2771/2021
Bennennung eines Mitglieds des Integrationsrates für den Beirat der Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 2771/2021 Freigabedatum 10.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bennennung eines Mitglieds des Integrationsrates für den Beirat der Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln Beschlussorgan Integrationsrat Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat benennt für den Beirat der Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln ……………………………. und als Vertretung …………………………….. Integrationsrat 24.08.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Kölner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW wird von einem politischen Beirat begleitet und unterstützt. Ziel des Beirates ist es, zu einer engen Kooperation zwischen der Stadt und der Ver- braucherzentrale beizutragen. Der Beirat setzt sich zusammen aus je einem Mitglied der Ratsfraktionen, einem/einer Vertreter*in der Stadt Köln und je einem/einer Vertreter*in der Seniorenvertretung und des Integrationsrates. Er tagt in regelmäßigen Abständen, möglichst zweimal jährlich. Anlage: Geschäftsordnung Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln
Geschäftsordnung Verbraucherzentrale
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Geschäftsordnung Beirat der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Köln .1. Der Beirat der Beratungsstelle Köln der Verbraucherzentrale NRW setzt sich zusammen aus je einem Mitglied der Ratsfraktionen, einem Vertreter der Stadt Köln, einem Vertreter der Seniorenvertretung sowie des Integrationsrates. Die VZ wird durch die Leiterin der Beratungsstelle Köln vertreten. Bei Bedarf ist die zuständige Regionalleiterin der VZ anwesend. . 2. Ziel des Beirates ist es, zu einer engen Kooperation zwischen der Stadt und der Verbraucherzentrale beizutragen. Der Beirat berät die Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Köln in ihrer Arbeit. 3. Der Beirat berät auf seinen Sitzungen über aktuelle, die Verbraucherinnen und Verbraucher betreffenden Probleme. Beiratsmitglieder können der VZ Vorschläge und Anregungen unterbreiten, die durch die VZ geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden. Die VZ informiert über:die laufende Beratungsstellenarbeit, ihre Erfahrungen und Erkenntnisse sowie über anstehende. Projekte. Sie legt Ihren Jahresbericht vor. Sie entwickelt Vorschläge und Anregungen an den Beirat, der diese prüfen und nach Kräften fördern wird. 4: Der Beirat tagt in regelmäßigen Abständen, möglichst zweimal jährlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2771/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.08.2021
- Erstellt
- 04.08.2021 12:42