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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 01.09.2020 (AN/1053/2020) betreffend „Verkehrsanbindung Gut Leidenhausen“.

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2255/2025 vom 16.07.2025

Stand: Am 02.09.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

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    Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 Vorlagen-Nummer 2255/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 01.09.2020 (AN/1053/2020) betreffend „Verkehrsanbindung Gut Leidenhausen„. „Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung den ak- tuellen Sachstand betreffend die bereits beschlossene Einrichtung eines Kreisver- kehrs im Bereich Grengeler Mauspfad/Heumarer Mauspfad/Hirschgraben sowie die ebenfalls beschlossene Schaffung einer Querungshilfe auf dem Grengeler Mauspfad auf Höhe der Zufahrt zum Gut Leidenhausen darzustellen.“ Antwort der Verwaltung: Bei dem Grengeler Mauspfad und dem Heumarer Mauspfad handelt es sich um die L 489. Beide Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Zu der Querungshilfe auf dem Grengeler Mauspfad hebt Straßen.NRW immer wieder hervor, dass die aktuellen Prioritäten in der Beseitigung von Unfallhäufungsstellen so- wie der Sanierung und Erhaltung von Straßen und Brücken liegen. Dies hat zur Folge, dass eine Aufnahme dieser Maßnahme in das Bauprogramm nur mit einer sehr niedri- gen Priorisierung vorgenommen werden kann. Von einer zeitnahen Errichtung einer beidseitigen, barrierefreien Bushaltestelle inklusive Querungshilfe ist daher nicht aus- zugehen. Zu dem Knotenpunkt Grengeler Mauspfad/Heumarer Mauspfad/Hirschgraben teilte Straßen.NRW am 25.06.2025 mit, dass sich die Maßnahme „L489/K19 Köln, Umbau der Kreuzung“ in dem Landesprogramm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3,0 Mio. € Gesamtkosten auf Rang 74 befindet. Nach einer realistischen Einschätzung und vor dem Hintergrund der knappen jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmit- tel ist mit einer Realisierung dieser Maßnahme durch Straßen. NRW in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.

Beratungsverlauf

  1. 02.09.2025

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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