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2255/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 01.09.2020 (AN/1053/2020) betreffend „Verkehrsanbindung Gut Leidenhausen“.

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2025, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2011 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2255/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz vom 01.09.2020 (AN/1053/2020) betreffend „Verkehrsanbindung 
Gut Leidenhausen„. 
„Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung den ak-
tuellen Sachstand betreffend die bereits beschlossene Einrichtung eines Kreisver-
kehrs im Bereich Grengeler Mauspfad/Heumarer Mauspfad/Hirschgraben sowie die 
ebenfalls beschlossene Schaffung einer Querungshilfe auf dem Grengeler Mauspfad 
auf Höhe der Zufahrt zum Gut Leidenhausen darzustellen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei dem Grengeler Mauspfad und dem Heumarer Mauspfad handelt es sich um die L 
489. Beide Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau 
Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). 
 
Zu der Querungshilfe auf dem Grengeler Mauspfad hebt Straßen.NRW immer wieder 
hervor, dass die aktuellen Prioritäten in der Beseitigung von Unfallhäufungsstellen so-
wie der Sanierung und Erhaltung von Straßen und Brücken liegen. Dies hat zur Folge, 
dass eine Aufnahme dieser Maßnahme in das Bauprogramm nur mit einer sehr niedri-
gen Priorisierung vorgenommen werden kann. Von einer zeitnahen Errichtung einer 
beidseitigen, barrierefreien Bushaltestelle inklusive Querungshilfe ist daher nicht aus-
zugehen. 
 
Zu dem Knotenpunkt Grengeler Mauspfad/Heumarer Mauspfad/Hirschgraben teilte 
Straßen.NRW am 25.06.2025 mit, dass sich die Maßnahme „L489/K19 Köln, Umbau 
der Kreuzung“ in dem Landesprogramm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3,0 
Mio. € Gesamtkosten auf Rang 74 befindet. Nach einer realistischen Einschätzung 
und vor dem Hintergrund der knappen jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmit-
tel ist mit einer Realisierung dieser Maßnahme durch Straßen. NRW in absehbarer 
Zeit nicht zu rechnen.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2255/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.07.2025
Erstellt
10.07.2025 09:03