3830/2017
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW
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Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift (Neufassung)
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Anlage 2 (Neufassung) Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Müller Telefon: (0221) 27549 Fax : (0221) 26570 E-Mail: petra-maria.mueller@stadt-koeln.de Datum: 14.12.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses (Sondersitzung) vom 22.11.2017 öffentlich 3 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Flughafen Köln/Bonn GmbH" AN/1722/2017 I. Beschluss zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Punkt d. des Dringlichkeitsantrags wird gestrichen. Der Dringlichkeitsantrag wird dann fortlaufend wie folgt ergänzt: d. Die auf Vorschlag der Stadt Köln gewählten Aufsichtsratsmitglieder werden beauf- tragt, gegenüber den übrigen Mitgesellschaftern und deren Vertreterinnen und Ver- tretern im Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH darauf hinzuwirken, dass das Vorschlagsrecht für den Vorsitz im Aufsichtsrat bei der Stadt Köln als relativ größtem Gesellschafter verbleibt. e. Für den Fall, dass aufgrund der geplanten Umbesetzung mit Friedrich Merz im Aufsichtsrat auf Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses die Position der/des Aufsichtsratsvorsitzenden neu zu wählen ist: (a). Die auf Vorschlag der Stadt Köln von der Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH gewählten Mitglieder werden angewiesen, gegen die Wahl von Friedrich Merz zum Vorsitzenden des Auf- sichtsrats zu votieren. (b). Die auf Vorschlag der Stadt Köln gewählten Aufsichtsratsmitglieder wer- den beauftragt, darauf hinzuwirken, dass in Ausübung des Vorschlagsrechts der Stadt Köln Frau/Herr …………………………. [Es wird ein einvernehmlicher Vorschlag bis zur maßgeblichen Sitzung des Aufsichtsrates des Flughafen Köln/Bonn angestrebt] zur Vorsitzenden/zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt wird. Abstimmungsergebnis: Der Änderungsantrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke abgelehnt. 2 II. Beschluss zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis/90 Die Grünen in der mündlich ergänzten Form: (Einzelabstimmung auf Antrag der SPD-Fraktion) Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW: Die Vertreterin der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) sowie die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH werden durch diesen Beschluss ver- pflichtet, auf folgendes in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat hinzu- wirken: a. Es ist eine vollständige und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführte Auf- klärung der in Rede stehenden Vorwürfe gegen die Handlungen der FKB- Geschäftsführung, insbesondere des Vorsitzenden der Geschäftsführung, durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. b. Auf die Zustimmung und strikte Einhaltung von Compliance-Regelungen und den Regeln des Public Corporate Governance Kodex bei allen Mitgliedern der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsratsrats. Dies betrifft insbeson- dere mögliche Interessenskonflikte von Gremienmitgliedern durch ihr berufli- ches Engagement. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. c. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.12.2015 zur Beibehaltung der gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse durch die öffentlichen Anteilseigner Bund, Land NRW und Stadt Köln wird ausdrücklich bekräftigt, was eine Ver- äußerung von Geschäftsanteilen an Private Dritte ausschließt. Dieser Ratsbe- schluss ist handlungsleitend für die Kölner Vertreter in der Gesellschafterver- sammlung und im Aufsichtsrat und wird gegenüber den anderen Aufsichts- ratsmitgliedern und den Vertretern der Anteilseigner entsprechend vertreten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt. d. Dass der Bewerber vor der Aufsichtsratsvorsitzwahl zum Fortgang der Unter- suchung (a), zu möglichen Interessenskonflikten (b) und zu möglichen Ab- sprachen in Hinsicht auf die Änderung der Eigentümerverhältnisse (c) eine Er- klärung abgibt, die es den Kölner Vertretern ermöglicht festzustellen, welche Ziele und Absichten der Bewerber in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsit- zender verfolgt. Abstimmung: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke zugestimmt. 3 Gesamtabstimmung über den Dringlichkeitsantrag in der mündlich ergänzten Form: Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW: Die Vertreterin der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) sowie die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH werden durch diesen Beschluss ver- pflichtet, auf folgendes in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat hinzu- wirken: a. Es ist eine vollständige und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführte Auf- klärung der in Rede stehenden Vorwürfe gegen die Handlungen der FKB- Geschäftsführung, insbesondere des Vorsitzenden der Geschäftsführung, durchzuführen. b. Auf die Zustimmung und strikte Einhaltung von Compliance-Regelungen und den Regeln des Public Corporate Governance Kodex bei allen Mitgliedern der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsratsrats. Dies betrifft insbeson- dere mögliche Interessenskonflikte von Gremienmitgliedern durch ihr berufli- ches Engagement. c. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.12.2015 zur Beibehaltung der gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse durch die öffentlichen Anteilseigner Bund, Land NRW und Stadt Köln wird ausdrücklich bekräftigt, was eine Ver- äußerung von Geschäftsanteilen an Private Dritte ausschließt. Dieser Ratsbe- schluss ist handlungsleitend für die Kölner Vertreter in der Gesellschafterver- sammlung und im Aufsichtsrat und wird gegenüber den anderen Aufsichts- ratsmitgliedern und den Vertretern der Anteilseigner entsprechend vertreten. d. Dass der Bewerber vor der Aufsichtsratsvorsitzwahl zum Fortgang der Unter- suchung (a), zu möglichen Interessenskonflikten (b) und zu möglichen Ab- sprachen in Hinsicht auf die Änderung der Eigentümerverhältnisse (c) eine Er- klärung abgibt, die es den Kölner Vertretern ermöglicht festzustellen, welche Ziele und Absichten der Bewerber in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsit- zender verfolgt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3830/2017 Freigabedatum 07.12.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW hier: Flughafen Köln/Bonn GmbH Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln genehmigt gemäß § § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgenden Dringlichkeitsbeschluss des Hauptausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW vom 22.11.2017: „Die Vertreterin der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) sowie die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH werden durch diesen Beschluss verpflichtet, auf folgendes in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat hinzuwirken: a. Es ist eine vollständige und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführte Aufklärung der in Rede stehenden Vorwürfe gegen Handlungen der FKB -Geschäftsführung, insbesondere des Vorsitzenden der Geschäftsführung, durchzuführen. b. Auf die Zustimmung und strikte Einhaltung von Compliance -Regelungen und den Regeln des Public Corporate Governance Kodex bei allen Mitgliedern der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsratsrats. Dies betrifft insbesondere mögliche Interessenskonflikte von Gremienmitgliedern durch ihr berufliches Engagement. c. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.12.2015 zur Beibehaltung der gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse durch die öffentlichen Anteilseigner Bund, Land NRW und Stadt Köln wird ausdrücklich bekräftigt, was eine Veräußerung von Geschäftsanteilen an Private Dritte ausschließt. Dieser Ratsbeschluss ist handlungsleitend für die Kölner Vertreter in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat und wird gegenüber den anderen Aufsichtsratsmitgliedern und den Vertretern der Ante ilseigner entsprechend vertreten. d. Dass der Bewerber vor der Aufsichtsratsvorsitzwahl zum Fortgang der Untersuchung (a), zu möglichen Interessenskonflikten (b) und zu möglichen Absprachen in Hinsicht auf die Änderung der Eigentümerverhältnisse (c) eine Erkl ärung abgibt, die es den Kölner Vertretern ermöglicht festzustellen, welche Ziele und Absichten der Bewerber in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender verfolgt.“ Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Beschlussfassung im Hauptausschuss am 22.11.2017 (TOP 3) erfolgte auf gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat vom 22.11.2017 (AN/1722/2017 / siehe Anlage) und mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion die Linke bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion. Anlage
Anlage 1
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.11.2017 AN/1722/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 22.11.2017 Flughafen Köln/Bonn GmbH Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, den folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sondersitzung des Hauptausschusses am 22. November 2017 zu nehmen: Beschluss: Die Vertreterin der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) sowie die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH werden durch diesen Beschluss verpflichtet, auf folgendes in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat hinzuwirken: a. Es ist eine vollständige und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführte Aufklärung der in Rede stehenden Vorwürfe gegen Handlungen der FKB-Geschäftsführung, ins- besondere des Vorsitzenden der Geschäftsführung, durchzuführen. b. Auf die Zustimmung und strikte Einhaltung von Compliance-Regelungen und den Re- geln des Public Corporate Governance Kodex bei allen Mitgliedern der Gesellschaf- terversammlung und des Aufsichtsratsrats. Dies betrifft insbesondere mögliche Inte- ressenskonflikte von Gremienmitgliedern durch ihr berufliches Engagement. c. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.12.2015 zur Beibehaltung der ge- genwärtigen Eigentumsverhältnisse durch die öffentlichen Anteilseigner Bund, Land NRW und Stadt Köln wird ausdrücklich bekräftigt, was eine Veräußerung von Ge- schäftsanteilen an Private Dritte ausschließt. Dieser Ratsbeschluss ist handlungslei- tend für die Kölner Vertreter in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat und wird gegenüber den anderen Aufsichtsratsmitgliedern und den Vertretern der An- teilseigner entsprechend vertreten. - 2 - d. Dass der Bewerber vor der Aufsichtsratsvorsitzwahl zum Fortgang der Untersuchung (a), zu möglichen Interessenskonflikten (b) und zu möglichen Absprachen in Hinsicht auf die Änderung der Eigentümerverhältnisse (c) eine Erklärung abgibt, die es den Kölner Vertretern ermöglicht festzustellen, welche Ziele und Absichten der Bewerber in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender verfolgt. Begründung: Erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3830/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.12.2017
- Erstellt
- 04.12.2017 14:58