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0197/2023

Überplanung von Gewerbegebieten (GE) und Industriegebieten (GI); Beschluss zu AN/1450/2022

Mitteilung Ausschuss 18.04.2023

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 20.04.2023, TOP 15.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3496 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152/2 
 
Vorlagen-Nummer           18.04.2023 
 0197/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 20.04.2023 
 
Überplanung von Gewerbegebieten (GE) und Industriegebieten (GI); Beschluss zu 
AN/1450/2022 
Der Wirtschaftsausschuss hat am 24.11.22 vor dem Hintergrund der zunehmenden 
Flächenkonkurrenzen folgenden Beschluss gefasst:  
1. Die Verwaltung wird beauftragt aufzulisten, welche Grundstücke, die ursprünglich 
als Gewerbe- bzw. Industriegebiete ausgewiesen waren, in den letzten drei Jahren 
als Wohnbebauung, Grünfläche oder sonstige Fläche überplant wurden und daher 
nicht mehr für Gewerbe zu Verfügung stehen.  
2. Dabei sind auch die Größe der Einzelflächen und die Gesamtfläche pro Jahr darzu-
stellen. 
3. Diese Liste ist zukünftig fortzuführen und jährlich dem Wirtschaftsausschuss vorzu-
legen. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung. 
 
Zu 1 und 2)  
 
In den letzten drei Jahren sind im Flächennutzungsplan rund 15,6 ha ehemals als 
Gewerbenutzung ausgewiesene Flächen geändert worden: 
 rund 7,1 ha zugunsten Gemischter Baufläche 
 rund 4,4 ha zugunsten Grünfläche  
 rund 4,0 ha zugunsten Gemeinbedarf 
 rund 0,1 ha zugunsten Wohnen 
Es handelt sich hier um Bereiche in den Transformationsgebieten Parkstadt Süd und 
Mertener Str./ Deutsche Welle. 
 
Mit dem Gewerbeflächenbereitstellungskonzept erstellt das Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik jährlich eine Ü bersicht über Potenzialflächen der im Flächennutzungs-
plan ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebiete. Hierüber wird einmal im Jahr im 
Wirtschaftsausschuss berichtet. Ein Monitoring über die Umsetzung der Potenzialflä-
chen erfolgt nicht. Mit dem Verkauf der  Flächen an einen Gewerbetreibenden werden 
die Flächen der Potenzialübersicht entnommen. Umnutzungen und Betriebsaufgaben 
im Bestand werden über diese Übersicht nicht erfasst. 
 
Veränderungen im Bestand zulasten einer Gewerbenutzung können auch ohne direk-
te Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan erfolgen. Die Ermittlung sämtlicher

2 
 
überplanter Grundstücke von im Flächennutzungsplan als Gewerbe - und Industriege-
biete ausgewiesenen Flächen ist mit hohem personellen Aufwand verbunden. Hierfür 
müssten alle abges chlossenen Bebauungsplanverfahren der letzten drei Jahre sowie 
alle Baumaßnahmen in Gewerbegebieten im Rahmen des § 34 BauGB manuell über-
prüft werden. 
 
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die meisten Nutzungsänderungen der letz-
ten Jahre zugunsten von Wo hnen bzw. Wohnen mit Mischnutzung (anteilig Gewerbe-
nutzung) erfolgt sind. Aus dem Wohnungsbauprogramm heraus sind hier mit rechts-
kräftigem Bebauungsplan folgende Projekte 
 Raderthalgürtel (Neu) in Zollstock, 
 Bahnstraße in Rodenkirchen, 
 Clouth-Gelände in Nip pes und 
 Euroforum Nord in Mülheim, 
zu nennen, bei denen die geplante Nutzung noch nicht abschließend realisiert wurde.  
 
Des Weiteren sind diverse Projekte in Planung, z.B. Mülheimer Süden, Max -Becker-
Areal, Deutzer Hafen, Oranienstrasse, Hallen Kalk oder Ringstr.38-46, die ganz oder 
in Teilen eine Gewerbe - oder Industrieflächenausweisung besitzen. Hierbei handelt es 
sich zumeist um die Entwicklung gemischter Quartiere, so dass teilweise Klein - oder 
nicht störendes Gewerbe Eingang finden.  
 
Zu 3) 
 
Für die z ukünftige Berichterstattung zum Gewerbeflächenbereitstellungskonzept (vgl. 
auch Session-Nr. 1012/2023, Mitteilung in gleicher Sitzung) wird diese Thematik auf-
gegriffen. 
 
 
gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

20.04.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0197/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.04.2023
Erstellt
16.01.2023 09:54