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0340/2023

Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Schule, Martinusstraße 28, 50765 Köln-Esch/Auweiler, Schulnr. 114108, zum Schuljahr 2024/25

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.05.2023

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Anlage 1 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Stellungnahme Schulkonferenz 22.05.23

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Anlage 1 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln

2028 Zeichen

Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln 
 
 
Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
Herr Dr. Helge Schlieben 
 
 
Nur per E-Mail 
 
 
Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln,  
info@stadtschulpflegschaft-koeln.de   www.stadtschulpflegschaft-koeln.de     
 Seite 1 von 1 
 
Erweiterung Zügigkeiten  
Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des  
Ausschusses am 22.05.2023:  
 
0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023  
0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 
 
 
18.05.2023 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich 
Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen 
Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als 
„nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können 
aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht 
und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen 
zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. 
Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf-
geführte Reihenfolge ist willkürlich): 
• Fachräume 
• Turnhallenzeiten 
• Schwimmzeiten 
• OGS-Räume 
• Mensa / Essbereich 
• Nicht pädagogisches Personal  
• Schulhofgröße 
• Fahrradständer 
• Digitale Infrastrukur 
• ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt  
Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Stadtschulpflegschaft Köln 
Vorstand 
Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard 
Jansen 
 
Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln 
 
info@stadtschulpflegschaft-koeln.de    
www.stadtschulpflegschaft-koeln.de   
www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln

Beschlussvorlage Rat

9956 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0340/2023 
Freigabedatum 
10.05.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Schule, 
Martinusstraße 28, 50765 Köln-Esch/Auweiler, Schulnr. 114108, zum Schuljahr 2024/25
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die 
Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Schule, GGS, Schulnr. 114108, Martinusstr. 28, 
50765 Köln-Esch/Auweiler, um 1 Zug auf zukünftig 4 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab 
dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Ge-
nehmigung des Beschlusses zu stellen. 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3.250 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen    7.800 € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Ausgangslage 
Die Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Schule, Schulnr. 114108, Martinusstraße 
28, 50765 Köln-Esch/Auweiler, wird aktuell als 3-zügige Grundschule im Stadtbezirk Chorwei-
ler geführt. Durch die Nutzung des B-Trakts auf dem Schulgrundstück ermöglicht sich eine 
Erweiterung von 3 auf 4 Züge an der Grundschule. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung 
soll im Schuljahr 2024/25 erfolgen. Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot 
des offenen Ganztages. 
 
(1) Hintergrund 
Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig rd. 23 zusätz-
liche Grundschulplätze pro Jahrgang gemäß kommunalem Klassenbildungswert, maximal 25 
zusätzliche Plätze, an der Grundschule in Esch/Auweiler anbieten zu können. 
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Session 0418/2020) wird die 
Anpassung der Zügigkeit der GGS Mart inusstraße unter der Maßnahmennummer M70a ge-
führt und wie folgt beschrieben: 
„Die Ergebnisse der kleinräumigen Einwohnerprognose und Einwohnerbestandsdaten für 
Esch und Auweiler weisen auf zukünftig höhere Einschulungszahlen hin. Im Rahmen der be-
stehenden Dreizügigkeit der Schule reichen die Kapazitäten nicht aus, um die zukünftig erwar-

3 
teten Schüler*innen aufnehmen zu können. Damit Kinder aus Esch und Auweiler zukünftig 
nicht Grundschulen in benachbarten, aber ungünstig zu erreichenden Stadtteilen besuchen 
müssen, wird die Änderung der Zügigkeit vorgeschlagen. 
Die Verwaltung wird prüfen, wie sich verfügbare Räume im B -Trakt für die Erweiterung der 
Zügigkeit nutzen lassen. Die Änderung der Zügigkeit kann erfolgen, wenn die Raumsituation 
vor Ort geklärt ist. Die Verwaltung wird dann die erforderliche schulrechtliche Änderungsvorla-
ge erarbeiten.“  
Die Auskömmlichkeit der Raumkapazitäten inklusive Sporteinheiten sowie OGS -
Räumlichkeiten für eine volle 4-Zügigkeit ist nach aktuellem Erkenntnisstand gegeben. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Bestand 
Zum Schuljahr 2022/2023 ist die im Stadtteil Esch/Auweiler liegende städtische Grundschulen 
GGS Martinusstraße in der Zügigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schü-
ler*innen aufnehmen: 
Stadtteil Standort Schule Züge GL Kapazität ∅ 23 max. Kapazität
607 
Esch/Auweiler Martinusstr. 28
Konrad-Adenauer-
Schule 3 x 69 75
 
Im Schuljahr 2022/23 werden rd. 285 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge-
führt. 
Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil seit dem Schuljahr 2011/2012 
bezogen auf alle Jahrgänge zwischen 250-306 Schüler*innen beschult. Dies entspricht 3 Zü-
gen. 
Die GGS Martinusstraße wird im Gemeinsamen Lernen geführt. Die maximale Klassengröße 
an diesem Standort beträgt deshalb 25.  
 
Prognose der Schülerzahlentwicklung 
Laut der Einwohnerprognose 2022 ist der Grundschulplatzbedarf bei den altersrelevan ten 
Jahrgängen im Betrachtungszeitraum 2023 -2035 zwischen 72 und 83 Kindern zu verorten. 
Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von rd. 3-4 Eingangsklassen.  
Auf Grundlage der Einwohnerdaten für den Stadtteil Esch/Auweiler vom 31.12.2021 könnten 
bei unveränderter Einwohnerzahl bis 2035 Einschulungen in einem Korridor zwischen rd. 57 
und 79 Kindern möglich sein. Dies entspricht einem Platzbedarf von 3 -4 Eingangsklassen in 
den kommenden Jahren. 
Es zeigt sich demnach ein ähnliches Bild für beide Berechnungsszenarien. 
Erhöht sich die Zügigkeit der GGS Martinusstraße auf volle 4 Züge, können aufgrund des 
Gemeinsamen Lernens in den Eingangsklassen maximal 4 x 25 Schüler*innen aufgenommen 
werden. Insgesamt erhöhen sich die Kapazitäten an der Schule au fbauend auf 400 Schü-
ler*innen. 
 
(3) Zur Raum- und Gebäudesituation 
Das Gebäude an der Martinusstr. 28, 50765  Köln-Esch/Auweiler besteht aus einem A - und 
einem B-Trakt. Ausgelegt auf 3 Züge ist die Gemeinschaftsgrundschule unter Ausnutzung der 
Platzkapazitäten des A-Trakts auskömmlich. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Platz-
kapazitäten im B-Trakt können 4 Züge untergebracht und somit bis zu 400 Schüler*innen an 
der GGS Martinusstr. geführt werden. Das Raumprogramm für eine volle 4-Zügigkeit inklusive 
Fachraum- und Sportsituation sowie OGTS ist abgedeckt. 
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebene Bereitstellung und Unterhaltung der 
Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge 
getragen.

4 
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech-
nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 
2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die 
Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen 
Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Martinusstraße hat in verschiedenen Fas-
sungen der Schulentwicklungsplanung Köln in den vergangenen Jahren keine Einwände ge-
gen den Aufbau auf 4 Züge, somit kann die Zustimmung als gegeben vorausgesetzt werden. 
Dennoch hat die Verwaltung eine Stellungnahme der Schulkonferenz zwecks Beteiligung bei 
der Schulleitung angefragt.  
 
(5) Personalkosten 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. 
Durch die Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Martinusstraße zum Schul-
jahr 2024/25 entsteht ein zusätzlicher Bedarf von insg. 0,13 Stellen Verwaltungsbeschäftigte 
EG 6 TVöD für das Schulsekretariat. Dieser Stellenanteil löst somit Personalkosten in Höhe 
von jährlich insg. 7.800 € aus.   Die Finanzierung für diesen Stellenanteil wurde im Personal-
aufwandsbudget sichergestellt.  
An der GGS Martinusstraße ist bereits eine Hausmeisterstelle vorhanden. Grundlage für die 
Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Durch die Nutzung 
der Platzkapazitäten im B-Trakt bedarf es voraussichtlich keiner Anpassung der Bewertung.  
 
 (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die  Stadt Köln in 
diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtlich e Änderung der Gemeinschaftsgrundschule 
Martinusstraße 28, 50765 Köln-Esch/Auweiler, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem 
erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines mög-
licherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im 
Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünf-
tige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserwei-
terung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung 
(besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

Anlage 2 Stellungnahme Schulkonferenz 22.05.23

492 Zeichen

Konrad-Adenauer-Schule
GGS Martinusstraße
Martinusstraße 28, 50765 Köln
Tel.: 0221-7166107-0

Fax: 0221-7166107-18

Email: 114108@schule.nrw.de

Köln, den 22.05.2023

Beschlussvorlage

Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Konrad-Adenauer-Straße,
Martinusstraße 28, 50765 Köln-Esch/Auweiler, Schulnr. 114108, zum Schuljahr 2024/25

In der Schulkonferenz vom 16.05.2023 beschloss die Versammlung einstimmig einer
Zügigkeitserweiterung gem. & 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

22.05.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.06.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0340/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.05.2023
Erstellt
23.01.2023 17:09