0340/2023
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Schule, Martinusstraße 28, 50765 Köln-Esch/Auweiler, Schulnr. 114108, zum Schuljahr 2024/25
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Anlage 1 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln
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Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herr Dr. Helge Schlieben Nur per E-Mail Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln, info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de Seite 1 von 1 Erweiterung Zügigkeiten Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des Ausschusses am 22.05.2023: 0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023 0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 18.05.2023 Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als „nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf- geführte Reihenfolge ist willkürlich): • Fachräume • Turnhallenzeiten • Schwimmzeiten • OGS-Räume • Mensa / Essbereich • Nicht pädagogisches Personal • Schulhofgröße • Fahrradständer • Digitale Infrastrukur • ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben. Mit freundlichen Grüßen Stadtschulpflegschaft Köln Vorstand Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard Jansen Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0340/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Schule, Martinusstraße 28, 50765 Köln-Esch/Auweiler, Schulnr. 114108, zum Schuljahr 2024/25 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Schule, GGS, Schulnr. 114108, Martinusstr. 28, 50765 Köln-Esch/Auweiler, um 1 Zug auf zukünftig 4 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Ge- nehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3.250 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen 7.800 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Die Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Schule, Schulnr. 114108, Martinusstraße 28, 50765 Köln-Esch/Auweiler, wird aktuell als 3-zügige Grundschule im Stadtbezirk Chorwei- ler geführt. Durch die Nutzung des B-Trakts auf dem Schulgrundstück ermöglicht sich eine Erweiterung von 3 auf 4 Züge an der Grundschule. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll im Schuljahr 2024/25 erfolgen. Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. (1) Hintergrund Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig rd. 23 zusätz- liche Grundschulplätze pro Jahrgang gemäß kommunalem Klassenbildungswert, maximal 25 zusätzliche Plätze, an der Grundschule in Esch/Auweiler anbieten zu können. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Session 0418/2020) wird die Anpassung der Zügigkeit der GGS Mart inusstraße unter der Maßnahmennummer M70a ge- führt und wie folgt beschrieben: „Die Ergebnisse der kleinräumigen Einwohnerprognose und Einwohnerbestandsdaten für Esch und Auweiler weisen auf zukünftig höhere Einschulungszahlen hin. Im Rahmen der be- stehenden Dreizügigkeit der Schule reichen die Kapazitäten nicht aus, um die zukünftig erwar- 3 teten Schüler*innen aufnehmen zu können. Damit Kinder aus Esch und Auweiler zukünftig nicht Grundschulen in benachbarten, aber ungünstig zu erreichenden Stadtteilen besuchen müssen, wird die Änderung der Zügigkeit vorgeschlagen. Die Verwaltung wird prüfen, wie sich verfügbare Räume im B -Trakt für die Erweiterung der Zügigkeit nutzen lassen. Die Änderung der Zügigkeit kann erfolgen, wenn die Raumsituation vor Ort geklärt ist. Die Verwaltung wird dann die erforderliche schulrechtliche Änderungsvorla- ge erarbeiten.“ Die Auskömmlichkeit der Raumkapazitäten inklusive Sporteinheiten sowie OGS - Räumlichkeiten für eine volle 4-Zügigkeit ist nach aktuellem Erkenntnisstand gegeben. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Bestand Zum Schuljahr 2022/2023 ist die im Stadtteil Esch/Auweiler liegende städtische Grundschulen GGS Martinusstraße in der Zügigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schü- ler*innen aufnehmen: Stadtteil Standort Schule Züge GL Kapazität ∅ 23 max. Kapazität 607 Esch/Auweiler Martinusstr. 28 Konrad-Adenauer- Schule 3 x 69 75 Im Schuljahr 2022/23 werden rd. 285 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge- führt. Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil seit dem Schuljahr 2011/2012 bezogen auf alle Jahrgänge zwischen 250-306 Schüler*innen beschult. Dies entspricht 3 Zü- gen. Die GGS Martinusstraße wird im Gemeinsamen Lernen geführt. Die maximale Klassengröße an diesem Standort beträgt deshalb 25. Prognose der Schülerzahlentwicklung Laut der Einwohnerprognose 2022 ist der Grundschulplatzbedarf bei den altersrelevan ten Jahrgängen im Betrachtungszeitraum 2023 -2035 zwischen 72 und 83 Kindern zu verorten. Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von rd. 3-4 Eingangsklassen. Auf Grundlage der Einwohnerdaten für den Stadtteil Esch/Auweiler vom 31.12.2021 könnten bei unveränderter Einwohnerzahl bis 2035 Einschulungen in einem Korridor zwischen rd. 57 und 79 Kindern möglich sein. Dies entspricht einem Platzbedarf von 3 -4 Eingangsklassen in den kommenden Jahren. Es zeigt sich demnach ein ähnliches Bild für beide Berechnungsszenarien. Erhöht sich die Zügigkeit der GGS Martinusstraße auf volle 4 Züge, können aufgrund des Gemeinsamen Lernens in den Eingangsklassen maximal 4 x 25 Schüler*innen aufgenommen werden. Insgesamt erhöhen sich die Kapazitäten an der Schule au fbauend auf 400 Schü- ler*innen. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Das Gebäude an der Martinusstr. 28, 50765 Köln-Esch/Auweiler besteht aus einem A - und einem B-Trakt. Ausgelegt auf 3 Züge ist die Gemeinschaftsgrundschule unter Ausnutzung der Platzkapazitäten des A-Trakts auskömmlich. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Platz- kapazitäten im B-Trakt können 4 Züge untergebracht und somit bis zu 400 Schüler*innen an der GGS Martinusstr. geführt werden. Das Raumprogramm für eine volle 4-Zügigkeit inklusive Fachraum- und Sportsituation sowie OGTS ist abgedeckt. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebene Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. 4 Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Martinusstraße hat in verschiedenen Fas- sungen der Schulentwicklungsplanung Köln in den vergangenen Jahren keine Einwände ge- gen den Aufbau auf 4 Züge, somit kann die Zustimmung als gegeben vorausgesetzt werden. Dennoch hat die Verwaltung eine Stellungnahme der Schulkonferenz zwecks Beteiligung bei der Schulleitung angefragt. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Martinusstraße zum Schul- jahr 2024/25 entsteht ein zusätzlicher Bedarf von insg. 0,13 Stellen Verwaltungsbeschäftigte EG 6 TVöD für das Schulsekretariat. Dieser Stellenanteil löst somit Personalkosten in Höhe von jährlich insg. 7.800 € aus. Die Finanzierung für diesen Stellenanteil wurde im Personal- aufwandsbudget sichergestellt. An der GGS Martinusstraße ist bereits eine Hausmeisterstelle vorhanden. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Durch die Nutzung der Platzkapazitäten im B-Trakt bedarf es voraussichtlich keiner Anpassung der Bewertung. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtlich e Änderung der Gemeinschaftsgrundschule Martinusstraße 28, 50765 Köln-Esch/Auweiler, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines mög- licherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünf- tige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserwei- terung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlage 2 Stellungnahme Schulkonferenz 22.05.23
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Konrad-Adenauer-Schule GGS Martinusstraße Martinusstraße 28, 50765 Köln Tel.: 0221-7166107-0 Fax: 0221-7166107-18 Email: 114108@schule.nrw.de Köln, den 22.05.2023 Beschlussvorlage Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Straße, Martinusstraße 28, 50765 Köln-Esch/Auweiler, Schulnr. 114108, zum Schuljahr 2024/25 In der Schulkonferenz vom 16.05.2023 beschloss die Versammlung einstimmig einer Zügigkeitserweiterung gem. & 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0340/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 23.01.2023 17:09