AN/0561/2021
Aufnahme von Darlehen und Anlagestrategien bei den Bühnen Köln vor dem Hintergrund eines gesamtstädtischen Liquiditätsmanagements
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SPD Anfrage nach § 4
3433 Zeichen
An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Dr. Gerrit Krupp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.03.2021 AN/0561/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 15.03.2021 Aufnahme von Darlehen und Anlagestrategien bei den Bühnen Köln vor dem Hintergrund eines gesamtstädtischen Liquiditätsmanagements Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Zu TOP 2.6, „Geldanlage der Bühnen Köln bei der Greensill Bank“ bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Auf Basis welcher rechtlichen Grundlagen (Beschlüsse oder Erlasse) konnte der Ge- schäftsführende Direktor des Eigenbetriebs Bühnen die hier in Rede stehenden Hand- lungen (Aufnahme von Darlehen, Umgang mit den auf diese Weise zugeführten Finanz- mitteln) vornehmen, ohne zu irgendeinem Zeitpunkt die Kämmerei hinzuzuziehen, sei es zu Beratungs- oder Unterstützungszwecken, und wie gestaltete sich die Aufnahme von Darlehen bzw. Anlagestrategie für nicht benötigte Finanzmittel in der Vergangenheit? Bei der Antwort bitten wir um Aussagen zu den Höhen, zu den gewählten Zeitpunkten und zu den Konditionen. - 2 - 2. Gab es Kontakte des Geschäftsführenden Direktors der Bühnen mit der Sparkasse Köln-Bonn hinsichtlich der Abfrage von Konditionen für das „Zwischenparken“ von Fi- nanzmitteln und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 3. Wann genau wurde das dem Vorgang zugrundliegende Darlehen aufgenommen und welche Informationen bzgl. Rating und Ausfallrisiko lagen den Bühnen zu diesem Zeit- punkt vor? 4. Wäre auch die Vereinbarung von Tranchen anstelle einer vollständigen sofortigen Aus- schüttung des Kreditbetrages in Höhe von 100 Mio € möglich gewesen, um ein „Zwi- schenparken“ der Liquidität zu vermeiden, und welche Anlageformen und konkreten Produkte bei welchen Institutionen wurden für die Anlage der restlichen, über die hier in Rede stehenden 15 Mio € hinausgehenden, Finanzmittel gewählt? Bei der Antwort bitten wir auf Laufzeiten und Risiken dieser Anlagen einzugehen. 5. Mit der Beschaffung und dem Einsatz der im Dezember 2018 Bedarfsfestgestellten Cash Pooling Software „CashPoolPro“ strebte die Kämmerei seinerzeit an, als Dienst- leisterin für die Eigenbetriebe aufzutreten und das Liquiditätsmanagement zu überneh- men. Ziel war lt. Aussage in der Vorlage 3571/2018, notwendige Kreditaufnahmen ins- gesamt zu minimieren und für die verfügbare Liquidität ggfls. günstigere Konditionen zu erzielen. Nach dem Kernhaushalt der Stadt Köln sollte im nächsten Schritt die eigenbe- triebsähnlichen Einrichtungen sukzessive in den Cash-Pooling-Kreis einbezogen wer- den. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. der Beschaffung und des Einsatzes der Soft- ware, d.h. welche Dienststellen und Einrichtungen sind derzeit bereits an einem Cash- Pooling beteiligt und welche Einrichtungen oder Beteiligungen der Stadt Köln werden nach der seinerzeit angekündigten wirtschaftlichen und juristischen Prüfung zukünftig für ein stadt-weites Cash-Pooling darin einbezogen? Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0561/2021
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 15.03.2021
- Erstellt
- 15.03.2021 09:03