Darmstadt

V/0611/2008

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk XV Münster-Hiltrup

Vorlagen 21.07.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 14.08.2008, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2072 Zeichen

V/0611/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Zentrales Justiziariat 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk XV Münster-Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk XV Münster-Hiltrup wird gewählt 
 
Frau Annette Eckervogt 
geboren am 09.11.1952 
wohnhaft Nisinghoverweg 21, 48165 Münster 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die bisherigen Schiedsleute für den Bezirk Hiltrup Herr Klaus Rüscher als Schiedsmann und Herr 
Dr. Hans Hoff als stellvertretender Schiedsmann haben ihre Amtszeiten beendet. Aus Altersgrün-
den können beide Schiedsleute nicht wiedergewählt werden. 
 
Frau Annette Eckervogt hat sich bereit erklärt, im  Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung das 
Ehrenamt als Schiedsperson zu übernehmen. Da bisher keine weiteren Bewerbungen vorliegen, 
kann die Stelle einer Stellvertretung derzeit nicht besetzt werden. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge-
eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe-
zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
Vorlagen-Nr.: 
V/0611/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Himmelskötter 
Ruf: 
492 30 30 
E-Mail: 
Himmelskoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.07.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0611/2008 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft 
sind, werden von Frau Eckervogt erfüllt. 
 
 
 
 
        I. V. 
 
 
 
    Bickeböller

Beratungsverlauf (1)

14.08.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Nisinghoverweg 21

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0611/2008
Typ
Vorlagen
Datum
21.07.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37