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0196/2019

Stellungnahme zum Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lernschwierigkeiten

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.01.2019

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 01.02.2019, TOP 3.5.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2793 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/501/111 
 
Vorlagen-Nummer  21.01.2019 
 0196/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.02.2019 
 
Stellungnahme zum Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lernschwierigkeiten 
(Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragstellung, Beratung und 
Schriftverkehr) 
Zur Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 03.12.2018 stellten die Vertre-
ter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen unter TOP 3.6 den Antrag auf Un-
terstützung der Menschen mit Lernschwierigkeiten wie folgt: 
1. Die Anträge auf Schwerbehinderung, Wohnberechtigungsscheine und Grundsicherung sollen in 
leichte Sprache übersetzt werden. 
2. Es sollten Beratungstermine in einfacher Sprache zu Anträgen und anderem städtischen 
Schriftverkehr angeboten werden. Die Beratungstermine sollen leicht zu vereinbaren sein. Die 
Beratungsperson soll sich Zeit nehmen. 
3. Die Mitarbeitenden sollen in leichter und einfacher Sprache geschult werden. 
4. Auf Anfrage sollen auch Bescheide in leichter Sprache verschickt werden. 
 
Zu den Anträgen auf Grundsicherung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
Zu Frage 1: 
Der Antrag auf Grundsicherung ist mit vielen Fragen verbunden. Das ist erforderlich, um entscheiden 
zu können, ob Geldleistungen gezahlt werden können. Manche Formulierungen sind vorgegeben, 
damit die Angaben rechtssicher formuliert werden. Ob der Antrag in leichte Sprache übersetzt werden 
kann, muss genau geprüft werden, da die Rechtssicherheit sehr wichtig ist und beachtet werden 
muss. Diese Prüfung wird etwas dauern. 
Um das Ausfüllen des Antrags für Menschen mit Lernschwierigkeiten einfacher zu machen, wird das 
Amt für Soziales und Senioren zeitnah Informationen und Erläuterungen in leichter Sprache auf der 
Internetseite der Stadt Köln einstellen.  
Zu Frage 2: 
Die Mitarbeitenden bemühen sich darum, Menschen mit Lernschwierigkeiten ausführlich zu beraten 
und sich hierfür genügend Zeit zu nehmen. Beratungstermine in einfacher Sprache können nur ge-
schulte Mitarbeitende anbieten. Solche Schulungen wird das Amt für Soziales und Senioren planen. 
Wenn die Mitarbeitenden geschult sind, wird das Amt für Soziales und Senioren informieren, wie Be-
ratungstermine in einfacher Sprache angeboten werden können. 
Zu Frage 3: 
Das Amt für Soziales und Senioren wird Schulungen in leichter und einfacher Sprache für die Mitar-
beitenden planen. 
Zu Frage 4: 
Bescheide in leichter Sprache zu formulieren, wird nur bei sehr einfachen Sachverhalten möglich 
sein. Geschulte Mitarbeitende können auf Anfrage den Bescheid erklären, wenn er nicht in leichter 
Sprache geschrieben werden kann.

Beratungsverlauf (1)

01.02.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0196/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.01.2019
Erstellt
16.01.2019 11:00