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1481/2022

Anfrage der SPD-Fraktion zur Schließung der Post-/Bank-Filiale Olpener Str. 9-13 in Köln-Höhenberg (AN/0649/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.05.2022

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 16.05.2022, TOP 4.1.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1784 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer  11.05.2022 
 1481/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 16.05.2022 
 
Anfrage der SPD-Fraktion zur Schließung der Post-/Bank-Filiale Olpener Str. 9-13 in Köln-
Höhenberg (AN/0649/2022) 
Die SPD-Fraktion bittet bzgl. der Liegenschaften Post-/Bankfiliale Olpener Str. 9-13 um die Beantwor-
tung folgender Fragen: 
 
1. Ist der Verwaltung bekannt, in welchem Umfang die Deutsche Post AG das Gelände Olpener 
Str. 9-13 verlassen wird, insbesondere ob das Verteilerzentrum dort weitergeführt werden 
soll? Ist bekannt, ob die Post AG das Gelände veräußern oder verpachten (o.Ä.) will?  
 
2. Ist der Verwaltung der konkrete Zeitpunkt der völligen Stilllegung des Geschäftsbetriebes der 
Post AG in Köln-Höhenberg, Olpener Str. 9-13, bekannt?  
 
3. Eignet sich das Grundstück für die Ausübung des Vorkaufsrechts seitens der Stadt Köln?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Zu Frage 1:  
Das Gelände befindet sich nicht im Eigentum der Deutsche Post AG, sondern wurde lediglich 
angemietet. Die Deutsche Post AG hat die Filiale der Postbank in diesem Gebäudebereich ge-
schlossen, um es für die Erweiterung des bestehenden Verteilerzentrums zu nutzen. Insofern ist 
die Anmietung und Fortführung des Verteilerzentrums weiterhin geplant. 
 
Zu Frage 2:  
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1 
 
Zu Frage 3:  
Da derzeit keine offensichtlichen Verkaufsabsichten vorliegen, kommt die Ausübung eines Vor-
kaufsrechts grundsätzlich nicht in Frage. 
Für den Fall eines Weiterverkaufes lägen jedoch die Voraussetzungen zur Ausübung eines 
Vorkaufrechts nicht vor. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

16.05.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1481/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.05.2022
Erstellt
03.05.2022 11:37