1361/2023
Bedarfsfeststellungsbeschluss für einen Kinderschutzentwicklungsplan für die Stadt Köln
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Anlage 0: Begründung Dringlichkeitsentscheidung zu 1361-2023
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Begründung Dringlichkeitsentscheidung Die Beschlussvorlage für den Kinderschutzentwicklungsplan (KSEP) muss aufgrund der anstehenden Ausschreibung bzw. der Einleitung des Vergabeverfahrens vom JHA in seiner Sitzung am 06.06.2026 beschlossen werden. Eine Entscheidung erst nach der Sommerpause würde den geplanten Starttermin zum 01.09.2023 verzögern.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 1361/2023 Freigabedatum 05.06.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für einen Kinderschutzentwicklungsplan für die Stadt Köln Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Bedarf zur Vergabe einer Leistung für die Erstellung eines Kinderschutzentwicklungsplans an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Jugendhilfeausschuss 06.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 400.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Einführung eines Kinderschutzentwicklungsplanes im Amt für Kinder, Jugend und Fa- milie Bedarfsfeststellungsbeschluss Die Verwaltung hatte zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2022 unter Session- Nr. 3244/2022 bereits über das Vorhaben informiert, einen städtischen Kinderschutzentwick- lungsplan zu implementieren. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen formuliert in ihrem Koalitionsvertrag, dass sie den Kinderschutz umfassend stärken will und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz von der Prävention über die Beratung und Unterstützung bis hin zur Intervention und Anschlusshilfe. In den vergangenen Jahren wurde der Kinderschutz im Amt für Kinder, Jugend und Familie stetig weiterentwickelt. Für alle Einrichtungen der Jugendhilfe in Köln wurden verbindliche Qualitätsstandards erarbeitet, die die Kinderrechte in den Vordergrund rücken und insbeson- 3 dere den Schutz vor Gewalt zum Ziel haben. Dies wird regelmäßig gemeinsam mit den Trä- gern überprüft und abgestimmt. Die Vorfälle in Lügde, Münster und Wermelskirchen haben jedoch auch vor Augen geführt, dass eine Weiterentwicklung des Kinderschutzes erforderlich ist. Im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe, die einen bedeutenden Anteil der Verantwortungsgemein- schaft in der Sicherung der Kinderrechte und damit im Kinderschutz bilden, besteht Einigkeit darüber, dass Kinderschutzsysteme einem kontinuierlichen Prozess der Neubewertung unter- zogen werden sollten. Ein Kinderschutzsystem kann insofern nie als abgeschlossen betrach- tet werden, sondern sollte durchgängig im Fokus der Diskussion sein. Während in Bereichen wie etwa der Jugendförderung im Rahmen des Kinder- und Jugendför- derplanes oder der Bedarfsplanung hinsichtlich der Kindertagesbetreuung bereits eine be- darfsorientierte Planung etabliert ist, ist dies im Kinderschutz bislang bundesweit nicht die Re- gel. Ein kommunales Gesamtkonzept zum Kinderschutz stellt durch seine integrierten, auf örtli- chen Bedarfen basierenden Strukturen und Prozesse ein zielgerichtetes, strategisch geplan- tes und politisch legitimiertes und überwachtes Zusammenspiel aller Beteiligten dar. Der prä- ventive Kinderschutz ist im Gesamtkonzept zum Kinderschutz als integrierter Teil der kommu- nalen Präventionskonzepte beschrieben und implementiert. Ein kommunales Gesamtkonzept zum Kinderschutz stellt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund und nicht die Exzellenz einzelner Teilbausteine. Der Kinderschutz genießt in der Stadt Köln bereits eine hohe Aufmerksamkeit und wurde stets weiterentwickelt und entsprechend der gesetzlichen Anforderungen ausgebaut. Ein weiterer bedeutsamer Schritt für die zielgerichtete Weiterentwicklung wird in der Umset- zung des Kinderschutzentwicklungsplanes gesehen. Der inhaltliche Aufbau soll sich an folgenden zentralen Fragen und Aufgabenstellungen orien- tieren: 1. Identifikation der im Kinderschutz relevanten Bereiche Die unterschiedlichen Kinderschutzaspekte in Familien, Kitas, Kindertagespflege, Schulen, Jugendeinrichtungen, Freizeitangeboten, Vereine etc. sollen in der Planung sichtbar gemacht werden. Hier ist darüber hinaus eine Prüfung erforderlich, ob wirklich alle für den Kinderschutz relevanten Bereiche Berücksichtigung finden. 2. Erhebung der vorhandenen für den Kinderschutz relevanten Strukturen Hier soll deutlich gemacht werden, welche Angebote bestehen und wie der Kinder- schutz sichergestellt wird für die unter Punkt 1 genannten Bereiche. 3. Abgleich der vorhandenen Angebote mit den Bedarfen In diesem Zusammenhang soll dezidiert geprüft werden, für welche Bereiche es keine ausreichenden Konzepte gibt zum Kinderschutz gibt. „Blinde Flecken“ sollen identifi- ziert werden. 4. Identifikation von Parallelstrukturen In diesem Schritt sollen die einzelnen Konzepte, Angebote und Maßnahmen im Kin- derschutz gegenübergestellt werden. Mögliche Fragestellungen wären dabei, ob es z.B. Parallelstrukturen oder miteinander konfligierende Maßnahmen gibt. Hier sollte auf eine optimierte Nutzung von vorhande- nen Ressourcen geschaut werden. 5. Planung der weiteren Schritte Schwerpunkt in diesem Planungsteil ist das Schließen der Angebotslücken im Bereich der blinden Flecken und die Entwicklung von Vorschlägen, wie Parallelstrukturen res- sourcenorientiert umgeschichtet werden können. 4 6. Fortschreibung der Planungen analog Kitabedarfsplanung, Kinder- und Jugend-För- derplan im zweijährlichen Turnus. Die Erstellung eines Kinderschutzentwicklungsplanes ist in der Jugendhilfe noch kein gängi- ges Instrument. Es liegen daher noch keine Erfahrungswerte oder Empfehlungen und Best Practice-Beispiele vor, an denen man sich orientieren könnte. Köln betritt damit Neuland. Aufgrund mangelnder eigener personeller Ressourcen für die Durchführung dieser umfangrei- chen Aufgabe und der dargelegten Komplexität des Vorhabens wird unter Sicherstellung der notwendigen Neutralität daher angestrebt, ein externes Fachinstitut mit der Ersterstellung des Kinderschutzentwicklungsplanes unter Begleitung des Fachamtes zu beauftragen. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 400.000 Euro steht im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produkt- gruppe 0606 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien in der Teilplanzeile 13 – Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung Der Kinderschutzentwicklungsplan bzw. die daraus resultierenden Ergebnisse werden nach der Erstellung dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.
Anlage 1: Stellungnahme 14 zur BV 1361-2023
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14 .06.2023 51 Bedarfsfeststellungsbeschluss für einen Kinderschutzentwicklungsplan für die Stadt Köln Für die Maßnahme prognostizierter Mittelbedarf 400.000,00 € brutto/ 336.134,45 € netto Hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer 1361/2023 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die mir über Session kurzfristig zugegangene Beschlussvorlage 1361/2023 zur Bedarfsfeststellung durch den Jugendhilfeausschuss für die Erstel- lung eines Kinderschutzentwicklungsplanes. Im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe soll der Kinderschutz bei 51 weiterentwickelt und ein städtischer Kinderschutzentwicklungsplan implementiert werden. Sie führen aus, dass für die beabsichtigte Erstellung eines solchen Planes ab dem 01.09.2023 aktuell keine eigenen personellen Ressourcen zur Verfügung stehen, sodass zu diesem Zweck ein externes Fachinstitut beauftragt werden soll. Hierfür stehen im Zeitraum von zwei Jahren (2023–2024) insgesamt 400.000,00 € brutto zur Verfügung. Für die im Anschluss geplante Fortschreibung des Kinderschutzentwicklungsplanes soll nach Ihren Angaben eine pädagogische Fachkraft betraut werden. Ich gehe da- her davon, dass weitere finanzielle Aufwendungen für eine externe Beauftragung nicht anfallen werden. Die Notwendigkeit der Einführung eines Kinderschutzentwicklungsplanes wird nach- vollziehbar dargestellt (RPA-Nr. 141/33/01/23). Mit freundlichen Grüßen 05
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1361/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.06.2023
- Erstellt
- 24.04.2023 10:16