Mandari Insight

1575/2023

Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/24

Beschlussvorlage Ausschuss 17.05.2023

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Anlage_1_Beschlussvorlage_FamZe

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage_1_Beschlussvorlage_FamZe

3332 Zeichen

Nummer 
Aktenzeichen LJA 
Kindertageseinrichtung 
Träger 
Straße 
Stadtteil 
plusKITA 
Stadtteile ohne Familienzentrum mit 
Erstzertifizierung 
Überdurchschnittlicher Anteil an Eltern 
in der Einkommensgruppe 1 in der Kita 
Anteil SGB II- Leistungsberechtigte im 
Alter 0 bis unter 6 Jahre an allen 
Einwohner*innen mit Hauptwohnung 
im gleichen Alter in Prozent 
1 42.21-425-20- 
2114.0 
Tageseinrichtung für 
Kinder Homarstraße 
Diakonisches 
Werk Köln und 
Region gGmbH 
Homarstr. 86 803 / Vingst x 37,8 
2 42.21-425-20- 
1664.0 
Städtische Kinder- 
tageseinrichtung von- 
Sparr-Straße 
Stadt Köln Von-Sparr-Str.1 901 / Mülheim x 35,4 
3 42.21-425-20- 
2769.0 
Kita Longericher 
Straße 
Netzwerk e.V. – 
Soziale Dienste 
und Ökologische 
Bildung 
Longericher 
Straße 153 
507 / 
Bilderstöckchen x 28,2 
4 42.21-425-20- 
1705.0 
Kath. 
Tageseinrichtung für 
Kinder St. Pius 
Katholischer 
Kirchengemein- 
deverband Köln 
am Südkreuz 
Homburger Str. 
8a 205 / Zollstock 8,8 
Anlage 1

VB 42.21-425-20- 
1682.0 
Kath. 
Kindertagesstätte St. 
Mariä Empfängnis 
Katholischer 
Kirchengemeind 
everband Köln 
am Südkreuz 
Brühler Str. 128 203 /Raderberg x
VB 42.21-425-20- 
1645.0 
Kath. 
Kindertagesstätte St. 
Maria Königin 
Katholischer 
Kirchengemein- 
deverband Köln 
am Südkreuz 
Goethestr. 84 202 / 
Marienburg 
5 42.21-425-20- 
7410.0 
FRÖBEL- 
Kindergarten Bahia 
FRÖBEL Bildung 
und Erziehung 
gemeinnützige 
GmbH 
Hildegard-von- 
Bingen-Allee 14- 
20 
304 / Braunsfeld x 3,7 
6 4221-425-20- 
7188-0 
AWO 
Kindertagesstätte 
Dillendöppcher 
AWO 
Kreisverband 
Köln e.V. 
Bachstelzenweg 
55 404 / Vogelsang x 18 
7 42.21-425-20- 
8064.0 KiTa Zehnthofwichtel Wichtel am Ring 
gGmbH Zehnthofstraße 12 805 / Ostheim x 37,1 
8 42.21-425-20- 
1630.0 
Kindertagesstätte 
„Paul Gerhardt“ 
Ev. Kitaverband 
Köln 
Rechtsrheinisch 
Eythstr. 5 802 / Kalk x 38,3 
9 42.21-425-20- 
2530.0 
Tageseinrichtung für 
Kinder Xantener 
Straße 
Diakonisches 
Werk Köln und 
Region gGmbH 
Xantener Str. 72 501 / Nippes x 6,5 
Weitere Priorisierung, falls zusätzliche Kontingente im Verlauf vergeben werden: 
10 
42.21-425-20- 
6414.0 
FRÖBEL- 
Kindergarten Die 
Spürnasen 
FRÖBEL Bildung 
und Erziehung 
gemeinnützige 
GmbH 
An den 
Kreutzmorgen 15 Weidenpesch x 18,1
11 42.21-425-20- 
3086.0 Kita Blumenallee Diakonie 
Michaelshoven Blumenallee 51b Junkersdorf x 5,8

12 42.21-425-20- 
7369.0 KiTa Grethenwichtel Wichtel am Ring 
gGmbH Grethenstraße 52 Longerich x 13,6
13 
42.21-425-20- 
7190.0 
FRÖBEL- 
Kindergarten 
ForscherPänz 
FRÖBEL Bildung 
und Erziehung 
gemeinnützige 
GmbH 
Aspelkreuz 30 Widdersdorf x 7,7
VB 
42.21-425-20- 
7299.0 
FRÖBEL- 
Kindergarten 
Lövenherz 
FRÖBEL Bildung 
und Erziehung 
gemeinnützige 
GmbH 
Kölner Str. 58 
VB 
42.21-425-20- 
6893.0 
FRÖBEL- 
Kindergarten 
Weidenwichtel 
FRÖBEL Bildung 
und Erziehung 
gemeinnützige 
GmbH 
Kronstädter Str. 
100 
14 
42.21-425-20- 
1612.0 
FRÖBEL- 
Kindergarten an St. 
Peter 
FRÖBEL Bildung 
und Erziehung 
gemeinnützige 
GmbH 
Schönsteinstr. 24 Ehrenfeld x 9,4
15 
42.21-425-20- 
1535.0 
FRÖBEL- 
Kindergarten 
Krähennest 
FRÖBEL Bildung 
und Erziehung 
gemeinnützige 
GmbH 
Krefelder Str. 57 Neustadt/Nord x 4
VB Verbundpartner 
(ohne Anteil SGB II- Leistungsberechtigte im Alter 0 bis unter 6 Jahre an allen Einwohner*innen mit Hauptwohnung im gleichen Alter in Prozent)

Beschlussvorlage Ausschuss

6952 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1575/2023 
Freigabedatum 17.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/24  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, 
 
die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der 
freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden neun Kindertages-
einrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/24 anzu-
melden: 
 
1. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Pius, Homburger Str. 8a im Stadtteil Zollstock 
(205), Träger: Katholischer Kirchengemeindeverband Köln am Südkreuz) mit insge-
samt 2 Verbundpartnern. Verbundpartner sind: 
 Kath. Kindertagesstätte St. Mariä Empfängnis, Brühler Str. 128 
 Kath. Kindertagesstätte St. Maria Königin, Goethestr. 84 
2. FRÖBEL-Kindergarten Bahia, Hildegard-von-Bingen-Allee 14-20 im Stadtteil Brauns-
feld (304), Träger: FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH 
3. AWO Kindertagesstätte Dillendöppcher, Bachstelzenweg 55 im Stadtteil Vogelsang 
(404), Träger: AWO Kreisverband Köln e.V. 
4. Tageseinrichtung für Kinder Xantener Straße, Xantener Str. 72 im Stadtteil Nippes 
(501), Träger: Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH 
5. Kita Longericher Straße, Longericher Straße 153 im Stadtteil Bilderstöckchen (507) 
Träger: Netzwerk e.V. – Soziale Dienste und Ökologische Bildung 
6. Kindertagesstätte „Paul Gerhardt“ , Eythstr. 5 im Stadtteil Kalk (802), Träger: Ev. 
Kitaverband Köln Rechtsrheinisch 
7. Tageseinrichtung für Kinder Homarstraße, Homarstr. 86 im Stadtteil Vingst (803), 
Träger: Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH 
8. KiTa Zehnthofwichtel, Zehnthofstraße 12 im Stadtteil Ostheim (805), Träger: Wichtel 
am Ring gGmbH 
9. Städtische Kindertageseinrichtung von-Sparr-Straße, Von-Sparr-Str.1 im Stadtteil 
Mülheim (901), Träger: Stadt Köln 
 
Mit den neun neuen Familienzentren werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2023/24 
Jugendhilfeausschuss 06.06.2023

2 
insgesamt 162 Familienzentren in Köln gefördert.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 42 in Verbindung mit § 43 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren Kinderta-
geseinrichtungen, die über das reguläre Angebot hinaus „insbesondere leicht zugängliche und 
am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung 
von Familien vorhalten oder vermitteln.“ Dabei haben diese in besonderer Weise die Aufgabe, 
sowohl Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen, als auch mit den Part-
nern im Sozialraum zu kooperieren und vernetzend tätig zu sein sowie Sprachförderung für 
Kinder und ihre Familien anzubieten und an Präventionsangeboten mitzuwirken. Dabei können 
sie auf Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes auch als Verbund tätig sein. 
 
Familienzentren werden mit 21.076,55 Euro Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert.  
 
Mit dem Kontingenterlass vom 07.03.2023 hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, 
Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass im Kin-
dergartenjahr 2023/24 landesweit weitere 150 neue Familienzentren gefördert werden. Der 
Stadt Köln wurden neun neue Kontingente für Familienzentren zugewiesen. Der Ausbau der 
Familienzentren soll wie bisher vorrangig in Gebieten mit einem erhöhten Armuts- und Bildungs-
risiko sowie in Stadtteilen ohne Familienzentren erfolgen. 
 
In der Sitzung des AK 80 Kindertagesbetreuung vom 02.03.2023 wurde mit den Träger n der 
freien Jugendhilfe abgestimmt, dass diese ihre Interessensbekundungen für die Förderung von 
Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren melden. Die Rückmeldungen der Träger ergaben 
Interessensbekundungen für fünfzehn neue Familienzentren. 
 
Sollten von Seiten des Landesjugendamtes bzw. des Landesministeriums im weiteren Verlauf 
der Vergabe zusätzliche Kontingente für den Ausbau von neuen Familienzentren im Kinder-
gartenjahr 2023/24 für Köln zur Verfügung gestellt werden, werden diese analog des Verteil-
vorschlags (siehe Anlage 1) verteilt. 
 
 
Neue Familienzentren 
Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertageseinrichtungen, die sich neu zu Familienzentren 
entwickeln, ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko (plusKITA). 
Außerdem sollen nach Ansicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem AK 80 auch Kinderta-
geseinrichtungen in Stadtteilen gefördert werden, die bislang kein Familienzentrum haben. 
 
Nach Ansicht der Verwaltung sollen erstens die Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren 
ausgebaut werden, die bereits selber oder einer ihrer Verbundpartner eine Förderung als plus-
KITA erhalten, um so innerhalb der Einrichtung oder des Verbundes Synergien bestmöglich

4 
nutzen zu können. So ist auch bei der Förderung von plusKITAs das Hauptkriterium die Förde-
rung von Kindern mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko. 
 
Zweitens sollen Kindertageseinrichtungen als Familienzentren in Stadtteilen gefördert werden, 
in denen es bislang keine Familienzentren gibt. 
 
Drittens werden Kindertageseinrichtungen gefördert, die in Stadtteilen liegen, in denen eine 
hohe Kinderarmutsquote vorherrscht. Bemessen wird dies sowohl am Indikator EK 1 (Anteil an 
Eltern in der Einkommensgruppe 1 in der Kita) bzw. auch am Anteil der Kinder im Stadtteil von 
0 bis unter 6 Jahren, die in Haushalten leben die SGB II-Leistungen erhalten. 
 
Die Kindertageseinrichtungen (siehe Anlage 1) erfüllen diese Kriterien wie folgt: 
1. Drei Kindertageseinrichtungen oder ein Verbundpartner erhalten plusKITA-Mittel (Num-
mer 1-3). 
2. Zwei Kindertageseinrichtungen liegen in Stadtteilen, in denen es bisher kein Familien-
zentrum mit Erstzertifizierung gibt (Nummer 4+5). 
3. Vier Kindertageseinrichtungen weisen einen überdurchschnittlichen Anteil an Eltern in 
der Einkommensgruppe 1 in der Kindertageseinrichtung auf (Nummer 6-9). 
 
 
Prozessstatus 
Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung durch Beschluss vom 28.01.2020 mit dem Ein-
stieg in einen Planungs- und Qualitätsentwicklungsprozess für plusKITAs und Familienzentren 
nach §§ 79 und 79a SGB VIII beauftragt. Diesem Auftrag kommt die Verwaltung zunächst für 
die Familienzentren nach und hat eine Unterarbeitsgruppe des „AK80 Kindertagesbetreuung“ 
mit Teilnehmenden aus Verwaltung sowie städtischer und freier Trägerschaft gegründet. Durch 
die Arbeitsgruppe sollen We iterentwicklungsbedarfe der Familienzentren festgestellt werden 
und die Qualität in den Kölner Familienzentren gesichert und weiterentwickelt werden. Die ge-
meinsam erarbeiteten Lösungsvorschläge sollen im nächsten Jahr als Beschlussvorlage in den 
JHA eingebracht werden.

Beratungsverlauf (1)

06.06.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1575/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.05.2023
Erstellt
10.05.2023 16:13