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. 
 
Optimierung der Nachhaltigkeit: 
Der gebrauchte Kunststoffrasen wird einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – 
soweit enthalten – Kunststoffe und Sand zurückgewonnen werden und diese anschließend einem 
ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. 
Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib 
der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunternehmen) im Angebot 
dokumentiert. 
Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht 
inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und 
Adresse der Verwertungsanlagen. 
 
Die Vorlage wird verfristet vorgelegt. Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da der 
Belagswechsel innerhalb der spielfreien Zeit im Sommer 2021 durchgeführt werden soll. Ein 
Belagswechsel während der Spiel- und Trainingszeiten führt zu einer zusätzlichen Verknap-
pung von Spiel- und Trainingsflächen. Da die Dauer des Ausschreibungsverfahrens und die 
Lieferzeit des Kunststoffrasens berücksichtigt werden muss, ist ein frühzeitiger Beschluss 
erforderlich, um die Baumaßnahme vor Ende der spielfreien Zeit durchführen zu können. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

29.04.2021 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1223/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.04.2021
Erstellt
01.04.2021 06:56