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3830/2017

Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 18.1

Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift (Neufassung)

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1

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Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift (Neufassung)

6438 Zeichen

Anlage 2 (Neufassung) 
 
 
 
Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Müller 
Telefon:  (0221) 27549  
Fax       :  (0221) 26570 
E-Mail:  petra-maria.mueller@stadt-koeln.de 
Datum: 14.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Hauptausschusses (Sondersitzung) vom 22.11.2017 
öffentlich 
3 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen 
betreffend "Flughafen Köln/Bonn GmbH" 
AN/1722/2017 
 
I. Beschluss zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion:  
Punkt d. des Dringlichkeitsantrags wird gestrichen. Der Dringlichkeitsantrag wird 
dann fortlaufend wie folgt ergänzt: 
d. Die auf Vorschlag der Stadt Köln gewählten Aufsichtsratsmitglieder werden beauf-
tragt, gegenüber den übrigen Mitgesellschaftern und deren Vertreterinnen und Ver-
tretern im Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH darauf hinzuwirken, dass das 
Vorschlagsrecht für den Vorsitz im Aufsichtsrat bei der Stadt Köln als relativ größtem 
Gesellschafter verbleibt.  
e. Für den Fall, dass aufgrund der geplanten Umbesetzung mit Friedrich Merz im 
Aufsichtsrat auf Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses die Position der/des 
Aufsichtsratsvorsitzenden neu zu wählen ist:  
(a). Die auf Vorschlag der Stadt Köln von der Gesellschafterversammlung in 
den Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH gewählten Mitglieder werden 
angewiesen, gegen die Wahl von Friedrich Merz zum Vorsitzenden des Auf-
sichtsrats zu votieren.  
(b). Die auf Vorschlag der Stadt Köln gewählten Aufsichtsratsmitglieder wer-
den beauftragt, darauf hinzuwirken, dass in Ausübung des Vorschlagsrechts 
der Stadt Köln Frau/Herr …………………………. [Es wird ein einvernehmlicher 
Vorschlag bis zur maßgeblichen Sitzung des Aufsichtsrates des Flughafen 
Köln/Bonn angestrebt] zur Vorsitzenden/zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates 
gewählt wird.  
Abstimmungsergebnis: 
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und 
der Fraktion Die Linke abgelehnt.

2 
 
  
 
 
II. Beschluss zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis/90 Die 
Grünen in der mündlich ergänzten Form: (Einzelabstimmung auf Antrag der 
SPD-Fraktion) 
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:  
Die Vertreterin der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Flughafen 
Köln/Bonn GmbH (FKB) sowie die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder im 
Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH werden durch diesen Beschluss ver-
pflichtet, auf folgendes in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat hinzu-
wirken: 
a. Es ist eine vollständige und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführte Auf-
klärung der in Rede stehenden Vorwürfe gegen die Handlungen der FKB-
Geschäftsführung, insbesondere des Vorsitzenden der Geschäftsführung, 
durchzuführen.  
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.  
 
b. Auf die Zustimmung und strikte Einhaltung von Compliance-Regelungen und 
den Regeln des Public Corporate Governance Kodex bei allen Mitgliedern der 
Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsratsrats. Dies betrifft insbeson-
dere mögliche Interessenskonflikte von Gremienmitgliedern durch ihr berufli-
ches Engagement. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.  
 
c. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.12.2015 zur Beibehaltung 
der gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse durch die öffentlichen Anteilseigner 
Bund, Land NRW und Stadt Köln wird ausdrücklich bekräftigt, was eine Ver-
äußerung von Geschäftsanteilen an Private Dritte ausschließt. Dieser Ratsbe-
schluss ist handlungsleitend für die Kölner Vertreter in der Gesellschafterver-
sammlung und im Aufsichtsrat und wird gegenüber den anderen Aufsichts-
ratsmitgliedern und den Vertretern der Anteilseigner entsprechend vertreten. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion 
zugestimmt.  
 
d. Dass der Bewerber vor der Aufsichtsratsvorsitzwahl zum Fortgang der Unter-
suchung (a), zu möglichen Interessenskonflikten (b) und zu möglichen Ab-
sprachen in Hinsicht auf die Änderung der Eigentümerverhältnisse (c) eine Er-
klärung abgibt, die es den Kölner Vertretern ermöglicht festzustellen, welche 
Ziele und Absichten der Bewerber in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsit-
zender verfolgt. 
Abstimmung: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der 
Fraktion Die Linke zugestimmt.

3 
 
  
Gesamtabstimmung über den Dringlichkeitsantrag in der mündlich ergänzten 
Form:  
 
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:  
Die Vertreterin der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Flughafen 
Köln/Bonn GmbH (FKB) sowie die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder im 
Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH werden durch diesen Beschluss ver-
pflichtet, auf folgendes in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat hinzu-
wirken:  
 
a. Es ist eine vollständige und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführte Auf-
klärung der in Rede stehenden Vorwürfe gegen die Handlungen der FKB-
Geschäftsführung, insbesondere des Vorsitzenden der Geschäftsführung, 
durchzuführen. 
b. Auf die Zustimmung und strikte Einhaltung von Compliance-Regelungen und 
den Regeln des Public Corporate Governance Kodex bei allen Mitgliedern der 
Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsratsrats. Dies betrifft insbeson-
dere mögliche Interessenskonflikte von Gremienmitgliedern durch ihr berufli-
ches Engagement. 
c. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.12.2015 zur Beibehaltung der 
gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse durch die öffentlichen Anteilseigner 
Bund, Land NRW und Stadt Köln wird ausdrücklich bekräftigt, was eine Ver-
äußerung von Geschäftsanteilen an Private Dritte ausschließt. Dieser Ratsbe-
schluss ist handlungsleitend für die Kölner Vertreter in der Gesellschafterver-
sammlung und im Aufsichtsrat und wird gegenüber den anderen Aufsichts-
ratsmitgliedern und den Vertretern der Anteilseigner entsprechend vertreten. 
d. Dass der Bewerber vor der Aufsichtsratsvorsitzwahl zum Fortgang der Unter-
suchung (a), zu möglichen Interessenskonflikten (b) und zu möglichen Ab-
sprachen in Hinsicht auf die Änderung der Eigentümerverhältnisse (c) eine Er-
klärung abgibt, die es den Kölner Vertretern ermöglicht festzustellen, welche 
Ziele und Absichten der Bewerber in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsit-
zender verfolgt. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der 
Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

2852 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3830/2017 
Freigabedatum 
07.12.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und 
Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW 
hier: Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln genehmigt gemäß § § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgenden 
Dringlichkeitsbeschluss des Hauptausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW vom 22.11.2017: 
 
„Die Vertreterin der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn 
GmbH (FKB) sowie die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat der 
Flughafen Köln/Bonn GmbH werden durch diesen Beschluss verpflichtet, auf folgendes in 
der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat hinzuwirken: 
 
a. Es ist eine vollständige und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführte Aufklärung der in 
Rede stehenden Vorwürfe gegen Handlungen der FKB -Geschäftsführung, insbesondere 
des Vorsitzenden der Geschäftsführung, durchzuführen. 
b. Auf die Zustimmung und strikte Einhaltung von Compliance -Regelungen und den Regeln 
des Public Corporate Governance Kodex bei allen Mitgliedern der 
Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsratsrats. Dies betrifft insbesondere mögliche 
Interessenskonflikte von Gremienmitgliedern durch ihr berufliches Engagement. 
c. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.12.2015 zur Beibehaltung der 
gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse durch die öffentlichen Anteilseigner Bund, Land 
NRW und Stadt Köln wird ausdrücklich bekräftigt, was eine Veräußerung von 
Geschäftsanteilen an Private Dritte ausschließt. Dieser Ratsbeschluss ist handlungsleitend 
für die Kölner Vertreter in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat und wird 
gegenüber den anderen Aufsichtsratsmitgliedern und den Vertretern der Ante ilseigner 
entsprechend vertreten. 
d. Dass der Bewerber vor der Aufsichtsratsvorsitzwahl zum Fortgang der Untersuchung (a), 
zu möglichen Interessenskonflikten (b) und zu möglichen Absprachen in Hinsicht auf die 
Änderung der Eigentümerverhältnisse (c) eine Erkl ärung abgibt, die es den Kölner 
Vertretern ermöglicht festzustellen, welche Ziele und Absichten der Bewerber in seiner 
Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender verfolgt.“ 
 
 
 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Die Beschlussfassung im Hauptausschuss am 22.11.2017 (TOP 3) erfolgte auf gemeinsamen 
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
im Kölner Rat  vom 22.11.2017 (AN/1722/2017 / siehe Anlage)  und mehrheitlich gegen die Stimmen 
der SPD-Fraktion und der Fraktion die Linke bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion. 
 
Anlage

Anlage 1

2675 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An die Vorsitzende  
des Hauptausschusses  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.11.2017 
 
AN/1722/2017 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 22.11.2017 
 
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, den folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der 
Sondersitzung des Hauptausschusses am 22. November 2017 zu nehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Vertreterin der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn 
GmbH (FKB) sowie die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat der 
Flughafen Köln/Bonn GmbH werden durch diesen Beschluss verpflichtet, auf folgendes in 
der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat hinzuwirken: 
 
a. Es ist eine vollständige und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführte Aufklärung 
der in Rede stehenden Vorwürfe gegen Handlungen der FKB-Geschäftsführung, ins-
besondere des Vorsitzenden der Geschäftsführung, durchzuführen. 
 
b. Auf die Zustimmung und strikte Einhaltung von Compliance-Regelungen und den Re-
geln des Public Corporate Governance Kodex bei allen Mitgliedern der Gesellschaf-
terversammlung und des Aufsichtsratsrats. Dies betrifft insbesondere mögliche Inte-
ressenskonflikte von Gremienmitgliedern durch ihr berufliches Engagement. 
 
c. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.12.2015 zur Beibehaltung der ge-
genwärtigen Eigentumsverhältnisse durch die öffentlichen Anteilseigner Bund, Land 
NRW und Stadt Köln wird ausdrücklich bekräftigt, was eine Veräußerung von Ge-
schäftsanteilen an Private Dritte ausschließt. Dieser Ratsbeschluss ist handlungslei-
tend für die Kölner Vertreter in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat 
und wird gegenüber den anderen Aufsichtsratsmitgliedern und den Vertretern der An-
teilseigner entsprechend vertreten.

- 2 - 
 
d. Dass der Bewerber vor der Aufsichtsratsvorsitzwahl zum Fortgang der Untersuchung 
(a), zu möglichen Interessenskonflikten (b) und zu möglichen Absprachen in Hinsicht 
auf die Änderung der Eigentümerverhältnisse (c) eine Erklärung abgibt, die es den 
Kölner Vertretern ermöglicht festzustellen, welche Ziele und Absichten der Bewerber 
in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender verfolgt. 
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

19.12.2017 Rat
TOP 18.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3830/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.12.2017
Erstellt
04.12.2017 14:58