0197/2023
Überplanung von Gewerbegebieten (GE) und Industriegebieten (GI); Beschluss zu AN/1450/2022
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/15/152/2 Vorlagen-Nummer 18.04.2023 0197/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 20.04.2023 Überplanung von Gewerbegebieten (GE) und Industriegebieten (GI); Beschluss zu AN/1450/2022 Der Wirtschaftsausschuss hat am 24.11.22 vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenkonkurrenzen folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Verwaltung wird beauftragt aufzulisten, welche Grundstücke, die ursprünglich als Gewerbe- bzw. Industriegebiete ausgewiesen waren, in den letzten drei Jahren als Wohnbebauung, Grünfläche oder sonstige Fläche überplant wurden und daher nicht mehr für Gewerbe zu Verfügung stehen. 2. Dabei sind auch die Größe der Einzelflächen und die Gesamtfläche pro Jahr darzu- stellen. 3. Diese Liste ist zukünftig fortzuführen und jährlich dem Wirtschaftsausschuss vorzu- legen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung. Zu 1 und 2) In den letzten drei Jahren sind im Flächennutzungsplan rund 15,6 ha ehemals als Gewerbenutzung ausgewiesene Flächen geändert worden: rund 7,1 ha zugunsten Gemischter Baufläche rund 4,4 ha zugunsten Grünfläche rund 4,0 ha zugunsten Gemeinbedarf rund 0,1 ha zugunsten Wohnen Es handelt sich hier um Bereiche in den Transformationsgebieten Parkstadt Süd und Mertener Str./ Deutsche Welle. Mit dem Gewerbeflächenbereitstellungskonzept erstellt das Amt für Stadtentwicklung und Statistik jährlich eine Ü bersicht über Potenzialflächen der im Flächennutzungs- plan ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebiete. Hierüber wird einmal im Jahr im Wirtschaftsausschuss berichtet. Ein Monitoring über die Umsetzung der Potenzialflä- chen erfolgt nicht. Mit dem Verkauf der Flächen an einen Gewerbetreibenden werden die Flächen der Potenzialübersicht entnommen. Umnutzungen und Betriebsaufgaben im Bestand werden über diese Übersicht nicht erfasst. Veränderungen im Bestand zulasten einer Gewerbenutzung können auch ohne direk- te Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan erfolgen. Die Ermittlung sämtlicher 2 überplanter Grundstücke von im Flächennutzungsplan als Gewerbe - und Industriege- biete ausgewiesenen Flächen ist mit hohem personellen Aufwand verbunden. Hierfür müssten alle abges chlossenen Bebauungsplanverfahren der letzten drei Jahre sowie alle Baumaßnahmen in Gewerbegebieten im Rahmen des § 34 BauGB manuell über- prüft werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die meisten Nutzungsänderungen der letz- ten Jahre zugunsten von Wo hnen bzw. Wohnen mit Mischnutzung (anteilig Gewerbe- nutzung) erfolgt sind. Aus dem Wohnungsbauprogramm heraus sind hier mit rechts- kräftigem Bebauungsplan folgende Projekte Raderthalgürtel (Neu) in Zollstock, Bahnstraße in Rodenkirchen, Clouth-Gelände in Nip pes und Euroforum Nord in Mülheim, zu nennen, bei denen die geplante Nutzung noch nicht abschließend realisiert wurde. Des Weiteren sind diverse Projekte in Planung, z.B. Mülheimer Süden, Max -Becker- Areal, Deutzer Hafen, Oranienstrasse, Hallen Kalk oder Ringstr.38-46, die ganz oder in Teilen eine Gewerbe - oder Industrieflächenausweisung besitzen. Hierbei handelt es sich zumeist um die Entwicklung gemischter Quartiere, so dass teilweise Klein - oder nicht störendes Gewerbe Eingang finden. Zu 3) Für die z ukünftige Berichterstattung zum Gewerbeflächenbereitstellungskonzept (vgl. auch Session-Nr. 1012/2023, Mitteilung in gleicher Sitzung) wird diese Thematik auf- gegriffen. gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0197/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.04.2023
- Erstellt
- 16.01.2023 09:54