0196/2019
Stellungnahme zum Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lernschwierigkeiten
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2793 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/501/111 Vorlagen-Nummer 21.01.2019 0196/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.02.2019 Stellungnahme zum Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragstellung, Beratung und Schriftverkehr) Zur Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 03.12.2018 stellten die Vertre- ter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen unter TOP 3.6 den Antrag auf Un- terstützung der Menschen mit Lernschwierigkeiten wie folgt: 1. Die Anträge auf Schwerbehinderung, Wohnberechtigungsscheine und Grundsicherung sollen in leichte Sprache übersetzt werden. 2. Es sollten Beratungstermine in einfacher Sprache zu Anträgen und anderem städtischen Schriftverkehr angeboten werden. Die Beratungstermine sollen leicht zu vereinbaren sein. Die Beratungsperson soll sich Zeit nehmen. 3. Die Mitarbeitenden sollen in leichter und einfacher Sprache geschult werden. 4. Auf Anfrage sollen auch Bescheide in leichter Sprache verschickt werden. Zu den Anträgen auf Grundsicherung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Der Antrag auf Grundsicherung ist mit vielen Fragen verbunden. Das ist erforderlich, um entscheiden zu können, ob Geldleistungen gezahlt werden können. Manche Formulierungen sind vorgegeben, damit die Angaben rechtssicher formuliert werden. Ob der Antrag in leichte Sprache übersetzt werden kann, muss genau geprüft werden, da die Rechtssicherheit sehr wichtig ist und beachtet werden muss. Diese Prüfung wird etwas dauern. Um das Ausfüllen des Antrags für Menschen mit Lernschwierigkeiten einfacher zu machen, wird das Amt für Soziales und Senioren zeitnah Informationen und Erläuterungen in leichter Sprache auf der Internetseite der Stadt Köln einstellen. Zu Frage 2: Die Mitarbeitenden bemühen sich darum, Menschen mit Lernschwierigkeiten ausführlich zu beraten und sich hierfür genügend Zeit zu nehmen. Beratungstermine in einfacher Sprache können nur ge- schulte Mitarbeitende anbieten. Solche Schulungen wird das Amt für Soziales und Senioren planen. Wenn die Mitarbeitenden geschult sind, wird das Amt für Soziales und Senioren informieren, wie Be- ratungstermine in einfacher Sprache angeboten werden können. Zu Frage 3: Das Amt für Soziales und Senioren wird Schulungen in leichter und einfacher Sprache für die Mitar- beitenden planen. Zu Frage 4: Bescheide in leichter Sprache zu formulieren, wird nur bei sehr einfachen Sachverhalten möglich sein. Geschulte Mitarbeitende können auf Anfrage den Bescheid erklären, wenn er nicht in leichter Sprache geschrieben werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0196/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 29.01.2019
- Erstellt
- 16.01.2019 11:00