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1361/2023

Bedarfsfeststellungsbeschluss für einen Kinderschutzentwicklungsplan für die Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 05.06.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 06.06.2023, TOP 2.3.3

Anlage 0: Begründung Dringlichkeitsentscheidung zu 1361-2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1: Stellungnahme 14 zur BV 1361-2023

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Anlage 0: Begründung Dringlichkeitsentscheidung zu 1361-2023

357 Zeichen

Begründung Dringlichkeitsentscheidung 
 
Die Beschlussvorlage für den Kinderschutzentwicklungsplan (KSEP) muss aufgrund 
der anstehenden Ausschreibung bzw. der Einleitung des Vergabeverfahrens vom 
JHA in seiner Sitzung am 06.06.2026 beschlossen werden. Eine Entscheidung erst 
nach der Sommerpause würde den geplanten Starttermin zum 01.09.2023 
verzögern.

Beschlussvorlage Ausschuss

7083 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 
 1361/2023 
Freigabedatum 
 05.06.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für einen Kinderschutzentwicklungsplan für die Stadt 
Köln  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Bedarf zur Vergabe einer Leistung für die Erstellung 
eines Kinderschutzentwicklungsplans an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende 
Vergabeverfahren einzuleiten. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 06.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  400.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:    
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.        € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Einführung eines Kinderschutzentwicklungsplanes im Amt für Kinder, Jugend und Fa-
milie 
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
 
Die Verwaltung hatte zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2022 unter Session-
Nr. 3244/2022 bereits über das Vorhaben informiert, einen städtischen Kinderschutzentwick-
lungsplan zu implementieren.  
 
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen formuliert in ihrem Koalitionsvertrag, dass sie den 
Kinderschutz umfassend stärken will und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz von der 
Prävention über die Beratung und Unterstützung bis hin zur Intervention und Anschlusshilfe. 
 
In den vergangenen Jahren wurde der Kinderschutz im Amt für Kinder, Jugend und Familie 
stetig weiterentwickelt. Für alle Einrichtungen der Jugendhilfe in Köln wurden verbindliche 
Qualitätsstandards erarbeitet, die die Kinderrechte in den Vordergrund rücken und insbeson-

3 
dere den Schutz vor Gewalt zum Ziel haben. Dies wird regelmäßig gemeinsam mit den Trä-
gern überprüft und abgestimmt.  
 
Die Vorfälle in Lügde, Münster und Wermelskirchen haben jedoch auch vor Augen geführt, 
dass eine Weiterentwicklung des Kinderschutzes erforderlich ist. Im Zusammenwirken mit den 
freien Trägern der Jugendhilfe, die einen bedeutenden Anteil der Verantwortungsgemein-
schaft in der Sicherung der Kinderrechte und damit im Kinderschutz bilden, besteht Einigkeit 
darüber, dass Kinderschutzsysteme einem kontinuierlichen Prozess der Neubewertung unter-
zogen werden sollten. Ein Kinderschutzsystem kann insofern nie als abgeschlossen betrach-
tet werden, sondern sollte durchgängig im Fokus der Diskussion sein. 
 
Während in Bereichen wie etwa der Jugendförderung im Rahmen des Kinder- und Jugendför-
derplanes oder der Bedarfsplanung hinsichtlich der Kindertagesbetreuung bereits eine be-
darfsorientierte Planung etabliert ist, ist dies im Kinderschutz bislang bundesweit nicht die Re-
gel.  
 
Ein kommunales Gesamtkonzept zum Kinderschutz stellt durch seine integrierten, auf örtli-
chen Bedarfen basierenden Strukturen und Prozesse ein zielgerichtetes, strategisch geplan-
tes und politisch legitimiertes und überwachtes Zusammenspiel aller Beteiligten dar. Der prä-
ventive Kinderschutz ist im Gesamtkonzept zum Kinderschutz als integrierter Teil der kommu-
nalen Präventionskonzepte beschrieben und implementiert. Ein kommunales Gesamtkonzept 
zum Kinderschutz stellt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund und 
nicht die Exzellenz einzelner Teilbausteine. 
 
Der Kinderschutz genießt in der Stadt Köln bereits eine hohe Aufmerksamkeit und wurde stets 
weiterentwickelt und entsprechend der gesetzlichen Anforderungen ausgebaut. 
Ein weiterer bedeutsamer Schritt für die zielgerichtete Weiterentwicklung wird in der Umset-
zung des Kinderschutzentwicklungsplanes gesehen. 
 
Der inhaltliche Aufbau soll sich an folgenden zentralen Fragen und Aufgabenstellungen orien-
tieren: 
 
1. Identifikation der im Kinderschutz relevanten Bereiche 
Die unterschiedlichen Kinderschutzaspekte in Familien, Kitas, Kindertagespflege, 
Schulen, Jugendeinrichtungen, Freizeitangeboten, Vereine etc. sollen in der Planung 
sichtbar gemacht werden. Hier ist darüber hinaus eine Prüfung erforderlich, ob wirklich 
alle für den Kinderschutz relevanten Bereiche Berücksichtigung finden. 
 
2. Erhebung der vorhandenen für den Kinderschutz relevanten Strukturen 
Hier soll deutlich gemacht werden, welche Angebote bestehen und wie der Kinder-
schutz sichergestellt wird für die unter Punkt 1 genannten Bereiche. 
 
3. Abgleich der vorhandenen Angebote mit den Bedarfen 
In diesem Zusammenhang soll dezidiert geprüft werden, für welche Bereiche es keine 
ausreichenden Konzepte gibt zum Kinderschutz gibt. „Blinde Flecken“ sollen identifi-
ziert werden.  
 
4. Identifikation von Parallelstrukturen 
In diesem Schritt sollen die einzelnen Konzepte, Angebote und Maßnahmen im Kin-
derschutz gegenübergestellt werden.  
Mögliche Fragestellungen wären dabei, ob es z.B. Parallelstrukturen oder miteinander 
konfligierende Maßnahmen gibt. Hier sollte auf eine optimierte Nutzung von vorhande-
nen Ressourcen geschaut werden. 
 
5. Planung der weiteren Schritte  
Schwerpunkt in diesem Planungsteil ist das Schließen der Angebotslücken im Bereich 
der blinden Flecken und die Entwicklung von Vorschlägen, wie Parallelstrukturen res-
sourcenorientiert umgeschichtet werden können.

4 
6. Fortschreibung der Planungen analog Kitabedarfsplanung, Kinder- und Jugend-För-
derplan im zweijährlichen Turnus. 
 
Die Erstellung eines Kinderschutzentwicklungsplanes ist in der Jugendhilfe noch kein gängi-
ges Instrument. Es liegen daher noch keine Erfahrungswerte oder Empfehlungen und Best 
Practice-Beispiele vor, an denen man sich orientieren könnte. Köln betritt damit Neuland. 
Aufgrund mangelnder eigener personeller Ressourcen für die Durchführung dieser umfangrei-
chen Aufgabe und der dargelegten Komplexität des Vorhabens wird unter Sicherstellung der 
notwendigen Neutralität daher angestrebt, ein externes Fachinstitut mit der Ersterstellung des 
Kinderschutzentwicklungsplanes unter Begleitung des Fachamtes zu beauftragen. 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 400.000 
Euro steht im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produkt-
gruppe 0606 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien in der Teilplanzeile 13 – Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 
zur Verfügung 
 
Der Kinderschutzentwicklungsplan bzw. die daraus resultierenden Ergebnisse werden nach 
der Erstellung dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.

Anlage 1: Stellungnahme 14 zur BV 1361-2023

1444 Zeichen

14     .06.2023 
 
 
 
 
51 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für einen Kinderschutzentwicklungsplan für die 
Stadt Köln 
Für die Maßnahme prognostizierter Mittelbedarf 400.000,00 € brutto/ 
336.134,45 € netto 
Hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer 1361/2023 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich beziehe mich auf die mir über Session kurzfristig zugegangene Beschlussvorlage 
1361/2023 zur Bedarfsfeststellung durch den Jugendhilfeausschuss für die Erstel-
lung eines Kinderschutzentwicklungsplanes. 
Im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe soll der Kinderschutz bei 
51 weiterentwickelt und ein städtischer Kinderschutzentwicklungsplan implementiert 
werden. Sie führen aus, dass für die beabsichtigte Erstellung eines solchen Planes 
ab dem 01.09.2023 aktuell keine eigenen personellen Ressourcen zur Verfügung 
stehen, sodass zu diesem Zweck ein externes Fachinstitut beauftragt werden soll. 
Hierfür stehen im Zeitraum von zwei Jahren (2023–2024) insgesamt 400.000,00 € 
brutto zur Verfügung. 
Für die im Anschluss geplante Fortschreibung des Kinderschutzentwicklungsplanes 
soll nach Ihren Angaben eine pädagogische Fachkraft betraut werden. Ich gehe da-
her davon, dass weitere finanzielle Aufwendungen für eine externe Beauftragung 
nicht anfallen werden. 
Die Notwendigkeit der Einführung eines Kinderschutzentwicklungsplanes wird nach-
vollziehbar dargestellt (RPA-Nr. 141/33/01/23). 
Mit freundlichen Grüßen 
05

Beratungsverlauf (1)

06.06.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1361/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.06.2023
Erstellt
24.04.2023 10:16