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JHA/046/2025

Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: „Beteiligung von Armutsbetroffenen, Expertise zur Armutsbekämpfung sowie Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen“

Informationsvorlage 26.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gesundheit und Soziales, Sitzung am 24.06.2025, TOP 6

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Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

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Informationsvorlage

4620 Zeichen

JHA/046/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes 
Nordrhein-Westfalen: 
 
„Beteiligung von Armutsbetroffenen, Expertise zur Armutsbekämpfung sowie 
Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen" 
Fachbereich: 
51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend   
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Jugendhilfeausschuss 18.06.2025 Kenntnisnahme 
Ausschuss für Gesundheit und 
Soziales 24.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Der Landtag NRW hat dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für das 
Jahr 2025 zusätzliche Mittel zur Umsetzung von „Maßnahmen zur 
Armutsbekämpfung und für den sozialen Zusammenhalt“ zur Verfügung gestellt. 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fördert in 2025 Projekte zur 
Armutsbekämpfung und Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen. 
 
Förderfähig sind drei Bausteine: 
 
Baustein 1: Stärkung der politischen Beteiligung von Menschen mit 
Armutserfahrung 
 
Die politische Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung ist häufig erschwert, 
was sich unter anderem in einer geringeren Wahlbeteiligung und einem verminderten 
Vertrauen in die Demokratie äußert. Ein Mangel an politischer und gesellschaftlicher 
Teilhabe ist eng mit einem erhöhten Risiko von sozialer Isolation und Einsamkeit 
verbunden. 
Gefördert werden die Entwicklung und Durchführung von Formaten vor Ort zur 
Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung sowie der Aufbau von Netzwerken 
zur Selbstvertretung. 
 
Baustein 2: Wissensermittlung zur Armutsbekämpfung

Seite 2 
Gefördert werden wissenschaftliche Expertisen zu einem der folgenden Themen: 
1. Kommunale Sozial- und Kulturpässe in Nordrhein-Westfalen 
2. Soziale Dimensionen von Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung 
3. Digitale Ausstattung und Kompetenzen einkommensarmer Haushalte 
Die Auswahl dieser Aspekte basiert  auf einem vom Mi nisterium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales beauftragten Workshop aus 2023: „Teilhabe stärken! 53 
Impulse von Menschen mit Armutserfahrung für das Land NRW“. 
Das Amt für Soziales und Jugend der Stadt Düsseldorf bezieht die Ergebnisse dieses 
Workshops in die Beantragung von Baustein 1 ein, um die politische Beteiligung von 
Menschen mit Armutserfahrung gezielt zu fördern. 
 
 
Baustein 3: Unterstützung der kommunalen Sozialplanung  
 
Kommunen können finanzielle Unterstützung zur Implementierung oder 
Weiterentwicklung der Open-Source-Software KomMonitor, einem webbasierten 
Geoinformationssystem („Datenplattform“) zur Integration und Analyse 
kleinräumiger Datenbestände, beantragen. 
Mit dem Düsseldorfer Quartiersatlas (Sozialräumliche Gliederung) verfügt die 
Landeshauptstadt jedoch seit vielen Jahren über ein hervorragendes kleinräumiges 
Analyseinstrument, dass ämterübergreifend in vielen Zusammenhängen Anwendung 
findet. Das Instrument wird auch von der Sozial- und Jugendhilfeplanung eingesetzt 
um nach Möglichkeit gleichwertige Lebensverhältnisse vor Ort herzustellen. 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf inklusive der Jugend- und Sozialplanung nutzt 
ferner als bisherige ämterübergreifende Lösung für ein Geoinformationssystem die 
Software Mapinfo. Derzeit erfolgt der stadtweite Umstieg auf das leistungsstärkere 
System QGIS. 
 
 
Geplante Maßnahme zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit 
Armutserfahrung in Düsseldorf 
 
Das Amt für Soziales und Jugend wird einen Förderantrag zu Baustein 1 stellen, um 
auf kommunaler Ebene ein Gremium für Menschen mit Armutserfahrung zu initiieren. 
In Kooperation mit der Heinrich-Heine-Universität und der Hochschule Düsseldorf 
wird der Aufbau eines entsprechenden Netzwerkes konzipiert sowie der Prozess 
validiert. 
 
Als Rahmung dient das vom Rat der Stadt und vom Amt für Soziales und Jugend 
verantwortete Handlungsfeld „Bekämpfung von Armutsfolgen“ als ein wichtiger 
Bestandteil des kommunalen Nachhaltigkeitsprozesses. Die Umsetzung nachhaltiger 
Maßnahmen soll dazu beitragen Armut präventiv zu begegnen sowie Armutsfolgen 
abzumildern. Damit verbunden erfüllt die über das 27. Lebensjahr hinaus auf alle 
Altersgruppen erweiterte Düsseldorfer Präventionskette die Rolle einer integrierten 
kommunalen Handlungsstrategie und dient als Grundlage und Dach des Amtes für 
Soziales und Jugend. Gesellschaftliche sowie politische Beteiligung zu stärken und 
dem Armutsrisiko präventiv zu begegnen sind dabei übergeordnetes Ziel. 
 
 
Anlagen: 
Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

26183 Zeichen

1 
 
 
 
 
Förderaufruf 
zur 
„Beteiligung von Armutsbetroffenen,  
Expertise zur Armutsbekämpfung  
 sowie Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ein Förderaufruf des 
 
Düsseldorf, den 31. März 2025

2 
 
Hintergrund 
Der Landtag NRW hat dem Ministerium für Arbeit, Ges undheit und Soziales (MAGS) 
für das Jahr 2025 zusätzliche Mittel zur Umsetzung von „Maßnahmen zur Armutsbe- 
kämpfung und für sozialen Zusammenhalt“ bereitgestellt. Mit dem vorliegenden Aufruf 
bündelt das MAGS die Förderung zweckgerichteter Vorhaben zur Armutsbekämpfung 
und Sozialplanung vorrangig in den Kreisen und krei sfreien Städten Nordrhein-West- 
falens für den gesetzten Zeitrahmen im Kontext eine r langfristigen „Strategie gegen 
Armut“. 
Die Schwerpunkte liegen im Strategiefeld „Politisch e Beteiligung Armutserfahrener“ 
(Baustein 1) sowie flankierend in der maßnahmenvorb ereitenden Wissensermittlung 
für die Strategiefelder „Konkrete Hilfen“, „Zukunftsfähige Sozialverwaltungen“ und „Kli- 
masozialpolitik“ (Baustein 2) sowie in der Unterstü tzung der kommunalen Sozialpla- 
nung (Baustein 3).

3 
 
Inhaltsverzeichnis 
Fördergegenstände .................................................................................................. 4
 
Baustein 1: Stärkung der politischen Beteiligung Armutsbetroffener .......................... 4 
Baustein 2: Wissensermittlung zur Armutsbekämpfung ............................................. 5 
Baustein 3: Unterstützung der kommunalen Sozialplanung ....................................... 7 
Antragsberechtigung ............................................................................................... 8 
Baustein 1  ....................................... ....................................................................... 8 
Baustein 2  ....................................... ....................................................................... 9 
Baustein 3  ....................................... ....................................................................... 9 
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung ................................................................ 10 
Baustein 1  ....................................... ..................................................................... 10  
Baustein 2  ....................................... ..................................................................... 10  
Baustein 3  ....................................... ..................................................................... 10  
Dauer der Förderung .............................................................................................. 10  
Antrag ...................................................................................................................... 11  
Baustein 1  ....................................... ..................................................................... 11  
Baustein 2  ....................................... ..................................................................... 11  
Baustein 3  ....................................... ..................................................................... 11  
Sach-/Ergebnisbericht ............................................................................................ 11  
Baustein 1  ....................................... ..................................................................... 12  
Baustein 2  ....................................... ..................................................................... 12  
Baustein 3  ....................................... ..................................................................... 12  
Fachliche Begleitung.............................................................................................. 12  
Baustein 1  ....................................... ..................................................................... 12  
Baustein 3  ....................................... ..................................................................... 12  
Förderentscheidung und Auswahlkriterien .......................................................... 13  
Baustein 1  ....................................... ..................................................................... 13  
Baustein 2  ....................................... ..................................................................... 13  
Baustein 3  ....................................... ..................................................................... 13  
Einreichfrist und Verfahren ................................................................................... 14

4 
 
Fördergegenstände 
Baustein 1: Stärkung der politischen Beteiligung Armutsbetroffener 
„Die politische Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung ist durch einen Mangel 
an sozialen und ökonomischen Ressourcen, eine unsichere Lebenslage und eine ge- 
ringe Anerkennung ihrer Anliegen erschwert. Diese H ürden schlagen sich – im Ver- 
gleich zu Personen ohne Armutserfahrung – in geringerer Wahlbeteiligung, kaum vor- 
handener Repräsentation in Parteien und Parlamenten  und unterdurchschnittlicher 
Beteiligung im formalen zivilgesellschaftlichen Eng agement nieder. Durch die beste- 
henden Ausschlüsse sinkt das Vertrauen von Menschen  mit Armutserfahrung in die 
Demokratie. Eine Steigerung ihrer politischen Betei ligung kann deswegen sowohl ei- 
nen Beitrag zur Bekämpfung von Armut als auch zur Stärkung der Demokratie leisten“ 
(vgl. Gille, Christoph/Münch, Thomas/van Rießen, An ne (2023), Selbstvertretung in 
der Armutsbekämpfung, Düsseldorf. S. 7). 
Die politische Beteiligung findet subsidiär in der konkreten Lebenswelt der Menschen 
mit Armutserfahrung vor Ort in den Kommunen statt – mit erlebbaren und gestaltbaren 
Bezügen zu individueller Erfahrung, eigenem Handeln , Engagement und relevanten 
politisch-administrativen Strukturen. Politische Te ilhabe bedeutet auch immer gesell- 
schaftliche Teilhabe, die das Einsamkeitsrisiko auch armutsbetroffener Menschen sen- 
ken kann. 
Gefördert werden daher die Entwicklung und Durchfüh rung von Formaten zur Beteili- 
gung von Menschen mit Armutserfahrung vor Ort in de n Kreisen, Gemeinden und 
kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem Ziel, 
1. die politische Beteiligung von Menschen mit Armu tserfahrung und die Resilienz 
der Demokratie zu stärken, 
2. Kompetenzen zur Selbsthilfe und politische Bildu ng zu vermitteln, 
3. konkrete Impulse für die lokale Leistungserbring ung, Infrastruktur- und Politikge- 
staltung vor Ort einzubringen sowie 
4. ein Netzwerk von Menschen mit Armutserfahrung au fzubauen und/oder zu unter- 
stützen, das auch Akteur und Ansprechpartner für ei ne überregionale Selbstver- 
tretung sein kann.

5 
 
Förderfähig sind Ausgaben für 
a. Personal, insbesondere zur Initiierung, Planung und Durchführung der Beteili- 
gungsformate, zur Dokumentation, Auswertung und Nac hverfolgung der Ergeb- 
nisse sowie der Netzwerkkoordination und 
b. Sachkosten, wie 
 Raummieten und Nebenkosten zur Durchführung der Be teiligungsformate, 
 Sachmittel (wie für Verbrauchsmaterial, Öffentlich keitsarbeit, Verpflegung wäh- 
rend der Durchführung von Beteiligungsformaten),  
 Fahrtkosten der armutsbetroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Veran- 
staltungsort, sofern nicht durch bereits erbrachte Leistungen oder Leistungsan- 
sprüche an Dritte gedeckt, 
 Honorare für zu beteiligende Fachexpertinnen und F achexperten. 
Personalausgaben sind förderfähig, sofern das Personal zusätzlich in Zusammenhang 
mit der Erbringung der Leistung eingesetzt wird und  keine laufenden Kosten ersetzt. 
Ausgaben für Personal zur verwaltungsmäßigen Umsetz ung der Vorhaben sind nicht 
förderfähig. Ausgaben für Investitionen sind nicht förderfähig. 
Wünschenswert ist, dass je ein (koordiniertes) Vorhaben in den 53 Kreisen und kreis- 
freien Städten in Nordrhein-Westfalen geplant, beantragt und umgesetzt wird. Die Vor- 
haben können aus mehreren Untervorhaben bestehen, zum Beispiel differenziert nach 
regionalen Einheiten (wie Gemeinden, Stadtteilen oder Quartieren), Themen oder Ziel- 
gruppen (Weiteres siehe auch unter „Antragsberechtigung“).  
Die Angebote zur Beteiligung müssen für alle intere ssierten Bürgerinnen und Bürger 
barriere- und diskriminierungsfrei zugänglich sein. Eine interessensgruppen- oder ein- 
richtungsspezifische Einschränkung zur Beteiligung erfolgt nicht. 
Baustein 2: Wissensermittlung zur Armutsbekämpfung 
Zur erfolgreichen Armutsbekämpfung werden auch neue  Bestände an gesichertem 
Wissen und wissenschaftlichen Beiträgen benötigt, i nsbesondere zu aktuellen Prob- 
lemstellungen.

6 
 
Die Auswahl der Themen beruht auf den Ergebnissen e ines Workshops, der Ende 
2023 mit dem Netzwerk von Menschen mit Armutserfahrung „53 Impulse“ zur Armuts- 
bekämpfung in Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Mi nisteriums für Arbeit, Gesund- 
heit und Soziales durchgeführt wurde. Thema 1 und 3  wurden gesondert erarbeitet, 
das Thema 2 ist eine Bündelung verschiedener Impulse. 
Gefördert werden Expertisen zu einem der folgenden Themen unter Berücksichtigung 
folgender Aspekte: 
1. „Kommunale Sozial- oder Kulturpässe in Nordrhein-Westfalen“ 
 Aufbereitung und Darstellung des Forschungsstands und der sozial- und armutspo- 
litischen Problemstellung, Auswertung vorhandener s ekundärer und/oder ergän- 
zende Erhebung primärer Daten, insbesondere zu Eins atz in den 53 Kreisen und 
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, mit Erh ebung zu Teilnahmeberechti- 
gung, Leistungsumfang und Inanspruchnahme sowie Höh e des öffentlichen Mitte- 
leinsatzes, fachliche Auswertung, Bewertung aus unt erschiedlichen Perspektiven, 
insbesondere aus Sicht von Betroffenen, Fachexperte n der sozialen Praxis sowie 
unter besonderer Berücksichtigung des Beitrags zur sozialen Sicherung und Ar- 
mutsbekämpfung, Handlungsempfehlungen 
2. "Soziale Dimensionen von Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung"  
Aufbereitung und Darstellung des Forschungsstands und der sozial- und armutspo- 
litischen Problemstellung, Auswertung insbesondere in Bezug auf soziale Aus- 
gleichsfunktion und Resilienz sozialer Sicherung, A rmutsbekämpfung und Akzep- 
tanz von Klimaschutz und Klimaanpassungspolitik, Systematik und Einordnung von 
aktuellen und in Diskussion stehenden Instrumenten der Klimaschutz-/-anpas- 
sungspolitik mit Blick auf Auswirkungen für einkomm ensschwache Personen und 
Haushalte, fachliche Auswertung, Bewertung aus unte rschiedlichen Perspektiven 
unter besonderer Berücksichtigung des Beitrags zur sozialen Sicherung, Armutsbe- 
kämpfung und Klimaschutz, Handlungsempfehlungen, wü nschenswert sind auch 
Expertisen mit ausgewählten europäischen oder inter nationalen Vergleichen oder 
Hinweisen auf best-practices

7 
 
3. "Digitale Ausstattung und Kompetenzen einkommensarmer Haushalte" 
Aufbereitung und Darstellung des Forschungsstands und der sozial- und armutspo- 
litischen Problemstellung, Auswertung vorhandener s ekundärer und/oder ergän- 
zende Erhebung primärer Daten zu Verbreitung, Umfang, Qualität, nicht gedeckter 
materieller wie immaterieller Bedarfe (wie Hilfeste llungen, Schulungen, kommerzi- 
elle Services o.a.), fachliche Auswertung, Bewertun g aus unterschiedlichen Per- 
spektiven, insbesondere aus Sicht von Betroffenen, Fachexperten der sozialen Pra- 
xis sowie unter besonderer Berücksichtigung des Bei trags zur sozialen Sicherung 
und Armutsbekämpfung, Handlungsempfehlungen 
Baustein 3: Unterstützung der kommunalen Sozialplanung 
Ziel einer kommunalen integrierten und strategische n Sozialplanung ist es, unter Be- 
teiligung der weiteren sozialen Akteure in den einz elnen Stadtteilen und Quartieren 
gleichwertige Lebensverhältnisse vor Ort herzustellen, Armutsprävention und Armuts- 
folgenbekämpfung zu unterstützen und die Teilhabechancen für alle Bürgerinnen und 
Bürger zu gewährleisten. 
Eine integrierte, strategische Sozialplanung findet  sowohl auf der gesamtstädtischen 
als auch auf der sozialräumlichen Ebene statt. Die hierbei ermittelten benachteiligen- 
den Lebenslagen sind mehrdimensional und lassen sic h nicht durch einzelne Ursa- 
chen erklären und beseitigen. Dementsprechend sollt en auch die Analysen von Le- 
benslagen mehrdimensional sein: Sozial-, Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Um- 
welt-, und Gesundheits- sowie städtebauliche Daten müssen auf kleinräumiger Ebene 
gemeinsam betrachtet werden. Mit einer zentralen te chnischen Lösung können die 
Lebenslagen der Menschen zusammenhängend analysiert und die Analysen für mög- 
lichst viele ämter- und dezernatsübergreifende Planungsprozesse sowie eine zielgrup- 
pen- und bedarfsorientierte Angebots- und Maßnahmenentwicklung genutzt werden.  
Kreise, kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Stä dte und Gemeinden in Nordrhein-
Westfalen erhalten auf Antrag finanzielle Unterstüt zung zur Implementierung oder 
Weiterentwicklung der Open-Source-Software „KomMonitor“ (https://kommonitor.de/), 
einem webbasierten Geoinformationssystem („Datenpla ttform“) zur Integration und 
Analyse kleinräumiger Datenbestände zur dauerhaften  Nutzung. Ziel ist es, dass zu- 
künftig die Datenbestände auch ohne vertiefte Kennt nisse in

8 
 
Geoinformationssystemen durch alle Fachbereiche kle inräumig ausgewertet werden 
können. Hierfür eignet sich in besonderer Weise ein Geoinformationssystem, das über 
einen angemessenen Funktionsumfang verfügt und von den Nutzerinnen und Nutzern 
vollständig über einen Web-Browser bedient werden kann. 
Förderfähig ist die Finanzierung von Sachausgaben f ür die Einrichtung und Wartung 
von „KomMonitor“ auf Servern der Kommune oder für d ie Einrichtung, Hosting und 
Wartung der Software auf externen Servern sowie den  laufenden Support während 
der Projektlaufzeit. Die Übernahme / Bezuschussung von Personalausgaben der Zu- 
wendungsempfängerin / des Zuwendungsempfängers ist nicht möglich. 
Antragsberechtigung 
Antragsberechtigt sind alle im Folgenden Genannten,  die die definierten Vorausset- 
zungen und Bewerbungsbedingungen erfüllen und ihr P rojekt bis zum Bewerbungs- 
schluss am 13. Juni 2025  per E-Mail eingereicht haben. 
Mit Ausnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden si nd bei juristischen Perso- 
nen der Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht sowi e die Verpflichtung zur Ge- 
winnthesaurierung im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung zu regeln. 
Die Förderung der einzelnen Bausteine erfolgt unabhängig voneinander. Eine parallele 
Förderung von verschiedenen Bausteinen bei einem Zuwendungsempfänger ist mög- 
lich. 
Baustein 1 
Antragsberechtigt sind  
 Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfale n, 
 Träger der freien Wohlfahrtspflege, 
 anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, 
 Träger von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, 
 Kirchen, 
 Gewerkschaften, 
 lokale Netzwerke oder Initiativen, Vereine und Sti ftungen.

9 
 
Wünschenswert ist, dass je ein (koordiniertes) Vorhaben in den 53 Kreisen und kreis- 
freien Städten in Nordrhein-Westfalen geplant, bean tragt und umgesetzt wird. Neben 
einem koordinierten und kooperativen Vorgehen ist die fachübergreifende Zusammen- 
arbeit mit den Trägern, Akteuren und mit den Betrof fenen vor Ort eine wesentliche 
Grundlage für das Gelingen der Projekte. Über jedes Vorhaben soll die Kommune mit 
Planungsbeginn informiert werden, damit bei Bedarf und Wunsch Abstimmungen zwi- 
schen verschiedenen Vorhaben initiiert werden können.  
Bei mehreren Förderinteressenten aus einer Gebietsk örperschaft gilt: Koordinierte 
Vorhaben, die über einen federführenden Antragstell er eingereicht werden und das 
gemeinsame Vorgehen vor Ort auch in der Projektbesc hreibung skizzieren, werden 
gegenüber einer je gesonderten Antragstellung bei d er Auswahlentscheidung beson- 
ders gewürdigt. 
Die Weiterleitung der Zuwendung wird zugelassen. Da mit ist es möglich, koordinierte 
Vorhaben aus mehreren Untervorhaben zu beantragen, die von unterschiedlichen Trä- 
gern durchgeführt werden. Hierbei ist sicherzustell en, dass die für die Zuwendungs- 
empfängerin oder den Zuwendungsempfänger maßgebenden Bestimmungen des Zu- 
wendungsbescheides einschließlich der Nebenbestimmu ngen, auch Dritten auferlegt 
werden, soweit zutreffend. 
Baustein 2 
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Univer sitäten und öffentlich-rechtliche 
Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie sta atlich anerkannte Hochschu- 
len und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.  
Die Weiterleitung der Zuwendung wird zugelassen. Damit ist es möglich, Expertisen in 
Kooperationen zu erstellen. Hierbei ist sicherzuste llen, dass die für die Zuwendungs- 
empfängerin oder den Zuwendungsempfänger maßgebenden Bestimmungen des Zu- 
wendungsbescheides einschließlich der Nebenbestimmu ngen, auch Dritten auferlegt 
werden, soweit zutreffend. 
Baustein 3 
Antragsberechtigt sind alle Kreise, kreisfreien Stä dte sowie die kreisangehörigen 
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

10 
 
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbare, vorhabenbezogene Zuwendung bereitge- 
stellt. Die Gewährung einer Zuwendung ist nicht mög lich, wenn der Gegenstand be- 
reits gefördert wird oder eine Förderung nach anderen Bestimmungen erfolgt. 
Baustein 1 
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung. Die Fin anzierung erfolgt im Wege der 
Vollfinanzierung, bei Kreisen und kreisfreien Städten im Wege der Anteilsfinanzierung 
im Umfang von 80% der förderfähigen Gesamtkosten. D ie Zuwendung wird bis zur 
Höhe in Abhängigkeit von der Anzahl der Empfänger von sozialen Mindestsicherungen 
(Stand: 31. Dezember 2023, s. Anlage 1) (bei Kommun en zuzüglich Eigenanteil in 
Höhe von 20%) gewährt. 
Mehrausgaben können auf Antrag und Nachweis unter B erücksichtigung verfügbarer 
Mittel bewilligt werden. 
Baustein 2 
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung. Die Fin anzierung erfolgt im Wege der 
Vollfinanzierung und wird zu Themen 1 („Kommunale S ozial- oder Kulturpässe in 
Nordrhein-Westfalen“) und 2 ("Soziale Dimensionen von Maßnahmen zu Klimaschutz 
und Klimaanpassung") in Höhe von bis zu 100.000 Eur o sowie zu Thema 3 ("Digitale 
Ausstattung und Kompetenzen einkommensarmer Haushal te") in Höhe von bis zu 
200.000 Euro gewährt. 
Baustein 3 
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung. Die Finanzierung erfolgt im Wege der An- 
teilsfinanzierung im Umfang von 80% der förderfähigen Gesamtkosten. Die Förderung 
ist je Projekt auf insgesamt 40.000 Euro (zuzüglich  Eigenanteil in Höhe von 20%) für 
den gesamten Förderzeitraum begrenzt. 
Dauer der Förderung 
Der Durchführungszeitraum endet am 31. Dezember 2025.

11 
 
Antrag 
Die Antragsunterlagen stehen auf den Internetseiten des MAGS zum Download bereit. 
Baustein 1 
Wünschenswert ist, dass je ein koordiniertes Vorhab en in den 53 Kreisen und kreis-
freien Städten in Nordrhein-Westfalen geplant, beantragt und umgesetzt wird (s. hierzu 
auch „Antragsberechtigung“). Die Vorhaben können aus mehreren Untervorhaben be- 
stehen, zum Beispiel differenziert nach regionalen Einheiten (wie Gemeinden, Stadt- 
teilen oder Quartieren), Themen oder besondere Ziel gruppen von Armutsbetroffenen 
(wie Alleinerziehende, Menschen mit gesundheitliche n Beeinträchtigungen, Ältere, 
Migranten, Familien, Kinder und Jugendliche). 
Baustein 2 
Im Konzept sind neben der kurzen Darstellung des Th emas, der Einordnung in For- 
schungsüberblick und Leitfragen das Forschungsdesign inklusive Darstellung des For- 
schungsstands, der Methodik (wie Auswertung von Lit eratur, amtlicher wie nicht amt- 
licher Daten, Meta-Studie, eigene Stichprobenerhebu ng, Experten-Interviews) sowie 
die geplanten, barrierefreien Veröffentlichungswege darzustellen. 
Baustein 3 
Erfolgt die Förderung einer kreisangehörigen Kommune, so verpflichtet sich diese, den 
Kreis sowie die anderen kreisangehörigen Kommunen ü ber ihr Vorhaben vor Antrag- 
stellung zu informieren. Kreisangehörige Kommunen u nd die Kreisverwaltung eines 
Kreises willigen mit der Förderung darin ein, dass die Datenplattform auch durch die 
jeweils anderen kreisangehörigen Kommunen bzw. durch die Kreisverwaltung genutzt 
werden kann. Der Zugriff auf einzelne Datensätze kann unabhängig davon durch tech- 
nische Maßnahmen jeweils beschränkt werden. Auf die se Weise soll vermieden wer- 
den, dass sich innerhalb eines Kreises Parallelstru kturen etablieren, gleichzeitig wird 
perspektivisch eine kreisweite, kleinräumige Berich terstattung und Planung ermög- 
licht. 
Sach-/Ergebnisbericht 
Die Projektträger erklären ihr Einverständnis mit einer möglichen Darstellung der Maß- 
nahme im Rahmen von Veröffentlichungen des MAGS.

12 
 
Baustein 1 
Die Zuwendungsempfänger legen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia- 
les des Landes Nordrhein-Westfalen zum 31. März 2026 einen Sachbericht über den 
Einsatz der Mittel vor.  
Im Sachbericht sind die durchgeführten Aktivitäten zur Beteiligung, die Teilnehmeran- 
zahl und ungefähre soziodemographische Zusammensetz ung sowie Einschätzungen 
zu den erreichten Beiträgen gemäß den o.g. Zielen aufzuführen. 
Baustein 2 
Die Zuwendungsempfänger legen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia- 
les des Landes Nordrhein-Westfalen zum 31. Dezember 2025 die erstellte Expertise 
als pdf-Datei sowie einen Ergebnisbericht über die geplante Veröffentlichung der wis- 
senschaftlichen Befunde vor. 
Baustein 3 
Die Zuwendungsempfänger legen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia- 
les des Landes Nordrhein-Westfalen zum 31. März 2026 einen Sachbericht über den 
Einsatz der Mittel vor. 
Fachliche Begleitung 
Baustein 1 
Die fachliche Begleitung während der Durchführung d er Vorhaben erfolgt durch das 
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und 
gegebenenfalls durch beauftragte Dritte. Die Zuwendungsempfänger erklären sich mit 
Antragstellung bereit, an Angeboten und Gesprächen im Rahmen der fachlichen Be- 
gleitung teilzunehmen. 
Baustein 3 
Die Landesgesellschaft G.I.B. NRW (https://www.gib.nrw.de/tas) unterstützt die Kom- 
munen auf Wunsch bei der Implementierung der Sozial planung, der Initiierung von 
ressortübergreifenden Arbeitsgruppen, der Festlegun g eines Indikatorensets oder 
auch bei der Entwicklung von kleinräumigen Gebietse inheiten. Diese Dienstleistung 
steht allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen kostenf rei sowohl grundsätzlich als

13 
 
auch im Rahmen der Antragstellung zur Verfügung (ht tps://gib.nrw.de/thema/armuts- 
bekaempfung-und-sozialplanung/kommonitor/). 
Darüber hinaus werden durch die G.I.B. laufend Schulungen und ein interkommunaler 
Austausch zu „KomMonitor“ angeboten. 
Förderentscheidung und Auswahlkriterien 
Ein Anspruch der Antragstellenden und Bewerbenden a uf Zuwendung besteht nicht, 
vielmehr entscheiden die auswählende und die bewill igende Stelle aufgrund ihres 
pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 
Die Verwendung der Antragsvordrucke ist zwingend erforderlich. 
Baustein 1 
Die Entscheidung über die Förderfähigkeit für Anträ ge erfolgt durch das Ministerium 
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord rhein-Westfalen auf Grundlage 
einer zweckgerichteten Konzeption (insbesondere ein er überzeugenden Darstellung 
der Beiträge zu den o.g. vier Zielen, der geplanten Aktivitäten und Beteiligungsformate 
sowie des Vorgehens zur Teilnehmerakquise) und eine s plausiblen Ausgaben- und 
Vorhabenplans. 
Baustein 2 
Die Begutachtung der eingegangenen Bewerbungen und Förderentscheidung erfolgt 
durch das MAGS gegebenenfalls unter Beteiligung fac hlicher Voten unabhängiger 
Dritter anhand der Kriterien zur Eignung des Bewerb ers auf Basis der Vorlagen von 
Referenzen zu vergangenen Forschungsprojekten sowie  der fachlichen und wissen- 
schaftlichen Qualität des Konzepts, des Forschungsdesigns und der Methodik. 
Baustein 3 
Die fachlich-inhaltliche Entscheidung über die Förderfähigkeit eines Projektes trifft das 
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei 
einer geplanten Weiterentwicklung von „KomMonitor“ ist eine Darstellung des Projekt- 
vorhabens (Änderungsbedarf, Nutzen und Zielsetzung) vorzulegen.

14 
 
Einreichfrist und Verfahren 
Vollständige Antragsunterlagen können bis zum 13. Juni 2025  elektronisch beim Mi- 
nisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW u nter folgender Adresse einge- 
reicht werden: 
Aufruf-Armutsbekaempfung@mags.nrw.de  
Bei Fragen zum Projektaufruf wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Arbeit, Ge- 
sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter  
Aufruf-Armutsbekaempfung@mags.nrw.de  
oder an folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: 
Baustein 1 und 2: 
Frau Dr. Jennifer Neubauer, Telefon: 0211/855-4241 
Frau Katie Skopke, Telefon: 0211/855-3142 (Baustein 1) 
Herr Jörn Driller, Telefon: 0211/855-3899 (Baustein 2) 
Baustein 3: 
Herr Wolfgang Kopal, Telefon: 0211/855-3499 
Frau Stefanie Egert, Telefon: 0211/855-4458 
Herr Sven Müller, Telefon: 0211/855-4245 
Die Verwendung der Antragsvordrucke ist zwingend erforderlich. Das Antragsformular 
sowie weitere Unterlagen und Informationen zum Aufr uf stehen unter 
https://www.mags.nrw/armutsbekaempfung-und-sozialplanung  
als Download zur Verfügung. 
Die Auswahl auf Grundlage vollständiger Antragsunte rlagen erfolgt schnellstmöglich 
mit einer Entscheidung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes Nordrhein-Westfalen.  
Mit Vorlage des Förderantrags kann der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt wer-
den. Die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns  wird dem Antragsteller 
schriftlich mitgeteilt.

15 
 
Nach fachlich-inhaltlicher Prüfung der Anträge durc h das Ministerium für Arbeit, Ge- 
sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Antragsteller auf- 
gefordert, ihren Antrag postalisch und mit Originalunterschrift der / des Handlungsbe- 
vollmächtigten der zuständigen Bezirksregierung zuz uleiten. Die Bezirksregierungen 
übernehmen als Bewilligungsbehörden die administrat ive Durchführung der Projekt- 
förderung und sind für die förderrechtliche Betreuung der geförderten Projekte zustän- 
dig.

Beratungsverlauf (2)

18.06.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 11.3 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Gesundheit und Soziales
TOP 6 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
JHA/046/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
26.05.2025
Erstellt
26.05.2025 15:55