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Anfrage der SPD-Fraktion zur Schließung der Post-/Bank-Filiale Olpener Str. 9-13 in Köln-Höhenberg (AN/0649/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1481/2022 vom 11.05.2022

Stand: Am 16.05.2022 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 11.05.2022 1481/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 16.05.2022 Anfrage der SPD-Fraktion zur Schließung der Post-/Bank-Filiale Olpener Str. 9-13 in Köln- Höhenberg (AN/0649/2022) Die SPD-Fraktion bittet bzgl. der Liegenschaften Post-/Bankfiliale Olpener Str. 9-13 um die Beantwor- tung folgender Fragen: 1. Ist der Verwaltung bekannt, in welchem Umfang die Deutsche Post AG das Gelände Olpener Str. 9-13 verlassen wird, insbesondere ob das Verteilerzentrum dort weitergeführt werden soll? Ist bekannt, ob die Post AG das Gelände veräußern oder verpachten (o.Ä.) will? 2. Ist der Verwaltung der konkrete Zeitpunkt der völligen Stilllegung des Geschäftsbetriebes der Post AG in Köln-Höhenberg, Olpener Str. 9-13, bekannt? 3. Eignet sich das Grundstück für die Ausübung des Vorkaufsrechts seitens der Stadt Köln? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Das Gelände befindet sich nicht im Eigentum der Deutsche Post AG, sondern wurde lediglich angemietet. Die Deutsche Post AG hat die Filiale der Postbank in diesem Gebäudebereich ge- schlossen, um es für die Erweiterung des bestehenden Verteilerzentrums zu nutzen. Insofern ist die Anmietung und Fortführung des Verteilerzentrums weiterhin geplant. Zu Frage 2: Siehe hierzu Antwort zu Frage 1 Zu Frage 3: Da derzeit keine offensichtlichen Verkaufsabsichten vorliegen, kommt die Ausübung eines Vor- kaufsrechts grundsätzlich nicht in Frage. Für den Fall eines Weiterverkaufes lägen jedoch die Voraussetzungen zur Ausübung eines Vorkaufrechts nicht vor. Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2022

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 4.1.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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