JHA/046/2025
Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: „Beteiligung von Armutsbetroffenen, Expertise zur Armutsbekämpfung sowie Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen“
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Informationsvorlage
4620 Zeichen
JHA/046/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: „Beteiligung von Armutsbetroffenen, Expertise zur Armutsbekämpfung sowie Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen" Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 18.06.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Gesundheit und Soziales 24.06.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Der Landtag NRW hat dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für das Jahr 2025 zusätzliche Mittel zur Umsetzung von „Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und für den sozialen Zusammenhalt“ zur Verfügung gestellt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fördert in 2025 Projekte zur Armutsbekämpfung und Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind drei Bausteine: Baustein 1: Stärkung der politischen Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung Die politische Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung ist häufig erschwert, was sich unter anderem in einer geringeren Wahlbeteiligung und einem verminderten Vertrauen in die Demokratie äußert. Ein Mangel an politischer und gesellschaftlicher Teilhabe ist eng mit einem erhöhten Risiko von sozialer Isolation und Einsamkeit verbunden. Gefördert werden die Entwicklung und Durchführung von Formaten vor Ort zur Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung sowie der Aufbau von Netzwerken zur Selbstvertretung. Baustein 2: Wissensermittlung zur Armutsbekämpfung Seite 2 Gefördert werden wissenschaftliche Expertisen zu einem der folgenden Themen: 1. Kommunale Sozial- und Kulturpässe in Nordrhein-Westfalen 2. Soziale Dimensionen von Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung 3. Digitale Ausstattung und Kompetenzen einkommensarmer Haushalte Die Auswahl dieser Aspekte basiert auf einem vom Mi nisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beauftragten Workshop aus 2023: „Teilhabe stärken! 53 Impulse von Menschen mit Armutserfahrung für das Land NRW“. Das Amt für Soziales und Jugend der Stadt Düsseldorf bezieht die Ergebnisse dieses Workshops in die Beantragung von Baustein 1 ein, um die politische Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung gezielt zu fördern. Baustein 3: Unterstützung der kommunalen Sozialplanung Kommunen können finanzielle Unterstützung zur Implementierung oder Weiterentwicklung der Open-Source-Software KomMonitor, einem webbasierten Geoinformationssystem („Datenplattform“) zur Integration und Analyse kleinräumiger Datenbestände, beantragen. Mit dem Düsseldorfer Quartiersatlas (Sozialräumliche Gliederung) verfügt die Landeshauptstadt jedoch seit vielen Jahren über ein hervorragendes kleinräumiges Analyseinstrument, dass ämterübergreifend in vielen Zusammenhängen Anwendung findet. Das Instrument wird auch von der Sozial- und Jugendhilfeplanung eingesetzt um nach Möglichkeit gleichwertige Lebensverhältnisse vor Ort herzustellen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf inklusive der Jugend- und Sozialplanung nutzt ferner als bisherige ämterübergreifende Lösung für ein Geoinformationssystem die Software Mapinfo. Derzeit erfolgt der stadtweite Umstieg auf das leistungsstärkere System QGIS. Geplante Maßnahme zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Armutserfahrung in Düsseldorf Das Amt für Soziales und Jugend wird einen Förderantrag zu Baustein 1 stellen, um auf kommunaler Ebene ein Gremium für Menschen mit Armutserfahrung zu initiieren. In Kooperation mit der Heinrich-Heine-Universität und der Hochschule Düsseldorf wird der Aufbau eines entsprechenden Netzwerkes konzipiert sowie der Prozess validiert. Als Rahmung dient das vom Rat der Stadt und vom Amt für Soziales und Jugend verantwortete Handlungsfeld „Bekämpfung von Armutsfolgen“ als ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Nachhaltigkeitsprozesses. Die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen soll dazu beitragen Armut präventiv zu begegnen sowie Armutsfolgen abzumildern. Damit verbunden erfüllt die über das 27. Lebensjahr hinaus auf alle Altersgruppen erweiterte Düsseldorfer Präventionskette die Rolle einer integrierten kommunalen Handlungsstrategie und dient als Grundlage und Dach des Amtes für Soziales und Jugend. Gesellschaftliche sowie politische Beteiligung zu stärken und dem Armutsrisiko präventiv zu begegnen sind dabei übergeordnetes Ziel. Anlagen: Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Förderaufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
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1
Förderaufruf
zur
„Beteiligung von Armutsbetroffenen,
Expertise zur Armutsbekämpfung
sowie Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen“
Ein Förderaufruf des
Düsseldorf, den 31. März 2025
2
Hintergrund
Der Landtag NRW hat dem Ministerium für Arbeit, Ges undheit und Soziales (MAGS)
für das Jahr 2025 zusätzliche Mittel zur Umsetzung von „Maßnahmen zur Armutsbe-
kämpfung und für sozialen Zusammenhalt“ bereitgestellt. Mit dem vorliegenden Aufruf
bündelt das MAGS die Förderung zweckgerichteter Vorhaben zur Armutsbekämpfung
und Sozialplanung vorrangig in den Kreisen und krei sfreien Städten Nordrhein-West-
falens für den gesetzten Zeitrahmen im Kontext eine r langfristigen „Strategie gegen
Armut“.
Die Schwerpunkte liegen im Strategiefeld „Politisch e Beteiligung Armutserfahrener“
(Baustein 1) sowie flankierend in der maßnahmenvorb ereitenden Wissensermittlung
für die Strategiefelder „Konkrete Hilfen“, „Zukunftsfähige Sozialverwaltungen“ und „Kli-
masozialpolitik“ (Baustein 2) sowie in der Unterstü tzung der kommunalen Sozialpla-
nung (Baustein 3).
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Inhaltsverzeichnis
Fördergegenstände .................................................................................................. 4
Baustein 1: Stärkung der politischen Beteiligung Armutsbetroffener .......................... 4
Baustein 2: Wissensermittlung zur Armutsbekämpfung ............................................. 5
Baustein 3: Unterstützung der kommunalen Sozialplanung ....................................... 7
Antragsberechtigung ............................................................................................... 8
Baustein 1 ....................................... ....................................................................... 8
Baustein 2 ....................................... ....................................................................... 9
Baustein 3 ....................................... ....................................................................... 9
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung ................................................................ 10
Baustein 1 ....................................... ..................................................................... 10
Baustein 2 ....................................... ..................................................................... 10
Baustein 3 ....................................... ..................................................................... 10
Dauer der Förderung .............................................................................................. 10
Antrag ...................................................................................................................... 11
Baustein 1 ....................................... ..................................................................... 11
Baustein 2 ....................................... ..................................................................... 11
Baustein 3 ....................................... ..................................................................... 11
Sach-/Ergebnisbericht ............................................................................................ 11
Baustein 1 ....................................... ..................................................................... 12
Baustein 2 ....................................... ..................................................................... 12
Baustein 3 ....................................... ..................................................................... 12
Fachliche Begleitung.............................................................................................. 12
Baustein 1 ....................................... ..................................................................... 12
Baustein 3 ....................................... ..................................................................... 12
Förderentscheidung und Auswahlkriterien .......................................................... 13
Baustein 1 ....................................... ..................................................................... 13
Baustein 2 ....................................... ..................................................................... 13
Baustein 3 ....................................... ..................................................................... 13
Einreichfrist und Verfahren ................................................................................... 14
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Fördergegenstände
Baustein 1: Stärkung der politischen Beteiligung Armutsbetroffener
„Die politische Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung ist durch einen Mangel
an sozialen und ökonomischen Ressourcen, eine unsichere Lebenslage und eine ge-
ringe Anerkennung ihrer Anliegen erschwert. Diese H ürden schlagen sich – im Ver-
gleich zu Personen ohne Armutserfahrung – in geringerer Wahlbeteiligung, kaum vor-
handener Repräsentation in Parteien und Parlamenten und unterdurchschnittlicher
Beteiligung im formalen zivilgesellschaftlichen Eng agement nieder. Durch die beste-
henden Ausschlüsse sinkt das Vertrauen von Menschen mit Armutserfahrung in die
Demokratie. Eine Steigerung ihrer politischen Betei ligung kann deswegen sowohl ei-
nen Beitrag zur Bekämpfung von Armut als auch zur Stärkung der Demokratie leisten“
(vgl. Gille, Christoph/Münch, Thomas/van Rießen, An ne (2023), Selbstvertretung in
der Armutsbekämpfung, Düsseldorf. S. 7).
Die politische Beteiligung findet subsidiär in der konkreten Lebenswelt der Menschen
mit Armutserfahrung vor Ort in den Kommunen statt – mit erlebbaren und gestaltbaren
Bezügen zu individueller Erfahrung, eigenem Handeln , Engagement und relevanten
politisch-administrativen Strukturen. Politische Te ilhabe bedeutet auch immer gesell-
schaftliche Teilhabe, die das Einsamkeitsrisiko auch armutsbetroffener Menschen sen-
ken kann.
Gefördert werden daher die Entwicklung und Durchfüh rung von Formaten zur Beteili-
gung von Menschen mit Armutserfahrung vor Ort in de n Kreisen, Gemeinden und
kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem Ziel,
1. die politische Beteiligung von Menschen mit Armu tserfahrung und die Resilienz
der Demokratie zu stärken,
2. Kompetenzen zur Selbsthilfe und politische Bildu ng zu vermitteln,
3. konkrete Impulse für die lokale Leistungserbring ung, Infrastruktur- und Politikge-
staltung vor Ort einzubringen sowie
4. ein Netzwerk von Menschen mit Armutserfahrung au fzubauen und/oder zu unter-
stützen, das auch Akteur und Ansprechpartner für ei ne überregionale Selbstver-
tretung sein kann.
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Förderfähig sind Ausgaben für
a. Personal, insbesondere zur Initiierung, Planung und Durchführung der Beteili-
gungsformate, zur Dokumentation, Auswertung und Nac hverfolgung der Ergeb-
nisse sowie der Netzwerkkoordination und
b. Sachkosten, wie
Raummieten und Nebenkosten zur Durchführung der Be teiligungsformate,
Sachmittel (wie für Verbrauchsmaterial, Öffentlich keitsarbeit, Verpflegung wäh-
rend der Durchführung von Beteiligungsformaten),
Fahrtkosten der armutsbetroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Veran-
staltungsort, sofern nicht durch bereits erbrachte Leistungen oder Leistungsan-
sprüche an Dritte gedeckt,
Honorare für zu beteiligende Fachexpertinnen und F achexperten.
Personalausgaben sind förderfähig, sofern das Personal zusätzlich in Zusammenhang
mit der Erbringung der Leistung eingesetzt wird und keine laufenden Kosten ersetzt.
Ausgaben für Personal zur verwaltungsmäßigen Umsetz ung der Vorhaben sind nicht
förderfähig. Ausgaben für Investitionen sind nicht förderfähig.
Wünschenswert ist, dass je ein (koordiniertes) Vorhaben in den 53 Kreisen und kreis-
freien Städten in Nordrhein-Westfalen geplant, beantragt und umgesetzt wird. Die Vor-
haben können aus mehreren Untervorhaben bestehen, zum Beispiel differenziert nach
regionalen Einheiten (wie Gemeinden, Stadtteilen oder Quartieren), Themen oder Ziel-
gruppen (Weiteres siehe auch unter „Antragsberechtigung“).
Die Angebote zur Beteiligung müssen für alle intere ssierten Bürgerinnen und Bürger
barriere- und diskriminierungsfrei zugänglich sein. Eine interessensgruppen- oder ein-
richtungsspezifische Einschränkung zur Beteiligung erfolgt nicht.
Baustein 2: Wissensermittlung zur Armutsbekämpfung
Zur erfolgreichen Armutsbekämpfung werden auch neue Bestände an gesichertem
Wissen und wissenschaftlichen Beiträgen benötigt, i nsbesondere zu aktuellen Prob-
lemstellungen.
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Die Auswahl der Themen beruht auf den Ergebnissen e ines Workshops, der Ende
2023 mit dem Netzwerk von Menschen mit Armutserfahrung „53 Impulse“ zur Armuts-
bekämpfung in Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Mi nisteriums für Arbeit, Gesund-
heit und Soziales durchgeführt wurde. Thema 1 und 3 wurden gesondert erarbeitet,
das Thema 2 ist eine Bündelung verschiedener Impulse.
Gefördert werden Expertisen zu einem der folgenden Themen unter Berücksichtigung
folgender Aspekte:
1. „Kommunale Sozial- oder Kulturpässe in Nordrhein-Westfalen“
Aufbereitung und Darstellung des Forschungsstands und der sozial- und armutspo-
litischen Problemstellung, Auswertung vorhandener s ekundärer und/oder ergän-
zende Erhebung primärer Daten, insbesondere zu Eins atz in den 53 Kreisen und
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, mit Erh ebung zu Teilnahmeberechti-
gung, Leistungsumfang und Inanspruchnahme sowie Höh e des öffentlichen Mitte-
leinsatzes, fachliche Auswertung, Bewertung aus unt erschiedlichen Perspektiven,
insbesondere aus Sicht von Betroffenen, Fachexperte n der sozialen Praxis sowie
unter besonderer Berücksichtigung des Beitrags zur sozialen Sicherung und Ar-
mutsbekämpfung, Handlungsempfehlungen
2. "Soziale Dimensionen von Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung"
Aufbereitung und Darstellung des Forschungsstands und der sozial- und armutspo-
litischen Problemstellung, Auswertung insbesondere in Bezug auf soziale Aus-
gleichsfunktion und Resilienz sozialer Sicherung, A rmutsbekämpfung und Akzep-
tanz von Klimaschutz und Klimaanpassungspolitik, Systematik und Einordnung von
aktuellen und in Diskussion stehenden Instrumenten der Klimaschutz-/-anpas-
sungspolitik mit Blick auf Auswirkungen für einkomm ensschwache Personen und
Haushalte, fachliche Auswertung, Bewertung aus unte rschiedlichen Perspektiven
unter besonderer Berücksichtigung des Beitrags zur sozialen Sicherung, Armutsbe-
kämpfung und Klimaschutz, Handlungsempfehlungen, wü nschenswert sind auch
Expertisen mit ausgewählten europäischen oder inter nationalen Vergleichen oder
Hinweisen auf best-practices
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3. "Digitale Ausstattung und Kompetenzen einkommensarmer Haushalte"
Aufbereitung und Darstellung des Forschungsstands und der sozial- und armutspo-
litischen Problemstellung, Auswertung vorhandener s ekundärer und/oder ergän-
zende Erhebung primärer Daten zu Verbreitung, Umfang, Qualität, nicht gedeckter
materieller wie immaterieller Bedarfe (wie Hilfeste llungen, Schulungen, kommerzi-
elle Services o.a.), fachliche Auswertung, Bewertun g aus unterschiedlichen Per-
spektiven, insbesondere aus Sicht von Betroffenen, Fachexperten der sozialen Pra-
xis sowie unter besonderer Berücksichtigung des Bei trags zur sozialen Sicherung
und Armutsbekämpfung, Handlungsempfehlungen
Baustein 3: Unterstützung der kommunalen Sozialplanung
Ziel einer kommunalen integrierten und strategische n Sozialplanung ist es, unter Be-
teiligung der weiteren sozialen Akteure in den einz elnen Stadtteilen und Quartieren
gleichwertige Lebensverhältnisse vor Ort herzustellen, Armutsprävention und Armuts-
folgenbekämpfung zu unterstützen und die Teilhabechancen für alle Bürgerinnen und
Bürger zu gewährleisten.
Eine integrierte, strategische Sozialplanung findet sowohl auf der gesamtstädtischen
als auch auf der sozialräumlichen Ebene statt. Die hierbei ermittelten benachteiligen-
den Lebenslagen sind mehrdimensional und lassen sic h nicht durch einzelne Ursa-
chen erklären und beseitigen. Dementsprechend sollt en auch die Analysen von Le-
benslagen mehrdimensional sein: Sozial-, Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Um-
welt-, und Gesundheits- sowie städtebauliche Daten müssen auf kleinräumiger Ebene
gemeinsam betrachtet werden. Mit einer zentralen te chnischen Lösung können die
Lebenslagen der Menschen zusammenhängend analysiert und die Analysen für mög-
lichst viele ämter- und dezernatsübergreifende Planungsprozesse sowie eine zielgrup-
pen- und bedarfsorientierte Angebots- und Maßnahmenentwicklung genutzt werden.
Kreise, kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Stä dte und Gemeinden in Nordrhein-
Westfalen erhalten auf Antrag finanzielle Unterstüt zung zur Implementierung oder
Weiterentwicklung der Open-Source-Software „KomMonitor“ (https://kommonitor.de/),
einem webbasierten Geoinformationssystem („Datenpla ttform“) zur Integration und
Analyse kleinräumiger Datenbestände zur dauerhaften Nutzung. Ziel ist es, dass zu-
künftig die Datenbestände auch ohne vertiefte Kennt nisse in
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Geoinformationssystemen durch alle Fachbereiche kle inräumig ausgewertet werden
können. Hierfür eignet sich in besonderer Weise ein Geoinformationssystem, das über
einen angemessenen Funktionsumfang verfügt und von den Nutzerinnen und Nutzern
vollständig über einen Web-Browser bedient werden kann.
Förderfähig ist die Finanzierung von Sachausgaben f ür die Einrichtung und Wartung
von „KomMonitor“ auf Servern der Kommune oder für d ie Einrichtung, Hosting und
Wartung der Software auf externen Servern sowie den laufenden Support während
der Projektlaufzeit. Die Übernahme / Bezuschussung von Personalausgaben der Zu-
wendungsempfängerin / des Zuwendungsempfängers ist nicht möglich.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle im Folgenden Genannten, die die definierten Vorausset-
zungen und Bewerbungsbedingungen erfüllen und ihr P rojekt bis zum Bewerbungs-
schluss am 13. Juni 2025 per E-Mail eingereicht haben.
Mit Ausnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden si nd bei juristischen Perso-
nen der Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht sowi e die Verpflichtung zur Ge-
winnthesaurierung im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung zu regeln.
Die Förderung der einzelnen Bausteine erfolgt unabhängig voneinander. Eine parallele
Förderung von verschiedenen Bausteinen bei einem Zuwendungsempfänger ist mög-
lich.
Baustein 1
Antragsberechtigt sind
Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfale n,
Träger der freien Wohlfahrtspflege,
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe,
Träger von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen,
Kirchen,
Gewerkschaften,
lokale Netzwerke oder Initiativen, Vereine und Sti ftungen.
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Wünschenswert ist, dass je ein (koordiniertes) Vorhaben in den 53 Kreisen und kreis-
freien Städten in Nordrhein-Westfalen geplant, bean tragt und umgesetzt wird. Neben
einem koordinierten und kooperativen Vorgehen ist die fachübergreifende Zusammen-
arbeit mit den Trägern, Akteuren und mit den Betrof fenen vor Ort eine wesentliche
Grundlage für das Gelingen der Projekte. Über jedes Vorhaben soll die Kommune mit
Planungsbeginn informiert werden, damit bei Bedarf und Wunsch Abstimmungen zwi-
schen verschiedenen Vorhaben initiiert werden können.
Bei mehreren Förderinteressenten aus einer Gebietsk örperschaft gilt: Koordinierte
Vorhaben, die über einen federführenden Antragstell er eingereicht werden und das
gemeinsame Vorgehen vor Ort auch in der Projektbesc hreibung skizzieren, werden
gegenüber einer je gesonderten Antragstellung bei d er Auswahlentscheidung beson-
ders gewürdigt.
Die Weiterleitung der Zuwendung wird zugelassen. Da mit ist es möglich, koordinierte
Vorhaben aus mehreren Untervorhaben zu beantragen, die von unterschiedlichen Trä-
gern durchgeführt werden. Hierbei ist sicherzustell en, dass die für die Zuwendungs-
empfängerin oder den Zuwendungsempfänger maßgebenden Bestimmungen des Zu-
wendungsbescheides einschließlich der Nebenbestimmu ngen, auch Dritten auferlegt
werden, soweit zutreffend.
Baustein 2
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Univer sitäten und öffentlich-rechtliche
Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie sta atlich anerkannte Hochschu-
len und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Weiterleitung der Zuwendung wird zugelassen. Damit ist es möglich, Expertisen in
Kooperationen zu erstellen. Hierbei ist sicherzuste llen, dass die für die Zuwendungs-
empfängerin oder den Zuwendungsempfänger maßgebenden Bestimmungen des Zu-
wendungsbescheides einschließlich der Nebenbestimmu ngen, auch Dritten auferlegt
werden, soweit zutreffend.
Baustein 3
Antragsberechtigt sind alle Kreise, kreisfreien Stä dte sowie die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
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Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbare, vorhabenbezogene Zuwendung bereitge-
stellt. Die Gewährung einer Zuwendung ist nicht mög lich, wenn der Gegenstand be-
reits gefördert wird oder eine Förderung nach anderen Bestimmungen erfolgt.
Baustein 1
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung. Die Fin anzierung erfolgt im Wege der
Vollfinanzierung, bei Kreisen und kreisfreien Städten im Wege der Anteilsfinanzierung
im Umfang von 80% der förderfähigen Gesamtkosten. D ie Zuwendung wird bis zur
Höhe in Abhängigkeit von der Anzahl der Empfänger von sozialen Mindestsicherungen
(Stand: 31. Dezember 2023, s. Anlage 1) (bei Kommun en zuzüglich Eigenanteil in
Höhe von 20%) gewährt.
Mehrausgaben können auf Antrag und Nachweis unter B erücksichtigung verfügbarer
Mittel bewilligt werden.
Baustein 2
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung. Die Fin anzierung erfolgt im Wege der
Vollfinanzierung und wird zu Themen 1 („Kommunale S ozial- oder Kulturpässe in
Nordrhein-Westfalen“) und 2 ("Soziale Dimensionen von Maßnahmen zu Klimaschutz
und Klimaanpassung") in Höhe von bis zu 100.000 Eur o sowie zu Thema 3 ("Digitale
Ausstattung und Kompetenzen einkommensarmer Haushal te") in Höhe von bis zu
200.000 Euro gewährt.
Baustein 3
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung. Die Finanzierung erfolgt im Wege der An-
teilsfinanzierung im Umfang von 80% der förderfähigen Gesamtkosten. Die Förderung
ist je Projekt auf insgesamt 40.000 Euro (zuzüglich Eigenanteil in Höhe von 20%) für
den gesamten Förderzeitraum begrenzt.
Dauer der Förderung
Der Durchführungszeitraum endet am 31. Dezember 2025.
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Antrag
Die Antragsunterlagen stehen auf den Internetseiten des MAGS zum Download bereit.
Baustein 1
Wünschenswert ist, dass je ein koordiniertes Vorhab en in den 53 Kreisen und kreis-
freien Städten in Nordrhein-Westfalen geplant, beantragt und umgesetzt wird (s. hierzu
auch „Antragsberechtigung“). Die Vorhaben können aus mehreren Untervorhaben be-
stehen, zum Beispiel differenziert nach regionalen Einheiten (wie Gemeinden, Stadt-
teilen oder Quartieren), Themen oder besondere Ziel gruppen von Armutsbetroffenen
(wie Alleinerziehende, Menschen mit gesundheitliche n Beeinträchtigungen, Ältere,
Migranten, Familien, Kinder und Jugendliche).
Baustein 2
Im Konzept sind neben der kurzen Darstellung des Th emas, der Einordnung in For-
schungsüberblick und Leitfragen das Forschungsdesign inklusive Darstellung des For-
schungsstands, der Methodik (wie Auswertung von Lit eratur, amtlicher wie nicht amt-
licher Daten, Meta-Studie, eigene Stichprobenerhebu ng, Experten-Interviews) sowie
die geplanten, barrierefreien Veröffentlichungswege darzustellen.
Baustein 3
Erfolgt die Förderung einer kreisangehörigen Kommune, so verpflichtet sich diese, den
Kreis sowie die anderen kreisangehörigen Kommunen ü ber ihr Vorhaben vor Antrag-
stellung zu informieren. Kreisangehörige Kommunen u nd die Kreisverwaltung eines
Kreises willigen mit der Förderung darin ein, dass die Datenplattform auch durch die
jeweils anderen kreisangehörigen Kommunen bzw. durch die Kreisverwaltung genutzt
werden kann. Der Zugriff auf einzelne Datensätze kann unabhängig davon durch tech-
nische Maßnahmen jeweils beschränkt werden. Auf die se Weise soll vermieden wer-
den, dass sich innerhalb eines Kreises Parallelstru kturen etablieren, gleichzeitig wird
perspektivisch eine kreisweite, kleinräumige Berich terstattung und Planung ermög-
licht.
Sach-/Ergebnisbericht
Die Projektträger erklären ihr Einverständnis mit einer möglichen Darstellung der Maß-
nahme im Rahmen von Veröffentlichungen des MAGS.
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Baustein 1
Die Zuwendungsempfänger legen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia-
les des Landes Nordrhein-Westfalen zum 31. März 2026 einen Sachbericht über den
Einsatz der Mittel vor.
Im Sachbericht sind die durchgeführten Aktivitäten zur Beteiligung, die Teilnehmeran-
zahl und ungefähre soziodemographische Zusammensetz ung sowie Einschätzungen
zu den erreichten Beiträgen gemäß den o.g. Zielen aufzuführen.
Baustein 2
Die Zuwendungsempfänger legen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia-
les des Landes Nordrhein-Westfalen zum 31. Dezember 2025 die erstellte Expertise
als pdf-Datei sowie einen Ergebnisbericht über die geplante Veröffentlichung der wis-
senschaftlichen Befunde vor.
Baustein 3
Die Zuwendungsempfänger legen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia-
les des Landes Nordrhein-Westfalen zum 31. März 2026 einen Sachbericht über den
Einsatz der Mittel vor.
Fachliche Begleitung
Baustein 1
Die fachliche Begleitung während der Durchführung d er Vorhaben erfolgt durch das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und
gegebenenfalls durch beauftragte Dritte. Die Zuwendungsempfänger erklären sich mit
Antragstellung bereit, an Angeboten und Gesprächen im Rahmen der fachlichen Be-
gleitung teilzunehmen.
Baustein 3
Die Landesgesellschaft G.I.B. NRW (https://www.gib.nrw.de/tas) unterstützt die Kom-
munen auf Wunsch bei der Implementierung der Sozial planung, der Initiierung von
ressortübergreifenden Arbeitsgruppen, der Festlegun g eines Indikatorensets oder
auch bei der Entwicklung von kleinräumigen Gebietse inheiten. Diese Dienstleistung
steht allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen kostenf rei sowohl grundsätzlich als
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auch im Rahmen der Antragstellung zur Verfügung (ht tps://gib.nrw.de/thema/armuts-
bekaempfung-und-sozialplanung/kommonitor/).
Darüber hinaus werden durch die G.I.B. laufend Schulungen und ein interkommunaler
Austausch zu „KomMonitor“ angeboten.
Förderentscheidung und Auswahlkriterien
Ein Anspruch der Antragstellenden und Bewerbenden a uf Zuwendung besteht nicht,
vielmehr entscheiden die auswählende und die bewill igende Stelle aufgrund ihres
pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Verwendung der Antragsvordrucke ist zwingend erforderlich.
Baustein 1
Die Entscheidung über die Förderfähigkeit für Anträ ge erfolgt durch das Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord rhein-Westfalen auf Grundlage
einer zweckgerichteten Konzeption (insbesondere ein er überzeugenden Darstellung
der Beiträge zu den o.g. vier Zielen, der geplanten Aktivitäten und Beteiligungsformate
sowie des Vorgehens zur Teilnehmerakquise) und eine s plausiblen Ausgaben- und
Vorhabenplans.
Baustein 2
Die Begutachtung der eingegangenen Bewerbungen und Förderentscheidung erfolgt
durch das MAGS gegebenenfalls unter Beteiligung fac hlicher Voten unabhängiger
Dritter anhand der Kriterien zur Eignung des Bewerb ers auf Basis der Vorlagen von
Referenzen zu vergangenen Forschungsprojekten sowie der fachlichen und wissen-
schaftlichen Qualität des Konzepts, des Forschungsdesigns und der Methodik.
Baustein 3
Die fachlich-inhaltliche Entscheidung über die Förderfähigkeit eines Projektes trifft das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei
einer geplanten Weiterentwicklung von „KomMonitor“ ist eine Darstellung des Projekt-
vorhabens (Änderungsbedarf, Nutzen und Zielsetzung) vorzulegen.
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Einreichfrist und Verfahren
Vollständige Antragsunterlagen können bis zum 13. Juni 2025 elektronisch beim Mi-
nisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW u nter folgender Adresse einge-
reicht werden:
Aufruf-Armutsbekaempfung@mags.nrw.de
Bei Fragen zum Projektaufruf wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter
Aufruf-Armutsbekaempfung@mags.nrw.de
oder an folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Baustein 1 und 2:
Frau Dr. Jennifer Neubauer, Telefon: 0211/855-4241
Frau Katie Skopke, Telefon: 0211/855-3142 (Baustein 1)
Herr Jörn Driller, Telefon: 0211/855-3899 (Baustein 2)
Baustein 3:
Herr Wolfgang Kopal, Telefon: 0211/855-3499
Frau Stefanie Egert, Telefon: 0211/855-4458
Herr Sven Müller, Telefon: 0211/855-4245
Die Verwendung der Antragsvordrucke ist zwingend erforderlich. Das Antragsformular
sowie weitere Unterlagen und Informationen zum Aufr uf stehen unter
https://www.mags.nrw/armutsbekaempfung-und-sozialplanung
als Download zur Verfügung.
Die Auswahl auf Grundlage vollständiger Antragsunte rlagen erfolgt schnellstmöglich
mit einer Entscheidung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Mit Vorlage des Förderantrags kann der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt wer-
den. Die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wird dem Antragsteller
schriftlich mitgeteilt.
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Nach fachlich-inhaltlicher Prüfung der Anträge durc h das Ministerium für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Antragsteller auf-
gefordert, ihren Antrag postalisch und mit Originalunterschrift der / des Handlungsbe-
vollmächtigten der zuständigen Bezirksregierung zuz uleiten. Die Bezirksregierungen
übernehmen als Bewilligungsbehörden die administrat ive Durchführung der Projekt-
förderung und sind für die förderrechtliche Betreuung der geförderten Projekte zustän-
dig.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- JHA/046/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 26.05.2025
- Erstellt
- 26.05.2025 15:55